1913 / 16 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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E Ode E E I

Wünsche der Stadt Cassel berücksichtigen will. Meine politischen Freunde stimmen mit mir überein in der Ueberzeugung, daß die Wasserkräfte ausgebaut und nußbar gemaht werden müssen für die Allg-meinheit. Ich hoffe, daß wir uns in der Kommission über unsere finanziellen Bedenken des längeren aussprehen können. Wtr haben auch einige technische Bedenken gegen die Vorlage, die wir aber in der Kommiffion zur Sprache bringen wollen. Wir halten es für erwünscht, die BVor- lage einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Jedenfalls boffen wir, daß wir uns in den Kommissionsve handlungen einigen, damit dieser shóne Zweck der Vorlage verwirklicht wird.

Abg. Kl ocke (Zentr.): Wir begrüßen die Vorlage wegen ihres guten Zweckes. Im großeu und ganzen sind wir mit der Vorlage einverstanden, allerdings haben wir einige Bedenken gegen manche Einzelheiten. So hâtten wir bei der Berechnung der Einnahmen manches auëzuseßzen, insbesondere hätten wir eine andere Neihenfolge gewünscht. Ich stimme gleichfalls der Ueberweisung an die Kommission bei, die alle diese Bedenken prüfen kann. Î : e ;

Abg. Dr. von Woyna (freikons.): Die gegenwärtige Vorlage bedeutet einen großen Fortschritt in der Entwicklung der Versorgung des Landes mit Elektrizität. Durch die Vorlage ist der Weg ge- zeichnet, der auch in anderen Landesteilen für die Versorgung mit Elektrizitä“ gegangen werden muß. Zweifellos muß derStaat oder müssen die betreffenden Kommunalyerbände Schöpfer der großen Zentralen werden, an welhe sich die privaten Elektrizitätswerke anschließen müssen. Die Elektrizitätsindustrie muß sih darauf beschränken, die einzelnen Bauten auszuführen und die Lieferungen der eleftrishen Gebrauchsartikel zu übernehmen. Ich hoffe, daß die Glefktrizitätsindustrie es selbst einsehen wird, daß dies der richtige Weg ist. Jch bedauere, daß die Vorlage unter einer „allzustarken Kontrolle der Finanzverwaltung zustande gekommen ift. Nach unjerer Meinung müßte doch der Bauverwaltung ein größerer Spielraum gelassen werden. Die Bauverwaltung muß in der Lage sein, selbst zu bestimmen, wie weit sie zu gehen hat. Es ist gesagt worden, daß die Mündener Anlage zuleßt gebaut werden foll. Uns würde es richtiger erscheinen, daß die Mündener Anlage nicht zuleßt gebaut wird. Weil wir wünschen, daß der Staat die Versorgung mit Clektrizität in der Hand behalten foll, bedauere ih au, was der Abg. Dr. Schroeder gesagt hat. Wir sind bier ganz unabhängig von der Politik der Städte. Wenn sih die Städte nicht anschließen wollen, dann ist das ihre eigene Sache. In der Kommission wird die Frage zu prüfen sein, ob der Staats- regierung nicht ein größerer Spielraum für die Entschließungs- fähigkeit des ganzen Unternehmens einzuräumen ift. Es ist vielleicht bedenklih, aus der Mitte des Hauses weitergehende finanzielle Forderungen zu erheben, aber wer mitten in dicfen Dingen steht, muß sagen, daß man hier weitergehen muß. Jch als Landrat habe täglih mich mit dieser Frage zu beschäftigen. Im Interesse der Bevölkerung der beteiligten Landkreise licgt es, daß sie die Elektrizität zu angemessenen Preisen bekommt. Es muß darauf Nück- fit genommen werden, daß die landwirtschaftlihen Abnehmer etwas besser wegfommen, als es hier vorgesehen ijt. Es besteht die große Gefahr, daß die Industrie vermöge ihrer glücktlichhen Lage zu dem ganzen Unternehmen mit fo billiger elettrisher Kraft ver» sehen wird, daß die übrigen Werke, die niht den gletchen Vorteil baben, nicht mehr fkonkurrenzfähig find. Solche wirtschaftlichen Schwankungen sind unerwünscht, der Staat muß auch die allgemeinen JIateressen der Industrie berücksichtigen. Die Verschiebungen, die in den wirtschaftlichen (Grundlagen der verschiedenen Industriegebiete ein- treten, Éönnten sonst weite Wellen s{lagen. Was die geshäfts- ordnungs:näßige Behandlung der Vorlage anlangt, fo wollen wir ihrer Berweisung an die 17. Kommtssion nicht widersprechen, nach- deim große Parteien des Hauses sie gewünscht haben. An sich wäre uns eine besondere Kommission lieber gewesen. E

Abg. Leinert (Soz.): Auch wir erkennen die Gemeinnüßigfkeit dieser Vorlage an und sind damit einverstanden, daß die Wasserkräfte zur Erzeugung von Elektrizität ausgenußt werden. Wenn die Vorlage in der Tat, wie der Abg. Schroeder-Cassel erklärt hat, in wohlerworbene Rechte der Städte eingreift, fo werden sich diese es wohl überlegen, ob sie von der staatlichen Elektrizität Gebrauch machen können. Der Preis von 30 „F für die Straßenbeleuchtung erscheint zu hoh. Allerdings erscheint es fraglich, ob zu Anfang unter diesem Preise geliefert werden kann, dagegen finde ih es bedenklich, die Landwirtschaft so zu bevorzugen, wie es der Abg. von Woyna gewünsht hat. Tatsächlih wird von der Privatindustrie der Strom billiger geliefert. Die englishen Werke und auh die großen Ucberlandzentralen gewähren mehr als 25/6 Nabatt. : Aus diesem Gesichtspunkte heraus muß die Nentabilität der Vorlage eingehend geprüft werden. Die Gemeinnügtigkeit des Unternehmens darf dabei unter keinen Umständen außer acht gelassen werden. Der von dem konservativen Redner für die Kleingewerbetreibenden erhoffte VBorteil kann doch wirklich niht dur so hohe Abnehmerpreise erreicht werden. Wenn Cassel, Münden und Göttingen aus dem BVrreich der

eplanten großen Anlage herausfallen, dürfte die Rentabilität der eßteren durchaus in Frage gestellt werden ; darum muß alleë ver- sucht werden, mit diesea Städten zu einer Vereinbarung zu kommen. Wenn der Staat die Elektrizität liefern soll, muß die private Koukurrenz ausgeschlossen werden, das ist auh unscr Standpunkt. Im allgemeinen stehen wir also der Vorlage, die wir geradezu als eine Kulturvorlage betraten, fehr sympathisch gegenüber. Die Negierung hätte alle Veranlassung, einmal die Wasserläufe zu prüfen und zu erwägen, wieweit sich der Zweck der Verhütung von Hochwassergefahren mit dem Zweck der Gewinnung von Elektrizität gemeinsam verfolgen läßt. Allen derartigen Projekten, die jeßt be- arbeitet und erwogen werden, sollte die Regierung fich freundlicher gegenüberstellen und ihre Beteiligung zusagen. Ich weise besonders hin auf die Talsperre der Oder bei Lauterberg. Wir wünfchen, daß die Vorlage dem preußischen Volke zum Nußen gereichen möge. i

Abg. C i.Éhof f (fortsh. Volksp): Auch wir begrüßen die Vor- lage. In bezug auf den Talsperrenbau ist meine eigene Heimat bei Remscheid seinerzeit vorbildlih gewesen; wir besitzen zwei Zalsperren mit 7 Millionen Kubikmetern. Die Versorgung der Stadt Remscheid mit elektrishem Licht ist aber auf diesem Wege leider nit möglich gewesen. Die Bedenken tehnisher Natur müssen daher in der Kom- mission ebenfo gründlich geprüft werden, wie diejenigen finanzieller Natur. Auch die Städte müssen sehr wohl überlegen, ob sie nicht billiger davonkonimen, wenn sie bei ihren eigen n Werken bleiben.

Abg. von Pappenheim (fkons.): Ich freue mi, daß auch Herr Schroeder die Hoffnung ausgesprochen hat, daß Cassel sih an das große Werk anschließen wird; es wäre doch sehr bedauerlich, wenn Gassel sich mit außerhalb dieses Gebiets 11ehenden Interessenten und (Frwerbsgesellschaften verbände. Ih hoffe, daß auch Cassel den Anschluß finden wird. ; : ;

Abg. Heine (nl.): Au ih begrüße es schr, daß die Regierung daran gegangen ift, die Wasserkräfte der Talsperren nuzbar zu machen. Ich begrüße es auch, daß die Regierung davon bis jeßt abgesehen, diese Kräfte an irgend einen Großunterzehmer abzugeben. Der Kreis der Abnehmer wird fh sehr bald vergrößern. Manche Wasserkräfte werden in Zukunft besser als jetzt dadurch ausgenußzt werden können, daß man elek1rishe Kraftwerte erricbtet; daran haben Industrie, (Gewerbe und Landwirtschaft ein gleiches Interesse. Nichtig ist ja, daß die Industrie die Elektrizität billig erhalten muß, aber auch dem Kleingewerbe' und der Landwirtschaft dürfen wir die Giektrizität nicht zu teuer geben. Leider können ja manche landwirtschaftlichen Arbeiten niht durch elektrische Kraft erseßt werden, eine Neihe von Verwendungsmöglichkeiten für die Elektrizität bietet sie aber doch. Es würde auch von großem Vorteil sein, wenn von der elektrischen Beleuchtung mehr Gebrauch gemacht werden könnte, zumal wenn die übrigen Beleuchtungsmittel teurer werden sollten. Es würde nicht richtig sein, wenn Münden erft in letzter Linie für die Anlage eines Kraftwerks in Frage käme. Es it bieher niht berüdsichligt, daß, wenn der Wasserstand bei Münden erhöht wird, au die Grundwasser- verhältnisse sih verändern werden. Erst wenn der ganze Plan genau feststeht, wird die Stadt übersehen können, ob der Vorteil für sie. größer ist als die Nachteile. Auch an der Werra werden ähnliche Einrichtungen zu treffen sein, um eia gleich- mäßigeres Fließen des Werrawassers zu erzielen, Störungen

durch Cisgang usw. find nicht ausgeschlossen, und deshalb müssen die Mescrnesarmmilbeeten angelegt werden. Es wäre gut gewesen, erft mit den in Betraht kommenden Städten Abs{lüsse zu machen, ehe man mit den Landgemeinden abschloß. Dte Stadt Göttingen hat bereits ein eigenes elefirisches Kraftwerk und hat mit verschiedenea Orten des Landkreises Göttingen für die alleinige Lieferung der Elektrizität Abschlüsse gemacht; es ist doch bedauerlich, daß die Regierung mit dem Landkreise bereits Vereinbarungen ge- troffen hat, ohne ihn darauf aufmertsam zu machen, daß die Orte ausgeschlossen bleiben müssen, die bereits von der Stadt Göttingen versorgt werden. _Ich hoffe, daß die Vorlage zur Annahme gelangt und zum allgemeinen Wohl aus\{lagen wird. /

Abg. Dr. Bredt (freikonf.): Es ist bedauerlich, daß der Kreis Marburg zum Teil nicht an das Versorgungsgebiet diefer Vorlage angeschlossen werden foll. Die Stadt Marburg will deshalb ein eigenes Kraftwerk errich- ten. Es ift aber doch wohl r'ichtig, den Kreis Marburg unter allen Um- ständen ganz, d. h. auch den südlichen Teil, und au die Stadt Gießen in die Vorlage einzubeziehen. Das Kraftwerk der Stadt Marburg könnte daën immerhin noch als Reserve dienen. Ih bitte die Regierung, diesen Plan noch zu berücksichtigen.

Geheimer Rat Dr. Sympher: Ueber diese Wünsche wird sich vielleiht noch etne Einigung erzielen lassen, sodaß au der sütliche Teil des Kreises Marburg in den Rahmen der Vorlage fällt. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs hatten wir die Absicht, die bestehenden Elektrizitätswerke möglihst nicht zu schädigen, und - deshalb wollten wir von Anfang an mit Cassel und Göttingen Hand in Hand gehen. Es ergaben sich aber Schwierig- keiten mit Cassel, die wohl auf Mißverständnissen beruhen. Nach unserem Angebot sollten die Kreise die staatliche Kraft für 6 „F für die Kilowattstunde und später für 4 „4 erhalten, den Städten Cassel und Göttingen ist jedoch fofort der Preis von 3 „§ angeboten worden. Unter diesen Preis können wir niht mehr hinuntergehen. Die staatlichen Wasserkräfte müssen Dampfreserven haben, und des- halb wolltén wir uns die vorhandenen Einrichtungen dienstbar machen. Wir haben der Stadt Cassel angeboten, ihr 12 Millionen Kilowattstunden frei zu halten, wenn sie ih verpflihtet, mindestens 8 Millionen Kilowattstunden zu bezahlen. Die Stadt verlangte aber, daß wir ihr die Hälfte des Preises zusichern, den andere zu zahlen haben. Sodann verlangte die Stadt, daß sie den Strom um 2 _,59 billiger bekommen solle, als jeder andere. Wir sind der Stadt möglichst weit entgegengekommen, aber sie stellte unerfüllbare Forderungen. So wünschte sie auch von uns die Verpflichtung, daß wir an den Landkreis Cassel keinen Strom abgeben. Deshalb ist es leider noch nicht zu cinem CGinvernehmen mit der Stadt gekommen.

Abg. Dr. Schroeder - Cassel (nl.) tritt noch einmal für die Interessen der Stadt Cassel ein. Wenn die Vorlage zustande kommen solle, müsse sie in gleicher Weise den Interessen des Landes, der Stadt und der Industrie gerecht werden.

Die Vorlage wird an die 17, Kommission überwiesen.

Auf der Tagesordnung steht ferner die zweite Beratung des Entwurfs eines Moorschußzgseges.

Abg. Heine (nl.) und Abg. Mever - Diepholz (nl.) wünschen die Zuruckoerweisung der Vorlage an die Kommi|sion, da zahlreiche Abâänderungsanträge vorliegen und namentli die Entschädigungs- frage noch fehr zweifelhaft tet.

Abg. von Pappenheim (kons.) erwidert, daß die Vorlage schon vor Jahren im Provinziallandtag von Hannover und im vorigen Jahre im Herrenhause und sodann in der Kommission des Ab- geordnetenhaujes eingehend durhberaten sei, wobei Zeit genug für die Besprechung aller dieser Anträge gewesen wäre. Die Zurüd- verweisung an die Kommission würde ein Begräbnis erster Klasse werden, denn das Haus müsse zunächst den Etat erledigen und werde dann kaum noch Zeit für diese Vorlage haben.

Abg. Klocke (Zentr) und Abg. Kleine (freikons.) {ließen sich dem Abg. von Pappenheim an, während Äbg. Waldstetn (fortschr. Voltsp.) unter dem Hinweis darauf, daß es sich jetzt einigermaßen râhe, daß das Haus bei der ersten Lesung auf eme sach- lihe Grörterung verzichtet habe, sich für die Zurückverweisung an die Kommission ausspricht.

Die Zurückverweisung an die Kommission wird abgelehnt, das Haus tritt in die Beratung ein.

Nach § 1 der Vorlage dürfen zusammenhängende Moor- flähen von mehr als 25 ha zur Gewinnung von Torf nur in der Weise benußt werden, daß die Möglichkeit ihrer vorteil- haften land- oder forstwirtschaftlihen Nußung gesichert wird. Der Bezirksausschuß hat die Genehmigung zu erteilen.

Abg. Meyer- Diepholz (nl.) beantragt, daß der Kreisausschuß für die Genehmigung zuständig sein soll.

Nach 8 2 bedarf der Genehmigung nicht die Gewinnung von Torf für die eigene Haushaltung und Wirlschaft durch den Eigentümer, einen Torfstichberechtigten oder Arbeiter des Eigentiümers für die Zwecke ihrer eigenen Haushaltung (Heuer- linge, Jnstleute); ferner die Gewinnung von Torf für den Verkauf, wenn sie nur mit den in der eigenen Wirtschaft des Besißers beschäftigten und mit höchstens zwei außerdem an- genommenen Personen betrieben wird. Kreispolizeiverordnungen können Vorschriften darüber erlassen. E :

Ein A ntrag- des Abg. Dr. Jderhoff (freikons.), der auh von den anderen Parteien unterstüßt wird, will die Aenderung, daß der Genehmigung nicht bedarf die Gewinnung von Torf seitens der Besißer von Moorflächen, die 5 ha nicht übersteigen, ferner auch die Gewinnung durch den Pächter und die Gewinnung, wenn sie mit nicht mehr als fechs Personen und nicht mit maschineller Kraft betrieben wird.

Die Abgg. Fürbringer (nl.) und Dr. Martens - Osterholz (nl.) beantragen die Einschaltung eines § 2a, wonach die zur Torfgewinnung Berechtigten sich Beschränkungen aus Gründen des (Gemeinwohls unterwerfen müssen, wofür ihnen aber volle Entschädigung vom Staate zu gewähren ist. Die Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren is zugelassen.

Zu 8 3, wonach dem Antrag auf Genehmigung er- läuternde Pläne beizufügen sind, beantragen die Abgg. Für- bringerundDr.Martens denZusatz, daß die erforderlichen Katasterauszüge und Karten dem Antragiteller kostenfrei zu GVs teilen sind, und daß alle Verhandlungen gebühren- und stempel- frei find. e

Nach § 9 soll das Geseß am 1. April 1913 für die Pro- vinz Hannover in Kraft treten und auf andere Provinzen durch Königliche Verordnung ausgedehnt werden können.

Die Abgg. Fürbringer und Dr. Martens be-

aniragen, daß das Gesetz lediglich für den Regierungsbezirk Osnabrück zu gelten und am 1. April 1913 in Kraft zu treten hat. : Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.) beantragt, daß das Geseß nur für die Provinz Hannover erlassen wird. Derselbe Abgeordnete beantragt ferner, daß gegen den Beschluß des Bezirksausschusses über den Antrag die Beschwerde an das Oberlandeskulturgericht zu richten ist, während die Regierungs- vorlage die ‘Beschwerde an den Landwirtschaftsminister zu- lassen will.

Abg. Freiherr von Marenholy (konf.): Wir haben die Ein- bringung dieser Vorlage mit Freuden begrüßt, denn wir halten ste für Hannover für dringend notwendig. Nun tkönnte es auf den ersten Bli vielleicht sonderbar erscheinen, daß in einem Zeitpunkt, wo fich erfreulicherweise das allgemeine Interesse der Kultivierung und (r- schließung der Moore in der Provinz Hannover ganz besonders öuwendet und betätigt, ein Gese eingebraht ist, das dieses Werk

etwas beschränkt. Aber es ist in immer weitere Kreise auG dîe Ueberzeugung gedrungen, daß es notwendig ist, wenn man die richtige Aufschließung der Moore fördern will, zugleiÞh die Moore gegen unfachgemäße Ausbeutung zu f{ügen. Einer solhen Ver- wüstung soll nun im allgemeinen Interesse vorgebeugt werden, Es muß verhütet werden, daß die Moore für spätere landwirt- schaftliche Kultur unbrauchbar werden. Und daß ein solches Geseg nicht ohne einen gewissen Zwang eingeführt werden kann, liegt auf der Hand Es ist auch nicht zu leugnen, daß hier ein Eingriff in private Nechte vorliegt. Anderseits werden diese Vorschriften im Intercsse des gemeinen Wohls erlassen, und es wird dabei durchaus sconend verfahren. Der Provinziallandtag von Hannover hat sih mit dem Entwurf eingehend beschäftigt und ihm zugestimmt, ebenso das Herrenhaus. Ich kann auh nicht zugeben, daß unscre Kommission zu \{chnell gearbeitet hätte. Man war einstimmig der Ansicht, daß eine Lsung genügte. Wenn im § 1 eine zusammenhängende Moorfläche von mehr als 25 ha zugrunde gelegt wird, so ist dies in Hannover landläufig und dem Geseß von 1847 entnommen. Die Benutzung folcher Grundstücke zur Torfgewinnung bedarf nach demselben Paragraphen der Genehmigung des Be.irfs- aus\chusses. Wir haben in der Kommission auch darüber beraten, ob wir nicht „an seine Stelle den Kreisaus\chuß seßen sollten. Wir haben aber von dem Kreisaueshuß abgesehen, weil er in vielen «âllen den Verhältnissen zu nahe steht. § 2 regelt die Fälle, wo eg keiner Genehmiaung bedarf. Ich freue mich, daß die Kommission diesen Paragrabhen auch auf die Heuerlinge, Junstleute ausgedehnt hat. Daß nah dem Kommissionsbes{luß vor der Beschlußfassung über den Genehmigungsantrag der Kreisavus\{chuß, sowie der Meltorationsbaubeamte zu hören ist, ist nur zu billigen Hier is der Kreisausshuß am Plate. Zu billigen ist au, daß bei der Ausführung des Unternehmens der LUndrat, bzw. die Orts. polizeibehörde für die Einhaltung des genehmigten Planes und der getroffenen Bestimmungen zu forgen hat und zu diesem Zwecke polizeiliche Verfügungen erlassen kann. Das Gesetz soll am 1. April 1913 für dte Provinz Hannover in Kraft treten. Ez kann dann nah Anhörung des Provinziallandtages auf andere Pro- vinzen ausgedehnt werden. Meine Fraktion hat keine Bedenken gegen diese Bestimmung. Durch diese wird auch dem berechtigten Wunsche Nechnung getragen, daß den anders gearteten Verhältnissen anderer Provinzen genügend Rechnung getragen wird. Man möchte nun von anderer Seite lieber für jede Provinz ein neues Gesetz erlassen schen. Ich glaube aber, daß dies nicht notwendig ist. Wix können deshalb auch nicht dem Antrage Waldstein zustimmen, der dieses Geseß auf die Provinz Hannover beschränken will. Aus dem von mir \{chon angeführten Grunde werden wix gegen den Antrag Meyer-Diepholz stimmen, der im § 1 an die Stelle des Bezuksaus\schusses den Kreisaus\{huß ezen will, In dem Antrag Iderhoff ist bestimmt, daß es einer Genehmigung nit bedarf zur Gewinnung von Torf seitens der Besitzer von Moor- flächen, die in zusammenhängender Lage *5 ha nicht übersteigen. Hier- über sind meine politishen Freunde geteilter Meinung. Jch persönlich stimme dem Antrage mit Rücksicht auf die kleinen Besißer zu. Da- gegen können wir dem Antrage Fürbringer und Genossen (nl.), der eine volle Entschädigung vorsieht und diese dem Staate aufbürdet, nicht zustimmen. Cr birgt eine Fülle von Weiterungen und Prozeß möglichkeiten in fich. Zum S 9 liegt dann noch ein Antrag Für- bringer vor, dieses Gese auf den Regierungsbezirk Osnabrück zu be- \{ränken. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären, Schließlih könnte man ja auch dazu kommen, Gesetze für einzelne Kreise zu erlassen. Hoffentlich wird das Gesetz dazu beitragen, daß die Förderung der Moorkultur in der Provinz Hannover mehr als bisher in die Hand genommen wird.

Abg. Meyer - Diepholz (nl.): Bei Gelegenhcit der Fleishteuerungs- debatte sind hon die Maßnahmen erörtert worden, die geeignet sind, unsere Landwirtschaft vom Auslande unabhängig zu mahen In diesem Zusammenhange wurde auch darauf hingewiesen, daß wir durch die Moorkultur und die Nußbarmachung der großen Oedländereien neues Ackerland schaffen können und dadurh au große Strecken geeigneten Landes für die Zwecke der Viehzucht gewinnen. Im Staatshaushalt sind denn auch erheblide Mehrbeträge für diese Zwecke eingestellt. Allerdings habe ih erhebliche Zweifel, ob diese Mittel nit lediglich den Großgrundbesißern zugute kommen. Deshalb habe ih auch zum § 1 meinen Antrag gestellt, der eine möglichste Berücksichtigung der Interessen der kleineren bürgerlihen Betriebe bezweckt. Dur meinen zweiten Antrag möchte ih die Genehmigung zur Torfgewinnung dem Kreisausscuß überweisen, weil der Kreisautshuß besser in der Lage ist, die Be- dürfnisse der kleinen Bauern zu beurteilen. Ich hoffe, daß Sie meine Anträge annehmen, damtt durh das neue Gesetz nit eine Beeinträchtigung und Beschränkung des Privatbesitzes herbeigeführt wird.

Abg. Klocke (Zentr.): Wir begrüßen die Vorlage, weil das Gefe notwendig ist im nationalen und allgemeinen Interesse. Das Gefeß wird uns ermöglichen, in der deuts{chen Hochmoorkultur, die geradezu einen Glanzpunkt der deutshen Wissenschaft be- deutet, einen weiteren Schritt vorwärts zu kommen. Ich freue mid), daß im Geseßentwurf Garantien dafür geboten sind, daß die ört lichen Verhältnisse genügend berücksihtigt werden. Fch hoffe, daß mein Antrag zum § 1 angenommen wird, der die Interessen der beteiligten Kreise in Erwägungen gezogen haben will. Cbenso wie der Vorredner bin ich der Unsiht, daß dur die Be- stimmungen des § 1 des Gesetzentwurfs lediglich die kletnen Leute betroffen werden. Ich stimme deshalb dem Antrag des Abg. Meyer- Diepholz zu, der den Interessen der kleinen Bauern etne größere Berücksichtigung zuteil werden läßt. Dagegen halte ih es für zwedck- mäßiger, wenn der Bezirksausschuß die Genehmigung zur Torfgewinnung behält, wetl er mehr Erfahrungen besißt und anderseits eine größere Cinheitlichkeit gewährleistet. Ih bitte desbalb, den diesbezüglichen Antrag Meyer-Diepholz abzulehnen.

Abg. Kleine (freikons.): Die Besiedlung der weiten Oedländereien ist unbedingt notwendig, um den Landhunger der Bepölkerung zu befrtedigen, um Stellen für Landarbeiter zu \chafffen, deren Mangel sich immer mehr fühlbar macht, und um der Auswanderung der Bevölkerung vorzubeugen. Noch in den leßten Wochen sind mir von Cingesessenen des Kreises Lehrte wiederholt Wünsche vorgetragen worden, daß ihnen große fisfalishe Moorflähen zu billigen Preisen zu Zwecken der Kultur abgegeben werden möchten. Wenn die Wünsche dieser Leute nit erfüllt werden, sind sie gezwangen, nah Oldenburg abzuwandern. Jch bitte den Minister auch nah dieser Nichrung feine Aufmerk\amkeit zu entfalten. Daß der Bezirksaus\{huß für die Ge- nehmigung zur Torfgewinnung zuständig fein soll, halten wir für richtig. Wir haben zwar auch zum Kreis uss{hnß das _nötige Ver- trauen, sind aber der Ansicht, daß der Bezirksaus]huß schon deshalb zuständig sein muß, weil ein Teil der Moore fich über verschiedene Kreise erstreckt, anderseits fichert der Bezirksaus\{uß ein einheitliches Verfahren. Wir werden deshalb diefen Antrag ablehnen. Dea Antrag Kloke stimmen wir zu.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Sch orlemer:

Meine Herren! Ich habe mich bercits bei früheren Gelegenheiten über. die Bedeutung-der Moorkultur und Moorbesiedlung ausgesprochen, und ih werde dazu in der laufenden Tagung auch noch Gelegenheit haben, sowohl bei der Beratung des Etats meines Ministeriums wie auch bei der Vorlegung des in Aussicht stehenden Kreditgesetzes zur Beschaffung größerer Mittel zur Kultur ‘der fiskalischen Moore. Ich möchte deshalb auf die Anregungen der Herren Vorredner hier niht weiter eingehen, sondern mich auf meine Stellungnahme zu den zum § 1 gestellten Abänderungsanträgen beschränken.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage ch8anzeiger und Königlich

Berlin

zum Deutschen Rei 2 16G.

(Schluß aus der Ersten Beilage.) Landwirtschaft

Schorlemer:

Ih möchte glei einigen irrtümlichen Vorredners entgegentreten. Ih habe nich behaupten wollen, daß durch dieses getroffen würden.

l Domänen und Forsten Que N

das bd Aima) Dr. Freiherr von |

wohl“ die Worte hinzuzufü Beteiligten“, so ist dieser Zusay flüssig. Metne Herren, das Gemeinwohl verlang druck gebracht, daß da, wo wes gegenstehßen, ihre Tätigkeit mit Beschränkung zu unterwerfen ist. sezung aus, daß bereits die Worte „soweit das Gemeinwohl es ver- langt“ eine Abwägung und Berüsi teiligten erheischen und daß aus Zusaß nicht erforderlich ist.

ausdrüdcklih

rag angeht, hinter dem Worte „Gemein- „Unter Abwägung der Interessen der

meines Erachtens eigentlich über- wenn die Genehmigung nur erforderli t, fo ist damit genügend zum Aus- he Interessen der Beteiligten ent- dcksiht auf das Gemeinwohl keiner

Ich gehe also von der Voraus-

Anschauungen des Herrn t behauptet, jedenfalls nicht Gefeß die kleinen Besißer nicht Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, daß bon vornherein dur den § 1 alle diejenigen Flächen aus\chMeiden, die im Zusammenhange oder allein nicht wenigstens 25 ha groß infolgedessen alfo au eine ‘ganze Neihe von weiteres dur das Gesetz niht getroffen wird. Ab besißer, welche innerhalb ciner Fläche liegen, die werden felbstredend auch dann getroffen, Hektaren an diefer Fläche beteiligt find. und der Bedeutung des Gesetzes, die ih muß, daß wir dur das Gesetz instand ges und großzüglge Urbarmach besiß befindlißen Moore Die Wichtigkeit der je Geseßzesbestimmung g daß in der Provinz Hannover allein entwurfs über 300000 h der Fiskus Nest aber entfält lediglich größten Teil im Gemenge liegt. ist dann nit mehr zu denken, Weise voranschreitet, wie das leid Lediglih dieser Moorv Es foll fkeinesw Beziehung au

Kletnbesitzern ohne er diejenigen Klein- über 25 ha groß ist, wenn fie nur mit wenigen Das entspriht dem Zweck nohmals dahin prâzisieren eßt wêrden, eine umfassende ung und Kolontsation auc der im Privat- herbeizuführen. pt von der Staatsregierung beantragten tens zur Genüge daraus hervor, nach der Begründung des Gesetz- a Moor- und Oedlandflächen vorhanden sind,

tigung der Interessen der Be- diesem Grunde ein dahingehender

möbte dann 1022 der Drusa hen gestellten Antrage, dem Kreis- des Beztrksaus\usses kommende Genehmigung zu übertragen, Meine Herren, der letzte Herr Vorredner hingewiesen, daß ein größerer Teil der Kretse erstreckt und daß {on deshalb ausschusses erwünscht sein würde. hinzu, daß gerade auf dies tigten Interessen der Bete scheidungen und der Grundsätze erforderli sih auch dieserhalb empfiel zu übertragen, ganz abgesehen davon, daß Fällen auch den M peinlih sein könnte, in Angelegenheiten scheiden, teren Eigentümer i agung der Genehmigung Grund zu

die Bitte aussprechen,

ihre Zustimmung zu versagen. hat bereits mit Ret darauf Moore fi über verschiedene die Zuständigkeit des Bezirk Cs kommt do aber zweifellos em Gebiet und zur Schonung der berech{- iligten auch eine Gleihmäßigkeit der Ent- ch sein würde und daß es die Entscheidung es zweifellos in einzelnen itgliedern des Kreisaus\{husses unangenehm und solcher Besißungen zu ent- hnen näher stehen und vielleiht aus der persönlichen Differenzen suchen

eht meines Era

auf Privatbesigz, An eine Kultur dieses Privatbesitzes wenn die Moorverwüstung in der er an vielen Stellen zu bemerken erwüstung soll entgegengetreten werden, egs jegliGer Benußung des Moores und niht den Befugnissen Verbot entgegengetreten werden : der Eige der Bewirtschaftung des Moores be weitere Benußung des Moores Zwecke unmögli gemacht wird. Was die Industrie angeht, so h gefagt: Man wird dea Begriff die Worte „land

lt, dem Bezirksaus\cufß;

des Eigentümers dur ein ntümer \oll nur insoweit. in {ränkt werden, als dadurch die r Land- und forstwirts{tftlihe

meine Herren, möchte ich do bei diesem Anlaß uch meinerseits auch noch darauf hinzuweisen, daß tein Grund dafür vorhanden ist, wie es einzelne Anträge erkenney lassen, die Interessen des kleinen Besitzers als besonders gefährdet an- hat überhaupt nur größere Moorflächen im Auge. E8 will in keinem Falle die Genehmigung als erforderlich erachten, wenn die in Frage kommende Moorflähe nicht mindestens das sind also hundert Morgen Fâllen Tann es sich vielfach nur um größere kleinere Besißer in Frage kommen, ist es Sach in genügender Weise auf deren Wünsche und nehmen. Aber auf der anderen Seite isi es eine umfassende und möglichst allseitige K in Zukunft erstreben,

Im übrigen, nit verfehlen, a abe ich ausdrücklich folgendes „industrielle Verwertung“ niht unter - und forstwirtschaftliche Benutzung“ fubsummieren man wird si alfo fragen müssen: Wie kann eine industrielle Verwertung des Moores au Das ist einmal dadur möglich daß die industrielle Verwertung andern Worten dfe Torfentnah spätere land- und forstwirtscchaftlihe das der Fall, so hat der Industriell über die durch dieses Geseß getroffe habe mich selbst an Ort und Stelle h bei der Entnahme von Torf die Grundfläche werden kann, daß sie nachher zur land- nußung durchaus geeignet bleibt. Kommt Betrieb in Frage, der das Y nußt und infolgedessen bewirkt, daß naher eine Wasserfläche befindet, die nur als dann wird eininal in Frage kommen, als Teich zur Fis{zucht verwertbar ist. ist diese Fläche aue, im landwirtscaftl nußgbar. Es wird weiterhin im St auch noch zu berücksichtigen se nußung des Moores Necht sagen kann, daß an die weitere Benut wird, daß: es au) weiterhin für L brauchbar bleibt.

Ich glaube, daß auf dies Rechnung getragen wird, der nah Absiht der Sta werden foll,

vernünftige ch fernerhin geschüßt werden ° das wird meistens der Fall sein —, und Verarbeitung des Moores, mit fo erfolgt, daß dadur auch die Benuzung gesichert wird. E e gar feine Veranlassung, ih nen Maßnahmen

zusehen. Das Gesetz

In sfolchèn Besitzer handeln. e des Bezirksaus\chusses, Interessen Rücksicht zu do klar, daß, wenn wir ultur der Hohmoorflächen unter allen Umständen verhindert werden muß, daß durch eine einseitige und der späteren Benu wirtshaftung der Moore diese Zwecke vereitelt w Das ist selbstredend in den groß

î zu beschweren. aufig davon überzeugt, daß so hergestellt und planiert und forstwirtshaftlihen Be- nun ein anderer industrieller Grundwafserstand aus- sich an Stelle des Moores folhe benußt werden kann, e Fläche nit wenigstens Wenn das der Fall ist, dann ihen Interesse fernerhin be- nne meiner früheren Ausführungen in, ob nit die Art und Weise der Be- durh die Industrie eine folche ist, daß man tit fordert es in diesem Falle nidcht, ung des Moores die Bedin and- 1nd forstwirtshaftlihe Zwette

ßBung nahteilige Be- * erden. (Sehr richtig !) en, zusammenhängenden Moorflächen auch dann der Fall, wenn nür ein einzelner Besitzer den Torf in der daß dadurh die weitere Benußung des Grund- unmöglih gemacht wird. Gemeinheits- verhältnismäßtg ausgenugßt ultur- und

“stimmung dazu geben Tann, ‘daß der § °ÿ nach den Anträgen des Herrn Dr. Jd also sowohl die Gewinnung des Torfe und der Wirtschaft, als auch zuin Z E gestattet wird, so muß itte auss\prehen, dem unter Abs. 1 beantragten Zusa ,

Besißer der Moorflächen, die in R E Bata B Me niht übersteigen, bei der Gewinnung des Torfes einer Genehmigung nicht bedürfen, die Zustimmung versagen zu wollen. Ich kann mih in dieser Beziehung auf die Ausführungen des Herrn Vorredners be- rufen und Sie nohmals darauf aufmerksam machen, daß eine An- nahme dieser Bestimmung in einer ganzen Rethe ‘von Fallen, in denen es sich um die Urbarmahung bereits unter en Genossen bverteilter Moorflächen handelt, ‘die Urbarmachung in Wirklichkeit unmöglich machen würde. Meine Herren, gerade wenn in der Weise gewirtschaftet wird, wie es uns soeben von dem Herrn Abg. Martens dargestellt worden ist, dann ist das eine für die be. treffenden Besitzer vielleiht sehr bequeme, aber dot jedenfalls nit verständige Art und Weise der Torfnußzung und cine Benußung, die es tatsählich unmöglich machen würde, größere ¡zusammenhängende Flächen, denen von dem einzelnen Eigentümer in dieser Weise der Torf entnommen wtrd, noch der Kultur und Besicdlung zugänglih zu maten. Es würde außerdem durch die Annahme einer solWen Bç-* stimmung au die Möglichkeit geschaffen, ‘dur weitgehende Ver- träge, vielleiht sogar dur Scheinabmachungen, die Wirkungen dieses Geseßes zu vereiteln und damit die Jnangriffnahme größerer Moor- flähen zur Kultur auszuschließen. Jch möchte deshalb nohmals bitten, diesen Zusaß abzulehnen. Ich würde kaum in der Lage sein das Gefeß . mit einer solchen Bestimmung noch für die Staats- regierung als annehmbar erklären zu können. (Widerspruch).

toor unter dem

Veise auss\ticht, landwirtschaftliße Zwecke

so ist in vielen Fällen ein regelmäßiger und ordentlicher K Vesiedlungêplan ausgeschlossen! Das dürfte bei den weiteren Be- [hlußfassungen niht unberüdsihtigt bleiben dürfen!

Ich kann dann noch bestätigen, daß die landwirtschaftliße Ver- waltung unter land- und forstwirtschaftliher Nuzung auch die Be- nußung zur Teichwirtschaft und zur Fishzucht versteht. (Hört, hört !) Die industrielle Benußung kann man natürlih in die Worte „Land- und Forstwirtschaftlihe Nußung*® nicht einzwängen. (Sehr richtig !) Ih bin aber der Meinung, daß eine vorteilhafte indu au unter die Nücksichten des Ge und daß es unzulässig sein wird die in Wirklichkeit durch die A die Gewinnung wertvoller, llandteile, auch dem Gemeinwohl dienlich ist.

__ Abg. Waldsteiïn (forts{r. Volksp.) : 22 ha in § 1 wäre gar nich ein land- und forstwirischaftli Na sich da helfen lhtigung des Gemeinwohls. nnen wir billigen, aber niht die Mittel Beschränkung der jeßigen Besißer dstücke zur Torfgewinnung dar.

1 {weren Eingriff in das Privateigentum ch Eigentumsbeshränkungen aus ind, aber so weit darf das Landes- Privateigentum dur{brecen. der Beschränkun

das Gemeinwohl er gung geknüpft

e Weise allen berechtigten Ansprüchen und Sie dürfen zu dem Bezirksaus\chuß, atéreglerung* mit der Entscheidung betraut daß er nit allein einseitig ndern auch die Interessen der Gesamtheit

strielle Nußung meinwohls fällt (sehr rihtig! rechts), , einer Moorbenußung entgegenzutreten, rt der Nußung, insbesondere auch durch au für die Landwirtschaft wichtiger Be-

das Vertrauen haben, einzelne Privatinteressen, fo im Auge behält. Wenn nun und das kann ich viellei der Abg. Waldstetn di derartige teilweise gewaltige schädigung vorgenommen werd nohmals darauf hinweisen, daß es si in nit um eine vollständige Be darum handelt, die Eigentüm nuben, daß dadurh auch die Interessen des Gem die Interessen einer \päteren land des Grundstücks, gewahrt werden. Im übrigen darf ih nur an die Beslimmun hgeseßes erinnern, wo ebenfa Etgentums

cht noch ans{ließend be- e Rede darauf gebraht hat, daß eshränkungen des Eigentums ohne Ent- so muß ih demgegenüber den weitaus meisten Fällen schränkung des Eigentums, \ondern nur ihr Eigentum fo zu einwohls, also bier und förstwirtschaftlichen Benutzung

Cine Begrenzung auf wenn man ofen sagte, ch benußbares Grundstück übrig

mit dem Etfordernis der Berück-

Den Zweck der Vorlage, êr 2a CNUALEI

gewi L6 d Le O d gewinnen, to dazu; das Gele 4 eine polizeiliche [es Ausnußung ihrer Grun rechtlihe Grundlage für diese: l das Landeërecht abgeben inden des Gemeinwohls zulässig f i nit das reich8gef Vir erkennen allerdings die Berechtigung nteresse an, aber sie darf nicht auf Kosten des Es steht hier eine Schädigung der in Frage. Das ist der stärkste Eingriff in d viéher gemacht ist, D

den Besitzern

gen von Baupolizei- [18 fehr einshneidende vorgeschrieben sind, und wo niemend en Fällen eine Entschädigung, insbesondere u fordern. Sollte ein Entschädigungsanspruch ann ih ausdrücklih erkläre unannehmbär wäre.

ührten Instanzen von dem Herrn Vorredner chung des § 5 noch berüd- f aufmerksam, daß der der Vorläge ‘vorgesehen ist, derselbe ist wie sich beim Déichgeseß mit diesem man es au bei diesem Gese über

ordnungen und des Det Beschränkungen des daran gedacht bat, in fol eine solhe vom Staat z eingeführt werden, fo k für die Staatsregierung Was gegen die eingef bemerkt worden ist, sichtigen. Jch ma Instärzerzug, wie êr in beim Deichgeset; Instanzenzug begnügt hat, so kann die Benugzung der Moore tun.

. Leinert (Soz): Der Abbau der Mo Verwüstung des Grund und g des Eigentums muß i

t seinem Eigentum so wirt oder das Gemeinwohl in au und voll berechtigt, ntwurf hätte noch einig F8 genügt nit, wenn ma der Weise geschehen foll, damit

eßlih garantierte

igentümers Besiger bis zum Ruin as Privateigentum, der ann müßte wenigstens der größte Nehtsf{hutz Ich gebe dem ( chieden den Vorzug vor dem Interessen der Beteiligten viel zu nahe steht. ch den Minister für ganz ungeeignet; und der Fiskus t

n, daß das Gesetz

in dieser Vorlage gegeben werden.

{uß als erster Instanz ents werde ih bei Bespre

uß, der den he aber hon jeßt darau

Instanz halte i den Fiskus, Konkurrent. s zweite Instanz. sehr belastet,

1ngsbereih des Geseßzes macht {lag, daß das Gefe zunä g auf andère Landesteile a Das halte ih {on wir als Unterlage für imover erhalten, und in anderen Bedürfnis für diese Vorlage vor, Wir werden unsere Stellungnahme zum ganzen Gefeß machen, ob unsere Anträge angenommen werden.

in diefen Sachen beantragen deshalb das Oberlandes- Das Oberverwaltungsgeriht Oberlandeskulturgeri(ht

filtnraeitet wenn man

die Vorlage den cigentünlichen st für Hannover gelten foll, die Aus- ber der Königlichen Verordnung über- konstitutionell für unzulässig, und die Vorlage nur Material aus der Provinzen liegt gar nicht wie gerade in der Provtnz

ore muß fo geschehen, ausgeschlossen bleibt. eder gefallen haftet, daß ßerordentlihem Maße wenn man ibn daran e Bestimmungen mebr schreibt, daß der die spätere Beit

Eine Besch Wenn jemand mi Gesamtvermögen

Ptovinz Ha schädigt, dann ist

enthalten müssen. Abbau in d

avon abhängig

Preußischen Staatsanzeiger,

, Sonnabend, den 18. Janua

dadurh in landwirtshaftlicher Beziehung keinen a

(58 müßte noch die Bestimmung le E E Ee Staat im Interesse der landwirtschaftlichen Nußung verlangt, daß der Abbau der Vêvore geschieht und im Weigerungsfalle erzwungen werden Tann, damit mehr Land zu Brotfrüchten gewonnen wird. Unser Ziel kann nicht nur fein, für die spätere Zeit einen Schaden zu verhindern, fondern für die jevige Zeit Nußen aus dem Geseße zu schaffen. Die Moorflächen müssen fo abgetragen werden, dap fie nachher zum landwirtshaftlichen Anbau benußt werden können. Der lbbau, wie er in dem Gesetz vorgesehen wird, bedeutet für den Eigen- tümer nur einen Vorteil. Darin stimmen wir mit dem Herrn Minister vollflommen überein. Wir . lehnen es ab, daß diejenigen denen im Abbau ihrer Moorflächen Delgränkungen auferlegt werden, eine Entshädiguug erhalten sollen. Die Absicht der Negterung, dieses Gefey auch auf andere Provinzen auszudehnen, nachdem die etwaigen S{häden, die fih vielleiht herausstellen werden, hier im Hause be- E worden find, kann ich nur gutheißen.

Abg. Weissermel (kons.): Die Kleinbesiger brauchen di - nehmigung des Ausfchusses gar [nicht E Wene, ge in den vom Geseßz geforderten Fällen geschehen muß, so ist es doch ganz gleichgültig, ob fie sich an den Kreisausshuß oder an den Bezirksaus\chuß , wenden. Die einzige Beschränkung, die den kleinen Leuten in „der Gewinnung des Torfes auferlegt wird, ist die, nur bis zu einer gewissen Sohle zu gehen. Dieses Gesetz be- deutet keine Verschlechterung für die kleinen Bauern, wie es vielfa behauptet wird, sondern, da kann ih auch dem Abg. Leinert voll und ganz zustimmen, eine Verbesserung. Was die Ausdehnun des Geseßes auf andere Provinzen anlangt, fo meine i, daß wir dot [Ur jede Provinz kein neues Geseß machen können. Ich will an sich nichts gegen die Advokaten sagen, aber ich glaube do, der Abg. Waldstein gebt in feinen juristishen Bedenken zu weit. Die Zwedckte des Gefeßes find doch lediglich, daß nachher eine verständige Land- wirtschaft im bäuerlihen Betriebe möglich ist. Dadurch wird dann doch 2A eine Hebung der Viehproduktion herbeigeführt werden.

Ex wivd: mit: dex Einschaltung nah dem Antra Klode daß die Jnteressen der Beteiligten berücksichtigt wérden sollen, angenommen. Der Antrag Meyer-Diepholz, den Kreisaus\{huß zur ersten Fnstanz zu machen, wird abgelehnt.

Zu 88 2 und 2a bemerkt

Abg. Dr. Iderho ff (freikonf.): Wir wollen ; Belästigung der fletnen Besitzer dri die Destmmuodie ae Lie f bea O A zu Unzuträglichkeiten führt liegt

Dand. Veshalb bitten wir \ s z 5 : wen verbindern E en wir, unseren Antrag anzunehmen, der

Abg. Mey e r Diepholz (nl.) stimmt dem Antrage Ider of zu

Abg. Dr. Martens - Osterholz (nl.) D feELE et T auf Einschaltung des S 2a, dur den eine bessere Begriffsbestimmung in das Geseß eingesügt werde, fodaß vielleicht eine große Zahl von

GntsYädigungöfragen überhaupt nit zur Entscheidung zu kommen

Abg. Klo cke (Zentr.): Durch die Entschädigung führen wir ein

völlig neues Prinzip ein. Ich bestreite üb ß ei entsteht, deshalb bitte ih, A At Abu AUE 9 e0n MRERN

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten

Dr. Freiherr von Schorlem exr:

Meine Herren! Wenn ih auch nicht ohne Bedenken meine Zu- 2 in Abs. 1 unter Nr. 9 und erho und Genossen geändert, 8 zum Zwele des Haushalts j wede des Verkaufs in weiterem ih doch mit aller Entschiedenheit die

Was sodann die Entschädigung angeht, so habe ih beretts bei | meine Ansicht auêgesprochen; aber ih mödte, unter Bezugnahme

auf die Ausführungen des Herrn Vorredners, doch noch darauf hin- weisen, daß hier nicht eine Aus\chältung der Eigentumsrehte, sondern nur die richtige Anwendung derselben dur) das Gese und nur unter

den Beschränkungen erstrebt wird, die im Int d ; erforderli sind. Interesse der Allgemeinheit

Meine Herren, die Saße liegt do in Wirklichkeit so, daß die

Moorflächèn sowobl dur die neuerdings zu Tage a strebungen auf Ürbarmahung der Dea L uk lagen E fahrungen, ‘die im ufe der Jahre in der Praxis und vor allen Dingen au in den staatlich Unterstüßten und begründeten Versus- stationen gesammelt worden sind, einen viel böberen Wert besißen als sie bis dahin gehabt haben; au die Beschränkungen, die den Besißern auferlegt werden, follen nit dazu dienèn, die Mooörflächen zu entwerten, sondern im Gegenteil den Wert für ‘die spätere Nußung L s Et HA ebenso überflüssig wie unbegründet, in solchen eine Entschädigung dafür Ä id Grundstück verbessert ede D ay S

Abg. We issermel fons.): Nah dieser Crklärung des Ministers

stimmen wir gegen diesen Teil des Antra : l i Teil | gs Iderhoff. W; winnung von Torf dur die Pächter Ug E Hn Gir Mon