1913 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Grundstük im Interesse der Allgemeinheit. Leider ist dice Auf- Elärung noch nicht in die großen Massca der Bevölkerung vorge- drungen. Wie Herr v. Heydebrandt einmal sagte, fehlt die Auf- kÉlärung darüber, daß die deutsche Landwirtschaft nachgewiesenermaßen große Opfer bringt in s{lechten Jahren, um ihrer Pflicht, die sie der Gesamthbeit egenüber - hat, zu genügen. Wenn das Bestreben, eine Rente herauszuwirtschaften, allein maßgebend gewesen wäre, so wäre die heimische Landwirtschaft heute noch meilenweit von den Leistungen entfernt, die sie vollbringt. Wenn das unbestritten ist, so möchte ih ein Beispiel aus meiner Heimat Ostprenßen anfübren. Als vor zwet Jahren cin erheblicher Futtermangel sih bemerkbar machte, haben die ostpreußishen Land- wirtschaftsëkammern in ihren sämtlihen Amtsblättern einen Aufruf an die ostpreußishen Landwirte erlassen, der ungefähr folgenden In- halt batte : Laßt Euch nicht verleiten, infolge des Futtermangels einen Teil Eures Viehs abzuschaffen: sucht mit allen Mitteln dieses Vieh zu erhalten, damit wir unseie Pflicht, den Staat bezw. seine Bevölkerung mit dem nötigen Fleis zu versorgen, aud in Zukunft erfüllen können. Die Ausführungen des sozialdemokratishen Nedners waren durch die Er- kenntnis veranlaßt, daß der Besiß einer eigenen Scholle der beste Schutz egen die revolutionären Bestrebungen ist. Wer auf revolutionärem Boden steht, kann auch aus diesem Grunde nicht die Bedeutung der Entschuldungsfragè anerkennen. Das ist auch der Grund, weswegen die sozialdemokratishe Politik auf dem Lande glänzendes Fiasko erlebt hat. Zur Verhütung der WeiterversWuldung muß die all- gémeine Forderurg aufgestellt werden, daß der Uebernebmer der Scholle im Augenblick der Uebernahme in scinen Schuldverhältnissen relativ niht ungünstiger dasteht wie sein Vorgänger in der Zeit der Ueber- nahme. Wenn z. B. der Grundbesitz des Vaters um verschuldet war, als er ihn übernahm, so kann der übernehmende Erbe es eben- falls nit höher verschulden. Der Grund und Boden erleidet natürlih eine Wertvermehrung. Wir baben im Zuwachssteuergeset den Wertzuwachs auf 2909/9 pro Jahr eingeshäßt. Das würde bei einer Besikdauer von 35 Jahren eine Wertvermehrung von 70 0/9 bedeuten. Durch die Wertvermehrung wird aber die Amortisation der Schuld erleichtert. In welhem MVaße soll nun innerhalb einer Generation die Schuld amortisiert werden? Hier muß man berücksichtigen, daß selbstverständlih die Vershuldung des Grundbesitz-s auch wachsen kann troß der Wertvermehrung. Darüber besteht kein Zweifel. Die zu- kfünttige Generation würde in diesem Fall also höber vershuldet sein. Jährlih wechseln 2,7 °%% aller Grundstücke den Besißer. Wenn man annimmt, daß 7 der Schuld innerhalb einer Generation amor- tifiert werden kann, so würde ein großer Teil der kleinen Grund- besißer der Scholle erhalten bleiben. Es licgt durhaus im Bereiche des Möglichen, daß der zebnte Teil derjenigen Besitzer, die heute ihre Scholle veräußern, durh das voraecschlagene Entschuldungsverfahren ihre Scholle behalten können. Wenn man annimmt, daß jährli 120 000 Besitzer in Preußen ihren Besiß veräußern, so würden also 12000 Menschen jährlich der Scholle erhalten werden. Das ist do cin praktisher Erfolg. Cs muß die Aufgabe des Staates sein, die- jenigen Mittel und Maßnahmen zu unterstüßen, welche die Ent- schuldung erstreben wollen. Wir stimmen dem Generallandschafts- direktor Dr. Kapp in Königsberg bei, der vorgeschlagen hat, daß die Hypothekeninstitute mit der Lebensversiherung in Verbindung ge- braht werden. Dadurch würde die Frage des Entschuldungs- Tredits gelöst werden. Zur Entscbuldung führen allerdings mehrere Wege, aber der billigere Weg ist die Amortisation. Das ift auh für die ostpreußishe Landschaft maßgebend gewesen. In dem Bestreben, ein Entschuldunasverfahren zu suchen, das dem Heinen Besitz zugute kommen sollte, hat fih die ostpreußtische Land- {aft entschlossen, durch eine ständige Amortisation die Entschuldung zu erreichen. Leider hat die Regierung Bedingungen daran ge- knüpft, die den ganzen Wert des Verfahrens illusor\chW machen. Es ist Aufgabe des Staats, die Institute zu unterstützen, welche die Entschuldung fördern. Bei Gelegenheit der iFleishdebatte hat auch der Ministervräsident betont, daß es Pflicht der Regierung sei, jedes Mittel, das imstande sein könne, weite Teile der Bevölkerung der Scholle zu erhalten, zu unterstüßen. Ih hoffe, daß die Negierung auch das Mittel der Entschuldung unterstützen wird. Die innere Kolonisation und die Entshuldung werden eine notwendige Ergänzung der von Bismarck eingeleiteten Wirtschafts- politik sein. Die Frage der inneren Kolonisation ist daher ganz un- trennbar von der Entshuldungsfrage.

Abg. Graf von Spee (Zentr.): Die von der Negierung ge- troffenen Maßnahmen gegen die ungebeure Steigerung der Fleish preise halten wir nur bis zum 1. April 1914 für notwendig, da wir ja bis dahin wieder normale Fleishpreise haben werden. Die Klein- bauern würden sich zu einer Vergrößerung ihrer Schweinehaltung

ÿ anderes verfolgen, als rein fozialdemokratische Ziele.

berbeilassen, wenn ihnen Garantie dafür gegeben würde, daß sie genügend Abnehmer finden. Daß die sozialen Verhältnisse auf dem Lande un- gesunder seien als in der Stadt, trifft doch niht zu. De Viß- handlung der Landarbeiter verurteilen wir auf das entschiedenîte. Aber Mißhandlungen werden auch in Jhrem Zukunfts\taate vor- kommen. Mit der Frage der Steuerbelastung des Grundbesitzes werden wir uns ja noch genauer beim Etat des Ministeriums des Innern zu beschäftigen haben. Die Bonitierung der Grundstücke, d. h. die Feststellung des Gerundstückswerts dur die in verschiedene Klassen eingetcilte Bonität, muß einer Revision unterzogen werden, und es muß dann durch Gefeß vorgeschrieben werden, daß die Besteuerung einen gewissen Prozentsay des fkatastralen Reinertrages nicht überschreiten darf. Auf diese Weise kämen wir von der will- kürlihen Besteuerung zu einer gerechten und richtigen Be- steuerung. In der landwirtschaftlihen Hochschule ist ein Zimmer den Bodenreformern zur Abhaltung eines Seminars überlassen worden, daran haben auch Schüler der landwirtshaftliden Hochschule teil- enommen. Nachdem die Sozialdemotraten erklärt haben, daß die »odenreformerischen Bestrebungen ihren eigenen Zielen entsprechen, wird der Minister wohl Veranlafsung haben. sich mit dieser Sache zu beschäftigen. Der Bodenreformer Adolf Damaschke vertritt in einem Artikel die Theorie, daß der Grund und Boden und auch die durch die Arbeit des einzelnen entstandene Grundrente dem Volksganzen gehören müsse. Was sind das für Grundsäße! Es wächst doch nichts allein, sondern es muß dafür gearbeitet werden. Das find sozialdemokratische Theorien. Es muß einmal festgestellt werden, daß die Bodenreformer nichts / Die „Geschichte der Nationalökonomie" von Damaschke hat leider im Volke eine große Berbreitung gefunden. Nach den darin enthaltenen Grundsägen kann ih nur sagen: videant consules !

Um 43/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des landwirtschaftlichen Etats auf Donnerstag, 11 Uhr (außerdem (Sestütetat).

Statistik und Volkswirtschaft.

Zuckergewinnung, -besteuerung, -verbrauch und -ausfuhr in Deutshland im Jahre 1911/12.

Nach der im 4. „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“, Jahrgang 1912, veröffentlichten Statistik der Zuckergewinnung und -besteuerung sind im Betriebsjahre 1911/12 (1. September 1911 bis 31. August 1912) 342 Fabriken mit NRübenverarbeitung (im Vor- jahr 354 Fabriken) in Betrieb gewesen. Ferner haben 31 Naffinerten gegenüber 35 im Vorjahr gearbeitet. Die Zahl der Melasseentzucke- rungsanstalten betrug wie seit Jahren 6. In diesen 379 Betriebs- anstalten wurden im ganzen 1 497 723 t Zucker gewonnen (alle Erzeugnisse auf RNohzucker umgerechnet), im Vorjahre 2 589 869 t.

ÎIn den rübenverarbeitenden Fabriken wurden tn 28 528 zwölf- stündigen Arbeits\chichten 9 060576 t Rüben verarbeitet, mithin in einer Arbeits\{chicht 318 t, während im Betriebsjahre 1910/11 in 49 304 Arbetitsschichten 15 748 981 t, mithin in einer Arbeitsschicht 319 t verarbeitet worden waren.

Die verarbeiteten Rüben wurden auf 504 740 ha (1910/11 auf 477 909 ha) geerntet. Der Preis der angekauften Rüben berehnet sich im Durchschnitt auf 2,51 A (1910/11 auf 2,25 S) für 1 dz.

Die Rübenernte des Jahres 1911 muß als eine Mißernte be- zeichnet werden. Der Durchschnittsertrag auf 1 ha betrug nur 180 dz Rüben, im Vorjahr 330 dz. Aus 1 42 Rüben wurden durchschnittlih 15,54 kg Rohzuder gewonnen, während das Vorj1hr 15,96 ke ergab. Zur Herstellung von 1 kg Zucker waren durchschnittliÞh 6,44 kg Rüben gegenüber 6,27 kg im Borjahr erforderlich.

Von inländishem Zucker sind in Rohzukerwert 1 242 952 t, von ausländishem 1327 t in den freien Verkehr übergegangen, gegen 1382197 t und 1728 t im vorausgegangenen Betriebsjahre. Der gesamte Abgabenertrag belief sih an Verbrauchsabgabe abzüglich der Steuerverqgütungen auf 156 549 000 46, an Zoll auf 277 000 6 gegen 173 263 000 und 332 000 4 im Vorjahre.

Auf den Kopf der Bevölkerung betrug der Verbrauch in Verbrauchszucker 16,89 kg (1910/11: 19,00 kg).

Die Ausfuhr in Nohzuckerwert ist von 1 116535 t im Vorjahr auf 278 976 & im Betriebsjahr 1911/12 gesunken. Davon entfielen auf Robzucker 21 863 t und auf Verbraucbszucker 231 400 t, während im Vorjahre 546 281 & Roh- und 513 228 t Verbrauchszuer ausge- führt worden warea. Der Hauptabnehmer blieb wie bisher Groß- britannien mit 10 096 t Roh- und 119296 t Verbrauchszucker.

Ein- und Ausfuhr von Zudcker vom 1. bis 10. Januar 1913 und im Betriebsjahr 1912/13,

Gattung des Zuckers

beginnend mit 1. September.

Einfuhr Ausfuhr

im Speztalhandel im Spezialhandel

10. Fanuar

1. Sept. | 1. Sept. 1912 1911 bis big

10. Januar | 10. Januar 1913 1912

L T L 10. Januar |

|

1. bis 1010| ; |

| 1913

10. Sanuar 1912

10. Fanuar

1913 913

dz reîtn âz rein

Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten gleichgestellter Zuckter (176 a/i)

Nohrzucker (176 a) L A davon Veredelungsverkehr . Rübenzucker : Oer (granulterter), (au* Sandzucker) [76 6 4 davon Vercdelungsverkehr . . .- Platten-, Stangen- und Würfelzu@er

gemahlener Melis (1764) . …. Stücken- und Krümelzucker (176 0)

emahlene Raffinade (176 f)

Brotzu@er (176 g) s R C s Z Kandis (176) . . anderer E R S MRohrzucker, roher, fester und flüsfiger (176k) davon Veredelungsverkehr Nübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) davon Veredelungsverkehr anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade des Invertzuckersirups usw.) (176m) . Dao eve lindebe e Füllmafsen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melafsekraft- futter; Rübensaft, tadt hdbo C a ae VAPON Derebelunde ere e

Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: Or Menge des darin enthaltenen Zuders .

Berlin, den 23. Januar 1913.

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87740 | 989514 | 482791

237278 | 169 023 | 133 685 | 66 830 | 68930 |

4412 8 999 2714 M

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Kaiserliches Statistisches Amt,

Delbrü.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen, gestellien „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.).

Winke für Gläubiger bei Einziehung von Forderungen in Ungarn. *®)

Auf Grund von Uiteilen deutsher Gerichte können Forderungen in Ungarn zwangöweise nicht eingetrieben werden.

Das Kaiserliche Generalkonjulat ist auf Antrag und im Interesse deutscher Neichsangehöriger bereit, die gütlihe Regelung von Forde- rungen, zu vermitteln.

Für die Vermittlung ist die im Konsulatsgebührengeseßze vom 17. Mat 1910, Tarif Nr. 16, festgeseßte Gebühr von 3 4 zu zahlen: die ferner zu erstattenden Auslagen betragen etwa 1 4. Einen Zwang kann das Generalkonsulat auf den Schuldner nicht ausüben: falls die Schritte des Generalkonsulats ohne Erfolg bleiben, fönnen die Forderungsansprüche nur auf gerihtlißem Wege weiterverfolgr werden. In diesem Falle ist das Kaiserliche Genecralkonsulat bereit, einen Advokaten zu benennen.

Eine geseplihe Gebührenordnung für Gerichte und Anwälte he- steht in Ungarn niht. Die Anwaltskosten zerfallen in gerihtlihe und außergerihtlihe. Unter gecihtlihen Kosten sind außer den Gebühren des Anwalts für seine im Prozesse geleistete Tätigkeit auch die Ge- riht2fosten zu verstehen, die von dem Anwalt in Form von Stempel, Sachverständigengebühren usw. dem Gericht im voraus zu erstatten sind. Dte gerichtlihen P: ozeßkosten, darunter auch die Anwalts- gebühren, werden je nah der Höhe des Klageobjekts, der Anzahl der Termine, dem Umfang der advokatorishen Tätigkeit vom Gericht im Urteil tin etner Gesamtsumme festgeseßt. Das Gericht v rfügt im Urteile, wer die Prozeßkosten zu tragen hat. Die gerichtlichen Kosten werden durchweg der verurteilten Partei auferlegt. Falls die gericht- liheh Anwaltskosten von demn Sculdner nicht eingetrieben werden können, ist der Austraggeber zur Erstattung dieser Kosten an seinen Anwalt verpflichtet.

Die außergerichtlihen Kosten und Auslagen des beauftragten An- walts wie Vergütung für Korrespondenz, für Beschleunigungsanträge, mündliche Verhandlungen mit der Gegenpartei, Portokosten, Droschkea- gelder und dergleichen, hat stets und in allen Fällen der Auftrag- geber selbst zu tragen.

Mit Rücksicht darauf, daß ein Kosten- und Gebührengesctz fehlt, empfiehlt es sih, mit dem beauftragten Advokaten über die von ibm zu liquidierenden Kosten im voraus eine Vereinbarung zu treffen.

Da die Gerichtekosten vom Anwalt vorgestreckt werden müssen, pflegen die Anwälte von dem Auftraggeber einén Kostenvorshuß ein- zufordern.

Bei Forderungen bis zu 40 Kronen hat der Kläger, au im obfiegenden Falle, sowohl die gerichtlichen wie die außergeridtlidcn Kosten selbst zu tragen. Da diese Kosten bei kleinen Klageobjekten den Schuldbetrag übersteigen, kann in solchen Fällen die Beschreitung des Klagewegs nicht angeraten werden.

Klagen wegen Forderungen bis 1000 Kronen find im allgemeinen vor dem Bezirkegerichte, wegen höherer Beträge vor dem Gerichtshof anzubringen. Das Prozeßverfahren is in Ungarn erfahrungêaemüß ziemlih langwierig, die vollständige Durhführung eines Proz\ses ift oft vor Jahresfri}t oder darüber hinaus nicht zu e: reichen.

Wird mit dem Beklagten ein gerichtliher Vergleich auf Bezahlung der Klageforderung in Naten abgeschlossen und hält der Schuldner eine Rate nicht ein, so ist der ganze Betrag auf Grund des gericht

lien Vergleichs ebenso vollstreckbar, als wäre in der Höhe der Ver-

gleihssumne ein rehtsfräftiges Urteil erbracht worden.

Wechselklagen sind ohne Nücksicht auf die Höhe des Objekts vor f

dem Gerichtshof anzustrengen. Das wechselgerihtlihe Verfahren ist

verhältnismäßig rascher und bietet im Streitfalle die Möglichkeit, l

noch vor Erlangung eines Urteils Exekution zur vorläufigen Sicher- stellung des Klageobjekts gegen den Schuldner zu beantragen und durchzuführen. Das wechselgerihtlihe Verfahren kann nur auf Grund

eines bom Schuldner untershriebenen Wechsels (nicht aber auf Grund ; Im wechselg rihtlihen F

einer Tratte) in Anspru genommen werden. Verfahren fallen auch bei Objekten unter 40 Kronen alle gerictlid festgeseßten Kosten zu Lasten des verurteilten Schuldners. |

Bezüglich der tm Erxekutionsverfahren entstehenden Kosten gilt im

allgemeinen dasselbe wie bezügli der Prozeßkostcn. Werden Zwangé- f vollstreckungen für Schuldbeträge unter 100 Kronen durchgeführt, so

hat die Kosten des Nechtsanwalts der Auftraggeber zu tragen.

Von dem Gehait eines Angestellten ist bloß ein Drittel pfänd- f bar; jedoch müssen jährlich 2000 Kronen zugunsten des Schuldners

vollständig unberührt bleiben.

Bei Privatbeamten ist auch das Wobnungsgeld pfändbar, bei f

Staatsbeamten kann das Wohnungtgeld nicht gepfändet werden. Bei Privatbeamten und Vertretern fremder Fiumen, die kein festes Ge- halt, sondern nur Nugzanteil, Tantieme und dergleichen beztehen,

unterstehen diese Bezüge denselben Regeln wie das feste Gehalt des

Privatbeamten.

Das für die eigene Person und die Familie des Schuldners

notwendige Mobiliar kann nit gepfändet werden.

Die ungarischen Gerichte berücksihtigen Eingaben nur dann, f

wenn diese in der ungarishen Amtssprache abgefaßt sind und den vorgeschriebenen Formalitäten entsprechen. Stempelung der Eingaben zieht Geldstrafen nah {sich. Falls es notwendig werden sollte, gegen Anzeige an die zuständige Advokatenkammer eventuell dunch Vermitt:-

lung des Kaiserlichen Generalfonsulats gerichtet werden. Die Kosten einer unbegründeten Beschwerde werden \{chwerdeführer auferlegt. i (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats tn Budapest.)

deim Be-

Frankrei ch. f

Förmlichkeiten bei der Einfuhr von Eigelb behufs zollfreier Zulassung. Nah der Bestimmung in Nr. 54 des Zolltarifs kann zur Verwendung als Nahrungsmittel nicht geeignetes Cigelb zollfrei zugelassen werden, wenn es zuvor auf Kosten der Gin- bringer nah dem durch die Verwaltnng vorgeschriebenen Verfahren vergällt ist. Bisher. konnte die Vergällung dur Zusay von rohem

Kampferöl im Verhältnis von 2 v. H. des Gewichts des Eigelbs f

bewirkt werden. Da die ausschließliche Zulassung dieses Ber- gällungêmittels in einzelnen Gewerbezweigen Mißstände gezeilig! hat, so haben dte zuständigen Ministerien gestattet, daß auc Mirbansl (0 Verhältnis von 400 g auf 100 kg Eigelb zur Vergällung zugela}en werden kann. Bei der Prüfung dieser Frage hat si herausgestellt, Wi einzelne Gewerbetretbende unter der Bezeihnuyg „Eigelb“ (Zollsaß bezw. 6 Frank für 100 kg) für gewerblihe Zwecke. bestimmte, zum Genuß ungeeignete Erzeugnisse vorgeführt haben, deren Vergällung aus technischen Gründen niht möglih war. Um zu verhindern, da derartige Erzeugnisse mißbräuchlih zu Nährzwecken verwendet werden, ist bestimmt worden, daß ihre Beförderung vom Zollamt nac N Gewerbsanstalten, wo sie verwendet werden sollen, unter Begleitsche Is kontrolle vor fich geht. Bei Erzeugnissen, deren Verwendung zl Gi werblichen Zwecken auf diese Weise nachgewiesen wird, kann von S chemischen Üntersuhung abgesehen werden, vorausgesetzt, daß in A Anmeldung die Bestimmung der Ware auédrücklich angegeben ist, F allen anderen Fällen ist bei Eigelb, das zur Verzollung nes K wird, anzunehmen, daß es zu Nährzwecken dienen soll. Es muß h halb tur chemisde Untersubung festgestellt werden, ob das Eige

keinerlei \chädlihe Stoffe enthält. (Annales des douanes.)

*) Spätestens am 1, September 1914 tritt in Ungarn die neu Prozeßordnung in Kraft.

Die nit entsprechende |

einen beauftragten Advokaten Beschwerde zu führen, so kann eine ausführlich begründete f

Argentinische Nepublik.

Aenderung der Vorschriften über die Einfuhr von pharmazeutischen Erzeugnissen, Mineralwässern usw. Dw ch ein Dekret des Präsidenten der Republik vom 27. November 1912 is der Artikel 75 des Avéführungédekret® zu dem Gesetze Nr. 468/ vom 11. September 1906, wie folat, geändert worden : „Inländiste otec ausländisWe medizinishe Spezialitäten oder die tog pezifiWen Heilmittel, zum inneren oder äußeren Ge- brauhe, dürfen nur mit besonderer Genebmigung des Landes- gesundheitsdepartements in Argentinien verkauft werden; ohne die Genehmigung „werden sie als Geheimmittel angesehen, deren Ver- kauf verboten ist. Dagegen dürfen die Mineralwässer von bekannter Zusammensetzung von den argentinischen Zollämtern ohne vorherige Untersuchung zugelassen werden, sofern die Beteiligten nachweisltch die Genehmigung zum Verkauf beim argentinischen Gesundheits- departement eingeholt haben und ferner nachweisen, daß die Unter- suchungen im Ursprungölande von hervorragenden Ghemifkern vor- genommen und diese Unterjuhungen auc von den Gesundheitäbehörden des betreffenden Landes anerkannt find. Die Unterschriften der Chemiker müssen von dem argentinischen Konsulat und dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten beglaubigt sein.

n gleicher Weise ift auch die Veröffentlihung von Ankündigungen verboten, worin Spezialitäten angepriesen werden, deren Verkauf nicht genehmigt worden ist. (Boletin oficial.)

Abfaygelegenheit für Kartoffeln in der Süd- afrikanischen Unton.

Der [landwirtschaftliche Sachverständige bei dem Kaiserlichen

Generalkonsulat in Kapstadt berichtet am 14. Dezember v. J.: Ai Weg?n der großen, langen, anhaltenden Dürre und der totalen Mißernte in Kartoffeln qn die Preise darin 1tn einem bedeutenden Teil Südafrikas so hoh, daß sich ausnahmsweise niht nur für Saat kartoffeln, fondern aub für E ßfkartoffeln die Ausfuhr vor Deutschland hierher gut bezahlt mahen müßte. Das Saatkartoffel geschäft is für dieses Jahr schon fast beendet. Für den süd afrikanisGen Markt kommen nur die beiden Sorten „Früh Rosen“ (early roses) und „up to date“ in Betracht, welche E in Deutschland in bedeutendem Umfange angebaut

_Es ist anzunehmen, daß der Mangel an Eßkartoffeln in Südafrika noch längere Zeit andauern wird und von der s{nellen, sahgemäßen Lieferung der ersten Sendungen wird es abhängen, ob sich ein Absatz in größerem Stile hierher entwickeln läßt ___Es kommt hauptsächlih darauf an, daß die Kartoffeln sahgemäß in Cßkartoffeln ausgelesen sind, daß fie trocken und gesund sind, insbesondere auch frei von Schwarzbeinigkeit, welche sich bei französishen Kartoffeln in diesem Jahre zeigt, und daf, die Ver- vacung richtig ist. Ueber die Art der für die Verpackung ia Betracht lommenden Kisten sind die Hamburger Agenten der hiesigen Firmen informtert. Auf die Wichtigkeit der Beifügung korrekt abgefaßter vertifikate ist hon früher hingewiesen.

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Aegyten.

K O Konkurserklärungen in Aegyten müssen nah geseßlicer Delllmmung die Gläubiger, foweit fie bekannt sind, außer den Veröfsfentlihungen in den Zeitungen auch dur \hriftlihe Mit- tellungen der Gerichts\{hreiberei des Gemischten Gerichts in Kenntnis gesetzt und zur Anmeldung ibrer Forderungen aufgefordert werden. Etwa im zaufe des Verfahrens noh ermittelte Gläubiger werden dann tin der Regel von dem Konkursverwalter (syndic) benachritigt. „Die Anmeldung der Forderungen hat seitens der am Orte des Gerichts ansässigen Gläubiger innerhalb 20 Tagen nach der vorhin erwähnten Veröffentlichung zu erfolgen; für die u. a. in Deutschland wohnhaften Gläubiger ist diese Frist um 180 Tage verlänge1t Praftisch kann die Anmeldung noch immer erfolgen, solange das Ve' sabren nicht abgeschlossen is. Es ist aber zwecckmäßig, daß die An- meldung stets unverzüglih bewirkt wird.

i Die Anmeldung der Forderungen hat zu erfolgen entweder bei dem Verwalter der Konkursmasse (syndic) oder bet der Gerihts- [hreiberet (zu richten an: Monsier le Greffier en Ce du Tei bunal Mixte)

Gine besondere Form oder eine Beglaubigung ist für die An- meldung der Form nit vorgeschrieben. Es genügt ein einfacher el n „Franzöfisher oder îtalienischer Sprache, dem alle Belege und Vewetsftüde beizufügen lind. Es empfiehlt G, für die Gläubiger- ber)ammlungen einen Vertreter zu stellen; dieser brauht niht Nehts- verständiger zu sein. :

Das Konkursverfahren endigt, wenn es niht' aufgehoben oder nangels einer Aktivmasse ges{lossen wird, entweder mit etnem 2eilung8verfahren oder mit einem concordat judiciaire. Bei dem Teilungsverfabren werden nur diejenigen Gläubiger berücksichtigt, welche ihre Forderungen rechtzeitig angemeldet oder im Falle ver- \pateter Anmeldung ihre nachträglihe Zulassung im Klagewege er- wirft haben. Das concordat judiciaire fann nur dur Zustim mung von wenigstens der Hälfte der Gläubiger, die drei Viertel der Forderungen vertreten, zustande kommen; es bedarf der gerihtlihen Vestatigung und ift alsdann für alle Gläubiger bindend.

6 Schuldner, welche ohne eigene Verschulden in Zahlungs- „Fwierigkeiten geraten find und ihren guten Glauben beweisen, können ei Gericht innerbalb 14 Jagen nah der Zablungseinstellung ein Gneordat Ppréventif nachfuden und dadur die Konkurserklärung wenden. _Die Benachrichtigung der ausländishen Gläubiger erfolgt urch dke Gerichtsschreiberei. Es wird empfoblen, die Forderung un „erzüglich anzumelden und sich fn den Gläubigerversammlungen ver reten zu [afsen. _Im übrigen ist das Verfahren ähnlih wie bein. sncordat „udiciaire; das concordat préóventif bedarf der geriht- fle ltigung au it Ia für alle Glublgee E Für L 4 der KonTordaiSbedtngungen muß Di C nde Siherheiken O gungen muß der SYhuldner genüge Außergerihtliche Vergleide sind für folche Gläubiger, die thnen nt zugestimmt baben, nit bindend. : j (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Alexandrien.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Jänuar 1913: RNuhrrevier Oberschlesishes Nevier Anzahk der Wagen S0 147 12 436

Gestellt . Nicht gestellt

F Nach einer durch „W. T. 'B.* übermittelten Meldung der „Vtankfurter Zens, aus New York übernahmen die Bankfirmen fü, garten u. Co. und Salomon u. Co. sechs Millionen Dollars „fprozentige Noten. der Agricultural Credit Co., die sigeindet wurde, um Farmern die Anschaffung von landwirtschaft- n Maschinen durch Diskontierung von Wechseln zu ermöglichen. ags wird der „Frankfurter Zeitung“ gemeldet, daß die Stadt êw York die Emission einer Anleihe in Höhe von 70 Millionen ollars beabsichtigt. t N Der Aufsichtsrat der Bayerishen Notenbank beschloß n Meldung des „W. T. B.* aus München, der Generalverfamm- teil nach entsprehenden Abschreibungen für das Jahr 1912 die Ver- lage, einer Dividende von 12% (gegen 100% im Vortahre) vorzu- neuer; In Paris haben laut Meldung des „W. T. B.* aus Berlin ¡perdings Besprechungen zwishen den ‘an tüs rkishen Ge-

instituten stattgefunden. Dle Verhandlungen babcn zu konkreten Vorschlägen an die türkishe Negiecung geführt, durch die die Bedürf- nisse der laufenden Staatsverwaltung gedeckt werden sollen. Die Mitwirkung einer englisGen Grupve it in Ausficht genommen.

s 06 Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Luremburgischen. Prince Henri-Eisenbaha in der zweiten Sanuardokade 1913: 956 140 Fr., gegen das Vorjahr mehr

35 440 Fr.

Fonds- und Aktienbörse,

Berlin, 23. Januar. Obwohl bei Beginn von auswärts in- folge von Meldungen über den Friedensabshluß günstige Börsen- nolterungen vorlagen, eröffnete die Börje denuoch) in \{wächerex Haltung. Auf den meisten Gebieten neigten die Kurse zur Schwäche, hauptsählich infolge von Nealisationen, ‘die infolge der gestrigen Steigerung vorgenommen wurden. Die Zurühaltung blieb auch im weiteren Verlaufe bestehen, und die Börse vermochte si von ihrer Schwäche um so weniger frei zu machen, als die hon gestern zum Durchbruch gekommene Mati1igkeit ves Schiff- fahrtsaftienmarkts, besonders der Hamburg-Amerika-Üktien, anscheinend unter der Nachwirkung des Dividendenvorschlages noch mehr zur Geltung kam. Im übrigen wurde die Börse durch die Ultimo- liquidation in Anspruch genommen. Ultimogeld bedang etwa 52 L/6. Der Piivatdiskont notierte 43 9/0.

Berliner Warenberichte.

„Berlin, den 23. Januar. Produktenmarkt. Die amtli@ ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, inländischer 193 00—196,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 209,50 bis 210,00 Abnahme im Mai, do. 210,50—211,00 Abnahme im Juli. Fester.

__ Roggen, inländischer 169,00—169,50 ab Bahn, Normalgerwoicht 712 g 173,75—174,75 Abnahme im Mat. Fester. /

Hafer, inländischer fein 187,00—200,00, mittel 170,00—186,00 ab Bahn und ab Kahn, Normalgewtht 450 & 172,00—172,25 bis 172,00 Abnahme tm Mai. Still.

Dat Binder 1 954,00—156,00 ab Kahn, amerikan. Mixed 163,00 bis 165,00 ab Kahn. Still.

Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 24,00—28,00. Nuhig.

Roggenmebl (per 100 kg) ab Bahn und Speier Nr. 0 und 1 21,10—23,40, do. 21,60—21,65 Abnahme im Mai. Rubig.

…_ Rüböl für 100 kg mit Faß 65 50—65,30—65,60 Abnahme im laufenden Monat, do. 63,20 Gelb Abnahme im Mai. Behauptet.

Bein, 22. Januar. Marktpreise nah Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preije.) Der Voppelzentner für: Weizen, aute Sorte +7) 19,70 M, 19,64 #. Weizen, Mittelforte T) 19,58 46, 19,52 A6. Weizen, gerinae Sorte?) 19,46 4, 19 40 A. Roggen, gute Sortef) 16,95 4, 16,90 M. Noggen, Mittélsorte{)——— «L Noggen, geringe Sorte F) —,— 4, M Futtergerste, E So) 1830 X 1170 E Futtergerste, Deittelsorte ). 160 e 1700 M Kutte! gerste, gertnge Sorte *) 16,90 , 16,40 #Æ. Hafer, gute Sorte *) 20,40 4, 19,10 Æ. Hafer, Mittelsorte*) 19 00 M I G Hafer geringe Sorte —,— #4, —,— M. Mais (mired) aute Sorte 16, (0 A, 16,50 #. Mais (mixed) geringe Sorte —,— 4, —,— M. Mais (runder) gute Sorte 15/70 #6, 15,50 #. Richtstroh A6, M. Dei T4006 S4 (Markthallen- pretse.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 5000 , 2000 M. Speisebohnen, weiße 5000 4, 3500 #Æ. Linsen 6000 f, 99 00 M. Kartoffeln (Kleinhandel) 10,00 6, 6 00 M. Rintfleisà) bon der Keule 1 e 240%, 170 evo. Bauchfleish 1 kg 1,80 A, 1,40 Æ ESqweinefleish 1 Er 220 0 L600: E Ralbsleish 1 ko 240 140 Hammelfleisch 1 kg 240 , 150 Æ Butter 1 kg 3,00 4, 2,10 Æ. Eier, 60 Stück 6,80 4, 4,60 4 Karpien 1 S 24006, 1,40 f. Aale R220 e 60 e Sade R 00 140 6 Declhte 1 kg 2,80 4, 1,60 A. Barsdbe 1 k 2,40 M, 1,00 M. Swlele 1 R020 160 0 B Le C S0 E trebfe 60 Stück 24,00 16, 350 46. S

+7) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht- viehmarkt vom 22. Sanuar 1913. (Amtlicher Bericht.)

, Kälber: Für den Zentner: 1) Doppel!lender feinster Mast, Lebendgewicht 99—105 Æ, Schlachtaewibt 136—150 #, 2) feinste Mastkälber, Lg. 68—70 MÆ, Sdlg. 113—117 4, 3) mittlere Mast- urd beste Saugkälber, Lg. 58—63 4, Schlg. 97—105 #, 4) geringe PVast- und gute Saugkälber, Lq. 59-56 HÆ, SElg. 88—98 M 9) geringe Saugkälber, Lg. 38—47 M, Sdlg. 69—85 M. : i; Schweine: Für den Zentner: 1) Fettsckweine üker 3 Ztr. Lebendgewicht, Lebendgewicht 65—66 4, Schlatgewiht 81-—82 M, 2) vollfleishige Schwetne von 240—300 Pfd. Lebendgewicht, ch9, 04—06 Æ, Ecblg. 80—82 A 3) vollfleisbige Schweine bon 200-——240 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 65,— 4, Schlg. 81,— 5, 4) vollfleishige Schweine von 160—200 Pfd. Lebendgewicht, s De O N #Æ, 5) vollfleisbige Schweine unter

) [sD., La. bU—b62 A, S TD— T )) S Lg. 6 )2 M Sthlg. 76-78 4, #, Sthlg. 75—77 4, 6) Sauen, Lg. 61—62 4, _ „Auftrieb: Rinder: 321 Stück, darunter Bullen 163 Stüd, Dhsen 55 Stück, Kühe und Färsen 103 Stück; Kälber 1903 Stü; Schafe 703 Stück; Schweine 12822 Stück.

Marktverlauf: Vom Ninderauftrieb blieb cin Teil unverkauft. Der Kälberhandel gestaltete ch ruhig. Bet den Schafen fand der kleine Auftrieb guten Absatz. Der Schweinemarkt seßte ruhig ein, verlief aber glatt und wurde geräumt. : j

Amtlicher Marktberic{t vom Magerviehhof in

Lie priGsfelbe SPweines und F t r

Mittwoch, den 22. Januar 1913. a TEA, Un : Auftrieb Ueberstand

Schweine « 1978 Stag Sind

E U 2 A

Verlauf des Marktes: Lebhaftes Geschäft; Preise höher.

Es wurde gezahlt im Engroshandel für: : Läufershweine: 7—8 Monate alt. . . Stück 53- 67 M 5—6 Monate alt. 4 e AB—D9 Pölke: 4 Met. A Ferfkel : Il E E. ¿N

6—S Wo t. ¿N

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U WM-37 29 N ; 19—22

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Berlin, 22, Januar. Gebr. Gause. Butter: ruhigen Weise fort.

Bericht über Speisefette von Das Geschäft seßt fich in der bisherigen ge! Die Außernmärkte haben thre Forderungen weiter ermäßigt, da aber die inländische Produktion feinster Butter zurzeit vollständig für den Konsum genüat, braucht keine Butter vom Aus- sand bezogen zu werden. Die Nachfrage nah frischer russisGec Butter isl nah wie vor gut. Die heutigen Notierungen sind: Hof, und

lhâften interessierten französischen und d cutschen Finanz-

Genossenshaftsbutter 1a Qualität 130-132 #4, Ila Qualität 126

[ 88 0 0

bis 130 . Schmalz: Die Schweinepreise zogen fn Amerika weiter an, und wurden dadurch auch die Preise für Schmalz und frei erhöht, zumal umfangreiche Kauforders vorlagen. Hier hat ih 2as Aufgeld für nahe Ware weiter erhöht bei nur kleinen An- eboten. Die heutigen Notierungen find: Choice West-rn Steam 33—64 Æ, amerifanishes Tafel|chmalz Borussia 65 4, Berliner Stadtschmalz Krone 644—70 #Æ, Berliner Bratenshmalz Kornblume O M. Sped: Bei etwas \{chwäczeren Preisen bessere Nach- H .

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

ite Ns 9796 s: p G B.) Gold in Barren das g m 2/7 T 204 Q e AORT i ilog 86,25 Br., 85,75 Gd. Süber in Barren tas Kilogramm Wien, 23. Januar, Vormittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einh. 40/4 Rente M./N. pr. ult. 85,15, Einh. 4% Rente ZJanuar/ Juli pr. ult. 85,15, Oefterr. 4%/9 Rente in Kr.-W. Pr. Ult: 99,20, Ungar. 49/6 Goldrente 104,95, Ungar. 49/9 Rente in Kr.-W. 84 65, Tin kische Lose per medio 226 00, Orientbahnoktien pr. ult. 1 VDesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 710,25, Südbahn- gefellschaft (Lomb.) Aft. pr. ult. 108 50, Wiener Bankvereinaktien 4. Desterr. Kreditanstalt Akt. pr: ult. 627,50, Ungar. ‘alla. Kreditbankaktien 825,00, Oesterr. Länderbankaktien 512 00, Unionbank. aktien 594,00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,93, Brüxer Kohlenbergb.-Gesell\h.-Akt. —,—, ODesterr. Alpine Montangesell- schaftsaktien 1049,50, Prager Eifenindustrieges.-Akt. 3490 00. Sehr fest auf den Beschluß des türkisGen Nationalrats zur Befürwortung des Friedenes{lusses sowte auf die günstigen Berichte von den Aus-

landshörsen.

London, 22. Januar. * (W. T. B.) (Schluß) 25%, Eng- [ise Konsols 75/6, Silber vrompt 284, 2 Monate 29, Privat- diskont 41/4. Bankeingang 3000 Pfd. Sterl.

Januar. (W. T. B.) (S@luß.)

Pa 22 Mente 89,32.

Madrid, 22. Januar. (W. T. B.) Wewfel auf Paris 107,50.

Lissabon, 22. Januar. (W. T. B.) Goldagto 14.

New York, 22. Januar. (SHhluß.) (W. T. B.) Zu Beginn der heutigen Börse entwickelte sich auf die günstigen Nachrichten, die vom Balkan vorlagen, ein lebhafteres Geschäft, und die Tendenz war zunächst fest. Im weiteren Verlaufe führten Realifationen eine Abs{hwächung herbei, und der Verkehr verfiel in Trägheit. Späterbin brachten die günstige Lage des Geldmarktes und befriedigende Berichte aus der Industrie einige Anreguns, wobei namentli Kupferaktien lebhaft gehandelt wurden. In der Schlußstunde war die Tendenz stramm auf Gerüchte vom Friedens\{luß der Balkanstaaten. Wesent- Tiche Kursbefserungen E besonders Kupferwerte aufzuweisen. Aktienumsay 323 000 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std.-Durchschn.-Zinsrate 23, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2}, Wechsel auf London 4,8350, Cable Transfers 4,8825, Wechsel auf Berlin (Sicht) 951,5.

Mio de Janeiro, 22. Januar ŒW. T. B) Wechsel auf London 162. /

3 9% Franz.

Kursberihte von auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 23 Januar. (V. S 9) Zuckerbericht. Kornzucker 88 Grad o. S. 9,10—9 171 Natprodukte 75 Grad o. S. 7,90—7,45. Stimwung: Ruhig. Brotraffinade 1 o. Faß 19 25 bis 19,374. Kristallzucker 1 m. S. —,—. Gem. Raffinade m S. 19 00 bis 19 123. Gem. Melis T m. S. 18, 50—18 621, Stimmung: Nuhig. Nohzucker 1. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Januar 9,90 Gd., 9,55 Br., —— bez., Februar 950 Gd., 9,522 Br., e bez. März 9,627 Gd., 9,674 Br., —,— bez., Mai 9,874 Gd-,, 9,90 Br., —,— bez., August 10,10 Gd., 10,121 Br., —,— bez, Oktober-Dezember 9,95 Gd., 9,971 Br., —,— bez. Stimmung: Nuhia.

O 22 (W. T. Nüböl loko für Mai 66,00.

Brémen,- 22. Januar (V. T. B) Schmalz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 551, Doppeleimer 964. Kaffee. Stetig. Baumwolle. Stetig. American middling loko 632.

Hamburg, 23. Januar, Vormittags 10 Uhr. (W. T. B.) Zuckermarkt. Ruhig. BRübenrohzucker T. Produkt Basis St Rendement neve Usance, frei an Bord Hamburg, für danuar 9,028, für Värz 9,624, für Mai 9,85, für August 10,10, für Oktober 9,923, für Dezember 9,971,

s Hamburg, 23. Januar, Vormittags 10 Uhr 15 Minuten. (W. T. B.) Kaffee. Stetig. Good average Santos für März 677 Gd., für Mai 684 Gd., für September 68x Gd., für De-

zember 68 Gd. Januar, Vormittags 11 Uhr. (W. T. B.)

BUbäbest, 22. Naps für August 16,05.

London, 22. Januar. (W. T. B.) Rübenrohzucker 889% Januar 9 h. 5 d. Wert, ruhig. Favazucker 969% prompt 10 sh. 6 d. Verkäufer, ruhig.

London, 22. Januar. (W. T. B.) (SPluß.) Standard- Küpfer stetig, 7023, 3 Monat 702. :

Liverpool, 22. Januar,® achmittags 4 Uhr 10 Minuten. (W. L. B.) Baumwolle. Umsaß 8000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanisce middl. Lieferungen : Unregelmäßia, erregt. Aanuar-Februar 6 60, Februar- PViârz 6,59, März-April 6,58, April-Mai 6,96, Mai-Juni 6,541, Junt-Juli 6,52, Juli-August 6,48, August-Sepytember 6,38, Sey- tember-Oktober 6,25, Oktober-November 6,16. j

Glasgow, 22. Januar. (W. T. B.) (S{luß.) Nobeisen Middlesbrough warrants stramm, 66/7. ;

Paris 22. Sala, E. B) (SWluß.) NRohzucker rubia. 8809/9 neue Kondition 264—261, Weißer Zucker rubia, Nr. 3 für 100 kg für Januar 304, für Februar 30#, ‘für März-

(Wi

Juni 31, für Mai-August 311. good ordinary 54. ,—. Bancazinn 1378,

Amsterdam, 22, Januar.

2 Ae, 2 Q O E B.) Petroleum. Naffintertes Type weiß loko 231 bez. Br., do. für Januar 231 Bt. do. für Februar 234 Br., do. für März-April 24 Br. Fe\t. Schmalz für Januar 1291.

New York, 22. Januar. (W. T. B.) (S{luß.) Baumwolle loko middling 13,00, do. für- Januar 12,59, do. für März 42,27, do. in New Orleans loko middl. 12/5, Petroleum Refined (in Cases) 10,80, do. Standard white in New Vork 8,50, do. Credit Balances at Oil City 205, Schmalz Western steam 10,50, do. Rohe u. Brothers 10,85, Zucker fair ref. Muscovados 2,98, Getreidefraht nah Liverpool 41, Kaffee Rio Nr. 7 loko 134, do. für Januar 13,08, do. für März 13,24, Kupfer Standard loko 15,50, Zinn 50,45—d50 65. :

Januar. B.) 68,00,

Java-Kaffee

e Mitteilungen des Königlichen Aëronautischen Observatoriums, veröffentlißt vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 22. Januar 1913, 9—10 Uhr Vormittags:

L Station Seceböhe . . . « «1122 m | 500m |1000m |1500m | 2000m | 2200 m Temperatur (C). 0,8 | 04 | 36] —65| 923 10,5 Rel. Ftak. (0/0) | 98 | 9 S Wind-Richtung .| 8S8W | 8W | sw | s8w | s8Ww | ssW Geschw. mps.| 3 3 2 l 0 3 Regen.

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