1913 / 24 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Der militärishe Ratgeber der bulgarishen Mission, Oberst Jostoff, verläßt heute London, um sich nach Tschataldscha zu begeben.

Das Oberhaus hat gestern nahmittag die auf vier Tage bemessene Verhandlung über die Homerulebill be- begonnen. Die Debatte erregt verhältnismäßig wenig Interesse, da das Gesetz sicherlih abgelehnt werden und seine Ablehnung feine unmittelbaren politishen Folgen haben wird.

Die Wahlrechts bill ist gestern von der Re- gierung zurückgezogen worden. Bevor der Premier- minister A8quith im Unterhause den Entschluß der Re- gierung bekannt gab, ersuchte er den Sprecher, zu erklären, welcher der eingebrachten Abänderungsanträge zur Wahlrechts- bill im Falle seiner Annahme den Charakter der Bill so gründ- lih ändern werde, daß es notwendig werden würde, eine neue Bill einzubringen. f i

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ wies der Sprecher in seiner Antwort darauf hin, daß wahlweise drei das Frauenstimmrecht be- treffende Abänderungsanträge eingebraht worden seien, die die gegen- wärtige Wählerschaft um elf beziehungsweise scchs beziehungsweise anderthalb Millionen Frauen vermehren würden. Nach feiner, des Sprechers, Ansicht würde die Annahme jedes einzelnen dieser Abänte- rung8anträge die Bill derartig verändern, daß fie zu einer neuen Bill werden und damit ihre Zurückziehung nötig sein würde. Daraufhin er- klärte der Premierminister Asquit h, daß unter diesenUmständen und an- gesihts der den Anhängern des Frauenstimmrehts aegebenen Zu- sicherungen die Regierung die Bill fallen lasse. Angesichts der Ent- scheidung des Sprechers sei es auch zwecktlos, die Debatte über den Abâänderungsantrag Greys fortzuseßen. Als persönlicher Gegner des Frauenstimnrechts bedauere er, daß die Frage niht zur Abstimmung gekommen sei, denn er babe dieser Abstimmung niemals mit Beforgnis entgegengesehen. Da es nicht angängig set, führte Asquith weiter aus, über die das“ Frauenstimmreht betreffenden Abänderungéanttäge zu de- battiëïen, habe die Regierung gemeint, daß sie gerehterwcise mit der Verhandlung der anderen Bestimmungen dexr Bill niht fortfahren solle. Es bliebe daher noch die Frage übrtg, was weiter zu gesehen habe. (Nufe von den Bänken der Opposition: Legen Sie die Frage den Wählern vor!) Wenn auch die Regierung der Ansicht sei, fuhr Asquith fort, daß sie in der laufenden Session keine weiteren Anträge in ‘der Wahlrechtsfrage stellen könne, fo bedeute dies doh nicht, daß fie » die ‘Absicht aufgebe, mit der Wahlrechtêreform fortzufahren, falls fih “die Gelegenheit dazu biete. Die Regierung beabsichtige auch, die Frage des Mißstandes der Pluralstimmen noch in der jeßigen Parlamentêperiode mit Nachdruck aufzunehmen. Hinsichtlich des Frauenstimmrehts stellte Asquith in Aussicht, daß die Regierung einer Bill, die ein Abgeordnetec in der nächsten Session über diese Frage einbringen würde, dieselbe Förderung gewähren werde, die der sogenannten Konziliationsbill zuteil geworden fet, die zu Anfang der laufenden Session abgelehnt worden wäre. Sodann t1woles Aëqguith —nachdrüclih die Vermutung zurück, daß die Megierung hinfichtlih “der Frage der Geschäfstéordnung der Nachlässig- fFeit- oder ‘etnes! scharfen Borgehens s{chuldig geweten set. Die Negte- rung habé gegläudt, daß die Wahlrehtsbill reihlich Gelegenheit zur Verhandlung“und Entscheidung der Frage des Frauenstimmrechts ge- währent- würde; Nachdem Asquith gesprochen hatte, erklärten fich mehrere MRednex,„: unter ihnen. Bonar Law, Lloyd George und Balfour 7, mit, dem von der Regierung gewählten Wege im allge- meinen einvexständen, da er die beste Möglichkeit biete, eine unbe- fangene Abstimmung über das Frauenstimmreht herbeizuführen. Ketir Harde (Arbeiterpartei) erklärte, die Entscheidung der MNe-

iérüng - index Wahlrechtsfrage würde Tausende enttäuschen. Die ‘édén,- “die Aegquith und Lloyd George gehalten hätten, hätten sein Vertrauen: ‘im die! ehrlihen Absichten der Regierung zerstört. Er glaube; mit dem jeßt gegebenen Versprechen bezwecke die Regierung eher, die: Anhäuger des Frauenslitmmrechts außerhalb des Hauses zu täuschen, als, zu zeigen, daß sie es ernst meine. Nach weiterer De- battezerfolgte dann die formelle Zurückziehung der Bill.

Türkei, Der Ministerrat ist gestern nahmittag zusammengetreten, um neuetrlih" den Entwurf zu einer Antwort note der Pforte zu ‘beraten.

Ein Jrads-gibt nah einer Meldung des „W. T. t er des

dié Ernennung. des. Prinzen Said Halim zum Minist Aeußern hekannt.

Rumänien. Das Parlament hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ feine Sizungen wieder aufgenommen.

Amerika.

Das Justizkomitee des amerikanischen Senats hat dem Senat die Annahme einer Bill empfohlen, die der Regierung das Recht gibt, die Produkte jeder ausländischen Handelskombination, die von den Bundesgerichten für ungeseßlich erklärt worden ist, mit Beschlag zu belegen. Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Bill bereits vom Repräsentantenhause an- genommen worden. Sie hat den Zweck, der Regierung das Recht zu erteilen, Schiffsladungen des fogennnten Kaffeetrusts

zu beschlagnahmen. / Asien.

Wie das „RNeutershe Bureau“ aus Kalkutta meldet, halten die Muselmanen Versammlungen zugunsten der jung - türkischen Partei ab und fassen Resolutionen, in denen fie die Wiederaufnahme des Krieges verlangen, und das Schweigen Europas und die Untätigkeit Englands gegenüber den bulga- rischen Uebergriffen verurteilen.

Afrika.

Ueber den Kampf mit den Anflus am 2%. Januar wird vom „W. T. B.“ noch gemeldet, daß die Kasbah dieses Stammes von den Franzosen eingenommen wurde. Die Anflus flüchteten nah heftigem Widerstande und ließen in der Feste große Lebensmittelvorräte, Waffen und Munition und sogar Werkzeuge zur Herstellung falscher Münzen zurück. Die Ver- luste der Franzosen betrugen 7 Tote und 37 Verwundete, unter den leßteren 3 Offiziere. Die Anflus verloren etwa 500 Mann.

Nach einer Meldung aus Taurirt wurde eine von Taurirt nah Gersif abgegangene Karawane in der Nähe von Ain Dressa von aufständishen marokkanishen Räubern überfallen und ausgeplündert. Zwei Begleiter der Karawane wurden von den Angreifern getötet.

Parlamentarische Nachrichten.

Die heutige (99.) Sißung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrück beiwohnte, eröffnete der Präsident Dr. Kaempf mit folgenden Worten:

Seiner Mojestät dem Kaiser habe ich in Gemeinschaft mit den beiden Herren Viz! präsidenten gestern die Glückwünschez des Reich3- tags übermittelt. Seine Majestät hat dafür den Dank ausgesprochen.

Auf der Tagesordnung standen zunächst kleine Anfragen. Der Abg. Bassermann (nl.) fragte: cF\t dem Herrn Reichskanzler die Vergewaltigung des deutschen Ansiedlers Stössel in Marokko durch französische Truppen bekann1? Welche Schritte sind zur Wahrung der íInteressen des Geschädigten und zu dessen Schutze geschehen ? Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Die erste Frage ist mit Ja zu beantworten. Auf die zweite Frage ist zu er- widern, daß sich Stössel in Casablanca tn Sicherheit und Freiheit befindet, Der Vorfall wurde sofort nach Eintreffen einer tele- graphischen Meldung des Kaiserlichen Konsuls tn Casablanca durch den Kaiserlihen Botschafter in Paris auf Weisung des Reicbskanzlers bei der französishen Regierung zur Sprache gebracht. Die Ver- handlungen |\{chweben gegenwärtig und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da der Tatbestand von beiden Seiten verschieden dargestellt wird, sodaß vorautsi(tlich noch weitere Grheburgen er- forderlih find. : Der Abg. Bassermann (nl.) fragte: / i Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die neue chine- fische Elementarshulordnung vorsieht, daß in jeder höheren Elementarsc;ule eine fremde Sprache, und zwar tin der Regel die englische Sprache, gelehrt werden muß? Ist der Herr Neickskanzler bereit, bei der chinesischen Negterung für eine Gleichstellung der deutschen Sprache etnzutreten ? . Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Neichs- kanzler ist bekannt, daß nach der chinesishen Elementarshulordnung

Sonnabend,

Königlithe Schüufpiele. Mittwogh: Ophernhaus. - 28. Abonnementsvorstellung. Dienst- “Und Freipkäße sind aufgehoben. Tannhäuser und dèc Säugerkrieg aúf Wartbürg. Nbmantishe Oper in dret Akten‘von ‘Nichätd Wagner. Musi- Talische -Litung:1/'!Hèrr“ Kapellmeister Weßyler: Regie: Herr, Regisseur Bach- maún.):-: Ballétt:, Herr Ballettmeister Graeb. (Tannhäusér: : Herr Fanger vom Stadttheater ini Königsberg als Gast. Wolfram von Eschenbach: _Herr Werner Engel vom Stadttheater in Zürich als Gast.) Anfang 7F Uhr.

Schauspielhaus. 29. Abönnementsvor- stellung, Wieselchen;!: Lustspiel in drei Akten (mit, freier\Benußung einer Idee von Gyp) von “Leo Lenz. In Szene ge- E en Herrn-Negisseux Patry. Anfang 7 B

Döunnersktäg?! Opernhaus. 29. Abonne- mèeñtsvor stung: Ein! Maskenball. Oper: tn deé Akten Musik von Giuseppe Verdi. Anfang: 74: Uhx. #1]

Schauspielhqus; 307: Abonnementsyor- stellung. Prizizc; Friedrich. von Hom- burg. Schauspiel in. .5- Aufzügen von Heinri von Kleist. Anfang ¿s Uhr.

Straße. Mittwoch, Die fünf Frankfurter.

Akten von Hermann Bahr.

Netter in dex Not. Freitag und folgende Retter in der Not.

theater.) Mittwoch, Wolkenkragtzer. mödie in drei Akten von und Ludwig Heller.

Deutsches Theóter. Mittwoh, Ahéeuds85775 Uhr :' ‘Züni!- 100. Male: D Ca Hönig ck-Dutubich UV (1. Feil.) L

Freitag “und Sounabend : Der blaue Vógél.

lga. Freitag: Uriel Acosta.

[f 3 ¡0 Charlottenburg. ‘Kammexspiele. ¿ Ae g

Mittwoch, Abends §8 Uhr: Schöne

Frauen. Sudermann. Freud Teddy.

Donnerstag :

Donnerstag: Mei: scchlacht.

Freitag: Astrid.

Sonnabend ; Schöne Frauen. j Freitag: Die Haubenulerche.

Deutsches Opernhaus. Bismark - Straße 34—37. Direktion: Geora Hartmann.) Mittwoch,

i11915/) uten (t Berliner Theater.-Mittwöh/Abends 8 Uhr: Filij@llber." Größe Possemit Gesang und Tanz in 4 Akten von NRidolf Bernauer und Nudolph Schanzer.

lottenburg , Abends 8 Uhr: Tiefland.

Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Nachmittags Vhilotas. Hierauf: Der zerbrocheue Krug. Abends: Filmzauber.

Theater in der Königgräßer Abends 8 Uhr:

dret Akten von Karl Rößler. Donnerstag und Sonnabend: VBraud. Freitag: Die fünf Frankfurter.

Lessingtheater. Mittwoh, Abends 8 Uhr: Das Prinzip. Lustsptel in drei

Donnerstag: Das Prinzip. Freitag: Gabriel Schilling8 Flucht.

Komödienhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in dret Akten von Richard Skowronnek.

Donnerstag: Zum ersten Male: Der

Srhillertheater. O. (Wallner- Abends 8 Uhr: Eine amerikanische Ko-

Donnerstag: Die Geschwister. Hierauf:

Mittwoch, Abends Die Schmetterlingsschlacht. Komödie in vier Akten von Hermann

Die Schmetterlings®-

Donnerstag: Tieflaud.

Freitag: Zum ersten Male: Eugen Onegin.

Sonnabend: Eugen Onuegin.

2 Ne:

Montis Operettentheater.(Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Undau. Musik von Edmund Eysler.

Donnerstag und folgende Tage: Dev Frauenufresser.

jolifa.

Lustspiel in

Mittwoch, Abends 84 Uhr: Majolikfa. Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.

Donnerstag und folgende Tage: Ma-

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 83 Uhr: Wenn Frauen reisen. spiel in vier Akten von Mouezy - Gon

und Nancey. / Donnerstag und folgende Tage: Wenn

Frauen reisen.

vom September vorigen Jahres in den höheren Elementars{hulen englisher Sprachunterriht eingeführt werden kann, nit aber ein- geführt werden muß. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann viel. mehr an Stelle der englishen Sprahe auch eine andere fremde Sprache gelehrt werden. Der Kaiserlihe Gesandte in Peking hat bereits die nôtigen Schriite getan, damit von dieser Möglichkeit uge L: der deutschen Sprache cin ausgiebiger Gebrau ge- macht wird.

Der Abg. Bassermann (nl.) fragte ferner an:

Sind dem Herrn Reichskanzler Mitteilungen darüber geworden, daß zwi\chen England, Frankreich und Nußland bestimmte Ver. einbarungen über eine Abgrenzung der gegen}eitigen Interessen- sphären in den armenishen, syrishen und arabischen Gebietsteilen der Türkei getroffen worden sind, vnd welche Stellung gedenkt der Herr Reichskanzler gegenüber solhen Ver- einbarungen etnzunehmen? i

Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Neichs- fanzler sind die Gerüchte bekannt, wonach sich mehrere Mächte über die Abgrenzung von Interessensphären in der Asiatishen Türkei geeinigt haben sollen. Amtliche Mitteilungen, die die Nichtigkeit dieser Gerüchte bestätigen, liegen niht vor. Umgekeh1t lassen unzweideutige und vertrauens8würtige Erklärungen, die gelegentlih des Meinungs- austausch:8 zwischen den Großmächten aus Anlaß des Balkankrieges abgegeben worden sind, das Vorhandensein derartiger Vereinbarungen als ausgesckchlossen erscheinen.

Der Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) fragte:

Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft zu erteilen, ob und inwieweit die angeblich auf amtlihen Informationen hbz- ruhenden Zeitungsmeldungen der Wahrheit entsprechen, daß die ver- bündeten Regterungen neue umfassende Militärforderungen, auch abgesehen von dem Ausbau der Luftflotte, durchzuführen beab- sichtigen? Entspricht es im besonderen der Wahrheit, daß die Absicht besteht: 1) die Mannschaftsitärke der Kompagnien zu erhöhen: 2) dritte Bataillone, soweit sie noch nicht vorhanden sind, aufzu- stellen; 3) die Ersazreserve zur Ausbildung mit der Waffe einzu- berufeu; 4) Kavalleriedivisionen {hon in der Frliedenszett aufzu- stellen; 5) selbständige Nadfahrerkompagnien zu bilden; 6) die Artillerie zu vermehren ?

Major Hoffmann: Die verantwortlichen Stellen der Neichs- regterung find sih darüber einig, daß unsere Nüstung zu Lande einer Berstärkung bedarf. Doch können über den Umfang der Verstärkungen keine Mitteilungen gemacht werden, da der Bundeêrat darüber noch niht Beschluß gefaßt hat.

(Schluß des Blattes.)

Literatur.

Zeitschrift für Bauwefen. Herausgegeben im Mi- nisterium der öffentlichen Arbeiten Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn, Berlin. Jn dem vorliegenden Heft des neuen Jahrgangs finden sih zunächst einige Angaben über „die Größe, Bauausführung und Ausslattung des in süddeutswen Barokformen gehaltenen Ober- präsidialgebäudes tn Koblenz und der Landesturnanstalt in Spandau. Negierungsbaumcister Sonntag berichtet in eincr Fortseßung über die Entwicklung und den heutigen Stand des deutschen Luftschiffhallenbaus. In einer großen Anzahl von Bildern werden uns ortsfeste Bau- und Bergungshballen in den verschiedensten Formen und Konstruktions- methoden aus Holz, Stein und CEisenbeton vorgeführt und eingehend erläutert. Baurat Hoe wendet sih in einem kurzen Aufsaß gegen einige Annahmen Mahlkes über den Ursprung der chinesishen Dah- formen, und Professor Rathgen gibt die Ergebnisse sciner bisherigen Bersucke mitt Steinerhaltungsmiiteln bekannt. Der ingenteurwissen- \chaftlihe Teil des Hefts beschäftigt ch mit dem Bau der zweiten Schleuse bei Münster i. W., mit der Wiederherstellung des Hönebachtunnels, mit der neuen Längehelling auf der Königlichen Werft tin Emden und mit dem Unterdruck bei Staumauern. Das Heft enthält {{ließlich die Verzeichnisse der in Preußen und im Reich angestellten Baubeamten, der Mitglieder der Akademie des Bau- wesens, der Inhaber der Medaille für Verdienste um das Bauwesen und der Medaille der Akademie des Bauwesens, das Verzeichnis der Mitglieder des Technischen Oberprüfungsamts in Berlin und die statistishen Nachweisungen, betr. Hochtauten der Preußischen Heeres- bauverwaltung 1906 bis 1910.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)

Ersten,

Zirkus Kusch. Mittwoch, Abends 75 Uhr: Große Salavorstellung.

Zum Schluß: Die große Prunk- pantomime: „Sevilla“‘,

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Emmy Rocbbelen mit Hrn. Superintendenten Dr. von Schneide- messer (Berlin).

Verehelicht: Hr. Leutnant Walter

CGberhard Frhr. von Medem mit Frl.

Edith von Budde (Berlin).

Lust-

Theater am Uollendorfplaß. Mittrocch, Abends 8 Uhr: Die Studenten- gräfin. Operette in drei Aufzügen. Musik von Leo Fall.

Donnerstag und folgende Tage: Die Stuventengräfin.

E LUDN! Goette.

Theater des Westens. (Station: Zoologisher Garten. Kantstraße 12.) Wiedereröffnung: Sonnabend, den 1. Februar. Zum ersten Male: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jessel.

Tage: Der Ansorge.

Carl Rößler Residenztheater. Mittwoch, Abends

8 Uhr: Die Frau Präfideutin. (Madame la Présidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und

P. BVeber. Donnerstag und folgende Tage: Die

Frau Präsideutin.

8 Uhr:

Thaliatheater. (Direktion: Kren und | Dxrouceter.

Schönfeld.) Mittwoh, Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraag und Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert. Donnerötag und folgende

Puppcheu.

(Char- 74 Uhr:

Tage: |— Zum

Konzerte.

Saal Bechstein. Mittwoch, Abends Liederabend von Elfriede Am Klavier: Otto Bake.

Beethoven-Saal. Mittwoch, Abends 8 Vhr: 2. Klaviexabeud von Courad

Klindworth- Scharwenka- Saal. Mittrooß, Abends 8 Uhr: Violinabend Elgers mit einem Kammerorchester unter Leitung von Paul Elgers. Mitw.: Hugo Lederer (Viola).

Choralion-Saal. Mittwoch, Abends Liedverabeud von Edgar Schmock.

farmoniumsaal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 2. Klaviexabeud von Sandra

Birkus Schumann. Mittwoch, Abends Große YBuftreten sämtlicher Spezialitäten. Schluß: Mensch! Bier Bilder aus Indien.

Geboren: Eine Tochter: Hrn. RNitt- meister a. D. Jaspar von Arnim (Schwerin i. Meckl.).

Gestorben: Hr. Landgerichtsrat a. D. Wilhelm Lautherius (Berlin-Wilmers®- dorf). -— Hr. Landrat Heinrih Frhr. von Schacky auf Schönfeld (Rawitsch). Margot Baronin Scherpon von Kronenstein (Meran) Octavie Fretfr. vonNestorff, geb, Freitin von Weigelsperg (Wien).

Klassischer

Hilde Fordan- Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckeret und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Elf Beilagen

(einshließ;lih Börsenbeilage und Waren- zeichenbeilage Nr. 8A u. 8B), sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlihen Anzeigers (eiu- \chließlich der unter Nv. © ver- öffentlichten Bekauntmachungen), be-

von

Julius

Galavorstellung. i l Attien - und 'Aktiengef áftet, die Woche vom-2

Der unsichtbare 1913,

; tei auf treffend Komunauditgelenon /) füy his 25. Januar

Erste Beilage zum Deu

M 24.

Berlin, Dienstag, den 28. Januar

Amlflißes.

Deutsches Reich. Handel Deutschlands mit Getreide und Mehl.

Nach Erutejahren, beginnend mit L, August. Vom A. Auguft bis 20, Januar (Mengen in dz = 100 Kg), 1) Ein- und Ausfuhr.

ishen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1913,

2) Mehlausfuhr gegen Eiufuhrschein.

Gesamteinfuhr Waren-

gattung

Davon sofort verzollt oder zollfrei

Gesamtausfuhr

Davon Ausfuhr aus dem freien Verkehr

Gattung, Ausbeuteklasse 1912/13 | 1911/12 | 1910/11

1912/13 | 1911/1240 1910/11

1912/13 | 1911/12

1910/11

1912/13

| 1911/12

L910

1912/13 | 1911/12

1910/11

1 035 861 746 251 27 592 153 923

T0091 447 724

49 246 115 984

980 967 D996 984 110 381 168 441

Roggenmehl: 1.-Klafse (0—60 v. H). 2. (über 60—65 v. H,

1 869 323 12 698 228 1 367 600 18-997 929

319 790 2 814 078

Roggen .. Een, Malzgerste . Andere Gerste Gerste ohne nähere Ang. Hafer Ma Roggenmehl . Weizenmehl

1114 379 4 743 385 6 495 747 4477| 111 612|

À

5 639] 94 704

2 691 097 13173 012 1 707 988 17 297 414

5 597 3 398 485 3 992 660} 3955 815 6 602

98 423 77 366]

1494811

740 307 15 650 582

3 203 481| 2 184 455| 4 781 647) 2 (95 064/ ¿

4 266) 9015 62 757

F 9 d 9 10 209 78€ (

4 731 025 2 049 00

454 418

1 036 518 942 843]

3) Einfuhr in den freien Verkehr nah Verzollung.

Gesamte

verzollte Menge Warengattung

Davon verzollt

454 526|

H)

4 896 546 3 189 995

394 388 2 892 481

189 228

2 070080 2703 288 982 542

1 115 667

269 975 Ce D 783 025

beim unmittelbaren Gingang in den frelen Verkehr

bei der Einfuhr von Niederlagen, Freibezirken usw.

1912/13 | 1911/12 | 1910/

H: 1912/13 |-1911/12

1910/11

1912/13

12 O10

|

4718 9729| 5 287 166 991 148| 1 924 065

M 1 924 948 1 668 185

1036 072| 938 557]

|

7187 10 968

184

Warengattung

4 826 771 2 391 938 |

44242 14947170 2

981 110 ||| 36] 1 108 019 |

D. s (0—65 D D) NRoggenschrotmehl *) vie

Weizenmehl:

1. Klasse (020 D), 797 287

(über 30—70 v. H. 1 468)

C D 3 382|

O O). h

e (0—75 D, I . d 0 artweizenmehl *)

*) Ausbeute für jede Mühle be

164 077

779 073 663 221 3 008 79 423 15 969 3616

8 836

onders festgeseßt.

108 095 145 161 1107/3387 897 383 9 650

- 149 172 39 997

3 899

11 676

938 040

s | Je. D

4) Niederlageverkehr.

Verzollt von Nieder: lagen,

Einfuhr auf Niederlagen, in Freibezirke usw.

Ausfuhr von Niederlagen, Freibezirken usw.

1912/13

Frei- 1911/12 | 1910/11 Ae 1912/13

1911/12 | 1910/11

VUoggen P 1048 996| 1 789 845 2 580 Wen A Maligerste Andere Gerste . U Mais Roggenmehl , , Weizenmehl

1 351 813|

ror | - 477! 254|

64886| 44222 Berlin, den 28. Januar 1913.

| 384 12 538 995 11 226 969 11 728 728 1 233 952 14 702 989 19 168 492/17 783 536 3 739 286] 2 493 145| 2 696 719 3 196 1 5 759 826/ 3 317 928) 3466 115| 4 7 9269 48 954

239 41 599

1 435 9288| 2264 040 9/10 273 40210 904 219

95 064! 3 170218

126 1 1182 1

3 239D 540 1 9781

269

46 119

78 031

11 768

316 344 824 509 45 318 3148 162 220 291 299 897

9835

80! 304 557 32/1 953 567 27 200

3 518 355 315 147 522 864 21

2 667

82 74 79 82

Maden. N 0

Roggenmehl .. Weizenmehl ..

Kaiserliches Stiatistishes Amt.

Delbrü ck.

102 978| 2 591 697) 2 418 441| 9 968 4 118 50L1| 4 199 318| 1 539 904 1714-100

34 246

12 053 1 057 853| 447 231

374512] 499/390 885 3 108 908 926 541 785 597

1 974

30 828

107 222 928 416

29 775 797 617 291 999| 184804 459 892| : 575 363 209 8593| : 273 231

468 1 432 3 259 7 648

wie 3, Spalte 8 bis 10

771 850) 454 342| 446

4 286|

629 623| 797 596| 624

31 945

211

Nicjfamkliches,

Bevor” durch * das! Versicherungs gestellte eine reihsgeseßliche und ihre Familienangehörigen Angestellten in zahlreichen Zukunft durch jtellen gesucht.

gesezes für Angestellte nah der

Das Geseß schreibt vor:

. § 390. Angestellte, für die vor dem 5. öffentlichen „oder privaten Lebensversicherungsunternehmungen (8 1 des / privaten Versiherungsunternehmungen vom 12 Mai 1901, Reich8geseßbl. S. 139) ein Versicherungêvertrag geschlossen ist, von der Beitragéleistung befreit werden, diese Versicherungen beim

Geseßes über dte

können ‘auf : ihren Antrag wenn der Jakbresbetrag. der Beiträge für Inkrafttreten diescs Gesetzes mindestens den

nissen zurzeit des Antrags entsprehenden Beiträgen gleihtommt, die

sie nah diesem Gesetze zu tragen hätten.

Das Gleiche gilt für Angestellte, die beim Eintreten in die versicherung®pflihtige Beschäftigung das dreißigste Lebensjahr -über- seit mindestens drei Jahren in einer dem ersten

\hritten haben und Absatz entsprehenden Weise versichert sind. 8 392.

den nah diesem Gese

die halben Leistungen dieses Geseßes gewährt. Hat der Arbeitgeber zu den Beiträgen für Angestellten 390) Zuschüsse gezahlt, so kann

die an die Reichsversicherungéanstalt zu entrihtenden Beiträge kürzen. Auf Antrag des Versicherten zahlt die Reichsversicherungtanstalt an dem Zuschuß gekürzten Beträge an die Lebensversihherungs- unternehmungen aus den Arbeitgeberbeiträgen (Abs. 1) weiter, wenn

die

1) die Versicherung noch in einer dem Höhe besteht,

2) der Versicherungsschein hinterlegt wird,

3) zur Sicherung einer Anwartschaft auf bliebenenrente die Forderung aus der

jenigen Teile, welher dem gekürzten Betrag der reihs-

geseßlihen Arbeitgeberzushüsse entspriht, an die Neichs-

versicherungsanstalt rechtsyerbindlich abgetreten wird. Näheres über die Ausführung dieser Vorschriften bestimmt der Er seßt nach Anhören der Reichsversiherungsanstalt die

Bundesrat.

giergütung fest, die von den Lebensversihherungsunterne

bführung der Beiträge zu zahlen ist.

…__ Der Bundesrat hat nunmehr die durch das Geseß ihm übertragenen s unter dem 11. Ja- . 19) wie folgt erlassen:

Zur Ausführung des § 392 des Versicherungsgesetßzes für An- gestellte vom 20. Dezember 1911 (Reichsgeseßbl. S. 989) hat der Bundesrat auf Grund des Abs. 4 a. a. O. folgendes bestimmt:

L. Die von dem Arbeitgeber an seinem pushuß gekürzten Be-

nuar 1913 (Reichsgeseßbl.

träge werden höchstens insoweit an die Le

nehmung weitergezahlt, als der Beitrag (die Prämie) den für die Be- gelung des Angestellten von der eigenen Beitragsleistung nach § 390

bs. 1 a. a. O. erforderlihen Betrag übersteigt.

Fürsorge ‘für die Angestellten zen geschaffen - wurde, hatten die Fällen ihre und ihrer Abschluß von Leben sversich erungen sicherzu-

Mehrfah haben auch die Arbeitgeber für ihre Angestellten Zuschüsse zu den Prämien an die Lebensversiche- rungsunternehmungen vertraglih übernommen, um- einen aus- reichenden Versicherungsshuß zu ermöglichen. Fällen soll auch nach. dem ee Me des Versicherungs- Absicht des / Geseßzgebers tunlichst das bisherige Versicherungsverhältnis e.

In den Fällen des § 390 ift der Arbeitgeber verpflichtet, den, auf ihn entfallenden Beitragsanteil an die Reichsversiherungsanstalt abzuführen; dem Versicherten werden dafür

gese für Anz

Angehörigen

Jn allen diesen

geshüßzt werden.

Dezember 1911 bei

ihren Gehaltsverhält-

Versicherungen feiner er diese Zuschüsse um

S 390 entsprechenden

Nubegeld und Hinter- Versicherung zu dem-

mungen für

ensversicherungsunter-

TV.

Die weiterzuzahlenden Beträge bleiben für die ganze Dauer der

Weiterzahlung unverändert,

IT. Die Weiterzahlurg der unter 1 bezeihneten Beträge an die

Lebendsversicherungsunternehmung ift nur zulässig, wenn

1) der Arbeitgeber den Zu'\chuß zu den Beiträgen (Prämien)

für die . Versicherung des Angestellten in den Fallen des

S 390 Abs

aa D

\chon vor dem 5. Dezember 1911

und in: den Fällen des § 390 Abs. 2 a. a. O. vor dem Gintritt in die Versicherungépflicht geleistet hat,

2) der Versicherte nahweist, daß der Arbeitgeber {ih verpflichtet

eiterzahlungen nah den Bestimmungen des Ver-

fiherungsvertrags auf Anfordern der Reichsversicherungs-

anstalt für Angestellte unmittelbar an die Lebenéversicherungs-

unternehmung abzuführen. i |

11T. Eine Anwartschaft auf Nuhegeld ‘und Hinterbliebenenrente

hat, dte

gilt als gesichert 392 Abs. 3 Nr. 3 a. a. O.), wenn folgende Bedin- gungen erfüllt find:

l) Die Forderung aus der Versicherung zu demjenigen Teile, welcher dem gekürzten Betrage der reihsgeseßlidhen Arbeit-

E

abgetreten

ein.

e entspriht, muß vorbehaltlos und endgültig

Für den Fall, daß der Versiherungsnehmer den Ver- ficherungsvertrag erfüllt, muß der Eintritt der Verpflich- tung des Versicherers zur Erfüllung der vereinbarten Leistung

ewiß sein.

ie Versiberung muß rückaufsfähig sein.

) Der Versicherte hat nahzuweisen, daß die Versiherungs- unternehmung der Reichsversiherungsanstalt für Angestellte das Necht einräumt, den thr abgetretenen Teil der Ver- siherung durch Zahlung der entsprehenden Prämie auch

der übrige Teil infolge

dann aufr

echt zu erhalten, wenn

Nichtzahlung der Prämie verfällt.

Ist nah dem Versicberungóvertrage die Aufrechterhal- tung eines Teils der Versicherung niht mögli, und wird ein foldes Neht auch auf Ansuchen nicht eingeräumt, fo hat der Versicherte bei der Abtretung der Forderung aus der Versicherung zu erklären, daß er für den Fall, daß er die Prämie nicht zahlt, der Reichéversiherungsanstalt für Angestellte das Recht einräumt, in alle Rechte und Pflichten

aus : dem Versicherungsvertrag einzutreten.

Die Reichs-

versicherungsanstalt für Angestellte hat dafür dem Ver- sicherten bei Fälligkeit der Versiherungsleistung denjenigen

Betrag auszuzahlen, welcher den für ihn

früher an die

Versicherungsunternehmung geletsteten Prämien entspricht. Der Angestellte hat der Neichsversicherung8anstalt für An- gestellte aus seiner ie einen nah der Formel

zu berehnenden Teil abzutreten.

S =-

R:

(Hierin bedeuten S den

abzutretenden Teil, b den weitergezahlten Beitragêteil, wert der zukünftigen Prämienablung im Jahres-

R den Bar betrag 1 u

ficherungsleistung 1.) Als Rehn

nd P die einmalige

ettoprômie für die Ver- ungegrundlagen gelten die

für die Tarifberechvungen der Lebeneversicherungsunter- nehmung beim Abschluß der Versicherung maßgebend ge-

wesenen Grundlagen; die Tafel M und W 1 der gesellshaften und

g sind außer den unter Nr. Il 2, Ill 4 n und Erklärungen beizufügen:

verwenden.

Dem Ant bezeichneten Na@iweisen

sind diese nicht zu beschaffen, : r 29 deutschen Lebensversicherungs- ein Zinsfuß von 3F vom Hundert zu

so ift

a. der Versicherungsshein (Aufnahmeshein und dergleichen)

und die der

Prämie oder den zul

c. die Verficherungskarte,

zugehörigen Versicherungsbedingungen, Nachweis über die Zahlung der f

ulegt fällig gewesenen

egt fällig gewesenen Mitglied8beitrag,

d. der Nadtwweis dafür, daß der Arbeitgeber bereits vor dem unter Nr. I1 1 bezeihneten Zeitpunkt den Zuschuß

: E hat.

Die Reichsversicherungsanstalt kann weitere Unterlagen zur Klar- R A E verlangen.

7. Die Lebensversiherung8unternehmungen haben der Reichsver- siherungsanstalt außer in den Fällen der Nr. Il 2 für die Abtübee der Beilräge eine Vergütung von 1 vom Hundert der überwtefenen Beträge zu zahlen. Alle sonstigen aus UVeberweisungsanträgen ent- stehenden Kosten trägt der Antragsteller.

VI. Mit Lebenêversicherungsunternehmen, die Fabrik-, Betriebs-, Haus-, Seemanns- und ähnliche Kassen für eine oder mehrere Unter- nebmungen sind und nicht zu den Zuschußkafsen oder öffentlih-recht- lichen Pensionskassen (§8 365, 387, 389 a. a. O.) gehören, veretnbart die NReichsversicherungsanstalt die Bedingungen, unter denen die von den Arbeitgebern an ihren Zushüssen gekürzten Beträge weitergezahlt werden können.

_ Die nachfolgenden Erläuterungen mögen den beteiligten Kreisen zur Beurteilung der Tragweite der Ausführungs- Na dienen.

e Vorschriften seßen voraus, daß es sich um Versiherungen bei Lebensversicherungsunternehmungen handelt, die den Ane e Le rechtigt hätten, einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht nah § 390 zu stellen (8 392 Abs. 2). Es ist niht notwendig für die An- wendbarkeit des § 992, daß der Angestellte sich tatsäblih von der Beitragsleistung zur Reichsversicherungsanstalt für Angestellte hat be- freien lassen. Die Vorschriften seßen weiter voraus, daß der Arbeitgeber den ushuß zu den Beiträgen (Prämien) für die Versicherung des Angestellten in den Fällen des 8 390 Abs. 1 schon vor dem 5. Dezember 1911 und in den Fällen des § 390 Abs. 2 vor dem Eintritt in die Verficherungspflicht geleistet hat. : Die erste Ausführungsbestimmung regelt die Frage, welcher Betrag von dem Beitragsanteil des Arbei'gebers zur Weiterzahlung an die Lebentöversicherung8unternehmung in Betracht kommen kann. Das Gesetz geht davon aus, daß der Arbeitgeber und der Angestellte den ihnen auferlegten Beitrag beim Inkrafttreten des ¿setzes in irgend einer Form zur Fürsorge für den Angestellten ent- rihten; es segt also voraus, daß der Angestellte eine Versicherung in einer folchen _Höhe abgeschlossen hat, welhe mindestens seinem Beitragsteil bei Inkrafttreten des Gesetzes entspricht, wenn er nah § 390 von der Beitragspflicht zur Neichsversicherungs- anstalt befreit sein will. Der B-itragsteil des Arbeitgebers foll der Neichsversicherungsanstalt zufließen, die nah § 392 Abs. 1 dafür die halben Leistungen des Gesetzes e muß. Demnah wird höchstens derjenige Betrag vom Beitragsteil des Arbeitgebers für die Weiterzahlung an die Lebensversicherungsunternehmung in Betracht kommen können, welher über das geseglide Maß des Beritra?steils des Angestellten hinausgeht, d. h. höchstens der Unterschied zwischen ter Prämie für. die Lebensversicherung und dem Beitragêteil des Arbeitgebers. Wenn also z. B. ein Angestellter Versicherungen mit einer Jahresprämie von 150 4 abge|chlossen hatte, von der bisher der Arbeitgeber und er je die Hälfte truzen, und würde der Angestellte nah. seinen Gehaltsbezügen bei Inkraft- treten des eseßes der Gehaltsklafse H (Beitrag des Angestellten und des Arbeitgebers je 120 4) angehören, fo könnte der Angestellte den Antrag auf Befreiung von der Beitrags3- leistung nah § 390 stellen. Wenn er den Antrag auf Weiterzablung des Arbeitgeberzushusses aus den Beitrags- teilen des Arbeitgebers stellt, so fann dem nur für den Be- trag von 150 #4 120 4 = 30 4 entsprochen werden. . Da er bisher nur 75 F aus eigenen Mitteln aufbrate, so feblen ihm ebt zur vollen Versicherungsprämie 120 4 75 4 = 45 4, e diese aufgebraht werden, bleibt der Vereinbarung zwischen dem An- gestellten und feinem Arbeitgeber überlassen. Wenn der Angestellte

den Arbeitgeber wechselt, und der neue Arbeitgeber iht Bräuriemäblüng für die Lebensversicherung beiciligt Y E eni