1913 / 24 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Der militärishe Ratgeber der bulgarishen Misfion, Oberst Jostoff, verläßt heute London, um sih nach Tschataldscha zu begeben.

Das Oberhaus hat gestern nahmittag die auf vier Tage bemessene Verhandlung über die Homerulebill be- begonnen. Die Debatte erregt verhältnismäßig wenig Interesse, da das Geseß sicherlih abgelehnt werden und seine Ablehnung feine unmittelbaren politishen Folgen haben wird.

Die Wahlrechts bill ist gestern von der Re- gierung zurückgezogen worden. Bevor der Premier- minister Asquith im Unterhause den Entschluß der Re- gierung bekannt gab, ersuchte er den Sprecher, zu erklären, welcher der eingebrahten Abänderungsanträge zur Wahlrechts- bill im Falle seiner Annahme den Charakter der Bill so gründ- lich ändern werde, daß es notwendig werden würde, eine neue Bill einzubringen. * y

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ wies der Sprecher in seiner Antwort darauf hin, daß wahlweise drei das Frauenstimmrecht be- treffende Abänderungsanträge eingebraht worden seien, die die gegen- wärtige Wählerschaft um elf beziehungsweise scch8 beziehungsweise anderthalb Millionen Frauen vermehren würden. Nach seiner, des Sprechers, Ansicht würde die Annahme jedes einzelnen dieser Abänte- rungsanträge die Bill derartig verändern, taß fie zu einer neuen Bill werden und damit ihre Zurückziehung nöttg sein würde. Daraufhin er- klärte der Premierminister Asquith, daß unter diesenUmständen und an- aesihts“ der den Anhängern des Frauenstimmrehts aegebenen Zu- sicherungen die Regierung die Bill fallen lasse. Angesichts der Ent- scheidung des Sprechers sei es auch zwecklos, die Debatte über den Abänderungsantrag Greys fortzuseßen. Als persönlicher Gegner des Frauenstimmrehts bedauere er, daß die Frage niht zur Abstimmung gekommen sei, denn er babe diefer Abstimmung niemals mit Beforgnis entgegengesehen. Da es nicht angängig set, führte Asquith weiter aus, über die das“ Frauenstimmrecht betreffenden Abänderungeanttäge zu de- battiëïên, habe die Regierung gemeint, daß sie gerehterwcise mit der Verhandlurg der anderen Bestiwmungen dex Bill nicht fortfahren solle. Es bliebe daher noch die Frage übrtg, was weiter zu geshehen habe. (Nufe von den Bänken der Opposition: Legen Sie die Frage den Wählern vor!) Wenn auch die Regierung der Ansicht sei, fuhr Asquith fort, daß sie in der laufenden Session keine weiteren Anträge inm der Wahlrechtsfrage stellen könne, fo bedeute dies doh niht, daß fie » die Absicht aufgebe, mit der Wahlrechtêreform fortzufahren, falls ih “die Gelegenheit dazu biete. Die Regierung beabsichtige auch, die Frage des Mißstandes der Pluralstimmen noch in der jeßigen Parlamentêsperiode mit Nachdruck aufzunehmen. Hinsichtlich des Frauenstimmrehts stellte Asquith in Ausficht, daß die Regierung einer Bill, die ein Abgeordnetec in der nächsten Session über diese Frage einbringen würde, dieselbe Förderung gewähren werde, die der sogenanntew Konziliationsbill zuteil geworden set, die zu Anfang der laufenden Session abgelehnt worden wäre. Sodann t1woles Aëqguith -nachdrüccklich die Vermutung zurück, daß die Regierung hinfichtlih “der Frage der Geschäftéordnung der Nachlässig- feit- oder ‘etnes! Tharfen Vorgehens s{chuldig gewesen set. Die Negte- rung: habé gegläubdt, daß die Wahlrehtsbill reihlich Gelegenheit zur Verhandlung“und Entscheidung der Frage des Frauenstimmrehts ge- währen- würde; Nachdem Asquith gesprochen hatte, erklärten fich mehrere Rednex, unter ihnen Bonar Law, Lloyd George und Balfour mit. dem von der Negierung gewählten Wege im allge» meinen einvexständen, da er die beste Möglichkeit biete, eine unbe- fangene Abstimmung über das Frauenstimmrecht herbeizuführen. Keir Hardte (Arbeiterpartei) erklärte, die Entscheidung der Ne- ièrüng in ‘der Wahlrehtsfrage würde Tausende enttäushen. Die eden, die Aëeguith und Lloyd George gehalten hätten, hätten sein Verträuèn:imiidie{ ehrlihen Absichten der Regierung zerstört. Er glaube; mi dem jeßt gegebenen Versprehen bezwede die Regierung eher, die: Anhäuger des Frauenslimmrehts außerhalb des Hauses zu täuschen,., als, zuzeigen, daß sie es ernst meine. Nach weiterer De- battezerfolgte dann die formelle Zurückziehung der Bill.

Türkei. Der Ministerrat ist gestern nahmittag zusammengetreten, um neuerlich dén Entwurf zu einer Antwortnote der Pforte

zu ‘beraten. Elítx Jradé-gibt nah einer Meldung des „W. T. B.“

diè Ernennung, des: Prinzen Said Halim zum Minister des Aeußern bekannt.

Rumänien. Das Parlament hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ feine Sizungen wieder aufgenommen.

Amerika.

Das Justizkomitee des amerikanishen Senats hat dem Senat die Annahme einer Bill empfohlen, die der Regierung das Recht gibt, die Produkte jeder ausländischen Handelskombination, die von den Bundesgerichten für ungeseßlih erklärt worden ist, mit Beschlag zu belegen. Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Bill bereits vom Repräsentantenhause an- genommen worden. Sie hat den Zweck, der Negierung das Recht zu erteilen, Schiffsladungen des sogennnten Kaffeetrusts

zu beshlagnahmen. i Afien.

Wie das „Reutersche Bureau“ aus Kalkutta meldet, halten die Muselmanen Versammlungen zugunsten der jung- türkishen Partei ab und fassen Resolutionen, in denen sie die Wiederaufnahme des Krieges verlangen, und das Schweigen Europas und die Untätigkeit Englands gegenüber den bulga- rischen Uebergriffen verurteilen.

Afrika.

Ueber den Kampf mit den Anflus am 25. Januar wird vom „W. T. B.“ noch gemeldet, daß die Kasbah dieses Stammes von den Franzosen eingenommen wurde. Die Anflus flüchteten nah heftigem Widerstande und ließen in der Feste große Lebensmittelvorräte, Waffen und Munition und sogar Werkzeuge zur Herstellung falscher Münzen zurück. Die Ver- luste der Franzosen betrugen 7 Tote und 37 Verwundete, unter den leyteren 3 Offiziere. Die Anflus verloren etwa 500 Mann.

Nach einer Meldung aus Taurirt wurde eine von Taurirt nah Gersif abgegangene Karawane in der Nähe von Ain Dressa von aufständishen marokkanischen Räubern überfallen und ausgeplündert. Zwei Begleiter der Karawane wurden von den Angreifern getötet.

Parlanuentarische Nachrichten.

Die heutige (99.) Sißung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrü ck beiwohnte, eröffnete der Präsident Dr. Kaempf mit folgenden Worten:

Seiner Mojestät dem Kaiser habe ich in Gemeinschaft mit den beiden Herren Viz! präsidenten gestern die Glückwünsche des Reichs- tags übermittelt. Seine Majestät hat dafür den Dank ausgesprochen.

Auf der Tagesordnung standen zunächst kleine Anfragen. Der Abg. Bassermann (nl.) fragte:

Ist dem Herrn Reichskanzler die Vergewaltigung des deutschen Anfsiedlers Stössel in Marokko durch französische Truppen bekann1? Welche Schritte find zur Wahrung der Interessen des Geschädigten und zu dessen Schutze geschehen ?

Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Die ersie Frage ist mit Ja zu beantworten. Auf die zweite Frage ist zu er- widern, daß sich Stössel in Casablanca în Sicherheit und Freiheit befindet, Der Vorfall wurde sofort nach Eintreffen einer tele- graphischen Meldung des Kaiserlichen Konsuls tin Casfablanca durch den Äaiserlihen Botschafter in Paris auf Weisung des Neicbskanzlers bei der französishen Negierung zur Sprache gebraht. Die Ver- handlungen ichweben gegenwärtig und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da der Tatbestand von beiden Seiten verschieden dargestellt wird, sodaß vorautsictlich noch weitere Grheburgen er- forderlih find.

Der Abg. Bassermann (nul.) fragte: :

Ft dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die neue chine- fische Elementarschulordnung vorsieht, daß in jeder höheren Glementarscule eine fremde Sprache, und zwar in der Regel die englishe Sprache, gelehrt werden muß? Ist der Herr Reichskanzler bereit, bei der chinesishen Regterung für eine Gleichstellung der deutschen Sprache einzutreten ? :

Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Neichs- fanzler ist bekannt, daß nah der chinesishen Elementarshulordnung

E T7

heater.

Königliche Schnuspiele. Mittwoch: Opernhaus. - 28, Abonnementsvorstellung. Dienst- “Und Freipkäße sind aufgehoben. Tannhäuser und dec Säugerkrieg aúf Wartbüvg. Nömantische Oper in drei: Aktenwvon Nichätd Wagner. Musi- kalische Leitung: Hèrr- Kapellmeister Weyler: Regie: Hérr, Regisseur Bach- maún.!:- Ballétt:, Herr Ballettmeister Graeb. (Tannhäusér: - Herr Fanger vom Stadttheater ti “Königsberg als Gast. Wolfram von Eschenbach: Herr Werner Engel vom Stadttheater in Zürih als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 29. Abönnementsvor- stellung, WiEselchen;/!: Lustspiel in drei Akten (mit, freierBenußung einer Idee von Gyp) von ‘Leo Lenz. In Szene ge- Pet a Herrn-Negisseuxr Patry. Anfang C M

Dönnerskäg? Opérnhäus. 29. Abonne- mèeitsvorstéllung!!" Ein!!! Maskenball. Oper: in v2ck Akten Müsik von Giuseppe Verdi. Anfang! 7}: Uhx. #11

Schauspielhqüus/ 307: Abonnementsvor- stellung. Prinz. Friedrich; von Hom- burg. auspiel in, Aufzügen von Held! von Kleist. Anfang T Uhr.

Deutsches -Theóáter- Mittwoch, Abéends57.75 Uhr: 'Zúni!: 160. Male: D onnerotao König -Heinxih 1V

Dannerstäg- König -Hein 7 Ne 20000010 a9)

Kreitag und Sounabend: Der blaue Vógél. ; R,

Sonnabend, Vhilotas.

Straße. Mittwoq, Die fünf Frankfurter.

Akten von Hermann Bahr.

Netter in derx Not. Freitag und folgende Retter in der Not.

theater.) Mittwoch,

Wolkenkragtzer. mödie in drei Akten von und Ludwig Heller.

Elga. Freitag: Uriel Acosta.

j 5d nous Charlottenburg. ; Fammerspiele.- 8 Uhr: Mittwoh, Abends 8 Uhr: Schöne Frauen. Donnerstag: Mein: Freund :Teddy. Freitag: Astrid. rid u Sonnabend ; Schöne Frauen... Fan M T TTIOTIN (2G Berliner Theater. Mittwöch/Abends 8 Uhr: Filijällbet.“ Größé" Possemit Gesang und Tanz in 4 Akten von Ruüdolf Bernauer und Nudolph Scanzer.

Sudermann. Donnerstag : \chlacht.

lottenburg,

Abends 8 Uhr: Tiefland.

Donnerstag und Freitag: Filmzaguber. Nachmittags 3F Hierauf: Der zerbrocheue Krug. Abends: Filmzauber.

Theater in der Königgrüßer Abends 8 Uhr:

drei Akten von Karl Rößler. Donnerstag und Sonnabend: Braud. Freitag: Die fünf Frankfurter.

Lessingtheater. Mittwoh, Abends 8 Uhr: Das Prinzip. Lustspiel in drei

Donnerstag: Das Prinzip. Freitag: Gabriel Schilling2 Flucht.

Komödienhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.

Donnerstag: Zum ersten Male: Der

Schillertheater. O. (Wallner- Abends 8 Uhr: Eine amerikanishe Ko-

Donnerstag: Die Geschwister. Hierauf: | 8

Mittwoch, Abends Die Schmetterlingsschlacht. Komödie in vier Akten von Hermann

Die Schmetterlings- Freitag: Die Haubenlerche. Deutsches Opernhaus.

Bismarck - Straße Direktion: Geora Hartmann.) Mittwoch,

Donnerstag: Tieflanud.

Freitag: Zum ersten Male: Eugen Onegin. i

Sonnabend: Eugen Ounegin.

Uhr :

jolifa.

Montis Opexrettentheater.(Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Undau. Musik von Edmund Eysler.

Donnerstag und folgende Tage: Dev Frauenufrefsser.

Lustspiel in

Lusispielhaus. (Friedrichstraße 236.) Mittwoch, Abends 84 Uhr: Majolika. | 75 Uhr: Schwank in drei Akten von Leo Walther

Stein und Ludwig Heller. ; Donnerstag und folgende Tage: Ma-

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wenn Frauen reisen. spiel in vier Akten von Mouezy - Eon und Nancey. :

Donnerstag und folgende Tage: Wenn Frauen reisen.

vom September vorigen Jahres in den höheren Elementars{hulen englisher Sprachunterriht eingeführt werden fann, viht aber ein- ‘eführt werden muß. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann viel- mehr an Stelle der englishen Sprache auch eine andere fremde Sprache gelehrt werden. Der Kaiserlihe Gesandte in Peking hat bereits die nôtigen Schritte getan, damit von dieser Möglichkeit zugunsten der deutshen Sprache ein ausgiebiger Gebrau ge- macht wird.

Der Abg. Bassermann (nl.) fragte ferner an:

Sind dem Herrn Reichskanzler Veitteilungen darüber geworden, daß zwishen England, Frankreich und Nußland bestimmte Ver- einbarungen über cine Abgrenzung der gegen|eitigen Interessen - \sphären in den armenishen, syrishen und arabischen Gebietsteilen der Türkei getroffen worden sind, und welche Stellung gedenkt der Herr Reichskanzler gegenüber solhen Ver- einbarungen etnzunehmen?

Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Reichs. kanzler find die Gerüchte bekannt, wonach sich mehrere Mächte über die Abgrenzung von JInteressensphären in der Asiatishen Türkei geeinigt haben sollen. Amtliche Mitteilungen, die die Nichtigkeit dieser Gerüchte bestätigen, liegen nicht vor. ÜUmgekeh1t lassen unzweideutige und vertrauenswürtige Erklärungen, die gelegentlich des Meinungs- austaush:8 zwischen den Großmächten aus Anlaß des Balkankrieges abgegeben worden sind, das Vorhandensein derartiger Vereinbarungen als ausgesck&lossen erscheinen.

Der Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) fragte:

Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft zu erteilen, ob und inwieweit die angeblichßh auf amtlichen Informationen be- ruhenden Zeitungsmeldungen der Wahrheit entsprechen, daß die ver- bündeten Regterungen neue umfassende Militärforderungen, auch abgesehen von dem Ausbau der Luftflotte, durchzuführen beab- sihtigen? Entspricht es im besonderen der Wahrhett, daß die Absicht besteht: 1) die Mann’chafts\tärke der Kompagnien zu erhöhen: 2) dritte Bataillone, foweit sie noch nicht vorhanden sind, aufzu- stellen; 3) die Ersayreferve zur Ausbildung mit der Waffe einzu- berufeu; 4) Kavalleriedivisionen schon in der Frieden8zett aufzu- stellen; 5) selbständige Nadfahrerkompagnien zu bilden ; 6) die Artillerie zu vermehren ?

Major Hoffmann: Die verantwortlichen Stellen der Neichs- regterung find sich darüber einig, daß unsere Rüstung zu Lande einer Berstärkung bedarf. Doch können über den Umfang der Verstärkungen keine Mitteilungen gemaht werden, da der Bundeèrat darüber noch niht Beschluß gefaßt hat.

Schluß des Blattes.)

Literatur.

Zeitschrift für Bauwesen. Herausgegeben im Mis nisterium der offentlihen Arbeiten Verlag von Wilhelm Ernft u. Sohn, Berlin. Jn dem vorliegenden Heft des neuen Jahrgangs finden sih zunächst etnige Angaben über „die Größe, Bauausführung und Ausstattung des in süddeutswen Barokformen gehaltenen Ober- präsidialgebäudes tin Koblenz und der Landesturnanstalt in Spandau. Negierung8baumeister Sonntag berichtet in eincr Fortsezung über die Entwicklung und den heutigen Stand des deutschen Luftschiffhallenbaus. In einer großen Anzahl von Bildern werden uns ortsfeste Bau- und Bergungshallen in den verschiedensten Formen und Konstrufktions- methoden aus Holz, Stein und Eisenbeton vorgeführt und eingehend erläutert. Baurat Hoe wendet sih in einem kurzen Aufsaß gegen einige Annahmen Mahlkes über den Ursprung der chinesishen Dach- formen, und Professor Nathgen gibt die Ergebnisse seiner bisherigen Bersucke mit Steinerhaltungsmiiteln bekannt. Der ingenteurwissen- \chaftlihe Teil des Hefts beschäftigt sich mit dem Bau der zweiten Schleuse bei Münster i. W., mit der Wiederherstellung des Hönebachtunnels, mit der neuen Wngehelling auf der Königlichen Werft in Emden und mit dem Unterdruck bei Staumauern. Das Heft enthält \{ließlich die Verzeichnisse der in Preußen und im Reich angestellten Baubeamten, der Mitglieder der Akademie des Vau- wesens, der Inhaber der Medaille für Verdienste um das Bauwesen und der Medaille der Akademie des Bauwesens, das Verzeichnis der Mitglieder des Technischen Oberprüfungsamts in Berlin und die statistishen Nachweisungen, betr. Hochtauten der Preußischen Heeres- bauverwaltung 1906 bis 1910.

(Fortseßung des Amilichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)

R E B BNCEE T

Zirkus Kusch, Mittwoh, Abends s] Große Salavorstellung. Zum Schluß: Die große Prunk- pantomime: „Sevilla“.

Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Emmy Rocbbelen mit Hrn. Superintendenten Dr. von Schneide- messer (Berlin). Walter

Vereheliht: Hr. Leutnant [i CGberhard Frhr. von Medem mit Frl.

Lust-

Theater am WUollendorfplaß. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Studenten- gräfin. Operette in drei Aufzügen. Musik von Leo Fall. /

Donnerstag und folgende Tage: Die | 7# Uhr: Stuventengräfin. Goette.

Theater des Westens. (Station: Zoologisher Garten. Kantstraße 12.) Wiedereröffnung: Sonnabend, den 1. Februar. Zum ersten Male: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jessel.

Tage: Der Ansorge.

Carl Rêßler| Residenztheater. Mittwoch, Abends

Uhr: Die Frau Präfidentin. (Madame la Présidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und

P. Veher. Donnerstag und folgende Tage: Die

Frau Präfideutin.

9 E:

¿ : 8 Uhr: Thaliatheater. (Direktion: Kren und | Dxoucter. Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraayg und Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. | 7} Musik von Iean Gilbert.

Donnerstag und folgende

Puppcheu.

(Char- Uhr:

34—37.

Tage: |— Zum

Konzerte.

Saal Bechstein. Mittwoch, Abends Liederabeand von Am Klavier: Otto Bake.

Beethoven-Saal. Mittwoch, Abends 8 Vhr: 2. Klavierabeud von Conrad

Klindworth-Scharwenka- Zaal.

Mittrooh, Abends 8 Uhr: Violinabend Elgers mit einem Kammerorchester unter Leitung von Paul Elgers. Mitw.: Hugo Lederer (Viola).

in Berlin.

Choralion-Saal. Mittwoch, Abends Liedverabend von Edgar Schmock.

{fjarmoniumsaal. Mitiwoch, Abends 2. Klavierxabeud von Sandvra

PBirkus Schumann. Mittwoch, Abends Srofße Busftretenu Simi Ver Spezialitäten.

uß: Mensch! Vier Bilder aus Judien. 19183,

Edith von Budde (Berlin).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Rilt- meister a. D. Jaspar von Arnim (Schwerin i. Mekl.).

Gestorben: Hr. Landgerichtsrat a. D. Wilhelm Lautherius (Berlin-Wilmers- dorf). -— Hr. Landrat Heinrich Frhr. von Schaky auf Schönfeld (Rawitsch).

Margot Baronin Scherpon von Kronenstein (Meran) Octavie Freifr. vonNestorff, geb, Freitn von Weigelsperg (Wien).

Elfriede

Klassischer

von Hilde Fordan- Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich)

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Elf Beilagen

einshließlih Börsenbeilage und Warcn- : zeichenbeilage Nr. 8A u. 8B),

sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Unzeigers (ein- \chließlich dexr untex Nr. D ver- öffentlichten Bekauntmachungen), be- treffend Kommauditges cat ‘auf

Julius

Galavorstellung. |

Aktien ‘und ! Aktienge}

Der unsichtbare | die Woche vom 20‘ his 25. Januar:

áften, für

1 4 f:

Ersie Beilage zum Deutschen Neihsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

M 24.

Berlin, Dienstag, den 28. Januar

Amflißes.

Deutsches Reich.

1913,

Handel Deutschlands mit Getreide und Mehl.

Nach Erutejahren, beginnend mit L. August.

Vom L. August bis 20. Januar (Mengen in äz = 100 Kg). 1) Ein- und Ausfuhr.

2) Mehlausfuhr gegeu Eiufuhrschein.

Gesamtetinfuhr Waren-

gaitung

Davon sofort verzollt oder zollfrei

Gesamtausfuhr

Davon Ausfuhr aus dem freien Verkehr

Gattung, Ausbeuteklasse 1912/13 | 1911/12 | 1910/11

1912/13 | 1911/12. | 1910/11 f 1912/13

|

1910/11 192/18 | 1911/12 LIOIL T 2ST 1911/12

1910/11

Roggenmehl: 1035 861 L Klasse (0—60 v. H.) . 746 251

(10031 447 724

49 246 115 984

980 967 5096 984 110 381 168 441

Es *

1328 311| 1 869 323 2 691 097 13 953 838/12 698 228/13 173 012 2177 884| 1 367 600| 1 707 988 13 707 319/18 997 929/17 297 414

1114379| 319790 9 997 4 743 385) 2 814 078| 3 398 485 6 495 747| 3 592 660| 3 955 815 4 477 5 639) 6 602 O 94704 96428

»

Roggen .. Weizen . . . Malzgerste . Andere Gerste Gerste ohne nähere Ang. D Ma Roggenmehl . Weizenmehl .

2184 455 2 795 064 5015

G2-COT

3 203 481 4 781 647 4 266

77 366|

3) Einfuhr in den freien Verkehr nah Verzollung. I

582/14 635 471

4718 972) 5 287 166 991 148) 1 924 065

2268 7771 47310 10-909 127 1 187 980};

94 388| 4 856 546

25| 53 2 049 001| 2 852 481| 3 189 555 |

454418] 242 967| 189228 TI87 10 968

2 471 944 3170218 4 628

2 696 798| 2 128 077| 2 070 080 454 526| 269 975| 273288 1036518) 777715| 982-542

184

U 918) T. | 1036 072) 675951 942843| 783 02%) 1115 667] 938 557]

4 826 771 2 391 938

1924 948) 1 668 185| 14

i (über 60—65 v. H.) | 27592 3 O A B Noggenschrotmehl *) 108 095

Weizenmehl: 938 040 1. Klasse (0—30 v. 4 S 797 287 e o. (Uber-30-—/0 v, Q) 1 468 C O 2 « (0—70 v. N E 43 608

N (0—75 v. H.

v A 18 461 8616 Hartweizenmehl *) 3 834 8 836

*) Ausbeute für jede Mühle besonders festgeseßt.

164 077

779 073 663 221 3 008 79 423 15 969

145 161

1107 337 897 383 9 650

- 149 172 39 957

3 899

11 676

4) Niederlageverkehr.

Davon verzollt

Gesamte verzollte Menge

Warengattung in den freten

beim unmittelbaren Gingang

bei der Einfuhr von

Verkehr Niederlagen, Freibezirken usw. Warengattung

1912/19 | 1911/12 | 1910/11 [1912/13

1911/12

Verzollt von Nieder- lagen,

Einfuhr auf Niederlagen, in Freibezirke usw.

Ausfuhr von Niederlagen, Freibezirken usw.

1910/11 1. 1912/13 191/12 1910/11

1912/13

Frei- bezirken

[ 9 1911/12 Uf,

1910/11 1912/13 |-1911/12 ] 1910/11

41 996) 1789 845 D

d E | 1218 36 Weizen . , . 112538 925/11 226 969 11 11 35 Malzgerste 351 813| 767 557| 1 233 2959] 1 273 7 7 1 467-40

3199 11

4

9

A I! Andere Gerste . |14 702 989/19 168 492/17 783 536] 1 D 99 1

Hafer E 39 286| 2 493 145 2 696 719 Mais 9 759 826] 3 317 928) 3 466 115 Roggenmehl . , 477 254 269 39 Weizenmehl . 64886| 44222 48954 00H

Berlin, den 28. Januar 1913.

4 ] 7

7 9 2 3 4lo

9 8396| 1 485 988/ 2264 040 6 793/10 273 402/10 904 219 3782| 740 307| 1187 934 7 407/15 650 137/14 635 374 2j 2 177998. 2 469 428 81 647| 2 795 064/ 3 170218 239 269 82 21

09 46 119

316 344 824 509 45 318 3148 162 227 291 295 897

11768) 200 480

Kaiserliches Statistishes Amt. Delbrü ck.

304 557 953 567 27 290

3 918 395 319 147 922 864

Men

126 160 | E

1182 La2 78 03 j

3 290.082 540 174| 978 179 Roggenmehl . . Weizenmehl

102 978] 2 591 697 4 118 501 1 539 904! 1714 211 797 596|

34 246

374512| 422 320 2418 441| 2963880) 4 199 318/-3 108 908/- Wte 2,

629 623| 926 541] Spalte 8 nor RO7 A 254 bis 10

30 828

12 053 1057 853 447 23

107 222 928 416 231 999 771 850| 459 892 454 342| 269 853 446 468

4 286 3.299

29 775 797 617 184/804 979 363 273 231

1432 7 648

211 624

31 945

Nichfamkliches,

Bevor- durch * das: Versicherung8geseß für An- gestellte eine reich8geseßliche Fürsorge für die Angestellten und ihre Familienangehörigen geschaffen - wurde, hatten die Angestellten in zahlreichen Fällen ihre und ihrer Angehörigen Zukunft durch Abschluß von Lebensversich erungen sicherzu- stellen gesucht. _Mehrfah haben auch die Arbeitgeber für ihre Angestellten Zuschüsse zu den Prämien an die Lebensversiche- rungs8unternehmungen vertraglih übernommen, - um- einen aus- reichenden Versicherungsshuß zu ermöglichen. Jn - allen diesen Fällen soll auch nach. dem Jnkrafttreten des Versicherungs- geseßes für Angestellte nah. der - Absicht. des Geseßzgebers tunlichst das bisherige Versicherungsverhältnis geshützt werden.

Das Gesetz schreibt vor:

» § 390. Angestellte, für die vor dem 5. Dezember 1911 bei öffentlichen oder privaten Lebensverfiherungsunternehmungen 1 des Geseßes- über die privaten Versiherungsunternehmungen vom 12 Mai 1901, Reich8geseßbl. S. 139) ein Versicherungêvertrag ge\{lossen ist, können auf : ihren Antrag von der Beitragéleislung befreit werden, wenn dèr Jakbresbetrag.- der Beiträge für diese Versiherungen beim Inkrafttreten diescs Gesetzes mindestens den ihren Gehaltsverhält- nissen zurzeit des Antrags entsprehenden Beiträgen gleichkommt, die sie nah diesem Gesetze zu tragen hätten.

Das Gleiche gilt für Angestellte, die beim Eintreten in die versicherungspflihtige Beschäftigung das dreißigste Lebensjahr über- \hritten haben und seit mindestens drei Jahren in einer dem ersten Absatz entsprechenden Weise versichert sind.

§ 392. In den Fällen des § 390 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den nah diesem Geseß auf ihn entfallenden Beitragsanteil an die Reichsversicherungsanstalt abzuführen; dem Versicherten werden dafür die halben Leistungen dieses Gesetzes gewährt,

Hat der Arbeitgeber zu den Beiträgen für Versicherungen seiner Angestellten 390) Zuschüsse gezahlt, so kann er diese Zuschüsse um die an die Reichsversicherungéanstalt zu entrichtenden Beiträge kürzen. Auf Antrag des Versicherten zahlt die Reichsversiherungéanstalt die an dem Zuschuß gekürzten Beträge an die Lebenöversiherungs- unternehmungen aus den Arbeitgeberbeiträgen (Abf\. 1) weiter, wenn

1) die Versiherung noch in einer dem § 390 entsprechenden Höhe besteht,

2) der Versicherungs\chein hinterlegt wird,

3) zur Sicherung einer Anwartschaft auf Nubegeld und Hinter- bliebenenrente die Forderung aus der Versicherung zu dem- jenigen Teile, welher dem gekürzten Betrag der reihs- gesetzlihen Arbeitgeberzushüsse entspriht, an die Reichs- versicherungsanstalt rechtsverbindlih abgetreien wird.

Näheres über die Ausführung dieser Vorschriften bestimmt der Bundesrat. Er seßt nach Anhören der Reichsversicherungsanstalt die delbina fest, die von den Lebensversicherungs8unternehmungen für die Abführung der Beiträge zu zahlen ist.

__ Der Bundesrat hat nunmehr die durch das Geseß ihm übertragenen R Laval) hriften unter dem 11. Ja- nuar 1913 (Reichsgeseßbl. S. 19) wie folgt erlassen:

Zur Ausführung des § 392 des Versicherung8geseßes für An- gestellte vom 20. Dezember 1911 (Reichsgeseßbl. S. 989) hat der Bundesrat auf Grund des Abs. 4 a. a. O. folgendes bestimmt:

I. Die von dem Arbeitgeber an seinem pushuß gekürzten Be- träge werden höchstens insoweit an die Ledensversiherungsunter- nehmung weitergezahlt, als der Beitrag (die Prämie) den für die Be-

eiung des Angestellten von der eigenen Beitragsleistung nach § 390 V 1 a. a. O. erforderlichen Betrag übersteigt.

Die weiterzuzahlenden Beträge bleiben für die ganze Dauer der

Weiterzahlung unverändert.

IT. Die Weiterzahlung der unter 1 bezeihneten Beträge an die

Lebensversicherungsunternehmung ist nur zulässig, wenn

1) der Arbeitgeber den R zu den Beiträgen (Prämien) für die. Versicherung des Angestellten in den Fallen des S 390 Abs 1_a. a. D schon vor dem 5. Dezember 1911 und in: den Fällen des § 390 Abs. 2 a. a. O. vor dem Eintritt in die Versicherungspflicht geleistet hat,

2) der Versicherte nachweist, daß der Arbeitgeber si verpflichtet hat, die Weiterzablungen nah den Bestimmungen des Ver- ficherungsvertrags auf Anfordern der Reichsversicherungs- anstalt für Angestellte unmittelbar an die Lebenêversicherungs- unternehmung abzuführen. : /

__ 1. Gine Anwartschaft auf Nuhegeld ‘und Hinterbliebenenrente gilt als gesichert 392 Abs. 3 Nr. 3 a. a. O.), wenn folgende Bedin- gungen erfüllt sind:

1) Die Forderung aus der Versicherung zu demjenigen Teile, welcher dem gekürzten Betrage der reihsgeseßlihen Arbeit- ae entspriht, muß vorbehaltlos und endgültig abgetreten fein.

Für den Fall, daß der Versiherungsnehmer den Ver- ficherungsvertrag erfüllt, muß der Eintritt der Verpflich- p Versicherers zur Grfüllung der vereinbarten Leistung ewiß sein. :

ie Versiberung muß rückaufsfähig sein.

Der Versicherte hat nahzuweisen, daß die Versicherungs- unternehmung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte das Recht einräumt, den thr abgetretenen Teil der Ver- sicherung durch Zahlung der entsprehenden Prämie auch dann aufrecht zu erhalten, wenn der übrige Teil infolge Nichtzahlung der Prämie verfällt.

Ist nah dem Versiberungsvertrage die Aufrechterhal- tung eines Teils der Versicherung niht möglih, und wird ein folhes Neht auch auf Ansuchen niht eingeräumt, fo hat der Versicherte bei der Abtretung der Forderung aus der Versicherung zu erklären, daß er für den Fall, daß er die Prämie niht zahlt, der Reihéverscherungsanstalt für Angestellte das Net einräumt, in alle Rechte und Pflichten aus / dem Versiherungsvertrag einzutreten. Die Reichs- versiherung8anstalt für Angestellte hat dafür dem Ber- sicherten bei Fälligkeit der Versicherungsleistung denjenigen Betrag auszuzahlen, welcher den für ihn früher an die Versicherungsunternehmung geletsteten Prämien entspricht. Der Angestellte hat der Reichsversicherungsanstalt für An- gestellte aus seiner A rens etnen nah der Formel

S =_——

zu berehnenden Teil abzutreten. (Hierin bedeuten S8 den abzutretenden Teil, b den weitergezahlten Beitragsteil, R den Barwert der zukünftigen K niablung im Jahres- betrag 1 und P die einmalige Nettoprämie für die Ver- sicherungsleistung 1.) Als Rechnun gen gelten die für die Tarifberechvungen der Lebeneversicherungsunter- nehmung beim Abschluß der Versicherung maßgebend ge- wesenen Grundlagen; sind diese nicht zu beschaffen, so ist die Tafel M und W 1 der 23 deutschen Lebensvetsicherungs- gesellshaften und ein Zinsfuß von 3} vom Hundert zu “i Se « Vem Antrag sind außer den unter Nr. 11 2, 11 4 bezeichneten Nahweisen und Erklärungen beizufügen:

a. der Versicherungsschein (Lufnahmeschein und derglei(en) und die zugehörigen Versiherungsbedingungen,

b. der Nachweis über die Zahlung der zulegt fällig gewesenen Prämie oder den zulegt fällig gewesenen Mitgliedsbeitrag,

c. die Versicherungskarte,

d. der Nahweis dafür, daß der Arbeitgeber beretts vor dem

unter Nr. II 1 bezeihneten Zeitpunkt den Zuschuß

i is ais hat.

Die Reichsversicherungsanstalt kann weitere Unterlagen zur Klar- stellung des Antrags verlangen.

V. Die Lebensversicherungsunternehmungen baben der Reihsver- sicherungsanstalt E in den Fällen der Nr. Il 2 für die Abführung der Beiträge eine Vergütung von 1 vom Hundert der überwiesenen Beträge zu zahlen. Alle sonstigen aus Ueberweisungsanträgen ent- stehenden Kosten trägt der Antragsteller.

VI. Mit Lebenêversicherungsunternehmen, die Fabrik-, Betriebs-, Haus-, Seemanns- und ähnliche Kassen für eine oder mehrere Unter- nebmungen sind und nicht zu den Zuschußkassen oder öffentlih-recht- lien Pensionskassen (§8 365, 387, 389 a. a. O.) gehören, veretnbart die NReichsversicherungsanstalt die Bedingungen, unter denen die von den Arbeitgebern an ihren Zuschüfsen gekürzten Beträge weitergezahlt werden können.

__ Die nahfolgenden Erläuterungen mögen den beteiligten Kreisen zur Beurteilung der Tragweite der Ausführungs- ne dienen.

e Vorschriften seßen voraus, daß es sich um Versiherungen bei Lebensversicherungsunternehmungen handelt, die den Ao En rebtigt hätten, einen Antrag auf Befreiung von der Bettragspflicht nah § 990 zu stellen 392 Abs. 2). Es ist nit notwendig für die An- wendbarkeit des § 5992, daß der Angestellte sih tatsählid von der Beitragsleistung zur Reichsversicherungsanstalt für Angestellte hat be- freien lassen. Die Vorschristen seßen weiter voraus, daß der Arbeitgeber den ushuß zu den Beiträgen (Prämien) für die Versicherung des Angestellten in den Fällen des § 390 Abs. 1 \hon vor dem 5. Dezember 1911 und in den Fällen des § 390 Abs. 2 vor dem Eintritt in die Versicherungspfliht geleistet hat.

Die erste Ausführungsbestimmung regelt die Frage, welcher Betrag von dem Beitragsanteil des Arbei!gebers zur Weiterzahlung an die Leben®versicherungsunternehmung in Betraht kommen kann. Das Gese geht davon aus, daß der Arbeitgeber und der Angestellte den ihnen auferlegten Beitrag beim Inkrafttreten des ¿seßes in irgend einer Form zur Fürsorge für den Angestellten ent- rihten; es seßt also voraus, daß der Angestellte eine Versicherung in einer folhen _Hôhe abgeschlossen hat, welhe mindestens seinem Beitragsteil bei Inkrafttreten des Gesetzes entspricht, wenn er nah § 390 von der Beitragspflicht zur Neichsversicherungs- anstalt befreit fein will. Der B-itragsteil des Arbeitgebers foll der Netichsversicherungs8anstalt zufließen, die nah § 392 Abs. 1 dafür die halben Leistungen des Gescßes gewähren. muß. Demnach wird höchstens derjenige Betrag bom Beitragsteil des Arbeitgebers für die Weiterzahlung an die Lebensversiherungsunternehmung in Betracht kommen können, welcher über das geseßlihe Maß des Britraosteils des Angestellten hinausgeht , . d. h. höchstens der Unterschied zwischen ter Prämie für. die Lebensversicherung und dem Beitragéteil des Arbeitgebers. Wenn also z. B. ein Angestellter Versicherungen mit einer Jahresprämie von 150 4 abge lossen hatte, von der bisher der Arbeitgeber und er je die Hälfte truzen, und würde der Angestellte nah. seinen Gehaltsbezügen bei Inkraft- treten des Gefeßes der Gehaltskflasse H (Beitrag des Angestellten und des Arbeitgebers je 120 #) angehören, so könnte der Angestellte den Antrag auf. Befreiung von der Beitrags- leistung nach § 390 stellen. Wenn er den Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitgeberzushusses aus den Beitrags- teilen des Arbeitgebers stellt, so kann dem nur für den Be- trag von 150 Æ 120 4 = 30 4 entsprohen werden. . Da er bisher nur 75 #6 aus eigenen Mitteln aufbrachte, so feblen ihm eßt zur vollen Versicherungsprämie 120 4 75 #46 = 45 , e diese aufgebraht werden, bletbt der Vereinbarung zwischen dem An- gestellten und feinem Arbeitgeber überlassen. Wenn der Angestellte

den Arbeitgeber wechselt, und der neue Arbeitgeber iht Prämienzahlung für die Lebensversicherung beieiligt se L