1913 / 27 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

das für die Preisbemessung uibt außer abt gelassen werden darf, i Me Leistungssähigkoit ' des Käufers. (fe a! iu n frdan vous i E gröperen Und kleineren Städten, die fich in ciner ähnlichen Lage esinden wie Berlin und die auf den Erwerb von Wald vom Fiskus angewiesen find, Unter diesen Gemeinden find foldie, die haupt- ächlih bon A: beitern bewohnt werden, und die ih in ungünstigen ulären Verhältnissen befinden. Es ?ann keinem Zweifel unter- egen, daß es angebracht “ist, diesen Gemeinden mildere und nstitére Bedingungen beim Erwerb von Wald zu stellen. Anderseits „(wird man aber auch anerkennen müssen, daß dort, wo die finanziellen Verhältnisse günstiuer liegen, böbere Preise gefordert Pen, In dicser Beziehung kann ih mich auf das Zeugnis des frü eren Dberbürgermeiste'8 von Breslau berufen, der feinerzeit im Herrenhaus u. a. gesagt hat, Berlin bringt 60 Millionen Mark Staatseinkommensteuer „auf, es mag daher einmal 5 bis 109% gulerordentliche ouschläge erheben, um“ eine ‘derartig wichtige M aOe durchzuführen. Mir scheint es wünschenwcrt, daß die Angelegenheit erledigt werden foll. JH freue mi, daß die Verhandlungen auh eingeleitet find, und daß si der ¿Fiékus Me erflârt hat, größere Komplere zu einem Preise zu ver- S E gueineswegs die Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes U erlieigt, Werden aber troßdem die Verhandlungen scheitern, dann hat die Forstverwaltung die Pflicht, Teile des Grunewaldes zum Zwee der Aufforstung nah Gutdünken zu verkaufen. Wenn das s Fall fein sollte, dann ist es Schuld des Zweckverbandes. Ih ofe aber, taß das Projekt zustande kommt. Der Zweckverband hat die moralische Pflicht, diefe Aufgabe zu erfüllen, womit er si für die Nation ein großes, dauerndes Verdienst erwirbt.

Abg. Ziethen - Lihtenberg (freikons.): Die vorliegende Frage naturgemäß mit großen Schwierigkeiten zu fätipfen. Meine î : i Standpunkt, daß dem Zweverband nihts geschenkt und daß ia keine e wurlt gebraten werden kann. Aber wir find anderseits der „Anficht, daß hier ganz eigenartige Verbältnisse und besondere Gründe vorliegen, welhe es erforderlid machen, daß der Figrus von dem Zwekverband einen angemessenen Preis fordert. Die Weristeigerung der Wälder is zum großen Teil auf die Ent- wicklung ber Gemeinden von Groß Berlin zurückzuführen. Es handelt sich um eine Bevölkerung von 4 Millionen Einwohner, das ist ein Zehntel der gesamten Monarchie. Der Staat hat ein erhebliches Önteresse daran, einen fo großen Bruchteil der Bevölkerung des Staates zufrieden zu erbalten, {on allein mit Nücksicht auf die Wehrkraft. Dieser Gesichtspunkt muß auch berücksihtigt werden. Wenn der Fiskus folhe großen Flächen zum Abholzen verkaufen muß, dann wird er si wundern über die geringen Angebote. Denn das Abholzen erfordert außerordentlißh hohe Koften seitens der Unternehmer. Wie ih höre, soll ein Teil vom Fiskus zurückbehalten werden, und zwar soll es sich um Flächen handeln in der Nahe von Bahnhöfen, also gewissermaßen baureife Flächen, während diejenigen Flädben, die an den Zweckverband verkauft werden sollen, voraussichtlich frühestens in 100 bis 200 Jahren für baulihe Zwee berwendet werden könnten. Der Zweckverband soll also eine Wertsteigerung derjenigen Flächen herbeiführen, die der eFisfus zurübehalten will. Der Minister hat darauf hingewiesen, daß die Gemeinden von Groß Berlin außerordentli leistunasfähig seien, weil hte nur 1000%/% Zu\chlag zu erheben brauhten. Das ist aber auf die große Besteuerung des Grundbesißzes in Berlin zurü- zuführen. Es ist dann gesagt worden, es sei Luxus, wenn aufer dem Grunewald noch andere Wälder für die Erholung der Berliner Be- völkerung reserviert werden sollten. Demgegenüber weise ih darauf bin, daß die Bevölkerung im Norden, Süden und Osten von Groß Berlin kaum in der Lage ist, den Grunewald zu besuchen wegen der aroßen Gntfernung und der dadurch bedingten erhsht?:n Fahrkosten. Ich hoffe, daß die Verhandlungen zwischen dem Zweckverband und der Regierung s{eitern werden, wenn der Staat nicht in bezug auf die Pretsbemessung einen anderen Standpunkt einnehmen wird, als er es bisher getan hat.

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Gegenüber dem Abg. von Brandenstein weise ih darauf hin, daß der Staat ein großes Inter- esse daran haben muß, daß die 4 Millionen betragende erwerbs- tätige Bevölkerung von Berlin die Möglichkeit haben muß, die vorhandenen Wälder im Interesse der Volk3gesundheit zur Erholung zu benußen. Es is fkeinetfalls ein Luxus, wenn außer dem Grunewald noch weitere Flächen zu diesem Zweck erworben werden für die nördlichen, östlidhen und südlichen Stadtteile Berlins. Durch den Erwerb dieser Wälder übernimmt Der Zweckverband eine {were Last, denn er muß dieselben erst in

der erforderlichen Weise herrihten lassen, was große Summen Toftet, ganz abgesehen von den Erwerbzkosten. Der Zweckverband muß dahin streben, daß nicht die wertvollsten Terrains, namentli diejenigen am Flußzugang in Seen, dem Fiskus verbleiben. Es kann nicht gehen, daß der Staat \ich reserviert, was demnächst bebaut werden foll, und verkaufen will, was überhaupt in absehbarer Zeit nit zu parzellieren ist. Jch erkenne an, daß der Staat ih Land reserviert für Gisenbahnen und Anlagen von Bahnhöfen und fonstigen Staatsanstalten. Man könnte aber solche Flächen für diese Zwecke zurückbehalten, welhe fich zur Bebauung nit eignen. Wie der Vorredner erklärt hat, kann auch ich nur anerkennen, daß nur der Taxwert für die Wälder bezahlt werden kaan, niht aber Der Werl, der durch möglichste Ausshlahtuug des Terrains erzielt wird. Es ist die Rede davon gewesen, daß Berlin und Charloltenburg anderseits Grundstücke erworben haben zum Preise von 2 bis 3 M per Quadratmeter. Das kann aber hier nit in Betracht gezogen werden, denn der Erwerb der Wuhlheide ist auch für Wasserwerke und andere Zwecke bestimmt aewesen. Deshalb wird man ohne weiteres einsehen, daß hierbei andere Preise in Frage kommen. Wenn wir für den Grunewald 2 bis 3 Æ pro Quadratmeter zahlen sollten, dann könnten wir einpacken. Ich bestreite, daß der Gesichtspunkt bei der Preisbemessung erheblih sein kann, daß die Stadt Berlin mit einem Zuschlag von 100 °/% ausfommt. Wir find keineswegs eine reiche Gemeinde, wir haben felbst auf die staatliche Unterstüßung auf Grund des Volkssculunterhaltungsgesches verzichtet. Es wäre gewissermaßen eine Strafe für uns, wenn wir deshalb höhere Preise für die Wälder zahlen müßten. Dagegen müssen wir mit allen Mitteln protestieren. Das wäre eine Behandlung, die nur in Urpreußen üblich ist. Man muß doch berücksichtigen, daß die Bevölkerung der Städte gerade einen so großen Teil der Steuern für den Staat aufbringt vnd Leistungen hervorbringt, die dem ganzen Staate zugute kommen. Die Ausdehnung der Städte hat dem Waldbesiß einen größeren Wert gegeben, tas ist ein Verdienst der städtischen Entwicklung. Wir im Zweckrerband haben den ernsten Willen, etwas Voll- ständiges zu machen, was au der ärmeren Bevölkerung dient. Die Kostenverteilung wird im Zweckverband allerdings die arößten Shwie- rigkeiten machen, weil die Vertreter alle die Interessen ihrer Ge- meinden wahrnehmen wollen. Der Zweckverband wird nur gut funk- tiónieren, wenn die Vertreter einträchtig sind und nicht die Interessen von Ort zu Ort in den Vordergrund sieben. Der Zweckverband hat naturgemöß noch nicht viel leisten können, die Schwierigkeiten werden sich erst später Herausstellen. Ich hoffe, daß wir uns mit der Staatsregierung verständigen werden, und manche Erklärungen der Regierungsvertreter lassen erkennen, daß nicht mehr so hohe Änforde- rungen werden gestellt werden. Aber bedauern muß ih, daß der Minister von gewissen Seiten \{harf gemaht wird, einen möglichst hohen Preis zu fordern. Aber damit wird das Ziel nicht erreicht, denn es gibt zwei Kontrahenten, und es kommt auch auf den auten Willen von Berlin an. Wir sind bereit, bedeutende Opfer zu bringen, um zu einer Verständigung zu gelangen, aber wir werden nur kaufen zu einem Preise, der angemessen ist, aber nit, wenn es ih um 2 M pro Yuadratmeter oder auch nur um die Hälfte handelt. Unsere ganze Bevölkerung ist tamit einverstanden, daß wir nicht unsinnige Preise zahlen. Wir finden bei der Regierung jeßt für unsere Be- dürfnisse mehr Verständnis als bei vtelen Mitgliedern des Hauses. Wir werden tun, was für Jahrhunderte zum Segen der ftädtishen

hat

Freunde und ich steben auf dem

2 Präsident Dr. Graf von Swch{hwerin bemerkt, daf, zu dieser Debaite noch seckch8 Nedncr und zum Forstetat überbaupt noch 30 Nedner gemeldet scien "und von cincr Abendsizung nur abgeschen werden könne, wenn die Nedner \sih bemühen würden, \ich kurz zu fassen.

Abg, Hir\ch (Soz.): Es Lhantelt \fich hier nicht allein um die Interessen von Groß Berlin, sondern um die der Bevölkerung des ganzen Staates. Das Verlangen des Staates ist aber unbillig, er verlangt für 11200 hs 178 Millionen Mark: bei fehr hoher He lagung kann man den Wert vielleicht bis zu 50 Millionen J (ark bemessen. Bei solchen Preisen kann von ciner richtigen Wohnungspolitik, die doch der Staat treiben will, nicht die ede sein. Jch babe bet Beratung des Zwecverbandsgeseßes gesagt, daß der Zwe- verband nur den Zwet haben soll, dem Staat einen zablungsfähigen Käufer zu schaffen. Wie berehtigt diese Auffassung war, hat ih inzwischen gezeigt. Selbst reiden Gemeinden dürfte der Staat nicht fo hohe Summen abnehmen, und die meisten Vororte von Berlin sind finanziell durchaus nit gut gestellt. Kürzlich lland in den Zeitungen die Mitteilung, daß die Prels- forderung des Staates ermäßigt werden soll, aber niht, um wie viel. Eine ersprießlice Verhandlung wird aber nur möglich sein, wenn der Staat seine Forderung bedeutend ermäßigt. æenn man bedenkt, daß das, was der Staat für Berlin leistet, weit weniger ist als das, was die übrigen Landesteile vom Staate erhalten, so muß man sagen, daß die Negierung für Berlin viel zu wenig tut, denn Groß Berlin hat ebenso viel Einwohner, wie die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Pommern zusammen. Der Zweck- verband läßt fih bei dem Waldverkauf einzig und allein von sach- lichen Gesichtêpunkten [eiten. Wenn der Fiskus das Land parzelliert, so mag er es tun, aber er ist dann auch \{uld an den Zuständen, die dadurch entstehen. Die Erhaltung der Wälder licgt nit nur im Interesse Berlins, sondern auch im Interesse des Staates.

[ Abg. Rosenow {fortscr. BVokisp.): Die Vororte werden bet der Berteilung der Kosten wohl ein Gesicht ziehen. Wir follen den Wald zu einem hohen Preise kaufen unter der Bedingung, daß der Wald a!s solcher erhalten bleibt. Leßteres halten wir für felbsiverständ- lih. Wir follen also ‘den Vorteil bezahlen, den der Staat davon hat. Preußen nimmt hier viel zu wenig Nücksicht darauf, daß; wir es mit etner Millionenbevölkerung zu tun baben, die im wesentlichen erwerbstätig ist. Wenn die Regierung ihr Interesse 1ihtig versteht E Res e ana mit dem allgemeinen Staatsinteresse bringen wi ann sollte sie es öglichen, daß das Geschäft zustande Pont: : : E : Oberlandforstmeister We fener: Was von seiten der Regierung im gegenwärtigen Stadium von dieser wihtigen Angelegenheit mit- geteilt werden fann, hat der Minister in der Budgetkommission bereits mitgeteilt. Jch wiederhole, daß wir bereits mit dem Zweck- verband in Verhandlungen eingetreten sind, deren bisheriger Verlauf die begründete Hoffnung entftehen läßt, daß sie zu einem allseitig befriedigenden Abschlusse gelangen werden. Um den Gang dieser Verhandlungen nicht zu stören, muß ih tarauf verzichten, in Aus- einanderfeßungen mit den Abgg. Ziethen und Cassel über die Fläche, den Preis, den Ertragswert und den Bauwert einzutreten, und möchte i ie hier auf weitere Auseinanderseßzungen heute verzichten zu _ Abg. Wulfert-Meyer (konf.): Wie cs einerseits erforder- lich ist, unsere Staatsforsten zu erhalten, so können auch anderseits Verhältnisse vorliegen, die eine Veräußerung oder andere Verwertung nôtig machen. In meinem Kreise liegt ein Forstort, der zur Forst- kultur, vollständig ungeeignet ist und keinerlei Erträge liefert. enseits der Grenze, im Bundesstaat Oldenburg, hat die olten- burgische Negierung vor einigen Jahren eine Fläde mit den gleichen Bodenverhältnissen aufgeteilt und erfolgreih mit Ansiedlern besegt. Bei uns hat man versucht, den Forstort zu verkaufen, es wurden aber fo hohe Preise geferdert, daß es von vorn- herein ausgeshlossen war, mit Erfolg dort Ansiedler an- zuseßen. Der Hannoverschen Siedlungsgesellhaft, mit der seiner- zeit verhandelt worden ist, war der Preis entschieden zu bo. Es wurde dann die Fläche öffentlich ausgeboten, aber es fand si kein Käufer, und die Fläche liegt immer noch brach. Der Boden ist ein gewöhnlicher Sandboden mit hohem Grundwasserstande. Eine etwatge Besiedlung ist daher mit großen Kosten verknüpft. Unter diesen Umständen it es unverständlich, wie der Forstfiskus solche hoben Preise für einen zur Forstkultur völlig ungecigneten Boden fordert. Schon vor einem Jahre ist der Kreis, ebenso wie auch ih, beim ¿orstfiskus vo!stellig geworden, aber ohne Erfolg. I ersuche den Minister, die Angelegenbeit zu prüfen und, wenn mögli, dort direkt Anstiedlungen zu schaffen oder mit der Hannoverschen Siedlungs- gesell'chaft abzuschließen unter Bedingungen, die es möglih machen, dort Familten seßhaft und bodenständig zu machen. j : Ein Negierungskommissar: Der Minister hat bereits im vorigen Jahre eine örtliche Prüfung der Angelegenheit an- geordnet. Die Forstverwaltung wird prüfen, inwieweit es sich er- mögliden läßt, den Wünschen bezügli der Preisermäßigung nach- zukommen. Präsident Dr. Graf von Shwerin \{lägt darauf vor, die Beratung in einer Abendsizung fortzusetzen und nur noch die auf der Tageëordnung stehenden Beamtenpetitionen zu erledigen.

Auf Antrag des Abg. Dr. Schhroeder- Cassel (nl.), dem Abg. von Pappenheim (konf.) zustimmt, werden diese Petitionen an die Budgetkommission zurückverwiesen mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Reichstags bezüglich der Beamtenbesoldungsverhältnisse. A

Um 41/4 Uhr wird die Sißung abgebrochen, um Abends (1/2 Uhr mit der weiteren Beratung des Forstetats fortgesetzt zu werden. : e

Abendsißung vom 30. Januar 1913, 71/, Uhr.

Das Haus seßt die zweite Lesung des Etats der Forst- verwaltung fort. :

Abg. Schwabach (nl.) bittet, die Wünsche der Osiscebadeorte Schwarzort und Nidden zu berücksihtigen, ihnen das n Matertal zur Uferbefestigung zu gewähren und auch die dort wohnenden Forst- arbeiter in den Bezügen aufzubessern.

__ Aba. Büchtemann (Fortschr. Volkêp.): Man hat gefragt, ob die Forstverwaltung Waldverkäufe ohne Zustimmung bes Gen (aas vornehmen kann. Die Konservativen baben diese Frage bejaht. Doch wurde kein Bewels erbradt. Der Minister glaubt, daß dadurch ein Kronreht gefährdet ist. Es geht allerdings nit, daß man die Ge- nehmigung des Landtags einholt, nahdem die Krone entschieden hat. Es fragt jih aber, ob das Gese von 1808 überhaupt ein Kronrecht in sich s{ließt. Das war ein Spezialgesez, um den damals zu- fammengebrochenen Staat wieder lebensfähig zu machen. Es wurde nur bestimmt, daß Domänen nur zum Zwecke der Sqhuldentilgung verkauft werden dürfen. Alle anderen Verkäufe gehören also vor den Landtag.

Minister für Landwirtschaft Dr. Freiherr von S cchorlemer: _ Meine Herren! Wenn ter Herr Vorredner mit seinen Aus- führungen und Vorschlägen allein den Zweck verfolgte, die Frage der Abtretung und Bezahlung des Waldgürtels bei Berlin vor das Forum dieses hohen Hauses zu ziehen, so könnte ih ihm in diesem Falle vom rein fiskalischen Standpunkt aus vielleicht zustimmen. Es wäre mir sehr zweifelhaft, ob der Zwelverband Berlin bei dieser Veränderung der Situation so gute Geschäfte maten würde, wie es si vielleicht

Domänen und Forsten

Bepölkerung dienen kann,

die Vertreter solcher Wünsche vorstellen. (Sehr richtig! rets.) Aber

id muß doch geger,5ber dem Herrn Berredner nodmals ausdbrül betonen, daß tros „der von ibra hervorgehobenen Zwcifcl gay! d Nichtigkeit der Auffassung der Königlichen Staatsregierung für v, nit allein die Ansicht bedeutender Nechtslehrer, sondern vor 1 Dingen auch die konstante Praxis \priht. Ich babe keine welias Erklärung abzugeben als die, daß ich an meiner auch früher G gegebenen Auffassung, die auch von meinen Amtsvorgängern ati wurde, festhalte und «cs für unzulässig erackte, zur Abtretung G Domänen die Zustimmung des Landtags etnzuholen, f

Die Einnahmen werden bewilligt. Bei den dauernden Aus gaben tritt __ Abg. Ernst (Fortschr. Volksp.) für Besserstellung der Forst kafsenrendanten und für andere Regelung der Urlaubêerteilung vi, Insbesondere müßten die Vertretergebühren erlassen werten. L „Abg. Dr. Schröder-Cassel (nl.): Daß das Einkommen », &Sörster unzulänglich ist, wird von ollen Seiten zugegeben. eni werden sie aber aud) häufig bei der Vergebung der Dienstländerei, ges{ädigt, es wird häufig dabei zu willkürlich verfahren. Avch mte die Dienstaufwandtentshädigungen erhöht und ein größerer ‘Zeil die für pensionsfähig erklärt werden. Kommt man diesen Wünschen ent, gegen oder stellt man wenigslens eine Erfüllung bei der Nevision v Vesoldungsordnung in Ausficht, tann wird au in Ft sterkreii, wieder Beruhigung eintreten. / N Abg, Büchtemann (Fortshr. Volksp.): Man sollte au ij der Forstverwaltung dazu übergehen, den Verwaltungsbetriehß mehr von dem prafktishen und tehnischen zu trennen. Man mat deu Anfang, aber geht zu vorsichtig vor. Dadurch, daß man meist ny Förstersöhne als Forstlehrlinge einftellt, vershließt man die Forst karriere anderen Kreisen. Auch genügt meist ihre Schulbildunvg nit sodaß die Ausbildung leidet. Die jagdlichen Befugnisse ter Forst. beamten müssen genau geregelt werden, ganz besonders empfiehlt iy eine gerechte Verteilung der Schußgelder. In den Förstern baben

wir 4 U wertvolles Material, das wir uns erhalten müssen.

g. Draemer (konf.): Mit der Entlastung der erförster von Schreibarbeit sind wir einverstanden. Cla fo Bi ae freudig, daß der Fonds zu Beihilfen für die Förster zur Einrichtung erhöht worden ift. Vielfah wird es jedoch nicht mêglih sein, daz Darlehn innerhalb von ses Jahren zurückzuzahlen. S

_ Abg. Spinzig (freikons.): Das Dtenstiland muß \o groß be. mesjen sein, daß der Förster \sich Pferd und Wagen halten kann. (58 ist in Aussicht gestellt, das überflüssige Dienstland anderweitig und die Mittel zur Erböhung der Dienstaufwandsentshädigung ju verwenden, Bei der endgültigen MNegelung der Gehaltsverbältnisse der Förster muß darauf gesehen werden, daß man alle bisberigen Bezüge berü. sichtigt. / e

Abg. Freiherr von Wolff-Metternih (Zentr.): ‘Die Schaffung der Stellen für Forstshreiber und der A Stellen für Förster ohne Nevier ist zu begrüßen. Hoffentliß vermehtt sid) bald ihre Zahl. Die lange Wartezeit muß abgekürzt werden, Die Beschaffung von Wobnungen- für Anwärter der Forstschreibersteller ist, dringend nötig. Die begonnene Neuregelung der Verteilung der Vienstländereien entspricht den Wünschen der Förster. :

Abg. Lüders (freikons.): Bei der Pensionierung alter Fzrite- follte sehr s{honend verfahren werden ; A sollte fie, T möglid, noch) eine Zeitlang in der Verwaltung beschäftigen. E

Abg. Busch (Zentr.) tritt für höhere Witwen und bezüge in dem Falle ein, wenn ein Förster im Dienste von Wilderern oder anderen Forstfrevlern erschossen wird. Diese Frage müsse reckt lich geregelt werden und «dürfe niht, dem Gnadenwege überlassen Berfeln Der E ie „MgeneLge eten werden. Bei

riegungen moge man mehr als bisher auf die Konfessio r Ve- treffenden Rücksicht nehmen. E

M 41551) chVUAlifl

K Minister für Landwirtschaft, Domänen und Ur. Freiherr von Schorleme r:

Meine Herren! Bereits im Scmmwer vorigen Jahres und vor einigen Tagen in der Budgetkommission habe ih ausführlicher die Stellungnahme der Königlichen Staatsregierung zu den Anträgen auf ea ea der Gehaltsbezüge der F örster dargelegt. Verschiedene der Herren Vorredner baben auf diese meine Ausführungen Bezug genommen , und es ist wohl nicht er- forderlih, daß ich se hier nochmals wiederhole. mödite nur und das halte ih gegenüber den mir geäußerten Wünschen do [Ur erforderlih nodmals betonen, daß die Königliche Staats- regierung sih außerstande sieht, den in der Budgetkommission ge- stellten Antiägen aus den von mir hervorgehobenen Gründen zuzu- stimmen. Im übrigen ift die landwirtschaftliche Verwaltung selbst- redend gern bereit, soweit es im Nahmen der bestehenden. Befoldungt- ordnung geschehen kann, das Einkommen der Förster aufzubessern, und, falls eine neue Besoldung®2ordnung vorgelegt werden sollte, wird felbst redend auch bafür eingetreten werden, die berechtigten Wünsche der Förster bei dieser Gelegenheit zu berüsihtigen. (Bravo ! im Zentrum.) Weiter kann die Forstverwaltung in diesem Augenblicke nit gehen. Sie hat, wie auch verschiedene Redner anerkannt haben, dur die im Etat neu eingestellten Positionen zu erkennen gegeben, daß fe auch jeßt gewillt ist, für die Förster zu tun, was in ihren Kräften sieht. (Bravo !)

Ih rechne dazu in erster Linie die etat8mäßige Anstellung der Forstshreiber, die ih heute morgen {on erwähnt habe. Auch die Wohnungéverhältnisse dieser Beamten sollen na Möglichkeit verbessert werden. Aber in wenigen Jahren ist das, wie ih {on bemerkt habe, kaum zu erreichen. A

Die Fürsorge der Forslverwaltung für ihre Beamten gibt sich natürlich auch in der Annahme der Anwärter für den Forsft- \chußdienst zu erkennen. Ich glaube, es findet wohl auf allen Seiten dieses hohen Hauses Zustimmung, daß für diesen Beruf in erster Linie die Söhne der im Berufe {hon tätigen Beamten in Betracht kommen. (Sehr richtig! red)ts.) Aber, meine Herren, auh diese Regel ist nicht ohne Ausnahme: es foll nit ein Privileg der Förster in dem Sinne geschafffen werden, daß nur ihre Söhne Anspruch auf diese Laufbahn haben. Es find dem- zufolge in den leßten Jahren auch andere Bewerber berücksidtigt worden. Im Jahre 1909 befanden si unter 164 angenommen?n Forstlehrlingen über 40 Söhne von Nichtforstbeamten ; im Jahre 1910 von 165, 38, und im Jahre 1911 von 167, 33. Aus diesem Grunde erscheinen mir die wegen der Bevorzugung der Förstersöhne erhobenen Klagen ungere(tfertigt. Andererseits steht doch zweifellos fest, daß für den forstlißen Beruf eine gewisse Erziehung und Tradition unbedingte Voraussetzung ist, und daß diese in erster Linie bei den Söhnen derjenigen Väter, die bereits in diesem Berufe tätig gewesen sind, gefunden wird!

Forsten

t 5 “C a0,

{Schluß in der Zweiten Beilage.)

Meine Herren, was dann die Einschränkung des Dienfst- landes betrifft, so ist es selbstredend, daß den augenblickÆlich im Amte befindlichen Förstern niht zwangsweise das Dienstland ge- nommen wird. Die nah der Etatsanmerkung in Ausficht ge- nommene Entziehung des Dienstlandes findet nur statt beim Stellenwehsel und dann, wenn der Stelleninhaber die Ein- ziehung beantragt. Ich glaube, daß man weiter auch nicht gehen darf, und ih gebe gern die Zusicherung, daß in den Fällen, wo es aus sonstigen Rücksichten geboten erscheint, eine Kürzung der Dienst- ländereten der Förster niht vorgenommen werden soll. Hter, wie in vielen anderen Fragen, können die örtlidzen Verhältnisse niht außer aht gelassen werden! (Sehr richtig!)

Meine Herren, die Förster werden keineëwegs im Alter von 65 Jahren ohne weiteres penstiontert. Der einzelne kann nur dann pensioniert werden, wenn er dienstunfähig ist; denn fonst würden wir uns mit den Borschriften der Pensionsgeseße in Widerspruch seyen. Augenblicklih sind noch 130 Förster, die mehr als. 65 Jahre alt sind, im Dienst. Das ist eiwBeweis dasür, daß die Forstbeamten solange als möglich im Dienst gehalten werden. Wenn aber die Förster nicht mehr dienstfähig sind, bleibt leider nichts anderes übrig, als sie zu pen- sionieren, besonders in der gegenwärtigen Zeit, wo die Zahl der An- wärter noch so bedeutend ist, und wo die jüngeren natürli sehr viel länger warten müssen, wenn die älteren auß denn noch im Dienst bleiben, wenn sie die volle Dienstfähigkeit nicht mehr besitzen.

Herr Abg. Lüders hat dann noch angefragt, wis es mit der Beförderung des Obstbaues auf den Forstgehöften stände. Wir haben zunächst dafür gesorgt, daß Forstshußbeamte an den Obftbaukursen teilnehmen. In Getsenhèim und Proskau, bei dem Provinzialobstgut Lohne, bei dem Provinzialgarten in Diemitz, ebenso an der Provinziallehranstalt in Königsberg, Marienwerder, bei der Gärtnerlehranstalt in Koshmin find Obstbaukurse ver- anstaltet worden, an denen Forstbeamte und zwar in den lezten Jahren über 40 teilgenommen haben, denen die durch die Teilnahme entstandenen Kosten aus der Staatskasse gezahlt find. Auch bei der Anlage von neuen Dienstgehöften wird die Anpflanzung von Obstbäumen auf Staatskosten bewirkt, natürli unter Berücksichtigung des Haushaltungsbedarfs des Stelleninhabers. Wenn der einzelne darüber hinaus Obst-

bau betreiben will und die Verhältnisse geeignet erscheinen, werden auch größere Anlagen gegen Verzinsung des Anlagekapitals auf Staatskosten gemaht. Die Pflege des Obstbaues wird auch fernerhin die Forstverwaltung fih angelegen sein lassen. (Allgemeines Bravo!)

Abg. Imbusch (Zentr.): Der Wunsch der Forstarbeiter, die Sommer- und die Winterlöhne gleihzustellen, verdient Berücksichtigung. Ebenso steht es mit dem nah Errichtung von Schußhütten. Auch müßte man ihnen Arbeiterauss{üfse zugestehen.

Abg. Spinzig (freikon\.): Als Grundlage der Löhne für die Forstarbeiter muß der ortsüblihe Tagelohn gelten, Die Beschwerden der Sozialdemokratie find hinfällig.

Bei dem Kapitel „Allgemeine Ausgaben“ bemerkt zu dem Titel „Ankauf von Grundstücken zu den Forsten

Abg. Müllkler- Prüm (Zentr.), daß man die begonnene Auf- forstung zwischen Maas und Saar fortseßen möge, doch dürfe ein Zwang auf die Bevölkerung zum Verkauf nicht ausgeübt werden.

Der Etat der Forstverwaltung wird darauf angenommen.

Es folgt die Beratung des Etats der Seehandlung, der ohne Debatte erledigt wird. :

Dann vertagt sih das Haus. Schluß nach 101/5 Uhr.

Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr (Etat des Ministeriums des Jnnern).

Statistik und Volkswirtschaft.

Borläufige Entlassung zu längerer Freiheitsstrafe verurteilter Gefangenen in Preußen im Jahre 1911/12. Nach § 23 des Neichsstrafgeseßbubs können zu längerer Zucht- haus- oder Gefängnisstrafe verurteilte Gefangene, die drei Viertel, mindestens aber ein Jahr der ihnen auferlegten Strafe verbüßt und si während dieser Zeit gut geführt haben, den Antrag auf vorläufige Entlassung stellen. Ltterer ist gemäß § 25 des Strafgeseßbuchs auch für Gefangene dieser Art, die in Preußen in dem Mintster des Innern unterstehenden Strafanstalten und Gefäng- nissen die zuerkannte Strafe verbüßen, zur Entscheidung des Justizministers zu bringén, vor dex die betreffende Anstalts- verwaltung zu hören ist. Im Etatsjähre vom 1. April 1911 bis 31. März 1912 find nach einer Zufammenstellung, die in der neuesten „Statistik über die Gefängnisse der Justizverwaltung in Preußen“ *) enthalten ist, für 517 (im Vorjahre für 529, i. J. 1909/10 für 478) Gefangene, die in Anstalten der Verwaltung des Innern oder in Gefängnissen der Justizverwaltung eine längere Fretheits\trafe ver- büßten, Anträge auf vorläufige Entlassung dem Justizminister unter- breitet und von diesen 517 Anträgen 411. oder 79,50 9% (im Vor- jahre 394 oder 74,48 09/6) bewilligt, 106 oder 20,50 9/6 (im Vorjahre 155 oder 25,52 9/6) abgelehnt worden. Auf die Strafanstalten und Gefängnisse, die dem Minister des Innern unterstehen, entfallen davon 315 (im Vorjahre 513) gestellte Anträge d. \. dret Fünftel der Gesamtzahl —, von denen 240 (im Vorjahre 216) oder 76,19 (69,01) %o bewilligt und 75. (97) Anträge oder 23,81 (30,99) 9/6 abgelehnt worden, auf die Gefängnisse der Justiz- verwaltung 202 (im Vorjahre 216) gestellte Anträge, von denen 171

(178) oder 84,65 (82,41) 9/0 bewilligt und 31 (38) Anträge oder 15,35 (17,59) 9% abgelehnt worden sind. Die Zahl derjenigen in den Straf-

nnern oder in den Gefängnissen der Justizverwaltung untergebrachten Gefangenen, die nah der Dauer ihrer Strafzeit einen Antrag auf vorläufige Entlassung gemäß

anstalten und Gefängnissen der Verwaltung des

*) S. Nr. 26 des „NReichs- und Staatsanzeigers" vom 30. Januar [9 Aussetzungen der ganzen Strafvollstreckung, die zu Freiheitsstrafen rechtskcäftig verurtetlten jugendlihen und erwachsenen Personen tin Preußen im Etatsjahre 1911/12 und in den Vorjahren bewilligt worden find, enthält der dort verdffentlihte Artikel „Die Gefängnisse der Justizverwaltung in

1913, Zweite Beilage. Ueber die

(Schluß aus der Ersten Beilage.) - L 23 des St.-G.-B. hätten stellen können, einen solhen aber nicht gestellt haben, und die Zahl derjenigen Gefangenen, deren Antrag bei den Konferenzen der Änstaltsoberbeamten oder von den Aufsichts- komtmissionen im Bereiche der Justizverwaltung abgelehnt worden ist, stehen nicht fest. ( daraus, 'daß im Geschäftabereihe der Verwaltung des Innern im Etatsjahre 1911/12 317 Anträge von Zuchthausgefangenen und 267 von Gefängnisstrafe Verbüßenden bet den Konferenzen der Anstalts- oberbeainten abgelehnt, also gar nit erst dem Justizminister zur Ent-

scheidung unterbreitet worden find.

Zweite Beilage

zum Deulschen Reichsanzeiger und Königlich Preußishen Staatsanzeiger. M Q

Berlin, Freitag, den 31. Januar

Daß die leßtere Zahl nicht unerheblich ift, folgt

im (in Widerruf der Bewilligung vorläufiger Entlassung hat in

den Ii 10 Etatsjahren in 84 Fällen (im Berichtsjahre 1911/12 | od UUL 0 zwar in 29 Fällen (davon je 5.in den beiden leßten Etatsjahren) wegen eines neuen Verbrechens oder Vergehens der gleichen Art, in 23 Fällen (davon 2 im Berichtsjahre, 5 im Vorjahre) wegen eines erbrehens oder Vergehens anderer Art und in 32 Fällen (davon 1 im Berichtsjahre) aus anderer Veranlassung.

im Vorjahre 1910/11 in 10 Fällen) stattgefunden, und

Nachweisung der Nohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere F Lbar0io Avril 1911| 0 Dezember | his Dezbr. | bis Dezbr. 1912 1912 1911

M [S M |S S

Wertpapiere

. Inländische Aal Me N und Interims\{heine | 3 465 733/8027 117 308 25122 360 577/53

. Anteilscheine der | | deutschen Kolonial- | | | ‘gesellschaften und der | | | ihnen gleichgestellten | | deutschen Gesell- | | Man Le . Ausländische Aktien und Interimsscheine

. Inländische Renten- und Schuldverschrei- bungen und Interims- j scheine außer den | unter V genannten .

6948| —| 116240 99 147/50

62 490/60} 1 381 989 7 613/60

271 150|— . Inländische auf den | Inhaberlautende und | auf Grund staatlicher | Genehmigung aus- | gegebene Renten- und | Schuldverschreibungen der Kommunalyer- bändeundKommunen, der Korporationen ländlicher oder städti- {her Grundbesitzer, der Grundkredit- und | Hypothekenbanken | oder der Eisenbahn- | | gefellshaften fowie M | Interimsscheine . . 4 465 700/20] 4 494 202/20 . Renten- und Schuld- | | verschreibungen und | | Interimsscheine aus- | | | ländisher Staaten, | | | Kommunalverbände, | | | Kommunen undEisen- l A s bahngesellschaften . 2731|—t 1 237 521/20} 1 852 105/50 . Ausländische Renten- | | | und Schuldverschrei- | | | bungen und Interims- | | scheine außer den | s E unter VI genannten 52 339/604 538 410/351 849 636/80 Bergwerksanteil- | heine und Einzah- A 0 l lungen auf solhe . 186 989|—] 1 436 878/65] 1 125 245/45 Genußscheine . ._. Loe 111 579|— LO0 820|— zusammen . | 4562 526|—[43 642 814/15137 979 732/05

Berlin, den 30. Januar 1913.

Kaiserliches Statistis@es Amt. 2 Dr Be

VIII.

IX.

Ergebnis der Viehzählung vom 2. Dezember 1912 im Königreih Sachsen.

Nach dem in der Königlichen „Leipziger Zeitung“ veröffentlichten vorläufigen Ergebnis der leßten Zählung der Viehbestände im König- réeich Sachsen sind am 2. Dezember 1912 ermittelt worden: 175 192 Pferde (eins{ließlich der Militärpferde), 702049 Stück Nind- vieh, 55 595 Schafe, 655 300 Schweine, 132 075 Ziegen, 5 099835 Gänse, Enten, Hühner, Truthühner und Perlhühner sowie 88 545 Bienenstöcke. Gegenüber ‘dem Vorjahre weisen die Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen eine erfreulihe Zunahme auf, und zwar beträgt sie bei den Pferden 846 Stück oder 0,48 %6, bei dem Rindvieh 33 136 Stück oder 4,72 09/0, bei den Schafen 2416 Stück oder 4,56 9/9 und bei den Ziegen 5280 Stüdck oder 4,16%; dagegen hat die Zahl der Schweine noch wetter um 51 746 Stück oder 7,32 9% abgenommen. Zieht man aber das Fahr 1907, in dem die leßte Reichs- zählung der Viehbestände stattgefunden hat, zum Vergleich heran, so ergibt sich, daß von den genannten Tiérgattungen nur die Pferde einen Zugang aufweisen, während bei den Rindern, Schafen, S{hweinen und Ziegen ein größerer Prozentsaß an dem Bestande von 1907 fehlt. Die folgende Uebersicht veranfchaulicht die Entwicklung des Viehstandes im Köntgreich Sachsen seit 1907.

Nach den leßten Zählungen waren vorhanden:

Pferde Nindvieh Schafe Schweine T4 T5 781/0928 M0 20. Tad 517 0) G97 720 605 64162 657 (48 23 698672 58913 .. 606 113 S 375. 690471 DOZLE LE C05 E i 346 G68 915 52 979 707 046

Ps O2. (O2 049 99.395 655 300 demnach ergibt sih von einem Jahre zum anderen eine Zu- (4-) oder

Abnahme (—-) um .. . Prozent: 1907/08 1908/09 1909/10 1910/11 1914/12 ferde... 0,69 054 +1,02. +0,55 4“ 0,48 Nindvieh .. . 149 3:04 L 2 +472 M 1,18 9,00 + 4,5

1907 1908 1909 1910

C

pem pur emei uma pern =J] J] J “J

o C

» c

aufweisen, ist dies beim Rindvieh und den S Jahre der Fall. Die Schweine haben in den Jahren 1909 und 1910 ihren Bestand niht unwesentlih erhöht; infolge des starken Abganges im Jahre 1912 fehlen aber immer no Gejamtzahl von 1907. Den Ziegen waren die Jahre 1910 und 1912 günstig, aber auch bei ihnen beträgt der Verlust seit 1907

noh 8,83 9/9.

frankften 3232 und \tarben 2615 Personen an der Pest. de Todesfällen kamen 1204 auf die Vereinigten Provinzen, 360 Akti | | | auf Bihar und Orissa, 314 auf die Präsidentschaft Bombay

En | (davon 3 auf die Stadt Bombay), Ajmer Merwara (davon 176 auf die Stadt Jaipur), 1 die Präsidentshaft Madras, 117 auf den Staat 98 auf das Punzjab gebiet,

Zentralprovinzen, 20 gau t h l Rangun), 6 auf Bengalen (nur Kalkutta) und 1 auf Kas{chmir.

| | cr | frankungen und 122 Todesfälle.

zember v. F. sind seit dem ( l in Kisumu, dem Endpunkt der ÜUgandabahn am Viktoriasee, und in

1913.

Während die Pferde von 1908 ab in jedem Jahre einen Zugang chafen nur im legten

ch 11,98%) an der

Das Federvieh und die Bienenstöcke sind zum leßten Male Fahre 1907 gezählt worden; bei ersterem zeigt fih eine Zunabme

um 130 783 Stück oder 4,40 ©/c, bei leßteren cine folhe um 8399

er 10,47 9%.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs-

maßregeln. Gesundhettsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nah den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts"

Nr. 5 vom 30. Januar 1913.) Pest. Persien. Die in der Provinz Chorassan im Oktober v. J.

aufgetretene Seuche ist, wie nahträglih festgestellt wurde, die Lungen- pest gewesen; jedoch ist die Provinz zufolge

Mitteilung vom 4. JIa-

uar für pestfrei erklärt, da seit dem 23. Oktober kein neuer pestver-

dâchtiger Fall mehr beobachtet wurde.

Vom 22. bis 28. Dezember. v. I. er-

1+ Ostindien. Britisch Ostindien Von den

188 auf Rajputana und 79 ‘auf Hyderabad, 88 auf den Staat My sore, 40 auf die f Burma (davon 6 auf die Stadt Manila wurden vom 1. bis 14. De-

Philippinen. In

zember v. J. 4 neue Pestfälle, davon 2 mit tödlihem Ausgang, gemeldet.

Vom 8. November bis 5. Dezember v. I. 179 Er-

Ostafrika. Zufolge Mitteilung vom 26. De- 8. Dezember in Mombassa 4 Pestfälle,

Mauritius.

Britisch

Nairobi je 1 Pestfall festgestelt worden. Die Insel Mombassa wurde am 25. Dezember erneut für pestverseuht erklärt. 08 Peru. In Mollendo vom 1. bis 7. Dezember v. I. 2 Er- krankungen und 2 Todesfälle; ferner herrschte, wie nachträglich ge- meldet tit, die Pest Anfang September v. I. in Callao und Lam- bayeque. /

Neu Kaledonien. Zufolge Mitteilung vom 5. Dezember v. S, find in Numea insgesamt 29 Pestfälle festgestellt worden. Bis zum 18. November waren in dem für Eingeborene bestimmten Kranken- hause 20 Todesfälle vorgekommen ; von 7 erkrankten Guropäern waren

bis zum 5. Dezember 2 gestorben. Cholera.

Bulgarien. Zufolge Men vom 18. Januar ist in Schumla die Seucbe erloschen, die Ab perrungsmaßregeln find auf- gehoben. Von den Erkrankungsfällen soll keiner tödlich verlaufen sein.

Gelbfieber. ; Senegal. Aus Dakar ist am 7. Dezember v. I. das Auf- treten des Gelbfiebers mitgeteilt worden.

Podcken. Deutsches Reich. In der Woche vom 19. bis 25. Januar wurden 2 Erkrankungen festgestellt, und zwar 1 bei einem in das Krankenhaus zu Gronau i. W. (Kreis Ahaus, Reg.-Bez- Münster) eingelieferten Holländer, der inzwischen von Angehörigen nah Holland zurückgeholt worden ist, und 1 tin Hamburg bei einem spanischen

Hetzer. S h "Deslerreii. Von etwa 1600 in Triest am 6. und 10. Ja- nuar eingetroffenen bosnischen Rückwanderern sind im Seelazarett zu St. Bartolomeo bei Triest 15 Kinder an den Pocken erkrankt und davon 2 bis zum 16. Januar gestorben. Die beiden Schiffe, welche

die Rücwanderer beförderten, find nah Desinfektion freigegeben

worden. O L ' Schwetz. Vom 5. bis 18. Januar 3 Erkrankungen im Kanton

Graubünden und 1 im Kanton Aar gau.

Genickstarre. Preußen. In der Woche vom 12. bis 18. Januar sind 3 Er- frankungen (und 1 Todesfall) in folgenden Negierungsbezirken [und Kreisen] angezeigt worden: Düsseldorf 1 [Essen Land], Königsberg 1, [Pr. Cylau], Magdeburg 1 [Osterburg], Münster (1) [Steinfurt]. Sypinale Kinderlähmung.

Preußen. Jn der Woche vom 12. bis 18. Januar sind 7 Er- krankungen (und 1 Todesfall) in folgenden Regierungsbezirken [und Kreisen| gemeldet worden: Landespoltzeibezirk Berlin 3 (1) | Charlottenburg 2, Neukölln 1 (1)], Reg.-Bez. Arnsberg 1 [Gelsen-

kirhen Stadt], Potsdam 3 [Teltow]. Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau, St. Petersburg je 1 Todesfall ; Paris 2, St. Petersburg 8, . Rotterdam (8. bis 14. Januar) 1 Erkrankungen; Narizellen: Budapest 61, New York 116, St. Petersburg 22, Prag d1, Wien- 154 Erkrankungen; Fleckfieber: Odessa 1 Todes- fall; Odessa 1, St. Petersburg 3 Eitkrankungen; Milzbrand: Rég.-Bez. S(hleswig 1 Todesfall; Influenza: Berlin 8, Braäun- sveig 3, Hie’ a1, Lübeck 3, Nürnberg, ( Vriet 16:2, Brüssel 2, Edinburg 1, Koperïhagen 2, London 14, Moskau 9, New York 8, Lea 1, ‘Paris 10, St Petersburg 4. * Rom 1 ‘Todésfälle; Nürnberg 108, Kopenhagen 222, Odessa 70 Er- frankunger: Genidstarre: Christiania, New York je | Tóödesfall ; Budapest 2, Christiania 1, New York 4, Wien 1 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen is an Scharlach (Dur(hschnitt aller deutshen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 9/0) gestorben in Graudenz Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 136 (Stadt Berlin 79), ‘in den Reg.-Bezirken Arnsberg 138, Düsseldorf 116, ‘in Nürnberg 22, reten 33, Amsterdam (8. bis 14. Januar) 71, Budapett 81,

hristiania 30, Edinburg, Kopenhagen je 24, London (Krankenhäuser) 204, New York 182, Odessa 28, Paris 60, St. Petersburg 97, Prag 40, Wien 73; an- Mafern und NRötelu (1895/1904: 1,10 9%) gestorben in Fürth, Solingen Erkrankungen wurden angezeigt im Negierungsbezirk Posen 88, in Nürn- berg 29, Hamburg 0, Budapest 100, Kopenhagen 28, London (Krankenhäuser) 133, New York 223, Odessa 28, Paris 113, Peters burg 178, Praga 62, Wien 295; an Diphtherie und Krupp

Schafe . ….. 296 8,18 893 L070 T.

Preußen und deren Insassen im Rechnungsjahre 1911/12“ Angaben.

Schweine . . . 14,34 288 Sieges «n 080 396 +006 0M L1G

1895/1904: 1,62 9/0) gestorben in Braunschweig, Ulm Erkran- Klee kamen zur ‘Meldung im Aemdeopolizeibezirke Berlin 174