1893 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Das Dankschreiben Jhrer Majestät an den Magistrat und die Stadtverordneten von Potsdam lautet:

Der Magistrat und die Stadtverordneten von Potsdam haben Mir durch den Ausdruck ihrer treuen Gesinnungen zu Meinem Geburtstage eine große Freude bereitet. Mir liegt die Stadt Potsdam, welche seit langer Zeit mit dem Königshause eng verbunden, und welche auch Mir und Meiner Familie ein Lieblingsaufenthalt geworden ist, besonders am Herzen. Ich freue Mich deshalb, daß Mein Wunsch{, den Armen und Nothleidenden, den vielen kirhlih Unversorgten zu helfen, auch hier und vor allem von den Gemeinde- förpershaften im vergangenen Jahre rege Unterstühung gefunden hat, und Ich knüpfe hiecan die Hoffnung, daß wir auch weiterhin in gemeinsamer Arbeit zur Linderung der geistigen und leiblihen Noth nach Kräften beitragen.

Neues Palais, den 3. November 1893.

Nuguste Victoria, Kaiserin und Köntgin.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin haben, dem „W. T. B.“ zufolge, dem Ober-Bürgermeister von Koblenz ein Schreiben übersandt, worin der Dank Für den Jhren Majestäten gelegentlich der leßten Anwesenheit be- reiteten patriotishen Empfang ausgesprochen wird mit dem Hinzufügen, Jhre Majestät hoffe, in niht zu ferner Zeit wieder längere Zeit in Koblenz verweilen zu können.

Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsizung zu- sammen. Vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen eine Sißunag.

Die Commission füx die zwetitè Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sißungen vom 6. bis 8. November zunächst die früher zurücgestellten Vorschriften über die Reallasten (S8 1051 bis 1061). Der Entwurf ist bei der Regelung der Reallasten davon ausgegangen, daß der vertragsmäßigen Begründung von Neallasten reichsgeseßlich keinerlei Schranken gezogen, dagegen die landesgeseß- lichen Vorschriften unberührt bleiben sollen, wona die Be- lastung eines Grundstücks mit Reallasten ausgeschlossen oder beschränkt ist S 1051 des Entw. ; Art. 70 Nr. 2 des Entw. des Einf.-Ge}).). Demgegenüber war von einer Seite beantragt, reihsgeseßlich nur solhe Reallasten zuzulassen, Dae die Lettung einer Geldrente oder einer in Getreide bestimmten Rente oder einer Leibrente (Auszug) zum. Jnhalt haben, andererseits der Landes- gesezgebung die Befugniß, solhe Reallasten aus- zuschließen oder zu beshränken, niht vorzubehalten. Ein anderer Antrag ging dahin, reichsgeseßlih zu bestimmen, daß zu Gunsten des jeweiligen Eigenthümers cines anderen Grund- \tücks die Belastung mit einer Dienstleistung überhaupt nicht, die Belastung mit einer sonstigen Leistung nur dann n en fole, wenn Die «Leitung qur die Benuzgung des Grundstücks Vortheil oder Annehm- tet biete (zu vergl. S 967). Dur -diese Vor- jedoch der landesgeseßlihen Zulassung von Nach einer eingehen-

N follte H entengütern nicht vorgegriffen werden. N den Erörterung entschied sih die Mehrheit unter Ablehnung

der Anträge für den Standpunkt des Entwurfs. Auch im übrigen wurden die Vorschriften des S 1051 über den rehtlihen Jnhalt der Reallast sachlich im wesent- lichen gebilligt; doch soll eine Fassung gewählt werden, welhe ergiebt, daß die persönlihe Haftung des Eigenthümers des belasteten Grundstücks für den Be- griff der Neallast niht wesentlih is. Ferner soll die Vor- chrift am Schlusse des § 1051, daß das belastete Grundstück dem Berechtigten für rückständige Leistungen nah Maßgabe der für rückständige Hypothekenzinsen geltenden Vorschriften haftet, aus der Begriffsbestimmung der Reallast entfernt und mit dem § 1060 verbunden werden. Der § 1052, welcher zum Ausdruck bringt, daß bei einer Reallast die Leistungen nicht in einem Unterlassen bestehen können, wurde gestrichen. Man war der Ansicht, daß die Frage ciner besonderen O Entscheidung nicht bedürfe. Der § 1053, der die elastung eines Bruchtheils des Grundstücks mit einer Real- last ihlehthin für unstatthaft erklärt, wurde im Anschluß an die auf die Hypothek sich S 1063 durch die Vorschrift theil - eines Grundstücks mit einer Reallast nur be- lastet werden kann, wenn er der Antheil eines Mit- eigenthümers ist. Der Z 1054, wonach bei der Eintragung einer Reallast zur näheren Bezeichnung des Jnhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, erfuhr keinen Widerspruch. Dagegen wurde die Vorschrift des S 1055 über den dinglichen Rechtsschup des Berechtigten gegen Beeinträchtigungen als entbehrlich gestrihen. Die Be- stimmungen des § 1056 über die persönlihe Haftung des Eigenthümers des belasteten Grundstücks für die während der Dauer seines Eigenthums fällig werdenden Leistungen fanden mit der Maßgabe Billigung, daß die per- sönlihe Haftung nur eintreten soll, wenn nicht ein Anderes bestimmt ijt. Genehmigt wurden ferner die Vorschriften des S 1057 über die Untrennbarkeit der zu Gunsten des jeweiligen Eigenthümers eines Grundstücks bestehenden Reallast von diesem Grundstück sowie die Vorschriften des § 1058 über die Theilung eines Grundstüks, mit welchem das Recht aus Der Neallast verbunden i. Auch die Vor- schriften des § 1059 über die Veräußerung und Belastun der zu Gunsten einer bestimmten Person bejtehenden Reallast und des S 1060 über die Uebertragung und Belastung des Anspruchs auf eine rückständige Leistung erfuhren keine An- Femung, «. Dagegen. wurde der 8; 1061, welcher die rehtsgeshäftlihe Aufhebung der Reallast betrifft, mit Rücksicht auf die zu § 834 beschlossene allgemeine Vor- christ über die rehtsgeshäftliche E m von Rechten an Grundstücken als entbehrlih gestrihen. Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf andererseits durch die Ausnahme einer dem § 1103 entsprechenden Vorschrift, wonach “der unbekannte Berechtigte, soweit es sich nicht um das mit dem Eigenthum an einem Grundstück verbundene Necht aus einer Reallast handelt, im Wege des Aufgebotsverfahrens wie ein Hypothekengläubiger mit seinem Recht ausgeschlossen werden Tann.

__JIm Zusammenhange mit den Vorschriften über die Real- laîten waren von einer Seite Anträge gestellt, welche die Rente nschuld besonders zu regeln bezweckten. Von anderer Seite war dagegen beantragt, die Rentenshuld im Anschluß

beziehende Bestimmung des ¿rie DOR ein Bru-

an die Vorschriften über die Grundschuld zu regeln. Die Os dieser Anträge wurde bis zur folgenden Woche vertagt.

Bei der früher bereits erfolgten Berathung der Vor- schriften über das Pfandrecht an einem in das Schiffs- register eingetragenen Schiffe (§8 1196 bis 1205) war vorbehalten worden, nah der Erledigung der Vorschriften über die S auf die Frage zurückzukommen : ob es sih nicht empfehlen werde, die beschlossenen Den über das Pfand- recht an Schiffen in der einen oder anderen Richtung zu er- gänzen. Mit Rücksicht darauf war beantragt, verschiedene für die Hypothek geltende Bestimmungen, insbesondere die Be- stimmungen über die Prioritätseinräumung und den Rang- vorbehalt (§8 841, 842), über die Cautionshypothek (S 1129) und über die Ausschließung von Hypotheken im Aufgebots- verfahren (88 1103, 1104), auf das Pfandrecht an Schiffen zu übertragen. Die Commission stimmte den Anträgen zu.

Die Berathung wandte sih sodann den Vorschriften über das Vorkaufsreht an Grundstücken (§8 952 bis 960) u. Nach dem § 92 des Entwurfs kann ein Grundstück mit

em Vorkaufsreht, wie zu Gunsten einer bestimmten Person, so zu Gunsten des jeweiligen Eigenthümers eines Grundstücks belastet und das Vorkaufsrecht dahin erweitert werden, daß es nicht nur in dem ersten Falle, sondern auch in den nach- folgenden Fällen des Verkaufs stattfinden soll. Der Jnhalt dieser Vorschrift erfuhr an sih keinen Widerspruh. Von einer Seite war jedoch beantragt, im Art. 70 Nr. 2 des Entwurfs des Einführungsgeseßes zu bestimmen, daß die landesgesezlichen Vor- schriften, nah welchen die Belastung eines Grundstücks mit Vorkaufsrehten ausgeschlossen oder beschränkt ist, unberührt blciben, eventuell aber cinen solchen Vorbehalt wenigstens für die landesgeseßlihen Vorschriften zu treffen, welche die Belastung eines Grundstücks mit folhen Vorkaufsrechten, die über die Dauer des Eigenthums des Bestellers und seiner Exben hinaus bestehen, und die Belastung mit Vorkaufsrehten zu Gunsten des jeweiligen Eigen- thümers eines anderen Grundstücks ausschließen oder beshränken. Beide Anträge wurden abgelchnt. Zu einer lebhaften Erörterung führte die Frage, in welcher Art das dingliche Vorkaufsrecht rechtlich ausgestaltet werden solle (S8 954, 955, 957). Der Entwurf geht davon aus, daß sich das Rechtsverhältniß zwischen dem Berechtigten und dem Vorkaufspflichtigen, d. h. demjenigen, welcher das Grundstück verkauft, nah den Vorschriften über das persönliche Vorkaufs- recht (88 439 bis 447 des Entw. Il) bestimmt, zu dieser persön- lichen Haftung des Veräußerers aber, dieselbe sichernd, die acces- sorische Haftung des dritten Erwerbers mit dem Grundstü tritt, in der Art, daß der Dritte, soweit der Anspruch des Be- rechtigten gegen den Vorkaufspflichtigen besteht, dem Berech- tigten das Grundstück herauszugeben und das Eigenthum an demselben zu übertragen hat. Anlangend das Rechtsverhältniß zwischen dem Berechtigten und dem Vorkaufspflichtigen, er- hob sih gegen den Standpunkt des Entwurfs insoweit, als er auf dieses Rechtsverhältniß die Vorschriften der SZ 439 bis 447 (des Entw. I[) für anwendbar erklärt, kein Widerspruch. Man überzeugte sih jedoh, daß die für das persönliche Vor- faufsrecht früher beshloFene Bestimmung, wonach das Vor- kaufsrecht ausgeschlossen ist, wenn der Verkauf durch den Konkursverwalter erfolgt (S 445 des Entw. 11), bei dem dinglichen Vorkaufsreht für den Fall nicht passe, wenn das Grundstück durch den Konkursverwalter aus freier Hand veräußert werde. Es wurde daher beschlossen, der Vor- chrift, welcher zufolge sich das Nechtsverhältniß zwischen dem Berechtigten und dem Vorkaufspflichtigen nah den ZZ 439 bis 447 (des Entw. Il) bestimmt, den Zusay zu geben, daß das dinglihe Vorkaufsreht auch in dem bezeichneten Falle ausgeübt werden könne. Im Anschluß an die zu Z 844 früher beschlossene Vorschrift, wonach zur Sicherung des An- spruhs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstü eine Vormerkung mit der Wirkung eingetragen werden kann, daß eine Verfügung, die nah der Eintragung der Vormerkung über das Grundstü getroffen wird, insoweit unwirksam ist, als sie den Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde, entschied sich so- dann die Mehrheit dafür, der Belastung cines Grundstücks mit dem Vorkaufsrecht die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des von der Ausübung des Vorkaufsrehts abhängigen An- spruchs des Berechtigten auf Uebertragung des Eigenthums. an dem Grundstück beizulegen. Zugleich wurde beschlossen, die früheren Beschlüsse über die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an eincm Grundstück in einzelnen Richtungen zu verdeutlihhen und zu ergänzen. Jns- besondere soll der von dem Anspruch V Berichtigung des Grundbuchs handelnde § 843 den Zujaß erhalten, daß, wenn ein eingetragenes Recht gegenüber einer Vormerkung (oder einem Veräußerungsverbot) unwirksam ist, derjenige, dessen Anspruch durch die Vormerkung (oder das Veräußerungs- verbot) gesichert ist, von dem eingetragenen Berechtigten die Zustimmung zur Eintragung des Rechts verlangen kann, auf dessen Verschaffung der durch die Vormerkung (oder das Ver- äußerungsverbot) gesicherte Anspruch gerichtet ist.

Der 8 957 Abs. 2 des Entwurfs (vergl. auch Z 958) be- stimmt, daß der Vorklaufsberechtigte, wenn er den dritten Erwerber des Grundstücks in Anspruch nimmi, verpflichtet ift, demselben dasjenige zu erseßen, was dem Vorkaufspflichtigen in Erfüllung des mit diesem geschlossenen Kaufver- trages geleistet L D, Toweit qus Dem. leßteren Der Käufer noch etwas zu leisten hat, die Befreiung von dieser Verpflichtung zu bewirken. Von verschiedenen Seiten wurde diese Erstattungs- und Befreiungspflicht des Vorkaufsberechtigten lebhaft bekämpft. Die Mehrheit theilte jedoh den Standpunkt des Entwurfs. Der dritte Erwerber joll berechtigt sein, die Bewilligung zur Eintragung Erwerbes des Vorkaufsberechtigten und die Heraus- des Besißes solange zu verweigern, bis ihm der Kaufpreis, soweit er berichtigt worden ist, erstattet wird. Soweit auf Grund dieser Vorschrift der Vorkaufs- berechtigte dem Erwerber Ersaß zu leisten hat, wird er von seiner Verpflichtung gegenüber dem Vorkaufspflichtigen frei. Die übrigen Bestimmungen des § 957 Abs. 3 bis 5 (Anspruch des Erwerbers auf Ersatz seiner Verwendung, Haftung desselben für Erhaltung und Verwahrung des Grundstücks, Haftung wegen Belastungen des Grundstücks, Erfüllung Zug um ug) wurden mit Rücksicht auf den beschlossenen Grundsaß, daß die Belastung mit dem Vorkaufsreht die Wirkung einer Vormerkung haben soll, theils als entbehrlich, theils als niht mehr ¿utreiferib ge- strihen. Aus dem gleichen Grunde wurde der Z 958 als erledigt erachtet.

Die Berathung der §8 953, 956, 959, 960 wurde bis zur nächsten Sihung vertagt.

des gabe

Es sind in neuerer Zeit wiederholt Fälle vorgekommen, in denen Zoll- und Steuerpflichtige einen Anspruch auf E oder theilweise Erstattung der gezahlten Abgabe oder auf Befreiung von der geforderten Abgabe darauf gegründet haben, daß über den anzuwendenden Tarif- faß von Zoll- und Steuerbeamten. eine unrichtige Aus- kunft S ist. Insbesondere it daber qeuend ¿e macht, daß durch diesen Umstand, wenn nicht ein Rechts- anspruch auf Erlaß oder Niederschlagung der geshuldeten Ab- gaben begründet werde, doh jedenfalls aus Rücksichten der Billigkeit die Erstattung der erhobenen Abgabe und die Ab- standnahme von dem gestellten Stitieransesrit geboten erscheine.

Jn einer Rundverfügung vom 6. November d. F. weist der Finanz-Minister darauf hin, daß der ausnahmslofen Ab- lehnung solcher Ansprüche Bedenken entgegenstehen, da an- zuerkennen is, daß in einzelnen Fällen Zoll- und Steuer- pflichtige ohne jede böse Absicht lediglich im Vertrauen auf die Richtigkeit der ihnen ertheilten irrthümlihen Auskunft gehandelt haben fönnen, und da es nicht wünschens- werth ist, die Steuerpflichtigen stets auf den oft nicht cinmal zu begründenden Rückanspruh an den Beamten zu verweisen. Dagegen erscheint es ebenso völlig unzulässig, stets in Fällen einer von Beamten ertheilten unrichtigen Auskunft eine Erstattung oder Ermäßigung der Abgabe eintreten zu lassen. Es würde dadurch die Gleichmäßigkeit der Erhebung der geseßlih festgestellten Abgaben in Frage gestellt und die Höhe dieser Abgaben von der Auffassung unterer Beamten abhängig gemaht. Ein Mitbewerb der verschiedenen Abgabe- pflichtigen unter gleichen Bedingungen wird durch solche Rück- sichtnahmen ausgeschlossen.

Es gehört an sih nicht zu den Aufgaben der Zoll- und Steuerbeamten, über die bestehenden Abgaben Belehrungen zu ertheilen. Die Vorschriften darüber sind durch Geseße und andere veröffentlichte rechtsverbindlihe Bestimmungen fesit- gesebt, aus denen die Steuerpflichtigen selbst auf ihre eigene Verantwortung sich die für sie erforderlihe Auskunft zu ver- schaffen haben.

Wenn der Minister dessen ungeachtet den Zoll- und Steuerbeamten in keiner Weise versagen will, auch über ihre Amktspflicht hinaus über ihren Gesch¿ftskreis berührende Fragen dem Steuerpflichtigen nach bestem Wissen Auskunft zu geben, vielmehr es für den Dienst nur ersprießlih hält, wenn die Steuerbeamten bei gehörig motivirten Anfragen ihren Nath ertheilen, so muß dieses zur Vermeidung des oben hervorgehobenen Mißstandes doch stets in einer solchen Form geschehen, daß dadurch jede Berufung auf den gewährten Rath ausgeschlossen und dem Steuerpflichtigen seine ungeachtet der erhaltenen Auskunft unverändert bestehen bleibende eigene Verantwortlichkeit für die Erfüllung der in den allgemeinen rechtsverbindlihen Vorschriften enthaltenen Bestimmungen ausdrücklich in Erinnerung gebracht wird.

Der Minister ersuht die Provinzial - Steuerdirectoren 2c., die ihnen untergebenen Beamten in diesem Sinne alsbald mit Anweisung zu versehen.

In einem Runderlaß des Ministers ter öffentl.ce* Arbeiten an die Königlichen Regierungs-Präsidenten voni 28. Oktober d. J. wird unter . Hinweis auf. fruhere BVer- fügungen, wonach zu allen Wasserbauten, durh welche die Richtung des Stroms, der Zustand der Schiffahrt oder die Sicherung, Bewässerung und Entwässerung angrenzender Ländereien in cin neues Verhältniß kommen, vor Ertheilung der landespolizeilihen Genehmigung jedesmal die Genehmi- gung des Ministers einzuholen is, darauf hingewiesen, daß dicse Bestimmungen auch für solhe Anlagen gelten, bei denen es sih um Entnahme von Wasser aus öffentlichen Flüssen und Kanälen zu gewerblichen, landwirthschaftlihen und sonstigen Zwecken, insbesondere auh zur Wasserversorgung benachbarter Ortschaften, handelt. Es liegt wie es in den Erlaß heißt auf der Hand, daß durch cine zu freigebige Verfügung über die Wassershäße der öffentlihen Gewässer die Jnteressen der Schiffahrt beeinträchtigt und die auf Hebung der leßteren gerichteten Bestrebungen der Staatsregie- rung in ihrem Erfolge gefährdet werden können. Das Gleiche gilt für die landwirthschaftlichen Jnteressen, und wenn auch vorausgeseßt werden kann, daß bei Ertheilung der Genehmi- gung zu neuen Wasserentnahmen die Frage, ob dadurch den bereits verliehenen Rechten Eintrag geschehen würde, schon bisher sorgfältig geprüft ist, so ist doch auch zu beachten, daß durch solhe Verleihung für die Zukunft die Mög- lichkeit zu einer Nußbarmahung des Wassers für wichtigere Zwelcke in Frage gestellt werden kann. Man wird aus diesem Grunde mit der Gestattung von Wasserentnahmen nicht bis zur Grenze des gegenwärtig Zulässigen gehen dürfen, viel- mehr auf die Zurückhaltung eines Wasservorraths Bedacht nehmen müssen, welcher unter Berücksichtigung der in der Nähe des Flußlaufes belegenen größeren oder gewerbreichen Ort- schaften, der an demjelben vorhandenen, der U be- dürftigen und dazu geeigneten Landflächen und ähnlicher Möalichkeiten für die spätere Verwerthung des Wassers aus- kömmlich zu bemessen ist.

Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten N a ch- weisung der auf deutschen Eisenbahnen aus- Tae Bayerns im Monat September d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Auss{hluß der Werkstätten) vor- gekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 3 Entgleisungen und 1 Zusammenstoß auf freier Bahn, 20 Ent- gleisungen und 16 Zusammenstöße in Stationen und 187 sonjlige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerïen, Feuer im Zuge, Kessel- explosionen und andere Ereignisse beim Eisenbahnbetriebe, sofern bei leßteren Perlonen getödtet oder verleßt worden sind). Bel diesen Unfällen sind im ganzen, und zwar größtenthels durch eigenes Verschulden, 218 Personen verunglückt, sowle 58 Eisenbahnfahrzeuge Se und 102 unerheblih beschàädig!. Von den beförderten Reisenden wurden 5 getödtet und 12 ver legt, und zwar entfallen: zwei Tödtungen auf den Verwaltungs- bezirk der Königlichen E zu Bromberg, je eine Tödtung auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn - Direction zu Altona, auf die Großherzogli) badischen Staatseisenbahnen und auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn - Direction zu Frankfurt a. M., dre! G auf den Verwaltungsbezirk der Königliche? Eisenbahn-Direction (linksrh.) zu Köln, je zwei Verlezunge®

auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn

Sorgfalt und Vorsicht bearbeiteten Voranschlag der Eisenbahn-

J é G 4 , . , d : veriode eine Erweiterung dur diejenigen Strecken der Vareler Ring-

Directionên *zu Elberfeld, zu Magdeburg und zu Hannover, je cine Verlegung auf die Königlih württembergischen Staats- eisenbahnen, auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen- hahn-Direction zu Erfurt und auf die Königlich sächsischen Staatseisenbahnen. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 31 getödtet und 133 L von Steuer- U. \. w. Bee amten 3 verleßt, von fremden Personen (einschließlich der niht im Dienst befindlihen Bahnbeamten und Arbeiter) 11 getödtet und 23 verleßt. Außerdem wurden bei - Neben- beschäftigungen 35 Beamte verlegt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staats- bahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 3463854 km Betriebslänge und 1048 125 184 geförderten Achskilometern) 212 Fälle; davon sind verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main-Neckar-Eisenbahn und in den Ver- waltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn-Directionen zu Erfurt und zu “Elberfeld die meisten Unfälle vor- getommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2529,34 km Vetriebslänge und 33 175397 geförderten Achskikometern) 15 Fälle; davon sind verhältni}mäßig auf der Stargard- Küstriner-, auf der Lübeck-Büchener- und auf der Dortmund- Gronau-Enscheder Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.

Durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 26. Oktober d. J. ivar bestimmt worden, daß der Stab der 16. Jnfante rie- Brigade von Erfurt nah Torgau zu verlegen sci. Der Garnisonswechsel hat am 3. November stattgefunden.

__An Stelle des in Meg verbleibenden zweiten Bataillons Königs-nfanterie-Regiments Nr. 145 ist auf Allerhöchsten Befehl das erste Bataillon Jnfanteric-Negiments E von Meß vorläufig nah Saargemünd verlegt worden.

Das Schleswig - Holsteinsche Fuß - Rearment. Nr. 9 wird vom 1: April VTIT. Armee-Corps unterstellt.

Arti klerie- 1894 ab Dem

_ Der Kaiserliche Gesandte in Lissabon Graf von Bra y- Steinburg hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations- Secretâr von Below-Nußtau als Geschäftsträger.

___Der franzöfishe Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Herr Jules Herbette ist vom Urlaub nah Berlin zurücckgetehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über- nommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Landes-Director des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont von Saldern ist von Berlin abgereist. |

Oldenburg. (E) Der

| : : Landta g des Großherzogthums wurde heute durh den Vorsigenden des Staats-Ministeriums, Minister Jansen mit folgender Nede eröffnet : a e „Meine hochgeehrten S om Auftrage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs habe ih Sie bei Ihrem Zusammentritt freundlih zu begrüßen und will- tonmen zu heißen ! E M Unter den mannigfachen Gegenständen, deren Erledigung Ihrer Ltwirkung harrt, ist zunächst der Voranschlag des Staatshaushalts sür die Finanzpériode 1894/96 herauszuheben. Wie Sie aus der be- ziglichen Vorlage näher entnehmen werden, stellt sich zwar die Finanz- lage des Herzogthums zur Zeit noch als eine niht ungünstige dar, weil aus der laufenden Finanzperiode reihliche Kassenüberschüsse vor- handen sind, welche theils zur Bestreitung wünschenswerther außer- ordentlicher Ausgaben, theils zur Deckung der nothwendigen Staats- bedürfnisse Verwendung finden können; indessen Uabt sowohl die steigende Tendenz der leßteren, als die “zur Zeit nh in den Beziehungen zum Reich begründete, hoffent- [ih _bald einer festen Negelung weihende Ungewißheit der künftigen Einnahmen und Ausgaben dringend zur Vorficht, und es hat deshalb zum Bedauern der Staatsregierung darauf ver- zihtet werden müssen, die den Wünschen des Landtags entsprechend von ihr in Aussicht genommene Aufhebung des Wegegeldes auf den a van des Skaats {hon für die nächste Finanzperiode eintreten zu lassen. _ Eine Revision der bestehenden Civilstaatsdienst , insbesondere Velsoldungsverhältnisse der

en Gehalts-Negulative für den oen. n dieselben auf * die DE/L ( tehnishen Beamten und der aka- demish gebildeten Lehrer beziehen, kann, wie sie vom Land- ag als erforderlih anerkannt worden, so auch nah der eberzeugung der Staatsregierung infolge der Vorgänge in gnverat deutschen A in Preußen, für das Groß- giogthum nicht länger hinausgeshoben bleiben. Den revidirten En ist das Princip der festen Alterszulagen zu Grunde gelegt, dio hes eine gerechte Regelung der Besoldungéverhältnisse der Staats- E am meisten verbürgt vnd in neuerer Zeit in gleiher Weise auf Antrag oder mit grundsäßlicher Zustimmung der Volksvertre- ungen auch in den übrigen deutschen Staaten und im Reih mehr und mehr zur Durchführung gelangt.

H Die Verkehröverhältnisse der oldenburgischen Eisenbahnen haben u in der verflossenen Finanzperiode einer fortschreitenden Entwicke- fan sich zu erfreuen gehabt und eine reichliche Verzinsung des An- “age apitals ergeben, welhe eine Dotirung des Eisenbahn-Baufonds mit erheblichen Uebershüssen gestattet hat. Aus dem mit möglichster

Vetriebskasse für 1894/96 werden Sie k Aufhebung des Erneuerungsfonds der Eisenbahnverwaltung D ie g leberleitung der Einnahmen und Ausgaben desselben U dien Boranschlag der Betriebskasse der Anregung des XXIV. an tags entsprechend zue Durchführung gelangt ist.

, Das oldenburgische Eisenbahnnetz hat in der vorigen Finanz-

zugleih entnehmen, daß

‘ahn erfahren, welche dem Verkehr übergeben find, während die übri- find Strecken diefer Bahn si noch im Stadium der Ausführung be- trie Sewás gleihfalls in naher Zeit vollendet sein werden. Auch in Verba, der Eisenbahn von Oldenburg nah Brake sind, nachdem dèe D andlungen wegen der Uebernahme der gefeßlihen Vorbelastungen Abs der betheiligten Gemeinden einen befriedigenden gefunden haben, und Project und Kostenanschlag d der speciellen Vorarbeiten genehmigt sind, die Ein- in getroffen, daß mit der Ausführung des Baues alsbald der Ln en kann. Wegen der Jnangriffnahme des Ausbaues T nen Delmenhorst—Wildeshausen—Vechta und Lohne—Hesepe in nächsten Finanzperiode wird dem Landtag eine Vorlage ge- d rftrdeil it den voin vorigen Landtag betoilligten Mitteln ist es möglic gewesen, die Arbeiten am Hunte-Ems-Kanal soweit zu fördern, A

jederzeit bergestellt und der Kanal in seiner ganzen Ausdebnung im nächsten Frühjahr der Schiffahrt übergeben eon kann. Bus ist ein bedeutendes Werk, dessen Projectirung hon vor einem halben Jahrhundert im oldenburger Lande mit lebhaftem Interesse begleitet war, und seit dessen erster Inangriffnahme nahezu vier Jahrzehnte verflossen sind, in das Stadium der Vollendung getreten und wird hoffentlih der Entwickelung des Verkehrs und der Colonisation in den von dem Kanal dur(schnittenen Moordistricten zu dauerndem Segen gereichen.

Das seit langer Zeit \{webende Project einer Eindeichun Außengroden im Norden des Jeverlandes i, als zuletzt in va E Hälfte der siebziger Jahre die Anlage eines Schaudeichs beabsichtigt war, nit zur Ausführung gelangt. Inzwischen drängt die Beschaffen- heit der Groden mehr und mehr auf einen Schuß gegen Ueber- fluthungen hin. Es ift deshalb seitens der Staatsregierung die Ein- deihung der Groden, zunächst wenigstens mit einem Sommerdeich, in erneute Erwägung gezogen, und es wird beabsihtigt, fofern, wie an- Ad ges E Ens Ga Le Vortheile zu er- ar in werden, noch dem gegenwärtigen L ine entspre , Vorlage q maden. ) geg gen Landtag eine entsprehende n Betreff ter vom XXIV. Landtag angeregten Heranziehun der Staats- und Krongüter zu den persönli e Gaeta A Schullasten befindet sich eine Vorlage in Bearbeitung, welche dem Landtag zugehen wird. A Auf dem Gebiete der Geseßgebung ist unter den Ihnen zugehenden Vorlagen insbesondere der Entwurf einer revidirten Wegeordnung für das Herzogthum Oldenburg zu erwähnen, welher nah Maßgabe der dieserhalb im vorigen Landtag stattgehabten Verhandlungen bearbeitet worden N a _, n dem Wunsche eines gedeihlichen Fortgangs und Abschlu} Ihrer Arbeiten ertläre ih nunmehr, Ane B i S Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs den XX V. Landtag des Großherzogthums für eröffnet! j

Reuß ä. L.

Nachdem Seine Durchlaucht der Fürst am 8. d. M. von Schloß Burgk nach Greiz wieder zurückgekehrt ist, ist Jhre Durchlaucht die verwittwete Fürstin zu Schau m- burg-Lippe vorgestern Abend zum Besuche am Fürstlichen Hofe in Greiz eingetroffen.

ODesterrei&-Ungarn.

L Der Kaiser stattete dein „W. T. B.“ zufolge gestern

Mittag der Großherzogin von Sachsen im deutschen Botschaftspalais einen längeren Besuch ab und empfing den Marquis de Bacque hem in Privataudienz. e

Der Fürst Windischgr äß wurde gestern nah Unter- brehung der Vormittags im Präsidialbureau des Abgeordneten- hauses abgehaltenen Conferenz vom Kaiser in Privataudienz empfangen. Um 13/, Uhr Nachmittags traten die an der Vor- mittagsconferenz betheiligt gewesenen Persönlichkeiten zur Fort- seßung der Verhandlungen abermais im Präsidialbureau des Abgeordnetenhauses zusammen. Die Nachmittagsconferenz dauerte eine halbe Stunde. Fürst Windishgräß wurde sodann wiederum vom Kaiser empfangen. Zu diesen Ver- handlungen bemerkt das „Fremdenblatt“ von heute Morgen:

„Der Coalition8gedanke machte gestern einen mächtigen Schritt

vorwärts. In den beiden Conferenzen, welche gestern Fürst Windisch- grâß mit den Obmännern der parlamentarischen Clubs und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses pflog, is eine wesent- lie Annäherung der früher gegensäßlihen Standpunkte er- folgt; nach mannigfahen Erörterungen is gutem Vernehmen nah die principielle Einigung über die Beseßung des weit- aus größten Theils der Portefeuilles bereits erfolgt. Der officielle Abschluß der eins{lägigen Verhandlungen ift gestern noch nicht erfolgt : do ist kaum mehr ein Zweifel uläig: daß die Bildung des Coa- litions-Ministeriums unter dem Präsidium des Fürsten Windischgrätz unmittelbar bevorsteht, und daß sich der Unterbreitung der neuen Ministerliste an den Kaiser behufs Genehmigung derselben keine Hindernisse mehr in den Weg stellen werden.“ : Ferner verzeichnen das „Fremdenblatt“ und die „Presse“ heute übereinstimmend das Gerücht, der Fürst Windischgräß werde dem Kaiser folgende Minister-Liste unterbreiten: Fürst Windischgräß, Präsidium; Marquis de Bacquehem, Znneres; Dr. von Plener, Finanzen; Graf Schoenborn, Justiz; Graf Falkenhayn, Ackerbau: Graf Welsersheimb, Landesvertheidigung; Dr. von Madejski, Cultus und Unter- richt; von Jaworski ohne Portefeuille.

Behufs endgültiger Feststellung der der Kaiserlichen Ge- nehmigung zu unterbreitenden Ministerliste findet heute Vor- mittag eine abermalige Conferenz des Fürsten Windischgräß mit den Klubobmännern statt. Die Mehrzahl der Blätter erblickt in dem Grafen Wurmbrand den Candidaten für das Handelsportefeuille.

__ Der Wiener Gemeinderath wählte in seiner gestrigen Sigzung den früheren Bürgermeister Dr. Prix mit 81 von 137 Stimmen wieder zum Bürgermeister. Lueger erhielt 45 Stimmen, die übrigen zersplitterten ih. Die Verkündigung des Resultats rief bei der Opposition eine lebhafte Erregung hervor. Die Versuhe des wieder- gewählten VBurgermeilters Dr. Prix, das Wort zu ergreifen, wurden durch lärmende Kundgebungen ver- eitelt, sodaß die Sißung geschlossen werden mußte. Troßdem dauerte die Erregung fort und führte zu heftigen Rencontres zwischen den beiden Parteien, bis endlih die Opposition den Saal verließ. Nach der Wiedereröffnung der Sißung wurde ein Schreiben des Bürgermeisters Dr. Prix verlesen, worin dieser erklärt, die Wahl anzunehmen, und zugleich bedauert, in der Sizung am Sprechen verhindert worden zu sein.

Großbritannien und Frland.

Jn der gestrigen Sißung des Unterhauses wurde dem „W. L. B.“ zufolge ein von dem Abg. Mc Clarens zu der Haftpflichtbill eingebrahtes Amendement mit 236 gegen 217 Stimmen verworfen. E

Frankreich. Nach einem in dem gestrigen Ministerrath gefaßten Beschluß wird, wie „W. T. B.“ erfährt, das Cabinet fich in seiner gegenwärtigen Zusammensezung der Kammer vorstellen und eine Erklärung über sein Programm abgeben. Nach Meldungen aus Aigues-Vives ist daselbst der Depu- tirte des Gard-Departements und frühere Unter:Staatss\ecretär der Colonien Emile Jamais gestorben. Die „Libre Parole“ theilt mit, daß infolge des Attentats im Teatro Liceo zu Barcelona mehrere Anarchisten in Paris verhaftet worden seien.

Jtalien.

Der Director des „Popolo Romano“ Chauvet íst, wie „W. T. B.“ meldet, in der Nacht zu gestern wegen Theilnahme an Zollhinterziehungen zu Gunsten einer Handelsfirma ver- haftet worden; auch der frühere General-Inspector der Zölle

nunmehr di : i i mehr die Wasserverbindung zwischen der Hunte und der Ems

E Spanien.

__ Nach in Paris eingetroffenen Nachrichten aus Mad rid

hätte 4 ein Abgesandter des Sultans von Marokko

mit Zustimmung“ der Kabylenführer bei Melilla zu dem

General Macias begeben und einen Waffenstillstand von

am E erbeten. General Macias habe zuvor Geiseln angt.

In Barcelona ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ der i Anga a nd verkündet worden. Vierzig An- archisten sollen vor das Kriegsg:riht gestellt werden. In Sevilla sind sechs Anarchisten unter dem Verdacht der

Dau an dem Attentat im Teatro Liceo verhaftet worden. -

K Bulgarien.

__ Vet der vorgestern vor- dem- Appellgerihtshofe Tirnowo verhandelten : Sus des s E O Clement gegen das in erfter Instanz gefällte und auf lebens- länglihe Verbannung lautende Urtheil wurde dem „W. T. B.“ zufolge Clement zu einer Gefängnißstrafe von drei Jahren verurtheilt. Gleichzeitig bes{chloß der Appellgerichtshof, bei dem Prinzen Ferdinand von Sachsen-Coburg die Umwand- E Strafe in zweijährige Verbannung in Vorschlag zu

Amerika.

Der Staatssecretär Gresham erhielt, wie „W. T. B.“ aus „Washington berichtet, eine Depesche des Gesandten der Vereinigten Staaten in Rio de Janeiro, nach welcher Admiral Mello das Verlangen gestellt hat, von. der Re- gierung der Vereinigten Staaten als kriegführende Partei anerkannt zu werden. Nach einer Con- ferenz mit dem Präsidenten Cleveland sandte der Staatssecretär Gresham dem Gesandten die Jnstruction daß die verlangte Anerkennung nicht erfolgen fönne, weil cs dem Admiral Mello vier At gelungen sei, eine politische oder militärishe Organisation zu bewerkstelligen. Der O Gresham fügte hinzu, daß die Vereinigten Staaten unbedingte Neutralität beobachteten.

n einem an den Präsidenten Cleveland gerichteten Schreiben tadelt der Staatssecretär die frühere amerika- nische Politik in Hawaii und verurtheilt die provisorische Regierung. _ Er äußert sich dann weiter dahin, daß die Be- völkerung sich der Annexion widerseze; die geseßmäßige Wiederherstellung des früheren Zustandes unter Wahrung der Unabhängigkeit Hawaiis sei nöthig. Nach einer Meldung des „Standard“ aus New-York hat der Schagsccretär Carlisle die Ordre der allmählichen Silberausprägung aufgehoben. Die Goldreserve des Staats- schaßzes werde wahrscheinlich dadurch erhöht werden, daß Silber gegen Gold bei den Banken ausgetauscht werde.

: Der „Times“ wird aus Philadelphia gemeldet, daß die Vertreter der brasilianishen Regierung fortführen, in New-York eine Flotte auszurüsten. Dynamit im Gewichte von 43 t sei an Bord des „Elcid“ gebracht worden. 400 Mann seien als Schiffsbesazung angeworben und vier ehemalige Besucher der amerikanischen Marine-Akademie seien als Offiziere engagirt worden. :

. Dem „New-York Herald“ wird aus Montevideo gemeldet, daß nach einer Nachricht aus Rio Grande do Sul zwischen den Aufständischen und den Vorposten der Regie- rungstruppen bei Santa Anna ein Scharmügzel jtatt- gesunden habe. Nach einem lebhaften, zweistündigen Kampfe ätten die leßieren den Rückzug angetreten. i

Parlamentarische Nachrichten.

_Vei der gestern im 2. Badishen*Wahlkreise (Bonn- e Ln ngen, Engen, Triberg, Villingen) vorgenommenen

rsaßwahl zum Reichstag an Stelle des verstorbenen früheren Abg. Freiherrn von Hornstcin (parteilos) wurden, wie „W T. B.“ berichtet, nach vorläufiger Ermittelung 16 840 Stimmen abgegeben, davon für Karl Egon Fürst zu Fürstenberg (parteilos) 10056 Stimmen und für Ober- Amtsrichter Josef Gießler in Engen (Centrum) 5803 Stimmen. 5

Kunst und Wissenschaft.

_ In der Ausstellung von Stickereien im Kunstgewerbe Museum wird die Abtheilung der Leinenstickereien und Filetarbeiten bis morgen, Sonntag, ausgestellt bleiben. Vom Dienstag an treten an thre Stelle Seidenstikereien, vornehmlih europäischer Herkunft. Diefe Gruppe wird vom 14. bis 25. November zu feben fe

Land- uud Forstwirthschaft.

Ernte in den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Bericht des Ackerbaudepartements in Washington beziffert den Durchshnittsertrag der Baumwollernte auf 1483 Pfund per Acre. Die Ernte wurde dur außerordentlich große Feuchtigkeit und Verheerungen durch Infecten ungünstig beeinflußt. Der mittlere Ertrag der Maisernte beträgt 226/10 Busbels ver Acre gegen 224/10 im Vorjahre. : | Eda

Gesundheit8wesen, Thierkrankheiten und Absperrung®- Maßregeln.

Spanien.

„Ne gegen den Hafen von Rotterdam angeordnete Quarantäne ist unter den üblichen Bedingungen aufgehoben worden. (Vergl. „R.-A.“ r. 248 vont 16. Oftober.)

Norwegen. | Durch Verordnung der Königlich norwegischen Regierung vom 8. d. M. sind sämmtliche englishen Häfen am Humber für cholerafrei erklärt worden. (Vergl. „N.-Anz.“ Nr. 219 vom 12. September.)

Verkehrs-Anstalten.

__ Laut Telegramm aus Goch is die erste englische Post über Vlissingen vom 10. d. M. ausgeblieben. Grund: Sturm auf See.

S Bremen, 10. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Aller“ hat am 9. November Morgens Dover pasfirt Der Postdampfer „Darmfstadt" ist am 8. No- vember Nachmittags von Baltimore nah der Weser abgegangen. Der Reihs-Postdampfer „Sachsen“, nad Ost:Asien bestimmt, ift am 9. November Nachmittags in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer „Lahn* ist am 8. November Nachmittags in New=- Vork angekommen.

Hamburg, 10. November. (W.T.B.,) Hamdburg-Amert- kanishe Paclketfahrt - Actien - Getellfchaft. Der Poss

Galina wurde gefänglich eingezogen.

dampfer ,Gothia" ist heute Morgen in New-York eingetroffen