1893 / 282 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

28. November, Mittags. Southorn Mohvassa Railway Com- pany, 44 Finsbury circus, London: Peeiha von 18 000 Stahl- Schwellen mit galvanisirten Haken und Keilen (Schließen) aus Stahl. Lastenheft in den Bureaux der E für 1 Guinea erhältlich.

panien.

10. Januar 1894, 1 Uhr. Direccion general de Obras publicas in Madrid.

Hafendammarbeiten in Bilbao. Vor- anshlag 8 603285 Pesetas. * Caution 250 000 Pesetas. Angebote

einzureichen bis 5. Januar k. F. Näheres im Ministerio de fomento in Madrid und im Gobierno civil de la provincia de la Vizcaya.

10. Januar 1894, 1 Uhr. Direccion general de Obras pas in Madrid. Hafenverbesserungsarbeiten in Andárroa. Voranschlag 261 349 Pesetas. Caution 13 000 Pesetas. Angebote einzureihen bis 5. Januar k. F. im Ministerio de fomento in Madrid und im Gobierno civil de la provincia de la Vizcaya.

Niederlande.

1. Dezember, 11 Uhr. De Hoofdadministratie van het korps Mariniers zu Amsterdam in der Marintiers-Kaserne. Lieferung von Ausrüstungsgegenständen u. \. w., darunter 5000 m Kattun, 1000 Dutzend kupferner Ankerknöpfe u. \. w. Loose und fähere Be- dingungen gegen Einsendung von 20 Cts. (nicht in Briefmarken) erhält- lih von genannter Hoofdadministratie und dem administrateur van Kkleeding en wapening des Marinierscorps (Groote Kattenburg- straat in Amsterdam.) 4. Dezember. De directeur van de Ryks- Magazyn van Geneesmiddelen (Seilmitteln) zu Amsterdam, Sarphatistraat 110 a. Lieferung der verschiedenen Bedürfnisse für das Jahr 1894, für genanntes Magazin. Bedingung gegen Franko-Ersuchen kostenlos erhâltlih bei de Luit-Kolonel, Dirigeerend Apotheker, Directeur A. van Wyk.

Belgien.

29. November, 2 Uhr. dde Sd Mhvpdegy n Brüffel: Lieferung von je 1000 zusammenlegbaren eisernen Bettstellen und je 2000 Stück grauwollenen Bettdecken für die Jahre 1893 und 1894 in 4 Abtheilungen. Angebote sind versiegelt an das genannte Ministerium zu richten, woselbst auch das Lastenheft und Muster niedergelegt sind.

1. Dezember. kauf von 11 000 Kantar Baumwolle. Lastenheft, Alexandrien einzusehen. 2

5. Dezember. General-Inspectorat der Gefängnisse, Kairo. Lieferung des nächstjährigen Bedarfs an Holz, Eisen, Farben, Oel, Matten, Decken, Feuerungsmaterial, Tarbuschs, Seife u. |. w. Be- Igumgen in den Magazinen zu Bulak zu erfahren. Caution zu eisten.

30. Dezember. Generalzolldirection, Dienst der Küstenwache, Alexandrien. Lieferung eines Jahresbedarfs an Kleidung und Lederzeug. Bedingungen u. #. w. an Ort und Stelle einzusehen.

L Näheres in französischer und englisher Sprache beim „Reichs- nzetger“.

Egypten. L i Verwaltung der Staatsdomänen, Kairo. Ver- daselbst sowie in

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause geht am Montag als dritier Abend des Mozart: Cyklus „Die Hochzeit des Figaro“ unter Kapell-

meister Dr. Muck's Leitung in Scene. Es treten darin die Damen Leisinger, Herzog, Dietrich, Kopka, Weiß, die Herren Bulß, Krolop, Stammer, Lieban, Krasa, Joseph auf. |

Im Königlichen Schauspielhause wird am Montag Shakespeare's „Sturm“ mit der Musik von Wilhelm Taubert gegeben. Die Hauptrollen ‘befinden hes in den Händen von Frau von Hochen- a E und der Herren Grube, Vollmer, Nesper, Purschian, Keßler,

ahle.

Am Sonntag, 10. Dezember, Abends 74 Uhr, findet in der Sing-Akademie zum Besten des Frauenvereins „Mildwida“ (zur Unterstüßung der Wittwen und Waisen armer Musiker) ein Concert statt, in welhem Frau Marcella Sembr ic, Frau Amalie Joachim, die Pianistin Fräulein von Jaki- mowsky, der Königliche Hofcellist Herr Heinrih Grünfeld u. a. mitwirken. Billets sind bei Bote u. Bock zu haben. j

Für das 1V. Philharmonische Concert, unter Leitung des General-Musikdirectors Ernst Schuch und solistischer Mitwirkung der Concertfängerin Frau Clementine de Vere-Sapio und des Violin- Virtuosen E Arno Hilf, findet morgen Mittag 12 Uhr die öffentlihe Hauptprobe (Eintritt 2 46) statt. In dem Concert der Gefanglehrerin und Sängerin Frau Agnes Szarka-Ahlers, welches am Montag im Saal Bechstein stattfindet, wird an Stelle des behin- derten Pianisten Nicolajeff die Violin-Virtuosin Fräulein Bianca Panteo mitwirken. Die Concertsängerin und Gesanglehrerin Frau Elisfa- beth Feininger wird in ihrem Concert, das sie gemeinshaftlih mit der Pianistin Fräulein Toni Rudolf-Müller am Dienstag in der Sing-Akademie giebt, u. a. Arien von Mozart, Händel und Viardot-Jomelli sowie Lieder von Schumann, Grieg, Pergolese und Bogumil Zepler zum Vortrag bringen.

Jagd.

Dienstag, den 28. d. M., findet Königliche Ör: force-Jagd statt. Stelldichein: Mittags 1 Ühr Jagd\hloß Grunewald, 11/, Uhr am Saugarten.

Mannigfaltiges.

Seine Majestät der König hat dem Vorstande des Helenen-Kinderheims zu Pyrmont durch Allerhöchste Ordre vom 13. v. M. die Erlaubniß ertheilt, zu der ihm von dem Landes- Director der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont gestatteten öffent- lihen Ausf pielung von goldenen und silbernen Gegenständen zum Besten der Anstalt auch in den Provinzen Westfalen, Rheinland, Hessen - Nassau, Hannover und Brandenbnrg, sowie im Stadtkreise Berlin Loose zu vertreiben. Zu dieser, im Laufe des nächsten Jahres zu veranstaltenden Lotterie dürfen 80 090 Loofe zu je 1 A ausgegeben werden, während die Anzahl der Gewinne 2058 im Gesammtwerthe von 40 000 Æ beträgt.

Der Minister des Innern hat dem Comité für den vom 4. bis 7. Mai nächsten Jahres in Stettin stattfindenden Pferdemarkt die Erlaubniß ertheilt, bei dieser Gelegenheit eine döffentlihe Ver - loosung von Wagen, Pferden, Pferdegeschirren 2c. zu veranstalten und die Loose 400 000 Stück zu je 1 A im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Schaden wird auf eine halbe Million Gulden angegeben.

Die Militärische Gesellschaft hält ihre nähste Versamm. lung am Mittwoch, 29. November, Abends 7 Uhr, im großen um der Kriegs-Akademie, Dorotheenstraße 58/59, ab. Major Bigge à la suite des Infanterie-Regiments Herzog Friedrih Wilhelm vor Braunschweig (Ostfriesishes) Nr. 78 und vom Neben-Etat des Großen Generalstabs, wird „Ueber Selbstthätigkeit der Unterführer im Kriege“ vortragen.

__Der Central-Auss{huß zur Förderung der Jugend- und Volks, ele in Deutschland hat, nah Meldung des „W. T. B.* qus

örliß, beschlossen, für den 3. und 4. Februar nächsten Jahres einen allgemeinen Deutschen Congreß für Jugend- und Volkg. spiele nah Berlin zu berufen. Die Staatsbehörden, die deutschen Städte, ärztliche, turnerishe, pädagogischhe und gemeinnüßige Vereine sollen aufgefordert werden, Vertreter zu diesem Congreß, der ein öffentlicher sein wird, zu entsenden.

Wien, 24. November. In Pottendorf ist, wie „W. T. B.“ meldet, eine Factorei der Pottendorfer Bau mwoll-Spinnerei mit 1500 Spindeln und bedeutenden Vorräthen abgebrannt. Der Cin Ver- lust an Menschenleben is nit zu beklagen. :

Antwerpen, 24. November. Der vom La Plata kommende Dampfer des Norddeutshen Lloyd „Berlin“ brachte die aus se{zehn Mann bestehende Besaßung des deutshen Segelschiffs «Albert Neumann“, welhe von® dem englischen Dampfer eMozzan* gerettet worden war, hierher.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Dallenstèdt/ 256, November. (W. D. B) Dex Kron- prinz von Dänemark, der seit dem 18. November als Gast der Herzogin-Wittwe von Anhalt-Bernburg im hiesigen Schlosse weilte, ist heute Nachmittag um 1 Uhr nah Berlin

GUGeAE Madrid, 25. November. (W. T. B.) Der Minister- Macias dem Bruder

rath beshloß, die von General

des Sultans von Marokko, Araaf, ertheilte Antwort zu billigen und Araaf mitzutheilen, daß die spanische Regierung jedwede Unterbrehung der ‘defensiven Operationen verweigere und entschlossen sei, von dem Sultan die unbedingte und sofortige Ausführung des Artikels 7 des Vertrages von Wadras zu verlangen. Die Regierung hat gleichzeitig General Macias angewiesen, den Besuch Araaf's unberücksihtigt zu lassen und seinen Feldzugs- plan mit denjenigen Truppen, über welche er verfügt, durc- zuführen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

vom %. November, Morgens.

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Stationen. Wind. Wetter.

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Belmullet. . | 755 heiter Aberdeen .. | 750 |! bede, Christiansund | 742 Regen Kopenhagen . | 753 2 |bedeckt1) Stockholm . | 747 bededt Haparanda . | 742 wolkig St. Petersbg. | 745 bededckt Moskau . . . | 754 bedeckt

Cork, Queens- 1 762 Cherbourg . | 763 E e l O8 B e100 Md «l 708 winemünde | 751 Neufahrwasser| 751 Memel .…. | 749 M 04 Aer l TO8 Karlsruhe . . | 765 Wiesbaden . | 763 München .. | 765 Chemniß .. | 761 Deli. 756 i cel 065 Breslau... |__760 Slév'Aix .| 769 A 009 E «l 761 [ONO

1) Nebel. 2) Regnerish. 2) Wenig Regen, Dunst. #4) Nachts, Morgens Regen. *) Nachts Spurschnee. Uebersicht der Witterung.

Eine tiefe Depression unter 740 mm liegt über Südskandinavien, gegenüber einem Hochdruckgebiete, welches sich von der Biscayabai ostwärts nach der Alpengegend erstreckt; eine neue Depression naht westlich von Schottland. An der deutschen Küste wehen starke, im Binnenlande s{chwache, vorwiegend südwestlißhe Winde, bei trüber, im Norden milder, im Süden noh ziemlich kalter Witterung; an der Küste ist allenthalben RNegen,Sim Binnenlande s\tellen- weise etwas Schnee gefallen. Nach der gegenwärtigen Wetterlage ist trübe, windige, ziemlih warme Witte- rung mit Niederschlägen demnächst wahrscheinlich.

Deutshe Seewarte.

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wolkig bededckt bededt Regen?) Negen bededckt3) Negen Negent) bedeeckt bededckt bededckt bededt5) wolkenlos | wolkig bedeckt wolkenlos Dunst

bededckt bededt bededt

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Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 246, Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Acten von Nichard Wagner. In Scene geseßt vom e S R iri- gent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Ühr.

Schauspielhaus. 141. Vorstellung. Die Ahrens- hooper. Vaterländisches Schauspiel ‘in 1 Auf- us von Axel Delmar. In Scene geseßt vom ODber-Regisseur Max Grube. Hannele. Traum- \ück in 2 Theilen von Gerhart Hauptmann. Musik von Max Marschalk. In Scene gefeßt vom Ober- Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 247. Vorstellung, Mozart- Cyclus. Dritter Abend. Die Hochzeit des

Figaro. Komische Oper in 4 Acten von W. A. Mozart. Text nah Beaumarchais, von Lorenzo da E Vebersezung von Knigge - Vulpius. In

cene geseßt vom Ober-Regiffeur Teßlaff. Diri- gent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 142. E Der Sturm. Zauber-Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. von Schlegel's Ueberseßung. Musik von Wilhelm Taubert. Tanz von Emil Graeb. a Direction: Herr Steinmann. Anfang c UBE

Dienstag: Opernhaus. 248. Vorstellung. Die Afffrikanerin. Oper tin 5 Acten von G. Meverkger, Text von E. Scribe, deuts von F. Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Jn Scene gelei vom Ober- Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang T Ube

Schauspielhaus. 143. Vorstellung. Die Ahreus- hooper. Vaterländishes Schauspiel in 1 Aufzug von Axel Delmar. Hannele. Traumstück in 2 Theilen von Gerhart Hauptmann. Musik von Max Marschalk. Anfang 7 Uhr.

Opernhaus: Mittwoch: Mozart - Cyclus. 4. Abend: Don Juan. Donnerstag: Bajazzi. Die Puppenfee. Mara. Freitag: 4. Symphonie- Abend der ‘Königl. Kapelle. Anfang 74 Uhr. Sonnabend: Mozart - Cyclus. 5. Abend, zum ersten Mal: Die Gärtnerin. Cosi Can tutte. Sonntag: Mittags 12 Uhr: Matinée. Abends: Cavallería rusticana. Fra Diavolo. (Fra Diavolo: Herr Emil Götze, K. Kammersänger, als Gast.) Montag: Mozart-Cyclus. 6. Abend. Die Gärtuerin. Titus. Dienstag: Mozart- Cyclus. 7. Abend: Die Zauberflöte.

Schauspielhaus. Mittwoch: Vasantasena. Don- nerstag: Vom landwirthschaftlichen Balle. Eingeschlossen. Militärfromm. Freitag: Das Buch Hiob. Haunele. Sonnabend : Z. 209. Male: Ein Sommernachtstraum. Sonntag: Ein Sommernachtstraum.

Deutsches Theater. Sonntag: Der Pfarrer von Kirchfeld. Anfang 7 Uhr.

Montag: Goethe-Cyclus. 7. Abend. Faust.

Dienstag: Der Talisman.

Mittwoch: Zwei glückliche Tage.

Die Tageskasse ist von 10—1 Uhr geöffnet.

Berliner Theater. Sonntag, Abends 7 Uhr: Chic. (Agnes Sorma.) ¿ontag: Hamlet.

7: Ubr. Dienstag: Jeuseits von Gut und Böse.

(Ludwig Barnay.) Anfang

Lessing-Theater. Sonntag: Der Andere. (Friedrih Mitterwurzer, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Montag : Mauerblümchen.

Dienstag: Der Audere. (Friedri Mitterwurzer, als Gast.)

Für das Duse-Gasftspiel findet der Vorverkauf für die ersten 4 Abende täglih an der Vormittags- kasse statt. Für die fünfte bis siebente Vorstellung (5. Heimath, 6) Cavalleria rusticana und Cyprienne, 7) Fedora) sind schriftliche Bestellungen bis zum 28. d. Mts. an Herrn Dr. Oscear Blumenthal zu richten.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater.

Chausseestraße 25, Sonntag: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nah einer Idee des Bieville von M.

West und L. Held. Musik von Carl Zeller. Regie" Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Feder- mann. Anfang 7 Uhr. Montag: Der Vogelhändler. Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten- burg. Sonntag (Todtenfest): Einmalige Aufführung: Die arme Löwin. Lustspiel in 5 Acten von Emile Augier. Deutsch von Paul Lindau. In Scene ge- seßt von Sigmund Lautenburg. Anfang 75 Uhr. Montag: Zum 6. Male: Die Dragoner. Schwank in 3 Acten von Bossu und Delavigne. Jn Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Musotte. Ein Act von Guy de Maupassant. Deutsch von Emrich von Bucowicz. In Scene ge- feßt von Sigmund Lautenburg. Anfang 75 Uhr. Dienstag und folg. Tage: Die Dragouer.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4a/5).

Sonntag: 59. Ensemble - Gastspiel des Residenz- Theaters. Direction: Sigmund Lautenburg. Zum 79. Male: Jugend. Ein Liebesdrama in 3 Acten von Marx Halbe. Jn Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. Anfang 7} Uhr.

Montag und folg. Tage: Jugend,

Victoria-Theater. Bele - Allancestraße 7/8.

Sonntag, mit vollständig neuer Ausstattung an Decorationen, Costumen und Requisiten: Zum 28. Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärhen mit Gesang und großem Ballet. Apvfang T UbL

Montag: Die sieben Raben.

innige eibneiets

Theater Unter den Linden. Sountag: Gastspiel von Jlka von Palmay. Sataniel. Operette in 3 Acten von C. Görliß und A. Braun. Musik von Ad. Ferron. Anfang Uhr.

__ Montag: Die Gondoliere. Operette in 2 Acten von V. S. Gilbert. Musik von A. Sullivan. Hierauf : Pierro-Gavotte. Ballet - Divertissement. Gxand »as de deux, getanzt von der Prima Ballerina Sgra. Elia u. dem Primo Ballerino Sgr. Poggiolesi.

Dienstag, neu einstudirt: Der Micado. (Nanki

Pooh: Ilîka von Palmay, als Gast.)

Adolph Ernst-Theater. Sonntag: Zum 69. Male: Charley?s Tante. Schwank in 3 Acten von Brandon Thomas. Hierauf: Die Bajazzi. eits Sten Posse mit Gesang in 1 Act von Ed.

acobson und Benno Jacobson. Jn Scene gesetzt yon Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr.

Montag: Charley’s Tante. Die Bajazzi.

Central-Theater. Direction: Richard Schulz Alte E Nr. 30.

Sonntag (Todten-Sonntag) : Einmalige Ausführung von: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in 3 Acten mit einem Vorspiel von Carl Görliß. Musik von Millöcker. (Schusterfrau Leni : Josephine Dora.) Anfang 7&4 Uhr.

Montag: Zum 19. Male: Die eiserne Jung- frau. Posse mit Gesang in 3 Acten von Charles T Ube Musik von Louis Varney. Anfang

L. /

Dienstag: Die eiserne Jungfrau.

Tageskasse: Vormittags von 10 bis 2 Uhr. Abend- kasse von §4 Uhr ab,

Concerte.

Sing-Akademie. Montag, Anfang 74 Uhr: L. Lieder - Abend des Koßtolt’schen Gesang- vereins. S

Philharmonie. Sountag, Mittags 12 Uhr: Hauptprobe zum TV. Philharmon. Concert.

Montag, Anfang 7# Uhr : AV. Philharmonisches Concert. Dirigent: Generalmusikdirector Ernst Schuch aus Dresden. Solisten: Fr. Cl. de Vere- Sapio (Gesang), Aruo Hilf (Violine). Chor: der Sängerbund des Berliner Lehrervereins.

Baal Bechstein, Linkstraße 42. Montag, Anfang 724 Uhr: Concert der Sängerin und Ge- fanglehrerin Fr. Szarka-Ahlers.

Concert-Haus, Leipzigerstraße 48. Sonntag: Karl Meyder - Concert. Anfang 6 Uhr.

Montag: Karl Meyder - Concert. Haydu- Mogzart-Beethoven-Abeud. Anfang 7 Uhr.

Circus Renz (Carlstraße). Sonntag, Abends 7{ Uhr: Große außerordentl. Vorstellung. U. a: „Blondel*“, neu dressirt und vorgeführt vom Director Fr. Nenz. Monstre-Tableau von 60 Hengsten, neu dressirt und vorgeführt vom Director Fr. Renz. Die Post mit 12 Pferden, geritten von Herrn Gustav. „Mikado“ und der Steiger „Solon“, geritten von Frau Renz - Stark. „Cyd“, geritten von Herrn N. Nenz. Auftreten der Gebrüder Frediani, Krüger und Lavater Lee 2.

Zum Schluß der Vorstellung: Puldigungearui an Berlin. Großes Paradestück mit Festspielen, Aufzügen, Solo- und Ensembletänzen von 80 Damen, arrangirt vom Director Franz Renz.

Preise der Pläye: Loge 4 4, Sperrsiß u. Tribüne 3 M, Balcon 2 #, 2. Plaß 1 4, Galerie (Steh- pleh) 50. i

Montag: Große Vorstellung.

Fr. Renz, Director.

ERIREIE R C A O T E S s F S L M E A I E Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Schulße mit Hrn. Lieut. Adalbert Lange (Danzig— Königsberg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Frhrn. von Gillern (Berlin). Hrn. Professor Karl Müller (Breslau). Eine Tochter: Hrn. Bürgermeister Kasperowski (Rosenberg O.-S.) Gestorben: Hr. Rittergutsbesißer Hugo von Bonin (Wulfflaßke). Hr. Megierungs-Rath und Landrath z. D. Wilhelm von Krupka (Berlin). Hr. Major a. D. Fedor von Froreich (Fürsten- walde, Spree). -— Fr. Geh. Nechnungs-Ralh auline Jaquet, geb. Jaquet (Berlin). Hr. ber-Landesgerihts-Rath a. D., Geh. Justiz- Nath Paul Schüße (Breslau).

Nedacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: ——————— Verlag der Expedition SENL alla Druck der Norddeutschen Büuchdruckerei und Berlag®* Anstalt, Berlin e Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage),

und ein Prospect Subscriptions - Einladung des Kunstverlags C. Kauffmann zu Berlin-

Er ste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 282. e

Entwurf eines Weinsteuergesetes.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Z o E 0 G L D Bundesraths und des Reichstags, was folgt: ELster Av Gt tt Allgeméine Béstimmüngen. 1) Gegenstand der Besteuerung. S Ls Der Besteuerung nah Maßgabe dieses Gesetzes unterliegt der zum Verbrauch im Zollgebiet bestimmte Naturwein, Schaumwein und Kunsfstwein.

S2 Als Naturwein gilt: a. Wein und Most aus Trauben, einschließlich des Claretweins, h. unter Zusaß von Nosinen hergestellter Dessertwein (Süd-, Süßwein) ausländischen Ursprungs 4 Abi. 3 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und wein- ähnlichen Getränken, vom 20. April 1892, Reichs-Geseßbl. S 597). Eingestampfte oder gemahlene werden dem Most gleichgestellt.

Weintrauben (Traubenmaische)

S Bi

Als Schaumwein werden behandelt alle in fest verschlossenen Flaschen in den Verkehr gelangenden s{äumenden Getränke aus Trauben-, Obst-, Beerenwein oder aus weinhaltigen und weinähnlichen Stoffen.

S 4

Als Kunstwein gelten alle niht unter die §8§ 2 und 3 fallenden Getränke, welche nah Ausfehen und Geshmack weinartig sind oder unter der Bezeichnung „Wein, Kunstwein, Faconwein“ oder unter einer ähnlichen Bezeichnung zum Verkauf gelangen. Mit Ausnahme des Claretweins gehören insbesondere hierher alle diejenigen Getränke, welhe im Sinne des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein 2c:, vom 20. April 1892 als Weinverfälschungen anzusehen sind.

Der aus frischem Obst oder frischen Beeren hergestellte Wein gilt nur dann als Kunstwein, wenn er nah § 6 des erwähnten Ge- setzes als verfälsht anzusehen ist.

9,

Wo in diesem Geseßze von Wein ohne nähere Bezeichnung die Nede ist, find darunter alle in den 88 2 bis 4 aufgeführten steuerpflihtigen Getränke zu verstehen.

2) Steuerpflicht. 8 6.

Die Steuerpflichtigkeit des Naturweins oder Schaumweins tritt ein, wenn derselbe vom Auslande, von einer Zollniederlage, vom in- ländischen Hersteller oder Großhändler an den Kleinhändler oder Verbraucher übergeht: \teuerpflihtig ist der Kleinhändler oder Ver- braucher. Die Steuerpflichtigkeit des Kunstweins tritt ein bei der ingangsverzollung oder, wenn derselbe vom inländischen Hersteller an den Händler oder Verbraucher abgegeben wird; s\teuerpflihtig ist der Zollpflichtige oder der Hersteller.

Als Großhändler is zu betrachten, wer gewerbsmäßig Wein ankauft und in Mengen von niht unter 10 1 verkauft (Groß- verkauf).

Als Kleinhändler sind diejenigen Weinhändler oder Hersteller an- zusehen, welhe Wein auch in Mengen von weniger als 10 1 verkaufen oder zum Ausschank bringen (Kleinverkauf).

Ueber die Versteuerung des Verbrauchs der Hersteller und Groß- händler und über die Steuerentrihtung in Fällen, in denen die Kleinhändler Wein herstellen oder die Hersteller oder Großhändler zugleih Kleinverkauf betreiben, bestimmen die §8 11 und 25 das nähere.

3) Steuerbefreiungen. B

Bon der Weinsteuer befreit sind:

1) der Verbrauch dec Weinhersteller, welhe weder Groß- noch Kleinhändler sind, im eigenen Haushalte und für die von ihnen im landwirthschaftlichen Betriebe beschäftigten Personen

a. an selbsterzeugtem Wein aus Trauben, die von ihnen auf eigenen oder gepahteten Grundstücken ge- wonnen sind,

b. an selbsterzeugtem Schaumwein und Kunstwein, sofern die Her|telung auf diesen Berbrauch beschränkt bleibt ;

2) Meß- und Communionwein :

3) Wein, der zur Herstellung von Essig oder Branntwein be- stimmt is, unter den vom Bundesrath vorzushreibenden Bedingungen,

4) Weinproben mit Ausnahme von Schaumweinproben, sofern fie unentgeltlich glas8weise oder in Flaschen abgegeben werden, deren Naumgehalt { 1 nit übersteigt.

Der nach Ziffer 1b steuerfreie Schaumwein und Kunstwein darf in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Steuerbehörde veräußert werden.

4) Steuersäte. S

Die Weinsteuer beträgt: i

l) für Naturwein im Werthe von mehr als 50 4 für das Hektoliter 15% vom Werthe.

2) für Schaumwein 209/% vom Werthe,

3) für Kunstwein 25% vom Werthe, mindestens aber 15 M. für dos Hektoliter.

5) Ss

___ Als Werth für die Feststellung der Steuer gilt der Kaufpreis, für den der Kleinhändler oder Verbraucher den Wein erworben hat. Bei dem vom Auslande oder aus einer Zollniederlage bezogenen Wein ist dem Kausfpreise der zu zahlende Zoll hinzuzurehnen. Beim inländi- {hen Kunstwein gilt als Werth der Preis, für den der Hersteller den Wein veräußert. i L :

Ist der Kaufpreis für Wein eins{hließlich der Fässer oder Flaschen vereinbart, so ist bei der Werthbemessung von dem Kaufpreise der Preis der Fässer oder Flaschen in Abzug zu bringen, wenn dem Käufer nah Handelsgewohnheit oder Vereinbarung die Rückgabe der Fässer oder Flaschen gegen Vergütung eines vorher bestimmten Preises frei- steht. Schaumwein ist \tets einshließlich des Werthes der Flasche und des Flaschenverschlusses zu versteuern. : :

Liegt ein Kaufgeschäft niht vor oder ist Wein von verschiedenem Werthe zu einem Durchschnittspreise angekauft, so ist als Werth der- jenige Preis anzugeben welcher für denselben Wein oder für die ein- ¿elnen zu einem Durchschnittspreise gekauften Sorten im Großverkauf erzielt, oder Inangels eines solchen Preises derjenige Preis, welcher für gleihartigen Wein im Großverkauf erzielt wird.

Der Steuerpflichtige ist zur Angabe des Werthes und, sofern eine Factura ausgestellt ist, zu deren Vorlage verpflichtet. Beim Bezuge aus dem Inlande hat die gleihe Angabe au der Versender in der Verfendungsanmeldung 27) zu machen. Von dem Vermittler des maufgeschästs kann die Angabe des Kaufpreises ebenfalls gefordert erden.

Hat die Steuerbehörde gegen die Nichtigkeit dieser Angaben Be-

Berlin, Sonnabend, den 25. November

denken, oder werden die Angaben unterlassen, fo ift der der Steuer- berechnung zu Grunde zu legende Werth durch die Steuerbehörde er- forderlichenfalls nah Anhörung e Enn festzusetzen. S 10 Wein mit Trestern, Beeren oder Hefe unterliegt der Reichs\teuer, wenn der Werth eines Hektoliters, nahdem er bei Wein a. mit Trestern: um ein Drittel, b. mit Beeren: um ein Fünftel, c. mit Hefe (vor dem ersten Ablaß): um ein Zwanzigstel erhöht worden ift, den Betrag von 50 4. übersteigt. Die Steuer wird nach dem Werth und der Menge des un- fertigen Weins berechnet. 6) Fung:

Die Steuer ist von dem Steuerpflichtigen für den aus dem In- lande bezogenen Wein binnen 3 Tagen nah Mittheilung des Be- trages, für den aus dem Auslande oder aus einer Zollniederlage bezogenen Wein bei der Eingangsverzollung zu entrichten. Die An- \{hreibung des Weins auf eisernen Zollcredit wird der Eingangsver- zollung gleichgeahtet. Geht Naturwein oder Schaumwein vom Großhändler, der nicht zugleih Hersteller ist, oder vom Schaumwein- fabrikanten an den Verbraucher über, so kann die Steuer vom Ver- sender entrichtet werden.

Hersteller, ofern sie niht Steuerfreiheit des Haustrunks (S 7 Ziffer 1) genießen, und Großhändler sind verpflichtet, denjenigen Wein, welchen sie aus thren unversteuerten Weinvorräthen zum Verbrauche in ihrem Hause entnehmen, vor der Entnahme in einem nach vor- zuschreibendem Muster zu führenden Buche anzushreiben und am Schlusse jedes Vierteljahres zur Versteuerung anzumelden. Nach Uebereinkommen mit der Steuerbehörde kann die Versteuerung auch im Wege der Abfindung erfolgen. Die Hersteller haben den von anderen Herstellern oder Großhändlern zum Hauéverbrauh bezogenen Wein nah Maßgabe des Absatz 1 zu versteuern sowie den aus nicht selbsterzeugten Trauben für den Hausverbrauch hergestellten Wein binnen 3 Tagen nah beendeter Herstellung zur Versteuerung an- zumelden.

Kleinhändler, welche Wein herstellen, müssen sämmtlichen von ihnen hergestellten Wein binnen 3 Tagen nach beendeter Herstellung zur Versteuerung anmelden.

S 12

Der Wein haftet für die darauf ruhende Steuer ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter und kann, folange deren Entrichtung nicht erfolgt ist, von dec Steuerbehörde mit Beschlag belegt oder zurück- gehalten werden.

7) Stundung. Si

Den Kleinhändlern und Herstellern von Kunstwein kann die

Steuer für eine Frist bis zu sechs Monaten gestundet we 3) Niederlagen. S 14

Nach näherer Bestimmung des Bundesraths können Kleinhändler und Verbraucher Wein auf einer öffentlichen oder einer unter amt- lihem Mitvershluß stehenden Privatniederlage mit der Wirkung niederlegen, daß die darauf ruhende Steuer erst bezahlt zu werden braucht, wenn der Wein vom Lager entnommen wird.

9) Verjährung der Steuer. S159.

Forderungen und Nachforderungen an Steuer, sowie Ansprüche auf Ersatz wegen zu viel oder zu Unrecht entrichteter Steuer verjähren binnen Jahresfrist von dem Tage des Eintritts der Zahlungsver- pflihtung oder der Zahlung an gerechnet. Der Anspruch auf Nach- zahlung hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren.

Auf den Ersatanspruh des Staats gegen die Steuerbeamten finden diese Verjährungsfristen keine Anwendung.

Wetter AV On ts Besteuerung durch die d und Gemeinden. GS-16;

Naturwein, dessen Werth beim Eintritt der Steuerpflichtigkeit 50 M. für das Hektoliter niht übersteigt, wird zwar für Rechnung des Reichs nicht besteuert, unterliegt aber den in diesem Gesetz gegebenen Vorschriften über die \steuerlihe Controle und Werthsermittelung.

Den Bundesstaaten bleibt es überlassen, den vom Reich nicht besteuerten Naturwein, soweit derselbe innerhalb ihres Gebiets zum Verbrauch bestimmt ist, mit einer Landessteuer zu belegen, welde 159/69 vom Werthe des Weins oder 7,5 (6 für das Hektoliter nicht über- steigen darf.

Der vom Reich besteuerte Wein darf seitens der Bundesstaaten in keiner Form mit weiteren Steuern belegt werden; doch ift es zu- lässig, Wein, welchen ein Kleinhändler oder Verbraucher von einem Kleinhändler oder Verbraucher bezieht, der Landessteuer dann zn unter- werfen, wenn der vom Bezieher zu zahlende Kaufpreis 50 6. nicht übersteigt.

S I

Der Bundesrath bestimmt, inwieweit und in welher Höhe Ge- bühren oder Verwaltungskostenbeiträge für Amtshandlungen erhoben werden dürfen. :

Amtshandlungen, welche auf Grund allgemeiner Bestimmungen an Wochentagen vorgenommen Es, erfolgen gebührenfrei.

S 19.

Die Vors(riften über die Besteuerung von Wein und Obstwein für Rechnung der Einzelstaaten, Communen oder Corporationen im Artikel 5 des Vertrages vom 8. Juli 1867, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, ferner das Geseß vom 15. Juli 1872, betreffend die Steuerfreiheit des verzollten ausländishen Weins und Obstweins in Elsaß-Lothringen, werden aufgehoben. :

Die Erhebung einer örtlihen Verbrauchsabgabe von Wein kann den Gemeinden gestattet werden. Diese Abgaben dürfen für den der Reichsbesteuerung unterliegenden Wein im Falle der Besteuerung nah dem Werthe 1/5 der Steuersäße im § 8, andernfalls den Betrag von 3 H für das Hektoliter nicht übersteigen. Für den der Reichsbesteue- rung nicht unterliegenden Wein können diese Abgaben bis zur Höhe von 15 9% des Werths oder 7,5 4 für das Hektoliter erhoben werden, sofern unter Hinzurehnung der Landessteuer die Belastung des Weins 18 9% vom Werthe oder 10,5 M für das Hektoliter nicht übersteigt.

Soweit von den Gemeinden höhere Abgaben bereits gegenwärtig erhoben werden, dürfen dieselben bis zum 31. Dezember 1898 fort- erhoben werden.

L U Controlvyorschriften. 1) Betriebsanzeigen. y S9

Wer Weinhandel betreiben, ferner, wer abgesehen von dem im 8 7 Ziffer 1b vorgesehenen Falle Schaumwein oder Kunstwein her- stellen will, hat vor Beginn des Betriebes denselben \{riftlih bei der Steuerbehörde anzumelden. i :

Weinhändler uúd Hersteller von Schaumwein oder Kunstwein haben mit der Betriebs8anmeldung eine Nachweisung der Betriebs- und Lagerräume zur Genehmigung einzureichen; Hersteller von Schaum- wein oder Kunstwein haben außerdem eine genaue Beschreibung des Herstellungsverfahrens vorzulegen. H j i /

Die Betriebs- und Lagerräume müssen fo gelegen sein, daß Wein-

aus Betriebs- und Lagerräumen der Großhändler oder Hersteller,

1893.

welche nicht unter amtlichem Mitvers{chluß stehen, in die Betriebs=- und Lagerräume der Kleinhändler niht anders als auf offener Straße verbracht werden“ kann. Ausnahmen können von der Directivbehörde gestattet werden. In anderen als den genehmigten Räumen darf Wein nicht aufbewahrt werden. »

Sollten später in Bezug auf die Näume Aenderungen eintreten, so ist der Steuerbehörde vorher eine Aenderungsanzeige zur Ge- nehmigung vorzulegen. - - --

Weinbauer, welhe Wein in solher Nähe von den Betriebs- und Lagerräumen eines Kleinhändlers herstellen oder lagern, daß der Wein ohne Berührung einer offenen Straße in diese Räume verbracht werden kann, dürfen von den Directivbehörden besonderen Controlen unterworfen werden.

2) Bestellung eines Betriebsleiters. S 20:

Corporationen und Gesellschaften, welhe den Weinhandel oder die Herstellung von Wein betreiben, sowie andere, den Betrieb nicht selbst leitende Personen haben der Steuerbehörde diejenige Person zu bezeihnen, welche als Betriebsleiter in ihrem Namen und Auftrage handelt.

3) Allgemeine E: S 21.

Naturwein, Schaumwein und Kunstroein sind getrennt zu lagern. Bei Großhändlern darf Kunstwein nur unter amtlihem Mitverschluß lagern.

Die Hersteller und Weinhändler sind verpflichtet, auf Verlangen

der Steuerbeamten ihre Vorräthe vorzuzeigen, jede verlangte Auskunft wahrheitsgemäß zu ertheilen und etwa erforderliche Hilfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen. Bestandsaufnahmen können vom zu- ständigen Hauptamt angeordnet werden. ___ Den Stkeuerbeamten steht der Eintritt in die Betriebs- und Lagerräume, fo lange dieselben geöffnet sind oder darin gearbeitet wird, jedenfalls aber von Morgens 7 Uhr bis Abends 7 Uhr frei. Außer- dem kann von ihnen eine Revision nur unter Zuziehung der Orts- polizeibehörde vorgenommen werden.

Die auf die Herstellung, Erwerbung und Veräußerung von Wein sich beziehenden Geschäfts- und Handlungsbücher und Geschäftspapiere find auf Verlangen den Oberbeamten der Steuerverwaltung vorzulegen. 4) Besondere Vorschriften für die Hersteller von Schaumwein und

Kunstwein. S 22.

Für die gewerb8mäßige Herstellung von Schaumwein und Kunst- wein gelten folgende besondere Vorschriften:

1) Veber die Zu- und Abgänge an Rohstoffen und Fabrikaten, sowie über Ergebnisse der einzelnen Betriebsabschnitte sind nah vorzuschreibenden Mustern fortlaufende Anschreibungen zu führen. : Die Herstellung von Schaumwein oder Kunstwein, sowie die Lagerung der Rohstoffe und Fabrikate darf nur in den genehmigten Räumen stattfinden.

Die zur Lagerung und zur Versendung des Kunstweins dienenden Fässer müssen an einer in die Augen fallenden Stelle die deutliche, niht verwischbare Aufschrift „Kunst- wein“ tragen. /

) Nach näherer Bestimmung des Bundesraths kann gefordert werden :

a. daß einzelne Betriebsabschnitte zuvor der Steuer- behörde angezeigt werden,

b. daß das fertige Fabrikat binnen gewisser Frist ent- weder zum Ausgange aus der Erzeugungsstätte an- gemeldet oder in die für dasfelbe genehmigten befonderen Lagerräume aufgenommen sein muß.

Weinhändlern kann die gewerbsmäßige Herstellung von Kunstwein in Räumen, welche zur Lagerung der für den Weinhandel bestimmten Weine dienen oder von solchen Räumen nicht durch die ofene Straße getrennt sind, untersagt werden.

S 23.

Wird bei einer amtlihen Revision oder Bestandsaufnahme die nach den Anschreibungen sih ergebende Sollmenge an Schaumwein oder Kunstwein nicht vollständig vorgefunden, so hat der Hersteller, außer der etwa verwirkten Strafe, die Steuer für die Fehlmengen zu entrihten. Läßt ih die darauf ruhende Steuer nicht eentittelt fo kann der Steuerberehuung ein Durchschnittswerth zu Grunde gelegt werden. Derselbe ift erforderlichenfalls nah den bisher erzielten Kauf- preisen von der Steuerbehörde festzusetzen.

Von der Erhebung der Steuer für die Fehlmengen ist abzusehen, wenn und insoweit in ausreihender Weise dargethan wird, daß eine Steuerhinterziehung nicht stattgefunden hat, sondern die Fehlmengen auf andere, eine Steuershuld nicht begründende Umstände zurück- zuführen find.

8 24.

Hersteller von Schaumwein oder Kunstwein, welche gegen die Borschriften des § 22 wiederholt verstoßen haben oder wegen De- fraudation der Weinsteuer bestraft sind, können von der Steuerbehörde besonderen Controlen unterworfen, namentlich angehalten werden, ihre Betriebs- und Lagerräume ganz oder theilweise, auf bestimmte Zeit oder dauernd unter amtlichen Mitverschluß zu stellen und die Kosten der anzuordnenden ständigen Bewachung und Controle des Betriebes zu erstatten.

Auf Antrag kann ihnen auch in anderen Fällen die ständige amt- lihe Ueberwachung der Betriebs- und Lagerräume gegen Uebernahme der Bewachungskosten zugestanden werden.

5) Besondere Vorschriften für den Betrieb des Kleinverkaufs durh Hersteller und Großhändler. S 25.

Hersteller oder Großhändler, welche zum Verkauf in Mengen von weniger als 10 1 übergehen, gelten als Kleinhändler und müssen zuvor ihre unversteuerten Weinvorräthe und demnächit auch den an fie übergehenden unversteuerten Wein, sowie den von ihnen hergestellten Wein versteuern. /

Hersteller und Großhändler behalten ihre Eigenschaft und gelten nur bezügli der zum Kleinverkauf bestimmten Vorräthe als Klein- bändler, wenn ihre übrigen Weinvorräthe unter amtlihem Mitver- {luß stehen. Die im Absaß 1 vorgeschriebenen Versteuerungen bleiben in diesem Falle auf den in die Kleinverkaufsräume über- gehenden Wein beshränkt. Von der Verschlußanlage kann unter den von der Directivbehörde vorzuschreibenden Bedingungen abgesehen werden, wenn die Kleinverkaufsräume durch eine offene Straße von den Lagerräumen für unversteuerten Wein (Großverkaufsräume) getrennt sind. Die Ueberführung aus den Großverkaufsräumen in die Kleinverkaufsräume gilt als Versendung (88S 27 ff.).

Weinbauern, die nur zeitweise oder in geringem Umfange Wein ausfchänken oder in Mengen von weniger als 10 1 verkaufen wollen, kann die Versteuerung der zum Verkauf bestimmten Weinvorräthe auch unter anderen als den im Absaß 2 vorgesehenen Bedingungen oder nah Uebereinkommen mit der Steuerbehörde im Wege der Ab- findung mit der Maßgabe zugestanden werden, daß sie niht als Klein- bändler zu betraten sind.

8 26.

Die Steuerbehörde kann Herstellern und Großhändlern auf An- trag gestatten, in einzelnen Fällen oder von bestimmten Sorten au Wein in Mengen unter 10 1 abzugeben, ohne daß sie als Kleinhändler behandelt werden. y