1893 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

R S M E E

Die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs für das Deutsche Reich. E

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs hat kürzlich die Berathung des Sachen- rehts beendigt. Von den fünf Büchern des Entwurfs: Allgemeiner Theil, Recht -der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht sind die drei ersten Bücher im wesentlichen fertiggestellt. Die Commission ist hiernach zu einem wichtigen Ab- schnitt ihrer Thätigkeit gelangt, und es wird auch für Weitere Kroile von Znteresse sein, wenn wix auf dîe Ergebnisse der bisherigen Berathungen, soweit sie über den Kreis rein juristisher Fragen hinausgehen, einen kurzen Rück- blick werfen. Je näher das große Geseßgebungswerk einem absehbaren Ziele rückt, um so mehr ist es zu wünschen, daß die öffentlihe Meinung sih wieder für den Gegenstand er- wärme und namentlih der Aufgabe sih zuwende, welhe dem- nächst dem Bundesrath und Reichstag bei der politischen Be- handlung des Geseßbuchs erwachsen wird.

Was in den neuen Ausarbeitungen dem Beurtheiler zu- nächst entgegentritt, ist die formelle Redaction des Geseßbuchs. Die Fassung des ersten Entwurfs hat bekanntlich vielfache An- fehtungen erfahren. Man darf es als unbestritten bezeichnen, daß die Folung des zweiten Entwurfs einen wesentlichen Fort- schritt bedeutet. Es gilt das nihi nur von der Sprache, sondern auch von der ganzen Anlage des Werks, die durch Beseitigung überflüssiger Bestimmungen und unnöthiger Ein- theilungen an Klarheit gewonnen hat. Die große Mühe, welche mit der formellen Nevision eines so streng durchdachten Werks, wie der erste Entwurf es darstellt, verbunden ist, hat in den bis zeßt fertig gestellten Theilen zweifellos ihre Früchte geiragen. E

Aber auch sahlich zeigen die durhberathenen drei Bücher erheblihe Verbesserungen. Die Commission ist bestrebt ge- wesen, niht nur der Kritik, sondern auh dem Umschwung, der sih seit Beginn der Ausarbeitung des ersten Entwurfs auf rechtswissenschaftlihem, vor allem aber auf wirthschast- lichem und socialem Gebiet vollzogen hat, Rehnung zu tragen.

In dem ersten Buch, welches die allgemeinen, für die verschiedenen Gebiete der Rechte in Betracht kommenden Grund- säße und Regeln umfaßt, erfährt zunächst die TDodes- erflärung in denjenigen Fällen eine Erleichterung, in welchen jemand außerhalb des Krieges oder der Seefahrt in Lebensgefahr gerathen und seitdem verschollen ist : bei R idiuigen, Brandunglük u. st w. Fälle, deren Berücsihtigung durch manche Vorgänge der

Zeitgeschichte nahe gelegt wurde. Der erste Entwurf hatte

in dieser für die Familien- und Erbschaftsverhältnisse so wich- tigen Frage nur auf die im Kriege oder zur See verschollenen Personen Nücksiht genommen. Ebenfalls tief eingreifend in die Familienbeziehungen ist sodann als Entmündigungs- grund neben Geisteskrankheit und Verschhwendung, in An- erkennung der von der medizinischen Wissenschaft und von der Socialpolitik geförderten Bestrebungen, die Trunksucht an- erkannt. Ausschreitungen der geschäftlichen Concurrenz und andere Erfahrungen haben zur Aufnahme einer Vorschrift geführt, welhe den Shuß des Rechts zur Führung eines Namens insbesondere auch gegen Mißbrauch durch andere bezweccktt.

Ueberhaupt ist die cksicht auf Treu und Glauben für den rehtsgeshäftlihen Verkehr in weiterem Umfange als früher zur Anerkennung gebracht.

Von den allgemeinen Bestimmungen über Nechtsgeschäfte sind im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs die, welche den Einfluß des Jrrthums regeln, zum größeren Schuße der dem irrenden Theil gegenüberstehenden Metlonei umge- staltet worden. So soll die Frage, ob wesentlicher Jrrthum vorliegt, nicht lediglih vom subjectiven Standpunkt des einen irrenden Contrahenten beurtheilt werden; das NRechtsgeschäft, welches nah der Behauptung des einen Contrahenten auf einem Jrrthum beruht, soll lediglich der Anfechtung unterliegen ; der irrende Contrahent soll endlih, ohne Rücksicht darauf, ob er den Jrrthum verschuldet hat oder nicht, dem anderen Theil, der auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hat, zum Schadensersaß verpflichtet sein.

Eine der bedeutsamsten Ergänzungen enthält der Entwurf in den Bestimmungen über die juristishen Personen. Die vom ersten Entwurf der landesgeseßlichen Entscheidung vorbehaltene Frage, unter welchen Vorausseßungen ein Verein die Nechtsfähigkeit erwirbi und verliert, findet durch die Be- \{chlüßsse der Commission ihre reihsrechtlihe Regelung. Nach diesen Beschlüssen sollen Vereine zu idealen Zwecken, wenn sie gewissen allgemeinen Normen Genüge leisten, durch Eintragung in ein bestimmtes Register, andere Vereine durch staatliche Verleihung die Rechtsfähigkeit erlangen. Was die übrigen Vereine betrifft, welhe von der Nechtsfähigkeit ausgeschlossen bleiben, so foll zum Schuße Dritter, die mit einem Vertreter solcher Vereine in rehtsges{häftlihem Verkehr stehen, die per- föónliche Haftung des Vertreters Plaß greifen.

Jn den zum zweiten Buche, dem Neht der Schuld- verhältnisse, gefaßten Beschlüssen tritt das Bestreben hervor, Dem SMUloner, ofern etr 1m Bevhaältniß zum Gläubiger regelmäßig der wirthschaftlihschwächere Theil ist, ausgiebigeren Schug zu gewähren, als der erste Entwurf ihm zu theil werden läßt. Aus dieser Nück- sicht ist namentlih das in dem Bundesgeseße vom 14. No- vember 1867 anerkannte, vom ersten Entwurf aber abgelehnte Kündigungsrecht des Schuldners im Falle der Vereinbarung eines höheren Zinssaßes als scchs vom Hundert wieder auf- genommen, sowie dem Richter ein Ermäßigungsrecht gegenüber zu hohen Vertragstrafen eingeräumt worden. Zur Beförderung der Sonntagsruhe im bürger- Men « Bertehr joll die Vorschrift dienen, daß, wenn der für eine Leistung bestimmte Termin oder der leßte Tag der für eine Leistung bestimmten Frist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, an die Stelle dieses Tages im Zweifel der nähstfolgende Werktag tritt. Zur Erleichterung des Grundstücksverkehrs ist bei der Shuldübernahme für Fälle, in welchen der Erwerber eines Grundstücks eine Hypo- thekenshuld übernimmt , die Befreiung des Veräußerers von der persönlichen Haftung bequemer gemaht. Auf dem weiten, für den Geschäftsverkehr besonders wichtigen Gebiete der gegenseitigen Verträge ist dem Bedürfnisse des Verkehrs durch eine zweckmäßigere ning des Rücktrittsrehts, welches dem einen Contrahenten wegen Verzugs des anderen Theils zustehen soll, Rehnung getragen.

Im Mieth- und Pachtreht haben vielfah wirth- schaftlihe Erwägungen zu Aenderungen gef xt. Vor allem ist durch Annahme Tes Grundsages „Kauf bricht Miethe

und Pacht nicht“ dem Miether und dem Pächter im Gie der Veräußerung des Grundstücks eine gesicherte Stellung gegenüber dem Erwerber eingeräumt ; andererseits ist zum Schuße des Erwerbers gegen die Gefahr, auf lange Zeit an einen ihm unbekannten Vertrag gebunden zu werden, für Mieth- und Pachtverträge von längerer als einjähriger Dauer Schriftform vorgeschrieben. Jm Jnteresse des Miethers einer Wohnung ist die Vorschrift aufgenommen, daß dem Miether wegen einer die Gesundheit gefährdenden Beschaffenheit der Wohnung ein unbedingtes Kündigungsrecht zustehen soll. Das Pfandrecht des Vermiethers 1} zum Vortheil der Lage des Miethers erheblichen Einschränkungen unterzogen ; Pinto ist das Absonderungsrecht des Vermiethers im Konkurse des Miethers, entsprechend dringenden Wünschen aus Handelskreisen, zu Gunsten der übrigen Gläubiger wesentlich beschränkt worden. Doch auch die Stellung des Vermiethers und des Verpächters hat eine Befestigung erfahren. Dem Miether oder Pächter eines Grundstücks wird ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Ansprüche gegen den Vermiether oder den Verpächter versagt; die Befugniß des Miethers oder Pächters zur Unter- vermiethung oder Unterverpachtung wird von der Einwilligung des Vermiethers oder des Verpächters abhängig gemacht, bei der Miethe allerdings nur derart, daß der Miether bei un- begründeter Verweigerung der Einwilligung kündigen darf.

Die früheren, sehr allgemein gehaltenen Vorschriften über den Dienstvertrag sind unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Dienstverhältnisse, bei denen es sich um Dienste höherer Art handelt, näher ausgestaltet worden. Jm einzelnen hat die Commission im Anschluß an die Gewerbeordnung unter gewissen Vorausseßungen eine Haftung desjenigen Dienst- beremtiglen anertannt, der die zum SchUge von Leben und Gesundheit des Verpflichteten erforder- lihen Maßregeln verabsäumt. Die Vorausseßungen des Kündigungsrechts sind mit Nüksicht auf die Mannig- faltigfkeit der Verhältnisse eingehender geregelt. Dem Verpflichteten ist endlich bei Beendigung eines dauern- den Dienstverhältnisses das Recht beigelegt, von dem Dienstberehtigten ein Zeugniß Über das Dienst- verhältniß, sowie über Leistungen und Führung zu ver- langen. Jn den Vorschriften über den Werkvertrag wird den Bauhandwerkern cin Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstü des Bestellers in Höhe eines der geleisteten Arbeit entsprechenden Theils der Vergütung und der darin nicht mitbegriffenen Aus- lagen gegeben, während früher von einem besonderen Schuß der Bauhandwerker abgesehen war.

Bezüglich der Hinterlegung von Werthpapieren ist, namentlih im Hinblick auf die neuerdings im Depot- verkehr vielfah hervorgetretenen Mißstände, die Bestimmung aufgenommen worden, daß der Verwahrer nur auf Grund einer ausdrüdlihen Vereinbarung von der Verpflichtung zur Rückgewähr derselben Stücke befreit sein soll.

Die Haftung der Gastwirthe für die eingebrachten Sachen der Gäste hat die Commission insofern gemildert, als die Haftung regelmäßig erlischt, wenn der Gast von dem Ver- luste dem Wirth nicht gleih Anzeige macht, und als sie, was Geld, Werthpapiere und Kostbarkeiten betrifft, in der Negel nicht über 1000 M hinausgeht.

Das Gesellschaftsrecht zeigt darin eine tiefgreifende Aenderung, daß das Verhältniß der Gesellschafter zum Gesell- schaftsvermögen auf der Grundlage des deutschrechtlichen Gedankens der Rechtsgemeinschaft zur gejammten Hand geregelt, dem einzelnen Gesellschafter also namentlich das Necht, über seinen Antheil an den gemeinschaftlichen Gegenständen zu verfügen, genommen ist. Wie hierdurh die Erhaltung des Gesellschaftsvermögens für die Zwecke der Gesellschaft gesichert werden soll, so ist aus ähnlichen Gründen bei der Gemeinschaft beschlossen, der Vereinbarung der Theilhaber über die Dauer - der Gemeinschaft und über die Verwaltung und Benußung des gemeinschaft- lichen Gegenstandes auch Wirkung gegen die Sondernachfolger eines Theilhabers beizulegen; ebenso soll jedem Theilhaber wegen gewisser auf die Gemeinschaft sih gründender Ansprüche auh gegen die Sondernachfolger der anderen Theilhaber Schuß gewährt werden.

«Fn den Bestimmungen über die Schuldverschreibungen auf den Jnhaber hat man den lebhaft angegriffenen Saß beseitigt, daß der Aussteller auch dem unredlihen Erwerber des Papiers die Leistung niht verweigern darf.

Die Schadensersatzpfliht wegen ünerlaubter Handlungen ist auf der einen Seite beschränkt worden, in- dem nicht jedem durh schuldhaftes Zuwiderhandeln gegen ein geseßliches Gebot oder Verbot Geschädigten ein Anspruch auf Schadensersaß zustehen soll. Auf der anderen Seite aber ist sie dadurch ausgedehnt, daß, während bis dahin die Ersaß- pflicht ausnahmslos von einem Verschulden des Urhebers des Schadens abhängig gemacht war, nunmehr in weitem Umfange eine von Vershulden Unäbhangige Ersaßpflicht ANertauit Wid, n den Füllen der Haftung wegen Verleßung einer geseßlihen Aufsichtspfliht, der Haftung des Geschäftsherrn für die von ihm zu einer Verrichtung be- stellten Personen, der Haftung für Beschädigung durch Haus- thiere oder durch den Einsturz eines Gebäudes ist zwar an der Vorausseßung eines Verschuldens festgehalten, die Lage des Verletten aber insofern welerrttich erleichtert worden, als ihm der Beweis des Vershuldens abgenommen und dem für den Schaden Verantwortlichen der Entlastungsbeweis auferlegt ist. Besonders ausgesprochen ist die Schadens- ersaßpfliht wegen fahrlässiger wahrheitswidriger Be- hauptung oder Verbreitung einer Thatsache, die geeignet ist, den Credit eines Anderen zu gefährden oder sonstige Nachtheile für dessen Erwerb oder orttonimen herbeizuführen. Endlih sind neu hinzugetreten Vorschriften über die Haftung für Wildschaden.

Sehr erbeblidie den Bedürsnissen des Lebens Rechnung tragende Aenderungen und Ergänzungen sind hiernach in dem Recht der Schuldverhältnisse vorgenommen worden. Auf das Sachenreht kommen wir in einem besonderen Artikel zurü.

Der für Columbien neuernannte Kaiscerlihe Minister- Resident Dr. L ührsen ist in Bogotá eingetroffen und hat die Geschäfte der Minister-Residentur übernommen.

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__S. M. Kanonenboot „Hy äne “, Commandant Capitän- Lieutenant Reine, ist am 25. November in Kamerun ein- rg vin und beabsichtigt, am 27. d. M. nah Gaboon in See zu gehen.

S. M. Cadettenschulshiff „Stein“, Commandant Capitän zur Sce von Wietersheim, beabsichtigt q 1. Dezember von Barbados nah La Guayra (Venezuela) See zu gehen.

M in

Vaden.

Der abei Kammer ist ein Geseßentwurf wegen Wiedereinführung der durch Gescey von 1870 geschaffenen seit 1872 aufgehobenen Aufenthaltsbeschränkungen für bestrafte Jnländer zugegangen.

Hefsen.

Wie die „Darmst. Ztg.“ hört, wird Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha am 2. Dezember . zum Besuch des Großherzoglichen Hofes in Darnistadt eintreffen.

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Oesterreich-Ungarn.

Die Kaiserin wird sih dem „Prag. Abdbl.“ zufolge am Donnerstag zunächst nah Miramar und dann über Gibraltar nah Madeira begeben.

In dem permanenten Steueraus\chuß des Ah- geordnetenhauses ertlarie dem „W. L. B. zufolge gestern der Finanz-Minister Dr. von Plener: die Regierung sei von der Nothwendigkeit der Durhführung des Steuerreform- werks durchdrungen und empfehle die Fortseßung des mühsamen Werks der früheren Regierung, und zwar zunächst die Beendi- gung des wichtigsten Theils der Gesammtreform, nämlich der BPerfonal-Einkommensteuer, wenn möglich noch vor Weihnachten. Er behalte sih vor, dann bei dem Wiederzusammentritt des Reichsraths, der ctwa im Februar erfolgen werde, bezüglich der Erwerbsteuer bestimmte Propositionen zu machen. Der Obmann des Ausschusses Menger dankte dem Minister für die zugesagte Förderung des Reformwerks.

Großbritannien und JFrland.

Jn der gestrigen Sißung des Unterhauses erklärte der Parlaments-Secretär des Auswärtigen Sir E. Grey, daß die Regierung den Ankauf von Lemnos von der Türkei nicht in Aussicht genommen habe. Eine derartige Pro- position würde niht nur mit der Türkei, sondern auch nit den europäishen Großmächten ernste Fragen aufwerfen. Der dritte Paragraph der Districtsrath-Bill wurde sodann angenommen.

Die Regierung hat die für kommenden Sonntag auf dem Trafalgar - Square beabsichtige Versammlung von Anarchisten. verboten.

Aus Dublin wird dem „Reuter'schen Bureau“ gemeldet, daß gestern Nachmittags daselbst eine leihte Explosion statt- gefunden habe. Die Polizei habe sofort einen Schriftsetzer, Namens Sheridan, verhaftet, der Explosivstoffe mit sih geführt habe. Jn ciner Kaserne in Dublin solle ebenfalls eine Blech- büchse mit erloshener Zündschnur gefunden worden sein, die Dynamit enthalten habe.

Frankreich.

Die ministerielle Krisis ist noch nicht zum Abschluß ge- langt. Gestern Vormittag empsing, wie „W. T. B.“ meldet, der Präsident Carnot den bisherigen Unterrichts-Minister Poincaré, um sich mit ihm zu berathen, und conferirte Abends mit dem Vice-Präsidenten des Senats Merlin und den Vice - Präsidenten der Kammer de Mahy und Felix aure Dr Praltden! erwartet ix die Neubil: dung des Cabinets Andeutungen, die sich aus der Kammer- sigung oder den Versammlungen der Gruppen ergeben konnten. Mehrere Freunde des Präsidenten der Deputirten- kammer Casimir Périer suchten diesen zu bewegen, den Auftrag, ein Cabinet zu bilden, anzunehmen, doch wurde in den Couloirs der Deputirtenkammer versichert, daß er auf seiner Weigerung beharre. Nach einer Meldung aus Paris von heute früh s{hwanke der Präsident Carnot zwischen der Bildung eines Concentrations-Ministeriums mit Bourgeois und einem homogeneren Ministerium mit Fallières. Die Entscheidung dürfte voraussihtlich heute getroffen werden.

Einzelne Blätter weisen auf den bisher nie beobachteten Vorgang hin, daß der Präsident Carnot die Vice-Präsi- denten der Kammer zu Rathe zog. Dieser Schritt scheine direct gegen Casimir Périer gerichtet zu sein; überhaupt werde die Lösung der Krise zweifellos durch die immer deut- lichere Ri valität Carnot’s und Casimir Périer’s um die Präsidentschaft der Republik erschwert.

Die Deputirtenkammer erklärte gestern einige Wahlen für gültig und vertagte sih sodann bis heute.

Der Minister des Auswärtigen Develle empfing heute Vormittag das Bureau der colonialen Gruppe der Kammer, die mit ihm die Angelegenheiten von Siam und Madagaskar und das deutsch-engliche Abkommen über die beiderseitigen Jnteressensphären in Afrika besprach.

Rußland.

Der vorläufige Kassenbericht über die Reichs ein nahmen und Reichsausgaben vom 1. Januar d. J. bis 1. Sep- tember d. J. weist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, an ordentlihen Einnahmen 572431 Rubel gegen 534 479 000 Rubel] im gleichen Zeitraum des Vorjahres auf, an L L 100 114 000 Rubel gegen 172 780 000 Rubel; die Gefammtausgaben betrugen in derselben Zeit 617 245 000 Rubel gegen 645 020 000 Rubel im gleihen Zeitraum des Vorjahres.

Ftalien, v

Der König empfing gestern laut Meldung des „W. T. B.“ die Abgg. Baron Nicotera und Sidney Somnino sowie später Farini, Brin und die Senatoren Perazzi und Brioschi. Auch Visconti Venosta war zum König be- rufen worden, doch war dieser zur Zeit nicht in Rom anwesend. Den gestrigen römischen Blättern duerge werde Zanardell i mit der Bildung des Cabinets beauftragt werden.

Spanien,

Der Minister des Auswärtigen Moret hat sih, wie „W,. T. B.“ aus Madrid erfährt, in einer Unterredung dahin geäußert, daß die Abreise von Martinez Campos nah Marokko in keiner Weise die V en Spaniens zu dem Sultan von Marokko ändere. as Cabinet vertrete dic Ansicht der Aufrechterhaltung des politishen und territorialen status quo in Marokko, verzichte aber

niht darauf, mit dem Sultan über die Gewährung ciner Genugthuung weiter zu verhandeln.

Wie aus Malaga gemeldet wird, hat sih der Marschall Martinez Campos vergangene Naht nah Melilla ein- geschifft; eine Truppenabtheilung in der Stärke von 3000 Mann wird heute dorthin abgehen.

Schweiz. Der Bundesrath hat den im Juli beschlossenen Aus - fuhrzoll auf Heu aufgehoben.

Rumänien.

Die ordentlihe Parlamentssession is gestern in Bukarest durch den König im Beisein des Prinzen Ferdinand von Rumänien, der Minister und Würden- träger, sowie des diplomatishen Corps eröffnet worden. Der Kömg wurde bei der Ankunst wie bei der Abfahrt warm begrüßt. Jn der Thronrede erwähnte der König, wie „W. T. B.“ be- richtet, daß die Ehe des Prinzen Ferdinand dur die Geburt eines Prinzen auf rumänischer Erde gesegnet worden sei, und daß diese Geburt die Bande zwischen der Dynastie und dem Lande noch mehr befestigt, sowie die Zukunft des leßteren dauernd sichergestellt habe. Die Thronrede stellt ferner mit Befriedigung fest, daß auch in diesem Jahre alle Mächte bei jeder Gelegenheit den unumstößlihen Wilïen proclamirt hätten, der Welt die unshäßbaren Wohlthaten des Friedens zu erhalten, Rumänien müsse sich glücklich schäßen über die feierlihen, den curopäishen Frieden sichernden Erklärungen, die ihm die fortschreitende Entwickelung der zu erledigenden Arbeiten gestatteten. Die Thronrede kündigt verschiedene Geseßentwürfe an: über die Organisirung der Landgemeinden, den Unterricht in den Mittel- und Hoch- schulen, die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber bei Unfällen und andere Angelegenheiten, hebt die günstige Finanzlage hervor, durch die das Budget für 1894/95 im Gleichgewicht sein werde, und betont, daß Dank der Neform des Münz- systems und der Consolidirung der Valuta das Land von den Folgen der Silberkrise freigeblieben sei. Die Thron- rede erwähnt weiter, daß der Credit NRumäniens wohl- begründet sci, und stellt die Aenderung der geseßlichen Be- stimmungen über Fallimente und der Alkohollicenzen sowie des Patentgeseßes in Aussicht. “Es sei die Aufgabe, den rumänischen Landbauproducten die großen europäischen Märkte zu sichern. Dies bedinge eine theilweise Aenderung des Zoll- tarifs, jedoch ohne Benachtheiligung des Schußes der Jn- dustrie. Die Convention mit Deutschland werde die Volks- vertreter überzeugen, daß es der Regierung gelungen sei, den rumänischen Ackerbauproducten neue Absaßtzgebiete zu erschließen,

I

ohne Beeinträchtigung des durch den autonomen Tarif ge- währten Schußes. Auf die Armee könne sih das Land ver- trauensvoll stüßen. Der Militärcodex werde reformirt, der Generalstab reorganisirt werden. Die Thronrede wurde häufig von lebhaftestem Beifall unterbrochen.

Amerika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington weist der Finanzberiht für das am 30. Juni 1893 ab- gelaufene Etatsjahr an ordentlichen Einnahmen 385 820000 Doll. auf, mithin gegen das Vorjahr 30 881 000 Doll. mehr: die ordentlichen Ausgaben betrugen 383 477 000 Doll., also 98 454 000 Doll. mehr als im Vorjahre; die Gesammtein- nahmen betrugen 732 871 000 Doll., die Gesammtausgaben 773 007 000 Doll.

Der neue von den demokratischen Mitgliedern der Zoll- tarifcommission ausgearbeitete Zolltarif wurde der Com- mission in ihrer gestrigen Sizung von dem Vorsißenden der Finanzcommission Wilson vorgelegt. Wilson gab hierbei ein CExposé Über die Hauptpunkte des Entwurfs und erklärte, die Vorlage strebe die möglichst baldige Einführung von Werth- zöllen an Stelle der specifishen Zölle an. Es sollten auf die Hreiliste geseßt werden Rohstoffe, die in amerikanischen Fabriken verarbeitet würden, ferner Chemikalien, insbesondere Schwefelsäure, sodann Eisen, Stahl, Kupfer, Nickel, silber- haltiges Bleierz, Rohzucker, Hanf, - Leinen, Wolle und Kunst- werke. Auf der Liste der herabgejezten Zölle ständen mehrere Producte, insbesondere Ricinusöl, Leinöl, Blockblei, Blei- farben, Töpferwaaren, Stahlschienen, Eisenbleh, Stahlwaaren, Bleierz, Taback, Cigarren, Weine, moussirende Weine, Bier, ktohlensäurehaltige Wasser, und Baumwollenstoffe, Tuche und Gewebe, Teppichwaaren,. Handschuhe. Der Zoll für Raffinade- zucker werde auf die Hälfte herabgeseßt, die Prämie für Noh- zucker werde jährlih um ein Achtel herabgeseßt. Spirituosen jollten an Zoll das Doppelte der inländishen Steuer ent- rihten, Der Wollenwaarenzoll werde fünf Jahre hindurh allmählich reducirt werden. Die Zollfreiheit für Wolle solle am 1. März, die Zollherabsezungen für Wollwaaren sollten am 1. Juli in Kraft treten. Die Zölle auf Edelsteine würden erhöht. Der Gesammtbetrag der ZolUreductionen belaufe sich auf 50 Millionen Dollars.

Nach einer in Paris eingegangenen Nachricht aus Rio de Janeiro hätte die Festung von S. Joao das Fort Ville- gaignon bombardirt und stark beschädigt. Der „Times“ wird über Montevideo aus Rio de Janeiro vom 29 0d M genelde baß be Nicth@roy während der leßten Woche 200 Mann der Regierungs- truppen gefallen seien. General Saraiva gebiete über 6000 Mann bei Curitiba. Die Regierung lasse Santos verstärken. Die Gefängnisse von Rio enthielten 800 Ge- fangene, darunter 50 verdächtige Offiziere und Soldaten. Von einer Batterie der Negierungstruppen sei am Tage vor Ab- gang der Meldung eine Granate gegen cin mit einer weißen Fahne versehenes Boot, in welchem Rich ein A Of- izier befand, gerichtet worden. Der . britishe Ge- andte habe deswegen bei der brasilianishen Regierung Protest erhoben. Aus einer Privatquelle erfährt dasselbe

latt, der Staat Parà habe sich dem Aufstand an- geschlossen. Damit würde die Negierung bedeutende Ein- nahmen einbüßen, und die Revolution würde sowohl in den Nord- und Südstaaten, wie auch in den Mittelstaaten herrschen.

Jn Paris ist die Nachricht eingetroffen, die argen- tinishe Regierung beabsichtige, ihre Rüstungen zu en und zwei neue Panzerschiffe erbauen zu assen.

Aus Montevideo wird gemeldet, daß die legis- lativen Wahlen ruhig verliefen und zu Gunsten der Negie- rung ausgefallen seten.

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

Der Bericht über die gestrige Sißung des Reichstags befindet sih in der Ersten Beilage. atis ag

Jn der heutige; 7. Sizung des Reichstags nahm bei der Fortsezung der ersten Berathung des Reihshaushalts- Etats und des Anleihegeseßes der Königlich preußische Een Dr. Miquel das Wort zu einem längeren

ortirage, den wir morgen im Wortlaut bringen werden. (Schluß des Blattes.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die telegraphische Anschlußerklärung der Steuerbehörde zu der Strafverfolgung des Steuer-Contravenienten is, nach einem Beschluß des Neichsgerichts, 111. Strafsenats, vom 21. September 1893, wirksam, wenn sie neben der Bezeichnung des betreffenden Steuer- oder Zollamts auch die Namen der zur Abgabe von Willens- erflärungen der Behörde zuständigen Beamten als Unter- {rift trägt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die feststehenden Dampfkessel in Preußen nach ihrer Form 1879 und 1893. T Die große Mannigfaltigkeit, welche in der Form der feststehenden Damvfkessel herrscht und neuerdings noch weiter zugenommen hat, macht es schwierig, eine Eintheilung derselben zu finden, welche allen Anforderungen an Zwekmäßigkeit und Genauigkeit entspriht. Die Folge hiervon ist, daß es eine große Zahl folher Gruppirungen giebt, welche nicht selten erheblich von einander abweihen. In Preußen ift diejenige Eintheilung der feststehenden Dampfkessel bezügli ihrer Form beibehalten worden, die bei der ersten Katasteraufnahme der Dampfkessel im Deutschen Reih in den Jahren 1877/78 maßgebend war und, welche Einwäùde man auch gegen dieselbe erheben mag, sich dur besondere Einfachheit auszeihnet. Zu Anfang 1879 wurden in Preußen 32 411, zu Anfang 1893 dagegen 53 024 feststehende Damyf- kessel gezählt; das ergiebt eine Vermehrung um 63,6 Hunderttheile. Wie sich diese Kessel nun an beiden Zeitpunkten ihrer Form nah verhielten, läßt folgende Uebersicht erkennen : L Zahl der Dampfkessel Resselformen: absolut von je 100 Keÿeln 1879 1893 1879 1893 einfache Walzente 8946 2898 1208 5,47 Walzenkessel mit Sieoerohren. . 8279 O0 2004. 1448 engröhrige Siederohrkessel . . 640 1 842 EOT 3/47 Flammrohrkessel mt L Hn 0149 8708 18/98 1649 v2 Iammronren C916 159024 2443 9834 Flammrohrkessel mit Quersiedern 341 3 025 1,05 5,70 Heizröhrenkessel ohne Feuerbühse 1478 2877 4,56 5,43 Feuerbüchsenkessel mit vor- gehenden und rückehrenden Oro EOOS 502 Feuerbüch\senkefsel mit Siederohren 885 2 361 Kessel anderer als der genannten Arten a

49 45

R E802 4111 4,02 D zusammen 32411 53024 100,00 100,00 Es ergiebt sih hieraus, daß die Zahl der Kessel einfahster Bau-

art, nâmlih der einfahen Walzenkessel und der Walzenkefsel mit Siederohren, in Preußen zurückgegangen ist, während die Kesßel aller übrigen Formen, und zwar zum Theil sehr beträhtlichß, zunahmen. So vermehrten sih seit 1879 die Flammrobrkessel mit zwei Flamm-

rohren und die Heizröhrenkessel ohne Feuerbühse auf das Doppelte, .

die engröhrigen Siederohrkesjel, die Feuerbüchsenkefsel mit vorgehenden und rückfkehrenden Heizröhren und die Feuerbüchsenkefsel mit Siede- röhren auf das Dreifache, die Flammrohrkefsel mit Quersiedern sogar auf das Neunfache.

Im Jahre 1879 machten die Walzenkessel mit Siederohren nod den größten Antheilsaß aller preußishen Kessel, nämli über ein Viertel derselben, aus ; dieser Vorrang ist 1893 auf die Flammrohr- kessel mit zwei Flamtmreohren übergegangen, welche, 1879 {on über 24 Hunderttheile, heute über 28 v. H. aller preußischen Kessel betragen.

Die Flammrohrkessel mit Quersiedern waren 1879 mit der Tleinsten Zahl 1,05 v. H. aller Kessel vertreten; zu Anfang 1893 stieg ihr Antheil auf 5,70 v. H. und übertraf nicht nur denjenigen der einfachen Walzenkessel, sondern auch denjenigen der engröhrigen Siederohrkessel wie der Heizröhrenkessel obne Feuerbü&hte und der Feuerbüchsenkessel mit Siederohren. Auch die Kessel „anderer Bauart als der genannten Arten“ sind während des in Rede stehenden vierzebn- jährigen Zeitraums auf das Dreifache gestiegen; unter ibnen befinden 1ih namentlih folhe zusammengeseßter Bauart, wie sie durch die Systeme von Steinmüller, Büttner, Willmann, Dürr, Babkock u. Willcox u. \. w. vertreten werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Portugal. Sämmtliche Häfen Spaniens sind seit dem 13. d von Cholera erklärt worden. (Vergl. „NR.-Anz.* Nr. 224 vom 18./9 und Nr. 256 vom 25./10.)

M Ffir roin - G. «s

Algier.

Die im „Reichs-Anzeiger“ Nr. 224 vom 18. September d. I aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen gegen die Einschlevpung Cholera sind für Provenienzen aus Grimsby, Bilbao und Livornc aufgehoben worden. (Vergl. au „R.-Anz.* Nr. 233 vom W

Handel und Gewerbe.

Das Ergänzungsheft zu „Saling's Börsen-Jabrbu§*“, welhes in jedem Herbst erscheint und das Nachschlagebuch durch die Besprehung der inzwischen neugeschaffenen n die Börse gekommenen Werthpapiere und der bei Papieren eingetretenen Veränderungen vervollständigt, lieg laufenden Jahrgang 1893/94 vor. Neue Artikel J Ergänzungsheft über die Russische 4% Gold-Anleide V. Emission von 1893 und über die von der Commanditgesellschaft Siemens u Halske geschaffene 43 9/0 Hypothekar-Anleißbe. Das Ergänzungsheft önnen die Besißer des Hauptwerks unentgeltli® von dem Verleger Haude u. Spener'she Buchhandlung (F. Weidling) in Berkin beziehen.

Die Generalversammlung der Westfälischen Union feute die Dividende für die Stamm-Prioritäts- Actien auf 12 und für die Stamm - Actien auf 6 9% fest. Die aus\{Geidenden Mitglieder der Verwaltung wurden wiedergewählt. Im ersten Quartal wurden circa 10%/% mebr versandt, auch medr Aufträge erlangt als im Boriahbre, die pen pro Tonne waren aber niedriger. Die Aussichten uud, wie die „V. Z.* berichtet, befriedigend.

Verkehrs-Anstalten.

Die Postdampfer „Zaandam®* und „Maadsdam* der Niederländisch - Amerikanischen Dampfschifffahrts « Ges sell\{chaft sind am W. d. M. in New+York augelommen.

Bremen, W, Novemder. (W. L. B) Norddeutfs@er Lloyd. Der Postdampfer Neckar* bat an N. November Morgens Prawle Po int passirt. Der Postdampfer Obîio * ist

am 27. November Morgens in Antwerpen angekommen. Der Reichs - Postdampfer „Gera * hat am 27. November Morgens Quessant passirt. Der Reihs-Postdampfer , Preußen“ hat am 27. November Morgens die Reise von Antwerpen nach Bremen fortgesent Der Schnelldampfer „E ms“ hat am 27. November Morgens die Reise von Southampton nah Bremen fortgeseßt; er überbringt 299 Passagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer „Trave“ hat am 26. November Nachinittags die Reise von Southampton nach New-York fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Fulda“ hat am 26. November Nachmittags die Reise von Gibraltar nah New- York fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm I1.* ift am 29. November Mittags von New-York nah Genua abgegangen. Der Schnelldampfer „Elbe“ ist am 25. November Vormittags von New-York nah der Weser abgegangen.

London, 27. November. (W. T. B.) Der Union-Dampfer «Athenian“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von South- ampton abgegangen. Der Ünion-Dampfer , Tara* ist beute auf der Ausreise von den Canarischen Inseln abgegangen.

Theater und Musik,

Concerte.

Das gestrige vierte Philharmonishe Concert, welches wieder unter Leitung des General-Directors Herrn Ernst Schuch aus Dresden stattfand, wurde mit der hier bereits bekannten „Faust- Symphonie“ von Liszt eröffnet, der diesmal auh der effectvolle Schlußchor „Alles Vergängliche ist nur ein Gleichniß“ für Männer- stimmen und Tenorsolo hinzugefügt war. Hieran {loß ih die Arie der „Königin der Naht" aus Mozart's „Zauberflöte“, die von Frau Clementine de Vere-Sapio mit bezauberndem Wohlklang der Stimme, welche bei perlender Klarheit und Coloraturfertigkeit si bis in die dreigestrichene Octave hinaufshwang, unter stürmishem Beifall ausgeführt wurde. Der Violinvirtuos Herr Arno Hilf aus Leipzig trug hierauf Beethovens PD-dur-Concert vor und erntete gleihfalls durch den edlen, weihen Ton, der mit tief eingehender Ausdrucksweise und Beherrschung aller tech- nishen Schwierigkeiten vereinigt war, wohlverdienten Beifall. Den Schluß des Abends bildete Wagners „Tannhäuser“-Ouverture. Das Orchester bewährte sich unter der umsihhtigen und sehr energischen Leitung des Herrn Sch u ch ganz vorzüglich; gleihes Lob gebührt au dem Sängerbund des Berliner Lehrervereins, dem fehr gelungenen Solovortrag des Tenoristen Herrn Ritter sowie der Ausführung des Schlußchors der Faust-Symphonie.

An demselben Tage fand in der Sing - Akademie ein Lieder- abend des Kotolt’\chen Gesangvereins ftatt. De Stimmenklang des Chors, besonders der jugendli frischen stimmen sowie die shwungvoll belebte Vortragsweife und die meiste hafte Präcision in der Zusammenwirkung bei oft s{hwierigen Eins geben Zeugniß von dem künstlerischen Stre [eine Nuf als A cappella-Gefangverein erften 9 Unter den zahlreichen, vortrefflih vorget das fünfstimmige, bier zum ersten Mal gef „Herzlieb, zu dir- allein“, Mendelssohn's dur die feine Stimmenb ruhen“, Vierling's ps allein“ , geistliche „Franciscus“, W. gegangen“ besonders Krüger erfreute dur) sie der Componist und £ unterstüßten, fowi mann trug auß vor. Dem Ch

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t wird im Februar L R dur Veranstaltung: eines und 24 Februar S944 ans

und eut Sreten-Soncert und atnen ermul= Abend umfassen wird. Zur Aufführung gelangen: aus l xe vou BVeretnämitgliedern. Der Wh. Februar: [ll die 2 etnen Fefhimahl vereinigen, wobet die Einfilhrung: von gestattet it. Der Berliner Toubünstler « Verein: t von Kullak degründet und. stedt eit 29 Jahren unter LÆitung: des Profeffors Dre. Jultus Alsleben. ZU m tem der Deritwer Ardhetter- Solonte finteh am Freitag, F Uhr, im: großen Saale des: Katferltofed ein Concert under Mitwirkung der Damen Leifinger und Rythaujen, der Pianistin Fraulein Maria Pery, der Herren Œuil Gôye und Paul Bulß, sowie des Volinviriuosew Deer Proteifor Waidauar Meyer statt. Der Billetyerkquf findet dei: Vyute: 4; Boe itatk

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Am Sonnabend Vormittag fand laut Meldung des: „M T Bi® ui Wien die feierlihe Schlußiskeinlegung zun Naturund- D heater in Gegenwart des Protectors, Statthalters Grafen Velmancegg- att

Ju Mailand hak dio Dyer „La Duchassa, J Suovig boi Moriz Jaffo qus Berlin uniaugit einen großten Erfolg: argielt: Die dort erscheinende „Gazzetta. antiitica" deme in:three.L L dex criten Aufführung, daß: nf Nununcen wiederholt werden