1893 / 285 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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diese Behauptung thatisächlich unrihtig ist, wird sie doch fortgeseßt in der Presse wiederholt. Ih bemerke dazu, daß diesc Berechnung, die so angestellt ist, eine falshe is, wovon man sich jeden Augenblick aus den Ziffern und Beilagen der Vorlage überzeugen kann. Es i} erstens cin höherer Betrag des Facturawerths angenommen wie derjenige, den wir aus den Feststellungen der Sachverständigen entnommen haben. Es wird ferner nit die Entlastung durch Fortfall von Inlandssteuern und Ermäßigung des Zolles abgezogen, und drittens ist an diese falsche Summe nach der Vertheilung der Fabrikate die 332, 667 und 50% Steuer angelegt; fonach is ein Steuerbeträg berechnet, der viel höher ist wie ihn die Neihsregierung angenommen hat. Daraus hat man dann deducirt : weil die Summe, die die Reichsregierung herauswirthschaften zu können glaubt, niedriger ist wie die . so berechnete, muß die Reichsregierung einen Rückgang des Consums von 27 9% annehmen. Die Reichsregierung rechnet nur bei Cigarren. und Cigaretten mit höchstens !/12 und bei den übrigen Fabrikaten mit höchstens 1/6 Rückgang des Consums; ih werde bei Gelegenheit der Generaldebatte über das Tabacksteuergeseß ausführen, daß viese Annahme wohlbegründet ist und -die entgegengeseßten An- nahmen, die von 2% bis 75 000 Arbeiter-Entlassungen sprechen, maß- lofe Uebertreibungen sind. Aber, meine Herren, wenn man das Steuergeseß angreifen will, muß man behaupten, der Consum geht zurück, und wenn der Consum in solchem Maße zurückginoe, würden fol? traurige wirthschaftlihe Folgen eintreten.

Meine Herren, es ist \{ließlich noch von der Weinsteuer die Rede gewesen, und auch diese Steuer zum Gegenstand ziemli lebhafter Angriffe gemacht worden.

Meine Herren, ih glaube auch, daß die Besteuerung des Weins durchaus der Gerechtigkeit entspricht; es ist in der That nicht abzusehen, warum zu den Bedürfnissen des Reichs der Branntwein mit über 200 9/6, ferner das Bier herangezogen wird, aber der Wein, der doch in dem allergrößten Theil Deutschlands ein Getränk der wohlhabenden Klassen ift, vollkommen fteuer- frei bleiben foll! (Bravo! rechts.)

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Königlich preußischer Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich habe gewissermaßen cine persönliche Be- merkung zu machen, (Heiterkeit links.) Herr Abg. Richter hat be- hauptet, daß ih für meinen Theil und nach meiner Ueberzeugung das Recht des Reichs, directe Steuern zu erheben, in Zweifel geseßt habe. Ich habe aber wörtlih gerade das Gegentheil gesagt ; denn ih habe ausdrüdlich erklärt, nach meiner individuellen Ueberzeugung stände der Einführung einer directen Reichssteuer ein verfassungëmäßiges Hinder- niß nit entgegen. Entweder hat also der Herr Abg. Richter mich überhaupt nit verstanden, oder er hat einen anderen Sinn meinen Ausführungen untergelegt.

Meine Herren, meine Ausführung war dic: verfassungsmäßig mag das Reich berechtigt sein, eine directe Steuer zu erheben; bei den herrshenden Steuersystemen in den deutshen Landen und dem Neich stehen aber so s{chwere praktische Bedenken und Hindernisse dem entgegen; die Consequenzen für das ganze föderative deutsche Staats- wesen wären so bedenklich, daß wir dazu nicht übergehen können. Das i meine ganze Deduction gewesen; und ih D erat DaB E Lar Aba. Nidter, der do in diesen Dingen bewandert ist, entweder selbst eine bestimmte Neichs- steuer hier beantragt hätte, dann würde man sehen, wie die Mehr- heit des Hauses si stellt oder aber den Saß ausdrücklich auf- gestellt hätte, daß cine Vermehrung der Neihs-Einnahmen nicht statt- finden dürfe, so lange nicht eine directe Neichssteuer eingeführt sei. Seit dem Jahre 1870, seitdem dieser Paragraph 69 in der Ver- fassung steht, is meines Wissens überhaupt nur einmal der Versuch gemacht worden, eine directe Reichsfteuer in der Form einer progressiven Einkommensteuer einzuführen. Das war der Antrag, den die Freunde des Herrn Abg. Richter 1887 gestellt haben. Dieser Antrag hat gar keinen Boden gefunden. Ich lade die Herren ein, die Verhandlungen vom Jahre 1887 über diese directe Neichssteuer zu lesen, ob Sie daraus nicht den Eindruck gewinnen, daß die Herren selbst {ließli kein rechtes Vertrauen mehr zu ihrem Antrag hatten. (Zuruf und Widerspruch links.) Ich habe damals dieselbe Ausführung gemaht als beute, ih habe genau dieselbe Stellung eingenommen. Meine Herren, nun behauptet der Herr Abg. Richter: hier liege eine Verfassungsänderung vor in dem Reformgeseß bezüglih der Finanzen des Reichs und der Einzelstaaten. Gewiß liegt hier eine Verfassungsänderung vor; aber die Franckenstein’{che Clausel war die erste entscheidende Verfassungs- änderung. Nah der Franckenstein’s{hen Clausel sollen bestimmte Ueberweisungen unmittelbar und direct aus den Reichseinnahmen den Einzelstaaten zufließen, während die Verfassung des Deutschen Reichs davon nichts kennt, Wir halten hier die Francken- stein’s{he Clausel im wesentlihen aufrecht, wir alteriren sie be- züglich der Verbrauch8abgaben, bezügliÞh des Tabaks und des Reichsstempels überhaupt nicht, wir modificiren sie nur in der vorsichtigsten Weise auf fünf Jahre bezüglichß der Zölle insoweit, als ein bestimmtes Verhältniß der ¿zu überweisenden Zölle und der Matrikularumlagen eingeführt werden foll. Wo war Herr Richter, der ja jeßt die Franckenstein’she Clausel als ein wahres Ideal vertritt, der noch in der Commission, wie wir eben gehört haben, entschieden die Franckenstein’sche Clausel vertreten hat ? Wenn Herr Nichter nicht diese Stellung einnähme, so müßte er bei dieser Gelegenheit die völlige Beseitigung der Frankenstein'schen Clausel fordern; und wir wollen abwarten, ob dies geschieht.

Meine Herren, die Herren haben sich mit Vorliebe auf frühere Reden von mir bezogen. Jch habe son oft darüber gesprochen, daß ih mir“das gefallen lassen muß, daß ih aber niht verantwortlih bin als Minister und Vertreter von Vorlagen der verbündeten Regierungen für jedes Wort, was ih in irgend einer Zeit in meiner langen parla- mentarisheni Campagne gesagt habe. Meine Herren, meine Zeit ist mir zu kostspielig, und ih habe zu viel zu thun, um die Reden aller der Herren von der Seite (links) tarauf anzusehcn, ob ih nicht ähnlihes darin findet. Ih gebe darauf nihts. Wenn aber mal von solhen nalhgeshlagenen Reden die Rede sein sol, dann möhte ih den Herrn Abg. Richter bitten, meine erste Rede, die ih überhaupt gehalten habe, zur Generaldebatte der Verfassung des Norddeutshen Bundes im Jahre 1867 über die Matrikularumlägen zu lesen. Ih habe dort gesagt: Wenn die Ma- trifularumlagen die Ueberweisungen übershreiten und das werden wir jeßt erleben, meine Herren, vor der Frage stehen wir: Ueber-

wickelung Deutschlands.

weisungen werden materiell nicht mehr sein dann sind fie Kopf- steuern, dann is} es die größte Ungerechtigkeit, 100 000 Hainburger ebenso zu besteuern, wie 100 000 Waldecker und Bewohner der Rhön. Fch hake gesagt: Diese Matrikularumlagen, wenn sie eine dauernde Grundlage der Einnahmen des Reichs werden sollen, werden die größte Verwirrung in die Budgets der Einzelstaaten werfen, fie werden dann Uebershüsse herbeiführen, dann die größten Deficits.

Wer die Denkschrift leider muß ich ja bei der durcheinander- gezogenen Debatte, wo bei der Generaldebatte über den Etat alle Fragen erörtert werden, darauf mit zwei Worten eingehen gelesen hat, die gewaltigen Schwankungen: heute Reichthum, morgen Armuth, heute Ueberfluß, morgen Mangel, die wir seit 20 Jahren erlebt haben infolge dieser Matrikularumlagen und der Ueberweisungen, der muß zugeben, daß ih damals im Jahre 1867 das Richtige getroffen habe. ‘(Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, was wollen wir denn nun? Herr Richter sägt und das ist sein Haupteinwand —: Steuern auf Vorrath sollen bewilligt werden. Ich kann mich wirklich nur aufrichtig bei dem hohen Nefpect, welchen ih vor der Kenntniß des Herrn Abgeordneten Richter in Etatsfragen und in Finanzfragen habe, der Verwunderung meines verehrten Herrn Collegen anschließen, daß Herr Richter so ganz vorbeisicht und das Wesen dieser Reform, welche wir Ihnen jeßt vorschlagen, anscheinend noch gar nicht durchdringend er- Ee D Die Deren, 10) Tonnte e beten, Daß Die Ressorts im Reich, das Heceresressort, das Marineressort, das Aus- wärtige Amt und das Reichsamt des Innern, gegen diese Reform die größten Bedenken haben. Denn wie ist es denn bisher ergangen und wie wird es nach Herrn Nichter in Zukunft weiter gehen? Ist man nicht immer in der Gefahr, seine Ausgaben zu steigern, die Frage, ob man sie erhöhen soll, etwas leiht zu nehmen, wenn man stets parate Mittel hat ?

Nun, meine Herren, die Matrikularumlagen sind folche paraten Mittel; aber is man nicht doppelt in der Gefahr, in der Steigerung des Ausgabe - Etats leiht zu sein, wenn man die Einnahmen, die man verwendet, nicht selbs herbeishafft? Der Haus- sohn ich habe das Bild {hon mchrfach gebrauchßt —, der nur für die Ausgaben zu sorgen hat, aber nicht für die Ein- nahmen, ift oft sehr leiht mit Ausgaben bei der Hand ; der Haus- pater, der auch für die Einnahmen aufzukommen hat, sieht sich die Ausgaben, ebe er sie macht, viel genauer an.

Herr Richter fragt: wo ist denn shon ein Staatêwesen gewesen, welches aus seinen Einnahmequellen anderen Staatsquellen Ueber- weisungen giebt das ist cin fonderbares Staatswesen! Nun, ih frage Herrn Richter: wo is denn ein Staatswesen gewesen von dauerndem Bestande, welches seine Einnahmen deckte ih will den alten Ausdru gebrauchen durch Römermonate.

Wie ift es denn dem heiligen Römischen Reich deutscher Nation ergangen? Entsprungen aus dem fränkischen Königthum, mit mähtigem Besiß an Gütern und Waldungen, Gerechtigkeiten und Befugnissen, verlor es und vergeudete es allmählich die überkommenen Besißthümer; die eigenen Einnahmen des Reichs wurden immer ge- ringer, das Reich immer abhängiger von der Gutwilligkeit der Be- willigung der Römermonate. Bei jeder Bewilligung, nothwendig für jedes große Unternehmen, mußte das Reih die Bewilligung durch Hergebung von Rechten erkaufen. Schließlich war das mächtige Nömische Neich, wenn nicht ein Kaiser mit großem Hausbesiß oder eine mächtige Persönlichkeit an der Spige stand, nach und nach ein wesenloser Schatten geworden, weil es .wesentlih abhing bei dem Mangel eigener EinnahmequeUen von diesen NRömermonaten.

Nun, meine Herren, wenn Sie sih die Entwicklung in Deutsch- land in Zukunft weiter denken, wenn wir keine ‘eigenen Einnahmequellen bewilligen, wenn wir bei den Matrikular- umlagen bleiben, wenn die Matrikularumlagen fortwährend steigen und s{wanken, wie wird dann wohl möglicherweise die Entwicklung scin? Meine Herren, das deutsche Kaiserthum ist" jeßt in der Hand eines mächtigen Fürsten, einer Hausmacht, wie sie noch nicht dagewesen ist. Wenn man von Macht noch \sprähe im Deutschen Reich, dann würde nicht das Reich unterliegen. Wir wollen aber nicht im Deutschen Neih nach Macht und Kraft ringen, sondern nach Ge- rechtigkeit und Billigkeit. (Unruhe links. Sehr wahr! rechts.) Nach Gerechtigkeit und Billigkeit! Wir wollen nicht, daß die Frage; ob die Einzelstaaten gedeihen, eine solide und geordnete Finanzverwaltung haben und erhalten können, entshieden wird nach Macht, sondern sie soll entshieden werden nah Gerechtigkeit und Billigkeit. (Bewegung.) Das ist die Bedeutung dieser Vorlage für die zukünftige Ent- Wir wollen eine friedlihe und billige Aus- einanderseßung; wir wollen niht das s{heinbare Interesse des Reichs, den leihten Griff auf die Finanzen der Einzelstaaten voranstellen. Wir wollen au die Einzelstaaten sihern; wir wollen \{ließlich das auf finañziellem Gebiet durchführen, was die Reichsverfassung in Be- treff der Vertheilung der Gewalten in Deutshland und des födera- tiven Staatsfystems in die Paragraphen gebracht hat. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Dr. von Frege (dcons.): Ich habe zunächst das Bedürfniß, den Dank gegen die Vorsehung auszusprechen für die Rettung des Reichskanzlers von dem infernalischen Attentat; ih thue das um fo lieber, als wir erst kürzlich mit dem Reichskanzler eine objective Aus- einanderseßzung hatten. Kein Parlament der Welt würde es verstehen, wenn man darüber ftillschweigend hinweggeht. Jch muß dann auch auf den Spielerprozeß kommen. Ein Telegramm an ein russisches Blatt theilte mit, daß eine besondere Polizei-Abtheilung eingerichtet wetden solle, um die Spieler zu beobachten, und die Öffiztere sollten auf ihr Wort verpflichtet, werden, verbotenes Spiel anzugeben. Ich glaube, selbst der Abg. Richter, der sih sehr objectiv ausge- sprochen hat, wird diese Shmähung eines Standes, auf ‘den Deutschland besonders stolz zu sein alle Ursache hat, mißbilligen. Es ‘wird auf diesem Gebiet allerdings nothwendig sein, daß wieder ein größerer ‘moralisher Ernst eingeführt wird! Wenn von Sparsamkeit gesprochen wird, so stimme ich dem vollständig bei. Aber mit welcher Pracht wird unser neues NReichétagsgebäude aus- geführt, troßdem in demselben niht einmal eine Dienstwohnung für unseren Bureaudirector vorhanden fein wird. “Welche Bescheidenheit in der äußeren Umgebung der Wohnung eines Kaisers Wilhelm [L., eines Moltke, und welcher Prunk im Reichstagsgebäude! Der jetzige Zeitpunkt ist nicht rihtig gewählt, um zwei auswärtige Vertreter des Reichs mit einem größeren Gehalt auszustatten. Die Dienstalters- zulagen R _auch wir mit Fréuden. Etwas Anderes is es aber, - ob wîr jeßt neue Beamtenstellen \{hafffen sollen. - Im Lande wird man nicht darüber erfreut sein, daß immer mehr Directoren und Unter-Saatssectetäre berufen werden. Jedenfalls wird man dazu kommen müssen, die Gehälter der Unter-Staats-

serrétäre wie in Preußen auf 15000 ftatt auf 20000 zu bémessen. Die Aufgabèn und Ausgaben des Retthsamts

des Innern m immer mehr. Auch die Physikalish-Technise- Neichsanstalt i\|t cin Danaergeshenk geworden, wie ih eg gleih gesagt habe. Die Ausgabe für die Vermehrung des Personals beim Reichsgeriht ist nothwendig, und auch gegen die Kosten des Reichsgerichtsgebäudes ist nichts einzuwenden, da der Bay sih würdig ausnimmt gegenüber dem prunkhaften Reichstagsgébäude. Der Abg. Richter hat die Mehrausgaben des Marine-Ctats getadelt. Nach Vergleich mit früheren Etats muß ih sagen, man hat wirkli nur das Nothwendigste gefordert. In betreff der Indienststellung sind größere Ausgaben nothwendig, weil die Seemanöver ebenso ‘an Umfang gewonnen haben wie die Landmanöver. Auch der Militär-Etat ist mit möglihster Sparsamkeit aufgestellt. Daß ständige Uebungspläße einen Vortheil haven, wird jeder bestätigen, der die Eingquartierungs- lasten kennen gelernt hat; troßdem ist diese Ehrenlast immer mit Freuden etragen worden, obglei in diesem Jahre die Futternoth sehr viel

dchwierigkeiten mit sih brate. Das ift ein Beweis, daß der Patriotismus auf dem Lande sich noch nicht geändert hat. Das möchte ih auch dém Abg. Dr. Schul-Lupiß andeuten, den ih als Mann der Wissenschaft hochhalte, der aber einen Vertreter der Familie verdrängt hat, die mit dem Königthum eng verwachsen ist, und das hat jedenfalls mehr zu bedeuten als Lupinen und Dünge- mittel. Bezüglich der einmaligen Ausgaben tadelt der Abg. Richter, daß zu viel Militär-Neubauten vorgesehen sind; ih verweise darauf, daß nah den Ausführungen des Abg. Bebel die Bauhandwerker wenig zu thun haben, daß es also zweckmäßig ist, jeßt zu bauen. Jch: wünsche nur, daß die Postverwaltung ebenso billig und einfa bauen möge, wie die Militärverwaltung. Die Reinerträge der Post- verwaltung werden immer hervorgehoben, aber man fvriht nicht von den Leistungen, welhe die Bahnen der Einzelstaaten für die Post leisten. Mehrausgaben bei der Poît sollte män déshalb nx da m. v G Mum die Beamten handelt, die bei der Postverwaltung viel tnehr aus- genußt werden, als cs nöthig ist. Jch bin der Meinung, daß dic Postverwaltung die Dreipfennigmarke abschaffen und dur die Fünf- pfennigmarke erseßen könnte. Wenn der Frachtverkehr besteuert wird. weshalb sollte niht auch das Postpacket von 5 kg mit 5 4 Stem- pel belegt werden können? Die Post und die Eisenbahnen haben eine große Arbeit gerade" von diefen kleinen Padketen. Die Mindererträge aus den Zöllen, die jeßt {hon auf 32 Millionen berechnet sind, werden sich, wie ih annehme, in erhebliher Progression noch steigern. Wo wir einmal in unseren Colonien festen Fuß gefaßt haben, müssen wir auch bleiben, und ih freue mih, daß das System des Schwankens endlich aufgehört hat. Wenn der Abg. Richter vorschlägt, daß die Colonialfreunde die Kosten der Colonien tragen sollen, dann möchte ih auch vorschlagen, 1 die Freunde der Handelsverträge die Kosten derselben ihrerseits tragen möchten. Bei dem Milizsystem könnten solhe Ver- wirrungen, wie sie der Abg. Bebel in Südwest- Afrika rügt, noch viel leichter vorkommen. Der Atheismus, dessen si der Abg. Bebel ge- rühmt hat, ist die Vorfrucht des Anarhismus. Unbewußt leisten die Socialdemokraten den Anarchisten Vorschub, welche leßteren nachher über die ersteren zur Tagesordnung übergehen werden. Wenn alle Steuervorlagen, Tabacks- und Weinsteuer abgelehnt werden, fo Éönnte das dem Finanz-Minister vielleiht ganz recht fein; denn Geld muß beschafft werden, und vielleiht kommt man dann wieder auf den Gedanken des Nohspritmonopols zurü, bei welhem die Liebes- abe auh wegfallen würde. Die Liebesgabe is ja ein beliebtes Agitationsmittel; aber nah den früheren Ausführungen des baye- rischen Finanz-Ministers von Niedel kann ih mich jeder Verthei- digung des doppelten Steuersaßes enthalten. Die Brennerei an si ift kaum noch lohnend, sie wird nur des Futters wegen aufrecht er- halten. Die Zudckersteuer is ja auch schon auf den Aussterbeetat eseßt. Neben dem Rohspritmonopol empfehle ih Ihnen die Inseraten- Mute Es giebt wohl keinen größeren Mißbrauch, als den mit Inseraten. Sie sind ein Ballast geworden für den Gewerbestand, dem sich gleichwohl kein Gewerbetreibender entzichen kann. Auch den Totalifator könnte man, wenn man ihn nicht verbieten will, so hoh besteuern, daß ein anständiger Mensch die Lust verliert, sich damit zu befassen. Das Interessanteste an der gegenwärtigen Situation ist aber, daß der „Bor- wärts“ sich grundsäßlih gegen jede Besteuerung der Börse erklärt hat. Es wird uns {wer werden, an einzelnen Ausgabepositionen des Etats zu mäkeln. Wenn die wirthschaftlihe Lage sich verbessert, dann werden wir die Steuern, die jeßt vorgeschlagen sind, tragen können. Aber wénn der wirthschaftlihe Niedergang weiter geht, dann wird es \chwer sein, die Steuern aufzubringen. Man fängt jeßt an zu rütteln an der Solidarität von Industrie und Landwirthschaft. Jch würde kein Vorgehen unterstügen, Mae die Folge haben könnte, dieje Solidarität zu erschüttern. 29 Millionen Deutsche stehen mit der Landwirthschaft in Verbindung, 11 Millionen mit der Industrie. Die Uebrigen sind in der Minorität und auf sie, namentlich auf den Handel, wird viel zu viel Nücksiht genommen. Wenn ein großer Theil der Gmissionen von fremdländishen Werthpapieren nicht stattgefunden hâtte, so wäre das an sich schon ein Vortheil gewesen. Wenn dic Kleinkapitalisten auf die hohen Zinsen niht verzihten wollen, dann mögen sie wenigstens etwas in den Säckel des Neichs opfern für ihre Geshäfte an der Börse. Hoffentlich wird die Abneigung der Socialdemokratie gegen die Börsensteuer dazu beitragen, alle anderen Parteien derselben freundlih zu stimmen. Die einzige Frage, wo wir wirthschaftlich uns verbessern . können, ist die Währungsfrage. Als die Goldwährung 1816 in England, 1873 bei uns eingeführt wurde, dachte niemand daran, daß die sämmtlichen Staaten dazu übergehen würden. Die Goldwährung war nur aufrecht zu erhalten dadurch, daß die lateinishe Münzunion bestand, daß in Frankreich Gold und Silber frei ausgeprägt werden konnte. Die Bimetallisten wollen nicht zwel Werthmesser einführen, sondern nur einen einzigen, fie wollen eine feste Relation zwishen Gold und Silber feststellen. Die Statistil weist nah, daß mit dem Sinken des Silberwerths alle Waarenpre!|c gesunken sind. Dagegen muß eingeschritten werden. Die freie Silber- ausprägung wird als eine Gefahr bezeihnet. Aber dagegen kann man sich ja wahren durch die Erhebung einer Gebühr bei der Aus- münzung von Silber. Jedenfalls können wir über die Währungsfrage nicht so leiht hinweggehen. Schutzzölle allein helfen der Landwirth- chaft niht gegenüber den niedrigen Preisen. Wenn aber der Silber- preis steizt, dann können Handelêverträge abgeschlossen werden. Bic Finanz-Minister der Einzelstaaten und der Neihs-Schaßsecretär, der hoffentlih eine andere Stellung einnimmt, als sein Vorgänger, follten die Währungsfrage im Auge behalten und dadur für den Mietittel» stand und für die Arbeiter sorgen; denn auch die Industrie, z. V- der Bergbau, hat große Nachtheile dur das Sinken des Silberpret]c® erlitten, Da wir jeyt die wirthschaftlihen Fragen und die focialen Rücksichten in den Vordergrund stellen müssen, so müssen wir vor allen Dingen dafür sorgen, daß die christlize Gesinnung er- halten wird. N

_Director des MNeichs - Postamts Wirklicher Geheimer Nath Fischer bestréitet, ‘daß die Postverwaltung es an Fürsorge für ihre Beamten irgendwie fehlen läßt; es sind entsprehend der Hebung des Verkehrs auch mehrere tausend neue Stellen etatsmäßig ein gebracht worden.

Darauf wird die Debatte vertagt.

Abg. Dr. ckel (Ref. P.) fragt, ob der von ihm gestellte \{leunige Antrag wegen der Entlassung des Abg. Ahlwardt aus dem Gefängniß nicht bald -zur Berathung gestellt werden könne. i

Präsident von Leveßow: Dadur, daß der Antrag als ein \chleuniger bezeihnet i}, ist er noch (kein E Jh kann dem Vorredner nur anheimstellen, wenn es ihm beliebt, zu beantragen, daß sein Antrag auf die Tagesordnung gestellt werde.

Abg. Dr. Böckel beantragt, feinen Antrag {hon morgen ¿l verhandeln. : ; ;

Bei der Abstimmung wird dieser Antrag ab gelehnt.

Schluß nah 5 Uhr.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 285.

Berlin, Mittwoh, den 29. November

18953.

e

Königreich Preußen. Ministerium des Jnnern.

Um den Rechnungsvorlagen der in Preußen thätigen privaten Feuerversicherungsgesellshaften im Interesse der Ver- sicherten einen höheren Grad an Klarheit und Uebersichtlichkeit u sihern als bisher, bestimme ich für alle preußischen

ate sowie für alle in

reußen durch Agenten thätigen außerpreußishen Feuer- versicherungsgesellschaften , mögen sie auf Actien oder auf Gegenseitigkeit gegründet sein, in Betreff der Rehnungs- Bs unter Aufhebung aller entgegenstehenden Vorschriften, Folgendes : :

Í Es ist nach dem Schlusse jedes Geschäftsjahres herzu- tellen : : | die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem an- liegenden Formular 1, i

die Bilanz nah Formular Il,

der Jahresbericht nah Formular 111,

die Uebersicht von dem Geschäftsbetriebe nah Formular TV.

Die Ergebnisse zu L, IL TIT und IV sind binnen ses Monaten nah dem Schluß des Geschäftsjahres der Aufsichts- behörde in zwei Exemplaren einzureihen. Jn der gleichen Frist sind von der Gesellschaft, auf eigene Kosten, die Aus- weise zu T und IT in den zu Veröffentlihungen der Anstalt bestimmten Zeitungen und außerdem im „Reichs- und Staats- Anzeiger“ zu veröffentlichen. Eine Gesellschaft, welhe noch andere Zweige der Versicherung als diejenige gegen Feuer be- treibt, hat legtere in allen Theilen von den übrigen zu trennen. i

Zur Erläuterung der Anlagen wird noh bemerkt:

1) Bei Berehnung der Prämienüberträge (Prämien- reserve) sind von der Prämieneinnahme zunächst die etwaigen von der Gesellschaft den Versicherten zurückgezahlten Prämien (Ristorni) und die gezahlten Nückversiherungsprämien in Abzug u bringen. Als Prämenübertrag ist sodann derjenige Theil e bleibenden Prämieneinnahme, welcher für die über das Rechnungsjahr hinauslaufende Zeit in Einnahme gestellt ist, in Ausgabe zu stellen. Es darf jedoch der auf die betreffenden Zeitabschnitte entfallende Theil der gezahlten Provisionen bei Berehnung der Prämienüberträge in Abzug gebracht werden. |

2) Als Schadenreserve is die Summe der am Ende des Rechnungsjahres angemeldeten, aber noch nicht bezahlten Schäden in Ausgabe zu stellen, und zwar, wenn die Schaden- summe noch ncht endgültig feststeht, in voller Höhe der Anmeldung durch die Organe der Gesellschaft bezw. beim Rückversicherungsgeshäfte, der Anmeldung des Versicherten, zuzüglih der Ermittelungskosten, jedoch ab- züglich des etwa durch NRückoersicherung gedeckten Theils.

3) Prämieneinnahmen sind im directen wie im Rück- versicherungsgeschäfte nur aus fsolhen Geschäften einzustellen, für welhe im Rehnungsjahre shon ein Risico läuft.

4) Die Ausgaben für Schäden und Rückversicherungs- prämien sind für dasjenige Jahr zu buchen, in welchem der Schaden eintrat bezw. die Rückversicherung in Kraft trat. Ausgaben für Anschaffungen sind stets für das An- shaffungsjahr zu buchen. : l

Diese Vorschriften finden zuerst Anwendung auf die Rech- nungslegung für das E 1894. S

insichtlich der preußishen privaten Gegenseitigkeits- esellschaften verbleibt es bei den bisherigen durch die dies- Mitten Erlasse vom 8. Juni 1842 L A 1289 und ,vom 19. Zuni 1867 I A 4907 gegebenen Vorschriften.

Euer Hochwohlgeboren- ersuche ih ergebenst, die nach Vor- stehendem in Frage kommenden in- und ausländischen Privat- Feuerversicherungsgesellshaften, deren Direction oder General- bevollmächtigter innerhalb des dortigen Geschäftsbereichs ihren Wohnsiß haben, mit der erforderlihen Anweisung zu versehen und die dort eingehenden Rechnungsvorlagen nach erfolgter Vorprüfung mir bis spätestens zum 15. September zedes Jahres mit gutachtlihem Bericht einzureichen.

Berlin, den 22. Februar 1893.

Der Minister des Jnnern. Graf zu Eulenburg.

An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten und den Polizei-Präsidenten hier.

Formular I. Gewinn- und Verlust-Rechnung.

A. Einnahme.

1) Ueberträge aus dem Vorjahre. a. Prämien-Ueberträge (Prämien-Reserve). b. Schaden-Referve. Ÿ c. f etre p ce "nit | rämien-Einnahme abzüglich der Ristorni. _ A 3) Nebenleistungen der Versicherten an die Gesellschaft (Eintritts- gelder, Police-Gebühren u. \. w.). 4) a. Zinsen. b. Miethserträge. ; 5) Cursgewinne aus verkauften Werthpapieren. 6) Sonstige Einnahmen und zwar welche ? (getrennt). 7) Etwaiger Verlust.

B. Ausgabe.

1) S{äden, einschließlich Kosten, aus den Vorjahren : P a stellt . zurüfgestellt. : 2) S iet eins{lie lih Kosten im Rechnungsjahre, abzüglih des Antheils der Rückversicherer : a. gezahlt, b. zurüdgestellt.

3) Rückversicherungsprämie. Anth 2 Provisionen abzüglich des von den Nückversicherern erstatteten ntheils. 5) Steuern und öffentlihe Abgaben. 6) Verwaltungskosten. 7) Freiwillige Leistungen zu gemeinnüßigen Zwecken, insbesondere für e eo Cin a 6 Vredbuben 9 reibungen (getrennt? nah den entsprehenden Positionen der Activa der Bilanz). 9) Cursverluste auf Werthpapiere. 10) Prämien-Ueberträge. 11) Sonstige Reserven und zwar welche? (getrennt). 12) Sonstige Ausgaben und zwar welche? z. B. Zinsen (getrennt). 13) Uebershuß und dessen Verwendung: 1) an den Kapitalreservefonds und fonstige Specialreserve (einzeln aufzuführen), 2) Tantièmen, 3) an die Actionâre und Garanten, 4) an die Versicherten, 5) andere Verwendungen und zwar welche? (getrennt).

Omar Bilanz. Al Activa.

1) Wechsel oder Garantiesheine der Actionäre oder Garanten. 2) Grundbesiß abzüglih etwaiger hypothekarisher Belastung. 3) Hypotheken- und Grundshuldforderungen.

4) Darlehne und Werthpapiere.

5) Werthpapiere höchstens nah dem Einkaufspreise für im Nechnungsjahr erworbene bezw. nach dem leßten Bilanz- werthe, aber nicht höher als zum Cur8werthe am Schlusse des Rechnungsjahres.

6) Wechsel.

7) Guthaben bei Bankhäusern.

8) Guthaben bei anderen Versicherungs-Gesellschaften.

9) Zinsen-Forderungen.

10) Ausftände bei Generalagenten bezw. Agenten. 11) Nückstände der Versicherten.

12) Baare Kasse.

13) Inventar und Drucksachen.

14) Sonstige Activa und zwar welche? (getrennt). 15) Etwaiger Fehlbetrag.

B. Passiva.

1) Actien- oder Garantie- Kapital. 2) Kapital-Reserve-Fonds.

3) Special-Reserven (einzeln).

4) Schaden-Reserve.

5) Prämien-Ueberträge.!

6) Gewinn-Reserve der A

7) tei anderer Versicherungsanstalten bezw. Dritter (ge- ennt). »

5 Sa D : ea onstige Passiva und zwar welche? (getrennt).

10) E ee q

Om wlar L Jahresbericht.

Der Jahresberiht hat, neben den etwa erforderlichen Erläute- rungen N Einnahmen und Ausgaben, zu enthalten:

1) Eine Uebersicht des Geschäftsbetriebs gemäß dem anliegenden Formular IV.

2) Eine es über Zil Betrag, Grund und Ausgang der vorgekommenen Schadenprozesse.

3) Eine Nachweisung der Ausgaben für :

a. Gehälter und andere Bezüge an Beamten. b. Reisekosten, aus\ließlih der auf Schäden entfallenden. c. Drucksachen. d. Porto. e. Insertionsgebühren. 4) Eine Angabe über die Tantièmen und zwar: a. für Aufsichtsrath und Vorstand (Direction). b. S e nit preußischer Gesellschaften. c. sonstige.

5) Ein Verzeichniß der in die Activa der Bilanz eingestellten Werthpapiere (Formular 11A Ziffer 5), welches enthalten muß: die E Bezeichnung der einzelnen Werthpapiere, deren Nennwerth, den

agescurs am 31. Dezember des Rechnungsjahres und den Buch- Veit h welchem sie in die Bilanz des Rechnungsjahres ein- gestellt find.

__ Dieses Verzeichniß muß bei den einzelnen Werthpapieren, welche bei einer in- oder ausländishen Regierung als Caution hinterlegt find, die Bemerkung enthalten, daß und bei welcher Regierung fie als Caution hinterlegt find.

6) Ein Verzeihniß der einzelnen Grundstücke nach Art, Lage, Werth und Unterlagen für die Bewerthung der Grundstücke in der Bilanz. (Formular Il A Ziffer 2.)

7) Eine Uebersicht für das directe Geschäft, aus welcher hervor- geht die Zahl der Schäden, welche während des Rechnungsjahres a. entstanden, Þb. regulirt, c. auf das nähste Jahr übertragen sind, und welche darüber Aufschluß giebt, 4. wie viele Schäden aus den Vorjahren erledigt, 0. wie viele noch nicht erledigt sind und f. in welhe Vorjahre diese Schäden zu d und e zurückreichen; überall zu a bis o mit den gezahlten bezw. zurüdckgestellten Schadenfsummen.

8) Eine Angabe, aus welchen Jahren die einzelnen Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten herrühren. (Formular 11 A Ziffer 10.)

» 9) Eine Angabe, aus welchen Jahren die Rückstände der Ver- sicherten herrühren. (Formylar ITA Ziffer 11.)

Formular Iv.

Uebersicht des Geshäftsbetriebes der

für Das Gesa toiahr 8 (in Preußen concessionirt im Jahre 18. . ).

L: Umfänd déx VBersthepuüungaen, wetBe

IT. Fahresprämien

vorhanden waren am Schlusse des vorher- gegangenen Rechnungsjahres.

L

Versicherungen.

vorhanden waren

am Schlusse des Nehnungs- im ; R TERT: jahres (noch laufend). um C

| Betrag der Auszahlungen

vorher-

gehenden der Schaden-Reserven

NRechnungs-

Versiche- Summen rungen. M,

Zahl Ver- Zahl der siherungs- der

Versiche- rungen.

2. der 4.

Ver- Rechnungs- für Schäden

t aus dem Be jahre. Rechnungsjahre. S M. Á. M

5. H 8.

jahre.

1) Directes. e 2) Rückversicherung8ges{äft (indirectes Geschäft). NB. In sämmtlichen Spalten sind unter den Zahlen für das Gesammtgeschäft die- jenigen für das Pa Geschäft mit rother Tinte anzugeben und zwar: _ beim directen Geschäft für die Spalten 2, 3, 4 und 5 auch getrennt nach Provinzen (Stadt- kreis Berlin, Regie- rungsbezirk Sigma- ringen).

In Verfolg meiner Erlasse vom 2. Februar 1891 (M-.-Bl. f. d. i. V. S: 21) und vom A v D QM=DL für 1892 S. 154 ff.), betreffend die Veröffentlihungen der in Preußen thätigen Lebensversicherungsgese Us Über ihre

Geschäftsergebnisse, bestimme ih hierdurch, daß die von den Lebensversicherungsgesellshaften aufzustellenden statistischen Uebersihten über die Versicherungen nach Provinzen, nah Höhe und Art, sowie über die Vertheilung nah Berufs- gruppen, niht nach den unter Nr. TV Ziffer meines Erlasses vom 8. März v. J. bezeihneten Formularen I und T1, sondern nah den anliegenden Formularen A und B und zwar zun ersten Male für das Rechnungsjahr 1894 aufzustellen sind. Jch bemerke dabei, daß be- üglih der Vertheilung der einzelnen Berufe unter die in n Uebersicht B be cineten Gruppen des bei der allgemeinen Berufsstatistik vom Jahre 1882 ausgegebene systematische Ver- eichniß der Berufsarten anzuwenden ist, und daß die Ueber- Ét A nicht vvd dg sondern nur von fünf zu dit Le ren

nahme dieser Uebersihten in die jährlihen Rechenschafts-

nahme d zu werden braucht. Auch bedarf es nicht der Auf- berichte der Versicherungsgesellschaften. Die Uebersichten sind

vielmehr außer den Rechenschaftsberichten der Arten behörde besonders einzureihen. Eine behördliche ers öffentlihung der von den einzelnen Gesellshaften gemachten Angaben wird niht erfolgen, sondern es wird nur das Le E Mel am t ergan der Angaben aller Ver- icherungsgesellschaften zur öffentlihen Kenntniß gebracht werden. Euer Hochwohlgeboren wollen hiernach gefälligst die in- und ausländischen Lebensversicherungsgesellshaften, deren Direction oder Generalbevollmächtigter innerhalb des dorti Geschäftsbereihs- ihren Wohnsiß haben, mit: en precjendet Anweisung versehen und die ihnen von den eus gesellshaften vorzulegenden statistischen Uebersichten mir z Ee en Berichte über die jährlichen Nechnungsoocnann einreichen.

Berlin, den 6. November 1893. Der Minister des Jnnern. Graf zu Eulenburg.

An sämmtli erren Regierungs-Präsidenten und den 'Lonigli e S Tze daSten bi E