1893 / 291 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

daß wir zwei Milliarden Schulden haben und doch auch einmal an die Tilgung. derselben denken follen.

Meine Herren, . unrihtig oder wenigstens niht zutreffend ist endli die Annahme, als“ sei durch die in dèm Reichs-Steuerreform- geseß geplanten Uéberweisungen von Antheilen an den Erträgnissen der neuen Steuern an die Einzelstaaten auch eine weitere Be- “lastung geplant. Richtig ist, daß ja hierdurch die Lasten zum theil auf andere Schultern gewälzt werden; aber ebenso richtig ift, daß die Aufwendungen, für welche diese Ueberweisungen bestimmt find, in den meisten Stäaten bereits gemacht wurden, und daß, wenn eine Ueberweisung nit stattfindet, eben die Bevölkerung der Einzel- staaten, und zwar vielleiht in unzweckmäßiger und \tärkerer Weise aufkommen muß.

Das sind ungefähr die Erwägungen, von denen die verbündeten Megierungen bei den Steuervorlagen und bei der Vorlage des Stempelgesezes insbesondere ausgegangen sind. Die Agitation dagegen kennen Sie. Man vershweigt, daß der Bedarf im Reich und in den Einzelstaaten wirklih gedeckt werden muß; man bestreitet sogar das Vorhandensein eines Fehlbetrages, wiewohl derselbe von jedermann mit Händen gegriffen werden kann. Man giebt sich nit die Mühe, zu untersuchen, ob nicht vielleicht .auf anderem Wege die Sache besser gemacht werden könnte, sondern man stellt si einfa auf den Standpunkt der Negation oder mindestens der Verschiebung der vollen Lösung. Meine Herren, damit ist für die Sache selbst garnihts erreichßt. Man wird höchstens zu mangelhaften Palliativmitteln genöthigt, und der mit jeder s{chwebenden größeren Frage erfahrungsmäßig verbundene Druck auf Handel und Wandel wird bei einem \olhen Verfahren einfach confervirt. Die Sache selbst wird nicht besser; und man giebt sich einer trügerishen Hoffnung hin, wenn man glaubt, daß durch andere no unerfundene neue Steuern die Steuerlast erleichtert werden könne, Meine Herren, es wird z. B. die Tabafabrikatsteuer, davon bin ih fest überzeugt, wenn Sie diese Steuer ablehnen, in der kürzesten Zeit wieder erscheinen, nachdem der Taback allenthalben als ein vorzüglihes Steuerobject angesehen wird und in den anderen großen Staaten drei-, vier-, fünf- und \se{chs8mal höher besteuert ist als bei uns. Jch bin überzeugt, daß Sie, meine Herren, sich dur die Agitationen ebensowenig beirren lassen als die Vertreter der ver- bündeten Regierungen. Wir haben ja alle nur das eine Ziel: das ist die Förderung der Wohlfahrt des Deutschen Reichs. (Beifall rechts.)

Man hat nicht bloß bei uns zu Hause, sondern ih habe das zu meiner Verwunderung heute erfahren auch hier die Meinung verbreitet, daß die bayerishe Regierung in diesen Steuerfragen gewisser- maßen nur den Handlanger der preußishen Regierung mache. Meine Herren, ih halte dafür, daß die deutschen Negierungen in treuer Stammes- genossenschaft überall zu einander stehen follen, aber in der vorliegenden Angelegenheit hat lediglih die Nücksiht auf das Interesse des Reichs und auf die vitalsten Interessen Bayerns selbst die Haltung Bayerns bestimmt. Diese Interessen stimmen allerdings mit jenen Preußens und mit denen, ich glaube sagen zu dürfen, aller übrigen deutschen Staaten in der Hauptsache überein. (Beifall rets.)

Meine Herren, wir wollen und erstreben eine feste Ordnung, welche dem Reich und den Einzelstaaten eine ersprießlihe und stetige Finanzwirth- schaft sichert. Wir wollen ferner, daß die Erhöhung der directen Steuern möglichst vermieden und hintangehalten wird; und wir wollen endlich, daß die indirecten Steuern derartig gestaltet werden, daß sie möglichst leicht getragen werden können. Von diesen, Gesichtspunkten aus, meine Herren, bitte ih, den heute zur Berathung stehenden Gesetz- entwurf, sowie die übrigen Steuergeseßentwürfe zu würdigen und denselben Ihre Zustimmung zu ertheilen. Sie erzeigen dem deutschen Volk damit deß bin ih überzeugt ceiùen großen Dienst. (Beifall

rets.)

Abg. Richter (fr. Bp): Bei der Besprechung. über die ge- {chäftliche Behandlung der Steuerfragen zwischen den Vertretern aller Parteien waren wir übereinstimmend der Meinung, daß es nicht an- gemessen sei, wieder auf die allgemeine Finanzdebatte zurlickzu- greifen und daß deshalb der Präsident das Recht hätte, jeden Redner, der die allgemeine Debatte aufnähme, zur Sache zu verweisen. Einen Minister zur Sache zu verweisen, ist der Präsident allerdings nicht in der Lage, aber ih möchte doh annehmen, daß die Gründe des bayerischen Finanz-Ministers, hier die allgemeine Debatte aufzu- nehmen und so von feinem formellen verfassungsmäßigen Privilegium Gebrauch zu machen, wenig triftig erscheinen. Der bayerische Minister hat zur Aufklärung der Sawlage garnichts beigebracht ; er brate einige bayerische DUhIen vor, die wir als Nicht- bayern nit controliren können. Hätte man das gewünscht, so hätte man diese Zahlen ja in die Motive hineinschreiben können. Im übrigen hat dasselbe schon der preußishe Finanz - Minister Dr. Miquel bei der Etatsberathung vorgebraht. Der bayerische Finanz - Minister erklärte, daß er hierbei nicht der Handlanger Preußens sei. Das hat niemand von uns geglaubt. Nein, in Steuersachen braucht kein Finanz-Minister des andern Handlanger zu sein, da gleichen sh die Finanz-Minister alle. Und der bayerische Finanz-Minister ist dafür bekannt, daß er am liebsten aus dem Hollen wirthschaftet und am liebsten mit Uebershüssen paradirt. Der Minister sagte: wir können fein einwandfreies Budget herstellen ohne Reichsdolation. Ja, warum haben Sie uns das nicht vor der Berathung der Meilitärvorlage gesagt? Bet den Schwankungen der Matrikularbeiträge konnte ih nicht erkennen, ob der Minister die Steigerung der bayerischen Matrikularbeiträge nach Abzug der Steigerung der Ueberweisungen meinte oder nicht. Die jegigen vorübergehenden Schwankungen im Staatshaushalt liegen niht in dem Verhältniß zum Neich, sondern in dem System der Staatseisenbahnen, namentlich in Preußen. In Preußen wären 1891/92 die Schwankungen infolge dessen sogar noch stärker gewesen, wenn nicht das Reich einen Theil dieser Schwankungen durch größere Uebershüsse ausgeglichen hätte. Wie stimmt die Absicht, eine feste Ordnung herzustellen, damit, daß das Gesetz nur auf fünf Jahre ge- macht werden soll? Die Steuergesete sollen natürli dauernd sein. Die Ueberweisungen an die Einzelstaaten find durchaus kein Grundgedankfe der Reichsverfassung; umgekehrt: die Einzelstaaten sollen zu den Kosten des Reichs zuschießen, fo lange nicht directe Reichs\teuern eingeführt sind. Angesichts der indirecten Steuern Bayerns, die namentlich wegen des Malzaufsblages schr boch sind, würde eine Grhöhung der bayerischen directen Steuern durchaus nicht Wunder nehmen. Ist es föderativ, daß die Einzelstaaten Kostgänger des Reichs sind „und beim Neich Zuschüsse erbitten? Ehe man folhe Zuschüsse bewilligt, müßte man do die ganzen bayerischen Finanzverhältnisse prüfen. Ist eine solche Controle des Finanzwe!ens der Einzelstaaten durch das Reich etwa föderativ? Damit würde ferner der Einführung des Einheitsstaates kräftigst vorgearbeitet! Denn wer erst Kostgänger des Reichs geworden ist, mit dessen Selbständigkeit ist es vorbei. Das Reich foll {hon die Hauptfinanzquellen in Beschlag genommen haben ; das zu sagen, war nit besonders geshickt gerade bei den jeßigen Steuern. as

Reich hat keine Weinsfteuer, keine Steuer auf Frachtbriefe u. \. w. ;

diese Steuerguellen werden zum theil erst jeßt den Einzel- staaten entzogen. Warum will man „nicht eine bayerifche rachtbriefsteuer, eine pfälzishe Weinsteuer einführen? Der Finánz- Stier flagte über unser negatives Verhalten. Unser positives

Programm ift die Aufhebung der Liebesgabe, und wir stimmen darin

berei it der preußishen Negierung, welche im vorigen Jahre die Lichesga zu Pin TBliatel beseitigen „wollte; und wer war damals negativ? Der bayerishe Finanz-Minister hat diesen Vor- (lag Preußens im Bundesrath zu Fall gebraht! Wenn Sie etwas

o ves haben wollen, erneuera Sie doc diesen Vorschlag, dann bêèn Sie

leich mit ‘unserer Zustimmung zehn Nillionen. Wenn es wirklich wahr wäre, daß der Tabacksconsum \ich seit 1879 nicht vérmindert habe, .. ist es „denn sicher, daß eine höhere Steuer auch den Consum unberührt lasscn wird? Die Negierung selbst giebt zu, daß: die 5 Pfennig - Cigarre, der Haupttheil des Consums, auf 6 Pfennig steigen wird. Wird irgend jemand glauben, daß die kleinen Leute, die die 5 Pfenuig-Cigarre rauchen, sie künftig mit 6 „S bezahlen können? Der bayerishe Finanz-Minister sagte: niemand sei zum RNauchen gezwungen. Allerdings; umsomehr ist eine Verminderung des Consums zu befürchten, wenn der Preis \teigt. Die Analogie mit den Steuern auf nothwendige Lebensmittel kann bei einem folhen Genußmittel niht Plaß greifen. Wenn die Tabalsteuer jetzt abgelehnt wird, soll sie wiederkommen. Das wollen wir abwarten ; das wurde auch beim Taback- und Branntweinmonopol gesagt, und sie find niht wiedergekommen. Wenn die Tabasteuer angenommen wird, dann wird eine weitere Erhöhung derselben allerdings nicht mehr vorkommen, wohl aber das Monopol. Denn eine große Industrie kann unter einem solhen Controlsystem gar nicht fort- bestehen, und muß selbs wünschen, durch Einführung des Monopols und eine mäßige Entschädigung von den Leiden und Qualen eines solchen Controlsystems befreit zu werden. Allerdings haben andere Staaten eine höhere Tabak- steuer, aber dieser Vergleich paßt niht, denn wir haben 2, England 133, Frankreich 26 und Oesterreih 8 Milliarden Schulden. Damit will ih die allgemeinen Dinge verlassen, deren Erörterung uns der Vortrag des bayerishen Finanz-Ministers aufgezwungen hat. Die Motive zum Stempelsteuergeseß stellen es so dar, als ob diese Vorlage befondere Zustimmung im Volke habe. Das würde nur bewéisen, daß man in weiten Kreisen der Bevölkerung die Bedeutung der Freiheit von Handel und Verkehr nicht genügend würdigt. Seit 15 Jahren besteht ja eine von oben genährte Strömung zu Gunsten einer Börsensteuer. Man untershäßt eben die Bedeutung des Handels für die Volkswirthschaft und {tellt allein Landwirthschaft und Industrie als productiv hin, den Handel und Handelsstand dagegen als ein Schmaroßergewähs am Volks- organismus, das man nit {arf genug beschneiden und nicht kurz genug halten könne. Was Landwirthschaft und In- dustrie an Substanzen hervorbringen, erlangt seinen Werth für die Volkswirthschast erst, wenn es für den Consum zugänglich wird. Aufgabe: von Handel und Verkehr U eo) Production und Confumtion mit einander in Verbindung zu bringen. Diesem Zweck dienen alle großen Verkehrsmittel und Verkehrsanstalten, für die fo große Aufwendungen, auch aus öffentlihen Mitteln, gemacht werden. Man hat gesagt, unsere Zeit lebe im Zeichen des Verkehrs. Einen drastisheren Widerspruch damit als diese Vorlage kann man fih nicht denken, Während man fonst die Benußung der Verkehrs- mittel einfaher und bequemer macht, stellen sich nach diesem Gesetz den verschiedensten Geshäftsoperationen Steuerbeamte in den Weg und verlangen einen Beitrag ähnlih den Neisigen, die in früheren Jahrhunderten als Wegelagerer vom Kaufmannsstand einen Zoll er- hoben, ohne irgend welhe Gegenleistung für Handel und Verkehr. Man foll Steuern erheben vom Einkommen, man kann Steuern vom Verbrauch erheben; aber falsch ift es, Geschäfte zu besteuern, die erst ein Einkommen schaffen sollen, vielleiht aber einen Verlust bringen. Jch bin deshalb ein grundfäßlicher Gegner von Umsaßsteuern. Ich lasse mich auch nicht dadurch bestehen, daß man diefen Stempel eine Börsensteuer nennt. Mich leiten weder Sympathien, noch) Antipathten für die Börse. Dort sind alle Parteien vertreten: die Conservativen mit ihrer großen Landkundschaft, auch Antisemiten und auch solche, die politish gesinnungslos sind. Große Finanzbanken und Börsfen- institute haben bei der leßten Wahl Gelder gesammelt für die Durch- führung der Militärvorlage. Die Stempelsteuer trifft nicht die Börse, ondern wird abgewälzt wie Porto und Telegrammgebühren auf die M bee Einige Arten von Geschäften werden unmögli gemacht und dadurch Leute geschädigt, die ganz solide Geschäfte machen. Ent- sheidend ist für mich die Frage, ob die Geschäfte, die durch diese Steuer ershwert oder unmöglich gemacht werden, für den volkswirth- \haftlihen Organismus nothwendig oder nüßlich sind. Natürlich wird man hier wieder Schauergeschihten über die Schlechtigkeit der Börse erzählen, aber Steuern sind absolut kein Mittel, die Moralität und Solidität der Geschäfte an der Börse zu heben. Das würde mir fo vorkommen, als wenn man angesichts der Spielerprozesse die Stempelsteuer auf Spielkarten oder angesichts der Wucherprozesse die Wechselstempelsteuer erhöhen wollte. Je gewagter ein Ge- chäft an der Börse ist, desto größer wird der Gewinn, desto weniger fallen solhe Unkosten ins Gewicht. Die foliden Geschäfte aber können eine folhe Auflage niht vertragen. Diese Vorlage wird in dreifacher Nichtung nachtheilig wirken: für die Provinzialbanquiers, für das Verhältniß der kleinen VBankanstalten zu den großen an großen Pläßen und für die Arbitrage. Der Provinzialbanquier kann infolge seiner großen Personenkenntnisse die Creditwürdigkeit beurtheilen. Der Bezug eines Effects aus der Provinz erheischt ¿weimal steuer- pflichtige Geschäfte; insofern ist der Provinzialbanquier im Nachtheil egen den Banquier am Hauptplaß. Das frühere Gefeß befreite E Commissionsgeshäfte von der Steuer, und die Vorlage erleichtert es, von dieser Steuerfreihcit Gebrauch zu machen. Andererseits machen aber die Eingaben aus Frankfurt a. M. darauf aufmerk!am, daß die Concurrenz der Banquiers so weit vorgeschritten ist, daß der Provinzbanquier nit mehr als bloßer Commissionär, sondern als Selbstkäufer auftreten muß und deshalb keine anderen Kosten verrechnen kann, als am Centralplaß an der Börse verrechnet werden. Die Erleichterung der Commissionsgeschäfte kann also die Ershwerung aus der Verdoppelung der Steuer ur Den Provinzbanquier nicht neutralisiren. Dis _Controlfystem ist esonders empfindlich und einshneidend für die kleineren Provinzorte; wo die einzelnen Personen fih näher kennen, ist es doppelt und dréifah peinlih, wenn ein höherer Steuerbeamter jemandem bei seinen Creditoperationen in die Tasche sehen kann. Diese Controlmaßregeln werden von den Banquiers als ein un- berehtigtes Mißtrauen betrachtet, während doch feststeht, daß die Banquiers die Stempelsteuergesetze t pabdelhs beobachtet haben, fo daß nur wenige Defraudationsfälle vorgekommen sind; es#wurden bei der Stempelsteuer in einem Jahre 138 4, bei der Branntweinsteuer 272 000 M defraudirt. Die kleinen Bankanstalten werden ebenfalls dur diese Steuer gegenüber den großen benachtheiligt; wir haben aber kein Interesse daran, das Uebergewicht der großen Bankanstalten noch durch Staatseinrihtungen zu verschärfen. )as Arbitragegeschäft wird eingeshränft werden; es hat nur einen Reingewinn von è pro Mille, dem stehen gegenüber Kosten für Stempel- und Depeschengebühren von etwa 4 pro e, Die Arbitrage, die den Hive hat, kleine Cursunterschiede zwischen verschiedenen Ländern auszugleichen, und dur: Herstellung von Nachfrage und An- gebot einen Weltmarktpreis herzustellen ‘und unabhängig zu machen von einzelnen Coterien und einzelnen Börsenpläßen, kann daher diese Grshwerung durh die Steuer nicht tragen. Der Effectenstempel foll verdoppelt bezw. verdreifaht werden. Warum feindet man jeßt die Anlage von Kapital in Actien so sehr an? Das Einkommen aus Actien wird in Preußen {hon doppelt besteuert: bei der Gesellschaft und bei den einzelnen Actionären; dazu Tommt dieselbe Doppel- besteuerung seitens der Commune. Durch die Actiengesellschaft können viele große oder riskante Unternehmungen ins Leben gerufen werden, für die ein Privatmann für eigene Rechnung nicht eintreten Tönnte. Durch die Verstaatlichung der Eisenbahnen ist _das Secundärbahn- wesen zurügeblicben ; es kann nur durch Gründung von Actien- gefellshaften geholfen werden, und diese will das Reich mit einer Steuer von 1 9% belegen. Man wird schließlich dazu kommen, Gefellshaften mit beschränkter “Haftung oder Ge- noffenshaften mit beschränkter „Haftpflicht statt der Actien- gesellshaften zu begründen. Wie hat #ch der Effectenstempel

ei E verloren hat. Vor folher Gesetzgebung ab irato sollte man si aber hüten; dur die Steuer werden die \{lechten Papiere nicht fern- ¿Sees werden von Deutschland. Die Handelsverträge stellen die

sprach; er erklärte damals, daß er diefelbe

wer baar Schaßsecretär diese Erfahrung gemaht hat. Jn einfahen ländlichen Verhältnissen, wo einer den andern kennt, mag es ja hier und da bor- fommen, aber {on in der Stadt Posen hat er das unmöglich erfahrén

‘biéher vertheilt auf die Communal-Obligationen 2c.? Wenn die Einzelstaaten von der Steuer befreit werden, so ist die Besieuerung der Commune un T ereetigt. Denn die kleineren Einzelstaaten stellen das. aus Staatsmitteln- h

er, was die größeren Städte aus enen Mitteln bestreiten. Für die - Besteuerung der ausländischen Feet ist Stimmung vorhanden, weil das Publikum davon viel

usländer in Bezug -auf. Handel und Wandel glei; hier wird

zu Gunsten des Reichsfiscus eine Ausnahme gemacht. Muß das niht im Auslande zu Repressalien Veranlassung geben? Unsere 3 9% Consols s\tehen ‘erheblich niedriger, als sie es verdienen: wir haben ein Interesse daran, ihren Absaß im Auslande auszudehnen ;

das wird weniger möglich sein, wenn wir das Ausland \chlechter be-

handeln. Die Lotterien hätte man lieber ebenso wie die Spielbanken aufheben follen. Wer den Quittungsstempel annimmt, mit dem ist

überhaupt nicht mehr zu streiten. Der Abg. E mißbilligte 1880, als darüber verhandelt wurde, al man überhaupt davon eute und immer ablehne.

Der Ae Tete hat die eigenthümliche Ansicht kundgegeben, daß, ezahlt, keine Quittung brauht. Jch weiß nicht, wo der

können; wenn er aber hier in einem Berliner Geschäft in der Leipziger Straße ein Geschäft über 20 4 hinaus machte, dann würde man ihm nah dem guten Gebrauch in den Berliner Geschäften, baar zu be- zahlen, die quittirte Rechnung bei der Zusendung der Waaren zuschicken. Ich nehme an, daß der Schaßsecretär die Gewohnheit hat, die Hand- werker baar zu bezahlen. Er wird dabei erfahren haben, daß jeder Schuhmacher und Schneider die Quittung mitschickt, wäre es auch nur, um den Kunden an seine Gewohnheit, baar zu bezahlen, zu er- innern. Die Quittungssteuer gehört einfa zur guten Ordnung im Geschäft: es handelt sh dabei um die gegenseitige Klarstellung

eines Geschäfts. Der Quittungsstempel is eine Steuer auf den Ordnungçgssinn im Geschäft. Wenn der Stempel so gering ist, warum haben denn die Minister ih ausgenommen? Da hatten sie doch mit gutem Beispiel vorangehen sollen; sie können ja au jeßt noch na- träglich eine Bundesrathsvorlage darüber machen. Das ist so recht eine Steuer, die den Mittelstand belastet. Das ift eine praktische Probe auf die Fürsorge für den „Mittelstand. Mit dem Frachtstempel hat man 6 in der Oeffentlichkeit wenig beschäftigt, wohl weil man ihn nicht ernst nahm. Die Reichsverfassung fordert die möglichst niedrige Tarifirung der Massenartikel; das wurde als ein Grundrecht be- zeichnet, wichtiger als alle politischen Grundrehte. Jeßt wird ein Stempel eingeführt, der gerade bei den geringwerthigsten Artikeln be- sonders belastend ist; so z. B. bei einem Waggon von Patsteinen, der 90 Z Gewinn abwirft, beträgt der Stempel von 20 9 40 % des Werths. Die Sammelladung war ein Fortschritt; jetzt will man bei Sammelladungen jedes einzelne Stück besteuern. Dazu die Besteuerung der größeren Postpaete, der Connossemente u. \. w. Vom Parteistandpunkt aus könnten wir nur die Annahme der ganzen Steuervorlagen wünschen; die Menge der Plackereien und Scherereien würde die Anschauung wachrufen, daß wir doch das richtig voraus» gesehen haben. Gerade diejenigen Parteien, welche die Militärvorlage angenommen haben, hätten alle Ursache, uns vor diesen Schädlich- feiten zu bewahren.

Staatssecretär Dr. Graf von Posadowsky:

Meine Herren! Wir stehen in der Berathung der ersten Steuer, die die Grundlage bilden soll für die Ausführung der Finanzreform. Der Herr Abg. Richter hat es vorhin scharf getadelt, daß der bayerische Herr Bevollmächtigte auf den Gedanken der Finanzreform eingegangen ist. Er hat gesagt, man wolle in das allgemeine Fahrwasser ein- lenken, weil man die Kritik der Steuern fürhte. Nun, meine Herren, wir fürchten nicht diese Kritik; denn diese Steuern find nah reiflicher Berathung im Schoße der verbündeten Regierungen beschlossen, und ih glaube, der Herr Abg. Richter hat von dem Rechte der Kritik einen recht weitläufigen Gebrau gemacht.

Meine Herren, wenn eine neue Steuer in Sicht ist, so ertönt in der Regel der Kassandraruf in lapidarisher Kürze: „Die ganze Bran he wirdunfehlbardurhdie neueSteuer ruinirt." Meine Herren, wenn sich die Regierungen durch folche Befürchtungen und Uebertreibungen bange machen ließen, würden wir überhaupt zu keiner Steuer kommen.

Wenn man die ganzen Klagen etwas nüchtern:r betrachtet, so sagt man si: die Klagen gehen von Interessenten aus oder doch von folhen Personen, die die Interessenten vertreten. Es ist immer eine \chmerzliche Procedur im Leben, wenn aus dem Privatvermögen in Form von Steuern Theile in das Vermögen der Allgemeinheit über- gehen follen, und es is ein ganz natürliher Vorgang, daß sich dabei jeder wehrt, fo gut er kann. Aber, meine Herren, diefer Gesichtspunkt der Interessenten darf natürliß und is es auch nicht nit maßgebend sein für eine geseßgebende Versammlung und für die ver- bündeten Regierungen. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, bisher hat die Börse, soweit es den Neichsstempel- abgaben-Entwurf betrifft, nicht in das allgemeine Fahrwasser eingelenkt, sondern fich gegenüber dem Gedanken einer stärkeren Heranziehung der Börse ziemlich ruhig verhalten. Jch hatte den Eindruck, die Börse sage si selbst, sie sei bereit, zu den erforderlichen neuen Lasten beizutragen, und es war auch bei Berathung der Militärvorlage die Ueberzeugung der Mehrheit des Hauses, daß auch die Börse zu den erhöhten Ausgaben heranzuziehen sei. Man hat aber der Börse von anderer Seite zugerufen: Die Börse scheint si in stiller Resignation zu befinden, sie is vor der drohenden Gefahr bereits vollkommen er- starrt, sie rührt sih nicht. Meine Herren, ih kann Sie versichern : die Börse fängt an, den Fehler wieder gut zu machen, sie scheint er- wacht zu sein und protestirt jeßt auch lebhaft gegen die neue Form der Besteuerung. :

Meine Herren, Sie mögen es mir verzeihen, wenn ih bei dieser Gelegenheit auf eine historishe Reminiscenz zurückkomme, wie sich die Dinge stellen bei der Befürchtung neuer Steuern und wie die Wirkungen sind, welche eintreten, wenn die Steuern dur- geführt sind. Ich habe hier einen amtlichen Bericht vor mir, geshrieben nah Erlaß der Börsensteuer-Novelle vom Jahre 1885. Darin heißt es wörtlich: : i

Die bisherigen Erfahrungen haben die Besorgnisse gerecht- fertigt, welhe für das sogenannte Tagesspeculationsgeschäft, die Zwischengeschäfte und insbesondere die Arbitrage der Fonds- und Cffectenbörse, da sie die Unkosten einer procentualen Steuer zu tragen nicht im stande sind, gehegt wurden. Diese Geschäfte haben eine bedeutende Reduction erfahren; mehrere Gesellschaften, welche der Vermittelung in denselben dienten, haben vorgezogen, ihre Thätigkeit ganz einzustellen. Das Waarengeshäft ist nur in Betreff der „börsenmäßig“ gehandelten Waaren der Steuer unter- worfen, und auch da hat sie sich als ein niht geringes Hinderniß erwiesen.

Dann wird weiter gesagt :

Die weit hinter den Voranschlägen der Regierung zurügeblie- benen Erträge der Steuer im ersten Vierteljahr, nachdem sie in

Kraft ‘getreten, lassen deutli. ihre lähmenden Wirkungen auf das Börsengeshäft erkennen. Die Störung, welche sie in der Ent- wickelung des Börsenverkehrs hervorbrachte, läßt sih ganz genau an dex starken Verminderung der Einlieferungssummen bei der Bank des Berliner Kassenvereins beobachten, welche einen zutreffenden Maßstab für den Umfang des Effectenverkehrs geben.

Und zum Schluß heißt es:

Schon der Schatten, den das Geseg in seinen Vorbereitungs- stadien und nah seinem Erlaß (im Mai) im voraus warf, hatte stark deprimirend gewirkt.

Meine Herren, das war im Jahre 1385. Wie haben sich dem gegenüber die Thatsachen verhalten? Jh nehme an, daß jener Bericht aus der vollen, ehrlihen Ueberzeugung geschrieben ist, daß diese Wirkung wirkli eintreten würde. Glücklicherweise aber haben sich die Verfasser des Berichts getäuscht, zum Vortheil: der Interessenten und Vortheil der Reichsregierung.

Die acht größeren Berliner Bankgeschäfte haken in dem Jahre 1885 mit 287 Millionen gearbeitet und arbeiten im laufenden Jahre dagegen mit 452 Millionen. (Hört, Hört! rechts.) 1884 haben sämmtliche deutshe Banken mit einem Kapital von 1265 Millionen gearbeitet, also v or Erlaß diefer verhängnißvollen Börsensteuer ; im Jahre 1892 waren es 1653 Millionen. Und ihre Rentabilität steigerte sich tro der Einführung des Umsaßstempels von 610/4 im Jahre 1885 auf 73 % im Jahre 1890. (Hört! hört! rets.)

Die Einlieferungen bei dem Berliner Kassenverein, auf die in jener verlesenen Erklärung Bezug genommen ist, haben sich von 1007 Millionen im Jahre 1886 auf 1519 Millionen im Jahre 1889 gesteigert, ebenfalls troß der Erhöhung des Börsenstempels.

Man kann nun sagen: jeßt liegt aber doh das Börsengeshäft darnieder, es ist doch in der That ritig, daß die Erträgnisse aus den Reichsftempelabgaben wesentli zurückgegangen sind. Meine Herren, ih glaube, kein Sachverständiger ift der Ansicht, daß die Stempellast, welche auf den Börsengeschäften ruht, in irgend einem ursächlihen Zusammenhang steht mit dem Rüdckgange des Börsengeschäfts über- haupt. (Sehr richtig! rechts.) Wenn jeßt die Börsengeschäfte zurück- gegangen sind, so liegt das an den Folgen der großen Fahre der Ueberspeculation von 1888 bis 1891; man ist vor den Börsen- geshäften zurückgeshreckt, hat vorläufig das Vertrauen verloren; des- halb it der Umfatz zurückgegangen.

Wie hat sih nun die Börsensteuer im einzelnen in ihren Wir- kungen für die Neichsfinanzen gezeigt ? Ich verweise dieserhalb auf die statistishen Nachweisungen, die ja zum theil auch in den Motiven stehen; danach hat \ich der Ertrag an Shlußnoten- stempel von 2,3 Millionen im Jahre 1881 auf 11 Millionen im Jahre 1891/92 erhöht, troß der vermehrten Umsaßsteuer des Jahres 1885; cs hat sich also der Ertrag des Umsaßstempels mehr als vervierfaht. Das ist doch meines Erachtens ein Beweis dafür, daß der Umsaßzstempel in der That keine nachtheilige Wirkung auf die Größe des Börsengeschäfts ausübt. Jm ganzen sind die Einnahmen aus den Reichsstempelabgaben gestiegen von 111/10 Millionen im Jahre 1882/83 auf 243/10 Millionen im Jahre 1892/93 auch ein Zeichen, daß die Börse troß des Geseßes normal functioniren kann.

Ich komme nun zurück auf die Einzelheiten des Gesetzes selber. Es ift uns vorgehalten worden, auch von dem Herrn Abg. Nichter, daß es sehr thöricht wäre, ein Geseß ab irato zu machen, und daß in diesem Gesey doch wohl ein bishen der allgemeinen Stimmung des von der Börse geshädigten Publikums Ausdruck gegeben würde. Es haben eine Masse unerfahrener, und ih will auch zugeben; leitsinniger Leute dur Ankauf höchst zweifelhafter Werthe erheblihe Vermögensverluste erlitten. Darüber ift in weiten Kreisen der Bevölkerung Mißstimmung, und man will vielleiht in diesen Kreisen so eine Art Strafjustiz gegen die Börse üben. Ich würde indeß ein derartiges Verfahren für ungerecht, für wirthschaftlich verfehlt und für höchst unpolitisch halten. Meine Herren, in dem einen Schriftstück, was vorhin der Herr Abg. Richter citirt hat, finden Sie folgenden Passus, den ih mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten verlesen will:

Die® Tendenz, daß der Gesetzentwurf eine Maßregelung der Börfe darstellen soll, müssen wir aufs tiefste beklagen.

Ich bestreite, daß den verbündeten Regierungen auch nur der Ge- danke gekommen ist, der Börse gegenüber irgend eine Maßregel zu ergreifen, weil andere Leute ihr Geld leihtsinnig oder unerfahren ver- loren haben. Es ift ferner in jenem Sthriftstück gesagt:

Bei Beurtheilung von der Börse betreffenden Vorschlägen können weder persönliche Ansichten von Nichtsahkundigen noch die Forderungen politischer Parteien maßgebend sein, fondern einzig und allein Erwägungen von nationalem oder internationalem Stand- punkt.

Meine Herren, ih unterschreibe diesen Passus voll und ganz und möchte nur hinzusetzen, daß bei cinem Finanzgeseß und das werden Sie natürli finden do auch finanzielle Gesichtspunkte maßgebend sein müssen. Man mag über die Börse denken, wie man will, so muß man doch ohne weiteres anerkennen, daß die Börse ein wirth- \chaftlich nothwendiges Institut ist, daß dieselbe auch un- bedingt internationale Beziehungen pflegen muß, und daß man die Börse nicht in dem Maße besteuern kann, daß man sie dadurch aus dem internationalen Verkehr heraushebt, sie international isolirt. Mit einer folhen Besteuerung würde man einen großen Theil der Börsengeschäfte ruiniren. Die verbündeten Regierungen find bei dem Entwurf von dem Princip ausgegangen, den Stempel auf inländishe Papiere zu verdoppeln und auf ausländische Papiere zu verdreifachen. Wir haben aber dabei, wie au die Gegner der Vorlage anerkennen werden, do manche Erleichterungen eintreten lassen. Ich erinnere nur daran, daß bisher das Reportgeschäft doppelt be- steuert ist, und daß in Zukunft dieses Geschäft nur einen einmaligen Stempel tragen wird eine oft betonte Forderung der Börse. Es ist gegen jene Bestimmung in der Oeffentlichkeit zwar der Einwand erhoben worden, diefes Entgegenkommen wäre viel zu weit- gehend, denn der doppelte Stempel von den Reportgeschäften würde deswegen erhoben, weil sehr häufig bet Reportgeschäften die in Kost gegebenen Papiere verfielen und dann wirklih ein stempelpflichtiger Verkauf statifände. Jch glaube, dieser Fall ist ein Ausnahmefall, und man kann” eine Besteuerung niht aufrecht erhalten, die in der That dem inneren wirthschaftlihen Vorgang nicht Rechnung trägt. Jch erinnere ferner daran, daß in dem Gesetz eine Erleichterung für die creditsuhenden Kreise des Grundbesites ein- geführt ist. Jeßt wird bei denjenigen Creditinstituten, die die Dar- lehen in Papieren geben, dieses Geschäft, die Hingabe der Valuta in

Papier an ‘den Squldner,

es mußte daher der Ver Nach der Vorlage hat man, i nicht Papiere, sondern Geld h valuta do, niht den Chara Stempel für jenes Geschäft Interessentenkreisen der Einw dic kleine Speculation getroffen werden.

als ein Umsaßgeschäft betrachtet und berechnet werden. ndem man si sagte, daß. der Schuldner aben will, und die Hingabe der Darlehns- kter des Kaufs von Papieren trägt, den in Fortfall gebracht. Es ift ferner in and gemacht worden, es würde besonders durh die Erhöhung des Stempels wesentli auf die Eingabe der Handels- 1, die auf Seite 13 Folgendes

faufêumsaßstempel

Ich gestatte mir da kammer zu Frankfurt a. M. hinzuweiser sagt von der kleinen Speculation:

Sie, d. h. die kleinen Speculanten, Staat wichtig, denn, hat, ist eine directe U aufzunehmenden

sind aber auch für den wie die Erfahrung der leßten Jahre gezeigt nterbringung der für die Staatsbedürfnisse Anleihen in die Hände der Kapitalisten mögli, und hier bedarf es der Mitwirkun den abfaß- und aufnahmsfähigen M handensein der Kapitalist nicht die entwidckelt.

rung jener Coulisse, welche arft darstellt, ohne dessen Vor- erforderliche Zuversicht

ist aber darauf hingew durh die zahlreihen Conversionen Zinsreduction für erstklassige

iesen worden, daß

und die ras fortschreitende

inländishe Staats- und Communal- papiere gerade die mittleren Klassen nit mehr in der Lage sind, von dem Zinserträgniß ihres Vermögens zu leben, und daher ge- zwungen, besser rentireude Staatspapiere zu erwerben.

Das deckt sich ungefähr mit Den t} hier ausgeführt hat. Jahren die kleine Speculation w den deutschen

vas der Herr Abg. Nichter ß in den letten eniger ihr Ziel darauf gerihtet hatte, Staatscredit zu heben und deutsche Staatspapiere unter- zubringen, sondern jene bochverzinslihen fremden Papiere, die dem deutschen Publikum so ungeheure Ve (Sehr richtig! rets.) Speculation nöthige Zuversicht zu geben, fo vorsihtigen Publikum die

Ich meine nun allerdings, da

rluste verursacht haben. Und wenn darauf hingewiesen wird, die dem Publikum hat man eben vorläufig dem un- Zuversicht gegeben, jene riskanten Papiere

nothwendig,

Es wird dann ferner bei dieser Gelegenheit bezügli der Arb gesagt, daß es die Pflicht einer einsichtigen der irregeleiteten Strömung de zu lassen, vielmehr auf deren Kreisen des Vo wohls ein dur fein heimathlihen verbündeten Regierungen hätten {i diese Annahme ist völlig hinfä Enquêtecommis entgegengeseßten Man wird sich aber doch sagen, daß es ist, auch der Börse gewisse geseßliche Ich will damit nicht sagen, die Börse nicht ein wirth\ nüßliches- Institut fei.

Negierung wäre, \ih von r öffentlihen Meinung nicht mitreißen Aufklärung hinzuarbeiten und den übrigen [ks lar zu legen, wie rihtig im Interesse des Gesammt- e Fesseln beengtes Functioniren der Man scheint hiernach anzunehmen, die ch von dieser Strömung leiten lassen, llig; ih glaube aber, die Börsen- sion wird doch zu Resultaten kommen, die Standpunkt

W Oven Tel

Auffassung rihtig und nothwendig aufzuerlegen. und ih habe das vorhin ausgeführt, daß chaftlich absolut nothwendiges und auch Aber es wird von keiner Seite bestritten werden, daß an der Börse eine ganze Anzahl Ges werden, die bedauerlih sind (fehr rihtig! rechts) gewissen festen Normen, die gesehlih zu erlassen fei Vortheil des Instituts selbst und der , reellen und ahtbaren Kaufmann- Börse ihre Geschäfte macht.

Es ift ferner darauf hingewiesen wo denklih sei, die ausländischen Papiere Ich glaube, der Gedanke ziemli klar.

äfte gemacht und au die Börse n werden, ih wird fügen müssen zum überwiegend soliden schaft, die an der rden, daß es doch sehr be- her zu besteuern als die in- , warum man das gethan, liegt Die ausländischen Papiere genießen den vollen Rechts- {uy unserer Geseßgebung, sie genießen den vollen Verkehrseinrihtungen, auf dem Einkommen aus inländischen Papieren ruhen sowohl \ des Staats wie der Communen, niht zu tragen haben. alfo in dieser höheren Besteuerung der ausländis wisse Compensation.

Es ist ferner ausgeführt, daß gerade ländischer Papiere die bestritten, daß die Arbitrage eine nothwendige Börsfenmanipulation ist. Es fehlen inde rücksichtigen, für das Geschäft an sich merkmale, die es erkenutliß machen von Die Arbitrage wirkt unter denselben wie jedes andere Börsenges{häft, und das Motiv, shlossen wird, läßt sih aus der äußere bündeten Regierungen erkennen vollkommen den Werth der Arbitra an, den sie für die Erhaltung unserer Währung, für die der Curse, für die Begleichung unserer Handelsbilanz die Anregung des Börsengeschäfts über die Gntwickelung der Arbitrage hat auf den

Nutzen aller die Steuern,

chen Papiere eine ge-

durch die Besteuerung aus- Arbitrage wesentlih leiden würde. Es ist un- und vielfah nüzliche sen, um die Arbitrage zu be- reichende Unterscheidungs- dem reinen Speculations: ußeren Merkmalen, aus dem fie abge- n Form nicht erkennen. Die ver-

Ausgleichung und auch für haupt hat, und daß deshalb

Umsatsteuer als bündeten Regierungen haben aber bisher kein Mittel so weit sie wirthschaftlich berechtigt ist, durch eine Specialbestimmung zu schonen ; es würde sehr verdienstvoll sein, wenn aus der Commission bei Berathung des Geseßentwurfs solche y verwerthbaren Vorschläge erfolgten. aus der erhöhten Besteuerung, namentlih der ausländischen Papiere, n sollen, möchte ih darauf hinweisen, e doch wohl überwiegend a conto oder

Ertrag der

die Arbitrage,

Gegenüber den Folgen, die ih

die der Arbitrage dienen, ergebe daß erstens die Arbitragegeshäft a meta abges{lossen worden und deshalb {die Erträge der geschäfte, die hier angeführt sind, woh gewinnes darstellen, der wirklich durch die Arbitrage gemacht wird; daß ferner mit der Arbitrage Hand in Hand in der Wechselgeschäft

l nur die Hälfte des Gesammt-

Reichs - Stempelgesetz man würde endli wohl die Behauptung aufstellen können, wohl von sachverständiger Seite bestätigt! vielfa garnicht geliefert werden, sondern häufig ein Gegen- geschäft gemaht wird, was Deckung bietet, und daß infolge dessen eine Verstempelung der gekauften Stücke in vie

wird, daß die Arbitrage-

len Fällen garnicht

Es ist von der Seite, die der Auffassung ist, daß die Vorlage der verbündeten Regierungen in der Besteuerung der Börsengeshäfte nicht weit genug ginge, und daraus Vorwurf herleitet, die Forderung e

gegen die Vorlage einen gewissen rhoben, daß man in jedem Fall

geschäfte. Es geht. diese Forderung von dem Gedanken aus, daß jedes Zeitgeschäft ein Differenzgeshäft ‘ist und jedes Differenzges{chäft ein Spielgeschäft. Ich glaube, diese Auffassung ift vollkommen ‘irrig. Es giebt eine ganze Anzahl Zeitgeschäfte, die namentlich über Actien abgeschlossen werden, die durhaus effectiv sind. Zeitgeschäfte werden abgeshlossen, um sich. einen gewissen Erwerbspreis für einen be- stimmten Zeitpunkt zu sichern, und häufig deshalb, weil man zur Zeit, wo man kauft, noch nicht die paraten Mittel zur Deckung hat. Es ist ferner irrig, jedes Zeitgeshäft für ein Differenzgeschäft zu erklären. Es werden eine Masse Zeitgeschäfte abgeschlossen gar nicht in der Absicht, Differenzgeschäfte abzuschließen; erst durh die Cor- junctur kommt man dazu, nicht zu liefern, s\ondern die Differenz herauszuzahlen. Ebenso ist es irrig, in jedem Differenzgeshäft ein Spielgeschäft zu sehen. Es ist bezüglich der differentiellen Besteuerung der Zeit- und Kassageshäfte von fach- verständiger Seite mit Recht eingewendet worden, daß es gar nicht mögli sein würde, thatsächlih das Differenzgeshäft von dem Kassa- geschäft zu scheiden, und wenn man selbst diesen gefeßzgeberischen Ver- fuch machen wollte, es wohl möglich wäre, in der Form des Kafsa- geshäfts thatsählich Differenzgeshäfte und Spielgeshäfte zu treiben. Der Vorschlag, daß man, wenn das Geschäft abgewickelt ift durch Zahlung der Differenz, dann noch eine Nachsteuer erheben solle, er- scheint unausführbar; denn es würde dadurh eine Controle bedingt werden, die sih doch mit dem Börsfengeschäft kaum verträgt.

Ich erwähne ferner, daß au daraus dem Gefeß ein Vorwurf gemacht ist, daß man nicht das Lombardgeschäft der Besteuerung unterzogen hat. Jh meine, auch das wäre unrecht, denn die Lom- bardgeshäfte werden erstens abgeshlossen auf sehr kurze Zeit, und der Stempel würde dann ganz außerordentlih hoch und drüend [en und zweitens sind gerade die Lombardges{häfte häufig ein Ausdru des durchaus berechtigten Creditbedürfnisses in den kTleinsten Summen. Ueberdem könnte die Stempelsteuer jeden Augenblick dadurch um- gangen werden, daß man das Geschäft in die Form des Contocurrent- geschäfts kleidet.

Es ist gegen die Erhöhung der Stempelabgaben, insoweit sie auf den Börsengeschäften ruhen, überhaupt der Einwand gemacht wor- den : das ist eine durchaus unrationelle Form der Besteuerung, denn man besteuert ja den erst möglichen Gewinn und nicht den thatsählichen Ertrag, den man von dem Geschäft hat; wenn ein Börsengeschäft ab- ges@lossen wird, kann der Contrahent noch nicht wissen, wird es wirklich Gewinn erzielen oder wird es vielleiht einen Verlusi davon haben. Ih bemerke dem gegenüber, daß die überwiegende Anzahl aller Staaten thatsächlih diese Steuer hat, Staaten, wo die Geseiz- gebung in sehr enger Beziehung zum Handelsstand steht und die sehr reges Verständniß für die Interessen des Handelsstandes an den Tag legt. Jch nenne hier z. B. Frankreih und England und bemerke ferner, daß in einer Anzahl anderer Staaten gerade in leßterer Zeit, auch in Frankrei, sfi das Bestreben geltend gemacht hat, die Börsen- geshäfte stärker zur Steuer heranzuziehen. Und wir thun dies doch jeßt in recht bescheidenem Maße. Frankrei zieht aus der Börse über 50 Millionen Mark, während wir bisher aus der Umsaßsteuer nur 45 Millionen Mark gezogen haben.

Ich komme nun auf die sogenannten verkehrsfeindlichen Steuern : auf die Besteuerung der Quittungen, der Check- und der Giro- anweisungen und der Frachtbriefe.

Was zunächst die Besteuerung der Quittungen betrifft, so ist bier sehr dramatisch dargestellt worden, welches Unrecht es wäre, die Quittungen der Arbeiter, die alle vier Wochen ausgezahlt würden, zu besteuern. Ich glaube, der Herr Abg. Bebel hat darauf hingewiesen. Dieser Hinweis ist irrig, und der Herr Abg. Bebel wird ih durch nochmalige Lectüre des Gesetzes davon überzeugen, daß die Quittungen aller der Arbeiter steuerfrei sein follen, die unter die Versicherungs- pfliht des Alters- und Invaliditätsversicherunesgeseßzes fallen. Also diese Personen haben für ihren Arbeitslohn einen Quittungsstempel überhaupt nit zu zahlen. Ferner fällt doch ein großer Theil der Quittungen damit aus , daß alle Quittungen unter 20 M( überhaupt stempelfrei sind, und die hier ausgeführten Fälle, daß der kleine Hand- werker vorzugsweise den Stempel tragen muß, sind nur in déx Theorie construirt, das sind akademische Betrachtungen. Der kleine Hand- werker wird garniht daran denken, den Stempel zu tragen (Wider- spruch links; sehr wahr! rechts), er wird ihn bei der Arbeit calculiren oder wird ihn in Rechnung seßen und wieder einziehen, und es wird keinem Menschen einfallen, der bei einem leinen Handwerker eine Bestellung macht und zu bezahlen hat, diesem kleinen Handwerker den Stempel auferlegen zu wollen.

Es wird ferner eingewendet, daß es doch ein wunderbarer Gegensaß wäre, wenn man den Wucher bekämpfe und die Quittungen besteuere. Ich kann diesen Einwand aus der Praxis heraus nit recht verstehen und muß dem Herrn Abg. Nichter darauf entgegnen: Der Herr Abg. Richter darf wirklich von mir nicht glauben, daß ih den praktischen Verhältnissen, denen ih doch auch über 26 Jahre meines Lebens nahe stehe, so fremd geblieben bin, um nicht zu wissen, daß in einer großen Anzahl von Baarzahlungen natürlih jeder ordentliche Mensch eine Quittung fordert. Jch habe nur von Baarzahlung im allerengsten Sinne des Worts gesprochen, ih habe mi aussprechen wollen gegen

die Annahme, daß durch die Erhebung eines Stempels von 10 auf die Quittung dem Wucher Vorschub geleistet wird. Meine Herren, wer erst einmal in Wucherhänden ist, wird sih dadur nicht abhalten lassen, eine Quittung auszustellen oder eine Quittung zu fordern, weil 10 4 Stempel darauf liegen. Der Gedanke konnte do nur der sein, daß jemand einem Wucherer eine Abschlags- zahlung leistet und keine Quittung fordert, weil er 10 i Stempel sparen will. Wer aber einmal mit Wudherern Geschäfte maht, muß leider in der Regel \o fürhhterliße materielle Opfer bringen, daß. der kleine Fixstempel kein Grund sein wird, eine Quittung nicht zu fordern; ih glaube, daß gerade dieses Beispiel, welches hier gegeben worden ist, kein ganz glücklihes zu sein scheint. Dann, meine Herren, ist angedeutet worden, als ob die verbündeten Regierungen es an rechtem Verständniß volkswirth\chaftlicher Ver- hältnisse hätten fehlen lassen, weil sie eine folhe abnorme Steuer ein- führten wie die Quittungssteuer. Ich glaube, die Franzosen und die Engländer sind doch au re{cht praktishe und geshäftskundige Leute, und die haben ebenfalls die Quittungssteuer.

Es ist dann weiter der Checkstempel und der Girostempel ange-

fohten, und es ift darauf hingewiesen worden, wie wichtig es sei, gerade den Check- und Giroverkehr bei uns mehr zu entwideln, da darin ein wesentlicher Schuß für unsere Goldwährung

die Zeitgeshäfte hätte höher besteueren müssen als die Kassa-

liege. Richtig, meine Herren; ih bemerke aber zunächst,