1893 / 294 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

b. die Neuen Westpreußishen Mittheilungen, e. den „Geselligen“ in Graudenz, d. den Weichselboten erfolgen. Neuenburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Neuenburg. SBefanntmahung. [51702] Die Veröffentlihung der Eintragungen in das von den unterzeichneten Gericht geführte Genossenschafts- register wird für das Jahr 1894 durh 2. den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. den „Geselligen" zu Graudenz erfolgen. Neuenburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. [52011] Neumark, Westpr. Bekanntmachung. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Jahre 1894 die Eintragungen in das Handels- und Ge- uossenschaftsregister in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, in der Danziger Zeitung und in dem Kreisblatt des Kreises Löbau Westpr., die Eintragungen in das Genoßitenschaftsregister für Ueine Genossenschaften dagegen nur in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger und in dem Kreisblatt des Kreises Löbau Westpr. werden veröffentliht werden. Neumark, den 4. Dezember 1393, Königliches Amtsgericht. Nörenberg. Beschluß. [51961] Im Jahre 1894 werden bekannt gema{ht werden : l. die Eintragungen in das hiesige Handelsregister durch l) den Deutscheu Neihs- uud Preußischen Staats: Auzeiger zu Verlin, 2) den Anzeiger des MRegierungzamtsblattes zu Stettin, 3) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Pomm., 4) die Pommersche Volkszeitung dafelbst, []. die Eintragungen in das Genossenschaftsregister betreffs der größeren Genossenschaften durch l) den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger zu Verlin, i 2) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Ponm., 3) die Pommersche Volkszeitung daselbst, [1]. die Eintragungen in das Genossenschaftsregister betreffs der fleineren Genossenschaften nux dur 1) den Deutscheu RNeihs- und Preußischen Staats-Anzeiger zu Berliu, 2) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Pomm. Nöreuberg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. BALrtelt

Oberhausen. Bekanntmachung. [51705] Die öffentlichen Bekanntmachungen über Ein- tragungen und Löschungen im hiesigen Handels- und Genossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 dur 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) das Königliche Negierungs-Amtsblatt zu Düssel- dorf, i 3) die Nhein- und Nuhr-Zeitung zu Duisburg, 4) die Nheinish-Westfälische Zeitung zu Essen, 5) die Neue Oberhausener Zeitung hier, bezüglich der kleinen Genossenschaften jedoh nur durch die zu 1, 2 und 5 bezeihneten Blätter.

Die Eintragungen und Löschungen im Zeichen- und Musterregister werden nur durch den Reichs- und Staats-Anzeiger veröffentlicht.

Oberhausen, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

OberKkaufungen. Bekanutmachung. [51962] Zur Veröffentlichung der in das hiesige Handels-

und Genossenschaftsregister zu bewirkenden Einträge,

einshließlih der die fleineren Genossenschaften be-

treffenden, werden für das Jahr 1894 der eDeoutsche

Neichs- und Preußische Staats-AuzeigÆ“ und

das „Casseler Tageblatt und Anzeiger“ bestimmt. Oberkaufungen, den 1. Dezember 1593,

Königliches Amtsgericht.

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Oberweissbach. Befanntmachung. [51963] Die Bekanntmachung der Einträge in tas hiesige Handelsregister erfolgt im Jahre 1894 durh den Deutschen Reichs - Auzeiger, die Schwarzb. Rudolstädtische Landeszeitung und die Dorfzeitung in Hildburghausen. _ Oberweißbach, den 2. Dezember 1893. Fücstlihes Amtsgericht. Dr. Wahn. [52012] Odenkirchen. 1. Die Eintragungen in das Handelsregister werden im Jahre 1894 veröffentlicht: 1) in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

2) in der Kölnischen Zeiturg,

3) in der Kölnischen Bolkézeitung ;

4) in der München-Gladbacher Zeitung.

[1, Die Eintragungen in das Genof}senfchafts- register werden im Jahre 1894 für größere und kleinere Genofsenschafien veröffentlicht :

1) in dem Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger,

2) in der München: Gladbacher Zeitung.

Odenkirchen, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Eintragungen in unfer

werden im Jahre 1894

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Oderberg i. M. Die Handels- und Musterregister im Staats: Anzeiger und Zeitung veröffentlicht.

Oderberg i. M., den 1. Königliches A

[51964] Oderberg i. M. Die Eintragungen îu unfer 5 eni werden im Iabr 13894 für Genossens Staats-

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! schaftéregifster des hiesigen Amtsgerichts werden im

Oelde. ans, [51706] Die im Jahre 1894 zum Handelsregister erfolgen- den Eintragungen werden veröffentliht durch: 1) den „Deutschen Reiths- und Königlich

Preuftischeu Staats-Anzeiger ““ zu Verliu, 2) den „Westfälishen Merkur“ zu Münster, 3) die „Glodcke*“ zu Oelde. Oelde, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[51707] Oelde. Bekanntmachungen aus dem Ge- nofsenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 dur: 1) den „Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger““ zu Berlin, 2) die „Glocke“ zu Oelde, betreffend die „Molkerei Herzfeld“ auch dur das „Soester Kreisblatt". Oelde, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Die

Oeynhausen. Befanutmachung. [51966] Die Bekanntmachungen haben für das Jahr 1894 in folgenden öffentlichen Blättern zu erfolgen: 1) für das Handels-, Muster- und Genofsenschafts- register, abgesehen von kleineren Genossenschaften, in dem Reichs-Anzeiger, Minden-Lübbecker Kreis- blatt und Deynhaufer Allgemeinen Anzeiger; i 2) für kleinere Genossenschaften im RNeichs- Anzeiger und Minden-Lübbecker Kreisblatt. Oeynhausen, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

OIldeuburg i. H. Befanntmahung. [51708]

Die vorgeschriebene: Bekanntmachungen aus dem

hiesigen Handels- und Genossenschaftsregister erfolgen

im Jahre 1894

l) in dein Deutschen Reichs- und Preufti- scheu Staats-Anzeiger,

2) in dem Hamburgischen Correspondeuten,

3) in den hierselbst erscheinenden Wagrisch ¿ehmarn’schen Blättern.

Die aus dem hiesigen Zeichen- und Musterregister

nur in dem zu 1 genannten Blatt, die Bekannt

machungen aus dem Genossensckaftsregister für kleinere

Genossenschaften nur in den zu 1 und 3 genannten

Blättern.

Oldenburg i. H., den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[52013] Olpe. Im Jahre 1894 erfolgt die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Handelsregister im Deutschen Reichs-Anzeiger, in der Kölnischen Bolkszeitung und im Sauerländischen Volksblatt. Olpe, den 2. Dezeber 1893.

Königliches Amtsgericht.

[52014 Olpe. Im Jahre 1894 erfolgt die Bekannt- machung der Eintragungen in das hiesige Genossen- schaftsregister im Deutschen Neichs-Auzeiger, im Sauerländischen Volksblatt und in der Kölnischen Volkszeitung, für die kleineren Genoffenschaften nur in den beiden erstgenannten Blättern. Olpe, 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Osterburg. Befanuntmachung. [51709] Im Jahre 1894 werden von uns die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Neichs- und Königlich Preufzi- schen Staats-Anzeiger, die Altmärkische Zeitung hier und die Magdeburgische Zeitung und die Ein ragungen in das Zeichen- und Musterregister durch den Deutschen Reichs- und Königlich Vreußi- schen Staats-Anzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachungen für kleinere Geuossen- schaften erfolgen außer dem Deutschen MReichs- Anzeiger in der Altmärkischen Zeitung. Osterburg, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht

ck"as0Walk. Befanntmachung. [52015]

Im Jahre 1894 werden die Eintragungen :

l, in das Handelsregister: a. im Deutschen NReichs-Auzeiger, b. in der Berliner Börsenzeitung, c. in dem Pasewalker Anzeiger, d. in dem patriotishen Pasewalker Tageblatt, [T. in das Genossenschaftsregister : in den Blättern zu Ia., c., d. und der Prenzlauer Zeitung und Kreisblatt,

für kleinere Genossenschaften:

in den Blättern zu 1 a., d.,

das Zeichen- und Musterregister :

in dem Blatt la. veröffentlicht werden.

Die auf die Negister bezüglihen Geschäfte werden im Jahre 1894 durch den Amtsrichter Gebhardt unter Yitwirkung des Amtsgerihts-Secretärs Bibow) bearbeitet werden.

Pasewalk, den 4. Dezember 18393.

Königliches Atmtsgericht.

T, ti

FPitschen, Beckfauntmachung. [52016] Im Geschäftsjahre 1894 werden die Eintragungen in die für den Bezirk des hiesigen Amtsgerichts von uns geführten Handels-, Genofsenschafts- und Muster- register durch den Deutschen Reichs- und König- lich Preußischen Staats-Anzeiger, die Schlesische und Breslauer Zeitung und das Kreuzburger Kreis- blatt, die nur kleinere Genossenschaften betreffenden Eintragungen dagegen nur durch den Staats- Anzeiger und das Kreuzburger Kreisblatt bekaunt

gemacht werden. Pitschen, den 2. Dezember 1893, Königliches Amtsgericht.

: Bekanutmachung. _ [51710] Eintragungen in das Handels- und Genofsen-

Pn.

D; L

Jahre 1894 veröffentlicht durch:

1) den Deutscheu Reichs: nud Königlich Preußischen Staats-Auzeiger,

2) die Ihehoer Nackrichten,

3) die Hamburger Nachrichten,

l) das Plôner Wochenblatt,

‘cfanntmahungen für EÉleinere A E e 1

Genossenschaften und 4 genannten den 1, Dezember 18953.

Königliches Amtsgericht.

Pr. Holland. Befauntmachung. [51967]

Die Eintragungen in unser Handels- und Ge-

N R E Meg emer werden während des Jahres ur

a. den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, b, die Berliner Börsenzeitung, c. die Königsberger Hartung’sche Zeitung veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen, betreffend kleinere Ge- nossenshaften, werden dur die zu a. und c. ges nannten Blätter erfolgen. Pr. Holland, den- 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Prökuls. Vekäanntmachung. [52017] In dem Geschäftsjahr 1894 werden die für den Bezirk des unterzeihneten Gerichts erforderlihèn Bekanntmachungen über Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts- und Musterregister dur den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger und außerdem : __bezüglih des Handelsregisters dur die Königs8- berger Hartung’she Zeitung und das Memeler Dampfboot, bezüglih des Genossenschaftsregisters dur das Memeler Kreisblatt veröffentlicht werden. Prökuls, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Ragnit. Bekanntmachung. [52018] Die auf die Führung des Handels-, Muster- und Genossenschaftsregister sih beziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Amtsgericht im Ge- s{häftsjahr 1894 durch den Amtsrichter Boly unter Mitwirkung des Gerichts\chreibers, Secretärs Con- radt bearbeitet werden. Die nah dem Handel8geseßbuche und dem Ge- nossenshaftsgeseßze vom 1. Mai 1889 vorgeschrie- benen Bekanntmahungen werden durd den Deut- schen Reichs-Auzeiger uud Königl. Preußischen Staats-Anzeiger, den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, die Berliner Börsenzeitung, die Königsberger Har- tung’sche Zeitung und die Tilsiter Zeitung erfolgen. Die Eintragungen in das Genoffenschaftsregister, welche sich auf fleinere Genossenschaften beziehen, werden jedoch?! lediglich im Deutschen Reichs- Auzeiger uno Königl. Preußischen Staats- Anzeiger und in der Tilsiter Zeitung bekannt gemacht werden. Nagniîit, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Ranis. Bekauntniachung. [51968] Gür das Geschäftsjahr 1894 wird hinsichtlich der Bekanntmachungen hiesigen Königlichen Amtsgerichts Folgendes bestimmt: 1. Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden veröffentlicht durch: i a. den Deutschen Neihs- nud Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b, den öffentlichen Anzeiger zum Negierungs- Amtsblatt Erfurt und c. den Ziegenrüccker Kreis-Anzeigerc in Ziegenrück. [1]. Eintragungen in das Zeichen- und Muster- register werden durch die zu 1. unter a. und þ. be- zeihneten Blätter veröffentlicht und ITT. Eintragungen in das Genofsenschaftsregister werden dur das zu L. unter a. bezeichnete Blatt veröffentliht. Außer in diesem Blatte erfolgen die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften in dém zu T. unter c. bezeichneten Ziegenrücker Kreis- Anzeiger in Ziegenrück. Nanis, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsçcericht.

Ratibor. Bekanntmachung. [L

íIm JIahre 1894 werden die Bekanntmachungen

aus unserem Handels- und Genoffenschaftsregister

wie bisher :

a. in dem „Deutschen Reichs- und Königl. Prenß. Staat®2-Nnzeiger““,

þ. in der „Schlefischen Zeitung“,

o. in der „Breslauer Zettung“ d. in dem „Oberschlesischen Anzeiger“

erfolgen.

Für kleinere Genossenschaften sind die Blätter zu a. und d. bestimmt. i

Bekanntmachungen aus dem : register erfolgen nur durch den Anzeiger.

Die bezüglichen Geschäfte werden dur den Atnts8- gerichts-Nath Proten und durch den Gerichts-Secretär Scharf bearbeitet.

Ratibor, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1X.

Regenwalde. Betfauntmachung. [51712] Für das Jahr 1894 erfolgen die Betanntmachungen aus dem Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts im Deutschen Reichs-Anzeiger und der Ostsee- Zeitung zu Stettin, für kleinere Genoffenschaften im Deutschen Reichs- Anzeiger und bder Negenwalder Kreis-Zeitung. Regenwalde, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

zeichen- und Muster- Deutschen Reichs-

Reichenstein. Befanutmachung. [52019] Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in die bei dem unterzeihneten Gericht geführten :

Handelsregister :

a. im Deutschen Neichs-Anzeiger,

b. in der Schlesischen Zeitung,

c. in der Breslauer Zeitung,

J. im Franfktenfteiner Kreisblatt,

e. im Yeichensteiner Wochenblatt;

[1]. Genossenschaftsregister, bezüglich:

a. größerer Genossenschaften im Deutschen Reichs-Anzeiger, im Frankensteiner Kreis- blatt und im VYeichensteiner Wochenblatt, kleinerer Genossenschaften im Deutschen Reichs-Anzeiger und im NReichensteiner Wochenblatt ;

111, Zeichen- und Musterregister : im Deutschen Neichs-Anzeiger bekannt gemacht worden. Reichenstein, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

[51713] Reinerz. Während des Zahres 1894 werden die Bekanntmachungen ber bie Eintragungen in d5s Handels- und Genossenschaftsregister des biesigen

Gerichtsbezirfs durh den Deutschen Reichs- und

Preußischen Staats - Auzeiger, die lesisde Zeitung und das Reinerzer Stadtblatt, genannt Q erfolgen, für kleinere Genoffenschaften aber nur in leßterem Blatte und dem Deutschen Reichs- Bei gere ekanntmachungen aus dem Zeichen- und Muster- register erfolgen nur durch den Deutschen Reichs: Anzeiger. Reinerz, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Remscheid. Befanntinachung, [51714] Die öffentliche Bekanntmachung der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister im Laufe des Kälendetjährës 1894 wird:

l) durch den Deutschen Reichs- und König- lich Preußischen Staats-Anzeiger,

2) dur die Kölnische Zeitung,

3) durh die Remscheider Zeitung

erfolgen. Die Eintragungen in das Zeichen- und

Musterregister werden nur dur den Deutschen

Neichs- und Königlich Preußischen Staats-

Anzeiger veröffentliht werden. Die Bekaunt-

machung für kleinere Genossenschaften erfolgt außer im

Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen

Staats-Anzeiger auch noch in dem Remscheider

General-Anzeiger in Nemscheid.

Nemscheid, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abth. 7. Rheinbach. Befanntmachung. [52020] Für das Geschäftsjahr 1894 erfolgt die Beröffent- lichung der Eintragungen in das Handelsregister des hiesigen Königlichen Amtsgerichts dur folgende Blätter:

1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin,

2) die zu Köln erscheinende Kölnische Volkszeitung und Haudelsblatt,

3) die zu Bonn erscheinende Bonner Volkszeitung,

4) das hierselbst erscheinende Kreis-Intelligenz- blatt.

Die Veröffentlihung der Eintragungen in das

Genossenschaftsregister erfolgt durch : 1) den Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin,

2) die zu Bonn erscheinende Bonner Volkszeitung,

3) den zu Bonn erscheinenden General- Anzeiger für Bonn und Umgegend;

hinsichtlich der kleineren Genossenfchaften jedoch nur

l) in dem Deuischen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin,

2) in den zu Bonn erscheinenden General-Anzeiger für Bonn und Umgegend.

Rhciubach, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[S1TIO]

Rinteln. Die Eintragungen in das Handels-,

Muster- und Genoffenschaftsregister bei dem biefigen

Amtsgericht werden im Laufe des Jahres 1894 durch

a. den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

D. den Hannoverschen Courier,

c. die Schaumburger Zeitung (Kreisblatt)

veröffentlicht werden.

Bekanntmachungen aus dem Genossenschaftsregisier werden für kleinere Genossenschaften lediglich in dem Reichs-Anzeiger und in der Schaumburger Zeitun,

- Kreisblatt erfolgen.

Ninteln, den 4. Dezember 1893.

Köntgliches Amtsgericht.

Rödding., SBefanutmachung- [51716] Die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts- register werden für das Jahr 1894 im Reichs- und Siaats-Anzeiger und im Folkebladet in Haders- leben geschehen. Nödding, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Rügenwalde. SBefanntmahung. [52021]

Im Jahre 1894 werden veröffentliht werden:

l) die Eintragungen in unsere Zeichen- und Musterregister nur Deutschen Neichs Anzeiger, i: j

2) die Eintragungen in unser Handels- und Ge- nossenschaftsregister dur den Deutschen Reichs- Anzeiger, den Oeffentlichen Anzeiger zum Amts- blatt der Königlichen Megierung zu Köslin und durch die hiesige Neue Hirterpommersche Zeitung,

für kleinere Genoffenschaften jedoch außer durch den Deutschen Neichs-Anzeiger nur durch die hiesige Neue Hinterpommersche Zeitung.

Nüigentvalde, den 1. Dezember 1893,

Königliches Amtsgericht.

. ti Son DUTM) Len

Runkel. Bekanntmachung. [51717] Für das Jahr 1894 werden die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister be Tannt gemacht durch: l) den Deutscheu Reichs-Auzeiger, 2) den Rheinischen Courier und 3) den Nunkeler Anzeiger, 5 die Bekanntmachungen für kleinere Genosse: schaften jedo nur durch die zu 1 und 3 bezeichneten Blätter. Runkel, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abth. 111. Rybnik. Befanatnachung. [52022] Im Geschäftsjahr 1894 werden die auf Führung des Handels-, Genossenschafts, sowie des Zeichen- und Musterregisters fich beziehenden Geschäfte für den Bezirk des Amtsgerichts Rybnik durh den Amts- rihter DeutsWmann unter Mitwirkung des Vor stehers der Gerichtsschueiberei: Abtheilung 1V., beide zu Rybnik, bearbeitet und die Bekanntmachungen be- züglich des Handels-, Zeichen- und Musterregisters durch 1) den Deutschen Reichs-Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) die Schlesische Zeitung in Breslau, bezüglich des Genossenschaftsregisters durch i) den Dentschen Reichs-Anzeiger, 2) die Schlesische Zeitung in Breslau, 3) das Nybniker Kreisblatt, bei kleineren Genossenschaften indeß Deutscheu Neichs-:Auzeiger und Kreisblatt veröffentliht werden. Rybnik, den 3. Dezember 1893. f Königliches Amtsgericht.

und

nur durch den das Rybniker

hivelbein. BVefauntmachung. [52023] Si Eintragungen in die Handels-, Genofsenschafts- und Musterregister werden im Jahre 1894 in

1) dem Deutschen Reichs- und Königlich

Preufischen Staats-Auzeiger, 9) van Amtsblatte der Königlichen Regierung in Köslin, ¿

3) dem Schivelbeiner Kreisblatte bekannt gemacht werden.

Die Bekanntmachungen, welche lediglih kleinere Genossenschaften betreffen, erfolgen außer in dem Deutschen Reichs-Auzeiger im Kreisblatte zu Schivelbein. :

Schivelbein, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Schleswig. Bekanntmachung. [52024]

Die Eintragungen in das Handels- und Genofssen- schaftsregister des unterzeichneten Gerihts im Fahre 1894 werden durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Hamburger Nachrichten und die Schleswiger Nach- richten, fofern diese Eintragungen kleinere Genossen- schaften betreffen, nur durch den Deutschen Reichs-Anzeiger und die Schleswiger Nachrichten, veröffentliht werden.

Mündliche Anmeldungen werden werktäglich in den Geschäftsstunden von 10—12 Uhr Vormittags auf der diesseitigen Gerichts\chreiberei entgegen ge- nommen.

Schleswig, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11. Meyer. Schlieben. Bekanntmachung. [51972]

Für das Jahr 1894 sind die nachbezeichneten Zeitungen zur Aufnahme von Eintragungen bestimmt Wb

a. für Handelssachen der Deutsche Neichs- uud Königlicz Preußische Staats - Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, das Schweinitzer Kreisblatt,

h. für Musterregister der Deutsche Neichs- und Königlich Preußische Staats-Anzeiger,

c. für Genosfsenschaftêfachen der Deutsche Neichs- und Königlich Preußische Staats - Auzeiger, das Schweinitzer Kreisblatt.

Schlieben, den 5. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Schmiedeberg, Bez. Halle. Bekanutmachung.

Während des Geschäftsjahres 1894 wird die Ber-

öffentlihung der Eintragungen :

l) In das hiesige Handelsregister durch

à. den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung,

. die Magdeburgische Zeitung,

d. das Wittenberger Tageblatt,

e. das Schmiedeberger Wochenblatt.

2) In das Genossenschaftsregister durch

a. den Deutschen NReichs- und Preußischen Staats-Anzeiger,

b. das Wittenberger Tageblatt.

3) In das Muster- und Zeichenregister den Deutschen Preußischen

exfolgen.

Schmiedeberg, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht,

[52026]

Königl.

( nur durch Reichs- uud Königlich Staats-Auzeiger

Sehmiedeberg, Riesengehb. i Bekanntmachung. Für das Jahr 1894 werden zur Veröffentlichung

der Eintragungen in das Handels- und Geno\en-

schaftsregister folgende Blätter bestimmt : 2. der Deutsche Reichs-Anzeiger, b. der Bote aus dem Riesengebirge, c. das Hirschberger Tageblatt ; jur Beröffentlichung der Eintragungen in das Marken- und Muster1 egister : der Deutsche Neichs- Anzeiger ; jur Veröffentlichung der Bekanntmachungen von Heineren Genossenschaften : der Deutsche Neichs-Anzeiger und der Bote aus dem Niesengebirge. Schrnieveberg i. Schl., den 1. Dezember 1893, Königliches Amtsgericht.

[52025]

Schönberg i. Molstein.

e Vekanntmachunug.

Vie Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden während des Geschäftsjahres 1894 durch den Deutschen Reichs-Anzeiger, den Hamburgischen Korrespondenten, die Kieler Zeitung und den Schleswig-Holsteinischen Herold (Probsteier Nach richten) bekannt gemaht werden.

Schönberg i. H., den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Le

[01719]

Schönberg ü, EAOIStein,

. Bekanntmachung. „Die gerichtlihen Bekanntmachungen aus dem wenigen Genossenschaftsregister werden für die kleineren Genossenschaften, welche im Amtsgerichtsbezirk Schönberg i. H. ihren Siy haben oder haben werden, außer im Deutschen Reichs-Anzeiger während des Geschäftsjahres 1894 wie folgt bewirkt werden, und zivar :

l) für die sämmtlichen Meiereigenossenschaften und anderen eineren Genossenschaften dur den in Schönberg i. H. erscheinenden Schleswig: Holsteinischen Herold (Probsteier Nachrichten), : für den Konsumverein des Probsteier land- und volkswirthschaftlihen Vereins i. L. und die Verkaufsgenosseushaft des Probsteier land- und volkêwirthschaftliten Vereins für Prob- leier Saatkorn durh das in Kiel erscheinende landwirthschaftliche Wochenblatt für Schleswig-

Holstein, i

9) für den Laboer Kreditverein durch die in Kiel erscheinende Kieler Zeitung.

Amtsgerichtsbezirk

Für größ Bekanntmachungen

[51718]

gere Genossenschaften im hchönberg i. H. werden diese außer dur den Deutschen Reichs-Anzeiger im Vamburgischen Korrespondenten, der Kieler Beitung uno dem Schleswig Holsteinislhen Herold (Probsteier “tathrihten) erfolgen. Schönberg i. H., den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Loe,

Sehroda. Bekauntmachaug. [51970] Die Eintragungen in unser Handelsregister werden während des Jahres 1894 regelmäßig : 1) im Deutschen Reichs- und Königlich _ Preußischen Staats-Anzeiger, 2) im öffentlißen Anzeiger der Königlichen _ Regierung zu Posen, 3) in der Posener Zeitung, 4) im Schroda’er Kreisblatt

veröffentliht werden.

Die auf Führung der Handelsregister \sich be- ziehenden Geschäfte werden von dem Amtsgerichts- Ráâth Schaefer und dem Secretär Eichbaum be- arbeitet werden. ;

Schroda, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Sehroda. Bekanntmachung. [51971] Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister werden während des Jahres 1894 regelmäßig :

1) im Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Auzeiger,

2) im öffentlihen Anzeiger der

Regierung zu Posen,

3) in der Posener Zeitung,

4) im Schroda'er Kreisblatt veröffentliht werden, die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften jedo nur in den zul und 4 genannten Blättern.

Schroda, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Königlichen

Sechweinitz. Bekanntmachung. [52027] In dem Geschäftsjahr 1894 erfolgen für den Bezirk des unterzeihneten Amtsgerichts die nah 8 147 des Gefeßes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts- genossenschaften, zu erlassenden Bekanntmachungen außer im Deutschen Neichs-Auzeiger im Schwei- nißer Kreisblatte. Schweinitz, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Siegburg, Bekanntmachung. [91973] Vie im § 13 des Handelsgesetzbuches vorge]chriebe-

nen Bekauntmachungen von Eintragungen in die bei dem unterzeihneten Amtsgerichte geführten Handels- register werden für das Jahr 1894 dur folgende Blätter erfolgen, als:

1) den Siegboten,

2) das Siegburger Kreisblatt,

3) die Siegburger Zeitung,

4) das Megtierung8amtéblatt und

9) den Deutschen Reichs-Anzeiger.

Die Veröffentlichungen der Eintragungen in die Genossenschaftëregister werden für denselben Zeitraum durch den Dentschen Neichs-Auzeiger und das Siegburger Kreisblatt erfolgen.

Siegburg, den 6. Dezember 1893.

Königlihes Amtsgericht.

Sonderburg. Bekanntmachung. [51720]

Die Veröffentlihung der Eintragungen in die öffentlichen Negister des unterzeichneten Amtsgerichts wird für das Jahr 1894 erfolgen:

a, hinsichtliht des Handelsregisters

in. dem Dentschen Neichs- und Preußischen Staats-Anzeiger,

in den Hamburger Nachrichten,

in der Sonderburger Zeitung,

b. hinfihtlih des Genossenschaftsregisters in den zu a. bezeichneten Blättern, bezüglich kleinerer Ge- nossenschaften jedo nur in dem Deutschen Reichs- und Königlißh Preuftischen Staats-Anzeiger und der Sonderburger Zeitung,

C. hinsihtli} des Vêuster- und Zeichenregisters allein in dem Deutschen Reichs- uud Königlich Preußischeu Staats-Anzeiger.

Sonderburg, den 2. Dezember 1893,

Königliches Amtsgericht.

Königlich

Sontra. Bekauntmachung. [52028] Während des Geschäftsjahres 1894 werden die Ein- träge in das Handels- und in das Genoffenschafts-

register des hiesigen Amtêgerichts dur l) den Deutscheu Reichs- und Preußischen Staats-Unzeiger, 2) die Kasseler Allgemeine Zeitung, 3) das Notenburger Kreisblatt, für die kleineren Genossenschaften aber nur durch die unter Nr. 1 und 3 genannten Blätter veröffentlicht werden. Sontra, den 2. Dezember 1893, Das Köniaglihe Amtsgericht. Habicht.

Königlich

Stolberg a. M. Bekanntmachung.

Im Geschäftsjahre 1894 werden

l) die Eintragungen in unser Handels- und Ge- nossenschaftsregister durch a. den Deutscheu Neichs-Auzeiger,

b. den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg,

c. die Nordhäuser Zeitung,

d. den Stolberger Anzeiger,

2) die Eintragungen in das Zeichen- und Muster- register nur durh den Deutschen Reichs- Auzeiger bckannt gemacht werden.

Die Bekanntmachungen rücsihtlich kleinerer Ge-

nosfenschaften erfolgen außer dem Deutschen Reichs-

Anzeiger nur durch den Stolberger Anzeiger.

Stolberg a. §H., den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[51721]

Straussberg. Beschluß. [51722] Im Geschäftsjahre 1894 werden die vorgeschriebenen dieéseitigen Bekanntmachungen bezüglich l. des Handelsregisters durch den Deutschen Neichs- und Königlich Preustischen Staats- Anzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Negterung zu Potsdam und das Straußberger Wochenblatt: 11. des Genossenschaftsregisters und zwar größerer Genossenschaften durch dieselben Organe, kleinerer Genossenscdaften durch den Reichs - Anzeiger und das Straußberger Wochenblatt; [I]. des Zeichen- und Musterregisters dur den Reichs-Auzeiger erfolgen. Straufbeïg, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Stzrehlen,. Für das Jahr 1894 erfolgen die ekanntmachungen 1) für das Handelsregister dur den Deutschen Reichs- Auzeiger, die Schlesische Zeitung

Bekauntmachuug. [51723]

und das Kreisblatt zu Strehlen,

2) für das Genossenschaftsregister durch den Reichs- Anzeiger und das Kreisblatt zu Strehlen,

3) für das Zeichen- und Musterregister durch den Reichs - Anzeiger.

Strehlen, den 29. November 1893. Königliches Amtsgericht.

Strelno. VBekaunutmachung. [52029] Im Jahre 1894 werden die Bekanntmachungen der Eintragungen in unser Handels -, Genossen- shafts- und Musterregister durch folgende Blätter veröffentlicht : 1) den Deutschen Reichs-Anzeiger, 2) das Posener Tageblatt, 3) die Ostdeutsche Presse, 4) das Strelnoer Kreisblatt. Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften werden jedoch nur dur die unter 1 und 4 auf- geführten Blätter erfolgen. Strelno, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Tempelburg. Bekanntmachuug. [51724] Die das Handels-, Genossenschafts- und Muster- register des unterzeichneten Gerichts betreffenden Be- kanntmachungen werden in dem Kalenderjahre 1894 in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger und der Tempelburger Poft veröffentliht werden. Tempelburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

[52030] Tholey. Die Bekanntmachung der Eintragungen ia die Handels- und Genossenschaftsregister des hiefigen Amtsgerichts erfolgt im Jahre 1894 durch l) den Deutschen Reichs-Anzeiger, 2) die St. Johanner Volks-Zeitung, auch für die kleineren Genossenschaften. Tholey, den 5. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Seibert.

Tondern. Vekanutmachung. [52031] Die Bekanntmachungen aus dem Handels- und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts erfolgen für das Jahr 1894 im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, in den Hamburger Nachrichten, der Tondernschen Zeitung und den Tonderner Nachrichten, für kleinere Genoffenschaften außer im Deutschen Reichs- Anzeiger nur in der Tondernschen Zeitung. _Die Bekanntmachungen aus dem Muster und Zeichenregister erfolgen nur im Deutschen Reichs- Auzeiger. Tondern, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 1.

Torgau. _Vekanntmachung.

Im Jahre 1894 veröffentlichen wir in das Handelsregister sowie in das register :

a, im Deutschen Reichs- Staats-Anzeiger, b. im Torgauer Kreisblatt, c. in der Magdeburgischen Zeitung dagegen die Eintragungen in daz _Zeichen- und Musterregister nur im Deutschen Reichs- und Königl. Preußischen Staats-Anzeiger.

Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt- machung außer in dem Deutschen Reichs-Anzeiger nur im Torgauer Kreisblatt. 7

Torgau, 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

I die Eintragung Genofsenschafts-

Trachenberg. Bekanntmachuug. [52032]

Die Bekanntmachungen, betreffend das Handels- und Genossenschaftsregister des unterzeihneten Gerichts erfolgen für das Jahr 1894:

l. im Deutscheu Neichs- und Preuftischen Staats-Auzeiger.

[I. in der Schlesischen Zeitung,

[TT. in der Berliner Börsenzeitung,

[Y. im Militsher oder Trebniter Kreisblatt

nach Lage des Orts. i:

Die Bekanntmachungen, betreffend Zeihen- und Musterregister, erfolgen nur in dem Ball U L, betreffend kleinere Genossenschaften, nur in den Blättern zu I. und IV.

Trachenberg, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Königlich

Treflart. Bekanutmachuug.

[. Die Veröffentlihung der Eintragungen und Löschungen aus dem hiesigen Handels- und Genofssen- schaftsregister wird im Kalenderjahre 1894 erfolgen : a. im Reichs-Anzeiger, b. in der Eichsfeldia, c. in dem Mühlhäuser Anzeiger. _11. Die Veröffentlihung der den Hilde rands- häuser Spþpar- und Darlehnskassenverein betreffenden Eintragungen und Löschungen wird im Kalenderjahre 1894 ausschließlih durch die zu Ta. und b. bestimm- ten Blätter geschehen. 111. Die Veröffentlihung der im Laufe des Ka- lenderjahres 1894 entstehenden tleineren Genoffen- schaften betreffenden Eintragungen und Löschungen wird ausschlicßlich) durch die zu la. und c. bestimm ten Blätter geschehen. Treffurt, am 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[S4T25]

Tremessen. Befanutmachung. [51726] Die Eintragungen in das Handels-. Genossen- [chafts-, Zeichen- und Musterregister, sowie die Ein- tragungen, betreffend die Ausschließung oder Auf bebung der ehelichen Gütergemeinschaft, werden im Jahre 1894 von dem unterzeichneten Amtsgericht veröffentliht werden durch l) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

2) die Posener Zeitung, 3) die Ostdeutsche Presse, 4) das Mogilnoer Kreisblatt (TremessenerZeitung). Die Bekanntmachungen, betreffend kleinere Ge- nofsenschaften, werden lediglich im Deutschen Reichs- Anzeiger und im Mogilnoer Kreisblatt (Tre- mesjener Zeitung) erfolgen. Tremessen, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

und Preußischen

Treptow a. R. Bekauntimahuug. [51727]

Die Bekanntmachungen aus unseren Handels-, Genoffenschafts- und Musterregister werden rend des Geschäftsjahres 1894 dur den Deutschen Reichs- Anzei er, die Stettiner Ostsee-Zeitung, den Trep- tower Anzeiger, die Treptower Zeitung; die Bekannt- machungen für fleinere Genossenschaften jedo außer im Deutschen Reichs-Anzeiger nur noch durch a Kreisblatt zu Greifenberg i. P. veröffentlicht werden.

Treptow a. N., den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

: : [52098] UsIar. Die Eintragungen in das hiesige Han- dels- und Genossenschaftsregister werdez im Laufe des Jahres 1894

1) im Deutscheu Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) im Hannoverschen Courier, 3) in den zu Uslar erscheinenden Sollinger richten veröffentlicht werden. __Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen- schaften 147 Gesetzes vom 1. Mai 1889) werden außer im Reichs-Anzeiger nur in Sollinger Nachrichten (oben zu 3) erfolgen. Uslar, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. IL.

Nach-

Not

DCTN

YVandsburg. Bekanutmachung. [51728] Für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts wer- den im Laufe des Jahres 1894 die Bekanntmachungen, betreffend Eintragungen in das Handels- und Ge- nofsenschaftsregister, durb folgende Blätter : 1) den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats: Anzeiger, 2) das Amtsblatt der zu Marien- werder, 9) die Danziger Zeitung, und für kleinere Genossenschaften durch den Deut- schen Reichs- und Preußischen Staats-Au- zeiger und das Kreiéblatt Flatow erfolgen. Vandsburg, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Negterung

Waldenburg. Bekanntmachung. [51729] In dem Geschäftsjahr 1894 werden die auf die Führung der Handels-, Zeichen-, Muster- und Ge- nossenschaftsregister bezüglichen Geschäfte aus dem Amtsgerichtsbezirk Waldenburg von dem Amts- gerihts-Rath Pyrkosh und dem Ersten Geri(hts schreiber, Kanzlei-Rath Schröter bearbeitet. Die Veröffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt: a. aus dem Handelsregister in der Berliner Börsenzeitung, der Schlesischen und Breslauer Zeitung und im Waldenburger Wochenblatt : aus dem Genossenschaftsregister im Deutschen Neichs - Anzeiger fowte im Waldenburger Kreisblatt und Waldenburger Wochenblatt; sür kleinere Genossenschaften außer im Deut- scheu Reichs - Anzeiger nur im Walden- burger Wochenblatt. Waldenburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Warburg. Bekanntmachung [51979] des Königlichen Amtsgerichts zu Warburg.

¿Für das Geschäftsjahr 1894 werden im Deutschen Reichs-Anzeiger und dem in Paderborn er- {heinenden Westfälischen Volksblatt veröffentlicht :

die Eintragungen in das Handels-, Muster- und Zeichenregister ; bezüglich des Handelsregisters mit der Ausnahme, daß die Eintragungen der gewöhnlichen Handelsfirmen und der desfallsigen Procuraerthei- lungen im Firmenregister nur im Westfälischen Volksblatt in Paderborn und tu: Warburger Kreis blatt veröffentlicht werden.

Warburg. Befanntmahuug [51980] des Königlichen Amtsgerichts zu Warburg.

Die Veröffentlichung der Eintragungen in unser Genossenschaftsregister erfolgt im Jahre 1894 im Deutschen Reichs-Auzciger und im Westfälischen Volksblatt in Paderborn für sämmtliche Genofsen- schaften, auch für die kleineren.

Warendorf. Bekanutmachung.

Zur Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels-, Muster- und Genossenschaftsregister habe: wir für für das Jahr 1894

l) den Deutschen Reichs-Auzeiger,

___2) das Warendorfer Wochenblatt, bestimmt.

Warendorf, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[51975]

Warstein, Bekanntmachung. [917:

Die Eintragungen in das Handelsregister in dem Geschäftsjahr 1894 follen dur den öffentlihen An- zeiger des - Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Arnsberg, den Deutscheu Reichs- und KFönig lich Preußischen Staats-Anzeiger, die KölnifÖ: Zeitung und die Berliner Börsenzeitung, die Eintragungen in Zeichen- und Muster register durch den Deutschen Reichs: und Köni lich Preußischen Staats - Anzeiger bekannt go macht werden. Warstein, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

das

Warstein. Bekanntmachung. Die Eintragungen in das Geno\enicbaftt in dem Geschäftsjahre 1894 sollen dur der schen Reichs- und Königlich Pre Staats-Anzeiger und das Westfälische A bekannt gemacht werden. Warstein, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht

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Bekanntmachung. [1732] : Veröffentlihung der & intragungen im Handels-, Genossenschafts- und Musterregister erfalat für das Jahr 1894 dur den Deutschen Reichs: und Preußischen Staats-Anzeiger und bei Ein- tragungen in das Handels- und Genoffenschaftsregister außerdem noch durch die Königsberger Hartung ?e Zeitung. Wehlan, den 1. Dezember 1893. -

Königl. Amtsgericht.

Wehlan.

Die