E S R E E E
G É E U E
stimmen. Das Erportgeshäft können wir allerdings nicht entbehren ; aber es ist ein sehr s{chwankendes, jederzeit dur Zwischenfälle ge- störtes Geschäft, daß wir darauf nicht die ganze Industrie- und Handelspolitik aufbauen können. wünsche im Interesse des deutschen Volkes, daß dieser Vertrag abgelehnt wird. Dieser Handels- politik muß endlich - ein: Bis hierhin und nicht weiter! zugerufen werden. Dadurh wird die Autorität der Krone mehr gestärkt werden als durch die Politik, welche die Unterstüßung der Socialdemokraten findet.
Abg. Kröber (südd. Volksp.) erklärt ih für den Vertrag und bestreitet, daß die bayerishe Landwirthschaft dur denselben besonders
eshädigt würde. Die Landwirthschaft sei in Süddeutschland nit o geen, s sie immer den Bedarf vollständig befriedigen könne.
Abg. Luß (dcons.): Der Abg. Dr. von Bennigsen hat die Wichtigkeit der Landwirthschaft für das Erwerbsleben und ihre jeßige Nothlage anerkannt, er hat es als Aufgabe der einzelnen Set erungen und auch der Reichsregierung bezeihnet, für die Landwirthschaft zu sorgen. Was der Abg. Dr. von Bennigsen in Bezug auf Amerika gesagt hat, das ist ein Zukunftswechsel, der vielleiht erst nach 20 oder 50 oder gar ene nah 100 Jahren eingelöst wird. Die Landwirthschaft hat bisher immer bluten müssen und die Industrie hat den Vortheil gehabt. Wenn der Abg. Dr. von Bennigsen auf die Socialdemokraten verwiesen hat, fo sage ih: Um die Socialdemokraten zu bekämpfen, muß man den Bauernstand halten. Man sagt, den anderen Staaten, den grolen Staaten sei die Concession gemaht. Das ist kein richtiges Motiv. Wenn wir den großen Staaten die Concession nicht gomacht hätten, dann fönnten wir sie folhen kleinen Staaten wie Numänien zugestehen. Die Nothlage der Landwirthschaft ist der Grund unserer ablchnenden Haltung; die Nothlage ist hervorgerufen durch unsere Handelspolitik und dur die “abe pri 18 Vom Fürsten Bismark wurde gesagt, er billige die ‘ andel8verträge mit Oesterreich u aus politishen Gründen. In einer Unterredung, die mir der große Mann damals in Kissingen bewilligt hat, hat er sih aber gegen jede Ermäßigung der landwirthschaftlihen Zölle ausgesprohen. Die ein- müthige Opposition der Landwirthe wird dem Reichskanzler zeigen, daß die Nothlage überall gleich groß ist. Die früheren Handels- verträge waren ein verfehltes Erperiment, wir wollen kein weiteres Experiment machen. Man verlangt von uns. Beweise. Hat man denn bewiesen, daß 50 bis 60000 Arbeiter brotlos werden? Es handelt sich niht bloß um ein Stimmungsbild. Der Bund der Landwirthe meinte, weil der große Mann, der früher an der Spiße der Regierung stand, ihre Interessen niht mehr wahr- nahm, müßten sie selbst ihre Interessen wahrnehmen, und dazu haben ie sich vereinigt. Die besten Informationen für die Landwirthe waren thre leeren Geldbeutel. Der deutsche Bauer is auch ein Arbeiter, sür den die Vertragspolitik nur Schaden gebracht hat. Der Staats- secretär Freiherr von Marschall meint, die Arbeiter seien die besten Kunden der Landwirthschaft; ja, was haben wir davon, wenn die Arbeiter fremdes Getreide verzehren. Wir wollen für den deutschen Bauern den deutshen Markt bewahren und ihn niht mit fremdem Getreide überschwemmen lassen. Wir haben für den österreichischen Vertrag die Hauptzeche bezahlt, und das würde für den rumänischen Vertrag ebenfalls der Fall sein; der Getreidehandel wird sih bald des Getreidebezugs aus Rumänien bemächtigen. Wenn auch das Eiserne Thor vorläufig noch nicht regulirt ist, so kann _ das in wenigen Jahren geschehen fein, und dann wird das Getreide Donau aufwärts nah Ulm gebracht werden können, und wir können unfer Getreide nicht preiswerth an den Mann bringen, sondern müssen ¿9 att bie Schweine verfüttern. Jch stimme deshalb gegen den rumänischen Handelsvertrag und gegen jeden Handelsvertrag, der von der jeßigen Negierung vorgelegt wird.
Reichskanzler Graf von-Caprivi:
Ich habe mir des Wort erbeten, niht, um der Rede des Herrn Vorredners entgegenzutreten; ih halte das nicht für nöthig, er hat nihts Neues beigebraht. Jch habe mir auch nicht das Wort erbeten, um gegen - die mannigfahen Spißen, die mehr oder weniger per- fönlih, mehr oder weniger verhüllt gegen mi im Lauf der Debatte cingestreut sind, etwas zu entgegnen. Ich will nur reden zunächst über die Landwirthschaft und das Neich. Nicht über meine Stellung zur Landwirthschaft ; ih habe oft genug gesagt, wie ih ihr gegenüberstehe, was ih davon denke, — das schließt natürlih nicht aus, daß die Herren, die anderer Ansicht sind, nah wie vor das Gegentheil be- haupten. Ich halte es aber für erforderlih, die Stellung der ver- bündéten Regierungen zu präcisiren.
Die verbündeten Regierungen haben ein sehr lebhaftes Interesse an der Landwirthschaft; die Frage ist aber die: wie weit sind sie in der Lage, dies Interesse überhaupt zu bethätigen? Da wird mir entgegnet: die verbündeten Regierungen haben die Handelsverträge ein- gebracht, der Handelsvertrag mit Oesterreih hat den Zoll herunter- gescßt. Ich will nicht auf die Frage mehr eingehen, ob die Herunter- seßung dieses Zolles die Landwirthschaft in der Weise geschädigt hat, wie &@ Hier behauptet worden it. Aber die ver- bündetèn Negierungen haben in dieser Frage gethan, was sie und was damals ein erheblicher Theil der Landwirth- haft für zuläsfig hielt. Heute haben sh die Ansihten in der Landwirthschaft geändert; sie steht nit mehr unter der erdrückenden Gefahr, daß die Zolle überhaupt einmal beseitigt werden könnten. Nichtsdestoweniger hat die Noth der Landwirthschaft dazu beigetragen, jeßt die Frage auf die Zölle von 350 M so zuzuspißzen, daß nahezu die ganze Landwirthschaft davon hypnotisirt ist; sie bört und sieht nichts mehr als 3,50 Æ (fehr gut! links) und die mehr oder weniger thatsächliche, angebliche Schädigung der Landwirthschaft, die daraus
also haben die verbündeten Negierungen gethan: sie haben esse des Reichs, im Interesse der Gesammtheit die Herab-
x Kornzölle befürwortet. Nun richtet sich aber der ganze Schmerz, die ganze unangenehme findung der Landwirthschaft gegen das Reih. Wir haben das Vertretern dieser Seite näher ausführen hören, in Preußen lles gut, aber im Reich nicht; das Reich ist der Schuldige er Reichskanzler. Da habe ih mich sehr was kann ih anfangen, um das zu heben, und auf Art. 4 der Reichsverfassung begrenzt diejenigen e zur Competenz des Reichs gehören; darunter befindet sich die Landwirthschaft nit, nur das Veterinär- und Medizinalwesen ; übrigen ist von der Landwirthschaft mit keinem Wort die de. Wie tommt man dazu, den verbündeten Regierungen in ihrer heilnahme an der Regierung des Reichs, wie kommt man dazu, dem Reichékanzler zuzuschieben, daß ur Unterlafsungsfünden das Neich, die Landwirtbschaft s{ädige ? on kann teine Rede sein. Das Reich wird bei der weiteren Entwicke der Dinge, die für die Landwirths{aft gethan werden müssen, gethan werden können, nur betheiligt scin innerhalb der Grenzen, die die Commission, welche über das BürgerliGe Geseßbuh verhandelt, sih geftellt hat; und soweit ih bis jeßt übersehen kann, wird dabei nur eine andere Gestaltung der Verschuldung des Grund und Bodens, das Anerbenrecht, die Abfindung der Miterben zur Sprache kommen, Fragen von einer großen Tragweite und einer großen Bedeutung, aber Fragen, die — das ijt ja hier au schon mehrfach erwäbnt
worden — in ihrer Löfung erst nach Jahren, nach langen Jahren werden wirken können. Alles Andere, was für die Landwirthschaft geschehen kann, ist Sache der Einzelstaaten. Das Reih und ih als Reichskanzler muß die Verantwortung dafür ablehnen. Als preußischer Minifter werde ih meinen Theil auf mih nehmen, habe ih meinen Theil auf mich genommen, und ih habe es als ein großes Com- pliment angesehen, daß mir einer der Herren heute sagte, das Gesetz über die Rentengüter wäre ein Geseß im Interesse des Staatswohls. Ich würde mich glücklih s{äßen, wenn ih niemals bei anderen Ge- seßen mitwirkte als bei solchen, die im Interesse des Staatëwohls liegen.
Das also in Bezug auf die Stellung des Reichs und des Reihs- ktanzlers zur Landwirthschaft. j
Ich weiß sehr gut: ih bin nun einmal die bête noire für viele geworden. Ih scheue au die Angriffe garnicht; ich will sie garnicht von mir abhalten. Jch halte mih aber verpflichtet, im Interesse der verbündeten Regierungen klarzustellen: Wie weit geht deren Pflicht, wie weit geht deren Macht, innerhalb des Reichs für die Landwirth- schaft zu forgen ?
Demnächst möchte ih mir noch gestatten, mit ‘cin paar Worten auf die Frage zu kommen: Was wird, wenn diese Verträge abgelehnt werden ? Zunächst wird zweifellos die Folge sein eine Schädigung des Ansehens des Deutschen Reichs im Auslande. (Sehr richtig !) Denn es kann eine Regierung, es können die verbündeten Regierungen niht in ihrem Ansehen geschädigt werden, ohne daß das Neich in Mitleidenschaft gezogen wird. Die verbündeten Regierungen werden aber in ihrem Ansehen geschädigt, wenn Verhandlungen, die mit ihrem Borwissen, auf ihr Geheiß mit anderen Regierungen begonnen worden find (fehr richtig !), an dem Widerstande des Neichstags scheitern, vollends, wenn fie an cinem Widerstande scheitern, der so wenig sah- lih motivirt ist (lebhafter Beifall. — Widerspruch), wie das im vor- liegenden Falle geschieht.
Nun können Sie einwenden: wenn ihr diese Gefahr vorhersaht, warum wart ihr denn nicht vorsichtiger? Ihr konntet euch doch erst überzeugen, ob ihr den Reichstag hinter euch)z haben werdet! Meine Herren, wenn man einmal Verträge mit Conveuntionaltarifen abschließt, so geschieht das unter der Voraussetzung, — die, wie ih glaube, von allen, die sich mit solhen Dingen beschäftigea, getheilt wird — daß, wenn nicht ganz besondere Umstände eintreten und wenn andere Staaten Aequivalente bieten für das, was roir etwa mehr geben als sie, — dann die Conventionaltarife ausgedehnt werden. Darüber ift auch hier in dem Jahre 1891/92 im Hause kein Zweifel gewesen. (Sehr richtig !)!
Wir waren um so mehr berechtigt — wie {hon der Herr Abg. Dr. von Bennigsen die Güte hatte anzudeuten — zu glauben, daß wir auh in diesem Reichstag auf keine andere Stimmung würden stoßen können, als ein niht unerheblicher Theil und namentlich der Führer der Agrarier damals mit uns gegangen war. Wir hatten keinen Grund, vorßerzusehen — wir fanden auch keinen Grund —, warum ein Umschlag in dieser Beziehung eintreten würde.
Endlich hatten wir Ihnen das Provisorium mit Numänien vor- gelegt. Wenn der Meichstag das Provisorium genehmigte, so waren wir doch wohl berechtigt, anzunehmen, er würde überhaupt auf dem Wege weiter gehen. (Widerspruch rechts.)
Also den “Vorwurf, daß die verbündeten Regierungen etwa zu leicht si in diefe Verhandlungen eingelassen hätten, muß ich zurück- weisen. Und wenn durch diese Verhandlungen eine Schädigung des Ansehens der verbündeten Regierungen herbeigeführt wird, so muß ih die Verantwortung für dies Resultat von den verbündeten Negierungen ab- und denen zuschieben, die gegen die Verträge sind.
Aber abgesehen von diesem Schaden, der uns im Auslande ge- hehen fann, haben die verbündeten Regierungen auch cine sehr leb- hafte Empfindung von der Schwere des Schadens, der unserem ganzen wirthschaftlihen Leben zugefügt werden würde. Jch will das jet hier niht noch einmal wiederholen; ich will niht auf die Zahlen eingehen, ob 50 000 oder 100 000 Einwohner geschädigt werden; uns sind au 90 000 schmerzlih, wir würden die Verantwortung sehr {wer empfinden, und die verbündeten Regierungen können nit, wie Herr Graf von Mirbach gestern sagte, als er 50 000 genannt hatte, und
man ihm zurief : 100 000! — sagen: Das ist ja ganz egal! Für uns ist das nicht egal. Die verbündeten Negierungen sind sih ganz klar, wie groß der Schaden für Deutschland sein wird, wenn diese Verträge ab-
gelehnt werden, und was die Folge sein wird, wenn ein Zollkrieg
V H +5 ¿Le
entsteht.
J wiederhole also noh einmal: Die verbündeten Regierungen sind in diese Politik mit vollem Bewußtsein eingetreten. Wenn wir 1892 zu dieser Politik rietben, so war es — wenn man es in ein paar Worte zusammenfassen will — aus dem Grunde, daß wir ent- weder genöthigt sind, bei der jährlichß um eine halbe Million steigenden Bevölkerungszahl unsere Bevölkerung zu ernähren. Um das Kraft- mittel, das stets" für einen Staat auch für das Ansehen nah außen hin in einer wachsenden Bevölterung liegt, nicht zu verlieren, waren wir* genöthigt, Vorsorge zu treffen, daß mehr Menschen auf unserem Boden sh ernähren . können. Die Landwirthschaft mag weiter kommen — und ih hoffe es —, daß sie aus dem Boden mehr Früchte erzielt, als sie es bis- her gekonnt hat; aber ein Plus von einer halben Million Menschen jährli durch ihre Fortschritte zu ernähren, ist sie außer stande. Das konnte nur geschehen durch die Industrie; unserer Industrie mußte der Export erhalten werden ; wir standen vor der Frage, entweder Waaren zu exportiren oder Menschen zu exportiren. (Sehr rilhtig! links.) Die Regierung konnte sich nur dafür entscheiden, lieber die Menschen im Lande zu behalten und die Waare zu exportiren. (Sehr richtig! links.) Diesen Standpunkt, Sie mögen entscheiden wie Sie wollen, werden die verbündeten Regierungen unentwegt festhalten. (Bravo ! links.) Die verbündeten Regierungen lehnen es gleichzeitig auf das bestimmteste ab, die Verantwortung für die Folgen einer Ablehnung auf sih zu nehmen. (Bravo!)
_… Abg. Dr. Sigl (b. k. F.): Bayern wird schon jeßt mit rumä- mis{em Getreide überschwemmt. Wir Bayern wollen nicht für ein Parteiinteresse, sondern für unsere Wähler sorgen. Wenn ein bayerischer Abgeordneter vom Centrum, der für die Verträge gestimmt hat, nah Bayern zurückommt, dann wird er nie wieder gewählt werden. Die bayerischen Industrieerzeugnisse haben keinen Bortheil von dem Vertrag. Man sagt, die Ablehnung mache hunderttausend Arbeiter brotlos. Kommen denn nur die Industriearbeiter in Be- traht? Wollen die Bauern nicht auch leben. _ Wenn “die Bauern zu Grunde gegangen find, haben sie kein Interesse mehr an ihrem Vater- land. Jch bin überzeugt, wenigstens Dreiviertel der Centrumswähler theilen meinen Standpunkt.
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Ein Schlußantrag wird angenommen.
Ra Graf Mir bach (persönlich): Der Reichskanzler hat eine gestrige Aeußerung von mir mißverstanden. Jh sagte: „Der Abg. Freiherr von Stumm erwähnte, 100 000, vielleiht 150 000 Arbeiter werden zu Grunde | at Infolge eines Zwischenrufs nahm ih die Zahl 150 000 zurück und fügte hinzu : „Das ist einerlei.“ Das sagte ih in Relation zu den Millionen von Arbeitern. Nach der Aus- führung des Reichskanzlers könnte man annehmen, daß es mir einerlei sei, daß die Industriearbeiter ges{hädigt werden. Ich protestire gegen eine solhe Unterstellung.
Reichskanzler Graf von Caprivi: ?
Der Abg. Graf von Mirbach hat mir eine Entstellung seiner Aeußerungen vorgeworfen. Ich citirte aus der „Oldenburg"schen Correspondenz“. (Zuruf rechts.) Ja, meine Herren, aus dem Blatte, was, bis der stenographische Bericht da ist, den besten Bericht enthält (Widerspruch rets), und da heißt es:
Wenn Herr von Stumm von einer Entlassung von 40000 Arbeitern spriht (Zuruf : 100 000!), ac, das if ja ganz egal, wer zuleßt lat, laht am besten.
Diese Worte, „ach, das ist ja ganz egal*, habe ih mir unmittelbar darauf notirt. 5 __ Abg. Graf Mirbach: Ich halte, was ih eben sagte, und die Consequenz, die ich daraus zog, vollkommen aufrecht. Wenn man einen so {weren Vorwurf macht, muß man sich die Mühe nehmen, den corrigirten stenographishen Bericht nachzusehen. Der MNeichs- kanzler hâtte auch die „Kreuzzeitung“ nachlesen können, worin es so steht, wie ich eben sagte.
Jn namentlicher Abstimmung wird darauf Artikel 1 mit 189 gegen 165 Stimmen angenommen.
Die Übrigen Artikel des Vertrages werden ohne Debatte genehmigt.
Schluß nah 61/4 Uhr.
Entscheidungen des Neichsgerichts.
Die Bestimmung des § 285 des Strafgesezbuhs: „Der Jn- haber eines öôffentlihen Versammlungsorts, welcher Glüdcksspiele daselbst gestattet, wird mit Geldstrafe . . . . bestraft“ — findet, nah einem Urtheil des Neichêëgerichts, 11. Strafsenats, vom 26. Mai 1893, auf jeden Anwendung, welcher thatsächlich ein Local dem Publikum zur Benutzung offen hält und ihm dort die Gelegen- heit zur Vereinigung gewährt, auch wenn der Localbesißzer ihn gar nicht mit seiner Stellvertretung im Wirthschaftsbetriebe beauftragt hat, beispielsweise auf den Kellner in Abwesenheit des Principals.
— Begründen mehrere Personen ein Handelsgeschäft
unter dem Namen eines der Theilhaber als Firma, um nach außen den Schein zu erwecken, als ob der genannte Theilhaber alleiniger Geschäftsinhaber sei, so besteht, nach einem Urtheil des Vet Sgerihs, T: Glufsmals. vom 7 U 1892 beo haupt keine offene Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgeseßbuchs, sondern nur eine nach dem maßgebenden bürger- lichen Landesrecht zu beurtheilende Vereinigung zum fortdauernden Betrieb kaufmännischer Geschäfte. Stellt dieses thatsächlich von mehreren betriebene Handelsgeschäft seine Zahlungen ein, so is ohne weiteres nur der durch die Firma gekennzeichnete Inhaber wegen unordentlicher Führung der Bücher und wegen Unterlassung der Bilanz- ziehung strafrehtlih verantwortlich.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengesteklung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 12 227, nit rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 5365, nicht rect- zeitig gestellt keine Wagen.
Leipzig, 13. Dezember. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata Grundmuster B. per Dezember 3,4214 M, per Januar 3,427 #, per Februar 3,45 #4, per März 3,475 , ver Aptil 3,50 6, ver Mat 3,027 #, ver Zuni 3,55 M. ye Juli 3,60 #, per August 3,627 #4, per September 3,625 46, per Oktober 3,625 M, per November 3,627 A Umsay 5000 kx.
Mannheim, 13. Dezember. (W. T. B.) Productenmar!ki, Weizen pr. März 15,80, pr. Mai 15,75, pr. Juli 15,85, Rogge L Marz 18/70, pp. Mat 13/65, vy, Juli 13,60. Hatér Vex S V M Ds e Qu Mais pr: Märs 2 D Ma 1130, Be U L220
Bremen, 13. Dezember. (W. T. B.) Börsen-S({lußhericht. Jtaffinirtes Petroleum. (Officielle Notirung der Petroleum-Börse.) Sehr fest. Loco 4,95 Br. — Baumwolle. Upland middling, loco 404 S, Upland Basis middling, unter low middling, auf Termin-Lieserung, pr. Dezember 391 VL: DANUar 90 S, V Gebriar 297 % V Mia 10 H April 407 Z, pr. Mai 405 4. — Schmalz. Ruhig. Shafer — , Wilcox — „, Choice Grocery — 4, Armour shield 464 s, Cudahy — F, Rohe & Brother (pure) — 4, Fairbanks 40 S. — Wolle. Umsay 199 Ballen. — Speck. Niedriger. Short cléar middl. November - Abladung 42, Dezember-Januar-Abladung 382.
Pest, 13. Dezember. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen rubig, Ver Suubiahe 7,47 Ob, 7,48 Di e Debit 7,70 Ob, 7,71 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,79 Gd. 6,81 Bx. Mals yr Vêai-Juni (1894) 5,03 Gd., 5,05 Br. F
London, 13. Dezember. (W. T. B.) Wollauction. Preise unverändert.
An der Küste 7 Weizenladungen angeboten.
96 9% JIJavazuckter loco 15x ruhig, Rüben-Rohzudcker loco 12} ruhig. — Chile-Kupfer 438/16, pr. 3 Monat 434.
— 14. Dezember. (W. T. B.) Der „Standard" erfährt aus New-York, die Banken hätten den Staatsshat benachrichtigt, daß die Forderungen von Gold zur Ausfuhr 30 Millionen Dollars erreichen könnten, bevor es nöthig sei, Entnahmen aus dem Staats- chat selbst zu machen. :
Mailand, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen des Italienischen Mittelmeer - Eisenbahnneßes während der ersten Dekade des Dezember 1893 betrugen nah provisorischer Er- mittelung im Personenverkehr 1098 015 Lire, im Güterverkehr 2 120 402 Lire, zusammen 3 218 417 Lire, im Vorjahre 3 249 979 Lire, mithin weniger 31 562 Lire. v N
Amsterdam, 13. Dezember. Java-Kaffee good ordinary 522 — Bancazinn 48. 0
New- Vork, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnele mit fester Tendenz, wurde im weiteren Verlauf lustlos und trag, {loß jedoch wieder fest, Der Umsay der Actien betrug 149 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 155 000 Unzen gé- {äßt S : 2A
Weizen s{wächte sich nach Eröffnung etwas ab auf reihlige Angebot, später erholt auf Exportkäufe und auf Deckungen. Sh uß stetig. — Mais entsprechend der Mattigkeit in den Weizenmärkten nah Eröffnung abgeschwächt, später erholt auf Abnahme in Ernte- shäßungen. Schlu stetig. / A
Chicago, 13. Dezember. (W. T. B\) Weizen Ae fallend auf Tbwäcere ausländische Märkte, reihliches Unge tes zunehmende Vorräthe, dann steigend auf Käufe der Haussiers un Bulppes, \{ließlich wieder ¿eo auf mattere Auslandsnachrichten- ais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.
zum Deutschen Reichs-
Zweite Beilage
I
S B A K E P
M 298,
1. UntersuGungs-Sachen,
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Nnfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. ZerToosung 2c. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember
1893.
6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh. 7. Erwerbs- und 8. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten. 9. Bank-Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
irth\chafts- enofsenshaften.
1) Untersuchungs-Sachen.
[53217] Strafvollstreckungs- Erneuerung.
Das unterm 11. November 1892 hinter den Knecht Wilhelm Vecfer A. aus Kriening in Erster Beilage Nr. 271 unter Nr. 44 465 erlassene Strafvollstreckungs- ersuchen wird hiermit erneuert.
Berlinchen, den 9. Dezember 1893,
Königliches Amtsgericht.
[52208] Steckbriefs-Erledigung.
Der gegen den Handelsmann H. {Frenthal, am 13. Januar 1843 zu Kozmin, Provinz Posen, ges boren, wegen Untershlagung in den Acten J. 1. E. 837. 82. unter dem 23. November 1882 erlassene, unter dem 1. Dezember 1883 und 3. November 1887 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 2. Dezember 1893.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. [53218] Strafvollstreckungs-Erucucrung.
Das unterm 6. November 1890 hinter den Schuh- macher Carl Haak aus Nuwen in Zweiter Beilage Nr. 274 unter Nr. 44329 erlassene Strafvollstreckungs- erjuchen wird hiermit erneuert.
Berliuchen, den 9. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
[53216] Strafvollstreungs-Erneucruug.
Das unterm 6. November 1890 hinter den Kutscher Friedri NadDke aus Klein-Ehrenberg in Zweiter Beilage Nr. 274 unter Nr. 44330 erlassene Straf- vollstreEungsersuchen. wird hiermit erneuert.
Bexlinchen, den 9. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
53220]
lufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.
Die durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser- lichen Landgerichts hier vom 11. Februar 1887 gegen Anton Eugen Walter, geboren in Straßburg am 14. Juni 1863, ausgesprochene, in Nr. 59 des Neichs- Anzeigers vom 10. März 1887 — 1. Beilage — veröffentlihte Vermögensbeshlagnahme is wieder aufgehoben worden.
Straf;burg, den 11. Dezember 1893.
Der Kaiserl. Erste Staatsanwalt.
I, A D A E U G T RMZ E L P C R? BIZ G E E S
2) Aufgeboie, Zustellungen und dergl.
[53340] Amtsgericht Greene.
In Sachen des Marstalldieners a. D. Friedrich Rockahr in Vahrenwald bei Hannover, Gläubigers, wider den Großköther Heinrich Gundelach in Delligsen, Schuldners, wird, nachdem auf Antrag des Gläubigers die Beschlagnahme des dem Schuldner gehörigen Grundstücks, als des Großkothhofes No. ass. 65 in Delligsen sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durh Beschluß vom 9. De- zember 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 9. Dezember 1893 erfolgt ift, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 17, Mai 1894, Morgens 11 Uhr, vor Her- zoglihem Amtsgerihte Greene in der Hermaun Krusholz"\chen Gastwirthschaft in Delligsen angesepl, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Greene, den 9. Dezember 1893.
G. Müller.
[53341]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemahtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Korkschneider Johann Dahnke zu Schwerin gehörigen Wohngrundstücks Nr. 1242 B. an der Bleicherstraße daselbst mit Zubehör Termine :
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen am WMitt- woh, den 24. Februar 1894,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, deu 7. März 1894, jedes Mal Vormittags 1A Uhr, im Züunmer Nr. 7 (Schöffengerichtsfaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs- bedingungen vom 29. Januar 1894 an auf der Gerichts\hreiberei und bei dem zum Sequester be- stellten Herrn Nechtsanwalt Beeß zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge- statten wird.
Schwerin i. M., den 4. Dezember 1893.
Großherzogliches Amtsgericht. [52800] Aufgebot.
Nr. 60 233. Auf Antrag des Privatiers August Zifnber in Kuhbach bei Lahr erläßt das Gr. Amts- ericht IIT. hierselb das Aufgebot des 34 °/oigen Pfandbriefes der Rheinischen Hypothekenbank Mann- eim Serie 61 Litt. A. Nr. 822 über 2000 M Der Inhaber dieses Pfandbriefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. April 1898, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine seine Nechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos- erklärung erfolgen würde. i
Mama, 5. Dezember 1893.
erichts\{hreiber Gr. Amtsgerichts: (I: 8.) Galm.
[43854] Aufgebot.
Der Rittergutsbesizer Bernhard Plehn zu Gruppe, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum zu Schweß, hat das Aufgebot dex fünfzehn Actien
Nr. 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1507, 1508, 1509, 1510 der Zuckerfabrik Schweß über je 400 46 beantragt.
Jede diefer Actien lautet :
Herr Nittergutsbesißer Bernhard Plehn in Lichten- hal . ._._. nimmt auf Grund des Gesellschafts-Statuts vom Jahre 1881 an allen durch dasselbe und die Gesetze bestimmten Nechten und Pflichten cines Actionärs Theil.
Schweß, den 25. Dezember 1882.
Zuckerfabrik Schwetz. Der Vorstand. &. Nahm, H. Krech, C. A. Koehler, J. Bloßfeld.
Mit dieser Actie werden 10 Stück Dividenden- scheine für 1884 bis 1893 und ein Talon auégegeben.
Die Actie ist nah Artikel 207 des Handelsgeset- buchs untheilbar und kann nur übertragen werden gemäß § 7 des Gesellshafts-Statuts.
Die Inhaber dieser Actien werden aufgefordert, spätestens im Termin, den 15. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rehte anzumelden und die Actien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Actien erfolgen wird.
Schwetz, den 18. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
[49128] Ausfertigung.
Beschluß.
Da die Vorausseßungen der §8 823 ff. 837 ff. 840 R.-C.-P.-O. gegeben sind, wird folgendes Auf- gebot erlassen :
Der Sccirmfabrikant Georg Heinrih Kneffel da- hier hinterlegte am 12. Oktober 1891 bei der Kal. Filialbank dahier die 49/9 bayerishe Staats- Obligation Ser. 2086 Nr. 104271 à 1000 4 und den 49%/ Pfandbrief der süddeutschen Bodencredit- bank Ser. XXVI. Litt. H. Nr. 493 828 à 1000 als Faustpfand, desgleichen am 21. Oktober 1891 die 49% bayerishe Staats-Obligation Ser. 113 Nr. 28047 à 200 A. und ‘erhielt von der Königl. Filialbank über beide Deposita unter den vorbezei- neten Tagen Depositions\cheine ausgestellt, welche sih beide auf demselben Blatte befinden. Dieser Depositenschein vom 12. und 21. Oktober 1891 ift angeblich zu Verlust gegangen.
Auf Antrag des Sbltinsäbeitantei Georg Heinrich Kneffel von Schweinfurt wird Aufgebot erlassen, Aufgebotstermin auf Dounerstag, den L. Fe- bruar 1894, Vormittags 9 Uhr, im dies- gerihtlihen Geschäftszimmer Nr. 10, bestimmt und an den Inhaber dieses Depositenscheins die Auf- forderung erlassen, spätestens im Aufgebotêtermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzu- melden und den Depofitenschein vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen würde.
Schweinfurt, den 18. November 1893.
Königliches Amtsgericht. Methsieder.
Für den Gleihlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Original.
Schweinfurt, den 25. November 1893.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(S) Cert, f. Stett.
[40065] Aufgebot.
Der Makler Gustav Krimer zu Köln, Hohepforte Nr. 21, hat das Aufgebot eines Depositalscheins der RNeichsbankhauptstelle zu Köln, de dato 27. Februar 1893, lautend über die Deponirung einer verschlossenen Blechkiste mit der Aufschrift „Gustav Krimer“ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 30. April 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine feine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ür- kunde erfolgen wird.
Köln, den 10. Oktober 1893.
Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung 8.
[53347] Aufgebot.
Der Tischlermeister Adolf Schmidt zu Arendsee hat das Aufgebot des von der städtischen Sparkasse zu Potsdam auf seinen Namen ausgestellten, auf die Summe von 52,78 M (Zweiundfünfzig Mark 78 Pfennig) lautenden Sparkassenbuches Nr. 3636, welches verloren gegangen ist, beantragt. Der In- haber des Sparïtassenbuchs wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf Sonnabeud, den 14. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte in dessen Geschäftsgebäude, Linden- straße 54/55, Borderhaus, 1 Trepye, Zimmer Nr. 10 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Potödam, den 9. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung T.
[53342] Aufgebot.
Auf Antrag der ledigen großjährigen Bauerstochter Marie Weinmaier von Frixing, z. Zt. Dienstmagd in Perach, wurde zum Zwecke der Kraftloserklärung des zu Verlyst gegangenen Sparkassabuches Nr. 3926 Litt, W. Nr. 316 der Districtssparkassa Mühldorfz- Neumarkt über eine Gesammtspareinlage von 93 78 „4 das Aufgebotsverfahren eingeleitet und ergeht an den dermaligen Jnhaber des vorbezeichneten Sparkafsabuches die Aufforderung, spätestens in dem hiemit auf PEURLTEEH, den 28. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine unter Vorlage des Ae seine Ansprüche und Rechte in Bezug auf die eingelegte Spareinlage bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigen-
falls das Sparkassabuch Nr. 3929 Litt. W. Nr. 315 der Districtssparcassa Mühldorf-Neumarkt für kraft- los erklärt werden* wird.
Mühldorxf, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Deinlein, Königl. Amtsrichter. [533591] Aufgebotsverfahren.
Nr. 10133. Auf Antrag der Hofbauer August Mayer Wittwe, Anastasia, geb. Tritschler, von Nudenberg — Zinken NReichenbach — wird bezügli des Sparkassenbüchleins der Spar- und Waisenkasse Neustadt Nr. 301, ausgestellt für die Genannte über eine Einlage von 2017 4 50 „ das Aufgebot er- lassen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, 14. Juli 1894, Vorm. 9 Uhr, vor dem diesseitigen Gerichte an- beraumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung derselben erfolgen wird.
Neustadt i. Schwarzw., 7. Dezember 1893.
Großherzogliches Amtsgericht. (gez.) Guttenberg.
Dies veröffentlicht :
Der Gerichtsshreiber: J. V.: Vogel. [40064] Arfgebot.
Das Bankhaus von der Heydt-Kersten & Sne. in Elberfeld hat das Aufgebot eines angebli verloren gegangenen, am 12. September 1893 von der Firma Eugen Widmayer & Söhne in Ronsdorf an die Antragstellerin girirten, von der Firma Adolph Wimpfheimer & Co. in New-York am 31. August 1893 auf den Barmer Bankverein per 60 Tage Sicht ausgestellten Wechsels beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 183. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, im Sißungssaal anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird.
Varmeu, den 7. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht. [12586] _ Aufgebot.
Die Hallands Enskilda Bank in Halmstad, ver- treten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, hat das Aufgebot beantragt zur Krast- loserflärung cincs Wechsels, groß 10 000 Kronen. Der Wechsel ist von der Halmstad Stenhuggeri Aktiebolag zu Halmstad am 29. Oktober 1892 aus- gestellt, von der hiesigen Firma J. F. Witt & Söhne mit Accept versehen, von der Antragstellerin unter Nr. 3135 discontirt, fällig am 29. Januar 1893 und zahlbar in Hamburg bei der Norddeutschen Bank.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeihneten Amtsgericht, Damm- thorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 23. Februar 1894, Nachmittags ü Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolge: wird.
Hamburg, den 15. Mai 1893.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebots\achen. (gez.) Tesd orp f Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichts\{reibergehilfe.
[03346] Aufgebot.
Die Actiengesellschaft Gewerbebank zu . Go, ver- treten durh den Rechtsconfulenten Pott in Witten, hat das Aufgebot des von S. Hillenbrandt in Flieden am 1. Januar 1893 ausgestellten, am 25. April 1893 fälligen Wechsels über 231 # beantragt. Der In- jaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6, Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- zebotstermine seine Nehte anzumelden und die ÜeZunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.
Witten, den 6. Dezember 1893.
\ Königliches Amtsgericht.
[563343]
Das bisherige Predigerwittwengehöft zu Hohen- kirchen ist öffentlih meistbietend an den Händler D. Schröder verkauft, und es ist vom hohen Justiz- Ministerium bestimmt, daß die Domanialhypotheken- ordnung für dies Grundstück zur Anwendung kommen soll. Auf zulässig befundenen Antrag des Käufers werden alle, wele der Verlassung des Grundstücks auf ibn in dem niederzulegenden Grund- und Hypo- thekenbuhe aus irgènd einem Rechtégrunde glauben widersprechen zu können, bierdur aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 31. Januar 2894, Mittags 12 Uhr, an- beraumten Aufgebotêtermine anzumelden unter dem
Nachtheile, daß sie mit ihren Ansprüchen aus- geschlossen werden. Ferner werden zur Ermittelung der bisher entstandenen, in die zweite und dritte Ab- theilung des niederzulegenden Grund- und Hypo- thekenbuh8 gehörigen dinglichen Belastungen sowie solher Privilegien nit dingliher Rechte, welche nach den bisherigen Recht8grundsäßen einen Vorzug vor den eingetragenen Pösten gewähren, durch gegen- wärtiges Proclam alle, welhe an dem bisherigen Predigerwittwengeböfte zu Hobenkirhen fol%e von der Anmeldungopfliht niht ausgenommene Feorde- rungen und Ansprüche zu haben vermeinen, unter dem Nachtheil des Verlustes des dinglihen Rechtes bez. des Privilegiums geladen, \solche spätestens in dem auf den U. Januar 1894, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine genau und bestimmt anzumelden. Wismar, 9. Dezember 1893. Großherzoglihes Amtsgericht.
[53344] Aufgebot.
Nachstehend bezeihnete Personen:
1) der Nittergutsbesißzer, Lieutenant der Reserve Otto Wollank zu Groß-Glienicke bei Spandau,
2) die verchelihte Hauptmann a. D. Gräfin von
feil, Katharina, geb, Wollank, im ehemännlichen Beistande zu Breslau,
3) des Lieutenants der Landwehr Adolf Wollank zu Berlin, S
4) der verehelihten Lieutenant von Zollikofer, Louise, geb. Wollank, im ehemännlichen Beistande zu Berlin,
sämmtlich vertreten durch den Justiz-Rath Heer
und den Rechtsanwalt Dr. Tettenborn zu Berlin W,
Schinkelplat 5, haben als Besißer der im Gemeindebezirk von Nieder- Schönhausen belegenen, in der Grundsteuermutter- rolle unter Kartenblatt 4, Flächenabschnitt 24 und 25 verzeichneten Grundstücke von 3 a 60 qm mit 42/100 Thlr. Neinertrag bezw. von 7 a 60 qm mit %/100 Thlr. Reinertrag, welhe zur Zeit im Grundbuche nicht eingetragen sind, und an welchen sie das Eigenthum für sich in Anspruch nehmen, das Aufgebot dieser Grundstüke zum Zwecke der Ein- tragung ihres Eigenthums im Grundbuche beantragt. Demgemäß werden alle unbekannten Eigenthums- Prätendenten und dinglich Berechtigte aufgefordert, ihre Nechte und Ansprüche auf diese Grundstücke spätestens in dem auf den 5. März 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Halle’sches Ufer 29—31, Zimmer 20, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen auf diese Grundstücke ausgeslossen werden und die Legitimation der An- tragsteller als Eigenthümer derselben für geführt er- achtet werden wird.
Berlin, den 7. Dezember 1893. .
Königliches Amtsgericht TT. Abtheilung 16.
[53853] Oeffentliche Ladung.
Ven den beiden im Kataster der Gemeinde Höfen auf den Namen des verstorbenen Hubert Groß zu Berescheidt stehenden Parzellen ift die eine: Flur 6 Nr. 40 von der katholischen Kirhe zu Dreiborn, und die andere: Flur 6 Nr. 121 von der Ehefrau des Akerers Franz Josef Bernhard- Gerhards, Caroline, geb. Hilgers, zu Dreiborn als Eigenthum beanspruht worden. Die hie® nicht ermittelten Crben des Hubert Groß werden nun, falls sie noch Ansprüche auf die Grundstücke haben, zur Geltend- machung derselben hierdurch auf den bierzu auf Donnerstag, deu 22. Februar 1894, Vor- mittags 9 Uhr, vor der unterzeichneten Stelle an- beraumten Termin geladen. Werden Arsprüche in diesem Termine nit geltend gemacht, so werden die Kirhe zu Dreiborn beziehungsweise die Ehefrau Gerÿhards als Eigenthümer der Grundstücke in das Grundbuch eingetragen werden.
Montjoie, den 7. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. I[T.
[53354] Oeffentliche Ladung.
Die der Person und dem Aufenthalte nach unkbe- kannten Erben von Gertrud Rütten, ohne Stand, und Consorten aus Schaufenberg, werden zur Wah- rung ihrêr Rechte an der unter Artikel 444 der Ge- meinde Hüdelhoven eingetragenen Parzelle: Flur 42 Nr. 160, zwishen Thomas- und Romers Mühle, Houng, groß 5,93 a, 0,23 Thlr. Reinertrag auf Freitag, den 16, Februar 1894, Vor- mittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht geladen. Wird ein Anspruch nicht angemeldet, | erfolgt die Eintragung von :
1) Johann Nütten, Ackerer zu Schaufenk 2) Wilhelm Rütten, Ackerer zu Schaufer 3) Mechthilde Rütten, ohne Stand zu S berg, 4) Anna Nütten, ohne Stand zu Schaufenberg 9) Wittwe des Maurers Peter Wilhelm Blun Mechthildis, geb. Rütten, in Golkrath, 6) Ehefrau des Ackerers Franz Schmit, Catharina, geb. Nütten, in Kleingladbach, 7) Iosef Venedey, ohne Stand in Heguerat!
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8) Heinrich Venedey, als Eigenthümer des genan: Grundbuch.
Erkelenz, den 7. Gerichtsschreiberei TTTI.
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[53352 Beschluß. Gegen den am 27. Juli 1831 g Borsteher Friedri Schmaedecke aus dessen Leben seit 10 Jahren keine Nachricht eingegangen is, wi verfahren zum ZwecLte der To Antragstellerin ist die Tochter | Ebefrau des A in welchem über den Antrag entf wird auf den 25. Jauuar VormittagS 11 Nhr, bestimmt. Der Vers@ellene wird aufe fordert, sid spätestens in diesem Termine zu melden, unter dem Rechtönachtheile, das er üm Niteldungüs falle für todt erflärt und sein Vermöêgen den nädsten bekannten Erben oder Nachfolgern üdermiefen mird. Alle Personen, welhe über das Fertlebeu des Ver» schollenen Kunde geben unen, werden zut deren Mittheilung aufgefordert. Zuglei merden filr den Fall der demnä(stigen Todeserklärung etmaige Gris und Nachfolgeberedtigte zur Anmeldung Wrer Attw sprüche unter der Verwarnung aufgefordert, tal hai der Ueberweisung des Vermêgens des Vertollenen auf sie Kîne Nükficht genounuent werden: eil Neustadt a. Rbge, den 4. Dewemöäer W8 Königlides Amtügericht, 1d.
a. V Lr tit,