1893 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

kann, die nah 8 1460 im Falle einer auf Urtheil be- ruhenden Trennung von Tisch und Bett für die gegen- seitige Unterhaltspfliht der Ehegatten _ geltenden Vor- schriften entsprechende Anwendung finden jollen. Dex von ciner Seite weiter beantragte Zusaß, daß ein Chegatte zur Erfüllung der ihm den gemeinschaftlichen Abkömmlingen gegenüber obliegenden Unterhaltspflichten auch dem anderen Ehegatten verpflichtet sei, wurde abgelehnt. Gegen den sach- lihen Jnhalt des § 1282, der zu Gunsten des Mannes und seiner Gläubiger die Vermuthung aufstellt, daß die im Besiß des Mannes oder der Frau oder beider Ehegatten befindlichen Sachen dem Manne gehören (sog. praesumtio Muciana), erhob sih kein Widerspruch. Im Anschluß an den 8 1282 waren aber von verschiedenen Seiten Anträge gestellt, die be- eien De Q. Der Nonlüuraordnung, wonach die Ehefrau des Gemeinschuldners Gegenstände, die sie während der Ehe erworben hat, nur in Anspruch nehmen kann, wenn sie beweist, daß sie dieselben nicht mit Mitteln des Gemeinschuldners erworben hat, zu Gunsten der Frau einzu shränken. Von anderen Seiten war dagegen beantragt, den S 37 der Konkursordnung unverändert beizubehalten und dem Geseße vom 21. Juli 1879, betr. die Anfechtung von Rechts- handlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, einen Zusaß zu geben, wonah der §8 37 auch außerhalb des Konkursverfahrens zu Gunsten eines Gläubigers des Mannes Anwendung finden soll, wenn die &zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Mannes zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers niht geführt hat oDer Ge (E E e 4j ener olen nit führen würde. Die Mehrheit enlschied sich unter Ablehnung der Aenderungsanträge einerseits für die unveränderte Bei behaltung des 8 37 der Konkursordnung, andererjeits gegen die Ausdehnung desselben über das Gebiet des Konklursrechts hinaus. e

Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über as ¿héelihe Güterreht (S8 1283 f) zu. Dex Entwurf echt davon aus, daß das eheliche Güterreht auf der Grund-

e des Systems der sogenannten Verwaltungs gemein-

ft für ganz Deutschland einheitlich zu regeln sei. Neben diesem gesechli chen ehelihen Güterrcchte sind aber die Haupt- formen der sonst in Deutschland geltenden Güterrehtssysteme (Gütertrennung, allgemeine Gütergemeinschaft, Errungenschafts gemeinschaft, Mobiliargemeinschaft) als vertragsmäßiges Güterrecht eingehend geordnet. Diese Ausgangspunkte des Ent-

wurfs fanden die Zustimmung der Commission.

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ZU den das geseßliche ehclihe Güterrecht regelnden N 5 fa c c Q QGOG Eta O R A E Vorschriften des Entrourss (SZ 1283 bis 1332) wurden auf der Grundlage der von ciner Subcommission inzwischen

f 1 ti Cre ; : A Sonna Mia ausgearbeiteten Vorschläge im einzelnen folgende Beschlüsse gefaßt:

Jn wesentlich

\ er Uebereinstimmung mit dem L 1283 soll der Saß an die Spitze gestellt werden, daß durch die Eheschließung, sofern niht durch Ehevertrag en derer Qutersiand vereinbart worden ist|t das Ver- mogen der Frau, einschließlich ermögens, welches fie während der Ehe erwirbt, aa D Nußnießung des Mannes unterworfen wird. Das in ieser Weise dem Nechte des Mannes unterworfene Vermögen der Frau soll aber niht mit dem Entwurfe als „Ehegut“, auch nicht, wie von einer Seite vorgeschlagen worden war, als „Frauengut“, sondern als „eingebrahtes Gut“ bezeichnet werden. Die Beschlußfassung über den 8 1284, nach welchem, wenn cine minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschrän! t ohne die Einwilligung ihres geseßlichen Ver treters einc

l aus- e 40 H S4 n Ptntyi his Der j nam See Gütertrennung ent bis Der

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Che geschlossen hat, unter den Ehegatten j ncjeß liche Vertreter die Eheschließung genehmigt oder die Frau die unbeschränkte Geschäftsfähigkeint erlangt hat, wurde einstweilen ausgeseßt , m Mm 8 den Vorschriften über die Gütertrennung (88 1338 f.) be rathen zu werden. Die Vorschrift des 8 1285 welche die aus\chließlich Personen Gebrau der Frau bestimmten Sachen von dem Nußznicßungsrecht des ausnummt, erfuhr vorbehaltlich der Stellung fehtung. Auch die Vorschriften der §8 1287 bis das Vorbehalisgqut der Frau wurden mit A Des von dem rechtsgeshäftlihen Erwerb der Frau [l S 1288, der ersaßlos gestrihen wurde sachlich 1 Entwurf angenommen, der § 1291 jedoh mit dem 31 die Frau aus den Einkünften ihres Vorbehaltsguts 1 Ertrage eines dazu gehörenden Erwerbsgeschäfts nah Maßga Gütertrennung geltenden 8 1339 insoweit inen Beitrag zu leisten hat, als nicht die Nußungen des cein- iten Guts einen angemessenen Beitrag gewähren. Auch die für das Rechtsverhältniß der Gütertrennung in Aus- iht genommene Zusaßbestimmung, daß die Frau, wenn \te etwas aus ihrem Vermögen zur Bestreitung des ehelichen Auf- wandes verwendet oder dem Manne zur Verwendung für diesen Zweck überlassen hat, Ersay nicht verlangen kann, auf das Borbehaltsgut entsprechende Anwendung finden. : Die S8 1292 Vis 1299 regeln bie Nußnießung angebrachten Guts N i S 22 ban je Nuznießung die sachenrehtliczjen Vorschriften Jelebraud mit den aus den 88 1298 f. ergebenden Abweichungen Anwendung. Dancben nah den 88 1317 bis 1325 dem Manne die Ver- waltung des eingebrahten Guts zu, vermöge deren er _be- rechtigt, aber auch verpflichtet ist, für die ordnungsmäßige Verwaltung der Substanz des eingebrachten Guts zu s\orgen Der Entwurf behandelt das Verwaltungsreht des Mannes zwar als ein mit der Nuznießung in engem Zusammenhange stehendes und als Ergänzung derselben dienendes (

zum da uch Jal iSnalhme 1delnden {

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(vergl. S 1325), aber doch als ein innerlich davon verschiedenes Necht, welches dem Manne die Stellung des Verwalters eines fremden Vermögens giebt, dergestalt, daß er bei Ausübung dieses Nechts wie ein Beaustragter für Rechnung der Frau und nach außen hin innerhalb der seinem Verwaltungsrechte gezogenen Schranken als Vertreter der Frau in deren Namen handelt. Daneben is das Necht des Mannes, ohne Vollmacht der Frau zum Zwecke der Verwaltung des eingebrachten Guts Fechtsgeschäfte im Namen der Frau vorzunehmen, auf wenige Seschäfte beschränkt ; insbesondere ist er von einzelnen Aus- nahmen abgesehen auch nicht berechtigt, über die zu dem ein- gebrachten Gute gehörenden beweglichen Sachen, einschließli der verbrauchbaren Sachen, ohneVollmacht derFrauzu verfügen. Wird ein der Zustimmung derFrau bedürfendes Nechtsgeschäft zum Zweck “ordnungsmäßiger Verwaltung des eingebrachten Guts erforderlich, so kann der Mann, wenn die Frau ihre Zustimmung ver- weigert, diese nur im Prozeßwege erzwingen, wie andererseits die Frau, wenn der Mann ein zur ordnungsmäßigen Ver-

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Zusammenhang mit |

waltung des cingebrahten Guts erforderlihes Nechtsgeschäft vorzunehmen unterläßt, diese Vornahme im Prozeßwege er- zwingen kann. / O Dem System des Entwurfs gegenüber beschloß die Com- mission, die Vorschriften über das Recht der Verwaltung und der Nußnießung des Mannes mit einander zu verbinden und dieses Recht nicht auf der Grundlage des sachenrechtlichen Niecßbrauhs, sondern in der Art auszugestalten, daß der Mann unmittelbar kraft seiner familienrechtlichen Stellung berechtigt ist, das eingebrahte Gut innerhalb der geseßlich bestimmten Grenzen zu verwalten und zu nußen. Auf dieser Grundlage wurden im einzelnen folgende Vor- schriften beschlossen : | | Kraft seines Verwaltungsrehts darf der Mann die zum eingebrachten Gute gehörenden Sachen in Besiß nehmen (S 1292 verb. mit § 984). Die Nuzungen des eingebrachten Guts erwirbt er in derselben Weise und in demselben Um fange, wie ein Nießbraucher (8 1292). Das Verwaltungs- recht des Mannes umfaßt niht die Befugniß, ohne Zu- stimmung der Frau RNechtsgeschäfte vorzunehmen, durch welche sie Dritten gegenüber verpslihtet wird, oder über Gegenstände zu verfügen, die zu dem eingebrachten Gute gehören. Ohne Zustimmung der Frau soll jedo der Mann befugt sein, über Geld und andere ver- brauchbare Sachen sowie nah Maßgabe des § 1000 über solhe niht verbrauchbaren Sachen zu verfügen, die zu dem Jnventar eines Grundstücks gehören, Forderungen gegen Verbindlichkeiten der Frau aufzurehnen, deren Be friedigung aus dem eingebrachten Gut verlangt werden r E E scehen, einzuziehen, außerdem Verbindlichkeiten der Frau, deren Befriedigung aus dem eingebrachten Gut Vena ero E O S 0 geschuldeten Gegenstandes zu erfüllen (88 1318, 1319), Verweigeri die Frau zu einem ihrer Zustimmung bedürfenden Rechts- geschäfte, welches zum Zweck ordnungsmäßiger Verwaltung des eingebrachten Guts erforderlich ist, ohne ausreichenden Grund ihre Zustimmung, so kann diese durch das Vormund ch afts- gericht erseßt werden. Das Gleiche soll gelten, wenn die Frau durch Krankheit oder durch Abwesenheit an der Abgabe der Erklärung verhindert und Gefahr im Verzuge ist (8 1: Absay 2). Kraft seines Verwaltungsrechts soll ferner Mann befugt sein, ein zu dem eingebrahten Gut gehörende: N Rechtsstreits im eigenen Namen e U Maa E A ube das Net Bustimmung der Frau D Ee Das G E UND eder e Q 22 O 2 | des Mannes entspriht andererseits seine P fli ch e O e pee B e valte1 (S 1317). Jnsbesondere hat er das zu diesem Gut gehörende Geld für die Frau nach den für die L )

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Inlequng von Mündel

geidern geltenden Vorschriften anzulegen, soweit cs nicht er forderlih ist, um die zur ordnungsmäßigen Verwaltung nöthigen, der Frau zur Last fallenden Ausgaben zu bestreiten. Andere verbrauchbare Sachen soll der Mann auch für sich verbrauchen oder für sih veräußern dürfen, vorbehaltlich sciner Verpflichtung, der Frau den Werth nach der Beendigung des Güterstandes zu erseßen. Erfordert die ordnungsmäßige Verwaltung des eingebrachten Guts eine frühere Erstattung des Werths, so ist der Mann {on vorher Ersaß zu leisten verpflichtet (S8 1294, 1296, 1323) Die weitere Berathung der Vorschriften Veußnießung des I

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Nachrihten des Rei hs-Versiche der Nr. 24 vom 15. Dezember der genannten Behörde vom e Pramien tarife fue Oie E bal : Bêrufs dem Neihs-Versiherungs He Ode Des Be Sa eno e ferner einen Beschcid, wonach sowohl

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zorschriften

als auch für nicht beamtete Aerzte 1n Preuf des preußischen Geseßes vom 9, März 1: Königlichen Verordnung vom 17. September 1876 maß end sind, wenn es sih im schiedsgerichtlichen Verfahren h den Versicherungsgesegen um Gebühren, Neisckosten und agegelder handelt. : L Sonderausgabe erscheinende Beiblatt (In- O ee Oer) enthalt Rundschreiben an die Vorstände der Invaliditäts Altersversicherungsanstalten vom 11. Dezember d. J, tresfend die Berehnung der Wartezeit für die Alters rente von Personen des Geburtsjahrganges 1824, sowie folgende Nevisionsentscheidungen:

ÜUrtheilsgründe werden nicht rehtskräftig.

Eine auf einem Bahnhof ständig beschäftigte Latrinen- wärterin, deren Verhältniß zur Bahnverwaltung in die Form eines Pachtvertrags gekleidet war, ist als eine ver sicherungspflihtige Arbeiterin erachtet und ihr die Alters- rente zuerkannt worden. i

Zn einer Altersrentensache, in welcher festgestellt war, daß der Kläger in der vorgeseßzlichen Zeit für einen bestimmten Unternehmer auf Grund eines festen Vertrages gegen eine Vergütung von 6 M. wöchentlich Botendienste verrichtet und gelegentlih gleiche Dienste auch einem zweiten Gewerbe- treibenden geleistet hatte, ist die Versiherungspflicht des Klägers bejaht worden.

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enthalten in

(anntmachung

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Versicherungsanstalten der Geno e Wat ind Der

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Der General - Jnspecteur des Militär - Erziehungs- und Bildungswesens, General der Jnfanterie von Keßler ist hierher zurückgekehrt.

Der Kaiserliche Gesandte im Haag, Geheime Legations- Rath Graf zu Ranßtau hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Weihnachtsurlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations-Secretär von Reichenau als Geschäfts- träger.

Der Herzoglich braunschweigishe Gesandte am hiesigen

Allerhöchsten Hofe, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Cramm- Burgdorf hat einen kurzen Urlaub angetreten.

Bayern.

Jn der Sigzung der Kammer der Abgeordneten vom

15. d. M. hatte der Abg. Scherm (Soc.) die Auslegung des Vereinsgeseßes seitens der Polizeibehörden besprochen und namenilih deren Verhalten gegenüber der Betheiligung von Frauen und Minderjährigen an öffentlihen Versammlungen gerügt. Dieses Vorgehen, meinte der Abg. _Scherm, mache zugleich in rehtswidriger Weise die allen Arbeitern in § 152 der Gewerbeordnung zugestandene Coalitionsfreiheit illuforisch. Die vom Minister seiner- zeit ausgesprochene Befürchtung, daß die Theilnahme dez Frauen an solchen Versammlungen auf das Volksleben zer seßend wirke, stüße sih auf Berichte von Polizeiorganen, denen wegen ihrer Befangenheit eine Beweiskraft niht zuerkannt werden könne. Jn München suhe man das Versammlungs recht der Socialdemokraten in jeder Weise, besonders durch einen Druck auf die Besißer von Versammlungslocalen, geseß- widrig zu beeinträchtigen. Wenn der Abg. von Vollmar seiner- zeit davon gesprochen habe, daß die Negierung ein Heer von „Spizeln“ unterhalte und der Minister dies entrüstet als unwahr zurückgewiesen habe, so habe es doch eine Zeit gegeben, in der von der Regierung dieses Spionagesystem keineswegs derart perhorrescirt worden sei. Der Minister habe erklärt, nicht cher werde eine Brücke zwischen den Anschauungen der Regierung und der Socialdemokratie geschlagen werden können, als bis leßtere ihr Programm ändere. Das aber werde nur dann geschehen, wenn die Partei eine solche Aenderung fün gut befinde. Jn seiner am Sonnabend gehaltenen Nede a Der Minister des Jnnern Freiherr von Feilißsch, wie bereits in Nummer 300 d. Bl. unter den nah Schluß der Redaction cingetroffenen Depeschen kurz erwähnt worden i QUE D Acußerungen des Abg. Scherm zurück und äußerte si dabei der „Allg. Ztg.“ zufolge in nachstehender Weise:

Die Regierung stelle sih auf den vom Commentator Pözl, dem BVereinsgeseße bei seiner Entstehung nahegestanden habe, tretenen Standpunkt, der seinen Ausdruck au in einem neueren

? gerihts München finde. Dasselbe sprech

Erkenntnisse des Ober-Landet n Vasselbe spr | „Gin Verein ist éine V

in cinem Urtheil vom Jahr( 44 4 f «vol Ao 115 T7 yOYD "rw nv ovo einigung von Personen, welche auf längere oder kürzere : Berwirklichung eines bestimmten verbinden. und Vrganisation kom! es Pierbei nicht aûñ: demokratische Partei aus diesem Gesichtépunkt als

{ Gs u Í L 9 ea f4 erachtet werden könne, zweifelhaft

t En Vvy 7 1109 Sn Fall kônne man also der Regierung den

1882 aus:

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Bortwv1 Handlungsweise machen. Au ei es nit richtig, daß emokratishe Partei fei 882 ihre Organisation geänd elen au auf den einzclnen Congressen am Parteiprogra fo hätten sich diese doch nicht a1 bezogen, die als solche heute

Congre]je elbst nachweisba

ordnung den Arbeitern zu [schränkt auf Bestrebungen zur und das Meichsgesez belasse rechtlichen Bestimmungen auédrü Gültigkeit. spiel" habe die Regierung nie gekannt und kenne feine: sei die strengere Handhabung vereinsgesetzes in Nürnberg anderwärts auf Weisungen londern nur Kammerverhandlungen zuführen, welhe die Socialdemo selbst E BUt Die allgemeinen Klagen Mae Untero aud Der Matte U feten

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jocialdemokratishen Versammlungen

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Baten. Kammern haben sich am Sonnabend

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Sachsen-Coburg-Gotha.

TFhre Königlichen Hoheiten der P Lu Die P rin zessin Ferdinand von Rumänien sind gestern Vor mittag, Seine Königliche Hoheit der Erbp Lis E deen Nachmittag in Coburg eingetroffen.

Schwarzburg-Sondershausen. : Der Landtag hat in seiner Sizung vom 14. d. M die übrigen Paragraphen des Einkommensteuergefseßc®s mit einer Anzahl von Abänderungsvorschlägen des Aus})chu}|c: angenommen und schließlich das ganze Gesch in der abgeänderten Fassung einstimmig genehmigt. Unter den Abänderungen ist auch eine weitere Ermäßigung eines Theils der unteren und mittleren Steuersäße noch über die Regierungsvorlage hinaus ju erwähnen. Der Landtag würde sodann mit einem begeijlerlen dreimaligen Hoh auf Seine Durchlauht den Fürsten geschlossen. Deutsche Colonien. - Der deutschen Regierung sind, wie das „Deutsche Colonia! blatt“ mittheilt, aus Brüssel zwei Tagebuchblätter Emin Paschas zugegangen , welhe der Commandant Aer Kibonge aufgefunden hat. Durch einen Zufall scheinen ae Vernichtung entgangen zu sein, da berichtet wird, daß die Araber nah Emin's Ermordung alle Papiere und Sammlungen, die derselbé mit ih fühle, E Wasser geworfen hätten. Die Blätter enthalten Aufzeihnunge in englisher Sprache, die von Januar bis Mitte März T reichen und größtentheils naturwissenschaftlichen Inhalts E Januar und Februar, von denen der erstere Monat A Krankheiten unter den Leuten des Paschas gera 0 4 scheint, hielt sih derselbe in Ndussuma auf. Es heißt dann.

Am 8. März nahmen wir Abschied von Ndussuma und mar- schirten südwestlih durch ausgedehnte Savannen, deren Graswuchs theilweise niedergebrannt war. _Zahlreiche kleine Finken besuchten die offenen Stellen, wo sie leiht Samenfutter fanden, aber feine Vögel yon Interesse wurden beobachtet, bis wir die ausgedehnten Bananen- haine bei den Hütten von Bumanya erreichten, woselbit wir einen Tag zubrachten. (Hier folgen einige naturwissenshaftlihe Aufzeih- nungen.) Der Weg von Bumanya zum IJturi geht durch sehr große Bananenhaine, die voneinander dur Strecken von Savannenland oder durch Süßkartoffel- und Maisfelder getrennt sind. Das Gelände steigt allmähliÞß nah dem SlUsse Wu ab, und etwa vier Stunden, ehe man diesen erreicht, beginnt der Urwald. Nur ein shmaler Pfad führt durch dies Labyrinth von vershlungenem Unterholz und niedrigem Gestrüpp, das von den breiten Kronen ragender Baumriesen mit ewigem Schatten bedeckt wird. Man muß genau Acht geben, daß man den Pfad nicht verläßt, da an beiden Seiten Clefantenfallen angebracht sind: {were Holzbäume, unten mit großen Lanzenspißen versehen, die an dünnen Leinen aufgehängt sind. Einige Tage bevor wir diesen Plat erreichten, war ein Manyema dur den Fall eines solhen Baumes an den Boden genagelt und augenblicklich getödtet worden. Endli am 12. März jezten wir auf zwei Eingeborenen: Kähnen über den Ituri und betraten die Manyema-Station Jrumu, gewöhnlich nah ihrem Häuptling Tsmaili genannt, ein Name, aus dem die Eingeborenen Njali gemacht haben. Da es cinige Zeit währen ollte, bis wir wieder aufbrachen, so hatte sih jeder nah einer Wohnung umzusehen, und zwei Tage verstrichen, ehe ih daran denken konnte, mich an die Arbeit zu machen. Hilfe beim Sammeln mir von den Leuten der Station und den Eingeborenen versprochen ; doch fann ich mih nicht erinnern, ‘gend welche wirksame Unterstützung erhalten zu haben.

Jrumu, auf 29% 50‘ ö\tlicher Länge und 19 22‘ nördlider Breite, liegt am rechten Ituriufer in einer kleinen Lichtung des Urwaldes, der von hier ohne Unterbrehung bis zum Congo hinabreiht. Ein Comvlez von Häusern mit Lehmwänden, die mit breiten Blättern gedeckt sind, weil fih Gras nicht leiht beschaffen läßt; große Blattzäune, die ge» geräumige Höfe umschließen, [ den Hâufern enge, {mußtige Gassen; weiter nach dem Flusse zu, ist, ein offener Plat, auf dem sich die herum Neisfelder, die gerade jeßt in

- majestätishe dunkle Wald das ist die Residenz Fsmaili?s.

Der Rest der Tagebuchblätter ilt Aufzeichnungen, die

lediglih wissenschaftliches Interesse

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1] K 5 ¡wischen d dessen Uter hoh und abschüssig

Sinwohner versammeln ; rings-

i die Neife treten, und dahinter

Einem Bericht des Kaiserlichen Gouverne S E D cutsch-Ostafrika über eine Jnspectionsreise desselben nach dem sUdlichen Theil des Schußzgebiets entnimmt das „Deutsche Colonialblatt“ Folgendes : Bei dieser Gelegenheit {i noch zu erbauenden cuchtthürme in Süd-Fanjowe Nordspitze von Mafia ausge/uht und die e n Bauleiter mit den nöthigen ctn- geborenen Handw o installirt worden. D A a Sf Tann vorauésihtlich in fünf Monaten l t sein. Bon dort habe i ezirk Mohoro bereist, woselbst demnächst neue Zollstation und eine Post- und Telegraphenstation errichtet Schon dur Berichk( Bezirk8s-Amtmanns

( von Kilwa auf e große Fruchtbarkeit und für hiesige il

11 rc hohe

Berhältnisse ztemlich ir der dortigen Gegend aufmerkfsam gema, Wat ¿s T C rof» prsAnlts Sts 11190 4 - hohem „Fntkere}se, persönlich dies tennen zu lernen. l vom Nufidfiifluß bis mern O Sr vom Nundnitluß L namentlich füdlih dieses is halbwegs zur

¡um Vohorofluß u [ei Landschaft Samanga ist ein auß rordentlich frucht- varer Anschwemmungsboden , in welchem Neis und Baumwolle in orzüglihster Weise gedeihen. © if Baumwuchs, zum geringsten

i diesem geringen Anbau

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rößere Theil auf dieses so liegt der Gedanfe nabe, §uropäern ein geeignetes Feld wäre. nit Maschinenbetrieb vermöge seiner ind des geringen Baumwuchses wie geschaffen, der Absa ODhaus den Mohorofluß hinaufgehen, der Landtrans} ih daher auf wenige Kilomete: n würde. uction in großen Maßstabe für deu Welt] vUrde, kann von hie i

1d Sesam dürfte dies wo

Zon Mohoro Vbingubergen und gangen.

Hier wie in Mohoro gestellte Herr Schröder ha uten Erfolgen belobntes Minguberge gleichen j i d Bondei im Hinkerlande von Tanga &s ift ein Hügelland

st fruchtbaren Thälern | : Sachverständigen 5chrôder namentli für ad, aber auch für andere Culturen vor- talih eignen. Die Bevölke ist zahlrei und verhältnißmäßig rbeitsam. Große Strecke1 n Vodens liegen unbenutt ind Tönnen für fehr geringes Geld erworben werden. Die Nähe der

Küste, welche bei Ki rreiht werden tann, sichert ei Thälern

1 0 N L 7 nugend boryanden

( eben, fast ohne Zenn man bedenkt, f S Disftricts E Y

8 beläuft , nterland entfällt, 0ßere Culturen von für den Ackerbau e, Steinarmuth r günst i

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gefunden.

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Der Kaiserlihe Gouverneur für O stt-Afrika hat unter dem

0, Oktober einen Bericht über die Frage der Sklaverei in den deutschen Schußgebieten in Afrika erstattet, welcher in ir. 24 des „Deutschen Colonialblatts“ abgedruckt ist. Wir entnehmen daraus Folgendes :

_ Den Nichteingeborenen gegenüber verpflichten fich fowohl freie te unfrete Eingeborene zu Diensten. Die leßteren sind verpflichtet, dle Zustimmung ihres Herrn, der in der Negel die Hälfte des von jetnem Sklaven verdienten Lohns zu beanspruchen hat, beizubringen. Auch wenn sie ohne Wissen und Willen ihres Herrn fremde Dienste innehmen, so begnügt sih der Herr gewöhnlih, wenn ihm von dem Vienstgeber scine übliche Quote zugesagt wird. Die Dienste, zu welchen die Eingeborenen si verpflihten, sind sehr verschieden- Ug. Sie verdingen sih als persönliche Diener, als Plantagen- vetler, als Handlanger, als Träger und in geringem Maße au zu Kriegsdiensten. Je nah der Abstammung ziehen sie verschiedene Vienste vor... . Der Abschluß von Dienstmiethverträgen mit freien Slingeborenen vollzieht ih in der Negel genau so wie in Deutschland, nur daß weder eine Draufgabe noch shriftliher Vertrag üblich ist. r Dienstmiethvertrag_ mit einem Sklaven wird, je nachdem dem Nichteingeborenen die Stellung als Sklave bekannt ist oder nicht, mit diesem oder scinem Herrn abgeschlossen. In beiden Fällen hat der Save nach allgemeiner Praxis die Hälfte seines Lohns seinem Derrn abzugeben. Niemals aber kann der Sklave gegen seinen Willen von seinem Herrn zu Arbeitsdiensten verdungen werden. . Die _Aufhebung der , Sklaverei is zur Zeit nit durchführbar, da ne zu große wirthshaftlihe Nachtheile im Gefolge Pbaben würde. Denn die Bebauung des Landes geschieht vorzugsweise dur Sklaven und würde fast gänzlich unterbleiben, wenn die Sklaven frei- gelassen würden. Zu einer plößlichen Aufhebung der Sklaverei liegt aber au kein Bedürfniß vor, da die Sklaverei hier nur in der aller- mildesten Form auftritt und die Befreiung von den Sklaven selber niht gewünscht wird. Der Menschlichkeit wird vollauf Rechnung ge- tragen, wenn der Sklavenraub und „Verkauf über See mit der Wurzel ausgerottet wird. Dann wird die Sklaverei allmählich von selber aufhören und der Uebergang zur Bewirthschaftung des Landes mit [reien Arbeitern kann fic in ruhiger Entwickelung vollziehen.

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früh vor dem Gribeauval

wurde eine Haussuhung vorgenommen. Die Correspondenz Stackelberg's, die ihn sehr belasten soll,

Personen, die umfassen auswärtige Socialisten, Zn Choisy-le-R oi wurden

Ausländer, die ausgewiesen wurden, nah Cerbere. wies seiner

Kammer-Präsidenten

Oesterreich-Ungarn.

nz Johann Georg von Sachsen, Höchst- wurde, meldet, vom Kaiser empfangen. Später

aiser dem Prinzen einen Gegenbesuh ab. Am

Sonnabend Nachmittag empfing der Kaiser unter dem üblichen den französishen Botschafter Lozé in Audienz

ennahme des Beglaubigungsschreibens desselben. mund Attems ist an Stelle des zum Handels-

Minister ernannten Grafen Wurmbrand zum Landeshauptmann von Stetermark ernannt worden.

Das „Sremdenblatt“ erklärt, die Ernennung Crispi's werde in Jtalien und

in den Kreisen der ung begrüßt.

Freunde Jtaliens Crispi vertrete bekanntlih aufs Dreibundes: auch der Auswärtigen Blanc sei ein überzeugter Dreibundes und des Friedens. Wenn Senat für das Festhalten am Drei-

leichzeitig für ein freundliches Verhältniß zu

Frankreich eingetreten sei, so ließe doch die eine Forderung die

us, wie beispielsweise Oesterreih-Ungarn und

Deutschland sich stets die Pflege der freundlihsten Beziehungen

ngelegen sein ließen. Jede Besserung der Be- Dreibundmächte zu den anderen Staaten er die Erfüllung des friedlichen Programms 3,

Abgeordnetenhaus hat vor esezentwürfe wegen Erwerbung der Bahnlinien hen Localeisenbahn-Gesellschaft und der Localbahn owosielißa dur den Staat sowie wegen Herstellung

en Lindewiese—Barzdorf und Niklasdorf Zud-

mantel und auf Ermächtigung der Regierung zur provisorischen

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Regelung der Handelsbezichungen mitSpanien angenommen. Das

te sich sodann. Der Vice-Präsident Kathrein

hob am Schluß der Sißung unter lebhaftem Beifall die auf- opfernde Thätigkeit der Abgeordneten zur Erhaltung der Macht-

Sicherung des Friedens, tlichen Jnteressen hervor. arishe Unterhaus hat sih am Sonnabend

januar vertagt.

Frankreich.

Sonnabend im Elysée abgehaltene Minister: igte sih mit den Handelsbeziehungen zU Ermäßigungen seines Minimal

anderen Völkern bewilligt hat, nicht zugesteht. D vernimmt, dauern die Verhandlungen n halte es aber nit für ausgeschlossen, daß fie ruh endigen würden, da in den zehn ersten ahres 1893 Spanien für 183 Millionen Waare! h ausgeführt habe, während von «Frankreich nur nah Spanien ausgeführt worden

ufzuheben, der zu Gunsten der in ¿Frankreich ¡lich nach Belgien zurückkehrenden belgischen vorden war. enchmigte vorgestern ohne Debatte den r Polizei unmittelbar darauf in den Bur . zu wählen, welche die Geseßentwürfe über die und Uber die Vereinigungen zu ver ivecken prüfen sollen. In der Deputirten- fragte VBiviani (Socialist) Die Fegierung Amiens vorgenommene eigenmächtige Ver Directors eines socialistishen Blattes nur beschuldigt worden sei, mit Socialisten zu haben. Der Minister des Jnnern derte, der Polizeibeamte habe nur die Identität sten, der mit den betreffenden Socialiste rkehrte, feststellen wollen. (Lärm auf der äuf

ron 1117 NtA L U Ui 141416 VLU

Linken.) Damit war die Angelegenheit erledigt.

wird auf Meldungen von Nom hingewiesen, e französishe Regierung der italieni- E JUL Eta D o D tes zur Verfügung gestellt habe, und uh dié italieni che Meer fue Die Neapel anläßlich französischen Unterthanen zu- der französishen Regierung Entschädi n N hierzu erforderlichen Credite nchtlich sowohl dem französischen als dent italie ient zur Bewilligung vorgelegt werden. re commandirende General des Armeccorpys der lin ist am Sonnabend gestorben.

Von

Dazu

Zn der Nacht zum Sonnabend wurde auf dem ¿Fenster

18 der Marquise de Ganay in der Nähe der

Champs Elysées eine Bombe q efunden, die mittels eines eigens conjtrutrten gebracht wurde.

Wagens nah dem Gemeinde-Laboratorium

Eine ähnlihe Bombe wurde am Sonn:

Polizei-Commissariat in der aufgefunden. Die ausgewiesenen ten sind Deutsch-Oesterreicher, Belgier und dem russishen Socialisten Friedrich Stackel Freunde des verhafteten Anarchisten Cohen, umfangreiche wurde Dem italienishen Journalisten Carotti ist ein

Ausweisungsbefehl zugestellt worden. Der „Petite Nepublique“

d Mille des ausgewiesen etiva 200 wovon die

Innern Listen der- werden sollen, vorbe- Anarchisten oder

Hälfte FJtaliener 11 Personen ver-

haftet unter dem Verdacht, Complicen Vaillant's zu sein. Wie der „Temps“ meldet, brachte die spanische Polizei

sten, und zwar vier Franzosen und sechs nah dem Attentat in Barcelona Der französishe Grenz- gemäß die sechs augs- dann in der Citadelle in

1 ZFnstruction ‘chisten zurück, die

Figueras internirt wurden.

«Ftalien.

und Senat sind zur Entgegennahme einer rklärung auf den kommenden Mittwoch ein

Auf der Tagesordnung der Kammer steht, dem folge, auch eine Mittheilung des Präsidiums: vird, handelt es sich um die Demission des Zanardelli. Wie es heißt, werde nah dem Zusammentreten der Kammer

einen Geseßentwurf vorlegen, wodurch sie ermächtigt wird, nöthigenfalls den Termin für das Jnkrafttreten des Geseßes über die Emissionsbanken hinauszu- schieben.

Der Minister-Präsident Crispi hat im Einverständniß mit dem Marine-Minister die Nückberufun g des von der früheren Regierung nah Palermo entsandten (Geschwaders verfügt, da die dortige Lage cine derartige Maßregel nicht erfordere.

Der Minister des Auswärtigen Blanc hat ein Run d- schreiben an die beim Quirinal beglaubigten Vertreter der Mächte gerichtet, worin er seine Ernennung zum Minister des Auswärtigen anzeigt und erklärt, seine Bemühungen wür- den beständig auf die Erhaltung und Entwickelung der be- stehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen Jtalien und den anderen Nationen gerichtet sein, wobei er auf die wohl- wollende Mitwirkung der Vertreter dieser Nationen in Rom rechne.

Der frühere Minister-Präsident Giolitti hat an seine Wähler ein Schreiben gerichtet; worin er ausführt: beleidigte Würde und der Wunsch, volle Redefreiheit zu besißen, um die Beschlüsse der Bankencommission zu besprechen, hätten ihn be wogen, zu demissioniren. Er erachte es für eine patriotishe Pflicht, die Lösung der vitalen Probleme, die dem Parlament obliege, nicht zu stören, und überlasse es der unpartetischen- öffentlichen Meinung, über die politische Verantwortung seiner Regierung zu urtheilen. Jhn treffe keine persönliche Verantwortlichkeit, er kehre auf seinen Deputirtenplaß mit dem Bewußtsein zurück, seine Pflicht erfüllt zu haben.

Spanien. Eine Abordnung einer in Bilbao gegen die Handels- verträge abgehaltenen Versammlung hat sich dem ,W. T. Y zufolge zur Königin-Negentin begeben und dieselbe gebeten, bei der Regierung für die Ablehnun g des deutschen und des englishen Handelsvertrages ‘einzutreten. Die Han- delskammer von Madrid bereitet eine Gegenkund- gebung zu Gunsten des unbedingten Freihandels vor.

Nach Meldungen aus Melilla ließ der Marschall Martinez Campos auf den Stamm Mazuza, die eine spanische Barke wegnehmen wollten, führer der Mauren bat um Entschuldigung Schuldigen zu bestrafen

Dem Vernehmen nach

ann V A D R S d A C S O A O s l s auyerordentlihe Mission an den Sultan von Ma-

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p A C N 5 4 6 A wurde Graf Benomar eine

roffo crhalten Velgien. er Men titerraty tat alt zusammen. Der Minister-Präsident Slßung mcht erschienen war, zeigte dem zufolge A R tA of Gi A a S Den orge Mitten an dai nstag seine C G 6 Y + v1 4 L, 4 P D § A v1 9 4 5 c a4 I : L Weml})1on einreichen werde, da er keine Gewißheit habe, daz die Rechte sih dem Princip den tlonellen Vertretung in N07 201104 à lnosol: nnsmhltioboa So ip Ç î V . Z dem neuen Wahlgeseß anschließen werde ie Väinister trennten

d Gno o v4 Rohr 211 Lasa, n, ohne einen Beschluß zu fassen

zu der

f Serbien. Le D verstorbenen Veinlitex ÞPranvenien A S Ca v4 “Al N N44 4 4 V . , Dr. Dofic erfolgte am Sonnabend Mi taa L KOniO DIE

N; 14 or F 7 7 G di N Ho (C arn Aa m r L) lat F d Minister und das diplomatische Corps wi nten, laut Meldung NEG (2 F N 4 12 Ny a5 a C L des „W. L. D.“, aus Belgrad, der Feier

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zwölf Tagen erkrank!

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Amerika.

wird über Montevideo aus Nio De

daß der Justiz - Minister Lobo infolge erschiedenheit mit Veiroto seine Entlassung 23 Offiziere seien unter dem Verdacht,

theilgenommen zu ha rtet worden.

aufleute beabsichtigten, die eendigung

der Revolution geschlossen | ritishe Ge sandte habe den in Rio ansässigen Et glandern den Nath

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: componirte Bacchanal zur Darstellu außerdem waren zah vel früheren Aufführungen gestrichene Stellen in der Partitur wi stellt. Dagegen wurde die große Arie Na] ntin's im dritten fonst hier nicht gesungen tw l Battistini bei Kroll eingelegt 1 getragen; der Grund bierfürx lag, des Valentin ursprünglichß von aber wwegen Unpäßlichkeit übernommen werden ' und fomit für dieser Arie keine Zeit mehr übrig blieb Die und in jeder Beziehung ausgezeichnete, vielleih Leistung d ends ie Margarethe des Frä Mit feinem Verständniß des Sinnes trug sie den Shmuckwalzer des dritten Acts t nur immer als musikalishes Paradestück benußt wird, dem die Empfindung meist zu kurz koinmt. Bei Fräulcin Leisinger war beides in der glücklihsten Weise ini wie sie denn überhaupt musikalisG und dramatisch Ansprüchen der Nolle in überrascendfster Weise gerecht 1 Sie darf die Margarethe, die sie bier no& niht gesungen, zu hervorragendsten Nummern ihres Nevertoires rehuen. Weniger konnte Herrn Goetze?s Leistung befriedigen ; ob er gerade an diesem Abend nicht günstig diéponirt war, ob seine Stimme überbaupt nicht völlig mehr den Anforderungen dieser großen Nolle entspri@t, mag dabin- gestellt fein: das Falsett versagte fast ganz, und die Reinbeit ließ au in der Bruststimme zu wünschen übrig. Herr Mödlinger entledigte sich der Nolle des Mephisto mit Glück; ebenso verdienen Fräulein Rot- hau fer (Siebel) und Herr Fränkel (Valentin) Anerkennung. Das scenishe Arrangement war durhweg neu und zeugte von den großen Fortschritten der Königlichen Bühne auf diesem G

um Herbst von Signor igung nicht vor-

É E Nolle sollte, Fränkel Einstudirung erfreulifte unübertreffliche

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, , Í i ' le) ebiet: hervorgehoben sei hier namentli der zweite Act mit seinen belebten Volksscenen,