1893 / 309 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher

-Anzeiger

taats-Anzeiger.

óniglich #7 Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 . Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition h 8W., Wilhelmftraße Nr. 32. Einzeine Nummern kosten 25 .

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 », Juserate nimmt an: die Königliche Expeditiou des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Freitag, den 29. Dezember, Abends.

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Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußisch

en Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vi

erteljahr

nehmen fämmiliche Post-Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs-Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes und des Central-Handels-Registers für das Deutsche Neich beträgt im Deutschen Reichs-Postgebiet 4 46 50 S. Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der geringe Vorrath reicht.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Ober-Bürgermeister Becker zu Köln die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, i

dem Geheimen Commerzien-Rath Eugen Langen eben- daselbst den Nothen Adler-Orden dritter Klasse,

dem Eisenbahn-Stationsvorsteher erster Klasse Schelle zu Köln-Chrensfeld, früher zu Koblenz, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Dompropst Dr. Berlage zu Köln den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Ober-Stabsarzt a. D. und praktischen Arzt, Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Lent zu Köln und dem Eisenbahn- Stationsvorsteher erster Klasse Lau é ebendaselbst den König- lichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Domvicar und Domkapellmeister, Gesanglehrer am katholischen Priester-Seminar Karl Cohen, dem städtischen (Sartendirector Kowa llek und dem Kaufmann Louis von Othegraven, Erstem Präsidenten des Kölner Männergesang- vereins, sämmtlich zu Köln den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse,

den emeritirten Lehrern Bordihn zu Klackendorf im Kreise Rössel, Damaske zu Sassen im Kreise Mohrungen, David zu Konigsberg 1. Pr, fruher zU Fi{Ghausen, Eichler zu Alken im Kreise Pr. Holland, Leu zu Dönhof- ssttädt im Kreise Rastenburg, früher zu Sillginnen im Kreise Gerdauen, und Jezewski zu Schönwalde im Kreise Allen- stein den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie

dem landwirthschaftlihen Arbeiter Thies Heiting zu Bunderhee im Kreise Weener das Allgemeine Ehrenzeichen z1 verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

dem Rechtsanwalt Wilhelm Voccke zu Chicago den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Königlich fsächsishen Kreishauptmann Freiherrn von Salza und Lichtenau zu Baugzen den Koniglichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern, sowie

dem bisherigen Attaché bei der Königlich italienischen Botschaft in Berlin Giuseppe Ancilotto den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Dentsches Rei.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : Allerhöchstihren außerordentlihen und bevollmächtigten Botschafter am Königlich italienishen Hofe, Wirklichen Ge- heimen Nath Grafen zu Solms-Sonnewalde seinem An- trage gemäß von diesem Posten abzuberufen und in den Nuhe- stand zu versetzen.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 14. De- zember d. J. beschlossen, daß mit dem 1. Januar 1894 an die Stelle der Nr. 1 dex Ausführungsvor|chriften zum Branntweinck- steuergesech vom 24. Juni 1887 folgende Bestimmungen zu treten haben: Stundung der Branntwein-Verbrauchsabgabe.

[. Die Branntwein-Verbrauchsabgabe sowie der Zuschlag zu derselben wird den zu ihrer Entrichtung Verpflichteten gegen Bestellung voller Sicherheit auf sechs Monate gestundct. _ Mird nur cine dreimonatlihe Stundung beansprucht, so kann von der Sicherheitsbestellung ganz oder zum theil ab- gesehen werden, wenn der Abgabepflichtige als zuverlässig und hinreichend sicher bekannt ist. 5 :

Die obersten Landes-Finanzbehörden bestimmen, in welcher Weise Sicherheit zu leisten ist und unter welhen Voraus- sezungen die gestundeten Abgabebeträge vor Ablauf der Stundungsfrist eingezogen werden können.

Sämmtliche Stundungen erfolgen auf Gefahr und Rech- nung des die Stundung gewährenden Bundesstaats.

IT. Eine Stundung von Abgabebeträgen unter 50 H findet, abgeschen von dem unter Nr. 111 Abs. 2 gedachten Falle, nicht statt.

[T Derjenige, welchem Branntwein-Verbrauchsabgabe sowie der Zuschlag zu derselben gestundet wird, hat über jeden einzelnen, im Heberegister fa Grihbiben Betrag der Hebe- stelle ein Stundungsanerkenntniß zu übergeben.

Zuverlässigen Abgabepflichtigen kann vom Hauptamt ge- stattet werden, über sämmtliche im Laufe eines Tages zur An- schreibung kommende Einzelbeträge am Schluß der Dienst-

stunden nur ein Anerkenntniß abzugeben. Jn diesem Falle genügt es, daß der Gesammtbetrag der im Laufe des Tages angeschriebenen Abgabe mindestens 50 4 beträgt. Jn dem Anerkenntniß sind die Einzelbeträge aufzuführen.

[V, Die Stundungsfrist beginnt mit dem Tage der Fällig- leit des Abgabebetrags. Die gestundeten Beträge sind spätestens am 2%. Tage des Monats, in dem die Stundungsfrist ab- läuft, und wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Festtag fällt, am vorhergehenden Werktage einzuzahlen.

Wer es einmal versäumt, die Zahlung der gestundeten Abgabe púnktlih zu leisten, hat auf fernere Stundungs- bewilligung feinen Anspruch.

Berlin, den 27. Dezember 1893.

Der Reichskanzler. Fn Vertretung : Graf von Posadowsky.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben. Allergnädigst geruht :

dem Geheimen Ober-Regierungs- und vortragenden Rath

im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten

Dr. Singelmann zu Berlin bei seinem Uebertritt in den

Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober

Negierungs - Rath mit dem Range der Näthe erster Klasse z1 verleihen.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober- und Corps-Auditeuren Lang des [V. Armee- Corps, Liebisch des 1. Armee-Corps und von Bönning- hausen des VII. Armee-Corps mittels Allerhöchster Patente vom 19. d. M. den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen, und den bisherigen Gerichts8-Assessor Franz Uebelshäußer zum Auditeur zu ernennen.

Majestät der König haben Allergnädigjt geruht : Kreisphysikus Dr. Heike in Wernigerode den Charakter als Sanitäts-Rath, sowie

den Genceral-Commissions - Secretären Drabitius in Bromberg und Staeder in Merseburg den Charakter als Nechnungs-Rath zu verleihen.

Seine dem

Beroronund wegenEinberufung der beiden Häuser des Landtags. Vom 2%. Dezember 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen ch2. verordnen gemäß Artikel 51 der Verfassungs - Urkunde vom 31. Januar 1850 auf den Antrag des Staats-Ministeriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 16. Januar 1894 in Unsere Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen. :

Das Staats-Ministerium wird mit der Ausführung diejer Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 26. Dezember 1893.

(E S) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. von Boetticher. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Graf von Caprivi. Miquel. von Heyden. Thielen. Bosse. Bronsart von Schellendorff.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der bisherige Landmesser Ulri ch zu Schmalkalden ist zum Königlichen Ober-Landmesser ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Das bisherige tehnishe Mitglied der Königlichen Re- gierung in Stettin, VBauinspector Breisig ist als Kreis- Bauinjpector nah Soest, und

der Kreis-Bauinspector Kosidowski zu Belgard in die Bauinspector- (tehnishe Mitglieds-) Stelle bei der Königlichen Regierung zu Stettin verseßt worden.

Der Kreis-Bauinspector, Baurath Hoßen zu Schleswig ist in gleiher Am!seigenschaft nah Harburg und

der Kreis-Bauinspector Kirstein zu Harburg in gleicher Amtseigenschaft nah Schleswig verseßt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die in N. Gâärtner's Verlag, Hermann Heyfelder, hier- selbst erschienene Arzneitaxe für das Jahr 1894 begleitet der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Ange- legenheiten mit folgender

Betbanntmachunag,

Die in den Einkaufspreisen mehrerer Drogen und Chemi- falien eingetretenen Veränderungen haben eine entsprechende Umarbeitung der bisher geltenden Arzneitaxe erforderli gemacht.

Für Arzneimittel, welche auch in größeren, als den bisher in der Arzneitaxe für die Preisberehnung zu Grunde gelegten Gewichtsmengen häufiger ärztlich verordnet werden, habe i nah solhen Gewichtsmengen Preise berehnen lassen.

Weiße Gläser dürfen in Zukunft niht höher als halb- weiße berechnet werden.

Luxus-Arzneigefäße dürfen nur unter bestimmten, Seite 73 näher angegebenen Bedingungen zur Verwendung gelangen und berechnet werden. s

Die so abgeänderte Arzneitaxe tritt mit dem 1. Januar 1894 in Kraft. Berlin, den 20. Dezember 1893. Der Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten, Bofîse.

Am Schullehrer-Seminar zu Habelschwerdt ist der Pfarr- Administrator Hoffmann aus Landeck als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Der prafktishe Arzt Dr. Weczereck in Neustadt O.-Schl, ist zum Kreis - Wundarzt des Kreises Kreuzburg ernanni worden.

Konigliche Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hai die ordentlihen Professoren an der Universität Straßburg i. E. Dr. Georg Friedrich Knapp und Dr. Adolf Merkel zu correspondirenden Mitgliedern ihrer philosophisch-historischen Klasse gewählt.

VetanntmagaGung Das laut Bekanntmahung vom 28. Juli d. J. aus geschriebene Stipendium der Adolf Ginsberg- Stiftung im Betrage von 2000 # ist durch Beschluß d Curatoriums der genannten Stifung für das Jahr 1894 dem Bildhauer Karl Reinert aus Friedrichsthal bei Garg a. O. und dem Maler Karl bürgen, jedem zur Hälfte im Betrage von 1000 verliehen worden. den 29. Dezember 1893. des Curatoriums der Adolf Gins A. von Werner,

aktademishen Hochschule für die

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C U la b ov 4 Der Vorfißende

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Die Nummer 29 der GVeseßz-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9641 die Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtags. Vom 26. Dezember 1893 __ Berlin, den 29. Dezember 18983. Königliches Geseß-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

BeklanntmaäaGuag, Mandt-Ackermann’sche Stipendienstiftung betreffen d. Der Geheime Ober-Medizinal-Rath und Kaiserlich russische Leib+ arzt Dr. Martin von Mandt und dessen Ehegattin Jodanna Ghar-+ lotte Ludovika, geb. Ackermann, haben in ibrem am W. Oktober 1857

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