1894 / 8 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

ftaltung als Gesez führen sollten, jedenfalls beahtet und geprüft

werden müssen, fobald wir, wie es die Absicht ist, in der näthsten

Zeit an die Frage berantreten, in welhem Punkt theils auf Grund der bisherigen Erfahrungen, theils in Rückwirkung der Revision des bürgerliden Rechts \ich eine Umgestaltung des Konkurs- rechts wird zu vollziehen haben. Aber \o dankenswerth diese Anregungen sind, so tiefgreifend sind fie doch auch. Und weil sie dies sind, wird ihre Diskussion nach meiner Meinung eine längere Zeit in Anspruch nehmen, und ich würde es in hohem Maße bedauern im Interesse derjenigen wirthschaftlihen Rücksichten, die durch die kleine Vorlage der verbündeten Regierungen verfolgt werden, wenn das S(wicksal dieser Vorlage mit den ausführlichen und vielleiht lang- wierigen Kommissionsberathungen verknüpft bleiben sollte, die der Antrag der Herren Abgg. Rintelen und Genossen nah nch zichen muß. Ich erlaube mir deshalb, der zu bildenden Kommission zur Erwägung zu geben, ob es nicht möglih sein würde, die Anträge des Herra Abg. Rintelen und die Vorlage der Regierung gesondert zu behandeln und gesondert demnächst zur Beschlußfassung des Hauses zu bringen. Den Anträgen der Herren Abgeordneten werden Sie dadurh nicht s{aden, Sie werden aber der kleinen Vor- lage nüßlih sein und den Interessen dienen, die wir durch diese Vor- lage haben verfolgen wollen: Interessen, die zwar von beschränkter Bedeutung, aber ih glaube, darüber besteht in den gewerbliten Kreisen Deutschlands nur eine Meinung von dringlihster Art sind.

Abg. Singer (Soz.) bält es für nothwendig, die Regierungs- vorlage einer schnellen und“ dringenden Erledigung zu unterwerfen, während die Anträge des Zentrums, wenn sie auch eine nit zu unter- schäßende Bedeutung baben, doch wobl eine eingehendere Berathung erfordern. Bedauerlih sei es, daß die Regierung mit Rücksicht auf die Fertigstellung des Bürgerlichen Geseßbuhs in Bezug auf das Vorrecht des Vermiethers nicht weiter gegangen fei. Dieses Vorrecht sei ncch eine Einrichtung aus der alten Zeit, und man fônne nicht einsehen, weshalb man über die Vorlage nicht binausgehen dürfe. Warum foll der Vermiether beffer gestellt fein als ein anderer Gläubiger? Der Vermiether fann die Räume, welde vom Konkursmachenden geräumt werden, ander- weitig vermiethen, wenn auch vielleidt mit etwas Verlust. Durch die lanajährigen Mieths?ontrakte bei boben Miethen für Geschäfts- räume werden die sämmtlichen übrigen Gläubiger geschädigt. Vielleicht wird es in der Kommission gelingen, diese Frage in einer etwas er- weiterten Form zu behandeln. Das Retentionsre{cht der Vermiether überhaupt, das Recht, die unentbebrlidsten Hausgeräthe, ja die Arbeits- geräthe, einzubehalten, laftet auf einem großen Theile der Bevölkerung, namentlih der Kleingewerbetreibenden und der Arbeiterbevölkerung in einer Weise, die eine Abänderung dringend erfordert. Man sollte damit nicht bis zur Fertigstellung des Bürgerlichen Geseßz- bus warten. Die f\tädtishe Verwaltung von Berlin wird durch diescs Vorrecht der Hauéwirthe recht empfindlich gekränkt. Es müssen jährli bedeutende Summen gezahlt werden, um für die auf die Straße geseßten Leute die Möbel auszulösen. Erfreulich ist es, daß der Antragsteller bei Konkurêmafsen, in denen sich Häuser befinden, ein Vorrecht der Bauhbandwerker wünscht. Die Gewerbegerichte baben dazu geführt, die Art und Weise darzulegen, wie die Bau- spekulanten die Bauhandwerker ‘um ihre Löhne betrügen. Redner geht dann auf- einzelne Punkte des Antrages Rintelen ein, der manches Gute bringe, aber auch in manhen Punkten zu weit gebe, fo z. B. bei der Uebe-rs{uldung; annehmbarer aber sei die Beschränkung des Affords. Aber diejenigen, welhe aus dem Konkursmachen ein Geschäft machen, werden fich um die neucn Strafbestimmungen auch richt kümmern.

Abg. Traeger (fr. Volksp.) hält 14 Mitglieder für die Kom- mission für genügend. Der Vorredner hat die Handhabung des Re- tentionsrehtes der Hausëbesitzer angeregt, die im Widerspruch fteht mit der Vorschrift der Zivilprozeßordnung, was ein unwürdiger und be- schämender Zustand sei. Eine niht zu zahme Jurisprudenz könnte schon an der Hand der gegenwärtigen Gesetzgebung hier Besserung schaffen. Aber unsere Zivilgerichte sind leider in dieser Beziehung zu zaghaft. Die Anregung des Abg. Singer, diese Frage hier bei dieser Gelegenheit geregelt zu sehen, wird wobl undurchfsührbar sein. Der Vermiether ist beim Kenturs schon s{lechter gestellt als der Ver- pâchter, und nun foll er noch s{lechter gestellt werden und zwar gerade im Falle des Konkurses, wo sein Pfandrecht erst recht in die Erscheinung treten soll. Das Pfand- recht jedes anderen Gläubigers bleibt aber unangetaftet. Für die Dringlichkeit der Vorlage is nichts vorgebracht worden als die Meinung des Handelsstandes. Man sagt, der Hauswirth werde befriedigt, aber die anderen armen Gläubiger fallen aus. Jedermann ift doch dieses Pfandreht bekannt, und die Gläubiger find nit immer so bejammerêwerth, wie man es darstellt. Sie sind bäufig die intelleftuellen Urheber des Konkurses. Ein Fabrikant sagte ein- mal: Für 30 Thaïer Waare gegen baar verkaufe ih niht, aber für 300 Thaler auf Kredit kann man immer haben. Das if die Grundlage der ungünstigen Verhältnisse. Redner wendet sich zu den einzelnen Punkten des Zentrumséantrages und namertlih zu denen, betreffend die Uebershuldung und betreffend die Einschränkung des Zwangsvergleiches. Beide Bestimmungen bekämpft er, wie er es im vorigen Reichstage bereits gethan hat. Solche Bestimmungen geben von dem einsfecitigen Standpunkte aus, daß beim Konkurs für den Schuldner ein Vortheil entstehe. Die Gläubiger aber stehen dem Schuldner sehr scharf gegenüber; sie werden |chon auf einen s{lechten Afford unter 25 %% nicht eingehen, wenn fie nit selbft glauben, daß fie dabei einen Vortheil haben. Warum wolle man die Gläubiger bindern, \sich mit 20 % befriedigt zu erflären? Die anderen Bestimmungen des Antrags seien nicht fo bedenklich, wenn auch nit überall ganz praftis. Die Anträge seien eingegeben von dem Aberglauben, daß die bestehenden Geseße die wirthschaftlihen Miß- ftände herbeigeführt haben, oder daß tur Aenderung der Geseßgebung zukünftigen ähnlichen Mißftänden vorgebeugt werden könne. Durch Aenderung der Geseße werde man das Konkursmachen nicht aus der Welt schaffen, und wenn Konkurse gemacht werden, muß man die damit zusammenhängenden Mißstände mit in den Kauf nehmen.

Abg. Bassermann (nl) hält die Vorlage der Regierung für nothwendig; denn es habe sich in kleinen Städten gezeigt, daß theure Läden auf lange Zeit gemiethet werden, und daß im Falle eines Konkurses die andern Gläubiger im Interesse des Hauswirthes verkürzt werden, ie Beschränkung des Retentions- rechtes des Hauêwirtbes auf die niht rfändbaren Sachen, welche der Abg. Singer angeregt bat, ist bei uns durch die Rechtsprechung - bereits durhgeführt. Das Vorrecht der Bauhandwerker halten au wir für nothwendig, weil durch die Arbeit der Handwerker die Hâuser verbefiert werden, und die Bauhandwerker müssen deshalb gesichert werden. Gegen die 2 g es Zentrums haben wir dagegen mandhe praftishen Bedenken. ß für die Konkursverwalter cine Gebührenordnung eingeführt werden könne, fei zuzugeben ; aber bedentlih sei die Einführung eines obligatorischen Gläubigerausschusses, weil hier- dur, wenn die Gläubiger zerstreut wohnen, eine Verzögerung und Ver- theuerung entfteht. Die Einführung der Uebershuldung alé Konkurs- grund würde zu mancherlei Mißsitänden führen; namentlich würden dur die nöthigen Vorermittelungen manche Unternehmungen erst in Schwierigkeiten hineinkfommen, in welchen sie sich garniht befinden, weil das Mißtrauen wahgerufen wird. Zwangsvergleiche von 10 9% und weniger find nach dem allgemeinen Gefühl unmoralisch. Be- ¿üglih der Strafbestimmungen wird sih in der Kommission vielleicht eine Einigung herbeiführen lassen. s wird fih ermöglichen lafsen, in vielen Fallen geseßzgeberische Reformen einzuführen, die nit nur vom Standpunkt des Juristen, fondern auch des Sozial- reformers mit Freuden begrüßt werder.

Abg. Mun del (fr. Volkép.) bält es für zweckmäßig, die Regie- rungévorlage und den Art. 1 des Antrags tes Zeatrums im Plenum

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zu berathen, weil diefelben mit dem übrigen Inhalt des Antrags nicht im Zusammenhang stehen. Wenn das Haus bei der -zweiten Be- rathung ungefähr in demselben schwachen Präsenzstande vertreten sein wird, dann werden fich auch Abänderungen herbeiführen lassen, ebenso bequem wie in der Kommission. Jh bin der Regie- rungsvorlage niht fo abgeneigt wie mein Parteigenosse, weil ih glaube, daß. die Gläu die Miethbskontrakte ihres Schuldners namentlich auf die Dauer derselben nicht prüfen können. Die weitergehenden Anregungen des Abg. Singer in Bezug auf das Retentionsre{t der Vermiether könnten bier höchstens in Bezug auf den Konkurs geregelt werden, aber nit allgemein, und damit würde doch wobl der Abg. Singer nicht zufrieden fein. Der Staatë- sekretär des Reichs- Justizamts hat die Arbeiten der einzuseßenden Kommission shon als schäßbares Material bezeichnet; aber ih würde doch nicht für alles zu haben sein, was der Antrag enthält, namentli nit beg der UebersWuldung, bezüglich der Strafbeftimmungen und bezüglih der Beschränkungen des Zwangs- vergleihes. Man stellt \sich immer einen nihtswürdigen Schwindler als Sonfursifex vor, der auf jede Lücke der Gesetzgebung spefuliert. Aber wie viel unshuldige Menschen würde das Gesetz treffen! Durch allzugroßes Angebot von neuen Geseßen werden die Gesetze in der öóffentliden Meinung herabgeseßt. Ueber neue Strafgeseßze wollen wir uns einmal unterhalten, wenn alte Strafgeseße abgeschafft weren O

Damit shließt die erste Berathung.

Abg. Gröber (Zentr.) spricht fi in seinem Sclußworte dagegen aus, daß die Regierungevorlage niht in Verbindung mit dem An- trage, fondern abgesondert erledigt werden soll. :

_Die Regierungsvorlage wird niht ‘der Kommission über- wiesen, sondern nur der Antrag Rintelen geht an eine Kom- mission von 21 Mitgliedern.

Schluß 6 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Die zu Madrid am 30. Dezember 1893 unterzeichnete Deklaration, betreffend den Abschluß eines Handels- Provisoriums zwishen dem Reich und Spanien für die Zeit vom 1. bis einshließlich 31. Januar d. J., ist dem Reichs- tag zur Genehmigung und zugleich mit dem Antrage vor- gelegt worden, dem Reichskanzler für die am 1. Januar d. J. erfolgte provijorishe Jnkraftsezung des Abkommens Jdemnität zu ertheilen. Die „Deklaration“ lautet :

«Die Unterzeichneten, der aukßerordentlibke und bevoll- mächtigte Botschafter Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, und der Staats - Minister Seiner Majestät des Königs von Spanien, sind, mit Genehmigung ihrer Regierungen, dahin übereingefommen, daß - der dur - die Er- klärung vom 8. August 1893 vereinbarte Termin für den Austausch der Ratifikationen des an demselben Tage unterzeichneten Handels- und Sciffahrtsvertrages zwishen dem Deutschen Reich und Spanien bis zum 31. Januar 1894. einf{ließlich verlängert wird. Zugleich ift von den Unterzeichneten, mit Genebmigung ibrer Regie- rungen, vereinbart worden, daß das am 31. d. M. zu Ende gehende Handelsproviforium in dem durch Notenaustausch vom 29. und 30. Juni 1892 festgeseßten Umfang bis zum 31. Januar 1894 ein- {liezlih verlängert wird, mit der Maßgabe, daß gegen volle Meist- begünstigung der spanischen Einfuhr in Deutschland, der deutschen Einfuhr in Spanien auch alle von spanisher Seite irgend einem dritten Lande gewährten Tariffonzessionen zu gute Tommen werden. Deutscherseits wird die Genehmigung des Bundesraths und des Reichstags zu dem vorliegenden Abkommen vorbehalten. Zu Ur- kund dessen baben die Unterzeichneten die gegenwärtige Erklärung in zweifaher Ausfertignng unterschrieben und ihre Siegel beigeießt.

Radowitß. S. Moret.

Fugleis ist der „Deklaration“ die folgende erläuternde Denftschrift beigefügt:

„Der am 8. August v. J. zu Madrid unterzeichnete Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrag zwishen dem Deutschen Reich und Spanien sollte nah der bei der Vertragsunterzeihnung gleichzeitig vollzogenen Erklärung bis srätestens am 31. Dezember v. J. ratifiziert

und in Kraft geseßzt werden. Nachdem der Vertrag am 15. De- zember v. J. die Genehmigung des Reichstags erhalten hatte, bedurfte derselbe noch der Zustimmung der spanishen Cortes, deren Ein- berufung fih dur die Erkrankung des spanishen Minister-Präsidenten von Tag zu Tag vershob, bis endlich in -der zweiten Hälfte des Dezember die spanisWe Regierung \ich zu der Mittheilung genöthigt sab, daß die Einberufung aus dem erwähnten Grunde im Dezember niht mehr erfolgen fönne, sodaß zu ihrem Be- dauern die Möglichkeit ausgeschloffen fei, den Handelsvertrag bis zu dem verabredeten Termine zu ratifizieren. Gleichzeitig gab die spa- nishe Regierung dem Wunsche Ausdruck, das Handelsprovisorium auf angemefsene Zeit zu verlängern. Mit dem 31. Dezember endigte das im Oktober v. J. in Gemäßheit des Geseßes vom 23. März v. J., betreffend die Anwendung der für die Einfubr nach Deutschland pertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegen- über Rumänien und Spanien (Reichs-Gesetbl. S. 96), abgeschlossene und deutscerseits durch die Bekanntmachung vom 28. Oktober (Reichs- Gejeßbl. S. 259) in Kraft gesetzte, leßte deutsh-spanishe Handels- proviforium, auf Grund deffen Deutschland den spanishen Erzeug- nissen mit Ausnahme des Faßweins die Meistbegünftigung gewährte, während Spanien für die deutschen Erzeugnisse die Anwen- dung seiner im Mutterlande und in den Kolonien geltenden Minimal- tarife zugesihert hatte. Nach Ablauf dieses Provisoriums würden wir Spanien gegenüber in einen Zustand der Vertragslosigkeit und somit der weselfeitigen differentiellen Bebandlung auf zolltarifsarishem Gebiete getreten fein, welher auch bei nur vorübergehender Dauer mit eetichtn Unzuträalichkeiten für beide Theile verbunden gewesen wäre und der durch den Abschluß des definitiven Handelsvertrages angebahnten Aufrechthaltung der guten wirthichaftlicen Be- ziehungen zwishen beiden Ländern wenig entsprohen haben würde. Andererseits würde die einfahe Verlängerung des bis zum 31. Dezember v. J. bestandenen Provisoriums wenigstens die theilweise Differenzierung der deutschen Einfuhr in Spanien nicht auêgeschlofsen haben, weil. mit dem 1. Januar d. F. die in den Handelsverträgen Spaniens mit der Schweiz, Norwegen und den Niederlanden der Einfuhr aus diesen Ländern gewährten Er- mäßigungen des spanishen Minimaltarifs in Kraft zu treten hatten und die deutsche Einfuhr auf den Mitgenuß dieser Zollermäßigungen einen Anspruh niht gehabt haben würde. Die spanishe Regierung war nun zwar bereit, uns für die Zeit des weiteren Proviscriums auch den Mitgenuß dieser Zollermäßigungen, d. b. aller irgend einem dritten Lande eingeräumten, unter den fpanischen Minimal- tarif Herabgehenden Zollbegünstigungen zuzugestehen, erflärte sich aber hierzu auf Grund der spanishen Gesetzgebung nur dann im stande, wenn dagegen auch der spanischen Einfuhr in Deutsch- land alle irgend einem dritten Lande daselbst eingeräumten Zoll- begünstigungen, also auch die ermäßigten deutschen Weinzölle, zuge- standen würden. Die auf den Verträgen Spaniens mit Norwegen, der Schweiz und den Niederlanden beruhenden Ermäßigungen des spanischen Zolltarifs für das Mutterland, über welche das in Nr. 2 des „R.-- u. St.-A.* vom 3. Januar 1894 abgedruckte Verzeichniß eine Uebersiht gewährt, - sind zwar im wesentlihen mit Rücksicht auf die speziellen Interessen dieser Länder vereinbart, bieten indessen immerhin auch für unseren Export einige wünschenswerthe Erleichte- rungen.

Cdter den im Vorstehenden dargelegten Umständen schien es im Interesse der Aufrechterhaltung der bestehenden wirthschaftlichen Be- ziehungen zu Spanien angezeigt, im Hinblick auf die zu erhoffende baldige Sanktionirung des definitiven Vertrages nohmals cin kurzes Provi-

forium auf der Basis zu vereinbaren, daß Spanien gegen die an botenen Vortheile für die deutsche Einfuhr der volle deutsche Kon, ventionaltarif gewährt würde. In diesem Sinne ift dur die dem Reichstag jeßt vorgelegte Deklaration vom 30. v. M. ein neues visorium für -die Zeit vom 1.-bis eins{hließlich 31. d. M. vereinbart wo

rden. :

„In derselben wurde zunächst die Frist für den Austausch der Ratifikationen zu dem definitiven eCT E zum 31. d. M. erstreckt. Sodann ift bis zu dem leßtgedahten Termin das Handels- provisdrium in dem Umfange, wie solcher durch den Notenwechfel vom 29. vnd 30. Juni 1892 (vergl. Centralblatt für das- Deutsche Reich S. 565) festgeseßt worden war, mit der Maßgabe verlängert worden, daß, gegen volle Meistbegünstigung der spanischen Ein- fubr in Deutschland, der deutschen Einfuhr in das spanische Mutterland auch alle spanischerseits irgend einem dritten Lande gewährten Tariskonzessionen zu gute kommen sfeollen. Hinsichtlich der spanischen Kolonien ist es bei dem seitherigen Zustande ver- blieben. Mit Rücksiht darauf, daß die Wirksamkeit des oben erwähnten Reichsgeseßes vom 23. März v. J. gleichfalls mit dem 31. Dezember ablief, ift drutscherseits die Genehmigung der Deklaration durch den Bundesrath sowie durch den / Reichstag aus- drücklih vorbehalten worden. Die in der Deklaration getroffene Ver- einbarung mußte, wenn nicht die Unzuträglichkeiten eintreten sollten, welche zu verhüten Zweck der Vereinbarung war, mit dem 1. d. M. in Kraft gefeßt werden. Auf deutscher Seite mate es die Vertagung von Bundesrath und Reichétag unmöglich, rechtzeitig die Zustimmung der geseßgebenden Faftoren einzubolen. In der Ueberzeugung, den Inter- essen des Reichs zu dienen und der nacträgliten Genehmigung des Bundesraths und des Reichstags sich versichert halten zu dürfen, hat der Reichskanzler angeordnet, daß die getroffene Vereinbarung mit dem 1. d. M. vorläufig in Kraft trete. Sobald der Reichstag den vorliegenden Anträgen seine Zustimmung ertheilt haben wird, wird dies durch das „Reichs-Gefeßblatt“ publiziert werden.

Kunft und Wissenschaft.

L. Kunstgeshihtlihe Gesellschaft. Ordentliße Monats- sibung am 5. Januar im Kaiserhof. Herr Profeffor Dr. Julius Lessing, Dirceïtor am Königlichen Kunstgewerbe-Museum, sprah über: „Das amerikanische Kunstgewerbe“. Unerbeblich ist der Bestand älteren Mobiliars in Amerika, aber sehr ges{häßt. Es liegt darüber eine größere Publifation vor: „The Colonial Faur- niture of New England. By Irvng Whitall Lyon. Boston and New York #1891“, Die Museen besißen da- von das allerwenigste, das meiste befindet \sich in Privat: händen. Die Amerikaner sind geneigt, bei diesen älteren Sachen von einem eigenen Stil zu reden. Wir haben es hier jedoch bloß mit einer Gruppe einfacher, geringwertbiger englis{er und bholländischer Möbel des XVIT. bis zuni Ende des XVIII. Jahrhunderts zu thun, da ja naturgemäß nicht gerade die besten europäischen Fabrikanten damals für Amerika thätig waren. In großer Menge und Pracht treffen wir da- gegen in Amerika âltere japanische Arbeiten an. Viel wichtiger ist für uns die Beantwortung der Frage, wie sich das moderne Kunstgewerbe drüben gestaltet. Was ift von den alten, überkommenen Formen lebenéfäbig für eine grcße moderne Industrie, die mit frishen Kräften an sie berantritt, wie die amerikanishe? Die „World's Columbian Exhibition“ zu Ghbicago hat die Antwort darauf niht gegeben. Vom Kunstgewerbe war die Ausstellung am wenigsten beschickt. Besonders haben sich die Kulturstaaten des Ostens ge- weigert, in diz:ser Beziehung in Chicago zu zeigen, was fie vermögen. Obwohl es einen eigenen Elefktrizitätspalast gab, waren nit einmal einige der so funstvollen amerifaniscen eleftrishen Beleuchtungskörver ausgestellt. Nur in den sfogenannten Staaten- häusern, den Klubbäusern der Ausstellung, waren Versuche gemacht, das funstgewerblihe Vermögen der einzelnen amerikanischen Staaten zur Anschauung zu bringen. Der für Kunstgewerbe interessierte Be- suher Amerifas war demnach auf die großen Städte, namentlich auf New-York, angewiesen. Zu unterscheiden sind die s{le{chten Nachahmungen europäischer Kunfstgewerbegegenftände, sowie die aus London und Paris importierten überreichen und theuren Sachen, mit denen zwei, böcstens drei Gemächer des Hauses angefüllt werden, von dem Mobiliar und der Einrichtung- der übrigen Räume, die ein spezifish ameritanischtes Gepräge besißen. Dieses leßtere ift es, das unser volles Interesse in Anspruh nimmt. Die S{hmuckformen in Amerika find nicht, wie bei uns, aus der Architektur abgeleitet, sondern sie find aus dem Bedürfniß heraus entstanden. Jeder Raum, jedes einzelne Stück hat zunächst praktisch zu sein. Was als Schmudck binzugenommen wird, ift mebr etwas Aeußerliches. Der Vor- tragende schilderte nun im einzelnen die Ausftattung eines amerikanischen Hauses. Wir entnehmen seinen Ausführungen das Folgende: Zunächst fällt die arcitektonische Einfachbeit der Privatbauten auf; weder nah außen, noch nach innen ist Zierrath angebracht. Nur die Farbe ist stark betont. Die Architekten komponieren aeradezu aus der arbe heraus, die Farben der Stoffe sind der Schlüssel der ganzæ Dekoration. Der Amerikaner hat das vom Japaner gelernt. Di unvershlossene Hausthür führt in einen kleinen Raum, in welchem der Besucher, gegen die Unbilden des Wetters ges{üßt, an einer zweiten, der eigentlihen vershlossenen Hausthür, flingelt. Charakte- ristisch ist auch der dabinter liegende, wobhnlich eingerichtete Raum, in den die übrigen Appartements münden. Das Empfangt- zimmer, der Salon, is eventuell europäish ausgestattet. Flügel in den Thüröffnungen kommen in ten seltensten Fällen vor; ihre Stelle vertreten Vorhänge. Die Fenster sind nicht arhitektonish eingerahmt. Zu Gardinen werden leihte Gazestoffe verwendet; die das Licht nicht ausschließen. Monumentale Oefen fehlen durhaus. An der Decke findet si keine Spur von architektonisher Form. Die Wände haben glatten Anstrich, zumeist aber Tapeten, leßtere für jeden Raum in drei Mustern hergestellt und durchweg hell. Kein Möbel geht übec Brusthöhe herauf. Wandschränke bilden einen Gang, sodaß sie als Möbel gar nicht erscheinen. Kleine niedrige Ladenschränke verdecken den unteren Theil der Zimmerwände. Einen höheren Aufbau bildet dagegen der Kamin, der den Zentralpunkt der Raumauéstattung ausmaht. Im Salon finden wir nur Sigmöbel zierlihe, bewegalihe Sophas und eine erstaunlihe Menge va Stühlen in verschiedensten Formen —, kleine, bewegliche, nicht 19 hobe Tische wie unsere, anderthalb bis höchstens 2 m hohe Stell- wände. Mit dieser Einricbtung bauen sih die Gesellschaften ihre Winkel und Een auf, die sich, je nah Laune und Bedürfniß, jede Augenblick verändern lassen. Die Stühle find das am glänzendfte ausgebildete Mobiliar. Jeder einzelne ift konstruiert für sein cigensten Gebrauhszweck. Sie bilden den Gipfel wohlangepaßt? Bequemlichkeit. Das Speifezimmer js merkwürdig klein, selbst Æ den reichsten Häusern höchstens für vierzehn Personen berechnet. Gre Gesellschaften werden in den glänzend ausgestaiteten Hötels gegedtl wo man fich wie zu Hause fühlt. Das Speisezimmer enthält kein Buffet, nur eine kleine Kredenz, und ist an den Wönden mit Stichen und vielen (oft recht unshönen) Dilettantenarbeiten geziert. Das Schial- zimmer ist stets amerifanishen Stils. Es bildet zugleich den Wohnrau! der Person, die darin {läft. Daher findet man e häufig Klappbetten- Der Waschtisch steht im Badezimmer, einem Raume, aus dem auch der leßte Rest eines Ornaments oder einer Farbe verschwunden ift : das Ganze muß von oben bis unten abwashbar sein. Alles Röhrenwerk darin, aus voliertem Metall, oft aus Nickel hergestellt, liegt frei. V Reiz der Einrichtung des Hauses verliert urs diese allfeitige Rüd- sihtnahme auf den Gebrauch feineswegs: es ift die Schönheit del absoluten Zweckmäßigkeit. Die Dinze wirken \{chön, nicht wie willfürli erfundene, sondern wie Naturprodufte. Die Herstellung der Holzmor& geschieht, mit Ausnahme allerfeinster Sachen, in Massenfabrikation; # wird nicht mit der Hand, sondern mit Maschinen gearbeitet. Nur die Stühle sind gut gearbeitet, gut in unserem Sinne genommen. V übrigen Möbel find niht gefugt, oft sogar bloß genagelt. Eigenthümlichkeit des eleftrishen Lichtes wurde dazu benußt, E unfer ganzes Beleuchtungésystem umzuwerfen. Die zentrale Lichtquêe

ist verschwunden; überall an den Wänden und an der Dee erblicken

ormen mit Anlehnung an Blumen, d U. |. w: Modernes

Forines Glas, besonders von dem jüngeren Tiffany hergestellt, über- i ber und Pracht. Dagegen wird ge- noch vielfach aus Curopa T Sehr es die Amerikaner in den Gold- und Silber-

i ere Preise werden dafür gezahlt. Auch hier bemerken Gebraudbsformen, hauptsächlich an japanische Muster sid ceicileld

ebra t, ali an japani i anschließend, auf, in auëgezeihneter Technik, mit wundervoller Behandlung des Cmails, gearbeitet. Die Mannigfaltigkeit erstreckt sich bis auf Messer, Gabeln, Löffel u. \. w. on einbeimisben Bronzearbeiten, Arbeiten aus Schmiedeeisen und von Kunsttöpferei ist dagegen nicht viel zu berichten. - Der Vortragende mate \{ließlich darauf auf- merkjam, daß die für das Berliner Königliche Kunstgewerbe-Mufeum in Amerika erworbenen Gegenstände demnächst ausgestellt werden sollen.

Von literarischen Neuheiten gelangte in dieser Sitßung zur Vorlage der glänzend ausgestattete Sammelband von kunsthistoriichen Är- beiten über die im Frühjahr 1892 dur die „Kunstgeshibtlichz Gesellichaft“ veranstaltete „Ausstellung von Kunstwerken aus dem Zeitalter Friedrih?s des Großen“. Er enthält, außer einer Vorrede von dem Geheimen Regierungs-Rath: Direktor Dr. W. Bode, Aufsäße von P. Seidel, R. Graul, Fr. Sarre, K. Lüders, W. von Seidliß, R. Stettiner. Gebeimer Regierungs-Rath Dr. Friedrich Lippmann, Direktor des Königlichen Kupferstich - Kabinets, legte vor: „Zeichnungen von Albrecht Dürer, in Nachbildungen herausgegeben. Abtheilung XXT11—XXV. Berlin, G. Grote’sche Verlagsbuhbandlung, 1894.“ Dieser Band bildet den dritten des Reprodufktionéwerks der Dürer- Zeichnungen; er enthält die Zeichnungen im British Museum zu London, im Mufeum des Louvre und in der Bibliothèque Nationale zu Paris. Die Zeibnungen des British Museum erscheinen hier zum erften Male vollständig. Vorzüglich gelungen is besonders die Wiedergabe ciner farbigen Landschaft, die einen Sonnenaufgang darstellt. Das eigenartige Blatt erinnert geradezu an Arbeiten moderner Impressionisten. Unter den Zeichnungen des Louvre verdient zunähst ein Blatt hervorgehoben zu werden, das, obne Monogramm, bisher unter die namenlosen altdeutschen Arbeiten eingereiht war: Madonna, von Engeln umgeben. Es dürfte von Wichtigkeit sein in Bezug auf die von Daniel Burkhardt in Basel aufgerollte Frage der IJugendarbeiten Dürer's. Die Anfertigung eines Bandes dieser Dürer-Neproduktionen nimmt Jahre in Anspruch und is mit außerordentlichen Schwierig- keiten verbunden. Bisher wurden in den vorliegenden drei Bänden 333 Zeichnungen wiedergegeben. Im ganzen dürften etwa 600 Dürer- Zeichnungen zur Aufnahme gelangen. Der näbste Band soll die Schâße der Albertina in Wien enthalten. Die Auflage beträgt 300 numerierte Exemplare.

_— Bei den Baggerarbeiten im Nb ein wurden, wie die „Köln. Z.“ berihtet, in der leßten Zeit verschiedene wissenschaftlih wert h- volle Funde gemabt. Jn erster Linie ist ein, allerdings nur zur Hälfte erbalteuer, eberner Lituus, die Trompete eincs rômischen Reiters, zu nennen. Ein vollständiges Stück dieser Art wurde im leßten Jahr im-Main bei Höchst gefunden und dem Museum zu Berlin überwiesen. Ferner wurden ein S{wert aus dem 9. Jahr- hundert mit messingverziertem Eisengriff, das Bruchstück eines S{werts

Mainzer Museum. Le

Formen; überall treten spezielle

aus der Hobenstaufenzeit und eine Streitart aus dem 14. Jahrbundert bei Mainz aus dem Flußbett gehoben. Diese Funde* gingen an das

inzer eum. L erhielt neuerdings ay eine außer- gvon feine rômis; E aus terra sigillata mit dem Stempel OF Primi (Werfftätte des Primus), ein aus der Krone eines Hirschgeweihes gesnittenes fränkishes Amulett und ein Messer aus der. Zeit der Völkerwanderung.

Literatur.

: Rechts- und A USg Ita Tem f MALE,

Die Zeitschrift für das gesammte Handelsrecht wurde im Jahre 1858 von dem damaligen Privatdozenten Dr. L. Golds{midt gegründet. Sie gedieh unter seiner vortrefflichen Leitung, mit Unterstüßung der Mitherauëgeber Professor Laband, Pappenheim, Präsident von Habn, Kammergerihts-Rath Keyßner. Lange Zeit waren vollständige Exemplare der Bände 1—40 eine Seltenheit am Büchermarkt. Zur Zeit sind diese Bände in den Verlag von Gex stav Fo in Leipzig übergegangen, welcher fehlende, d. h. vergriffene Hefte, dur anastatishen Neudruck ergänzt hat. Es sind nunmebr von der gedachten Verlagsbuchhandlung vollständige Exemplare der Zeitschrift zu 360 e, in 48 Glanzleinwandbänden zu 400 Æ, zu beziehen; auch ist die Verlagsbuchhandlung, soweit dies der Vorrath ermöglicht, fehlende Bände zu ergänzen erböôtig. Der bleibende Werth der Zeitschrift ist durch die darin enthaltenen, für das Handelêrecht maßgebenden Abhandlungen von Goloschmidt, Laband, Wiener, Pernice, Güterbock, Hinrich, Brunner, Tböl, Gndemann u. a. gesichert. Namentlich findet sich nirgends eine gleiche Saminlung von hbandelsrechtlichen Rechtsquellen des In- und Aus- ¡andes. Der Begründer der Zeitschrift, Geheime Justiz-Rath Professor Dr. Golds{midt, ist leider noch immer durch Krankheit behindert, seine Thätigkeit wieder aufzunehmen; es sei bier der Wunsch für seine baldige Wiederherstellung auêgesprohen; inzwisden wird unter seiner Haupileitung die Zeitschrift von den andern Herausgebern ge- deiblich fortgeseßt. ; ;

.Kr. Generalregister zum 1.—30. Band der von den Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwalt- schaft herausgegebenen Entsheidungen des Reihs- gerichts in Civilsachen. Bearbeitet von F. von Spewt, Landrichter in Berlin. Leipzig 1893. Veit & Ko. 8. S. 1048. 7,90 4 In der Anordnung {ließt sich das vorliegende Werk den früheren Negisterbänden an ; es iît aber nicht etwa nur eine Zusammen- stellung aus denselben gefertigt, sondern Verfasser hat mit unermüd- lihem Fleiß und genauester Sorgfalt ein selbständiges Werk geschaffen, welches für jeden, der die Entscheidungen und die darin geborgene NRechtswisjenshaft und Kasuistik verwerthen will, unentbehrlih ift. Jeder, der das Werk benußt, wird dem Verfasser Dank wissen.

S Militärisches.

4 Geschichte des 2. Badischen Dragoner-Regiments Ir. 21, rerfaßt von Legde, Rittmeister und Eskadrons-Chbef im Regiment. Berlin, 1893. E. S. Mittler und Sohn. Preis 7 Das Regiment wurde im Jahre 1850 von Mannschaften aus den Depots der im Jahre 1849 aufgelösten drei Dragoner-Regimenter Großherzog, Markgraf Max Nr. 1 und von Freystadt Nr. 2 unter dem Namen 2. Reiter-Regiment gebildet und erhielt im Jahre 1856 den Namen des zu seinem Inhaber ernannten Markgrafen Marimilian, den es bis zu dessen im Jahre 1882 erfolgten Tode führte. Im Jahre 1866 war das Regiment an mehreren Gefechten gegen

«

die preußische Main-Armee und im Feldzuge 1870/71 an der Seite des früheren Gegners an zablreihen Kämpfen im südöstlihen Fraänkf- C Mietitgs, Der Verfasser berichtet {licht und einfach über die nifse des Regiments, das in friedlichen wie in kriegerischen Zeiten stets durch treue Pflihterfüllung fi ezeihnet hat und in An- erkennung feiner rübmlichen Leistungen während des deutsch-französishen Krieges vom Deutschen Kaifer mit 39 Eifernen Kreuzen, vom Groß- herzog von Baden mit zablreiden anderen Dekorationen be- lohnt worden if. Die Schilderung der fkriegerishen Ereignisse von - 186& und 1870/71 ifff durch zwei gute Uebersichtskarten eiläutert. In einem Anhang wird ein furzer Rückblick auf die Organisation und Kriegsgeschichte. der Markgräflih und Großherzogli badisWen Kavallerie ror dem Jahre 1850 gegeben. as Werk ift mit mehreren Abbildungen geschmüdckt, unter denen die farbigen, gut ausgeführten, edie jeßigen und die früberenWniformen (1790 und 1892). veranschaulienden Blätter, sowie die Bikdnisse der iéherigen Negiments-Kommandeure und des früheren Regiments- Inhabers bervorzubeben find. Die im zweiten Anhang mitgetheilten erfonalnachri&ten über sämmtliche Offiziere, welhe dem Regiment eit dem Jahre 1850 angehört haben, wêrden dazu beitragen, das Interesse an dem Werk zu erböben. x : Wissenschaft.

Idealis8mus von Professor Dr. Chr. Muff. Zweite Auf- lage. Preis 4 « Richard Mühblmann's Verlagshandlung (Mar Grofse) in Halle a. S. Ein gutes verdienstvolles, für wissenschaft- li Gebildete geshriebenes Bu, welbes den Sinn für das ÎIdeale zu fördern und zu heben geeignet ist. Der Verfasser redet dem Real-Idealismus das Wort in dem Sinne, welchen Moriß Carrière seiner „sittlichen Weltordnung"“ zu Grunde legt, und führt in anregend geshriebenen, mit zahlkeichen Belegen aus der Geschichte, aus der Philosophie und aus der klafsischen Literatur versehenen Darlegungen des näheren aus, wie sih der Idealismus in der Religion, wie in den Religionen aller Völker, so befonders im Christenthum, ferner in der Wissenschaft (fo namentli in den Hauptrichtungen der Philosophie), im Leben und in der Kunst N bezw. bethätigen soll. Niemand wird obne Befriedigung das Buch, das der Bekämpfung des Ma- terialismus gewidmet ist, aus der Hand legen; jeder wird es mit Nutzen lesen.

: Verschiedenes.

Nr. 1 der „Grenzboten“, Zeitschrift für Politik, Literatur

und Kunst, 53. Jahrgang (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig), hat folgenden Inhalt : Neue Ziele, neue Wege: I. Die Grundlagen unseres Staats. Gedanken eines Grundbesißers von 35 a und 49 qm. Die bevorstehende Organisation des Handwerks. Goethe's Lilienmärhen. Maßgebliches und Unmaßgebliches. _ Die „Deutsche Kolonialzeitung“, Organ der Deutschen Kolonialgesellschaft (Redakteur: Gustav Meinecke), hat in der Nr. 1 vom Januar 1894 folgenden Inhalt: Zur Jahreswende. Die Er- \chließzung des Innern Deutsh-Ostafrikas. Von Lieutenant Werther. Plantagenbetrieb in Usambara. (Mit Karte.) Die katholische Mission am Kilimandsharo. Aus dem Tagebuch des Dr. Lent. Das Jahresfest des Sia in Nkonya. Nach“einem Bericht des Neger- predigers P. Hall in Ntsyumuru. Zur Diagnose des „Paraguay- fiebers“. Von Georg von Kaufmann. Kokoniale Rundshau. Mittheilungen aus der Gefellshaft. Kleine Mittheilungen. » Literatur. Eingänge für die Bibliothek. Nachruf.

E,

. Untersuchungs-Sachen.

. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

.- Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verloofung x. von Werthpapieren.

C! s S L) pk

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. rwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

Oeffentlicher Anzeigev. | (52 ani

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) UntersuGungs-Sachen.

[s58982 _ Stebrief.

Ver unten näher bezeichnete Heizer Adolph Karl Freefe der 2. Kompagnie I. Werft-Division ist der Fabnenfluht dringend verdäcktig.

Sämmtliche Ziril- und Militärbehörden werden ersucht, auf denselben vigilieren und ibn im Be- tretungsfalle nah hier bezw. an die nächste Militär- behörde behufs Weitertranéportes abliefern zu wollen.

Signalement: Alter 23 Jahre 6 Monate, Größe 1,76 m, Gestalt s{lank, Haare d.-élond, Stirn frei, Augen braun, Nase, Mund gewöhnli, Bart im Entstehen, Zähne gefund, Kinn, Gesicktsbildung länglih, Sprache deuts, besondere Kennzeichen: rechte Hand (Anker) tätowiert.

Kaiferlihes Kommando S. M. S. „Wörth“.

Stüd 49

[59240] 36 Jahre alt,

[59216]

Der hinter den Kaufmann C. W. Eccard aus Nörenberg von dem Königlichen Amtsgericht zu Nörenberg unter dem 29. Juni 1881 erlassene Steck- brief wird bierdur ernevert.

Stargard i. Pomm., den 8. Januar 1894.

Der Erste Staatsanwalt.

Beschlag belegt.

___ Steckbriefs-Erledigung.

: im Deutschen Reichs- u. Preuß. Staats-An-

zeiger in Stück Nr. 79 am 4. April 1893 unter

Nr. 532 gegen den früberen Häuéler Vincent Lazar

aus Ratibor erlaffene Steckbrief ist erledigt. Ratibor, den 8. Januar 1894.

Königliches Landgericht.

Der Untersuhungsrichter.

[59218]

N D

[59159] Aalen

[59215]

Das Strafvollstreckungêersuchen gegen die Heeres- Ee e F , 1) den t Friedri Grnst Schulze aus Dahme, daselbst geboren am 13. März 1862, N

14) Johann Friedrih Kothe, geboren zu Werbig R S 1864, L

9) Karl Otto Noeger, geboren zu Zinna am 26. Juli 1864, 9 E ms

publiziert im Amtsblatt vom 6. Dezember 1889, 49 Nr. 158 wird hierdurch erneuert. Aktenzeichen A. I. 70/86.

Potsdam, den 1. Januar 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft.

In der Strafsache gegen den Emil Landau, Jahr eboren zu Elberfeld, zuleßt Heizer dortselbst, jeßt tn Amerika sich aufhaltend, wird, da gegen den Angeschuldigten, welher im Sinne des § 318 der Sitensprozei

jeben ift, die of gegen SS 242, 243 und da dringende Verdachtsgründe gegen ihn vor- handen sind, welde den am 16 Februar 1892 er- lassenen Haftbefebl rechtfertigen, in Gemäßheit des § 332 der Strafprozeßordnung das im Deutschen Neich befindliße Vermögen des Angeschuldigten mit

E Klage wegen Verbrechens

Elberfeld, den 29, Dezember 1893. Königliches Landgericht. Clarenbach. Hermersdorff. Wieruszowski.

K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen,

nahme des Vermögens des am 2%. Januar 1864 in geborenen Sautter wegen Verleßung der Webrpfliht wurde durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts hier am 29. Dezember v. F. aufgehoben. Den 5. Januar 1894. K. Staatsanwaltschaft. Kreß, H.-St.-A.

Kapital,

selben bei Fe

zarüdtreten.

folgtem Zusch

ordnung als abwesend anzu-

r. 3 N.-St.-G.-B. erhoben ift,

[59095]

Strafkammer L.

Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im | widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, Grundbuche von Alt-Köln Band 4 Nr. 307/308 auf | widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringiten un E der E in E und | Gebots auunternehmer Fieliß, Hedwig,« geb. Maaß, zu | theilung des Kaufgeldes gegen die berücksictiaten Berlin eingetragenen , Fisherbrücke 23/24 belegenen fe N

hervorging , insbesondere derartige Forderungen von Namen des Malermeisters Gustav Sauber zu Berlin Binsen, wiederkehrenden Hebungen oder | eingetragene, am Nordhafen 7/8 belegene Grundstück Kosten, späteftens im Versteigerungstermin vor der | am 28, März 1894, Vormittags 107 Uhr, erung ie Ae E uben und, fal er betreibende äubiger widerspricht, | Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C, art., Saal 40, dem Gerichte galt zu machen, widrigenfalls 3% J Gui f T

N i tstellung des geringsten berüdsihtigt werden und bei Vertheilung des Kauf- | steuer, und vom Etatsjahr 1895/96 ab mit 17 820 M geïdes gegen die berücksidtigten Ansprüche im Nange Nuzungêwerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus t Diejenigen, welhe das Eigenthum des | der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- Grundstöcks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Bersteigerungstermins die Einstellung des | süd Berfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah er- | K lag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertbeilung des Zuschlags wird am 26. Februar 1894, Nachmittags 123 Uhr, an Gerichtsftelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 29. Dezember 1893.

Königliches Amtsgeriht 1. Abtbeilung 85.

vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichtsstelle,

d versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,14 M ebots nit | Reinertrag und einer Fläche von 16 a 3 qm zur Grund-

blatts, etwaige Abschäßunazen und andere, das Grund- _ betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real- berehtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging , insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger

niht berücksihtigt werden und bei Ner-

Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche

-— Grundstücke am S. März 1894, Vormittags | das Eigenthum des Grundstücks beanspruchon, werden

10 Uhr,

Konditors Christian Eugen

etwaige | betreffende Nachweisungen, sowie

Eingang D.,

2) den Julius Anfim aus Fröhden, daselbst am [f März 1862 geboren,

3) den Wilhelm Gaertner aus Jüterbog, daselbst am 26. Januar 1862 geboren,

4) den Sattler Gottfried Hermarn Ziege aus Jüterbog, daselbs am 3. September 1862 geboren,

9) den Fleischer Karl Friedrih Philipp Goeschel aus Zinna, Flecken, daselbst am 2. November 1862 T6. eh

en Schüler Moriß Heinrich Friedrich Ludwig von Knoblauch, geboren den 28. März 1862 zu Pessin, daselbst ee wohnhaft gewesen,

#) den Gârtner Albert Friedrih Karl Ludwig, geboren den 18. September 1863 zu Dom. Branden- bura, zuleizt in Potsdam wohnhaft gewesen,

8) den Segelmacher Karl Friedri Wilhelm Naueberg, geboren den 9. März 1863 in Stechow, E K eo wohnhaft gewesen,

o Herma e 5D. ä i 863 m Wtba nn Pohl, geboren am 15. März u tto M » T den 11 Oktober 1863 asche, geboren zu Neumarkt

1 riedri ilhelm Rietz, Scharfen-

brü d am d. November 18e geboren zu Scharfen en Schriftsezer marn Rudolf Hopve, geboren zu Dahme am 30 Me 1864, A

13) Karl Friedri Wilhel L ¿u Neumarkt am 23. Juni 1864 A geboren

[59094]

Saal 36,

und dergl.

N2wangsversfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuhe von der Königstadt Band 6 Blatt Nr. 439 auf den Namen des Rentiers Oscar Schaefer zu Dresden-Striesen eingetragene, in der Rosenthaler- straße 32 und Sopbienstr. 11 belegene Grundftück am 26. Februar 1894, Vormittags 10! Uhr, vor | die dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsft Friedrihstraße 13, Hof, Saal versteigert werden. Das ift mit 10750 Nuzungêwerth zur Gebäude- steuer veranlagt. beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige U andere das Grundftück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsshreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingeschen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor- zandensein oder Betrag aus dem Zeit der Eintragung des Versieigerungsvermerks nicht

Nbschäßungen un

Tai

2 orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden 2) Aufgebote, Zustellungen ohiiagen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge-

boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger dem Gerichte glaubhaft zu machen,

widerspricht,

Einstellung des

Flügel C., parterre, | in Bezug auf den des Zuschlags" wird

Auszug aus der Steuerrolle,

angegeben, verfündet werden.

Königliches Amtsgericht L.

niht von selbst auf | [59248] Im Wege der

i vor dem unterzeichneten Geriht an : - Staat: Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Ein- Die am 30. Juni 1887 angeordnete Beschlag- gang C., Erdgeshoß, Saal 40, versteigert werden. | falls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug Die Gta cte sind l 10 a # Nußungswerth

zur Gebaudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- | Das Urtheil über die Ertbeilung des Zuslaas wi rolle, Lelanvinte Abschrift der Grundbublätter, A A

l besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerts nit hervorging, inébesondere derartige

widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche | aus das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor pan R

ersabrens elle, Neue | widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld T i Anspru an die Stelle der | den. Grundftück | Grundstücke tritt. Das Urtbeil über die Ertheilung j am S8. März Mittags X2 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben

Berlin, den 29. Dezember 1893. Abtheilung 87.

Zwang®versteigerung. Qwangövollsttrcnng soll das

rundbude zur | im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 86 Nr. 3544 auf den

aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen-

auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

am 28, März 1894, Nachnittags 127 Uhr,

bsäßungen und andere die Grundstücke | an Gerichtéstelle, wie oben, verkündet werden.

Verlin, den 30. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht T1. Abtbeilung 86.

[59246] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 5 Nr. 211 auf den Namen des Rentners Carl Friedrich Wilbelm Stolle zu Berlin ein- getragene, am Tempelhofer Berg Nr. 3 belegene Grundftück am 31. März 1894, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Gerichts\telle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C. part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Flähe von 2 a 81 qm mit 5990 M Nuzungêwerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nahwetisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen wer- Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerts nit hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geraten Gebots nit berücksihtigt werden und bei

ertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdcksihtigten

berbeizufübren,

1894,