1894 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Entgegenkommen gegenüber den Reformbestrebungen, die hier im Hause laut geworden sind, geäußert hätte, mi dringend gebeten, mih niht durch die Bemerkungen und die abfälligen Urtheile, die über das Gesetz gefallen sind, beeinflussen zu lassen. Weiter, meine Herren, bin ih auch im Besiß einer ganzen Reibe von Aeußerungen, und, wie ih annehmen muß, autoritativen Aeußerungen, die sehr viel günstiger über das Gesetz urtheilen, als dies von seiten des Herrn Vorredners und von seiten derjenigen gesehen ift, die die Regierungen mit Petitionen bestürmt haben.

Ich habe \{chon früher einmal, als von der großen Zahl der Unter- schriften die Rede war, die unter einer solchen Petition, die Sturm lief gegen die Invaliditäts- und Altersversiherung, standen, geäußert: Ja, meine Herren, wer von den angeblich 300 000 Menschen, die diese Petition unterschrieben haben die Zahl der Unterschriften ist mir niht mehr genau erinnerliß ift denn überhaupt im \tande zu be- urtheilen, ob das Geseß wirklich von fegensreihen Folgen ift oder niht, und zwar nah einer so kurzen Geltungsdauer, wie sie das Gesetz bisher nur gehabt hat! Jch bestreite es, daß die mit diesem Geseß Unzufriedenen, welhe, wie ih anerkenne, in weiten Kreisen zu finden sind, wirklich Net haben, wenn sie behaupten, daß dieses Geseß eine unzweckmäßige Organisation und eine so un- bequeme Form angenommen habe, daß sie von der Bevölkerung nicht getragen werden könne.

Mir liegt hier vor cin Bericht der Versicherungsanstalt Schleswig- Holstein, und ich kann mir nit versagen, aus demselben einige Säße vorzulesen. Da heißt es folgendermaßen :

Aus mancherlei Anzeichen im Laufe der seit dem Inkrafttreten des Gesetzes verflossenen Zeit haben wir entnehmen Fkönnen, daß sih die Invaliditäts- und Altersversicherung in der Bevölkerung immer mehr einlebt, und daß dieses letzte Glied der großen Arbeiter- versicherungs-Gesetzgebung des Deutschen Reichs bei Arbeitgebern wie den versicherten Personen nah und nach allgemeine Anerkennung findet. Daneben macht fich freilich nit selten eine unverbohlene Abneigung bemerkbar, die auffallenderweise namentlih unter länd- lichen Arbeitgebern und zwar gerade in denjenigen Bezirken hervor- tritt, welchen bisher ganz überwiegend die Vortheile des Gesetzes zu gute gekommen find.

Ich schalte hier Folgendes ein. Wenn namentlich von seiten ländlicher Arbeitgeber über dieses Gefeß geklagt wird, so haben die Berechnungen, die wir inmittelst auf Grund der eingegangenen Be- rihte angestellt haben, unzweifelhaft ergeben, daß, wie bis jeßt die Dinge liegen, das Gefes überwiegenden Nuten gerade der ländlichen Bevölkerung gebracht hat. (Zurufe.) Bitte um Verzeihung, auch die Invalidenrente, die allerdings nur erft einen sehr kleinen Umfang angenommen hat. Jch werde mir erlauben, dies den Herren mit Zahlen zu belegen. (Zurufe) Ja, daran liegt es. Aber es handelt sch nicht blos um die Altersrente; vielmehr i auch die Invalidenrente in einer Weise zur Entwickelung gelangt, daß ersihtlich wird, wie das platte Land au bei dieser Rente vorwiegend interessiert ift.

Es liegt mir hier eine Berechnung vor, aus welcher sich ergiebt, daß von hundert Altersrentenempfängern auf die Land- und Forst- wirth\chaft 52,59%/6, auf die Industrie und das Bauwesen 21,6 9/0, auf Handel und Gewerbe 3,2 9/0, auf die Lohnarbeit wechselnder Arbeiter 2.6 9/0, auf freie Berufsarten 5,3 9/9 und auf häusliche Dienst- Ieistungen 5,2 9/0 fommen; alle anderen Berufszweige zusammen- genommen sind also nur mit 47,59% die Land- und Forstwirthschaft allein dagegen ist mit 52,5%/0 an der Altersrente betheiligt. Der Reichszuschuß, von dem heute auch vielfa gesprohen wurde, vertheilt ih nah den bisherigen Leistungen der Versicherungsanstalten in der Weise, daß auf die Land- und Forstwirthschaft rund 12,9 Millionen Mark entfallen, auf die übrigen Berufszweige zusammengenommen dagegen nur rund 11,6 Millionen Mark, darunter z. B. auf Industrie und Bauwesen nur 5,3 Millionen. (Hört, hört!) Andere Zusammen- ftellungen ergeben, daß die Renten, und zwar auch die Invaliden- renten, überwiegend dem platten Lande und den Städten unter 10 000 Einwohnern zu gute kommen. Wenn man z. B. in dem Bericht, aus dem ich soeben etwas verlesen habe, die Vertheilung der Invalidenrenten zwishen Stadt und Land ansieht, so ergiebt \fih, daß hiervon auf die Städte überhaupt 219% und auf das platte Land 799% entfallen, und daß dabei die Land- und Forstwirthschaft einshließlich der Fischerei mit 55,2%, alle übrigen Berufszweige zusammengenommen nur mit 44,98% betheiligt sind. Es ist also meines Erachtens durchaus geretfertigt, wenn hier in dem Bericht der Versicherung8anstalt Schleswig - Holstein als auffällig hervor- gehoben wird, daß gerade die Landwirthschaft \sih über das Invaliditäts- und Alterêversicherungsgeseß beschwere, obwohl dieses Gesetz, wie die

Dinge biéher liegen, vorwiegend der ländlicken Bevölkerung zu gute gekommen ift, ;

Nun, meine Herren, ergiebt sich aus diesem Bericht auch weiter und ich erlaube mir auch diesen Say zu verlesen daß über das Markensystem sehr zu Unreht geklagt wird. Daß die Auflage, die durh das Geseß jedem Arbeitgeber gemacht ist, nämlich die Auflage, für seine Arbeiter Marken einzukleben, nicht überall eine ganz bequeme ist, darüber kann fein Zweifel sein. Allein hierbei kommt in Frage, daß die Marke und dafür \prehen sämmtliche Erfahrungen, die man mit den Marken gemacht hat \{ließlich das einfahste Mittel ist, um die Beitragsleistung, die, fo lange das System des Gesetzes besteht, nahgewiesen werden muß, auch nachweisen zu können. Denn, meine Herren, wenn Sie diese Beitragsleistung nah wie vor aufrecht erhalten, und den Beweis dafür, daß die Prämie bezahlt worden ist, von dem betreffenden Versicherten erzwingen wollen, so haben Sie hierzu kein anderes einfahes Mittel als die Marke. Jede andere Art des Nachweises erfordert mehr Mühe als das Einkleben der Marken. Es ‘heißt hier:

Die Einwendungen gegen das Invaliditäts- und Altersver- siherungsgeseß rihten s\ich in erster Linie wider die Art der Bei- tragsleistung: das Einkleben der Marken in die Quittungs- farten von seiten der Arbeitgeber. Nicht beachtet wird hier- bei, daß die Abschaffung des „Klebens*“ und die allgemeine Einführung des sogenannten Hebe- oder Einziehungsver- fahrens, wie solhes im hiesigen Bezirk für den Stadtkreis Altona und sonst in preußischen Anstaltsbezirken in Hildesheim, Bonn u. \. w. besteht, für die dies\eitige Anstalt eine Mehrausgabe an Verwaltungskosten von mindestens 75 000 Æ jährlich zur Folge haben würde. Nicht berücksihtigt wird ferner, daß das Hebungs- verfahren au noch in anderer Hinsicht vielfahe Schattenseiten hat und insbefondere für den Arbeitgeber nicht etwa eine Erleichterung, vielmehr eher eine sehr fühlbare Ershwerung seiner Aufgaben dem Geseß gegenüber herbeiführen würde. Nach unseren Erfahrungen, mit denen die - mancher anderen Anstalten übereinstimmen, ift das Markensystem in jeder Beziehung als das zweckentsprechendste anzusehen, dessen Abschaffung jeßt und später - \{werlich jemals wird in Frage kommen können.

Der Bericht {ließt mit den Worten:

Je mehr die DurWhführung des Invaliditäts- und Alters- versicherung8geseßes durch ein verständiges und bereites Entgegen- kommen innerhalb der Bevölkerung gefördert wird, desto \{neller und besser wird die segensreihe Bedeutung desfelben aller Welt offenbar werden.

Nun, meine Herren, bin ih ja, wie ich neulich {on sagte, sehr gern bereit, dazu mitzuwirken, daß die Durchführung der Auflagen, die das Geseg enthält, soweit das irgendwie möglich ift, für die interessierte Bevölkerung erleihtert wird, ‘und ih habe auch {on selber früher den Gedanken, der heute ausgesprochen ist, ernstlich bei mir erwogen, ob es sich nicht empfehle, statt der bis- herigen Wochenmarken größere Appoints einzuführen, wele da, wo die Lohnzahlung für längere Perioden geschieht, das Kleben vieler einzelner Wochenmarken entbehrlich machen und dadurch das Geschäft vereinfahen würden. Ebenso is der Gedanke auch nicht zurückzuweisen, daß man wohlthun wird, an Stelle der OQuittungskarte das Quittungsbuch einzuführen. Lebteres war be- kanntlih in der ursprünglihen Vorlage der verbündeten Regierungen vorgeshlagen worden. Ich glaube, die Herren Sozialdemokraten werden sich auch dabei beruhigen können ; denn es werden ih Kautelen schaffen lassen, daß aus diesem Quittungsbuch niht das gefürchtete Arbeitsbuch wird, das den Arbeiter etwa s{ädigen könnte.

Im allgemeinen aber muß ich auc beute wieder fagen, daß wir an den Grundlagen des Geseßes ernstlich nicht rütteln sollten. Es ift sehr leiht. zu sagen : man gebe jedem invaliden Arbeiter eine Rente auf Staatskosten und lasse diefe Rente aufbringen durch allgemeine direkte oder indirekte Steuern. Ein solches Wort spricht sich in der That sehr leiht aus; aber ich frage, meine Herren, wird denn, wenn Sie diefen Gedanken zur Durchführung bringen wollten, aus der Rente nicht erft recht die von Ihnen so perhorrescierte Armenunterstüßung? Und weiter, wenn Sie das moralische Moment, welches das Gesetz enthält, daß es nämlich jeden deutschen Arbeiter zu rechtzeitiger Fürsorge für die Tage der Invalidität und des Alters verpflichtet, wegnehmen, werden Sie dann irgend welche sittlihe Vortheile haben? Endlih aber möchte ih die Summen sehen, die aufgebraht werden müßten, und die Steuerkräfte, die an- gespannt werden müßten, wenn Sie für jeden Deutschen, der in die Tage des Alters kommt oder invalid wird, ohne Rücksicht darauf, ob er Arbeiter oder Arbeitgeber is, eine

Staatsrente haben wollten. Der Gedanke ift so ungeheuerlih, daß ih glaube, wir verweisen seine Ausführung auf den sozialdemokratischen Staat. (Heiterkeit.) Jch hatte mir von der heutigen Debatte ver- sprochen; daß der bis jeßt noch mit dem Gesetze unzufriedene und niht einverstandene Theil der Bevölkerung aufgeklärt werden würde, und daß die heutige Debatte die Freunde des Gesetzes vermehren würde. Jch habe im ersten Theil der Diskussion sehr viele Momente gehört, die uns diesem Ziele näher bringen. Den leßten Herrn Vor- redner aber muß ich um so dringender, je {härfer er geaen das Gesetz geeifert hat, bitten, beshäftige er sich mit dem Geseß eingehend und dann mache er in seinen Kreisen den Leuten, die jeßt abfällig darüber urtheilen, klar, wie erheblich die Wohlthaten sind, die es bietet und wie verhältnißmäßig gering die Ünbequemlichkeiten, die der einzelne Staatsbürger von dem Geseß überkommen hat. Dann wird er mehr Segen stiften, als wenn er jeßt gegen das Gese eifert und die Un- zufriedenheit nährt, die an sih ja niht geleugnet werden fann.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Ich bin niht der Meinung, daß das Markenkleben das beste und einzige Beweismittel ist ; denn die Knappschaftskassen und die sonstigen besonderen Versicherungsanstalten führen den Beweis für die Beitragszahlung anders. Daß die Wohl- thaten für die Arbeiter erst der Industrie hätten abgerungen werden müfsen, ist eine seltsame Behauptung der Sozialdemokratie, die gegen Seis stimmt, was 2A zGRques gg L 2 E s, Unfall- versicherung angeregt? Das Zentrum. Die Invalidenversi ng na dem Muster der Knappschaftskassen Habe ih beantragt , als D Sozialdemokraten noch wenig die Rede war. Furt vor den Sozialdemokraten hat jedenfalls damals fein ensch gehabt. Hätte die Regierung das Vorbild der Knappschaftskafsen nachgeahmt, dann wäre die ganze u ie nit entstanden. Dann hâtte man alle die Gebäude nicht aufführen brauchen, in welchen jeßt die Quittungskarten aufbewahrt werden müssen. Der Reichstag und die damalige Kommission haben das ganze -Geseß überhaupt mit dem Ballast beshwert, der sih_ jeßt bemerkbar macht. Die Einführung der Lohnklassen an Stelle der Ortsklassen hat sih durhaus nicht bewährt. Nicht der hohgelohnte Arbeiter müßte die höchste Nente bekommen, er kann sich etwas zurüdlegen ; fondern die niedrigft gelohnten müßten zuerst berücksihtigt werden. Die einzige Verbesserung, welche der Reichstag herbeigeführt hat, ist die Einführung des Deckungs- an Stelle des Umlageverfahrens. Wenn sich bis jeßt eine Wirkung der In- validenversicherung nit gezeigt hat, fo liegt das daran, daß noch für die alten Invaliden gesorgt werden muß und {on im voraus für die zukünftigen. Diese doppelte Belastung wird natürlih unangenehm empfunden. NRedner erklärt fich s{chließlich für die Anträge.

Abg. Dr. Enneccerus (nl.) erkennt an, daß in manchen Landes- theilen eine erheblihe Unzufriedenheit besteht; daher sei es nöthig, zu untersuchen, ob durch irgend welche Veränderungen eine Besserung herbeigeführt werden könne. Deshalb {ließt Redner sih dem Antrage Staudy an. Der Antrag Aichbichler ist so zu verstehen, als ob er eine allmähliche Abbröckelung des Gesetzes herbeiführen will. Deshalb will Redner gegen den Antrag stimmen. Ein Theil seiner Freunde faßt den Antrag anders auf und wird für denselben stimmen in dem Sinne, daß niht eine Einshränkung des Geseßes, sondern nur eine Buen eintreten solle. A

Abg. U lrich (Soz.) wendet sich in einer mehr persönlichen Bemerkung gegen den Abg. Freiherrn von Stumm und weist darauf hin, daß die Invalidenversiherung von dem Präsidenten des Allge- meinen Arbeitervereins von Schweiger zuerst angeregt is, und Arbeiter- hut eße wurden in allen Arbeiter- und Volksversammlungen \{on verlangt, als er (Redner) noch ein ganz junger Bursche war. Daß nur die Furt vor der Sozialdemokratie die fozialpolitishe Gesetz- gebung veranlaßt hat, dafür ist Fürst Bismarck Zeuge, welcher dies in den ahtziger Jahren ausdrücklich ‘anerkannt hat. In den seziger Jahren hat Fürs Bismarck die Sozialdemokratie gegen die bürgerliche Gesellschaft ausgespielt, um die leßtere in die Arme der Regierung zu bringen. Daß jedem Arbeitsunfähigen eine Rente gewährt werden joll, sei eine Idee des sozialdemokratischen Zukunfts\taats, meint der Ebe Vantkae Dr. von Boetticher. Für dieses Zeugniß find wir ihm ehr dankbar.

Abg. Freiherr von Stumm (Np.): Daß Herr von Schweiger einmal von der Versorgung der Arbeiter gesprochen hat, ist mögli; aber er hat hier keinen Antrag gestellt mit praktishen Vorschlägen. Ich habe hier einen Vorschlag gemaht. Uebrigens handelt es si hier nur um die Unfall- und Invalidenversiherung, nicht um Arbeitershußgeseße; gegen die ersteren beiden haben die ozial- demokraten gestimmt. |

Abg. Ulrich (Soz.): Das haben wir gethan, weil die beiden Geseße nicht das erfüllten, was die Arbeiter verlangen konnten.

Damit schließt die Debatte.

Das U erhält von seiten des Zentrums der

Abg. Aicbbichler, welher sich in längerer Rede gegen die sozialdemokratishen Reden wendet, und von seiten der eutsch- konservativen der Abg. von Staudy, welcher gegen das Marken- system spricht, und die Regierung bittet, sich durch die Berichte des einen Direktors nit beeinflussen zu lassen ; andere Direktoren gn Versicherungsanstalten würden sich gegen das Markensystem er-

ären.

Der erste Theil der A U LON Aichbichler und der Antrag Staudy werden hierauf angenommen, der zweite Theil der Resolution Aichbichler, welher sich auf baldige Vorlegung der Novelle zum Unfallversicherungsgeseß bezieht, dagegen P :

Schluß nah 6 Uhr.

1. Untersuhungs-Sachen.

J: o e ustellungen n. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Berau, Verpachtungen, Verdingungen 2. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuhungs-Sachen.

lung, Keine. e f

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

59253

[ In Sachen des Spar- und Vorschuß-Vereins in

Vorsfelde E. G. m. u. H., Klägers, wider den Voll-

köther H. Dinge in Tiddische, Beklagten, wegen

Ftderung, sind nachbezeihnete Grundstücke des Be- agten durch Beschluß vom 27. November 1893,

eingetragen in das Grundbuch an demselben Tage,

[52334]

welche den

1 er ollkothbof No. ass. 19 in Tiddishe sammt Zubehör, | g

2) die ideelle Hälfte des Plans „in den Lämpen“ Nr. 63 d. K. von Tiddische zu 2 ha 99 a 98 qm.

Termin zur Zwangsversteigerung ist auf Donners- tag, den 19. April 1894, Nachmittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Vorsfelde zu Tid- dische, in der Beckmann'schen Gastwirthschaft, angeseßt. Die hypothekarischen Gläubiger haben die Hypo- thekenbriefe im Termine zu überreihen. Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter

auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 Prozent Niederlegung f oder geeignete Bürgen zu leisten hat, Grundbuchauszüge können innerhalb der leßten zwei lohn, Wocben vor dem Versteigerungstermine auf der Ge- rihts\chreiberei eingesehen, au

besichtigt werden. Vorsfelde, den 20. Dezember 1893. Herzogliches

Die Ehefrau des Stellmachers Friedrih Busch- baum, Christiane, geb. Sieverlina, aus Schlewee, erlust der auf den Namen des S(neit- ders Christian Kortegast daselbst Mente über 900 Æ lautenden Aftie Nr. 26 der behuf der Zwangsversteigerung beshlagnahmt : ee zu Schlewecke glaubhaft gemacht, hat das

Aufgebotsverfahren zwecks Kraftloserklärung die

Aktie beantragt. 0 Urkunde wird demgemäß aufgefordert, seine Rechte an derselben spätestens in dem auf den 27. Juni 1894, Morgens 10 Uhr, zeichneten Geriht anberaumten Termine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung derselben En wird.

Lutter a. Bbge., den 5.

Herzogliches Amtsgericht. W. Huch.

{52333] Aufgebot. Die nachbenannten K:

Gebots durch Baar- a. der Kaufmann

kursfähiger Werthpapiere sowie die

feines

die Grundstücke selbst

mtsgerit. ktien der FSferlobner

orenburg.

Aufgebot.

nämlich: zu a. zur

sind. unterm 24. September 1891

ktien-Cement- vor dem unter-

werden für kraftlos er Dezember 1893.

-

ugust Lecke zu Wickrath, b. der Metgermeister Hermann Pieper zu Iser-

c. der Bauunternehmer Theodor Müller zu

Iserlohn, baben das Aufgebot der ihnen gehörigen Jnterims- [Beine (nebst Dividendenscheinen und Talons) zu Bolksbank zur Aftie Nr. 244; zu þ. zur Aktie Nr. 305; zu c. zur Aktie Nr. 278 beantragt. Jn jedem Interimsscheine ist beurkundet, daß am 1. Ok- tober 1889 sechzig Prozent des Aktienbetrages von 1000 Æ, also 600 Æ, vom ersten Inhaber eingezahlt Der Interims\{hein zu Nr. 305 urfprünglich auf Carl Pieper zu JFserlohn und ift auf den jeßigen Gläubiger übertragen. Es ergeht demgemäß an die E unbekannten Inhaber der bezeichneten Der unbekannte Inhaber dieser | Aufforderung, spätestens in dem auf den 21. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rehte bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 15 anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten werden antgelgto en und die Urkunden lärt werden. Iserlohn, den 25. November 1893, Königliches Amtsgericht.

[59250] Aufgebot. :

Auf Antrag des Gutsbefißers R. Pesen in W. E. Otterndorf, als Inhaber der väterlichen Ge- walt über seine nahbenannten vier Kinder, wird der Inhaber folgender vier Sparkassenbücher der Kapital- Versicherungs-Anstalt zu Hannover :

1) Nr. 77 027, ausgestellt für „Erna Pecksen, W. E. Otterndorf“. am 28. Dezember 1886 über eine Einlage von 10 4 und zur Zeit des Verluste Tat E 1892 über 51 A 39 nebst Zinsen autend,

2) Nr. 53 676, ausgestellt für „Releff PeE W. E. Otterndorf“ am 25. März 1885 über eine Einlage von 3 M und- zur Zeit des Verlustes Oftober 1892 über 40 4 40 4 nebst Zinsen lautend,

3) Nr. 53 678, ausgestellt für „Otto Pecksen W. E. Otterndorf“ am 25. März 1885 über einc Einlage von 3 #4 und zur Zeit des Verlustes Oktober 1892 über 90 Æ 68 4 nebst Zinjen lautend,

4) Nr. 53 677, ausgestellt für „Emil Peksett- W. E. Otterndorf“ am 25. März 1885 über eint Einlage von 2 #4 und zur - Zeit des Verlustes Oktober 1892 über 51 A 99 4 nebst Zinsen lautend, aufgefordert, spätestens in dem p Dient tag, den 18. Septer2ber 1894, Nachmittag 122 Uhr, Zimmer 91, vor dem unterzeinetes Amtsgeriht anberaumten Aufgebotstermine fein Rechte anzumelden und die Urkunden ¡vorzulegen

zu Iserlohn,

autete

rkunden die

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- Folgen wird. Hannover, den 3. Januar 1894. Königliches Amtsgeriht. V J.

{59406] Aufgebot.

Auf Antrag ;

1) des Ortsrichters und Baumeisters Herrn Richard Liebers in Wermsdorf und des Gutsbesißers Herrn Traugott Oehmigen ebenda,

2) des Gutsbesißers Herrn Heinrich Ferdinand Kirsten in Schrebiß werden

u 1 der am 16. November 1846 in Wermsdorf rana im Jahre 1869 nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika ausgewanderte, der leßten Nachricht zufolge in Linesville in Pennsylvanien auf- hältlih gewesene Klempriergeselle Friedrich Wilhelm Ochmigen, H : j

zu 2 der am 18. März 1847 in Schrebitz geborene, im Jahre 1865 nah Amerika gereiste, nah der leßten Nut von ihm in Pennsylvanien R ges wesene Dekonom Ernst August Hänsel hiermit auf- aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 18, Sep- tember 1894, Vormittags A4 Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermine vor dem unterzeichneten Amtsgericht persönlich oder dur einen gehörig legi- timierten Vertreter als noch lebend zu melden, widri-

enfalls dieselben auf weiteren Antrag für todt er- flärt und deren Vermögen an diejenigen Personen ausgebändigt werden werden, welhe fich als deren Erben ausweisen können. Königliches Amtsgeriht Mügeln, den 3. Januar 1894.

Fiedler. Veröffentliht: Sekr. Bodt, G.-S.

[59245] Proklam. (1. Mang)

Der am 1. Dezember 1877 hier verstorbene Schneidermeister Hans Hinrih Harder und dessen am 2. August 1893 hier verstorbene 2. Ebefrau Anna, geb. Bühse, beide zuleßt wohnhaft Schleus- berg 27, haben im 3 ihres gemeinschaftlichen Testaments vom 22. Mai 1857 für den eingetretenen Fel, daß die nächsten gelenlihen Erben der testierenden

hefrau die Universalerben beider nach dem Tode des Längftlebenden werden sollten, für die dann vor- handenen väterlichen Seitenverwandten des testirenden Ghemannes Harder ein Vermächtniß von 160 Thlr. dânisch = 360 M. Lar:

Auf Antrag der Erben werden alle, welche auf dieses Vermächtniß Anspruch zu haben vermeinen, hiermit aufgckordert, diese Ansprüche binnen 6 Wochen, vom Tage der 3. Bekanntmachung angerechnet, bei dem unterzeihneten Gerichte unter Einreichung der ihr Verwandschaftsverhältniß be- \heinigenden Urkunden bei Vermeidung der Aus- p der erbetenen Bescheinigung an die sich ge-

öri eldenden, sowie des uschlusses von der Mafse anzumelden.

Neumünster, den 8. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[59252] Aufgebot.

Auf Antrag des achlaßpflegers, Schulzen Fs Gille zu Lindstedt, werden die unbekannten

rben des am 10. September 1890 zu Lindstedt verstorbenen Dienstknechts Franz Lüdecke aus Lind- stedt aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. November 1894, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots- termine fich zu melden und ihr Erbreht nach- zuweisen, widrigenfalls der Nachlaß den si meldenden und über ihr Erbrecht sich ausweisenden Erben, in Ermangelung solcher aber dem Fiskus verabfolgt werden wird, die sich später meldenden Erben, aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen s{chuldig find, weder Rechnungslegung noch Ersaß der Nutzungen, vielmehr nur Heraus- gabe des noch Vorhandenen fordern dürfen.

Gardelegen, 18. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[59269] Bekanntmachung. Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot :

1) des verfchollenen Johann Gottlieb Anders, zuleßt in Geyersdorf wohnhaft,

2) des verschollenen Kürschners Carl Ferdinand Robert Reichert, zuleßt in Schlichtingsheim wohnhaft,

hat das Königliche Amtsgericht zu Frauftadt durch Urtheil vom 5. Januar 1894 durch den Amtsrichter Krause für Recht erkannt :

T. Es werden

1) Johann Gottlieb Anders aus Geyersdorf,

2) der Kürschner Carl Ferdinand Robert Reichert aus Schlichtingsheim

für todt erklärt.

IT. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens {ind aus dem Nachlaffe der für todt Erklärten zu entnehmen.

[59273]

Gesehen Amtsgeriht Hildesheim. Abthei- ens I, am 30. Dezember 1893 in öffentlicher

ißung.

egenwärtig: Gerichts-Affsessor Dr. von Campe, etär Schubert.

In Sachen, betr. das Aufgebot behuf Todes- erklärung des am 6. Oktober 1846, geborenen Her- mann inrich Wilhelm Reupke, Tischler aus Hildesheim,

t: 2.

i: Vorgelesen, genehmigt,

ist erkannt und verkündet: : die Ladung des abwesenden, am 6. Oktober 1846 ‘Loreten Tischlers Hermann Heinrih Wil- helm Neupke aus Hildesheim zum heutigen Termine, den Vorschriften des Geseßes vom 23. Mai 1848 bezw. §8 22—9%5 des Muilheungsgesetes zur Zivil- prozeßordnung entsprehend, wie die Akten ergeben, erfolgt ist, der Verschollene aber si weder gemeldet hat, noh auch von seinem Fortleben glaubwürdige Nach- e cpssegangen f ¡A wird en zanit bid , Und sein Vermögen den nächsten be- kannten Erben E Y d ur Beglaubigung: Dr. von Campe. S

[59270] Bekanutmachung.

Das unterzei , erkannt: nterzeihnete Geriht hat am 29. v. M.

Alle unbekannten Erben und Vermächtni erden mit ihren . Ansprüchen an t e

ubert.

klärten Geschwister Anton, Leon und Modesta Aas Elisabett von Kijeúski ausgeschlossen. er Nachlaß ist dem Königlih Preußischen Fiskus u verabfolgen. Der sich später - meldende Erbe ist chuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an- zuerkennen und darf weder Rechnungslegung noch Ersaß der Nuztungen, sondern nur Serautaalié des noch Vorhandenen fordern. : chroda, den 5. Januar 1894. Königliches Amtsgericht.

{59278] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach- laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hier am 18. Mai 1893 verstorbenen Kaufmanns Louis Emil Oscar Möhring, is durch Ausschlußurtheil vom 15. Dezember 1893 beendet.

Berlin, den 4. Januar .1894.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 82.

[59275]

Die für den jeßt weiland Fabrikarbeiter Iohann Heinrich omburg (Humburg) zu Osterode am Harz zu Gunsten seiner Erben von der Hannoverschen Lebens-Versiherungs-Anstalt in Han- nover über ein Kapital von 109 Thlrn. Kur. aus- gestellte Police Nr. 10711 vom 12. August 1865 eia Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erflärt.

Hannover, den 29. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. V J.

[59271] Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtel vom 30. d. M. ist die von der Lebensversicherungs-Aktiengesellshaft Ger- mania hier unterm 21. Mai 1873, neu ausgefertigt den 2. September 1873, für den Kaufmann Heinrich Holzrichter zu Elbing ausgestellte Police Nr. 237252 über 2000 Thaler für fraftlos erflärt.

Stettin, den 30. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung X.

[59280]

In der Samuel Weichel’schen S gevolssame von Dorf Alsleben hat das Königlihe Amtsgericht zu Alsleben, Saale, am 5. Januar 1894 für Necht

Die Hypothekenurkunde vom 21. April 1877 über 900 M, eingetragen für die verehelihte Gelbgießer Finke, Friederike, geborene Wilke, zu Aschersleben auf den im Grundbuch von Dorf Alsleben Band I: Artikel 27 eingetragenen, dem Arbeiter Samuel Weichel zu Dorf Alsleben gehörigen Grundstücken in Abtheilung 111. Nr. 2, gebildet aus der Shuld- urkunde vom 20. April 1877, in Ausfertigung vom 21. April 1877 nebst angehängtem Fee! vom 21. April 1877, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt.

4 erkannt :

[59281] S Ca Ung. Durch Aus\{lußurtheil vom 29. Dezember 1893 über 200 Thaler zu 49/9 verzinsliher Kaufgelder, E im Grundbuhe von Werder Vol. 7, Fol. 133 Nr. 504, Abth. 111. Nr. 1 für die ver- ehelihte E Sermee Wagner, Juliane Wil- helmine Friederike, geb. Beerbaum, is das Hypo- thekendokument für kraftlos erklärt. Werder, den 29. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

[59272]

Die auf dem Valentin und Agnes Slotta’schen Grundstück Nr. 17 Gohle Abtheilung II1. Nr. 6 für die Geshwister Johann, Philipp, Paul, Andreas und Josef Kalka eingetragene Kautionshypothek von 150 Thalern ist heut für kraftlos erklärt worden.

Gr. Wartenberg, 29. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[59274] Geschehen Königl. Amtsgeriht Achim I1. am 28. Dezember 1893.

In Sachen, betreffend den Antrag von Seiten der Wittwe des Anbauers und Schlahters Joseph Alexander, Sophie, geb. Mendel, in Hemelingen, be- treffend Aufgebot einer Hypothekenurkunde über 800 Thaler Gold 2c. 2c. 2c.

Gerichtsseitig wurde folgender Beschluß verkündet :

Alle, welche der Ediktalladung vom 31. August 1893 zuwider ihre Anspröähe an die Darlehns- forderung von 800 Thaler Gold, bekundet dur die Urkunde vom 14. April 1869 zu Gunsten der Wittwe des Schlachters Joseph Alexander, Sophie, geb. Mendel, in Hemelingen gegen den weiland Schlachter und Anbauer Joseph Alexander Hs.-Nr. 174 in Hemelingen, eingetragen in das alte Hypothekenbuch des VI. Hypothekenbuchsbezirks Abtheilung I. Band T. Br 174 pag. 347 lfde. Nr. 3, niht angemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen damit ausge- {lossen und soll die Hypothek im Grundbuche von

emelingen Band IV. Blatt 155 Abtheilung I1I. Nr. 1 gelöscht werden.

Beglaubigt: (ges) von Hahn. NRotermund. Ausgesertigt : (L. 8.) Kothe, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[59276] B Namen des Königs! Verkündet am 29. Dezember 1893. v. Kalkstein, als Gerichtsschreiber.

In der Domke’schen Aufgebots\ahe von Kalisken F. 20/93 erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Schweß W. für Recht:

Die Ansprüche der unbekannten Berechtigten an folgenden, in der Dietrich'shen Subhastationssache zur Hebung gekommenen, auf Kalisken Blatt 3 ein- getragenen Hypotheken werden ausgeschlossen :

a. Abtheilung 111. Nr. 3: je 41,49 A für Jo-

hann und Anna Florentine Rohde,

Nb Abtheilung II1. Nr. 4: 55,80 (4 für Johann ehring,

c. Abibeilung ITI. Nr. 5: 38,80 Æ für die Ge- \{wister Nehring, Johann, Marie Henriette, Aram

ziezrid Wilhelm, August Wilhelm, Friedri

ilhelm,

d. fowie 4,87 Æ Zinsen von dieser Post,

e. Abtheilung TI1. Nr. 6: 600 M für den blöd- finnigen Karl Hermann Krause.

Die Kosten dieses Verfahrens hat der Antragsteller Besitzer Julius Domke in Kalisken zu tragen.

d dur Urtheil vom 29. Dezember 1891 für tet er-

[59409] Ans\ch{lußurtheil.

I.- Die unbekannten Rechtsnachfolger des ver- storbenen Aufsehers Jon Baron aus Jaworzno werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Kostow auf dem Blatte Nr. 39 Abtheilung Il. Nr. 5 eingetragene Hypothekenpost von 11 Thlrn. 6 Sgr. 8 Pf. ausgeschlossen.

11. Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundftück Nr. 60 Stadt Myslowiß Abtheilung II. Nr. 1 für den Stellenbesißzer Anfon Nitsche zu Tichau eigrbrogine Post von 800 Thalern wird für kraftlos erklärt.

Myslowitz, den 15. Dezember 1893.-

Königliches Amtsgericht.

[59267]. Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Bäcker Lehmann, Anna, geb. Lieschke, zu Grabow, Kreis Sorau, vertreten dur den Rechtsanwalt Hoemann zu Guben, klagt gegen ihren Ebemann, den Bäcker Carl Lehmann, zuleßt zu Grabow, Kreis Sorau, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung aus dem Grunde der böslichen Verlassung mit dem Antrage:

1) das zwischen den Parteien bestehende Band der Ghe zu trennen, 2) den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Guben auf den 2, April 1894, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Guben, den 6. Januar 1894.

Wesenfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[59257] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Henriette Hermine Wilhelmine Knaak, geb. Abshagen, zu Schöneberg bei Berlin, vertreten urch den Rechtsanwalt Dr. Halpert in Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Steuermann Ferdi- nand Knaak, zuleßt in Berlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu

Berlin auf den 9. Mai 1894, Vormittags | Z

10 Uhr, Jüdenstraße 59, zwei Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 3. Januar 1894. __ Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1. Zivilkammer 21.

[59256] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Conrad Mey, Wilhelmine, geb. Lücke, zu Düsseldorf, vertreten durh den Rechts- anwalt Carthaus zu Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, den Conrad Metz, unbekannten Aufent- haltsorts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein shuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf den L, Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dannert, Gerichtsshreiber des Königlichen Landgerichts.

E _ Oeffentliche Zustellung. Wirsching, Anna Franziska, ledige Köchin aus Hollstadt, und deren minderjähriges Kind Justine, vertreten durch den Vormund Martin Wirsching von dort, Klagspartei, vertreten durch den Rechts- anwalt Hippeli in Neustadt a. S., als Prozeß- bevollmächtigten, klagt gegen Rüger, Iohann, Kellner aus Feuerthal, zuleßt in Hanau, jeßt un- bekannten Aufenthalts, ladet ihn zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Amtsgericht Kissingen gemäß § 32 Zivilprozeßordung auf Dienstag, 13. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr, und wird beantragen, Beklagten zu ver- urtheilen,

1) die Vaterschaft zu dem Kinde Justine Wir- \cing, geboren 21. März 1893, anzuerkennen,

2) an AnnaFranziska Wirsching eine Entschädigung von 500 Æ für ihre jungfräulihe Ehre, für den Fall sie Beklagter niht eheliht, nebst 5 9% Binsen vom 1. Dezember 1893 ab, zu zahlen,

3) an dieselbe 25 G Tauf- und Kindbettkosten zu entrichten,

4) von der Geburt des Kindes bis zum zurück- geaen 12. Lebensjahre desselben wöchentlich

4 Ernährungsbeitrag in vierteljährigen Raten voraus zu leisten,

5) die Hälfte des Schulgeldes, der allenfallsigen Arzt- otheker- und Begräbnißkosten für das Kind bis zum zurückgelegten 12. Lebens- jahre desselben zu bestreiten,

und das Urtheil für vorläufig vollstrekbar zu er- klären, soweit geseßlich zulässig. Bad Sie en, 5. Januar 1894. Gerichts\chreiberei des Kgl Amtsgerichts. Jahreis, Sekr.

[59258] Oeffentliche i rig

Der Kaufmann Philipp Heldt zu Neustadt an der Warthe, vertreten durch den Rechtsanwalt Zielewski zu Jarotschin, klagt gegen den Fler Ludwig e Ai unbekannten Aufenthalts, als Erben des Tischlermeisters Varl Stryczynski zu Neustadt an der Warthe au schung tes im Grundbuche von Neustadt a. W. Band I. Blatt 233 Blatt Nr. 30 in Abtheilung 111. bei der Post Nr. 6 in Spalte Agen eingetragenen Arrestvermerks mit dem

ntrage:

I. den Beklagten zu verurtheilen,

2a. in die Löschung des im Grundbuche von Neu- tadt a. W. Band I. Blatt 233 Blatt Nr. 30 in Abtheilung 1II. bei der Post Nr. 6 in Spalte Ver- änderungen eingetragenen Arrestvermerks: „zu Nr. 6: Ein Arrest auf nebenstehendes Recht auf die Weide- abfindung in Höhe von dreizehn Thalern dreizehn

.-

A a

Silbergroschen nebst 5 Prozent Zinsen von 10 Thalern 20 Sgr. seit dem 1. Februar 1868 und der im Vorprozesse entstandenen Kosten sowie wegen eines Kostenpauschquantums von 5 Thalern für den Tischlermeister Carl Stryczynski zu Neustadt a. W. eingetragen auf Requisition des Prozeßrihters vom 22, Juli zufolge Verfügung vom 3. Auguft 1870*, auf Kosten des Klägers zu willigen,

h. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

IT. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Jarotschin, Zimmer Nr. 9, ae den 20. März 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diéser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ket schker, Justizanwärter, für den Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[59266] Oeffentliche Zustellung.

Anton Balt, Schreiner zu Hagenau, klagt gegen Hubert Delahay, Dachdecker in Hagenau, z. Z. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus einem Wechselaccept, mit demeAntrag auf kosten- fällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300,00 4 nebst 59% Zinsen vom Klagezu- stellungstag an, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser- lihe Amtsgeriht zu Hagenau i. Elf. auf Mitt- woch, den 21. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwette der öffentlihen Zustellung wird dieser Fs der Klage bekannt gemacht.

Der Amtsgerichts. Sekretär : I. V.: Bungert, Hilfsgerichts\chreiber.

[59407] Kgl. Amtsgericht München L., Abth. A. für Civilsachen.

In Sachen Sorgenfrey Anton, Kaufmann hier, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt K. Advokaten Keyl hier, gegen Müller, Karl, Kaufmann hier, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung für käuflih bezogene Waaren wird leßterer nah erfolgter Bewilligung der öffentlichen, Klags- zustellung zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits in die öffentlihe Sißung des vorbezeichneten Prozeßgerihts vom Freitag, den 9. März 1894, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 45 (Augustinerstock) geladen. Der klägerishe Vertreter wird beantragen, in einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urtheile zu erkennen, der Beklagte sei schuldig, an den Kläger ‘96 M 67 Z nebst 69% insen hieraus vom 1. Dezember 1893 ab zu be- zahlen und habe die Kosten* des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten. s:

München, den 9. Januar 1894.

Der K. Gerichtsschreiber: v. Braunmühl.

[59263] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Schürmann zu Osnabrüdck, vertreten durch den Justiz-Rath Sutro zu Boum, klagt gegen den Meßger Ernst Schenk, früher zu Höntrop, jevt unbekannten Aufenthalts, wegen des im Grundbuche von Höntrop Band I. Art. 27 in Abtheilung 111. unter Nr. 12 aus dem Vertrage vom 27. November 1891 eingetragenen Kaufpreis- restes von 15 000 A mit dem Antrage, den Be- klagten kostenfällig zu verurtheilen, dem Kläger a. von den ane 1. Januar 1892 und 1. Januar 1893 fälligen Theilbeträgen den Rest von 600 4 nebst 9 9/0 Zinsen seit dem 1. Oktober 1893 und b. 37 A 50 4 Zinsen für die Zeit bis Ende September 1893 zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die Zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bochum, Zimmer Nr. 39, auf den 3. März 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der AUerung einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Belz, | Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts,

[59408] Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirth Carl Tracinski zu Ruda, vertreten dur den Justiz-Rath Geldner hier, klagt gegen den Gedankenlefer Professor Carl Riedel aus Prag zuleßt hierselbst im Hotel Sanssouci anwesend, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen -des dem Beklagten vom 12. bis 31. Mai und vom 31. Mai bis 14. Juni 1893 gewährten Logis, der demselben ver- abreihten Speisen und Getränke und wegen baarer Auslagen im Gesammtbetrage von 242 4 75 4 mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 242 M 75 M nebst 59/6 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellun „zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließli der des vorangegangenen Arrestverfahrens zu tragen, au das Urtheil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das See mtsgeriht zu Beuthen O.-S. Gerichts\traße Nr. 5, Zimmer Nr. 3, auf den 12, April 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Kîage bekannt gemaht. Aktenzeichen VII. C.

2996/93/1. : __ Groebner, Gerichtsshreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[59259] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Staais Fe zu Berlin, Scharrnstr. 16, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Kalinowsky zu Berlin, klagt gegen den Kauf- mann Franz Sachs zu Berlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus einem Wechsel vom 17. Mai 1893, mit dem Be:

1) den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger die Summe von 12000 Æ nebst 69% Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen,

2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Kammer für Handels- achen des Königlichen - Landgerichts 1. zu Berlin,

üdenstr. 60 IL., Zimmer 103, auf den 14. M 1894, Vormittags 11 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 3. Januar 1894.

choenrade, Gerichtsschreiber

S des Kgl. Landgerichts T. 9. Kammer für Handelssachen.