1894 / 11 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E E E A ERERLE E SES T N E T E

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Prenßen. Berlin, 13. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König horten heute Morgen im hiefigen Königlihen Schloß den Vortrag des Chefs des Generalstabs der Armee und arbeiteten sodann mit dem Chef des Militärkabinets. Mittags nahmen Seine Mazestät eine Reihe militärisher Meldungen entgegen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben, wie „W. T. B.” mittheilt, an den Magistrat von Berlin nachstehendes Allerhöchste Dankschreiben gerichtet :

Es ist Mir eine besondere Freude gewesen, beim Eintritt in das neue Jahr wiederum hberzlihe Glück- und Segenswünsche von dem Magistrat Meiner Haupt- und Residenzstadt zu erhalten. Beim Nüdkblick auf die Ereignisse des binter uns liegenden Jahres bat der Magistrat in seiner Glückwunsh-Adrefse au des glücklich vereitelten Anschlages auf Mein Leben mit Dank gegen Gott Erwähnung ge- than. Die hberzlihe Theilnahme, welhe aus diesem Anlaß in allen Schichten Meines Volkes Mir entgegengebracht worden ift, hat Meinem Herzen sehr webhl gethan. Unter dem Schutze des Allmächtigen Mich wifsend, werde Ich nit aufhören, unentwegt in der Erfüllung Meines Fürstlihen Berufs die Wokhl- fahrt Meines Landes nach Kräften zu fördern und vor allem die Er- baltung des äußeren und inneren Friedens Mir eifrigst angelegen sein zu lafsen. Indem Ih dem Magistrat für die erneute Kundgebung unverbrüchliher Treue aufs wärmste danke, versihert Ih denselben gern Meines landeëväterlichen Wohlwollens.

Berlin, den 9. Januar 1894.

Wilbelm. I. R.

Von Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich ist bei dem Berliner Magistrat folgendes Schreiben eingegangen:

Ich sage dem Magistrat aufrihtigen Dank für die zum neuen Fahre Mir dargebrachten Glückwünshe fowie für die theilnehmenden Worte, welhe er Meiner Familie und Mir widmet. Gern benutze Fch diesen Anlaß, um dem Wunsh Ausdruck zu geben, daß das neu beginnende Iahr der immer mächtiger sich entwickelnden Hauptstadt ein Jahr des Glücks und des Segens werden möge!

Frankfurt a. M., den 5. Januar 1894.

s Viktoria, -

verwittwete Kaiserin und Königin Friedrich.

Der Königlich spanische Botschafter und dessen Gemahlin werden, wie aus der bereits veröffentlihten An- sage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchften Hof gehörigen oder daselbt vorgestellten Herren und Damen empfangen. Dieser Empfang wird Sonntag, den 14., und Montag, den 15. d. M., jedesmal Abends von 91/2 bis 11 Uhr stattfinden.

Der Anzug is: für die Damen in ausgeschnittenen Kleidern, für die Herren vom Militär in kleiner Uniform, für die Herren vom Zivil in Frack mit Ordensband über der Weste.

Das „Armee - Verordnungs-Blatt“ veröffentlicht folgende Allerhöchste Kabinetsordres, betreffend die Benennung der „alten Festung“ Graudenzals „FesteCourbière“ bezw. organisatorishe Bestimmungen für die Kaiser- tihe Shußtruppe für Deutsh-Ostafrika:

Um das Andenken an den General-Feldmarschall de l’Homme de Courbière dauernd lebendig zu erbalten, bestimme Ih, daß, nahdem die frühere Schanze „Courbière“ bei Graudenz eingegangen ist, nun- mehr die sogenannte „alte Festung“ bei Graudenz den Itamen „Feste Courbière“ führen foll. Das Kriegs-Ministerium hat dies der Armee bekannt zu machen. Neues Palais, den 14. Dezember 1893. Wilbelm. An das Kriegs-Ministerium.

In Abänderung beziehungsweise Ergänzung des Abschnitts VII B6 der Organifatorishen Bestimmungen für die Schußtruppe für Deutsch- Ostafrika vom 9. April 1891 bestimme Ich hierdurch: Die Anziennität der feit dem 27. Juni 1893 der Schuztruppe für Deutsh-Ostafrika zugetheilten und weiterhin noch neu zuzutheilenden Offiziere und Sanitäts-Offiziere richtet sh nach ibren Heimath(argen und ibren Heimaihpatenten in der Weise, daß sie danach von dem Tage ihrer Zutheilung ab unter sih binter allen denjenigen Offizieren beziehungs- weise Sanitäts-Offizieren der Schußtruppe zu rangieren haben, welche dieser bereits vor dem 27. Juni 1893 zugetheilt worden sind. Neues Palais, den 18. Dezember 1893. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers. Hollmann. An den Reichékanzler (Reichs Marineamt).

Mittels Allerhöchster Kabinetsordre vom 23. Dezember v. J. haben Seine Majestät der Kaiser bestimmt, daß im Jahre 1894 dei der JInfanterie-Schießschule zwei Jnformationskurse für je 33 Oberst - Lieutenants und Majors der Jnfanterie, ein Jnformationéfursus für 30 Regi- ments-Kommandeure und im Range gleichstehende _Stabs- offiziere der Kavallerie, sowie ein Jnformationskursus für 30 Regiments - Kommandeure und im Range E stehende Stabsoffiziere der Infanterie abzuhalten sind. An Lehrkursen finden im Jahre 1894 bei der Jnfanterie- Schießschule vier statt. Zu jedem find 60 Hauptleute und 30 Lieutenants der Jnfanterie zu kommandiren. An Unter- offizier-Uebungsfursen ist im Jahre 1894 je einer in Spandau -Ruhleben und auf den Truppen - Uebungspläßen Senne und Hagenau mit insgesammt 420 Unterofffzieren der Infanterie abzuhalten. Als Hilfslehrer dürfen Lieutenants bis zur Zahl von 12 herangezogen werden. Das Kriegs- Ministerium is ermächtigt, unter Umständen eine Erhöhung der für die Kurse feftgejezten Theilnehmerzahl eintreten zu laffen. Die näheren Anordnungen über die Kommandierungen zu den Jnformations-, Lehr- und Unteroffizier-Uebungskurjen hat der Kriegs-Minister in einer S vom 3. Januar d. J. getroffen, welhe nebst Anlagen in Nr. 1 des „Armee- Verordnungs-Blatts“ vom heutigen Tage veröffentlicht ist.

Es ift in der Presse mehrsah bemängelt worden, daß in dem Erlaß des Kriegs - Ministeriums “über die Einführung rauer Paletots zwei Firmen ¿L is vg find, von welchen ie betr Proben grauen Tuchs gefertigt wären. Diese Bezeichnung konnte, wie uns von zuständiger Stelle ge- schrieben wird, selbstredend niht die Bedeutung haben, daß nur von diesen beiden Firmen die vorgeschriebenen Tuche hergestellt und geliefert werden könnten. Es war vielmehr nur die Absicht, bei dem sofort eintretenden Bedarf diejenigen Firmen zu bezeihnen, von welhen nach vorausgegangenen robelieferungen dem Kriegs-Ministerium bekannt war, daß dieselben Tuch in dem befohlenen hellgrauen Farbenton sogleih liefern könnten. Dieses Verfahren, die Firmen der Probe- lieferungen öffentlih zu nennen, ist, wie man uns weiter mit- theilt, in. entsprehenden Fällen bereits seit geraumer Zeit üblih. Die Bevorzugung irgend einer Firma hat dabei dem Kriegs-Ministerium stets Fern gelegen.

Die an der geftrigen Börse zirkulierenden Gerüchte wegen einer bevorstehenden Emission von Reichs- oder Preußisher Staats - Anleihe entbehren jeder Be- gründung.

Die Kommission für die zweite Lesung des En - wurfs eines Bürgerlihen Gesezbuhs für das Deutsche Reich seßte in den Sizungen vom 9. und 10. Januar die Berathung des chelichen Güterrechts fort.

Die S8 1333 bis 1337 enthalten die allgemeinen Vor- schriften über Eheverträge. : :

Der § 1333, welher den Grundsaß der Vertrags- freiheit zum Ausdruck bringt und den Begriff des Ehe- vertrags näher bestimmt, wurde, unter Ablehnung eines An- trags, den Abshluß von Eheverträgen nach Eingehung der Ehe abweichend von dem Entwurf für unzulässig zu erklären, gebilligt; ebenso die Vorschrift des S 1334, welche die vertragsmäßige Bestimmung des ehelichen Güterstandes dur Bezugnahme auf ein nicht mehr geltendes oder auf ein aus- ländijhes Geseß, abgesehen von den Ausnahmefällen des Abs. 2, verbietet. Der S 1335 Abs. 1 schreibt für Ehe- verträge die gerihtliche oder die notarielle Form in dem Sinne vor, daß es genügt, wenn jeder der Ehegatten für sih seine Erklärung vor Gericht oder vor Notar ab iebt und ein Austausch dieser einseitigen Erklärunçen ohne ® tit- wirkung des Gerichts oder des Notars stattfindet (vergl. S: 105 Abs. 2, 3 des Entw. 11). Demgegenüber war von einer Seite beantragt, zu bestimmen, daß nach Eingehung der Ehe ein Ehevertrag nur bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ehegatten vor Gericht oder vor Notar geschlossen werden fönne. Die Mehrheit trat jedo dem Entwurf bei. Ebensowenig fand der von einer Seite zu dem § 1335 Abs. 1 ’vorgeshlagene Zusaß Anklang, daß die Eheschließenden auch vor dem Standesbeamten zu Protokoll erklären fönnen, welchem der geseßlih geregelten Güterftände sie fich unterwerfen wollen. Der Abs. 2 des S 1335, welcher von der Formvorschrift des Abj. 1 für den Fall eine Ausnahme macht, wenn die Frau dem Manne verbrauchbare, zum eingebrahten Gute gehörende Sachen gegen die Verpflichtung überträgt, ihr nach der Beendigung der Verwaltung und Nußnießung den Werth der Sachen zu erseßen, wurde gestrichen. 5 :

Der Entwurf geht, vorbehaltlich der besonderen, auf den Gütergemeinschaftsvertrag sich beziehenden Vorschrift des S 1341 Abs. 2, davon aus, daß ein Ehevertrag für einen in der Gejchäftsfähigkeit beshränkten Ehegatten auch durch dessen geseßlihen Vertreter geschlossen werden fann. Ein Antrag, das Gegentheil zu bestimmen oder wenigstens vorzuschreiben , daß der geseßzlihe Vertreter eines in der Ge- schäftsfähigkeit beschränkten Ehegatten für diesen einen Ehe- vertrag nur schließen dürfe, wenn der Ehegatte gehört sei und sih mit dem Ehevertrag einverstanden erklärt habe (vergl. S 1341 Abs. 2 Satz 2), wurde abgelehnt. E Die S8 1336, 1337, die im Falle der Ausschließzun oder Aenderung des gesezlihen Güterstandes sowie im Falle der Aufhebung oder Aenderung eines gehörig veröj entlihten veriragsmäßigen Güterstandes durch Ehevertrag den Schutz gutgläubiger Dritter bezwecken, die ih im Vertrauen auf das Fortbestehen des bisherigen Güterstandes mit einem der Ehegatten auf Rechtsgeshäfte oder auf die Führung von Rechisstreitigkeiten eingelassen haben, fanden mit einigen an die Beschlüsse zu § 1257 ih anschließenden Abweichungen Zustimmung. |

Die SS 1338 bis 13409 regeln den vertragsmäßigen Güterstand der Trennung der Güter. Wie bereits früher beschlossen, soll dieser Güterstand mit Rücksicht darauf, daß nah den Vorschriften über das geseßlihe Güterrecht in verschiedenen „Fâllen fraft Gesezes Gütertrennung ein- tritt (vergl. SS 1284, 1330), dem geseßlichen Güterstande der sogenannten Verwaltungsgemeinschaft als subsidiärer ge- setliher Güterstand sih anreihen. Jm einzelnen wurde die Vorschrift des S 1338, wonach, wenn die Ehegatten den Aus- {luß des geseslihen Güterstandes der sog. Verwaltungs- gemeinschaft ohne Bestimmung eines anderen Güterstandes vereinbaren, Gütertrennung als vereinbart gilt, sa: lic niht beanstandet. Auch die Vorschriften des S 1339 über die Verpflihtung der Frau, dem Manne aus den Einkünften ihres Vermögens und dem Er- trage eines von ihr selbständig betriebenen Erwerbsgeschäfts einen angemessenen Beitrag zur Bestreitung der ehe- lihen Saltes zu gewähren, gelangten mit einigen nit erheblihen Aenderungen sahlich nach dem Entwurf zur An- nahme. Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Aufnahme der Vorschrift, daß, wenn die Frau etwas aus ihrem Vermögen zur Bestreitung des ehelihen Aufwandes verwendet oder dem Manne due Ver- wendung für diesen Zweck überlassen habe, im Zweifel anzu- nehmen sei, es habe die Absicht gefehlt, von dem Manne Er- saß zu verlangen. Gebilligt wurde ferner die Vorschrift des S 1340 Abs. 1, welche für den Fall, wenn die Frau ihr Ver- mögen oder einen Theil desselben der Verwaltung des Mannes überlassen hat, in Ermangelung einer anderen Zestim- mung der Frau, dem Manne das Recht einräumt, die während der Dauer seiner Verwaltung bezogenen Einkünfte des Ver- mögens der Frau innerhalb gewisser Schranken nah freiem Ermessen zu verwenden ; dagegen wurde der Abs. 2 des S 1340 gestrihen, wonach der Mann Einkünfte, die zu der Zeit, zu welcher die Frau sie in Anspruch nimmt, noch vor- handen find, herauszugeben hat.

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Die Berat wandte sich sodann den Vorschriften über die See Gütergemeinshaft (§8 1341 bis

1409) zu.

Di ©1341 bestimmt, daß, wenn einer der Vertraa- schließenden unter elterliher Gewalt oder unter Vormundschaft steht, zu dem auf Einführung der ae T E Gütergemein- schaft gerichteten Vertrage die Genehmigung des Vor- Mad Haitageridis erforderlich ifff und nur ertheilt werden joll, falls der unter elterliher Gewalt oder unter Vormundschaft stehende Vertragschließkende gehört ist und mit dem Ehevertrage sich einverstanden erklärt hat. Ein Antrag, diese Vorschrift ohne Ersaß zu streichen, wurde abgelehnt ; dagegen entschied fih die Mehrheit dafür, das Erforder- niß der Genehmigung des E A auf den

zu beshränken, wenn einer der Vertragschließenden unter

ormundschaft steht. Andererseits soll der zweite Saß des Abs. 2 durch die allgemeine Vorschrift ersezt werden, daß ein auf Einführung der allgemeinen Gütergemeinschaft gerichteter Vertrag, wenn einer der Vertragschließenden unter elterlicher Gemalt oder unter Vormundschaft steht, nur von diesem selbst unter Zustimmung des gesezlihen Vertreters geschlofen werden Tann. S

Die S8 1342 bis 1345, welche die Wirkun T meinen Gütergemeinschaft auf das beiderseitige Vermögen der Ehegatten im allgemeinen bestimmen und die mit der allgemeinen Gütergemeinschaft eintretende Gemeinschaft des Vermögens als eine Rechtsgemeinshaft zur ge- sammten Hand zu kennzeihnen bezwecken, wurden ihrem sahlihen Jnhalti nach nicht beanstandet; sie jollen aber, soviel die S8 1344, 1345 betrifft, in der Fassung mit den entsprehenden Vorschriften über das Gesellshastsvermögen (vergl. § 658 des Entwurfs IT) in Einklang gebracht werden. Die Vorschrift des S 1345 Abs. 1, daß der Antheil eines Ehegatten an dem Gejammtgute der Zwangsvollftreckung nicht unterworfen ist, wurde der Fioilprozepocdnung überwiesen.

Auch die von dem Vorbehaltsgut eines der Ehegatten handelnden SS 1346 bis 1350 fanden im wesentlihen die Zu- stimmung der Kommission. Jn Verfolg der bei Berathung des geseßlichen Güterrechts beschlossenen Streihung des § 1288 soll jedoch der entsprehende S 1348, wonach der Erwerb der Frau aus einem von ihr ohne Zustinkmung des Mannes geschlossenen Rechtsgeschäft Vorbehaltsgut der Frau ist, gestrihen werden. Andererseits sollen auf das Vorbehaltsgut der Frau nicht nur die Vorschriften des § 1340, sondern auch die übrigen im Falle der Gütertrennung nah den gefaßten Beschlüssen geltenden Vorschriften, insbesondere auch die Bestimmungen des S 1339 über die Beitragspflicht der Frau entsprechende Anwendung finden ; leßtere Bestimmungen jedoch mit der Ein- shränkung, daß die Frau aus den Einkünften ihres Vor- behaltsguts dem Mann nur insoweit einen Beitrag zu leisten hat, als die dem Gesammtgut zufallenden Einkünste zur Be- streitung des ehelichen Aufwandes nicht ausreichen.

Der § 1351 ‘läßt neben dem Vorbehaltsgut auch noch Sondergut im engeren Sinne bei der allgemeinen Güter-

emeinschaft zu. Während das Vorbehaltsgut von dem Ge- aiCat vollständig ausgeschlossen ist, soll das Sondergut in gleiher Weise, wie das Sondergut bei der Errungen- schaftsgemeinschaft (vergl. § 1411 Abs. 2), für Rechnung des Gesammtguts von dem Manne verwaltet werden in der Art, daß die Nußungen des Sonderguts in demselben Umfange dem Gesammtgut zufallen, in welchem bei dem ge- sezlihen Güterstande die Nußungen des eingebrahten Guts der Frau dem Manne gehören. Sondergut in diesem Sinne find nah dem S 1351, außer folhen dem Manne oder der Frau gehörenden Gegensiänden, die durch Rechtsgeschäft nicht übertragen werden können (Lehen, Fideikommisse u. s. w.), die Gegenstände, welhe durch Ehevertrag für Sondergut eines der Ehegatten erflärt worden find oder welche ciner der Ehegatten durch Verfügung von Todeswegen oder durch Zuwendung unter Lebenden von seiten eines Dritten erwirbt, fofern der Erblasser oder der Dritte bestimmt hat, daß der Erwerb Sonder- gut sein soll. Auch die Ersaßstücke für Gegenstände des Sonder- guts sollen nah Maßgabe der für die Errungenschaftsgemein- schaft geltenden Vorschriften des S 1414 dem Sondergut zu- fallen. Diesem Standpunkte des Entwurfs gegenüber wurde von verschiedenen Seiten befürwortet, nur solche Gegenstände, die durch Rechtsgeshäft niht übertragen werden können, als Sondergut in dem bezeichneten Sinne zu behandeln, dagegen im übrigen bei der allgemeinen Gütergemeinschaft Sondergut im engeren Sinne nit zuzu- lassen. Die Mehrheit trat diesem Vorschlage bei. Weiter wurde beschlossen, daß, wenn die der Uebertragbarkeit entgegenstehende Eigenshafi wegfalle, die Erjaßtstüde iht Sondergut, jondern - Bestandtheile des Gesammt- guts werden, mithin die für das Sondergut bei der PeeuigeuSalétgemeini aft geltenden abweihenden Vor- schriften des S 1414 feine entsprehende Anwendung finden sollen. Der Redaktion blieb vorbehalten, die besonderen Ver- weisungen im § 1351 Abs. 2 durch eine s S Ver- weisung auf die bei der Errungenschaftsgemeinschaft für das Sondergut geltenden Vorschriften zu ersetzen. : S

Der § 1352, welcher den Grundsaß ausspricht, daß das Recht der Verwaltung des Gesammtguts allein dem Manne zusteht, und den Charakter des Verwaltungsrechts näher bestimmt, erfuhr sahlih keine Anfechtung.

der allge-

Unter Bezugnahme auf S 7 Nr. 4 und § 15 des Ein- fommensteuergeseßes vom 24. Juni 1891, sowie Art. 21 Nr. 2 der dazu ergangenen Ausführungsanweisung vom 5. August 1891 ist von dem Steuersenat des Königlichen Ober-Verwaltungsgerichts entschieden worden, daß auc einmalige Remunerationen und sonstige Vergütungen, wel Beamten für ihre dienstlihe Thätigkeit zu bestimmten Zeiten, wie z. B. zu Weihnachten oder am Jahres\hluß herkömmli gewährt werden, zu dem Eee As Dient}t- eintfommen der Beamten gehören. Auf Antrag des orsißenden der hiesigen Einkommensteuer - Veranlagungskommission hat der Minister des Jnnern den Polizei-Präfidenten von Berlin und den Direktor des Königlichen Statistishen Bureaus dur Zirkularverfügung ersuht, die ihnen unterstellten Beamten darauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß dic erwähnten Vergütungen als schwankende Einnahmen nah dem Duráschnitt der leßten drei Hane oder falls 1e noch niht so lange bestehen nah dem Durchschnitt des Zeitraums ihres Bestehens mit dem Hoe g Lns in den Steuererklärungen in Ansaß zu bringen find.

Der General-Lieutenant von Dettinger, Kommandeur der 7. Division, ist zur Abstatiung veriönlides Meldungen bei

Seiner Majestät dem Kaiser und König hier eingetroffen.

Laut telegraphischcr Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See von Wietersheim, am 11. Januar in Kingston auf Jamaika angekommen und will am 21. Januar von dort nah Havana in See gehen.

Potsdam, 12. Januar. Jn der heutigen Sißung der Stadtverordneten wurden dem „W. ‘T., B.“ zufolge Ne Schreiben Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich verlesen:

Die Zuschrift, in welcher der Magistrat und die Stadtverordneten im Namen der Bürgershaft Meiner treuen Residenzstadt Potsdam Mir und den Meinen tiefempfundene Segenswünshe zum Jahres- wechsel gewidmet haben, is Mir ein erneuter Beweis der Anhâng- lichkeit gewesen, welche die Stadt Potsdam von altersber zu ihrem Herrsherhause bescelt. Dem Magistrat und den Stadtverordneten hierfür innigen Dank zu fagen, if Mir eine angenehme Pflicht. Möge das begonnene Jahr 1894 auch für die Stadt Potsdam und ihre Einwohnerschaft, deren Wohl Mir bei den nahen Beziehungen ¿zu Meinem Hause besonders am Herzen liegt, ein rei gesegnetes sein.

Berlin, den 9. Januar 1894.

Wilhelm. I. R.

Dem Magistrat und den Stadtverordneten zu Potsdam danke Ich aufrihtig für die Glückwünsche, welche dieselben als Vertreter der Stadt Mir an der Schwelle des neuen Jahres dargebracht haben. Gern benuße Ih diesen Anlaß, um Meiner lebhaften Theilnahme und Meinen besten Wünschen für Potsdam und seine Bewohner er- neuten Auêsdruck zu geben.

Frankfurt a. M., den 5. Januar 1894.

: Viktoria, verwittwete Kaiserin und Königin Friedrich.

Vayern.

Die sämmtlihen Mitglieder der Zentrums- fraftion haben, wie die Allg. Ztg.“ mittheilt, folgenden Antrag eingebraht: „Die Kammer wolle beschließen: es sei an Seine Königliche Hoheit den Prinz-Regenten die Bitte zu rihten, die Bevollmächtigten Bayerns zum Bundesrath anzu- weisen, mit aller Energie dahin zu wirken, daß 1) bei etwaigem Abschluß eines Zoll- und Handelsvertrags mit Rußland die bis in das Jahr 1893 bestandenen Ge- treideschußzölle auch. fernerhin aufreht erhalten bleiben; 2) der Jdentitätsnachweis, der für die landwirthshaft- lichen Verhältnisse Süddeutshlands von außerordentlicher Wichtigkeit ist, niht aufgehoben werde.“

…_ Die Kammer der Abgeordneten seßte vorgestern und gestern die Berathung des Etats des Ministeriums des Innern fort, und zwar beiden Ausgaben fürdieGendarmerie, wobei der Minister des Jnnern Freiherr von Feilißs\ch auf eine Reihe von Bemängelungen des Gendarmerie-Jnstituts ant- wortete. Der Minister hielt an der militärischen Organisation fest, bestritt, daß zu viele Offiziere vorhanden jeien, und lehnte die Anstellung inaktiver Offiziere ab. Die Ausrüstung mit dem Gewehr jei nothwendig. Der Abg. von Vollmar fragte den Minister, mit welhem Recht bei dem _Haberfeldtreiben in Miesbah die Gendarmen drei Salven abgefeuert hätten. Der Minifter erwiderte, die Gendarmen hätten in Nothwehr gehandelt. Es sei zu bedauern, daß dem Unfug des Haberfeld- treibens noch von irgend jemand das Wort geredet werde. Auf die fklerikalen Klagen über die Landstreicherei erwiderte der Minister, daß seit 1881 die Verurtheilungen wegen Land- streicherei allmählich von 96 000 auf 60 000 gesunfen seien, anscheinend infolge der Naturalverpflegungsstationen.

Hamburg.

Das gestern bereits erwähnte Telegramm Seiner Majestät des Kaisers an den Senator O’'Swald hat nah dem „Hamb. Korresp.“ folgenden Wortlaut :

An den Senator

der Freien und Hansestadt Hamburg : illiam O’Swald.

Es gereiht Mir zu besonderer Freude, Ihnen an dem heutigen Tage, an welhem Sie das hohe Amt eines Senators von Hamburg zum Segen Jhrer Vaterstadt fünfundzwanzig Jahre bekleidet haben, Meinen warmen Glückwunshch auszusprehen. Ich glaube Mich hierzu um so mebr berufen, als Ih gewiß bin, hierin im Sinne Meines in Gott ruhenden Großvaters, des Kaisers und Königs Wilbelm T. glorreichen Andenkens, zu handeln, welcher” dem Hause O’Swald stets mit Huld zugethan war.

Wilbelm.

Oesterreih-Ungarn.

. Die Nachricht von einer Annäherung zwischen den fon- jervativen und verfassungstreuen Großgrundbesigzern Böhmens (fiche die gestrige Nr. d. Bl.) haben, wie der Wiener „Presse“ mitgetheilt wird, bei den Altcze hen eine lebhafte Be- Hl L Egerlten Die Mehrheit des altczehishen Landtags- êlubs dränge auf eine entschiedene Aktion, die in einem Manifest an die Wähler, in einer Kundgebung gegen die Regierungskoalition ihren Ausdruck finden solle. Eine weitere Meldung Lejagt, daß diese Aktion in einer korporativen De egung der altczehishen Landtags-Abgeordneten chen solle.

Im mährishen Landtag beantragten gestern die Jungczechen, die Regierung M sordern, den A usnahme- zustand in Prag sofort aufzuheben. Der Antrag wurde von dem Landeshauptmann nicht zur Verhandlung zugelassen.

Großbritannien und Frland.

, Der Staatssekretär für Jndien Earl of Kimberley ift, wie „W. T. B.“ meldet, an der Bronchitis sehr s{hwer erkrankt. . Das Unterhaus hat sich gestern dem Antrage des Premier- Ministers Gladstone emäß nach Erledigung der dritten “sung der Kirchspielraths-Bill bis zum 12. Februar vertagt. ei der gestrigen Wahl eines Mitgliedes des Unter- hauses für Horncastle an Stelle des verstorbenen Abg.

Stanhope (konservativ) wurde Lord Willoughby„de Eresny (konservativ) mit 4582 Stimmen gewählt; af Kandidat der Gl eaner, Torr, erhielt 3744 Stimmen.

Frankreich.

Der Senat hat gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, Challemel Lacour mit 132 von 162 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt.

iee 1ottalistische Deputirte beabsichtigen an den Präsidenten ckarnot ein Schreiben zu richten, worin sie die Begnadigung Vaillant's nahsuchen, und wollen sämmtliche Deputirte auffordern, diesen Brief zu unterzeihnen.

Die Polizei-Präfektur von Paris hat der „Köln. Ztg.“ zufolge gegen ‘die ausländishen Gewerbetreibenden und die Arbeitgeber, welhe Ausländer beschäftigten, die den Vorschrifien des Fremdengeseßzes vom 8. August 1893 niht Folge geleistet haben, das Strafverfahren eingeleitet. Bisher haben 72 Ausländer Strafbefehle erhalten, 6 wurden zu! 50 Fr. Buße verurtheilt. 16 Verfügungen wurden gegen

rbeitgeber erlassen. Am 12. Januar betrug die Zahl der ausländishen Gewerbetreibenden 89 895.

Ftalien.

_ Der bisherige deutshe Botschafter Graf zu Solms- Sonnewalde ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge gestern Abend ò Uhr von Rom abgereist. Das gesammte diplo- matische Corps hatte sih zum Abschied am Bahnhof ein- gefunden; außerdem war im Auftrage des Königs der Ober- Ceremonienmeister Graf Gianotti erschienen.

21 Abgeordnete der äußersten Linken haben be- schlossen, ein Manifest an das Land zu erlassen und die Aufmerksamkeit des Präsidiums der Kammer auf die Ver- haftung des Deputirien Defelice-Giuffrida zu Ae um die parlamentarishe Prärogative zu

üßen.

Die Nachrichten aus ganz Sicilien lauten beruhigend. 130 Offiziere und 7000 Mann Truppen find in Palermo eingetroffen und von einer großen Menschenmenge empfangen worden.

Spanien. _ Das Manifest Zorilla’s ist dem „W. T. B.“ zu- folge mit Beschlag belegt und den Gerichten übergeben worden.

Bulgarien. Der Administrator der Nationalbank Caradjow ist laut Meldung des „W. T. B.“ zum General-Sefkretär für die offentlihen Arbeiten ernannt worden.

Amerika.

Die Münzkommission des Repräsentantenhauses hat sich nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington zu Gunsten der Bill ausgesprochen, welche die Emission von Silberzertifikaten im Werthe von 59 156 681 Dollars und die shleunige Ausprägung von im Staatsschaz vorhandenen Barren vorschlägt. Der Zwedck dieser Bill ist, den Bestrebungen des S aßsekretärs nah der Ermächtigung zur Emission 3 proz. Bons zu begegnen. Der Schaßsekretär Carlisle erklärte, er werde vor der Ab- stimmung über den Tarif keine Schritte unternehmen: wenn der Kongreß aber die Ausgabe von Bons mit kürzerem Fällig- feitstermin und niedrigerem Zinsfuß zurückweisen sollte, werde er Bons in Gemäßheit des Geseßes von 1875 emittieren.

__ Die brasilianischen Regierungstruppen haben einer Meldung aus Nio Grande do Sul zufolge bei Ftagabi einen Sieg errungen.

Afrika.

_ Der „Times“ wird aus Mozambique gemeldet: John- iton, der englische Kommissar für Zentral-Afrika, habe Makanjira, einen mächtigen Häuptling am Nyassa-See, der jeit vielen Jahren den Sklavenhandel an einem Hauptzentrum leite, geschlagen und sämmtlihe Positionen Maftanjira’s eingenommen. Zahlreiche Sklaven seien befreit worden.

. Die „Jndépendance belge“ meldet nah Privatbriefen, daß die Expedition am oberen Uelle im Namen des Congostaats mit den bedeutendsten Sultanaten des zum Nil führenden Gebiets Freundschaftsverträge abgeschlossen habe. An die Stelle van Kerckhoven's in der Führung der Expedition sei Hauptmann Baert getreten. Die Expedition rüdcke ungestört vor. Jn Bomokandi solle eine neue Station gegründet werden.

Das „Reutershe Bureau“ meldet aus Kapstadt, der

remier-Minister Cecil Rhodes werde sich Ende nächsten Nonats nah England begeben, um mit der Reichsregierung über die Angelegenheiten der Britischen südafrikanischen Gesellschaft und die Besiedelung des Matabele- landes Rücksprahe zu nehmen. Nach einer weiteren Meldung desselben Bureaus aus Kapstadt von geftern wären der Kapitän Wils on und dessen Abtheilung, über deren iSchickfal bisher Ungewißheit bestanden habe, von den Matabele nsgesammt niedergemeßelt worden.

Australien.

Nach einer Meldung des „Standard“ soll der amerikanische Gesandte in Honolulu Willis Anweisung erhalten haben, sih einer pas iven Haltung der provisorishen Regierung gegenüber zu befleißigen, bis der Kongreß seine Entscheidung E die in Hamwaii zu befolgende Politik getroffen haben werde.

Parlamentarische Nachrichten, Deutscher Reichstag. s

Der Bericht über die gestrige Sizung befindet fi in der Ersten Beilage.

26. Sißung vom Sonnabend, 13. Januar, 1 Uhr.

Der Sißung wohnen bei die Staatssekretäre Dr. von Boetticher, Freiherr von Marschall und Dr. Graf von Posadowsky, der Königlich preußishe Finanz - Minister Dr. Miquel und der Königlich bayerishe Staats-Minister der Finanzen Dr. Freiherr von Riedel.

dritter Berathung genehmigt das Haus die Erklärung, betreffend den Abschluß eines Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien für die Zeit vom 1. bis 31. Zanuar d. J.

Darauf wird die erste Berathung des Entwurfs eines Talg Estenergelehed fortgeseßt.

,_ Abg. Dr. Clemm- Ludwigshafen (nl.): Es ift von vielen Seiten hier das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Reichs-Einkommen-

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fteuer von der ierung abgelchnt sei. Als diese Frage 1887 bier estreift wurde, die Tvbienas durchaus feinen laelien Wider- orus erboben. Deshalb bin ih auch bei den leßten Wahlen für die Reichs-Einkommenfteuer eingetreten. Nachdem aber von Seiten der Regierung so lebhafter Widerspruch erhoben worden ift, kann fein ernfthafter Politiker mehr darauf zurückommen. ür den Tabackbau bir ich immer eingetreten, weil ih einen Wahl-

is vertrete, in dem hauptsählich Tabadckbau getrieben wird. Der D rese hat behauptet, daß das Tabasteuergesez von 1878 die ; uer zum Raubbau veranlaßt babe. Die Tabkackpflanzer leiden unter der dur das amerikanische Steuergeseg geschaffenen großen Kon- kurrenz der amerikanischen billigen Tabacke. Die deutsche Steuer ist ziem- lich boch und muß innerbalb eines halben Jahres nag der Ernte bezahlt werden. Der Tabapflanzer muß diesen Betrag ausl[egen, „wenn er den Taback zu den billigen Preisen nicht verkaufen will, “Zer er ist vollständig in die Hand des Händlers gegeben und muß sich mit den shlechtesten Preisen zufrieden geben. Er wird förmlich von den Händlern terrorisiert. Infolge dessen ist denn auch der Tabackbau in unserer Gegend um 509% zurückgegangen. Jeßt ist das Aus- Tlaugen des Tabads beinahe verboten; denn tro. des Ver- [uftes bon 209% des Gewichts wird die Steuer nit zurückvergütet. Dasselbe gilt auch bei Schäden durh Frost 1. f. w. Ich habe mit vershiedenen Freunden aus unserer Gegend Anträge auf Zollerhöhung oder Steuerermäßigung gestellt; die verbündeten Regierungen haben fich jedesmal vollständig gleihgültig verhalten, ich will niht sagen: ablehnend, denn fie haben die Uebelstände beim Tabackbau ri tig erkannt. Die Regierung hat jeßt die Gelegenheit zu einer Aenderung auf diesem Gebiete wahrgenommen. Dem Pflanzer kommt das neue Geseß entgegen, aber dennoch sind manche Bedenken vorhanden. Durch die Aufhebung der Inlandsteler ist der Tabackpflanzer in seiner Bewegung frei geworden und fann verkaufen, wann er will, Aber daß der Zo nur der früheren Differenz zwischen Zoll und Steuer gleichgestellt worden ist, is weniger erfreulich, weil dadurch die Konkurrenz des ausländishen Tabacks fühlbar bleibt. Daß die Fabrikatsteuer auch vom Zollbetrage erhoben wird, darin liegt allerdings ein gewisser weiterer Zoll- hut, aker nur, wenn die Preise reguliert bleiben. Daß die Zigarren 335 °/a, der Rauchtaback aber 665 % Steuer zahlen follen, is mir vollständig unerklärlih, denn die ärmeren Klafsen verwenden gerade den Rauchtaback. Von der Pfalz an bis nach Köln und Westfalen wird gerade der sogenannte Spinntaback fabriziert , wozu fast nur inländisher Taback verwendet wird; wenn da der Konsum zurückgeben würde, so würde das dem inländischen TabaF viel mehr schaden als jede andere Steuer. Jh sehe garnicht ein, waruth der Rauchtaback höher besteuert werden soll als Zigarren- und Kautaback. Au der Händler hat einen Vortheil aus diesem Gesez. Während er jeßt die Steuer auslegen und fünf bis sechs Monate seinen Abnehmern Kredit geben muß, hat er in Zukunft mit der Steuer garnihts mehr zu thun, braucht weniger Kapital und Zinsen und kann daber einem Tabackpflanzer einen böberen Preis zahlen. Für die Pfalz ist der Tabackbau von der größten Wichtigkeit. Die ganze Landwirtbschaft hat sich seit zwei Jahrhunderten auf den Tabackbau eingerichtet und ift dur die s{lechten Preise der leßten Jahre ganz erheblich geschädigt.

(Schluß des Blattes.)

Die X. Kommission des Reichstags zur Vorberathung des von den Abgg. Dr. Rintelen, Gröber (Württemberg), Spahn, Dr. Bachem, Dr. Hiße eingebrahten Gesetzentwurfs , betreffend die Abänderung der Konkursordnung vom 10. Februar 1877, und zwar von Artikel 2 des vöorgeschlagenen Geseßentwurfs ab, besteht aus folgenden Mitgliedern : Dr. Rintelen, Vorsißender ; von Gerlach, Stellvertreter des Vorsitzenden; Dr. Bachem, Bassermann, Dr. von Buchka, Sachße, Schmidt (Frankfurt), Schriftführer; Graf von Bernstorff (Lauenburg), Dr. Boehme, Braun, Buddeberg, Gröber (Württemberg), Hauffe-Dahlen, Klemm (Dresden), Münc-Ferber, E (Fulda), Munckel, Reißhaus, Dr. Rzevnikowsfi, Schwarze, Traeger. :

Nr. 2 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundbeitsamts8“ vom 10. Januar hat folgenden Inhalt : Gesundheitsftand und Gang der Volkskrankheiten (Cholera, Fn- fluenza u. st. w.). Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Desgl. gegen Gelbfieber. Desgl. gegen Pest. Sanitäts- und Medizinalwesen Berlins 1889/91. Sanitätsbericht über die baye- rishe Armee 1889/91. Gesetzgebung u. f. w. (Preußen. Reg.-Bez. Königsberg). Pferdeeinfuhr. (Reg.-Bez. Gumbinnen). Desgl. (Reg.-Bez. Oppeln). Finnige Schweine und Rinder. Lumpen- fsammler. (Heffen). Miethwohnungen und Schlafstellen, Gang der Thierseuhen. Tollwuth im Deutschen Ra 18A Thierseuhen in Frankreich, 3. Vierteljahr. Desgl. in Großbritannien 1892. aae Maßregeln gegen Thierseuchen. (Sachsen). Rechtspre| ung. (Schöffengericht Nees, Landgericht Duisburg, Kammergericht). Stollwerck" he Brustbonbons als Heil- mittel. Verhandlungen von gesetzgebenden Körverschaften, Vereinen, Kongrefjen u. f. w. (Schweiz). Honig. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt- Und Landbezirken. Witterung.

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Statistik und Volkswirthschaft.

Plenarversammlung des Deutschen Handelstags.

_ Im Verlauf der gestrigen Sißzung des Deutschen Handelstags referierte Herr Generalsekretär Bueck (Berlin) über die grundsä liche Stellung von Handel und Industrie zu den dem Neichstag vorgelegten Reichéssteuergeseßken und nahm eine gegen diese gerichtete Me- sfolution an. /

In der heutigen zweiten und [eßten E beschäftigte sih der Deutsche Handelstag zunächst mit der geplanten staatlihen Yeberwahung des Schiffbaues und der deutschen S ee- {iffe und nahm folgenden Antrag an: Die Sicherheit von Leben und Eigenthum auf See it durch das Pflichtgefühl, die Tüchtigkeit und das Interesse der Rheder und Schiffbauer, dur die privat- und strafrechtlihe Haftung der Rheder und Schiffsführer, dur die Aufsicht der Klafsifikationsgesellshaften und der Seeberufs- genoffenschaft und durch die sfeeamtlichen Untersuhungen vor- gekommener Unfälle in wirksamster Weise gewährleistet. Die Schiffs- verluste find in der deutschen Handelsmarine verhältnißmäßig geringer als in derjenigen irgend eines anderen Staats. Für eine ffaatliche Beaufsichtigung des Schiffbaues und des Zustandes der Seeschiffe liegt daher in Deutschland keinerlei Veranlassung vor. Sie würde nur zu einer empfindlihen Schädigung der déicifchén Nhederei, der deuts Schiffbau-Industrie, und rückwirkend au anderer wichtigen deutschen Industrien führen. Der Deutsche Handelstag hofft daher, ld die Reichsregierung den Weg, den deutshen Schiffbau unter ftaat- liche Kontrole zu stellen, niht beschreiten werde. Handelskammer-Syndikus Dr.Hotschell (Magdeburg) berichtete hierauf über die Frage der recht - zeitigen Heranziehung der Hande [sfôörpershaften zur Podtuna von Handel und Industrie betreffenden Gesetßentwürfen.

Zur Arbeiterbewegung. In Leipzig ist, wie dem „Vorwärts“ berichtet wird, wegen Lohníftreits ein Ausftand der Bildhauer, Tischler und io id in der Möbelfabrik von Heinrih Bauer aus- gebr j In Frankfurt a. M. stehen die am Neubau der Petrikirche

beshâftigten Steinbildhauer gleihfalls wegen Lohnstreits aus.