1894 / 11 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Hier in Berlin sind nah demselben Blatt bei der Firma Quantmeyer u. Eike die Linoleumarbeiter in einen Ausftand eingetreten; die Veranlaffung wird niht näher age E. Der Ausftand der Shubmacher in der Schubfabrik von Fürsten- beim u. Ko. (Vgl. Nr. 2 und 5 d. BL) ist, da sämmtliche Forderungen der Arbeiter bewilligt worden sind, beendigt; dagegen dauert der Ausftand in den abrifen Simonfohn u. Stern, Mauff, Klug und uchholz unverändert fort. Der Verband der B arbi'er-, Friseur- und Ferrbckenmaßer- gehilfen beshäftigte sh in einer Versammlung am Donnersêtag mit der Organisationsfrage. Es kam folgende von der Berliner „Volksz.* mitgetheilte Entschließung zur Annahme: Die Versamm- Tung hâlt eine Aufbefserung der Arbeitslöhne sowie eine Verkürzung der Arbeitszeit für durhaus nothwendig und erklärt sh deshalb auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung ftebend. Die Mitglieder des Verbandes der Zwicker und Berufsgenossen von Berlin und Umgegend Nob n, nah Beendigung des Schub- madherausstandes den Verband aufzulösen und sämmtlich der Organi- sation der Berliner Filzshuharbeiter beizutreten. Von den 6009 Filz- schubarbeitern Berlins gehören bereits 500 dieser Organisation an.

Nach Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin find bei den hiesigen Standesämtern in der Wohe vom 1. Januar bis incl. 6. Januar cr. zur Anmeldung gekommen: 824 Lebendgeborene, 232 Ebes{hließungen, 38 Todtgeborene, 543 Sterbefälle.

Kunst und Wissenschaft.

Der Verein für deutshes Kunstgewerbe hat drei

kunstgewerblihe Konkurrenzen für die nähsten Monate aus- geschrieben, nämli: zum 1. März Entwürfe zu einem Holzpostament, zum 1. April Entwürfe zu einer Tauffanne nekst Been, zum 1. Mai Entwürfe zu einem Firmenschild aus Metall oder Holz. Programme mit den näheren Bedingungen, den Preisen u. \. w. sind bei dem Mer des Vereins im Königlichen Kunstgewerbe-Museum zu erbalten. _ In dem Wettbewerb für zwei evangelische Kirchen in Düsseldorf hat nah Mittheilung des „Centr.-Bl. d. Bauv.“ das Preisgeriht unter den eingegangenen Arbeiten für die Kirche mit 1400 Sißplägen an der Florastraße den ersten Preis dem Entwurf des Architekten Anton Käppler in Leipzig, den zweiten demjenigen des Architekten Joh. Wellmann in Berlin zuerkannt. Zum Ankauf empfohlen wurde der Entwurf mit dem Kennwort „Rheinish“. Für die Kirche mit 1200 Sigpläten an der Kruppstraße (Oberbilk) errang den ersten Preis Architekt Georg Weidenbah in Leipzig, den zweiten Negierungs-Baumeister K. Wilde in Berlin.

Theater und Musik.

Konzerte. :

Die Sing - Akademie führte gestern unter Leitung des Herrn Professors Martin Blumner zum ersten Mal das für acht- stimmigen Chor und Orchester von Johannes Brabms kompo- nierte „Triumphblied“ aus, ein Werk, das dur seinen glanzvollen und festliden Charakter eine fehr nahhaltige Wirkung übt. Die beiden erstenZheile, das „Hallelujah“ und „Lobet unsern Gott“, sind überwiegend bomophon gehalten, während der dritte sich in kunstvoller, polyphoner Gestaltung bewegt. Dem ausführenden Gesanghor werden durchweg

Anstrengungen zugemutbet, die den Gedanken nahe legen, daß dieses Werk fir die Saiten Vereinigungen eine unerreichbare Aufgabe sein dürfte, da felbst die Soprane der Sing-Akademie das unausgeseßzte nfortissimo“ und die oft gebrauhten bösten Tône nur mit einiger Mühe bewältigen fkonnten, zumal feine willkommene Ruhbepause durh einen instrumentalen wischensay ein- tritt. Dem Triumphliede folgte Cherubini’s unsterb- lie D-moll-Messe, welhe von dem Chor der Sing-Akademie, dem Philharmonischen Orchester und den mitwirkenden Solisten, Damen M. Geyer, E. Haberlandt, Clara Schacht und Herren H. Grahl, 8: Kuhlo und H. Brune in vollendeter Weise ausgeführt wurde. Gerehte Anerkennung und Dank gebührt vor allem Herrn Professor Blumner für die so reihlich dargebotenen, werthvollen Gaben dieses Abends.

Am Donnerstag gab die Sovranistin Fräulein Elisabeth Sauerland von hier im Saal Bechstein ibr erstes Konzert. Die Sängerin gebietet über eine sehr umfangreihe und fräftige Stimme, der aber noch die nöthige Ausbildung fehlt, wie an der mangelnden Bindung der Töne und den scharfen, oft sehr empfindlich berührenden Einsäßen der höheren Töne zu be- merken ist. Die Vortrag8weise war eine stets belebte, oft leiden- saftlihe. Das Programm enthielt Gesänge von Eckert, Schubert, Franz, Brahms, Weber und anderen. Ein französisches Lied von Mahsenet wurde“ von dem zahlreih erschienenen Publikum mit be- fsonderem Beifall aufgenommen. Die junge Geigerin Fräulein Margarethe Baginsky, die {on öfter in den Aufführungen des Stern’ schen Konfervatoriums gespielt hat, trug mit weit entwickelter Technik und warm empfindender Ausdrucksweise einige Piècen von Tartini und Vieurtemps vor, die sh gleichfalls einer günstigen Auf- nabme erfreuten.

Im Königlichen Opernhause wird am Montag Lorting's „Czar und Zimmermann“ mit Herrn lies als Peter der Große ge- geben. Seine Majestät der Kaiser lies nah der Freitags-Vor- stellung von „Carmen“ durch den - General-Intendanten Grafen von Hochberg sämmtlichen Mitwirkenden Allerhöchstseine besondere An- erkennung aussprechen. E

Im Königlichen Schauspielhauje gelangt am Montag „Vasantasena“ zur Aufführung.

Im Deutschen Theater finden Wiederbolungen des Lustspiels e Der Herr Senator“ morgen, am Montag, Mittwoch und Freitag statt. Am Dienstag kommt „Der Pfarrer von Kirchfeld“, am Dounerdôtag „Der Talisman“ zur Aufführung. .

Im Berliner Theater kommt Wichert's historisches Schauspiel „Aus eigenem Ret“ morgen Abend, am Montag, Mittwoh und Sonnabend zur Darstellung. Der morgige Nachmittag bringt eine Aufführung von „Uriel Acosta“ mit Ludwig Larnay in der Titelrolle. Am Dienêtag geht auf vielfache, an die Direktion gerihtete Wünshe Shakespeares „König Richard Ill.“ mit Ludwig Barnay in der Titelrolle und mit IREE PTIOA als Königin Anna in Scene. Die Lustspiele „Aus der komishen Oper“ und „Das Gefängniß“ kommen am Donnerêtag zur Darstellung und zwar mit Ludwig Barnay in den Hauptrollen, der auch am Freitag, ge- legentlich der 21. Abonnements-Vorstellung, den Marc Anton in „Julius Cäsar“ darstellen wird.

__Im Lessing-Theater gelangt Victorien Sardou's vieraktiges Lustspiel „Madame Sans-Gêne“ an sämmtlihen Spielabenden der neuen Woche zur Aufführung; nur am Montag findet eine Wieder- holung des Shwanks „Der ungläubige Thomas“ statt.

Das Wallner-Theater bleibt morgen ges en. fommt am Montag, wie bereits angekündigt, q E Suden Schauspiel „Heimath“ mit Nuscha Buye als Magda zur Aufführung,

Im enr Dat as ishen Theater wird am Montag „Der Lieutenant zur See“ zum 25. Male gegeben. Auch an den übrigen Tagen der Woche bis einshließlich Freitag wird diese Megite Tir tem bürgerlichen Schauspiel Max S

D O ürger S piel von Max Stempel das morgen im Neuen Theater zur ersten Aufführung gelangt. E E Deriens, ning Hater und Wille und dle E arno, è er un erner bervorragen ä

Für das nächste Philharmonische Konzert (das E des IT. Cyclus), in welchem Kammersänger Carl Scheidemantel als Solist mitwirkt , findet morgen Mittag 12 Uhr die öffentliche Hauptprobe ftatt. F L

Die Herren Professor Josef Joahim und Albert Becker haben die im Hinblick auf das - zu erwartende 50 jährige Jubiläum des Berliner Tonkünstler - Vereins ibnen angetragene Ehbren- mitgliedshaft des Vereins angenommen.

, Das sehr wohlrenommierte Leipziger Solo-Quartett für Kirchengesang wird am 24. Januar in der Neuen Kirche ein Konzert geben, in welchem die schönsten Quartettgesänge geistlichen Intals aus den leßten fieben Jahrhunderten zum Vortrag gelangen werden.

Mannigfaltiges.

„Zur Berathung über den Plan eines Denkmals für Kaiser Wilbelm I. in Groß-Lichterfelde hatte der Lichterfelder Verein eine Versammlung einberufen, zu der neunzehn Vereine Delgierte entsandten. Die Anregung fand lebhaften Beifall, und man hofft, die auf 20 000 M normierten Kosten des Denkmals - leicht zusammenzubringen. Als Zeitpunkt der Vollendung wurde der 22. März 1897, der 100 jährige Geburtêtag des Hotseligen Kaisers, in Ausficht genommen. Einen würdigen Denkmalsplaß hofft man durch Niederlegung der alten, gerade im Mittelpunkt des Weichbildes belegenen Schule, sowie durch Umwandelung des Terrains in einen S@mudckplaß zu gewinnen. Zur weiteren Förderung der Angelegenheit wurde ein Auss{huß niedergeseßt.

, Stuttgart, 13. Januar. Der Orient-Expreßzu g Paris- Wien fuhr heute früh 7 Uhr auf der Station Asperg auf einen Güterzug, doch wurde niemand verlezt. Beide Geleise find gesperrt :

um 10# Uhr lag der Orientzug noch in Asperg.

Basel, 13. Januar. Auf dér badishen Babn wurde gesterr Nacht unweit JIstein (bei - Basel) ein Reisender, angebli aus Winterthur, von einem Mitreisenden dur Revo lver- \chüsse ermordet. Die Ermordung fand statt, als der Zug einen Tunnel passirte ; durch die Detonation wurde der be- treffende Wagenwärter herbeigerufen, wel den Zug halten ließ. Der Mörder hielt auch dem Wärter den Revolver entgegen, wurde aber entwaffnet und gefesselt. Das Motiv der That war wahr- \einlih beabsitigte Beraubung.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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t vom 13. Januar, r Morgens.

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Glatteis. *) Reif.

Vebersiht der Witterung. mini. Freitag:

westliche Winde hervor, während in Central- Europa unter dem Einflusse eines über dem nörd-

noch fortdauert. In Deutschland hat der Frost er-

beblih gelassen; im Osten berrscht heiteres, im | nuar. 11. Abend. Demetrius. Turandot.

Westen ftarf nebliges Wetter ; in den südlichen Ge- bietstheilen ist vielfah Regen oder Schnee gefallen. An der westdeutshen Grenze herrscht vielfah Thau- | Senator. wetter, dessen Ausbreitung ostwärts wahrscheinli ist, dagegen im Nordosten liegt die Temperatur noch bis zu 13 Grad unter dem Gefrierpunkt.

Deutsche Seewarte.

Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- | Barnay.) haus. 13. Vorftellung. Der Freishüs. Rec- mantishe Oper în 3 Akten von I Maria von Weber. Dichtung von E Kind (na | Gêne, ar leihnamigen Erzählung von August Apel).

gent : Kapellmeister Dr. Muck. (Mar: Herr Emil

L Königl. Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. nalisten. Lustspiel in 4 Aufzügen von Gustav y (Adelheid : Frau Clara Meyer, Ehren- mitglied des Königlichen Schauspiels.) Anfang 7 Uhr.

uud Zimmermaun. Komische Oper in 3 Akten Herrm von Albert Lorßzing. “rethea E Wegener. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Drama in 5 Aufzügen von Emil Pobl, mit freier Benußung der Dichtung des altindishen Königs Sudraka. In Scene geseßt vom Ober-Regifseur Mar Grube. Anfang 7 Uhr.

Dienstag : Opernhaus. 15. Vorstellung. Marga-

nachtstraum von

Ne: Dirigent :

Opernhaus. Mittwoch: Die Meisterfinger vou

Montag: Der Herr Seuator. Dienstag: Der Pfarrer vou Kirhfeld.

Berliner Theater. Sonntag: Nachmittags 2¿ Ubr: Uriel Acofta. (Ludwig Barnay.) Abends c : 74 Ubr: Aus eigenem Recht E a E 22. Male: Berlin 1893, ontag : An®ë eigenem Recht. n\ían F, Dienstag: König Nichard AUL. (Ludwig | 74 Ubr, der Revue 94 Übr.

Lessing-Theater. Sonntag: Madame Sans- Montag: Der anglänbige Thomas. Vorher{:

ene geseßt vom Ober-Regiffeur Teßlaff. Diri- | Ein Millionär a. Dienstag: Madame Saus-Gêne.

z / Buße.) 14. Vorstellung. Die Jour- Be.)

15, Vorstellung. Vasauntasena.

nfang 74 Ubr.

Ueues Theater.

Montag : Licht.

usikdirector Wegener. Anfang

Mittwoch: Die Journalisieu. Nachmitiags 3 Uhr:

Abends 7x Uhr:

von I. Offenbah. Hierauf: ftattungs-Ballet.

Adolph Ernst-Theater.

Montag : Dieselbe Vorstellung.

Wallner-Theater. Montag: Heimath. (Nuscha

Dirigent: Musikdirector Scene gefeßt von Julius Frigsche. Kavellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr. Montag: Der Lieutenant zur See.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten- ) burg. Sonntag: Zum 21. Male: Der Mustergatte. | Kouzert. Anfang 6 Uhr. En | e D OPLEE ET, Ae. bega ves wank

Queens» | | R e i: in en bon in Valabrègue. Vorher: Jm | 9 | C rethe. Oper in 5 Akten von Gounod. Text nah ; e 8 : | Goethe’s Faust, von Jules Barbier und Michel megli E E E A PAS VON DORT Carré. Ballet von Emil Graeb. In Scene geseßt ] vom Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapell- S1 (Faust: Herr Emil Götze, Königl. Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 16. Vorstellung. Ein Sommer-

Schiffbauerdamm 3—ck5, E Ÿ SOnig: um L aale: E B illiam Shakespeare, übersetzt Alten bon Max Stempel. In Scene geseßt von | ;; ittaa in Ki von August Wilhelm von Shlegel. Musik von | Iosef Jarno. Anfang 7 Uhr. stellungen. Nachmittags 4 Uhr (ein Kind unter 10 Gs tendelésohn-Bartholdy. Tanz von Emil raeb. In Scene eseßt vom Ober-Regisseur Marx E H E S RE Viktoria-Theater. Belle - Allianceftraße 7/8. D” t : Sonntag, Nahmittags 3 Uhr, ermäßigie Preise: | Neue glänzende Ausftattung. Neue Einlagen. Großes E ' Lumpaci vagabundus, oder: Das lieder- Nürnberg. Aufang 62 Uhr. Donnerstag: Ca- | 5; : 7 ; f valleria rusticana. Die Tochter des Re- E roe M ands E d as: iments. Freitag: Mignou. Sonnabend: auf i [lerhösten Befehl: Théâtre paré. Zum ersten | Aue: Die _ r Emil Göbe oriclider MAriR. 5 | Lodengrin : Herr Emil Götze, Königlicher Kammer- f 7 r NO 6\wolkenlos | 1 G E i g Anfang 7 Ubr. i L Schauspielhaus. 1) Feuchter Nebel. ?) Starker Nebel. 2) Nach- | (Adelheid: Clara Meyer, Ehrenmitglied des König- mittags Regen. €) Gestern Regen, Graupeln und lichen Cbaniiert) Donnerstag: Schiller-Cyclus, Kassenpreisen. Die Gondoliere (2. Akt). Operette tar ggeage S R e Es pon Sullivan. Hierauf : Columbia. Ausstattungs- Die Depression über Nordwest-Europa hat an Wallensteiu's Tod. Sonnabend: Scbiller- Cyclus. 7 Subcu slit Jogenotmen und rast auf den Brilikhen | L Ren: cinen Prin: Setekei us nseln stellenweise stürmishe Südwinde und süd- Homburg. Anfang §8 Uhr.

Schiller-Cyclus. Am 22. Januar. 8. Abend. lihen Oesterrei lagernden Maxrimums die {wache | Die Dan von Orleans, Am 24. Januar. vorwiegend südlihe und südwestliche Luftströmung | 9. Abend. Die Braut von Messina. Am 26. Ja- nuar. 10. Abend. Wilhelm Tell. Am 29. Ja- | 118. Male: Charley’s Tante. D E von Son Nom, mis f h e a Paro offe m ang in Deutsches Theater. Sonntag: Der Herr | von Ed. Jacobson und Benno Jacobson. In Scene sh h l N G gesekt von Adolph Ernst. Anfang 7+ Ubr. Montag: Charley’s Tante. Die Bajazzi.

Bentral-Theater. Alte Zakobstraße Nr. 30. | (Pessin). Frl. Henriette von der Osten (Repplin)- Sonntag: Zum 9. Male: Ein toller Einfall. | 5 Hr. Oberst-Lieut. a. D. Adolf Frie E Schwank in 4 Akten von Carl Laufs. Bier

Die Ki eng e É pita G itä . E ale O Die e a na e ‘Capitán Grauft. | baten auf dem Telephondraht Zalva, Espana und

Theater Unter den Linden. orte u C C R E R R S E E N E E T T

Zum 2. Male: Salon Pitelberger. Operett E Bealms. Aus- aula Heyse mit Hrn.

Sonntag: Zum

L ‘cli Revue in 2 eilungen von L. Leipziger. Anfang der Vorstellung

Montag, Anfang 75 Uhr: VL. Philharmounisches Konzert. (Dirigent: Ernst Shuch, General- Musikdirektor.

itwirkende: Carl Scheidemantel, Moriz

Friedrich - TozaimaDtiides Theater. | Rosenthal, Lilli Lehmann, Carl Halír, Anton ausseestraße 25.

/ : Sonntag: Der Lieutenant zur See. Operette | monishe Chor. IX. Symphonie. Montag: Opernhaus. 14. Vorftellung. - Zar | ¡, 3 Akten nah einer älteren Dee von E. Sélack ras tei tus von Louis Roth. In _Dirigent: Herr

Rubiustein, Clotilde Kleeberg, der Philhar-

Saal Bechstein. Sonntag, Anfang 74 Ubr: Klavier - Abend von Alfred Grüufeld, unter Mitwirkung des Herrn Heinr. Grünfeld (Cello).

Konzert-Haus. Sonntag: Karl Meyder-

Montag: Karl Meyder-Konzert. Anfang 7 Uhr.

E _ Symphonie - Konzert.

Symphonie Nr. 7 C-dur von Schubert. Ouverture „Die Hebriden“ von Mendelsfobn. Ouv. . Leonore II.*

Montag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung. von Beethoven. Romanze F-dur für Violine von

Beethoven (Herr Carnier).

Schauspiel in | Yirkus Renz (Karlstraße). Sonntag: 2 Vor-

Jahren frei): Große Komiker-Vorstellung. Auf- treten fämmtliher Clowns in ihren besten Nummern. Abends 74 Uhr:

Ein Künstlerfest. “gz

: Brillant-Feuerwerk.

Außerdem : Das Feuerpferd „Elimar*, vorgeführt von Fräulein Oceana Renz. Das Schulpferd Kandelaber“, geritten von Herrn Ernst Renz. Der urtomishe Jmitator-Clown Mr. Ybbs. Die Afro-

Alva. Mr. Lavater Lee 2c. Bie wie gewöhnli. ontag: Ein Künstlerfest.

Sonntag:

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emma Cabos mit Hrn. Ritterguts- pächter Frit Finelius (Anklam—Bömitz). Frl.

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â Ad P Cra iMerfele). E

Bereyeltckcht: . Forst-Ahjettor 8 Bran a I Hildegard Scharff (Karthaus, Regk.

anzig). L

Schwank in | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieut. {von Bülow (Schwerin). Hrn. K. von Klißing (Grafsee). Eine Tochter: Hrn. Major Mar Troost (Militsch).

Gestorben: . Dberförster a. D. Albrecht Wünschmann (Königsberg). Hr. Ritterschafts- Direktor und Rittergutébefizer Curt von Knoblaub

- Bernewiß (Braunschweig). Freiin Meta von

Seherr-Thoß (Schweidnitz).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direkior.

Konzerte.

mouischen Konzert.

Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum VL. Philhar-

Berlin: Verlag der Expedition (Sch olz}.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagt- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmftraße Nr. 82.

Sechs Beilagen leinschliesli4 Börsen-Beilage).

“zum Deutschen Reichs-Anz

V 11.

Königreich Preufßen.

Minifterium des Jnnern.

Auf Grund eines an die Bundesregierungen gerichteten Ersuchens des Bundesraths haben wir unter heutigem Datum die beiliegende (\. unten) Polizeiverordnung, betreffend die Ver- sendung von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär- und Marineverwaltung auf Land- und Wasserwegen (Sprengstoff-Versendungsvorschrift), erlassen. e

Eure Excellenz ersuchen wir ergebenst, gefälligst diese Ver- ordnung durch die Amtsblätter der dortigen Reovias ver- öffentlichen zu lassen und uns demnächst je zwei Belagsblätter einzusenden.

Berlin, den 23. Dezember 1893.

Der Der Minister

Minister des Jnnern. für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: Im Auftrage: Braunbehrens. von Wendt.

An die Königlichen Ober - Präsidenten und das König- liche Regierungs-Präsidium zu Sigmaringen.

Auf Grund des § 136 des Gesezes über die allgemeine Landes- verwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) erlaffen wir für den Umfang des gesammten Staatsgebiets folgende

Polizei-Verordnung,

betreffend die Versendung von Sprengstoffen und Mu- nitionsgegenständen der Militär- und Marineverwal- tung auf Land- und Wasserwegen. *)

(Sprengstoff-Versendungsvorschrift.) I. Allgemeine Bestimmungen.

Bei Versendungen von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär- und Marineverwaltung auf Land- und fferwegen ohne militärische Begleitung find die Bestimmungen der von uns unter dem 19. Oktober 1893 erlassenen Polizeiverordnung, betreffend den Verkehr mit Sprengstoffen, mit der Einschränkung maßgebend, daß die vorschriftsmäßige Einrichtung, Bezeichnung und Verpackung der Behälter dur denseitens der absendenden Bebörde ausgefertigten

rahtshein als nahgewiesen anzusehen ist und nit der polizeilihen üfung unterliegt. E : L l

Für alle unter militärisher Begleitung stattfindenden Versendun- gen von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär- und Marineverwaltung auf Land- und Wasserwegen gelten die vor- erwähnten Bestimmungen nach Maßgabe der nachstehend zu den ein- ¿elnen Paragraphen aufgeführten Zusaßvorschriften. j

Welchen Sendungen ein militärisches Begleitkommando beizugeben ift, sowie die Zusammenseßung und Stärke des leßteren bestimmt die Militär- bezw. Marinebebörde.

Zu §8 2 und 3. i -

a. Die Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Sprengstoffen, und ‘die nachstehenden Vorschriften kommen nur in E denjenigen Sprengstoffen und Munitionsgegenständen, welche in Aus- führung des § 35 Ziffer 7 der Militär-Transportordnung für Eisen- bahnen im Frieden (Friedens-Tranêportordnung) vom 11. Februar 1888 (Reihs-Gefeßbl. S. 23) von den vereinigten Ausschüssen des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisen- bahnen, Post und Telegraphen jeweilig als „zur Gefahrklasse gehörig“ bezeihnet sind, sowie bei allen von der Militär- und Marineverwal- tung zu Versuchszwecken bestimmten, noch nit eingeführten Spreng- stoffen und Munitionsgegenständen; dieselben finden jedo keine An- wendung bei denjenigen der vorbezeihneten Sprengstoffe und Munition®êgegenständen, welhe in Taschen oder Tornister der Mannschaften verpackt oder in Kriegsfahrzeuge oder auf Kriegsschiffe verladen sind. Diese, sowie alle übrigen in der Militär- und Marineverwaltung eingeführten Spreng- stoffe und Munitionsgegenstände unterliegen bei der Versendung unter militärischer Begleitung weder dieser Vorschrift, noch den Eingangs gedachten Bestimmungen. i

b. Die Einholung der Genehmigung der Landes - Polizeibehörde zur Versendung, Aufbewahrung und Verausgabung von im § 2 ar aufgeführten, zu Versuhszwecken bestimmten Sprengstoffen 2c. ist nit erforderlich. isi

u 84. _ a. Dem Präsidenten jeder Regierung, durch deren Bezirk die Sendung gebt, ist von der absendenden Behörde die betreffende Marsch- route und die Größe der Sendung mitzutheilen. Der Regierungs- Präsident hat die betheiligten Unterbehörden anzuweisen, die erforder- ichen Anordnungen zum s{nellen und sicheren Fortkommen der Sen- dung zu treffen. ; :

Wird der Stadtkreis Berlin berührt, fo ist die Mittheilung an den dortigen Polizei-Präsidentèn zu rihten, welcher das Erforderliche ¿u veranlassen hat.

Außer dieser Benachrichtigung erhalten die Polizeibehörden der Durchzugsorte kurz zuvor auch noch eine Mittheilung durch den Führer des Begleitkommandos über den Zeitpunkt des Eintreffens der Sen- dung am Orte. : j

Bei Versendungen, welhe in einem Tage zur Ausführung kom- men, sind seitens der absendenden Behörde nur die betheiligten Orts- Polizeibehörden in Kenntniß zu seßen, worauf diefe die für die Siche- rung nnd ungehinderte Durhführung der Sendung erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. B

Eine Benachrichtigung der Polizeibehörden erfolgt nit, wenn das Gewicht der Sendung weniger als 250 kg beträgt, und ferner nit bei allen Versendungen innerhalb der Garnisonen und der zu denselben gehörigen Anlagen. In diesen Fällen hat die Militär- behörde allein die nôthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen. Wenn unter besonderen Umständen auch hierbei die Hilfeleistung der Polizei- bebôrde erwünscht ist, so hat diese auf Ansuhen der Kommändantur velichungsweise des Garnisonältesten die Unterstüßung zu gewähren.

b. Vorlage des Frachtsheins an die Orts-Polizeibehörde des Absendeorts zur Visierung bedarf es niht, auch darf von dieser Be- hörde die Vorlage der beséicinigten Lieferscheine niht verlangt werden.

¿1 20:8 0.

„Die Vorschrift dieses Paragraphen findet auf Sendungen der

Militär- und Marineverwaltung nicht Anwendung. Zu S 6. s

8a. Die in der Armee und Merine vorgeschriebenen L gate sür Sprengstoffe und Munitionsgegenstände, einschließlih der Geschoß- tôrper mit \iherndem Abschlusse der Sprengladung, ind nach ihrer Beschaffenheit, der Art ihrer Verpackung und Inhaltsbezeihnung und dem Gewichte als den Bestimmungen entsprehend zu erachten.

*) Die Bestimmungen über die Versendung von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär- und Mearineverwaltung auf Eisenbahnen sind in den Militär-Transportordnungen für Eisenbahnen vom 26. Januar 1887 (Reichs-Gesegbl. S. 9) und vom 11. Februar 1888 (Reichs-Geseßbl. S. 23) enthalten.ÿ

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 13. Januar

b. Das lose Kornpulver brauht vor der Verpackung in Tonnen oder Kiften nur dann in leinene Sâcke geshüttet zu werden, wenn die Beförderung länger als einen Tag dauert.

II. Besondere Bestimmungen für den Landverkehr.

Zu § 8. . Wenn das Verladen oder Äblaben auznahmêweise an einer anderen Stelle als vor der Fabrik oder dem Lagerraum oder inner- halb dieser Räume gesheben soll, so if seitens der Kommandantur beziehungsweise des Garnisonältesten die Genehmigung der Polizei- behörde hierzu einzuholen und von leßterer die zur Aufrechterhaltung T Ordnung an der Ladestelle erserderlihe Polizeimannschaft zu ellen. uS9

a. Das für die Verladung von Tonnen vorgeschriebene Zwischen- legen von Haar- oder Strohdecken kann durch ein Umwiteln der einzelnen Tonnen mit Strohbändern erseßt werden.

b. Zwischen die Kisten und Körbe mit geladenen Geschofsen brauchen Haardecken oder andere Mittel niht gelegt zu werden, nur oberhalb ift die Ladung mit Haardecken zu bedecken.

Zu SS 12 und 13. :

a. Den von den Begleitkommandos militärisher Sendungen von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen behufs Verhütung der Gefährdung der Sendungen ergebenden Aufforderungen zu Handlungen oder Unterlaffungen insbesondere zum Anhalten, zum langsamen Vorbeifahren oder Vorbeireiten, zum Ausweichen, zum Unterlassen des Rauchens, zum Auslöschen von Feuer haben Wagenführer, Reiter und andere Personen ungesäumt Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen werden, unbeschadet des nöthigenfalls von den Begleitkommandos zur Anwendung zu bringenden unmittelbaren Zwanges, nach § 367 Nr. 5 des Strafgeseßbuhs für das Deutsche Neich (Neichs-Geseßbl. von 1876 S. 115) bestraft.

b. Entgegenkommende oder den Transport einholende Fuhrwerke oder Reiter müfsen den mit Sprengstoffen 2c. beladenen Wagen ganz auéweichen.

c. Dem Führer des Begleitkommandos ift es gestattet, erforder- lihenfalls neben den mit Sprengstoffen 2c. beladenen Wagen in s{neller Gangart zu reiten.

__« d. Besteht die Sendung aus einer größeren Anzahl von Wagen,

so können Gruppen von zwei bis drei Wagen gebildet werden, in

welchen die einzelnen Wagen nur 10 m Abstand halten; die Gruppen

müssen jedoch in mindestens 50 m Entfernung von einander bleiben. 4 Zu § 15.

Die Fuhrwerke müssen von Eisenbahnzügen oder geheizten Loko- motiven mindestens 300 m entfernt bleiben. Z ,

Bei Wegestrecken, auf welchen wegen der gleihlaufenden Richtung der Eisenbahn und des Weges oder wegen des Verkehrs auf der Bahn der vorstehenden Vorschrift niht genügt werden ftann, ist der Eisen- babnbehörde, der die unmittelbare Betriebsleitung der betreffenden Strecke obliegt, dur die absendende Bebörde von dem beabsichtigten Tranéëporte Mittheilung zu machen. _ :

Die Eisenbahnbehörde hat dann die zur Beseitigung der Gefahr geeigneten Anordnungen zu Ri i

u F 8.

Die Anzeige über eine Sendung, deren weitere Beförderung be- denflih scheint, ist seitens des Führers- des Begleitskommandos in Garnifonorten der Kommandantur beziehungsweise dem Garnison- ältesten und nur an anderen Orten der Fie orde zu erstatten ; diese Stellen haben dann das zur gefahrlosen weiteren Behandlung der Sendung Nöthige zu veranlassen. Ï

Die Zuziehung eines von dem Absender zu entsendenden Sach- verständigen zu fordern oder die Vernichtung der Sendung anzuordnen, ist die Polizeibehêrde nit g id

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Bei der Versendung von Sprengstoffen und Munitionsgegen- ständen von nit mehr als 35 kg Bruttogewiht haben von den Vor- schriften dieses Abschnitts nur die Zusaßtzvorschriften zu §8 8 und 9 Gültigkeit.

IIL. Besondere Bestimmungen für den Wasserverkehr. Zu S 21.

Die vorstehenden Zusaßvorschriften zu §S 8, 9, 12 und 13

(Punkt a), 15, 18 und 19 finden auch für den Wafsserverkehr An-

wendung.

O Zu _ Die mit Sprengstoffen 2c. beladenen Kähne \ind vor allen anderen Kähnen durch die Schleusen zu schaffen. E :

Ein gleihzeitiges Durchschleusen anderer Kähne mit den mit Sprengstoffen beladenen ist unstatthaft.

IV. Schlußbestimmung.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. April 1894 in Kraft, mit welhem Tage die von den Ministern des Innern und für Handel und Gewerbe unter dem 5. November 1888 erlassene, sowie alle von den Regierungs - Präsidenten und Bezirksregierungen bisher er- lassenen, denselben Gegenstand regelnden Polizeiverordnungen un-

wirksam werden. Berlin, des 23. Dezember 1893.

er

Minister des Innern. In Vertretung: Braunbehrens.

; Der Minister

für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: von Wendt.

Deutscher Reichstag. 25. Sizung vom Freitag, 12. Januar, 1 Uhr.

Ueber den Beginn der Sizung ist bereits in der Nummer vom Freitag berichtet worden.

Die auf der Tagesordnung als zweiter Gegenstand stehende Fortseßung der Tabaksteuer-Debatte wurde eingeleitet durch eine in der gestrigen Nummer gleichfalls shon kurz erwähnte Rede des Großherzoglich dabilen Bevollmächtigten zum Bundesrath, Gesandten Dr. von Jagemann, die wir nach- stehend vollständig dem Wortlaut nah wiedergeben :

Es ift gewiß angemessen, daß hier auch der Stellung der badischen Regierung zum Tabasteuer-Gesezentwurf Ausdruck gegeben wird ; denn die Wirkungen dieses Entwurfs find von besonderer Bedeutung für ein Land, îin welhem Urproduktion, Industrie und Handel von Taback in verstärktem Dahe räumlih zusammenfallen.

Die Stellung der badishen Regierung is inzwischen aus öffent- lichen Vorgängen bereits bekannt geworden; sie hat dem Entwurf zu- gestimmt, und es is auch hier im hohen Hause bereits theils rühmend, theils in sahliher Zitierung der Ausführungen des Herrn E e badischen Finanzen von verschiedenen Theilen gestern ge-

worden.

Ich kann vielleiht dem gegenüber neues kaum hinzufügen ; aber es möge mir do gestattet sein, in dem Sinne der Grun säße und Richtungen des Entwurfs der verbündeten Regierungen mit denjenigen Auffassungen, welche die badische Regierung geleitet haben, in eine

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1894.

Betrachtung des Entwurfs, insbesondere mit Würdigung der Mo- mente einzutreten, welhe die gestrige Diskussion uns geboten hat, in welcher gewisse Beanstandungen der Herren Abgg. Frißen und Bafser- mann zum Ausdruck kamen. Wenn ih mich im Verlauf einer Ausführungen auf verschiedene Punkte, welche A orden sind, übrigens nicht einlafse, so hat das darin seinen Grund, daß die Generaldiskussion an sih niht zu einer Ershöpfung des Gegenftandes bestimmt ist. J bitte aber, aus dem, was ih nit berühre, in keiner Weise ein Anerkenntniß für irgend etwas abzuleiten.

Meine Herren, der Scharfsinn der Interessenten am Taback hat, glaube ih, überhaupt die möglichen Einwürfe und Bedenken heraus- gesucht und mit sehr großer Lebhaftigkeit verbreitet und in der Weise, wie ja heutzutage Gemälde überhaupt fkoloriert werden, die Farben manchmal recht dick aufgetragen. Der Herr Abg. Bassermann hat ja au bereits eingeräumt, daß manche Uebertreibungen mit unter- gelaufen find. Es ift auch rihtig, daß zeitweise eine ziemli weit- gehende Erregung in manchen Landestheilen eingetreten is; wenn ih aber damit den Gang der gestrigen Verhandlung vergleiche, in welcher ja die Anschauungen der spêziell interessierten Kreise gerade aus Baden gewiß mit besonderer Umsicht, Energie und Wärme vertreten worden sind: dann, meine Herren, kann ich mich troy aller gegentheiligen

achrihten eines erfreulichen Gesammteindrucks niht erwehren. Es ift der, daß wir bisher in feiner Richtung einer reinen Negation be- egnet find; vielmehr von allen Rednern, welhe bier gesprochen Eben, wird das eingeräumt, daß eine Erhöhung der Reichseinnahmen aus dem Taback erstrebenswerth sei, und nur in L auf das Maß und die Art findet bisher ein Auseinandergehen ftatt. Ich glaube deêwegen, daß eine niht allzu große Zahl von Differenz- punkten fich mit der Zeit herauësshälen fann, welche zur Aus- gleihung in der Kommission führen möge. Wir sind in Deutschland immer darauf angewiesen, eine Versöhnung der landwirthschaftlichen und industriellen Interessen in jeder wirthschaftlihen Frage herbei- zuführen. Die allzu starke Betonung der Interefsen des einen oder N LanDeren Erwerbszweiges kann nie zum Heil der Gesammtheit wirken.

Nun bietet gewiß der Entwurf der Industrie mehr Angriffs- punkte als der Landwirthschaft, und bis zu einem mäßigen Grade ift es auch verzeihlich, wenn die Industrie aus dem Ursprung gewissen- hafter Berufsforgen heraus si bis zu Uebertreibungen hineingesteigert hat. Aber man vergißt oft in steuerpolitishen Fragen, daß, um \{ließlich zu einem Resultat zu gelangen, es-nicht möglih ist, den Pelz zu waschen, ohne ihn naß zu machen. Das Zeugniß dürfen die verbündeten Regierungen jedoch für sich in ‘Anjpruch nehmen, ebenso wie die betheiligten Behörden des Reichs und der Einzelstaaten, daß sie bestrebt waren, die mit einer erhöhten Heranziehung des Taback verbundenen Aenderungen fo wenig als möglich \{merzlich zu gestalten. Insbesondere war man bedacht, auf die Bedürfnisse der minder bemittelten Klassen, der Kleinindustrie, der Hausindustrie, Rücksicht zu nehmen. Das Wertksteuersystem an und für \h ganz allein son ist gegenüber dem Gewichtsfteuersystem ein Fortschritt ausgleichender Gerechtigkeit ; denn während bisher die billigste Zigarre eben]o hoch be- lastet ift wie die theuerste, ja vielleiht zufolge kloßiger Schwere noch mehr, fo tritt jezt eine Steuerabstufung nach dem Werthe ein. Die hohe Steuer gilt der theueren, die billige der billigen Zigarre. Das Steuerverhältniß der Pfeifentabacke im Sn den Zigarren- tabacken ist wesentlih auf Eintreten der badischen Kommissare nicht mehr mit dem 23 bis 3fahen Betrage angeseßt, sondern auf das Doppelte herabgemindert, und es steht nihts im Wege, bei der Kom- missionêberathung diese Relation einer nohmaligen forgfältigen Er- wägung zu unterziehen. Die jeßige Relation if übrigens in dem von dem Heren Abg. Bassermann betonten Bestreben gewählt, von der arbeitenden Bevölkerung jede Verminderung der Arbeitsgelegenheit thunlihst fernzuhalten; denn, meine Herren, bei einer unverhältniß- mäßigen Begünstigung der Pfeifentabacke könnte der Konsum in der That sih von der Zigarre, welche viel mehrBearbeitung erfordert, mehr abwenden und eine Reduktion der Arbeiterzahl nöthig machen, welche vermieden werden muß. :

Meine Herren , die verbündeten Regierungen haben sih sodann im § 41 des Entwurfs zu Gunsten der Kleinindustrie einen großen Spielraum der Berücksichtigung vorbehalten. Dieser Paragraph lautet :

Für Betriebe, in welchen nicht mehr als 4 Personen beschäftigt und nur Zigarren zum eigenen Vertriebe des Unternehmers berge- stellt werden, kann nah Maßgabe der vom Bundesrath zu treffen- den Bestimmungen eine Erleichterung in der Buhführung gewährt oder die Entrichtung der Steuer im Wege der Abfindung an- geordnet werden.

Dasselbe gilt von Betrieben, in denen vom Unternehmer allein ohne Hilfspersonen Zigarétten oder Schnupftaback zum eigenen Vertriebe hergestellt werden.

Ich sage ganz gewiß nicht zu viel, wenn ih behaupte, daß über- haupt alle Vorschläge in der Kommissionsberathung oder hier im hoben Hause, welche dem Bestreben des Schutzes der mittleren und kleinen Industrie dienen, auf eine volle Würdigung der verbündeten Re- gierungen rechnen dürfen, welche keineswegs von den Zufkunftsgedanken des Monopols irgendwie berührt sind, und es liegt gar kein Grund vor, diesen Wauwau irgendwie auf der Bildfläche erscheinen zu lassen.

Meine Herren, die Annahme, daß die kleinen Industrien ein wesentlih höheres Betriebskapital künftig bedürften, ist wohl kaum zutreffend; denn ihre Betriebsart wird selten eine so langzeitige sein, op sie niht innerhalb der Kreditierungsfrist des Gesetzes |hon das Objekt wieder gegen Zahlung Mgettoben hâtten, und auch bisher hatten dann do diese Geschäfte beim Einkauf der Tabacke entweder eine Steuer zu bezahlen oder eine Steuershuld zu über- nehmen, und zudem befassen sich die kleinen Betriebe auch wesent- lich mit der Herstellung der billigen Sorten, bezüglih deren ja die Steuererhöhung ganz gewiß weniger bedeutend ist, als bezügli der theueren, und was die Händler speziell angeht, fo bietet für sie der S 27 des Geseßes nah wie vor die Möglichkeit, die Lagerung der Roh- tabacke unversteuert in öffentlihen Lagern, welhe auf Kosten des Staats hergestellt und unterhalten sind, oder in Privatlagern unter- zubringen, und es is der Vortheil hinzugekommen gegen die bis- herige A0 daß die Ueberwachung der Privatlager künftig gebühren- frei erfolgt.

Mies Herren, ih glaube, daß {hon hiernah mandhe aus der Sache geshöpfte Bedenken mindestens abgemindert sind. Die Be- denken allgemeinster Art , welhe vorgetragen sind, vollends kann ih niht theilen. So kann ich, bei aller Hochachtung für die vie mali e der Frage im Hinblick auf Art. 29 unserer Reichs- verfafsung keinen Werth abgewinnen. Ob und wie anders die legten Wahlen unter anderen Konstellationen ausgefallen wären, und was insbesondere den politishen Gang der tér lad angeht, so kann ich mir furzweg vieles aneignen, was Freiherr von Stumm gestern n Prage hat; ich kann mich deswegen in Hinsicht der

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politischen Frage auf eine kurze Nachlese beshränken.

Es is gewiß zurückzuweisen, meine Herren, wenn der Zu- sage einer Steuerpolitik nach der Leistungsfähigkeit eine Aus- legung gegeben würde, welhe zu dem Endergebniß hin- führen müßte, daß man die Tragung der Reichslasten auf einen engen Fonents legt, und dem weniger, aber immerhin noch ausfömmlich Bemittelten das Recht nimmt a möchte sagen: das Ehrenrecht nimmt —, auch nach dem Maßsta feiner Kräfte beizutragen zur Erhaltung der nationalen Güter. Damit würde der verhängnißvolle Irrthum erweckt, als wenn nit