1894 / 16 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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recht hohe Shäßung. Es wird von den nächsten Monaten abhängen, ob felbst diese Zahl erreiht wird.

Nun ift das Ergebniß für das laufende Jahr aber vor allem beeinflußt durch die Thatsache, daß die Matrikularumlagen {on in diefem Jahre dur die Nachtrags-Etats im Reih um 15 Millionen Mark erhöht worden sind. Ohne diese starke Anforderung seitens des Reichs bezw. die Minderleistungen des Reichs an die Einzelstaaten würde sich unsere Rechnung für das laufende Jahr erbeblih viel günstiger gestalten.

Das Finanz-Ministerium dürfte einen Minderbedarf von 1 Million Mark hauptsählich infolge zinsbarer Belegung vorübergehend disponibler Bestände, und die Justizverwaltung einen Minderbedarf von gleichfalls 1 “Million Mark crgeben. Ein Mehrbedarf wird bei der landwirthschaftlichßen Verwaltung in Höhe von 600000 4, bei der Gestütverwaltung in Höhe von 260000 (A und bei der Kultus- verwaltung in Höhe von 330 000 Æ erwartet.

Bei den etatsmäßigen einmaligen Ausgaben wird ein Mehr- erforderniß von 840 000 (G erwartet. An außeretatsmäßigen Aus- gaben werden in Betraht kommen 1100000 A Diese leßtèren beruhen wesentlich auf der plößlih hervorgetretenen Nothwendigkeit der Regulierung der Swine, welche eine Ausgabe von etwa 700 000 M verursachen wird, und auf einer Ausgabevon 230 000 für Betheiligung der Porzellanmanufaktur und der Kultusverwaltung an der Chicagoer Ausstellung. Hiernah würde \ich also die Rechnung um etwa neun Millionen günstiger stellen als der Etat, und der gesammte Fehlbetrag dieses Jahres sih etwa auf 48 Millionen belaufen. Ich hoffe dabei, daß der hier in Betracht gezogene Mehrüberschuß der Eisenbahn- bahnverwaltung von 304 Millionen rund si vielleicht noch günstiger gestalten wird. Das Ergebniß der leßten Monate, von welchen wir annahmen, daß sie sih niht fo gut stellen würden, is doch erheblich günstiger gewesen, als man erwartete, und es kann sein, daß wir da zu einem Mehrübershuß, der \sich noch um einige Millionen höher stellt, gelangen werden.

Ich komme dann auf die Einzelbeiten des Staatéhaushalts für 1894/95 und werde mi dabei möglichst kurz fassen.

- Die Betriebsverwaltungen schließen im Ordinarium mit einem Mehrüberschuß von 32 966 000 . ab. Dabei sind die direkten Steuern insgesammt, Ordinarium und Extraordinarium zusammengerechnet, ver- anshlagt auf einen Mehrüberschuß ven 6 427 000 M Ich will nur einige Zahlen nennen. Die Mehreinnahmen der direkten Steuern betragen 9 256 000 A Zu dieser Mehreinnahme trägt die Gebäude- steuer allein 3 421 000 Æ bei. Darin \teckt nit bloß die gewöhnliche regelmäßige Steigerung der Gebäudesteuer, sondern auch für drei Monate die Mehreinnahme, die \ich aus der Revision der Gebäude- steuer ergiebt. Wir nehmen an nach den bisherigen Ergebnifsen der noch nicht vollständig durhgeführten Revision, daß die Gebäudesteuer steigen wird um zwischen 5 bis 6 Millionen. Meine Herren, ih möchte in Erinuerung an alte Kontroversen, die wir hier über die bei der Steuerreform aufgestellte Bilanz geführt haben, darauf hinweisen,-daß diese Steige- rung aus der Revision der Gebäudesteuer dem Staat nicht zu gute gerechnet ist, daß dieselbe nunmehr den Kommunen überwiesen werden wird. Es ist das leßte Mal, daß wir eine solche Gebäudesteuer hier im Staatshaushalt veranschlagen, und es geht auh hieraus hervor, in welcher loyalen Weise damals die Bilanz zwischen Einnahme und Ausgabe bei der Steuerreform gezogen worden ist. (Heiterkeit.) Meine Herren, dagegen kommt uns für dies eine Jahr au noch die Steigerung der Gewerbesteuer infolge ihrer Neuveranlagung mit 2929 000 Æ zu gute, indem befanntlih die Bestimmung, daß bei einer Uebersteigung der Neuveranlagung um 5% die Steuer auf den Betrag von rund 20 Millionen Mark zurückzuführen fei, für .dies eine Jahr - aufgehoben ist. Jn Zukunft wird die ganze Ge- werbesteuer, fo wie sie sich jeßt gestaltet bat, auch allein den Kommunen zu gute kommen. Ih möhte hier einshalten, daß wenigstens die größeren Kommunen zeitig daran denken möchten, diese staatlihe Gewerbesteuer wozu sie ja berechtigt sind in eine für fie zweckmäßige kommunale Gewerbesteuer umzuwandeln. Sie werden fehr bald bemerken, daß, so wie die staatlihe Steuer liegt, sie für die Kommunal-Verwaltung \sich nit in allen Einzelstaaten eignet. .

Die Einkommensteuer ist mit 3 328 000 A nah Maßgabe der Be- stimmungen des Einkommensteuer eseßes höher angeseßt. Daraus ist natürlich nicht zu entnehmen, daß die Einkommensteuer selbst in ihrem Ge- fammtbetrage für die tieéjährige Veranlagung ih höher stellen wird, als sie in dem Vorjahre veranlagt wurde. Jm Gegentheil, es ift bei den Gefammtverhältnissen eher anzunebmen, daß der Gesammtbetrag der Einkommensteuer zurückbleiben wird hinter dem Ergebniß der Vor- jahre, wenn auch niht in bobhem Betrage. Meine Herren, auch hieraus geht hervor, wie irrthümlich die damals im ganzen Hause verbreitete Meinung war, daß die Einkommensteuer, die um rund 40 Millionen höher bei der ersten Veranlagung nach dem neuen System veranshlagt war, in permanentem Steigen bleiben würde. Ich habe damals genug darauf hingewiesen, daß diese An- nahme sehr unsicher sei, und es hat sh son gezeigt, daß in diesen ungüastigen wirthschaftlihen Jahren, in denen wir uns leider gegenwärtig befinden, cine fole steigende Tendenz der Einkommensteuer nit vorhanden ist.

Meine Herren, wenn wir annehmen dürfen und das, glaube ih, wird nah den Ergebnissen der Einnahmen der Getreidezölle des vorigen Jahres und des laufenden Jahres wobl berehtigt sein, daß bei steigender Bevölkerung die dauernde und durhschnittli&e Einnahme aus den Getreidezöllen etwas höher als auf 24 Millionen Mark fich stellen werde so kann das doch wohl, in der gegenwärtigen Zeit be- fonders und namentlih gegenüber den eben geschilderten Verhältnissen bei der Gewerbesteuer und bei der Gebäudesteuer, als eine sehr be- rechtigte Kompensation für die - Staatskasse angesehen werden, unh ih hoffe; daß sich \{ließlich zeigen wird, daß diese Steuerreform wirklich durchgeführt is in dem Sinne nicht einer Erzielung “von? Mehreinnahmen für die Staatskasse; daß aber andererseits auch die Staatskasse für die Hingabe der ge- sammten Realsteuern if der Vermögenssteuer und in der Steigerung der Einkommensteuer bezw. in der Einziehung der Ueberweisungen an die Kreise vollen Ersaß finden wird.

Meine Herren, die indirekten Steuern sind um 210 000 4 böber veranshlagt, indem namentlich die Vergütung für Erhebung der Reichsfteuern sich höher stellt, die Erbschaftësteuer und die Brücken- und Hafengelder höher angenommen sind, dagegen das Erträgniß der preußischen Stempelsteuer um 1 Million niedriger veranschlagt werden muß.

Die Loiteriebenvaltung ist infolge der Beemebtung d Lee

mit einem Plus von 772 000 Æ gegen das Vorjahr eingeftellt. Jh will dabei bemerken, daß die sämmtlichen Loose leiht untergebracht werden „konnten, und daß vielfah ncch starke Nachfrage nah mehr Loosen vorhanden war, die natürlich nicht befriedigt werden konnte. f 2

Dagegen sind die Uebershüsse von den Domänen um 646 000 (Hört ! hört !), von den Forsten um 1 733 000 (4, von den Ablösungen von Domáänengefällen u. #. w. um 250000 A und von der Berg- werksverwaltung um 2 650 000 Æ (Hört! hört! rets) niedriger ver- ans{chlagt. Bei der Domänenverwaltung liegen die Gründe wes entli in demn Rückgang verschiedener Hebungen und Renten, sowie in dem geringercn

Ertrage aus den Verpahtungen von Domänenvorwerken (Hört! hört !

rets), bei der Forstverwaltung allein in dem geringeren Absatz und in den niedrigeren Preisen (hört! hört! rechts), während die Werbungs- kosten nicht in demselben Maße heruntergegangen find als die Ein- nahmen, da ja die niedrigeren Preise der Produktion naturgemäß auf die Werbungskosten keinen Einfluß haben.

Was die Eisenbahnverwaltung betrifft, so sind im Ordinarium die Einnahmen um 2 Millionen Mark höher veranschlagt , die Aus3- gaben dagegen troy dieser erhöhten Einnahmen “um 3x Millionen niedriger. Darnah und unter Mitberücksihtigung ihres gegen das

laufende Jahr - höheren Extraordinariums.. würde die Eisenbahns- -

verwaltung für das Jahr 1894/95 einen Mehrüberschuß liefern gegen den laufenden Etat von 28 444 090 A

Meine Herren, hier und da habe ih in der Presse die Meinung aussprechen hören, daß Preußen eigentlich in Nücksicht auf seinen Eisenbahnbesiß noch immer in einer ganz gesicherten Finanzlage sei. Gewiß, meine Herren, troß aller Shwierigkeiten, die uns die Anforderungen des Reichs bereiten, sind die Grundlagen des ganzen preußis chenFinanzwesens noch immer durchaus gesunde und im Vergleih-mit den Finanzzuftän- den anderer, auch Großstaaten, geradezu glänzend. Darüber kann gar kein Zweifel sein. Aber, meine Herren, die Aufgabe wird sein, ‘diese gesunden Grundlagen auf die Dauer zu erhalten. (Sehr rihtig !)

Wir überreichen Jhnen diesmal, entsprehend -dem Wunsch des Hauses, einen sögènännten Netto-Etat, ünd ih embféhle den Herren diesen Netto-Etat zum forgfältigen Studium. Wer unsere ganzen Finanzen genügend kennt, der wird daraus sehr interessante Schlüsse herleiten können, die aber doch, glaube i, zu dem Ergebniß: führen, daß die eigenen Einnahmen, namentlih aus Besitzthümern, Betriebs- verwaltungen u. \. w., wenn man damit die steigenden Ausgaben der leßten zehn Jahre vergleiht, und wenn man annimmt, daß diese Ausgaben in gleiher Weise weiter stiegen, nicht im stande find, Schritt zu halten mit der Vermehrung der Ausgaben, daß wir also bedacht bleiben müssen, einmal auf eine thunlichst sparsame Bemessung der Ausgaben, dann aber auch auf eine thunlich\ weitgebende Flüssigmahung und Rentakbilitäts- vermehrung derjenigen Einnahmequellen, die wir besißen, daß uns aber selbst dies alles nicht dazu führen würde, zu einer Balance zu komme, wenn die Verhältnisse des Reichs so weiter sich entwidckeln, wie sie bisher sich entwidelt- haben. (Sehr rihtig! rets.) "Gewiß bin ich überzeugt, daß, wenn das ganze Gewerbsleben sih wieder hebt, wenn Handel und Verkehr \ich vermehren, das eine sehr günstige Rückwirkung auf unseren ganzen Etat haben wird, nicht bloß auf den Eisenbahn-Etat, sondern auch auf die übrigen Betriebsverwaltungen, namentlich auch auf die Forst- und auf die Bergwerkéêverwaltung. Darüber kann ja gar kein Zweifel fein, daß wir gegenwärtig in dieser Beziehung in einem sehr gedrückten Zustande leben, und ich erkenne vollständig an, daß die Hoffnung ja zweifellos berehtigt ist, daß in den nächsten Jahren si in dieser Beziehung die Dinge günstiger gestalten werden. :

Wenn Sie aber, meine Herren, die Nettoeinnahme aus diesen Verwaltungen in den günstigsten Jahren vergleihen mit dem heutigen Stande unserer Ausgabe-Etats, dann werden Sie sih, glaube i, überzeugen müssen und die Budgetkommission wird ja gut thun, sih gerade in diesem Jahre mit dieser Frage eingehend zu beschäftigen —, daß die Hoffnung und der Glaube nicht berehtigt wären, daß wir allein durch eine Vermehrung der Nettoübers{chüsse der Betriebsverwaltungen diefen außerordentlichen Anforderungen im Ausgabe-Etat entsprechen könnten. Gegenüber den vielfachen Zweifeln und den verschiedenen Meinungen über die Finanzlage Preußens kann es der Staatsregierung nur erwünscht sein, wenn die Budgetkommission sih mit der Gesammtfinanzlage des Staats und der Bilánz genau beschäftigt, um zu siheren Ergebnissen zu kommen. Denn was die Budgetkommission sagt und was der Landtag hinterher billigt, das hat ja eine viel größere Bedeutung, als was heute irgend ein Finanz- Minister sagt, dem bei jeder Gelegenheit vorgeworfen wird, er färbe absihtlich s{chwarz, nur aus dem Vergnügen, um mehr Steuern zu bekommen. (Heiterkeit.) Als wenn es cin persönliches Vergnügen wäre, den Kampf um mehr Steuern zu führen und als wenn irgend ein Finanz-Minister im ganzen Deutschen Reich gefunden werden könnte, der in einen solhen Kampf hineinginge ohne die dringendste Noth, ohne daß er erkennt, daß es seine höchste Pflicht ist, einen solhen Kampf aufzunehmen, und daß er dabei die allgemeinen Inter- essen allein im Auge behalten darf.

Meine Herren, die Dotationen und die allgeméine Finanzver- waltung erfordern einen Mehrbetrag von 30 Millionen Mark rund, darunter die öffentlihe Schuld mehr 2 821 000 und die allgemeine Finanzverwaltung 274 Millionen. Der Antheil am Eitrage der Zölle und der Tabacksteuer und der Antheil an der Branntweinver- braucyëeabgabe sind noch höher veranschlagt, um rund 54 Millionen Mark, in diesem Etat. Ich werde mi sehr freuen, meine Herren, wenn dieser Anschlag verwirkliht wird. Was die Verhältnisse der Reichseinnahmen im laufenden Jahre betrifft, so haben fich die Einnahmen aus Zöllen bis inklusive November um einen Betrag von etwa 22 Millionen niedriger gestellt als die Einnahmen aus den gleichen - Monaten des Vorjahres. Namentlich sind die Einnahmen aus Getreidezöllen und Viehzöllen um rund 10 Millionen Mark zurückgegangen. (Hört! hört! rets.) Der Import von Weizen und Roggen hat si sehr erheblih ver- mindert, und wenn der Jmport von Hafer, Gerste und auz Mais niht sehr erheblih gestiegen wäre, so würde das Mauko noch sehr viel „größer sein. Offenbar beruht dies wesentli auf den ver- hältnißmäßig guten Ernten der beiden leßten Jahre. Vielleicht werden diese Differenzen sich einigermaßen ausgleichen in den nächsten Monaten, wie es bis auf eine gewisse Grenze den Anschein hat. Da namentlich die ersten Monate, die Sommermonate des Jahres 1892 besonders starke Importe aufweisen, ergiebt sih natürlich in den ersten Monaten cine ungünstigere

Vergleichung mit denselben, während die \tarken Importe des Jab„, 1892 nalließen in den Herbst- und Wintermonaten, nahdem die neue in. ländische Ernte auf den Markt gekommen war. sich die Vergleihung in den nächsten Monaten günstiger stellen „als+- in den ersten Monaten des -- Etatsjahres, Wenn aber die Ergebnisse der Einfuhr von Getreide in den bevorstehenden Monaten nit noch ausgleihend wirken, fo wird der laufende Etat des Reichs wohl kaum erreicht werden, und werden daher die Ueberweisungen an - die Kreise ausdem Jahre. 1893/94 si wahrscheinlich noch niedriger gestalten, als ih vorhin mir zu bemerken erlaubte.

Ich darf bei dieser Gelegenheit wohl darauf hinweisen weil ih glaube, es wird für die Kreisverwaltungen von Nuven sein —, daß im Jahre 1895 den Kreisen ja auch die Freigabe der Realsteuern als s\taatlihe Steuern zu gute kommen wird und daß sie in demselben Jahre auch noch cinmal vie Ueber- weisungen aus den Getreide- und Viehzöllen erhalten. Sie werden dadurch bei ciner zweckmäßigen Verwendung und Verwaltung in die Lage kommen, den Uebergang aus dem einen System in das andere si sehr wesentli zu erleichtern. ;

+ +Was die Staatsverwaltungsausgaben betrifft, so erfordern diese gegen den laufenden Etat im Ordinarium und Extraordinarium einen Mehraufwand-von-12680-000.,4 Jch—will hierbei nur-die wichtigsten Veränderungen hervorheben.

Im Finanz-Ministerium beträgt der Mehrbedarf 8 718 000 4 Es hat zwar si als durchaus unerläßlich herausgestellt, den Diäten- fonds für die Assessoren um 100 000 4 zu erhöhen. Die Assessoren werden jeßt bei den gestiegenen Anforderungen in den - verschiedensten Verwaltungen viel stärker zur Mitarbeit an den Geschäften heran- gézogen, wie das jemals früher der Fall war. Es wird ‘dur diese Erhöhung des Diätenfonds der Assessoren um 100 000 doch: nur erreicht werden, daß ein Theil der Assessoren wenigstens iun" zweiten Jahre nah Eintritt in ihren Dienst Diäten erhält. cite:

Wir haben daher geglaubt, daß dies doch ein dringendes Be- dürfniß sei, dessen Befriedigung billigerweise nicht länger hinaus- geschoben werden fann.

Die Ausgaben für Zivilpensionen und für Wittwen- und Waisen- gelder sind wiederum um 2 700 000 (4 erhöht worden.

Dann ist aber neu etatisiert ein Portoaversum im Finanz- Ministerium von 6 Millionen Mark. Wir haben mit der Kaiserlichen Postverwaltung eine Aversionalvergütung verabredet an Stelle der einzelnen Portoauslagen, welche die Verwaltungen bisher zu leisten haben: Es werden dadurch außerordentlich viel Weiterungen abgeschnitten und die Kosten der Verwaltung nach meiner Meinung im ganzen sehr wesentlich vermindert werden. Es beruht die Aversionalvergütung auf sehr genauen Berechnungen , nach Maßgabe der Gesammtdurchschnittsleistung der Vergangenheit. Den Herren wird eine besondere nähere Mittheilung gemaht werden und Sie finden natürlich in den einzelnen Etats der einzelnen Verwaltungen ‘die ent- sprechenden Ausgabeverminderungen bei den betreffenden fächlichen Ausgabetiteln.

Die Bauverwaltung erfordert insgesammt ein Mehr von 2 805 000 M, das Extraordinarium der Bauverwaltung is um 2 562 000 M gestiegen und beträgt gegenwärtig 16 235 000

Im Ministerium für Handel und Gewerbe sind höher ver- anslagt der Titel für Gewerbe-Räthe und Inspektoren, welche wiederum vermehrt werden ollen, um 55800 46, daneben noch insbesondere Remunerationen für fünfzehn neue Gewerbe-Fnspektoren 54 000 4 Ebenso sind die Bureaukosten derselben mit 90 000 4 höher angeseßt. Das gewerblihe Unterrichtswesen erfordert 185 000 \ mehr und die Porzellanmanufaktur 27 000 M

Die Justizverwaltung hat dagegen einen Minderbedarf von 3 942300 # (Hört hört! links.) Die ordinären Einnahmen {ind um 3 000 000 Æ ründ höher angenommen, während die ordinären Ausgaben sich um 2 000 000 4 ermäßigt haben, wesentli infolge der Herabseßung der Portioausgaben. Das Extraordinarium is um 1303 000 M höher veranshlagt. An neuen Stellen sollen fkreiert werden für die Ober-Landesgerihte 1 Senats-Präsident, 7 Räthe und 9 Unterbeamte, für die Land- und Amtsgerichte. 5 Direktoren, 99 Richter, 1 Staatsanwalt und 43 Unterbeamte. Meine Herren, Sie seben, daß wir troß der bedenklichen Finanzlage fortfahren, die Richterstellen, fo weit nöthig, Schritt vor Schritt zu vermehren, und daß wir sehr bald zu dem gewüns{ten Zustand der vollen Besetzung der „dauéërnd nöthigen Stellen mit etatsmäßigen Richtern gelangen werden.

Wenn ih foeben neben mir den Ruf „Hört, hört!“ wahruehme, so möchte ih bei diefer Gelegenheit erwähnen, daß die Mehr- leistungen des Staats an die Justiz gegenüber den eigenen Einnahmen der Justizverwaltung meines Wissens in keinem größeren deutshen Staat größer sind als in Preußen. (Hört, hört ! rechts.) Die Mehrausgaben betragen jeßt rund 36 000000 4, d. h. fast mehr als die gesammte Einnahme von den Domänen und Forsten, während in anderen deutschen Staaten die Zuschüsse aus der allgemeinen Staatékasse zur Justizverwaltung gering sind. Es geht daraus klar hervor, daß die Gebühren, namentlich aud in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Preußen keineswegs zu hoh be- messen sind, und andererseits, daß man nicht säumig gewesen ist, die Bedürfnisse der Justizverwaltung an Einrichtungen aller Art und Stellenbeseßungen ausreichend zu berüsichtigen.

Für das Ministerium des Junern is ein Mehrbedarf von 1130000 A veranschlagt, darunter namentlich für die Polizeiver- waltung in Berlin, nachdem der nächtliche Sicherheitsdiens nunmehr au in Berlin auf den Staat übergehen soll, eine Mehrausgabe von 992 000 MÆ, während für die Polizeiverwaltung in den Provinzen eine Mehrausgabe von 472 000 \ und für die Landgendarmerie eine folhe von 111000 Æ veranshlagt worden ist. Eine Ersparniß ift hier infolge der Festseßung der Pauschalvergütung an die Post ein- getreten in Höhe von 364 000 Æ bei den landräthlihen Behörden.

Meine Herren, ich möchte au hier daran erinnern, daß man selbst im Landtage und -namentlih seitens der Nächstbetheiligten bei jeder Finanzmaßregel sehr geneigt ist, immer weniger zu Gunsten der Finanzlage der Allgemeinheit zu rechnen und gewissermaßen die Finanzen des Staats als eine Institution, die man möglichst beshnei- den müsse, zu behaudeln. Das trifft auch zu auf die hier damals fo vielfah erhobenen Klagen, es würde das neue Gesetz wegen Tragung der polizeilichen Lasten in den Städten zu einer bedeutenden Pebervor- theilung dieser Städte führen, es würde die Staatskasse dabei einen sehr bedeutenden Gewinn machen. Diese Klagen haben sich bei der praktishen Ausführung des Geseges als gänzlich irrig gezeigt.

Infolge dessen wird

b gt, wenn wir \{ließlich einmal die Shlußabrechnung machen, so wird si herausstellen, daß die betheiligten Städte vielfach dabei cin sehr gutes Geschäft gemacht haben, (Hört ! hört!) und daß jedenfalls, fofern das nicht ‘der Fall fein sollte, infolge dieses Gesetzes die Ausgaben seitens des Staats für die Polizei sehr erheblich ge- stiegen sein werden.

Was die landwirthschaftliße Verwaltung betrifft, so erfordert

diefelbe ein Mehr von 759 000 4 Darunter kommen namertlich die.

Generalkfommissionen in Betracht, deren Geschäfte sich in einer ganz außerordentlichen Weise vermehren, besonders infolge der Durhführung des Gefeßes über die Bildung von Rentengütern. In diesem Augen- blicke sind bereits seit dem Jahre 1891, wo das Gesetz in Kraft trat, 5300 Rentengüter thatsählich in Besiß genommen (Bravo!) und eine sehr große Anzahl neuer Rentengüter in der Bildung begriffen. Infolgedessen find uun die Geschäfte der Generalkommissionen außer- ordentlich gewachsen und wachsen weiter. Jh glauke kaum, daß wir mit dem ‘hier veran\{lagten Mehrbetrage von 69 000 4 dauernd autkommen werden. Ja, es ‘ist nech neuerdings wieder eine sehr drin- gende Anforderung gestellt, die vielleicht Veranlassung geben kann, hier im Landtage noch eine kleine Modifikation in Beziehung auf die Beseyung einer General-Kommission eintreten zu lassen,

Für die landwirthshaftlihen Schulen follen 69 000 A mehr ausgegeben werden, und im Extraordinarium ist speziell die Position für Hebung der Landwirthschaft in den östlichen Provinzen trotz der schwierigen Verhältnisse unserer Finanzen um 100 000 erhöht.

Die Kultusverwältung verlangt 2787 000 6 mehr, und zwar beläuft sich im Ordinarium der Mehrbedarf auf 1 697 000 Æ; für die Universitäten sollen 67 000 4, für höhere Lehranstalten 290000 4 und fürdie Elementarschulen 1 270000 A mehr zur Verausgabung gelangen. In der Posikion: „für Kultus und Unterricht gemeinsam“ hat der Patronatsbaufonds, der sih hon seit mehreren Jahren als unzureichend erwiesen hat, um 100000 4 erhöht“ werden müfsen, und zu demselben Zweck sind außerdem in das Extraordinarium 400/000 M eingestellt worden. Auch die Kosten des Medizinalwefens sind um 94 000 A gestiegen, namentlih infolge der zur Abwehr der Cholera nothwendigen Maßregeln.

Meine Herren, die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind insgesammt um 8 826 976 4 höher veranschlagt als im laufen- den Jahre; sie betragen 58 036 981 46, und zwar für die Betriebs- verwaltungen rund 2s 417 000 A, für die eigentlihen Staatsverwal- tungen tund 29 619 000 Sie sehen daraus, daß der Finanz- Minister au von der Ansicht ausgegangen ift, daß troß der beengten Finanzlage es doh nicht gerathen sei, Ausgaben für Melioration®- ¡weckde, namentlich für * Verbesserung unserer Institutionen und Einrichtungen, übermäßig zu beshränken. Wir haben für derartige Zwecke mehr eingestellt acht Millionen

‘Mark. Daß wir natürlih durchaus nicht alles thun konnten, was in

dieser Richtung als wünschenswerth, ja auf mancen Gebieten geradezu als nothwendig angesehen werden muß, werden Sie nafühlen, meine Herren. Es bleibt in solhen Zeiten doch nichts Anderes übrig, als im großen Ganzen sich nah der Dee zu strecken.

Wenn ih im Eingang meiner Bemerkungen mir gestattet habe, ge- wissermaßen bilanzmäßig die Einnahmen und Ausgabenzusammenzustellen, so charakterisiert dies unsere eigentlihe Finanzlage noch nit. Denn, meine Herren, wenn die Ressort-Minister eine Steigerung der Aus- gaben bis zu einem Fehlbetrage vcn 120 Millionen anfordern und wir genöthigt find, diese Ausgaben so weit zu vermindern in den Vor- berathungen, daß wir auf ein Defizit von 70 Millionen kommen: so kann ich garnicht leugnen, daß dabei die“ Verminderung vieler Ausgaben oder ihre Zurückweisung oder ihre Zurück- stellung mir perfönlich außerordentli {wer geworden ist, weil ih das Wünschenêwerthe folcher Ausgaben vielfah in vollem Maße anerkennen mußte. Wir sind in dieser Beziehung {hon an die äußerste Grenze gekommen, und cs würde auf die Dauer bedenklich sein, wenn aus Mangel an den nöthigen Mitteln eine fo karge Finanzverwaltung geführt werden müßte. Nichts ist irriger, als zu glauben, daß die Vermehrung der staatlichen Mittel ftets ein Verlust für die Nation sein könne. Häufig ist eine so farge Bemessung der Ausgaben ein s{chwerer Schaden für die Gesammtheit, (fehr richtig!) und ih hoffe, daß Sie auch dies bei allen Ihren Erwägungen in Betracht ziehen. Die Kunst aber, die bon mir s\o vielfa verlangt wird, daß ich die Ausgaben vermehren und zuglei die Einnahmen vermindern lasse, (Heiterkeit) die Kunst verstebe ih nicht. Das können wohl gewisse ‘Organe jeden Tag von mir fordern, die mich fortwährend angreifen, weil ih nicht genügendes in den Ausgaben thue, und die si gleich- zeitig mit Entrüstung in die Brust werfen, wenn ih fage: Dann liefert mir auch die Mek.reinnahmen, denn der Etat bat nur durch- laufende Posten. Um solche Stimmen kann ein gewissenhafter Finanz- Minifter sich nicht kümmern. (Sehr richtigt) Aber nicht bloß i, fondern au Sie felbst sind in der gleichen Lage: Sie werden sih auch in Jhren Wünschen beshränken müssen, Sie werden auch viele Hoffnungen vorläufig unerfüllt sehen. Sie werden den Finanz- Minister bei seinem Bestreben, unsere Finanzzustände gésund zu erhalten, unterstüßen müssen, statt seine Stellung zu ers{chweren. Wir haken uns hier ja in dieser Bezichung in den Vorjahren, wo wir uns noch für. besser situiert hielten, manches erlaubt, und ich fürchte, troy aller Entschlüsse wird es auch heute nit ganz gelingen, alle Wünsche zurücfzustellen ; aber das dürfen wir hoffen, daß eine an- gemessene Beschränkung wenigstens eintreten wird.

Meine Herren, wir haben unter diesen Umständen namentli) auch wiederum zu unserm tiefen Bedauern verzichten müssen auf die Fortführung der durchaus berechtigten Aufbesserung unserer Beamten- gehälter; wir haben aber doch soviel, als in der gegenwärtigen Lage überhaupt möglich war, für die Beamten auch in diesem Etat thun zu müssen geglaubt. Das System der Dienstalterszulagen \oll nunmehr ausgedehnt werden auch auf die höheren Beamten und auf eine Reihe von mittleren Beamten, die bis dahin noch nit unter dieses System gestellt waren. Das neue System des Aufrückens nah Dienstalteréstufen wird dann ausgedehnt sein auf 4721 höbere Beamte, einschließli 978 Eisenbahnbeamte, auf 49 861 mittlere Beamte, ein- shließlih 31 182 Eisenbahnbeamte, auf 2928 Kanzleibeamte, einshließ- lih 1086 Eisenbahn-Kanzleibeamte und auf 91196 Unterbeamte, ein- {ließlih 63 078 Cisenbahnbeamte, also inêgesammt auf 148 706 Beamte. Es sind nur noch wenige Beamtenklassen zurückgestellt, wo besondere Schwierigkeiten \sich ergaben und eine Einigung noch nit erzielt war.

F

Für die Eisenbahnbeamten sollen fortan bei dem neuen System auch dieselben Grundsäße eingeführt werden, welche für die übrigen Beamten angenommen sind, und es wird si bierkurh, sowie dur dás regélmäßige Aufsteigen im Dienstalter, ferner aber durch die wéiter getroffene Einrichtung, daß bei der Festsezurg des Dienstalters bei allen mittleren und unteren Beamten die über fünf Jahre hinaus- gehende Dienstzeit als Diätar mit zur Anrechnung kommen soll, eine Gefammtmehrausgabe von 3 222 000 4 für- die Beamten der Eisen- bahnverwaltung èrgeben. Jch erblicke namentli in der Einrichtung, die wir nunmehr getroffen haben, daß eine bestimmte Anrechnung der Dienstzeit als Diätar gleihmäßig in allen Verwaltungen eingeführt werden soll, einen erbeblihen Vortheil und eine große Berubigung der betreffenden Beamten, die fih über das Gegentheil und dié un- gleiche Lage der Diätare in den verschiedenen Verwaltungen lebhaft beschwerten. ; ! y

Meine Herren, indem ich Ihnen den Etat hiernach übergebe, glaube ih nit, daß selbst dann, wenn die Beschlüsse des Neichstags cine Verbesserung unserer Finanzlage herbeiführen sollten, diefe Be- {hlüfse hon wesentli einwirken fönnen auf den kommeaden Etat; verschiedene der vorgesdlagenen Steuern würden eine Wirkung für das kommende Etatsjahr noch nit haben ; andere allerdings könnten, namentlih die Veränderung der Neichs-Stempelabgaben, {on früher in Kraft treten. Soweit sie aber auf unseren Etat eine günstige Wirkung üben sollten, wird es ja immer noch- möglih fein, in Betreff der Bemessung der Höhe der Anleihe zur Deckung unseres Feblbetrages bas Erforderliche hier {ließlich herbeizuführen. Wir haben uns natürli gegenwärtig nur halten können an die Fest: seßungen des jeßt vorgelegten Reichs-Etats. Modifikationen werden aber leiht in der bezeichneten Richtung stattfinden können, und ih glaube, Sie brauchen daher vorerst auth bei der Berathung des Etats auf die Beschlüsse des Neichétags noch kein Gewicht zu legen. Die Konsequenz wird zeitig gezogen werden können, und wir wollen hoffen, daß diese Folgerungen, die wir aus den Beschlüssen des Reichstags ziehen dürfen, für uns günstige sein werden. (Bravo!)

Der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden

begründete den von ihm eingebrathten (in der Dritten Beilage"

zur heutigen Nummer d. Bl. vollständig mitgetheilten) Geseßzentwurf über die Landwirthschaftskammern wie folgt:

Meine Herren! Mit Allerhöchster Ermächtigung erlaube ich mir, dem hohen Hause den Entwurf eines Gesetzes über die Landwirth- schaftskammern zu unterbreiten, und werde mir nachher gestatten, ibn dem Herrn Präsidenten zu übergeben zur verfassungsmäßigen Be- handlung. :

Meine Herren, dieser Entwurf sieht die obligatorishe Errichtung von Landwirthschaftskammern vor. (Bravo !) Meine Herren, die Rücksicht auf die Vorgeschihte, welche die Errichtung von Land- wirthshaftskammern hat, veranlaßt mich zu einigen begleitenden Aeußerungen.

Es ist Ihnen bekannt, daß die Frage ‘einer organisierten Ver- tretung der Landwirthschaft bereits seit einer Reihe ron Jahren die landwirthschaftlihen Kreise, vorzugsweise die landwirthschaftlichen Vereine beschäftigt. Das Verlangen trat hervor von einem zwie- fahen ‘Gesichtspunkt aus. Zunächst von dem der Beschaffung weiterer Mittel zur Förderung der tehnishen Aufgaben der Landwirthschaft unter Verbesserung der Protuktion; sodann aber von dem - einer besseren Vertretung der Interessen der Landwirthschaft. Während an- fänglih die von mir zuerst ‘erwähnte Richtung fast allein herrschend war, ist mehr und mehr in den leßten Jahren die Forderung nah einer besseren Vertretung der Landwirthschaft in den Vordergrund getreten.

Es lag nahe der Vergleih mit dem Handelsstande, welcher in seinen Handelskammern eine organisierte Vertretung besißt, und mit der Industrie, welche in ihren Verbänden eine wirksame Vertretung hat, während die bestehenden landwirthschaftlichen Vereine ihrer ganzen Entstehung nah si aus\{ließlich mit der ‘Förderung der Technik der Landwirthschaft befaßten und grundsäßlih die Erörterung öffentlicher Angelegenheiten über wirthschaftspolitishe Fragen von Anfang an von ihrer Zuständigkeit ferngehalten haven.

Wenn man nun darüber s{lüssig war, daß man dem Verlangen der landwirthschaftlißen Vereine entsprehen und ibnen durch Ein- räumung eines beshränkten Besteuerungsrehts eine vermehrte Ein- nahmequelle zuwenden wollte, obwohl man- si nit verhehlen konnte, daß gerade dies eine vermuthlich sehr wenig günstige Aufnahme in den betheiligten Kreisen finden würde; wenn man ferner darüber sich einig war, daß cine bessere und festere Organisation des Berufsstandes der Landwirthschaft mit Nüksicht auf die veränderten Verhältnisse noth- wendia ist, weil erft, seitdem wir zu einem Getreide importierenden Lande geworden sind, alle Zoll- und Tarif- fragen in demselben Maße an Bedeutung für die Land- wirthschaft gewonnen haben wie für Handel und Industrie, wenn man über dieses sih einig war —, so ließe sich dies erreichen, eine bessere Interessenvertretung und auch eine vermehrte Einnahme für land- wirthschaftlih-technishe Zwecke, wenn man den ursprünglichen Ge- danken verfolgte, die bestehenden landwirthschaftlichen Zentral- vereine auf ihren eigenen Antrag in Landwirthschaftskammern umzubilden, indem man annehmen konnte, daß überall da, wo das Bewußtsein von der Nothwendigkeit einer derartigen Maßnahme vor- handen war, alsbald diese Umbildung sich in Vollzug seßen werde, und im übrigen niht zweifelhaft sein konnte, daß, wenn von dem einen oder dem anderen landwirthschaftlihen Zentralverein ein der- artiger Schritt ges{ehen war, dann sehr bald die übrigen Vereine wegen der größeren Bedeutung, die den Landwirthschaftskammern beiwohnen mußte, diesem Schritte folgen würden. Í

Wenn troßdem die Staatsregierung den Gedanken der fakultativen Bildung vön Landwirthschaftskammern verlassen hat und Ihnen vor- \{lägt, mit obligatorisher Einrichtung dieser Organisation vorzugehen, fo bedarf dies einer Begründung. j

Meine Herren, der Gesichtspunkt, von dem die Staatsregierung sih hat leiten lassen, ist die Würdigung der gesammten Lage der Land- wirthschaft. Soweit ih es zu übersehen ‘vermag, witd heute von keiner Seite eigentlich mehr bestritten, daß ih zahlreihe Grundbesitzer der verschiedensten Besißabstufungen in sehr \{wierigen Verhältnissen befinden. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, es besteht kein Zweifel darüber wenigstens besteht er bei der Königlichen Staats- regierung nicht—, daß der Bestandeines leistungsfähigen und unabhängigen ländlihen Graundbesigerstandes für den Gesammtstaat und für die Verhältnisse unseres gesammten Vaterlandes unentbehrlich ist. (Bravo!

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rets.) Meine Herren, wenn sich jet Anzeichen finden, daßdie Gefahr vor- liegt, daß die wirthschaftlihen Verhältnisse zahlreicher Grundbesizer shlechter werden, daß die wirthshaftlihe Unabhängigkeit eines Theils der Grundbesißer im-Schwinden begriffen ist,-\0: kann \ih die Staats- regierung der Verpflichtung' nicht entziehen, den Gründen diefer Er- sheinung nachzugehen und ihrerseits da, wo sie glaubt, daß fie zur Abhilfe einfegen kann, auch einzuseßgen. Es ist selbstverständlih, daß die Regierung sich nit erst von gestern oder beute mit diesen Fragen beshäftigt,. sondern daß fie beständig von ihr im“ Auge behalten worden sind.

Meine Herren, fragen wir uns nach den Gründen der Noth- lage der Landwirthschaft, oder ich will nicht sagen der Nothlage der Landwirthschaft, sondern der chwierigen Lage ‘zahlreicher Lanttwirthe (Abg. von Schalsha: Immer dreist!“ Heiterkeit), so will ih die einzelnen, um Sie niht zu ermüden, nicht ‘alle aufführen. Das Schwergewicht der einzelnen Gründe wird von vershiedenen Seiten verschieden gewürdigt, aber darüber sind alle, die sih ernsthaft mit der Frage beschäftigen, einig, daß die Ueberschuldung des lärblihen Grund- besißes einer der s{chwerwiegendsten und ‘unerträglihsten Gründe für die derzeitige schwierige Lage ist. Meine Herren, die Frage der Ver- shuldung und der dur die Verschuldung auf der Landwirthschaft lastenden festen Zinsen teht anders wie alle sonstigen Gründe, welche man für die ungünstige und ungesunde Láge der Land- wirthschaft anführen kann. Wenn es möglich wäre, alle übrigen Gründe, welche auf der Landwirthshaft lasten, nach dem Wunsche und dem Sinne der Landwirthe zu beseitigen, wozu, wie ih betonen will, die Regierung niht im stande ist, all diese Quellen ‘und diese Gründe abzustellen aber wenn das géshähe, "so würde die Abstellung dieser Belastung der Landwirthschaft zweifel- los zu einer Erhöhung des Werths des Grund und Bodens führen. Diese Erhöhung des Werths würde zum Ausdruck kommen in der Bewerthung des Grund und Bodens bei den Reéstgeschäften ; und es würde die Folge fein, wenn infolge der Restgeschäfte eine Ver- s{uldung des Grund und Bodens eintritt, daß mit der Beféitigung der fonstigen Belastungsgründe gerade die Frage der Verschuldung einen ftets einflußreiheren Charafter erhielte. Meine Herren, es be- steht nun kein Zweifel darüber bei allen Herren, welche diese Verhält- nisse aus der Praxis. kennen und sie unbefangen würdigen, daß ernsthaft und entscheidend als Gründe der Vershuldung nur die Restkaufgelder und die Erbantheile in Betraht kommen. Es mögen ja erhebliche Summen für Meliorationen, Bauten u. \. w. verwendet werden ; es mag ja in manchen Fällen die Vershuldung vorkommen infolge zu hoher Lebenshaltung der Besitzer; aber darüber kann kein Zweifel be- stehen, daß der Hauptgrund der landwirthschaftlihen Vershuldung besonders resultiert aus Restkaufgeldern und Erbantheilen. (Lebhafter Widerspruch rechts.) Sie sagen Nein. JIch halte diese Behauptung troßdem aufrecht. Die Verschuldung hat \ich besonders vermehrt, seitdem für unsern ländlichen Grundbesiß die vollständige Verschuldungs- freiheit besteht. Diese Periode fiel zusammen mit einer Zeit der größten wirthschaftlihen “CEntwickelung aller Verhältnisse in unserem Vaterlande, mit einer hohen Steigerung des Er- trages aus dem Grundbesig. Diese Steigerung der Ver- \chuldung, wie sie thatsählich vorliegt denn wenn wir auch über den Gesammtumfang der Verschuldung keine bestimmte Kenntniß haben, fo wissen wir do, daß ‘die Vershuldung nicht unerheblich- sondern ziemli erheblich von Jahr zu Jahr fortschreitet ih sage, die Periode dieser Steigerung fiel zusammen mit einer Zeit hoher landwirthfcaftliher Entwickelung. Wenn eine steigende Verschuldung erträglih ist, so lange die Gutserträge steigen, fo! wird sie unerträg- lich, sobald die Gutserträge fallen, und es muß s{ließlich der Besitzer das Feld räumen. y

Es ist nun nicht bloß die Höhe und die Masse der Schulden, sondern auch die Art der Verschuldung, welche auf der Landwirth- schaft lastct. Wir haben eigentlih bloß die Form tder klündbaren Hypotheken. Es ist der Versu gemacht worden, dur tas Renten- gütergeseß die Rentenvershuldung einzuführen. Wir haben damit keinen Erfolg erzielt, soweit nicht durch das Gesetz, betreffend die Beförde- rung der Errihtung von Rentengütern, \taats\eitig eingegriffen ist. Ist nun die Verschuldung und das Lasten der Hypothekenzinsen auf der Landwirthschaft bei fallendem Ertrage, wie ih anerkenne, das- jenige Moment, welches auf die Dauer auf den Bestand eines unab- hängigen Grundbesißerstandes am nachtheiligen wirkt, fo kann das Ziel nur fein, welches man ins Auge fassen muß, auf eine Be- seitigung der kündbaren Hypothek zu drängen und eine Amortifations-

*rentenverpflihtung an deren Stelle zu seßen. Meine Herren, es liegt

auf der Hand, daß dies ein fo weit gehendes Gebiet ift, daß wan nicht daran denken fann, der Verwirklihung desfelben in vollem Umfange auf einem Mal näher zu treten, und es mag dahingestellt sein, ob ein derartiges Ziel überhaupt erreihbar ift.

Wenn man jedoch den Gedanken ernsthaft verfolgt, auf dem Gebiet der Zinsbelastung der Landwirthschaft Wandel zu schaffen, so muß man unterscheiden die bestehende Verschuldung und die Verhütung einer künftigen Vershuldung. Bei der künftigen Verschuldung treten wieder die Fragen der Restkaufgelder und der Erbantheile in den Vordergrund. - Wenn ich die Restkaufgelder voll- ständig aus dem Spiel lasse und mi darauf beschränke, daran zu denken, ob und wie man der künftigen Vershuldung durch Erbtheilung entgegentreten kann, fo drängt \ich von vornherein eine ganze Reihe von Fragen auf. Man muß si darüber klar sein, daß, wenn man einen leistungsfähigen Grundbesißerftand érhalten will, mit diesem Ziel der Gedanke unvereinbar ist, daß man im Erbfalle sämmtliche Erben an dem ländlichen Grundbesitz gleih beantheilen will; es ift unmöglich, diese beiden Ziele miteinander zu erreichen.

Ich erkenne an, und es ist ja Thatsache, daß bisher die Sitte in weiten Distrikten einer übermäßigen Vershuldung des ländlichen Grundbesißes sich noch entgegengestemmt hat; aber das herrschende Erbrecht mit der Behandlung des Grundbesißes wie sonstigen Kapitals und ‘beweglicher Sachen wirkt dieser Sitte entgegen, Und es wird wobl Veranlassung vorliegen, darüber nahzudenken, daß die Geseßgebung wieder mit der Sitte mehr in Uebereinstimmung gebracht wird.

Verfolgt man. also den Gedanken der Abgrabung der Vers \huldungsquellen des ländlihen Grund und Bodens dur Erbantheile weiter, so kommt man von selbst darauf, daß der Gutabnehmer das Gut zu einem mäßigen Anschlage erhalten muß, bei welchem er bestehen kann, daß nicht der Ankaufswerth bei der Auseinandersezung zu Grunde gelegt wird, sondern der Ertragswerth. Es folgt weiter die Frage, ob- die übrigen Erben mit Kapital was ih verneine oder mit Rente abzufinden sind. Wenn