1894 / 19 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Mechtel, Sußmann zu Berlin. Mehlhafe, Pförtner im Kriegs-Ministerium. Meier, Georg, Eifenbahn- eichensteller zu Grobn-Vegesack. Meier, Diener bei der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Mein 1 Biproleux zu NEREE eniqel, QuMenmacher vom Dragoner - Regiment von Bredow (1. Slesishes) Nr. 4. R: H Menfing, Kammerlakai Ihrer Königlihen Hoheit der Frau Prinzessin Friedri Karl. N RA G L R Rnsteilée im. Direktionsbezirk Magdeburg, zu edt. Mewes, ber-Wachtmeister zu Guhrau. Meyer, Briefträger zu Mühlhausen i. Th. Meyer, Karl, Seuerwärier zu Pillau. R _Modelltishler bei der Landwirthschaftlihen Hochschule zu erlin. Milt, Briefträger zu Stettin. in or, Regierungs-Botenmeister zu Wiesbaden. Mif\chchk A E bei der Provinzial-Verwaltung von Schlesien, zu Breslau. Möhring, Postshaffner zu Detmold. the, Pförtner an der Akademie zu Münster. owinsfi, Fußgendarm zu Bromberg. bs, Fußgendarm zu Albendorf, Kreis Neurode. ller, August, E zu Zellerfeld. [ler I., Zugführer zu Mülhausen. [ler, NRegierungsbote zu Potsdam. ethe, Amtsdiener zu Niegripp in der Königlichen Hausfideikommiß- Herrschaft Niegripp. Neuhaus, Privatförster a. D. zu Drensteinfurt, Kreis Lüdinghausen. Neumann, Gemeinde-Vorstcher zu Königshain, Kreis Glaß. zu Nicol, Bezirks-Feldwebel vom Landwehr-Bezirk Offenburg. F Nieboisfki, Postshaffner zu Graudenz. Nieß, Ober-Wachtmeister zu Briesen W.-Pr. Nissen, Bahnwärter zu Nitterhude, Regierungsbezirk Stade. Nit\ch, Zeughaus-Büchsenmacher vom Artillerie-Depot in Koblenz. Nirdorf, Erster Gerichtsdiener beim Landgericht I1 zu Berlin. Nortmann, Wärter an der Anatomie der Universität Göttingen. R N Geheimer Kanzleidiener im Ministerium der öffentlichen rbeiten. Oettel, Küfer vom Hofftaat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht zu Hannover. Olm, Eifsenbahn-Weichensteller zu Pes ODmankowski, Gemeinde-Vorsteher zu Schloß Kalthof , Kreis Marienburg W.-Pr. / Orth, Stutmeister beirn Hauptgestüt zu Beberbeck, Kreis Hofgeismar. Otto, Korrektor bei der Reichsdruckerei. Otto, Gemeinde-Vorsteher zu Inwenden im Saalkreise. Pachnicke, S Fobmeilter zu Gleiwiß. Päsler, Hermann, Maschinenwärter zu Waldenburg i. Schl. B old, Pförtner beim Reichs-Marineamt.

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ape, Gemeinde-Vorsteher zu Wendhausen, Kreis Marienburg. asie, Vize-Feldwebel von der 1. Matrosen-Division. eit, Kirchenältester, früherer Gemeinde-Vorsteher zu Waßensdorf, Kreis Gardelegen. 2 R Magazin-Aufseher vom Bekleidungs8amt zu Kiel. Perdelwiß, Hegemeister zu Kosten, Kreis Löbau D Perl, Büchsenmacher vom Infanterie-Regiment von Boyen (5. Ost- preußisches) Nr. 41. Petenati, Kassendiener im Hof-Marschallamt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih Leopold. Pet E - Aufseher bei den Königlihen Museen zu erlin. Petersen, Dethlef, Amtsgerichtsbote a. D. und Bote bei dem _Seeamt zu Flensburg. feiffer, Gerichtsvollzieher zu Rüdesheim. loß, Grenz-Aufseher zu Glückstadt. ret s ch, Feldwebel von der Shloß-Garde-Kompagnie. rohl, Bezirks-Feldwebel vom Landwehr-Bezirk Perleberg. adeck, Briefträger zu Kulm. Neeck, Geheimer Kanzleidiener im Justiz-Ministerium. Reimer, berittener Gendarm zu Lupow, Kreis Stolp. Reindel, Stabshoboist vom Grenadier-Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesisches) Nr. 11. Reis ere: Strafanstalts-Werkmeister zu Wartenburg, Kreis Allenstein. Reiske, Dber-Wachtmeister zu Stendal. Repenning, Portier und Kassendiener beim Leihamt zu Berlin. ider! Forster zu Suchau, Kreis Schweß. Richter, Bote beim Ober-Landeskulturgeriht zu Berlin. Richter, Heizer erster Klasse bei der Werft zu Wilhelmshaven. Nied, Werft-Bootsmann bei der Werft zu Wilhelmshaven. Robarick, Postschaffner zu Berlin. Röttinger, Feldwebel und Zahlmeister-Aspirant vom 4. Thüringi- __ schen Infanterie-Regiment Nr. 72. Rötß, Bahnwärter zu Kirhhundem, Re ierungsbezirk Arnsberg. OILEE, Senn vom MadeburgisBer Feld-Artillerie-Regiment

T: 4 Rohwedder, Bezirks-Feldwebel vom Landwehr-Bezirk Kalau.

Ruff an Amtsvorsteher-Stellvertreter zu Klein-Rishow, Kreis rig.

Rummelt, Christian, gewerkschaftli i ;

Bit ristian, gewerkshaftliher Steiger zu Plöß, Kreis

erfeld. Ruröde, Postshaffner zu Hamburg. Saalbach, Steuer-Auffeher zu Gütersloh, Kreis Wiedenbrü. Saget, Vizinal-Straßenwärter zu Selz, Kreis Weißenburg. Saggau, Briefträger zu Plön. : Sattelberg, Fußgendarm zu Reeb, Kreis Zauch-Belzig. Sauerland, Fußgendarm zu Süderlügum, Kreis Tondern. ade I., Fußgendarm zu Markirch. atte, Feldwebel vom Garde-Fuß-Artillerie-Regiment. eid, Shleusenwärter zu Jlffurt, Kreis Altkirch. C10, Du zu Halle a. S. enke, Steuer-Aufseher zu Delißsch. erwinsfki, Eisenbahn-Brückenwärter zu Tilsit. immel, Gemeinde-Vorsteher zu Pudigau, Kreis Nimptsch. licher Park-Aufseher zu Wilhelmshöhe bei Cassel. ch melzer, ize-Wachtmeister vom Ulanen-Regiment Großherzog Friedrich von Baden (Rheinisches) Nr. 7. dchmid, Johann, Steuer-Aufseher zu Stettin. Gu, Amts- und Gemeinde-Vorsteher zu Fuchsmühl, Kreis üben. midt, Geheimer Kanzleidiener im Auswärtigen Amt. midt, Martin, Steuer-Aufseher zu Stettin. chmidt, Christian, Schaffner bei der Main-Neckar-Bahn, zu Niederrad bei Frankfurt a. M. Amt, Schiedsmann und Schôöffe zu Schönmädel , Kreis

ubin. SÁmids, Guts-Vorsteher und Amtsdiener zu Triestewiß, Kreis rgau.

S MNDEE, Postschaffner zu Breslau.

S óne, Königlicher Schloßdiener zu Charlottenburg.

SVAn Tborn, Johann, Steiger auf Zeche Tremonia zu Dort- mund.

Sol, Steuer- Aufseher zu Berlin.

Scholz, Anto nius, Eisenbahn-Schrankenwärter zu Sorau.

Scho rbach, Kanzlist und Kanzlei-Inspektor bei der Provinzial-

Steuer-Direktion zu Cassel.

chröôder, Feldwebel von der IL. Werft-Division.

hardt, Regierungsbote (beim Ober-Präsidium) zu Magdeburg.

ler, Haus-Inspektor bei der Reichs-Hauptbank.

rmann, Wachtmeister vom Garde-Kürassiec-Negiment.

ttler, Bahnwärter zu Penzig, Görlißer Heide.

e, Kanzlist bei der Provinzial-Steuer-Direktion zu Breslau.

Be, Bote bei der Provinzial-Steuer-Direktion zu Breslau.

lbe, Gemeinde-Vorsteher zu Blankenburg, Kreis Angermünde.

li, Heinrich, Meister von der I. Werft-Division.

lz, Erster Gerichtsdiener beim Landgericht zu Guben.

lz T., Franz, Bahnwärter zu Schwarzwasser in Westpreußen,

Bude 264.

ulze, Friedrich, Steuec-Aufseher zu Berlin.

uma cer, Ober-Wachtmeister zu Forst O.-L., Kreis Sorau.

ch Amann, Wachtmeister vom Kurmärkischen Dragoner-Regiment r 14.

Schuster, Regierungs-Hauptkassendiener zu Posen.

A Sergeant und "E oboist vom 95. Thüringishen Infanterie- Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen).

Schwarz, Regierungs-Känzlist zu Frankfurt a. O.

S ch N E Stabstrompeter vom Litthauishen Ulanen-Regiment

E

Schwer, Postschaffner zu Dresden.

Seifert, Ober-Materialienverwalter von der IT. Werft-Division.

Sennert, Gefangen-Aufseher zu Danzig.

Seßgefand, Wachtmeister vom 1. Westfälishen Feld - Artillerie- , Regiment Nr. 7.

Sippel, Kirchenkastenmeister zu Mera rade, Kreis Witenhausen.

Soglowek, Steuer-Aufseher zu Czempin, Kreis Kosten.

Specht, Kanzleidiener beim Konsistorium zu Breslau.

Speich, Postpackmeister zu Schweidnit.

Spiekerkötter, Kreisbote zu Bielefeld.

Spott, berittener Gendarm zu Fallersleben, Kreis Gifhorn.

Springhorn, Briefträger zu Stade.

Staude, Geheimer Kanzleidiener im Ministerium der öffentlichen

Arbeiten.

Steffens, Ober-Wachtmeister zu Ziegenhain.

Stegemann, Fuß endarm zu Altefähr, Kreis Rügen.

Stein, Eisenbahn-Portier zu Löhnberg, Regierungsbezirk Wiesbaden.

Steuer, Steuer-Aufseher zu Stolp i. Pommern.

Stoll, Obermeister von der 1. Werft-Division.

Stolle, überzähliger Stabshoboist von der I1. Matrofsen-Division.

Stolle, Erster Gerichtsdiener und Botenmeister beim Landgericht

zu Magdeburg.

Strathmann, Vize-Feldwebel vom Infanterie-Regiment Graf

Bülow von Dennewit (6. Westfälisches) Nr. 55.

Strehmel, berittener Gendarm zu Stüdeniß, Kreis Ostprignit.

Strickert, Postschaffner zu Leipzig.

Strobel, A ate zu Dresden.

Strohbusch, Shußmann zu Berlin.

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Stubbe, Gemeinde-Vorsteher zu Leine, Kreis Pyriß. Stümpel, Chaussee-Aufseher zu Langendamm, Kreis Nienburg. Sura Il., Landbriefträger zu Rauden, Negianu 8bezirk Oppeln. Sylvester, Gemeinde-Vorsteher zu Rohrbeck, Kreis Arnswalde. Terner, berittener Gendarm zu Insterburg.

Tes mer, Ober-Feuerwerker von der-I. Matrosen-Division. Teut, Ober-Aufseher beim Stadtvoigteigefängniß zu Berlin. Thäle, Drucker bei dem Ober-Kommando der Marine.

Thiel, Provinzial-Chaussee-Aufseher zu Benkenstein, Kreis Elbing.

Thießen, Ens zu Kiel. ee , Eisenbahn - Zugführer im Direktionsbezirk Magdeburg, zu erlin. Timm, Zeughaus-Büchsenmacher vom Artillerie-Depot zu Karlsruhe. Tönis, Heinr ih, Bergmann zu Schalke, Kreis Gelsenkirchen. y Toll, Hausdiener bei der Akademie der Künste zu Berlin. Tramiz, Steuer-Aufseher zu Tilsit. Trottier, Postpackmeister zu Hanau. Türck, Geldzähler bei der Neichsbank-Hauptstelle zu Dortmund. Unger, S ubmanns, atm tisiey zu Mülhausen. Vöske, Kreisbote zu Stargard. Vogt, Fußgendarm zu Lauterberg a. H., Kreis Osterode a. H. ogt, Wegemeister zu Nietberg, Kreis Wiedenbrü. i Voigt, ostpackmeister im Postzeitungsamt. Voigt, Zivilkrankenwärter zu Wittenberg. Volkland, Fußgendarm zu Holleben, Kreis Merseburg. D n lberft Provinzial -Ghausseo Aale er zu Osterwieck, Landkreis a adt. Wagner, Kreis-Chaussee-Aufseher zu Neidenburg. Wagner, Bote bei dem Reichsgericht zu Leipzig. Waldvogel, Feldwebel vom 6. Badischen Infanterie-Regiment Kaiser Friedrih 111. Nr. 114. Walter, Feldwebel von der Schloß-Garde-Kompagnie. d 4 Geheimer Kanzleidiener im Ministerium der öffentlichen rbeiten. Warwell, Werkmeister von der Werft zu Kiel. Weber, Shußmanns-Wachtmeister zu Stettin. Weden, Telegraphenbote zu Hamburg. Wehliß, Sqhußmann zu Berlin. Wehrmann, Briefträger zu Bremen. Weigt, Kanzleidiener im Kaiserlihen Patentamt. Weigt, Marine-Kasernenwärter zu Kiel, A Eifenbahn-Weichensteller erster Klasse zu Pallowiß, Kreis Nybnik O.-S. Weinbrenner, Schuldiener am Gymnasium zu Weilburg a. L. im Oberlahnkreise. Weise, Bahnwärter zu Heidegersdorf, Bude 436 der Strecke Kohblfurt—Lauban. Weiß, Briefträger zu Osnabrück. Weißenberg, überzähliger Obermaat von der 1. Werft-Division, kommandiert beim Bekleidungsamt zu Kiel. Wellmeyer, Wilhelm, Maschinenwärter auf dem Steinkohlen- Bergwerk zu Ibbenbüren, Kreis Tecklenburg. Wels, Sergeant vom Infanterie-Regiment Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgisches) Nr. 27.- Wendt, Ober-Materialienverwalter von der 1. Werft-Division. Wenzel, Postpakmeister zu Neu-Ruppin. Werg, Eijenbahn-Lokomotivführer zu Osnabrück. Werner, Förster zu Streganz in der Königlichen Hausfideikommiß- Oberförsterei Klein-Wafserburg. Westphal, Feldwebel von der Halbinvaliden - Abtheilung des VTII. Armee-Korps. We stp hal, Königlicher Portier auf Babelsberg bei Potsdam. Wesßel, Steuer-Auf\eher zu Nordhausen. A 8, Wu, und Gemeinde-Vorsteher zu Schönsee, Kreis Marien- urg W.-Pr. Wilcke, General-Kommissionsbote zu Merseburg. Wilken, Feldwebel von der Schloß-Garde-Kompagnie. Wilmsen, Johann, Seidenwebermeister und Lehrer an der Webe- Färberei und Appreturschule zu Krefeld. Wittm un, Eisenbahn-Lademeister im Direktionsbezirk Magdeburg, zu Berlin. V E Vize-WacWtmeister vom 1. Hessischen Husaren-Regiment

T:-13 Woisnik, Schußmann zu Berlin. Wolff, Bed) 9 vom Infanterie - Regiment von Boyen (5. Ostpreußisches) Nr. 41. Wollweber, Portier in dem Palais Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Friedrih Karl zu Berlin. Wonißki, Futtermeister beim Remonte-Depot zu Liesken. Wünsche, Fußgendarm zu Iburg. ander, Strafanstalts-Werkmeister zu Kottbus. ander, Postschasffner zu Magdeburg. ln e, Gerichtsdiener und Kastellan beim Amtsgericht zu Posen. ernial, Feldwebel und Zahlmeister - Aspirant vom JInfanterie- Negiment al Ludwig Wilhelm (3. Badisches) Nr. 111. Zeuner, - Heinrich, Ober - Pochsteiger zu Friedrihsgrube . bei __ Tarnowiß. - immermann, Steuer-Aufseher zu Limburg.

öpel, Landbriefträger zu Finsterwalde.

Berlin. Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor. Verlag der Erpedition (Sch olz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32.

e

Deutscher Neichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Sezugspreis beträgt vierteljährliÞh 4,450 4. ||

Aue Post-Arstalten nehmen Bestellung anu ;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 4.

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Insertionspreis sür den Raum einer Druzeile 30 . Fuserate nimmt au: die Königliche Expedition ;

des Dentschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

p ———-

2 19.

1894.

1

Deutsches Neich.

Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Krefeld ernannten Herrn Carl Bailey Hurst ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Die Nummer 3 des Neihs8-Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2141 die Bekanntmachung, betreffend die am 30. De- zember 1893 zu Madrid unterzeichnete Erklärung wegen Regelung der Handelsbeziehungen zu Spanien. Vom 19. Januar 1894.

Berlin, a A7 bas Moses j ;

aiserliches Post-Zeitungsamt. A ett

L Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgeseßes vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) den Geheimen Regierungs- Bots Poel zu Erfurt zum Stellvertreter des Regierungs- Präsidenten im Bezirksausshuß zu Erfurt auf die Dauer seines Hauptamts daselbst, ferner

den bisherigen Kreisphysikus Dr. Noeller in Buxtehude zum Regierungs- und Medizinal-Rath zu ernennen, sowie

den eger Setrellren Fablguer zu. Cajsel, Ronté zu Liegniß, Moumalle zu Wiesbaden, Faust zu Königs- verg i. Pr., Bernhardt zu Stralsund, Weinrich zu Erfurt b U zu Hannover den Charakter als Rechnungs-

ath, und -

dem Regierungs-Sekretär Diefenbach zu Düsseldorf

den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Hannover zum 12. Februar d. J. nah der Stadt Hannover zu berufen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Regierungs- und Medizinal - Rath Dr. Noeller ist dem Königlichen Regierungs - Präsidenten zu Lüneburg über- wiesen worden.

Dem Privatdozenten in der phllesepbilen Fakultät der Universität Königsberg Dr. Viktor Eberhard ist das Prä- dikat Profeffor beigelegt worden.

Der bisherige N Dr. Otto Gerlach zu Breslau ist zum außerordentlihen Professor in der philo- lophischen Fakultät der Universität Königsberg i. Pr. ernannt worden.

Der bisher mit der kommissarishen Verwaltung der Kreis - Wundarztstelle des Kreises Falkenberg beauftragte praktishe Arzt Dr. Boß in Falkenberg O.-Schl. ist zum Kreis-Wundarzt dieses Kreises ernannt worden.

Bekanntmachung.

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 29. November v. J. die Berufung des Pro- vinzial - Landtags der Provinz Westfalen zum 11. Februar d. J. nach der Stadt Mün ster zu genehmigen

geruht. j Die Eröffnung gge: an dem gedachten Tage nach vor- gängigem Gottesdienst, welher im Dom um 9/5 Uhr und in der evangelischen Kirhe um 101/2 Uhr beginnt, um 121/25 Uhr Mittags im A zu Münster statt. ünster, den 18. Fanuar 1894. Der Königliche e Bree: Weni Ober-Präsident der A Westfalen, S ath Studt.

Nicchtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen Heute Morgen den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets ent- gegen und hörten anschließend die Marinevorträge.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlihen Geseßbuhs für das Deutsche Reich seßte in den Sißungen vom 15. bis 17. Januar die Berathung der Vorschriften über die all- gemeine Gütergemeinschaft (§8 1341 bis 1409) fort.

Der § 1353 schränkt das nah § 1352 dem Mann zu- stehende Reht der Verwaltung des Gesammtguts da- durch ein, daß zu gewissen Verfügungen, insbesondere zu einer Verfügung über das Gesammtgut als Ganzes oder über ein zu dem Gesammtgut gehörendes Grundstük fowie zur Uebernahme der Verpflihtung zu einer folhen Verfügung, ferner zu einem Schenkungsversprehen oder zu einer Schenkung aus dem Gesammtgute mit Ausnahme solher Schenkungen, dur die einer sittlichen Lid oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprohen wird die Zustimmung der Frau erforderlich sein soll. Diese Vorschriften wurden genehmigt. Ein Antrag, das Erforderniß der Zustimmung der iede zu einer Ver- fügung des Mannes über ein zu dem Gesammtgut gehörendes Grundstück auf den ep zu beschränken, wenn das Grundstück von der Frau eingebracht worden sei, fand keinen Anklang, ebensowenig ein Antrag, das as der Zustimmung der Frau auf Bürgschaften auszudehnen und nebên den Schen- tungen Stiftungsgeschäfte besonders zu erwähnen. Abgelehnt wurde ferner ein Antrag, wonach Rechtsgeschäfte der im S 1353 bezeichneten Art nur gemeinschaftlich von den Ehe- gatten sollten vorgenomnten werdén können ; jowie ein Antrag, die Wirksamkeit eines derartigen Rechtsgeschäfts, wenn es von der Frau vorgenommen werde, auch insoweit, als es nur in der Uebernahme einer Verpflichtung bestehe, von der Zustim- mung des Mannes abhängig zu mahen. Nach dem § 1353 Abs. 4 kann, wenn ein Nehtogeschäft der im Abs. 1 bezeich- neten Art zum Zweck der ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesammtguts erforderlih wird, der Mann von der Frau (im Preelei e) verlangen, daß sie ihre Zustimmung zu dem Rechtsgeschäft R Statt dessen wurde beschlossen, daß, wenn die Frau ohne ausreihenden Grund ihre Zustimmung verweigert oder wenn sie durch Krankheit oder durch Abwesen- heit zur Abgabe der Erklärung außer stande und Gefahr im Verzuge ist, die Zustimmung durh das Vormundschaftsgericht erseßt werden kann.

Gegen den sachlichen Fnhalt der §8 1354 bis 1358, die in gewissen Fällen der Frau das Recht geben, ohne Mit- wirkung des Mannes Verwaltungshandlungen in An- sehung des Gesammtguts vorzunehmen, erhob si kein Widerspruh. Der § 1354 erhielt aber den Zusaß, day die Frau der Mitwirkung des Mannes auch nicht bedarf zur gerichtlihen Geltendmachung eines zu dem Gesammtgut gehörenden Rechts gegenüber einem Dritten, wenn der Mann ohne die nah § 1353 erforderlihe Zustimmung der Frau über das Recht verfügt hat.

Zufolge der Vorschrift des § 1358 hat, wenn der Mann wegen Krankheit oder wegen Abwesenheit zur Vornahme eines auf das Gesammtgut sich beziehenden Rechtsgeschäfts oder zur N eines au das Gesammtgut sih beziehenden Rêchts-

treits außer stande und Gefahr im Verzuge ist, die Frau das Recht, die erforderlichen Verwaltungshandlungen im eigenen Namen oder im Namen des Mannes vorzunehmen. Ein An- trag, diese Vorschrift dahin zu erweitern, daß die hie an Stelle des Mannes auch dann berechtigt sei, das Gesammtgut zu verwalten, wenn der Mann geshäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sei, wurde abgelehnt. Die Mehr- heit theilte den Standpunkt des Entwurfs (§8 1370), daß in solchen Fällen der geseßliche Vertreter des Mannes ihn in den aus der Verwaltung des Gesammtguts sich ergebenden Rechten und Bn zu vertreten habe.

er von der Schuldenhaftung handelnde § 1359, wonach die Gläubiger des Mannes und die Gläubiger der Frau grundsäßlih wegen aller Verbindlichkeiten der Ehegatten auch aus dem San ut Befriedigung verlangen können und für solhe Verbindlichkeiten der Frau, die Gesammtguts- verbindlichkeiten sind, der Mann ‘auch persönlich haftet, wurde nah dem Entwurf angenommen. Ein Antrag, die persönliche Haftung des Mannes für solche Verbindlichkeiten der Frau auszuschliezen, die im Verhältniß der Ehegatten zu einander nicht dem Gesammtgut zur Last fallen, oder doch wenigstens für solhe Verbindlichkeiten der Frau, die aus einer während der Dauer der Gemeinschaft von ihr begangenen unerlaubten Handlung oder aus einem wegen einer solhen Hand- lung gegen fie gerichteten trafverfahren entstanden sind, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Dagegen wurde im Zusammenhang mit der Berathung dieses Antrages beschlossen, als § 1375 a die Vorschrift aufzunehmen, daß die persönlihe Haftung des Mannes für solhe Gesammtguts- verbindlihkeiten der Frau, die im Verhältniß der Ehegatten zu einander nicht dem Gesammtgut zur Last fallen, mit der Auflösung der Gütergemeinschaft erlischt. :

Der sahlihe Jnhalt der Vorschriften der §8 1360, 1361 über die Zwangsvollstreckung in das Gesammtgut und über den Einfluß des Konkurses auf das Gesammt-

ut erfuhr keine Dl in Man war aber einverstanden, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung und der Konkurs-

ordnung zu überweisen. Auch der § 1362, welcher die Aus- nahmen von der Regel bestimmt, daß die Verbindlich- keiten Der. Frau Gesammtgutsverbindlich- keiten sind, gelangte mit einigen niht erheblihen, an frühere Beschlüsse sich anschließenden Aenderungen nah dem Entwurf zur Annahme. Der § 1363 regelt die Frage, wie sih bei der allgemeinen Gütergemeinschaft die geseßliche Unterhaltspfliht des Mannes und der Frau gegenüber ihren Verwandten gestaltet. Der Entwurf geht davon aus, daß, anlangend die Berücksichtigung des Gesammtguts, das Verhältniß so beurtheilt werden ol wie wenn das Gesammt- Be dem Mann gehörte und die Verwandten der Frau in emselben Verwandtschaftsverhältniß zu dem Mann ständen. Daneben foll die Verpflihtung der Frau zur Gewährung des . Unterhalts an ihre er- wandten insoweit bestehen bleiben, als sie durch ein Ag der Frau begründet wird; diese leßtere Ver- pflihtung der Frau joll aber niht Gesammtgutsverbindlichkeit sein. Statt dessen wurde beschlossen, daß sowohl den Unter- haltsansprüchen der Verwandten der Frau als den Unterhalts- ansprühen der Verwandten des Mannes gegenüber das Gesammzgut als Vermögen des unterhaltspflihtigen Ehe- gatten behandelt, bei der Bemessung des von diesem zu ge- währenden Unterhalts aber es so angeschen werden soll, wie wenn die Verwandten des anderen Ehegatten in demselben Verwandtschaftsverhältniß zu ihm ständen. Einverständniß besiead ferner darüber, die Verpflichtung der Frau zur Gewährung des Unterhalts an ihre Ver- wandten auch insoweit, als sie durch ein Vorbehaltsgut be- gründet wird entgegen dem Abs. 2 Sag 2 des § 1363 —, als eine Gesammtgutsverbindlichkeit zu behandeln, jedoch vor- behaltlich der nah § 1367 Abj. 2 Nr. 2 im Verhältniß der Ehegatten zu einander bestehenden Ausgleihungspfliht der S Der Redaktionskommission wurde die Prüfung der

rage überlassen, ob es nicht den Vorzug verdiene, den § 1363 in den Titel über die Unterhaltspfliht der Verwandten (S8 1480 ffff.) einzustellen.

Die Vorschriften des § 1364 über die Verantwortlich- keit des Mannes für seine Verwaltung des Gesammtguts sowie die Vorschriften des § 1365 über die Ersagzleistung für Verwendungen des Mannes aus dem Gejammtgut in sein Vorbehaltsgut oder aus diesem in das Gesammtgut wurden nah dem Entwurf angenommen. Der § 1366 giebt der Frau das Recht, von dem Mann zu verlangen, daß er ihr die zur ordnungsmäßigen Besorgung ihrer persönlichen Angelegenheiten ator dériithen Mittel gewähre. Im An- {luß an die bei der Berathung des geseßlichen Güterrehts beschlossene M des 8 1321 soll der § 1366 durch die Bestimmung erseßt werden, daß, wenn ein Rechts-

eschäft, welhes die Frau ohne Zustimmung des Mannes mit

Mirksamkeit für das Gesammtgut nicht vornehmen kann, zur ordnungsmäßigen Besorgung threr persönlihen Angelegen- heiten erforderlich wird und der Mann ohne ausreichenden Grund seine Zustimmung verweigert, diese durch das Vor- mundschaftsgericht ersezt werden kann.

Die Vorschriften des § 1367 über die Gemeinschaft- lihkeit der Gesammtgutsverbindlichkeiten im Ver- pin der Ehegatten zu einander fanden im wesentlihen Zu- timmung, ebenso der § 1368, wonah cine von dem Mann einem Kinde gewährte Ausstattung, die zwar nah § 1500 niht als Schenkung anzusehen ist, aber das dem Gejammtgut entsprechende Maß übersteigt, dem Mann zur Last fallen soll. Neu hinzugefügt wurde die Bestimmung, daß, wenn einem nicht gemeinschaftlihen Kinde aus dem Gesammtgut eine Ausstattung gewährt wird, diese im Verhältniß der Ehegatten zu einander niht dem Gesammtgut, sondern dem Vater oder der Mutter des Kindes jur Last fällt.

Der sachlihe Jnhalt der Vorschriften des § 1369 über die Zeit der Geltendmachung der den Ehegatten gegen- einander zustehenden Ansprüche erfuhr keine Anfehtung. Der ê 1370, wonach, wenn der Mann unter Vormundschaft teht, sein geseßliher Vertreter berufen ist, ihn in den aus der Verwaltung des Gesammtguts sih ergebenden Rechten und Pflichten zu vertreten, hatte bereits im Zusammenhang mit d Berathung des 8 1358 die Zustimmung der Kommission gefunden. j .

Die S8 1371, 1372, welhe die Auflösungsgründe bei der allgemeinen Gütergemeinschaft bestimmen, aaen sahlih im wesentlichen nah dem Entwurf zur Annahme; doch soll die Nr. 4 des 8 1372, ena die Frau berechtigt ist, die Auflösung der Gütergemeinschaft zu verlangen, wenn der Mann durh verschwenderische Mrs 4 oder ver- \hwenderishe Geschäftsführung die Besorgniß rechtfertigt, daß er sich oder seine Familie dem Nothstande preis- iebt, durch die Vorschrift ersezt werden, daß die Erau auf Auflösung der Gütergemeinschaft klagen kann, wenn der Mann wegen Vershwendung entmündigt ist oder durch Vershwendung das Gesammtgut in erheblicher Weise gefährdet. Ein Antrag, der Frau ein solches Recht auch in den Fällen zu geben, in welchen der nn aus andern Gründen, insbesondere wegen Geisteskrankheit, ent-

mündigt oder nah § 1727 des vormundschaftlihen Schußes