Yefaßt werden. (Sehr gut !) Meine Herren, dann würden wir ja zu einem politishen Mechanismus, kann ih nur sagen, kommen (lebhafter Beifall in der Mitte und links), dem eigentlich das innere Leben des Föderativstaats fehlt.
Die Reichsregierung kann fih aber auch andererseits nicht auf den Standpunkt stellen, daß sie deshalb eine Vorlage nicht an den Reichstag bringt, weil einzelne Bundesstaaten dagegen gestimmt haben ; das würde das Extrem na der anderen Seite sein, — sondern es muß da abgewogen werden: ift das Reichsinteresse bei einer Vor- Iage noch ein derartiges, daß man sie dem Reichstag noh vorlegt troß des Dissenses einzelner Bundesstaaten. (Sehr gut !) :
Daß si die Königlih württembergishe Regierung in der ganzen Angelegenheit äußerst loyal benommen hat, geht doch au daraus hervor, daß sie, wie ich gestern oder vorgestern erklärt habe, obgleich sie die Reichsregierung niht im Zweifel darüber gelassen hat, daß sie diesem Geseßentwurf niht freundlih gegenüberstehe, uns doch ihre Beamten bergeschickt hat, die uns beim Entwurf des Gesehes mit ihrem sacverftändigen Rath zur Seite gestanden haben.
Königlich württembergischer Bevollmächtigter zum Bundes- rath, Präsident des Staats-Ministeriums Dr. Freiherr von Mittnacht:
Fch bin dem Herrn Vorredner, dem Herrn Reichs-Schaßsekretär, zu großem Dank verpflichtet für die Anerkennung, die er der Loyalität der württembergishen Regierung gezollt hat.
Ih möchte aber noch Folgendes in dieser Beziehung beifügen. Fh habe sowohl dem Herrn Reichskanzler als dem Herrn Staats- sekretär des Auswärtigen Amts zuvor mitgetheilt, taß ih im hohen Reichstag über das Protokoll von 1870 (hört, hört!) sprechen würde, sobald ein Abgeordneter aus Württemberg den Gegenstand anrühren würde. Das leßtere ist geshehen, und ih habe deshalb mit Wissen des Herrn Reichskanzlers gehandelt und gesprohen. (Lebhafter Beifall.)
Staatssekretär Freiherr von Marschall:
Meine Herren! Jch kann nur bestätigen, daß die Königlich württembergische Regierung uns son seit längerer Zeit Kenntniß von ihrer Absicht gegeben hat, hier im Reichstag ihre difsentierenden An- shauungen bezügli der Weinsteuer zum Ausdruck zu bringen. Es ift selbstverständlih, daß von unserer Seite absolut nihts geschehen ift, um die württembergische Regierung an der Ausübung ihres verfafsungs- mäßigen Rechts zu hindern. (Lebhafter Beifall.)
Abg. R ickert (fr. Ver.): Ich glaube deutlih genug gesagt zu haben, daß es wohl feinem Zweifel unterliege, daß die württem- bergishe Regierung nur von einem ihr verfassungsmäßig zustehenden Rechte Gebrauh gemacht hat. Ih wollte nur den Vertretern der Regierung Gelegenheit geben, nochmals zu erwägen, ob es nicht besser wäre, die Vorlage zurückzuziehen, nachdem sie in diefen drei Tagen gesehen hat, daß sie im eus fast gar keine Zustimmung findet. Jedenfalls werden wir aber dasselbe erreihen, wenn wir beute nach Schluß der Generaldiskussion den Geseßentwurf nicht erst in eine Kommission verweisen. / l : i
Abg. Graf Mirbach (dkons.): Die Verfassungéfrage ist für meine Freunde vollkommen klar. Wir halten uns aber nicht für be- rechtigt zu einer Kritik eines einzelnen Bundesstaats, wie sie der Abg. Richter ausgeübt hat. Die Begründung des Antrags Hammacher entspriht ganz unserem Standpunkt; wir bitten, die Vertagung zu beschließen. ! A :
Abg. von Kardorff (Rp.): Von verschiedenen Seiten des Hauses ist gewünscht, daß die Regierung die Vorlage zurüczieht. Dazu ift erst ein Beschluß des Bundesraths nöthig. Mir ist nicht ein- gefallen, das verfassungsmäßige Recht eines Bundesstaats zu be- zweifeln, aber ih habe noch nicht gehört, daß eine Vorlage der ver- bündeten Regierungen in folher Weise im Reichstag angegriffen ist. Wenn eine folhe Vorlage troß des Widerspruchs Württembergs ge- mat wird, so sind die Zustande im Bundesrath nicht so, wie wir wünschen.
len Dr. Hammacher (nl.): Nach den Erklärungen vom Re- gierungstishe, daß der Vertreter Württembergs die zuständigen Stellen in Kenntniß geseßt hat von seiner Absiht, das Votum der württembergishen Regierung mitzutheilen und dabei Bezug zu nehmen auf die Verhandlungen des Jahres 1870, if für einen großen Theil meiner Freunde der Grund hinweggefallen, der Vertagung zuzustimmen.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Dem Abg. Grafen Mirbach entgegne ih: ih habe überbaupt feine einzelne Bundesregierung krittsiert, fondern nur das Verhalten des Abg. von Kardorff und die Reichs- regierung, daß sie diese Vorlage bis zu diesem Stadium gebracht hat. Nachdem die Regierungsvertreter uns heute [hon gesagt haben, was sie uns am Montag sagen könnten, kann die Aufrehterhaltung des Ver- tagungéantrags nur ein Gegenstand der allgemeinen Heiterkeit inner- halb und uferkialb des Hauses sein.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Wir würden gegen den Vertagungs- antrag auch gestimmt haben, wenn niht die Loyalität des württem- bergischen Minister-Präsidenten festgestellt worden wäre. Wir halten uns für verpflichtet, eine Bundesregierung in der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte in Schuß zu nehmen. Wenn der Reichstag die Vertagung bewilligt, so würde er sih gegen die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts seitens der württembergischen Regierung aus\spre{en. Wenn der Abg. von Kardorff seinen Antrag aufrecht erhält, damit die Regierung den Geseßentwurf zurückziehen kann, so ist das nur ein Verlegenheitsbehelf.
Abg. von Kardorff (Rp.): Der Abg. Richter war es, der die Regierung aufforderte, die Vorlage zurückzuziehen. Darauf habe ih nur geantwortet: wenn das der Wunsch des Hauses ist, so muß der Regierung dazu Gelegenheit gegeben werden. Ih will den Bundes- staaten ibr RNeht wahren; aber bei der Ungewöhnlichkeit der Situation und der Abwesenheit des Reichskanzlers würde es richtig sein, wenn das Haus sich vertagte. E
Abg. Richter (fr. Volkêp.): Die schärfste Front gegen die Re- gierung geht gegenwärtig niht von dieser Seite, sondern von der des Abg. von Kardorff aus, und zwar in Vertretung nit eines allgemeinen, sondern eines vermeintlichen Sonderinteresfses. Wenn der Abg. von Kardorff jeßt mit mir den Wunsch theilt, daß die Regierung den Entwurf zurückzieht, so wird. dieser gemeinsame Wunsch vielleicht feinen Eindruck auf die Regierung nicht verfehlen. Dazu bedarf es keiner Vertagung. Eine größere Autorität als ih, Fürst Bismarck, hat jüngst Interviewern gegenüber lebhaft bedauert, daß die Mitglieder des Bundes- raths ihren besonderen Standpunkt niht im Reichstag zum Ausdruck brächten. / 4 : i
Wba. Dr. Lieber (Zentr.): Mit dem Hinweis auf die Abwesenheit des Reichskanzlers ist der Abg. von Kardorff päpstlicher als der Papst, reihéfanzlerisher als der Schaßsefretär, nah welchem die Regierung fein Interesse daran hat, daß wegen der Erklärung des württembergischen Minister-Präsidenten die Berathung vertagt wird. Dabei könnte sh auh Herr von Kardorff beruhigen. /
Präsident von Levetow stellt hierauf die Be aaa frage für den Antrag Kardorff, für den sih nit die erforder- liche Zahl von 30 Mitgliedern erhebt. Der Antrag Kardorff ist damit erledigt.
Abg. Dr. Blankenhorn (nl.) erhält darauf in der Forlehnul der Debatte über das Weinsteuergeseß das Wort, während das Haus sih stark leert und die Zurübleibenden in lebhafter ‘Unterhaltung verharren: Redner tritt als Vertreter Badens und als weinkbau- treibender Grundbesitzer ebenfalls gegen die Vorlage auf; er konstatiert,
daß auch die badische BaferDa gegen die Weinsteuer im Bundesrath gelimmt da und legt spezie Für Baden dar, daß der Wein als
olksgetränk in Baden ausgerottet und -infolge davon der badische Winzerstand vernihtet werden würde, wenn eine folche Reichs-Wein- steuer zu stande käme. Die badische Weinsteuer habe auf den badischen Weinbau ungünstig eingewirkt; die Länder ohne Weinsteuer, wie die Pfalz, hätten dagegen eine erheblihe Zunahme des Weinbaues auf- zuweisen. In Baden fei mit ganz verschwindenden Ausnahmen der Weinbau in den Händen - der kleinsten Leute; fast jeder Tagelöhner habe seine Rebe und sei auf deren Ertrag angewiesen. Der Staat suche felbst das Drückende der Landes-Weinsteuer tbunlihst zu mil- dern; er stelle Staatômittel zum Bezuge künstliher Düngemittel zur Verfügung und “ habe - gewisse Steuerbefreiungen in Betracht gezogen. Wie “man es nun verstehen, wenn auf der anderen Seite eine so drückende Neubelastung in Ge- stalt einer Reichsweinsteuer aufgelegt wird? Komme die Weinsteuer zur Einführung, so würden die guten Weine über 50 #4 einfa verschwinden müssen, “ weil die ndler die Steuer dafür nicht würden entrihten wollen. Der Anbau guter Sorten werde dadurch zur Unmöglichkeit gemaht, Baden habe bereits eine solche Werth- steuer auch gehabt; mit dieser sei es aber so gekommen, daß troß aller Kontrolmaßregeln die Defraudationen an der Tagesordnung waren. Die badische Weinproduktion sei bereits hart betroffen durch das Weingeseß von 1892, welhes der Kunstweinfabrikation geradezu Vor- \hub geleistet habe; mehr aber noch durch die Herabseßung der Weinzölle in den Handelsverträgen und die dadurch vermehrte Konkurrenz nicht bloß des italienishen, sondern auch des öster- reihisch-ungarishen und französishen Weins. Die Besteuerung der Kunslweine habe auch ihre zwei Seiten; Baden habe auch eine Kunstweinsteuer gehabt, aber damit nur erreiht, daß die Kunstwein- fabrikanten aus Mes weggezegen seien und Baden nah wie vor mit ihren Fabrikaten von den Nachbarländern aus überschwemmen. Der Kunstwein müsse durch Reichsgeseß besteuert werden. Viel eintragen werde das nicht, aber viel erreicht fei schon, wenn die Kunstweinfabri- fation in die gebührenden Scauten, zurückgewiesen werde. Die
abrikation der Beeren- und Obstweine würde um so erfreulichere
ortshritte mahen. Die nationalliberale Partei könne der Vorlage nit zustimmen; sie hoffe, daß die Regierung E der Idee der Luxusfteuern geneigter sein werde als bisher. Im Interesse der Wein- produzenten und des reellen Weinhandels bitte er um möglichst ein- müthige Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Abg. Hirschel (d. Refp..): Meine Partei wird ebenfalls gegen die Steuer stimmen, weil M einen Zweig der ntt und weite Volksklassen schwer belasten würde. Durch das Branntweinsteuer- gese sind gerade die kleineren Brennereien ruiniert worden ; ebenso würde es bei der Weinsteuer gehen, der wirthschaftlich Schwache würde die Zeche bezahlen, nicht aber der besser organisierte, fapitalkräftige Handel. Wenn der Abg. Dr. Simonis am Freita gegen die Handels- verträge, als die Ursache der Schädigung der Reichslande, vorging, îo trifft ihn und seine Parteigenossen der Vorwurf, daß fie bei der Ab- stimmung über die Handelsverträge niht in genügender Anzahl hier waren, um diese Schädigung abzuwehren. Weit verbreitet ist die Meinung im Volke, daß diese ewigen neuen Steuervorlagen nur ge- macht würden, damit neue E geschaffen würden, um die stets Jahr für Jahr wachsende Zahl der Militäranwärter unter- zubringen. ier sehen wir einen Fingerzeig mehr für die Dring- lihkeit der Ablehnung der Vorlage. Um so eifriger sind wir für eine möglichst hohe Besteuerung des Kunstweins; die Vorlage aber lehnen wir ab. Ï
Abg. Joest (Soz.): Die Weinsteuer ist todt, man könnte sih eigentli jede Rede sparen. Nur dem Wunsche zahlreiher Inter- ate in Mainz entsprechend, lege auch ich nochmals Protest gegen diese Steuer ein. Ein Gese, welches, um wirksam zu sein, Kontrol- maßregeln vorschreibt, wie sie eine Analogie nur in den Bestimmungen der Strafprozeßordnung über die Durh}uhung der Wohnräume bei Nachtzeit finden, muß verworfen werden. Daß die Reichs-Weinsteuer die Winzer vollends todt machen wird, steht gerade für Hessen, wo der Kampf um die Landes-Weinsteuer seit 20 Jahren tobt, unzweifelhaft fest. Der preußishe Finanz-Minister Dr. Miquel hat für die kleinen Grundbesißer des Westens niht annähernd das Wohlwollen wie für die großen Latifundienbesißer des Ostens. Unsere ländlichen Agitatoren werden von diesem Gesetzentwurf und seinen Strafbestimmungen großen Nuten ziehen, um die ländlihen Besißer in geeigneter Weise aufzuklären und für uns zu gewirnen. Wir sind gegen jede Steuer, auch gegen die Champagner- und Kunstweinsteuer; verbieten Sie die leßtere, dann sind wir dabei, sonst nicht.
Abg. Colbus (b. k. F.) erklärt, daß er in Uebereinstimmung mit allen elsäisishen Abgeordneten und ihren Wählern die Vorlage ablehne, weil sie den deutshen Weinbauerstand ruinieren und den Alkoholismus befördern werde.
Darauf wird ein Schlußantrag angenommen und die
Vorlage an die Stempelsteuerkommission verwiesen. Schluß gegen 5 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesehes, betreffend das Ruhegehalt der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nichtstaat- lihen mittleren Schulen und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen, vorgelegt worden.
§ 1. Mittlere Schulen im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen Unterrichtsanstalten, welche allgemeinen Bildungszwecken dienen und welche weder zu den höheren Schulen noch zu den öffentlihen Volkê- \{hulen, noch zu den Fah- und Fortbildungsschulen gehören.
9, Die an einer öffentlichen nihtstaatlihen mittleren Schule definitiv angestellten Lehrer und Lehrerinnen haben einen Anspruch auf Ruhegehalt nah den für die Letrer (Lehrerinnen) an öffentlichen Volksschulen geltenden geseßlichen Vorschriften. A
Nach denfelben Bestimmungen regeln sih die Zuständigkeit und das Verfahren bei Verseßung diefer Lehrer (Lehrerinnen) in den Ruhestand und bei Festseßung ihres Rubegehalts. i
Der Art. 1 § 22 des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der Lehrer und Lebrérinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 (Geseßz-Samml. S. 298) findet mit der Maßgabe Anwendung, daß statt des 31. März 1886 der 30. September 1894 entscheidet.
S3 D Auf eringnng, des Nuhegehalts erfolgt von ten zur Zeit der Versegung in den Ruhestand zur Besoldung des Lehrers (der Lehrerin) Verpflichteten. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen. Eine Betheiligung der Staatskasse an der Aufbringung des Nuhegehalts findet auf Grund dieses Gefeßes nicht statt. W A
§ 4. Ven zur Aufbrivgung des Ruhegehalts Verpflichteten ist es freigestellt, bis zum 1. April 1895, und, sofern es sih um eine nah diesem Zeitpunkt errichtetete Unterrichtsanstalt handelt, bis zum 1. April des auf die Eröffnung folgenden Jahres dcr für ihren Be- zirk auf Grund des Geseßes vom ‘23. Juli 1893 (Gesez-Samml. S. 194) gebildeten Ruhegehaltsfkasse für die unter das vorliegende Gesetz fallenden Schulstellen mit dem Beginn des betreffenden Kassen- jahres und mit der Wirkung beizutreten, daß sie ebenso angesehen werden, als wenn sie auf Grund des Geseßes vom 23. Juli 1893 zum Beitritt verpflichtet gewesen wären. :
Der Berechnung des an die Rubegehaltskafse zu zahlenden Bei- trags ift die volle Jahressfumme des ruhegehaltsberechtigten Dienst- einkfommens der Lebrer und Lehrerinnen an den der Kasse angeschlossenen mittleren Schulen zu Grunde zu legen. i
8 5. Den Hinterbliebenen der an einer öffentlihen nichtstaat- lihen mittleren Schule definitiv angestellten Lebrer und Lehrerinnen steht cin Anspruch auf das Gnadenguartal, den Wittwen und Waisen
s
der Lebrer zugleich ein Anspruch auf Wittwen- und Waisengeld Maßgabe der jeweilig geltenden geseßlichen Vorhriften, betreffend die Fürsorge für die Hinterbliebenen der unm en Staats- beamten, ‘zu. Nah denselben Bestimmungen regeln die Zu- ständigkeit und das Verfahren bei der Festseßung des Gnadenquartals sowie der Wittwen- und Waisengelder mit der Maß- gabe, dak soweit eine Mitwirkung der Minister vorgescht ift, an die Stelle derselben der Ober-Präsident, für die Hohenzollernschen Lande der Unterrichts-Minister tritt.
6. Die Aufbringung des Gnadenquartals und des Wittwen- und Waisengeldes erfolgt durh die zur Besoldung des Lehrers r pin während der Dienstzeit anf der leßten Schulstelle Ver- pflichteten. _S§ 7. Kein Lehrer (keine Lehrerin) einer öffentlichen nichtstaat- lien mittleren Schule is fortan verpflichtet, einer Ruhegehaltskasse oder einer die Fürsorge für die Hinterbliebenen bezweckenden Ver- anstaltung beizutreten oder, fofern er (fie) einer folhen auf Grund einer ihm (ihr) dabin L ate ao Verpflichtung beigetreten ift, in derselben zu verbleiben. eidet der Lehrer (die Lehrerin) auf Grund diefes Geseßes aus, fo verliert er (sie) alle Ansprüche an die Kasse e aus der sonstigen Veranstaltung ohne Anspruch auf Ent-
ädigung.
Den gegenwärtigen Mitgliedern der Allgemeinen Wittwen-Ver- pflegungs-Anftalt stéht frei, ihre Mitgliedschaft unter den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
Den zur Aufbringung des Wittwen- und Waisengeldes Ver- pflichteten is gestattet, für die Stellen derjenigen Lehrer, welche gegenwärtig Mitglieder der Elementarlehrer-Wittwen- und Waifen- faffen sind, die Uan unter Fortzahlung der biéherigen Ge- meindebeiträge und Uebernahme der etwa von den Lehrern zu ent- richtenden Beiträge auf die Dauer der Beseßung mit den gegen- wärtigen Mitgliedern fortzuseßen.
en Lehrern selbst steht dicse Befugniß nicht zu. en die zur Aufbringung des Wittwen- und Waisengeldes Verpflichteten die Mitgliedschaft niht fort, so bleibt den Hinter- bliebenen der seitherigen Kassenmitglieder der Anspruch auf Wittwen- und Waisenpension gegen die Elementarlehrer-Wittwen- und Waisen- kassen erhalten, soweit diese Pension das auf Grund dieses Gesetzes zu zahlende Wittwen- und Waisengeld übersteigt.
In Zukunft ist weder den Lehrpersonen an den öffentlichen nicht- staatlichen mittleren Schulen, noch den zur Unterhaltung derselben Verpflichteten der Beitritt zu den Elementarlehrer-Wittwen- und Nes oder zu der Allgemeinen Wittwen-Vervflegungs-Anstalt gestattet.
L 8. Die zur Aufbringung des Rubegehalts, des Gnadenguartals und des Wittwen- und Waisengeldes Verpflichteten, welhe für die Versorgung der in den Ruhestand verseßten Lehrer (Lehrerinnen) und deren Hinterbliebenen besondere Veranstaltungen getroffen haben oder die Mitgliedschaft bei den Elementarlehrer - Wittwen- und Waifen- kassen fortseßen (S 7), find berechtigt, die denselben hieraus zustehenden Bezüge auf das nah Maßgabe dieses Geseßes zu gewährende Ruhe- gehalt, Gnadenquarta!, Wittwen- und Waisengeld in Anrechnung zu bringen. Eine Anrechnung findet nicht stait, soweit diese Bezüge als Entgelt für diejenigen Beiträge anzusehen sind, welche von den Lehrern (LÆbrerinnen) zu diesen Veranstaltungen nah dem Inkrafttreten dieses Gesetzes fortgeleistet werden. |
Bei Streitigkeiten der Betheiligten über die Höhe der hiernah den Rubegehaltsberehtigten und den Hinterbliebenen zustehenden Be- züge trifft die Bezirkêregierung eine im Verwaltungswege vollstreck- bare einstweilige U Gegen diese Entscheidung steht den Betheiligten binnen sechs Wochen die Beschwerde an den Ober- Präsidenten, in den Hohenzollernshen Landen an den Unterrichts- Minister, zu. i 2
Gegen die Entscheidung des Ober-Präsidenten oder des Unter- rihts-Ministers steht den Betheiligten innerhalb einer weiteren Aus- \{lußfrist von sech8 Wochen die Beschreitung des Nechtswegs offen.
S 9. Durch dieses Geseß werden ortsftatutarishe Vorschriften oder sonstige Veranstaltungen, welche die Lehrer (Lehrerinnen) und deren Hinterbliebene günstiger stellen, als in der dur diefes Geseß vorgeschriebenen Weise, nicht berührt. At
Desgleichen bewendet es bei der Königlich dänischen Verordnung vom 28. März 1857 (Chronol. Samml. der Verordnungen S. 83), betreffend die Pensionierung der Schullehrerwittwen, vorbehaltlih der den Ünterhaltungépflichtigen zustehenden Befugniß zur Anrechnung des von ihnen hiernach zu zahlenden Wittwengeldes nah Maßgabe des § 8 dieses Geseßes. : ;
§ 10. Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1894 in Kraft.
Die Einführung des Gesetzes in dem Regierungsbezirk Wiesbaden bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Eine offene Handelsgesellshaft, welhe sih- mit der Lieferung von Baumaterialien und der Errichtung von Gebäuden befaßt, haftet nah einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 9. Oktober 1893, für die von einem vertretung8- berehtigten Mitgesellshafter bei einer von feiner Firma übernommenen Bauausführung vershuldeten Schäden; sämmtlide Gesellschafter, au diejerigen, welhe bei den von der Gesellschaft übernommenen Bauausführungen gar nicht tbätig sind, auch davon garnichts verstehen, sind für die gedahten Bauschäden folidarisch haftbar.
— Liegt ein Bergwerk in mehreren Gerichtsbezirken oder bat eine Gewerkschaft mehrere in verschiedenen Gerichtsbezirken belegene Bergwerke, so ist, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 16. November 1893, der allgemeine Gericht s- stand der Gewerkscaft bei jedem dieser Gerichte begründet und der Kläger hat die Wahl unter den mehreren zuständigen Ge- rihten. Dieses Wahlrecht wird dem Kläger auch dadur nicht ent- zogen, daß das Statut der Gewerkschaft eine besondere Regelung des Gerichtsftandes enthält.
Statistik und Volkswirthschaft.
Wirkung der mitteleuropäishen Einheitszeit.
In Elsaß - Lothringen hat die Einführung der mittel- europäischen Zeit eine wesentlihe Verminderung des Ver- brauchs an fünstlihem Licht, inébesondere an Gas zur Folge gehabt. Die Gasanstalt in Straßburg berechnet den Minder- fonsum an Gas auf 500000 cbm jährlich; bei der städtishen Beleuhtung in Straßburg sind im Rechnungsjahr 1892/93 21800 cbm Gas erspart worden; ein großes industrielles Etablissement stellt seinen Minderverbrauch an Gaslicht auf ein Fünftel des früheren Verbrauchs fest. In Mey hat der Gas- fonsum um 1,3% abgenommen, au industrielle Etablissements be- stätigen den gecingeren Verbrauch an künstlihem Licht. In Mülhausen hat im Rechnungsjahr 1892/93 die Ee Brenndauer jeder an das Kabelney der elektrischen Zentralstation angeschlossenen Glüb- lampe 18% weniger als im Vorjahre betragen, während bei der städtisdhen Gasanstalt eine Abnahme von etwa 1099/9 ein-
etreten ist. Als Grund für den Rückgang tes Verbrauchs von fünst- ihem Licht wird übereinstimmend bezeihnet, daß die Wirthschaften, Kaufläden und Werkstätten zu derselben Zeitstunde wie vor Ein- führung der mitteleuropäishen Zeit, also nach Ortszeit durcscnitt- lich eine halbe Stunde {früber als vorher, s{ließen. Die hierdurch verursachte Minderung des Verbrauhs wird zwar einigermaßen, aber bei weitem nicht vollständig dadurh ausgeglichen, daß_ in verschiedenen Betrieben in den Morgenstunden die Beleuhtlung früher, als por der Einführung der mitteleuropäishen Zeit beginnt,
Ne. 3 der „Statistischen Korrespondenz“ weröffentliGht die end x z orrespondenz“ ô je end- gültigen Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Dezember 1892 für den i en Provinzen und Regierungsbezirke soroie für
die enthümer Walde und Pyrmont. Hiernach gab es ia an demn genannten Tage 2 653 644 Pferde (in Waldeck und Pyrmont 6381), 220 Maulthiere und Maulesel, 4355 Esel (bezw. 23), 9 871 381 d Nindvieh (bezw. 25 602), 10 109 544 , 52 566), 7725 447 Séhweine (bezw. 27 469), 1963 909 Ziegen (bezw. 8053), 1253 855 Bienenftöcke (bezw. 7252). Ferner find in den betreffenden tabellaritnn Uebersiten der gesammte wie der durchs{chnittlihe Ver- fauf und das gesammte wie das durchschnittlihe Lebendgewicht des Viehstaudes für alle Provinzen und Regierungsbezirke verzeihnet.
S Zur Arbeiterbewegung.
In Leipzig waren die Berufskellner, wie die „Lpz. Z.“ be- richtet, abermals vom Chriftlichen Verein junger Männer zu einer allgemeinen Versammlung für die Nacht vom Freitag zum Sonnabend eingeladen worden, um die in der leßten von den Sozialdemokraten
esprengten Versammlung unerledigt gebliebene Tagesordnung zu Ende zu führen. (Vgl. Nr. 9 d. Bl.) Es sollte darüber verhandelt werden, ob die Kellner wünschten, eine besondere Abtheilung des Christlichen Bereins junger Männer zu bilden, wenn sie Zeit bätten, im Verein zu verkehren, und ob fie fic am Unterricht in modernen Sprachen und Buchführung betbeiligen wollten. Da der Eintritt nur gegen Karte gestattet war, fo fanden die sozialdemo- kratishen Elemente feinen Einlaß. Die von 250 Personen besuchte Versammlung nahm infolge defsenu auch einen ungestörten Verlauf. Nach reger Debatte über die angeführten Fragen erklärten Fi viele dor Anwesenden zum Eintritt in den Verein bereit, der den bestehenden Fachvereinen der Kellner, wie hervorgehoben wurde, durchaus niht hinderlich sein, im Gegentheil mit ibnen zusammen arbeiten wolle. Nähere Bestimmungen follen dann die Mitglieder unter sich selbst verabreden. ? |
Aus Zwickau {reibt man dem „Chemn. Tgbl.* : Der Ver- band sächsisher Berg- und Hüttenarbeiter, der im Jahre 1878 zu Zwi&au gegründet wurde und sich jeßt auf 52 Ort- schaften ezxstreckt, hatte im vorigen Jahre einen Mitgliederzuwahs pon 1320, _ E etwa 2000 bei der Verbandsbegräbnißkasse. Der Verband ¿ählt gegenwärtig etwa 8500 Mirglieder, die Begräbnißkasse 16 000 Mitglieder auf. Das Verbandsvermögen bezifferte fih zu Beginn vorigen Jahres auf 72410 #4
In Ludwigsburg haben, wie der „Vorwärts“ mittheilt, in der Fabrik von Ottenheimer Söhne 11 Zigarrenmahhèr und 4 Wickelmacherinnen wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.
Hier in Berkin beschäftigten si die Delegierten zur Berliner Gewerkschafts&ommission am Freitag mit dem Ausstand der Schuhmacher und der Droschkenkutscher jowie mit der-Maifeier. Wie
die Berliner „Valksz.“ mittheilt, wurden die Ausstände .als gerecht-
fertigt anerkannt. Ueber die Frage, wie die Feier des 1. Mai in Zukunft stattzufinden habe, gelangte eine Entschließung zur Annahme, die dahingeht, daß am 1. Mai gefeiert werden foll, und daß Vormittags da, wo es mögli fei, die Gewerkschaften Ver- sammlungen abhalten follen. — Cine Versammlung der Photo- grapheagehilfen beschäftigte sih am Freitag mit der Frage der Sonn- tagsruhe im Photographengewerbe. Der Berichterstatter führte aus, daß die Sonntagsarbeit aus dem Gewerbe zwar nit ganz ver- schwinden könne, daß sie aber in dem von den Arbeitgebeecn erstreckten Umfange, d. h. die volle Sonntagsarbeit, durhaus unnöthig sei. Es fam eine Entschließung zur Annahme, in der gefordert wird, daß sich die Arbeitszeit an Sonntagen nicht über die Stunden von 10—3 aus- dehnen dürfe.
Aus Amsterdam meldet ein Wolf’shes Telegramm: Aus Sappemeer (Provinz Groningen) wird berichtet, daß infolge einer Demonstration von Arbeitslofen eine Proklamation veröffentlicht wurde, die jede Ansammlung von mehr als fünf Personen untersagt. Der Zug der Arbeitslosen wurde von der Polizei zerstreut, ohne daß jemand verwunbet wurde.
Kunft und Wiffenschaft.
Das unterzeichnete Comité veröffentlicht folgenden A ufæxuf zur -Gründung eines funstgeshichtlichen Instituts:
Wer sich mit kunstgeschihtliher Forschung beschäftigt, dem stehen zwar an einer Anzahl von Universitätea und an einigen der großen Museen Europas für seine wissenschaftlihen Arbeiten eine Bibliothek und ein Abbildungsapparat zur Verfüguag, dagegen entbehrt er an den meisten Stätten, welche für f unstgeschichtliGe Forschung an Ort und Stelle von Wichtigkeit sind, jedes Hilfsmittel. Deshalb hat der in Närnberg vom 25.—27. September 1893 abgehaltene funsthistorishe Kongreß beschlossen, die Gründung von Anstalten zu bewerkstelligen, welche die funstwissenshaftlihe Arbeit an solchen Orten erleihtern und fördern sollen. ; :
Bei der Wahl des Landes und der Stadt, wo das erste derartige Institut ins Leben treten soll, hat der Kongreß sich gefragt, wo das Verlangen dana am dringendsten empfunden wird, und ift zu dem Schlusse gekommen, daß nirgends die Gründung einer Les nséalt nothwendiger ersheiat, als an der vornehmften Stätte kunsthistorischer Studien, in Florenz. Die Italien besuchenden Archäologen haben seit mehr als sechzig Jahren an dem deutf archäologischen Institut in Rom einen vortrefflichen Anhaltspunkt. Es besteht seit langer
eit das si fortgeseßt fteigernde Bedürfniß, auch für die neuere unftforshung in Vialiea eine Heimstätte zu hafen. Der Kongreß bat demgemäß beschloffen, das erste kunstgeshichtlihe Institut in Florenz zu errichten.
_ Zu einem solchen Institut gehören zunächst: 1) Anschaffung einer mögli vollständigen fkuastwissenshaftlichen Bibliothek und einer großen Sammlung von zu vergleichenden Studien geeigneten Abbil- dungen, welche vereinigt in pafsenden Arbeitsräumen aufgestellt und beguemer Benußung zugänglih gemacht werden. 2) Anstellung eines allseitig gebildeten Kunstgelehrten als ständigen Leiters, welcher die ibm unterstehenden Sammlungen verwaltet, das Studium der das Institut benußenden Gelehrten unterstüßt, Studierenden ein erfahrener Führer und Berather is und bei wissenschaftlihen Anfragen von außerhalb Auskunft giebt. . : L
_Auf diese beiden Punkte soll sich das Institut vorläufig be- \{ränken.
An der Gründung des Instituts find, da die Benußung des- selben nit allein Kunstgelehrten ofen stehen foll, alle interessiert, welche Jtalien seiner Kunstshäße halber besuchen. / ;
… Als Grundstock sollen zunächst aus freiwilligen einmaligen oder jährlichen Beiträgen die Bibliothek und die Abbildungssammlung angeschafft werden. Sobald dieselben zu einem nennenswerthen Um- u Wie gar: abn find, sollen sie nach Florenz überführt und das Hnstitut eröffnet werden. Erst dann, nachdem das Institut zu einer Thatsache geworden ist, werden wir uns, um dessen weiteren Bestand und die Lebenéstellung des Leiters zu sichern, an die Regierungen der an der Existenz eines solhen Instituts interessierten deutschen und mit der deutshen Wissenschaft eng verbundenen Staaten wenden können, mit der Bitte, das}elbe zu subventionieren. / ERHE etvering dieser Angelegenheit hat der Kongreß ein aus fünfzehn Mitglieder bestehendes Comité gewählt und mit der Leitung der Geschäfte Herrn Professor Dr. Mar Georg Zimmermann betraut, welher mit den Herren Konservator Adolf Bayersdorfer und Pro- fessor Dr. August Schmarsow den geschäftsführenden Ausshuß des Comités bildet. Zuwendungen an Geld nimmt das Bankhaus Men dels sohn u. Co. in Be rlin, an Studienmaterial die Verlagsbuhhandlung von . A. Seemann in Leipzig entgegen. Einzeichnungen zu jähr- lien Beiträgen und alle das Institut betreffenden Korrespondenzen sind an Herrn Professor Dr. M. G. Zimmermann unter der Adresse des (ugnnten nfhaufes zu rihten. L its a eingelaufenen Beiträge wird in der „Kunstchronik“ werden. Ad. Bayersdorfer, Konservator, München. Gustav von Bezold, Kon- servator, München. Geh. Rath Dr. Wilhelm Bode, Galerie-
Direktor, Berlin. Hans Boes, - Muscums-Divektor, Nürnberg. Komm. G. B. Cavalcaselle, Rom. Dr. Paul Clemen, Provinzial: burg O, L Dr. S D eer tats Erfo er . Dr. L. Dietrichfon, Universitäts-Professor, Chriftiania. of. Komm. Graf D. Gnoli, Präfekt der Bibliothek, Rom. Dr. Berthold dcke, Privatdozent, Bern. Dr. C. Hofstede de Groot, alerie-Direktor, Haag. Henri Hymans, Professor, Brüssel. Geh. Ober - Meg: - Rath Dr. Max Jordan, Berlin. Geh. Rath Dr. Justi, T Eid Profesloe, Bonn. Geh. Rath Dr. F. X. Kraus, Universitäts-Professor, Freiburg i. Br. Dr. Julius Lange, Üniversitäts- Profesor, openbagen. Dr. Carl von Lüßow, K. K. Professor, ien. Dr. J. Neuwirth, K. K. Professor, Prag. Dr. A. von Oechelbäuser, Professor, Karlsruhe. Dr. Karl von Pulszky, Galerie- Direktor, Budapest. E. Ridolfi, Galerie-Direktor, Florenz. Dr. August Schmarsow, Universitäts-Professor, Leipzig. A. Schnütgen, Domkapitular, Kêln. Dr. Hans Semper, Universitäts-Professor, Innsbruck. Dr. Sokolowski, Universitäts- Professor, Krakau. Dr. Henry Thode, Universitäts-Profefsor, Heidelberg. Dr. J. J. Tikkanen, Privat- dozent, Helsingfors. Dr. G. Upmark, Mufeums-Intendant, Stock- bolm. Professor Adolfo Venturi, Galerie-Direftor, Rom. Dr. H. Weiz- säder, Galerie-Direktor, Frankfurt a. M. Dr. H. Wölfflin, Univer- nitäts-Professor, Basel. e d Mar Georg Zimmermann, ¿. Z. Rom.
«Gesundheitêäwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Verbreitung der Rotkrankheit im Deutschen Reih im Jahre 1892.
Nach dem {on mehrfach erwähnten 7. Jahresberiht über die Verbreitung von Tbierseuchen im. Deutshen Reich, bearbeitet im Kaiserlichen Gefundheitëamt (Verlag von Julius Springer in Berlin), ist die Rotkrankheit im Bericbtsjahre, sowohl was die Zahl der Er- kranfungsfälle und die Verluste an Pferden betrifft, als auch hin- fichtlih ihrer räumlichen Verbreitung erheblich zurückgegangen. Es sind ferner weniger Pferde in den neu betroffenen- Gehöften gefährdet gewesen als im Vorjahre, und am Schlusse weniger Kreise 2., Ge- meinden 2c. und Gehöfte verseucht gewesen als bei Beginn des Jahres.
Als erfranft sind 823 Pferde ¿emeldet gegen 981 im Vorjahre. Die Fâlle vertbeilen sih auf 14 Staaten (12 im Vorjahre), 53 Re- gierungs- 2c. Bezirke (50), 168 Kreise 2c. (204). Gefallen sind 50 Pferde (55), getödtet 1026 (1296), davon auf polizeiliche Anord- nung 1046 (1244), auf Veranlassung der Besißer 36 (52). Von den auf polizeilite Anordnung een Pferden, unter denen 56 in feuchenfreien Beftänden fich befanden, wurden 304 = 29,1% (359 = 28,9 9/0) bei der Seftion frei von Nob befunden. In den 251 (426) während des Berichtsjahres neu betroffenen Gehöften waren 2275 (2933) Pferde vorhanden. Von der Seuche gänzlih vershont geblieben find wie im Vorjahre Oldenburg, Sachfen - Altenburg, Schwarzburg- Rudolstadt, Waldeck, Reuß à. L., Reuß j. L, Schaumburg - Lippe, Lübeck; außerdem Sachsen -'Coburg - Gotha, Anhalt, Schwarzburg- Sondershausen und Bremen. Innerhalb der betroffenen Staaten find Seuchenfälle nicht gemeldet aus 16 Regierungs- x. Bezirken, und zwar aus 8 preußischen (10 im Vorjahre), 2 bayerischen (1), 1 sähsisen (1), 1 württembergishen (0), 2 badischen -(4), 2 hessi- schen (3), sowie aus 806 Kreisen 2. Ueberhaupt von der Seuche be- troffen wurden 168 = 16,3 2% (19,8 9/6) sämmtlicher Kreise 2c.
Die dem JIahresberiht beigegebene kartographische Darstellung über die Verbreitung der Seuche gewährt im allgemeinen ein ähn- liches Bild wie in den vorhergehenden Jahren. Am meisten betroffen ist der sstliche Theil des Reichs, He Rai wenig der nord- westlihe. Beim Vergleich mit dem Vorjahre ergiebt sich, daß die Seuche eine geringe Zunahme nur in den Gebieten zwischen Oder und Elbe, ferner zwischen dieser und der Weser erfuhr. Besonders längs der östlihen Grenze in Preußen sowie auch in Süddeutschland ist die Seuche im allgemeinen zurückgegangen. Nur in wenigen Kreisen Oberschlesiens und der Provinz Posen, vereinzelt auch weiter nördlich, find mehr Roßfälle vorgekommen. Die Zahl der östlich der Oder belegenen verseuchten Kreise 2. beträgt diesmal nur 10 gegen 20 im Vorjahre, und südlich des Mains 6 gegen 9. Hohe Erkrankungs- ziffern weisen nah wie im Vorjahre die Regierungsbezirke Oppeln, Marienwerder, Bromberg, Posen, Potsdam, Gumbinnen und Königs- berg; außerdem Danzig, Arnsberg, Stettin und Trier. Von Kreisen 2c. find in dieser Hinficht zu nennen: Schubin, Hamm, Schmiegel, Berlin, Ottweiler, Shwebß und Niederbarnim.
Auf je 10 900 Pferde nach dem Stande vom 10. Januar 1883 kommen im Reich 2,34 roßkranfe gegen 2,78 im Vorjahre, desgleichen 3,05 gefallene oder getödtete gegen 3,84 im Jahre 1891. — Eine Einschleppung der Seuche aus dem Auslande hat mehrfach ftatt-
efunden. So haben aus Rußland eingeführte Pferde in den Kreisen Ortelsburg, Niederung und Peine fowie in einigen Kreisen Ober- En nachweislich Anlaß zu Ausbrühen der Seuche gegeben, ebenso find Eins{leppungen aus Defterreih-Ungarn, Frank- reich und Belgien festgestellt. Im Julande wurde der Ausbruch des Nogtes vielfa durch den Ankauf bereits erkrankter oder angesteckter Pferdé bedingt. In verschiedenen Fällen wurde die Seuche dur thierärztliche Beaufsichtigung der Pferdemäckte, Pferdeshlächtereien und Abdeckereien, ferner bei der Vormusterung der Pferde für die Mobilmachung „ut Sa Gers sowie auf offener Straße er- mittelt. Mebrfach is zur Sicherstellung der Roßdiagnofe in größeren verseuchten Pferdebeständen das aus der Reinkultur von Roßbazillen hergestellte Malleïn mit Erfolg verwendet worden.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Rubr find am 20. d. M. gestellt 12396, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. : In Oberschlesien sind am 19. d. M. gestellt 4597, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.
Berlin, 20. Januar. (Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Saber sky.) Ia. Kartoffelmebl 15}—155 Æ, Ia. Kartoffelstärke 15}-— 5 d, ITa. Kartoffelstärke und -Véehl 113—134 #, feuhte Kartoffelstärke Las tparität Berlin 7,60 4, Frankfurter Syrupfabriken zahlen nah
eister’s Bericht fr. Fabrik 7,00 46, gelber Syrup 17—17} A, Kap.-Syrup 18—184 Æ, Kap.-Export 19—197 H, Kartoffelzucker
17—174 Æ, do. Kap. 184—19 #, Rum-Couleur 33—34 M, Bics-Cónleur 32—34 i, Dextrin , gelb und weiß, Ia. 22¿3—234 5,
(kleinst.) 28—29 A, und Schlesische (Stücken)
do. ard ORR) Q R A Ie O Weizenstärke Tro — e, es 7—38 , Reisstärke (Strahlen) 48—49 „4, do. 46—47 Æ, Maisftärke 32—33 #, Schabestärke 29—30 A, Viktoria-Erbsen 18—22 #4, Kocher 20 M grüne Erbsen 17—20 Æ , Futtererbsen 145—15 4, inländische mee Bohnen 15—17 #4, weiße Flahbohnen 18—-20 #4, ungarif Bohnen 14—15 #, galizishe und ruffishe Bohnen 13—14 #, große Linsen 34—40 #4, mittel Linsen 24—34 #4, kleine Linsen 18—24 Æ#, Mohn, blauer 44—50 Æ#, do. weißer 90—100 M, irse, weiße 20—22 4, gelber Senf 30—36 #4, Hanfkörner 18 bis 0 M, D teociien 15—154 A, Widen 17—19 Æ#, Pferdebohnen 16—17 Æ, Leinsaat 23—25 #4, Mais loko 12 bis 125 A per 100 kg, Kümmel 30—35 ü, Leinkuchen 73—8 ä, Rapskuchen 7—7} A, Roggenkleie 45—5 #4, Weizenkleie 43—5} Æ, pa. helle Biertreber 28—30 9% 5—64 Æ, pa. Getreide)chlempe 31—33 9% 6}—7 M, a. Maisschlempe 40—42 9% 6I—74 K per Zentner. (Alles ab ahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg)
— Das Aeltesten-Kollegium der Kaufmannschaft von Berlin besteht nah der enm gea Ergänzungswabl gegen- wärtig aus folgenden Mitgliedern: 1) Geheimer Kommerzien-Rath Adolf Frentel, Präsident; 2) Geheimer Kommerzien-Rath Wilhelm
Herz, erster Vize-Präsident; 3) Stadtrath Johannes Kaempf,
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weiter Vize - Präsident; 4) Kommerzien - Rath Eduard Arn- bold: 5) Ernst Behrens; 6) Friedrih Goldschmidt; 7) Wolff Hagelberg; 8) Kommerzien - Rath Emil Hecker; 9) Geheimer Kommerzien-Rath Edmund Helfft; 10) Stadtrath - rich Kochhaun ; 11) Kommerzien-Rath Frit Kühnemann; 12) Dr. Hugo Kunheim: 13) Kommerzien-Rath Hugo Landau; 14) Geheimer Kom- merzien:Rath Ernft Mendelefohn-Bartholty; 15) Julius Reichen» beim; 16) Carl Schwarß; 17) Dr. Georg Siemens; 18) Wilbelm von Siemens; 19) Sieafried Sobernheim ; 20) Stadtrath Dr. Marx Weigert“ 21) General-Konsul, Justiz-Rath Max Winterfeldt.
— In der Generalversammlung des Eisenhüttenw erkes Thale vom 20. d. M. wurden sämmtliche Anträge der Vertoaltung mit großer Majorität genehmigt; Herr Gustav Zier sch{-Berlin wurde in den Aufsichtsrath GewÄblk. Die Auszahlung der Dividende findet sofort ftatt. - hs m
— Der Beirath des Rheinisb-westfälishef Kohlen - \svndikats beschloß, wie die „Rhein.-Westf. Z." meldet, der am 30. d. M. stattfindenden Monatsversammlung eine Einschränkung der Förderung von 8 % vom 1. Februar ab vorzuschlagen. -Ob- gleich die bisherigen Verkäufe die in der Einschränkung verbleibenden Förderungen {on übersteigen, bält man die Maßregel doch für er- forderlih, um allen Schwierigkeiten des Absatzes wegen der abnormen Witterung von vornherein vorzubeugen. E 4
— Die Königlich württembergaishen Staats-Eisfen- babnen vereinnahmten im Dezember 1893 2 64 780 Æ, d. i. gegen die endgültiae Einnahme in 1892 mehr 82032 A; vom 1. April bis Ende Dezember betrugen die Einnahmcn 28343231 (4+ 557 966 A6).
— Das „Gewerbeblatt aus Württemberg“, welches von der Königlichen Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart herausgegeben wird, hat in der Nr. 3 des 46. Jahr- gangs vom 20. Januar d. J. folgenden Inhalt: Die handels- und zollpolitishen Ereignisse des Jahres 1893. — Veredelungsverkehr mit der Schweiz. — Neue Verträge. — Betheiligung Württembergs an der deutschen Unterrichtéausstellung in Chicago. — Ueber Abwege der modernen Mösöbel-Industrie. — Eine neue Dampfturbine. — Ver- schiedene Mittheilungen. — Ausftellungswesen. — Entscheidungen zu den Arbeiter-Versicherungsgeseßzen. — Preisausfchreiben. — Literarische Erscheinungen. — Gebrauhsmuster. — Fragekasten. — Tkätigkeit E chemischen Laboratoriums. — Aus dem Lesezimmer der K. Zentral- stelle.
— Aus Hamburg meldet ein Wolff’ sches Telegramm den Tod des Freiherrn Albertus von Oblendorff, der am Sonnabend auf feinem Gute Gresse in Mecklenburg im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war früher Mitinhaber des großen
mburger Guano-Etablissements, das unter der Firma Anglo-
ontinentale Guanowerke in eine Aktiengesellshaft umgewandelt wurde. Als Vorsitzender des Aufsichtsraths dieser Gesellschaft bat Albertus Freiherr von Ohlendorff bis zu seinem Tode eine ersvrießlihe Wirksamkeit entfaltet.
— Aus Rom meldet „W. T. B.“ An den Saltern der S parkasse hielt der Andrang des Publikums auch am Sonnabend an. Die Blätter forderten zur Nube auf, da die Aufregung voll- ständig grundlos sei. Infolge beruhigendèr Nachrichten über die Solidität der Sparkasse erneuerte dann gestern ein: - Theil des Publikums, der in den leßten Tagen die Depots zurück- gezogen hatte, die Einlagen. Das Amtsblatt follte, wie die „NRiforma® meldet, heute einen Bericht über den Ver- mögensstand der Sparkasse veröffentlihen und darlegen, daß die beunruhigenden Gerüchtezzzibegründet waren. — Der Handelsminister Boselli richtete die Aufforderung “an den Sindaco, den Präfekten und die Handelskammer von Genua, die Errichtung eines großen Stapelplayzes in Genua für zum Export bestimmten italienischen
Wein fo bald als möglih zu bewerkstelligen.
Magdeburg, 20. Januar. (W. T. B.) Zudckerberiht. Kornzucker exkl.,, von 92% —,—, neue 13,30, Kornzucker exfl. 88 9/9 Rendement —,—, neue 12,75, Nabprodufte erkl., 75 °/e Rende- ment 10,10. Ruhig. Brotraffinade I. 26,00, Brotraffinade 11. 25,75, Gem. Raffinade mit Faß 26,25. Gem. Melis 1. mit Faß 24,25. Nuhig. NRohzucker. 1. Produkt Transito f. a. B. Ham- burg pr. Januar 12,423 bez., 12,45 Br., pr. Februar 12,45 Gd., 12,50 Br., pr. März 12,524 bez., 12,55 Br., per April 12,574 Gd., 12,60 Br. Rubig.
Leipzig, 20. Januar. (W. T. B.) Kammzug-Termin- bandel. La Plata Grundmuster B. ver Januar 3,40 4, per Februar 3,375 Æ, per März 3,40 Æ, per April 3,427, ver Mat 3,45 M, ver Juni 3,477 4, per Juli 3,50 4, per August 3,55 4, ver September 3,57F M, per Oktober 3,60 4, per November 3,624 R, 60 000 Kg.
Mannheim, 20. Januar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. März 15,35, pr. Mai 15.35, pr. Juli 15,40, Noggen pr. März 13,50, pr. Mai 13,45, pr. Juli 13,45. Hafer per März 14,80, pr. Mai 14,50, pr. Juli 14,40. Mais pr. März 11,10, pr. Mai 11,00, vr. Juli 10,80.
Bremen, 20. Januar. (W. T. B) Börsen-S®[ußkericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum- Börse.) Niedriger. Lcko 4,90 Br. — Baumwolle. Matt. Upland middling, loko 41 A4, Upiant, Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin-Lieferung, pr. Januar 407 „, pr. Februar 404 „, pr. März 405 , pr. April 40 x, pr. Mai 41 4, pr. Juni 41} 4. — Sémalz. Matt. Wilcox 434 &, Armour shield 424 4, Cudaby 45 A, Fairtanfks 353 «A. — Spedck. Ruhia. Short clear middl. loko 374, Januar-Abladung 374. — Taback. Umsay 221 Seronen Carmen, 94 Seronen Havannah, 100 Seronen Amba- lema, 31 Fäffer Scrubs.
Wien, 21. Januar. (W. T. B.) Bei den 298 km langen Loftalbahnen der OesterreihischenLokal-Eifsenbahn-Gesell- schaft, die bereits im vorigen Jahre im Betriebe standen, betrugen die vorläufig ermittelten Einnahmen im Monat Dezember 1893 195 087 Fl., und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember 1893 2152723 Fl., während die endgültigen Einnahmen in der gleichen Periode des Vorjahres 227 089 Fl. bezw. 2040349 Fl. betragen haben. Die vorläufig ermittelten, oben nit inbegriffenen Einnahmen der 75 km langen Lokalbahn Budweis—Salnau betrugen in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember 1893 206 653 F1l. 4 — 22. Januar. (W. T. B.) Die öfter reihisch-ungarisd s Bank hat heute den Diskont von 5 auf 4X 9/9 herabgeseßt.
Pet, 20. Januar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen matt, per Frühjahr 7,43 Gd., 7,44 Br., pr. Herbst 7,63 Gd., 7,65 Br. fer pr. Frühjahr 6,76 Gd., 6,78 Br. Mais pr. Mai-JFuni (1894) 4,83 Bd., 4,84 Br.
London, 20. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Tendenz sehr stetig bei lebhafter Betheiligung, Crußbreds besonders begehrt. An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 15} ruhig, Rüben-Rohzucker loko 123 rubig. 5
London, 20. Jauuar. (W. T. B.) Dem „Reuter’shen Bureau“ wird aus Calcutta gemeldet, daß der Staatssekretär für Indien wegen des Beginns der Ausfuhrfaison nicht beabsichtigt, den Minimal- say von 154 Pence für die Council-Bills aufrecht zu erhalten ; dies rief Bestürzung hervor; das Geschäft ist dadurch vollständig des- organisiert. o 5
Die „Daily News“ erklären, aus zuverlässiger Quelle erfahren zu haben, daß der indische Rath den unmittelbaren Verkauf von Schatzamtswechseln beabsichtige; es bestätige dies die in London bestehende Meinung, daß die indishe Regierung Privaten nit wieder die Ausprägung von Silber gestatten werde.
Rom, 20. Januar. (W. T. B.) Meldungen der Blätter zu- folge hat die Volksbank in Alessandria (Piemont) ein Mora- torium nahgesuht. Die Bilanz foll einen Uebershuß der Aktiva von 2 Millionen aufweifen. E
Bern, 21. Januar. (W. T. B.) Die Direktion der Damp f- shiffahrtsgesellschaft für den Thuner und Brienzer
See protestiert bei dem Verwaltungsrath der Jura-Simplon-