1894 / 24 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

BHringen. Es ift uns gesagt worden : jedenfalls sind die Matrikular- beiträge früher lTiquide wie die Ueberweisungen an die Einzelstaaten und die Reichs-Finanzverwaltung, beziehungsweise der Reichskanzler ift wobl befugt, pränumerando die Zahlung der Matrikularbeiträge zu Fordern. Ich bemerke zunächst, daß mir hier ein Schreiben vorliegt, inhalts dessen der preußishe Herr Finanz-Minister mit aller Be- \timmtheit es abgelehnt hat, die Matrikularbeiträge wie bisher zur größten Prägravation Preußens vorauszubezahlen, besonders aber in anderem Modus wie die übrigen Bundesstaaten. Wir haben jeßt nur mit dem vorhandenen Betriebsfonds wirthschaften können, weil Preußen diese erheblichen Vorschußzahlungen leistet, und wir haben nur deshalb wirths{chaften können mit diesem Fonds, weil die Einzelstaaten längst vor der Abrechnung über die Zölle und Steuern, die etwa fechs bis aht Wochen nah dem jedes- maligen Quartalshluß stattfindet, {hon im Laufe des Monats die Einnahmen aus den Zöllen und Steuern an die Reichs-Hauptkasse abgeführt haben, abzüglich der für Rehnung des Reichs geleisteten Zahlungen. Ich glaube, daß jene staatsrechtlihe Auffassung, daß die Meatrifularbeiträge früher liquide sind wie die Ueberweisung an die Einzelstaaten, richtig war, solange wir keine Ueberweisungsgesete hatten. Die staatsrehtliche Lage hat si aber geändert durh die clausula Franckenstein und die demnächst ergangenen Ueberweisungsgeseße. Früher hatten die Einzelstaaten thatsählich gegenüber der Reichs- Finanzverwaltung keine Gegenforderung. Durch Erlaß der Ueber- weisung8sgeseze haben sie aber Gegenforderungen bekommen, die meines Erachtens vollkommen pari passu mit den Matrifular- beiträgen gehen; und ih glaube, daß es sich deshalb niht begründen läßt, die Ueberweisungen erst fechs bis acht Wowhen nach dem Quartals\{luß zu zahlen, die Matrikularbeiträge aber fort- gefeßt pränumerando zu fordern. Der Zustand, der sich jeßt heraus- stellt, daß die Matrikularbeiträge und die Zölle und Stcuern vor- \hußweise eingezahlt werden und dann erst auf Grund der Abrechnung nah den Quartalabs{lüssen das Saldo zu Gunsten des Reichs oder der Bundesstaaten beglihen wird, bedingt thatsählich ein Hin- und Herschicken, was gegen jeden Grundsaß modernen Kassen- verkehrs \priht. Von einem Redner ist bei der vorigen Berathung dieses Gesetzentwurfs dieser Zustand als ein geradezu vorsintfluthlicher bezeihnet worden. Jeder Privatmann gleiht mit seinen Konto- Forrenten in der Art und Weise die Forderungen aus, daß er viertel- jährli oder in einem kürzeren Zeitraum abrechnet und nun das Saldo gezahlt wird. Diesen Zustand wollen wir jeßt auch herbeiführen, indem wir mit dieser Vorlage bitten, uns den Betriebsfonds in der Höhe zu gewähren, daß wir ein Vierteljahr lang ohne Vorschüsse wirthshaften und dann die Matrikularbeiträge gegen die Ueber-

weisungen abrechnen können.

Es sind nun gegen dieses Verfahren au) noch verschiedene staats- redtlide Bedenken geltend gemaht. Jch bemerke zunächst : wenn wir auf die Matrikularbeiträge ferner hingewiesen wurden, so fönnen wir jeßt bei dem gesteigerten Bedarf an Betriebsmitteln nur dadurch auskommen, daß die Matrikularbeiträge niht mehr zu ‘ein Drittel am Anfang des Monats und im Neste am Schlusse oder im Laufe des Monats bezahlt würden, sondern wir müssen stärkere Quoten gleich am Anfange des Monats erheben. Aber auch dieser Modus hat feine ernsten Bedenken; kommen wir in eine fritishe Zeit, so sind wir gezwungen, auch für die Zahlungen, die dann sofort erforderlih sind, die Bestände in den Kassen der Bundesstaaten in Anspruch zu nehmen. In je höherem Maße wir deshalb die Matrifularbeiträge pränumerando fordern, desto mehr {wächen wir die Bestände in den Bundeskassen und desto weniger werden die

Bundeskassen in der Lage sein, in kritishen Augenblicken Zah-

lungen in größerem Maße für das Reich zu leisten. Würten wir deshalb nicht auf anderem Wege Abhilfe schaffen, so würden die Bundeskassen aller Voraussiht nach gezwungen sein, ihrerseits si Betriebsmittel für die Zwecke des Reichs anzushaffen. Es sind, meine

Herren, aber auch staatsrechtliche Bedenken erhoben, budgetmäßige

Bedenken: Man hat eingewendet, das Budgetreht des Reichstags

wäre {hon ein so s{chwaches, daß es sich nicht empfehlen möchte, dieses Budgetrecht noch in irgend einer Form abzus{wächen. Würde man dem Reich Betriebsmittel in der Höhe gewähren, daz die Neichs- &Sinanzverwaltung die Matrikularbeiträge abrechnen könnte gegen die Üekerweisungen, so würde der Gedanke der clausula Frandenstein ganz verloren gehen, das Gefühl würde sich immer mehr abschwächen , daß die Matrikularbeiträge thatsählich in der Höbe zu zahlen sind, wie fie vom Neichstag als Einnahme bewilligt sind. Ich glaube, dieses Bedenken ist doech akademisch Tkonstruiert; es steht doch fest, daß die Matitrifularbeiträge, soweit sie im Etat stehen, erhoben werden, daß den Bundesstaaten auf Grund des Ueberweisungsgeseßes bestimmte Beträge zufließen müssen; und wenn sich bei irgend jemand durch dieses rein fkassamäßige Verfahren das Gefühl für die clausula Frandckenstein abschwächen würde, so fönnte es doch nur bei den Kassabeamten sein, bei uns Anderen steht doch die Rechtslage ganz unzweifelhaft fest.

Es ift ferner gesagt worden: ja, es fönnte der Fall eintreten, daß die verbündeten Regierungen, die Reichsregierung, in einen Konflikt mit dem Reichstag kämen, daß dann die Zahlung der Matrikularbei- träge versagt würde, und daß dann die Reichsregierung in Besitz von Mitteln wäre, die etatsmäßig niht bewilligt seien. Der Gedanke dieses Einwands kann doch nur der sein, daß dadurch, daß uns ein Betriebsfonds in Höhe von 67 Millionen bewilligt wird, wir uns im Fall eines Konflikts vielleiht ein paar Wochen länger über Wasser halten können, ohne Einziehung von Matrikularbeiträgen. Nun meine ich wirklißh: wir können diese Frage ganz ruhig be- trachten; auf einen Konfliftsfall kann man, glaube ih, keine Gesetze bauen. Wenn eben ein Konflikt eintritt, so is der Nachweis geführt, daß die bestehende Gesetzgebung niht ausreiht, um die vorhandenen Differenzen zwischen Regierung und Volksvertretung auszugleichen. Das ist ein ganz außerordentlicher Fall, der, Gott sei Dank, in dieser Schärfe so selten eintritt, daß man daraus kein Mißtrauenêvotum herleiten fann, derart der NReichsverwaltung die nöthigen Betriebs- mittel, die sie unzweifelhaft braucht, zu versagen.

Es würde uns also, wenn uns nicht die verfügbaren Fonds aus dem Reichs-Invyalidenfonds überwiesen werden, nichts übrig bleiben, wie entweder die Einziehung der Matrikularbeiträge in f\tärkeren Quoten die Bedenken dagegen habe ich bereits klar gelegt oder verzinsliße Schaßanweisungen in höherem Maße auszugeben dagegen liegen dieselben Bedenken vor, wie gegen die stärkere Ein- ziehung der Matrikularbeiträge oder endli}ch wir müßten in Höhe von 67 Millionen eine Anleiheshuld aufnehmen; die Neichs-

am allerwenigsten.

zu zerbrechen, wie fie es macht.“

Etatsberathung sei darauf hingewiesen worden, daß die Vorlage das Budgetrecht des Reichstags {hmälere, wie dieses {on durch die Ueberweisungen ges{chmälert ‘worden sei. Diese Bedenken seien aber mehr theoretisher Natur. Als praktishe Thatsache falle doch gewiß ins Gewicht, daß einzelne Staaten und speziell Preußen bard die bisherige Gepflogenheit schwerer belastet werden wie andere Staaten. Dennoch erscheine der nationalliberalen Partei die Vorlage zur Zeit nicht als annehmbar und zwar wegen des Mittels, welhes zur Ab- hilfe vorgeschlagen werde. Der Invalidenfonds folle ja nicht etwa eine Anleihe enes sondern er solle definitiv 67 Millionen ab- geben, und es bleiben von dem laufenden Ueberschuß des Fonds von 72 Millionen nur noch 5 Millionen übrig. Danach seien eine große Menge von Wünschen der verschiedensten Art über die Ausdehnung der Zweckbestimmungen des Fonds laut geworden, welche natürli nur aus diesem Uebershusse befriedigt werden könnten. Es sei eine allgemeine Erhöhung der Pensionen, eine Erhöhung der Ver- \tümmelungszulagen, es sei die Ausgleichung verschiedener Ungleichheiten, eine Regelung des Invalidenwesens, die Anrechnung einer größeren Anzahl von Kriegsjahren, es sei endlich die ewährung eines Ehrensoldes an alle Kombattanten aus 1870/71 in Anregung ge- braht. So lange nicht alle berechtigten Anforderungen der Invaliden aus diesem Kriege erfüllt seien, könne er sich für die Abzweigung einer so bedeutenden Summe nicht erklären; man müsse das Geld, welches da sei, auch für die Invaliden erhalten. Wir haben heute einen Tag, wo das Volk sich wieder einmal felbst ehrt, indem es seine großen Männer ehrt (Lebhafter Beifall bei den Nationalliberalen), wo es cinen gs Mann aus jener großen Zeit mit Jubel empfängt. (Wiederholter Beifall.) Diese Gelegenheit fordert doppelt beraus, auch der Männer des Volkes zu gedenken, welche jene große Zeit baben gestalten helfen.

Abg. Fritzen (Zentr.) hält mit dem Vorredner den gewählten Weg nicht für den rihtigen. Im Prinzip müsse darauf gehalten werden, daß der Fonds die Mittel behalte, welche -der Bestimmung des Geseßes gemäß verwendet werden sollen. Redner {ließt fich dem Antrage auf Kommissionsberathung an.

Abg. Graf Roon (dkonsf.) ist namens seiner Fraktion mit der Vorberathung der Vorlage in einer Kommission einverstanden, und theilt für seine Person vollständig die Bedenken des Abg. Grafen von Oriola gegen die beabsichtigte Abzweigung einer so großen Summe aus den für die Invaliden bestimmten Reich8geldern.

Abg. ees (Soz.) protestiert gegen die Art, wie der Abg. Graf von Oriola Gelegenheit genommen habe, den Fürsten Bismark zu feiern. Redner vertritt ebenfalls die Ansprüche der Invaliden, und ist mit Kommissionsberathung der Vorlage einverstanden.

Der Gesetzentwurf geht darauf an die Budgetkommission.

Es folgt die zweite Berathung der Novelle zum Unter- stüßungswohnsitß, welhe von der VII. Kommission im wesentlichen unverändert angenommen worden ist. Referent ist der Abg. Schröder.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich emvfinde nach dem lihtvollen Vortrag des Herrn Referenten nur das Bedürfniß, meinem Dank dafür Ausdruck zu geben, daß die Kommission so verständnißvoll die Annahme der Regierungs- vorlage empfiehlt.

- Die einzige Abänderung, die von der Kommission beschlossen worden ist, betrifft den § 29. Die Gründe für diese Abänderung hat Ihnen der Herr Referent soeben auseinandergefeßt, und ih glaube namens der verbündeten Regierungen auch ohne daß bisher ein Beschluß gefaßt ist, für den aber im zustimmenden Sinne zu wirken ih mich anheischig mache das Einverständniß der verbündeten NRe- gierungen zu dieser Abänderung in Aussicht stellen zu können. Ich kann de8halb nur empfehlen, daß das Haus dem Vorschlag der Kom- mission folgt.

Nr. [1 des Art. 1 der Vorlage (Verlegung der Alters- grenze für den Erwerb des Unterstüßungswohnsißes vom 24. auf das 18. Lebensjahr) wird ohne Debatte genehmigt.

Nr. 1T des Art. 1 ändert den 29 des bestehenden Geseßes dahin ab, daß Personen, welhe gegen Lohn oder

alt in einem Dienst- oder Arbeitsverhältniß stehen, oder deren ihren Unterstüßungswohnsiß theilenden Angehörigen oder, wenn Lehrlinge am Dienst- oder Arbeitsort erkranken, durch den Ortsarmenverband Kur und Verpflegung auf 13 (statt bisher 6) Wochen zu gewähren ist. Ein An- spruch auf Erstattung der entstchenden Kur- und Verpflegungskosten, beziehungsweise auf Uebernahme des Hilfsbedürstigen gegen einen anderen Armenverband erwächst in diesem Falle nur, wenn die Krankenpflege länger als 13 Wochen fortgeseßt würde, nur für den über dieje Frist hinausgehenden Zeitraum. (Die gesperrten Worte find Zusaßtz der Kommission.)

Nr. [11 des Art. 1 wird darauf angenommen, desgleichen ohne wesentlihe Debatte Nr. TTT—V des Art. 1 nah den Kommisstionsbeschlüfssen.

Zu Nr. VI des Art. 1 8 32a, welcher lautet:

„Sofern na Bestimmung der Landesgeseße einzelne Zweige der osffentlihen Armenpflege den Landarmenverbänden übertragen find, gehen auf diese die Rechte und Pflichten der Orts8armen- verbände - über“

beantragt der Abg. von Holleuffer (dkons.) das Wort „Sofern“ durch das Wort „Soweit“ zu ersetzen. Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ja, meine Herren, die Heiterkeit, mit der der Antrag vorhin aufgenommen wurde, als er verlesen wurde, ist eigentlih nicht be- gründet. Es fann zwar auf den ersten Blick erscheinen, als ob die Worte „sofern“ und „soweit“ gleihbedeutend seien. Allein hier ift dies niht ganz der Fall. Der Antrag bezweckt, einen Zweifel, der bei der Anwendung des § 32a in der Praxis entstehen kann, zu be- seitigen. Der Herr Vorredner hat ganz recht: Es if die Absicht dieses Paragraphen, die Rechte und Pflichten der Ortsarmenverbände den weiteren Verbänden nur soweit zu übertragen, als sie nach Be- stimmung der Landesgeseze mit der Fürsorge für gewisse Kategorien von

Unterstüßungs8bedürftigen beauftragt find, und nit etwa weiter. Es wird

verwaltung if aber nun son seit längerer Zeit bemüht, den Anleihetitel möglichst zu beschränken und möglichft alle Ausgaben aus dem ordentlichen Etat zu bestreiten; und ich glaube, gerade nachdem jeßt anerkannt is, wie bedenklich es ist, unsere Schuld fortgeseßt zu vermehren, für die eine geseßlihe Tilgung nicht besteht, empfiehlt sh der Weg, die Bekriebsmitiel durch neue Anleihekredite zu schaffen,

Die verbündeten Regierungen richten deshalb an den Reichstag die Bitte, die Vorlage einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen ; jedenfalls bitten wir aber den Reichstag, sich: niht auf den Standpunkt zu stellen, auf den sih ein Redner bei der leßten Debatte über diesen Gesetzentwurf stellte, der einfa erklärte: „Die Reichsregierung ift ja bisher ausgefommen, sie wird wohl auch weiter auskommen und Mittel und Wege hierzu finden, und wir brauchen uns nicht den Kopf

Abg. Graf von Oriola (nl.) beantragt die Verweisung des Entwurfs an die Budgetkommission. Jn der. ersten Berathung der- felben Vorlage in dem vorigen Reichstage und bei Ses der

also, wenn Sie das Wort „sofern“ durch „soweit* erseßen, jeder Zweifel

graphen wäre, die Verpflihtung der weiteren Verbände über den Nahmen des Landesgesetes hinaus auszudehnen. Das ift niht die Absicht, und das Wort „soweit“ trifft also die geseßgeberise Absicht

Sie den Antrag des Abg. von Holleuffer annehmen.

Das Haus stimmt mit großer Majorität dem Antrag Holleuffer zu.

_ Nach Art. 2 soll § 361 des Strafgeseßbbuchs eine Er- En dahin erfahren, daß mit Haft bestraft werden kann, „wer, obschon er in der Lage is, diejenigen, zu deren Er- nährung er verpflichtet ist, zu unterhalten, sih der Unter- haltungspfliht troß der Aufforderung der zuständigen Behörde derart entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß“.

eh Molkenbuhr (Soz.): Diese Fassung eines neuen \traf- baren Verschuldens könnte leiht Unschuldige in Strafe bringen. Wenn die Ehefrau eine {lechte Hausfrau ist und das Geld vertbut, fönnte der Mann noch obendrein bestraft werden, während die Frau die Schuldige ist. Aber sehr leiht könnte der praktische Erfol die Absicht dieses Strafgeseßes in ihr Gegentheil verkehren; ein Mann, der noch Arbeit hat, könnte sie leicht, roenn er auf Grund dieser Vorschrift bestraft wird, verlieren; dann könnte man ibn zwar nit mehr bestrafen, aber die Folge wäre doch, daß dann von ihm garnihts mehr zu haben sein würde. Bedenklih sei auch, daß hier niht bloß Hast bis zu 6 Wochen, sondern Korrektionshaft bis zu 2 Jahren verhängt werden kann. Wir werden gegen das ganze Gefeß stimmen, wenn es nur mit dieser Bestimmung zu stande kommen kann. Die bestehende Gesetzgebung ift vollständig ausreichend.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Es ift ja ganz richtig, daß der Abg. Molkenbuhr fich {hon bei früherer Gelegenheit gegen die Ihnen hier vorgeschlagene Vorschrift gewendet hat; ich glaube aber bemerkt zu haben, daß er heute nicht mehr auf dem absolut ablehnenden Standpunkt gegenüber dem Vor- schlage ciner Bestrafung derjenigen steht, welche die Fürsorge für ihre Angehörigen vernac(lässigen. Der Herr Abgeordnete hat nun heute zur Begründung feiner Auffassung, wonach es sih empfiehlt, die Vor- {rift des Artikels 2 nicht anzunehmen, sich auf eine Nummer des S 361 des Strafgeseßbuchs bezogen, wonah es unter gewissen Um- ständen allerdings {hon jeßt zulässig ist, solche Personen, welche die Alimentenpfliht gegenüber ihren Angehörigen vernachlässigen, zu be- strafen, Nah § 361 Nummer 5 is nämlich \traffällig, wer sh dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt hin- giebt, daß er in einen Zustand geräth, in welchem zu seinem Unterhalt oder zum Unterhalt derjenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der Behörden fremde Hilfe in

Anspruch genommen werden muß. :

Der Herr Vorredner ist der Meinung ich entnehme das wenig- stens aus seinen Ausführungen daß er gegen diesen Paragraphen und feine Anwendung nicht allzuviel zu erinnern hat; er hält diese Vor- schrift aber für auêreihend, da sie ja eine Waffe . gegen die- jenigen Leute gewährt, welche ihre Angehörigen hilflos verlassen, obe wohl sie zu ihrer Ernährung verpflichtet sind.

Meine Herren, diese Waffe genügt niht. Die Erfahrung lehrt, daß in neuerer Zeit bei der Fluktuation unserer arbeitenden Bevölke- rung immer häufiger Arbeiter in die großen Städte ziehen, Frauen und Kinder daheim zurücklassen und nun von ihrem Verdienst, er mag gering oder er mag gut sein, nichts zur Unterstüßung ihrer Angehörigen gewähren. Das ist ein sozialer Uebelstand, und wenn sich der Herr Vorredner die Folgen diéses Zustandes klar macht, so glaube i, kann er auch von dem fozialpolitischen Progamm seiner Partei aus niht wünschen, daß dieser Zustand größere Dimensionen annimmt; auch er müßte, wenn ich anders seine f\ozialpolitishen Ziele ret verstehe, danach hinstreben, daß eine {ärfere Waffe gegen diesen Zustand, der jedenfalls kein normaler ift, gegeben wird.

Die Sache steht in der Praxis so, daß junge Leute, die geheirathet und Kinder in die Welt geseßt haben, ihre Heimath dann verlassen und in die großen Städte ziehen; dort sind sie natürliß den Ver- lockungen der großen Städte ausgeseßt und finden, daß der bessere Verdienst, den sie in den großen Städten haben und den man ihnen ja auch im vollen Maße gönnen kann, fich auch zu an- deren Dingen nüßlich verwenden läßt, als gerade zur Unter- haltung der Angehörigen. Meine Herren, ih habe bereits früher daran erinnert und ich glaube, es steht au in den Motiven zum Gesetzentwurf daß hier in Berlin in einem einzigen Jahre 600 solcher Fälle konstatiert sind, in denen an die Angehörigen von arbeits- fähigen Personen mit gutem Verdienst Unterstüßungen aus öffentlichen Mitteln, und zwoar zumeist auf die Dauer, gewährt werden mußten. Es braucht ja der Fall niht immer so zu liegen, daß die Unmöglichkeit oder der mangelnde Wille, für die Unterstüßung der Angehörigen zu sorgen, dur eine unwirthschaftliße Frau herbeigeführt wird. Wie gesagt, die Fälle, die ih Ihnen bezeihnet habe und deren die Praxis sehr viele zu Tage fördert, sind, glaube ih, bezeihnend und sollten nothwendigerweise dazu führen, daß man nah einer Nemedur auf diesem Gebiet sucht. Und deshalb, meine Herren, möchte ih Sie bitten, diesen Paragraphen doh in Uebereinstimmung mit den Be- \{{lüssen Ihrer Kommission die Zustimmung zu geben.

Selbstverständlih gelangt die Strafvorschrift nicht zur Anwendung, wenn der Fall \o liegt, daß billigerweise von dem betreffenden Ernährecr nicht verlangt werden kann, daß er von seinem Lohne etwas zux Unterhaltung seiner Familie abgiebt. Eine absolute Garantie wird sich ja in dieser Beziehung niht schaffen lassen; aber auf der andern Seite muß es angestrebt werden, daß der, der eine Familie gründet, au für die Unterhaltung dieser Familie sorgt. Und da wir die Erfahrung gemacht haben, daß die bisherigen Vorschriften hierzu nicht ausreichen, so empfehle ih íSJhnen wiederholt die Annahme der in Vorschlag gebrachten neuen Bestimmung, damit die Mißstände, von denen ih gesprochen habe, beseitigt werden.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) leugnet nit, daß diese Fälle viel- fa vorkommen. Man dürfe aber niht annehmen, daß diese Leute auch sofort die ge von der Ferne aus ernähren können; fie ziehen aus, um Arbeit zu suhen und haben erst eine Reihe anderer Ausgaben zu deen, ehe sie an ihre Familie denken können. In den verschiedenen Landesgefeßen bestehe auch die Verpflichtung, daß Kinder ihre Eltern zu ernähren haben; auf Grund dieses Paragra- phen könnten also auch Kinder, die {hon selbst Familie haben, zur Ernährung ihrer Eltern angehalten werden. Auch frage fich, H denn der gewollte Zweck erreiht werde. Die Armenkajjen wür 4 dur die Anwéndung dieses Paragraphen nicht besser gestellt fein. b würden viele Verurtheilungen stattfinden, und unter denselben wUr en sich ebenso viel Unschuldige wic Schuldige befinden. Ein folches Geseß

könne er nit mitmachen.

nah der Richtung ausgeschlossen, als ob etwa die Absicht dieses Para- *

besser als das Wort „sofern“. Jh kann daher nur empfehlen, daß"

Art. 2 wird darauf unverändert angenommen.

Nach Art. 3 soll die Novelle am 1. April 1894 in Kraft ireten; der Reichskanzler wird ermächtigt, eine neue Text- redaktion des veränderten Gesehes herauszugeben. Der Artikel wird genehmigt. : : a :

Jn einer Resolution empfiehlt die Kommission, die ver- bündeten Regierungen ersuchen, dem Reichstag bald- möglichst eine Vorlage zu machen, betreffend die Ausdehnung des Geseßes von 1870 auf Elsaß-Lothringen. Die eingegangenen Petitionen sollen durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt werden. / :

Abg. Weber - Heidelberg (nl.) empfiehlt die Resolution zur An- nahme, da die Erklärung der elsässishen Regierung, daß sie die be- züglichen geseßgeberishen Vorarbeiten in Angriff nehmen werde, ihm niht genügt und er sich von einem ausdrücklichen Beschlusse des Reichstags eine größere Wirkung verspricht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Icy habe mih {hon bei der ersten Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfs dahin ausgesprochen, daß die Einführung unseres Unterstüßzungswohnsißgeseßes in Elsaß-Lothringen auG von uns als ein Bedürfniß anerkannt wird und daß au die elsäffishe Regierung fi garnicht der Ueberzeugung vershließt, daß die Einführung dieses Gesetzes im Lande wird erfolgen müssen. Jch theile daber nicht die Auffassung des Herrn Vorredners, daß es der elsässischen Regierung nit Ernst sei mit dieser ihrer Meinungsäußerung, und habe im Gegentheil aus einem neuerdings mir zugegangenen Sqreiben des Kaiserlihen Herrn Statthalters die Ueberzeugung gewonnen, daß die elsässishe Regierung in dem Moment die Eins führung des Unterstüßungswohnsißgefeßes in den Reichslanden in An- griff nehmen wird, wo die Vorbedingungen für diese Einführung er- füllt sein werden. /

Schón früher habe ih mir als Grund, weshalb man in Elsaß- Lothringen bisher mit der Einführung des Unterstütßungswohnsiß- gesetzes niht vorgegangen sei, anzuführen erlaubt, daß die gegenwärtige Verwaltung8organisation des Landes und auch die gegenwärtige Steuergeseßgebung der Durchführung der Armenpflege auf dem Boden des Unterstützungswohnsitgeseßes große Schwierigkeiten und Hindernisse bereitet. Die Regierung von Elsaß-Lothringen nimmt aber an, daß, wenn sie erst die von ihr beabsichtigte neue Gemeindeorganisation durchgeführt haben wird und damit auch den Einzelgemeinden ein Besteuerungêrecht über den Rahmen des jeßigen hinaus verliehen haben wird, dann der Einführung des Unterstüßungswohnsißgeseßes ungleich geringere Hindernisse im Wege stehen werden, als das zur Zeit ncch der Fall ist.

Der Herr Statthalter, der mich mit diesem Schreiben beehrt hat, spritht seine Ueberzeugung dahin aus, daß die Bewohner von Elsaß-Lothringen ' zwar in so fern kein Interesse an der Einführung jenes Gesetzes hätten, als die Armenpflege innerhalb der NReichslande nicht bloß eine ausreihende, sondern sogar eine ausgiebige sei; er erkennt aber gleichwohl an, daß man si der Einführung des Reichs gesetzes über den Unterstüßungswohnsiß niht widerseßen dürfe, vielmehr alles thun müsse, um auf diesem Gebiet zu demselben Recht zu gelangen, das im übrigen Deutschland in Geltung sei. Ich glaube hiernach, daß wir, wenn au vielleiht nicht in so furzer Frist, wie es der Herr Vorredner wünscht, do über kurz oder lang zu dem Ziele ge- langen werden, welches er anstrebt. Ï |

Wenn in der Resolution in Anregung gebracht ist, daß dur die Neichégesezgebung die Einführung des Unterstüßungswohnsiß- geseßzes in Elsaß - Lothringen erfolgen foll, fo will ih einräumen, daß dieser Weg allerdings nicht ausgeschlossen ist. Es ist aber mit Nücksiht auf die Bedenken und auf die Schwierig- keiten, die aus der zur Zeit bestehenden Steuergefeßgebung und Gemeindegesezgebung hergeleitet werden, immerhin fraglidh, ob es nicht vielleiht den Vorzug verdienen würde, wenn Elfaß-Lothringen sich selber dazu entschließen könnte, im Wege der Gesetzgebung die erwünshte Rechtseinheit herbeizuführen. Sollte das aber nicht geschehen, und sollte nah der Ueberzeugung der Reichsregierung die Lösung der Frage si zu lange Zeit verzögern, fo bin ih meinerseits gern bereit, zu prüfen, ob nit auf dem Wege der Reichsgesetgebung vorzugehen sein wird, um der Resolution gerecht zu werden.

Abg. Gröber (Zentr.) wendet sih gegen die Resolution. Er

fann nit anerkennen, daß das Geseß den speziellen Bedürfnissen der Reichslande entsprehe, und will einer Ausdehaung deéselben um fo weniger das Wort in einer Zeit reden, wo der Prinzipienkampf zwischen Unterstützungswohnsiß und Heimathrecht noch immer tobe und „von der Entscheidung noch weit entfernt sei. Daß die Reichs- länder mit ihrer Gesetzgebung ganz zufrieden feien, hätten die reich8- ländischen E a t die leider heute im Saale vermißt würden, oft genug ausge|procen. L l ! b Bac (Soz.): Wenn der Abg. Gröber glaubt, die elsässishen Abgeordneten hier vertreten zu müssen, fo erlaube ih mir, ihm aus meiner Partei zwei elsässische Abgeordnete zu prâfentieren. Man darf die Stimmen einzelner Akgeordneter nicht als die Stimmen der Bevölkerung ansehen. Diese Bevölkerung kennt die Armengeseßzgebung als solche garniht, sie kennt nur die Wirkungen der Armenpflege. Wenn der Abg. Winterer und der Kaiserliche Statthalter sih für die e Armengesetzgebung erklären, }o erwidere ich darauf mit der Berufung auf die Broschüre ‘des früheren Kreisdirektors Sittel, daß diese Gefeßgebung den Bedürf- nissen des Landes niht mehr entspricht, daß die freiwillige Armen- pflege ungenügend ist. Auch 1887 haven bei D R Moh- runger Petition die elfäfsischen Abgeordneten die reiwillige Armen- pflege sehr gerühmt; seitdem aber ift durch die shlechteren Zeiten, durch die Auswanderung vieler Reichen die freiwillige Armenpflege so geringfügig geworden, daß sie auch nur den dringendsten Bedürfnissen niht mehr genügt. Früher sprah man davon, daß die Steuergeseßgebung reformiert sein müsse, ehe das Unterstüßungs- wohnsißzgeseßz Sache werden könne; jeßt beißt es plöplich, aud) die neue Gemeindeordnung müsse zuvor durchgeführt sein. Gegen eine Regelung der Steuergeseßgebung haben wir nichts, aber die Gemeindegesezgebung hat mit dem Unterstützungswohnsiß garnichts emein. Will der Reichstag so lange warten, so wird der Unter- Flihangwobeli wohl nie eingeführt werden. Wir sind für die Ein- führung des Unterstüßungswohnsitzgesetzes. Die evölferung wird au nit sagen können, daß ihr das Geseß mit Gewalt aufgedrängt wird, wenn wir nur in die Lage kommen, thr die Vortheile desselben flar zu machen, wenn man uns die Versammlungen dazu gestattet. Aber wir haben noch ganz andere Klagen, die bis jeyt verhinderten, daß Elsaß sih an die Brust der Mutter Deutschland werfen konnte ; wir fkranfen an den vielen Ausnahmegeseyen. Die müssen Sie uns aufheben helfen, dann wird es besser werden! a /

Abg Gröber (Z.): Der Abg. Bueb hat einen Beweis dafür, daß die Bevölkerung ee bisherige Armenpflege nicht mehr brauchen könne, nicht geführt. Das Bedürfniß der Sozialdemokratie fei nicht das B der reihsländishen Bevölkerung. Für die Bcfeitigung der Ausnahmegeseze werde auch das Zentrum stimmen. j

Abg. Bueb (Soz.): Ich habe meine Behauptung gegen die Behauptung des Abg. Gröber aufgestellt; er hat für feine ( esihté- punkte au keine Beweise erbracht. Wenn das lothringische Volk sih für irgend etwas interessieren foll , was irgendwie nach Politik auésieht, ann fann es nur dur Versammlungen u, f. w. dazu

geführt werden. Diese werden aber dur die Aysnahmegesehe und die Diktatur unmöglih gemaht. Das Volk »verlangt na einer Nendbderung des bestehenden Zustandes, davon bin ich überzeugt; S hat sih aber bisher um diefe Dinge überhaupt niht kümmern önnen.

Abg. Fritzen (Zentr.) theilt als Rheinländer au den dringen- den Wunsch und giebt sih der Hoffnung hin, daß die verbündeten Regierungen mit den Reichslanden in Verbindung treten werden, um in irgend. einer Weise dem Uebelstande ein Ende zu machen.

Mit einer kurzen Erwiderung des Abg. Gröber gegen die legte Bemerkung des Abg. Bueb {ließt die Debatte. Die. Resolution wird angenommen. Ueber die Petitionen wird erst in der dritten Lesung abgestimmt werden. Darauf wird die Vertagung der Sißung beschlossen. Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sizung Montag 1 Uhr. (Neichs-Finanzreform.) . ;

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 6. Sißzung vom 26. Januar 1894.

Bei Fortsezung der Besprehung der Jnterpellation der Abgg. von Kröcher und Genossen (j. den Anfangs- bericht in der gestr. Nr. d. Bl.) nimmt nach dem Abg. Grafen Strachwiß (Zentr.) das Wort der ;

Abg. &hlers (fr. Vg.): Auf die internationale Doppel- währung bezog si die gestrige Antwort des Ministers wohl nicht; man darf aber wobl annehmen, daß die Regierung diefen Weg nit für gangbar hält. Wenn dic Konservativen eine Bedingung für die Annahme eines rufsisdjen Handelsvertrags aufstellen, so wäre es besser gewesen, im Reichstage mit den verbündeten Regierungen darüber zu verhandeln. Es ift übrigens hade, daß den Herren diese Bedingung nicht schon früher eingefallen ist. Ob die Entwickelung eine richtige ist, daß der Bund der Landwirthe als oberste Instanz über die Handelsverträge befindet, lasse ih dahingestellt. Die Snterpellation enthält die Anfrage, was die Regierung zu thun gedenke, um die Landwirthschaft rentabler zu machen. Ich habe auch ein Interesse an der Landwirthschaft, denn ih babe als Stadt- fämmerer von Danzig mit mehreren hundert Pächtern zu thun, welde Ländereien, die dex Stadt gehören, gepachtet haben. Die Stadt Danzig würde es sehr s{merzlich empfinden, wenn die Ein- nahmen aus diesem Landbesiz sich vermindern würden. Es ist gesagt worden auf die Bemerkung Niert's, daß auch die Rhederei fich in ungünstiger Lage befindet: ja, das liege daran, daß der Bauer kein Geld habe. Aber ih muß fe]tstellen, daß die Rhederei doch fehr

ute Geschäfte machen kann, auch wenn cs den Bauern \{chlecht geht. Non einem einzelnen Berufsstande kann man niht behaupten, daß von ihm das Gedeihen der Allgemeinheit abhänge. Die Mißstände in der Laudwirthschaft sind eine Loe der großen Umwälzungen des Verkehrs und der sonstigen Verhältnisse. Man spricht immer von der monarhischen Gesinnung und dem Patriotismus der Landwirthe. Es ist nicht richtig, daß folhe Eigenschaften wie Tugend, Patrio- tismus, Niederträchtigkeit fich immer nur bei einem gewissen Stande zeigen. Die Rhederei hat jede Subvention L und wenn Herr Meyer in Bremen sie \{ließlich angenommen hat, so hat er cs nur gethan, weil font die Hamburger sie genommen hâtten. Nicht bloß der Stolz der Rheder war entscheidend, sondern auch ihre wirthschaft- lie Einsicht, weil sie sih sagten, solhe Staatshilfe nüyge doc nihts. Auf die Auseinanderseßung, ob ein Nothstand der Lant- wirthshaft vorliege, will ih nicht eingehen. Wenn es der Land- wirthschaft au sehr gut hinge, und es zeigte Lide Weg, wie es ihr noch besser gehen fönnte, dann würde ih diefen Weg ein- \{lagen. Entscheidend ist niht, ob die Landwirthschaft sich in einer Nothlage befindet, sondern ob die Mittel, welche man vors{lägt, geeignet sind, die Verhältnisse zu bessern. Es is sehr auffällig, daß cine so große Partei, die bei den Ministern, in allen Parla- menten u. \. w. die große Mehrheit hat, so unzufrieden ist. Das läßt tief bliden. Sollte das nit daher kommen, daß die Forde- rungen dieser Unzufriedenen nit erfüllt werden können von den Männern, welche die Verantwortung dafür zu übernehmen hätten ? Fn erster Neiße hat man die Ablehnung des russischen Handelsvertrages vorgeschlagen. Der 5 Mark-Zoll für Getreide und der Zolkrieg sollen aufrecht erhalten werden. Jch lafse mir nicht einreden, daß das im Interesse der Landwirthschaft liegen kann. Für die Landwirthschaft giebt es nichts Schlimmerces, als die Auf- rechterhaltung des gegenwärtigen Zustandes. Dst- und Westpreußen müssen, um an den Markt zu kommen, große Wege machen, und alle Staffeltarife, die von den Landwirthen des Westens bekämpft werden, helfen dabei nichts. Der Handelsvertrag mit Rußland if eine Sache, die man früher für ziemli unerfüllbar hielt. Jett wird ein folher Vertrag angekündigt, und nun nimmt man die Aufhebung des Differentialzolles zum Vorwand, um ihn zu verwerfen! Die Herren im Neichstag werden sich aber die Sacße wohl noch erst einmal überlegen; jedenfalls müssen sie sih den Handelsvertrag erst einmal sorgfältig ansehen. Denn mit der Ablehnung des Vertrages ist abfolut nit geholfen. Jch habe die Pacht für ein Pachtgut der Stadt Danzig von 9200 Æ auf 8000 6 ermäßigen müssen. Der Pächter hatte vor 12 Jahren unzweifelhaft zu hoh gepachtet; darin lag der Fehler. Wenn die Nothlage der Landwirthschaft wirklich fo groß ift,

wie sie geschildert wird, dann ist die Landwirthschaft zu Grunde gegangen, -

ebe die fomyplizierte Frage der Doppelwährung gelöst ist. Ich bin nichr zu der Ueberzengung gekommen, daß dur die Vorschläge, die bier gemacht sind, die Zustände meiner Pächter sich verbessern würden. Cine Erleichterung für die Landwirthschaft des Ostens würde die Aufhebung des Identitätsnachweises sein. Die Frage ist leider jeßt fo fom- pliziert geworden, daß zu befürchten ist, sie bleibt jeßt auch wieder im Sande stecken. Die ostpreußishen Landwirthe würden dadur wieder ibre alten Märkte in Skandinavien und England erreichen können. Der Finanz - Minister Scholz, den wir bei feiner Auwesenheit in Danzig über diese Frage einmal interpellierten, erklärte damals: Eine solle Maßregel würde cin Loh in das Ney der Schußzölle reißen, und wenn ein solches Loh cinmal vorhanden fei, dann wise man nicht, was hindurchs{lüpfe. Ich will das Bild von dem Net auf- nebmen; dann muß ih aber fagen: das Nez ist aufgespannt, um {ädlihe Einfuhr von Deutschland fernzuhalten. Cs wird aber mancher Verkehr in das Nek mit eingefangen, der ein sehr nüßlicher ist. Jch würde jet gern den Finanz-Minister Miquel, wenn er an- wesend wäre, darüber interpellieren, wie er sih zur Aufhebung des üdentitätênahweises stellt. Ih vermuthe aber, er würde nicht ant- worten. j E E : Abg. von Schalscha (Zentr.) bemerkt zunä st, daß die Partci des Vorredners nur eine sehr kleine sei, also im Lande kein Gewicht habe; das müsse festgestellt werden, damit man feinen Worten kein so großes Gewicht beilege. Dann fährt Redner" fort: Daß die Rhederei vom Staate keine Subvention nehmen will, ift begreiflich. Die Rhederei beruht nicht bloß im Jnlande, sie mat ihre Verdienste im Auslande und ist unabhängig von der Scholle, während der Bauer abhängig. ist von der Scholle. Statt der Nothlage der Land- wirthschaft abzuhelfen, hat man die Handelsverträge zu ihrem Schaden abgeschlossen. Man hat der Landwirthschaft den guten Rath ge- eben, sie möge 50 9/9 abschreiben. E agegen hätte eigentli der Finanz-Minister protestieren müssen ; denn was soll aus feinem Vermögens- t

euergeses werden, wenn die Landwirthe 50 %/o abschreiben ? Redner d r sodann gegen die gestrigen Ausführungen Broemel’s. Er erklärt, daß die Gou un pee ¡h soviel wie möglich einfchränken.

ber sie könnten den Arbeitern, welche sie beshäftigen, den Shmacht- Sh nicht enger ziehen; da habe die Einschränkung cine Grenze. Retner wendet fih auch gegen die Ausführungen des Staatsfekretärs Freiherrn von Marschall ün Reichêtage. Er tadelt es besonders, daß inan die Handelsverträge auf so lange Zeit abgeschloffen habe. Die Stabilität könne niht auss{laggebend sein; denn die Stabilität sei

jeßt cine Stabilität des Elends, und dicse brauche nicht konserviert zu

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werden. Jedenfalls sollte man jeßt den russischen Vertrag nit auf längere Zeit binden, sondern eine jahrlihe Kündigung ftipulieren. Der Landwirthshafts-Minister sage ja nihts; er glaube ein Arcanum in der Tasche zu haben in den Landwirthschaftskammern. Aber der Doktor solle noch geboren werden, der im stande sei, dur ein noch so starkes Elixir einen Kadaver wieder zu beleben. Die Landwirth- \chaftskammern würden nicht helfen, wenn nicht im Bundesrath das- jenige mehr zur Geltung komme, was der Landwirthschafts-Minister im Herrenhause gesagt habe, als das, was der Handels-Minister im Abgeordnetenhause gesagt habe. ns

Abg. Nick ert (fr}. Vg.): Herr von Schalscha scheint es {merz- li zu empfinden, daß fo viele von uns reden. Von den Freunden der Interpellation sind noch eine ganze Reihe gemeldet; wir werden immer mit unseren Antworten folgen, damit nicht der Schein er-

weckt wird, als wenn hier Gründe vorgebraht würden, die wir niht

widerlegen können. «Die Reden find ziemlih kle#äaut geworden. Herr von Erffa hat den Rückzug gegenüber der Rêéterung maskiert dur eine Kanonade gegen uns. Er meinte, der Reichstag werde das Votum des Landtags beachten. Bringen Sie doch einen Antrag ein! Vor dieser Interpellation wird sih der Reichstag niht fürchten. Was wollen Sie denn eigentlih? habe ih Herrn von Heydebrand con gefragt. Aus den Reden, fo sehr man sie“ au preßt, fommt nicht ein Tropfen brauchbares Del heraus. Der Handels - Minister hat auh gesagt: Ih möchte ja_ gern einen Weg gehen, aber welchen denn? Was wollen Sie denn eigentlih? Der Vertrag mit Oesterreih legt den Getreidezoll auf 12 Jahre fest; diese Ermäßigung kommt allen meistbegünstigten Staaten zu aute. Wird die Landwirthschaft nun weiter geschädigt, wenn die Grenzen gegenüber Rumänien und Rußland geöffnet werden ? Wird der östlichen Landwirthschaft genüßt durch die Aufrechterhaltung des Zollkcieges ? Sie werden. sich hüten, diese Frage zu bejahen. Einen Vertrag mit jährliher Kündigung abzuschließen, wird niemand im Lande billigen; dann lieber gar keinen Handelsvertrag. Herr von Erfa hat mich angefahren deswegen, weil ih gesagt habe: Wer für den österreichischen und rumänischen Handelsvertrag ge- stimmt habe, könne niht gegen den rufsischen Vertrag stimmen. Ich habe nur dasselbe wiederholt, was Graf Kaniß in feiner Broschüre ausgesvroden hat; auch Herr Kropatscheck hat erklärt: wer beim österreichishen Handelsvertrag A gesagt habe, werde das ganze Alphabet durhbuchstabieren müssen, bis er zum russischen Handels- vertrag komme. Graf Mirbach hat vor einem Jahre noch gesagt: wenn Rußland der Zoll von 3,50 4 konzediert würde unter gleich- zeitiger Aufhebung des Jdentitätênachweises, dann würde die Land- wirthschaft im Osten besser stehen als jet. Gerade die Freunde des Grafen Mirbah haben die Annahme des Identitätsnachweises verhindert; erst jeßt begreifen sie, daß es sich um die Interessen der Landwirthschaft handelt. Jch fürhte, daß es jeßt nicht leiht sein wird, zu einem Ergebniß zu gelangen. Der Zollkrieg mit Rußland ist rutnierend für die östlichen Provinzen. Wenn der Zollkrieg verlängert wird durh Ablehnung des Handels- vertrags, dann wird aus der wirthschaftlichen _Frage eine eminent politische. Wer die Bevölkerung jenseits der rusfsishen Grenze kennt, der weiß, daß der Verkehr nicht ‘eingeshränkt werden kann. Der Landwirthschafts-Minister shweigt. Das finde ich begreiflich; er hat eine {were Stellung. Es wird_ mir* mitgetheilt, daß die Negie- rungs-Präsidenten an die Sparkassen die Frage gerichtet. haben, wie fie sih stellen würden zu einer Umwandlung ihrer Hypotheken auf Landgütern in Rentenshulden. Dadurh muß die Beunruhigung in weite Kreise getragen werden. Ift eine solche Untersuchung von der Zentralstelle angeordnet worden? Durch folche unflaren Pläne wird die Unzufriedenheit ersgt und den Sozialdemokraten Wasser auf ihre Mühle geliefert. Gründe find gegen den Handelsvertrag nicht vor- geführt worden. Ih habe die Meinung, daß ein Handelsvertrag init Nußland eines der bedeutendsten wirthschaftlichen und politischen Merke des Jahrhunderts sein wird. Die Regierung kann stolz darauf sein, daß sie etwas zu stande gebraht hat, was Fürst Bismarck durchzuschen niht mächtig genug gewesen ist. i

Abg. Freiherr von Hammerstein (kons.): Herr Rickert kann immer die Gründe der Gegner nicht erfennen; es ist wirklich faum mehr möglich, mit ihuk zu debattieren. Ich habe in seiner Rede gar feine sachlichen Gründe gehört. Er verwundert sich über die natürlihsten Dinge. Liegt es niht in der Kompetenz der Ne- gierungs-Prâäsidenten, sih um Auskunft an die kompetenten Stellen zu wenden bezüglih eines Projekts, welhes von der Regierung aus- gegangen ist? Herr Rickert sragt, ob durch den Handelsvertrag mit Rußland die Landwirthschaft noch weiter geshädigt wird als durch die früheren Handelsverträge. Die leßteren hält Herr Rickert für einen Vortheil, während wir gerade wegen der Bindung der Verträge E 12 Fahre dieselben für einen Nachthcil halten, weil wir dadur wehrlos sind gegenüber einem Preissturz und einer Vershlehterung der Währungsverhältnisse. Die Landwirthschaft wird geschädigt dadurch, daß Rußland wegen seiner s{hlechteren Valuta eine Ausfuhr- vrämie für sein Getreide Oesterreich gegenüber erlangt hat. Paasche bestreitet das, aber Professor Adolph Wagner bestätigt das, und jeder, der in Rußland gelebt hat, hat es erfahren. Man hat unfere Interpellation getadelt: fie sei nur eingebracht, ‘um der Regicrung Verlegenheit zu bereiten. Das ift nicht richtig. Es ist nit zu leugnen, daß zwischen der fonservativen Partei im Reichstag untd dem Neichékanzler cine Divergenz in sozialpolitischer und wirthschaftlicher Beziehung besteht, die nit leicht auszugleichen ist. Wenn der Reichskanzler erklärt hat, daß Deutschland zu einem íIndustriestaat sich entwickeln müsse, um die zunehmende Bevöl- ferung zu ernähren, und daß es die Pflicht der Landwirthschaft fei, die erforderlihen Opfer zu bringen, so steht das \chroff in Wider- spruch mit unserer Anschauung, daß die Landwirthschaft die Grund- lage des ganzen Staatslebens sei. Solche Anschauungen lassen ih niht vereinigen; darliber giebt es keine Verstän- digung. Wenn wir uns an die pueußishe Staatsregierung wenden, ibren Einfluß im Bundesrath geltend zu machen, dann ihun wir nur etwas, wozu wir im Interesse des Staats und unseren Wählern gegenüber verpflichtet sind. Jch habe allen Grund zu der Annahme, daß das preußische Staats-Ministerium niemals Gelegenheit gehabt hat, rechtzeitig und in allen Stadien der handelspolitishen Ver- tragsverhandlungen Stellung zu nehmen. Als wir 1887 im Neichs- tag einen Geseßentwurf wegen Erhöhung der Getreidezölle erhielten, enthielten die Motive den Saß, daß die Landwirtbschaft dieser Hilfe unverzüglich bedürfe. Wenn das Staats-Ministerium dann 1891 die Zustimmung dazu gegeben hat, daß diese so motivierten Zölle ermäßigt werden, dann müßte doch entweder die Lage der Landwirthschaft sih gebessert haben oder die Lage der In- dustrie inzwischen eine \o gefährdete geworden sein, daß im Interesse der wirthschaftlichen Interessen Preußens und des Reichs die neue Handelspolitik nothwendig war. Von der Besf- serung der Lage der Landwirthschaft ist aber nirgends etwas zu be- merken gewesen; im Gegentheil, die Regierung erkennt in den Mo- tiven zum Landwirths{aftskammer-Geseßz den Nothstand an. Daß die Industrie nicht gelitten hat, zeigen die Dividenden großer Fabriken (die Redner zusammengestellt hat), die durchschnittlich 94 °%/o Dividende ergeben haben. Woher sind die Motive gekommen, welche das preußishe Staats-Ministerium veranlaßt haben, der Handelspolitik des neuen Kurses zuzustimmen? Jh muß annehmen, daß es den preußischen Staats-Ministerium niht möglih gewesen ist, seine An- iht wirkungsvoll zur Geltung zu bringen. Ih muß annehmen, daß diese Verhandlungen von Neichs wegen geführt sind, und daß der Regierung mebr oder weniger faits accomplis vorgelegt worden sind. Graf Ballestrem hat erklärt, daß die Industrie- ¿ôlle niht so wie die Getreidezölle erhöht sind. Ich fordere den Grafen Ballestrem auf, einen einzigen Fall anzuführen, wo die Industrie einen größeren Zollshuy verlangt hat, dem wir nicht zugestimmt “haben. Die Industrie bat uns im Stich gelassen. Hätte sie ch gegen dic Handelsverträge. erklärt, so würden fie nicht angenommen worden sein. Denn die Stimmen der Konfervativen haben dabei nit den Ausschlag gegeben. Graf Ballestrem meint, daß uan aus der Land» wirthsdaft mehr Geld herausschsagen könne, wenn man fleinere

Pachthöfe einrihte. Ja, wenn man die Laudgüter nur als Finanz-

C Q A g! B! Vir M M C T t M BES r S P nER E A E T “i V E da v 24 N "e