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und
Königlich Pr — —— j Der Bezugspreis beträgt vierteljöhrlih 4 4 50 S.
Alle Post-Arstalten nehmen Bestellung an ; für Berlin außer den Post-Anstalten auh die Expedition
3W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzeine Unmmern kosten 25 4.
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eußischer Staats-Anzeige!
f Insertionzpreis für dea Raum einer Druckzeile 30 4. j Inserate nimmt au: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Donnerstag, den 1. Februar, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober-Steuer- Jnspeïtor, Steuer- Rath Kamm zu Königsberg i. Pr. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, A E dem evangelishen Pfarrer Knierim zu Grebenstein im Kreise Hofgeismar, dem evangelishen Pfarrer Weinmann zu Heddesheim im Kreise Kreuznah, dem Direktor des rovinzial-Werkhauses Karl Warneck zu Moringen im Kreise Einbeck und dem Ersten Gerichtsschreiber, Kanzlei-Rath Pete bei dem Amtsgericht zu Königsberg i. Pr. den othen Adler-Orden vierter Klasse, sowie A dem jüdishen Religionslehrer Dr. Bär zu Biebrih im Landkreise Wiesbaden den Königlichen Kronen-Orden vierter Klafse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen. verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu er- theilen, und zwar :
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich
bayerishen Militär-Verdienst-Ordens:
dem Oberst-Lieutenant von Holbach, à la suite des Niederrheinishen Füsilier-Regiments Nr. 39, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als Kommandeur der Jnfanterie- Schießschule, und dem Oberst-Lieutenant Brix, à la suite dés Magde- burgischen Füsilier-Regiments Nr. 36, Direktor der Militär- Turnanftalt ; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgishen Haus- und Verdienst-Ordens des
Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Bahnhofs-Jnspektor der Lübeck-Büchener Eisenbahn-
Gesellshaft Harling zu Lübe: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sahsen-ernestinishen Haus-Ordens:
dem Betriebs-Jnspektor der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft, Regierungs-Baumeister Essen zu Meiningen, und
dem Wildmeister Weber zu Wildpark :
ferner : i des Ritterkreuzes des Königlich \chwedishen Nordstern-Ordens: den Regierungs-Räthen Breitenbach zu Hannover und Dr. Pie zu Altona; fowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedishen Wasa-Ordens: dem Eisenbahn-Betriebs-Sekretär Hillbrecht zu Altona.
Deutsches Reich.
Beranntmahung, betrefscnd die Abänderung des Formulars für die Unfall-Anzeigen.
Vom 1. Februar 1894.
An Stelle des durch die Bekanntmachungen vom 11. Sep- tember 1885, vom 23. Dezember 1887 und vom 23. März 1888 auf Grund des § 51 Abs. 4 des Unfallversicherungs- geseßes vom 6. Juli 1884, des § 59 des See-Unfallversiche- oge des vom 13. Juli 1887 und des §8 55 Abs. 4 des landwirth|haftlihen Unfalloersicherungsgeseßges vom 5. Mai 1886 festge)eßten Formulars für die „Unfall-Anzeigen“, welche gemáß S 51 Abs. 1 bis 3, bezw. § 58 Abs. 1 und 2 und Z 059 Abs. 1 bis 3 der angeführten Gesehe von dem Betriebsunternchmer an die Orts-Polizeibehörde zu er- statten sind, wird hierdurch das anliegende anderweitige For- mular mit der Maßgabe festgeseßt, daß die Benußung des alten Formulars behufs Verbrauchs der vorhandenen Bestände noch bis zum 1. Januar 1896 zugelassen wird.
Dies somit für den Bereich sämmtlicher auf Grund der Unfallversicherungsgeseße errihteten Berufsgenossenschaften T Les für den Bereih der See-Berufsgenossenshaft nur hinsichtlih der unter § 1 Abs. 1 Ziff. 2 des See-Unfall- verficherungsgeseßes fallenden Betriebe — gleihmäßig gültige Formular is nach Format, Farbe *) und Jnhalt bindend.
Das durch die obengenannte Befanntmahung vom 23. Dezember 1887 für die gung der auf dem Schiff während der Reise sih ereignenden Unfälle (8 57 Abs. 1 des See-Unfallversicherungsgeseßes), für die „Nachweisung“ der an Bord sih ereignenden Unfälle, welche die von der Führung eines Schiffsjournals entbundenen Führer kleinerer Fahrzeuge
*) Als Farbe ist die bisherige gelbe Farbe beibehalten, als lelag das Reichs-Papierformat bestimmt worden, Ein Muster tehe in den „Amtlichen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamtz" vom 1. Februar 1894.
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zu führen haben (§ 57 Abs. 2 a. a. O.), und für die vom Schiffsführer vor Antritt oder nah s der Reise zu erstattende „Unfall-Anzeige“ (§ 57 vorleßter Absagz a. a. O.) festgeseßte bisherige Formular bleibt bis auf weiteres in Kraft. Das Reichs-Versicherungsamt. Dr. BoDditer,
Berufêgenossenschaft : A E E Sektion : s L PELLCGHCNBMA E
VALEMUUBUNTELH C
(Name, Stand, Firma,
Betriebsbesiß [Ort, L
Straße, Hausnummer]) } ——— Genoffenschaftskata\ter Nr. — (vergl. Mitglied8\schein)
Unfall Anzetige an die Orts-Polizeibehörde zu reo (At)
Zur Beachtung.
1) Bei Vermeidung der geseßlihen Strafe ist von jedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person getödtet wird oder eine Körper- verleßung erleidet, welhe eine Arbeitsunfähigkeit (Beschränkung der Erwerbsfähigkeit) von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, von dem Betriebsunternehmer bei derjenigen Orts-Polizeibehörde Anzeige zu erstätten, in deren Bezirk fich der Unfall ereignet hat.
Die Anzeige muß binnen zwei Tagen nah dem Tage er- folgen, an welhem der Betriebsunternehmer von de nfall Kenntniß erlangt hat.
Für den Betriebêunternehmer kann Derjenige, welcher zur Zeit des Unfalls den Betrieb oder den Betriebstheil, in welhem sich der Unfall ereignete, zu [eiten hatte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behinderung - des Betriebsunternehmers ist er dazu verpflichtet. z
2) Wegen der Mittheilung bon Abshriften diefer Anzeige an die Vrgane der Berufsgenossenschaft (Vertrauensmann, Sektions- vorstand, Genossenschaftsvorstand) sind die Bestimmungen des Genossenschaftsftatuts maßgebend.
Für jede verleßte oder getödtete Person ist ein besonderes Anzeige- Formular auszufüllen.
1) Wochentag, Datum, Tages- zeit und Stunde des Un- falls.
a. Bezeichnung (Gegenstand) des Betriebes und
. Betriebstheil (Betriebs- zweig), in welchem der Verlette den Unfall erlitt — môöglichst nach der Bezeichnung (Ziffer) des Gefahrentarifs, wo ein folher vorhanden is —.
». Unfallstelle (Ort, Straße, Hausnummer 2c.)
. Vor- und Zuname, Wohn- ort, Wohnung der ge- tödteten oder verletten Person (bei minderjähri- aen Personen auch: des Vaters oder Vormundes).
». Im Betriebe beschäftigt als (Art der Beschäfti- ung, Arbeitéposten) ?
, Tag, Monat, Jahr der Geburt (wenn unbekannt, ungefähre Angabe des Lebensalters) ?
. Ledig, verheirathet, ver- wittwet ?
. Genaue Bezeichnung der Art der Verleßung und der verleßten Körper- theile (rechts und links zu unterscheiden).
. Ist der Verleßte dur den Unfall getödtet ?
. Wird die Verletzung vor- auésichtlich den od, oder
. eine (irgendwelhe) Be- einträhtigung der Er- werbs- ( Arbeits-) fähigkeit von mehr als 13 Wochen zur Folge haben ?
Wenn mögli, nah den Angaben des Arztes.
5) a. Ist für die Heilung ge-
forgt durch Aufnahme in ein Krankenhaus (genaue Be- zeihnung desfelben) ? oder durch anderweitige ärzt- liche Behandlung (zu Hause 2c.)? : I. des behan- Name, delnden, Wohnort, {I1. des zuerst Wohnung | zugezogenen Arztes.
. Arbeitet der- Verlette
trop der Verleßung weiter ?
. Gehört der Verletßte einer
Krankenkafsean ?(Genaue Bezeihnung und Sit der Kasse.)
. Bezieht der WVerlette
schon Unfall-, Fnvaliden- oder Altersrente ?
7) Veranlassung und Hergang
des Unfalls.
Hier ist eine möglich\t eingehende Schilderung des Unfalls zu gsben. Insbesondere ist die Arbeits\telle (zum Beispiel : Werkstätte, Wald, Feld, Stall U. \. w.), wo, fowie die Arbeit (Maîch ine 2c.), bei welcher fich der Un- fall ereignet hat, genau zu bezeichnen, O Falls unter Beifügung einer erläuternden Zeich- nung.
4 BSTARSE e S, N LFE VERE nr Sibi Z Seim: 30d Appa ny D ME A E erni R Se oû S ge Lu its. as atpini É
8) a.
Augenzeugen wi Vor- Unfalls undZu- name,
b. AnderweitigePer-[Stand,
fonen, die zuerst (Wohn- von dem Unfallt ort,
Kenntniß erbal-| Woh- ten haben nung.
9) Etwaige Bemerkungen (z. B.
Angabe von Vorkehrungen zur Verhütung ähnlicher Unfälle. War der Ver- n {hon vor dem Un- falle ganz oder theilweise erwerbsunfähig ? und an- deres mehr).
O denten Name des die Anzeige erftattenden Unternehmers
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oder Betriebsleiters.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
infolge der von der Stadtverordneten - Versammlung É t
Kottbus getroffenen Wahl den Stadtsyndikus Dreifert dasel als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) genannter
Stadt für die
bestätigen.
geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Dem Thierarzt Max Träger aus Kappel ist die von ihm
bisher interimistisch verwaltete Kreis - Thierarztstelle für den Kreis Belgard, und
dem Thierarzt Dreyer genannt Daweke zu Kall die
von ihm bisher interimistisch verwaltete Kreis - Thierarztstelle für den Kreis Schleiden definitiv verliehen worden.
Die Oberför sterstelle Kroppach mit dem Amtssi
-
zu Hachenburg im Regierungsbezirk Wiesbaden ist zum 1. April
Dn, die Oberförsterstelle zu Lautenburg im Regierungs-
und
bezirk Marienwerder zum 1. Mai d. J. anderweit zu besezen.
Gia A
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