1894 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

G S L D S ren ital Ld undi E E P E eie h G A ay E IRENERS R ags

2A 119, 158 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes a

end GADeTEEn worden. j : entenvertheilungsverfahren unterliegen die

Vertheilungsunterlagen (Arbeitsbescheinigungen 2c.) im allgemeinen einer freien Vrüfung des Nechnungs- bureaus. Dagegen is eine Nachprüfung der mate- riellen Rechtmäßigkeit des Rentenanspruhs im Rentenvertheilungsverfahren ausgeschlossen.

Der General-Lieutenant von Alberti, Kommandeur der 2. Division, ift mit Urlaub hier eingetroffen.

Der General-Lieutenant Graf Finck von Finckenstein, Kommandeur der 17. Division, hat Berlin wieder verlassen.

Der Königlih rumänishe Gesandte am hiesigen Aller- höchsten Hofe E di hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während feiner Abwesenheit fungiert der Legations - Rath Cuciurano als Geschäftsträger.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. Sculschisf „Nixe“ am 2. Februar in Bermudas eingetroffen und will heute, am 5. Februar, die Heimreise nah Plymouth fortseßen.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog hat sih der „Th. C.“ zufolge nah Freiburg im Breisgau begeben, um der Beisezung seines ehemaligen Erziehers, des Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Wardenburg, der am Freitag daselbst gestorben ist, beizuwohnen. Herr von Wardenburg ist auch in weiteren Kreijen bekannt durch die hervorragende Thätigkeit, die er im Dienst der freiwilligen Krankenpflege während des Krieges von 1870/71 in Frankreich entwickelt hat.

Der Landtag hat die Vorlage der Regierung über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Futternoth ein- stimmig genehmigt. Eine Erweiterung erhielt die Vorlage insofern, als die Regierung ermächtigt wurde, zur Deckung von Verlusten, die ohne Vershuldung der Gemeinden eintreten, Beiträge bis zur Hälfte der Höhe der Verluste, jedoch nicht über den Gesammtbetrag von 30 000 M, zu ge- währen. Der Abg. von Helldorff-Schwerstedt dankte der Regierung für ihre Hilfe, indem er zugleich die Erwartung aussprach, daß sie au ferner ihren Beistand gewähren werde, da die Nothfstände noch steigen dürften.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend von Budapest nah Wien zurückgekehrt. Auf der Rüfahrt hat der Kaiser dem Erzherzog und der Erzherzogin Joseph August in Preßburg einen Besuch abgestattet.

Das Wahlkomité des böhmischen konservativen Großgrundbesißes räth in einem Aufrufe an die Wähler von dem Beitritt zu der Gruppe des nationalen Großgrund- besißes ab, da dieje Gruppe die Grundanschauungen der kon- fervativen Partei, namentli deren religiöse Ueberzeugung niht berücksihtige und in ihrem Aufrufe der Sorge um den Bestand und die Kräftigung der Gesammt-Monarchie nicht gedenke. Der Beitritt zu jener Gruppe würde den konser- vativen Großgrundbesiß schwächen, den Gegnern der fonser- vativen Partei nüßen und der böhmischen Nation keinen Vor- theil bringen. : i: |

In dem Omladinaprozeß wurden vorgestern die Zeugen über die Straßenexcesse, über den Vortrag, der gegen das Kapital, den Großgrundbesiß und die Geistlichkeit auf- reizte und über die niht wiederzugebenden Aeußerungen und Thaten in Luzec, bei denen Sofkol belastet ist, vernommen. Das Protokoll des nah London geflüchteten Uhrmachers Hoch betrifft eine aufrührerishe Rede. Heute wird das Zeugen- verhor fortgeseßt werden.

Frankreich.

Der Präsident Carnot leidet einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge seit Mittwoch wiederum an rheumatischen Schmerzen und ist genöthigt, das Zimmer zu hüten. Dem vorgestrigen Ministerrath, der sih mit der Erledi ung der laufenden Angelegenheiten beschäftigte, wohnte der Präsident nicht bei.

L Die Zollkommission der Deputirtenkammer sprach fh am Sonnabend in einem Beschluß für eine Erhöhung des Zolls auf Mehl um 2/z des gegenwärtigen Zolls aus.

Wie verlautet, hat der Marine-Minister infolge eines persönlichen Zwischenfalls zwishen dem Admiral Gervais und dem Deputirten Guieysse in der Sißung der außer- parlamentarischen Marine-Untersuhungskommission vom Freitag beschlossen, den Admiral Gervais in der Kommission durch den Souschef des Generalstabs der Marine zu erseßen.

Durch eine den Zeitungen von der „Agence Havas“ zu- gegangene Mittheilung werden die Behauptungen, daß Cor- nelius Herz wichtige Aktenstücke beige, und daß die Regie- rung Schritte gethan habe, um deren Veröffentlihung zu ver- hindern, als jeder C GE entbehrend bezeichnet.

Die Hinrichtung Vaillant’s is gestern nah einem Besuche seines Vertheidigers Labori bei dem Präsidenten Carnot beschlossen worden. Die Nachriht wurde erst spät Abends bekannt. Seit Mitternacht strömte die Menge nah der Place de la Roquette, wo die Hinrichtung heute früh 7 Uhr 15 Minuten jtattfand. Vaillant starb mit dem Rufe: „Tod der bürgerlichen Gesellshaft! Es lebe die Anarchie !“ Zur Aufrechterhaltung der Ordnung waren umfassende Maß- regeln getroffen. Mehrere Kompagnien éépublikaniicher Garde sowie Polizisten bildeten eine Kette um den Plaß. Zwischen- fälle kamen nicht vor.

Rußland.

Am Geburtsfeste Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, des Chefs des St. Petersburger Grenadier-Regi- ments, hatte der Regiments-Kommandeur aus Warschau, dem Garnifonsort des Regiments, Seiner Majestät telegraphish einen Glückwunsch übersandt, auf den der „St. Petersb. Ztg.“ zufolge nachstehende telegraphishe Antwort erfolgte:

„Dem ausgezeihneten Regiment der St. Petersburger Grenadiere es Friedrich Wilhelm IIl. sende Ih Meinen wécnisten Dank für die Mir dur den Kommandeur übermittelten woblgemeinten Glück-

wünsche zu Meinem Geburtsfeste. Wilhelm R.“

Qwisthen Rußland und Griechenland haben, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, Verhandlungen behufs Abschlusses eines gt de ag Sb Hy begonnen. Die „Mosk. Wed.“ erfahren, daß demnächst zwischen Ru þß- land und Dänemark ein Handelsvertrag auf Grund- lage des Prinzips der Meistbegünstigung abgeschlossen werden soll.

Ftalien.

Der aus Gibellina gebürtige Soldat Mariano ist, wie „W. T. B“ aus Palermo meldet, am Sonnabend vom Kriegs- geriht wegen Theilnahme an den Unruhen in Gibellina zu 20 Jahren Militärgefängniß und Tragung der Gerichtskosten verurtheilt worden. : e

Das am Sonnabend in Rom verbreitete Gerücht von einer bedenklihen Erfrankung des Papstes wird von der „Agenzia Stefani“ für vollflommen unbegründet erklärt. Der Papst befinde sih sehr wohl. j

Der Kardinal Serafini ist am Freitag gestorben.

Spanien.

Aus Mazagan wird gemeldet, daß der Marschall Mar- tinez Campos am 28. Januar in Marak esch angekommen sei und am 31. Januar mit dem Sultan zusammentreffen sollte. Der Marschall hatte mit dem Großvezier eine zwei- ssttündige Unterredung. Nah Meldungen aus Meslilla wären daselbst 500 Reiter als Avantgarde einer größeren Armee eingerückt. Man glaube, daß der Sultan einen Zug zur Beitreibung der an Spanien zu entrihtenden Kriegs- entshädigung unternehmen wolle.

Dem „Temps“ wird aus Madrid gemeldet, der Sultan von Marokko wolle an Spanien ñur 10 Millionen Pesetas Kriegsentshädigung ohne Garantie bezahlen, weil sein im September vorigen Jahres gegen die Befestigungsarbeiten von ina erhobener Protest spanischerseits unbeachtet ge-

ieben sei.

Portugal.

Zwischen der Regierung und den Kaufleuten ist na einer Meldung des „W. T. B.“ in Betreff der Gewerbesteuer eine Einigung erzielt worden. Wie gerüchtweise verlautet, sind die Wahlen zur Deputirtenkammer auf den 25. Februar festgeseßt.

Bulgarien.

__ Der „Politischen Correspondenz“ wird aus Sofia gemeldet, daß der Ministerrath die Einsezung eines Zentralcomités für die Spendensammlung zur Errichtung des Denkmals für den Grafen Hartenau beschlossen habe. Zum Präsidenten des Zentralcomités sei der Unterrichts - Minister Zivkow er- nannt worden.

Amerika.

Wie der „Times“ aus Rio de Janeiro unter dem 30. Januar gemeldet wird, haben sih die fremden Diplomaten in einer Konferenz in einer der Anerkennung der Auf- ständischen als friegführender Partei günstigen Weise geäußert; der Vertreter der Vereinigten Staaten hat dem- gegenüber eine ablehnende Haltung eingenommen. Die Ge- sandten haben ihren Regierungen telegraphisch angerathen, beide Parteien als kriegführende anzuerkennen.

Nach einer Depesche des „New-York Herald“ aus Monte- video von vorgestern ijt der Transportdampfer „Jtaipu“, der fkfürzlih von Montevideo abgegangen war, in der Nähe von Bahia von einem Kreuzer der Aufstän- dishen genommen worden. An Bord des „Jtaipu“ befand sich der Admiral Gonsalvez, der im Begriff stand, den Oberbefehl über das Nordgeshwader der Negie- rung zu übernehmen. Jn New-York ist am Sonnabend aus Rio de Janeiro die Nachricht eingetroffen, daß die Re- gierungstruppen bei Curitiba geschlagen worden und daß in der Schlaht 200 Mann gefallen seien. Der Admiral de Mello habe eine Abtheilung von 1000 Mann nah einem Ort im Südwesten von Curitiba gesandt.

Jn Paris eingetroffenen Nachrihten aus Buenos Aires zufolge haben in Argentinien die Radikalen bei den Wahlen zum Kongreß gesiegt.

Nach einer Meldung aus Santiago de Chile hâtten ehemalige Offiziere Balmaceda’s die Kaserne der Artillerie angegriffen, seien aber zurückgeschlagen worden; fünf Personen feien getödtet und zahlreihe Verhaftungen vor- genommen worden.

Afrika.

Der bisherige deutshe General - Konsul in Kairo Graf von Leyden ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ vor- gestern von dort abgereist.

Australien.

Nach einer dem „Reutershen Bureau“ über Auland aus Samoa zugegangenen Meldung vom 27. v. M. habe Malietoa Maßregeln jur Unterwerfung der aufstän- dischen Häuptlinge ergriffen. Man glaube, daß die Beendigung des Kriegs nahe bevorstehe.

Parlamentarische Nachrichten.

Der heutigen 41. Sißzung des Deutschen Reichstags wohnten der Reichskanzler Graf von Caprivi sowie die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und Freiherr von Marschall bei. E

Der Abg. Freiherr von Unruhe-Bomst (Rp.) hat sein Mandat niedergelegt. i i

Auf der Lug steht die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1894/95, welche beginnt mit dem Etat des Neichskanzlers und der Reichskanzlei.

Beim Gehalt des Rei chskanzlers fragt der

Abg. Friedberg (nl.), ob die verbündeten Regierungen es mit den Interessen des Reichs für vereinbar halten, daß ein Bundesfürst des Deutschen Reichs Angehöriger eines fremden Staats ist. Jch muß gegen die immerhin möglihe Auffassung Verwahrung einlegen, als ob meine Anfrage irgend welhe Spiße gegen die E Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Sachsen-

oburg und Gotha hat. Die Frage ist für uns rein prinzipiell. Angesichts der über allem Zweifel stehenden Loyalität Seiner König- lichen Hoheit des Herzogs ist die Frage vollkommen objektiv zu beurtheilen. Es handelt sih nicht um eine staatsrechtliche Frage ; nah NReichsreht i} derjenige Bundesfürst, der nach der Erb- folgeordnung eines Einzelstaats dazu berufen ist. Etwas Anderes ist es, ob ein solcher Zustand, daß ein deutsher Bundesfürst Unterthan eines auswärtigen Staats ist, erwüns{cht und mit den Interessen des Deutschen Reichs vereinbar erscheint. In weiten Kreisen der Bevölkerung ist man überzeugt, daß dieser Zustand auch mit dem

deutschen Nationalgefühl nit verträglich ist und daß dem ein Ende dadurch gemacht werden könnte, daß der Herzog aus dem englischen Unterthanenverband ausêtritt. Daß es nit gesehen, hat vielfa be- rechtigte Mißstimmung hervorgerufen. Träger der Reichsgewalt sind die verbündeten Regierungen, und jeder deutshe Bundesfürst ist ein integrierender Faktor der Souveränetät des Reichs. Die Souveränetät ist eine aussließende Eigenschaft, man kann sie besißen oder nicht be- figen, und sicher besißt sie der nit, der einen Befehl von einem auswärtigen Staate empfangen kann. Die Doppelstellung Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha hat auch {on Folgen nach sih gezoger, die für das deutsche Nationalgeffihl verleßend sind. Im O Parlament hat man darüber debattiert und hat dargethan, daß die englischen Steuerzahler niht verpflihtet seien, zum Unterhalt eines deutshen Bundesfürsten beizutragen. All das legt den Wunsch nabe, daß der Herzog die Konsequenz seiner Thronbesteigung zieht; denn man fann mit Recht verlangen, daß ein deutscher Bundesfürst Deutscher is und sonst nichts. Die Sache hat Interesse über Sachsen-Coburg und Gotha hinaus. Es ift allerdings ein weitverbreiteter Irrthum, daß der Herzog nicht der deutschen Nationalität angehört; im Gegentheil, nah dieser Seite bietet die Thronbesteigung in Sachsen - Coburg und Gotha nicht die mindesten Bedenken. Zwar is seinerzeit der Prinz - Gemahl Albert durch Naturalisations8akte in den englishen Staats- verband aufgenommen worden, er hat aber sein deutsches Unterthanenverbältniß dadur nicht verloren, und es ist kein Zweifel, daß auch seine Rechtsnachfolger Deutsche sind. Es ift aber niht ausgeschlossen, daß in Zukunft einmal der Fall eintritt, daß ein früher deutsches Fürstengeshlecht, das längst _aus dem deutschen Unterthanenverbande ausgeschieden is, in einem deutshen Bundesstaat zur Thronbesteigung gelangt. Dadurch wird gewissermaßen ein Faktor der Fremdherrschaft in „Deutsch- land eingeführt. Daß unsere Reichsverfassung diesen Fall nicht vorgesehen hat und darüber feine Bestimmung ge- troffen hat, erscheint mir als eine bedauerlihe Lücke. Jch frage des- halb zweitens, ob die verbündeten Regierungen geneigt sind, Sorge dafür zu tragen, daß diese Lüdke ausgefüllt wird. (Schluß des Blattes.)

Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Ge- seßes, betreffend den Schuß der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege, vorgelegt worden.

§ 1. Die Vorschriften der Landesgesetze, nah welchen das Recht,

Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien be-

troffene Tauben der freien Zueignung unterliegen, finden auf Militär- brieftauben keine Anwendung. Dasselbe gilt von landesgeseßlichen Vorschriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigenthümer des leßteren gehören.

§ 2. Insoweit auf Grund landesgeseßlicher Bestimmungen Sperr- zeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf Militärbrief- tauben keine Anwendung.

§ 3. Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Brieftauben, welche der Militär-(Marine-)Verwaltung gehören oker derselben gemäß den von ihr erlassenen Vorschriften zur Verfügung gestellt und welche mit dem vorgeschriebenen Stempel versehen sind.

§ 4. Für den Fall eines Krieges kann durch Kaiserliche Ver- ordnung bestimmt werden, daß alle geseßlichen Vorschriften, welche das Tödten und Einfangen fremder Tauben gestatten, für das Reichs- gebiet oder einzelne Theile desselben außer Kraft treten, sowie daß die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Nachrichten ohne Genehmigung der Militärbehörde mit Gefängniß bis zu drei Mo- naten zu bestrafen ift.

In der Begründung heißt es:

Wiederholt haben die Vereine von Brieftaubenliebhabern Klage darüber geführt, daß die über das Halten und Fangen von Tauben zur Zeit bestehenden landesgeseßlihen Vorschriften den auf Züchtung und Ausbildung von Brieftauben gerihteten Bestrebungen nicht überall einen genügenden Schuß bieten. Die Berechtigung der erhobenen Klagen ift niht in Abrede zu stellen. Zunächst wird das Recht zum Halten von Brieftauben in unerwünshter Weise eingeschränkt durch die in dem Preußishen Allgemeinen Landreht (Theil L Tit. 9 &S 111 bis 113) und der Gesetzgebung einiger kleinerer Bundesstaaten enthaltenen Vorschrift nah - welcher die Berechtigung zum Halten von Tauben an die Vorausfeßung eines gewissen landwirthscaftlihen Besißes geknüpft ist. Ferner wird die Ausbildung der Brieftauben dadur erschwert, daß zum Schu der Felder während der Saat- und Erntezeit fast überall in Deut\ch- land Sperrzeiten für den Taubenflug eingeführt find. Endlich giebt die im Gebiet des französishen Rechts geltende Bestimmung, wona die in ein fremdes Taubenhaus übergehenden, freiwillig dort ver- bleibenden Tauben Eigenthum des Besißers des Taubenhauses werden, dazu Veranlassung, daß gerade die besonders werthvollen Brieftauben bäufig in mißbräuchliher Weise angelockt und weggefangen werden. Eine dem Bedürfniß einer erfolgreichen Brieftaubenzucht entsprehende Negelung des Gegenstandes erscheint umsomehr geboten, als neuerdings seitens der Militär- und Marineverwaltung auf die Verwendung von Bricf- tauben zum Zweck des Nachrichtenwesens im Kriege Bedacht genommen worden ist. Zur Zeit find niht nur in den größeren Waffenpläßen Brieftaubenstationen eingerichtet, sondern es Laben auch die Vereine

von Brieftaubenliebhabern vielfach si verpflichtet, ihre Tauben auf

den von der Militär- und Marineverwaltung gewünschten Flugrihtungen auszubilden und ihr im Kriegsfall zur Verfügung zu stellen. Mit Rücksicht darauf, daß Brieftauben von Tauben anderer Art, insbesondere im Fluge, {wer zu unterscheiden sind, würden die Brieftauben den wirksamsten Schuß erhalten, wenn die Aufhebung aller geseßlihen Vorschriften, welche das Tödten oder Ein- fangen fremder Tauben gestatten, in Aus\fiht genommen werden könnte. Ein folches Vorgehen erscheint jedoch vom Stand- punkt der landwirthshaftlihen Interessen bedenklih, Die auf Landesrecht beruhenden Beschränkungen der Taubenhaltung und des Taubenflugs sind auf den thatsählidßen Verhältnissen auf- gebaut, haben sich nach dem vorhandenen Bedürfniß weiter entwidelt und entsprehen auh jezt noch dem landwirth- schaftlihen Interesse. Das Bedürfniß nah derartigen Vorschriften ift, dem jeßigen intensiveren landwirths{aftlihen und gärtnerishen Be- triebe entsprehend, fogar in \steigendem Maße vorhanden. Kann somit die S ladrung eines besonderen Schutzes nur für Brie ftauben in Ausficht genommen werden, so empfiehlt es ih sugleicse um auf die Befißer von Brieftauben zu Gunsten der militärishen Interessen ein- zuwirken, diesen Schuß auf Militär-Brieftauben, d. h. solche Brieftauben zu beschränken, welche der Militär: (Marine-) Verwal- tung gehören oder derselben für den Kriegsfall zur Verfügung ge- stellt sind.

Die Kommission des Reichstags für den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Reihs-Stempelabgaben gesetzes berieth nah dem Bericht der „Nat.-Ztg.* im weiteren Verlauf der Sißzung am Sonnabend die Nr. 2 des Art. 1 der Novelle zum Stempel- steuergeses, welhe § 12 Abs. 2 und 3 folgendermaßen formulieren will: „Wird bei Kommissionsgeshäften für einen auswärtigen Kom- mittenten, welcher seinerseits als Kommissionär eines Dritten handelt, die Schlußnote mit dem Zusaß „in Kommission“ ausgestellt, so bleibt das Abwickelungsgeschäst zwischen ihm und seinen Kommittenten von der Abgabe befreit, wenn er die Shlußnote mit dem Vermerk versieht, daß fd eine versteuerte, über denselben Betrag oder dieselbe Menge und denselben Preis lautende Schlußnote mit zu bezeihnender Nummer in seinen Händen befindet. Umfaßt eine Schlußnote ein S eschäft und gleichzeitig ein zu einer späteren Zeit zu erfüllendes faufgeschäft über Effeften oder Waaren derselben Art und in demselben Betrage, beziehungsweise derselben Menge (Report-, Deport-, Kostgeschäft), so ist die Aufgabe nur für das dem Werthe nah höhere dieser beiden Geschäfte zu berechnen.“ Hierzu liegt eine große Anzahl bon Abänderungsanträgen vor. Der Abg. Träger (fr. Volkëp.) beantragt, das Wort „auswärtigen“ vor „Kommittenten“ zu \treichen.

Der Abg. F von Buol (Zentr.) wendet sich gegen diesen Antrag, ak I N TeO ler und Abg. Gat worauf schließ ih der Abg. Träger feinen Antrag zurückzieht. Der bg. Graf von Arnim (Rp.) beantragt, den ganzen Absatz von den Worten „Umfaßt eine Schlußnote®* an zu streichen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Arnim gegen vier Stimmen abgelehnt. Abg. Dr. Friedberg (nl.) bean- tragt sodann, im Ny statt der Worte „Effekten und Waaren“ zu seßen: „im Tarif Nr. 4 bezeihnete Gegenstände“. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Ebenso der ganze § 12. Abg. Träger beantragt nunmehr, dem § 12 folgenden Zusaß anzufügen : „Uneigentliche Leihgeschäfte, d. h. solche, bei denen der Empfänger be- fugt ist, an Stelle der empfangenen Gegenftände andere Gegenstände gleiher Art zurückzugeben, sowie Tauschgeshäfte werden nicht als abgabepflihtige Anschaffungsgeshäfte angesehen, wenn dieselben ohne Ausbedingung eines Leihgeldes, Entgelts, Auf- eldes oder einer sonstigen Leistung abgeshlofsen werden.“ Nach kurzer Berathung wird der Antrag Träger abgelehnt. § 18 wird in der von der Regierun Lorased! annen Fafsung, wie folgt, angenommen: „Wer den Vorschriften im § 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abf. 1 und 2 und § 14 zuwiderhandelt, oder eine Sthlußnote wahr- heitéwidrig mit dem im § 12 Abs. 2 bezeichneten Vermerk versieht, hat eine Geldstrafe verwirkt, welhe dem fünfzigfahen Betrage der binterzogenen Abgabe gleichkommt, mindestens aber 20 M beträgt." Der Abg. Graf v. Arnim (Np.) beantragt, folgenden Abf. 2 anzufügen :

„Wer in einer Abrehnung Stempelbeträge in Anrechnung bringt,

ohne taß dieselben in Gemäßheit der Vorschriften dieses Gefeßes zu verwenden waren, hat eine Geldstrafe verwirkt, welche dem fünfzig- fachen Betrage des zu Unrecht in Rechnung gestellten Stempelbetrags gleihfommt, mindestens aber 30 4 beträgt.“ Er zieht jedoch vorläufig seinen Antrag zurück, nachdem ihn der Staats- sekretär Dr. Graf von Posadowsky für überflüssig erklärt hat, we ihn aber in zweiter Lesung in veränderter Fassung wieder, auf- nehmen.

Bei der heutigen Fortseßung der Berathung stand der neu vor- geschlagene Abs. 2 des § 38 zur Verhandlung, welcher lautet: „Die Landesregierungen bestimmen höhere Beamte, welche die Schhriftstücke der öffentlihen und der von den Aktiengesell- schaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien, eingetragenen Genossenshaflen oder Gesellschaften mit beshränkter Haftung betriebenen Bank-, Kredit-, Versicherungs- und Transport» anstalten, sowie der zur Erleichterung der Liquidation von Zeit- eschâften bestimmten Anstalten (Liguidationsbureaux u. f. w.) bezüg- ih der Abgabenentrihtung nah näherer Vorschrift des Bundesraths zu prüfen haben. Die Steuerdirektivbehörden können in ein- zelnen Fällen anordnen, daß auch bei-anderen On, welche abgabepflihtige Geschäfte der in Nr. 4 des Tarifs bezeichneten Art (Kauf- und fonstige Anschaffungsgeschäfte) gewerbsmäßig betreiben oder vermitteln, eine Prüfung der Abgabenentrihtung durch höhere Beamte vorzunehmen ist.“ Der Abg. Schneider (fr. Volksp.) ist der Meinung, daß eine \{härfere Kontrole als bisher faum erforder- lih sein dürfte, und beantragt, die eingetragenen Genossenschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung von der Kontrole auszunehmen. Der Abg. Gamp (Np.) beantragt folgende Fassung: „Die Steuer- direktionébehörden können bei solhen Perfonen, welche wiederholt wegen Abgabenentziehung bestraft worden sind, eine Prüfung der Ab- gabenentrichtung durch höhere Beamte anördnen , wenn diese Personen abgabepflichtige Geschäfte der in Nr. 4 des Tarifs bezeichneten Art ge- werb8mäßig betreiben oder vermitteln. Der Staatsfekretär Dr. Graf von Posadowsky vertritt die Fassung der Regierungsvorlage und betont, daß die Nevision nur durch höhere Beamte vorzunehmen is. Die kontrolierenden Beamten würden wohl fast niemals Geschäftêgeheim- niffse verrathen, dazu seien sie zu gewissenhaft. Der Abg. Richter (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß man mit der bisherigen Kon- irole recht gut auêgekommen sei. Darauf beantragt der Abg. Gamp, im bestehenden fd hinter den Worten „bezüglihe Schrift- stücke" hinzuzufügen: „innerhalb eines Jahres von Ausstellung der betreffenden Schriftstücke ab“, ferner den § 13 wie folgt zu fassen: „Die Schlußnoten sind, nah der Zeitfolge numeriert, von den in §38 bezeichneten Personen fünf Jahre, von anderen Personen ein Iahr lang aufzubewahren.“ Bei der Abstimmung wird der Antrag Schneider auf Aus\s{luß der Genossenschaften von der Kontrole angenommen; der Schlußsaß der Regierungsvorlage auf Kon- trole von einzelnen Banquiers wird abgelehnt; der Antrag Gamp fällt mit Stimmengleichheit. Die Berathungen der Kommission werden morgen fortgeseßt.

Die Wahlprüfungskommission des Reichstags beantragt, den Beschlùüß über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Will (dkonf.) im 1. Wahlkreise Stolp-Lauenburg des Regierungs- bezirks Köslin bis zum Eingang weiterer Ermittelungen auszuseßen.

_ Auf der Tagesordnung der morgigen 10. Plenarsitzung des Haufes der Abgeordneten steht als einziger Gegenstand die erste Berathung des Geseßentwurfs über die Landwirth- \chaftskammern.

Kunft und Wissenschaft.

___An dem heutigen Tage (5. Februar) sind hundert Fahre ver- ‘lossen, seitdem König Friedrich Wilhelm 11. das Patent wegen Publikation des neuen Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten erlassen hat. Das Patent lautet in seiner Einleitung:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. f. w. thun kund und fügen hiermit Jedermann zu wissen: Nachdem Wir die bereits unterm 20. März 1791 vorläufig bekannt gemahte Geseßsammlung für Unsere Staaten einer nohmaligen MNevision zu unterziehen für gut gefunden haben und dieselbe nunmehr dergestalt eingerichtet ist, daß Wir dur ihre wirklihe Einführung Unsere landesväterliße Intention in jeder Rücksicht zu erreihen Uns versichert ‘halten können, fo haben Wir resolvieret, besagte Gefeßsämmlung in dieser ihrer eßigen Gestalt und mit den darin gemachten Verbesserungen unter dem Titel „All- gemeines Landrecht für die preußischen Staaten" hierdurch anderweit publizieren zu laffen, in Unsern gesammten Landen wirklich einzuführen und diesem allgemeinen Landrechte vom 1. Junius 1794 an volle Geseßeskraft beizulegen ; also, daß nah diesem benannten Tage das- selbe bei Vollziehung und Beurtheilung aller rechtlihen Handlungen und deren Folgen, sowie bei Entscheidung der si ereignenden Rehts- streitigkeiten zum Grunde gelegt werden soll. (Hierauf folgen die näheren Bestimmungen unter den Nummern I bis XVIII.)

So geschehen Berlin, den 5. Februar 1794.

(L. S.) Friedrihch Wilhelm. ° Carmer.“

In der Königlichen National-Galerie ist s

im zweiten Corneliussaale eine Ausstellung von Aqua- rellen aus dem Besiß der National-Galerie eröffnet worden. Ausgelegt ist insbesondere ein großer Theil der von dem verstor- enen Dr. Theodor Wagener der Königlihen Sammlung vermachten Blätter.

L— Kunstgeshihtlihe Gesellschaft. eti era as am 26. Januar im Kaiserhof. s p e LTUN E a E e gn e Suleen : ) eilte zunächst mit, daß jüngsthin ein Dürerbi aus deutschem Privatbefiß von der Verwaltung der Londoner National

Gallery käuflih erworben wurde. Es ist das bekannte Selbstbildniß des Meisters aus der ehemaligen Sammlung Felix in Leipzig, ein Jugendwerk, das leider dur Reftaurierung sehr gelitten hat. Dieser Umstand bewog die Verwaltung der Berliner Galerie bei dem außero?kdentlih hohen Preis (etwa 120 000 4) dazu, von dem Ankauf des Bildes abzusehen. Weiterhin sprach der Geheime Regierungs-Rath Dr. Bode über: „Kunstsammlungen im Privatbesiß in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika.“ Alle sind sie sehr jungen Datums, sie reihen in ihrer Entstehung nicht über zehn Jahre zurü.

älterer Sammler ragt bloß Mr. Quiney Shaw zu Boston hervor,

“der bereits in den fünfziger und sechziger Jahren, mit nicht sehr be-

deutendem Aufwand, aber von richtigem Verständniß geleitet, die Werke eines Millet, Rousseau, Daubigny, Corot u. \. w. zu sammeln begann. Er besißt heute die gewäblteste Privatsammlung Amerikas und die werthvollste Sammlung für moderne französische Malerei überbaupt. Von Millet's Kunst bekommt man erst cinen ausreichen- den Begriff, wenn man diese Sammlung gesehen hat; erst fo lernt man seine Vielseitigkeit bewundern. Von Werken älterer Kunst dieser Sammlung sei besonders eine interessante Thon-Porträtbüste von der Hand des Verrocchio hervorgehoben. Sie zeigt uns Lorenzo dei Medici im Alter von 17—18 Jahren. Die bekannten, mit den Fahren und durch Krankheit bis zur Unschönheit verhärteten Züge wie sie namentlih die Berliner Büste aufweist haben hier einer damit seltsam fkontrastierenden Jugendanmuth Play gemaht. Von Bostoner Privatsammlungen behandelte der Vortragende noch die Sammlung des Mr. Frederick Ames, um sodann, auf die New-Yorker Sammlun- gen übergehend, namentlich die acht Rembrandt's der Sammlung Havemeyer hervorzuheben. Fernere Privatsammlungen New-Yorks find die des Mr. Stewart Smith, Mr. Jesup, Mr. Beers, Mr. Hoe, Mr. Chase. Jn RFcago sah der Vortragende die Kunstshäßze des Mr. u infon, Mr. Nyerfon, Mr. Ellesworth und die Sammlung des Mr. Jerkes, die wiederum vier bedeutende Rembrandt?s E In Montreal besuchte der Vortragende die Sammlungen des Mr. George Drummond und des R. B. Angus. Der Bestand an Ge- mälden und Bildwerken älterer Kunst; sowie an Werken moderner französisher Malerei in allen diefen Sammlungen muß, nah den Ausführungen des Redners, als ein quantitativ wie qualitativ höht hervorragender bezeichnet werden.

In derselben im a hielt der Geheime Regierungs-Nath, Direktor des Königlichen Kupferstihkabinets Dr. Friedrih Lippmann einen Vortrag: „Ueber einen deutschen Stecher des 15. JFahr- hunderts, den sogenannten Meister des Amsterdamer Kabinets.“ Der namenlose Meister jener äußerst seltenen Blätter, von denen sih die Hauptmasse (80 Stück) seit 1806 im Rijks-Prenten- Kabinet zu Amsterdam befindet, und der von diesem Auf ewahrungs- orte feine Bezeichnung erhalten hat, bietet eines der größten Räthsel der Kunstgeschichte des 15. Jahrhunderts dar. Weder sein Name, noch der Ort feiner Thätigkeit ist uns bekannt. Wir besißen von ihm 89 Stiche, eine im Berliner Königlichen Kupferstichkabinet befindliche e Saug und ein dem Fürsten Truchseß Waldburg-Wolfegg ge-

örendes Buch, das sogenannte „Mittelalterliße Hausbuh“. Letzteres wurde “in D ISe Nachbildung von der Verwaltung des Germanishen Museums herausgegeben, die Stiche aber und die Zeichnung liegen nunmehr getreu reproduziert vor in einer Sonder- publikation der „Internationalen Chalkographischen Gesellschaft“ von 1893—1894. Der beigegebene Text rührt von Professor Dr. Mar Lehrs her, läßt aber die Frage nah der Persönlichkeit des Meisters, als unlösbar, auf sih beruhen. Geheimer Regierungs-Rath Dr. Lipp- mann unternahm es nun, der Lösung des Räthsels um einen Schritt näher zu kommen. Der Meister gehört niht, wie man ehedem, dur den Aufbewahrungsort seiner Stiche verleitet, wohl meinte, nah Hol- land; er ist vielmehr, wie {on Harzen vermuthete, ein Oberdeutscher und gehört speziell der {wäbischen Schule an. Man hat ihn mit Bartholomaeus Zeitbloom zu identifizieren versuht, man fühlte ih bei seinen Arbeiten an Schongauer gemahnt. Die Blätter sind mit ungemeiner Leichtigkeit und Feinheit entworfen, entfalten eine Fülle von Humor, weisen aber daneben auch Ernst und tragische Kraft der Komposition auf. Das leßtere is namentlih der Fall auf dem Stiche: „Die drei Todten und die drei Lebenden“, einem der be- deutendsten Vlätter des 15. Jahrhunderts. Der Vortragende glaubt,

- dieses Stecherwerk Hans Holbein dem Aelteren zuschreiben zu follen.

Diese Ansicht des Vortragenden, die hier zum ersten Mal öffentli ausgesprochen wurde, hat, bei privater Mittheilung, vielfa Beistim- mung gesunden. Ueber Hans Holbein den Aelteren wissen wir aller- dings nur wenig. Er wurde 1460 geboren und starb 1524, wuchs auf in den spätgothischen Traditionen der oberdeutshen Schule und entwickelte sich zu einem Künstler der Renaissance. Das Hauptwerk dieser seiner späteren Epoche is der Sebastian-Altar in München. Holbein der Aeltere muß mehrfach Reisen gemaht haben. Er batte in seinem Leben viel mit materieller Noth zu kämpfen. Uns inter- essiert hier nur seine frühe Epoche, denn nur dieser könnten die in Rede stehenden Blätter angehören. Einen Maler in feinen Stichen wiederzuerkennen bietet an sich große Schwierigkeiten. Schwieriger noh wird die Sache, wenn, wie hier, auch an Gemälde-Vergleihungsmaterial nur wenig vorliegt und wenn zu berücfihtigen ist, daß bei den Bildern zum theil die Arbeit von Gesellenhänden anzunehmen sein wird. Trot- dem so meinte der Vortragende sind Analogien zwishen den Stichen des Meisters vom Amsterdamer Kabinet und den frühen Ge- mâlden Hans Holbein’s des Aelteren herauszufinden. Wenn man si diese Blätter fest einprägt und vergleiht mit dem, was uns an Bil- dern von Holbein dem Maleren erbalten ift, so bestärkt fih in uns die Meinung von der Identität des Urhebers diefer Werke. Einzelne vollständige Üebereinstimmungen würden noch niht viel beweisen, so ¿. B., wenn wir einen Kopf eines Skizzenbuhhblattes in Basel ganz unverändert auf einem Blatte des Amsterdamer Kabinets wiederfinden. Hier könnte ja an eine einfahe Kopie gedaht werden. Das Haupt- gewicht ist vielmehr zu legen auf die kleinen carakteristishen Merk- male, welche der Vortragende an der Hand der ausgelegten Repro- duktionen im einzelnen nahwies. Aufmerksam machte er au auf den Umstand, daß Künstler gern ihren LEenen Kopf zum Modell für die Köpfe ihrer gemalten Gestalten nehmen. Holbein's des Aelteren Bildniß weist nun eine eigenthümlihe Bildung des Bartes, der Stirn, der Nase auf, welhe Merkmale wir bei den Köpfen auf den Stichen des Amsterdamer Kabinets wiederfinden. Holbein wird die leiht mit der Schneidenadel anf weihes Kupfer hingeworfenen Stiche wohl mehr nur als Versuche betrahtet haben. Sie müssen alle einer ganz kleinen Epoche seines Lebens angehören, da sie in der Technik keinerlei Entwickelung erkennen lassen. Die so- ungemein zart geshnittenen weihen Platten hielten nur wenige Drucke aus. Daher erklärt sich die geringe Anzahl der erhaltenen Abdrücke, daher wobl au der Umstand, daß der Künstler mit der Arbeit bald aufhörte : er wird eben, bei seiner mangelhaften E des technischen Ver- fahrens, niht auf seine Rehnung gekommen sein. Troßdem waren die Blätter im 15. Jahrhundert durhaus nicht so unbekannt. Israel van Meckenen und der Meister B S haben sie mehrfach kopiert. Jhr Einfluß zeigt sich noch bei Schongauer und selbst bei Dürer. Israel van Meckenen kopierte auh Gemälde des âlteren Men, und so fände sih auch in dieser Thatsache eine indirekte Bestätigung unserer Hypothese. Mehrere der Blätter ersheinen uns wie Vorahnungen der Todtentanzdarstellungen Hans Holbein's des Jüngeren.

__ Verr Direktorial-Asfistent Dr. Jaro Springer legte von neuen literarishen Erscheinungen vor: K. Lange und F. Fuhse, Dürer's Schriftliher Nachlaß. Halle a. S. 1893. Henri Hymans, Lucas Vorstermann. Bruxelles 1893. St. Beißel, Vatikanishe Minia- turen. Freiburg i. Br. 1893.

Die Großherzoglih sächsische Staatsregierung hatte dur die unter Mitwirkung der Physikalish-tehnishen Reichs-Anstalt erfolgte Er- rihtung einer El enttametor rüfungs8anjstalt in Jlmenau den Interessen der Wissenschaft, für die Präzisions-Instrumente dieser Art von der allergrößten Bedeutung sind, erheblichen, lebhaft aner- kannten Vorschub geleistet. Ebenso willklommen wird eine weitere Maßnahme der Regierung sein, nämli die Errichtung einer Lehr- lingswerkstätte und Fahshule für Glasinstrumentan; Arbeiten in Ilmenau in Verbindu: g mit jener Anstalt. Nah der an den Landtag des Großherzogthums gelangten

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Vorlage sollen, soweit die Kosten niht %ckurch die Ueber- shüfse der Prüfungsanstalt gedeckt werden, 6000 Æ jährli für diese Fahshule aus Staatsmitteln verwendet werden, Zwet der Sule ift zunähst, Fürsorge zu treffen, daß der Thermometer-Prü- fungsanftalt der nöthige Bestand an technisch ges{ulten und ausge- bildeten Arbeitern zur Verfügung steht, dann aber auch die Sicherung eines tüchtigen Arbeiterstammes der thüringishen Glasinftrumenten- Fabrikation überhaupt.

Gesundheit&wesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

L Spanien.

___ Verkünfte aus der Umgegend von Namur unterliegen in spanischen

e einer mindestens dreitägigen Beobachtung, wenn sie mit reinen

[ttesten ankommen. Enthalten jedoch die Atteste Bemerkungen über

einen vorgekommenen Cholerafall, so tritt Quarantäne ein. L Schweden. j

_ Dur Bekanntmahung des Königlih s{chwedis{en Kommerz-

Kollegiums vom 1. d. M. find die belgischen Provinzen Namur und

Limburg für choleraverseucht erklärt worden.

; : Norwegen. i:

Die von dem Königlich norwegischen Justiz- und Polizei-Departe- ment am 1. September v. F. erlafsenen Bestimmungen, betreffend die Meldungspfliht der Reisenden in Norwegen, sind unter dem 31. v. M. außer Kraft geseßt worden. (Vergl. „R.-Anz.“ Nr. 216 vom 8. September 1893.) ;

S = Argentinten.

Die für Herkünfte aus europäishen Häfen noch bestehende Ouarantäne ift durch Dekret des Präsidenten der Republik vom 19. Dezember 1893 aufgehoben worden. (Vgl. „R.-Anz.“ Nr. 236

vom 2. Oktober 1893.)

S / Australien.

Die für Herkünfte aus den europäischen Häfen in Neu-Süd- Wales angeordnete Quarantäne is durch Verordnungen vom 19. und 27. Dezember 1893 aufgehoben worden. (Vgl. „R.-Anz.“ Nr. 279 vom 21. November 1893.)

Handel und Gewerbe.

__ Der Zentralausschuß der Reichsbank versammelte ih heute Vormittag 10 Uhr im Reichsbankgebäude. Nach dem Vortrage des E Reichsbank-Präsidenten, Wirk- lichen Geheimen Raths Dr. Koch hat si die Lage der Bank ungemein gekräftigt. Während die Anlage seit dem 6. Januar d. F. um 97, seit dem 31. Dezember v. J. um 188 Millionen ge- fallen ist und zwishen 26 und 40 Millionen weniger beträgt als in den 4 Vorjahren, is das Metall seit dem 6. Ja- nuar d. J. um 71, seit dem 31. Dezember v. J. um 82 Millionen, das fremde Geld um 77 bezw. 35 Millionen, die steuerfreie Notenreserve um 194 bezw. 245 Millionen gestiegen. Der Börsendiskont is seit dem 18. v. M. stetig im Fallen und in Berlin und Hamburg um volle 2 Proz. niedriger als der Bankdiskont. Nachdem auch die Bank von England noch ihren Zinsfuß von 3 auf 21/, Proz. ermäßigt hat, besteht nah Ansicht der Reichsbank- verwaltung kein genügender Grund, den Diskont von 4 Proz. noh länger aufrecht zu erhalten, zumal im Februar eine weitere Besserung der Lage der Reichsbank zu er- warten ist. Allerdings sind die fremden Wechsel- kurse gestiegen, blieben indessen doch nicht unerheblih vom Goldpunkt entfernt, und es is von einem Goldexport nichts zu bemerken gewesen. Der hiernach beabsichtigten Ermäßigung des Diskonts unde des Lombardzinsfußes um ein volles Pro- zent wurde von keiner Seite widersprohen. Etwas Weiteres war nicht zu verhandeln.

Theater und Musik.

i Königliches Schauspielhaus.

__ Hans von Gumppenberg?s einaktige Komödie „Die Minnekönigin“ und. Emil Gött?s Lustspiel „Verbotene Früchte“, das einem Zwischenspiel des Cervantes nachgearbeitet ift, erlebten am Sonnabend ihre von Erfolg gekrönte erste Aufführung. Die Welt der strittigen Meinungen, der literarischen Fehden, der morali- {en und ästhetishen Zwistigkeiten versinkt hinter dem romantischen Bilde des Minnehofes in der Auvergne, dem die \{öne Gräfin Revanse vorsteht. In s{üchternem Keime nur zeigt si der Widerstreit zwischen dem unshönen Naturalismus und der schönen Form. Bohemund von Stauff, der sonderbare Shwärmer, der in seinem Minneritterkostüm, s{ön wie ein junger Held, die Frauenherzen lockt, entstellt sich bis zur Däßlichkeit, um zu erfahren, ob die {ône Repanse sein \{önes Aeußere oder fein inneres Selbst liebt. Die Schöne hat aber den Schelm im Nadcken und tritt ihrem Geliebten ebenso vernac- läfsigt, derb und unshön in Kleidung, Wort und Geberde gegenüber, sodaß dem philosovhishen Zweifler graut und er nah der s{hônen Form, der anmuthigen Bewegung sehnsuchtsvoll seufzt. Diese einfahe Lebensweisheit, daß der Mensh die s{chöne Seele auch gern in s{öner äußerer Gewandung erscheinen sieht, drückt der Verfasser in zierlihen und feinsinnigen Versen aus, denen es nicht an Humor und Wiß gebriht. Zu den weltbewegenden Werken gehört die kleine Komödie nicht, aber in ihrer Zierlichkeit, Heiterkeit und Anspruchslosigkeit unterhält sie und ruft echten Froh- finn wah. Frau von Hochenburger als Minnekönigin war voll [chwärmerischer Anmuth in ihrem königlihen Gewand und voll derber Neckerei in ihrem unverfälshten Naturkostüm. Den jungen Wage- muth, der sih freiwillig der äußeren Anmuth begiebt, spielte Herr Matkowsky mit komischen Pathos.

Einen derberen Ton voll Scherz und Fröhlichkeit {lug das zweite Lustspiel „, Verbotene Früchte“ an. Die lustige Idee des Cervantes, in der wir ein junges, von einem eifersühtigen Gatten grundlos geplagtes Weib, nah verbotenen Früchten lüstern, galante Händel anknüpfen sehen, die durch die vorzeitige Heimkehr des Gatten glüdcklich unterbrohen werden, is von Emil Gött zu einem wirklichen Lustspiel geshickt erweitert worden. Der Aufbau der Handlung isst mit dramatishem Geshick durh- gefthrt, die Charaktere sind kräftig gezeichnet, _der A zeigt Frische und Lebendigkeit. Die s\cherzhaften Einfälle und lustigen Situationen folgen sch schnell und erhalten die Zuschauer dur ihre kee n Sie ip a in fröblicher Stimmung, die nur im dritten und leßten Aft etwas nahläßt, als ein fahrender Schüler die beinabe tragisch absließende Zwistigkeit der beiden Gatten dur ein ernstes Gleihniß friedlich lös. Troß der französishen Namen der handelnden Personen das Stück spielt in der Champagne und der deutschen Bearbeitung, macht das Lustspiel einen echt spanischen Eindruck. Die Charaktere tragen alle das humoristische Wahrzeichen des Cervantes; jeder führt mit komisher Grandezza eine lächerliche Seite feiner ungeshminkten, rein mens{chlihen Natur vor : sowohl der eifersühtige Ehemann, der seiner Meinung nach gar nicht cifersüchtig ist, wie die leichtherzige und do ehrbare Frau, und ihre verliebte Zofe. Die beiden heimkichen Verehrer, der geckenhaft tänzelnde Edelmann und der bramarbasierende Soldat, der jeden nackten Degen fürchtet, kommen in mannigfach veränderter Gestalt in Lustspielen italienischen und spanischen Ursprungs vor. Der muthwillige Geift, der die Fäden der PEB una leitet, ist hier der fahrende Schüler Robert Schwarz, dessen jugendliher Uebermuth im Spiel der Frau Conrad beiter und sonnig in die Erscheinung trat. Fräulein Lindner spra warmherzig, mit Anmuth in der zärtlihen Empfindung und im losen Scherz; als gepußtes Herrlein girrte Herr Herßer (Junker Jules) in s{chmachtenden Tönen, und Herr Vollmer (Kapitän Gaspard) rollte die Augen ebenso fürchterlich wie die fraftvollen Konsonanten seiner pathetishen Rede. Die Eifersuht des Ehemanns, dem die Adern in wildem

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