1894 / 33 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

SBaugz!. CitySP d9 Ostend Berliner Aquar. do. Zermentbau do. Zrhorienfb. do.Wkz Snk.Brz. Birkenw. Baum. Brenschw. Pferdb. Bres].Br.Wies.k Brodfabrik &arol. Brk. Offi. &entr.-Baz. f. F. Shemniyz. Baug. do. Färb. Körn. Sontin.-Pferdeb. Srôllwy.Pap. kv. DeutscheAsphalt DtInd AGS.P. do. Verein.Petrl. do. do. St.-Pr. Eilenburg. Kattn Eppendorf Ind. aconschm.S.P. Frankf. Brauerei Gelsenk. GußfthI GiüEauf konv. . Gummi B.-Frkf. Gumf.Schwanitz Hagen. Gußst. kv. Heinrichshall .| Hef.-NRhein.Bw.| Karlsr. Drl. Pfb.; König Wilh.Bw. Königsb. Masch. Kg8b.Pf. Vrz.-A. Langen]. Tuchf. Tv 22pk.-Josthl.Pap Bichterfeld. Ga8-, Waf.-u.T.-G. Lind. Brauer. kÉv.| Lothring. Eisenw Masch. Anh.Bbg. M4ckl. Masch. Vz. Lo D LL Msbeltrges. neue MsUl.u.Hlb Stet Münch.Braubh. k. do. do. Vorz. Aft. Niederl. Koblnw. Nienburg, Eifen. Nürnbg. Brauer. Oranienb. Chem. do. do. St.-Pr. Pomm. M\cch.Fb. Potsd.Straßenb. do. do. konv. Nath. Opt. Fabr. Rauchw. Walter Rh.-Westf. Ind. Säch\. Gußsthlf. Sachs. Nähfd. kv. Sÿles. DpfrPrf. s SHriftgicß. Hu StobwasserB.A.| 0 |— StrlsSpilk.StP| 65 | Sudenb. Masch. |14 | SúüddImm.40%/o| 6 |— Tapetenf. Nordh.| 33| | Tarnowiß St-Pr| —|— | Litt. A.|—|—|

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Verfichernngs - Gesellschaften. Kurs und Dividende = # pr. Stck. Dividende pro/1892/1893 Aah.-M.Feuerv.202/0v.1000560: 460 Er Zach. Rückvrs\.-G. 209/65 v.40024: 110 | Brl.Lnd.-u.Wfsv. 209/90 v.500A6: 120 | SBrl.Feuervs.-G.20%/0v.100024:130 | Brl.Hagel-A.G. 20°/9v.1000A 0 Brl.Lebensv.-G. 209/0v.1000Ax 182, &olonia, Feuerv. 209/0v.100024: 360 iSoncordia, Lebv. 209/o v.1000A4: 48 Dt.Feuerv.Berl.209/s v.1000A4:/100 Dt.Lloyd Berlin 2009/5 y.1000546: 200 Deutscher Phönix 2009/9 v. 1000 fl.110 Dtsch. Trnsp. V. 2659/0 v. 2400.46 64 Hrsd. Allg.Tr8p. 10% v.10004:1300 Düfild.Trsp.-V.10%ov.1000A4:2599 Œlberf.Feuervrs. 20/0 v.100076:/240 Fortuna, A. V. 20°/s v. 10004: 120 ¿Sermanita,Lebnsv.209/9v.500A60:| 45 Sladb.Feuervrs\. 209/96 v.100024: 0 Köln.Hagelvf.-G. 209/0v.500F4:| 60 Köln.Rückvr}.-G. 209/90 v.500Za: 48 Leipzig. Feuerbr\.609/9 v.100024:/720 Magdeb. Feuerv. 209/69 v.1000A4- 150 “Magdeb. Hagelv. 3349/0 v.500Da:| 45 Magdeb.Lebensv. 20%/o v. 500024: 20 Magdeb. Nückvers.- Ges. 100A46:| 45 ¿ctederrh.Güt.-A. 10%/9 v.500B6:| 40 Nordstern, Lebvs. 209/ov.1000A4:/105 Dldenb.Verf.-Gs.20%/o v.5000A- 65 Preuß.Lebnsv.-G.20%/o v.500A(:| 40 Preuß.Nat.-Vers. 2509/9 v.400N6:| 27 Providentia, 109/96 von 1000 fl.| 35 Khein.-Wstr.Lld.109/9v.1000Z4:| 36 Khein.-Witf.Rckv.10°/0v.40054: 24 Sächs. Nückv.-Ges. 59/9v.5000Ba6:| 75 Schlef Feuerv.-G.20°/0v.500A4|150 Thuringta,V.-&.20%/0v.100056:/160 Zransatlant.Güt. 20°%/gv.. 1500.4. 90 Vnion, Hagelverf.20%/o v.500A: 63 Biktoria, Berlin209/o v.100046:/168 tdtsch.Vs.B.20%/9 v. 1900D4:| 24 Wilbelma Maadeb.Alla.100K4:| 33

Berichtigung. (Nichtamtl. Kurse.) Gestern: 224,95, Brünner Lokalbahn —,—.

Fonds- uud Bktien-Börse.

Berlin, 6. Februar. t 1 iz öffnete in fefinee P und mit zumeist etwas (1892) 118,50.

böberen Kursen auf fpeku

Weißbier (Ger.)| 61

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i ativem ! Unaarisde Kreditaktien 429,75, . do. 353,85, Í die von den fremden Börsenpläßen vorliegenden i E L R ine h 11005 ( Élbeibalbabu | 145-185, Futtergerite 112—144 4 n. O.

Tendenzmeldungen zumeist günstiger lauteten.

Das Geschäft entwickelte sich im allgemeinen etwas

lebhafter, und nach einer vorübergehenden leihten Ab- ; 94 95, Marknoten 61,471, Na- : swächung trat eine neue Befestigung Verve D | poleons 9,98, Bankverein 128,29, Tabaciaktien | 146 4, pommerscher

DOs BOi O, IESVaLISO TENINYEN 9204,75, Länderbank 258,40, Buschthierader Lätt. B. | bez, feiner 162—175 bez., preußischer mittel bis

.} beimishe folide Anlagen bei regerem Ge! R Reick6- und Preußische konsolidierte An- —,— leiben, die sih auch etwas höher stellten. :

—_—— Fremde feften Zins tragende Papiere waren zumeist fest und zum theil lebhafter; FJtaliener böber; Russische Anleihen und Ungarische Goldrenten fester,

Der Privatdiskont wurde mit 1 ?/o notiert. L Auf internationalem Gebiet gingen Oesterreichische 147, ( 24A 4A Mnn LAL R A!

MU U Ij Zut [4 Mae R VxUjMw j v vere wt b,-Czern. 263,00, Lombarden 110,75, Nordwestb. 0 Kg.

È e flau. Gekündigt t. arbubiger 196.00, Alp, « Mont. 52, R oto 121—127 é n. Qual., Sieferungsqual.

Tabad-Artien 20450 m 192 06, Pariser | 124-6, inländ. guter 124 124,5 ab Bahn bez, at

Î Wechsel 125,90, Pariser : R 20.00: S alen E Marknoten 61,50, | per diesen Monat Tae S e ias Ld Die heutige Börse er- Ruff. Bankn. 1,355, Silberkup. 100,09, Bulgar. | 128—127,25 bez., per Mai 128,9—123,

eshâft für

Konsols —,

1013, 6 9/0 fonso

if für di Ausfuhr na 98 Dem Lea GUGLRs a E ia anE s A Ca T U vereinbart worden :

Erläuterungen und Begri

Scch lußprotokoll. ZU At O i Unter getrockneter Eidorie ist jede durch ein Verfahren irgend- welcher Art getrocknete Ci E j ecven, u

Die großen Häute werden nach den in Art. 55 Abs. 3 festge- seßten Sollsäten van dann verzollt, wenn sie mit künstlich einge- preßten Narben versehen find. Zu Art. 72 Abs. 2. Chamottemörtel, das heißt eine Mischung von rohem und gebrann- tem feuerfestem Thon, E L f n \. 2 verzollt. u Art. 79, Ki i . Die in Abs. 1 dieses Artikels festgeseßten Einfuhrzölle für

Steinkohle, Torfkohle und Holzkohle sowie für Torf, über die West-.

landgrenze eingeführt, können vom 1. Januar 1898 (alten Stils) an erhöht b falls nur die Höhe der Zölle für die westliche Land- grenze und für die N M N U 4 X . ie Unter der Bezeihnung chemische und pharmaceutische Produkte, nicht besonders genannt, sind diejenigen zu verstehen, welche im russi- \hen allgemeinen Zolltarif vom 11. Juni 1891 nicht be- fonders genannt sind. Zut Att: 131.

Anmerkung. Mischungen von Bleiweiß oder Zinkweiß mit anderen, gleich hoh oder minder hoch tarifierten Stoffen werden wie Blei- und Zinkweiß nah Art. 131 verzollt.

Zu Art. 140 und 142. : :

Eijen und Stahl in Blättern und Platten, wie sie in den Ab- säßen 3 und 4 der Artikel 140 und 142 aufgeführt sind, unterliegen den dort festgeseßten Zollgebühren ohue Rücksiht auf die Form, in welcher die Blätter und A Oen sind.

u Art. :

Als ordinäre oder nit kostbare Metalle gelten im Sinne des russischen Zolltarifs alle Metalle mit Ausnahme von Gold, Silber und Platina. Aluminium gilt demgemäß als ordinäres Metall, aus- genommen in denjenigen Tarifartikeln, in denen es besonders auf- geführt und höheren Zollsäßen unterworfen ist.

Zut Art. 141-147, 154, 156, 156 und 163.

Eisen, Stahl und Zink (fowie die Fabrikate daraus), welche durch irgend ein Verfahren (auf galvanishem Wege, durh Umguß, dur ein Walzverfahren oder anderswie) einen Ueberzug von gewöhn- lihem Metall erhalten haben, werden ohne Zuschlag nah den be- treffenden für Eisen, Stahl und Zink und Fabrikate daraus festgeseßten Zollsäßen verzollt, vorausgeseßt daß der Metallüberzug nicht über- steigt: bei den in Art. 141, 147, 154, 155 und 156 aufgeführten Waaren 25 9/6, und bei den in Art. 163 aufgeführten Waaren 10 % des Gesammtgewichts.

u Art. 150;

Die in Absaß 1 dieses Artikels festgeseßte Zollgebühr ist anzu- wenden auf guye erne Röhren, überzogen mit -Theer oder 8phalt, welche nicht auf irgend eine Weise bearbeitet find, es fei denn, da die Bearbeitung in dem Ausmerzen der Spuren besteht, welche na Wegnahme der Gußnähte, Anoae over Wußzapsey zurückbleiben.

u Art. ;

Eiserne und \tählerne Mannesmannröhren, auch mit Asphalt und Faferstoffen (gewöhnlihen und im rohen Zustand) überzogen, werden nah diesem Artikel E i

u: Art. 153,

Alle eisernen und ftählernen Bau- und Möbelbeschläge werden nach den betreffenden Absäßen des Art. 153 verzollt, falls fie niht in Artikeln des russischen Tarifs mit höheren Zollsäßen besonders auf- geführt sind. Die Vernickelung ist nicht als hinreihender Grund an- zusehen, Gegenstände dieser Art höher zu verzollen.

Zu Art. 154 Abs. 1. i -

Geschirr aus Eisenblech, emailliert, lackiert und mit Farbe über- zogen, wird nach Abs. 1 dieses Artikels verzollt, auch wenn die Nänder und Henkel mit einer anderen Farbe als der Grund überzogen sind.

Zu Art. 155 Abs. 2. _

Unter der Bezeichnung elektrishe Kabel find zu verstehen die metallishen Leitungen, welhe mit Jsolierstoffen (Kautschuk, Gutta- perha, vegetabilishen oder animalishen Faferstoffen, Papier, alle diese Stoffe au imprägniert) überzogen und außerdem mit einer emeinshaftlihen Shußhülle aus Hanf oder anderem Faserstoff in Berbtubitng mit Metall (Blei, Eisen, Stahl 2c.) versehen sind. Dieser Metallüberzug kann auch seinerseits wieder mit getheertem Band oder Garn von Hanf, Jute u. #. w. umwickelt sein.

Zu Art. 156 Abs. 2b. :

Nach diesem Absaß wird auch verzollt verzinnter oder verzinkter Draht, überzogen mit Faserstoffen oder Guttapercha. Was in Abs. 1 a. und 2b. von Guttapercha gesagt ist, findet auch auf Kautschuk Anwendung.

243,50, Oest. Papierrente 97,90, 49% 117,40, r an Kronen - Anleihe

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ung. Goldrente E per 1000 kg. Loko gute Waare. leiht 973 äufli

ch. Termine flau. Gik. t. Kündigungspreis —180 . Q. Lieferungsaualität M E Mittel bis guter 137—161

5, Ungar. | ve

guter 137—162 bez., feiner 163—176 bez., s{lesisher

eg gen gera Vesha fir n 9 n E R T B.) (Schluß- | mittel bis guter 140—164 bez., feiner —, per Kurse.) Gnglishe 24 %%o Kons. 998, Preuß. 40/9 | diesen Monat —, ver April 139,25-137,79 bez. Jtalien. 5 °%/9 Rente 725, Lombarden | per Mai 137—135,9 bez., per Jun ; z 92, 49/0 89er Ruff. 2. Ser. 1004, Konv. Türken | bez., per Juli 135,75—134,5 bez, 231, Oest. Silberrente —, do. Goldr. —, 4 °/o ung. Gosldr. 93x, 4 % Spanier 623, 34 9/

N - i is L e K P Mecitaver GOE, Ottomanbank | per Februar —, per Mai 107,5 bez., per Juli —,

* Canada Pacific 734, De Beers n. 154, Rio | per August per September —.

fund Muna Ml

Mais per 1900 kg. Loko fest. Termine

0 Sauter 981. | behauptet. Gekündigt —. Kündigungspreis Leko Trib. -

Anleihe | 113—121 4 nah Qual., per diefen Véonat —,

Œrhïon ver 1000 Kro. Cndmeoare 160-— 195 „A

Rußland sind ferner die nachstehenden

Zu Art. 158. s Tischmesser und -Gabeln mit Stielen aus ordinären Materialien

werden nah Abs. 1 dieses i Art Ver

Nach diesem Artikel werden große Gabeln jeder Art, wie z. B. Gabeln Sin e és von Zudckerrüben, Mistgabeln u. #. w.

[lt. = Werk D eilen falls sie von den Metall olztheile von erktzeugen werden, fa je von den Metall- theile treitib eingeführt werden, nah den betreffenden Absäßen des

tikels 61 verzollt. its R Zu Art. 167 Abs. 2.

Unter dynamo-elektrishen Maschinen sind zu verstehen : Maschinen

d Apparate, welche dienen: 5 A E I u anan von Kraft in Elektrizität oder umgekehrt ;

9) zur Umwandlung eines elektrischen Stromes höherer Spannung in einen folhen niedrigerer Spannung oder umgekehrt (Trans-

toren); j i ada Umwandlung eines konstanten elektrishen Stroms in

Wechselstrom oder Drehstrom und umgekehrt. bat werden nach diesem Abfatz verzollt Cane, Ster leitern aus Metall und aller Art elektrishe Accumulatoren, sowie deren

ubehör. E Zu Art. 169. :

Nach diesem Artikel werden auch verzollt, ebenso wie Apparate zur eleftrishen Beleuhtung und deren Zubehör, Zubehörstücke zu Signalapparaten und zu Apparaten für die Ueberleitung der Triebkraft, einschließlich der Stromunterbreher , Ausschaltungen, Commuta-

toren u. \. w. Manf gs s va L C i Bei Kragen, Manschetten und Vorhemden au ier ist cine durch Brefang hervorgebrahte Tünstliße Nachahmung von Nähten nicht als Nätherei anzusehen. Zu Art. 183. Nach dieser Anmerkung werden auch die Selfaktorsfeile verzollt. Zu Art. 186. Gebleihte Wolle wird wie niht gefärbte verzollt. Zu Art. 191. s A Jute- und Leinwandsäcke, welhe zur Ausfuhr rufsisher Boden- erzeugnisse aller Art ‘gedient haben, sind bei der Wiedereinfuhr

ollfrei.

ais Zu Art. 1992. : Tischtühher, Servietten und Handtücher werden nah Fe- 3

dieses Artikels verzollt, auch wenn sie mit einfachem, höchstens è oll

breiten Hohlsaum und einer Franze verziert sind, welche niht an das

Gewebe angenäht is, sondern lediglißh aus der Verlängerung der

befäden besteht. S R B Zu Art. 202.

Treibriemen aus Kameelhaar und Preßtücher werden nah diesem Artikel verzollt. Zu Art. 205.

Nach den S der entsprechenden Absäße dieses Artikels werden verzollt Strick- und Posementierwaaren, Hand- oder Maschinenarkheit, regulär oder geschnitten, auch wenn A t oder plüschartig, mit oder ohne Nähterei. Strickwaaren aus Baumwolle, Leinwand oder Wolle, können au, ohne deshalb höher verzollt zu werden, Besaßz haben, wenn in leßtccem nur keine Seide enthalten ist. Gestrickte Kleidungs- stücke aller Art fallen unter Art. 205. / j , Strick- und Posamentierwaaren, aus Seide, Halbseide und mit, Seide vermischt, werden folgendermaßen verzollt: als Seidenfabrikate oder -Arbeiten gelten diejenigen, bei denen 50 bis 1009/6 der Ober- flähe, Vorderseite und Rückseite zusammengenommen, mit Seide bedeckt sind; als Halbseidenfabrikate diejenigen, bei denen 20 bis 509%) der bezeichneten Oberflähe und als mit Seide vermischte abrikate diejenigen, bei denen weniger als 20 9/9 der Oberfläche mit

Seide bedeckt sind. : P Zu Art. 212.

Für die Sätze E Artikels wird auch das Gewicht der Karten, auf denen die Knöpfe befestigt sind, mitgerechnet. Zu Art. 216. 4 Schiefertafeln, auch mit gewöhnlihem Holzrahmen, liniiert oder nicht, fallen unter Anmerkung 2 dieses Artikels. Zu Art. 218. : Muster von Geweben und Fabrikaten aller Art, welche nicht das Ansehen und den Charakter von Waaren haben, fallen unter diesen Artikel, auch wenn fie auf Karten befestigt, und selbs wenn leßtere geheftet oder eingebunden sind. Zu Art. 220Þ. : : Bei der Verzollung von Dynamitpatronen ist nur das Gewicht ihrer eigenen Verpackung mitzurehnen.

Roggen per "1000 kg.

“Loko einiger Handel. | 433, pr. Mai 44. Rother Winterweizen 67

s i °” eizen pr. Februar 653, pr. März 608 Erfinder h A mf Mai 682, e ezbr. 757. Getreidefraht_ n 5 iverpool 25, Kaffee fair Rio Nr. 7 17% G ril | Rio Nr. 7 pr. März E do. do. pr.

3751 ez., | 15,72. Mebl, Spring clears, 2,10. Zucker H

° per Juni 129,25—128,75 bez., per Juli —, per | Kupfer [loko 9,75. E

ativem Gebiet, wie auch | Wien, 6. Februar. (W. T. B.) n 98 85, | Gerste per 1000 kg. Stil. Große und kleine | Februar 598, pr, Mai 63t. Mais

Chicago, 95. Februar. (W. T. B.) peck short clear nom. Pork pr. Februar 12 65,

pr pr. Februar 344

Königlich Preußif

Deutscher Reichs- Anzeiger

und

Der Bezugspreis beträgt vierteljührlih 4 A 50 S. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 s.

cher Staats-Anzeiger.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post-Anstalten auh die Expedition

S§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 4.

M B.

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 7. Februar, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Vize-Admiral z. D. Mensing zu Berlin den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Oberst-Lieutenant z. D. von Marklowski zu Straß- burg i. E. den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe,

dem Amtsvorsteher von Schrader zu Paatig im Kreise Kammin den Ae Kronen-Orden vierter Klasse,

den emeritierten Lehrern Skowronek zu Bogutschüß im Kreise Kattowiz, früher zu Ornontowiyz im Kreise Pleß, Lampe zu Germenau 1m Kreise Salzwedel, Dammann zu Jnnien im Kreise Rendsburg, Rosinski zu Eydtkuhnen, früher zu Peschicken im Kreise Stallupönen, und Aulich zu Auras im Kreise Wohlau den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von T

dem Leuchtfeuer-Oberwärter a. D. Koh zu Swinemünde, dem Holzhauermeister August Breuer zu Kottwiß im Kreise Breslau und dem Eisenbahn - Streckenarbeiter Friedri ch a er zu Cöthen (Anhalt) das Allgemeine Ehrenzeichen, owie

dem Lehrer , und Waisenvater Eggers zu Hildesheim die Rettungs - Medaille am Bande zu verleihen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Kustos der Kunstsammlungen in den Königlichen Schlössern Dr. Seidel zum Dirigenten dieser Sammlungen mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnä digst geruht: den beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Beamten, und zwar: den Kanzlei-Räthen M ilbrath und Wittich den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath und den RNehnungs-Räthen Brinckmann und Thamer den Charakter als Geheimer Rehnungs-Rath zu verleihen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. __ Dem Thierarzt Siegfried Sabagki aus Köslin ist die von ihm bisher interimistish verwaltete Kreis-Thierarzt- stelle für den Kreis Dt.-Krone definitiv verlichen worden.

BékänntmäcGwünag.

Diejenigen Invaliden vom Feldwebel abwärts, welche in Berlin, Charlottenburg, den Kreisen Teltow, Ober- und Nieder- Barnim wohnhaft und welche infolge ihrer Theilnahme an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen invalid geworden sind, sowie Invaliden der Schleswig - Holsteinschen im Jahre 1851 aufgelösten Armee, ferner diejenigen, welche niht in der preußischen Armee resp. der ehemaligen Armee des Nord- deutschen Bundes S oder früher deutschen Kontingenten an- gehört haben, welche jeßt unter preußisher Verwaltung stehen und deren Invalidität dur erlittene Kriegsdienstbeshädigung ver- ursacht ift,

haben sich betreffs der nah dem Geseß vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszushüsse unter Beibringung ihrerMilitärpapiereund desPenstions-Quittungs- buchs perfönlih oder schriftli bei den unterzeihneten Bezirks- Kommandos zu melden, und zwar:

1) Invaliden der Provinzial-Infanterie mit den Namens-Anfangs- bustaben A bis K

beim Bezirks-Kommando I Berlin, Kaiser Franz- Grenadierplay 11/12, Zimmer 1;

2) Invaliden der Provinzial-Infanterie mit den Namens-Anfangs-

buchstaben L bis Z

beim Bezirks-Kommando 11 Berlin, Kaifer Franz - Grenadierplaß 11/12, Zimmer 2; 3) Invaliden der Garde-Truppen aller Waffen, der Eisenbahn- Truppen, des Sanitäts- und Veterinär-Personals beim Bezirks-Kommando Ill Berlin, Kruppstraße 2—4, Zimmer 85;

4) Invaliden der Provinzial - Spezialwaffen, der Marine und Krankenträger

beim Bezirks-Kommando-IV Berlin in Stegliß, Birkbuschstraße 15, T rets.

Mündliche Meldungen sind bei den zuständigen Bezirks-Kom- mandos an Wochentagen in der Zeit von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags anzubringen.

Berlin, den 6. Februar 1894. Königliche Bezirks-Kommandos 1, 11, 11x, IV Berlin.

————

Nichtamtliches. Deutsches Neicdch.

Preußen. Berlin, 7. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets und des Ministers für Handei und Gewerbe entgegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Austinwefen hielten heute eine Sißung.

"_Als im vergangenen Sommer die Nachricht durch die Presse ging, es sei von dem derzeitigen Unterrichts-:Minister eine neue Verfügung über den Beginn und das Ende der Schulpflicht getroffen, ist diese Mittheilung im „Staats- Anzeiger“ sofort dahin richtig gestellt worden, daß vom Ministerium in neuerer Zeit eine Verfügung hierüber überhaupt niht erlassen sei. Gleichwohl kommen die Zeitungen neuerdings hierauf zurück ; insbesondere bringen die „Preußische Lehrerzeitung“ und nah ihr andere Blätter, wie das „Berliner Tageblatt“ und die ¿Volkszeitung“, die Nachricht, daß die Regierung in Liegnitz kürzlich au ministerielle Anweisung unter dem 4. März 1893 eine allgemeine Ver- fügung über den Eintritt und über die Entlassung der Kinder aus der Volksschule erlassen und hierbei allgemein eine Ver- kürzung der Schulpflicht zugelassen habe.

Auch diese Notiz beruht auf Jrrthum. Die genannte Regierung hat in neuerer Zeit weder aus eigenem Antrieb, noch auf ministerielle Anweisung eine allgemeine Verfügung derartigen Jnhalts erlassen. Anscheinend beruht die Nachricht auf einer Verwechselung mit einer Anordnung, welche die erwähnte Behörde unter dem 4. März 1880 getroffen hat und welche seit vierzehn Jahren gehandhabt ist.

Es hatte der damalige Unterrichts-Minister, um den auf einmalige jährlihe Schulentlassung gerihteten Wünschen ent- gegenzukommen, für die Provinz Schlesien, in welcher eine Moeatae Entlassung eingeführt war, unter dem 28. Februar 1880 genehmigt, daß zu Ostern jedes Jahres die- jenigen Kinder aus der Schule entlassen werden, welche an diesem Termin das vierzehnte Lebensjahr entweder vollendet haben oder bis zum 30. September desselben Jahres noch vollenden werden, vorausgeseßt, daß sie aht Jahre die Schule regelmäßig besucht und die rforderliche geistige und sittliche Reife erlangt haben Dieses Reskript ist von der Regierung in Liegniß unter dem 4. März 1880 den nachgeordneten Instanzen mitgetheilt und durch eine weitere Verfügung vom 11. März 1890 noch näher erläutert. Es waren inhaitlih der leßteren Zweifel darüber vorhanden, wie in solhen Fällen zu verfahren sei, in denen Schüler zwar das vorgeschriebene Alter und auch die erforder- liche geistige und sittlihe Reife erlangt, aber wegen verspäteten Eintritts in die Schule noch nit volle acht Jahre dieselbe be- sucht haben. Es wird hier angeordnet, daß lediglih in den- jenigen Fällen, wo nahweisbar aus besonderen Gründen (Schwächlichkeit der Kinder, zu weiter Schulweg) ein späterer Eintritt stattgefunden hat, eine Dispensation vor Vollendung des ahten Schuljahres zulässig sei. Aehnliche Verfügungen sind auch seinerzeit von den beiden anderen schlesischen Regie- rungen erlassen und jedesmal in der üblihen Weise in den amtlichen Sammlungen der betreffenden Schulverordnungen S (vergl. z. B. Seidel, Verordnungen, betreffend das Schulwesen für den Regierungsbezirk Breslau, 1881 Seite 182, Schul-Verordnungen der Königlichen Regierung in Oppeln 1880, Seite 47 u. st. f.). Die Regierung in Oppeln hatte neuerdings Gelegenheit genommen, die von ihr in dieser Be- ziehung seit jener Zeit festgehaltenen Grundsäße in einer allge- meinen Verfüguhg vom 15. Februar 1893 für die Kre1s- Schulinspektoren zusammenzustellen. Veranlassun ierzu gab die von der Regierung beantragte, vom Kultus-Minister durch Reskript vom 2. Januar 1893 U. TI[. D. 4065 für diesen Bezirk genehmigte Uebertragung der Zuständigkeit “zur Ertheilung der [ltersdispense aut die Kreis-Schulinspektoren, welche dort fast sämmtlih im Hauptamt angestellt sind und daher für eine eingehende Prüfung dieser Gesuche als die geeignete Jnstanz erscheinen. Jn diejem Reskript ist aber eine Bestimmung* über die Vorausseßung der Altersdispense oder eine sonstige materielle Vorschrift nicht getroffen. Jrgend eine Anordnung über eine allgemeine Verkürzung der Schul- eit ist daher weder früher noch jeßt seitens der egierungen oder seitens des Unterrichts-Ministers getroffen. Auch hat der genannte Minister noch jüngst darauf hin- gewiesen, daß es m zulässig erscheine, die Eltern zur vor- zeitigen Zuführung der Kinder in die Volksshule zu ver- anlafsen, um dadurch eine frühzeitige Schulentlassung herbei- zuführen.

Der General-Lieutenant von Nidckis ch-Rosenegk, Kom- mandeur der 27. Division (2. Königlich Württembergische), ist mit Urlaub hier eingetroffen.

Der Königliche Gesandte in Oldenburg Graf von der Golg hat sih, einer Einladung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albreht von Preußen, Regenten des Herzogthums Braunschweig, entsprechend, nah Braunschweig begeben.

__ Nach Mittheilung des Ober-Kommandos der Marine ist S. M. S. „Arcona“, Kommandant Kapitän zur See Hof- meier, am 5. Februar in Montevideo eingetroffen.

Mecklenburg-Strelit. hre Königliche Hoheit die Großherzogin beabsichtigt der „Lds.-Ztg.“ zufolge, in den nächsten: Tagen nah Dessau zu reisen, um dort am Herzoglichen Hof einen Besuch abzu- statten. Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin ist von ihrer Erkrankung wieder so weit hergestellt, daß ste eine Spazierfahrt untern:hmen konnte.

Braunschweig.

__Hhre Durchlauchten der Prinz und die Prinzessin Friedrih von Sachsen-Meiningen trafen gestern Nach- mittag in Braunschweig ein. Höchstdieselben wurden auf dem Bahnhofe von Seiner Königlihen Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preußen empfangen und nah dem Nesidenz- shlofse geleitet, woselbst Wohnung für die Herrschaften bereit gehalten war. Abends 8 Uhr fand ein kleiner l pra statt, wozu ca. 350 Einladungen ergangen waren. eladen war auch der preußische außerordentlihe Gesandte und bevollmäch- tigte Minister Graf von der Gols.

Deutsche Kolonien.

___ Ueber die Unruhen in Kamerun ist der folgende, in einer Extranummer des „Deutschen Kolonialblatts“ vom 6. Februar veröffentlichte amtliche Bericht des stellvertretenden Gouverneurs Leist eingegangen:

Kamerun, den 1. Januar 1894.

Eurer Excellenz beehre ih mich im Anschluß an meine Telegramme gehorsamst zu berichten, daß 53 (zur Zeit der Aufgabe des ersten Telegramms war die Stärke auf 60 berechnet) zur hiesigen Schut- truppe gehörige Dahomesoldaten nebst 43 Weibern seit dem 15. v. M. gegen die Kaiserliche Regierung revoltieren. Der Anführer der- Re-

ellen ist der Dahomemann Mamadu Lk.

Am 15. v. M. gegen 7 Uhr Abends erhielt ih von der flege- Ines Margarethe Leue eine \riftlihe Notiz, daß die olizei- oldaten die in der Nähe des Hospitals auf dem Ererziervlaß ge- legene Munitionskammer erbrächen, um sih zum Kampf gegen den »governor“ zu bewaffnen. Jh begab mih sofort mit dem aus der ersten Beamtenmesse abgeholten Führer der Schußtruppe, Premier- Lieutenant Pini und den cie angetroffenen Gouvernements- beamten Maschinisten Schulz und Büchsenmacher Zimmermann nah dem Exerzierplab, um mih persönlich von den Vorgängen an der Munitionskammer zu überzeugen und eventuell zu versuhen, eine geplante Meuterei im Keime zu ersticken.“ Als wir das den Ererzierplaß von dem eigentlihen Gouvernementspark trennende Thor passiert hatten, sahen wir in der Dunkelheit eine Menge Soldaten vor uns, welche ihre Gewehre auf uns anlegten. Vom weiteren Vorgehen wurden wir durch einen treu gebliebenen Sue o haten namens Sassu mit den Worten zurückgehalten: „Wenn

hr noch einen Schritt vorwärts geht, werdet Jhr unzweifelhaft getödtet“. Als ih den Rebellen durch Safsu in Dahomesprache zurufen ließ, sie sollten ihre Waffen niederlegen und zu mir zum „Palaver“ kommen, wurden wir von allen Seiten bes{chof\sen, sodaß wir uns auf dem vom Erxerzierplaß nah dem Gouvernements- hause führenden Wege in leßteres zurückziehen mußten. Hierbei er- hielten wir von den im Gouvernementspark versteckt liegenden, mit a eclageebn Modell 71 und Karabiner Modell 88 bewaffneten Rebellen lebhaftes Feuer. Jch vertheilte nun sofort die geringe Munition, welche sih im Gouverneurshaufe befand, an meine drei Be- leiter und konnte auch dem inzwischen herbeigeeilten Krankenwärter

tepert mit einem Gewehre aushelfen. Während wir nun die nach- drängenden Dahomes beschossen, erbat ih gleichzeitig dur einige zur Verfügung stehende schwarze Diener von dem aus Lieutenant zur See Deimling, Steuermann Klein, Unteroffizier Haering und 4- Matrosen bestehenden Ver- messungsdetahement sowie den aktoreien im Flusse Hilfe. S. M. S. „Hyäne“ befand sich zur Zeit in Süo Thomé und konnte, da der Telegraph in Bonny von 6 Uhr Abends bis 9 Uhr Vormittags nicht beseßt ift, ase telegraphish niht abgerufen werden.

Etwa 7 Uhr Abends erschienen das Vermessungskommando, Materialienvetwalter Braun und Arbeitsaufseher Dambherst mit etwas Munition. Jeßt konnte wenigstens die Mehrzahl der Zimmer beseßt und das Feuer der bis an den das Gouverneurshaus umgebenden Drahtzaun herandrängenden Re- bellen etwas lebhafter erwidert werden. Von den zu Hilfe eilenden Schwarzen konnten leider nur wenige bewaffnet werden, da die Rebellen, welche auch ihre Weiber mit Gewe ren und Munition versehen hatten, ch ämmtlicher vier Geschüße (zweier Maxim- und zweier Schnell- euer-Geschüße), etwa 600 Jnfanteriegewehre Modell 71, 20 Karabiner Modell 88 und 40 Infanteriegewehre Modell 71/84, 80 Remington- gewehre, 18 Revolver, 400 Granaten für 3/7 em-Geshüß, 15 Kisten à 500 Patronen Modell 71 und 100 Kisten à 600 Patronen Modell

88 bemächtigt hatten.