1894 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

n vom 27. Januar ftatt

auftreten. Die erste Aufführung der Oper „Di Leoncavallo ift für Sonnabend, 17. Februar, angeseßt. Im Königlichen Schauspielhauje werden Lustspiele „Die Minnekönigin“ und „Verbotene Frucht irektor Ludwig arnay, welher zur Zi Theater in Gotha ein Ehren-Gastspiel, zu dem er abfolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hohei von Sachsen-Coburg und Gotha in besonderer Audi Am Schluffe der Audienz, während welcher der Herzo( hafteften Worten seinem Gast höchste Anerkennung fi lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er il das Komthurkreuz des Sachsen-Ernestinishen Haus-Or Im Wallner-Theater wird vom Sonntag a „Der ungläubige Thomas" in Verbindung mit Ludw aftigem Lustspiel „Unter vier Augen“ den Spielplan | Im Residenz-Theater findet am Montag dic führung des Valabrègue’schen Schwanks „Der Muster Auf der Bühne des Theaters Unter den Lin

fich geftern das gesammte Personal, um Herrn Ed: und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeits| Die Scene war in einen Garten verwandelt ; auf einer von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, filberner Tafelaufsag. Das Jubelpaar wurde von ( grüßt. Daran {lossen sh Ansprahen des Regifß

rarmaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jeßigen Stande der Etatsberathungen i tollegium zur Feststellung des Stadthaushalts-Etaté welche in einer Sißung des Kollegiums zu Anfang der zu Ende geführt werden sfollen, teht es fest, daß di eintommensteuer im nächsten Etatsjahre nah i 1009/6 zur Erhebung gelangen wird. ür das lauf wurden bekanntlich nur 85 9/6 erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten-Versamml: Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die deputationen und Kuratorien und für die gemischten De} zunehmen. Stadtv. Meyer T1. beantragte, wie wir der nehmen, diese Wablen, welche etwa 70 Mitglieder u einen gemeinshaftlihen Wahlakt zu vollziehen. Stadtt dage en Widerspruch; er behauptete, daß nah der Vo! (7) Meuokeatischen Mitglieder der Versammlung von

usshüfsen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der wurde sch{ließlich in namentliher Abstimmung n 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlau! gelangte nah längerer Debatte ebenfalls in nament mung mit 98 gegen 15 Stimmen folgender, von den S und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magist! \{leunigst auch fernerhin alle nur möglihen Schritte z erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den

E Wetterbericht vom 9. Februar, 8 Uhr Morgens.

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8 9G, = 0M.

A Cann R A S A A p, Capt wes tei ati ais d p

Stationen. Wind. Wetter.

Temperatur in Cel

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p red. in Millim

wolkig beiter

Regen Dunst wolkig beiter

bedeckt bededckt

Negen bedeckt wolkig wolkenlos bededckt wolkig!) bededckt?) bededt

halb bed. halb bed. Regen wolkig?) halb bed. halb bed. eta | halb bed. wolkenlos Dunst 768 wolkig 769 wolkenlos |!

A Böig. ? Böig 3) Mittags Regen, Nachts if.

Vebersiht der Witterung.

Ein barometrisches Minimutin, welches geftern über Nord-Skandinavien lag, ist nah dem Weißen Meere langsam sorge ritten, einsneues tiefes Minimum, oftwärts fortshreitend, lagert an der mittleren nor- wegishen Küste, Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord- und Dstseegebiete bedingend. Jn Deutsch- land if das Wetter bei an der Küste vielfa i en, im Binnenlande s{chwacchen, meift südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel- fah etwas Regen gefallen; die Temperatur ift fast überall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er- heblih über dem Mittelwerthe, die Srostgrenzé ver- Iäuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nah dem Kaspischen Meere hin.

Cs 754 ¡W

Christiansund 733 EV riftiansun

Kopenhagen . | 753 BSW

Stockholm . 739 |W

g t . | 729 |[WNW t. ersbg. | 732 |W

Moskau . .. | 737 |SW

Gorkt,Queens- L erbourg . 5 e A4 6E E 4,0706 burg .. | 760 winemünde | 757 Neufahrwasser| 754 A AS 4309 764 769 768 770 767 762 769 764.

Tel

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Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller- | auch nach dem 1. Oktober Befehl eine Wiederholung des Il. Theils Festvor- | Stadtverordneten Sin

: Ouverture „Ein Feldlager in n behufs en* von Meyerbeer; Lebende Bilder, nach Entwü von A. von Heyden, gestellt vom Ober - Regisseur laff ; Einrichtung vom Ober - Inspektor Die verbindenden Verse von Emil Taubert werden gespr von den rens Molenar und Nesper. Kapellmeister S dirigiert. Vorher geht Donizetti’s „Tochter des Re Fräulein Dietrih und den Herren Philipp und Krolop in den rollen unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung. Herr Sylva ist wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den „Bajazzi“

einer atio Aufnahme und Fo

e at und Beschäfti un Arbeitsloser bei städtishen Arbeiten und in \tädtischen B eben“ wurde nach fTurzer Diskussion durch Uebergang zur :

Schulrath Dr. Klix hatheute im Königlichen Prinz Heinrih-Gymn in Schöneberg unter großer Betheiligung stattgefunden. Die bahrung war in der Aula erfolgt. An der Hauptwand erhob \sich ein aroßer \{warzer Baldain. unter dem ein Fhorwaldsen*"sher Ghriftu8 1:

TZIDHILUY. MILOUVHOIC S Tue.

Wallner-Theater. Sonnabend: Heimath.

j ; - 7x Uhr. Zum 1. Male: Der ungläubige Sonntag: Herr Coulifset. Zum 50. Male.

eribeilt werben tôane.2 und Genoffen, end die , g ng einer A rbeits-

esordnung erledigt.

um

Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs- und mau uf-

Masetiat persönli 9 trübniß empfangen Seiner Majestät des Kaisers in den allerwärmsten Ausdrücken

À, Artikel 9. : : Bei der Ans von Waaren aus einem der beiden Länder nach dem anderen dürfen keine anderen oder höheren Ausgangsabgaben erhoben werden als bei der Ausfuhr nah dem in dieser Beziehung meistbegünstigten Lande. Auch jede sonst von einem der vertragschließenden Theile einer dritten Macht für die Ausfuhr zugestandene Begünstigung wird ohne weiteres und bedingungslos dem anderen zu theil werden. _ Artikel 10. : a Die Waaren aller Art, welche durch das Gebiet eines der beiden Theile auf einem dem Transithandel geöffneten Wege durchgeführt werden, sollen wecselseitig von iee Durch- fuhrabgabe frei sein, sei es, daß sie unmittelbar durhgeführt werden, sei es, daß sie während der Durchfuhr abgeladen, eingelagert und wieder aufgeladen werden. Artikel 11: i Die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags be- rühren 1) die Begünstigungen, welhe anderen angrenzenden Staaten zur Erleichterung des örtlichen Verkehrs innerhalb einer Grenzzone bis zu fünfzehn Kilometer Breite gegenwärtig gewährt sind oder in Zukunft ge- währt werden sollten, / die von Deutschland auf Grund der bestehenden Zoll- einigung dem Großherzogthum Luxemburg und den österreihishen Gemeinden Jungholz und Mittelberg zugestandenen Begünstigungen, auf welhe Gebiets- theile im übrigen die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags Anwendung finden, | i die Begünstigungen, welche für die Einfuhr oder Ausfuhr den Bewohnern des Gouvernements Archangel sowie für die nördlihen und östlichen Küsten des asiatischen Rußlands (Sibirien) gegen- wärtig gewährt sind oder in Zukunft gewährt werden sollten. j / Es wird außerdem der Vorbehalt gemacht, daß die Be- stimmungen der Art. 6, 9 und 10 des gegenwärtigen Vertrags

weder auf die besonderen Abmachungen des Bearags wischen 6. Apri / Rußland und Schweden und Norwegen vom E Ma 1838

noch auf diejenigen Vereinbarungen Anwendung finden sollen, welche die Handelsbeziehungen mit den angrenzenden Staaten und Ländern Asiens regeln oder regeln werden. Auf diese Abmachungen darf in keinem Falle Bezug genommen werden, um die Handels- und Se, wie sie zwischen den beiden vertragschließenden 5 heilen durch den gegenwärtigen Vertrag begründet worden sind, abzuändern. Artikel 12. 8 Kaufleute, Fabrikanten und andere Gewerbetreibende, welche fich fas den Keig einer von den Behörden des Heimath- landes ausgefertigten Gewerbe-Legitimationskarte darüber aus- weisen, daß sie in dem Staate, wo sie ihren Wohnsiß haben, zum Gewerbebetrieb berechtigt sind, sollen befugt sein, persönlich oder dur die in ihren Diensten stehenden Reisenden in dem Gebiete des anderen vertragschließenden Theiles Waaren-

. einkäufe zu machen oder Bestellungen, auch unter Mitführung

von Mustern, zu suchen. Die gedachten Kaufleute, Fabrikanten und anderen Gewerbetreibenden oder Handlungsreisenden sollen weselseitig in den beiden Ländern hinsichtlich der Pässe und der den Handelsbetrieb treffenden Abgaben wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation behandelt werden.

Die mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen Ge- werbetreibenden (Handlungöre tenen dürfen wohl Waaren- muster, aber keine Waaren mit sih führen. Für gol chtige Gegenstände, welche als Muster von den vorbezeichneten Hand- lungsreisenden eingebraht werden, wird beiderseits Befreiung von Eingangs- und Ausgangsabgaben unter der Ba zugestanden, daß diese Gegenstände, falls sie nicht verkauft worden sind, binnen einer im voraus zu bestimmenden Frist wieder ausgeführt werden, und die Fdentität der ein- und wieder ausgeführten Gegenstände außer Zweifel ist, wobei es gleichgültig O soll, über welches Zollamt die Gegenstände

8geführt werden. j Í D Die Wiederausfuhr der Muster muß in beiden Ländern bei der Einfuhr dur Niederlegung des Betrags der bezüg- lihen Zollgebühren oder dur Sicherstellung gewährleistet werden. ¡ A Die vertragschließenden Theile werden sih gegenseitig Mittheilung darüber machen, welhe Behörden zur Ertheilung

oder wohin sie besti: oder wohin sie bestimmt sind.

; Schwank in 3 Akten von E. Blum und R. Toché. Hierauf: Zum 49. Male. Berlin 1893. Revue in 2 Abtheilungen von L. Leipziger.

Billroth in eier Depesche durih feinen General-Adjutanten, Paar die warmste Theilncbne an tem Verlust auobcliten Lfsa

wärmste dem Verlust ausdrüd

amilie Billroth, die ggnie leidende Mens

issenschaft erlitten habe. Von dem Ober-Hof-Marschall G:

af bei Frau degelor Billroth eine

ajestät der Deutsche Kaiser die

\ den pes s S Len e e en Gem mit a er Be-

E fi beauftragt, der Wittwe das Beileid

übermitteln. Beileidsbezeugungen sind ferner einge-

troffen von der Kronprinzessin-Wittwe Stephanie, den Erz.

von Gewerbelegitimationskarten befugt sein sollen, nah welchen Muster diese Karten ausgefertigt werden, und welche Vor- schriften die Reisenden bei Ausübung des Gewerbebetriebs zu

beachten haben.

Die Angehörigen des einen der vertragschließenden Theile,

welche sih in das Gebiet des anderen zum Besuch der Messen und Märkte begeben, um dort Handel zu treiben oder ihre Er- zeugnisse di de A P werden wechselseitig wie die Znländer behandelt un

werden.

keinen höheren Abgaben als diese unterworfen

: Axrtikél 13. Die deutschen Schiffe und ihre Ladungen sollen in Ruß-

land und die russishen Schiffe und ihre Ladungen sollen in Deutschland ganz wie die inländishen Schiffe und Ladungen behandelt werden, gleichviel von wo die Schiffe ausgelaufen

stimmt sind, und woher die Ladungen stammen

Jedes Vorrecht und jede Befreiung, welche in dieser Be-

s von cinem der vertragschließenden Theile einer dritten

acht eingeräumt werden sollte, soll gleichzeitig und bedingungs-

los auch dem anderen Theile zustehen.

Von den vorstehenden Bestimmungen wird jedoch eine

Ausnahme gemacht

a. in Betreff derjenigen besonderen Begünstigungen, welche dem inländischen Fischfang und dessen Erzeug- - nissen in dem einen oder dem anderen Lande jeßt oder in Zukunst gewährt werden sollten, þ. in Betreff der jcht oder künftig der nationalen Kauffahrteifloite gewährten Dane Die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags finden

feine Anwendung auf die Aa ars, welche nach ivie vor durch die in jedem der beiden Länder jeßt oder künftig in Kraft stehenden Geseße geregelt wird. Jmmerhin soll es den deutschen und den russischen Schiffen freistehen, aus einem Hafen des einen der beiden vertragschließenden Länder nah einem oder mehreren Häfen desselben Landes zu fahren, sei es, um dort die aus dem Auslande A ere Ladung ganz oder theilweise zu löschen, oder um eine na

bestimmte Ladung einzunehmen oder zu ergänzen.

dem Auslande

Artikel 14. Die Nationalität der Schiffe soll beiderseits nah den

jedem Lande eigenthümlichen Gesehen und Verordnungen auf Grund der an Bord befindlihen, durch die zuständigen Be- hörden ausgestellten Urkunden und Patente anerkannt werden.

Die von dem cinen der vertragschließenden Theile aus-

gestellten Schiffsmeßbriefe werden nah Maßgabe der zwischen den beiden vertragshließenden Theilen getroffenen oder zu treffenden besonderen Vereinbarungen von dem anderen Theile

anerkannt werden.

‘Artikel 15. Die deutschen Schiffe, welche nah einem russischen Hafen,

und umgekehrt die russischen Schiffe, welche nah einem deutschen Hafen fommen, nur um dort ihre Ladung zu vervollständigen 0

er einen Theil derselben zu löschen, sollen, vorausgeseßt, daß

sie sich nach den Geseßen und Vorschriften des betreffenden

Staats richten, den nah einem anderen Hafen desselben oder

eines anderen Landes bestimmten Theil ihrer Ladung an Bord - behalten und ihn wieder ausführen können, ohne gehalten zu

sein, für diesen Theil ihrer Ladung irgend welhe Gefälle zu

bezahlen außer den Aufsichtsabgaben, welche übrigens nur nah

dem für die inländishe Schiffahrt bestimmten Saße erhoben

werden dürfen.

Artikel 16. Von Tonnengeldern und Abfertigungsgebühren sollen in

den Häfen eines N der beiden Länder völlig befreit sein:

1) die Schiffe, welche von irgend einem Orte mit Ballast ein- und damit wieder auslaufen ;

2) die Schiffe, welhe aus einem San des einen der beiden Länder nah einem oder mehreren Häfen des- selben Landes kommen und sich über die in einem anderen Hafen desselben Landes bereits erfolgte Zahlung jener Abgaben ausweisen können ; i

3) die Schiffe, welche freiwillig oder nothgedrungen mit Ladung nah einem Hafen kommen und ihn, ohne irgendwie Handel betrieben zu haben, wieder ver-

lassen. Diese Ding wird nicht gewährt für Leuchithurm-,

Lootsen-, Remorquierungs-, Quarantäne- und Jona auf dem Schiffskörper lastende Abgaben, welche für dienende Leistungen und Vorkehrungen in gleihem Maße von

em Verkehr

Sommersdorf). Bre: YändstauUmeitter a. V. rl von Walbeck (Braunschweig). Fr. Land- Anfang | {afts - Rath Marie von Besser, geb. Richter G erlin). Hr. General-Lieut. z. D. Otto von

aertner (Wiesbaden). Hrn. Geh. Hof-Justiz-

epÉi t A E R L N Sat att mte E Zeri

s zum Deutschen Reichs-Anz

M 3D

den inländishen und von den Schiffen der meistbegünstigten Nation zu entrichten sind. Zs}st das Einlaufen durch Noth veranlaßt worden, so „gelten niht als Ausübung des Handelsbetricbes das zur Aus- besserung des Schiffes erfolgte Löschen und Wiedereinladen der Waaren, das Ueberladen auf ein anderes Schiff im Falle der Seeuntüchtigkeit des ersten, die zur Verproviantierung der Schiffsmannschaft nothwendigen Aufwendungen und der Verkauf der beshädigten Waaren mit Genchmigung der Zoll-

waltung. E Artikel 17.

Wenn ein Schiff eines der vertragschließenden Theile an den Küsten des anderen Theiles sirandet oder Schiffbruch leidet, sollen Schiff und Ladung dieselben Begünstigungen und Befreiungen genießen, welche die Geseßgebung des betreffenden Landes den eigenen Schiffen in gleicher Lage bewilligt. Es oll jederlei Hilfe und Beistand dem Führer und der Mann- af ee für ihre Person, wie für Schiff und Ladung ge- eistet werden. L

| Die vertragschließenden Theile kommen außerdem überein, daß die geborgenen Waaren keiner Zollabgabe unterliegen sollen, es fei denn, daß sie in den inländishen Verbrauch über-

gehen. j ALtikéel 18.

Die Benußung der Chausseen und sonstigen Straßen, Kanäle, Sdhleufen. Fähren, Brücken und Brükenöffnungen, der Häfen und Landungspläte, der Bezeichnung und Beleuch- tung des Fahrwassers, des Lootsenwesens, der Krahne und Wageanstalten, der Niederlagen, der Anstalten zur Reitung und Bergung von Schiffsgütern und dergleichen mehr, soll, insoweit die Ydilagen oder Anstalten für den öffentlihen Ver- kehr und den Handel im allgemeinen bestimmt sind, gleichviel ob sie vom Staat oder mit staatlicher Genehmigung von Privatpersonen verwaltet werden, den Angehörigen des anderen vertragschließenden Theiles unter gleihen Bedingungen und gegen Zahlung gleicher Gebühren wie den Angehörigen des eigenen Staats gestattet werden. ; :

Solche Gebühren dürfen, vorbehaltlich der beim See- beleuhtungs- und Seelootsenwesen zulässigen abweichenden Be-

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 9. Februar

Et A A ORET- AM P NOSAEIS A IES A ZOOADR T A I S A O: A P E A e: OOMRDOA S E E A dr a I S Q or Oer Aa N M A U R P MOE a 1 2B T ‘M 22A

A,

stimmungen, nur bei wirklicher Benußung sölcher Anlagen oder Anstalten erhoben werden. Artitel. 9 :

Die beiden vertragschlicßenden Theile behalten sih das Necht vor, ihre Eisenbahntransporitarise nach eigenem Ermessen zu bestimmen. : E :

edoch soll weder hinsihtlich der Beförderungspreise noch binsiFili der Zeit und der Art der Abfertigung zwischen den Bewohnern der Gebicte der vertragschließenden Theile ein Unterschied gemacht werden. Jnsbesondere sollen für die von Nußland nach einer deutshen Station oder durch Deuischland

beförderten Gütertransporte auf den deutshen Bahnen keine ‘höheren Tarife angewendet werden, als für gleichartige deuische

oder ausländische Erzeugnisse in derselben-Richtung und auf derselben Verkehrsstrecke erhoben werden. Das Gleiche soll auf den russishen Bahnen für Gütersendungen aus Deutschland gelten, welhe nach einer russishen Station oder durch Nuß- land befördert werden. i Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen sollen nur ulässig sein, soweit es sich um Transporte zu ermäßigten Preisen für öffentlihe oder milde Zwecke handelt. Artikel 20. E Der gegenwärtige Vertrag soll am 20./8. März 1894 oder womöglich früher in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 1903 in Geltung bleiben. : a Im Falle feiner der vertragshließenden Theile zwölf Monate vor dem Eintritt des leßten Termins seine Absicht, die Wirkungen des Vertrags aufhören zu lassen, kundgiebt, soll diesex in Geltung bleiben bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage ab, wo der eine oder der andere der vertrag- schließenden Theile ihn kündigt. Artitel : 2 Der gegenwärtige Vertrag soll ratifiziert und die Natifi- fations-Urkunden sollen in Berlin sobald als möglih aus- getauscht werden. : A , u Urkund cs haben ihn die beiderseitigen Bevoll- mächtigten unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. So geschehen zu Berlin, 5 es Januar 1894. (Unterschriften.) i

DozenT"DoTTUS T Xaremme GpIgrapRT uno Uevungen "anden Sm schriften. *Philologische Uebungen über Seneca’s Apocolocynthosis. Privatdozent Drescher: o Dramen. Neuhochdeutshe Metrik.

Geschichte der germanischen Philologie.

IU”DIS T UDT.

festgeseßt.

eiger und Königlih Preußi

Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 1894

schen Siaats-Anzeiger.

1894.

Reichsmünzen. 8

smünzen

Zehn- Fünf- Zwei- Ein- inigstücke | pfennigstücke | pfennigstücke | pfennigstüde k |S | |A «M A Les Wi 19 908/34 16 800|— A 1 680|—

N Sa æ# 16 000|— F +— 4 978/21

T6 800|— E s G Es 42 566/55

|

235 084/80| 15 346 496/05) _6 213 207 44] 6 074 146/17

B51 884 9 T5 346 196/05] 6213 207 14f 6 116 712/72 j

1 603 532/90] 35/36 3264 50 280/901 T5 315 963 Taf 6 213 172/08 6 T1 630/08

073,65 M 12 329 852,16 M

H Kupfermünzen

Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallvev- nängelt hatte, das Wort der 2 Geheime' Ober-Regierungs-Rath von Woedtke: Hi zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für tlihe Thätigkeit des Neichs-Versihherungsamts des Ver- rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenshaften und der Vorwurf der Humanität x niht die Berehtigung des Wunsches auf Aufhebung änrihtung. Bei der Revision des' Geseßes werde den iten dur eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nshe, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente sei die ganze Sozialreform durhtränkt. üpeden (dfonf.) regt eine Regelung der Arbeiter- ge von NReichswegen nach dem Vorbilde der Reichs- Ünfallversiherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen jeses zu fördern, hätten {on Lehler und Schäffle neuerdings habe Verband evangelischer Arbeiter- petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts- und ungs-Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße |st werden möchten. In Hannover fei die dortige syteut Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit ersicherungsanftalten von threr Befugniß, bis zu ein Vermögens im ganzen 37 000 000 zur pi on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrau emacht suht, wenn das noch nicht geschehen sein follte, mit „auf diefe Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. t von einer Abänderung des Geseßes eine Erweiterung freundlichen Bestimmungen. © Ober-Regierungs-Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch n. Bis jeßt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere. Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungsanstalten tom; das Gefeß fann sie nit zwingen. ie müssen je sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrahten Anträge au alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh- ilen, und auch dazu kann er niht gezwungen werden. E die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noh leb- nken. höônlank (S5z.) ersucht um Aufklärung über die [ntershiede in der Zahl der dauernd und der vorüber- erbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be- jaften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs- { ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, örganisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären ; die Ursache müsse bei fen Organen und in der verschiedenen Rechtsprehun Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; nah * n U von Woedtke sind es 11}, nah der verkauften Marken nur 9} Millionen. Da bleibe 17) bri, daß für 2. Millionen Versicherungspflichtige Y Marken nit zur Verwendung kamen. Die Tendenz zersicherungsamts und seine Judikatur habe bisher die edigen können; aber diese Tendenz scheine jeßt etwas U gerathen, vor allem dur den überwiegenden Einfluß

atie und des A Die Praktiker, Aerzte

fämen allmählich den Juristen gegenüber ins Hinter- 5 lasse sh auch an der neuesten Réchtsprehung iahweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen ver verleßt, daß er ins Irrenhans gebracht und für ärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verleßten eine Rente für die werbsunfähigkeit zugesprochen hätte, ift jeßt entgegengeseßt den. . An der Hand eines ärztlichen Gutachtens, welches eise besagt, da der Mann auch ohne den Unfall binnen ferrückt geworden wäre, hat das Reichs-V E samt H der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. hritt in der Judicatur ist von den weitestgehenden lange der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath an der Spiße steht, wird es ja nicht so blimin

sreyen; aver wir kennen seinen Nachfolger niht. Jedenfalls wird sih hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um diefes Loh zu verstopfen, sollte das Reichs-Versiherungsamt noh einmal die ganze Frage grundfäplih prüfen und, wenn irgend mögli, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls auch,

Deutsche Seewarte.

n : B. Mathematisch-naturwissenshaftlich-pharmazeutische : © 1 Es RRREE E DUENE, Berlin 1893. Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin). : G Tbeilung N daß es mit der psyciatrishen Ausbildung unserer Aerzte nicht P ¿ : r. Militär - Intendantur - Rath Georg Lenz Prof. Hittorf: *Ausgewählte Theile der theoretischen Physir. Deutscher Reichstag. gut steht. Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. ' Zossen). Prof. Hosius: *Paläontologie, 2. Theil. Prof. Salkowski: s Staatssekretär Dr. von Boetticher: Theater - Anzeigen Chausseestraße 25. Konzerte. ' S “Ueber e Ri M En „N A a a eral, e es L Uhr. Ich habe nur den legten Theil der Ausführungen“ des Herrn ; i i L ; ; : i n Laboratorium. Prof. Killing: Analytishe Geometrie, Die zweite Berat ial - : at : Ï i : retle in § Alten (nach einer lieren Idee) von | Konzert-Haus, Sonnabend: Karl Meyder- H E D E s L. Theorie ver Differential-Oleiungen. * Planimetrishe | Reihsamts des i p wird fortgeseßt beim Kapitel S bor, an alzerwelliger Dienstage T I Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- | (F. Sglack und L. Herrmann. Musik von Louis | Konzert. Vorsp. z. Oper „Libussa“ von Smetana. | ©©? s s Pp ; AE een usiare: * Uebungen im mathematischen Seminar. | Patentamt“. früher nit hier sein. Jh bedaure, daß ih auf diesen legten Theil us. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be- | Roth. In Scene geseßt von Julius Frißsche. | Ouv. „Die weiße Dame* von Boieldieu. Prolog erlag der Expedition (Scholz). Prof. T Systematische Botanik, durch die Entwicklungs- | "" Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits inder Nummer | seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs-Versicherungs- ebl Die Tochter des Regiments. Komische | Dirigent : Herr Kapellmeister Federmann. Anfang gus „Der Bajazzo” von Leoncavallo. „Mein Traum“, | Druck der Norddeutschen Buchdruerei und Verlagk- E ei G E t alionen, O. vom Donnerstag berichtet worden. N Nachdem das Kapitel | amt ist eine richterliche Behörde, die in leßter Instanz entscheidet; sie er Ui Akten von Gaötano Donizetti. | 7 Uhr. Balzer von Waldteufel. „Zouvonir de Moscou Anstalt Berlin SW.; Wilhelmftraße Nr. 32. Experimentalphysik, 1. Hälfte (AÙ grn fr und Wärme- | „Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „Rei ch s- | ist insoweit souverän. Man kann vielleiht darüber verhandeln, ob Tert nach dem Französishen des St. Georges. | Sonntag: Der Lientenant zur See. für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Sechs Beil l *(F s g hy d : 4 S Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Ouverture Freitag 16. Februar: Mit neuer Ausstattung. | Klänge aus Steyermark für Pifton von Hoth (Herr ech ertagen Oi) » Praktitch Ms theoretischen dust , 3. Theil (Theor. BED E AAIGm, im weiteren e le Berathung | bei s Korrektur der Unfallversiherungsgeseßgebung eine „Ein Feldlager in Schlesien“ von Giacomo Meyer- ! Zum erften Male: Brautjagd. Operette in | Werner). (einschließli Börsen-Beilage). i e Uebungen im phyfikalishen Laboratorium. ! zur Erwiderung auf Ausführungen des . Schmidt, | Vorschrift zu erlafsen sei, welhe die Mißstände unmögli