1894 / 35 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E E E S

Im Königlihen Opernhause findet morgen auf Aller- böchsten Befehl eine Wiederholung des I1. Theils der Festvor- 7. Januar ftatt: Ouverture „Ein Feldlager in von Meyerbeer; Lebende Bilder, nach Entwürfen

. von Hepyden, gestellt vom Ober - Regisseur Teßt- laff; dekorative Einrichtung vom Ober - Jnspektor Brandt. Die verbindenden Verse von Emil Taubert werden iee

uer

tellung vom

von den es Molenar und Nesper. Kapellmeister S 0

dirigiert. Vorher geht Donizettiss „Tochter des Regiments“ mit Fräulein Dietrih und den Herren Philip und Krolop in den Haupt- rollen unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung. Herr Sylva ist wiederbergeftellt und wird am Montag als Canio in den „Bajazzi*®

auftreten. Die erste Ausführung der Oper „Die: —=a— Leoncavallo if für Sonnabend, 17. Februar, angeseßt. Im Königlichen Schauspielhause werden Lustspiele „Die ° ea und „Verbotene Frucht“ Direktor Ludwig Barnay, welcher zur Zei Theater in Gotha ein Ehren-Gastspiel, zu dem er abfolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sachsen-Coburg undGotha in IlouDene Audie Am Schluffe der Audienz, während welcher der Herzog baftesten Worten seinem Gaft höchste Anerkennung für [erishe Leiftungen ausgedrüdckt hatte, überreihte er ihr das Komthurkreuz des Sachsen-Erneftinishen Haus-Ord: Im Wallner-Theater wird vom Sonntag ab ¿Der ungläubige Thomas" in Verbindung mit Ludwic aftigem Lustspiel „Unter vier Augen“ den Spielplan be Im Residenz-Theater findet am Montag die führung des Valabrègue’schen Schwanks „Der Mustergc Auf der Bühne des Theaters Unter den Lind ich gestern das gesammte Personal, um Herrn Edu und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsfe* Die Scene war in einen Garten verwandelt ; auf einer von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, filberner Tafelauffaz. Das Jubelpaar wurde von C! grüßt. Daran {losen sich Ansprachen des MRegifse: Dramaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jeßigen Stande der Etatsberathungen in follegium zur Feststellung des Stadthaushalts-Stats welche in einer Sißung des Kollegiums zu Anfang der r zu Ende geführt werden follen, steht es fest, daß die eintommensteuer im nädhsten Etatsjahre nach de 100% zur Erhebung gelangen wird. Für das laufe1 wurden bekanntli nur 85 9/% erboben.

Die gestrige Stadtverordneten-Versammlu Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die ! deputationen und Kuratorien und für die gemischten Depu zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der ,' nebmen, diese Wablen, welhe etwa 70 Mitglieder un einen gemein\caftlicden Wablakt zu vollziehen. Stadtv. dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nah der Vors sozialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von dit Aus\chüfsen und Kuratortien ausgeschlossen seien. Der A wurde [chließlich in namentliher Abftimmung mi 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf gelangte nach längerer Debatte ebenfalls in namentli mung mit 98 egen 15 Stimmen folgender, von den Sto und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magistra \{leunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zu erreichen, daß der FortbildungEsunterricht an den

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757 765 762 ¿s 24 C00 i 1 C00 winemünde | 757 Neufahrwafser| 754 Memel .…. | 7488 |W_ i 109 764 769 768 770 767 762 769 764.

771

balb bed. halb bed. |

egen | wolkig?) | halb bed. | halb bed. | V | halb bed. | wolkenlos Mt 768 wollg | 769 wolkenlos !

1) Böig. 9 Böig 2) Mittags Regen, Nachts

Reif. Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welhes geftern über Nord-Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam fort. A einsneues tiefes Minimum, oftwärts fortshreitend, lagert an der mittleren nor- wegischen Küste, Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord- und Ostseegebiete bedingend. In Deutsch- land ift das Wetter bei an der Küste vielfach fteifen, im Binnenlande schwachen, meist südwestlichen | 4 Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel- U) fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ift fast überall gesunken, liegt indeffen allenthalben no er- heblich über dem Mittelwerthe, die Prorgtee ver- läuft von St. Petersburg füdostwärts über Moskau nach dem Kaspishen Meere hin.

Deutsche Seewarte.

D D O DD H L H R O D

Sonntag :

Theater - Anzeigen.

Sonnabend:

in 2 Akten von aëtano Donizetti. Tert nah dem Französishen des St. Georges. Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Ouverture „Ein Feldlager in Schlesien“ von Giacomo Meyer- ! Zum

ten Male:

Stadtverordneten Sin

[osenstatistik und

einer Organisation be F g

städti,

Diskufsion durch Uebergang zur Tagesordnung erledi

Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs- und Provinzial- | Majestät persönli h Sghulrath Dr. Klix hatheute im Kön inri in Schöneberg unter großer babrung war in der Aula erfolgt. An der H

äftigun

rtfübrung einer A rbeits- | die Familie Billroth, die Arbeitsloser bei die habe.

rbeiten und in ftädtishen Betri wurde nach kurzer Suleuburg 2 f ei und 1n N T zu G E e ein, nah wel ajestät der Deutsche Kaifer

Nachricht von dem Hinscheiden ihres bochverdienten und von Seiner ns ochge/Säpten Gemahls mit aufrihtiger Be- Er beauftragt, der Wittwe das Beileid Seiner Majestät des Kaisers in den allerwärmften Ausdrüen ferner einge-

den ür.

iglichen Prinz Heinrih-Gyn Betheiligung é meg e A zu übermitteln. HBeileidsbezeugungen

e an dem

die „Schaffung

-Gymnasium | trübniß empfangen habe

großer \chwarzer Baldachin, unter dem ein Thorwaldsenscher Christus | troffen von der Kronprinzessin-Wittwe

A;

14

1. ‘baue. Ein Antcog illroth in einer durch feinen General. Adjuta auh nach dem 1. Oktober ertheilt werden könn Ein Antrag der S E g imt: ps due ad gr ra Tae gan leidende Mens: “Le Von dem Ober-Hof-M

ofefsor Bilroth eine

Grafen irie

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Artikel des deutschen Tarifs (na der vom 1. Februar 1892 ab geltenden Faffung).

Benennung der Waaren.

Zollsaz in A

——_—_—

Wallner-Theater. Sonnabend: Heimath.

i us 7x Ubr. Zum 1. Male: Der ungläubige Sonntag:

Thomas. Unter vier Augen. Berlin 1893.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. eestraße 25. E n Der L Rue Cer, Ope- G s e in nah einer älteren Idee Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- E. Shlack E A Herrmann. ‘and haus. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be- | Roth. In Scene eseßt von Julius Fribsche. | Duv. „Die weiße Dame® von [L Die Tochter des v P Komische Pen: Herr Kapell T

Sonntag: Der Lientenant zur See. Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausftattung. Brautjagd. Operette in | Werner).

WumnnT T9 aren Don” G. Ium unD K. Xé. Hierauf: Zum 49. Male. Berlin 1893, Revue in 2 Abtheilungen von L. Leipziger. Anfang

Herr Coulifset. Zum 50. Male.

Seidenkokons; Seide, abgehaspelt (unfiliert, Greze) oder ge- sponnen (filiert); Floretseide, gekämmt, gesponnen oder ge- zwirnt; alle diese Seide nicht gefärbt, auch Abfälle von ge- färbter Seide

Seidenwatte : R i Waaren aus Seide oter Floretseide, in Verbindung mit

Metallfäden; Waaren aus Seide, gemisht mit anderen Een und zugleih in Verbindung mit Metall- äden Waaren aus Seide oder Floretfeide Steine, roh oder bloß behauen, auch gemahlen Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer) Thiere und thierische Produkte, niht anderweit genannt:

Lebende Thiere und thierishe Produkte, anderweitig nit ge- nannt; ferner Bienenstöcke mit lebenden Bienen

Eier von Geflügel 2 i

P und porzellanartige Waaren (Parian, Jaspis u. \. w.):

wei z

farbig, gerändert, bedruckt, bemalt, vergoldet, versilbert. . ..

in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadur nicht unter Nr. 20 fallen

Stiere und Kühe

Ofen ,

Anmerkung zu c. Für Bewohner des Grenzbezirks dürfen unter den vom Bundesrath vorzuschreibenden be- sonderen Kontrolen Zugosen von 25 bis 5 Jahren zu dem Zollsaße von 20 für 1 Stück eingeführt werden, fofern sie zum eigenen Wirthschaftsbetriebe nahweislich nothwendig sind.

JIungvieh im Alter bis zu 24 Jahren

Kälber unter 6 Wochen

Wolle, rohe, gefärbte, gemahlene; ferner Haare, nicht anderweit genannte, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken- form gelegt

Tuchleisten :

grobe unbedrudckte, ungefärbte Filg „........

unbedruckte Tuch- und Zeugwaaren, soweit sie nit zu Ziffer 7 oder 8 gehören :

im Gewicht von mehr als 200 g auf den Quadrat- meter Gewebeflähe, mit Ausnahme der hierunter besonders aufgeführten i :

robe Filztüher aus Wolle, auch in Verbindung mit Baumwolle oder Leinen, endlos gewebt, zur Holz- stoff-, Strohstoff-, Zellulose- und Papierfabrikation .

bedruckte Waaren, soweit sie niht zu den Fußdeckten ehôren, im Gewicht von mehr als 200 g auf den L unbräuietes Gewebeflähe; ferner Pofamentier- und Knopfmacherwaaren; Plüshe; Gespinnste in Verbindung mit Metallfäden

bedruckte Waaren, soweit sie nicht zu den Fußdecken gehören, im Gewicht von 200 g oder weniger auf den Quadratmeter Gewebefläche

rl von Walbeck

meifter Federmann. Anfang | «us „Der Bajazzo“ von Leoncavallo. „Mein Traum“, Walzer von Waldteufel. „Souvenir de Moscou“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Klänge aus Steyermark für Pifton von Hoh (Herr

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder- Musik von Louis | Konzert. Vorsp. z. Oper ¿use von Smetana.

Konzerte. wte

Berlin:

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

oieldieu. Prolog

Verlag der Expedition (S holz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagf- Anstalt Berlin SW.; Wilhelmftraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (zinshließlih Börsen-Beilage).

WDITINEeTSODTIT J. = -*Fano1raumerter ar Slecacn (Sivei. Fr. Land- schafts - Rath Marie von Besser, geb. Richter (Berlin). Hr. General-Lieut. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). Hrn. Geh. Rath Fleischhammer Tocter Lili ( r. Militär - Intendantur - Rath Georg

of-Juftiz- I, Lenz

zum Deutschen Reichs-Anz Zed

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Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 9. Februar

15 A,

SMOluKprxotololl

Jm Begriff, zur Unterzeihnung des zu Berlin am heutigen Tage abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsvertrags zwishen Deutschland und Rußland zu schreiten, sind die Unter- zcihneten über folgende Punkte übereingekommen:

Erster Theil. Zum Vertragsterx t.

; Zu Artikel 1 und 12.

Im Paßwesen werden die Angehörigen beider Theile wie

die der meistbegünstigten Nation behandelt werden. - Zu den Artikeln 5, 6, 7, 9 und 10.

Jm Hinblick darauf, daß zur Zeit in Rußland gewisse Waaren bei der Einfuhr über die Landgrenze höheren Zoll- säßen unterliegen als bei der Einfuhr über die Ostsee, besteht Einverständniß darüber, daß vom Tage des Jnkrafitretens des gegenwärtigen Vertrags die Zölle bei der Einfuhr über die Landgrenze auf die Säße der Zölle bei der Einfuhr über die Ostsee ermäßigt werden sollen, und daß kein neuer, die Einfuhr über die Ostsee, das Schwarze und das Asow’sche Meer (mit Ausnahme der kaukasishen Küste) begünstigender Unterscheidungszoll eingeführt werden darf.

Die deutshe Regierung verpflichtet sih ihrerseits, an keiner Grenze des Deutschen Reichs andere oder günstigere Zölle einzuführen als an der russishen Grenze. Eine Aus- nahme wird Me Mivasi für Salz, gesägte Blöcke und grobe Steinmegarbeiten, sowie für rohe Sghieferplatten (Nr. 2D5t, 33d und 33e des Deutschen Zolltarifs), für welche Waaren Deutschland sih vorbehält, die gegenwärtig bestehenden Unterschiede zwischen Seezöllen und! Landzöllen aufrecht zu

erhalten. i Bu Artikel 6, 7 und 1.

Die Boden- und Gewerbserzeugnisse einer dritten Macht, welche durch das Gebiet eines der vertragschließenden Theile durhgeführt werden, sollen bei ihrem Eingang in das Gebiet des anderen Theils keinen anderen oder höheren Zöllen unterworfen werden, als wenn sie direkt aus dem Ursprungs- land eingeführt worden wären.

“Hu den Artifeln6 bis 9. Die Kaiserlich russische Regierung erklärt sich bereit, bei

Zollzahlungen deutshe Goldmünzen dur die Zollämter an-

nehmen zu lassen und zwar 1 é Gold als Gegenwerth von 308 Rubel Gold.

y Zu Artikel 6 und 7.

Die E ies Theile behalten sich das Recht vor, bei der Einfuhr von Waaren zum Nachweise der cin- heimishen Erzeugung oder Bearbeitung die Vorlegung von Ursprungszeugnijjen zu fordern. Es wird seitens der beiden Theile Fürsorge getroffen werden, daß die verlangten Zeugnisse den Handel möglichst wenig beengen.

L “Bw ALliltel 13.

_ Die vertragschließenden Theile behalten sich eine besondere Vereinbarung über die Ausübung der Schiffahrt auf dem Niemen, der Weichsel und der Warthe vor.

. B Arlitel 19.

Die vertragschließenden Theile werden einander im Eisenbahn- tarifwesen, insbesondere durch Herstellung direkter Frachttarife, thunlihst unterstüßen. Namentlich sollen solche direkte Fracht- tarife nah den deutschen Hafenstädten Danzig (Neufahrwasser), Königsberg (Pillau) und Memel zur Vermittelung sowohl der Ausfuhr aus als der Einfuhr nach Rußland den Be- dürfnissen des Handels entsprechend eingeführt werden.

Zugleich sollen die Frachtsäße für die im russischen Eisen- Gan zum Getreide gerechneten Artikel sowie für Flachs und Hanf von den russishen Aufgabestationen bis zu den oben erwähnten Hafenstädten nach denjenigen Bestimmungen gebildet und unter die am Transport betheiligten deutshen und russischen Bahnen vertheilt werden, welche für die nah den Hafenstädten Libau und Riga F russischen Eisenbahnen jet in Kraft sind oder in Kraft treten werden. Die außer den ia clagen erhobenen Zuschläge (Nebengebühren) sollen in gleicher Weise gebildet und der Betrag derselben nach den russischen Vorschriften unter die betheiligten Linien vertheilt werden, wobei man darüber einverstanden ist, daß nur eine einzige Grenzgebühr, die den russishen und den deutschen zur

renze führenden Bahnen zu gleichen Theilen zufällt, ‘erhoben werden darf,

Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf die beiderseitigen Staatsbahnen; doch werden die beiden Negierungen dahin zu wirken suchen, daß die Privatbahnen bei der Tarifbildung und Frachtvertheilung auf ihren Linien die gleichen Grundsäße an- wenden. Sollten sih jcdoch troßdem die am Verkehr in einer der bezeichneten Richtungen betheiligten Privatbahnen diesen Grundfäßen der Tarifbildung und Vertheilung niht unter- werfen, jo sollen diese Grundsäße auch für die Staatsbahnen der vertragschließenden Theile niht mehr bindend sein.

Die zur Zeit bestehenden besonderen Bestimmungen zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Königsberg und Danzig

bleiben in Kraft. Zu Artikel 20.

Der zwischen beiden vertragschließenden Theilen bestehende Konsularvertrag vom 8. Dezember/26. November 1874 soll niht früher als gleihzeitig mit dem gegenwärtigen Vertrag gekündigt werden können.

Zweiter Theil. Zum russishen Vertrags tarif.

| Bu Artilel 5. Abjab 3. ___ Die Bezeichnung: Getrocknete Zichorie bezieht jede durch irgend welches Verfahren getrocknete Zichorie in fich.

: Zu Artikel 55.

__ Die großen Häute werden nah den in Art. 55 Abs. 3 festgeseßten Zollsäßen auch dann verzollt, wenn sie mit künstlich eingepreßten Narben versehen sind.

Zu Artikel 72 Absaß 2. Chamottemörtel (Fugenmörtel oder feuerfester Zement), das heißt eine Mishung von rohem und gebranntem feucr-

festen Thon, das Ganze zerrieben, wird nah Art. 72 Abs. 2

verzollt. e Du Artilel 79 Ablas 1. _ Die in Abs. 1 dieses Artikels festgeseßten Einfuhrzölle für Stein-, Torf- und Holzkohle sowie für Torf, über die west- liche Landgrenze eingeführt, können vom 1. Januar 1898 an (alten Stils) erhöht werden, falls nur die Höhe der Zölle für die westliche Landgrenze und für die Ostseehäfen dieselbe bleibt. Zu Artikel 112.

Unter der Bezeichnung nicht besonders genannte chemische und pharmazeutishe Produkte sind diejenigen Produkte dieser Art zu verstehen, welhe im rvssishen allgemeinen Zolltarif vom 11. Juni 1891 nicht besonders genannt sind.

: Zu Artikel 131.

Die in dem Artikel 131 aufgeführten Zölle treffen in gleiher Weise Bleiweiß und Zinkweiß, wenn sie mit anderen Stoffen vermischt sind, welche keinen höheren Zöllen unter- liegen als Bleiweiß.

Zu Artikel 140 und 142.

Eisen und Stahl in Blättern und Tafeln, wie sie in den Absäßen 3 und 4 der Art. 140 und 142 aufgeführt sind, unterliegen den dort festgeseßten Zollgebühren ohne Nük- ncht auf die Form, in der die Blätter und Tafeln zuge-

schnitten sind. Zu Artikel 141.

__ Die im russischen Zolltarif aufgeführten gewöhnlichen oder nicht kostbaren Metalle begreifen alle Metalle mit Ausnahme von Gold, Silber und Platina in sich. Aluminium gilt als gewöhnliches Metall, ausgenommen die Fälle, in denen es in den russishen Tarifartikeln mit höheren Zollsäßen besonders aufgeführt ist.

Zu Artikel 141, 147, 154, 155, 156 und 163.

Eijen, Stahl und Zink (sowie die Fabrikate daraus), welche durch irgend ein Verfahren (auf galvanischem Wege, durch Umguß, durch ein Walzverfahren oder anderswie) einen Ueberzug von gewöhnlihem Metall erhalten haben, werden ohne Zuschlag nah den für Eisen, Stahl und Zink und die Fabrikate daraus festgesezten Zollsäßen verzollt, vorausgeseßt, daß der Metallüberzug im Gesammtgewicht jedes einzelnen Vrtikels nicht übersteigt: bei den in Art. 141, 147, 154, 155 und 156 aufgeführten Waaren 25 Proz. und bet den in Art. 163 aufgeführten Waaren 10 Proz.

A L Zu Artikel 150.

Die in Absaß 1 dieses Artikels festgeseßte Zollgebühr ist auf gußeiserne, mit Thcer oder Asphalt überzogene Röhren anzuwenden, welche nicht auf irgend cine Weise bearbeitet sind, es sei denn, daß die Bearbeitung in dem Ausmerzen der

DDjeNT WOT S xaremmtme GPIgrapntr "Uno UeDungen "anon Fn F Iu Dts 1 UDT.

schriften. *Philologishe Uebungen über Seneca’s Apocolocynthosis.

Privatdozent Drescher - Goethe's Dramen. Neuhochdeutshe Metrik. | festgeseßt.

"Geschichte der germanishen Philologie.

B. Mathematish-naturwissenshaftlich-pharmazeutische

btheilung.

Prof. Hittorf: *Ausgewählte Theile der theoretishen Physik. Prof. Hosius: *Paläontologie, 2. Theil. Prof. Salkowsfki: Vrganische Chemie. *Ueber die Metalle. Praktishe Uebungen im

Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 18

eiger und Königlich Preußi

94

Deutscher Reichstag. 44. Sißung vom Donnerstag, 8. Februar, L Uhr.

: D Laboratorium. r Killing: Analytishe Geometrie, Die zweite Berathung des Spezial - Etats des . Thei

Theorie der Differential-Gleihungen. * Planimetrifche

P E oed utiare, * Uebungen im mathematishen Seminar. | Patentamt“.

Prof. Brefeld: Systematische Botanik, dur die Entwicklungs- geschichte erläutert. * Botanishe Demonstrationen. * Leitung wissen- er: Experimentalphysik, 1. Hälfte (AUgemeine Physik und Wärme- lehre). *Elemente der theoretishen t, 3. Theil (Theor. i 1

ie Ätalischen Laboratorium. ! zur Erwiderung auf Ausführungen des

schaftlicher Arbeiten im botanischen Institut. Prof. Kette

Optik.) * Praktische Uebungen im phy

Reichsamts des Jnnern wird fortgeseßt beim Kapitel

Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits inder Nummer vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel „Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „R ei ch s- Versiherungsamt“ im weiteren Pes ina Berathung

. Schmidt,

schen Siaats-Anzeiger.

1894.

Reichsmünzen.

Kupfermünzen

Fünf- Zwei- _Ein-_ pfennigftücke | pfennigstücke | pfennigstüde

M. | A Â Á. | A | 19 908/34 1 680

16 000— 4 97821

1 41256655 i j | j 235 084/80] 15 346 496/05] 6 213 207 44] 6 074 146 17 51 881/80] Io 346 196/05] 6213 207 14| 611671272 1 603 532) _3536 3264 350 280 90] T5 315 963 T5f 6 213 172 08] 6 IT6 680 08 ! 073,65 12 329 852,16 4

Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallvecs nängelt hatte, das Wort der e Geheime * Ober-Regierungs-Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für htlihe Thätigkeit des Neichs-Versicherungsamts des Ver- rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenshaften und der Vorwurf der Humanität xch niht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung änrihtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfawe Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente se¿ die ganze Sozialreform durhtränkt. és Eb ¿Ven (dkons.) regt eine Regelung der Arbeiter- ge von NReichswegen nach dem Vorbilde der Reichs- Unfallversiherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen jeses zu fördern, hätten {on Lehler und Schäffle neuerdings habe deo Verband evangelischer Arbeiter- petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts- und ungé-Anstalten für diesen Zweck in umfafsendem Maße zt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit Sersicherung8anstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein Sag A arr im ganzen 37 000 000 zur Firterung ion Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen fein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. t von einer Abänderung des Geseßes eine Erweiterung nfreundlihen Bestimmungen. 7 Ober-Regierungs-Rath von Woedtke: Von der mächtigung ift bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jeßt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungêanftalten nom; das Gefeß kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, : vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh- ilen, und auch dazu kann er niht gezwungen werden. ; uy die Gefezgebung auszusprechen, begegnet noch leb- nfken. chöônlank (S5z.) ersucht um Aufklärung über die Intershiede in der Zabl der dauernd und der vorüber- jerbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftliben Be- haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs- ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen si hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müfse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprechun Zabl der Versicherten werde verschieden angegeben; na m Ober-Regierungs-Rath von Woedtke sind es 114, nach der verkauften Marken nur 9} Millionen. Da bleibe Brig, daß für 2. Millionen Verficherungspflichtige 92 Marken nit zur Verwendung kamen. Die Tendenz Bersicherungsamts und seine Judikatur habe bisher die iedigen können; aber diese Tendenz {heine jeßt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß catie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte fämen allmählich den Juristen gegenüber ins Hinter- 8 lasse sich auch an der neuesten Réehtsprehung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht stôörenden geistigen Anomalie litt, wurde dur einen wer verleßt, daß er ins Irrenhans gebracht und für (ärt wurde. Während nun nah früheren Entscheidungen Ner icherungsamt dem Verleßten eine Rente für die werbsunfähigkeit zugesprochen bâtte, ift jegt entgegengesett rden. . An der Hand eines ärztlihen Gutachtens, welches Beise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen berrückt geworden wäre, hat das NReichs-Versicherun samt der ‘Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. ritt in der Judicatur ist von den weitestgehenden [ange der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht so Tblintin sreyen; aver wir kennen seinen Nachfolger nit. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um diefes Loh zu verstopfen, follte das Reichs-Versiherungsamt noch einmal die ganze Frage grundsäglih prüfen und, wenn irgend mögli, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls auch, daß E der psychiatrishen Ausbildung unserer Aerzte nit gut steht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den leßten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeshäfte konnte ih früher nit hier sein. Ich bedaure, daß ih auf diesen leßten Theil seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs-Versicherungs- amt ist eine richterliche Behörde, die in leßter Instanz entscheidet ; fie ist insoweit souverän. Man kann vielleiht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsgeseßgebung eine Vorschrift zu erlafsen sei, welhe die Mißstände unmöglich