1894 / 35 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

L E,

Im Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller- böchften Befehl eine Wiederholung des Il. Theils der Festvor- stellung vom 27. Januar ftatt: Ouverture „Ein Feldlager in

en* von Meyerbeer; Lebende Bilder, nach Entwürfen von A. von Heyden, gestellt vom Ober - Regisseur Tet- laff; dekorative Einrichtung vom Ober - Inspektor Brandt. Die verbindenden Verse von Emil Taubert werden gespr von den ers Molenar und Nesper. Kapellmeister Sucher dirigiert. Vorher geht Donizetti's „Tochter des Regiments“ mit Fräulein Dietrich und den Herren Philipp und Krolop in den Haupt- rollen unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung. Herr Sy ift wiederbergeftellt und wird am Montag als Canio in den „Bajazzi“ auftreten. Die erste Aufführung der Oper „Die Leoncavallo ift für Sonnabend, 17. Februar, angeseßt.

Im Königlichen Schauspielhauje werden Lustspiele „Die ® anm und „Verbotene Frucht“

Direktor Ludwig arnav, welher zur Ze Theater in Gotha ein Ebren-Gastspiel, zu dem er abfolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sachsen-Coburg und Gotha in befonderer Audi Am Sthluffe der Audienz, während welcher der Herzog baftesten Worten seinem Gaft höchfte Anerkennung lerishe Leiftungen auëgedrückt hatte, überreihte er ih das Komthurkreuz des Sachfen-Erneftinishen Haus-Ori

Im Wallner-Theater wird vom Sonntag a „Der ungläubige Thomas" in Verbindung mit Ludwi aftigem Lustspiel „Unter vier Augen“ den Spielplan b

Im Residenz-Theater findet am Montag die führung des Valabrègue’shen Shwanks „Der Musterc

Auf der Bühne des Theaters Unter den Lin fich gestern das gesammte Personal, um Herrn Ed1 und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsf Die Scene war in einen Garten verwandelt ; auf einer von Blumen umgeben, das Geschenk des Perfonals, filberner Tafelaufsaß. Das Jubelpaar wurde von grüßt. Daran {loffen sich Ansprachen des Regi Dramaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jeßi en Stande der Etatsberathungen i tollegium zur Feststellung des Stadthaushalts-Etats welche in einer Sißung des Kollegiums zu Anfang der zu Ende geführt werden follen, stebt es fest; daß die eintommensfteuer im nächsten Etatsjahre nah d 100% zur Erhebung gelangen wird. Für das lauf wurden bekanntlich nur 85 9/9 erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten-Versamml1 Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die deputationen und Kuratorien und für die gemischten Dex zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der nebmen, diefe Wablen, welche etwa 70 Mitglieder u einen gemeinfaftliden Wablakt zu vollziehen. Stadtv dagegen Widerspruch: er behauptete, daß nach der Vor sozialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von ' Ausschüssen und Kuratorien ausgeschloffen seien. Der * wurde \ch{ließlich in namentliher Abftimmung n 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf gelangte nach längerer Debatte ebenfalls in nament mung mit 98 ois 15 Stimmen folgender, von den S: und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magistr \{leunigst au fernerhin alle nur möglichen Schritte z1 erreichen, daß der Fortbildungéunterrichht an den

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vom 9. Februar, Morgens.

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7|Regen 4 bedeckt | 5wolkig | | 4\wolkenlos | Pamhnra 4 | 5\bedeckt winemünde | 757 |WSW 7wolkig!) Neufahrwafser| 754 |WNW 6\bedeckt?) Memel [W T7ibededt | Ï | ¡SSW 2shalb bed. | | [SW dsshalb bed. | [SW 3|Regen [NW 1\wolfig?) 770 [SW 4ihalb bed. | 767 |SW 3shalb bed. 762 |[W E 769 V 2ihalb bed. 764. |W 5\wolkenlos | 771 |WSW 1 [Dunst 768 [O 3\wolkig | 769 ¡O 2\wolkenlos !

2) Böïg 3) Mittags Regen, Nachts

Vebersiht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welches geftern über Nord-Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam forgares, ein[neues tiefes Minimum, oftwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor- wegischen Küste, Fortdauer der unrubigen Witterung im Nord- und Ditseegebiete bedingend. In Deutsch- land ist das Wetter bei an der Küste vielfah ie, im Binnenlande s{chwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ift viel- fah etwas Regen gefallen; die Temperatur ift fast überall gesunken, liegt indeffen allenthalben ne er- beblih über dem Mittelwerthe, die Frostgrenze ver- läuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nah dem Kaspishen Meere hin.

Deutsche Seewarte.

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ae... | Karlsruhe . | Wiesbaden . |

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Sonntag:

Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchften Be- [L Die Tochter des Regiments. Komische

er in 2 Alten von ¿tano Donizetti. | 7 Ubr. Tert nah dem Französishen des St. Georges. Dirigent : Kapellmeister Dr. Muck. Ouverture „Ein Feldlager in Schlesien“ von Giacomo Meyer-

Rotb.

au nach dem 1. Oktober ertheilt werden könne,“ Ein Antrag der Stadtverordneten Singer und en,

einer Organisation behufs Aufnahme und Fo [osenstatistik und städtischen Diskussion dur Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Schulrath Dr. Klix hatheute im Königlichen Prinz Heinrich in Schöneberg unter großer Betheiligung ftattgefunden. Die Auf- bahrung war in der Aula erfolgt. An der arofßer shmarzer Baldachin unter dem ein Thormaldsen*ider (Æhriftua

T E H Hr r

Waliner-Theater. Sonnabend: Heimath. Zum 1. Male: Thomas. Unter vier Augen.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Chausseestraße 25.

Sonnabend: Der Lieutenant zur Sce. Ope- rette in 3 Akten (nach einer älteren E. Schlack und L. Herrmann. s , In Scene gelegt von Julius Fritzsche. Dirigent : Herr Kape

Sonntag: Der Lientenant zur L

Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausstattung. Zum erften Male:

end die ,

ng einer A rbeits- Bes Bs Arbeitsloser bei rbeiten und in ftädtishen Betrieben“ wurde nah kurzer

Genoff

Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs- und Provinzial» inrich-Gymnafiuum

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Spuren besteht, welhe nah Beseitigung der Gußnähte, Angüsse j

oder Gußzapfen am Metall zurübleiben.

Zu Artikel 152.

Eiserne und stählerne Mannesmannröhren, auc mit Asphalt

und Faserstoffen (gewöhnlichen und im rohen Zustand) über- zogen, werden nach diesem Artikel verzollt.

Zu Artikel 153. : : Alle eisernen und stählernen Bau- und Möbelbeschläge

werden nah den betreffenden Absäßen des Artikels 153 ver- | zollt, falls sie nicht in Artikeln des russischen Tarifs mit |

höheren Zollsäßen besonders aufgeführt sind. Vernickelung

genügt für sih allein niht, um Gegenstände dieser Art höher ! | plüschartig, mit oder ohne Nähterei. Sirilwagten aus Baum- | i S s 4 Geschirr aus emailliertem, ladiertem und mit Farbe über- | wolle, Leinwand oder Wolle, können, ohne deshalb höher ver

zogenem Eisenblech wird nah Absaß 1 dieses Artikels verzollt, | Seide enthalten * ist.

zu verzollen. / E : Zu Artikel 154 Absaßt 1.

auch wenn die Ränder und Henkel mit ciner anderen Farbe als die übrige Fläche überzogen sind. Zu Artikel 155 Absatz 2. Als elektrishe Kabel

gelten die metallishen Leitungen, |

Majeftat persönlih b trübniß empfangen habe ; er Seiner Majest

= in DaEMIanD Cos 1 A troffen von der Kronprinzessin-Wittwe

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: Professor Bi eine Depes ajestät der Deutsche Kaiser Le Hinscheiden ihres bochverdienten und von Seinec geschäßten Gemahls mit aufrichtiger Be- r sei beauftragt, der Wittwe das Beileid at des Kaisers in den allerwärmften Ausdrü Beileidsbezeugungen find ferner einge-

übermitteln. Stevhanie. den 1i|(ŒÆr:.

Zu Artikel 192 Absaߧ 3. Tischtücher, Servietten und Handtücher werden nah Absatz 3 dieses Artikels verzollt, auch wenn sie mit einfachem, öchstens 1/2 Zoll breitem Saum und einer Franse verziert and welche niht an das Gewebe angenäht ift, sondern ledigli

! aus der Verlängerung der Webefäden besteht.

Zu Artikel 202. j A Treibriemen aus Kameelhaar und Preßtüchher und Säe

| werden nach diesem Artikel verzollt.

Zu Artikel 205. ; Nach den entsprehenden Absägen dieses Artikels werden verzollt Strick- und Posamentierwaaren, Hand- oder Maschinen: arbeit, regulär oder geschnitten, auch wenn gerauht oder

zollt zu werden, einen Besay haben, wenn darin nur keine Kleidungsstücke aus Strickwaaren aller

| Art fallen unter Artikel 205.

welche mit JZsolierstoffen (Kautschuk, Guttapercha, vegetabilisczen |

oder animalishen Faserstoffen, Papier, alle diese Stoffe au

lihen Schußhülle aus Hanf oder anderem Faserjtoff in Ver- bindung mit Metall (Blei, Eisen, Stahl 2c.) versehen sind. Dieser Metallüberzug kann außerdem sogar mit getheertem Band oder Garn von Hanf, Jute u. \. w. umwidckelt sein.

Zu Artikel 166 Absaÿ 2d Nach diesem Absay wird auch verzollt verzinnter oder verzinkter Draht, überzogen mit Faserstoffen oder Guttapercha.

R 9 a gesagt ist, findet | E Was in Absag 1 a und 2 þ von Guttapercha gesagt ist, findet | iert oder unliniert,

auch auf Kautshuk Anwendung. Zu Artikel 158.

Tischmesser und -Gabeln mit Stielen aus gewöhnlichen

Materialien werden nah Absatz 1. dieses Artikels verzollt. Zu Artikel 160.

Unter diesen Artikel fallen alle großen Gabeln jeder Art, | wie z. B. Gabeln zum -Ausnehmen von Zuckerrüben, Mist-

gabeln u. f. w. : Zu Artikel 161.

Absäten des Artikels 61 verzollt.

Zu Artikel 167 Absaßtz 2.

Als dynamo-elektrishe Maschinen gelten die Maschinen | : Beleuchtungszwecken dienen und anderswo nicht genannt sind, | können nah Wahl des Jmporteurs entweder nah dem Gewicht

eines eleftrishen Stromes höherer | verzollt werden, wobei 100 kg als Einheit gelten, oder na

und Apparate E E 1) zur Umwandlung von Kraft in Elektrizität oder um-

gekehrt;

2) zur Umwandlung 5 hen Spannung in cinen solhen niedrigerer Spannung oder umgekehrt (Transformatoren); j

3) zur Umwandlung eines konstanten eleftrishen Stromes in einen wechselnden oder einen verschiedenartigen (Drehstrom) und umgekehrt.

Ebenso werden nah diesem Absaß verzollt Trockenbagger, Feuerleitern aus Metall und aller Art elektrishe Accumula- toren, sowie deren Zubehör.

Zu Artikel 169.

Ebenso wie die Apparate zur elektrischen Beleuchtung und deren Zubehör werden nach diesem Artikel auch verzollt die Hr ee zu Signalapparaten und zu Apparaten für die Ueberleitung der Triebkraft, einshließlich der Stromunter- brecher, Ausschaltungen, Vertauscher u. f. w.

Zu Artikel 177 Absatz 3. L

Bei Kragen, Manschetten und Vorhemden aus Papier ist eine durch Pressung hervorgebrahte Nachahmung von Nähten nicht als Naht anzusehen.

Zu Artikel 183, Anmerkung. S

Nach dieser Anmerkung werden auch die Selfaktorseile

verzollt. : Zu Artikel 186. Gebleichte Wolle wird wie nicht gefärbte verzollt. Bu Aktilel 191. Jute- und Leinwandsäcke, welhe zur Ausfuhr von russishem Getreide aller Art gedient haben, sind bei der Wiedereinfuhr zollfrei,

Hierauf: Zum 49. Male. in 2 Abtheilungen von L. Leipziger. 7E Ubr. Sonntag: Berlin 18983.

Der ungläubige

Strick- und Posamentierwaaren, aus Seide, Halbseide

! und mit Seide v werden folgendermaßen verzollt: als

Seidenfabrikate oder -Arbeiten gelten diejenigen, bei denen 50 bis 100 Proz. der Oberflähe, Vorderseite und NRüdseite zusammengenommen, mit Seide bedeckt sind; als Halbseiden-

imprägniert) überzogen und außerdem mit einer gemeinschaft: | fabrikate diejenigen, bei denen 20 bis 50 Proz. der bezeichneten

| Oberfläche und als mit Seide vermischte Fabrikate diejenigen, | bei denen weniger als 20 Proz. der Oberfläche mit Seide | bedeckt sind.

Zu Artilel A2 i

Bei der Verzollung nah diesem Artikel werden auch die Karten, auf denen die Knöpfe befestigt stnd, mitgewogen. Zu Artikel 216. lichen Holzrah

Auch die Schiefertafeln mit gewöhnlihen Holzrahmen,

- i fallen unter Ao 5 dieses

| Artikels.

Zu Artikel 218. Muster von Geweben und Fabrikaten aller Art, welche

! niht das Aussehen und die Natur von Waaren haben, fallen | unter diesen Artikel, auch wenn sie auf Karten befestigt, und

S@{hwank in 3 Akten von E. Blum Und R. Tochs. Berlin 1893. Nevue

Herr Coulifset. Zum 50. Male.

diese geheftet oder gebunden sind. Zu Artikel 220b. E Bei der Verzollung von Dynamitpatronen ist nur das

2 ; Gewicht ihrer eigenen Verpackung mitzurehnen. Holztheile von Werkzeugen werden, falls sie getrennt von | den Metalltheilen ingen werden, nah den betreffenden |

Dritter Theil. Zum deutschen Vertragstarif. Zu Nr. 29a. l Petroleum und die übrigen raffinierten Mineralöle, die

dem Rauminhaït, wobei 125 1, bei einer Temperatur von

| 15 Grad des hunderttheiligen Thermometers, 100 kg gleid-

fommen jollen. i i Vierter Theil

Zu den Zollreglements u. st. w.

L

Um die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Reichen an der Landgrenze zu erleichtern, wird die Kaiserli russishe Regierung einige Zollämter in Aemter höherer Ordnung unr wandeln und neue derartige Zollämter an Punkten, wo solche bisher nicht bestanden, einrihten, unter ] daß die gegenüberliegenden deutshen Zollämter mit ent sprechenden Befugnissen ausgestattet werden; es sollen nämli:

a. die Zollämter zweiter Klasse in Praszka und Gerby sowie diejenigen dritter Klasse in Krottingen und Slupcy in n erster Klafse, i

b. die Nebenzollämter in Modrzejewo und Petrikau und der Uebergangspunkt in Oftek in Zollämter dritter Klafse, , :

c. die Uebergangspunkte in Wilczyn, Gniazdow, Gola, Czelauz, Sluziew (Rosno), Podlenka und Tworki in Nebenzollämter umgewandelt, und :

d. in Karw und Zakrzewo Nebenzollämter und in Groscienczyk, Rakowka, Upidamisch, Bakalarzewo und Czarnowka Uebergangspunkte errihtet werden,

e, das an die Stelle des bisherigen Uebergangspunkts

tretende Nebenzollamt in Wilczyn wird die Abferl)- gungsbefugniß für Salz erhalten,

[Sotnitersdorr). = gf: Larostauinétfiter ä. V. Carl von Walbeck (Braunschweig). Fr. Land- schafts - Rath Marie von Befser, geb. Richter (Berlin). Hr. General-Lieut. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). Hrn. Geh. Hof-Iuftiüz- Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin).

Anfang

Konzerte. Idee) von

Ouv. „Die weiße Dame* von meifter Federmann. Anfang e Walzer von Waldteufel.

Brautjagd. Operette in | Werner).

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder- Musik von Louis | Konzert. Vorsp. z. Oper ie von Smetana.

oieldieu. Prolog eus „Der Bajazzo* von Leoncavallo. „Mein Traum“, „Souvenir de Moscou“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Klänge aus Steyermark für Pifton von Hoh (Herr

B: Militär - Intendantur - Rath Georg Lenz Zossen).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagf- Anstalt Berlin SW.. Wilhelmftraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (ztushließlih Börsen-Beilage).

a

er Vorausseßung,

zum Deutschen Reichs-Anz «Zede

f. der Uebergangspunkt in Degillo wird die Abferti- gun für deutshes Getreide erhalten, welhes ur - s 2

den Wassermühle eingeht, und ebenso für das Mehl,

das daraus vagen mir und ausgeht. :

L S 2. : Die Befugniß zur Abfertigung von deutshen Gütern im Transit durch Rußland soll den russischen “Zollämtern erster Klasse, welche deutshen Haupt - Zollämtern gegenüberliegen, ertheilt werden, nämlich: Tauroggen gegenüber Tilsit, Wirballen gegenüber Eydtkuhnen, Graewo gegenüber Prostken, Alexandrowo gegenüber | Neschawa gegenüber # Thorn, Szipiorno gegenüber Skalmierzyce, unter der Bedingung, daß auf diese Transitabfertigungen die russischen Bestimmungen Anwendung finden, welche für Land und Flußtransporte dieser Art nah vorausgegangener Sanktion veröffentliht werden sollten. Es wird andererseits vorausgeseßt, daß die Befugniß zur

Abfertigung von russischen Gütern im Transit durch Deutsch

land den vorbezeichneten S Zollämtern verbleiben wird.

Die Befugniß zur Ueberweisung von Waaren unter Zoll- fontrole an andere Aemter wird beiderseits auf alle Zollämter erster Klasse, welche keine Eisenbahnverbindung mit den Lager- ämtern haben, ausgedehnt werden. Doch ist dabei Bedingung, daß folhe Sendungen den einshlägigen Gesezen und Vor- schriften unterworfen bleiben. i

4.

Die Befugniß zur Rücndung niht verzollter Waaren nah dem Ausland wird unter Voraussezung der Gegen- seitigkeit für die deutshen Zollämter —, abgesehen von den Aemtern an_ Eisenbahnlinien oder in Hafenpläßen, noch folgenden russishen Zollämtern erster Klasse gegeben werden:

Tauroggen, Georgenburag, Neschawa, Szipiorno, eruschewo.

S 5,

Es besteht beiderseitiges Einverständniß, daß die Zollämter der beiden Länder an allen Tagen des Jahres geöffnet bleiben, mit Ausnahme der Sonntage und der nachbezeihneten Festtage :

A. Jn Rußland.

I. Feste des Kaiserlihen Hauses: Die Geburts- und Namenstage Jhrer Kaiserlihen Majestäten und Seiner Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten-Thronfolgers, die Jahres-

N tage der Thronbesteigung und der Krönung.

I. Bewegliche Feste: SeGtog und Sonnabend der E, os, j rens a Char- ermontag und Osterdienstag, der Himmelfahrtstag, aer Am a : faÿrigtag I, Unbewegliche Feste: , Januar (Neujabr) f eilige drei Könige) Feu A ihtmeß) März (Mariä Verkündigung) Mai (Skt. Nikolaus) Juni (Skt. Peter und Paul) August (Verklärung) f ( “E b f auptung Johannis des Täufers September Fama Gedurt) D) . Kreuzerhöhung) é (Johanni) Oktober (Schuß der Heiligen Jungfrau) (Unjere Liebe Frau von Kasan) November (Mariä Opfer) 6. Dezember (Skt. Nikolaus) 25., 26. und 27. Dezember (Weihnachten).

[V. Jm Königreih Polen und einigen Grenz-Gouverne- ments, wo der größere Theil der Bevölkerung katholisch ift, ru i 6A Auel fat) gere Su e Tage der großen

omijchz-tatholishen Kalenders, ebenso zu Frohnlei- nam und an Allee eiligen. E S

D P Ben Bo B No D

DogeNT "T T9 Eee Pran uno UeDUTgeN am Den Se schriften. *Philologishe Uebungen über Seneca’'s Apocolocynthosis. Privatdozent Drescher - Goethe's Dramen. Neuhochdeutshe Metrik.

*Geschichte der germanischen Philologie.

B. Mathematish-naturwissenshaftlich-pharmazeutishe

Abtheilung.

Prof. Hittorf: *Ausgewählte Theile der theoretishen Physik. heil. Prof. Salkowsfki:

y Praktishe Uebungen im j emischen Laboratorium. id Killin g: Analytishe Geometrie, Die

Prof. Hofius: *Paläontologie, 2. T Vrganische Chémie. *Ueber die Metalle.

1. Theil. Theorie der Diferential-Glei

ungen. Konstruktions- Aufgabe.

schaftlicher Arbeiten im botanischen Fnstitut. Prof. Kette [ebre).

*Elemente der t i Optik) r theoretischen

ermahlung in der auf russishem Gebiet Tiegen- |

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 9. Februar

D P D A 2A

B. Fn Deutschland.

Der Neujahrstag, der Buß- und Bettag der Mittwoch vor dem legten Sonntag im November —, Charfreitag, Himmelfahrt, Ostermontag und Phingstmontag, die beiden Weihnachtsfciertage und der Geburtstag Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von ‘Preußen.

S 6. __ Die Dienststunden sollen in den Zollämtern der beiden Länder angeschlagen werden.

Die Dienststunden für die Revifion der Neisepässe und der Legitimationskarten sollen für jeden Bezirk und jeden Grenz- punkt nah besonderer Vereinbarung zwischen den betreffenden Behörden der beiden Länder festgeseßt werden. Es sollen hierbei auf beiden Seiten die gleihen Stunden eingeführt, den örtlihen Bedürfnissen Rechnung getragen und bei den Zollämtern dritter Klasse, den Nebenzollämtern und den Ueber- gangspunften eine Unterbrechung des Dienstes für die Mahl- zeiten der Beamten gewährt werden.

Zollpflichtige Waaren, welche von Personen eingeführt werden, die sih im Besiß einer ordnungêmäßigen Legitimation zur Ueberschreitung der Grenze befinden, jollen auf beiden Seiten mündlich deklariert werden können, .und zwar auf allen Zollämtern innerhalb ihrer Zuständigkeit, vorausgeseßt, daß diese Waaren nicht zu Handelszwecken eingeführt werden, und Lal e A UiDeE der zu erhebenden Zollgebühren nit übersteigt:

drei Rubel Gold für die Einfuhr nah Rußland, und neun Mark für die Einfuhr nah Deutschland.

Auf Grund dieser Ermächtigung sollen die Uebergangs- punkte das Recht haben, Mundvorräthe (mit Ausnahme von Branntwein und anderen geistigen Getränken) sowie auch Erzeugnisse, die aussclicßlich zum Hausgebrauch bestimmt find, zollamtlih abzufertigen. L :

S8. .… Der Mundvorrath der Arbeiter, welche täglih die Grenze überschreiten, soll zollfrei sein, ausgenommen Branntwein und andere geistige Getränke, Thee, Zucker und Wein; jede Person darf nicht mehr als den Bedarf eines Tages mit sih führen. S 9.

Die zollamtliche Durhsuchung der Passagiere der Memel- dampfer soll beiderseits an Boro des Dampfers stattfinden unter der Bedingung, daß das Gepäck der Reisenden schon vorher an Bord des Schiffs, auf Deck oder an einer anderen zu bestimmenden Stelle, zusammengestellt ist.

2 8 10. __ An den rusfishen Landzollstellen soll die Vorzeigung des Frahtbriefs dur den Frachtführer der Zolldeklaration gleich- geachtet werden, wenn in einem der Frachtbriefe die ganze Ladung aufgeführt, das heißt die Zahl der Frachtbriefe und

der die ganze Ladung bildenden Stüce vermerkt ift. S I D121,

In Wagen nah Rußland eingeführte Steinkohle soll dort nach dem auf den Frachtbriefen angegebenen Gewicht verzollt werden unter der Voraussezung, day dem Frachtbriefe der Wüägeschein der Gruben- beiliegt.

S 12.

_ Blumen und lebende Pflanzen, frishe Früchte und frische Fische, sowie alle einem raschen Verderbe ausgesezte Waaren jollen beiderseits, vorbehaltlich Fälle höherer Gewalt, binnen 24 Stunden, vom Einbringen der Waaren in die Zoll- lager an gerechnet, verzollt werden.

S L0.

_ Von eingeführten Waaren soll Lagergeld durhch die russischen Zollämter für die Tage der wirklichen Lagerung in den Zolllagern, vom Tage des Beginns der Zolrevision an gerenet, erhoben werden.

Jedoch joll die Zeit, während welcher die Lagerung ge- bührenfrei ist, begrenzt jein durch die an dem betreffenden Zollamt für die Deklaration von eingeführten Waaren ge: währte Frist, d. h. 5 bis 14 Tage.

: S H

_ Die Kaiserlich rusfishe Regierung verpflichtet si, die Be- stimmungen der Artifel 15 und 16 der Berner Konvention vom 14. Oktober 1890, welche das Verfügungsrecht des Ab- jenders über seine Sendungen regeln, während der Dauer des

* Planimetrische 1 * Uebungen im mathematischen Seminar. Prof. Brefeld: Systematishe Botanik, durch die Entwiklungs- geschichte erläutert. * Botanische Demonstrationen. * Leitung iffen er:

Experimentalphysik, 1. Hälfte (A ldemeine Physik und Wärme- Z l bysik, 3. Theil (Theor. Praktische Uebungen im physikalishen Laboratorium.

gegenwärtigen Vertrags in keiner Weife zu ändern.

U DIS"E Dr:

festgeseßt.

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 189

Deutscher Reichstag. 44. Sizßung vom Donnerstag, 8. Februar, L Uhr. zweite Berathung des

„Patentamt“.

zur Erwiderung auf Ausführungen des

s Spezial - Etats des Reichsamts des Jnnern wird fortgeseßt beim Kapitel

Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits inder Nummer vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel „Patentamt“ bewilligt is, nimmt beim Kapitel „Rei ch s- Versicherungsamt“ im weiteren e lia Berathung

. Schmidt,

1894.

Reichsmünzen.

7

[münzen Kupfermünzen Zehn- _ Fünf- _Zwei- __Ein-_ inigstücke | pfennigftücke | pfennigfstüdcke | pfennigstüde E S a A «x (A | 19 908134 1 680/— 16 000:— 4978/21 42 566/55

6 074 146 17 6116 712 72

16 800 /— E 235 084/80] 15 346 49605] 6 213 207 44 T 884/80] 15 346 196 05] 6213 207 11 1 603) 532/90 35/36 32/64 50 280/90] T5 315 963 T5f_G 213 172 O5 6 116 68008 1073,65 12 329 852,16

Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallvers nängelt hatte, das Wort der e Geheime * Ober-Regierungs-Rath von Woedtke: ht zugeben, daf die gewählten Arbeitervertreter für htlihe Thätigkeit des Neths-Versicherungsamts des Ver- rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufêgenofsenshaften und der Vorwurf der E xh nit die Berehtigung des Wunsches auf Aufhebung änrihtung. Bei der Revision des Geseßes werde den iten durch eine einfawe Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglihft ausgiebige Rente sei die ganze Sozialreform durchtränkt. - I ¿ben (dkonf.) regt eine Regelung der Arbeiter- ge von Reichswegen nah dem Vorbilde der Reichs- Unfallversiberung an. Die Schaffung kleiner Wobnungen jeseß zu fördern, bätten {on Lechler und Schäffle neuerdings habe des Verband evangelisher Arbeiter- petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts- und ungs-Ansftalten für diefen Zweck in umfassendem Maße zt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit Sersihherungsganftalten von ibrer Befugniß, bis zu ein Vermögens im ganzen 37 000 000 zur Förderung 1on Arbeiterwobnungen zu verwenden, Gebrau gemacht suht, wenn das noch niht geschehen fein follte, mit auf diefe Verwendung von Amtswegen hbinzuwirken. ¡t von einer Abänderung des Geseßes eine Erweiterung nfreundlihen Bestimmungen. : Ober-Regierungs-Rath von Woedtke: Von der mächtigung ift bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jeßt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen find die Versicherungêanftalten nom; das Gese ftann sie niht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, : vorgebrahten Anträge au alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh- ilen, und auch dazu ftann er niht gezwungen werden. | Ens die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb- ken. chöônlank (S95z.) ersucht um Aufklärung über die Intershiede in der Zabl der dauernd und der vorüber- zerbsunfähigen im Bereich der landwirtbschaftlichen Be- haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs- ei ja viel vortheilhafter für die Berufêgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich ‘hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprehun Zabl der Versicherten werde vershieden angegeben; na m E S D von Woedtke sind es 114, nah der vertauften Marken nur 9} Millionen. Da bleibe übrig, daß für 2. Millionen Verficherungspflichtige 92 Marken nicht zur Verwendung kagzhen. Die Tendenz Bersiherungsamts und seine Judikatur babe bisher die ledigen können; aber diese Tendenz scheine jeßt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß catie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte : fäâmen allmählich den Juristen gegenüber ins Hinter- 8 lasse sich auch an der neuesten Rechtsprehung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, niht stôrenden geistigen Anomalie litt, wurde dur einen wer verleßt, daß er ins Irrenhans gebracht und für lärt wurde. Während nun nah früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verleßten eine Rente für die werbsunfähigkeit zugesprochen bätte, ift jeßt entgegengeseßt rden. . An der Hand eines ärztlihen Gutachtens, welches Peise befagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Reichs-Versi cherungéamt der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. ritt in der Judicatur is von den weitestgehenden ) [ange der Wirklihe Geheime Ober-Regierungs-Rath an der Spitze ftebt, wird es ja nit so iblimin rreyen;-uorr tir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird \ih hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, follte das Reichs-Versiherungsamt noch einmal die ganze Frage grundsäglih prüfen und, wenn irgend mögli, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls au daß L Moa der pfychiatrishen Ausbildung gut steht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den lezten Theil der Ausführungen“ des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ih früher nit hier sein. Jh bedaure, daß ih auf diesen legten Theil seiner Ausführungen nit eingehen kann. Das Reichs-Versicherungs- amt ift eine richterliche Behörde, die in leßter Instanz entscheidet ; sie ist insoweit souverän. Man kann vielleiht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsges eßgebung eine Vorschrift zu erlafsen sei, welhe die Mißstände unmöglih

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unserer Aerzte nit