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Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlichen Geseßbuhs für das Deutsche Reich erledigte in den Sißungen vom 5. bis 7. Februar zunächst den Rest der Vorschriften über die Errungenschafisgemeinschaft (88 1410 bis 1430).
Der von der Schuidenhaftung handelnde § 1423 wurde mit einigen aus früheren Beschlüssen fih ergebenden Aenderungen sahlich nach dem Entwurf angenommen. Auch die Vorschriften des § 1424 über die Zwangsvollstreckung gegen das Gesammtgut und über den Einfluß des Kon- furses auf das Gesammtgut erfuhren sahlich keine An- fehiung; man war aber einverstanden, diese Vorschriften in die Zivilprozeßordnung und in die Konkursordnung zu verweisen. Zustimmung fanden ferner die Vorschriften des S 1425, wonach auf die geseßliche Unterhaltspfliht der Ehegatten gegenüber Verwandten die bei der all: gemeinen Gutergemeinshaft geltenden Vorschriften des S 1363 entsprehende Anwendung finden sollen, ebenso die Bestimmungen der S8 1426, 1427 über die im Ver- hältnisse der Ehegatten zu einander bestehende Ausgleihungspflicht hinsihtlih der Gesammtgutsverbind- lihkeiten und der Gewährung einer Ausftattung an gemein- shaftlihe oder an niht gemeinschaftlihe Kinder, sowie die Vorschriften des 8 1428 über die Zeit der Geltendmachung aegenseitiger Ansprüche der Ehegatten. :
Die S8 1429, 1430, die im Anschluß theils an die all- gemeine Gütergemeinschaft theils an das geseßlihe Güterrecht die Gründe der Auflösung der Errungenschaftsgemeinschaft und das NRechtsverhältniß nah der Auflösung be- stimmen, gelangten mit den aus früheren Beschlüssen sich er- gebenden Aenderungen sahlich im wesentlihen nach dem Entwurf zur Annahme. Neu hinzugefügt wurde die Vorschrift, daß nicht nur durch die Todeserklärung des Mannes, sondern auch durch die Todeserklärung der Frau die Errungen- schaftsgemeinshaft aufgelöst wird und daß, wie der für todt erklärte Mann (8 1430 Abs. 1), so auch die für todt erklärte Frau im Falle der Rückehr die Wiederherstellung der Errungenschaftsgemeinschaft verlangen kann. Gejtrichen wurde die Vorschrift in Abs. 2 Saß 2 des § 1430, wonach das Recht der Frau, im Falle der Auflösung der Gemeinschaft durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Mannes auf die Wiederherstellung der Gemeinschaft zu klagen, erlöschen joll, wenn die Klage niht vor der Beendigung des Konkurses erhoben worden ist. |
Nachträglich erhielt der in der vorigen Sißzung angenommene & 1412, wonach Sondergut eines Ehegatten insbesondere auh die Gegenstände sind, die er während der Dauer der Errungenschafstsgemeinschaft durh Schenkung oder als Aus- stattung erwirbt, den Zusaß, daß dies nicht gelten soll von Zuwendungen, die als Einkünfte anzusehen nd.
Die Berathung wandte sih sodann den Vorschriften über die Gemeinschaft des beweglihen Vermögens und der Errungenschaft (S8 1431 bis 1434) zu. at L
Der §S 1431, welcher den Grundsaß ausspricht, daß auf diese Gemeinschaft die für die allgemeine Gütergemeinschaft geltenden Vorschriften entsprehende Anwendung finden, wurde niht beanstandet. Auch die Vorschriften des § 1432 über das Sondergut der Ehegatten und den Begriff des un- beweglihen Vermogens im Sinne der Gemein- haft des beweglihen Vermögens und der Errungen- schaft, sowie die Vorschriften des S 1433 über die Gemeinschaftlihkeit der durch Erbfolge u. \. w. begrün- deten Verbindlichkeiten des einen oder des anderen Ehegatten fanden sahlich im wesentlihen Zustimmung. Mit Rücksicht darauf aber, daß nah dem früher zu § 1351 ge- faßten Beschluß bei der allgemeinen Gütergemeinschaft Sonder- gut im Sinne des Entwurfs nicht zugelassen werden joll, wurde beschlossen, den Jnhalt des § 1351 Abs. 1 hierher zu übertragen und an Stelle des § 1351 Abs. 2 dem § 1432 die Bestimmung hinzuzufügen, daß bei der Gemeinschaft des beweglichen Vermögens und der Errungenschaft auf das Sonder- gut die bei der Errungenschaftsgemeinschaft geltenden Vor- schriften Anwendung finden. Abweichend von dem Entwurf (S 1431 Abs. 1 verbunden mit S8 1346 f.) entschied si ferner die Mehrheit dafür, bei der Gemcinschaft des beweg- lichen Vermögens und der Errungenschaft Vorbehalts- gut des Mannes nicht zuzulassen. Der § 1434 schließt die Anwendung der Bestimmungen über die fort- geseßte Gütergemeinschaft (S8 1383 bis 1409) bei der Gemeinschaft des beweglihen Vermögens und der Errungen- schaft überhaupt aus. Es war beantragt worden, eine Aus- nahme von diesem Grundsaß in der Weise eintreten zu lassen, daß die genannten Bestimmungen Anwendung zu finden haben, wenn der Eintritt der fortgeseßten Gütergemeinschaft durch Ehevertrag vereinbart ist. Die Mehrheit {loß si diesem Antrage an. Dagegen wurde der Anregung, diese Vorschrift auch auf die Errungenschaftsgemeinschaft auszudehnen, feine Folge gegeben. E t
Die S8 1435 bis 1439 enthalten nähere Bestimmungen über die Veröffentlihung von Eheverträgen und anderer in den vermögensrehtlihen Verhältnissen der Ehe- gatten eingetretener Aenderungen, deren Wirksamkeit gegen Dritte dur die Veröffentlihung geseßlih bedingt ist. Nach dem § 1435 Abs. 1 erfolgt die Veröffentlihung durch Ein- tragung in das von jedem Amtsgericht zu führende ehe- rehtlihe Register. Diese Vorschriften sowie die Vorschriften des 8 14355 Abs. 2 über die Oeffent- lihkeit des Registers gelangten sahlich nach dem Entwurf mit dem Zusaß zur Annahme, daß durch Anordnung der Landes-Justizverwaltung die Führung des Registers für mehrere Amtsgerichtsbezirke einem Amtsgericht übertragen werden fann. Auch die Vorschriften des § 1436 über die örtlihe Zuständigkeit für die Eintragung und über die Wiederholung der Eintragung im Fall einer späteren Verlegung des Wohnsißes wurden unter Ablehnung “ eines Antrags, wonach in einem solchen Fall eine neue Eintragung in das Register des Amts-
erichts, in dessen Bezirk der Wohnsiß verlegt ift, nicht er- orderlich sein sollte, genehmigt. Der § 1437 erfordert, von einzelnen besonders hervorgehobenen Fällen abgesehen, in denen der Antrag eines Ehegatten genügen soll, zur Wirksamkeit dér Eintragung in das Register den Antrag beider Ehegatten, insbesondere auch für die Eintragung eines Ehevertrags. Der Antrag bedarf der gerichtlihen oder notariellen Form. Statt dessen wurde beschlossen, daß die einzutragende Aenderung von den Ehegatten persönlih oder in ‘öffentlih beglaubigter Form anzumelden ift, daß aber, wenn die Aenderung lediglih auf Erklärung des einen Ehegatten beruht (vergl. §1278 Abs. 4, § 1307 Abs. 3), dessen Anmeldung und, wenn die Aenderung auf einem Ehevertrag
oder auf einer gerihtlihen Entscheidung (vergl. § 1327 Nr. 2 bis 4, SS 1330 bis 18332, 1381, 1429, 1430) beruht, „die An- meldung des einen 9 des anderen Ehegatten genügen soll, sofern im leßteren Falle mii der Anmeldung die Vorlegung des Ehevertrags oder der mit dem Zeugnisse der Rechtskraft versehenen rihterlihen Entscheidung verbunden wird. Bei Ver- legung des Wohnsißes soll iede zur Eintragung in das Register des neuen Wohnsißes (8 1436 Satz 2) der Antrag eines Ehegatten nur dann genügen, wenn mit der Anmeldung eine nah der Aufhebung des früheren Wohnsißes ertheilte Abschrift aus dem Register des früheren Wohnsißes vor- gelegt wird: Einvernehmen bestand, die Wirksamkeit der Eintragung — abwéeihend von dem Entwurfe — nit von der erfolgten Anmeldung abhängig zu machen. Gegen den sahlichen Inhalt des S 1437 Abj. 2, wonach die Ein- tragung nach Maßgabe des Inhalts der Anmeldung erfolgen soll, erhob sih kein Widerspruch, ebensowenig gegen die Vor- chrift des S 1438 über die gegenseitige Verpflichtung der Ehegatten, zur Stellung des Antrags mit- zuwirken, soweit die Anmeldung eines der Ehe- gatten nicht genügt, und gegen die Vorschriften des S 1439 über die offentlihe Bekanntmachung der Eintragung. Verschiedene Anträge, die Vorschriften der S8 1435 bis 1439 über das cherehtlihe Register sämmt- lih oder doch insoweit, als sie lediglich das Verfahren regeln, dem in Ausficht genommenen s über das Verfahren in Angelegenheiten der nichistreitigen Gerichtsbarkeit einzufügen, fanden nicht die Zustimmung der Mehrheit (vergl. die SS 49 ff. des Entw. T1).
Die Kommisfion ging sodann zur Berathung der Vor- schriften Über die Scheidung und Trennung von Tisch und Bett (S8 1440 bis 1463) über. Auf die Anregung eines Mitgliedes verständigte man sih dahin, die endgültige Abstimmung über diesen Titel bis zum Abschluß der Berathung der einzelnen Bestimmungen vorzubehalten.
Zu dem 8 1440 Abj. 1, welcher die Zulässigkeit der Auflosung der Ehe durch Scheidung ausspriht, war von einer Seite der Zusaß beantragt, daß die Scheidung für den der fkatholishen Kirhe angehörenden Ehegatten die Auf- lösung der häuslihen und ehelihen Gemeinschaft bewirke, ihn aber niht berehtige, während des Lebens des anderen Ehegatten eine neue Ehe zu schließen. Die Mehrheit entschied sich unter Ablehnung dieses Zusaßes für den Standpunkt des Entwurfs. Gegen die Vorschriften des S 1440 Abs. 1, 2, wonach eine Ehe nur durch gerichtliches Ürtheil und nur in den geseßlich bestimmten Fällen geschieden werden fann, erhob sich, vorbehaltlich der Fest- stellung der einzelnen Scheidungsgründe und vorbehaltlich der von einigen Seiten angeregten Frage der Zulassung der Scheidung auf Grund gegenseitiger Einwilligung der Ehe- gatten, kein Widerspruh. Insbesondere war man mit der Arlegang des landesherrlihen Scheidungsrechts ein- verstanden.
Gegenüber dem S 1440 Abs. 3 Satz 1, wonach auf beständige Trennung der Ehegatten von Tisch und Bett nicht erkannt werden kann, lag der Antrag vor, einem Ehegatten, der auf Scheidung flagen könne, das Recht zu geben, stait auf Scheidung auf dauernde Aufhebung der häuslihen und echelihen®* Gemeinschaft zu klagen, jedoh mit der Einschränkung, daß, wenn der andere Ehegatte die Scheidung verlange, die Klage als Klage auf Scheidung anzusehen sei. Weiter sollte diesem Antrage zufolge bestimmt werden, daß, wenn auf dauernde Aufhebung der häuslihen und ehelihen Gemeinschaft erkannt sei, nah Ablauf von zwei Jahren jeder der Ehegatten, sofern nicht die Wiederaufnahme des ehelihen Lebens jtattgefunden habe, auf Grund des Urtheils im Wege einer neuen Klage Scheidung verlangen könne. Der Antrag wurde abgelehnt. Andererseits erklärte sich die Mehrheit dafür, in 8 1440 Abs. 3 den ersten Saß zu streichen, da es ciner besonderen Hervorhcbung, daß auf beständige Trennung von Tisch und Bett nicht erkannt werden könne, nicht bedürfe. Die Ent- scheidung der Frage, ob und inwieweit es zulässig sein solle, auf zeitweilige Trennung von Tish und Bett zu erkennen, blieb bis zur Berathung des § 1444 vorbehalten.
Der §8 1441 Abs. 1, wonach cin Ehegatte auf Scheidung flagen kann, wenn sih der andere Ehegatte des Ehebruchs, der Doppelehe oder eines nah dem S 175 des Straf- geseßbuhs strafbaren Fleishesvergehens ‘schuldig gemacht hat, gelangte nah dem Entwurf zur Annahme, ebenso der § 1441 Abs. 2, wonach in diesen Fällen das Reht auf Scheidung ausgeschlossen sein soll, wenn der fklagende Ehegatte der nah Abs. 1 die Scheidung begründenden Handlung des anderen Ehegatten zugestimmt oder sich der Theilnahme an derselben schuldig gemacht hat. Gegen den S 1442, welcher einem Ehegatten das Recht giebt, auf Scheidung zu klagen, wenn ihm der andere Ehegatte nah dem Leben gestellt hat, erhob sich kein Wider- spruch. Auch die Vorschriften des § 1443 über die Scheidung wegen bösliher Verlassung wurden unter Ablehnung eines auf die Beseitigung dieses Scheidungs- grunds gerichteten Antrags fsahlich nach dem Entwurf an- genommen. Der Anregung, die Scheidung wegen böslicher Verlassung auszuschließen, wenn der shuldige Ehegatte vor der Erhebung der Scheidungsklage die häusliche Gemeinschaft wiederherstelle, wurde keine Folge gegeben.
In der heutigen Nummer des „Reichs-Anzeigers“ werden die Namen der für die gegenwärtige Legislaturperiode vom Bundesrath und vom Reichstag neu- bezw. wiedergewählten Mitglieder der Kommission für Arbeiterstatistik veröffentliht. Neu gewählt sind der Großherzoglich hessische
Regierungs - Rath Freiherr von Gemmingen, fowie die Mai hatnnæz- Mhasaräinstan T Sropatfbe# Letocba, Merbath
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und “Schmidt (Elberfeld). Von den bisherigen Mit- gliedern find ausgeschieden die früheren Mitglieder des Reichstags Biehl, Dr. Hartmann und Dr. Hirsh. Der Unter- Staatssekretär im Reichsamt des Jnnern Dr. von Rottenburg und der Direktor des Kaiserlihen Stätistishen Amts Dr. von Scheel, welhe am 13. April 1892, ersterer zum Vorsißenden, leßterer zum Mitglied der Kommission auf fünf Jahre ernannt worden find, gehören der Kommission auh weiterhin an.
Am 8. d. M. verstarb zu München im Alter von 85 Jahren der Senior ee früheren Diplomaten, Freiherr Karl von Werther. boren am 830. Januar 1809 zu Königsberg, trat Freiherr von Werther, nachdem er im Juni
zur diplomatishen Laufbahn über und wurde nah enem
iplomátischèn Examen im April 1834 zum Legations-Sekretär ernannt. Als solcher fungierte er von 1834bis 1841 bei den preußi- schen Gesandtschaften in München, im Haag, in London und Paris Von 1842 ab war er Gesandter in Bern und Athen sowie seit 1849 in Kopenhagen, bis er im Frühjahr 1854 nah Ausbruch des Krieges der Wejstmächte gegen Nußland als Gesandter nah St. Petersburg entsandt wurde. Nachdem er im Mai 1856 zum Wirklichen Geheimen Rath ernannt war, wurde er an- fangs 1859 bei Beginn der italienishen Verwickelungen als Gesckndter nah Wien entsandt und verblich“ daselbst bis zum Beginn des Krieges von 1866. Jm August 1866 nahm er an den Sciedensrhandlún en theil und zeihnete den Prager Friedensvertrag ; denn kehrte er auf den Posten in Wien urück. Jm Oftober 1869 zum Botschafter in Paris ernannt, sungierte er in dieser T bis zum Ausbruch des deutsch- französischen Krieges. Von 1871 bis Frühjahr 1874 befand er ih im Ruhestande, bis er im Mai 1874 zum Botschafter in Konstantinopel ernannt wurde. Diesen Posten bekleidete er, bis er bei Ausbruch des russisch - türkishen Krieges, im Früh- jahr 1877, von Konstantinopel abberufen und unter Verleihung des Schwarzen Adler-Ordens in den definitiven Ruhestand ver- seßt wurde. Von da ab lebte Freiherr von Werther bis zu seinem Tode in München. Sein Name bleibt mit den wichtigsten Ereignissen der Neuzeit eng verknüpft.
1830 die erste den Lauf Prüfung bestanden, gegen Ende 1832
Der General - Lieutenant Müller, Kommandeur der 12. Division, hat Berlin wieder verlassen.
Der Kaiserlihe Botschafter am Königlich- italienischen Hofe Bernhard von Bülow if von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirklihe Ge- heime Rath von Eisendecher hat einen ihm Allerhöchst be- willigten kurzen Urlaub angetreten.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Burchard is hier ange- fommen.
Schleswig, 11. Februar. Am heutigen Tage, Mittags 12 Uhr, wurde in der Stadt Schleswig der 28. Shleswig- Holsteinishe Provinzial-Landtag in Gegenwart von 55 Abgeordneten von dem Ober-Präfidenten, Wirklichen Ge- heimen Rath von Steinmann mit nachstehender Ansprache eröfinet :
HDochgeehbrte Herren! :
Bei Ikbrem Zusammentreten zum 28. Schleswig-Holsteinishen Provinzial-Landtage bringe ich Ihnen den Willkommensgruß der Königlichen Staatsregierung entgegen.
Der Druck, unter welhem das Wirtbschaftsleben im großen Vaterlande und über dessen Grenzen hinaus während des verflossenen Jahres zu leiden batte, ist auch an unserer Provinz niht vorüber- gegangen.
Für die Landwirtbschaft trat noch Hinzu, daß infolge der an- haltenden Dürre des Früßjahrs in vielen Gegenden die Entwickelung des Wintergetreides litt und Heu und Futterkräuter nicht in der ‘ge- wöhnlichen Menge gewonnen wurden. Auch die Viehweiden boten fast überall ein recht trauriges Bild. Von Futternoth, wie sie ander- wärts geherrscht hat, war bei uns gleihwoßl nicht die Rede. Aus einzelnen Distrikten des Westens konnten im Gegentheil ansehnliche Mengen von Rauhbfutter nah Mitteldeutshland ausgeführt werden.
Handel und Industrie vermochten sich — abgesehen von einigen wenigen Betriebszweigen — der allgemeinen Ungunst der Geschäfts- lage naturgemäß am wenigsten zu entziehen. Aus ihren“ Kreisen sowie auf Seiten der Nhederei werden Klagen deshalb besonders ver- nehmbar. E ;
Der Nord-Oftsee-Kanal geht der Vollendung im Jahre 1895 entgegen.
An den die Vervollständigung des Staatsbahnnetzes bezweckenden Projekten, welche dem Landtage der Monarchie neuerdings zur Be- \{lußnahme vorgelegt worden find, ift unsere Provinz mit der lang- erstrebten Bahnlinie Sonderburg—Pattburg und Tingleff betbeiligt. Die Linie Oldesloe— Hagenow geht, nachdem die landespolizeiliche Prüfung stattgefunden hat, der Ausführung entgegen. Der Neubau des großen Bahnhofes für Altona is in wichtigen Theilen fertig geftellt. Die Inangriffnahme des Bahnhbofbaues für Kiel ftebt bevor.
Für den Bau von Klein- und Anfchlußbahnen ift eine Reibe ven Projeften im Gange. Nah welchen Grundsäßen und in welchem Ümfange Kleinbahn-Unternehmungen aus Mitteln der Provinz: zu unterstüßen sein werden, wird Ihrer dur eingebende Berichterftattung des Provinzial-Auëshufses vorbereiteten Beschlußnahme im Laufe ter gegenwärtigen Tagung unterliegen. E
Die Einführung der neuen Landgemeinde-Ordnung ist allenthalben obne Schwierigkeiten erfolgt. Das Gesetz funktioniert bestens.
Die eigene kommunale Verwaltung der Provinz if in allen
weigen in dem gewohnten guten Gange weitergeführt worden. Die Irrenanstalt zu Neustadt, welche die Provinz n den Stand seßt, einen Theil der dur das Geseß vom 11. Juli 1891 ihrer Fürforge überwiesenen Geisteskranken in trefflich eingerihteten Räumlichkeiten unterzubringen, ift im Laufe des leßten Jahres eröffnet worden. Per übrigen Kategorien der durch das Geseß ber Fürsorge der Provinzi überwiesenen Unglücklichen werden einftweilen noch Gemeinde- und Privat- Anstalten benutzt.
Von der Königlichen Staatsregierung wird Jhr Gutachten z¿ù- nähft erfordert über eine nothwendige Einzelabänderung der pro- vinziellen Ausführungs: Verordnung zu dem Fischereigefeß. /
Außerdem geht Ihnen, früherer Zusage gemäß, der Entwur! einer neuen Bau-Polizeiordnung für das platte Land zur Abgabe eines Gutachtens zu. Derselbe foll, unter Schonung der Lebens- gewochnheiten, sowie der in den flimatishen und sonsti en Verhält- nissen begründeten Wirthschafisweise unserer ländlichen Bevölkerung, die zur Zeit bestehenden baupolizeilihen Vorschriften nur infoweil abândern, als dies nah den formalen Bestimmungen des neuen Ver- waltungsrechts erforderli ift oder - durch überwiegende öffentliche Interessen unbedingt geboten erscheint. A ; f
Im übrigen, meine Herren, wird der Provinzial-Landtag fi voraussichtlich allein mit „der eigentlihen Kommunalverwaltung der
rats 1 kost aon hahon F 0M Mf E Aa Ss
Mit dem Wunsch, daß Ihre Berathungen auch dieses Mal unserer Provinz zum Segen Ee mögen, erfläre ih nunmehr den 2 PrnviozialsLandiag im Namen Seiner Majestät des Königs für erôffnet.
Unter dem Vorsiz des an Jahren ältesten Mitgliedes der Daja mng: des Landes- Direktors von Ahle eld- Kicl, wurde mittels Acclamation der Klosterpropst Graf von Reventlou-Preeß wiederum zum Vorsißenden des Provinzial- Landtags, und der Ober-Bürgermeifter, Geheime Regierung® Nath Toosbü y- Flensburg zum stellvertretenden Vorsizenden
ewählt.
id Det Vorfißende begrüßte darauf die Versammlung und brate auf Seine Majestät den Kaiser und König el? dreimaliges Hoch aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.
Bonn, 11. ruar. Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich trafen heute Vor- mittags 10/4 Uhr hier ein und wurden auf dem Bahnhof von
iner Durchlauht dem Prinzen und Jhrer Königlichen oheit der Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe empfangen.
Münster, 11. Februar. Raa Mittag 121/24 Uhr wurde der Landtag der Provinz Westfalen im Sizungssaale des hiesigen Ständehauses, nahdem zuvor die Mitglieder des Landtags dem im Dom bezw. in der evangelishen Kirche ab- gehaltenen feierlihen Gottesdienst beigewohnt hatten, dur den Königlichen Landtags - Kommissar, Wirklichen Geheimen Rath und Der -Prgdenien der Provinz Westfalen Studt mittels folgender Ansprache eröffnet :
| * Hochgeehrte en!
Die Vorlagen, mit welchen fih der Provinzial-Landtag in dieser Tagung zu beschäftigen haben wird, sind für die wirthshaftlihe Ent- widelung und die Woblfahrt der Provinz zum theil von erheblicher Tragweite. #
Durch das Geseß über die Kleinbahnen is ten Provinzial- verbänden die Möglichkeit eröffnet, auf die Ausgeftaltung dieses wichtigen Verkehrêmittels fördernden Einfluß zu üben. Die in der bezüglichen Denkfchrift des Landeshauptmanns dargelegten Gesichts- vunkte werden es dem Provinzial-Landtag erleichtern, zu der Klein- bahnfrage Stellung zu nehmen und Fólbe Maßnahmen ausfindig zu machen, welche die zur Zeit dem Verkehr nit genügend erschlofsenen Gegenden der Wohlthaten einer Kleinbahnverbintung theilbaftig machen sollen. E
Zum L gerte der Errichtung einer Landeskultur-Rentenbank für die
ate testfalen ist Ihrem vorjährigen Beschlusse gemäß von dem I ein Statut entworfen, dessen Prüfung Ihnen ob- iegen wird. __ Die Landesbank, an welche die Landeskultur-Rentenbank als be- sondere Abtbeilung angeschlossen werden foll, bedarf aus diesem Anlaß, sowie zur Erfüllung der sonstigen ihr zugewiesenen Aufgaben, ver- stärkter Betriebsmittel, die auf dem Wege einer Provinzialanleihe zu beshäffen sein werden.
Nachdem dur statistishe Erhebungen feststeht, daß das Vor- kommen des Milzbrandes unter dem Viehstande der Provinz keines- wegs ein fo seltenes ist, wie früher angenommen wurde, wird Ibrer- seits die Frage in erneute Erwägung zu zichen sein, ob für die Ein- führung der Vervflihtung zum Schadenerfatze für das an dieser Seuche gefallene Vieh ein Bedürfniß vorliegt.
Der von dem Fischereivereine für Westfalen und Lippe aus- gearbeitete uïb von dem YProvinzialaus\{chuß in seinen Grundgedanken gebilligte Entwurf eines Gesetzes, welches die Ausübung der Adjazenten- fischerei in den Privatflüfsen nah dem Muster der Jagd regelt, wird Ihnen Gelegenheit bieten, den vorliegenden nochmaligen Versuch zur geseßlichen Vesettigung der Uebelstände, die unleugbar mit jener Art der Fischerei verbunden sind, ciner Begutachtung zu unterziehen.
; [8s ein wichtiger Berathungêgegenstand ist ferner zu nennen die Feststellung dêr Bedingungen für die Aufnahme der Lebrer an den böberen und mittleren nihtstaatlihen Lehranstalten in die Westfälishe Wittwen- und Waisenversorgungskasse. Durch die Vorlage eines Entwurfs der betreffenden Stätukähäubernngen ist der Provinzial- auësfchuß dem von dem 34. Provinzial - Landtag ertheilten Auf- trage nachgekommen. A
__ Das Gesetz über den Bau neuer Schiffahrtskanäle vom 9. Juli 1886 fieht die Herstellung eines Kanals vor, welcher den Rhein mit der Ems, Weser und Elbe zu verbinden bestimmt ist, und stellt die zu- vörderst zum Bau der Kanalstreckevon Dortmund nach der unteren Ems nöthigen Mittel mit der Bedingung bereit, daß der für diese Strecke erfor- derlihe Grund und Boden unentgeltlih überlassen wird. In weiterer Ausführung der Absiht des Gesekzes hat die Königliche Staats- regierung nunmehr die Herstellung der Verbindung des Dortmund- Emshâfenkanals mit dem Rheine, und zwar durch den Ausbau der sogenannten Südemscherlinie, ins Auge gefaßt, hierbei jedoch von der vorerwähnten Bedingung Abstand genommen und nur die Gewährung einer Bürgschaft für die Verzinsung eines bestimmten Theils des Baufkapitals, sowie der Betriebs- und Unterhaltungskosten, soweit diese Zinsen und Kosten nicht aus den Einnahmen der Kanalstrecke Deckung finden, beansprucht. Es ift davon ausgegangen, daß die Kommunal: verbände der beiden zunächst betheiligten Provinzen, Rheinland und Westfalen, diese Bürgschaft zu entsprehenden Antheilen, unter Heran- ¿ziehung der besonders interesjierten Kreise im Wege der Mehrbelaftung, ¿u R E Q e
. caflen Sie mi, verehrte Herren, der Hoffnung Ausdruck geben, daß der von Ihnen hiernach zu fassende Beschluß dazu beitrtgen möge, diefe für die gesammten Verkebhrsinteressen unseres Vaterlandes E Angelegenheit zu einem gedeihliden Abschluß zu bringen. ¿ Der Inhalt der zum ersten Mal wieder für eine zweijährige Ctatsperiode aufgestellten Voranschläge, sowie des von dem P EALE auëss{chuß erstatteten Verwaltungsberihts liefert aufs neue, wie Sie zu Ihrer Befriedigung erkennen werden, den Beweis, daß die provinziale Selbstverwaltung den ihr gestellten hohen Zielen mit unablässigem B T Ee und E Erfolg nachftrebt und daß bei B ung der ZuSgaben in allen Geschäftszweigen eine vorsiti “agte S E E E
m Allerhöchsten Auftrage erkläre ih den 35. Provinzial-Landta der Provinz Westfalen für eröffnet. Y 9 f e
Das älteste Mitglied der Versammlung, Justiz-Rath G eck aus Hagen, brachte na Sen Worten der Erwiderung cin dreifahes Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung lebhaft einstimmte.
Vayern.
Der Referent des zweiten und dritten Ausshu}es der Kammer der Reichsräthe von Auer beantragt in seinem Referat , über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten, „an die Königliche Staatsregierung die Bitte zu richten, im Bundesrath dahin zu wirken, daß durch gesengeberische Maß- nahmen den {äd ichen Auswüchsen der Geld-, Frucht- und Waarenbörse nahdrücklichst “aigegengelzeten werde“, zur Tages- ordnung überzugehen. Jn der Begründung wird ausgeführt : die Auswüchse im E würden in ganz Deutschland als ein- Uebel betrachtet, die Anregung im Reichstage werde seiner ¡Zeit sowieso Früchte bringen; in Bayern jelen dieje Auswüchse weniger empfunden worden, als an den großen deutshen Börsenpläßen, wenn auh nicht zu e e D, Pan N auf den Rie in Berlin l ran eine ung auch au ; E N müße RMamßluig nor dus Wi Maat merten! wo das Uebel seinen Siß habe. Der bayerische Landtag möge ih mit solchen Materien izt befassen, die besser dem Reichsta, vorbehalten blieben. Die bayerische Regierung aber bedü keiner solchen Resolution, um an der endlichen Abhilfe mitzuwirken.
Petitionsausf\ uß der Kammer der Ab- Len hat, wie die „Neuesten Nachrichten“ melden, die Petition wegen Verbots des Schächtens abgelehnt.
früh Ma Bs
ih über das nden Seiner Majestät des
egebene Bulletin E: Ms
e Mai ät sind im Laufe des gestrigen Tages frei von ise.
Schmerzen geblieben, auch funktioniert i B l das erkrankte Organ abezu normaler Die Blutmischungen sind in der Abnahme. abn
Das heute Vormittag ausgegebene Bulletin lautet: nicht eingetreten, insbesondere bat t Bluttcinislemn De Mitg i y e le 2 i nicht erfabren. Schlaf und Appetit sind befcicbigent ce Damme _… Seine Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern ist am Sonnabend zu einem kurzen Besuch os Majestäten des Königs und der Königin in Dresden eingetreffen.
S Baden.
Die Zweite Kammer hat in ihrer Sißung vom 9. d. M. den Geseßentwurf über die Gewährung von Entschädigungen bei Seuchenverlusten in namentliher Abstimmung ein- itimmig angenommen.
Mecklenburg-Strelit. __ Vie die „Nftr. Ztg.“ hört, hat Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin die beabsihtigte Reise na Dea E
geschoben. Vraunschweig.
Der Staatshaushalts-Etat für die nächsten zwe; Jahre gestattet, wie „W. T. B.“ meldet, den Erlaß der zehnten Stufe der Personalsteuer sowie einer Monatsrate der Grund- und Gewerbesteuer; den Gemeinden werden außer 6 Proz. Erhebungsgebühren 17 Proz. aller direkten Steuern mit 700 000 MÆ und den Kreisen weitere 270 000 M überwiesen : dagegen soll eine Million Mark für außerordentliche Bauten, statt wie früher aus dem Ordinarium, durch eine Anleihe ge- deckt werden. ;
Sachsen-Meiningen.
Der Landtag hat am 9. d. M. das Besoldungs- geseß für die Volksshullehrer im ganzen genehmigt. Die Aufbringung der Alterszulagen in den Städten wurde dahin geregelt, daß die Alterszulagen vom Staat zu gewähren sind, soweit niht die sieben größten Städte die Hälfte davon zu tragen haben. Jn seiner vor- gestrigen Sizung bewilligte der Landtag, wie die „Magd. Ztg.“ erfährt, 200 000 #Æ zur weiteren Abhilfe des Futter- mangels und genehmigte sodann den Etat und das Steuergefseß. Hierauf erfolgte die Vertagung des Landtags.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Herzog empfing, wie die „Goth. Ztg.“ meldet, am Freitag in Gotha den italienischen außerordentlichen und bevollmähtigten Botschafter in Berlin, General-Lieutenant Grafen Lanza und den portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minifter in Berlin, Vicomte de Pindella behufs Entgegennahme der Accreditive als außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am Herzoglichen Hofe. Nah der Audienz erfolgte die Vorstellung der beiden Gesandten bei Jhrer Kaiferliherx und Königlichen Hoheit der Herzogin.
Oefterreich-Ungarn.
Die „Wiener Zeitung“ von gestern veröffentlicht cin Sücsien WiabisLäe wee an den Minister-Präsidenten Fürsten Windischgräß, wodurch der Reichsrath auf den 22 d M. enen wird.
Der niederösterreihishe Landtag beshloß, wie
„W. -T. B.“ berichtet, in seiner Sizung vom L neiteaE dem Frauenerwerbsverein eine Subvention von 500 Gulden zu gewähren. Die Antisemiten protestierten gegen die Gültigkeit dieses Beschlusses, da, wie sie behaupteten, das Haus beschluß- unfähig sei. Der Landmarschall verkündigte den Beschluß als gültig, worauf die Antisemiten unter lebhaften Protestrufen den Saal verließen. Die Sißung wurde darauf wegen Be- {lußunfähigkeit geschlossen. i s F Das Unterrichts-Ministerium hat die sofortige Schließung der Vorlesungen und die Einstellung der Thätigkeit der Tehnishen Hohshule in Graz angeordnet, nachdem die Hörer am Freitag dem Regierungs- vertreter gegenüber die Urheberschaft einer Broschüre zuge- standen hatten, welche jüngst ohne Angabe des Drucorts erschienen war und heftige Ausfälle gegen den Lehrkörper und den vor- jährigen Rektor wegen dessen Stellungnahme zu der Studentenbewegung erma die dur den Erlaß des Kriegs- Ministeriums wegen des Verbots der Zugehörigkeit der Reserve-Offiziere zu Studentenverbindungen hervorgerufen war. Der Gemeinderath von Graz beschloß, eine Petition an das Unterrichts - Ministerium um Rückgängigmachung des Beschlusses wegen Schließung der tehnishen Hoch: shule zu richten. Der Bürgermeister erklärte, er werde die Petition am Sonntag persönlich dem Minister unterbreiten, Jm steierishen Landtag ward cine von jämmtilichen Abgeordneten unterzeihnete Jnterpellation eingebraht, worin von dem Unterrichts - Ministerium die Me E einer Untersuchung über die Verhältnisse der tehnishen Hochshule unter Eingehen auf die tieferen Ursachen der beklagenswerthen Vorgänge ge- fordert wird. Jn seiner Antwort erklärte der Statti- orms Freiherr von Kübeck, der Unterrichts - Minister abe den von den Studenten gewünshten Empfang einer Deputation unter den durch die Disziplin gebotenen Voraussezungen zugestanden. Die Studenten hätten dieses Nane jedoch nicht angenommen und seien niht er- chienen, fie hâtten vielmehr ihr Anliegen disziplinarwidrig in einer Broschüre niedergelegt. Die Regierung werde die Autorität der Lehrerschäft und die Disziplin unter den Stu- dierenden aufrecht erhalten. __ Der Vorarlberger Nan os ist am Freitag vor Be- ginn der e PDZuA auf Allerhöchste Veroriinuná ver- tagt worden. Es handelt fih dabei um einen Konflikt, der infolge von Abänderungen ausgebrochen ist, die der Wehr- aus]quy diejes Landtags an der Regierungsvorlage über die Reorganisation der Tirol » Bourlherai, Landes- vertheidigung, vor enommen hat. Der betreffende Ausschuß hatte insbesondere dem § 8 die Bestimmung angefügt, daß, wer fich der Soldatenmißhandlung shuldig mache oder fih irgendwo an einem Duell eilige, unfähig sein solle, eine Offiziers- oder Unteroffiziets- harge zu erhalten oder beizubehalten.
In der vorgestrigen Sißung des ungarischen Unter- ges erklärte der Minis er-Präfident r. Wekerle, die
egierung halte an dem mitgetheilten Programm fen und werde das Eherechtsgeseßz zugleih mit der Revision des Geseßes von 1868 der Sanktion unterbreiten. Auf eine Interpellation über die eventuelle Errichtung einer
Majeftät beobahten no& immer strenge Bettrußbe.
wortete der Minister-Präsident, Ungarn habe allerdings das Recht aen aur g 4 einer En Bank, die ôster- reichish-ungarische Bank befriedige jedo derzeit die Bedürfnisse Ungarns auf das weitgehendste. Auf eine vom Abg. Mes lenyi eingebrahte Jnterpellation, worin dieser untet Hinweis darauf, daß die Regierung über die Majorität nicht mehr verfuge, anfragie, ob die Regierung niht den Zeitpunkt für gekommen erachte, dem Könige Unterbreitungen zu machen und» die Konsequenzen aus der parlamentarischen Lage zu ziehen, erfklärie der Minister-Präsident, solange die Regterung im Hause die Majorität befiße, würde der Nücktritt eine politishe Feigheit bedeuten. Die Regierung. werde ihre Prinzipien nicht im Stiche lassen. Das Haus nahm die Ant- worten des Minister - Präsidenten mit großer Majorttät zur Kenntniß. Nächste Sizung am 19. d. M. Auf der Tages- ordnung steht das Ehegeseß.
__ Im Omladinaprozeß wurde, wie aus Prag gemeldet wird, am Sonnabend Mittag das Beweisverfahren geschloffen. Die in Haft befindlihen Angeklagten weigerten sih, den Saal zu verlassen, ehe nicht das Verbot des Empfangs von Be- juhen an Sonntagen wieder aufgehoben werde. Troß der Aufforderung des Präsidenten blieben die Angeklagten auf den Plâäzen. Als sie später sh zurückzogen, veran- [aßten nte Tumulte in den Korridoren, sodaß die bewaffnete Gefängnißwache die Ruhe herstellen mußte. Den Vertheidigern, die fich zum Präsidenten des Strafgerichts begaben, wurde bedeutet, daß die Besuhe an Sonntagen nicht mehr gestattet würden, weil Mißbräuche stattgefunden hätten. |
Großbritannien und JFrland.
Die siebenjährige Prinzessin Victoria Eugenie von Battenberg, Tochter des Prinzen Heinrich von Baitenberg, sturzte, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Nachmittag in Osborne bei einem Spazierritt vom Pferde. Die Prin- zessin kehrte zu Fuß nah dem Shlosse zurück, verfiel dort aber in einen bewußtlosen Zustand, aus welchem sie bis gestern Nachmittag noch nicht erwacht war. Der Zustand der Prin- zessin erregt ernstliche Besorgnisse.
Frankreich, ,
Der Präjident Carnot gab vorgestern den Mitgliedern der Sanitätskonferenz ein Frühstück von 60 Gedecken.
In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath wurden dem „W. T. B.“ zufolge Maßregeln für die Sicher- heit der Truppen in Timbuktu berathen. Der Präsident Carnot unterzeichnete eine Vorlage, woxin die Dauer des Lagerns von Getreide in den Zollniederlagen auf ein Fahr beschränkt wird. k f
In der vorgestrigen Sißung der Deputirtenkammer. gab der Minister-Präsident Casimir Périer Auff{chluß über die Vorgänge bei Timbuktu und betonte, man dürfe deren Tragweite niht übertreiben. Die Regierung habe Befehl gegeben gehabt, keine militärishe Expedition zu unter- nehmen, ohne vorher um äzren Rath angegangen zu sein. Nachdem fie die Bejezung Timbuktus erfahren, habe sie den Gouverneur des Sudan am 24. Januar telegraphisch ange- wiesen, den Obersten Bonnier, sobald die Umstände es ge- jtatteten, nah Frankreih zurückzusenden. Jnzwischen habe fie empfohlen, keinen neuen Angriff zu unternehmen, aber Vor- sihtsmaßregeln zu ergreifen. Der Minister-Präfident verlas jodann die Depeschen des Gouverneurs des Sudan (siehe die vorgestrige Nr. d. Bl.) und* fügte hinzu, die Regierung habe telegraphisch mitgetheilt, fie werde sofort die ecforderlihen Verstärkungen abgehen lassen: gleichzeitig seien Maßregeln er- riffen worden, um, falls dies erforderlih sein sollte, neue Verstärkungen aus Algier folgen zu lassen... Von einer Räumung Timbuktus fkonne niht die Rede sein. Frankreich weiche nach diejem Zwischenfall nicht zurück: es würde dies etne große Unklugheit sein. Die Regierung werde darauf bedacht jein, ähnlichen Vorkommnifsen vorzubeugen, bitte aber die Kammer, egt keine Berathung darüber zu beginnen. Der Zwischenfall war damit erledigt. Auf die Interpellation des Deputirten Faberot über die Schließung der Arbeitsbörse erwiderte der Minister des Jnnern Raynal, es sei unmöglich, die Börse wieder zu croffnen, weil die Arbeitersyndikate das Gesez vom Jahre 1884 nicht beobachteten ; gleichzeitig erinnerte der Minister an die Umtriebe an der Arbeitsbörse. Schließlih wurde die von der Regierung angenommene einfache Tagesordnung mit 372 gegen 166 Stimmen genehmigt.
Nach der „Politischen Korrespondenz“ hat der Vatikan gegen das neue franzöfische Geseh über die Verwaltung der Kirchengüter, wonach die Pfarrer dem Präfekten viertel- ¡ährlich Bericht erstatten müssen, Vorstellungen erhoben, jedoch gleidgeitig einigen französischen Bischöfen, wie dem Erzbischof von Aix, die mit heftigen, der Republik feindseligen Kund- ebungen gegen das Gesez Einspruch erhoben hatten, seine Mißbilligung ausgesprochen.
__ Der Redakteur des „Socialiste“ Breton ist zu zwei Jahren Gefängniß und 1000 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden wegen Bedrohung des Präsidenten Carnot, falls dieser Vaillant nicht begnadigen würde.
Jtalien.
_ Die an auswärtigen Börsenplägen verbreiteten Gerüchte über eine s{hwere Erkrankung des Minister-Präfidenten Crispi find nah einer Meldung der „Agenzia Stefani“ unbegründet. Crispi sei bei bestem Wohlsein und habe sich vorgestern wie gewöhnlich in das Minifterium zur Erledigung von Staatsgeschäften begeben. E
Spanien.
¿A Sonnabend Nachmittag ist, wie „W. T. B.“ berichtet, in Madrid ein Ministerrath abacgalien worden, wobei die von dem Marschall Martine ampos eingegangenen Depeschen verlesen wurden. Der Marschall meldet, der Sultan habe im e Le die fnanishen Forderungen angenommen ógere jedoch mit der Ausführung. Der Ministerrath verfü te deshalb, daß das andalusishe Armee-Korps und die ot Be für jede Eventualität bereit halten sollten.
__ Die Untersuchung über das Attentat im Teatro Liceo in Barcelona is zu Ende geführt; dic Angeklagten werden vor das Schwurgericht gestellt werden.
Schweiz, Der Bundesrath hat dem „W. T. B.“ zufolge dreizehn sih in Zürich aufhaltende Anarchisten und Ade areieon ausgewiesen. Es find dies die Jtaliener Ottino, Ro Ì, Cavichini, Rigoli, Zanotta, Romanoni; die Deutschen
Wichers (Hamburg), Ries (Eshhofen), Twing (Potsdam),
E ungarishen Bank nach Ablauf des Privilegiums der österreichisch - ungarishen Bank ant-
Biders (9 aus Aschersleben, Nonnemann (Balingen), Bender (Westfalen); der Oesterreiher Kahane. Da die
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