1894 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Die Nummer 2 der Gesez-Sammlung, welhe von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. die Verordnung wegen Verpflihtung der Ge- meinden und Gutsbezirfe zur Erhebung der direkten Staats- steuern u. \. w. Vom 22. Januar 1894; unter |

Nr. 9645 die Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder von Schäßungsausschüsjen. Vom 4. Februar 1894; und unter E

Nr. 9646 die Verfügung des Justiz- Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Gemünd, Sankt Vith, Eitorf, Euskirchen, Mörs, Kirn, Adenau, Ahrweiler, Boppard, Münstermaifeld, Ottweiler, Sulzbach, Sankt Wendel, Grumbach, Neuerburg und Hermes- keil. Vom 12. Februar 1894.

Berlin, den 17. Februar 1894.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

VerzeiGniß der Vorlesungen und Uebungen, welche Königlichen Berg-Akademie zu Berlin im Sommer - Semester 1894 (vom 23. April bis 28. Juli 1894) gehalten werden.

Professor F ranke: Bergbaukunde, T1. Theil ; Grubenbetrieb und Verwaltung mit bergbaulichen Uebungen ; Salinenkunde. Geheimer Bergrath, Professor Kerl: Metallhüttenkunde; Löth- rohrprobierkunst. i: | Dr. Pufahl: Allgemeine Probierkunst; Technische Gasanalyfse unter besonderer Berücksichtigung des Bergbaus; Elektrometallurgie.. Geheimer Bergrath, Proftssór Dr: Wedding: Eisenhüttenkunde? Eisenprobierkunst. O i: Professor Schneider: Aufbereitung; Markscheide- und E kunst, 11. Theil; Praftishe Uebungen in der Markscheide- und Meßkunst. Professor Hörmann: Mechanik ; Maschinenlehre; Bergwerks- und Hüttenmaschinen; Metallurgishe Technologie. Geheimer Bergrath Gebauer: Baukonstruktionélehre. : Ingenieur Brelow: Darstellende Geometrie: Unterricht im Zeichnen und Konstruieren. : Geheimer Ober- Bergrath Es ken 8: Bergrecht, Il. Theil; Recht- lie Verhältnisse ter Bergarbeiter. Bezirkêgeologe Dr. Scheibe: Uebungen. j : L : Hilfsgeologe Dr. Pot onié: Die Flera der âlteren FormalUonen. Dr. &öôtter: Integralrechnung; Analytishe Geometrie des Raumes: Mathematisches Repetitorium. : - Professor Dr. Finfener: Revetitorien über Mineral-Analyfe’ qualitative und quäntitative Uebungen im Laboratorium über Mineral- Analyse.

auf der

Mineralogie; Mineralogische

Königliche Technische Hochschule Hannover.

Die Vorträge und Uebungen werden im Sommer-Semester am Dienstag, den 3. April 1894, beginnen. Einschreibungen dazu erfolgen vom 2. bis 21. April 1894. i

Der Rektor Kohlrausch.

Königliche Tehnishe Hohshule zu Aachen. Im Sommer-Semester 1894 beginnen die Immatrikulationen am 2. April, die Vorlesungen am 9. Ap / Programme übersendet auf Ecsuchen tas Sekretariat.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 17. Februar.

Scine Majestät der Kaiser und König nahmen heuie Vormittag um 10 Uhr den Vortrag des Chefs des Generalstabs der Armce und daran anschließend denjenigen des Chefs des Militärkabinets entgegen. Um 121/, Uhr empfingen Seine Majestät dea Staatssekretär des Neichs- Marincamts, Vize-Admiral Hollmann zu kurzem Vortrag. Um 1 Uhr fanden militärishe Meldungen statt.

Der durch die Tagesblätter shon zu allgemeiner Kenntniß gebrachte shreckliche Unglüccksfall auf S. M.S. „Branden- burg“ hai sih nach den bis jeßt vorliegenden Nachrichten er- eignet, als das auf Probefahrt begriffene Schiff sich außerhalb des Hafens von Kiel befand. Die sämmtlichen zwölf Kessel waren im Betrieb, die Maschinen arbeiteten mit etwa 7000 Pferde- fräften, also niht mit Forcierung, denn bei solher werden auf diesen Schiffen mehc ais 10 000 Pferdekräfte entwickelt.

Das Unglück entstand durch Losreißen der Befestigung des Dampfabsperrventils der Steuerbord-Maschine. Dadurch wurde dem Dampf aus sämmtlichen Kesseln der Weg in den mit Menschen angefüllten Maschinenraum freigegeben. Er verbreiteie si in denselben sofort, alles verbrühend, was er an lebenden Wesen vorfand, drang durch die offene Verbindungsthür in den Backbord-Maschinenraum, durch die Niedergangeöffnungen in die darüber liegenden Räume für elektrishe Maschinen, Destillierapparate und Vorräthe, sein Vernichtungswerk fort1- seßzend. Fast sämmtliche der in diesen Räumen beschäftigten Personen müssen augenblicklichem Tode verfallen gewesen sein, denn der ausströmende Dampf hatte eine Temperatur von etwa 180 Grad und wird von dieser bei seiner Ausbreitung nicht sehr viel verloren haben, ehe er die unglücklihen Opfer erreichte. Die Liste derselben wird am Schlusse gegeben.

Ueber die cigentlihe Ursache des Unglücks, den Grund des Neißens der erwähnten Befestigung ist noch nichts bekannt.

Das MReichs-Marineamt hat seinen Maschinenkonstrufteur sofort nah Kiel entsandt zur Ermittelung derselben.

Solche Unglücksfäüe ereignen sich in jeder Marine, wie derjenige weiß, welher die Nachrichten über solhe Vorkomm- nisse verfolgt. Seitdem mit so hohen Dampfspannungen hier zwölf Atmosphären gefahren wird, ist damit immer für das Maschinen: und Heizerpersonal eine gewisse Gefahr verbunden, und besonders bei den Probefahrten, bei denen eben festgestellt werden soll, ob alle Maschinentheile, Kessel und Zubehör den Ansprüchen genügen.

Von außen kann man den einzelnen Theilen niht immer ansehen, ob fie die genügende Haltbarkeit besißen, sie müssen deshalb probiert werden.

Alle irgendwic zu treffenden Vorsichtsmaßregeln werden

10 Uyr zu einer Sihung zusammen.

wurfs Deutsche 14. Februar die Berathung der Vorschriften über die S chei- dung und Trennung von Tisch und Bett (S8 1440 bis 1463) fort. / :

bruchs und einer diesem gleichgestellten strafbaren Handluig, sowie den Fällen der Lebensnachstellung und der böslichen Verlassung, die Scheidung dann zu, wenn ein Ehegatte in anderer Weise durh schwere Verleßung der ihm ob- liegenden \{chwere Mißhandlung des anderen Ehegatten, oder wenn er durch insbesondere durch ein während der Ehe begangenes entehrendes Verbrcchen oder Vergchen, cine so tiefe Zerrüttung des ehelihen Verhältnisses vershuldet hat, daß dem anderen Ehegatten die Fortseßung der Ehe nicht zugemuthet werdcn kann (S 1 Entwurfs gegenüber war von einer Streichung der allgemeinen Klausel des § 1444, als weitere spezielle Scheidungsgründe anzuerkennen : lebensgefährliche Mißhandlung, Verurtheilung wegen cines während der Ehe begangenen ent- ehrenden Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahreùñ, Mißhandlungen und absihtlihe hartnäckige Nichterfüllung der chelihen Pflichten , Fällen das ehelihe Verhältniß als so tief zerrüttet erscheint, daß dem anderen Ehegatten die Fortisezung der Ehe nicht zugemuthet werden kann. Scheidung auf Grund gegenseitiger Einwilligung der Ehe-

angewandt; solhes Unglück, wie das geschehene, ist aber vor- aussichtlih nicht abzuwenden gewesen. :

Es ist erfreulich, troß alles Unglüs festzustellen’, daß der Admiral, welcher das Panzergeschwader- kommandiert, melden konnte, daß das Betragen des Maschinenpersonals bei der Katastrophe auf „Brandenburg“ als musterhaft bezeichnet werden mußte. Seine Majestät der Kaiser haben hieraus Ver- anlassung genommen, nachjtchendes Telegramm an den Kom- E des Schiffes, Kapitän z. S. Bendemann zu erlassen:

Telegramm Seiner Majestät des Kaisers und Königs. Berlin, Schloß, 17. Februar 1894, 1057 V.-M. Kapitän zur See Bendemann Kiel. S. M. S. „Brandenburg“.

Tief erschüttert von der furhtbaren Katastrophe, drängt es Mich, Ihnen und der gesammten Besaßung Meine aus dem Grunde des Herzens kommende Allerwärmste Königliche Theilnahme auszudrücken. Der in treuer Pflichterfüllung erlittene Heldentod sichert den Gebliebenen einen Ehrenplaß in Meinem Gedächtniß und in den Annalen der Marine für alle Zeiten! Wir stehen Alle in Gottes Hand! Im festen Vertrauen auf Ihn fügen wir uns in Ergebung Seinem unerfors{- lihen Willen und sehen der Zukunft zuversihtliß und getrost ent- gegen. Ih werde den Gefallenen zur Erinnerung eine Gedächtniß- tafel in die GarnisonkirWe zu Kicl stiften. Und im übrigen „Voll- dampf voraus“.

ilhelm, 1. R. Berlustliste der am 16. Februar an Bord S. M. S. „Brandenburg“ verunglückten Personen.

, a. Todt.

) Maschinen-Ingenieur Merks (Neferve)

) Unter-Ingenieur Schultz.

3) Ober-Malchinist Kersch.

) Obet-Maschinistenmaat Bank.

5) Ober-Maschtuistenmaat Kistenfeger. Ober-Maschinistenmaat Linderhaus. Mafschinistenmaat Veeyer V.

)) Maschinistenmaat Hampel.

) Maschinistenmaat Janssen I1L Ober-Majchinistenapplifant Petri. Oberbeizer Gauthier.

Heizer Blankenbach. Heizer Baß. Heizer Reiche. Heizer Schröder. VYeizecr Ullrich. Heizer Ost. Heizer Witte. Heizer Sell. Matrose Heuser. ) Matrose Ziegenmeyver. 22) Matrose Trewes. 23) Maschinenbaumeister Ofers. 24) Werkmeister Stuegter. 25) Werkführer Kornol. 26) Vorarbeiter Jüng. 27) Borarbeiter Huesfeld. 28) Vorarbeiter Hanfon. 29) Maschinenbauer Dietrich. 30) Maschinenbauer Schüler. 31) Maschinenbauer Müller. 32) Matchinenschlosser Bollhoff 1. 33) Maschinenschloster Schreck. 34) Kupferschmied Freiberg. 35) Arbeiter Weigand. Arbeiter Oppermann. Arbeiter Lebus. Ingenieur Mielke (vom Vulkan). Maschinen-Ober-Ingenieur Janzen. 40) Heizer Poth. 41) Urbeiter Graf. 42) Arbeiter Dierfeld. ¿ b. Schwer verwundeäi.

1) Maschinist Stevhany.

e. Leichter verwundet.

1) Ober- Feuermeistersmaat Herre.

2) Oberheizer Bölich.

3) Ma'chinenbauer BoUhoff.

4) Maschinenbauer Ebert.

5) Maschinenbauer Graf.

6) Arbeiter Ramfsch.

Das Staats - Minisierium trat heute Vormittag

Die Kommission für die zweite Lesung des En t- eines Bürgerlichen Gesezbuchs für das Neich seßte in den Sißungen vom 12. bis

Der Entwurf läßt, abgeschen von den Fällen des Ehe-

chelihen Pflichten, insbesondere durch

ehrloses oder unsittlihes Verhalten,

L Diesem System des Seite beantragt, unter

sowie fortgesezte gesundheitsgefährdende

sofern in den beiden leßten

Daneben sollte nach dem Antrag

aiten im Anschluß an die Vorschriften des code civi

Art. 233, 275 ff. zugelassen werden. Von anderer Seite wurde unter Beibehaltung des § 1444 die Zulassung der Scheidung auf Grund gegenseitiger Einwilligung der Ehe- rg im Anschluß an das Schweizer Geseß vom 24. Dezember 874 Art. 45 befürwortet. Nach einer eingehenden Erörterung entschied sih die Mehrheit, vorbehaltlich der Beschlußfassung über die Anträge, betreffend die Scheidung auf Grund gegen- seitiger Einwilligung, im Prinzip für das System des Ent- wurfs. Auch im einzelnen wurden die im § 1444 bestimmten Vorausseßungen des Scheidungsrehts der Hauptsache nah angenommen, jedoch unter Streichung der Worte „ins- besondere durch ein nah Schließung der Ehe begangenes ent- ehrendes Verbrechen oder Vergehen.“ Jn leßterer Beziehung war man der Ansicht, daß es der Beurtheilung des einzelnen Falles zu überlassen sci, ob die Begehung eines Verbrechens oder eines Vergehens sich als ein solch’ ehrloses oder unsittliches, das ehelihe Verhältniß zerrüttendes Verhalten darstelle, daß dem anderen Ehegatten die Fortseßung der Ehe nicht zugemuthet werden könne. Ein Antrag, als einen unter S 1444 fallenden Scheidungsgrund die s{uldhafte Ver- weigerung der kirhlihen Trauung oder doch der zugesagten kirhlihen Trauung im Geseß besonders hervorzuheben, fand niht die Zustimmung der Mehrheit. Von verschiedenen, der Mehrheit angehörenden Mitgliedern wurde indessen anerkannt, daß auch in Fällen dieser Art unter Umständen die Scheidung nah 8 1444 verlangt werden könne.

Nach dem Entwurf soll der verlezte Ehegatte, wenn die Voraussezungen des § 1444 vorliegen, in der Regel zunächst nur Trennung von Tish und Bett auf die Dauer von höchstens zwei Jahren, die sofortige Scheidung aber nur dann zu verlangen berechtigt sein, wenn nach den Umständen des Falls die Aussicht auf Herstellung des ehe- lichen Verhältnisses ausgeschlossen ist 1444). Jst auf Trennung von Tisch und Bett. erkannt, so kann der Ehegatte, welcher das Urtheil erwirki hat, nah Ablauf dèr bestimmten Trennungs- zeit auf Grund des Urtheils im Wege einer neuen Klage die Scheidung verlangen, sofern er nicht in der Zwischenzeit die das Necht der Scheidung begründende Handlung verziehen hat. Unterläßt er die Scheidungsflage, fo ist sein Recht auf Scheidung ausgeschlossen, wenn er auf die Klage des anderen Ehegatten zur Herstellung des ehelichen Lebens rechtskräftig vecuctheilt worden ist (S8 1445, 1446). Das Recht, statt auf Scheidung auf zeitweilige Trennung von Tisch und Bett zu flagen, „steht dem verlezten Ehegatten nur in den Fällen des § 1444, nicht aber in den Fällen der §8 1441 bis 1443 (des Ehebruhs und einer diesem gleichgestellten straf- baren Handlung, fowie der Lebensnachstellung und der bös- lihen Verlassung) zu. Diese Art der Regelung wurde von mehreren Seiten und zwar nach verschiedenen Richtungen hin bekämpft. Ein Vorschlag ging dabin, das Institut der zeitweiligen Trennung von Tish und Bett grundsäßlich beiz zubehalten, dem verleßten Ehegatten aber in allen Fällen, in denen er berechtigt ist, die Scheidung zu vexlangen, die Befugniß zu geben, statt der Scheidung die zeitweilige Trennung von Tisch und Bett zu verlangen; andererseits solle der verlezte Ehegatte auch in den Fällen des § 1444 sofort auf Scheidung flagen können, das Gericht aber jowohl in diefen Fällen, als auch in den Fällen der Lebensnachstellung und der böslichen Verlassung (nicht auch des Ehebruchs und einer diesem gleichgestellten strafbaren Handlung) selbs dann, wenn der Ehegatte Scheidung beantragt habe, zunächst auf Trennung von Tisch und Beit erkennen, sofern noch Aussicht auf cine Aussöhnung der Ehegatten bestehe. Der Antragsteller befürwortete weiter, den § 1445 Abs. 1 unter Streichung des 8 1446 Say 2 in der Ärt abzuändern, daß der Ehegatite, der das Trennungsurtheil erwirït habe, wegen des in dem früheren Rechtsstreit geltend gc- machten Scheidungsgrundes nicht {hon auf Grund des Trennungsurtheils, sondern nur auf Grund einer erneuten Verhandlung im Wege ciner neuen Klage die Scheidung verlangen fönne. Von anderen Seiten war dagegen beantragt, das Justitut der zeitweiligen Trennung von Tisch und Beit, auch in den Fällen des § 1444, ganz zu beseitige: und als Aussöhnungsmaßregel nur die Ausseßzung des Ver- fahrens über die Scheidungsklage (Z 580 der Zivilprozeß;- ordnung) zuzulassen. Die Mehrheit trat diesem Antrage bei. Zugleich wurde beschlossen, den § 580 der Zivilprozeßordnung, joweit er die Ausscßung des Verfahrens über die Scheidungs- klage betrifft, dur folgende Vorschriften zu erseßen :

„Beantragt der Kläger die Ausscßung des Verfahrens, fo darf das Gericht auf Scheidung nicht erkennen, bevor die Aus- seßung stattgefunden hat. Das Gleiche gilt, auch ohne Antrag des Klägers, wenn die Aussicht auf Aussöhnung der Parteien nach den Umständen nicht als ausgeschlossen erscheint. Die Aus- seßung findet zedoch ohne Antrag des Klägers nicht statt, wenn die Scheidung auf Grund eines der in den SS 1441 bis 1443 des Bürgerlichen Gesehbuchs - bezeichneten Scheidungsgründe beantragt ist. Auf Grund dieser Bestimmungen darf die Aus- segung im Laufe des Rechtsstreits nur c:nmal und höchstens auf zwei Jahre angeordnet werden.“

Nach Erledigung der 88 1444, 1445 wandte sich dic Berathung den bereits erwähnten Anträgen zu, die Schei- dung auf Grund gegenseitiger Einwilligung der Ehegatten zuzulassen. Die Anträge wurden abgelehnt.

Von verschiedenen Seiten war ferner die Zulaffung der

antragt worden. Nach einer ausführlihen Erörterung der Frage, ob diejer Scheidungsgrund überhaupt, und gegebenen Falls, unter welchen näheren Vorausseßungen anerkannt werden solle, entschied si die Mehrheit dafür, einem Ehegatten das Necht auf Scheidung zu geben, wenn der andere Ehegatte in eine Geisteskranfheit verfallen ist, die während der Ehc mindestens drei Jahrè gedauert und einen solchen Grad erreiht hat, daß die geistige Gemeinschaft unter den Ehe gatten und die Aussicht auf Wiederherstellung dieser Gemein- schaft ausgeschlossen ist. Verschiedene Anträge, die be- zwetten, die Scheidung außerdem von der Entmündigung des geisteskranken Ehegatten oder von ciner längeren Beobachtung desselben in einer zur Aufnahme Geistes franfer bestimmten öffentlichen Anstalt oder dur einen psychiatrish ausgebildeten Arzt abhängig zu machen, wurden abgelehnt. Dagegen wurde beschlossen, dem § 581 der Zivilprozeßordnung den Zusaß beizufügen, daß auf Scheidung der Ehe wegen Geisteskrankheit niht erkannt werden darf, bevor das Gericht einen oder mehrere Sachverständige über der Geisteszustand. des Beklagten gehört hat.

Gegen die Vorschrift des § 1446 Sag 1, wonach das

Scheidungsrecht durch Verzeihung des verleßten Ehe- gaiten ausgeschlossen wird, erhob d kein Widerspruch.

Scheidung wegen unheilbarer Geisteskrankheit be.

mit dem § 1445 im Zusammenhang siehende 1446 Sas 9 wurde infolge des Wegfalls des § 1445 gestrichen.

Die Berathung der Vorschriften des S 1447 über die Ausshließung des Scheidungsrehts durh Zeit- ablauf wurde nicht zu Ende geführt.

Nach den der Zentralstelle der preußishen Staatsforst-

verwaltung bis jeßt vorliegenden Nachrichten beläuft sich die Masse des dur den fkürzlih stattgehabten Sturmwind geworfenen Holzes in den Staatsforsten auf rund 700000 fm. Diese durch Schäßung gewonnene gh dürfte indessen kaum an die Wirklichkeit heranreihen. Auch

stehen aus vielen Oberförstereien die Berichte über den muth- maßlihen Umfang des entstandenen Sturmschadens noch aus.

Nach der im Reichs- Eisenbahnamt aufgestellten N a ch- weisung über die im Monat Dezember v. J. auf deutschen Bahnen (aus fAlieLtia der bayerischen) bei den Zügen mit Personenbeförderun g vorgekommenen Verspätungen haben auf 36 größeren Bahnen und Bahnnetzen mit einer Gesammtbetriebslänge von 37 519,78 km von den fahrplanmäßigen Zügen überhaupt fih ver- spätet: 1187 Schnellzüge, 2045 Personenzüge und 362 zur Personen- fowie zur Güterbeförderung gleichzeitig dienende üge, zusammen 3594. Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Personenbeförderung wurden geleistet : 15 411 902 Zug- filometer, 296576 937 Achskilometer gegen 15912917 Zug- und 280878513 Achskilometer im Vormonat un gegen 15294803 Zug- und 287595537 Achskfilometer in demselben Monat des Vorjahres. Von den Ver- spätungen wurden 1487 durch das Abwarten verspäteter An- \chlußzüge veranlaßt, sodaß den aufgeführten Bahnen selbst 2107 Teeipätangen zur Last fallen, gegen 1405 im Vormonat und 3302 in demselben Monat des Vorjahres. Von den wf eigener Bahn vorgekommenen Verspätungen entfallen au 1 Million P lie 137, 1 Million Achskilometer 7, mithin auf 1 Million Zugkilometer 79 = 37 v. H. weniger als im Monat Dezember des Vorjahres und 49 = 56 v. H. mehr als im Vormonat, und auf 1 Million Achskilometer 4 = 36 v. H. weniger als im Monat Dezember des Vorjahres und 2 = 40 v. H. mehx als im Vormonat. Jnfolge der Verspätungen wurden 2158 An- shlüsse versäumt (gegen 3128 in demselben Monat des Vor- jahres und 1264 im Vormonat). Bei 4 Bahnen sind Zug- verspätungen «und bei 8 Bahnen Anschlußversäumnisse nicht vorgekommen. Jn der Nachweisung find die Bahnen, auf denen Zugverspätungen vorkamen, nach der Verhältniß- E (geometrishes Mittel) zwischen der Anzahl der von den f zrplanmäßigen, der Personenbeförderung dienenden Zügen auf 1 Million Zugkilometer und der auf 1 Million Ahs- filometer entfallenden eigenen Verspätungen geordnet. Danach T die Krefelder Eisenbahn, die Mecklenburgishe Süd- bahn und die Bahnen im Bezirk der Königlichen Eisenbahn- Direktion (linksrheinische) in Köln die ungünstigsten Stellen cin. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nah der Anzahl der Verspätungen nah der Anzahl der Anschlußversäumnisse bestimmt, so treten die Bahnen im Bezirk der Königlichen Eisenbahn - Direktion (linksrheinische) in Köln, die Mecklen- burgishe Südbahn und die Bahnen im Bezirk der König- lichen Eisenbahn-Direktion (rechtsrheinische) in Köln an die

ungünstigsten Stellen.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine is S. M. S. „Arcona“, Kommandant Kapitän zur See Hofmeier, am 16. Februar in Buenos Aires cin- getroffen.

Hannover, 16. Februar. Der Provinzial-Land- tag seßte gestern die Berathung des Gesehentwurfs über die Kleinbahnen fort und trat heute in die Berathung der Wegegesez-Novelle ein.

Sigmaringen, 16. Februar. Der Fürst von Hohen- zollern ist heute nah San Remo abgereist, wo Jhre König- liche Hoheit die Fürstin bereits Aufenthalt genommen hat.

4 Sachsen.

Da die Besserung in dem Befinden Seiner Majestät des Königs stetig fortschreitet, werden weitere Bulletins vor? läufig nicht ausgegeben.

Baden.

Jun der gestrigen Sizung der Zweiten Kammer warnte, wie der „Karlsr. Ztg.“ berichtet wird, der Abgeordnete Frhr. von Buol, unter Anerkennung der Nothlage der Landwirthschaft, vor übertriebenen Anschauungen hinsichtlich der Wirkung der landwirthschaftlihen Schußzölle. Die Landwirthschaft werde einen besseren Schuß in der Schaffung eines guten Agrar- rechts finden.

Oesterreich-Ungarn.

_ Auf Grund einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Ver- einbarung hat, wie die „Wiener Ztg.“ meldet, der Reichs- Kriegs-Minister, Geueral der Kavallerie Edler von Krieg- hammer durch eine Verordnung vom 11. d. M. bezüglich der Vornahme von Untersuhungen von Wehrpflichtigen des Deutschen Reichs, die sih in ODesterreih-Ungarn aufhalten, und von in Deutschland lebenden, in Oester- reih-Ungarn wehrpflihtigen Personen zu militär- R Zwecken durch aktive Militärärzte Folgendes bekannt macht:

„Bezüglich der Vornahme von Untersuchungen von in Deuts ch- la nd lebenden, in Oesterreich - Ungarn wehrpflichtigen Personen zu militärdienstlihen Zwecken wird im wesentlichen das Nachstehende bestimmt :

M 1) Die Untersuchungen haben einzutreten: a. bei der nihtaktiven eranusGaft des K. und K. Heeres, der K. und K. Kriegsmarine, Ei K. K. und der Königlih ungarishen Landwehr, die dem

inberufungsbefehl zur aftivei, regelmäßigen oder ausnahms-

weisen Dienstlei Phei ; ; stande i stleistung franfheitshalbec nachzukommen nicht im

Ausbildung die Enthebun N N , g von der Waffenübung oder von der Kontrolversammlung änstrebt, zur Feststellung ihres körper-

deten den

ist oder frankheitshalÿer den Aufshub der militärischen |.

lien Zustandes; b. bci Bewerbern zum fceiwilligen Eintritt in das K. und K. Heer und in die K. und K. Kriegs-Marine zur Festftellung ihrer Tauglichkeit für den aktiven Dienst. S

2) Die Untersuchung zu Punkt 1a. kann an jedem Orte, in welchem sih ein aftiver Sanitäts-Offizier befindet, die zu Punkt 1b. nur an den Sigzen der Vertretungsbebörden der öfterreihisch-ungarischen Monarchie (Botschaft, KMsulat), sofern fich an diesen Orten ein aftiver Sanitäts-Offizier befindet, stattfinden.

3) Das über die Untersuhung ausgestellte ärzilihe Zeugniß ift von dem Bezirkskommando, beziehungsweise Truppentheil, zu be- \cheinigen und dem Untersuchten auszuhändigen.“

Der ungarishe Minister - Präsident Dr. Wefkerle ist gestern Abend in Wien eingetroffen, um, wie die „Budapester Korrespondenz“ meldet, mit dem österreichishen Finanz-Minister Dr. von Plener über die endgültige Fassung der den beider- seitigen Parlamenten demnächst vorzulegenden Geseßentwürfe wegen Einziehung von 200 Millionen Gulden Staatsnoten, fowie über die bevorstchenden Verhandlungen wegen der Er- neuerung des Bankprivilegiums, für die seitens der Bankleitung das Material vorbereitet ist, zu berathen.

In der gestrigen Verhandlung des niederösterreichi- schen Landtags über die Stipendiengelder kam es, wie „W. T. B.“ berichtet, zwishen dem Antisemiten Gregorig und dem Referenten Lustkandl zu einer heftigen Scene, wobei Lustkandl dem Abg. Gregorig zurief: „Frecher E Der Landmarschall Freiherr von Gudenus stellte die Ruhe wieder her und ermahnte, persönliche Angriffe zu unterlassen. Eine FJnterpellation über die Störung einer jüngft abgehaltenen fortschrittlihen Versamm- lung in Tulln durch Antisemiten unter der Führung von mehreren antisemitishen Landtags-Abgeordneten beantwortete der Statthalter Graf Kielmannsega dahin, daß die Schul- digen dem Gericht angezeigt worden seien und daß die Regie- rung die jüngsten gewaltsamen Störungen der Ausübung des S aufs shärfste mißbillige. Die Regierung werde jeder Behinderung der legalen Ausübung dieses Rechts aufs entschiedenste begegnen und stets gerichtlihe Verfolgung veranlassen.

Der böhmische Landtag hat gestern das gesammte Landesbudget angenommen.

Im galizishen Landtag erklärte gestern der General- berichterstatter des Budgetausschusses Stanislaus Badeni unter dem stürmischen Beifall des Hauses: die Anhäng- lihkeit und Treue gegenüber Oesterreih und das Fest- halten an den Grundsäßen der fkatholishen Kirche bil- gemeinsamen Boden, auf dem die Polen und die Ruthenen im Einvernehmen mit einander wirken fönnten. Die Polen forderteu nicht die Abhängigkeit der NRuthenen und hätten nichts gegen die Selbständigkeit der ruthenischen Nationalität einzuwenden, sondern verlangten nur, daß die Ruthenen den gekennzeichneten gemeinsamen Boden niht zum Schaden des Reichs und des Landes verließen.

Dem kroatischen Landtag ist eine Regierungsvorlage zugegangen, wodurch der kroatisch-slavonischen Landeshypotheken-

ank die Berechtigung zur sofortigen Exekutionsausführung nach erfolgter Anstrengung der Klage, sowie® die Vergünstigung der vollen Beweiskraft der Handelsbücher und eine Reihe weiterer wichtiger Justizprivilegien eingeräumt werden, wie solche der österreichisch - ungarishen Bank zustehen. Der Justizausshuß, dem die Vorlage überwiesen wurde, hat diese bereits gestern Nachmittag in Verhandlung genommen.

Im Gemeinderath der Stadt Wien ist der Anirag eingebraht worden, anläßlich des fünfzigjährigen Re- gierungsjubiläums des Kaisers die Schaffung eines Reich3armenfonds zur Unterstüßung Nothleidender ohne Nü- sicht auf die Zuständigkeit derselben anzuregen und zu fördern.

Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde des Prager Stadtverordneten- Kollegiums stattgegeben und die Entscheidung der Statthalterei sowie deren Bestätigung durch das Ministerium des Jnnern aufgehoben, wodur die Érsezung der czechish-deutshen Aufschriften auf den Gasfen- schildern durch czechishe verboten wird.

In dem Omladinaprozeß beendete gestern der €x officio- Vertheidiger Barnas scin Plaidoyer, das in dem An- trage gipfelte, sämmtlihe Beschuldigte möchten für nicht- \huldig erklärt werden. Falls jedoch der Gerichtshof seinen Anträgen nicht Folge geben sollte, so möge das außerordent- liche Mlidaethatrethi auf sämmtliche Angeklagte angewendet werden. Als Milderungsgründe seien insbesondere in Betracht zu ziehen die Jugend der Angeklagten, dic Erreg- barkeit ihres Temperaments, die fünfmonatigeUntersuhungshaft, sowie der Schmerz ihrer Eltern. Einzelne der auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten vertheidigten sich selbst, indem he jedes Verschulden ihrerseits in Abrede stellten und um ernen Freis spruch baten. Hierauf {loß der Vorsitzende die Verhandlung. Die Urtheilspublikation findet Mittwoch, den 21. Fe- bruar, um 9 Uhr Vormittags statt.

Grofßbritannieu und Jrlaud.

Jn der gestrigen Sißung des Unterhauses theilte, wic „W. T. B.© berichtet, der Parlaments-Sekretär des Aus- wärtigen Sir E. Grey mit, aus klimatishen Gründen sei die topographishe Untersuhung am oberen Mekong bis zum Herbst vershoben worden. Die französishen Fach- männer seien bereits gewählt. Die Wahl der englishen Mit- glieder der Kommission sei noch niht vollzogen worden. Der Staatssekretär des Jnnern Asquith erklärte, cer könne über die vorgestrige Explosion in Greenwich (siehe die gestrige Nr. d. Bl. unter der Rubrik „Mannigfaltiges “/) keine Auskunft geben, ausgenommen, daß die Untersuchung ein- geleitet sei. Bei der Debatte über die Amendements des Ober-

hauses zur Kirchspielraths-Bill erklärte der Sprecher,

die Amendements des Oberhauses zu den Artikeln über die Steuervertheilung seien eine Verleßung der Privilegien des Unterhauses. y , L Der in Greenwich dur die Explosion einer mit Explosiv- masse gefüllten Flasche getödtete Mann is, wie „W. T. B“ meldet, ein französisher Anarhist Namens Martial Bourdin, der mit seinem Bruder in Titelfield Street wohnte, wo beide als Schneider arbeiteten. Jn seinen Taschen fand die Polizei Anweisungen in lateinischer Sprache zur Herstellung von sehr gefährlihen Explosivstoffen. Aus weiteren Papieren gehen die Beziehugen Bourdin's zu ausländishen Anarchisten in London hervor. Auch ein Porte- monnaie mit dreizehn Pfd. Sterl. in Gold wurde bei ihm gefunden. Bourdin war vor sechs Jahren im Alter von 16 Jahren nah London gekommen. Die bisherigen Ermitte- lungen haben ergeben, daß sih in dem Körper Bourdin's ein großes Stück Eijen befand, das von der Bombe C die er in der Tasche trug. Die Tasche war voll von Glas}plittern

und einer klebrigen Masse. Das Observatorium ist völlig unver-

D "s §”

schri geblieben, das Personal war abwesend. Bourdin hat sih nach der Explosion noch 25 m weit fortshleppen können, da seine Leiche in dieser Entfernung von dem Explosionsort gefunden wurde. Ein Finger der Leiche ist in einer Ent- fernung von 80 m gefunden worden. Gestern Abend stattete die Polizei dem in der Nähe von Tottenham Court Road ge- legenen Autonomyklub, dem Hauptquartier der Anarchisten, einen Besuh ab, beshlagnahmte eine Menge Broschüren und andere Papiere und stellte Fragen an achtzig Anarchisten, verhaftete aber niemand.

Wie dem Reutershen Bureau mitgetzeilti wird, wären die amtlihen Nachrichten, die bisher in London über den neuen Zusammenstoß der britischen und fran- zösishen Schußtruppe im Samu - Lande an- gelangt find, so mwiîdersprehend und uns&itändig, daß man sich daraus fein Urtheil bilden könne. Es werde daher eine Anzahl eingeborener Zeugen vernommen werden müssen. Die britishe Regierung habe {hon dahin gehende Anweisungen ertheilt. Die Untersuchung an Ort und Stelle werde jedenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frankreich.

Henry hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern dem Üntersuchungsrichter gestanden, daß ec ursprünglich be- absihtigt habe, die Bombe in einem großen Theater zu \hleudern, wo er jedoch feinen Play erhalten habe; fodann habe er das Attentat in einem Boulevard-Café ausführen wollen, habe jedo -davon Abstand genommen, weil zu wenig Publikum dort gewesen sei und die Bombe dann nur ge- ringen Schaden angerichtet haben würde. Aus dem weiteren Verhör Henry's gehe hervor, daß sich in seiner Wohnung mehrere Bomben befunden hätten, die durch feine Genossen fortgeshafft worden seien. Die vor dem Gebäude der „Société générale“ in der Rue de Provence gefundene Bombe sei gleichfalls von Henry angefertigt worden. Den Pariser Blättern zufolge wäre die Polizei überzeugt, daß Henry und seine Komplicen, zu denen die jüngst verhafteten Bernard und Paul Réclus gehörten, die Urheber der Attentate in der Rue des Bons Enfants und im Restaurant Véry seien.

Rumänien. ;

Die Deputirtenkammer hat dem „W. T. B.“ zufolge gestern mit 83 gegen 32 Stimmen den in der Angelegenheit der Offiziersverabschiedungen gestern gestellten Antrag, worin der Regierung das Vertrauen ausgedrückt wird, angenommen. Im Senat brachte der Abgeordnete Sturdza in der gleichen Angelegenheit cine Jnterpellation ein, worin gegen die Regierung ein Tadelsvotum beantragt wird. Nachdem der Kriegs-Minister und der Minister-Präsident entsprehende Erklärungen abgegeben hatten, wurde das Tadelsvotum ab- gelehnt und der Regierung das Vertrauen votiert. ;

Ueber die Veranlassung zu den Verabschiedungen be- rihtet die Wiener „Presse“, daß die Kavallerie-Offiziere in Bukarest über die Strenge des Kavallerie-Jnspekteurs, Generals Cantilli ungehalten gewaxden seien, dem fie nahsagten, daß er sih öfter durch momentane Erregung zu allzu strengen Strafen hinreißen lasse. Ferner sei es von ihnen miß- liebig bemerkt worden, daß in leßter Zeit vielfah Offiziere der Infanterie und des Generalstabs zur Kavallerie verseßt worden seien, worin sie eine Beeinträchtigung des eigenen Avancements erblickt hätten. Die Offiziere hätten sih daher zur Einstellung ihres Dienstes entshlossen und geglaubt, dadurch einerscitck die Enthebung des Kavallerie- Inspekteurs Cantilli von seinem bisherigen Posten, andererseits die Einstellung von Offiziers-Einshüben aus der Jnfanterie und dem Generalstab in die Kavallerie erreihen zu können.

Dänemark.

Der General-Lieutenant Peter edern Steinmann, ehemaliger Kriegs-Minijter, ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestern gestorben.

Amerika.

Aus Buenos Aires erfährt „V. D. Be Matvolen des Admirals Saldanha da Gama hätten sich der Kanonen und der Munition in Fort Armacao bei Nictheroy bemächtigt.

Afrika.

Ein dem „Reuterschen Bureau“ gegangenes Telegramm meldei den Hâäuptlings Lobengula.

Kapstadt zu- des h Matabele-

aus T 0d

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten be- finden sih in der Ersten Beilage.

In der heutigen 52. Sißung des Reichsta gs, welcher der Reichskanzler Graf von Caprivi und der Staatssekretär Freiherr von Marschall beiwohnten, wurde die zweite Be- rathung des Reichshaushalts-Etats für 1894/95 beim Etat der Schußgebiete, und zwar bei den Ausgaben für Ost- Afrika fortgeseßt. Zunächst nahmen die Abgg. Richter (fr. Volksp.) und Dr. Ha}jse Ls das Wort.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen 18. Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der - Präsident des Staats- Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg und der Justiz-Minister Dr. von Schelling beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Staatshaushalts- Etats für 1894/95 bei dem Extraordinarium des Justiz- Etats fortgesetzt.

Zum Ankauf des Grundstücks Wilhelmstraße 64 behufs Erweiterung der Diensträume des Justiz-Ministeriuums werden 1 900 000 M gefordert.

Die Budgetkommission beantragt die Bewilligung, und das Haus beschließt demgemäß ohne Debatte.

Ebenso wird der Rest des Etats ohne Debatte bewilligt.

Es folgt der Etat des Ministeriums des Jnnern.

Bei den Einnahmen der Polizei-Verwaltung erklärt auf eine Anfrage des Abg. Olzem (nl.) der

_ Negierungskommissar, Geheimer Regierungs-Rath Dr. Lindig, daß die Absicht, auch in Elberfeld, Barmen und anderen Orten der Rheinprovinz Königliche Polizei-Verwaltungen einzurihten, wegen gels an Beamtenpersonal noch niht habe ausgeführt werden PnNnen.

Abg. Gothein (fr. Vg.) beantragt die Zurückverweisung dieses Titels an die Budgetkommission, weil gestern eine Petition des Berliner Magistrats wegen des Nahtwachtwesens in Berlin ein-