1894 / 45 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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russishen Zolltarifs, als auch namentlich durch die Gewißheit, auf dié Dauer von zehn Jahren mit festen Verhältnissen rehnén zu Töônnen, dem deuts{chen Handel

giebt dadur dem gesammten Wirthschaftsleben Deutschland die sichere Grundlage.

Tingen, Dr. Dies der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Heilbronn, Dr. Landerer der E vom Landw. Bezirk Reut- lingen, Dr. Munk der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Gmünd, Dr. Sailer der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Allgayer der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Biberach, Dr. Rall der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk

Ravensburg, Dr. Piesbergen der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ulm —_— U StahaAr:ton Kefördert

0 V aaa I LL Lis

Nr. 7A des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Minifterium der öffentlichen T- beiten, hat folgenden Inhalt: Größe des Reibungs-Beiwerths für verschiedene Ges{chwindigkeiten. Die Tower - Brücke in London (S{luß). Vermischtes: Der Besuch der Technischen Hochschulen des Deutschen Reichs im Winter-Halbjahr 1893/94. Fähr-Brücke bei Bilbao. Eröffnung der Eisenbahnlinie Caracaëz— Valencia. Professor Oskar Sommer in Frankfurt a. M. +.

Entscheidungen des Neichsgerichts.

Bringt jemand vorsäßlih einem anderen, um dessen Gesundheit zu beshädigen, Gift in unzureihender Menge bei, in der Meinung, daß die beigebrahte Quantität zur Gesundbeitsbes{chädigung genüge, jo ist er, nach einem Urtheil des Reichégerichts, 1. Straf- jenats, vom 9. November 1893, wegen versuchter Beibringung von Gift 229 Abs. 1 Str.-G.-B.) zu bestrafen.

_ Die Vorspiegelung seitens eines W aarenkäufers, Zahlung binnen einer bestimmten Frist leisten zu wollen oder die Waare zurüzuliefern, obwohl er dies thatsählich garniht thun will, sondern die Waare nur deshalb entlichen hat, um sie für ih zu ver)eBßen, ift, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Strafsenats, vom 14. November 1893, als Betrug zu bestrafen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zum deutsh-russischen Handelsvertrag. Der deutsch. russishe Handelsvertrag hat die Einberufung einer außerordentlichen Plenarversammlung des Deutschen Handelstags veranlaßt, welche heute im Generalversammlungs- saale der hiesigen Börse stattfand. Fast sämmtliche deutshe Handels- tamnmiern (im ganzen gehören dem Deutschen Handelstag 146 Handels- und Gewerbekammern bezw. kaufmännishe Korporationen und \sech8 wirth\caftliche Vereine an) waren durch eine Reibe von Delegirten vertreten und die Betheiligung infolge dessen eine außerordentlich starke. Der ständige Vorsißende, Geheime Kommerzien-Rath Frenzel eröffnete die Versammlung mit einem dreifachen Hoh auf Seine Majestät den Kaiser und theilte nah Vollzug der Bureauwahl mit, daß dem Deutschen Handelêtag in neuerer Zeit beigetreten sind: die Handelskammern zu Posen, Bielefeld, Lüdenscheid, Rügenwalde, Stolp, Stralsund, Tilsit, Wolgast, Braunsberg, Neuß und Nürnberg. Mit Rücksicht auf die große Wichtigkeit des deutsh-russischen Handels- und Schiffahrtsvertrags habe der Aués{huß vorgeschlagen, die außerdem * auf der Tagesordnung stehende Währungéfrage von dieser abzusetzen. Die Versammlung wolle den Vertrag, der aúgenblicklih alle Kreise der Bevölkerung in so hohem Maße beschäftige, nicht bloß vom Standpunkt des Handels und der Industrie erörtern, fondern auch untersuhen, welchen Nuzen er für das gesammte deutshe Vaterland schaffen werde. Nachdem die Versammlung dem Redner dur leb- haften Beifall zugestimmt hatte, nahm der erste Referent, Stadtrath Teschendorff (Königsberg i. Pr.) das Wort zur Befürwoortung der nachstehenden, vom Aus\{uß vorgeschlagenen Resolution : 1) Mit großer Genugthuung und Freude begrüßt der Deutsche Handelstag den lange ersehnten Abschluß des deutsch-russischen Handels- und Schiffahrtsvertrags, welber Deutshlands Induftrie, Handel und Schiffahrt ein erweitertes Arbeitsfeld in Rußland wieder eröffnet und durch seine zehnjährige Dauer unseren wirthschaftlichen Beziehungen zu O dié so nothwendige und bisher s{merzlich vermißte Stabilität gewährt.

_2) Der feit Juli v. I. bestehende Zollkrieg Deutschlands mit Nußland hat beiden Ländern {were Wunden geschlagen; seine Fort- dauer würde wichtige wirthschaftlihe Interessen Deutschlands schwer schädigen, ja in vielen Gegenden eine Reibe von Eristenzen in Frage stellen. Durch das Inkrafttreten des Handelsvertrags werden alle diefe Schädigungen aufgehoben, erweiterte und neue wichtige Ver- bindungen eröffnet und ein erneutes Unterpfand für freundschaftliche Beziehungen zwisWen Deutschland und Rußland gewährt.

,__9) Diesen Vortheilen gegenüber bietet der Vertrag Nußland die diesem Lande hochwerthvolle Meistbegünstigung. Die Einräumung der {on allen anderen Getreideausfuhrländern gewährten Zollsäte aud an Rußland vermögen wir als eine Schädigung der deutschen Landwirtbschaft nit anzuerkennen, weil das Differentialzollsystem eine Preiéfteigerung für inländishes Getreide erfahrungs8gemäß nicht hervorger:!fen hat. N

__ 4) Eine leidenschaftlihe Agitation hat das Verständniß für diese wirths{aftliden Vorgänge getrübt und einen Gegensatz zwischen land- wirtbschaftlihen und gewerblichen wie Handelsinteresten kfünstlih ge- [haffen, der bei Fortdauer und Weiterentwickelung zu einem ver- bängnifivbollen Kampf der produzierenden Stände gegen einander führen müßte, während das Zufammengehen dieser Klassen das wirthschaft- lihe Gedeihen aller Stände, au der Landwirtbschaft, gewährleistet.

9) Für die Energie und Umsicht, mit welcher dieser Handels-

Y vertrag zu

h m Abs{luß gebracht wurde, sowie für die vom Handelstag wiederholt erbetene und vom besten Erfolge gekrönte Zuziehung von Sachverständigen aller erwerbenden Stände zu den betreffenden Ünter- handlungen drüdt der Deutsche Handelêtag der boben Neichsregierung seinen aufrichtigften Dank aus.

6) Der Deutshe Handelstag erklärt das s{leunigste Inkraft- treten des Handelévertrags für ein dringendes Bedürfniß und würde in einer Ablébnung desselben eine {were Schädigung weiter Kreise unferes Vaterlandes, fowie einen verbängnißvollen wirtschaftlichen und politishen Febler erblidcken. Ge

_In Memel nahm, wie der „Köln. Ztg.“ telegraphiert wird, eine von etwa 1800 Personen aller Stände besuchte Versammlung einen Antrag an, in welchem der Reichstag um die Annabme des deuts-russischen Handelévertrags gebeten wird.

In Sangerhausen fand am Sonntag eine Versammlung von Industriellen und Kaufleuten statt, in welcher einer Mittbeilung der „Mgdb. Z.* zufolge nach Vorträgen über den russi- schen Handelsvertrag und über Staffel- und Ausnahbmetarife zwei Entschließungen angenommen wurden, von welcher die erste Gunsten Reichstag um seine Annabme bittet, während die zweite die Auf- hebung der Staffel- und Ausnabmetarife emvfieblt.

Ini einer von der Duisburger Handelskammer nach Du isburg einberufenen, zahlrei besuhten öffentlichen Versammlung von Kauf- leuten und Industriellen, der au Vertreter der beiden großen Hütten- werke in Meéiderih und Laar bei Nubrort anwobhnten, wurde, wie man der „Rh.-Westf. Z.* reibt, folgende Entschließung cinmüthi angenommen: Die Versammlung begrüßt mit Freude, da es der Kaiserliden Regierung gelungen ist, durch einen Ver- trag mit Rußland dem Zolikrieg ein Ende zu machen: der Vertrag wird sowobl durch die erbeblichen Ermäßigungen des

M und Gewerbe einen ernëuten Aufshwung geben; der Handelévertrag if eine werthvolle Friedenébürgschaft und

Miethe.

kannten Müller'shen Karte ges{häßte Bodenwerth hinzugerehnet und E das arithmetishe Mittel zwischen dieser Summe und dem Ertrags- i nm sh zu | werth genommen wird, wel legterer nah dem 22,2fachen Betrag der des deutsch-russischen Handelêvertrags ausfpriht und ‘den | vom M

Lasten berechnet ift.

1842 auf 1892 auf

ein Vergleih mit dem ländlihen Grundeigenthum dienen. berehnet nah den Ergebnissen ländlicher S

Verkaufswerth im Durchschnitt etwa mit dem 60 fachen Betrage de3 Grundfteuerreinertrags. Bezirken dér Provinzen Ostpreußen Pommern 26,65 und Posen 22,35 Mill, was einem Gesammtwerth des ländlid,en Grundbesitzes dieser vier Nordostprovinzen von rund 5528,40 Mill. Mark ent\prechen würde. Kann diese Ziffer au keinen Anspruch auf volle Genuigkeit machen, so ift sie doch hinreichend ficher, um zu einer ungefähren Vergleichung

Aus Nürnberg wird der „Frkf. Z.* berihtet : Das Präsidium des Deutschen Hovfenvereins erläßt eine Erklärung für An- nahme des deuts{-russischen Handelsvertrags.

Aus St. Georgen s{hreibt man der „B. L. Z.“: Eine vom Gauverband der Sh warzwalder Gewerbevereine einberufene und von Vertretern der Schwarzwald - Industrie aus St. Georgen, Furtwangen, Triberg, Hornberg, Villingen, Donaueschingen, Dietenbah, S@&ona, Schrämberg u. f. f. zahlrei befuchte Versammlung nahm einstimmig eine Entschließung an: den Reichstag zu ersuchen, dem Handelsvertrag mit Rußland zuzustimmen.

Der Zentralvorstand deutscher Arbeiterkolonien trat geftern Hierselbff im Herrenkause unter Vorsitß des Grafen Zieten-Schwerin zum 10. Kongreß zusammen. Einém Bericht der „Nat.-Ztg entnehmen wir über die Versammlung Folgeîdes: Der Bericht des Vorfißenden konfstatierte, daß die Arbeit der Kolonien auch im leßten Jahre in reihem Segen durchgeführt ist. Die Zahl der Kolonien beträgt 26, eine Vermehrung hat im letzten Jahre nit stattgefunden. Da Graf Zieten durch feine Gesundheitsverhöältnifse an der Weiterführung der Präsidialgeshäfte verhindert war, erfolgte seine einmüthige Ernennung zum Ehren- Präsidenten; an seiner Statt wurde auf die Dauer von drei Jahren der Ober-Renungs- Rath von Massow - Potsdam gewählt. Stellvertretender Vor- fißender wurde der Abg. Major a. D. Freiherr von Huente. P. ‘Cremer - Seyda besprach die Frage der Vereinfahung der Statistik der Kolonien. In der Debatte wurde beklagt, daß aus der Statistik nur zu leiht falsche vessimistishe Sc(lüsse gezogen seien, namentlich in Bezug auf den Zusammenbang der wiederbolten Auf- nahine mit der Zunahme der Bestrafungen. In einzelnen Fällen wurde der direkte Nachweis erbrat, daß die wiederholte Aufnahme die Kolonisten gerade vor weiterer Bestrafung bewahrt habe. Leider sei es s{chwer, in der Statistik die Angaben über die wirkli Geretteten zur Geltung zu bringen, und daher sei es an si nit zu verwundern, wenn die pessimistischen Anschauungen das Uebergewicht gewinnen. Emrfoblen wurde eine Erweiterung dur Aufnahme der Statistik der Arbeits- häuser. Von vielen Seiten wurde anerkannt, daß cine Alterêgrenze für die Aufnahme sih nicht empfehle und daß auch die Wiederaufnahme nicht zu beschränken sei. Auch wurde betont, daß gerade die Aufnahme Strafentlafsener sehr wesentliß sei. Eine Reibe von Thesen und Anträgen zu dieser Sah? wurde dem Vorstand zur Erwägung über- wiesen, eine Reibe rein formeller Anträge über die äußere Gestaltung der Statistik aber fofort angenommen. Die Versammlung be- schäftigte sich weiter mit der Frage der Versicherungspflicht der Kolonisten. Der Referent, Landes - Rath Mever - Berlin empfahl, falls die Finanzlage der Kolonien es irgend gestatte, allgemeine Versicherung. Pastor von Bodelschwingh - Bielefeld sprach sodann über die Frage: „Is eine rechtlich und praktis mögliche Form denkbar, bei ersimaliger Verurtheilung zum Zwangsarbeitshaus die bedingungsweise Verurtbeilung ¿ur Anwen- dung zu bringen, derart, daß z. Z. der angewiesene, mindestens viertel- jährliche Aufenthalt mit vorzüglicher Führung in einer Arbeiterkolonie einen Aufs{chub des Strafvollzugs zur Folge bätte und nach weiterem Verlauf einer \traflos vollbrahten Zvischenzeit eine Aufhebung der Strafe erfolgt ?“ Der Referent empfakl den Arbeiterkéolonie-Vorständen, lid den Landes-Polizeibebörden ihrer Bezirke gegenüber bereit zu er- lâren, folhe bedingungéweise zu forreftioneller Nahaft Verurtbeilte aufzunehmen, welhe gegründete Hoffnung auf Besserung gewähren. Gleichzeitig wünschte der Referent ent'prehende Schritte bei den Landes- behörden zur Ermöglichung dieser Sae. Auf der Tagesordnung stand fodann noch die Frage des Arbeiténahweises.

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Deutschlands Roheisenförderung.

Nach den statistishen Ermittelungen des V ereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller belief sich die Noheisen- produktion des Deutschen Reichs (eins{ließlich Luxemburgs) im Monat Januar 1894 auf 426 418 t; darunter Puddelrobeisen und Spiegeleisen 132 357 t, Vessemerroheisen 30 986 t, Thomasrobeisen 199 352 t, Gießereiroheisen 63 723 t. Die Produktion im Januar 1893 betrug 387 226 t, im Dezember 1893 448 641 t.

Personenverkehr auf Eisenbahnen. Nach einem Aufsaß im „Archiv für Eisenbahnwesen“ ist der Personenverkehr auf den Königlich preußischen Staatseisenbahnen für die Monate Mai und Juli des Jahres 1893 wie folgt bere{net worden : auf die I. Klasse fielen 210 845 Fahrten mit einer Einnabme von 1731714 Æ, auf die Il. Klasse 3710303 Fahrten mit 12 205 855 A Einnahme, auf die II1. Klasse 16 007.720 KFabrten mit 18 377 660 (A Einnahme, auf die IV. Klasse 18 975 730 Fahrten mit 12189847 Æ Einnahme, zusammen 38904598 Fahrten mit 44505076 #4 Einnahme. Von der Gefammtzahl der Fahrten famen auf einfahe Fahrkarten - 623% und von der Gefammteinnabme 55,4 %; dagegen auf MRüfahrt- karten 33,6 9/0 der Fahrten und 28,49% der Einnahme; auf Sommer- karten 0,5 % der Fahrten und 3,9 9/5 der Einnabme: auf feste Nund- reisekarten 0,1%» der Fahrten und 0,7 %% der Einnahme: auf zue sammengestellte Nundreisekarten 0,5 9% der Fahrten und 11,20% der Einnahme; auf allgemeine Zeitkarten 3,0 9/5 der Fahrten und 0,4 9% der Einnahme. An Gepäck wurden in den beiden Monaten befördert 99 224413 kg, wovon 32 259 394 kg frei und 22 965 019 kg gegen Bezahlung. Die erhobene Gepäckfraht betrug 919325 A Die Gesammtziffern des Verkehrs im Mai und Iuli betragen etwa den fünften Theil des Fabresverkebrs.

Die Berliner Wohnungen nach Preislage, Gesammt- ertrag, Gesammtwerth und Belastung von 1842—1892. Nach den Mittheilungen der Zeitschrift „Grundeigenthum“ stieg in dem halben Jahrhundert von 1842 bis 1892 die Gesammtzahl der Berliner Wohnungen von 63 551 auf 421 240, und zwar entfielen auf Wohnungen mit einem Mietbpreise (in Prozenten der Gefammtzahl) unter von von von über

300 f 3—600 \/ 6—1200 A 1200—3000 A 3000 1842 . 75,19 14,69 719 2,56 058

1892 . 50,00 26,16 13,28 8,03 203

Der Antheil der billigsten Klasse ist also um ein Drittel geringer, derjenige der theuerften um mehr als das Sechsfache größer geworden : inéerbin entfällt nur etwa auf je 40 Wohnungen eine mit mehr als 3000 Æ#. und auf je neun bis zehn cine mit mebr als 1200 A è Die Werthberechnung der Wobnungsgrundstücke ift derart erfolgt, daß zu dem Bauwerth (Feuerkafsenwerth) der na der be-

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agistat festgestellten Nettomiethen nah Abzug der geseglichen Es ee hiernach (in Millionen Mark) der Bau- der Boden- der Ertrags- der wirkliche werth werth werth Werth 20347 118,98 378,96 395,71 . 3218,43 2999,50 5676,71 5947,32. Zur Veranfchaulihung der Bedeutung dieser Wertbsumme woge ( an Srundstücksverfäufe den Derselbe beträgt nun in den ländlichen 24,74, Westpreußen 18,40, zusammen 92,14 Mill,

benußt zu werden. Es wäre hiernach der Werth des Berliner Grund-

besitzés erheblich höher als derjenige des sämmtlihen ländlihen Grund- befißes innerhalb der vier Nordostlprovinzen. Ueber die Beläftung der Berliner Grundftücke erfahren wir, daß fie in dem erwähnten 50 jährigen Zeitraum von 251,98 auf 3830,67 Mill., d. i. von 63.70 auf 64,38 9/9 binaufgegangen ift.

____ Zur Arbeiterbewegung.

Aus Leipzig berichtet die „Lpz. Z.": Eine fozialdemokratishe Arbeiterversammlung beschäftigte sich am Montag mit den Innungs-Schiedsgerichten, die auf den Antrag der Innungen der Buchdrucker und der Tischler für diese an Stelle des Gewerbegerihts in Leipzig eingerichtet werden sollen, und faßte einen Beschluß, der gegen die Einführung von Innungs- Schtedëgerichten \{lechthin protestiert und für die Gewerbegerichte eintritt. In etner Ver- fammlung der Maler- und Lackierergehilfen wurdetüber die im Januar zu Nordhaufen abgebaltene Generalversammlung des Ver- bandes der deutshen Maler u. s. w. berihtet. Dort waren 60 Filialen vertreten. Der Mitgliederbestand sank im Jahre 1893 von 6603 auf 5432, die Filialen gingen von 103 auf 97 zurück. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf 51 275 M, die Ausgaben auf 43 892 Die Generalversammlung beschloß, die Lage der Gehilfen dur Ausstände zu heben, wo diese Aussi{t auf Erfolg hâtten. Der Ver- band wird ih der deutschen Gewerkschaftéorganisation in Gemäßheit der Halberstädter Beschlüsse anschließen und bei der Generalkommi fion in Hamburg beantragen, ein einziges Tageblatt für alle Gewerkschaften an Stelle der zablreihen Fachblätter ersheinen zu lassen. Die Leipziger Versammlung trat allen diesen Besblüssen bei. Ferner fanden in Leipzig am Montag jwei Kellner-Ver- Eigen statt. Die eine, für die Angehörigen der , modernen“

rbeiterbewegung bestimmte und etwa 100 Befucher zählende beschäftigte sih mit der Tagesordnung des für den März nach Berlin einberufenen Kongresses der Kellner, für den sie zwei Abgeordnete wählte. Die zweite hatte der Cbristlihe Verein junger Männer ein- berufen. Sie war 3on 200 Perfonen befucht, unter denen fich au einige Sozialdemokraten befanden. Die Versammlung trug den Gharafter einer religiösen Abendunterhaltung. Es meldeten si gegen 40 neue Mitglieder zur Aufnahme in den Verein.

_In Charlottenburg beschloß, wie die Berliner Volts-Z,“ berichtet, eine Versammlung der Rohbrleger, sh dem Verband aller in der Metallindustrie beshäâftigten Arbeiter anzuschließen.

In Nieder-Schönweide wurde in einer Terxtilarbeiter- L Lay eine Filiale des Deutschen Tertilarbeiterverbandes gegründet. i : E i _,_ ier in Berlin haben na einer Mittheilung im „Vorwärts“ die Tischler in der Werkstatt von Sprange ihren Streit mit dem Arbeitgeber durch gütliche Verständigung beigelegt. (Vgl. Nr. 39 d. BL.)

Kunft unnd Wiffenschaft.

Dem Präsidenten des brandenburgischen Konsistoriums Albert Schmidt ist, wie die „N. Pr. Ztg.“ meldet, unter dem 18. d. M. von der theologiscben Fakultät der Universität Berlin die Würde eines Doktors der Theologie verliehen worden.

___— Noch vor kurzem war die Frage unentschieden, von welcher der jeßt freilebenden Arten von Secale, dem Roggen, der fulti- vierte Noggen abstamme. Dieser streitige Punkt scheint nun durch Prof. Batalin in St. Petersburg (in Acta Horti Petropol. X1. Nr. 6) auf fehr glücklidhe Weise aufgeklärt worden zu sein. Der fultivierte Roggen (Secale cereale) steht zweifellos dem Bergroggen (S. montanum), welcher wildwadßsend im Mittelmeergebiet gefunden wird, nabe, unterscheidet sich jedoch von ihm dadur, daß er immer nur ein-, höchstens anderthalbjährig is, während jener O stets als ausdauernd (perennierend) zeigt. Außerdern zerfällt der Stiel der Aehre bei der Reife des Bergroggens, während er bei dem fulti- vierten Roggen bekanntlih ganz erhalten bleibt. Alle übrigen auf- gestellten Unterschiede sind nur graduell und schwankend. Man weiß nun schon, daß biêweilen einige Roggenpflanzen nach der Ernte aus der Stengelbasis {wache Sprofe entwitelu, was man als eine Neigung zum Perennieren deutete. Profeffor Batalin theilt jedoch in oben angegebener Arbeit mit, daß in einigen südlihen Gouvernements von Rußland der Roggen von den Landwirthen als eine mehr- jährige Pflan ze betrachtet und stets au als eine solcke fkultiviert wird: eine Thatsache, die bisher außerhalb Rußlands unbekannt gewesen sein dürfte. Dieselbe Saat überwintert dabei mehrere Mal und giebt jedes Jahr eine autreihende und befriedigende Ernte. Es darf nicht angenommen werden, daß die zweite oder dritte Ernte von folchen Pflanzen herrührt, welche aus zufällig ausgefallenen Samen aufgewasen sind: denn an den auégegrabenen Wurzeln waren stets die Stengel- reste von zwei bis drei vorbergehenden Jahren deutlich nothidélsen: Besonders häufig gelangten Batalin folhe ausdauernde Roggen- pflanzen aus dem Gebiet der Donischen Kosaken in die Hände. Jede di:fer Pflanzen war stark bestockt, zeigte zahlreiche kräftige Schößlinge und an jeder waren Stengel von verschiedenem Alter wahrzunehmen, die älteren natürlih abgeschnitten, die jüngeren noch mit den Aebren, welde sih im Herbst desselben Jahres nach der erfolgten Ernte aus- gebildet batten. Diese jungen sekundären Schößlinge fanden sich reift auf dem Rande des Wurzelstocks und waren meist in der Zahl von 10 bis 15 vorbanden. Die betreffende Roggensorte, welhe son seit uralten Zeiten von den Donischen Kosaken in Kultur genommen wird, erSies sich als eine wenig geschäßte Varietät des Winterroggens, welche im vorigen Jahre autgesât worden war und deren junge Schsßlinge na

der zweitjährigen Ernte in dem betreffenden regnerischen Spätjahr 25 en

noch fo weit entwickelt batten, daß sie hon die Aehren ausgetri hatten. Gewöhnlich jedoch gelangen diese Schößlnge erst nach überstandenem Winter zu so ausgedehnter Entfaltung. Alle diese Angaben beweisen zur Genüge, daß der kultivierte Roggen unter günstigen Bedingungen wirkliG als ausdauernde Pflanze aufzutreten vermag, und machen es gewiß sehr wahr- scheinlih, daß die wilde Stammart unseres Roggens eine aus- dauernde Pflanze war und daß als dieselbe fast mit Gewißheit der Bergroggen betrahtet werden darf. Denn das einzige nun noch übrig- bleibende untersheidende Merkmal : das Zerfallen der Aehre nach er- folgter Reife bei dem Bergroggen, ist wenig von Gewicht, da die Eigenschaft der festbleibenden Aehrenspindel beim kultivierten Roggen fast mit Gewißheit als durch die fortgesette, zielbewußte Kultur er- worben betrachtet werden kann. Man hatte hon früher die Ansicht ausgesprohen, aber erst durch Darwin wurde sie in eifgehender Weise gestützt und bewiesen : daß fich bei Kulturpflanzen immer die- jenigen Merkmale, und zwar diese in der Richtung geändert haben, welche dem Wuns und den Bedürfnissen des Menschen entsprechen. Und als ein großer Vortheil einer Kulturpflanze muß es vos gerin betrahtet werden, daß sie einen festen Aehrenstiel be ißt, da ja fon das Ernten im reifen Zustand bei zerbrechliher Spindel nicht ohne p E des größten Theils der Samen bewerkstelligt werden önnte.

Aus Graz wird der Wiener „Presse“ geschrieben: Zu Schönegg wurde kürzlich knapp über der oberen Grenze der Koble der Schädel eines Mastodon, eines zur mittleren Tertiärzeit in Steiermark heimischen elephantenähnlichen, mit vier Stoßzähnen be- waffneten Thieres, gefunden. Der Fund wurde von Herrn Direktor C der geologischen Abtheilung des Ioanneums zum Geschenk gemacht.

Verkehrs-Anstalten.

Hamburg, 20. Februar. (W. T. B.) Wie die Hambu g- Amerikanishe Packetfahrt «- Aktien-Gesellschaft meldet, ist der Schnelldampfer „Augusta Victoria* beute früh“ 8 Uhr wohlbehalten in New-York angekommen.

London, 20. Februar. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Goth“ ist heute auf der Ausreise in Kapstadt angekommen.

N A5.

Deutscher Reichstag. 54. Sißung vom Dienstag, 20. Februar, 1 Uhr.

Ueber den Beginn der Sißung ist bereits in der Nummer vom Dienstag berichtet worden. Die Rede, mit welcher der Abg. Dr. Lieber (Zentr.) die Fortseßung der zweiten Be- as des Kolonial-Etats beim Spezial - Etat für Kamerun einleitete, hat folgenden Jnhalkt :

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Der Abg. Bebel hat am Montag wieder bei der Beleuchtung des Verfahrens des Gouverneurs Leist und anläßlich der Durchpeitshung der Dahomeweiber von den deutschen Kulturträgern und der christlihen Zivilifation gesprohen. Er ver- urtheilt mit solchen abschäßigen Aeußerungen nur sih selb und seinen Standpunkt; denn was hat diefe, falls erwiesen, in höhstem Grade verwerflihe und mißbräuhlihe Handhabung der Gewalt in unserm Schußzgebiet mit dem Deutshthum, mit dem Chriftenthum zu thun? Die Kommune hat Geiseln erschossen. Wie würde es dem Abg. Bebel gefallen, roenn ih von diesem Verfahren als einem Kulturinstrument zur Verbreitung sozialdemokratisher Zivilisation sprähe? Das Verfahren des Kanzlers Leist verurtheilt das Zentrum aufs schärfste; die bisherige Verantwortung des Herrn ist zwar sehr elegant gehalten, läßt aber die Hauptpunkte dunkel. Bewahrheiten sih die betreffenden Behauptungen, so lassen wir dem Reichskanzler darüber niht den geringsten Zweifel, daß das Zentrum mit diefer Kolonialpolitik nicht einverstanden ist. So fann unfer Kolonialwerk bei christlihen Deutschen keine Sympathie erwerben. Was den Sklavenhandel betrifft, so haben wir gegen den Antrag Edni, betreffend die Bestrafung des Sklavenhandels, gestimmt aus den Gründen, aus welhen {on 1891 dasfelbe Verlangen in der Negierungévorlage vom Haufe abgelehnt worden ist. Troßdem hat der „Vorwärts“ uns direkt verdächtigt, unser Christenthum als käuflich bezeichnet, weil wir den Antrag Ehni abgelehnt hätten. Man weiß doch ganz genau, daß die Refolution, welche die Bestrafung des Sklavenhandels und Sklavenraubes verlangt, mit diefem Zusatz abgelehnt worden wäre. Es handelt fich_ bei der Refolution lediglih um Reichsangehörige. Der „Vorwärts“ fagt, wir bätten gegen den Antrag Ehni gestimmt, weil unfer Christenthum uns nicht crlaubt, deuts&e MNeichsangehörige, die Sfklavenhalter sein sollten, unter Strafe zu stellen. Eine folde Behauptung kann nur das Produkt einer gußerordentlichen Vergeßlihkeit sein: denn für Reichéangehörige steht son seit 1886 das Silavenhalten unter Strafe. Mit einem Antrage in dieser Richtung würden wir lediglich ofene Thüren eingeraunt baben. Das bat der Abg. Chni au nicht mit feinem Antrage beabsitigt. Innerhalb der Schuß- gebiete und des Gebietes unserer Konsulargerichtébarkeit feblt es keineswegs an Strafbestimmungen, welche gegen einen reihsangehörigen Skflavenhalter in Anwendung zu kommen haben; es fragt sih nur, ob wir den Eingeborenen das Sklavenhalten verwebren können. Auch hierüber bat. der Neichstag {on oft gründlih verhandelt; {on 1891 hat man hier eine Aeußerung des Kardinals Lavigerie verlesen, welche die plötlihe Abschaffung des Sklavenhaltens für Wahnsinn erklärt ; desgleichen eine Aeußerung des Paters Schynse, der den Gedanken, einen Jahrhunderte alten Zustand, wie den der Negerstlaverei, plôßlih mit Bajonettea ändern zu wollen, gleichfalls als Wahnsinn bezeichnet. Gerade um die allmähliche Beseitigung dieses Schandflecks zu ermöglichen, treten wir so warm für die Missionêthätigkeit ein.

Abg. Schall (dkonf.): In ganz unnöthiger Weise sind einzelne Vorfälle in der Kolonialverwaltung hier aufgebausht und ins Breite gezogen worden, namentlich von den Sozialdemokraten. Ganz underechtigte Angriffe sind gegen die Miisionen gerichtet worden. Ich hoffe, daß die Zusage des Reichskanzlers, der Missions- thätigkeit

nach Kräften förderlih zu sein, gehalten werden wird. Die Baseler evangelische Mijsion hat in Afrika {on sehr s{höône Erfolge zu verzeiwnen, wenn auch der Abg. Bebel hiervon nichts weiß. Es ist niht Art des Christenthums, soihe Erfolge hier mit Emphase vorzubringen. Ich habe die Freude gehabt, einen solchen Kameruner Buschneger zwei Jahre in meiner Gemeinde, größten- theils in meinem Haufe zu haben, und wir haben aus diesem Urneger einen Deutschen gemackcht, der das Deutsche fließend sprach und schrieb; auch einen überzeugten Christen haben wir aus ihm gemacht. Derselbe ist dann in ein Garderegiment ein- gestellt worden, und als Gefreiter und Unteroffizier in seine Heimath zurückgekehrt, nahdem er es hier {on in einem halben Jahre so weit gebracht hatte, felbständig polnishe Rekruten aus- zubilden. Auch diefen Erfolg haben wir nicht mit Emphase aus- posaunt. Die christlichen Missionen wünschen nur unter dem Schatten und Schuß des deutschen Regiments ihre auf das Innere des Menschen gerichtete Thätigkeit verfolgen zu können. Die Sozialdemokraten verstehen davon eben nichts; wir können Ihnen überhaupt das Necht niht zusprechen, sich hier immer als Schuß der Bedrüten aufzuspielen. Warum hat man die Knuten aus Afrika kommen lassen? Ich muß annehmen, Sie werden sie nit dem Museum überliefern, son- dern sie in Ihrem Arsenal aufbhängen, um sie später als Modell zu benugen; denn in Ihrem Zukunfts\taat wecden Sie die Kaute niht ganz entbehren föônnen, der Zukunftsftaat wird von der Sklaverei niht so weit entfernt scin. Ich sprehe Ihnen jedes Net ab, sich dieser armen Afrikaner anzunehmen; wer den Menschen das Jenseits äbspriht, bai kein Reht dazu. Wir sehcn in jedem Schwarzen die unsterblihe Seele, die es gilt vom Verderben zu retten ; das erfüllt die Missionare mit glühendem Eifer für die Bekehrung, den sie entwickeln und der sie keine Gefahr, ja selbst die Todesgefahr niht scheuen läßt. Der Abg. Bebel hat das Wort „national“ ge- braucht : es scheint also selbst in feinem Innern . noch etwas von der natürlichen christlihen Seele vorhanden zu scin. Mit der Mehr- zahl im Hause find au wir Deutschkonservative der Ueberzeugung, daß Deutschland in Afrika eine große Kulturaufgabe übernommen hat; es wäre Deutschlands unwürdig, den shwarzen Erdtheil ganz und gar den Fremden zu überlassen. Aber nit nur äußerlih follen die Schwarzen zu deutshen Unterthanen, fondern auch innerlich sollen sie zu Christenmenschen erzogen werden. e i : Regierungskommiffar, Dirigent der Kolonialabtheilung, Wirk- licher Geheimer Legations-Rath Dr. Kayser: Die Aeußerungen des Reichskanzlers über die Durchpeitshung in Kamerun lafsen gar keinen Zweifel darüber, daß unter der von dem Abg. Dr. Lieber aus- gesproWenen Vorausfeßung cine Ahndung dafür eintreten muß und wird. Aber so wie wir in unserer Heimath niemand ungehört ver- urtheilen können, fo dürfen wir doch nit obne weiteres schon jeßt den Stab über den Kanzler Leist brechen, sondern wir müssen erst den Bericht unseres Kommissars, der im nätsten Monat zurückehren dürfte, abwarten. In der Zwischenzeit aber ist bereits der frühere Gouverneur von Kamerun im Sthuß- gebiet eingetroffen, ‘und für Leist wird also eine Gelegenbeit ¿ur Ausübung einer amtlichen Thätigkeit bis zu der von dem Neichs- kanzler zu treffenden Entscheidung nicht zu erwarten sein. In der Frage der Sflavenhaltung erinnere ich in Ergänzung der zutreffenden Aeußerungen des Abg. Dr. Lieber daran, daß wir 1891 im Verfolg der Brüsseler Akte einen Geseßentwurf wegen Verbots des Sklaven- raubes und Sfklavenhandels hier eingebraht haben. Dieser Geseßentwurf is zwar niht zur Verabschiedung gelangt, aber der Reichskanzler in einer Resolution aufgefordert worden,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 21. Februar

zu erahtender Ausländer in unserem Schutzgebiet keine Sklaven balten

darf. ist felbstverständlih und durch die §8 234 und 239 des Str.-

G.-B. unter Strafe geftellt. Es ift auch kein Fall bekannt, daß in

unferen Shußgebieten oder Interessensphären irgend ein Versuch ge-

naht worden wäre, einen Sflaven zu halten. Wir haben nun die

umfafsendsten Untersuhungen über die Sflavenfrage anstellen* lassen

und dabei auch die Missionare als Gutachter zugezogen. Aus allen

Berichten geht hervor, daß es geravezu eine Unmöglichkeit wäre, mit

cinem Schlage und s{chon jeßt die sogenannte Hausffklaverei abzu-

schaffen. Die Hausfflaverei in Afrika ist dasjenige, was die soziale Frage

in Europa. Das ift. niht bloß von katholischen, sondern auch von pro-

testantischen Missionaren und von unseren Beamten bestätigt worden.

Wir geben aber bier allmählich vorwärts. Wir untersagen denEigenthümern

der Sklaven das Züchtigungs- und vollends das Tötungsrecht. Wir

betraten die Sklaven nicht als Rechtéobjekte, sondern -Subjekte und

suchen ibnen die Meinung, daß fie Personen, nicht Sathen sind, all-

mählih beizubringen. Lassen Sie uns nur Zeit, und wir werden hier

befriedigende Resultate erzielen. Wir hatten den fraglichen Gesetz-

entwurf nicht eingebracht, weil wir ein praftishes Bedürfniß dazu

niht vorliegend erachteten. Die Vorgänge in Dahome legen uns nun

aber den Gedanken einer geseßlichen Regelung nahe. Dem Vor-

redner erwidere ih, daß nach der Weisung des Reichskanzlers von

tec Kolonial-Abtheilung kein Unterschied gemaht wird in der Be-

bandlung der katholischen und der protestantishen Missionare. Beide

werden in gleiher Weise unter Anerkennung ihrer segensreihen Wir-

fungen gefördert. Wenn neulich von den Vätern vom Heiligen Eeist die Rede gewesen ift, so handelte es sih um eine besondere Frage für Ost-Afrika. Ein Anlaß auf die übrigen, protestantischen, Missionen, inébesondere auf die Baseler Mission, die besonders geshäßt wird, einzugeben, lag niht vor. In Bezug auf Whyda, über welches der Abg. Bebel meinte, daß dies wieder eine Blüthe deutscher Kolonial- wirth\caft sei, bemerke ih, daß es noch niemals deutses Schußzgebiet gewesen ist und daß der König von Dahome niemals unter deutschem Schutz gestanden hat. Die Vorgänge in Whyda hätten sich gerade so gut ereignet, wenn wir gar feine Kolonialpolitif getrieben hätten. Den Vorgang mit dem Woermann-Dampfer hat der Abg. Bebel un- rihtig dargestellt. Die Thatsachen sind diese. An der liberianishen Küste, insbesondere in Nocktown, war eine Empörung ausgebrochen, zu deren Unterdrückung die liberianishe Regierung ein Kriegs\chif abordnete. Zu jener Zeit fam ein Woermann-Danmpfer mit Negern, welche jener Ortschaft Noktown angehörten und bisher in Kamerun als Arbeiter beschäftigt waren und in ihre Heimath zurückkehren wollten, in Sicht des Kriegsschiffs. Der an Bord dieses Schiffs befindliche Präsident von Liberia forderte von, dem Kapitän des Woermann- Dampfers die Auslieferung der zurückgekehrten Rocktown-Neger" als Geiseln. Der Kapitän bat, in der Meinung, daß er im territorialen Gewässer unbedingt verpflichtet sei, den Befehlen der dortigen Regierung nach- zutommen, die Neger als Geiseln ausgeliefert. Wir hatten von diesem Vorgang keine Kenntniß. Als wir sie erhielten, wurde von Kamerun der Kreuzer „Falke“ nah der Küste von Liberia abgeordnet, der die Sache fofort in Ordnung brachte. Die Geiseln wurden unserem Kriegéschiffe-Befehlshaber zurückgegeben ; gleichzeitig wurde den Leuten ein Schadenersaß geleistet. Als an der liberianiscen Küste die Ruhe wiederhergestellt war, wurden die Neger in ihre Heimath zurückgesandt. Diese Vorgänge sind von dem Abg. Bebel sebr übertrieben geschildert worden. Seine Darstellung erinnert an die Geschichte, daß, wenn ein Droschkengaul \türzt, s{uld daran die bestehende Gefellshaftsordnung und die bestehende Regierung sei. Aus der Denkschrift, welche die Firma Wölber und Brohm den Mitgliedern des Reichstags hat zugehen lassen, blickt der Vorwurf durch, alé ob das Auswärtige Amt es an genügendem Schuß für die Reichsangebörigen im Auslande habe fehlen laffen. In der Sitzung des Reichstags vom 28. Februar vorigen Jahres bereits hat auf eine Anfrage des Abg. Scipio der Staats}ekretär des Auswärtigen Amts die Erklärung abgegeben, daß sofort nach dem Bekanntwerden der Verhaftung deutscher Reichsangehöriger in Whyda auf Ansuchen des Auswärtigen Amts der Kreuzer „Falke“ von Kame- run nah Whyda geschickt wurde, um sih der Reichëangehörigen an- zunehmen. Gleichzeitig erhielt der Kaiferlihe Botschafter in Paris den Auftrag, bei der französishen Regierung eine Erklärung über die Vorfälle zu erheben. Sowohl der Kreuzer „Falke“ bei der Loîtal- behörde in Wbyda, wie auch der Botschafier in Paris haben das weitgehendste Entgegenkommen gefunden. Die Unterfuchung gegen die verhafteten deutshen Reichéangehörigen in Whyda wurde schkeunigst beendet; unserer Einwirkung ist es zu verdanken, daß die Herren mit bloßer Landeéverweifung davonkamen. Auf das Ansuchen der Firma Wölber und VBrohm- sind wir noch weiter mit der franzöfischen. Regierung in Verbindung getreten. Die leßtere batte auch die Faktoreien einiger Firmen ges{lossen, und insbesondere auch der erwähnten Firma lag fehr viel daran, die Wieder- eröffnung ihrer Faktorei zu erlangen oder wenigstens eine recht ansebn- lie Liguidationsfrist zu erbalten, und daran, wieder in Besiß ihres Figenthums zu gelangen. Die französishe Regierung hat wegen der Frage des Eigenthums sofort eine genaue Untersuchung veranlaßt und eine Kommission zu diesem Zweck ernannt. Freilih hat {on damals die französische Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß es mit dem Eigenthumétitel der betreffenden europäischen Firmen nit ganz stark bestellt sei, weil die Geschenke, die König Behanzin einem Euro- päer zu machen pflegte, dadur erfolgten, daß er sie vorher einem anderen wegnahm. Auch zur Wiedereröffnung der Faktoreien erklärte sich die französische Regierung zuerst bercit ; allein {ließlich sammelte fi so viel Material für den Beweis der Waffenlieferung an den König von Dahome, daß die französishe Regierung es nit für angezeigt hielt, diesen Firmen, die so gegen das französische Interesse gehandelt hatten, die Wiederöffnung zu gestatten. Was die Ligqul- dation dagegen betrifft, so hat man den Firmen eine durchaus ge- nügende Frist gewährt. So lag die Sache, als die Firma Wölber und Brohm eine Geldentshädigung von der französischen Regierung verlangte und an das Auswärtige Amt das Ersuchen stellte, diefen Ersaßanspruh zu vertreten. Die Firma beansprubte 184 000 , darunter 22 000 Æ dafür, daß sie infolge des Krieges Produkte, die nach Dabome bestimmt waren, nach anderen Orten hatte verschiffen lassen müssen. Offenbar konnte ein solher Schadenétanspruch nit vertreten werden, denn den Folgen _eines Krieges _ „muß sich jeder unterwerfen, der auf den Schauplay desseiben geht. Die Hauptsumwe_ aber wurde gefordert als _ Entickädigung für den durch die Schließung der Faktorei entstandenen Schaden. In dieser Beziehung i|st die Stellung des Auswärtigen Amts {on . im vorigen Jahre dahin präzijiert worden, daß die Kaiserlihe Regierung unmögli dafür eintreten könne, wenn ein Schaden entstanden ist aus der Natur eines Geschäftsbetriebs in einem Lande wie Dabome. Dazu kommt das Verhalten der Firmen und ibrer Agenten in den Feldzügen des Königs von Dabome gegen die Franzosen. Zweifellos bat der Agent Richter- dem König nicht bloß Waffen und Kanonen geliefert, sondern es is auch dur unseren Ver- treter in Togo an Ort und Stelle festgestellt, daß derselbe wäßrend des Krieges in Dahome die Leute aufgeheßt bat. Wenn Herr Richter erzählt, er habe den König dadur in ein freudiges Erftaunen verseßt, daß er in sciner Gegenwart eine Kanone abschoß, so wird von anderer Seite berichtet, daß er damals die Leute des Königs von Dahome auf Kanonen eingeschofsen hat. Es istnur zu verwundern, daß der Herr nicht von den Franzosen vor ein Kriegsgericht S worden ist, wie es ibm bei uns nah § 168 des Strafgesezbuchs wohl passiert wäre. Die

ibren Herren befreite, aber laut dem Berit des Kommandanten des „Habicht*® hat derselbe selber gesehen, wie die Sklaven in Ketten zu Verm Richter geführt sind, und er hat deshalb vor dex- Verschiffung eine amtliche Bescheinigung über die Herkunft dieser Œute verlangt. So lange der „Habicht“ in Whyda lag, ist _auh eine Verschiffung nicht erfolgt. Während der Agent Richter \sih auf den humanen Standpunkt stellt, sieht seine Firma die Dinge mit den Augen des nüchternen Grschäftêmanns an und fübrt an, daß § 234 des Straf- gesezbuhs in Dahome feine Anwendung finde. Sie beruft si ferner - , T A - e Y. c c (ckch auf cin gewisses Kolonialgeseßs, wonach der Loëkauf von Sklaven gestattet sei. Es ist cine unrichtige Auffassung, wenn sih die Firma auf ein foloniales Geseg beruft, das in Dahome gar keine Geltung âtte. Noch merkwürdiger ist, daß dieses Gescß überhaupt nur für Togo erlassen ist, und am allermerkwürdigsten, daß dieses Geseg zwei Iahre später erlassen ift, als die Firma thre Geschäfte getrieben hat. Die Verordnurg if auch von dem Abg. Bebel mißverftanden; fic bezieht fih garnicht auf Europäer, sondern stellt nur den Anfang einer Emanzipation der Sklaven im Schutgebiet Togo dar; ein Verbot des Stlavenbandels für Europäer bestand s{on vorher. Die Firma bc- hauptet ferner, daß ihre Geschäfte und die Kontrakte mit Negern von der deutschen Konsul legalisiert worden seien. Auch hier fehlt das Datum der Legalisierung; es ist nah den Akten der 3. November 1891, während im Frübjahr 1892 der Konsul eine amtliche Mitwirkung bei Ec- sâften ablehnte, binsihtlih deren Charakter er Bedenken hegte. Dic Firma bestreitet endli, daß der Verkauf von Waffen an den König von Vahome mit dem Ankauf von Sklaven in Verbindung stand. Aber die darüber ausgestellte Quittung beweist dies unwiderleglic, , l g i Hung - Nl man muß nur die vom Berichterstatter ausgelafsenen, in Klammern stehenden Worte ins Auge fassen. Allerdings stehen der Firma mildernde Umstände zur Seite. Durch den Aufenthalt in einen Lande wie Dahome tritt bei den Europäern eine gewisse Begriffé- verwirrung ein, die sie nicht mehr erkennen läßt, ob der gemahte Ge- winn sich mit den Grundsäßen von Recht und Billigkeit verträgt. Man könnte es als eine Art Sentimentalität bezeichnen, daß die deuts Regierung mit solder Schärfe gegen ihre _Angehörigen ein- getreten ist, während die Franzosen, die dem König von Dahomze Waffen geliefert haben, seitens ihrer Regierung unbehelligt geblieben sind. Aber wir wären mit unserem eigenen Gewissen in Widerspruch) gekommen, wenn wir bei dem Bestreben, in unseren Kolonien die Sklaverei allmählich abzuschaffen, es duldeten, daß anders- wo von Deutschen derartige Geschäfte gemaht werden. Nicht die Regterung hat diese Angelegenheit in die Oeffentlichkeit gebracht. Eri dur ein fozialdemokratishes Blatt ift sie genöthigt worden, si zu vertheidigen. Und sie ist dazu au veranlaßt dur die Firmä selber und ihre an den Reichstag geridtete Petition. Ich kann mib nici entshließén, von dem Urtheil über diese Firma au nur ein Titelche: zurüczunehmen. Zur Beruhigung kann ih an dieser Stelle _nod) be- merken, daß vom Reichskanzler ins Auge gefaßt ist, in Gemäßheit der vom Neichétag gefaßten Kefolution über den Sklavenhandel einen Ge- seßentwurf aucarbeiten zu laffen.

Abg. Graf Arnim (Np.) bedauert, daß ihm der Reich C1 gestern auf feine sahlihen Ausführungen fo persönlich geantwortc hat; die ganze Angelegenheit hätte nit so viel Staub aufgewirbelt, wenn der Kanzler wenigstens einige Worte des Tadels gefunden und erklärt hâtte, ‘daß Herr Leist vorläufig als suépendiert zu gelten hâtte. Redner bleibt dabei, day die Zahlung von Sold die Meuterei ve?- hindert hätte; andererseits habe der Reichskanzler Unrecht, wenn er sage, es wäre nichts vorgefallen, bis plößlich die Meuterei kam. Die!e Aeußerung ftebhe im Widerspruch mit den Ausführungen des Herrn Leist selbst. Dieser Hebe ja selbst hervor, wie die Unzufriedenheit unter den Leuten entstanden und gewasen fei. Unzweifelhaft er- scheine der Kanzler Leist niht ganz für die Stelle geeignet. Selbtft auf die Gefahr hin, einen Mißgriff einzugestehen, müßte man do in Fällen, wie dem vorliegenden, den betreffenden Beamten zurück-

f NBilichterfül S rf E Lo M rufen. Pflichterfüllung und Erfolg werden oft verwechselt ; für dez kleinen Beamten entscheidet die erstere, für den großen der leßtere. Nicht Pflichtvergessenheit werde dem Kanzler Leist vorgeworfen , son» dern daß scine Pflihterfüllung nicht den gewünschten Erfolg erzicti hat. Der Vertrag mit Frankreih sei doch im Wortlaut dur alic Zeitungen gegangen. Der Neichskanzler könne also nicht sagen, daß cr

2 F L, t nor F197 (Redner) den Vertrag angegriffen habe, ohne ihn zu kennen. Einen kauf- männishen Gouverneur für Kamerun habe er nit verlangt, sondern nur cin größeres Entgegenkommen der Kolonialregierung gegen die Kaufleute. Klagen des Publikums zum Ausdruck zu bringen, halte er für die bc- sondere Pflicht des Abgeordneten; er werde sich darin auch dur spit- Bemerkungen vom Bundeërathstishe niht irre machen lassen.

Neichskanzler Graf von Caprivi: .

Ich werde dem Herrn Grafen nur auf wenige Dinge antworten zunächst auf seine Schlußbemerkung.

Daß es eine Pfliht des Abgeordneten ist, Mißstände hier zur

¡rache zu bringen, leugne ich nit, in feinem Augenblick; aber aus jefen ohne weiteres die Behauptung zu ziehen, daß Mißstände vor-

n, ist nach meinem Dafürbalten überaus gewagt. Schon neulich)

einer der Herren aus der Mitte dieses Hauses eine Aeußerung eines früheren Abge urtheilen würde, 1 Annexe ihm vorlägen. Das wird einem Jeden, der viel Eingaben befommt, jedem Geschäftsmann klar geworden fein, daß, auch abge- sehen von dem bösen Willen, den ih bier in keiner Weise voraus- seßen will, dech folhe Eingaben einlaufen, die auf falschen Voraus- seßungen begründet find. Also wenn der Herr Abg. Graf von Arnim es für seine Pflicht hält, solche Dinge hier zur Sprache zu bringen, so balte i es für eine Pflicht der Regierung, darauf erst einzugehen , wenn sie ihr erwiesen werden. i

Wenn der Herr Abzeordnete weiter der Ansicht ist, daß zwischen Pflichterfüllung und Erfolg in so fern ein Untecschied zu machen fci, als die Pflichterfüllung für die fleinen Beamten und der Erfolg für die großen Beamten das Kriterium sein müßte, so will ih niht unter- suden, ob ein Kanzler in einer Kolonie zu den kleinen oder zu den großen Beamten gehört; aber ih möchte mir do die Beimerkunz erlauben, daß der Grundsaß, höhere Beamte in den Kolonien ledig- lid nah ihren Erfolgen zu beurtheilen, etwas sehr gewagt ist und vorauésihtlich schr \chädlich für die Kolonien sein würde. Selbst in der europäishen oder wenigstens in der preúu- ßishen Armee hat der Grundsay noch nicht gegolten, daß mal einen General oder cinen Truppenführer abberuft, fowie er geschlagen wird. Wenn wir dieses System in den Kolonien anwenden wollten und wir hätten dort einen Beamten, einen Offizier, der einen Mif- erfolg erlitt, so müßte man ihn abberufen; dann müßten wir einen Anderen bins{icken. Welche Garantie haben wir aber, daß wir nah vier Wochen niht wieder einen neuen absenden müßten? Während der erste die Erfahrungen, die er gemacht bat, verwerthen fann,

venn die Originale folher S{hriftstüke und ihr?

S L G -

die Sklavenfrage untersuhen zu lassen und eventuell eine Vorlage dem Reichstag zu machen. Daß ein Deutscher oder ein ihm gleich

Dahbomesklaven mögen gerührt gewesen scin, als Herr Nichter sie von

würden wir einen unerfahrenen Menschen an feinc Stelle seßen. Ih