1894 / 45 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E G dad Bd E R i L E I

grobe Mutungen gemacht haben. e

- “Konfiskation, nit um éiñé Expropriation handelt, die Fafsung fie vorsF§reibt, daß der Fiskus den Berechtigten ‘e Rente wegnehme

und sie in scine Tasche stecke. So liegt die Sa@e niht. Ich kann doch nur eiwas fkonfiszieren oder exproy”’ieren, was da ist. Vor- handene Rechte sind in dem Entwurfe auf das nachdrülichste gewahrt worden: jeder Mensch, der Kalisalz gefunden hat, behält es und jeder Mensch, der angefangen hat, auf Kalisalz zu bohren vor dem 8. Februar, foll das Recht haben, es zu behalten, wenn er welches findet. Also demjenigen, der ctwas hat, wird es gelaffen. Jch kann doch nicht behaupten, daß ich ein Eigenthum wegnehme; wenn das überhaupt gar nit da ift, und von dem ih nicht weiß, ob es über- Haupt da ist. Meine Herren, in Hannoder liegt die Sache so, daß ‘Im Jahre 1867 die aus den Notabeln der Provinz zusammengeseßte Kommission sich einstimmig dafür ausgesprochen hat, die Salze, auch die Kalisfalze, dem Verfügungsrecht des Grundeigenthümers zu entziehen. Wenn diese aus Notabeln der Provinz zusammengeseßte Kommission der Meinung gewesen wäre, daß die Salze in Hannover damals dem Grund- eigenthümer gehörten, so würde sie den Ausspruch zweifellos nit gethan haben. Für uns liegt, auch nach rechtlider Ueberzeugung, die Sache fo, daß die einzige Grundlage, die für die Provinz Hannover anzu- führen ift, in der Verordnung vom Jahre 1867 liegt, in welcher preußischerseits der Provinz Hannover konzediert worden ist, daß die Salze von der Bergbaufreiheit ausgenommen werden. Ih will noch bezüglich der früheren Zeit darauf aufmerksam machen, daß von Kali- falzen damals überhaupt keine Rede sein konnte; kein Mensch wußte, daß Kalisalze überhaupt in der Provinz Hannover vorhanden waren. Einen Rechtszustand, wonach in der Provinz Hannover vor dem Jahre 1867 dem Grundeigenthümer der Besiß von Kalisalzen zugesprochen wurde, gab es nit.

Nun, meine Herren, im Iabre 1867 ist also, wie gesagt, dur preußische Verordnung, durch Geseß der Begriff des Eigenthums in der Provinz Hannover dahin ausgedehnt worden, daß dem Grund- eigenthümer die Möglichkeit gegeben worden ist, wenn er Kalifalze findet, sie für sich auszunußen. So gut, meine Herren, wie dur Gesey di-ses Geschenk an die Provinz Hannover gcmacht worden ift, fo gut fann die Geseßgebung denselben Zustand in der Provinz Han- nover herstellen, der im ganzen übrigen preußischen Staat besteht. (Zuruf: Entschädigung!) Meine Herren, man thut, als ob hier ein ganz unerhörter Eingriff in das Eigenthum vorliege. Solche Dinge kommen alle Tage vor. Vergegenwärtigen Sie sih do, was alle Tage um Sie herum vorgeht! Wenn eine Baupolizeiverordnung er- lassen wird, die dem Grundeigenthümer vorshreibt, daß er sein Grund- nur mit cinem zweistöckigen Hause bebauen darf, so s{chmälere ich den Werth des Grundfstücks und beschränke den Begriff des Eigen- thums; aber niemand fällt es ein zu behaupten, daß dafür eine Ent- schädigung gewährt werden müsse. Ferner haben wir auf dem Ge- biete des Bergrechts einen Vorgang, der ganz analog liegt. Es be- trifft die Aufhebung der Freikuxe durch das Bergzeseß vom JIahre 1865. Bis zum Jahre 1865 hatte jeder Grundbesizer das Necht, wenn eine Fundgrube auf seinem Grund und Boden eröffnet wurde, ¿wei Freikuxe zu beanspruchen. Diese Berechtigung is im Fahre 1866 einfah und ohne jede Entschädigung den Grund- eigenthümern genommen worden. Das Geseg vom Jahre 18656 hat die bestehenden Freikuxrechte gewahrt gerade so, wie die Vorlage die bestehenden Rechte wahrt; es hat ‘aber die tünftige Entstehung von Freikuxen des Grundeigenthümers, auf dessen Grund und Boden Bergbau eröffnet wird, beseitigt, und ¿war ohne Entschädigung.

Wenn sich in der Kommission herausstellen sollte, daß die Mehr- heit des Hauses Bedenken gegen die vorgeschlagene Art der Auf- hebung der Bergbaufreiheit in Hannover hätte, und wenn si in der kommission ein Weg findet, auf dem dic Absichten des Gesetzes nicht gestört und in einer billigen und ausführbaren Weise die Provinz Hannover geschont wird, fo will ich mich durchaus niht ablehnend dagegen verhalten, Verhandlungen mit Ihnen über diese Frage zu führen. Aber das muß ih jeßt wiederholt ausfprcchen: ih kann in Teiner Weise anerkennen, daß es sih hier um einen Verstoß gegen die Verfassung, gegen die Heiligkeit des Grundeigenthums handelt, daß es sich hier um eine Maßnahme handelt der Ausraubung des Privat- eigenthums zu Gunsten des Fiskus. (Bravo!)

Abg. Dr. Langerhans (fr. Vp.) erblickt in der Vorlage eine Schädigung ter Landwirthschaft und eine ungemessene Begünstigung derjenigen Besitzer von Privatkaliwerken, welhe in Zukunft Pèit- besitzer des Monopols fein würden. Lager von Kalijalzen würden fich auch in Posen und Stlesien finden; warum solle man fie nicht im Interesse der dortigen Landwirtbschaft aufschließea, statt die Salze aus Sachsen zu beziehen gegen den „angemessenen“ Preis, den der Fiskus fi sihern wolle? Die Freunde der Landwirtbschaft sollten as Gesetz ohne weiteres ablehnen. Für die hannovershen Land- wirthe enthalte die Vorlage eine besondere Schädigung, da sie bisher eir Recht auf tie unter ibrer Bodenfläche lagernden Kalisalze hatten.

Abg. von Puttkamer - Oblau (kon}.): Es is merkwürdig, daß die Freunde ter Landwirtbschaft, wie der Vorredner, immer ganz anderer Meinung find als die Landwirtbe selbst; wir sind Freunde der Vorlage und haben nur einige Bedenken, welche in der Kommission beseitigt werden können. Früber hat die Zentral- Mocorkommission und das Landes-Oekonomie- Kollegium, erst 1893 das Abgeordnetenhaus sih für das Staatsmonopol für Kalisalz aus- gesprochen ; eine Folge davon ist die Vorlage, welhe Sicherung bringt gegen d:n Raubbau, gegen die Einbrühe von Wasser 2. Die Ausfuhr ist niht bcdenklih, namentlich da das Ausland meist Fabrifate bezieht. Das Syndikat kann durch die Preisstellung die Ausfuhr verhindern, denn unsere Handeléverträge lassen Ausfuhr- verbote nicht mehr zu. In Bezug auf Hannover liegt nach An-

{icht des Redners und eines Theils seiner Freunde ein Einbruch in das Privatrecht zu; hier gehe die Vorlage nicht weit genug.

Abg. Wallbrecht (nl.): Die Berechtigung der Grundeigen- thümer auf die unter ibrem Boden vorhandenen Salze besteht nit erst seit 1867, sondern son seit alten Zeiten. Man ift empört in Hannover über diese Vorlage, die von Bebel besser gemacht worden wäre, denn er hätte Ents{ädigung gewährt. Das Kalisyndikat hat alles in den Händen; es schreibt rüc{iihts]sos seine Bedingungen vor, macht neue Werke einfach todt oder boykottiert sie, bis sie sh dem Synditat anschließen. Mit Ausfuhrzöllen kann der Fiékus eine gute Einnahm? erzielen; bei der Bergbaufreibeit würde die Landwirth- {chaft billige Preise baben, da namentlich die Privatunterneh mer Man spricht von den armen Harz-

wobnern, und denncch hindert man den Abbau der Kalisalze am uße des Harzes! Was wäre unter einem solhen Gesez aus Dem Kohlenbergbau Rheinlands und Westfalens geworden!

Abg. Engels (fr. konf.) weist darauf hin, daß bei einer Spren- gung des Syndikats ein Raubbau sondergleihen eintreten und damit der werthcolle Schatz der Kalisalze gefährdet werden könne; deshalb folle das Syndikat. geshützt werden dur die Einführung des Monopols. Außerhalb der Provinz Hannover werde die Vorlage kaum einem Bedenken begegnen; der Kommission werde es gelingen, auch dieses Bedenken zu beseitigen. Bezüglih der Preise des Kainits, die jeßt

üach Wilikúr festgeseßt würden, wollte die politishen Freunde des Redners eine ähnliche Maßregel empfehlen, wie Herr v. Putt- kamer-Ohlau. E S

Abg. Sc{chm"eding (nl.): Alle Porteion sind einig, daß es si um einen scharfen Eingriff in die Bergbaufreiheit, bezw. in Hannover in die Grundeigenthümerfreiheit handelt, troßdem bei dem bisherigen Zustande eigentli alle Betheiligten sehr zufrieden waren. Nur die shwerwiegendsten Gründe können einen folhen Einbruch rechtfertigen, aber folche Gründe find niht nachgewicsen. Die Wassergefahr wird dur das Monopol nicht ferngehalten. Der Schuß des Syndikats fanr den Konsumenten gleichgültig sein, denn im Interesse der Tleßz‘eren werden Syndikate niht unternommen. Die Vorlage wird den Aktienschwindel nit verhindern, sie hat ihn schon gefördert, denn die Syndikatsaktien sind sprungweise in die Höhe gegangen. Das Vorgehen in Hannover ist eine Konfiskation, keine Expropriation mehr. In Hannover können die Bohrarbeiten fortgeseßt werden ; aber wenn sie Erfolg haben, kann der Staat gegen Erfaßz der Bohrkoïten den Fund an sich nehmen. Das ift so, als wenn das Spielen in der Lotterie erlaubt wird; aber die Gewinne werden zur Staatskasse eingezogen, während dem Spieler nur seine Koften erseßt werden. Ein Staatsmonopol wäre zu ertragen, ein Syndifats- monopol dagegen niht. Die Kommission wird wohl kaum: cine Ver- besserung der Vorlage herbeiführen.

Abg. von Schalscha (Zentr.): Eingriffe in das Eigenthum baben wir schon öfter erlebt, namentlih auch 1865, wo man das Mitbaurcehht der Grundbesitzer bei Bergwerken ohne Entschädigung be- feitigte. Als Entschuldigung kann man nur anführen, daß es sich damals um Großgrundbesißer handelte. Die Bedenken bezüglich Hannovers fönnten am besten in der Kommission erledigt werden.

Abg. Jerusalem (Zentr.) erklärt sih gegen die Vorlage; das Monovol des Syndikats sei bedenklichß, weil der Staat zu gcring daran betheiligt fei und keinen maßgebenden Einfluß habe.

Damit {ließt die Debatte. Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 3/4 Uhr. Nächste Sißzung Mittwoch 11 Uhr. (Vereidigung von Mitgliedern, welhe noch niht den Eid auf die Verfassung geleistet haben; Anträge wegen der Staffel: tarife; Petitionen; Etat.)

Statiftik und Volks8wirths&Gaft.

Die Vereinigung der Steuer- und Wirthschafts- Reformer

trat gestern im großen Saal des Argwhitektenhauses zu ibrer XIX. Generalversammlung zusammen. In der gestrigen crsten Sitzung gelangte folgende Resolution nebst zwei Zusäßen ein- stimmig zur Annahme: Die X1X. Generalver!ammnlung der Ver- einigung der Steuer- und Wirthschafts-Reformer erklärt: Der Ge- treidehandel der Börse, wie er sich bisher ausgebildet hat, \ckchâdigt in gleißer Weise den Produzenten wie Konsumenten. Eine geseßliche Neuordnung der auf den Getreidehandel be;üglichen Börsenbestimmungen is daber dringend geboten und unter folgenden Gesfihtépunkten zu bewirken:

1) Der Bundesrath soll befugt scin, allgemeine Anordnungen zu erlassen, welche Bestimmungen enthalten: a. über die Börsenleitung und ihre Organe, b. über die Geschäftszweige, welhe zum Gegen- stand des Börsenhandels gemacht werden dürfen, c. darüber , in welcher Weise die Preis- und Kursnotierungen erfolgen. Die Ge- nehmigung der Errichtung von Börsen, Genehmigung oder Erlaß näherer Anordnungen, sowie das Net der Aufsichtéführung über die Börse steht den einzelnen Landes-Regierungen zu. 2) Nach den zu erlassenden Börsen - Anordnungen sind Normativ - Bestimmungen zu treffen, wonach in den Vorstand der Produktenbörfen die -Haupt- gruppen der Börjseninteressenten, und zwar der Handel im allgemeinen, die landwirthscchaftlihen Gewerbe und die Müllerei, eine entsprehende Vertretung zu finden haben. 3) Die Be- \{lußfassung über die Zulassung von Wäaren . zum börsenmäßigen Terminhandel sowie die Festseßung der allgemeinen Bedingungen für diesen Handel erfolgt dur eine vom Reichskanzler in jedein einzelnen Falle zu berufende Kommission von Vertretern der betbeiligten Ge- werbézweige, sowie der allgemeinen Interessen. Der Bundesrath ift befugt, den börsenmäßigen Terminhandel in bestimmten Waaren zu untersagen, oder von gewissen Bedingungen abhängig zu machen.

4) Die Landesregierung ist berechtigt, die Oberaufsicht durch angestellte Staatsbeamte in der Art auszuüben, daß sie den Situngen der Börsenvorstandsorgane mit berathender Stimme bei- wohnen, fowie für die Ausübung des Geschäftsverkehrs innerhalb der dur die Bestimmungen der Börsenordnung gezogenen Grenzen dur persönlihe Revisionen Sorge tragen.

9) Es ist von Reichêwegen eine Kommission zu berufen, bestchend aus Vertretern des Handels, der Landwirthschaft und der Muüllerei, welche die Frage der Lieferungsqualität des an deutschen Börsen zu liefernden Getreides fesistellt bezw. Vorschläge macht, ob es fich empfiehlt, alljährlich, etwa im Herbst jedes Jahres, zu cincm noch näher zu bestimmenden Termin die Lieferungsqualität (Typ, Standard) für das an den deutschen Börfen zu liefernde Getreide einheitlih oder je nach_ der Lage der einzelnen Produktenbörsen nach Maßgabe der Beschaffenheit des in den einzelnen Theilen des Neichs geernteten Ge- treides festzustellen, und inwiefern etwa für das ausländishe und das inländische Getreide ein getrennter Typ bezw. Kursnotierung zu empfehlen ist. Desgleichen bat diese Kommission zu berathen die Frage einer einheitlißen Preis- und Kursnotierung für Getreide an sämmtlichen deutshen Börsen, sowie die Frage, ob niht der Abs{chluß börsen- mäßiger Termingeschäfte auf eine geringe Zahl von Monaten zu be- schränken ift.

6) Die Prüfung des sämmtlichen an den Produktenbörsen zur Kündigung gelangenden Getreides erfolgt bei jeder Produkten- börse durch eine ständige, von den betreffenden staatlichen Aufsichts- behörden zu berufende Kommission, bestehend aus einem Staats- beamten als Vorfißenden und aus vereidigten Mitgliedern, welche von den betreffenden Regierungen dec Einzelstaaten aus den Kreisen des Handelsgewerbes, der Landwirthschaft und der Müllerei zu berufen und von den betreffenden Regierungen zu befolden find, während die Be: gutachtung8gebühren an die Staatskasse abgeführt werden. Den Mitgliedern dieser Kommission i es untersagt, Geschäfte auf eigene Nechnung zu machen oder dur Dritte machen zu lassen. 7) Das zur Kündigung bestimmte Getreide muß vor seiner Zulassung auf seine Lieferungsfähigkeit geprüft werden. Das zur Prüfung angemeldete Getreid2 muß entweder in öffentlichen, dazu be- stimmten Speichern oder in Kähnen, welche unter amtlicher Kontrole stehen, lagern. Für die niht befonders bezeitneten Gattungen gilt die aus deutshem Getreide festgestellte Typ. Das einmal zur Kündigung angemeldete Getreide darf nicht zurückgezogen werden. Ebenso sind Ankündigungen an si selbst untersagt und strafbar. 8) Die Ankündigung lieferungsunfähiger Waare auch vor Ablauf der Lieferungsfrist seßt den Verkäufer in Erfüllungsverzug und berechtigt den Käufer, nah Maßgabe der Art. 355 und 357 des Handelsgeset- bus zu verfahren.

9) Bezüglich des Börsenregisters wird auf die in dem Be- richt der Börsenenquête-Kommission eins{hlägig gemahten Vorschläge verwiesen, welchen nichts binzuzusezen ift.

10) Es sind an allen Produktenbörsen für den Abs{chluß von Termingeschäften öffentliche, unter Staatsaufsicht stehende Kassen zu errichten, in welche für jedes Geschäft von beiden Kontrahenten ein mindestens 25 9% des Werthes betragender Einshuß einzuzahlen ift, welcher bei Schwankungen von je 5 f für die Tonne durch Nach- \{chüfje auf gleiher Höhe zu kalten ift.

11) Bei jeder Börse ift cin Disziplinarhof zu errihten, von weldhem Börfenbesucher, wele dur ihr Verhalten an der Börse oder bei Auëübung ihres Geschäftébetriebes die kaufmänrishe Ehre verleben, oder si Handlungen zu Schulden kommen lassen, welche sie der Achtung ihrer Standecsgenossen berauben, zur Verantwortung zu ziehen sind. Als zu ahnende Handlungen sind insbesondere an-

zusehen: a. Arglistige Decattusinna der Kurse oder Preise, ins. besondere durch eingeshäfte, Abschiebungen, unter - der - Hand, Regulierungen und durch Verbreitung falscher Gerüchte. b. Die Gewährung und Annahme von G-schhenken in der Absicht, Aeußerungen in der Presse zu Gunsten oder zum Nachtheil gewisjer Unternehmungen herbeizuführen oder zu unterdrücken. c. Die Anwendung von Geschäftsbedingungen, welche gegen den kauf männishen Anstand verstoßen, desgleichen insbesoxdere Geschäfts. offerten und Abschlüsse nah sogenannten festen Anstellungen. d. An- regungen zu Börsenspekulationen. welche außerhalb des Geschäfts. betriebes des Angereizten liegen, falls fie in einer des ehrbaren Kauf- manns unwürdigen Weise erfolgen, gleichviel ob die Anreizung durh den Anreizenden persönlich oder durch Agenten, Briefe, Anzeigen, Reklamen in öffentli&en Blättern oder dergleihen erfolgt. Des, gleichen Abs{luß von Börsengeschäften aller Art mit Personen, welche nicht in das Terminregister eingetragen sind. e. Die wiederholte Benußung unkontraktlicher Waare zur Kündigung, wenn der Kündigende wußte oder den Umständen nah wissen mußte, daß die Waare den an die lieferungéfähige Qualität zu stellenden Anforderungen nicht ent- spricht, desgleichen alle Kündigungen ohne vorhandene Waare, \otvie alle Scheinkündigungen. f. Prämiengeschäfte aller Art.

12) Art. 249 d des Handelsgeseßbuhs ift auf den Verkehr von Waaren auszudehnen. Í -

(Zusätze.) Der Kommissionär haftet für denScaden, der durch Kurs- oder Preisbewegungen unter gleichzeitiger Bes- reiherung des Kommissionärs entstanden tît, sobald der- selte 109/09 des Preises übersteigt, falls er nicht na{weist, daß der Schaden dur Umstände eingetreten ist, die von feinem Willen unabbängig sind.

Solchen Perfonen, die das Gewerbe des Getreidehändlers ausüben, fann im Falle gemeinschädlicher Geshäfts- führung unter den Reht8garantien des Ve:waltungs-Streitverfahrens die Ausübung des Gewerbes durch die Landes-Polizei- behörden untersagt werden.

Land- und Forftwirthfschaft.

Der Mil@chwirtschaftlihe Verein, dec 321 Mitglieder umfaßt, hielt gestern in dern Hotel „Zu den vier Jahreszeiten“ seine Jabresversammlung ab. Die Versammlung nabm, wie wir der „Nat. Ztg.“ entnehmen, den Berit über Unter- sudungen und Verfuche entgegen, welhe im Laboratorium der Meolkerei-Lhranfstalt für die Provinz Brandenburg in Prenzlau aus- geführt sind. Die öffentlihe Untersfuhungsanstalt, die der Verein eingerichtet, ihre bisherige im „Butterkrieg*“ ih kundgebende Thätig- keit und die weiteren Schritte, die sich zum Schuß der Molferei- erzeuanisse gegenüber den Verfälshungen emvfehlen, bildeten den nächsten Punftt der Tagesordnung. Die Versammluug beschäftigte sich sodann mit der Frage der Stellung der Molkereien zur Gewerbeordnung und mit speziellen Fachfragen.

GSesundheitSwesen, Thierkrankheiten und Absverrungs- Makßfßzregeïn.

Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich im Januar 1894.

(Im Kaiserlien Gesundheitsamt nach amtlichen Mittheilungen zu- jammengestellt; für Preußen und Braunschweig liegen Nachweisungen nur über Maul- und Klauenseuche vor.)

Der Roß (Wurm) wurde festgestellt in je einem Gehöft der Bezirke Neuburg a. D. (Schwaben), Böblingen (Neckarkreis) und Dermbah (Sachsen-Weimar).

Die Maul- und Klauenseuche hat in den Regierungs- bezirken Merfeburg, Pfalz und Schwaben, ferner im Königreich Sachsen, im Landeskonmissärbezirk Freiburg, in Braunschweig und Anbalt, scewie im Unter- und Ober-Elsaß etwas zugenommen, dagegen ist fie im Negierungsbezirè Gumbinnen und in Lothringen erheblich zurückgegangen. Die Seuche herrshie am S{hlusse des Berichts- monats nachweislich in den preußisWen Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Berlin Potsdam, Frankfurt, Köslin, Posen, Bromberg, Breslau, Oppeln, Merseburg, Erfurt, Hannover, Hildesheim, Minden, Düsseldorf und Aachen, ferner in den VDaxerislen Regierungs- bezirken Oberbayern, Pfalz, Oberpfalz, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben, in den sächsischen Kreis-Hauptmannschaften Bauten, Dresden und Zwickau, im württembergischen Donaukreis, in den badishen Landesfommissärbezirken Freiburg und Mann- heim, in den hefsishen Provinzen Ober- und Rheinhessen, in Mecklenburg-Schwerin, Braunshweig, Sachsen-Meiningen, Anhalt, Neuß j. L, im Unter- und im Ober-Elsaß. Die meistea Gemeinden blieben Ende Januar verseucht in den Regierungsbezirken Gumbinnen (15) und Merseburg (10), sowie im Ober-Elsaß (15). In den durch Sperrung bervorgehobenen Verwaltungsgebieten war am Monatssc{luß nahweislich nur je eine Gemeinde betroffen.

Lungenfeuche fälle find niht gemeldet worden.

Ausbrüche der Schafräude find in 3 Gemeinden von Ober- franken, 7 von Mittelfranken, 1 von Schwaben, 4 von Oberhessen,

des Herzogthums Oldenburg, 2 von Anhalt, je 1 des Unter- und

1 des Oberelsaß ermittelt.

Brasilien.

Durh Verordnung des Ministers des Fnnern vom 20. v. M. sind die Häfen Oesterreih-Ungarns für rein von Cholera erklärt worden. Schiffe, welche seit dem 18. v. M. aus diesen Häfen ak- gegangen find, werden nach einer strengen ärztlißen Untersuchung in Brasilien zu freican Verkehr zugelassen. (Vergl. „R.-Anz.* Nr. 223 vom 16. September 1893.)

Durch Verordnung des Ministers des Innern vom 20. v. M. wird ferner verfügt:

1) èaß alle aus Indien, Birma, Indo-China, den Sunda-Infeln und Mesopotamien in Brasilien ankommenden Schiffe, ebenso dic jenigen, welche asiatishe Auswanderer befördern, sich zuerst der erforderlihen fanitären Behandlung im Lazareth zu Ilha Grande unterziehen müffen :

2) daß die Aufnahme der Auswanderer aus jenen Ländern unter- sagt wird, falls dort die Cholera zunimmt : :

3) daß die brasilianishen Konsuln in jenen Ländern auf den Ge- fundheitépässen den Gesundheitszustand des Ortes, von welchem das Schiff abgeht, genau zu verzeihnen und telegraphische Anzeige zu erstatten Riben: wenn zur Zeit der Ausfertigung des Gesundheitt- passes eine Epidemie herrscht.

Der Gesundheitsstand in Berlin war in der Woche vom 4. bis 10. Februar ein der Vorwoche ähnlicher, günstiger, die Sterb- lichkeit eine wesentlih kleinere (von jz 1000 Einwohnern starben 16,9, gegen 19,1 der Vorwoche). Unter den Todesursachen kamen au 1 dieser Woche akute Entzündungen der Athmungsorgan?t in größerer, im Vergleich zur Vorwoche jedo kleinerer Zahl zum Vorschein. Erkrankungen an Grippe wurden seltener beobachtet un? führten in 8 Fällen (gegen 15 der Vorwoche) zum Tode. Afut( Darmkrankheiten zeigten fich in wenig gegen die Vorwoche ber- änderter Zahl als Laa Uung, Die Betheiligung des Sau! lingsalters an der Sterblichkeit blieb eine kleine; von je 1 Lebenden starben, aufs Jahr berehnet, 51 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten kamen Erkrankungen an Masert, Scharlach und Diphtherie etwas häufiger als in der Vorwochezur Anzelgf- und zwar wurden Erkrankungen an Masern aus Moabit, an Diphtherte aus dem Stralauer Viertel und aus der Rosenthaler Vorstadt a häufigsten gemeldet. Erkrankungen an Unterleibstyphus blieben vercinzelt; Erkrankungen an Kindbettfieber wurden drei fannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut wurde" etwas weniger beobahtet. Zahlreih waren au in diefer Woche Er- franfungen an Keuchhusten, die auch in etwas größerer Zahl ¿u Tode führten. Erkrankungen an Gelenkrheumatismus wurden e wenig, Erkrankungen an rheumatishen Beschwerden der Muskeln E T4 häufiger als in der Vorwothe zur ärztlichen Behandlung rat.

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 21. Februar

Literatur.

Dichtkunfst.

Cithara Sacra. Fünfzig geiftlihe und weltlihe Lieder in lateinisher Uebertragung durch Johannes Linke. Leipzig 1893, Carl Reißner. Zur Feier des 80 jährigen Geburtstags des emeritierten Pastors Herrn Joh. Friedr. Wilh. Linke hat der \prach- fundige Sohn 50 wetihevolle Lieder unseres Gesangbuhs in gleihem Versfall mit den deutschen Vorbildern in das Lateinische übertragen. Der tief religiöse Sinn ist den frommen Gemüthern wiedergegeben in wohlthuendem Klang, wofür namentlißh Nr. XLVIIl „Laß mich Dein sein und bleiben“ hervorgehoben sei. :

Lieder und GesiBten der Suaheli. Ueberseßt und eingeleitet von Dr. C. G. Büttner, Lehrer am Seminar für orientalische Sprachen zu Berlin. Veclin 1894, Emil Felber. 8. 202 S. 4 #. Unerwartet aus der Fülle neuunternommener Arbeiten wurde Dr. Büttner dem Kreise seiner Familie und seiner Freunde entrissen. Hier wird er unerseßt bleiben; in seinen Arbeiten wird au zunächst eine sichere Nachfolge vermißt werden. Jedenfalls bat cr si hier ein dauerndes Denkmal geseßt als Spracßforscher und als forgsamer Beobachter der Sitten und Gebräuche der Suaheli, sowie thres Gedankenganges in Poesie, Märchen und Geschichten. Mögen diese Zeilen dem treuen Kämpfer für Christenthum und Ge- fittung ein dankbarer Nachruf fein.

Unterhaltung:

Bon der deutshen Gesammtausgabe der Romane von Charles Diens, die bei Albin Schirmer in Naumburg a. S. erscheint, liegt wieder eine Anzahl neuer Lieferungen, 53 bis 58 Q je 40 „\), vor. Die 57. Lieferung bringt jene drei herzigen

eibnahtsgeshihten zum Abs{chluß, welhe dem großen englischen Dichter befonders vielseitige Anerkennung und den ehrenvollen Bei- namen des „Menschenfreundes unter den Dichtern“ eingetragen haben. Es find: „Ein Weibnachtslied in Prosa“ (A christmas carol), „Die Sylvesterglocken“ (The chimes) und „Das Heimchen am Herde“ (The cricket). Ein ausführlihes von dem Ueberseßer Paul Heichen verfaßtes Nachwort, dem die begeisterten Worte Emanuel Geibel’s über Diken?8 als Motto voranstehen, beschließt den besonders werthvollen Band. Die Ueberjeßung, an der sih auch der Sohn des Genannten, Walter Heichen wie die lieblihe Stelle aus dem „ersten Zirpen des Heimchens“ beweist, mit Geshick und Erfolg betheiligt hat, ist so sorgfältig und flüssig lesbar, wie die ter früheren Bände. Da die Verlagé- buchhandlung auh für eine preiswerthe ges{mackvolle Einband- decke gesorgt hat und die Bände einzeln (zum Preise von je 3,50 4) ausgegeben werden, so eignen sie sich in dieser ansprehendern Hülle vortrefflich zu Geschenken. «Bis jeßt liegen von der ersten Serie der

‘Ausgabe abges{blossen vor: „David Copperfield“- (2 Bände), „Aus

zwei Millionenstädten®* (1 Band), „Barnaby Rudge“ (2 Bände), „Oliver Twist* (1 Band), „Harte Zeiten* (1 Band) und die soeben angezeigten „Weihnachtsgeshihten“ (1 Band).

In Bocchetta. Historische Erzählung aus der Zeit des Feldzugs Napoleon Bonaparte'’s in Oberitalien 1796, von Karl Tanera. Rathenow, Verlag von Max Babenzien. Der durch zahlreiche ansprechende Erzählungen aus den verschiedensten Perioden der neueren Kriegsgeschichte vortheilhaft bekannte Verfaffer hat au in dem vorliegenden Büchlein ein Werk geschaffen, das als eine an- genchme Unterhaltung für einige Mußestunden durchaus geeignet ist. Der Kampf zwischen Liebe und Pflicht bei dem Helden der Erzählung, dem französishen Kapitän Trichon, der nah mantherlei Gefahren die Damme seines Herzens, die Tochter cines vornehmen Ehrenmannes, aber bartnäckigen Feindes des Vaterlands, glücklich heimführt, findet bei natürliher Entwickelung in leicht fließender Sprache eine spannende, stellenweise tief ergreifende Darstellung.

Verschiedenes.

Die „Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung der Landmesser, Kataster-Landmesser und Vermessungs- beamten der landwirthschaftlihen Verwaltung in Pr eußen“ (Berlin, Carl Heymann?s Verlag; Pr. 1 4 50 4) er- schienen soeben in dritter Auflage: ein Beweis der Nüglichkeit dieser Zusammenstellung für die interefssierten Aspiranten und Beamten. Die kleine Schrift bildet die Nummer 5 der Heymann’schen Samm- lung von Prüfungsbestimmungen, welhe im ganzen bereits deren 20 umfaßt und sich für die Bewerber in den versckdiedenen Beamten- laufbabnen bereits wohl bewährt hat.

Friedreich’s Blätter für gerihtliche Medizin und Sanitätspoli zei, herausgegeben von Dr. Otto Messerer, K. Landzerichtsarzt und a. s. Professor der gerichtlihen Medizin. Nürnberg, Friedrich Korn. -— Jahrgang 45, Heft 1 für Januar-Fe- bruar bringt: Zur Geschichte der gerichtlichen Sektion, Vortrag von Prof. Dr. Wilh. Reubold-Würzburg, mit besonders beahtenswerthen Bemerkungen; Brandstiftung aus Eigennußz in geistiger Gesundheit : Fafultätêgutahten des Wiener medizinishen Fakultät, mitgetheilt von Prof. Dr. Freiherr von Krafft-Ebing.

Handel und Getverbe.

__ In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der Diskonto- Gesellschaft wurde über die Bilanz des abgelaufenen Geschäfts- jahrs berichtet. Der Bruttogewinn stellt sih einshließlih des auf 82 541 sih belaufenden Vortrags aus dec vorjährigen Bilanz auf 10 913 893 gegen 8 921 805 Æ im Vorjahre und der Reingewinn nah Abzug der Verwaltungskosten u. #. w. mit 1619570 Æ, der Steuern mit 637 623 M, der Ueberweisung an den Dispositions- fonds und den Unterstüßungsfonds für die Angestellten der Gefell- schaft 100 000 , der Verluste im Konto-Korrentverkehre u. \#. w. 44544 46, sowie nah besonderer Abschreibung von 3 043 550 M auf noch nicht abgewickelte Konfortial - Betheiligungen auf 9 468 604 M gegen 5 134366 Æ im Vorjahr. Diese besondere Ab- schreibung is auf Höhe des Nettoertrages aus dem Effektengeschäft bemessen. Nach Anbörung der Bilanz-Revisionskommission und vor- bebaltlich der speziellen Prüfung erklärte sch der Aufsichtsrath mit dem Antrage der Geschästsinhaber einverstanden, für das Jahr 1893 etne Dividende von 69/9 auf das Kommanditkapital von 75 000 000 in Vorschlag zu bringen. Die Bilanzvorlage des abgelaufenen Jahres ergiebt als Zinsénertrag der Platz- und anderen Pariwechsel 1 546 854 4

egen 1256765 Æ in 1892, als Ertrag aus dem Kurswechfel- Verkehr nah Abzug der Zinsen 295 592 X gegen 267 114 in 1892, als Nettoertrag aus den eigenen Werthpapieren und dem Reportgeshäft nach Abschreibung der Verluste und Abzug der Zinsen 3 043 550 M gegen 1 716799 M in 1892, als Provision aus den laufenden Nech- nungen 2360154 M gegen 2280 173 in 1892, als Ertrag aus dem Zinsenkonto 2904718 4 gegen 2789659 \ in 1892, als Grtrag aus der dauernden Betheiligung bei ausländishen Bank- instituten nebst Kommanditbetheiligungen 553 528 M gegen 411 293 46 in 1892, als verschiedene Einnahmen 126 952 4 gegen 156 568 M in 1892. Es betragen die Kassen- und Wechselbestände 78 753 365 M gegen 88 448 476 Æ& in 1892, die Reports 18 648 780 K gegen 11 376 727 M in 1892, der Bestand der ezen Werthpapiere gaschließlich der Konsortial-Engagements 42 221543 # gegen B 010 622 in 1892, die dauernde Betheiligung bei ausländischen di ankinstituten nebst kommanditarischen Sbeiligungèn 6 259 500 M, le Debitoren in laufenden Rechnungen 118 113 474 4 gegen

113 723 640 Æ in 1892. Die Accepte stellen sih auf 32 133 833 46 gegen 31 393 269 Æ in 1892, die Deposit-Rehnungen mit Kündigung und die Kreditoren in laufenden Rechnungen auf 129 646 438 Æ gegen 121940491. in 1892. Der besondere Reservefonds hat die statutmäßige Marximalhöhe von 11 250 000. Unter Hinzurechnung der Allgemeinen (geseßlichen) Reserve von 9 838 337 ( uñd der dußerordentlihen Re- ferve im Bestande von 3 000 000 A betragen die gesammten bilanz- mäßigen Referven 24 088 337 4 Die gesammten zu Geschäftszwecken dienenden Grundstücke find mit 3638 444 A in die Bilanz aufge- nommen. Es wird eine E von 50 000 Æ an die David Hansemann’sc{e Pensionskasse für die Angestellten der Gesellschaft be- antragt. Nach Einstellung der statutmäßigen Gewinnbetheiligungen und Tantiemen sind alsdann auf neue Rechnung 345 949 A vorzu- tragen.

In der gestrigen Sißung des Verwaltungsraths der Berliner Handels-Gesellschaft wurde die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt. Die erzielten Erträgnisse be- laufen sich auf Zinsen-Konto 3 133 943 4, auf Wechsel- und Sorten- Konto auf 677 030 4, auf Konsortial-Konto auf 562 638 4, auf Provisions-Konto auf 1 217 901 G Hiervon sind abzuseßen die Ver- waltungsfkosten mit 758 452 4, diè Steuern mit 365 741 6, der auf Effekten - Konto nach Absuhung von 4% Zinsen si ergebende Verlust von 36775 A ferner die Abschrei- bungen auf Konfortial-Konto von 889535 sowie auf Kontokorrent-Konto von 13158 # Hiernah bleibt der Betrag von 3 657 823 4 als Reingewinn verfügbar. Die Bilanz für Ende 1893 stellt sich wie folgt: Aktiva. Kassenbestände 12 938 276 K, Wechselbestände 24497492 # , Reports 10398148 X, eigene Effekten 15 628565 #, Grundstücks-Konto 2211463 M, Hypotheken-Konto 170 000 #, Bankgebäude und Haus Behren- straße 32 1643465 M, Konfortial-Konto 14 052665 X, Debitoren 57 364 037 (wovon etwa 37 Millionen Guthaben bei Bank- firmen und etwa 381/5s Millionen gedeckte Debitoren), Kom- mandit - Betheiligung bei Breest u. Gelpcke 15 000000 M Passiva. Kommandit - Kapital 65 000 000 X, Accepten - Konto 20293824 (wovon etwa 134 Millionen gegen Gut- haben und Unterlagen), Kreditoren 46 028 145 e, Rückständige Dividende 6589 #4, Spezial-Reserve I. 1 088 660 #4, Spezial- Neserve IT. 1 624315 #4, Dividenden-Reserve 2 500 000 46, Alge- meine Reserve 13 744 754 4, Gewinn- und Verlust-Konto 3 657 823 M Auf den Antrag der Geschäftsinhaber seßte der Verwaltungsrath, vorbehaltlih der Genehmigung der Bilanz durch die Generalversamm- lung, die Dividende für das Kommandit-Kapital von 65 Millionen Marf auf 5 9/9 fest; sodann soll dem Pensionsfonds der- Angestellten der Betrag von 25000 6 überwiesen. und der nachß Abzug der Tantièmen verbleibende Rest von 146 489 # auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Bilanz der Bankfirma Breest i Gelde sir Gde 1893 lel P wie folgt: Aktiva. Baarbestände und Giroguthaben 2 448152 A, Wechselbestände 1 464 282 4, Neports 7 119 498 #, Kuponbestände 62 449 4, Bankgebäude abz. Hypothek 1 177249 , Eigene Effekten 259 340 46, Debitoren 13 791 262 46 (wovon etwa 2/5 Millionen Guthaben bei Bankfirmen und etwa 12# Millionen gedeckte Debitoren). Passiva. Kommandit - Einlage der Berliner Handels-Gesellschaft 15 000 0900 4, Kreditoren 4 388828 A, Accepte 5879327 M (sämmtlich gegen Guthaben und Unterlagen), Antveisungs-Konto 101 239 M, Pensionsfonds 21 632 #4, Gewinn- und Verlust-Konto 931 207 6 Aus dem Reingewinn wird die Kommanditeinlage der Berliner Handels-Gesellshaft mit 52 9/9 verzinst, der Betrag von 65 000 Æ der Delkredere:Referve überwiesen und der Rest von 41 207,63 # auf das Bankgebäude abgeschrieben. :

Der Aufsichtsrath der ge Spinnerei s{läg einer Meldung der „Köln. Bolksztg.“ zufolge cine Dividende von 10 9/6 vor.

Die Königlich württembergishen Staats-Eisen- bahnen vereinnahmten im Januar d. I. 2270 858 (+ 117 097) M und seit dem 1. April 1893 30 698 386 (+ 754 360) M

Posen, 20. Februar. (W. T. B.) Der heutige Saaten- martt war recht gut besuht; das Geschäft entwickelte sih anfangs lebhaft, da es aber seitens der Landwirthe an Abgebern fehlte, er- lahmte es recht bald. In Saaten waren feine Sorten sehr gefragt ; mittlere und géringe vernachlässigt. Es notieren: Rothklee 60—72 M, Weißklee 60—88 4, Buntklee 55—68 4, Lupine, gelbe 125—135 M, blaue 110-—120 Æ, Reihgras, italienishes 23—38 A, Reih- gras, englisches 18—24 M, Thymothee 22—32 M, Spörgel 10—15 M Saatgetreide vernachlässigt. Schluß ruhig.

Manchester, 20. Februar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 51, 30r Water Taylor 72, 20r Water Leigh 64, 30r Water Clayton 72, 32r Mock Brooke 65, 40r Mayoll 77, 40r Medio Wilkinson 82, 32r Warpcops Lees 6, 36r Warpcops Rowland 7F, 36r Warpcops Wellington 74, 40r Double Weston 83, 60r Double courant Qualität 11}, 32“ 116 Yarts 16 X 18 grey Printers aus 32r/46r 159, Nubig.

St. Petersburg, 20. Februar. (W. T. B.) Produktern- markt. Talg loko 58,00, pr. August —. Weizen loko 10,00. Noggen loko 6,35. Hafer loko 4,10. Hanf loko 43,00. Leinsaat Toko 14,50. E

Zürich, 20. Februar. (W.T. B.) Die Betriebs-Einnahmen der Schweizerishen Nordostbahn betrugen im Januar 1894 für den SEPCRERe ree 441 000 (im Januar 1893 416 895) Fr., für den Güterverkehr 754 000 (im Januar 1893 730 102) Fr., diverse Einnahmen im Januar 1894 84 987 (im Januar 1893 74 723) Fr. Total - Einnahme im Januar 1894 1279987 (im Januar 1893 1 221 720) Fr. Die Betriebs-Ausgaben betrugen im Januar 1894 834 145 (im Januar 1893 830 649) Fr. Demnach Uebershuß im Sanuar 1894 445 842 (im Januar 1893 391 071) Fr. 0

Amsterdam, 20. Februar. (W. T. B.) Java - Kaffee good ordinary 52. Bankazinn 435. S

Sofia, 29. Februar. (W. T. B.) Die Lieferung von 15 Millionen neuer Münzsorten wurde endgültig der ungarischen Bank für e und Industrie übertragen. Der bulgarische Delegirte ontschilow ist in Begleitung eines Kommissars der Orientbahnen nah Konstantin ovel abgereist. :

New-York, 207 Februar: (W. D. B.) Die Börse er- öffnete träge und blieb bei festen Kursen durchweg lustlos bis zum Schluß. Der Umsay der Aktien betrug 108000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 185 000 Unzen geschäßt. E

Weizen fest und etwas steigend nah Eröffnung auf Kaufordres für auswärtige Rechnung, auf Deckungen der Baissiers und entsprehend der Festigkeit im Westen, dann Reaktion auf Verkäufe, darauf wieder steigend. Schluß ret fest. Mais entsprehend der Festigkeit des Weizens fest und etwas steigend nah Eröffnung, dann Reaktion auf Verkäufe, darauf wieder steigend.

Weizen - Verschiffungen der leßten Woche von den atlantishen Häfen der Vereinigten Staaten nah Groß- britannien 48 000, do. nah Frankreichß —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 21 000, do. von Californien und Oregon nach Großbritannien 12 000, do. nah anderen Häfen des Kontinents

Orts.

Chicago, 20. Februar. (W. T. B.) Weizen allgemein feft während des ganzen Börsenverlaufs auf rege Kauslust, Crportkäufe und gute Plaßnachfrage. Mais allgemein fest während des ganzen

Börsenverlaufs.

Theater und Musik.

Nesidenz-Theater. ¿ée

Durch die erste Aufführung des Schwanks „DÉEEMasken - ball (Veglione) von Alerandre Bisson und Albert Carré, deutsch von Benno Jacobson, wurde gestern den zahlreichen Be- fuhern des Residenz-Theaters ein ungewöhnlih beiterer Abend be- reitet. Die meisterlihe Geshicklichkeit des Verfassers, aus kleinen, der Wahrscheinlichkeit nicht zuwiderlaufenden Vorgängen die unter- haltendsten WVerwickelungen und Verwirrungen herzuleiten, ift bier bereits bekannt durch die erfolgreichen Aufführungen einzelner seiner früheren Werke, wie „Der felige Toupinel“ und „Die Familie Pontiquet“. Das technisch¿ Geschick bewährte sich bei der gestrigen Vorstellung in ganz besonderem Maße und führte in Verbindung mit einer lebendigen in allen Rollen tadellosen Dar- stellung zu einem durch\{lagenden Erfolge. Die durhaus nit be- deutende Handlung ist mit wenigen Worten sfkizziert. Der Dr. Blanchon wird von seinem Freunde Justaret, der gezwungen ist, plöuglih nah Kanada abzureisen, beauftragt, in feinem Namen um die Hand von Fräulein Suzanne Berjonnat zu werben, falls die vorher einzu- ziehenden Erkundigungen ein günstiges Ergebniß hätten. Die junge Dame gefällt dem Dr. Blanchon fo gut, daß er beschließt, fie selbst zu heirathen und dem Freunde zu schreiben, er könne von dieser Che nur abrathen, da sie, wie ibr Vater dem Trunk er- geben sei und die Mutter früher in einem Konzertlofal zweifelhafter Natur gesungen habe ; übrigens werde sie in der nächsten Zeit sich anderweitig verheirathen. Der nach drei Jahren aus Kanada zurück- fehrende Freund bringt den Dr. Blanchon durch feine Frage nah Suzanne in große Verlegenheit. Blanchon verbeimliht ihm auch jeßt noch die Heirath und sucht Justarets Zusammentreffen mit Suzanne zu verhindern. FJustaret sieht aber Suzanne auf dem Maskenball des der Heimathstadt Grasse benachbarten Nizza wieder, durlshaut die Intrigu2 feines “Freundes und beschließt mit der dur feine Mittheilungen gleihfalls entrüsteten Suzanne, den Dr. Blanchon zu bestrafen, indem sie ihn glauben laffen, daß die junge Frau wirklich mit dem ihr angedichteten Laster des Trunks behaftet fei und es auch mit der ehelichen Treue nicht gar zu genau nehme. Nach den lustigsten Auseinanderfseßungen zwischen allen Betheiligten, welche dieser Entschluß zur Folge hat, klärt alles si zu allgemeiner Zufriedenheit in der harml[osesten Weise auf, und das für kurze Zeit getrübte Eheglück zwischen Dr. Blanchon und Suzanne wird wieder frei von jeder Störung. Ï

Von den Darstellern is als der Hauptträger des Erfolgs in erster Linie wieder Herr Alexander zu nennen. Die Verlegenheiken des Dr. Blanhon dem Freund, der Frau und den Schwiegereltern gegen- über wufte er mit unübertrefflißem Humor wiederzugeben. Seine \chauspielerische Begabung für das Komische scheint sich noch fortgeseßt zu steigern. Die einfachsten seiner Worte riefen wahre Lachstürme hervor. Fräulein SanWww zeigte sih als die Gattin des Dr. Blanchon, Suzanne, besonders geschickt bei dem zur Bestrafung des Mannes fingierten Champagnerrausch. Den Justaret gab Herr Haack zu vollkommener Zufriedenheit. Als komische Alte bewährte ih Fräulein Beer, und als ihr viel geschmähter und seine ehelichen Leiden mit launiger Beduld tragender Gatte Herr Panja.

Diesem Stücke voraus ging der einaktige Schwank „Um fünf Uhr“ von Mea Reichard, der weder durch den behandelten Gegen- stand noch dur die Art der Behandlung befriedigen konnte. Dabei fanden zwei neue Kräfte: Fräulein Gerhardt und Herr Hübener Gelegenheit, sich zum ersten Male dem hiesigen Publikum vorzustellen. Soweit es möglich ist, nah den unbedeutenden Rollen ein Urtheil zu fällen, sind alle beide, namentli Herr Hübener, shauspielerisch nicht unbegabt. Fräulein Ella Gabri konnte sih durch den gelungenen Vortrag eines französishen Liedes von einer neuen Seite vortheilhaft zeigen. L Konzerte.

Das mit großer Spannung erwartete Konzert der Königlich preußischen Kammersängerin Frau Albani fand gestern im Saal der Süng-Akademie unter sehr zahlreicher Betheiligung des Publikums statt und bot Kunstgenüsse auserlesenster Art. Die in den musikalischen Kreisen aller zivilisierten Länder gefeierte Künstlerin, die früher als seltener Gast auch im hiesigen Königlichen Opernhause erschienen ist und seit einer längeren Reihe von Jahren in England lebt, besiut eine bewundernswerthe Kraft der Stimme, die zugleich mit be- zauberndem Wohlklang vereinigt ist. In der Wahl der Arien zeigte sie außerdem eine große Vielseitigkeit; Bellini’'s Arie aus „Norma“, fowie Hâändel's Arie aus „Theodora®“ und die beiden diesem Kompositionsstil so fern liegenden Arien aus Meyerbeer's „Nordstern“ und Wagner's „Tannhäuser“ trug sie mit gleicher Vollendung vor. Jeder Ton entquillt ihren Lippen wie eine fostbare Perle, jede noch so kfomplizierte Koloratur und Trillerkette überwindet fie mit bezaubernder Leichtigkeit und mit einer Grazie des Ausdrucks, die man immerfort hören möchte. Ungeachtet des reihen Programms fügte Frau Albani noch die stets gern gehörte Walzer-Arie aus „Romeo und Julia“ von Gounod und ein irishes Volkslied hinzu, won der Sturm des Beifalls kein Ende nehmen wollte. Die vier mitwirkenden Künstler: die Herren F. Schörg (Violine) und W. Ammermann (Klavier) sowie die Veibent Flôötisten der Königlichen Kapelle: die Herren Prill und Kurth leisteten außerdem, jeder in seinem Fach, höchst Lobenswerthes. Ihre Majestät die Kaiserin wohnte dem Konzert bei.

An demselben Abend erschien die hier noch wenig bekannte Sängerin Franzi Mütter aus Wien im Saal Bechstein, der nur spärlich besuht war. Die infolge der zu hellen Tonbildung fühlbar werdende Schärfe der Stimme fowie der Mangel an Reinheit der Intonation und Wärme des Ausdrucks machten keinen sehr erfreu- lihen Eindruck. Besser gefielen die Klaviervorträge der Pianistin Hanka Schjelderup, die das Konzert durch einige sehr gelungene Soli unterstüßte. E

Am Montag gaben im Saal Bechstein die Sopranistin Fräulein Bertha Ströder und der Tenorist Herr Dr. Erich Freund ihr erstes hiesiges Konzert, das infolge mancher gleichzeitiger Unter- nehmungen nit sehr zahlreich besucht war. Die Sängerin gebietet über eine kräftige und umfangreihe Stimme, die nur in der tieferen Lage etwas verschleiert klingt. Doch gelang ihr das „Agnus dei“ von Mozart ganz vorzüglih. Auch der Tenorist hat eine sehr Lange volle und gut ges{hulte Stimme, wie aus einer Arie von Bons i besonders zu erkennen war. Auch gelangen die Duette von Mendels- \fohn und Volkmann vortrefflih. Eine sehr erfreuliche Abwechselung gewährten die mit technisher Sicherheit und vielem Geschmack aus- eführten Cellovorträge des Fräulein Adeline,Meßdorff. Sämmt- lidben Musikstücken folgte wohlverdienter Beifall.

Im Königlihen Opernhause findet morgen die vierte Aufführung von Leoncavallo's „Medici* statt. i

Im Königlichen Schauspielhause gehen morgen die Lust- spiele „Die Minnekönigin® (Frau von Hochenburger, Herren Matkowsky, Arndt) und „Verbotene Früchte" (Damen Conrad, Lindner, Plan, Herren Vollmer, Keßler, Herter) in Scene.