1894 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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„Mara* (Frau Pierfon, Herren Philipp, Fränkel) sowie Leoncavallo?s

„Bajazzi® (Frau Herzog, Herren Sylva, Buls®) zur Aufführung. Die

Kapellmeister Herren Dr. Muck und Sucher dirigieren. Zwischen den

Opern wird das Ballet „Slavische Brautwerbung“ (Damen dell’Era,

Urbanéka) gegeben. Die vierte Aufführung von Leoncavallo?s

E fiatt Find: wie die drei vorhergehenden, vor ausverkauftem use i

íIm Königlichen Schauspielhause findet morgen die erste Aufführung des Lustspiels „Der Jourfix* von Hugo Lubliner ftatt. (Beseßung: Buchholz: Herr Oberländer, Adele: Frau Kable, Martin : Herr Herter, Hedwig: Fräulein von Mayburg, Dr. Volkart: Herr Klein, Sophie: Fräulein Lindner, Botuschany: Herr Vollmer, Pr. Müller: Herr Keßler, Dr.“ Klemm: Herr Link, Otitofar: Herr Arndt, Schumann: Herr Hartmann, Blume: Herr Cichholz, Frau Blume: Fräulein Abih, Fräulein Blume: Fräulein Dru ein Eckhof: Fräulein Richter). Zum Schluß wird Ernst

icheri’s Lustspiel „Post festum“ gegeben.

Im Berliner Theater, welches morgen eine Aufführung von Shakespeare-Bulthaupt’s „Timon von Athen“ bringt, geht, wie bereits gemeldet, am Sonnabend Brachvogel’s „Narciß“ in der neuen Ein- itudierung erstmalig in Scene. Ludwig Barnay spielt die Titelrolle, Marie Pospischil die Pompadour, Charlotte Boch die Quinault und Ludwig Stabl den Choiseul. In derselben Beseßung wird „Narciß“ am Sonntag Abend wiederholt; am Sonntag Machmittag kommt zu ermäßigten Preisen Wichert's Schauspiel „Aus eignem Recht“ zur Dar- stellung. Die Abendvorstellungen beginnen jeßt auënahmsëlos um 73 Uhr.

Jenny Groß und Emanuel Reiber hoben nah einem Ueberein- kommen mit der Direktion des Lessing-Theaters auf ihren ver- tragsmäßigen Gastspielurlaub für diesen Winter Verzicht geleistet, um den Erfolg des Lustspiels „Madame Sans-Gêne“ nit durch ihre Gastspielreisen zu unterbrehen. Dieses Stück verbleibt deshalb L s cia Beseßung der Hauptrollen bis Mitte April. auf dem

ptelpian.

Fräulein Marietta Balbo, die erste Solotänzerin vom Münchener Hoftheater, beginnt ihr {hon angekündigtes kurzes Gastspiel am Viktoria-Theater morgen in dem „Goldgräberfest“ des Aus- stattungestücks „Die Kinder des Kapitän Grant“.

Dem Direktor Richard Schulß vom Zentral-Theater ist gestern aus Anlaß der „Meißner - Vorstellungen®* im Deutschen Theater aus dem Zivilkabinet Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin das folgende Dankschreiben zugegangen : „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mich beauftragt, Euer “39 x ppc Mvke für die Betheiligung des Personals Ihres Theaters an den Aufführungen im Deutschen Theater am 9. und 15. d. M. So Dank auszusprechen. Freiherr von Mirbach, Ober-

ofmeister.“

In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet morgen Abend 73 Uhr F der Garnisonkirche (Neue Friedrichstraße) das Konzert der Berliner Liedertafel zum Besten der KaiseraWilhelm-Gedächtnißkirche statt. Die Mitwirkung haben übernommen die Königliche Hof-Opernsängerin Frau Emilie Herzog und Herr Dr. H. Reimann (Orgel); den orcheftralen Theil führt die Kapelle des 3. Garde-Regiments aus.

Die Konzertsängerin Fräulein Margarethe Duagge (aus der Schule der Professoren Stockhausen und Gens) wird in ihrem hiesigen Konzert im Saal Bechstein am Montag Lieder von Schu- bert, Shumann, Brahms und Rubinstein, eine Ballade von Loewe und Gesänge von Bungert und Hildach zu Gehör bringen; die instrumentale Mitwirkung übernimmt der Klavier- virtuose Herr Felix Dreysho®, der bei dieser Gelegenheit Caprice Espagnol und Barcarole von Moszfowéfti, fowie eine Reihe eigener Werke zum Vortrag bringen wird. Signorina Maria Antonietta Palloni hat für ihr zweites hiesiges Konzert, welhes an demselben Tage in der Sing-Akademie stattfindet, folgendes Programm festgestellt: Arien, Arictten und Can- zonetten von Marcello, Nosa, Paradies, Händel und Scarlatti bilden die ersten Nummern des Programms: sfodann gelangen Lieder von Gaetano Palloni, Leoncavallo und Tirindelli zum Vortrag, und zum St&luß singt die Künstlerin Chanson espagnole von Delibes und Elegie von Massenet; die Cello - Be- gleitung in leßterer, sowie die folistishe Mitwirkung an diesem Abend übernimmt Herr Hof-Cellist Grünfeld. Zum Besten der in Berlin zu errihtenden Amerikanischen Kirche findet am 28. d. M. in der Sing-Akademie ein Konzert statt,

Im Königlichen Opernhause Frinte morgen Hummel?s

die Königliche Hof-Opernsängerin Fräulein Marie Deppe, Professor Em. Wirth (Violine) und Dr. Ernst ihre Mitwirkung zugesagt haben; der Kartenverkauf ift bei Bote -u-— Bock ‘eröffnet. Jm nächsten, IX. Philharmonishen Konzert am 5. März treten als Solisten auf Herr Professor Carl Halir (Violine) und die Königliche Hof-Opernsängerin Frau Hedwig Camil von der Dresdner Pofblibae, welche sich bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal in Berlin ören laffen wird. Das Programm bringt u. a. Rubinstein's „Dra- matishe Symphonie“, deren Leitung der Meister selbs übernimmt. In Genua if am 19. d. M. Ernst Camille Sivori, einer der bedeutendsten Violinvirtuosen JFtaliens, im Alter von 77 Jahren gestorben. Sivori, ein Schüler Paganini’s, erntete auf den Reisen, welche er nach Vollendung feiner Studien durch die Alte und Neue Welt unternahm, rauschende Erfolge und ein beträhtlihes Vermögen. Er brillierte hauptsächlih mit dem Glockenkonzert undder „Moses “- Phantasie von Paganini; letteres- Stück spielte er auf der G-Saite allein. Unter feinen Kompositionen find am bekanntesten die No- manzen op. 23. In Berlin ließ. er sich in den Konzerten Carlotta Patti?s hören.

r welches owie die en Sedliczka (Klavier)

Mannigfaltiges.

Ueber die von Seincr Majestät dem Kaiser und König den vier lügel-Kompagnien des 1. Garde-Regiments z. F. an dem Allerhöchsten ienstjubiläumêtage verliehenen neuen Grenadiermüßen beritbfet

„W. T. B.* folgendes Nähere : Den metallenen Theil der Grenadier- mügzen bildet eine, genau nah dem Muster der unter Friedrih dem Großen getragenen Grenadiermügen, gestanzte und darauf stark ver- silberte Messingvlatte, die von den Trägern der neuen Kopfbedeckungen niht gepußt werden darf. In diesen Platten besteht für die Offiziers- und Mannschaftsmüßen kein Unterschied. Sie find sämmtlih auf gleihem Wege und aus dem gleihen Metall hergestellt, ebenso jene für die vier ältesten Kaiserlihen Prinzen. Nur die Pompons und die Litzen, welche den rückwärtigen Theil der neuen Es zieren, sind für die Offiziere aus versilberter resp. vernickelter Drahtarbeit, während jene der Uxteroffiziere und Mann- schaften aus Wolle bergestelt sind. Da der rückwärtige Theil der neuen Kopfbedeckungen bei den beiden ersten Bataillonen aus rothem, bei dem Füsilier- und dem vierten Bataillon aus gelbem Wollstoff be- steht, fo sind dementsprehend auch die Pompons bei den ersteren aus rother nnd weißer, bei den leßteren aus gelber und weißer Wolle verfertigt. Die versilberte Messingplatte der neuen Grenadiermüßen trägt auf einem ebenfalls versilberten und über dem Adler angebrachten Messingbande bei den beiden ersten Bataillonen, also auf den rothen Kopfbedeckungen, den durch Seine Majestät den Kaiser bereits für die alten Grenadiermüßen eingeführten Wahlspruhß: „Semper talis“, bei den beiden leßten Bataillonen, also auf den gelben Grenadier- müßen, den älteren Wahlspruch: „Pro gloria et patria.“ Bis zum Jubiläumstage Seiner Majestät des Kaisers konnten nur die Kopfbedeckungen für die Leib-, 5., 9. und 13. Kompagnie des 1. Garde-Regiments z. F. fertiggestellt werden. In nicht allzulanger Zeit wird aber das ganze 1. Garde - Regiment z. F. mit den neuen Grenadiermüßen ausgerüstet sein, da ununterbrochen an der Anferti- gung des noch zu liefernden Nestes gearbeitet wird.

__In der gestrigen Sißung der Stadtverordneten erfolgte, außer der bereits an anderer Stelle erwähnten Annahme der Reso- lution Kalisch zu Gunsten des deutsh-russischen Handels- vertrags, die Berichterstattung des Ausschusses über den Antrag des Stadtv. Dr. Schwalbe. und Genossen, betreffend die Wieder - einführung des Betriebs der instruktiven Einrich- tungen an den Uraniasäulen. Der Ausshuß hat nah dem Bericht der „Nat.-Ztg.“ in Berücksichtigung, daß die Gesellschaft zur Fortführung dieser wissenshaftlihen Einrichtungen, an welche fich das Publikum bereits gewöhnt habe, nicht verpflichtet ist, dem Antrage zugestimmt und empfahl der Versammlung, den Magistrat zu ersuen, zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlichen Mehrleistungen an 29 Säulen bis 15 000 in den Etat einzuseßzen mit der Maß- gabe, daß diese Einrichtungen bei Errichtung von Säulen möglichst

leichmäßig auch in andere Stadttheile nah Bestimmung des Magi- trats zum theil übertragen werden. Stadtverordneter Dinfe beantragte, dem Auéschußantrage den Zusaz zu geben, daß die Uraniasäulen-Gesellshaft verpflihtet werden toll, dafür Sorge zu tragen, daß die meteorologishen Resultate dem Magistrat jederzeit

zu wissenschaftlichßen Zwecken zur Verfüg gestellt werden. turzer E gelangte der Antrag Saale mit dem Bulagantie Dinse zur Annahme. Ferner stand noch zur Berathung Magistratsantrag auf Einseßung einer gemischten Deputation anläßlich verschiedener von der Firma Siemens u. Halske ein- gerihteter Projekte zum Bau von Straßenbahnlinien mit elekftrischem Betrieb. Die Firma hat auf Grund des § 6 deg Gesetzes über Kleinbahnen u. f. w. die PUEmmuns der Stadtgemeinde zum Bau und Betriebe nachstehender Linien nahgesuht: 1) für eine eleftrishe Hohbahn (auf Stüßen und Pfeilern), welche Warschauerstraßen-Brücke durch den südlichen Stadttheil nah Westen bis zur Weichbildgrenze in der Zietenstraße führen foll, 2) für eine elektrishe Straßenbahn (Niveaubahn) mit oberirdisher Strom- zuleitung vom Gesundbrunnen (Badstraße) durch die Prinzen-Allee bis zu der nördlich der Soldinerstraße laufenden Weichbildgrenze 3) für eine ebensolhe Bahn von der S Buer erode Ee, der Dorotheen- straße, bis zur Weichbildgrenze am Stadtbahnhof Thiergarten unter Benuzung der vorhandenen Geleise der sogenannten Charlotten, burger Pferde - Cisenbahngesellshaft. Bei der Verschiedenheit der Anfichten und Wünsche, welche bisher in Bezug auf den Umfang der der Unternehmerin einzuräumenden Rechte, sowie der derselben aufzuerlegenden Leistungen zu Tage getreten sind, erachtet es, wie bereits mitgetheilt, der Magistrat im Interesse des Zustandefkommens der Ver- träge für unerläßlich, daß von vornherein beide städtische Korperschaften zusammenwirken, um die Grundsäße zu vereinbaren, welche bei den späteren Verhandlungen mit der Firma bezw. deren gten als Nichtschnur dienen follen. Der Magistrat beantragte deshalb auf Grund des § 59 der Städte-Ordnung die Einseßung einer gemischten Deputation von 7 Magistratsmitgliedern und 15 Stadtverordneten, welche mit der Firma Siemens u. Halske bezw. deren Auftraggebern über die Be, dingungen für die Genehmigung zum Bau und Betriebe der von ibr projektierten elektrishen Straßenbahnen verhandeln und die betref- fenden Verträge vorbereiten soll. Die Versammlung stimmte obne Debatte der Einsetzung einer gemishten Deputation zu und wählte ihrerseits in diese Deputation den Vorsteher Dr. Langerhans und die Stadtverordneten Gieshoit, Singer, Mentel, Herbig, Schwalbe, O Eêëmann, Lüben, Kyllmann, Georg Selle, Wohlgemuth und Dinfe.

In der Deutschen Kolonial -Gesellshaft, Abtheilung Berlin, hält am Montag, 26. Februar, Abends 8 Uhr (im kleinen Saal des Architektenhauses, Wilhelmstraße 92) Herr Lieutenant Mever von der Antisklaverei-Expedition einen Vortrag, betitelt: „Einige wirtbschaftlihe und feziale Fragen in Deutsch Ost-Afrika", unter be- fonderer Berücksihtigung der Araber- und Sklavenfrage.

Der Jahresbedarf für die Fütterung der Thiere des Zoologisch{en Gartens ist ebenso groß wie vielgestaltig. Nicht weniger als 28 verschiedene Futterarten sind nöthig, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Mehrzahl der Bewohner des Gartens sind Vegetarier ; immerhin sind die Fleischrationen. die im Laufe eines Jahres zur Austheilung kommen, recht anfehnlihe, da allein an Pferde- fleish im Jahresdurchschnitt 64000 Pfd. erfordert werten. Meist sind es junge, wohlgenährte Thiere, die wegen äußerer Unfälle dem Messer des Garten - Roßschlächters verfallen. Neben dem Pferdeflcisch bilden 9000 Pfd. See- und 16 000 Pfd. Flußfishe die einzige animalische Nahrung, die für die Gartenberwohner gebraucht wird. Unter den Vegetabilien steht das Heu obenan. Der Jahresbedarf beläuft sih auf 2130 Ztr. ; 480 Ztr. davon find feines Wiesenheu und 550 Ztr. Kleeheu, der Rest Futter- heu gewöhnliher Art. Der Bedarf an Stroh beträgt 500 Ztr. 100 Ztr. werden gleich als Häcksel bezogen. Unter den Getreite- arten steht der Hafer mit 300 Ztr. obenan, dann folgen Mais mit 162, der Weizen mit 130 und die Gerste mit 145 Ztr. An Kleie gebraucht der Garten jährlich 270 Ztr. Sehr beliebt sind bei den verschiedensten Thiergattungen die Kartoffeln, deren der Garten jährli 480 Ztr. zu beschaffen hat. Zu den Bedürfnissen des Gartens gehören ferner 22 Ztr. Reis, 21 Ztr. Buchweizen, 24 Ztr. Hanf, 12 Ztr. Spißfaat und 9 Ztr. Hirse, sowie 90 Ztr. Mohrrüben, 5400 1 Süßmild, 229 kg Sonnenblumenkerne und 225 kg Datteln und Feigen. Endlich sei noch auf den Brotbedarf hingewiesen, den der Garten „altbacken“ bezieht ; er beläuft fih auf 12000 kg Schwarz- brot und 1700 kg Weißbrot.

(Fortsezung des Nichtamtkichen in der Ersten Beilage.)

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Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 48. Vorstellung. Mara. Ferdinand Hummel. [1 Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Kapellmeister Dr. Muck. Brautwerbung.

Oper in 1 Akt von | Hermaun Hirschel. Mußk von Text von Axel Delmar. In Diri- Sl1avtsche Tanzbild von Emil Graeb.

Herr Kapellmeister Federmann. Sonntag: Brautjagd.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Chausseestraße 25.

Sonnabend: Brautjagd. Operette in 3 Akten von

Scene geseyt von Julius Frivshe. Dirigent:

n Scene gese on Julius Fritsche.

\ Anfang 7# Uhr.

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Zum 4. Male. Ein Blizmädel. E mit Gesang in 4 Akten von Carl Costa. cusik von C. Millöcker. Anfang 7F Uhr.

Dirigent: |} Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

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Belmullet .… | Aberdeen .…. | SSW Christiansund | SSW Kopenhagen . | SSW St. Petersbg. | W Mosfau . . | Cork Queens- |

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Münster . Dunst | Karlsruhe . . Nebel2) Wiesbaden . 1\wolkenl.3) München 2'heiter Chemniß .. 1 beiter eili.» « a bed.4)

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1) Dunstig. 2?) Reif. 3) Nachts Reif. #) Reif.

Uebersicht der Witterung.

Ein tiefes barometrisches Minimum is über Nordwest-Eurdpa erschienen, wobei auf den Britischen Inseln und im Nordseegebiete das Barometer stark en ist; am höchsten ist der Luftdruck über

ngarn. In Deutschland dauert die rubige, kalte, theils beitere, theils neblige, fonft troŒene Witterung allenthalben fort; nur im äußersten Nordosten liegt die Temperatur um 4 Grad über dem Mittelwerthe und um 1 Grad über Null. Die Depression im Nordwesten {eint ibren Wirkungskreis südostwärts auszubreiten und daher türfte für unsere Gegenden FSrwärmung und Thauwetter zu erwarten sein.

Deutsche Seewarte.

Musik komponiert und arrangiert von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms.) Dirigent: Musik- direktor Steinmann. Bajazzi (Pagliacci). Oper in 2 Akten. und einem Prolog. Musik und Dichtung von N. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. In Scene geseßt vom Ober-Negisseur A Dirigent : Kapell meister Dr. Muck. Anfang

5 T-

Schauspielhaus. 55. Vorstellung. Zum ersten Male: Der Jourfix. Lustspiel in 3 Aufzügen von Hugo Lubliner. In Scene gesezt vom Ober- ‘Reaitfieur Mar Grube. Post sestum. Luft: spiel in 1 Aufzug von Ernst Wichert. Regie: Herr Plaschke. Anfang 75 Uhr.

Sonntag: Opernzaus. 49. Vorstellung. Lohen-

rin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard

agner. (Lohengrin: Hr. Emil Götze, König- licher Kammersänger, als Gast.) Anfang 7F Uhr.

Schauspielhaus. 56: Vorstellung. Der Jourfix. Lustspiel in 3 Aufzügen von Hugo Lubliner. Post sestum. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst Wichert. Anfang Uhr.

Deuisches Theater. Sonnabend : Der Herr

Senator. Anfang 73 Uhr. Sonntag: Der Herr Senator. Montag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Berliner Theater. Sonnabend: Neu ein-

ftudiert : Narzif Anfang 7 Uhr.

Sonntag, Nahm. Uhr: Ans eignem Recht. Abends 74 Uhr: Narzifß.

Montag: Aus eignem Recht.

Sonnabend: Madame

Lessing-Theater. Sans:Gêne.

Sonntag: Madame Saus-Gêne.

Montagl: Madame Sans-Gênue.

Sonnabend:

Wallner-Theater.

blümchen. Sonntag: Mauerblümcheu.

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- burg. Sonnabend: Zum 5. Male. Der Masken- ball (Vegslione), ESdwank in drei Akten von Alexandre Bisson und Albert Caré. Deutsch von Benno Jacobson. Neaie: Hermann Haak. Vorher: Um 5 Uhr. Schwank in 1 Aft von Mea Reichardt. Anfang 7# Uhr.

Sonntag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Ueues Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Sonnabend: Zum 10. M. A Bass0 Porto. Scenen aus dem neapolitan. Volksleben in 3 Akten von Goffredo Cognetti. Deutsh von Emil Dürer. In Scene geseßzt von Sigmund Lautenburg. Vorher:

m Negligé. Plauderei in 1 Aft von Hans von

einfelsä. Anfang 75 Uhr.

Sonntag: Nachmittags - Vorstellung zu halben Preisen. Jugend. Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max Halbe. Anfang 23 Uhr.

Abends 74 Uhr: A Bass0 Porto. Im Negligee.

Viktoria-Theater. Belle - Allianceftraße 7/8. Sonnabend: Gastspiel der Prima Ballerina Marieita Balbo. Vorleßte Aufführung von: Die Kinder des Kapitän Graut. ÄÜnfaug 7# Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, ermäßigte Preise: Lumpaci vagabundus, oder: Das lieder- liche Kleeblatt.

Abends 7x4 Uhr: Gastspiel Marietta Balbo. 50 Pf.-Sonntaa. Zum leßten Male. Die Kinder des Kapitän Grant.

Montag: Wegen Vorbereitung geschlossen.

Dienstag: Zum 1. Male. Der Südsftern.

Vorher:

Theater Unter den Linden. Sonnabend: |

Der Oberfteiger. Anfang 75 Uhr.

Adolph Ernsi-Theater. Sonnabend, 74 Uhr: Charley’s Taute. Sch{chwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Vorher: Die Bajazzi.

arodistishe Pofse mit Gesang in 1 Aft von Ed. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Noth. In Scene gesetz! von Ad. ‘Frnft.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Konzert-Yaus. Sonnabend: Karl Meyder- Konzert. Operetten- und Walzer-Abend. Hotel Kölniscber Hof, Krausenstr. 48. Hotel-Gâfte haben freien Eintritt.

Birkus Renz (Karlstraße). Sonnabend, Abends 77 Uhr: Auf auf zur fröhlichen Jagd. Großes Original-Sport-Schaustück vom Direktor Fr. Neni. Parforce- und Kaskadenritt. Ballet von 100 Damen; Meute von 40 Hunden; dressierter Fuchs. Außer- dem: der ostpreußische Hengst Blondel“ und Monftre- Tableau von 60 Pferden , vorgef. vom Dir. Fr. Renz; das Schulpferd Beautifau und der Steiger Solon, geritten von Frau Renz-Stark; die großen Tremplinsprünge über 10 Pferde; die Akrobaten auf dem Drahtseil Zalva, Espana und Alvar 2c.

Sonntag: Zwei Vorstellungen, Nachm. 4 Ubr (1 Kind frei): Komiker-Vorstellung; Abends 74 Uhr: Auf auf zur fröhlichen Jagd.

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Familien-Nachrichten.

Verehelicht: Herr Kammerjunker Georg v0? Bülow mit Frl. Mabel von Schmidt-Secheral (Hamburg). Î

Geboren: Zwei Töchter: Hrn. Prem. -Lieuk. Karl Frhrn. von riefen (Dresden). _ b

Gestorben: Fr. Professor Bertha Pütter, ge?- von Rene (Greifêwald). Hr. Professo: Dr. Karl Göße (Magdeburg). Fr. Anna lie

Köller, geb. Planbeck (Kammin). Frl. Ottilie

von Normann (Schweidnitz).

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Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruekerei und Verlagk- Anstalt Berlin §W. Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließli4 Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen

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Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 23. Februar

Staats-Anzeiger. | __ 1894.

Königreich Preußen.

Bedingungen,

welche bei dcr Vergebung von Arbeiten und Liefe-

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauver-

waltung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

É S1. Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nit für die tüchtige, vünktliche und vollständige Ausführung derfelben au in technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

S2

Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge x.

Verdingungêanschläge, Zeichnungen, Bedingungen 2c. sind an den in der Ausfchreibung bezeihneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

S De Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- ihreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termine einzurei{en.

Die Angebote müssen enthalten : :

a. die ausdrücklihe Erklärung, daß der Bewerber sih den Be- dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft ;

b. die Angabe der geforderten Preise nah Reichswährung, und ¡war sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits- preisen niht überein, so sollen die leßteren maßgebend sein :

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers; E

d. seitens gzmeinschaftlih bietender Personen die Erklärung, daß sie fich für das Angebot solidaris verbindlich machen, und die Be- zeihnung cines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; leßteres Erforderniß gilt auch für die Angebote uon Gesellschaften ; j

e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein- gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungs- termin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sh ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören ; i

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten. Í E

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, inébefondere solche, welche bis zu der festgesezten Terminstunde bei der Behörde niht eingegangen sind, welhe bezüglih des Gegenstandes von der Ajsscreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen fnüpfen, haben feine Ausficht auf Berücksichtigung O,

Es sollen indessen folhe Angebote niht ausges{lossen fein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagéfrist an fein Angebot ge- bunden halten zu wollen.

L 4.

Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausfschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuscblagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 leßter Absaß) an ¡ihre Angebote gebunden. ë

Die Bewerber unterwerfen sih mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge- richtsbarfeit des Orts, an welchem die auéshreibende Behörde ihren Siß hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen. v

S9: Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Berwerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

8 6. Ertheilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der auêsschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be- hörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt. : E : __ Letterenfalls is derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung ‘hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ift.

Trifft die Benachrichtigung troß rechtzeitiger Absendung erst nah demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger cin, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge- lendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An- gebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nah dem verspäteten Ms Pad 3 der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge- geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er- halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Nücfgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des- selben die Nückgabe insoweit niht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsshreibens hat der Unternehmer um- gehend schriftli zu bestätigen.

S Vertragsabschluß.

¿Dex Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ift verpflichtet, auf Srfordern über den dur die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge- ommenen Vertrag eine shriftliche Urkunde zu vollziehen.

.…, „Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde niht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. „,; „Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Leihnungen ., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat er Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen. 8 8. Kautionsstellung. Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der

Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden- erfaß zu beanspruchen. S9, Kosten der Ausschreibung. Zu den durch die Ausschreibung . selbst entstehenden Kösten hat der Unternehmer nicht beizutragen.

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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung ° der Bauten.*) S1: Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs8- anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und fonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeihneten Unterlagen. Die in den Verdingungs- anschlägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welhe ohne wesentlihe Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. L

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bau- leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welhe in den Bau- entwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

cs S 2.

Berechnung der Vergütung,

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nah den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver- tragsmäßigen Einheitspreise berehnet. f

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nah den vertrags- mäßig vereinbarten Lohnsfäßen.

Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben- leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen 2.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis- ansäte vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage- lohnsäße zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerpläßen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge- räthen 2c.

en E die Gestellung der zu den AbsteEungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlihen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben cine besondere Ent- schädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.

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J 9. Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrüdckliche schriftlihe Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag niht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be- hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen ; auch hat der Unternehmer niht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, fondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durh diese Abweichungen vom Vertrag für die Staatskasse enistanden ift.

8 4. Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge- troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruh auf den Ersaß des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklihen Schadens. ;

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 19).

S 9. j Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten 2.,

: Konventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgeseßten Fristen zu erfolgen. : : /

Ist über den Beginn der Arbeiten 2c. in den besonderen Be- dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nah schriftlicher Aufforderung seitens des bau- leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. e

Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ift.

Eine tageweise zu berehnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansaß.

S 6. Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sih in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau- leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.

Andernfalls werden {hon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angebli hindernden Umstände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen. U

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent- lihen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglih der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußishe Staats- eifenbahn-Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ festgestellt worden.

Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten find, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgeseßten Vollendungs- fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung

zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der?WBauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmêr die den ver- tragsmäßig bedungenen Preifen entsprehende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ift unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er- mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

* Außerdem fann der Unternehmer im Fall einer Unterbrehung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauckisfübrung den Ersatz des ihm nachroeitlih entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die tie Fortseßung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind oder infoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage steben sich auf Seiten der bauleitenden Behörde zu- getragen haben. /

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadens8ersaiz ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm vers{uldet sind oder auf seiner Seite fich zu- getragen haben.

Ist die Unterbrehung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, fo kann der Unternehmer einen Schadenserfaß nicht beanspruchen.

__ Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden®- ersaßforderungen Tommen die etwa eingezogenen oder verwirften Kon- ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersaßforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die leßtere zur Einziehung. E

In Ermangelung gütliher Einigung entscheidet über die bezüg- lichen Ansprüche das Schiedégericht 19).

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteten der Nücktritt vom Ver- trage frei. Die Nüktrittserklärung muß s{riftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er- wachsenen Ansprüche auf Schadensersaß oder Konventionalstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus- bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbre{bung ver- längert wird. °

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Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitskleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den befonderen Bestimswungen des Verdingungsanschlags und des Bertrags entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be- schäftigt werden.

Arbeitskeistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht enisprechend findet, sind sofort und unter Aus\{luß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch: untadel- hafte zu erseßen. Für hierbei ent#ehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse shadlos zu halten.

Arbeiter, welhe nah dem Urtheil des bauleitenden Beamten un- tüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und dur tüchtige erseßt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Bedin- aungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nit ent- sprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen. __ Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per- fonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits- pläßen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

§ 8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternebmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau- leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Auéführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er- fordern Auskunft zu- ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadur in Frage gestellt werden, daß der Untecnehmer Handwerkern oder Ar- beitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder niht pünktlih erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen-Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlihen Unterlagen, Lobnlisten 2c. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver- fügung zu stellen. § 9.

Entziehung der Arbeit x.

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmec die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu laffen oder felbst für seine Rechnung autzuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

__b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit nit genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß 8 3 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten 2c. is der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge- troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich- tung deéselben zum Schadensersatßz finden die Bestimmungen im §6 gleihmäßige Anwendung.

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sih ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dein Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Arbeitéentziehung etwa zu erhebenden ver- mögensrechtlihen An)prüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Eini- gung das Schiedsgericht 19).

§ 10. Ordnungsvorschriften. Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf-