1894 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nah dem Ermessen des leßteren die zutreffenden baulihen An- ordnungen ein mündlihes Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglih der Bau- ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplaßz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent- fernung von der Baustelle verlangt werden. /

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver- einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erahtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Ort en die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be- seitigung Sorge tragen. : : :

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe 2c. sowie feiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ift lediglih Sache des Unternehmers.

Mitbenußung von Nüstungen.

Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen find während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeldlich zur Be- nußung zu überlassen. Aenderungen an den Nüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vor- zunehmen, ift der Unternehmer nicht verpflichtet.

S Ul.

Beobachtung polizeilicher Vorschriften. Haftung des Unternehmers für seine Angestellten 2.

Für die Befolgung der für e prt Gl que a bestehenden polizei- lihen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizeilichen An- ordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertrag8- mäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadur E, Éönnen der Staatskasse gegenüber nicht in Nechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver- antwortung unbeschadet if er aber auch verpflichtet, eine von dem bau- leitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Nüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be- vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach- lässigung polizeiliher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrags für alle Handlungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter perfönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Perfon oder Eigenthum zu vertreten, welher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Staatskasse zugefügt wird.

Krankenversicherung der Arbeiter.

Der Unternehmer ist verpflichtet, in Gemäßheit des Gesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 (N.-G.-Bl. S. 73) die Versicherung der von ihm bei der Bauausführung be- scâftigten Personen gegen Krankheit zu bewirken, soweit dieselben nicht bereits nahweislich Mitglieder einer den geseßlihen Anforde- rungen entsprehenden Krankenkasse sind.

Auf Verlangen der bauleitenden Behörde hat er lea S 70 des genannten Geseßes gegen Bestellung ausreichender Sicherheit eine den Ari ussten dieses Geseßes entsprehende Baukrankenkasse entweder für seine nit bereits anderweitig versicherten versiherungspflihtigen Arbeiter und Angestellten allein, oder mit andern Unternehmern, welchen die Ausführung von Arbeiten auf eigene Rehnung übertragen wird, gemeinsam zu errichten. :

Wird ihm diese Verpflihtung nicht auferlegt, errihtet jedoch die bauleitende Behörde selbst eine Baukrankenkasse, so hat er seine niht bereits anderweitig versicherten versicherungspflihtigen Arbeiter und Angestellten in diefe Kasse aufnehmen zu laffen und erkennt das Statut derselben in allen Bestimmungen als verbindlich an. Zu den Kosten der Rechnungs- und Kassenführung der Baukrankenkasse hat er in diesem Falle auf Verlangen der bauleitenden Behörde einen von der- selben festzuseßenden Beitrag zu leisten.

Unterläßt es der Unternehmer, die Krankenversiherung der von ihm beschäftigten versicherungspflichtigen Personen zu bewirken, so ift er verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche etwa der bau- leitenden Behörde binsihtlih der von ihm beschäftigten Personen dur Erfüllung der aus dem Reichsgesetßze vom 15. Juni 1883 fich ergebenden Verpflichtungen erwachsen.

Etwaige in diesem Falle von der Baukrankenkasse statutenmäßig geleistete Untèrstüßungen sind von dem Unternehmer gleihfalls zu erseßen.

__ Der Unternehmer erklärt hiermit auédrücklich die von ihm gestellte Kaution auch für die Erfüllung der sämmlihen vorstehend bezeich- neten Verpflichtungen in Bezug auf die Arbeiter-Krankenversicherung haftbar. S 11a. : Haftpflicht des Unternehmers bei Eingriffen desselben in die Rechte Dritter.

Für Beschädigungen angrenzender Ländereien, insbesondere dur Entnahme, durch Auflagerung von Erd- und anderen Materialien außerhalb der schriftlich dazu angewiesenen Flächen, oder durch unbe- fugtes Betreten, ingleichen für die Folgen eigenmächtiger Versperrungen von Wegen und Wasserläufen haftet aus\{ließlich der Unternehmer, mögen diefe Handlungen von ihm oder von seinem Bevollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern vorgenommen sein.

Für den Fall einer solhen widerrechtlichen und nach pflihtmäßiger Ueberzeugung der Verwaltung dem Unternehmer zur Last fallenden Beschädigung erklärt sih derselbe damit einverstanden, daß die bau- leitende Behörde auf Verlangen des Beschädigten dur einen nah Anhörung des Unternehmers von ihr zu wählenden Sachverständigen auf seine Kosten den Betrag des Schadens ermittelt und für seine Rechnung an den Beschädigten auszahlt, im Falle eines rechtlichen Zahlungshindernisses aber hinterlegt, sofern die Zahlung oder Hinter- legung mit der Maßgabe erfolgt, daß dem Unternehmer die Rück- forderung für den Fall vorbehalten bleibt, daß auf seine gerichtliche Klage dem Beschädigten der Ersaßzanspruh ganz oder theilweise ab- erkannt werden follte.

§ 12.

Aufmessungen während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nahzumessenden Arbeiten von den beiderseits zu bezeihnenden Beauftragten während der Ausführung gegenseitig an- ¿uerkennende Notizen geführt werden, welhe demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten dur eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thun- lihster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer {riftli gegen Behändigungéschein oder mittels. eingeshriebenen Briefes be- kannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf- genommen ; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen.

___ Die Verbandlung i} von dem Unternehmer bezw. dem für den- selben etwa ershienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Degen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termin, gehöriger Benachrichtigung ungeachtct, weder der Unternehmer selbst noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau- leitenden Behörden bewirkten Aufnahmen, Notierungen 2. als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten im Falle

Müßen Tbeillieferungen sofort nah ihrer en mp abgenommen werden, fo bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unter- nehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desfelben, für seine An- wesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

S 13 Rechnungsaufstellung.

Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in der Frs, Ausdrucksweise, Bezeihnung der Bautheile resp. Räume und Reihenfolge der Positionsnummern genau nach dem Verdingungs- anshlag einzurihten ist, hat der Unternehmer den von der bau- leitenden Behörde bezw. dem baulcitenden Beamten gestellten An- forderungen zu entsprechen. ,

Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, unter deutlihem Hinweis auf die scriftlißen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen worden sind.

Tagelohnrehnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unter- nehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter bebufs Prüfung ihrer Nichtigkeit täglih vorzulegen. Etwaige Aus- stellungen dagegen sind dem Ünternehmer binnen längstens aht Tagen mitzutheilen. i

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von zwei zu zwei Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.

8 14. Zablungen.

__Die St@lußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzu- reichende Kostenrechnung alsbald nah vollendeter Prüfung und Fest- stellung derselben.

_ Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten bis zu der O bauleitenden Beamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.

_ Bleiben bei der S{lußabreGnung Meinungsverschiedenheiten zwishen dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde und dem Unternehmer bestehen, so soll das dem leßteren unbestritten zustehende Guthaben demselben gleihwohl niht vorenthalten werden.

Verzicht auf spätere Geltendmachung aller niht aus®- drücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des von dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde als Restguthaben zur Auszahlung angebotenen Betrags muß der Unternehmer alle Ansprüche, welhe er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeihnen und \ich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später ausge- {losen ist.

Zahlende Kasse. __ Alle Zahlungen erfolgen, sofern nicht in den besonderen Be- S igingen etwas Anderes festgesezt ist, aus der Kasse der bauleitenden Behörde. D 19; Gewährleistung.

__ Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vorgesehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen geseßlihen Vorschriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Gewähr- leistung für die Güte der Arbeit oder der Materialien beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme der Arbeit oder Lieferung.

Der Einwánd nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgeseßbuchs) ist nicht statthaft.

8 16. Sicherheitsstellung. Bürgen. Bürgen haben als Selbstshuldner in den Vertrag mit einzutreten. Kautionen.

Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapieren E sicheren gezogenen —— Wechseln oder Sparkassenbüchern bestellt werden.

Die Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reich oder von einem deutshen Bundesstaat ausgestellt oder garantiert sind, sowie die Stamm- und Stamm - Prioritäts-Aktien und die Prioritäts- Obligationen derjenigen Eisenbahnen, deren Erwerb dur den preu- ßishen Staat geseßlih genehmigt ist, werden zum vollen Kurswerthe als Kaution angenommen. Die übrigen bei der Deutshen Reichsbank beleihbaren Effekten werden zu dem daselbst beleibbaren Bruchtheil des Kurswertbs als Kaution angenommen.

_ Die Ergänzung einer in Werthpapieren bestelltèn Kaution kann gefordert werden, falls infolge eines Kursrückgangs der Kurswerth bezw. der zulässige Bruchtheil desselben für den Betrag der Kaution niht mehr Deckung bietet.

Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragenden Werthpapieren sind die Talons und Zinsscheine, insoweit bezüglich der leßteren in den besonderen Bedingungen nit etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung entstandener Verbindlich- keiten in Auésicht genommen werden muß, an den Fâlligkeitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtaush der Talons, die Einlösung und den Erfaß ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unternehmer zu sorgen.

i Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver- bindlichkeiten niht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos- haltung auf dem einfahsten geseßlich zulässigen Wege die hinterlegten Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkafsieren.

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, und infoweit die Kaution zur Sicherung der Garantieverpflichtung dient, nachdem die Garantiezeit abgelaufen ist. Fn Ermangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit einzubehalten ift.

S7. Uebertragbarkeit des Vertrags.

Ohne Genehmigung der bauleitenden Behörde darf der Unter- neues seine vertragsmaßigen Verpflichtungen niht auf Andere über- ragen.

. _Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrags in Konkurs, so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben.

Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen des S9 finngemäße Anwendung.

AN den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen follte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die bauleitende Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fort- seßen oder dasselbe als aufgelöst betraten will.

8 18. Gerichtsstand. Für die aus diesem Vertrage entspringenden Nechtsstreitigkeiten hat der Unternehmer unbeschadet der im § 19 vor esehenen Zu- E eines Schiedsgerichts bei dem für den Srt der Bau- auéfuhrung zuständigen Gericht Recht zu nehmen. 8 19. Schiedsgericht. , Streitigkeiten über die dur den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die Ausführung des Vertrags sind zunächst der vertrags{ließenden Behörde zur Entscheidung vorzulegen.

der Arbeitsentziehung 9) finden diese Bestimmungen gleihmäßige Anwendung.

Die Entscheidung dieser Behörde gilt als anerkannt, falls der Unternehmer nit binnen vier Wochen vom Tage der Zustellung der-

nr ae der Behörde anzeigt, daß er auf sciedsrihterliche Eutscheidung antrage.

ie Fortführung der Bauarbeiten nach Maßgabe der von der Berat getroffenen Anordnungen darf hierdurch nicht aufgebalten wer

Auf das schiedsrihterlichße Verfahren finden die Vorschriften der uten Zivilprozeßordnung vom 30. Januar 1877 §§ 851 bis 879

nwendung.

Falls über die Bildung des Schiedsgerichts durch die besonderen E abweichende Borschriften nicht getroffen sind, ernennen die Verwaltung und der Unternehmer je einen Schiedsrichter. Dieselben sollen niht gewählt werden aus der Sn der unmittelbar Betheiligten oder derjenigen Beamten, zu deren Geshäftskreis die An- gelegenheit gehört hat.

Falls die Schiedsrichter sih- über einen gemeinsamen Schieds\spruch nicht einigen können, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann ergänzt. Derselbe wird von den Schiedsrichtern gewählt oder, wenn diese sih niht einigen können, von dem Präsidenten derjenigen be- nabarten Provinzialbehörde desfelben Verwaltungszweigs ernannt, drs Siß dem Site der vertragshließenden Behörde am nächsten elegen ift.

Der Obmann hat oie weiteren Verhandlungen zu leiten und darüber zu befinden, ob und inwieweit eine Ergänzung der bisherigen Verhandlungen (Beweisaufnahme u. f. w.) stattzufinden hat. Die O über den Streitgegenstand erfolgt dagegen nah Stimmen- mehrheit.

Bestehen in Beziehung auf Summen, über welche zu -entsheiden ist, mehr als zwei Meinungen, so wird die für die größte Summe abgegebene Stimme der für die zunächst geringere abgegebenen hinzu- gerechnet.

Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrihterlihen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nah billigem Ermessen.

Wird der Schiedsfpruch in den im § 867 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Fällen aufgehoben, fo hat die Entscheidung des Streitfalls im ordentlihen Nechtêwege zu erfolgen.

N: Kosten und Stempel.

Briefe und Depeschen, welche den Abs{chluß und die Ausführung des Vertrags betreffen, werden beiderseits frankiert.

Die Portokosten für solche Geld- und sonstige Sendungen, welche e aus\chließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der eßtere.

_Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen. 2

Die übrigen Kosten des Vertragsabschlufses fallen jedem Theile

zur Hälfte zur Last.

Vorstehende Bedingungen werden hiermit öffentlih bekannt gemacht. Berlin, den 16. Februar 1894. Königliche Ministerial-Baukommission.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zum deutsch-russischen Handelsvertrag. __ Die Berliner Stadtverordneten-Versammlung hat die in Nr. 45 d. Bl. unter „Mannigfaltiges“ mitgetheilte Entschließung zu Gunsten des deutsh-russishen Handelévertrags mit allen gegen eine Stimme angenommen und damit zugleih das Erfuchen an den Ma- gas gestellt, fih der Erklärung anschließen und dem Reichstage iervon Kenntniß geben zu wollen.

Aus Posen telegraphiert man der „Köln. Z.“, daß die dortige Stadtverordneten-Versammlung gleihfalls eine Ein- gabe an den Reichstag zu Gunsten des deuts - russischen Handels- vertrags beschlossen, und daß der Ober-Bürgermeister Witting den einstimmigen Beitritt des Magistrats zu der Eingabe erklärt habe.

Der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlk- : thätigkeit

hat in seiner Ausshußsißzung vom 12. Februar den Zeitpunkt der diesjährigen Jahreéversammlung in Köln auf den 25. und 26. Sep- tember festgeseßt und hierfür folgende Tagesordnung aufgestellt: I. Tag: 1) Geschäftlihe Mittheilungen. 2) Mittheilung über den Stand der Arbeiten der Kommission über die Frage der Einwirkung der sozialen Geseßgebung auf die Armenpflege. Referent : Magistr.- Assessor Dr. Freund-Berlin. 3) Mittheilung über den Stand der Gesetz- gebung anderer Staaten betreffs der Armenpflege, Referent: Freiherr von Reitenstein- Freiburg. 4) Ebrenamtliche und berufsamtliche Thätig- keit in der städtishen Armenpflege. Referenten: Stadtrath Brink- mann-Königsberg, Beigeordneter Dr. Zimmermann-Köln, event. Dr. Münsterberg-Hamburg. I1. Tag: 1) Grundsätze über Art und Höhe der Unterstüßungen. Referenten: Magistrats-Afsessor Cuno-Berlin, Landes-Nath von Dehn-Rotfelser-Caffel. 2) Die Bestretungen der Privatthätigkeit und ihre Zusammenfassung. Referenten: Syn- dikus a. D. Eberty-Berlin, Bürgermeisler Künzer-Pofen, event. Ge- heimer Ober-Regierungs-Rath von Massow-Potsdam. In der Aus- \hußsißung wurde außerdem aus der Kasse des Vereins, dem zur Zeit 414 Mitglieder, nämlich 181 Gemeinden, 24 Provinzialverbände, 44 Armenvereine und 165 Einzelpersonen angehören, eine Summe von 2000 # zur Deckung der noch vorhandenen Unkosten des von Professor Dr. Böhmert verfaßten Werks „Das Armenwesen in 77 deut’hen Städten“ pegen Uebernahme des Werks in den Ver- lag von Duncker u. Humblot bewilligt, sowie eine weitere Summe von 290 J zur Anstellung von Erörterungen über die thatsächlichen Verschiedenheiten, welche in den einzelnen Städten bei Beantwortung der Frage obwalten, welche Fälle der Armenunterstützung zur Streichung des Familienhauptes in den Wahllisten führen, ausgeseßt. Aus dem sonst Erledigten sei hervorgehoben, daß auf die Eingabe des Vereins an den Bundesrath wegen \trengerer Heranziehung der- jenigen, die fih der Nährpflicht für ihre Angehörigen frivol entziehen, im Wege eines Verwaltungs-Zwangsverfahrens, eine Antwort des Staatssekretärs Herrn von Boetticher vorlag, welche dahin geht, daß neben den strafgefeßlihen der Kompetenz des Reichs zustehenden Be- stimmungen es Sache der Entschließung der Einzelstaaten sei, hierauf bezügliche verwaltungs- bezw. polizeirechtlihe Zwangsmaßregeln, die jedo nicht den Charafter einer Strafe haben, zu erlassen. Auf diese Antwort hin beshloß man, sih an sämmtliche Regierungen zu wenden, daß da, wo es noch nicht gesehen, die Strafgesezgebung durch der- artige Zwangsvorschriften verstärkt werde.

Hauptergebnisse der österreihischen Eisenbahnstatistit L im Jahre 1892. L j

, Das statistishe Departement im K. K. österreihishen Handelé- Ministerium veröffentlicht soeben die „Hauptergebnisse der österreichi- {hen CEisenbahnstatistik im Jahre 1892". Das Nes der beiden Reichs- hâlften der Monarchie gemeinsamen und der österreichishen Eisen- bahnen erfuhr darnah im Jahre 1892 durch die Inbetriebsezung neuer Bahnlinien einen Zuwachs von 109,464 km (1891: 315,411 km) und erreihte dadur), sowie infolge von Veränderungen in den Länge- verhältnissen bereits bestehender Bahnen Ende 1892 eine Ausdehnung von 16 685,401 km (1891: 16596,858 km), wovon auf die gemeinsamen Eisenbahnen 2658,754 km (1891 : 2658,754 km) und auf die öster- reichishen Eisenbahnen 14 026,647 km (1891: 13 938,101 km), und ¿war auf die K. K. Staatsbahnen 6275,060 km (1891: 4996,131 km), auf die Privatbahnen 7751,587 km (1891: 2941,973 km) entfielen. Von den K. K. Staatsbahnen waren 14,094 km in fremdem Staatébetriebe, während von den Privat- bahnen 227,842 km auf Rechnung des Staats, 1092,414 km auf Rechnung der Eigenthümer, im ganzen also 1320,256 km (1891: 1772,614 km) vom Staat und 6431,331 km (1891: 7169,959 km) von Privaten verwaltet und betrieben wurden. Mit Schluß de

ahres 1892 befanden sich demnach im ganzen 7,531,222 km (1891 : 2754651 km) für den fentliden Verkebr bestimmte Eisenbahnen im Staatsbetriebe. :

für den Bau "und die Anlage der gemeinsamen und der österreichishen Eisenbahnen verwendete Kapital hat am Schlusse des Fahres 1892 inêgesammt 2940,8 Millionen Gulden (1891: 2788,3 Millionen Gulden) betragen, fomit gegenüber dem Vorjahre eine Zu- nahme von 152,5 Milliozen Gulden oder 5,1 %% erfahren, unt stellte sh der Betrag der fkilometrishen Bau- und Anlagekosten auf 179 583 Fl. (1891: 170717 F[.). j i

Der Fahrpark der ‘gemeinsamen und der österreihishen Eisen-

bahnen bestand aus: 4126 Lokomotiven (1891 : 3996), 3416 Tendern (1891 : 2322), 260 Swneepflügen (1891 : 261), 8616 Personenwagen (1891 : fe 94 580 Lasftwagen (1891 : 91410) und 497 Postwagen 1891 : 470). ( Die Verkehrsergebnisse gestalteten sich auf den in Betracht fommenden Eisenbahnen folgendermaßen: An Reisenden wurden be- fördert insgesammt 92 074080 Perfonen (1891: 84 956 961), an Gütern 85 271 793 t (1891: 84557 334). Jeder Reisende hat durch- s{nittlih zurückgelegt 35,06 km (1891: 36,22 km) und jede Güter- tonne durchschnittlih durdlaufen 90,41 km (1891: 94,62 km).

Die auf den gemeinsamen und österreihishen Eisenbahnen er- zielten Betriebseinnahmen bezifferten si im ganzen auf 224 939 149 F[. (1891 : 231 549 452 F[.) An denselben partizipierten der Personen- verkehr mit 48 501 404 Fl. (1891: 48 923 587 Fl.), der Gepäckverkehr mit 2 476 299 Fl. (1891: 2 379 296 FI.), der Eilgut- und Fracht- gutverkehr mit 169 151 096 Fl. (1891: 175 985 442 Fl.) und die jonstigen Einnahmen mit 4810 350 F1l, (1891: 4261 127 Fl.).

Den Betriebseinnahmen gegenüber stellten sh die Gesammt- ausgaben auf 132 317 981 Fl. (1891: 133 265 429 Fl.), von welchen auf die eigentlihen Betrieb2auëgaben 109 589 096 Fl. (1891 : 110 926 809 Fl.) und die befonderen, zu den eigentliden Betriebs- E niht gebörigen Auëgaben 22 728 885 F[. (1891: 22358610 FI.) entfielen.

Was endlih die Dampftramways anbelangt, so wurden ver-

mittels derselben bei einer Länge von 101 128 km 6712 852 Per- -

erzielt. Zur Bestreitung der Gesammtausgaben waren 699 344 Fl. erforderli, von welchen auf die eigentlichen Betriebzausgaben 550 381 FI. and auf die besonderen zu den eigentlichen Betriebskosten niht gehörigen Ausgaben 148 963 Fl. entfielen.

sonen und 151 942 t Güter befördert und an Einnahmen 803 324 fl

Zur Arbeiterbewegung.

In Burg dauert der Ausstand in der Schuhfabrik von Gleige u. Grabow (vgl. Nr. 41 d. Bl.) unverändert fort. - Die Unterhandlungen wegen der Zwicker sind, wie der „Vorwärts“ be- rihtet, ergebnißles geblieben; bessere Einrihtungen wollen die Fabri- fanten schaffen.

Hier in Berlin ist nach demselben Blatt in der Luruspapier- fabrik und chromolithographischen Anstalt von F. Priester u. Euck ein Auéstand ausgebrohen. Der Verband aller in der Metall- industrie beschäftigten Arbeiter Berlins und der Umgegend hielt am Montag , eine außerordentlide General- versammlyng ab, in der, wie die Berliner „Volks - Ztg.“ mittheilt, ein Antrag, auch Frauen die Aufnahme in den Verband zu gewähren, mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. In einer Ver- tammlung der Maler, Lakierer, Anstreicher und verwandten Berufsgenossen am 20. d. M. wurde berichtet, daß sich die Zahl der Filialen seit 1892 um drei und die der Mitglieder um 1171 vermindert habe; jeßt bestehen noch 97 Filialen mit 5432 Mitgliedern. Der Rückgang sei troy lebhafter Agitation namentlich in den C Ost- und Westpreußen, Schlesien und Posen erfolgt. ingegangen sei u. a. die Filiale Danzig. Vielfah werde in dér Provinz über die Höhe der Beiträge gera, Von den 5000 Berufsgenossen, die in Berlin im Sommer eshâftigt sind, seien nur etwa 800 Vereinsmitglieder.

ÎIn St. Gallen sind einer Mittheilung des „Vorwärts“ zu- folge die Bleicher und Appreteure in eine Bewegung für den Zebnstundentag eingetreten. Eine kürzlih abgehaltene Verjammlung beschloß, die Unterhandlungen mit den Arbeitgebern weiter zu führen und den Zehnstundentag mit 10 9/6 Lohnerhöhung zu verlangen.

Aus London wird der „Voss. Z.“ geschrieben: Der parlamen- tarishe Aus\{chuß des Gewerfkvereins- Kongresses hielt am Mittwoch in London unter Vorsiß des Abg. John Burns eine Situng ab, in der beschlossen wurde, Sonntag, den 18. März, im Hyde- park eine große Arbeiterkundgebung abzuhalten, um gegen die Haltung des Oberhauses, das die Haftpflicht-Bill zu Falle brachte, zu protestieren.

Literatur.

Volkswirthschaft.

Die Nationalökonomie nach ihrer Stellung, Methode und ihrem neueren Entwickelung8gang. Eine Einleitungs-Vorlesung von Dr. jur. et cam. Karl asjserrab, o. s. Professor der Nationalöktonomie an der Universität Freiburg in der Schweiz. Preis 0,80 4 Verlag von Duncker. Dieser lihtvolle Vortrag verbreitet sh über die Stellung der Nationalökonomie zu den anderen Wissenschaften und über die induktiv - historisch - realistische Methode der Nationalökonomie, durch welhe insbesondere deutshe Gelehrte dieser Wissenschaft neues Leben zugeführt haben, fo daß Deutschland jeßt die geistige Führershaft in der National- ökonomie erbalten hat, wie um die Mitte des vorigen Jahrhunderts die Franzosen und von da bis zur Mitte unseres Jahrhunderts die Engländer Führer waren. Treffend sind auch einerseits die Verdienste, andererseits die Mängel der abstrakten Nationalökonomie von Ad. Smith gekennzeihnet. Weiter wird in Kürze der Verdienste der haupt- sählihsten Vertreter der deutshen Reformrichtung, (List, Nofcher, Knies, L. von Stein, Schäffle, Wagner, Shmoller, Brentano, von Schön- berg, von Scheel, Held und Nasse) gedacht. :

Kultur- und Reiseskizzen aus Nord- und Mittel - Amerika, entworfen auf einer zum Studium der Zuckerindustrie unternommenen Reife von Dr. H. Paasche, Professor der Staats- wissenschaften, Mitglied des Neihotags und des preußischen Landtags. Preis 10 beziehungëweise 12 A Magdeburg, Verlag von Albert Rathke. In dem Titel is die Veranlassung der Reise angedeutet, welhe den Verfasser nah Amerika führte. Die Ergebnisje seines Studiums beziehen sich aber nicht allein auf die Zuckerindustrie. Dr. Paasdhe hat das soziale Leben beobahtet und feine Eindrüle in Skizzen niedergelegt, die weitesten Kreisen, insbesondere denen, die sich für volkswirthschaftlißhe und \ozialpolitishe Beobachtungen interessieren , willklommen sein werden. Die Form ist keine wissenschaftlihe, sondern eine unter- haltende; aber der Inhalt geht doch über die engen Zwecke einer Unterhaltung hinaus, und man wird sich beim Lesen niht nur gut unterhalten fühlen, fondern ficher sein, durch die volfêwirthscaftlichen Beobachtungen und Mittheilungen des Verfassers auch vielfa belehrt zu werden. In dieser Beziehung sei z. B. auf den Abschnitt „Der nordamerikanische Zuckertrust“, ferner auf die Kapitel „Land- und Volkswirthschaftlihes aus dem fernen Westen“, „Wirthschaftliches aus Utah-Land*, „Das Zuckerland Kalifornien“, „Amerikanishes Eisen- bahnwefen“, „Aus den Zuerdistrikten von Matanzas und Cienfuegas“, „Volkswirthshaftlihes aus Venezuela" u. \. w. hingewiesen. Es set Einiges daraus hervorgehoben. Nord-Amerika ift der größte Zuker- verbrauher der Welt: aber gdie eigene Produktion deckt nur 15 % des Konsums, und der Zuckerhandel nah der Union ist daher von allergrößter Bedeutung für alle Zucker produzierenden Länder. Das Land kauft aber, dur seine Zollgesezgebung veranlaßt, fast nur Robzucker, um ihn in eigenen großen Fabriken zu raffinieren und für den Verbrauch fertig zu stellen. ‘Nirgends wird so billig raffiniert wie in Amerika. &n Brooklyn \{chmelzen zwei Raffinerien taglich je 2, cine (die größte) 4 Millionen Pfund Robzucker ein, au elne Raffinerie in Jersey-City verarbeitet täglich 2 Millionen Pfund. Akt; großen Zuckerraffinerien der Union sind von einer einzigen Lllengesellshaft mit einem Aktienkapital von 75 Millionen Dollars = 318 Millionen Mark aufgekauft. Die Vereinigung in einer

u gewährt die größten Vortheile; es werden große Er- parungen im Betriebe gemacht, alle «+*Zwischenhändler und Spekulanten find verdrängt, alle Kaufordres von den Groß- bändlern laufen in der Zentrale zusammen, viele Provisionen und Spesen werden dadurch gespart. Spekulationteinkäufe werden nicht gemacht. Da täglich 120 000 Ztr. Zuer eingeshmolzen werden, würde die Gefellshaft enorme Summen brauchen, wenn sie auch nur für turze Zeit Vorräthe aufspeichern wollte, wozu auch feine Lagerräume diéponibel sind. Das Publikum fährt bei der Vereinigung des Ge- äfts in einer Hand gut, und auch der Verkäufer der Nohwaare hat keine Ursache zur Klage, weil eine solche Riesenfabrik am wenigsten Veranlassung zu spekulativer Beeinflussung des Marktes hat. „Sicherlich ist der „Zuckertrust“ eine gewaltige Macht auf dem inter- nationalen Zuckermarkt, aber so sagt Paashe wir sollten diese Matt nicht übershäßen; denn die Furht vor ihr ist {ädliher als die ganze Einrichtung, und hat man si daran gewöhnt, in dieser kaum noh zu befecitigenden Vereinigung ein Unternehmen zn. erblicken, das in folider Weise für den Konsum des größten Absatzgebiets der Welt sorgt und seinen wachsenden Bedarf decken muß, so wird in ihm feine besondere Gefahr für die Zuckerindustrie anderer Länder liegen. Daraus folgt natürlich nicht, daß wir nicht von den Amerikanern lernen und nit glei ihnen die Vortheile des großen Betriebs und Emen Vorgehens uns zu nuße machen sollten." Die Versuche einiger Unternehmer in Nebraska und Kalifornien, eine Rübenzucker-Industrie zu begründen und den Zuker selber und so billig zu erzeugen, daß sie mit den anderen Produktionsländern konfkurrieren können, werden nah Dr. Paasche’'s Meinung nicht zum Ziele führen, da der Boden sich niht für den Rübenbau eignet und es an billigen Arbeitskräften fehlt, wie sie dem deutshen Rübenbauer zur Verfügung stehen. In den Weststaaten lohnt nur der Betrieb, bei dem die wenigsten fremden Arbeitskräfte gebraucht werden; bei der großen Ausdehnung der Farmen is an eine baldige Ausdeh- nung der Nübenzuckerkultur- niht zu denken, zumal kein Ge- spann da is, welbes die Rüben von der meist isolierten Farm b:i dem gänzlihen Mangel an Chausseen zur Fabrik abfahren könnte. Ebenso hat auch die Féhrisation keinerlei Vortheile vor ibrer älteren Schwester in Europa voraus, zumal die Arbeitslöbne boch find und die Abfälle nicht genügend verwerthet werden können. Auch die Mittheilungen über die gedrückte Lage der Landwirthschaft, die sch mit fehr niedrigen Preisen begnügen muß, während die Zwischen- bändler und fapitalistishen Gesellschaften viel Geld verdienen, sind von hobem Interesse. Diese Angaben mögen genügen, um zur Lektüre dieses ebenso anziehend wie belchrend gescbriebenen Buchs anzuregen.

Für das Handwerk. eine Besprehung des Entwurfs des preußischen Handels-Ministers Freiberrn von Berlepsh zur Organi- sation des Handwerks und zur Regelung des Lehrlingswesens, von Hugo Böttger. Braunschweig, Verlag von Albert Limbach. Der Verfasser hat in einem im vorigen Jahr erschienenen Buch „Das Programm der Handwerker“ einen werthvollen Beitrag zur Drientierung in der Handwerkerfrage geliefert; es wurde darin cine Gesammtdarstellung der Handwerkerfrage in Bezug auf ihr Wesen und ihre Geschichte, in Bezug auf das bestehende Handwerkerreht und auf die Forderungen der Handwerker gegeben. Wir haben in Nr. 232 des „N.- u. St.-A.* vom 27. September 1893 darüber berichtet. Es tfonnten damals in dem Buch die neuen Vorschläge des preußischen Handels-Ministers noch keine Berücksichtigung finden, . doch {prach \ich der Verfasser, anknüpfend an frühere Neden des Staatésekretärs des Innern von Boetticher, für obligatorische Handwerkerkammern aus. In der oben angezeigten neuen Srift erörtert er die neuen Vorschläge. Er giebt darin eine Uebersicht über die Lage des Handwerks, bringt den Wort- laut des Entwurfs, erörtert dessen einzèlne Theile und giebt eine Zu- sammenstellung der über den Entwurf in Versammlungen, Zeitschriften und Zeitungen gefällten Urtheile. Er spricht fih gegen die Zwangs- Fachgenossenschaften aus, weil er meint, daß dadurch die freien Innungen aufgesaugt würden; wohl aber tritt er für die Schaffung von Handwerksfammern ein und ist im allgemeinen mit den Vor- {lägen des Handels-Ministers hinsihtlih der Gehilfenvertretung und der Regelung es Lehrlings8wesens einverstanden. Er zollt der Initiative des Ministers Beifall und fordert von den Hand- werkern, daß sie ihrerseits an die Reform Hand legen und gegebenea Falls Gegenvorschläge machen. In jedem Falle ift die kleine Schrift zur Orientierung über die s{chwebende Frage brauchbar, da sie bezügli der Stellungnahme der Oeffentlichkeit zu dem Entwurf viel Material enthält, das sonst nur zerstreut in Zeitungen zu finden ist. Die Stel- lungnahme des sachkundigen Verfassers wird, auch denjenigen interessieren, der anderen Ueberzeugungen huldigt.

Der läâändlihe Perfonalktredit. Sozialpolitische Studien von Dr. Eugen Jäger, Redakteur der „Pfälzer Ztg.". Pr. 5,60 #4 Verlag von Puttkammer u. Mühlbreht in Berlin. Das Werk bildet den [1V. Band der von dem Verfasser unter dem Titel „Die Agrarfrage der Gegenwart“ herausgegebenen Sammlung, ist aber in sih abgeschlossen und selbständig. Es behandelt eingehend den Kredit und das moderne Kreditwesen, den landwirthschaftlichen Wucher, die Viehleihe, die Vereinigungen und Hilfsmittel gegen den Wucher, die österreihische Wuchergefeßgebung, die deutshe Wucher- geseßgebung, wobei jedoch das neue Wudtergeseß noch niht berüdck-: nichtigt ist, die ländlihen Darlehnékassen-Vereine nach Naiffeisen die Reformthätigkeit von Naiffeisen und Schulze - Delitzsch, die Zentral - Darlehnskasse, Anwaltscbafts- und RNevisionsverband, landwirthschaftlihe Neben- und Untergenossenshaften, die Be- deutung der Darlehnskassen - Vereine, die Verbreitung der länd- lihen Darlehaskassen im Deutschen Reich, die Anstalten. für ländlihen Persfonalkredit in Oesterreich - Ungarn, den ländlichen Perfonalkredit in Frankreich, die ländlichen Darlehnékafsen in Italien. Werthvoll ist das Buch namentlich durch das beigebrahte reiche Material, welhes der Verfasser zur Beurtheilung der Kreditfrage ge- sammelt hat nicht nur aus wissens{haftlihen Werken, sondern aus den thatsächlihen Zuständen, die auf Grund offizieller Angaben dar- gestellt werden. Bei der Erörterung der Urfachen der landwirtb schaft- lihen Noth und der Mittel zur Abhilfe wird das Buch gute Dienste leisten und vielfahe Beachtung finden. /

Die Reform der Invaliditäts- und Altersver- sicherung, von Herman Gebhard, Direktor der Hanseatischen Versicherungsanstalt für Invaliditäts- und Altersversiherung. Preis 1 A Mainz, Verlag von J. Diemer. Der Verfasser erörtert die Frage, ob eine Beseitigung oder Umgestaltung des Systems der Beis- tragsentrihtung mittels Véarken autführbar, ob die jeßige Abgrenzung des Kreises der versicherungspflichtigen Personen aufrecht zu erhalten und ob eine Erhöhung der Leistungen des Gesetzes möglih sei. Das Markensystem erklärt er für unentbehrlich, wohl aber eine Ver- einfahung desselben für möglich. Ferner muß nach seiner Meinung der Kreis der Versicherungspflichtigen ausgedehnt werden auf die selbständigen Hausgewerbetreibenden und kleinen Betriebsunternehmer. Schließlich fordert der Verfasser bezüglich der Erhöhung der Leistungen des Gesezes die Errichtung einer fünften Lohnklafse für die hoch- geen Arbeiter, Betriebsbeamten, Schiffsoffiziere und Handlungs- gehilfen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 11 617, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien find am 21. d. M. gestellt 3548, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Die von dem Aufsichtsrath der „Nordstern“, Lebens- versiherungs-Aktiengesellshaft zu Berlin und „Nord- stern“, Unfall- und Altersversiherungs-Aktiengesell- {chaft von der Direktion vorgelegten Rechnungsabs{hlüsse für das Jahr 1893 werden als günstig bezeichnet. In der Lebens- \ geschloffen über 12 839 019 Æ Kapital und 5368,10 X jährliche Rente, und der Ver- sicherungsbestand belief fich Ende des Jahres auf 30303 Versiche- rungen über 119 042 656 Kapitalversicherungen und 121 101,10 4

versiherung wurden 2734 neue Nr ege S

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Rentenversiherungen. Die Jahresrehnung {ließt mit einem Ueber- chuß von 651 157,80 Æ gegen 575 652,54 Æ im Vorjahre. Jn der auf den 2. April d. I. festgeseßten Generalversammlung werden Di- rektion und Auffichtsrath die Zahlung von 145 000 A gleich 116 4 für jede Aktie an die Aktionäre und die Ueberweisung von 466 062,92 M an die am Gewinn betheiligten Versicherten beantragen bei STLIE der Gewinnreserve um 27557,84 4 Die Prämienreserve wächs: um 2294 564,68 auf 2452837496 In der Unfall- und Altersversiherung erhöhte sch die Prämien-Ein- nahme von 833 682,02 4A auf 974 641,70 Æ; die Bilanz schließt mit einem Ueberschuß von 141 903,27 #, welche die Zahlung der Marximaldividende von 10 °%/ der Einzahlung an die Aktionäre, gleich 75 Æ für jede Aktie, sowie die Zahlung einer Dioidende von 5 9% an die am Gewinn betheiligten Versicherten gestattet. Der Kapital- reservefond steigt auf 181157 Æ# der Nisiketeservefond auf

81801 A, die Prämienreserve auf 1688630 Æ die Prämien-

überträge auf 212 790 : j

Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher Preisberiht vom 22. Februar 1894.) Der Kohlen- und Roheisenmarkt find andauernd fest. Für Fertigfabrikate hat sih eine wesentliche Besserung noch nit an eabink. (Berehnung in Mark für 1000 kg und, wo nit anders bemerft, ab Werk.) oblen und Koks. 1) Gas- und Flammfkoblen: Gasfohle für Leuhtgasbereitung 10— 11,00, Generator- ohble 8,50 9,50, Gasflammförderfohle 8,50 9,50; 2) Fett- kohlen: Förderkoble 7,50—8,50, melierte- beste Koble 8,50 —9,50, Kokskohle 6—7,00; 3) Magere Kohlen: C ertoble 7—S8, melierte Kohle 8—10, Nußkoble Korn 11 (Anthracit) 18,00—20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13,40—14,50, Hochofenkoks 11, Nußkfoks, gebrochen 11—15; 5) Briquetts 850—11,00. Erze: 1) Nob- spath 7,50—7,80, 2) Geröfteter. Spatheisenstein 10,50—11,00, 3) So- morrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) Nafiauischer NRothbeisenstein mit ca. 50 % Eisen 8,50—9,00, 5) Rasenerze franco —,—. Roheisen: 1) Spiegeleisen Ta 10—12#/4 Mangan ò1, 2) Weißstrab- liges Qualitäts-Puddelrobeisen : rheinisch-westf. Marken 45,00—46,00, Siegerländer 43, / 3) Stahleisen 46, 4) Engl. Bessemereisen ab Vers\chiffungshafen —,—, 5) Spanisches Befsemereisen Marke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) Deutsches do. —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchs\telle 46,00, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 35,20, 9) Englisches Roheisen Nr. 111 ab Ruhrort 55,00, 10) Lurem- burger Gießereieisen Nr. ITT ab Luxemburg 43,00, 11) Deutsches Gießereieisen Nr. T 62, 12) do. Nr. IT —, 13) do. Nr. 11 53, 14) do. Hâmatit 62, 15) Spanisches Hämatit Marke Mudela ab Rubrort 69—70. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 100—105. Bleche: 1) Gewöhnlihe Bleche 120—135, 2) Kefselblehe 150—165, 3) Fein- blehe 125—13%s. Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahl- walzdraht —,—.

Der Verwaltungsrath der Bergish-Märkishen Bank beshloß nah dem Antrage des Vorstandes, der auf den 10. April d. I. einzuberufenden Generalversammlung für das Geschäftsjahr 1893 nah den bisher üblichen Abschreibungen und reihlichen Rückstellungen die Vertheilung einer Dividende von 79/9, wie in den Vorjahren, vor- zuschlagen. | S

Die Königlich bayerishen Staatsbahnen verein- nahmten im Januar d. I. 7570807 (+ 702 327)

Der Aufsichtsrath der deutshen Damvfschiffahrts- Gesellschaft „Kosmos“ in Hamburg beschloß, bei reichlichen Abschreibungen eine Dividende von 7 2% für 1893 zur Vertheilung zu

bringen.

Magdeburg, 22. Februar. (W. T. B.) Zudckerberiht. Kornzucker extl.,, von 92 °%/ —,—, neue 13,80, Kornzucker exfl. 88 9/9 Rendement —,—? neue 13,10, Nachprodukte exkl., 75 9/6 Rende- ment 10,60. Ruhig. Brotraffinade I. 26,00, Brotraffinade Il. 25,79, Gem. Raffinade mit Faß 26,25, Gem. Melis 1., mit Faß 24,759. Ruhig. NRohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 13,123 Gd., 13,30 Br., pr. März 12,927 Gd., 12,97ck Br., pr. April 12,877 Gd., 12,90 Br., per Mai 12,90 Gd., 129 Br. Still.

Frantktfurs a. M, 22. Februar. (W. T. B) Die „Fril. Ztg.“ meldet aus Nom- Die Steuererhö hung trifft auch die in ausländishem Besiß befindlihe Rente. In 4 9% fteuer- freie Titres soll nur die 5 9% Rente umgewandelt werden. In 47 9% innere Obligationen werden alle von der Regierung garantierten ausloosbaren oder in bestimmten Ter- minen Alitzabbavei Titres und Eisenbahn-Obligationen, sowie die ehemals päpstlihen Anleihen umgewandelt. Von der Steuererhöhung befreit bleiben die Aktien und die direkten Obligationen der Eisenbahn- Gesellschaften.

Wie demselben Blatte aus London gemeldet wird, hat die Regierung von Guatemala die Suspendierung der Zahlung auf die ausländishe Schuld angezeigt wegen der Depression des Silbers und der Schwierigkeit der Beschaffung von NRimessen.

Leipzig, 22. Februar. (W. T. B.) Kammzuge-Termin- handel. L Plata Grundmuster B. per Februar“ , per März 3,40 Æ, per April 3,424 4, per Mai 3,45 4, ver Juni 3,590 4, per Juli 3,50 #, per August 3,5925 #, per Sevtember 3,95 H, per Oktober 3,575 #, ver November 3,60 4, ver Dezember 3,60 Æ Umsay 25 000 kg.

Bremen,- 22. Februar. (W. T. B.) Börsen-S{lußkbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer E Börse.) Stetig. Lokc 4,85 Br. Baumwolle. Shwach. Upland middling, loko 395 §. Schmalz, Fest. Wilcox 404 4, Armour shield 40 Z, Cudahy 414 4, Fairbanks 35 4. Speck. Fest. Short clear middl. loko 364, Februar - Abladung 36. Taba. Umsatz: 100 Kisten Seedleaff, 324 Packen AÄAmbalema, 3000 Paten St. Felix.

Wien, 22. Februar. (W. T. B.) Der Generalrath der Oesterreichish-Ungarishen Bank genehmigte den Entwurf des zwischen den Finanz - Ministerien beider Neichshälften und der Oesterreichisch - Ungarishen Bank abzuschließenden Uebereinkommens wegen der Einlage von Zwanzigkronenstücken durch die Finanz- Ministerien bei der Bank, während dieser die Ueberlassung von Silberkurantgeld und Banknoten zur Einziehung der Staatsnoten

obliegt.

23. Februar. (W. T. B.) Die Brutto - Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 4. Woche (vom 22. Januar bis 28. Januar 1894) 200 010,42 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 54 609,17 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 28. Januar 1894) betrugen die Bruttoeinnahmen 702 420,11 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 184 484,92 V:

London, 22. Februar. (W. T. B.) Die Bank von England hat heute den Diskont von 23 9/6 auf 2 9/6 herabgeseßt.

An der Küste 1 Weizenladung angeboten.

96%/0 Javazucker loko 153 ruhig, Rüben-Rohzucker loko 13F fest. Chile-Kupfer 414, pr. 3 Monat 4111/16.

Liverpool, 22. Februar. (W. T. B.) (Offizielle Notierungen.) American good ordin. 315/16, do. low middling 4!/16, do. middling 4/16, do. good middling 45/16, do. middling fair 4#, Pernam fair 4/16, do. good fair 45, Ceara fair 44, do. good fair 47/16, Egyptian brown fair 4/16, do. do. good fair 418/16, do. do. good 5}, Peru rough good fair 511/16, do. do. good 58/16, do. do. fine 63/16, do. moder. rough fair 411/16, do. “do. good fair 5, do. do. good do. \mooth fair 4}, do. do. good fair 47/16, M. G. Broah good 4§, do. fine 42, Dhollerah good 3#, do. fully good 33, do. fine 315/16, Oomra ood 3è#, do. fully good 32, do. fine 315/16, Scinde good 3, Bengal fully ood 3}, do. fine 3}. :

Bradford, 22. Februar. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, besser; Mahairwolle fest. In Garnen mäßiges Geschäft, n Abngión fester. In Stoffen mehr Geschäft.

Se Aci: 22. Februar. (W. T. B.) Die Verwal- tung der Zentralagrarbank reite dem Finanz-Ministerium einen Plan für die Liquidation der Bank ein. i

__ Amsterdam, 22. Februar. (W. T. B.) . Die Nieder- En L Ge Bank hat heute den Diskont von 3 auf 23 % hberab- ge!eßt.

Java - Kaffee good ordinary 52. Bankazinn 433,