1894 / 48 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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gement zu treffen, wona für die Schüler der Anstalten-ein Gottesdienst ibrer Konfession veranstaltet is, damit weder eine Störung der firhlihen Interessen, noch der gewerblichen Fortbildungsinteressen ein- tritt. Wesentliß niht gelungen if es uns in den größeren und größten Städten. Aber ih möchte die Hoffnung nit aufgeben, daß es auch dort möglih ift, die kirchlichen Interessen und Unterrichts- interessen zu vereinigen. Jh würde das besonders darin finden, wenn für die Schüler der großen Schulen ein besonderer Gottesdienst ein- gerihtet würde, den fie dann unter Führung ihrer Lehrer besuchen. Das leßtere würde ih für außerordentlichß wünschenëwerth halten. Wenn wir eine Einrichtung hätten, wonach die zahlreichen Schüler der großen z. B. in Berlin bestehenden Schulen unter Führung ihrer Lehrer den besonderen Gottesdienst besuchten, so glaube ich, würde auch für den firchlihen Sinn und das fkirchliche Interesse mehr geschehen, als wenn man nichts weiter thut, als daß man während des Hauptgottesdienstes den Unterricht ausfallen läßt und es den betreffenden Schülern überläßt, ob sie in die Kirche hin- eingehen wollen oder niht. (Sehr richtig!) Ist diefer Weg zu be- schreiten, und können wir zu diesem Ziel kommen, fo glaube ich, wird die Absicht, die ih fehr energish mitverfolge, den kirchlichen Sinn nicht zu unterdrücken, (Bravo!) nicht zu kurz kommen.

Wenn dieser Weg gelingen foll, brauhen wir allerdings Zeit, und ich bin mit dem Abg. von Schenckendorf der Meinung, daß, wie die Dinge augenblicklich liegen, der Versuch gemaht werden sollte, eine Ausdehnung der Uebergangsfrist für einige Jahre zu bewirken. Würde man sich sagen müssen: man weiß bestimmt, daß es nicht zum Ziel führt, dann würde es sicher sein, daß ein anderer Weg gewählt werden muß, der \{ließlich in feiner anderen Weise zu finden wäre, als durch Aenderung des Geseßzes. Ich würde fehr ungern zu einer Aenderung des Gesetzes übergehen: erstens, weil wir es vor nicht langer Zeit erlassen haben, und weil man sih die Schwierigkeiten auch damals alle vergegenwärtigt hat, wie sie jeßt vorliegen. Man hat damals die Hoffnung gehabt, daß es Wege geben würde, diese anscheinend niht leiht zu verein- barenden Interessen zu vereinigen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß sie noch gefunden werden. Deshalb glaube ich allerdings auch, daß der Weg, den Herr Abg. von Schenckendorff vorgeschlagen hat, versucht werden muß. Ich werde meinerseits bemüht sein, das zu thun.

Nun, meine Herren, gestatten Sie, taß ih mich mit einigen Worten noch zu den Bemerkungen des Abg. Beumer wende. Er hat die Aufforderung an mich gerichtet, dafür zu sorgen, daß die Bestim- mungen, die der Bundesrath bezüglih der Beschäftigung der jugend- lichen Arbeiter in Walz- und Hammerwerken erlassen hat, abgeändert werden, um dem Uebelstande entgegen zu treten, der sich darin gezeigt hat, daß jugendlihe Arbeiter aus den Fabriken in einer sehr großen Zatl entlaffen sind. Meine Herren, ich erkenne mit ihm an, daß ein Mißstand in dieser Beziehung sh herausgestellt hat, und das liegt namentlich in der Vorschrift, daß Pausen * nah einer bestimmten wiederkehrenden Zeit gewährt werden und daß über die Gewährung dieser Pausen eine Liste zu führen sei. Das is} für manche dieser Werke eine Forderung, die allerdings, wie mir scheint, nicht erfüllt werden kann ohne ernste Gefährdung des Betriebes und ohne Ueberlastung derjenigen Vorarbeiter, die mit der Kontrole der jugendlihen Leute beauftragt find. Wenn er nun aus den hervor- getretenen Mißständen geschlossen hat, daß die bestehenden Vor- schriften lediglich von Juristen auêgearbeitet seien und dabei sich auf einen Vorfall bezog, daß ein Assessor an verkehrter Stelle von Mannes- mann-Röhren gesprochen hat, so kann ih ihm doch darin niht Recht geben. Diese Vorschriften sind niht von Juristen ausgearbeitet worden, sondern von Technikern ; daß sie nicht in allem gleich das Richtige ge- troffen haben, will ich nicht bestreiten. Man muß aber auf der an- deren Seite auch zugeben, daß in industriellen Kreisen die Neigung doch nicht ganz selten ist, die Bestimmungen, welche die Gewerbe- ordnung über den Arbeitershuß gegeben hat, nach Möglichkeit leiht zu nehmen. Ich seße in keiner Weise einen bösen Willen dabei vor- aus; ich bin weit entfernt, die krassen Vorwürfe, die man der În- dustrie auf diesem Gebiete macht, zu theilen. Jch kenne sie viel zu gut und viel zu lange, um darin einzustimmen; aber daß es eine Anzahl von Betrieben giebt, die ihrerseits geneigt find, in ihren Betrieben die Bestimmungen der Gewerbeordnung über Arbeiters{hutz niht oder möglich# wenig zu befolgen, ist eine Thatsache, die außer allem Zweifel liegt, und solhen gegenüber wird es immer noth- wendig sein, daß man Vorschriften trifft, auchß wenn fie ihnen nicht gefallen.

Also, meine Herren, ih kann in Aussicht stellen, daß ih meiner- seits versuchen werde, auf eine Aenderung dieser Vorschriften binzu- wirken. Es haben Untersuhungen an Ort und Stelle stattgefunden ; es sind meine Kommissare und Kommissare aus dem Neichëzamt des Innern bemüht gewesen, die Verhältnisse in den betreffenden Fabriken genau zu fstudieren und sich mögli flar zu werden, was von diesen Bestimmungen als wirksam zu erhalten ist, und die belästigenden Seiten wegfallen zu lassen. Jch werde also meine Zusage erfüllen und bestrebt sein, daß diese Gründe, die zu einer Ueberlastung der jugend- lihen Arbeiter geführt haben, in Wegfall kommen. (Bravo!)

Wenn dann der Abg. Beumer seinerseits wieder zurück- gekommen ist auf den Wunsch, eine Vermehrung der Mittel für das gewerblihe Unterrihtêwesen herbeizuführen, so weiß er und das Haus, daß ich auf dem Standpunkt stehe, daß der ge- werblihe Unterriht ein so wichtiges Moment is , daß der Staat nicht versäumen darf, dem gegenüber seine Verpflihßtungen zu erfüllen. Meine Herren, die preußishe Staatsregierung hat von jeher auf dem Standpunkt gestanden, daß das Fah- und Fortbildungsschul- wesen nit allein Sache der Gemeinden sein kann. Dieser Grundsay ift von jeher festgehalten worden in Uebereinstimmung mit der Landes- vertretung; es wird von ihm auch niht abgewichen werden. Daß wir in diesem Jahre noch nicht dazu gelangt sind, weitere Mittel in den Etat einzustellen für den gewerbliheà Fortbildungs\hulunterricht, liegt, wie Sie wissen, an der Ungunst der Finanzlage, und unter den vorliegenden Verhältniffen muß ih mih doch {on sehr befriedigt darüber erklären, daß es uns weuigstens gelungen ist, den einen wihtigen Punkt zu erreichen, nämlih die Erhöhung des Durh- schnittsgehalts der an den Baugewerkshulen angestellten Lehrer. Es ist zu diesem Zweck ein Betrag von etwa 100 0009 A mehr bewilligt worden als bisher, und damit wird einer der Wünsche, die ih glaubte im vorigen Jahre voranstellen zu müssen, befriedigt. Im übrigen haben wir im Facunterriht keine besonders großen Erfolge zu ver- zeihnen. Immerhin haben wir eine Baugewerks{chule neu bekommen,

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und ist. der Uebergang der Eisenhüttenshule in Duisburg auf den Staat auch möglich geworden. Ich hoffe, daß, nahdem somit in diesem Jahre geschehen ift, was nah Lage der Verhältnisse mögli war, die Verhältnisse sich bessern werden. Jh werde unter allen Um- ftänden bestrebt sein, das meinige dazu zu thun, daß die Aus- gaben für den Fortbildungeunterricht den wachsenden Bedürfnissen entsprehend wachsen.

Nun, meine Herren, der leßte Herr Vorredner hat auf die Konsumvereine hingewiesen, und ih kann seinen Bemerkungen gegen- über ja nit in Abrede stellen, daß dur diese großen Konsumvereine, die die Neuzeit uns gebracht hat, viele kleine Existenzen erschüttert und gefährdet werden. Dieser Thatsache kann man sih nicht entziehen. Es sind Klagen ja vielfach darüber erhoben worden, niht nur bej mir, sondern sie sind ja auch im Reich, im Reichstag und in Petitionen an die Reichsregierung zur Sprache gekommen, und die Regierungen haben si bisher auf den Standpunkt gestellt, daß fie alles zu vermeiden haben, was nah geseßliher oder nah Verwaltungsthätigkeit hin eine Bevorzugung dieser Konsumvereine gegenüber den einzelnen industriellen Unternehmern bedeuten würde. Diese Grenze s\orgfältig festzuhalten, wird auch mein Bestreben unter allen Umständen sein. Es is mir niht bekannt, daß staatlihe Aufträge vorzugsweise an Konsumvereine gegangen find; ich weiß nicht, woher der geehrte Herr Vorredner diese Nachricht hat. Diese Klage ist mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen, und ich kann nur sagen, aus meinem Ressort liegen folche Dinge nicht vor. Jh möchte es aber auch bezweifeln, daß das in anderen Ressorts der Fall ift. Es fönnte sich wohl nur um den sogenannten Offiziers- und Beamtenverein handeln. Ih möchte aber nicht annehmen, daß staatlihe Verwaltungen überhaupt bei diesen Vereinen etwas bestellt haben, weil es meines Wissens eine Vorschrift ist, daß nur Mitglieder des Vereins bei diesen Konsumvereinen kaufen können, und ein \taatlißes Ressort nicht Mitglied weder des Militär- noch des Beamtenvereins ist. Es kann sih also nur um einzelne Perfonen handeln, aber kaum um Staats- aufträge. Also, meine Herren, ich kann nur wiederholt die Erklärung abgeben: ich werde nach Möglichkeit dafür sorgen, daß eine Bevor- zugung dieser Konsumanstalten vor den Einzelbetrieben nit statt- findet. Im übrigen wird man kaum so. weit gehen fönnen, die Sreiheit des einzelnen so weit zu beshränken, daß man ihn hindert, sih mit scinen Genoffen, Freunden oder Mitbewohnern zusammenzu- thun, um sih auf dem Wege des direkten Bezuges die verschiedenen Artikel, die er zu seinem Leben und zu seinem Wirthschaftsbetriebe braudt, billiger zu beshaffen. Ich glaube nit, daß man so weit wird gehen wollen, auf diese Weise einen Einschnitt in das Genossenschafts- wesen zu machen und Bezüge von bestimmten Waaren aus den Kon- sumanstalten, die ja zum großen Theil auf genossenscaftlitem Wege betrieben werden, auszuschließen.

Abg. Herold (Zentr.) emvfiehlt, beim Kalisyndikat* die Kon- sumenten nit zu benahtheiligen; der Landwirthschaftsgesellshaft seien bessere Bedingungen gewährt als z. B. dem westfälischen Bauernverein. Er bittet, in Zukunft den Landwirthschaftskammern eine Einwirkung zuzuweisen. i

Minister Berlepsch:

Meine Herren ! Jch bitte den Herrn Vorredner, mir nachzusehen, wenn ih im gegenwärtigen Augenblick auf seine Bemerkungen nit antworte. Erstens sind sie ja eigentlih zum Berg-Etat gehörig, oder zu der Berathung des Gefeßes, das dem Hause vorliegt, über die Auf- findung und Gewinnung der Kalisalze. Zweitens aber das ist für mich der wichtigste Grund bin ich über die Bestimmungen der Verträge, die mit den einzelnen Gesellshaften seitens des Syndikats abges{lossen wurden, völlig unorientiert. Ob die Thatsachen ganz rihtig find, die er uns hier vorgeführt hat ih weiß niht, ob er selbst bei diesen Abschlüssen betheiligt is —, oder ob vielleiht ein Irrthum vorliegt, das weiß ich alles nit; denn diese Verträge werden nit von mir abges{lossen, sondern von dem Syndikat in Staßfurt. Gott sei Dank! Wenn ich erst so weit wäre, daß ich alle solhe Verträge auf Kalifalze und auf Kohlen, die wir abzuschließen haben, hier in Berlin abschließen müßte, dann würde ich bedauern, in Ihren Sitzungen nicht anwesend sein zu können, fondern ih würde zu Hause sißen und mit den verschiedenen Konsumenten über die Preise der Materialien mich verständigen müssen, die fie von mir beziehen wollen.

Diese Verträge werden vom Syndikat abgeschlossen, auf dessen Geschäftêgebahren ich doch [höchstens einen sehr indirekten Einfluß in so fern habe, als die fisfalischen Wkke in diesem Syndikat vertreten sind und, ich glaube, ein Fünftel der Stimmen bei der Preisfestsezung besißen.

Im übrigen steht in dem Syndikat eine Gesellshaft den land- wirthschaftlihen Vereinen, als anderen Gesellshaften, gegenüber ; sie machen ihre Verträge; wenn sie ihnen gegenseitig niht gefallen, kommen sie nit zu stande. Diese Verträge haben aber den betreffenden Interessenten bis jeßt, soviel ih weiß, ganz gut gefallen. Jh habe noch nit eine Klage darüber gehört, ganz besonders nicht von den Bauernvereinen in Westfalen und Schlesien, auch niht von der Landwirthschaftsgesellshaft. Es lag einmal die Gefahr vor, daß das Syndikat mit der Erhöhung des Grundpreises für Kainit vorgehen wollte; die Gefahr ift beseitigt, es sind neue Vertragsabschlüsse jetzt eben zu stande gekommen, und daraus habe ich doch mit einem ge- wissen Recht den Schluß zu ziehen, daß die beiden Parteien si über ihre gegenseitigen Interessen in der rihtigen Weise verständigt haben.

Aber, wenn der Herr Vorredner wünscht, daß über diese Sache noch weiter verhandelt wird, werde ih, wie gesagt, zu einer anderen Zeit, wenn der Berg-Etat zur Berathung steht, gern bereit fein, mir das nôthige Material zu beschaffen, um ihm dann auf seine Fragen spezielle Antwort ertheilen zu können.

Abg. Dr. Jrmet (kons.): Jn den vereinigten Berliner Kreis- synoden haben nit bloß die Positiven, sondern auch die Liberalen si gegen den Fortbildungsunterriht am Sonntag erklärt. Der Minister will nur den Zeichenunterriht am Sonntag stattfinden lassen. Dazu reicht die Zeit von 8 bis 10 Uhr Vormittags aus; allerdings könnte der Unterricht nur im Sommer stattfinden. Einen besonderen Gottesdienst für die Fortbildungsshüler einzuführen, widerspriht dem evangelischen Geiste, der für Jedermann die Möglichkeit zum Besuch des Hauptgottesdienstes verlangt; dieser beginnt seit alten Zeiten um 10 Uhr. Manche Leute meinen übrigens, daß die Fortbildungs\chulen gar nihts taugen. Wenn von Amtswegen am Sonntag Unterricht ertheilt wird, so leidet dadurch das Anschen der Sonntagsrube. In Hessen hat man z. B. in Mainz, Darmstadt und Gießen den Fort- bildungsunterricht auf die Wochentage verlegt ; dieses Opfer könnten die Meister wohl für Lehrlinge und Gesellen bringen. Dann wird auch der Unterricht obligatorisch werden können, was beim Sonntags- unterriht niemals der Fall sein wird.

für Handel und Gewerbe Freiherr von

Abg. Freiherr von Zedliß (fr. kons.): Nah dem Vorschlage des Vorredners würde der Zeichenunterricht nur im Sommer ertheilt werden können; der obligatorishe Wochentagsunterriht is zur Zeit unerreihbar. Deshalb sollten die kirchlichen Instanzen durch Hinaus- schiebung des Hauptgottesdienstes entgegenkommen. Redner bittet R für den gewerblihen Unterricht finanziell beffer zy

Abg. Reichardt (nl.) lenkt die Aufmerksamkeit auf die Ver- unreinigung der Elbe durch die Abwäfser des Mansfelder und des Kalifalz-Bergbaues, die das Wasser ungenießbar und auch gewerblih unbenußbar machten. :

Minister für Ber lep\ch:

* Meine Herren! Den leßten Appell des Herrn Vorredners kann ih nur dahin beantworten, daß ih in dieser Richtung immer thätig gewesen bin, das Mögliche zu thun, um der Beschwerde der Stadt Magdeburg abzuhelfen. Es fragt sich eben, was nothwendig und was möglich ift. Der Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß an anderen Stellen unserer Monarchie die Wasserläufe geschüßt werden, dadurch daß man, wenn es nicht anders geht, die betreffenden Fabriken {ließt. Es ist ein großer Unterschied, ob ich in der Lage bin, einen bisher reinen Flußlauf durch Schließung einer Fabrik rein zu erhalten, oder ob ich ein Gebiet vor mir ‘habe, wo es sich um Tausende von Fabriken und Hunderttausende von Menschen bandelt, die von der Arbeit in diesen Fabriken leben.

Ich habe mir bereits gestattet, im vorigen Jahre darauf hin- zuweisen. Diese Frage ist jeßt so ungemein \{chwierig, weil sie eine langjährige Entwickelung hinter sch hat. Stände man vor etwas Neuem, vor der Frage, das Elbwasser reinzuhalten vor den neu ent- stehenden fabrikatorischen Anlagen, so läge die Sache ganz anders; aber Jahrzehnte lang, 20, 30, 40, 50 Jahre hat man die Verunreini- gung der betreffenden Flußläufe, der Elbe und ihrer Nebenflüsse ge- {ehen lafsen, hat eine große Industrie entstehen lassen, und die beute mit einem Strich todt zu machen, is eine ganz unmöglihe Sache. Ich möchte do darauf hinweisen, wenn man sagt: die Kalifabriken sind cs im wesentlichen, die hier den Schaden machen, und durch die Vorschrift, daß sie ihre Abwässer reinigen, is die ganze Sache ab- gestellt ja, meine Herren, daran gerade #ößt ih das Unternehmen bis jeßt, daß bisher noch feine Mittel gefunden sind, welche die Fällung dieser Fabrikwässer ermöglichen, ohne Kosten zu erfordern, die den Bestand der Fabriken gefährden und ihr Fortbestehen in Frage stellen. Jh habe mir im vorigen Jahre gestattet, hier Zahlen zu nennen. Wenn der Herr Vorredner sich auf das Gutachten cines Technikers berufen hat, der angegeben habe, daß die Fällung mit Kalk ein einfaches und wirksames Mittel wäre, so kann ih dem gegenüber nur sagen: auf solche einfahe Mittel find wirkli andere Leute auch schon gekommen; sie sind nur zu der Ueber- zeugung gekommen, daß damit das Gewollte absolut nit er- reiht werden kann. Die fiskalishe Verwaltung in Staßfurt ist unausgeseßt bemüht gewesen, neue Mittel zu finden, um die Reinigung der Abwässer zu finden. Noch ist es nicht in ausreihendem Maße ge- lungen. Ich gebe ihm aber gern die Zusicherung, daß ih die Ver- pflichtung anerkenne, unausgeseßt zu suchen, ob es einen Weg giebt, und selbs mit Kosten, wenn sie nicht zu hoch gehen die Reinigung dieser Abwässer herbeizuführen.

Meine Herren, ih muß nochmals . darauf aufmerksam machen, es handelt sfich garnicht um die Interessen der Kalifabriken, sondern es handelt sich um die kolossale Zahl der Konsumenten, die abhängen von dem Bestande der Kalifabriken, im wesentlihen um unsere Landwirthschaft. Wenn Sie dazu übergehen, diesen Fabriken ihre Thätigkeit zu verschließen, so verschließen Sie der deutschen Landwirthschaft den Bezug eines Düngemittels, ohne das sie beute zu leben nit mehr in der Lage ist. Also es liegen wirkli erstaunlich große Interessen vor, und sogern ih zugebe, daß die Interessen der Stadt Magdeburg auch erstaunlih große sind, so kann man bier eben nur dur sorgfältiges Abwägen, durch langsames und überlegtes Vor- gehen den Versuh machen, diesen Uebelständen abzuhelfen: Eine Ab- hilfe ist in der allernähsten Zeit möglih. Das ist die Beseitigung der Salzzuflüsse, die seitens der Mansfelder Bergwerke durch die be- kannte Katastrophe verurfaht sind; diese Zuflüfse werden in Zukunft wegfallen, weil jeßt die Expropriation des falzigen Sees bewirkt ift. Es haben Vorarbeiten stattgefunden, die Wasser dieses Sees über Tage zu ent- fernen und es wird dahin kommen, daß in Zukunft die dur Sal;- lager durchsickernden Wasser des Salzsees nicht mehr der Elbe zuge- führt werden. Also diese Kalamität der Versalzung des Wassers wird im Laufe des Jahres voraus\ichtlich zu Ende sein. Hinsichtlich der Zuflüsse der Kalifabriken kann ich nur die abermalige Zusicherung geben, daß wir nah Möglichkeit dahin streben wollen, die Kalamität, die sich hier zeigt, zu beseitigen.

Der Herr Vorredner hat tarauf hingewiesen, daß es doch die Verpflichtung der Staatsregiz-rung sei, der Stadt Magdeburg zu helfen, weil sie ihr die Verpflichtung auferlegt habe, Nieselfelder anzu- legen und die Fäkalien niht in die Elbe zu leiten. Diese Vorschrift würde erlassen werden müssen ganz abgesehen von allen weiteren Ver- unreinigungen der Flüsse, umsomehr, als jeßt die Gefahr der Ver- breitung der Cholera dur die Flußläufe eine viel klarere geworden ist, als das bisher der Fall war. Also das würde unter allen Um- ständen gefordert werden müssen, daß die Zuflüsse der Fäkalien aus den großen Städten in die Elbe in Zukunft niht mehr stattfinden, und in dieser Beziehung hat meines Erachtens die Stadt Magdeburg kein Necht abzurechnen und zu verlangen, daß ihr auf der anderen Seite etwas dafür gewährt wird. Jch kann auch nur die früher ab- gegebene Bemerkung wiederholen: ih glaube, es wäre seitens der Stadt Magdeburg rihtig gewesen, wenn sie im Laufe der vergangenen Jahre sich klarer vergegenwärtigt hätte, daß eine große Stadt mit einer Bevölkerung von 200000 Einwohnern den Bezug ihres Trinkwassers niht aus öffentlihen Zuflüssen nehmen kann. So haben si die Verhältnisse nah und nah entwickelt und man hätte wohl dort etwaê lebhafter bemüht sein können, nach Quellgebieten zu suchen, um den Wasserbedarf der Stadt an anderer Stelle zu deken. Das ist neuer- dings eingeleitet worden, und ih hoffe, daß si hier eine Möglichkeit ergeben ‘wird, um eine genügende Wasserversorgung für Magdeburg zu erhalten. Jh habe den Herren Vertretern der Stadt bereits mündlich in Aussicht gestellt, daß, soviel an mir liegt, der Stadt Magdeburg die Ausführung der Wasserversorgung nah Möglichkeit erleihtert werden wird.

Abg. Engels (fr. konf.) empfiehlt eine Einschränkung der Konsum

vereine. ; j , Abg. Sch all (konf.) protestiert gegen die Vorwürfe, daß die evangelishe Kirhe \ich dem Fortbildungsunterriht starr entgegen

Handel und Gewerbe Freiherr von

E hätte. Die Forderung, in Berlin den

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nterrihts wegen zu verlegen, fei ein unberehtigter Eingriff in die Selbständigkeit der evangelischen Kirche, die durchaus nicht dem Fort- bildungsunterriht hindernd entgegentreten wolle; dafür sorge [hon die Laienvertretung in der Kirhe. Ein besonderer Gottesdienst für Fortbildungëshulen wäre fein geeigneter Ausweg. Die Zeit von 74 bis 93 Uhr Vormittags im Sommer, von 14 bis 3f Uhr im Winter wäre durchaus geeignet zum Zeichenunterricht.

Abg. Shmidt-Steglißz (kons.) bält es für zweckmäßig, den Zeichen- unterriht an jedem zweiten Sonntage stattfinden zu lassen, - allen anderen Fortbildungsunterriht aber an den Abenden der Wochen- tage. Man könne dem fleinen Handwerker niht zumuthen, seinen Lehrlingen einen halben Wochentag frei zu lassen für den Fort- bildungëéunterriht. Redner empfiehlt besonders die Einrichtung neuer Baugewerksshulen und sonstiger gewerbliher Schulen in den Pro- vinzen, die sie noch nicht haben. Denn an akademish gebildeten

ersonen sei ein Ueberfluß vorhanden, während es an tehnisch ge- ildeten Kräften fehle, deren Heranziehung doch der Staat, wenn er ih E Es Industriestaat entwickeln wolle, sih angelegen ein laffen müßte. i; ! Abg. Stößel (Zentr.) erklärt sih gegen eine Beeinträchtigung der firhlichen Interessen durch den Fortbildungsunterricht.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Die Lehrlinge werden, namentlich in den feinen Städten, noch zu Hausarbeiten angehalten, sodaß si wohl ues in der Woche einige Stunden für den Zeichenunterricht finden lafjen. Á i _ Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Nicht bloß der Zeichen-, sondern auch der Modellierunterriht muß am Sonntag bei Tages- licht stattfinden; das hat der Minifter auch anerkannt. Die evan-

gelische Kirche hat ihren Hauptgottesdienst nicht immer um 10 Uhr egonnen; er fing früher um 9 Uhr an; er fängt au jeßt um 10, 105 oder 11 Uhr an. Die Stadt Berlin «wollte den besonderen Gottesdienst für die Fortbildun oster selb bezahlen, aber die kirhlichen Behörden verhielten f ablehnend. Ein Aufschub ist das Mindeste; aber man follte lieber radikaler vorgehen, denn wenn nach dem Ablauf der neuen Frist die Orthodoxen ebenso am Regi- ment sind, dann steht man A demselben Punkt wie jeßt. Herr Schall hatte fein Recht, im Namen der evangelishen Kirche zu sprehen.“ Wenn der Fortbildungsunterriht gestört wird, dann wird es vielen Leuten abgeschnitten, sih zu höheren sozialen Stellungen auf- zuschwingen. :

Abg. Krawinkel (nl.): Sonntags seien niht nur die Werke der Liebe, sondern auch die der Noth zugelassen, und die Noth des Handwerks habe namentlich zum Be g eran eführt. Uebrigens sei man in Bezug auf die Fahshulen niht nur stehen ge- blieben, sondern zurückgegangen, indem z. B. die Baugewerksschule in Köln in ihrem Bestehen gefährdet sei. Die Vorschriften über die Be- schäftigung jugendliher Arbeiter seien von jungen - Beamten aus- gearbeitet, die bei ihrem häufigen Wesel im Amt nicht allen Forte schritten der industriellen Entwickelung folgen könnten. Man sollte Aen Dingen lieber die Mitwirkung der Berufsgenossenschaften suchen.

Abg. von Schenckendorff (nl.) entnimmt aus dem Gange der Debatte die Hoffnung, daß es doch noch möglih sein werde, zu einer Verständigung zu gelangen. _ :

Abg. Dr. Ser (konf) hofft, daß die Verständigung nicht auf

Kosten der evangelishen Kirche erfolgen werde.

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2.

D et CERAEA mehr Geld in den Etat einzustellen; dazu müsse der Staat eld haben. Alle Parteien würden diesen Aufwendungen zustimmen, da folhe Schulen nah dem Zugeständniß des Ministers Sabe des Staats seien. Minister Berleps\ch: Meine Herren! Nur einige wenige Worte. Ueber meine Siellungnahme in Betreff der Mittel, welche der Staat für das ge- werblihe Fortbildungsshulwesen verwenden sollte, habe ich mich im vorigen Jahre fo deutlih ausgesprochen, daß ih glaube, ich habe nit nöthig, noch etwas hinzuzufügen. Ih möchte nur gegen ein Zitat Verwahrung einlegen, daß der Herr Vorredner soeben aus meiner vorhin gehaltenen Rede machte. Er meinte, ih bätte gesagt, es sei festzuhalten, daß das *Fah- und gewerblihe Fortkädungss{ulwesen niht Sache der Gemeinden, sondern Sache des Staats sei. Meine Herren, .ih habe gesagt, es ist nicht allein Sale der Gemeinden, fondern auch Sache des Staats; darin liegt ein sehr wesentlicher Unterschied. Damit in dieser Beziehung für die Zukunft kein Irrthum entsteht, habe ih geglaubt, diese kleine Berichtigung vornehmen zu müssen. Die Besoldungen des Ministeriums werden hierauf ge- nehmigt. Um 41/5 Uhr wird die weitere Berathung bis Sonn- abend 11 Uhr vertagt. (Außerdem Etat der Bauverwaltung.)

für Handel und Gewerbe Freiherr von

. Untersuhungé-Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Abg. Sche n ck (fr. Volksp.) bittet den Minister, für gewerbliche

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\ch. . Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. . Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten. . Bank-Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

[69560] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kolporteur Franz Selbach, angebli am 18. Oktober 1863 zu Berlin geboren, früher wohnhaft in Berlin, Lindenstraße 33, welcher sih verborgen hält, ist in den Akten U. R. I. 8. 94. die Untersuhungshaft wegen dringenden Verdachts des Meineides verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter- suchGungsgefängniß zu Alt-Moabit 12 a., abzuliefern.

Berlin, den 20. Februar 1894.

Der Untersüchungsrichter beim Königlichen Landgericht T. : j

Beschreibung : Alter 30 Jahre, Größe circa 5 Fuß 2 Zoll, Statur s{hlank, Haare dunkelblond, Bart sehr starker Schnurrbart mit „Anleihe“, Augen s\chwarz (stechender Blik), Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts, Kleidung s{warzer Jaquet- anzug.

[69561] : M E Die hinter dem Handlungsgehilfen Samuel Leiser Hártmaun unterm 29. März 1886 in Stück 92 sub Nr. 3495 erlassene Strafvollstreckungsrequisition wird hiermit erneuert. AMII. 49/85. t Waldenburg i. Schl., den 20. Februar 1894. Der Staatsanwalt. 68614 Oeffentliche Vorladung. : | In E Strafsache gegen den Topfbinder Martin Hahuert , unbekannten Aufenthalts, D. 144. 93, wegen Vergehen gegen die 1, 6, 18, 28 des Ge- seßes vom 3. Juli 1876 wird der Termin zur Hauptverhandlung vor dem Königlichen Schöffen- geriht zu Strausberg auf den 20. April 1894, Vormittags 94 Uhr, anberaumt und der Ange- flagte Hahnert dazu öffentlich vorgeladen. Strausberg, den 13. Februar 1894. Wagner, : Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[69559]

In der Strafsache gegen : . :

1) Johann Josef Fritz, Fabrikarbeiter, geb. am 12, Januar 1871 zu BVulpmes (Oesterreich), katho- lisch, ohne Vermögen, zuleßt in Fraulautern wohnhaft, E

2) Peter Schneider, Aerer, geb. am 11. Juli 1872 zu Ueberherrn, fkatholisch, noch ohne Vermögen,

3) Johann Hirtz, Tagelöhner, geb. am 8. Sep- tember 1872 zu Wallerfangen, katholis, ohne Ver- mögen,

4) Heimann Juda, Handelsmann, geb. am 5. Dezember 1872 zu Roden, israelitisch, ohne Vermögen, :

5) Wendel Karl Friedling, geb. am 1. März 1873 zu Saarlouis, fatholisch, ohne Vermögen,

6) Nicolaus Hugo Weisgerber, geb. am 31. März 1873 zu Saarwellingen, katholis, ohne Vermögen, l

7) Georg Koler, geb. am 8. Dezember 1873 zu Buprisch, katholisch, ohne Vermögen, ;

3) Nicolaus Reichert, geb. am 11. März 1873 zu Schaffhausen (Kr. Saarlouis), katholisch, ohne Vermögen,

9) Nicolaus Josef Schoenen, Schreiber, geb. am 3. September 1873 zu Noden, katholis, ohne Vermögen,

alle (ad 1—9) militärpflihtig und obne bekannten

Aufenthaltsort,

__wird, da gegen die Angeschuldigten, welche im Qinne des § 318 der Strafprozeß-Ordnung als ab- wesend anzusehen sind, die öffentliche Klage wegen Vergehens gegen§ 1401 R.-St.-G.-B. erhoben ift, und da dringende Verdachtsgründe gegen sie vorhanden lind in Gemäßheit des § 332 der Strafprozeß-Ord- nung das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Saarbrücken, den 17. Februar 1894. Königliches Landgericht. Strafkammer. _ Tan SDerusalem Dre, Koll

RRESC [So b R S NEE E N RIRC E T E T K P I E I PRIEE A V S Z E

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[69585] Zwangsverfteigerung.

m Wege der Zwangsvollstreckung soll das im R zundbuche von den Ge unaen Berlins im Kreise (tlederbarnim Band 95 Nr. 3831 auf den Namen E aufmanns Franz Drechsler zu. Berlin einge- Rene, zu Berlin, Straße Nr. —, nah dem Kataster “tostoderstr. Nr. 44 belegene Grundstück am 16, Mai

1894, Vormittags 107 Uhr, vor dem unter- zeichneten Geriht an Gerichtsftelle, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel C., pa Saal 40, versteigert werden. Das Grundstü ist mit 1,89 A Reinertrag und einer Fläche von 8 a 8 gm zur Grundsteuer, und vom Etaitjahr 1895/96 ab mit 11180 Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus- zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshätzungen und andere, das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be- sondere Kaufbedingungen können in der Gerihts- reiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Nealberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf dèn Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerts nit hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht; dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ber- theilung des Kaufgeldes gegen die berücksi{tigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. Mai 18924, Nachmittags 12? Uhr, an Gerichts\telle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 17. Februar 1894. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.

[40889] Anfgebot.

1) Der Kaufmann Hermann JIancke zu Berlin,

2) der Fabrikbesißer Gustav Janke zu Grünberg i. Sl. als Erben des Kreisgerihts-Naths a. D. Dickmann zu Köslin,

vertreten dur Justiz - Nath Mannkopf zu Köslin,

3) Leßterer als Testamentsvollstrecker des Kreis- gerihts-Nath Dickmann,

haben das Aufgebot der im Nachlasse angeblich vermißten Schuldverschreibungen der consolidierten 49/gigen Staats-Anleihe von 1883 Litt. C. Nr. 421097 421098 421099 421103 und 421114 über je 1000 M beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6, November 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel B parterre, Saal 32, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 8. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 81.

[70736] Aufgebot.

Die Hebamme Wittwe Sophie Liebig in Mar- kir, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Rein- hard und Burg in Straßburg, hat das Aufgebot des 4 9/9 Pfandbriefes Nr. 001406 Serie II1, Litt. A. der Actiengesellshaft für Boden- und Communal- credit in Elsaß-Lothringen mit dem Sitze. in Straß- burg, lautend über 500 Æ, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20, Oktober 1897, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte in dem Sißzungs- faale für Civilsachen anberaumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur- funde erfolgen wird. Z

Straßburg, den 20. Februar 1893.

Kaiserliches Amtsgericht.

[69582] Aufgebot.

Der Gutsbesißer Friedrih Hartit zu Nelben hat das Aufgebot des angeblih verloren gegangenen, ihm unter dem 30. September 1887 von dem Königlichen Hauptsteueramt zu Halle a. S. ausge- stellten Pfandscheins, laut welchem er bei der vor- bezeichneten Behörde zur Sicherstellung wegen seiner Verbindlichkeiten aus dem von ihm mit dem König- lih preußischen Fiskus über die Fährgerechtigkeit bei Nelben— Könnern geschlossenen Pachtvertrage die Königl. Preußishen 3F %/igen Staats - Anleihen Läitt. F. Ytr. 52733 und 71162 über je 200 M nebst Talons und dazu gehörigen Zinsscheinen ver- p ändet hat , beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17, September 1894, N RER ags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, kleine Stein-

straße Nr. 7, Zimmer 32, anberaumten Aufgebots- termine seine Rehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Halle a. S., den 7. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Fettback.

[64397] Aufgebot.

Der Buchhalter Franz Elers zu Harburg als Be- vollmächtigter der Wittwe Marie Bostelmann, geb. Behrens, daselbst, hat das Aufgebot beantragt:

1) des unter Nr. 132 eingetragenen, am 29. Sep- tember 1880 ausgestellten, auf den Namen der ge- nannten Wittwe Bostelmaun lautenden Mitglieds- buh8s des Vorschuß-Vereins zu Harburg, eingetr. Genoff. mit unbesch. Haftpflicht, über 400 Æ,

2) des Hypothekenbriefes vom 2. Mai 1887 über eine zu Gunsten der Kämmereikasse zu Harburg in Abth. 111. Nr. ‘2 Band 37 Bl. 1443 des Grund- buchs von Harburg eingetragene Kaution von 560 M.

Der Inhaber der Urkunde ad 1 wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 31. August 1894, Vormittags A1 Uhr, der Jnhaber der Urkunde ad 2 spätestens in dem auf Freitag, den 25. Mai 1894, Vormittags 114 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht (Burtehuderstraße) an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Harburg, den 24. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. TT.

[95732] Aufgebot.

Folgende Urkunden, welche angeblich verloren ge- gangen sind, werden aufgeboten :

l. Auf den Antrag des Wirths Friedrih Nostek aus Adl. Nakowen, Vormundes des minderjährigen Sohnes des 1883 verstorbenen Johann Nostek zu Lissaken Namens Nobert Roftek: Das Sparkafsen- buch der Iohannisburger Kreissparkasse Nr. 3740 über 300 M für oben genanntes Mündel.

IT. Auf den Antrag des Wirths\fohnes Carl Balzer in Lipnicken, vertreten dur den Rechtsanwalt Podschwatek hier, das Sparkassenbuch derselben Sparkasse Nr. 2084 über 296 #4 51 „K, ausgestellt für die Geschwister Gottlieb und Carl Balzer zu Lissaken.

ITI. Auf den Antrag des Käthners Johann Dennitz in Gr.-Kessel, vertreten durch den Rechts- anwalt Gettwart in Bialla: der vom Antragsteller auf den Wirth Iohann Paprotta in Gutten I. ge- zogene und von dem leßteren angenommene Wechsel vom 4. April 1893 über 150 #4, zahlbar am 11. No- vember 1893.

I1V. Auf den Antrag des Eigenkäthners Samuel Christowzik in Groß-Wollisko und des Tischler- meisters Friedrich RNosinskfi in Bogumillen: der im Februar 1890 von dem Rosinsfi für den Christowzik ausgestellte Schuldshein über ein Darlehn von 300 4, rückzahlbar nah achtwöchentliher Kündigung.

Die unbekannten Inhaber der erwähnten Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine vom 5. Juli 1894, Vorm. 10 Uhr, im Amts- gericht, Zimmer Nr. 8, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für fraftlos erflärt werden.

Johaunisburg, den 11. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[39177] _ Aufgebot. :

Es istt das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der biesigen städtishen Sparkasse, nämlich :

1) Nr. 125 237, lautend auf Frau Sietschlag, Anna, geb. Richter, über 117,34 4, von der Frau Sietschlag,

_2) Nr. 653 331, lautend auf die Wittwe Rofin, Naunynstr. 45, über 228,69 A, von der Wittwe Rosin,

3) Nr. 70648, lautend auf Fräulein Bertha Schneider, Prinzenstr. 17, über 217,23 M, von der c. Schneider,

4) Nr. 139 218, lautend auf den Böttchermeister August Schmidt, Oranienburgerstr. 9/10, über 34,65 4 von dem 2. Schmidt,

5) Nr. 93 634, lautend auf den Hausdiener Her- mann Zühlke, Anklamerstr. 51, über 5,72 c, von dem 2c. Zühlke,

6) Nr. 338 290, lautend auf den Möbelpolier Hermann Schmey, über 6437 M, von der oa eckdai, Johanna, geb. Schmey,

7) Nr. 252 037, lautend auf das Dienstmädchen Minna Mohrig, über 239,84 46, von der 2c. Morig,

8) Nr. 318 171, lautend auf Frieda Ueberfeld, über 155,76 Æ, von dem Vater, Buchhalter Ueber-

feld hier,

9) Nr. 195 341, lautend auf Erich Gerlach, Sohn des Schneidermeisters Gerlah hier, über 9,11 MÆ, von der Frau Olsen, geb. Bauer, hier, _ beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufge- fordert, spätestens in dem auf den 2. Mai 1894, Vormittags 1142 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, parterre, Zimmer 32, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. / Verlin, den 30. September 1893. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 82.

[62823] Aufgebot. _Das Quittungsbuch der s\tädtishen Sparkasse zu Königsberg i. Pr. Nr. 9076, über 15 „#4, wozu 22 S Zinsen treten, auf den Namen Fräulein Marie Fischoeder ausgefertigt, ift angeblih verloren ge- gangen. Auf den Antrag der Eigenthümerin Fräulein Marie Fischöder wird der Inhaber des Buchs auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermin 17. Oktober 1894, Vormittags 12 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 36, seine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Königsberg i. Pr., 17. Januar 1894. Königliches Amtsgericht. 1X. Striemer.

[68976] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Ohlau Nr. 5612, lautend über 106 A 9 „1, aus- gefertigt für Franz Wiehle in Zottwit, ist angeb- lih verloren gegangen und soll auf den Antrag des Franz Wiehle zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 18, Oftober 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, seine Nechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëerklärung desselben erfolgen wird.

Ohlau, den 17. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[69583] Aufgebot.

Der Landwirth Friedrih Warnicke jun. in Blösien hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgefertigten, über 1425,35 M lautenden und an- geblih verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 176 der Kreis-Sparkasse in Merseburg zum Zwecke einer neuen Ausfertigung deéselben beantragt. Der In- haber des bezeihneten Sparkassenbuhs wird aurge- fordert, spätestens in dem auf Len 19. Sep- teinber 1894, Vormittags L0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Poststraße Nr. 1, Zimmer Nr. 37, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Merseburg, den 16. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[69588] Aufgebot.

Auf Antrag der ledigen Dienstmagd Walburga Auerbah von Hermannsberg wird der etwaige Fn- haber des Schuldsheins der Sparkassa Parsberg, Hauptbuch Nr. 1589, Tagebuch Nr. 696/1888 und 329/1889 über 1100 Æ hiemit aufgefordert, seine Rechte aus dieser Urkunde bei dem unterfertigten Gerichte spätestens in dem auf Samstag, 22. Sep- tember 1894, Vormittags S Uhr, im dies- gerichtlichen Sißungssaale anberaumten Aufgebots- termine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Parsberg, 9. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. (L. S.) (gez.) Rueppreht, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: (L. 8.) Zaschka, K. Sekretä

[65763]

Das Aufgebot bezüglih des Sparkassenbuchs Nr. 6390, ausgestellt von der Kreissparka}se Pleß auf den Namen der Frau Obersteiger Julie Opper- mann, geb. Lenczyk, in Posen, lautend über 12 299,07 Æ infl. Sinfen bis 1. Sanuar 1893, ift bean- tragt von dem zum Zweck der Verwaltung des Nachlasses der am 4. Juli 1892 zu Jaworzno in Galizien ver- storbenen Obersteiger Julie Opper mann, geb. Lenczyk, gerichtlicherseits bestellten Pfleger Zugführer Stephan èçensfe aus Pleß. Aufgebotstermin wird auf den 22. September 1894, Vormittags 9 Uhr,

anberaumt. Die unbekannten Inhaber des Spar-