1894 / 49 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E C E E E

E

E R S N

Unzulässigkeit der Erhebung einer Schheidungs- klage durch den gesetzlichen Vertreter eines geschäfts- unfähigen Ehegatten sollen in die Zivilprozeßordnung ver- wiesen werden. Der §8 1452, wonach die Ehe mit der Rechtskraft des Scheidungsurtheils aufgelöst wird, wurde niht beanstandet. Keine Folge wurde dem Antrage gegeben, als 8 1452a die Vorschrift hinzuzufügen, daß, wenn die Ehe geschieden wird, die Verpslihtung des Mannes zur Herausgabe des eingebrahten Guts der gran und im Falle des Bestehens einer Gütergemeinschaft die Verpflichtung zur Herausgabe des Gesammtguts in gleicher Weise sih bestimmt, wie wenn der Anspruch auf die Heraus- gabe mit der Erhebung der Scheidungsklage rechtshängig ge- worden wäre. \

Der Entwurf hat mit der Scheidung besondere vermögens- rechtlihe Nachtheile für den schuldigen Theil zu Gunsten des unschuldigen Theils, sogenannte Ehescheidungs strafen, agea s ih niht verbunden. Nach dem §8 14538 hat uon

er unschuldige Ehegatte das Recht, die von ihm dem schuldigen Ehegatten während des Brautstandes oder während der Ehe gemachten e EN zu widerrufen. Außerdem ge- währt der § 1454 dem unschuldigen Ehegatten gegen den schuldigen Ehegatten einen subsidiären Anspru ch auf Gewährung des Unterhalts. Der grundsäß- lihe Standpunkt des Entwurfs fowie die Vorschriften des 8 1453 über den Widerruf der Schenkungen wurden nicht beanstandet. Anlangend den Unterhaltsanspruh des unschul- digen Ehegatten, verständigte man sich mit Rücksicht darauf, dab dieser Anspruch von dem Entwurf im Anschluß an die Vorschriften über den Unterhaltsanspruch der Verwandten (58 1480 ffff.) geregelt worden ist, dahin, die Berathung des S 1454 bis zur Erledigung dieser Vorschriften auszuseßen. Nach dem Entwurf erfolgt im Falle der Scheidung die Ver- R R unter den Ehegatten in Gemäßheit der allgemeinen, für die Aufhebung des be- treffenden Güterstandes geltenden Vorschriften. Jnsbesondere wird, wenn allgemeine oder partikulare Gütergemeinschaft be- stand, das Gesammtgut unter die Ehegatten zu gleichen Theilen vertheilt (S 1377 Abs. 2, 8 1429 Abs. 1, 8 1431 Abs. 1). Demgegenüber wurde ein Antrag gestellt, welcher für den Fall, daß zwishen den Ehegatten allgemeine Gütergemeinschaft oder Gemeinschaft des beweglichen Vermögens und der Errungenschaft besteht, eine abweichende Regelung bezweckt. Der unschuldige Ehegatte soll danach das Recht haben, zu verlangen, daß ihm bei der Auseinander- sezung des Gesammtguts der Werth desjenigen, was er mehr als der schuldige Chegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht hat, als Voraus zugetheilt werde, sofern der Werth des Gc- sammtguts zur Zeit der Auseinandersezung den Werth des von beiden Ehegatten Eingebrachten erreicht; bleibt dagegen der Werth des Gesammtguts hinter dem Werth des von beiden Ehegatten Eingebrachten zurück, so soll auf Verlangen des unschuldigen Ehegatten die Theilung des Gesammtguts in der Art erfolgen, daß jedem Ehegatten der Werth des von ihm Eingebrachten nach Abzug der Hälfte des Fehlbetrags zurückerstattet wird. Nach einer eingehenden Erörterung entschied sih die Mehrheit für die Annahme des Antrags. Weiter wurde beschlossen, daß das gleiche Neht auch dem Ehegatten zustehen soll, dessen Geisteskrankheit zur Scheidung der Ehe geführt hat.

Zu der Vorschrift des § 1455, wonach die geschiedene Frau den Familiennamen des Mannes behält, wurde der Zusag beschlossen, daß, wenn die Frau nicht allein der schuldige Theil ist, sie berechtigt sein soll, durch eine der uständigen Behörde gegenüber abzugebende Erklärung ihren heren Familiennamen wieder anzunehmen ; daß andererseits, wenn sie allein der schuldige Theil ist, sie durch einen ihr und der zuständigen Behörde gegenüber -zu erklärenden Widerspruch des Mannes gegen die Fortführung seines Namens diesen Namen verliert und ihren früheren Familiennamen zurückerhält.

Dic S8 1456 bis 1458 regeln den Einfluß der S chei- dung auf das Rechtsverhältniß zwischen den Eltern und den Kindern. Die Vorschriften des § 1456 über das Recht und die Pflicht der Sorge für die Person der Kinder, sowie die Vorschriften des §8 1457 über den persönlichen Ver- kehr der Eltern mit den Kindern gelangten sahlich nach dem Entwurf zur Annahme. Die Regelung der elterlichen Ge- walt im Falle der Scheidung der Ehe wegen Geisteskrankheit eines Ehegatten blieb späterer Berathung vorbehalten. Der S 1458, wonach die Frau aus ihren Einkünften dem Manne zu den Kosten des Unterhalts der Kinder einen angemessenen Beitrag zu leisten hat, wenn dem Manne die elterliche Nuß- nießung an dem Vermögen der Kinder nicht zusteht, wurde dahin abgeändert, daß die Frau zur Leistung des Beitrags verpflichtet sein soll, soweit nicht die Kosten durch die dem Manne zustehende Nußnießung an dem Kindesvermögen gedeckt werden. Außerdem erhielt der § 1458 den Zusag, daß, wenn der Frau das Recht der Sorge für die Person der Kinder zusteht, sie den von ihr zu leistenden Beitrag zur eigenen Ver- wendung für den Unterhalt der Kinder zurückbehalten darf, sofern das Verhalten des Mannes eine erhebliche Gefährdung dieses Unterhalts besorgen läßt.

Die S8 1459 bis 1461, welche die Wirkungen der zeitweiligen Trennung von Tish und Bett regeln, wurden gestrichen, da sie infolge der zu den 88 1444, 1445 beschlossenen Beseitigung des Jnstituts der zeitweiligen Trennung von Tisch und Bett gegenstandslos geworden waren. Soweit ste jedoch die gegenseitige Unterhaltspfliht der von Tisch und Bett getrennten Ehegatten regeln (S 1460 Abs. 2 bis 4), follen sie in den früher beschlossenen § 128l1a übernommen werden, der für den Fall, wenn die Ehegatten getrennt leben und der unterhaltsberehtigte Ehegatte die nos der häuslichen Gemeinschaft verweigern kann, die Vorschriften des 8 1460 für anwendbar erklärt. Der § 1462, wonach auf Antrag des einen oder anderen Ehegatten für die Dauer des Scheidungs- prozesses das RNechtsverhältniß der N zu einander und zu den Kindern durch einstweilige Verfügung geordnet werden kann, wurde sahlich mit der Abweichung an- genommen, daß, wenn durch einstweilige Verfügung das Getrenntleben der Ehegatten gestattet ist, für die gegen- seitige Unterhaltspflicht derjelben die in S 1460 Abs. 2 bis 4 vorgesehenen Bestimmungen gelten sollen. Ferner wurde der

S 1462 Abs. 2 dahin abgeändert, daß der Antrag Mee 2

laß der einstweiligen Verfügung {hon vor dem im

bezeichneten Zeitpunkte zulässig sein soll, die Anordnung derselben aber erst dann erfolgen darf, wenn die im Abs. 2 bestimmten "Bee sangen vorliegen. Ein- vernehmen bestand, die Vorschriften des § 1462 in die Zivilprozeßordnung zu verweisen, ebenso den 8 1463,

fügung dem Vormundschaftsgericht unverzüglih Mittheilung zu machen hat, sofern ein hemelüschaflliches minderjähriges Kind der e vorhanden ist.

Die 88 1464, 1465 regeln die Auflösung der Ehe in- folge Todeserklärung. Nach dem § 1464 wird, wenn einer der Ehegatten für todt erklärt ist und der andere Ehe- gatte sich wieder verheirathet, während der für todt erklärte Ehegatte noch am Leben ist, die zwischen ihnen bestehende Ehe mit der Eingehung der neuen Ehe aufgelöst es sei denn, daß der Ehegatte, welcher sich wieder verheirathet, bei der Eheschließung wußte, daß der für todt erklärte Ehegatte damals noch am Leben war. Demgegenüber war von einer Seite beantragt, unter Streichung des Z 1464 der früher beschlossenen Vorschrift, wonach eine Ehe nichtig is, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einem Dritten in einer gültigen Ehe lebte, den Saßtz beizufügen, daß, falls der Dritte zur Zeit der Eheschließung für todt erklärt war, die neue Ehe gültig werden foll, wenn die frühere Ehe vor der Erhebung der Nichtig- keitsklage aufgelöst wird. Von anderer Seite wurde dagegen be- fürwortet, an dem Grundsatze des Entwurfs, daß die frühere Ehe durch die Eingehung der neuen Ehe aufgelöst wird, festzuhalten ; für den Fall aber, wenn der für todt erklärte Ehegatte noch am Leben ist, jedem der neuen Ehegatten das Recht zu geben, inner- halb einer näher bestimmten Frist auf Scheidung der neuen Ehe zu klagen, sofern er niht bei der Schließung derselben wußte, daß der für todt erklärte Ehegatte noch am Leben war. Ein dritter Antrag ging dahin, jedem der neuen Ehegatten statt des Rechts, auf Scheidung zu klagen, das Recht zu geben, unter den in dem zweiten Antrage be zeihneten Voraussezungen die neue Ehe als ungültig anzufechten. Nach einer eingehenden N fand der Drtlle Anag die Zustimmung der ehrheit mit dem Zusaß, daß die Anfechtung der neue Ehe aus- geschlossen fein bu, wenn diese durch den Tod des zweiten Ehegatten aufgelöst wird, bevor die Anfechtung erfolgt ift. Weiter wurde. beschlossen, daß die Anfechtung innerhalb der Frist von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt erfolgen muß, in welchem der die Ehe anfehtende Ehegatte erfahren hat, daß der für todt erklärte Ehegatte noch am Leben is. Jm übrigen wurde zu 8 1464 eine Aenderung noch insofern beschlossen, als der Umstand, daß der für todt erklärte Ehegatte noch lebte, die neue Ehe nur dann nichtig machen soll, wenn die beiden Ehegatten der neuen Ehe bei der Eheschließung wußten, daß der für todt erklärte Ehegatte die Todeserklärung überlebt habe. Gegen den sachlichen Jnhalt des § 1465, welcher für den Fall, daß die Ehe mit dem für todt erklärten Ehegatten nah § 1464 aufgelöst, dieser Ehegatte aber noch am Leben is, das Recht und die Pslicht der Eltern, für die Person der aqemein- schaftlichen Kinder zu sorgen, im Anschluß an die Vor- schriften der S8 1456, 1457 regelt, erhob sih kein Widerspruch.

Jn Erledigung des früheren Vorbehalts wurde \{ließlich zur endgültigen Abstimmung über die Aufnahme der von der Auflösung der Ehe handelnden Vorschriften (S8 1440 bis 1465) in das Geseßbuch geschritten. Hierbei entschied sih die Mehrheit für die Aufnahme dieser Vorschriften nah Maßgabe der gefaßten Beschlüsse.

Die Berathung wandte sih sodann den- Bestimmungen über die ehelihe Abstammung (88 1466 bis 1479) zu. Der Grundsaß des 8 1466, daß auch dasjenige Kind ein ehelihes is, welches die Ehefrau vor der Eheschließung von dem Ehemann empfangen und nach der Ehe- schließung geboren hat, wurde von keiner Seite bean- standet. Eine ausführliche Erörterung knüpfte sich dagegen an die Vorschriften des § 1467 über die Empfän A des Kindes. Jnsbesondere erfuhren die bezüglichen Vorschriften insoweit lebhafte Anfechtung, als sie jeden Gegenbeweis aus der Beschaffenheit des Kindes ausschließen. Die Berathung wurde nicht zu Ende geführt.

Die vom Finanz-Minister am 26. Dezember 1893 erlassene tehnishe Anleitung für die erstmalige Shäzung des Werths der Grundstücke behufs Veranlagung zur Ergänzungssteuer ist nebst Erläuterungen zu den An- lagen 4 und 5 in Carl Heymann's Verlag in Berlin er- schienen.

Einige Zeitungen haben in den leßten Tagen die Nach- riht verbreitet, es sei am 8. Februar der Fesselballon der militärischen LUuftschiffer - Abtheilung in Koln infolge Zerreißens des Taues entflohen, und man habe noch drei Tage nachher niht gewußt, was aus den Insassen des Beobachtun gskorbes geworden sei.

Diese Nachricht i} irrig. Die Fahrt des Ballons der Luftschiffer-Abtheilung in Köln am 8. Februar war als Abschluß der Winterübungen von dem leitenden Vorgeseßten von vornherein als Freifahrt angeordnet. Der Ballon is an demselben Tagé ohne Unfall bei dem Dorfe Rothe im Kreise Höxter gelandet, und gleichfalls an demselben Tage traten seine Jnsassen mit der Eisenbahn die Nückreise nah Köln an.

Gegenüber vereinzelten, in der Presse verbreiteten Ge- rühten über das Ausbleiben des Schulschiffs „Sto#\ch“ an einer bestimmten Station wird dem „W. T. B.“ von dem Ober-Kommando der Marine mitgetheilt, daß die diesen Ge- rüchten zu Grunde liegenden Annahmen vollständig unrichtig sind. Das Schulschiff „Stosh“ hat am 8. Februar Havanna verlassen und soll nah dem dem Schiff mitgegebenen Reiseplan am 7. März auf den Azoren eintreffen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Marcus ist hier angekommen.

Kiel, 26. Februar. Seine Majestät der Kaiser ae für die Hinterbliebenen der auf der „Brandenburg“

erunglückten 3000 A überwiesen. Jnfolge des Aufrufs Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Jrene sind bereits über 15 000 M eingegangen. Das Reichs-Marineamt hat sofort nah der Katastrophe den Wittwen der verunglücten

g das Prozeßgericht von dem rechtskräftigen Scheidungs- urtheil oder einer nah §8 1462 erlassenen einstweiligen Ver-

Werftangehörigen reihlihe Unterstüßungsbeiträge gewährt, oda eine augenblicklihe Nothlage nicht besteht. \

Bayern.

Das Referat des Reichsraths Dr. Buhl an den zweiten und dritten Ausshuß über die wirthschaftlichen Me toe anträge des Abg. Dr. Raßinger empfiehlt, an die König- lihe Staatsregierung die Bitte zu richten, im Bundesrath dahin zu wirken, daß das Alters- und Jnvaliditäts- Versicherungsgeseß insbesondere in TIR auf Ausdehnung der Versicherung sowie auf Aufbringung der Beiträge einer Ver- besserung entgegengeführt werde. Ein Antrag, betreffend die Ver- siherungsorganisation, bleibe vorbehalten. Dr. Buhl empfiehlt u. a. auch Marken, z. B. für einen Monat, auszugeben zur Erleichterung speziell ‘der Landleute, sowie er die Beschwerde der Versicherten erwähnt, daß sie die Kosten des ärztlichen ee bestreiten müßten. Bayern habe übrigens nur 1/, Proz. Verwaltungskosten gegen 51/4 Proz. im Reich. Ge die dem lan d- und Far wirtb liges Unfall[- ersiherungsgeseߧ unterstellten Personen möge der Bundes- rath den Kreis entshädigungspflihtiger Unfälle entsprechend erweitern und die entstehenden Mehrkosten durch Wegfall der Si für die kleinsten Unfälle wenigstens theilweise ausgleichen. Graf zu Ortenburg-Tambach, Mitglied der Kammer der Reichsräthe, ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestorben.

Sachsen.

Der Finanz-Ausscchuß der Zweiten Kammer hat einstimmig beantragt, der Regierung 30000 s, A zur Verstärkung der Gendarmerie zu überweisen, damit Der elästigung einer friedlihen Bevölkerung durch sozialistishe Rotten in den Vororten von Dresden und anderwärts mit allen zulässigen Mitteln entgegengetreten werden könne.

Vaden.

Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin hat, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, im Laufe der vergangenen Woche ihre ersten Ausfahrten unternommen, worauf dann Spaziergänge folgten, die für die Gesundheit fehr vortheilhaft waren. Die allgemeine Kräftigung hat dem entsprechend gute Fortschritte gemacht. Die Nachrichten über das Befinden Jhrer König- lihen Hoheit der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen lauten seit einigen Tagen auch günstiger. Wieder- holte Ausfahrten haben einen sehr kräftigenden Einfluß auf das Gesammtbefinden ausgeübt.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen- Coburg und Gotha und Jhre Kaiserlihe Hoheit die Herzogin sind vorgestern von Weimar nah Gotha zurück- gekehrt. ;

Oldenburg.

(H) Jhre Königlichen Paie Ai der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin sowie Jhre Hoheit die Herzogin Sophie Charlotte jind am 24. d. M. von Schloß Panker nach - Oldenburg zurückgekehrt. Höchstdieselben fuhren in offenem Wagen vom Bahnhof zum Schloß. Viele Gebäude hatten geflaggt; die Freude der Oldenburger über die Rückkehr der Erbgroßherzogin ist eine allgemeine und tief empfundene.

Lübeck.

Seine Majeltal der Aaiser hal, wie „W D. B: meldet, an den Bürgermeister Dr. Kulenkamp anläßlich dessen 25 jährigen Wirkens als Mitglied des Senats der Freien und Gansastadt Lübeck folgendes Telegramm gerichtet :

Wie Ich erfahre, ist es Ihnen vergönnt, die 25 jährige Wieder- kehr des Tages zu feiern, an welhem Sie zum Senator der Freien und Hansgstadt Lübeck durh das Vertrauen Ihrer Mitbürger berufen worden sind. Es gereiht Mir zur Freude, Ihnen Meinen aufrichtigen Glückwunsh auszusprehen und hiermit die Hoffnung zu verbinden, daß es Ihnen noch lange vergönnt sein möge, zum Wohle Ihrer alt- ehrwürdigen glorreihen Vaterstadt zu wirken. Wilhelm. 1. R.

Oesterreich-Ungarn.

D: Kaijer. wird i), wie „W. L. D Meldet ail 27. d. M., Morgens 5 Uhr, nah Wels zum Besuche der Er herzogin Marie Valerie begeben und Mittags von dort nah Mentone weiterreisen, wo die Ankunft am 1. März Morgens erfolgen wird. Der Kaiser reist inkognito unter dem Namen eines Grafen Hohenembs und mit kleinem Gefolge. Das am Sonnabend Mittag über das Befinden der Erzherzogin Maria Jmmaculata e Bulletin lautet: Die Temperatur beträgt 38,1, das Allgemeinbefinden ist zufriedenstellend, die Umgebung der Wunde befriedigend, der Rothlauf ist mäßig weitergeschritten. / Der serbishe Minister - Präsident Simic ist vorgestern zu acht: bis zehntägigem Aufenthalt in Wien eingetroffen. Im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses sprah der Finanz-Minister Dr. von Plener die Hoffnung aus, daß in der kommenden Herbstsession die Plenarberathung der Steuerreform beginnen und durhgeführt werden werde; deshalb werde der Steuerausshuß nah Ostern sih in Per- manenz erklären und die Vorlage voraussichtlih bis Juni oder Juli erledigen. Die Regierung lege einen besonderen Werth darauf, die Plenarberathung niht noch über eine weitere Wintersession hinauszuschieben; aus diesem Grunde halte er es nicht für angezeigt, jeßt mit einer Novelle wegen Herab- sebung der Erwerbsteuer hervorzutreten. ; s er Erste Bürgermeister von Wien Dr. Prix ist gej]tern Nachmittag in Rekawinkel, einer Station der Westbahn, infolge eines Schlaganfalls gestorben.

Großbritannien und Frland. j

Jhre Majestät die Kaiserin Friedrich hat, wie

„W. T. B.“ berichtet, am Sonnabend Nachmittag Schloß

Windsor verlassen, um dem Prinzen von Wales in Sandringham einen Besuch abzustatten.

Frankreich.

Der Ministerrath hat dem „W. T. B.“ zufolge be \{hlossen, einen Kredit von einer Million zu verlangen, um die Garnisonen in Diego Suarez (Madagas tot) und Réunion zu verstärken. Gleichzeitig beshloß der Minister- rath, eine Geseßesvorlage über die Herstellung von Dynamit einzubringen, wodurch die Strafen für Ueber- tretungen des jeßigen Gesehes verschärft werden.

Jn den Departements der Vogesen und der Aude haben gestern zwei Senatorenwahlen stattgefunden. Der repl° blikanishe Deputirte Ponlevoy wurde zum Senator 1!

Departement der Vogesen, der republikanishe Deputirte Mir im Departement Aude gewählt. Beide Departements waren früher gleichfalls durch Republikaner vertreten. Bei der Wahl Mir's kam es in Carcasonne zu Ruhestörungen, die indessen von der Gendarmerie bald unterdrückt wurden.

Jn der vorgestrigen Sißung der Deputirtenkammer interpellierte der Sozialist Jo ur de die Regierung wegen der Ma- nóver auswärtiger Spekulanten und forderte den Finanz-Minister auf, Maßnahmen zu treffen, um den französishen Markt vor auswärtigen Spekulanten zu {hüßen. Der Finanz-Minister Burdeau erwiderte, die Frage sei heikel; Spekulationen hätten wirklich in FJtalienern stattgefunden und die französischen Inhaber 4 Papiere führen fort, sih dieser Werthe zu ent- äußern; es jei unmöglich, eine Meinung hinsichtlih der Spe- fulationen auszusprechen, die während der offiziellen Börsen- zeit stattfänden. Das Geseh von 1893 über die Börsengeschäfte werde nur auf die Kulisse angewendet; sobald die Wechsel- agenten sih an die Gerichte wendeten, würden diese sich dar- über aussprehen. Der Zwischenfall war damit erledigt.

Bei einem Festmahl, welhes Senatswähler in Saint Mandé zu Ehren Floquet’s veranstaltet hatten, sprach sich dieser gegen die neue, zwischen den Republikanern und Monarchisten stehende Partei der „Ralliirten“ aus. Er bezeihnete diese Partei als gefährlich für den republikanishen Fortschritt. Die Radikalen müßten sie bekämpfen und die verlangten Reformen herbeiführen, besonders dis von Cavaignac geforderte progressive Steuer. Alle Re- publikaner sollten einig bleiben. j

Bei den gestern in Paris vorgenommenen Gemeinde- rathswahlen wurden fünf Sozialisten und ein gemäßigter Republikaner zu Gemeinderäthen gewählt.

Jn Parts wurden vorgestern bei fünf, gestern bei vier Anarchisten Haussuchungen gehalten, wobei Schriftstücke und Broschüren beschlagnahmt wurden. Am Sonnabend wurden drei, am Sonntag zwei Anarchisten verhaftet. Jn der Rue St. Denis fand gestern Abend eine Explosion stati. Es ift bisher nicht festgestellt, ob es sich um ein Ver- brehen oder einen Unfall gehandelt hat. Ein Individuum Namens Couchon wurde verhaftet, leugnete aber, der Anstifter der Explosion zu sein und wurde vorläufig in Freiheit geseßt. In Lyon explodierte am Sonnabend Abend im ene Guillotière an der Thür eines Ladens eine Bombe, ohne wesentlichen Schaden anzurichten. Eine zweite Bombe wurde nah Mitternaht in dem Hofe eines Privathauses gefunden. Die brennende Zündschnur wurde von einem Vor- übergehenden ausgelöscht.

Rußland.

Das gestern Abend über das Befinden des Ministers des Auswärtigen- von Giers ausgegebene Bulletin lautet dem E Lnge Die Herzthätigkeit ist befriedigend, Puls 76, das Lungenocdem bedeutend vermindert, das Asthma hat aufgehört, die Kräfte nehmen zu, der Appetit ist gut, Schlaf vorhanden.

Jtalien.

Jn der vorgestrigen Sißzung der Deputirtenkammer begründete nah einer Meldung des „W. T. B.“ zunächst der Deputirte Bonajuta seine Jnterpellation über die Verhaftung des Deputirten de Felice Giuffrida. Darauf begründete Jmbriani seine Juterpellationen über diese Verhaftung, über die Proklamierung des Belagerungszustandes und über das Vorgehen der Militärgerihte. Jm Laufe seiner Rede be- shuldigte ex die Regierung, mehr als 15 Verfassungsartikel ver- leßt zu haben. Jn seiner Erwiderung hob der Minister-Präsident Crispi hervor, außerhalb der gegenwärtigen Institutionen gebe es nur Anarchie oder Despotismus; daher sei es noth- wendig, diese Jnstitutionen zu vertheidigen und zu respektieren. Der Deputirte Altobelli begründete sodann eine Jnter- pellation über die Gesezmäßigkeit der Jnjstitution der Kriegs- gerichte auf Sizilien und in Massa-Carrara. Darauf wurde die Berathung auf Montag vertagt.

Die „Agenzia Stefani“ bezeihnet das Gerücht von dem beabsichtigten Rücktritt des Finanz-Ministers Sonnino als völlig unbegründet.

Schweiz.

__ Ein gestern in Olten abgehaltener demokratisch-frei- sinniger Parteitag, von 343 Delegierten aus allen Landes- aegenden besucht, hat, wie „W. T. B.“ berichtet, eine neue Parteiorganisation einzuführen beschlossen und eine Jnitiative für das Recht auf Arbeit, die Unentgeltlichkeit der Kranken- pilege sowie das Tabackmonopol und ‘die Vertheilung eines Theils der Zolleinnahmen unter die Kantone abgelehnt. Durch andere Resolutionen wurden die Versicherung der Ärbeitslosen und die Subvention der Volksschule durch den Bund befür- wortet. Sämmtliche Beschlüsse wurden nahezu einstimmig angenommen.

Luxemburg.

_ Der Großherzog hat, wie ,W. T. B.“ erfährt, das Ent- lassungsgesuch des Or R S angenommen und den Bierbrauereibesiger Mo ujel zum Bürgermeister, den Hotelbesizer Herriges und den Kaufmann Clement zu Schöffen ernannt. Servais hatte aus Gesundheitsrücksichten den Posten als Bürgermeister abgelehnt.

Belgien.

Nachdem die Kammer am Donnerstag den Etat des Auswärtigen Amts genehmigt hatte, begann sie am Frei- lag mit der Berathung des Militärbudgets. Bei dieser Gelegenheit seßte General Brialmont seinen Plan einer Heeresorganisation auseinander. Er bekämpfte die jeßige

rganisation und erklärte sie als ungenügend, um die Neu- tralität des Landes zu vertheidigen.

Rumänien.

Der Senat ha1 am Sonnabend mit 53 gegen 10 Stimmen den Handelsvertrag mit Oesterreih-Ungarn an- genommen.

Montenegro.

Nachdem aller Verkehr an der albanesisch-monte- negrinishen Grenze gesperrt ist, hat sih, wie die g Biener Presse“ anführt, die Regierung von Montenegro an die: Pforte mit dem Ersuchen um Aufklärung gewendet, A sie gleichzeitig gegen diese Absperrung Verwahrung L Der „Pol. Corr.“ wird aus Cetinje berihtet, daß sämmtliche herzegowinische s die seit Jahren

A -

sichtigten, das ogin any anfangs April zu verlassen und sollten, wie es heiße, von der serbishen Regierung im E Lesch- D angene werden. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad hätte der Fürst von Montenegro neun Führer dieser Flüchtlinge wegen Hochverraths verhaften lassen, und sie wären zu längeren Kerkerstrafen verurtheilt worden.

Amêerita.

Dem „New-York Herald“ wird über Montevideo aus Santos gemeldet, daß die Aufständischen sih in den nächsten“ Tagen in Besiß der Stadt seßen dürften. Es herrsche große Aufregung, die Straßen der Stadt seien mit Soldaten an- gefüllt. Die Aufständischen hätten die Regierungstruppen am 21. d. M. bei Foxima geschlagen; die National- polizei habe sih den Aufständischen angeschlossen. | Afrika. ;

Das „Reuter he Bureau“ meldet aus Bathurst. an der Westküste von Afrika: Eine am Gambia stationierte kleine Abtheilung westindisher Truppen mit Marinefoldaten von den Kanonenbooten „Raleigh“ und „Widgeon“ habe den Sklavenhandel treibenden Häuptling Fodi Silah an- gegriffen. Die Engländer hätten dabei eine Nieder- lage erlitten. Drei Marineoffiziere und zehn Soldaten seien getödtet, etwa 40 Mann verwundet worden. (Auf diese Niederlage bezog sich wohl die in der vorgestrigen Nummer d. Bl. mitgetheilte Nachricht, daß ein Offizier und ein Mitglied der Besaßung des „Widgeon“ gerettet seien.). Aus Bathurst, von gestern, wird dem genannten Bureau weiter gemeldet, daß die Expedition aus 220 Marinesoldaten be- standen habe, bei denen sih keine westindischen Truppen be- funden hätten. Die Expedition sei aus einem Hinterhalt überfallen worden, 13 Mann seien gefallen, 54 verwundet worden; eine Kanone und eine große Menge Munition seien verloren gegangen. Die Landung von Streitkräften des Avisoboots „Alecto“ sei durch das heftige Feuer der Ein- A vereitelt worden. Die Expedition beabsichtige, sobald ie erwartete Verstärkung von 300 Mann westindischer Truppen eingetroffen sein werde, die Offensive wieder aufzunehmen. Die Admira lität empfing eine Depesche vom Contre-Admiral Bedford, Befehlshaber des englishen Geschwaders in den afrikanishen Gewässern, welhe die Nieder- lage der gegen Fodi Silah entsandten britischen Expedition bestätigt. De Expedition sei nah ihrer Landung auf ernsten Widerstand gestoßen. Die Lastträger seien desertiert, wodurch die Reservemunition ver- loren gegangen sei. Zwei vershanzte Dörfer seien erstürmt worden. Während der Rückkehr nah den Booten am 23. Fe- bruar seien die englischen Truppen von allen Seiten angegriffen worden. Drei Offiziere und zehn Mann feien getödtet, vier Offiziere und vierzig Mann verwundet worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die Sonnabendsißung des Hauses der Abgeordneten befindet sih in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen 57. Sißung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Graf von Caprivi, die Staatssekretäre Dr, von Boetticher, Freiberr von Marschall und Dr. Graf von Posadowsky, der Königlich preußishe Justiz- Minister Dr. von Schelling, der Königlih preußische Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, der Königlich preußische Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden und der Königlih preußische Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die erste Lesung des Handels- und Alton zwishen dem Reich und Ruß- land.

Abg. Graf Mirbach (dkonf.): Bei Gelegenheit des Handels- vertrags mit- Numänien wies ih darauf hin, daß wir im Januar oder etwas später in die Verhandlungen einer Vorlage eintreten würden, die von unendlich viel größerer Bedeutung sein würde; diese Voraussage ist eingetroffen. Der russishe Handelsvertrag nimmt in der Handelsvertragspolitik den breitesten Raum ein. Der berufenste Vertreter der verbündeten Negierungen, der Staats- sekretär Freiherr von Marschall, hat zweimal mit großem Nach- druck darauf hingewiesen, daß die Zustimmung zum Vertrage mit Numänien nicht die Zustimmung zum russishen Vertrage bedinge. Er hat . gesagt: diese beiden Dinge müßten selbständig behandelt werden. Jch bin ihm dafür sehr dankbar. Zwischen un’erer Stellungnahme und den Personen der Regierung bcs steht kein Zusammenhang. Wir vermeiden es, in die Prärogative der Krone einzugreifen; das überlassen wir andern Parteien. (Zuruf des Abg. Rickert: Herr von Ploet!) Der Abg. von Ploctz 1teht nicht an so verantwortliher Stelle, wie ih hier. Sie können mir auch Herrn von Wangenheim nennen; der is niemals Mitglied unserer Fraktion gewesen, Wir stehen in einem scharfen Gegensaß zur wirthschaftlihen Politik des Neichs, und die geistigen Waffen, „mit denen gekämpft wird, sind recht ungleich. Die Grenzen, welche uns gezogen sind gegenüber Männern, welche auf Befehl Seiner Majestät hier stehen, sind sehr eng. Wir müssen uns nach der Tradition unserer Partei einer G Zurückhaltung Eee Ich meinerseits werde nicht diese Linie über]hreiten. Ih werde ohne Vor- eingenomamenheit einen Rückblick werfen auf die Dinge, welche vorliegen. Die verbündeten Regierungen können allerdings nicht ganz ohne Bedenken der Abstimmung entgegensehen, wenn sie die Zahl der Stimmen auf unserer Seite vergleihen mit der Abstimmung von 1891 (über den österreihishen Handelsvertrag). Die Zahl der Stimmen für uns ift seitdem sehr erbeblich gewachsen. Ein Druck auf die Sa ist nicht ausgeübt worden. Ich mes aus Erfahrung, daß ein folcher Druck das Gegentheil von dem bewirkt, was er beabsichtigt. Den rumänischen Handelsvertrag hat man als eder Wiese bezeichnet. So neit gehe ih nich|t, man müßte den russishen Vertrag nicht nah feinem inneren Werth betrachten, sondern diesen inneren Werth als nebensählich ansehen. Die Politik ist viel zu viel vermisht worden mit rein wirthschaftlichen Fragen. Die Handelspolitik sollte lediglich nach wirthschaftlichen Nücksihten beurtheilt werden. - Beim Vertrage mit Oesterreih und Jtalien hieß es, wir müßten unsere Verbündeten wirthschaftlih stärken. Ich acceptiere diese Prämisse nicht, aber wenn sie richtig ist, dann folgt daraus, daß Rußland, welhes den Dreibund am schwersten bedroht, niemals wirthschaftlih gestärkt werden darf. Fürst Bismarck, der allerdings mit einem Besiß von 1000 a verknüpft war, der aber doch einige Anerkennung im Volk errungen hat, hat einmal furz vor det Ankunft des Kaisers von Rußland die Beleihun russisher Werthpapiere auf der Deutschen Bank verboten, und denno vollzog sich die usammenkunft des Kaisers von Ruß- land und des Deutschen Kaisers in bester Weise zu Gunsten Deutschlands. Also politisch bestand das herzlihste Einvernehmen, während wirthshaftliche m dieser Art ergriffen wurden. Man sagt ja auch in russishen Blättern, daß durh diesen Ver- trag die politischen Verhältnisse zu Frankreih nit geändert würden. Die Konzessionen, welche wir Oesterreißh gemacht haben, verlieren durch biefen Vertrag vollständig ihre Bedeutung, denn Rußland pro- duziert billiger als Oesterreih, kann es also in jeder Beziehung

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eine längere Grenze ‘hat. Die russishen Konzessionen verlieren abex an Bedeutung, weil sie nur gelten, soweit nicht landesgeseßliche Vor- schriften und Polizeiverordnungen entgegenstehen. Ich erinnere nur an die Behandlung der Fürstin Hohenlohe, einer Schwester des russischen Mili- tärbevollmächtigten Fürsten Wittgenstein in Paris, welche von ihrem Bruter große Ländereien erbte. Was ihr, troßdem man doch ihr gegenüber roße Milde walten ließ, widerfahren ist, das wird in viel s{ärferem Maße jedem Andern widerfahren, der in Rußland Land erwerben wollte. Wir konzedieren dagegen ein sehr werthvolles Recht; bei uns ift es unmögli, daß wir fremde Nationen behindern in ihrem Erwerb. bei uns. Unsere Grenznahhbarn werden also diefes Recht bei uns im vollsten Umfang ausüben, während Deutsche in Rußland durch die Polizei be- hindert werden dürfen. Unseren Städten im Often werden dadur gefähr- lihe Konkurrenten auf den Hals geladen. Die wichtigste Bestimmung ist im Art. 19 enthalten bezüglih der Gütertransporte auf den Cifen- bahnen. Früher war man der Meinung, daß die Ezräumung solcher Rechte an einen fremden Staat in Bezug auf die Tarife der Cisen- bahnen sehr gefährlih sei. Der Export Rußlands is ja 300 Millionen Mark (Zuruf rechts: Rubel) oder Rubel größer als der deutshe Export nah Rußland. Rußland importiert Massenartikel und für diese binden wir uns in Bezug auf die Gütertarife. Jch halte das für bedenklich und sprehe mein Bedauern darüber aus, daß dies auch seinerzeit Desterreich konzediert ist. Man fann den Art. 19 ganz verschieden beurtheilen, je nachdem man annimmt, daß er deutscherseits oder russischerseits verlangt wurde. Ich glaube, die Fs ist vor deutscher Seite verlangt worden. Es handelt sich darum, den Zustand beizubehalten, daß der russische Export über die deutschen Ostseehäfen erfolgt. Wir haben Differentialtarife nach Königsberg und Danzig etwa auf den Saß von 1,10 §3. Wenn Rußland feine Tarife noch mehr ermäßigt, würden wir auf 1 9 kommen. Der Waggon von der russischen Grenze bis zum Hafen kostet demnach 20 4 Fracht, während ira inneren Verkehr 70 4 erhoben werden.

(Schluß des Blattes.)

Jh der heutigen 23. Sißgung des Hauses der Ab- geordneten, welcher der Finanz - Minister Dr. Miquel beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Staats- haushalts-Etats für 1894/95 bei dem Etat der direkten Steuern fortgeseßt. : 4 Bei den „Einnahmen aus der Einkommensteuer“

ittet Abg. Freiherr von Erffa-Wernburg (konf.) um eine Aenderung der Instruktion zu dem neuen Cinkommensteuergeseßz, wonach für die Abnutzung von Gebäuden { bis {9% vom Gebäudewerthe vom Ein- kommen abgezogen werden, da dieser Saß für ländliche Gebäude viel zu niedrig sei. Es müsse hierin ein Unterschied zwischen den Städten und dem Lande gemacht werden, da die vielfa leichter gebauten und der Witterung stärker ausgeseßten ländlihen Gebäude schneller sih abnußen als die Häuser in den Städten. Für massive Gebäude set ein Abzug von 19/6, für nicht massive von 2/9 bei ländlichen Ge- bäuden angemessen. Der Minister solle die Landräthe instruieren, auch eine höhere Abzugsquote zuzulafsen, als bisher, bis eine geseßliche Aenderung möglich sei. i:

,_ Geheimer Ober-Finanz-Nath Wallach: Es if ein Irrthum, daß der Minister in einer Verfügung eine höhere Abzugsquote für unzulässig erklärt hat. Man kann nicht für jedes einzelne Gebäude eine bestimmte Quote festseßen, man braucht vielmehr gewisse Normal- säße; bei Wohngebäuden hat man deshalb allgemein }—# °/o für zu- treffend erklärt, ohus daß dieser Saß für alle Gebäude bindend ist. Die Einschäßungébehörden sind erst in diesem Jahre wieder angewiesen Pbien die speziellen Verhältnisse in den einzelnen Fällen zu berück- ihtigen.

Abg. von Schalscha (Zentr.): Diese Theorie is anzuerkennen, aber die Praxis der Ee ae S folgt ihr niht. Redner bemängelt die Einkommensteuerstatistik, in welcher einfach zwischen Stadt und Land unterscbieden weroe. Das gebe kein zutreffendes Bild der Verhältnisse, es müsse auch die Vertheilung von Grundbesitz, Handel, Industrie und© Gewerbe auf Stadt und Land unterschieden werden, da viele ländliche Ortschaften ftädtishe Verhältnisse aufwiesen.

Geheimer Ober-Finanz-Nath Wallach sagt eine möglichste Berücksichtigung dieses Wunsches für die Zukunft zu.

Abg. Krah (frkons.) bemängelt das Verfahren in Berufungs- angelegenheiten; es sei nit erforderlih, daß noch von den Zensiten unter Strafandrohung eine besondere Begründung verlangt werde, da diese doh im Interesse der Zensiten selbst liege.

Abg. Freiherr von Buddenbrock-Tschirnau (kons.) klagt über Bureaukratismus und Schematismus in den Fragen der Ein- {chäßungsbehörden an die Zensiten; diese Fragen drängen viel zu sehr Me Privatverhältnisse, namentlih die Shuldverhältnisse der Grund-

entßer ein.

Finanz-Minister Dr. Miquel sagt dem Abg. Krah Remedur zu, wenn ihm solche einzelnen Fälle bekanntgegeben werden. Allzu detaillierte Fragen an die Zensiten seien allerdings nit gerechtfertigt ; besser sei ein mündlicher Verkehr der Einshäßungskommissare mit den Zensiten. Allerdings mögen manche Kommissare eine übermäßige Neugier zeigen, um über die Verhältnisse klar zu werden, aber die Zentralinstanz verfahre durchaus im Sinne des Gesetzes und werde Verstöße dagegen, die ihr mitge- theilt werden, reftifizieren. Die richtige Berehnung der Abzugsquote bei Gebäuden sei außerordentlich s{chwierig. Ob statt dessen der Abzug eines bestimmten Erneuerungsfonds besser sei, sei zweifelhaft. Dann könnte vielleiht ein Besißer einmal zwei Jahre lang von der Ein- fommensteuer ganz frei bleiben. Das jeßige Verfahren ‘entspreche Ie den Interessen des Fiskus als gerade den Interessen der Be- volterung.

Abg. von Schalscha (Zentr.) fragt, ob man Ersaßtneubauten ganz in Abzug bringen könne; dadur könnte das lästige Abschreibungs- verfahren beseitigt werden. Nedner wiederholt nochmals seinen Wunsch bezüglich der Statistik.

Finanz-Minister Dr. Miquel hält diefe Statistik für sehr shwierig, da dann den Lokalbehörden die- Entscheidung überlassen werden müfse, welche ländlihe Ortschaften städtishe Verhältnisse zeigten ; andererseits gebe es auch viele Städte mit ganz ländlihem Charakter. Der volle IOR der Kosten für Neubauten sei bedenklich.

Ubg. Krawinkel (nl.) hält es für den Fiskus nicht für be-

denklih, einen Erneuerungsfonds in Abzug zu bringen, da ja die Zinsen solher Fonds steuerpflihtig gemaht werden könnten, und wünscht, daß man bei der Höhe der Abschreibungen namentlich bei industriellen Werken nit allzu ängstlich sei. 5 inanz-Minister Dr. Miquel erwidert, daß er diese leßtere An- sicht schon bei der Berathung des Einkommensteuergeseßes selbst aus- gesprohen habe, und weist nohmals darauf hin, daß sich die Ver- Pud über die Abzugsquote von { bis §%/9 nur auf Wohngebäude eziehe.

Abg. Stößel (Zentr.) beschwert sih darüber, daß auch Arbeiter und kleine Handwerker zur Deklaration gezwungen seien.

_ Geheimer er anan ath Wallach erwidert, daß die einzelnen Fälle untersuht werden müßten, da sih \o ein allgemeines Urtheil darüber nit fällen lasse, er sih sein Urtheil also vorbehalten müsse bis nah Abschluß der Untersuchung.

Abg. Schröder (Pole) beklagt sich über einzelne Vexationen der Einshäßungsbehörden in seinem Wahlkreise und meint, daß bei den Berufungsentsceidungen lediglih das fiskalishe Interesse maß- geteno sei. Die Erledigung der B verzögere sih auch all- zusehr.

Geheimer Ober-Finanz-Rath Walla ch bestreitet die allgemeine Wahrnehmung des fiskalischen Zie durh die Berufungskom- missionen ; mehr als die Hälfte der Berufungen sei im Sinne der Berufenden entschieden worden. Eine übermäßige Verzögerung der Berufungsentscheidungen finde ‘au nicht statt.

Abg. von Schal scha (Zentr.) hält es nicht für bedenklich, die Kosten für Ersatneubauten abziehen zu lassen ; wenn in umsfang-

in Sofern weilten und ein kümmerlihes Dasein fristeten,

beschlossen hätten, nah Serbien auszuwandern. Sie beab-

unterbieten, zumal es bequeme Wasserstraßen nah Deutschland und

reichem Maße plößlih Ersaybauten nöthig seien, so sei eben ein