1894 / 49 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

T E I E R

den achten Titel, insbesondere die §§ 191, 192, 193 von den Berg- behörden, von den Bergleuten und von der Bergpolizei auszudehnen. In der ziemli eingehenden Erörterung wurde seitens der Staats- regierung erklärt, daß man einverstanden sei mit dem Ge- danken, die Bestimmungen über die Bergpolizei und die Bergarbeiter auch auf den Eisenerzbergbau Oberschlesiens auszudehnen, daß es ihr aber niht zweckmäßig erscheine, weitere Be- stimmungen des Berggeseßes auf ihn anzuwenden, weil ein Bedürfniß dafür bis jeßt sich nicht gezeigt habe. In der Kommisson einigte man ih \ch{ließlich auf diesen Standpunkt. Man beschloß eine Resolution anzunehmen, die dahin ging:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuhen, den Erlaß eines Gesetzes in Erwägung zu nehmen, auf welches Bestim- mungen des allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865, namentli diejenigen über die Bergleute, die Bergbehörden und die Bergpolizei auf den Eisenerzbergbau in dem Herzogthum Slesien ausgedehnt werden.

F will hier gleich bemerken, daß eine Ausdehnung dieser Be- stimmungen auch auf den Salzbergbau in Hannover und sonstige unterirdishe Betriebe angeregt war ; die seitens der Regierung ange- stellten Erwägungen sind noch nicht zum Abschluß gediehen, sie werden aber voraussihtlich zu demselben Resultat führen, daß die Aufsicht der Bergbehörden auch auêëgedehnt wird auf den Salzbergbau in den- jenigen unserer Landestheile, wo der Salzbergbau heute noch nicht unter der Aufsicht der Bergbehörden fteht. Ueber diesen Antrag der Kommission ist dann im Plenum, soviel ich mi erinnere, überhaupt nichts mehr bemerkt worden. Die Oberschlesier, die damals diesem boben Hause angehörten, waren also jedenfalls nicht in dem Maße beunruhigt wie der Graf Strahwiß das jeßt empfindet.

Nun, meine Herren, wanderte dieser Gefeßentwurf zunächst, wie das vorgeschrieben ist, an den Provinzial-Landtag in Breslau. Dort hatte er bereits cinmal nicht wiederholt, wie der Graf Strahwiß bemerkte gelegen, nämlich im Jahre 1873. Damals stellte sich der Provinzial-Landtag dem Geseßentwurf entgegen. Er war der Mei- nung: der Eisenerzbergbau eefordere eine besondere Schonung, ein Ver- meiden jeder Belästigung weil damals gerade die Eisenzölle aufgehoben waren und man fürchtete, daß der so hon nothleidende Eisenhütten- betrieb mögliherweise in Mitleidenshaft gezogen werden könnte dur die Vertheuerung des Materials, die eintreten würde, wenn man die Aufsiht der Bergbehörden auf die Eisenerzförderung in Oberschlesien ausdehnte.

Der damalige Provinzial-Landtag faßte eine Resolution, in der er aussprach, daß seiner Meinung nah die Gefahren, die man für den Eisenerzbergbau sähe, wenn er weiter so behandelt würde wie bisher, nicht vorlägen; daß man vermeiden solle, ihn übermäßig zu belästigen. Schließlih kam er doch zu der Bemerkung, daß eine geeignete Kontrole der Eisenerzförderung seitens technischer Behörden nothwendig und zu wünschen sei, und deshalb bitte er, zwar den Gesetzentwurf, wie er damals vorlag, abzulehnen, dagegen einen anderen Gesetzentwurf vorzulegen, der in modifizierter Meise für Ober- shlesien dasselbe einföhre, was für andere Bergwerke bestehe. Im vergangenen Jahre, als der jeßige Geseßentwurf dem \{lesishen Pro- vinzial-Landtag vorgelegt wurde, hat allerdings die Sache einen ganz anderen Verlauf genommen. Es hat der Referent zunächst klar- gestellt, um was es sich in dem Geseßentwurf handelte, und hat den Antrag gestellt:

Der Provinzial-Landtag wolle beschließen:

Sein Einverständniß mit den Grundzügen zu einer Abänderung des & 911 des allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 in der Erwartung auszusprechen, daß in den Ausführungsbestimmungen demnächst geeignete Ausnahmen von den materiellen Aufsichtsvor- schriften für besonders einfahe und primitive Eisenerzförderungen vorgesehen werden.

Wenn nun in dem Provinzial-Landtag, in tem, soviel mir er- innerlich ift, ein Drittel der Mitglieder Oberschlesien angehört, wirkli einige Beunruhigung vorhanden gewesen wäre, dann möchte ih glauben, daß troß der sonst gewiß dem Provinzial- Landtag obliegenden großen Aufgaben nun doch der Moment gekommen gewesen wäre, wo diese Beunruhigung sich hätte zeigen müssen. Was ges{ab, nachdem der Antrag gestellt war? Der Herr Vorsitende sagte: „Es verlangt niemand das Wort. Ich bitte die- jenigen Herren, welhe wünschen, dem Antrag der Kommissicn gemäß beschließen zu wollen, sich zu erheben. Das is die Majorität. Der Antrag ist abgelehnt.“ Meine Herren, wenn wirkli eine tiefgehende Beunrubigung in S{lesien vorhanden war, wäre cs denkbar, daß eine pflichtgetreue Provinzialvertretung, ohne auch nur das Wort in dieser Angelegenheit zu ergreifen, darüber weggegangen wäre? Ich glaube, der Herr Graf Strachwitßz tritt seinen Landéleuten doch etwas zu nahe.

Nun, wenn er weiter der Meinung is, daß die fachs männischen Kreise eine Beunruhigung darüber empfänden, daß es vielleicht die Absicht des Fiskus sei, seine Moncpolbeftrebungen, die er bei dem fog. Kaligesetz gezeigt habe, autzudehnen, und daß dies auch dem Eisenbergbau gefährlich werden könnte so will ich ihn darüber beruhigen. Wenn überhaupt die Regierung weitergehende Monopol- bestrebungen auf dem Gebiete des Bergbaues hätte, was nicht der Fall ist auf das Gebiet des obers{lesishen Eisenerzbergbaues würde sie sie nit erstreÉen. In der Beziehung kann er sich wirkli der größten Beruhigung hingeben.

Alo, meine Herren, die allgemeinen Befürchtungen, die der Herr Abg. Graf Strachwitz an den Geseßentwurf knüpft, kann ih nicht für berechtigt halten. Es handelt sih ganz einfach um die Frage: Soll in Zukunft der obersclesische Eisenerzbergbau unter die Aufficht technischer Behörden gestellt werden oder soll es fo fortgehen, wie es heute ist, daß der Amtsvorsteher mit dem Gendarmen oder bin und wieder einmal der Gewerbe-Inspektor die Aufsicht über die Gruben führt ? In materieller Bezießung ändert derzGesetßentmurf fast garnichts; denn beute shon sind die polizeilihen Bestimmungen des Berggeseßes dur Polizei- verordnungen deé Ober-Präsidenten von Schlesien auf diesen Bergbau auêégedehnt. Also es handelt si wirkli fast um nihts‘weiter, als an die Stelle der Behörden der allgemeinen Staatéverwaltung die teh- nisen Behörden des Bergbaues zu seten.

Und wenn nun der Herr Abg. Graf Strahwiß meint, daß die NRevierbeamten lauter junge Leute find, die bin und bergehen ih wollte, sie wären mitunter etwas jünger, d. h., ich wollte, ih könnte ibnen eine s{chnellere Beförderung zu 1heil werden lassen und denen man infolge dessen die Aufsicht über den Erzbergbau niht mit gutem Gewissen anvertrauen fönne, fo ift das, meine Herren, nit zutreffend. Es fann kein Zweifel sein, daß sie geeigneter sind, den technischen

Betrieb, den sie erlernt haben, zu beaufsihtigen als Behörden, die von technishen Dingen nichts wissen. Jh mache darauf aufmerksam, daß die erste Anregung, die in früheren Jahren in der Richtung des Gesetzentwurfs gegeben worden ist, nit von den Bergbehörden, fondern von den Verwaltungsbehörden Oberschlesiens ausgegangen ist. Der Landrath des Kreises Beuthen, der manchen von Ihnen vielleiht noch bekannt is, Herr Solger, is der Erste gewesen, der in einem ausführlihen Bericht nachgewiesen hat, daß die Ver- waltungsbehörden nicht mehr die Verantwortung übernehmen könnten, die Aufficht über die Eisenerzförderungen zu führen, weil nach und nach aus kleinen Tagesbauten sich zum theil recht bedeutende unterirdishe Betriebéanlagen entwickelt haben. Meine Herren, heute wird nah den Zusammenstellungen, die uns vorliegen, der Erzbergbau betrieben in 41 unterirdishen Betriebs8anlagen gegen- über 27 Tagesanlagen. Diese 41 unterirdischen Betriebsanlagen werden zum theil gerade so bergmännisch betrieben wie der Blei- und Zinkerzbergbau, der in derselben Gegend der Aufsicht der Bergbehörden unterstellt ist, nach der mir vorliegenden Nachweisung benüßen sie zur Förderung 11, zur Wasserhebung 14 Dampfmaschinen, und {hon daraus mögen Sie ersehen, daß, wenn diese Zahlen au nicht groß und nicht in Vergleich zu stellen sind mit den Zahlen des Kohlenbergbaues, daß es sich immerhin um einen regelrecht be- triebenen unterirdishen Bergbau hand:lt, und da liegt cs auf der Hand, ift es richtiger, die Aufsicht den Bergbehörden zu übertragen und sie nicht weiter den Verwaltungsbehörden zu überlassen.

Wenn der Herr Graf Strahwiß wünscht, daß, wenn der Geseß- entwurf nicht ganz fällt, noch eine Reihe anderer Bestimmungen aus dem Berggeseß aufgenommen wird, so kann ih dem gegenüber nur er- widern, daß bisher Anträge in dieser Rihtung an mi nicht gelangt sind, troßdem die Interessenten ja reihlich Gelegenheit hatten, in dem Augenblick, wo der Geseßentwurf dem Provinzial-Landtag vorlag, dort ihre Wünshe zum Ausdruck zu bringen und Anträge zu formulieren. Meine Herren, weder dort noch bei mir ist seitens der Interessenten in dieser Beziehung ein Antrag eingegangen, während jedermann wußte, daß der Geseßentwurf demnächst an die Landesvertretung fommen würde. Ja, meine Herren, ich meine doch, es wäre etwas viel verlangt, wenn die eigenen technischen und Verwaltungsbehörden ein solches Bedürfniß nit anerkennen, wenn aus Interessentenkreisen keine Anregung erfolgt, daß ih dann proprio motu mit einer weiteren Ausdehnung des Gesetzes vorgehe! Wir werden doch immer davor gewarnt, nicht zu weit mit der Geseßmacherei zu gehen.

Nun hat der Herr Vorredner noch eine Reibe von anderen Ver- bältnifsen herangezogen, um daraus den Beweis zu führen, daß die Bergbehörden niht immer sachlich und ihrer Stellung entsprehend verfahren, und hat dann weiter geschlossen, daß diese Erwägung ihn dazu führe, die Erstrekung der Thätigkeit der Bergbehörden auf das Gebiet der Cisenerzförderungen abzulehnen. Er hat sich namentlich auf die Bohrungen des Berg- fisfus und auf die Wasserversorgung in dem oberschlesischen Industrie- bezirk bezogen. Ich meine, ‘in beiden Beziehungen liege kein Moment vor, welches man für oder gegen den Geseßentwurf anführen könnte. Der Fiskus bohrt auf Koblen in Oberschlesien und auch in Konkurrenz mit anderen Personen; das hat er {on lange gethan, das weiß dieses hohe Haus so gut wie ich. Wenn Herr Graf Strachwiß meint, daß der Fiskus sih hierbei hinter einer Sqguttbohrgesellshaft verstecke, so irrt er; nein, meine Herren, fo liegt die Sache garniht. In Oberschlesien hat der Fiskus noch nie mit einer Schuttbohrgesellshaft gebohrt, sondern ganz einfach auf eigenen Namen und auf eigene Kosten, er hat gar niht nöthig gehabt, sich zu einem solhea Zweck mit jemand zu verbinden, er hat im Interesse der dortigen fiékalishen Felder seine Gerehtsame zu er- weitern gesucht, das kann er, und daraus ist ihm kein Vorwurf zu machen.

Was nun die Wasserverforgung in Oberschlesien betrifft, so möchte ih mir gestatten, mich auf das zu beziehen, was wiederholt aus- führlih in diesem hohen Hause und im Herrenhause über die Wasser- versorgung des oberslesischen Industriebezirks gesagt worden ift; in der Kommission, im Plenum dieses Hauses ist alles, was überhaupt in dieser Frage zu sagen ist, gesagt worden. Jch bin niht mehr in der Lage, etwas Neues vorzubringen, ih muß nur nohmals entschieden be- tonen, was Herr Graf Strachwiyz vielleicht früher überhört hat. Ich habe ausdrüdcklich versichert, daß nicht fisfkalishe Interessen es sind, welche ten Fiskus dahin geführt haben, die Wasserversorgung Ober- \{lesiens aus der Zawada-Quelle zu entnehmen.

Hâtte es sih nur um fiskalische Interessen, nämlih um die Ver- forgung der Königin Luisen-Grube und derjenigen Ortschaften, denen das Wasser von ihr entzogen ist, gehandelt, so würde die Verwaltung das Wasser aus der bestehenden Wasserleitung aus dem Adolf-Schacht in binreihender Menge haben entnehmen können. Es traten aber die Verwaltungébehörden und die nicht vom fiskalishen Bergbau betroffenen Gemeinden dazwischen und bemerkten: „Wenn Ihr Euch niht mit uns zusammenthut und uns mit Wasser versorgt glei{h- zeitig mit Euch, so sind wir überhaupt nicht in der Lage- die drohende Kalamität zu beseitigen. Es ist namentli von Herrn Letocha bier in diesem Hause völlig zutreffend geschildert, daß man vor der ernstesten Noth in Bezug auf die Wasserversorgung Oberschlesiens stand. Hâtte der Bergfiskus lediglich seinen fiskalishen Interessen Folge geleistet, dann hâtte er es allerdings sehr viel bequemer gehabt und bätte alle die Angriffe, die auf ihn gerihtet worden find, vermieden. Er hat es aber für seine Pfliht gehalten, hier den öffentlichen öInterefsen zahlreiher Ortschaften zugleich zu dienen, mußte sich deshalb eine andere Quelle suchen, die ausreihend war, um den Bedarf des westlihen Theiles des obershlesishen Industriebezirks vollständig zu decken. Eine andere Möglichkeit der Wasserentnahme lag für ihn nicht vor als die aus der sogenannten Zawada-Quelle, und wenn der Herr Abg. Graf Strahwiß sich darauf beruft, daß Sachverständige bekundet hätten, daß die Wasserversorgung auch aus anderen Stellen möglih sei, so weiß ih, daß solhe Gutachten eristieren ; diese Gutachten sind nach Ansicht der tehnischen Behörden, nach Ansicht vieler anderer Sachverständiger, nicht zutreffend. Es giebt nur die eine Stelle, aus der wir heute mit Zuversiht und Sicherheit den Wasserbedarf Oberschlesiens entnehmen können, das ift die Quelle bei Zawada.

Wenn der Herr Graf in Sorge ist, daß in dem für die Quelle gezogenen Schußbezirk auch die Eisenerzförderung verhindert werden könnte, so halte ih das für ausges{lossen, weil die Eisenerzförderungen nicht bis in die Tiefe gehen, wo sie die Wasser führenden Schichten erreichen.

Ich darf mich resümieren : weder die allgemeinen, noch die \peztiellen Bemängelungen des Herrn Grafen können meiner Ansicht nah dazu führen, bedenklich zu machen. Zieht das Haus es vor, den Entwurf einer Kommission zu überweisen, so kann ih dagegen selbstverständlich nihts einwenden. Nah meiner Auffassung liegen die Dinge aber bezüglich dieses an sih nicht sehr erheblichen Gegenstandes fo klar, daß heute {on die Stellungnahme dazu wohl ohne weiteres gefunden werden kann.

Abg. Dr. v. Heydebrandund der Laa (konf.) wendet fich gegen die Ausführungen des Abg. Grafen Strahwiß. Der Eisenerzbergbau werde stellenweise so ausgedehnt, mit fo fomplizierten Anstalten be- trieben, daß eine bergpolizeilihe Aufsicht unentbehrlich geworden sei, Die Möglichkeit, für Kleinbetriebe Ausnahmen zu gestatten, sei ge-

eben.

4 Abg. Kir\ch (Zentr.) tritt mit dem Grafen Strahwitz für Koms- missionéberathung ein. Die Vorlage müsse hon deswegen abgeändert werden, weil sie einfah von dem Herzogthum Schlesien und der Graf- {haft Glaß wie von noch vorbandenen staatsrechtlihen Gebilden \sprehe. Es müsse doch zum mindesten heißen: In dem Umfange des Herzogthums Schlesien u. st. w. Auch sonst leide die Vorlage an Redaktionsfehlern; sie nehme gar nicht direkten Bezug auf die Berg- geseßnovelle von 1892. Die Vorlage \spreche außerdem juristis{ch eine Sprache, wie sie seit der Aufrihtung des Deutschen Reichs nicht mehr in Uebung sei. Alle diese Umstände machten eine Kommissions- berathung nothwendig. Man habe doch ein Geseß zu machen, welches auch vom deutschen Volk verstanden werden könne. i

Abg. Engels (frkons.): Kein Vorwurf wäre unberechtigter gegen die Vorlage als der, daß sie dem Monopol des Staatsbergbaues Vor- {ub leisten sol. Da der Bergbau nicht unter die Gewerbeordnung fällt, nus hier auf dem Wege der S ergaetegg nug dicjenige polizei- lie Aufsicht eingeführt werden, welche der Eisenerzbergbau in Ober- Schlesien dringend verlangt. Unter das Berggeseß fallen {on jeßt ganz erheblihe Mengen von Kleinbetrieben, ¿. B. in Schmalkalden. Gerade bei den kleinen Bergbetrieben ist die strengere polizeiliche Auf- iht sehr angebracht, weil hier am meisten gesündigt wird. Die Freikonservativen haben gegen Inhalt und Fassung der Vorlage nihts einzuwenden, auch hegen wir nicht die grammatikalishen und fpraHlichen Bedenken des Vorredners, weil alle gebrauhten Ausdrücke dem Wort- laut des früheren Os entnommen find. Gegen Kommissions- berathung erheben wir aber keinen Widerspruch; am besten wäre der Entwurf wohl der A zu überweisen.

Abg. Gothein (fr\. Vg.): Mit der Grundbestimmung des Ge- seßes bin ich einverstanden. Der Bergbeamte wird bei manchen Be- trieben dieses Eisensteinbergbaues besser am Plate sein als der Amts- vorsteher und der Gendarm. Es bleiben aber doch gewisse Bedenken bestehen. Der in Rede stehende Bergbau wchselt außerordentlich oft. Viele Gruben sind nur während des Sommers in Betrieb, manchmal nur für einige wenige Tage. Unzweifelhaft giebt es mehr Tagbaue, als die Regierung anzunehmen scheint. Auf alle die oberflählichen Gräbereien, welche ein Besißer mit seiner Familie einmal vornimmt, wenn er gerade keine andere Beschäftigung hat, um ein paar Wagen Eisenstein abzufahren, sollte man die {weren Bestimmungen des Berggesetes niht anwenden. Da kann man doch nicht die Anmel- dung des Beginns und der Einstellung des Betriebes vier Wochen vorher von dem Betreffenden verlangen. Gerade in Slesien besteht auch ein ausgedehnter Magnesitbergbau. Bei diesem ist die Aufficht bisher ganz unzulänglich, desgleichen beim Chromerzbergbau. Diese Verhältnisse sollten bei diefer Gelegenheit mit geordnet und so dem Gefeße eine breitere Grundlage gegeben werden. Eifenerzbergbau findet sch übrigens auch in Niederschlefien, bei Schmiedeberg, der ebenso der Bergbehörde unterstellt werden müßte. Vielfah haben die Bergbehörden Schußbehörden für die Quellen angelegt. Wird nun die Vorlage Geseß, so würde jeder Schurf- versuh auf Eisenerze ünmöglih gemacht werden. In dieser Beziehung muß die Möglichkeit gelassen werden, neue Lager aufzuschließen. Bei Wilhelmsthal in der Nähe von Landeck werden jegt Eiseusteine gewonnen, deren Gewinnung nah dem Geseß unmöglih würde. Alle diese Bedenken können nur in der Kommission erörtert und beseitigt werden.

Abg. Leto cha (Zentr.) spricht sich im Gegensaß zu dem Abg, Grafen Strahwiß für die Vorlage aus, mit der auch die große Mehrheit des Zentrums einverstanden sei. Die Vorlage sei nichts als die Ausführung von Beschlüssen des Hauses aus dem vorigen Jahre. Namentlich im Interesse der 4000 Eisenerzarbeiter, für deren Sicherung bei der jeßigen Art des Betriebs nihts geschehen sei, müsse man die Vorlage mit Freuden begrüßen. S.

Abg. Dr. Schultz- Bochum (nl.) will von kommissarisher Be- rathung nihts wissen; im Interesse des oberschlesisWen Cifenerz- bergbaues und der dabei beschäftigten Bergarbeiter liege die f\ofortige unveränderte Verabschiedung des Geseßes. Werde der Entwurf in einer Kommission verändert, so müsse er wieder an das Herrenhaus zurück und könnte leiht in der gegenwärtigen Session ebenso wenig zu Stande kommen wie in der vorigen. Eventuell würde der Korr mission zu empfeblen sein, die Vorlage nicht mit zu vielen Erweiterungn zu bepaden: Qui trop embrasse, mal étreint!

Abg. Im Walle (Zentr.) empfiehlt die Verweisung des Ent- wurfs an die Kalisalz-Monopol-Kommission, wo er {nell erledigt werden Tonne E

Das Haus beschließt demgemäß. E

Um 31/2 Uhr vertagt sich das Haus. Nächste Sißung: Montag 11 Uhr. (Etat der : direkten und. indirekten Steuern.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Auswärtiger Handel.

Nach dem Januar - Ausweis des Kaiserlichen Statistischen Amts über den auswärtigen Handel betrug im ersten Monat dieses Jahres in Mengen zu 100 kg die :

Einfuhr: 22198068 gegen 19088642 im Januar 1893,

also 3109426 mehr; ; E

Ausfuhr: 16423110 gegen 13788751 im Januar 1893,

also 2634359 mehr. A

Sehr bedeutend war die Mehr-Einfuhr namentli in Getreide, insbesondere in Hafer und Gerste. An Edelmetallen, auh gemünzt, waren unter der Einfuhr 54000 kg, Ausfuhr 44 200 kg. : E

Die Einrichtung der „Monatlihen Nachweise“, die auyer den Ein- und Ausfuhr - Zahlen auch die monatliche Statistik der Großhandelspreise und der Zuckerproduftion bringen, hat mit dem laufenden Jahrgang wieder eine Erweiterung dur die ausführlichere Darstellung des Mühlenlager - Verkehrs 2 fahren. Die Berehnung der Ein- und Ausfuhr-Werthe wir wie bisher von Vierteljahr zu Vierteljahr gegeben.

um deutsch-russischen Handelsvertrag. _,, Aus es ire SMEOhA ist, wie der „Köln. Z.° geschrieben wird, eine mit 7530 Unterschriften versehene Eingabe zu Gunsten de deutsh-russishen Handelsvertrags an den Reichétag abgegangen. N In Dresden erklärte sih eine vom nationalliberalen Verein

H berufene große Versammlung Dresdener Kaufleute und Fabrl- fanten entschieden für den russishen Handelsvertrag. a

Hier in Berlin wurde in der Generalversammlung des Der eins deutscher P E bee p die am t

23. und 24. d. M. stattfand, eine Entschließung über den deuts russischen Handelsvertrag angenommen, die einer Mittheilung de

„Vos. Z.* zufolge an den Reichskanzler, den Minister für Handel und

Gewerbe und an den Reichêtag sofort abgesandt wurde. In der Er- klärung heißt es: Durch den Handelsvertrag mit Rußland ist der deutschen Zementindustrie das Absaßgebiet in Rußland unter günstigeren Be- dingungen als zuvor wieder eröffnet. Der Verein erwartet von diesem Vertrage große Vortheile für die deutshen Zementfabrikanten ; er spricht der deutschen Reichsregierung für das Zustandekommen des Vertrages seinen Dank aus und richtet an den Deutschen Reichstag die dringende Bitte, der deutshen Zementindustrie durch \{leunige An- naue die großen Vortheile des Vertrages ret bald zugänglich zu machen.

Naturalverpflegungsstationen.

Um den auffallend starken Andrang der Wanderer zu den Natural- verpflegungéstationen zu beseitigen, ist vom Kreis Niederbarnim mit dem Verein für Berliner Arbeiterkolonien das Abkommen getroffen worden, daß die Wanderer aus dem Kreise in der Kolonie des Vereins bei Tegel beschäftigt werden. Dorthin werden jeßt die Wanderer von den Verpflegungsstationen überwiesen. Die Wanderer, welche nicht in die Kolonie gehen oder dieselbe ohne ordnungsmäßigen Abschied verlassen, werden ftrafrehtlich verfolgt und in den Verpflegungsstationen nicht wieder aufgenommen. Folge der neuen Einrichtung ist eine bedeutende Verminderung der Stationsgäste.

Anbau und Ertrag der wichtigsten Feldfrüchte im Erntejahre 1890/91 in Numänien.

In Nr. 3 des ersten Jahrgangs der von der neuen statistischen Landes-Zentralstelle herausgegebenen „Rumänischen Korrespondenz“ werden die Anbau- und Ernteverhältnisse Numäniens einer eingebenden Besprehung unterzogen. Wir entnehmen derselben, daß im Ernte- jahre 1890/91 von der auf rund 13 102 000 ha ges{häßten Gesammt- flähe Rumäniens dem Ankau von Körnerfrüchten und anderen Nutz- pflanzen 4516 955 ha gewidmet, zur Erzeugung von Futterstoffen 19 533 ha bestimmt, 495 379 ha aber als Wiesen ‘benußt waren. Von den wichtigeren Feldfrüchten wurden im Berichtsjahre

angebaut geerntet Been 5 1941051 ha 17088 176-1 Magen: . 121913 1 368 259 M 1695592 21 137-381 Ge. «025 909 7811 854 H 184 940 2 (19:20 De 102 679 812 766 Nübsamen . 183 451 1.203.215 Hanf E 9 654 90 362 Le 72 043 O 2 Kartoffeln . 11 404 446 319 Doppel-Ztr. zu 100 kg Bohnen .. 61 067 271 049 : Uen s Tod 6 301 rben .., 1 783 23 235 Me 1 382 227-978 Saa, 4 376 30 776

Bemerkenêwerth i der ausgedehnte Anbau des Weizens. Die hiermit bestellte Fläche übersteigt bei weitem die in den Jahren 1891 und 1892 (für 1893 liegen die Ergebnisse noch nicht vor) in Preußen ermittelte von 908 470 bezw. 1011 112 ha.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum internationalen Bergarbeiterkongreß, der nah einer Mittheilung des Präsidenten des internationalen Bergarbeitercomités, B. Pickard in London, am 14. Mai d. J. in Berlin zusammentreten soll, schreibt man der „Rh.-Westf. Z.“ aus Dortmund unter dem 24. d. M.: Jn den nächsten Tagen sind in den Kohlendistrikten Rheinlands und Westfalens eine große Zahl Bergarbeiterversammlunger, anberaumt, in denen die Bedeutung der internationalen Kongresse ge- würdigt werden soll. Früher gaben sich die Führer der Hoffnung hin, csisei genügend, mit 20 bis 30 Delegirten in Berlin antreten zu können, aber jeßt soll die doppelte Zahl kaum hinreichend sein. Die beiden Hauptführer der Bergleute sind gegenwärtig noch nicht auf freiem Fuße. Jn Dortmund joll am 4. März über ihren Empfang es handelt sich um die Bergleute L. Schröder - und Fr. Bunte Be- rathung gepflogen werden. Unter den belgischen Berg- leuten soll die Stimmung zu Gunsten des Kongresses etwas umgeschlagen fein: während sie früher von dem Kongreß nichts wissen wollten, werden sie jeßt in Berlin ersheinen. Jn Eng- land macht man große Anstrengungen, um eine zahlreiche Be- schickung „ju sichern.

In Bochum beabsichtigen die Schneider, wie die Berliner „Voltsztg.* berihtet, wegen der“ niedrigen Löhne und der „s{chlechten Behandlung* in einen Ausftand einzutreten.

In Dres den is einer Meldung des „Vorwärts“ zufolge in der E von Gebrüder Salowsky ein Ausftand der Zigarretten-Ar beiterinnen ausgebrochen ; die Gründe sind bis jeßt niht bekannt.

In Leipzig erklärte sich, wie die „Lpz. Z.*" mittheilt, eine von 500 Personen besuhte Versammlung der Buchdruckergehilfen am Freitag gegen die geplante Einführung eines Innungs- Schiedsgerichts und für das bestehende Gewerbegericht.

In Augsburg ist nah dem „Vorwärts“ in der Müh lenbau- Gesellshaft Augsburg (vorm. Oexle u. Komp.) ein neuer Formerausstand ausgebrohen (vergl. Nr. 32 und 37 d. Bl.) ; als Grund wird angegeben, daß der Direktor der Firma, Herr B edck, entgegen dem beim leßten Formerstrike von dem Gewerbegericht Augsburg gefällten Schieds\spruch, mit dem er sih einverstanden er- klärte, einen Former gemaßregelt und auch sonst gegen das Abkommen gehandelt haben foll.

Bauten.

Wie der Post-Baurath Techow im „Centralblatt der Bauverwal- tung“ ausführt, haben Fußböden aus Rothbuchenholz, das nah einem Verfahren des Hof-Zimmermeisters Heßer in Weimar behandelt worden war, eine große Widerstandsfähigkeit gegen Abnuzung bewiesen. So hat sich bei den im hiesigen Packet-Postamt mit dem genannten Fußboden angestellten Versuchen das Rothbuchenholz sehr be- währt. Während der gleichzeitig verlegte eihene Stabboden zum theil schon hat erneuert werden müssen, zeigt der aus Rothbuchenholz gefertigte Fußboden, welcher der größten Abnußung unterworfen ift, noch dieselbe ebene und dicht gefugte Oberfläche, wie bei seiner Her- stellung. Es hat sich also in einem nahezu dreijährigen Zeitraum das nah dem Pen Verfahren behandelte RNothbuchenholz dem Eichen- und Kiefernholz gegenüber an Dauer und Güte überlegen ge- n und als Nuzholz recht wohl verwendbar erwiesen, fodaß dur diese Erfahrungen dem Buchenholz und damit weiten Flächen des deutschen Waldes eine eher Verwerthung in Aussicht gestellt werden kann. Auch bei einer im Packetpostamt versuchten anderen Herstellungs- art der Fußböden hat sich dieses Holz sehr gut bewährt. Es wurde dort im Spätherbst 1892 für ein in Eisen neu hergestelltes Zwischen- ge/choß der Bestellpackkammer auf einem Monierplattenbelag ein Stabboden aus Rothbuchenholz in Asphalt verlegt, welcher sich eben- falls bisher vorzügli gehalten hat. Ferner wird von einer anderen neuen Fußbodenkonstruktion berihtet. An Stelle der Lagerfriese, in welche die Stäbe ohne Nagelung frei beweglih eingelegt werden, treten nunmehr gefalzte, fastenartige, an der UÜnterseite ausgeklinkte An welche in der verschiedensten Art auf der vorhandenen Unterlage ohne weitere Befestigung verlegt werden können. Durch diese mit Deffnungen versehenen Kastenlager wird in Gemeinschaft mit den durchbrochenen

andleisten des Fußbodens eine vollkommene Lufterneuerung unter demselben ermögliht, und ein Schuß gegen Schwamm- bildung „und Fäulniß erzielt. Der Hohlraum eines derartigen Tagers läßt sich mir einem Lüftungsrohr im Mauerwerk in Verbin- dung bringen, sodaß au ein Aus\trömen der Fußbodenluft ins Freie, sowie ein Absaugen der Zimmerluft erfo lgen kann. Vor anderen

® Hu “C liâtre o ramzuAia t Le S F Ag Ati ée ie bs N A C N L V Aa ar AUA

Holzlagern baben diese Kastenlager außerdem noch den Vorzug, daß sie weder sih werfen noch aufreißen. Da diese patentierte Fußboden- fonstruktion, me E deutschen Fußboden nennt, wohl allen En entspricht, welWe man für einen leiht verlegbaren, frei

weglichen, der Luft überall zugänglichen und bei f Pod vou leicht

zufammenzichbaren Boden tellen fann, so dürfte ibre Verwendung um so mehr empfohlen werden können, als sie an keine bestimmte Holzart gebunden ift.

Literatur.

__ Gesete, Verordnungen x. : : Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten, mit Erläuterungen von H. Rehbein und O. Rein cke, Reichs- gerihts-Räthen. Fünfte Auflage. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Von der neuen Auflage dieser Ausgabe i} zunächst der erste Band ( Theil 1., Titel 1—11) erschienen. Im ganzen werden G vier Bände wérden, die geheftet .322 4, in Leinwand gebunden 35 Æ, in. Halbfranzband 38 ‘#6 fkostèn sollen. Die neue Auflage foll in wenigen Monaten vollständig vorliegen. Sie erscheint unter besonderen Verhältnissen: einmal sind gerade bundert Jahre seit dem Erlaß des Patents wegen Publikation des neuen allgemeinen Landrehts (5. Februar 1794) verflossen, und sodann wird die Ausarbeitung eines Deutschen bürgerlichen Gesetz- buchs, welches dermaleinst das preußishe Landreht erseßen wird, rüstig fortgeseßt. Dennoch wird die neue Auflage der Praxis und dem Studium des preußishen Rechts noch auf eine Rethe von Jahren der Geltung des Landrehts und der Uebergangszeit dienen können. Sie iff von neuem durchgesechen und nach dem Stande der Gesetzgebung und Rechtsprechung vervollständigt. Sie bringt neu u. a. das Wildschadengeseß, das Gesetz, betreffend Er- gänzung der Bestimmungen über den Wucher, das Patentgefeß vom 7. April 1891, das Gesey zum Schuß von Gebrauch2mustern, die Lavdgemeindeordnung für die sieben östlihen Provinzen, die Ab- änderungen der Gewerkteordnung, der Arbeiterfürsorgegeseze und des Berggeseßzes. Anordnung und Methode sind unverändert geblieben. Auf die Herstellung korrekter Gesetzesterte ist besondere Sorgfalt verwendet worden.

Die Verfassung8s- und Verwaltungsgeseße der evangelishen Landeskirche in Preußen mit besonderer Be- rüsihtigung der sieben östlichen Provinzen. Bearbeitet und erläutert von E. Nigte, Ober-Konsistorial-Rath in Magdeburg. Berlin, Carl Heymann?'s Verlag. Nachdem für die Verfassung der evangelischen Landeskirche durch die in den Jahren von 1873 bis 1880 und dann wieder von 1885 ab erlassenen Gesetze und Verordnungen tief ein- \{neidende Aenderungen herbeigeführt worden sind, hatte sih das unabweislihe Bedürfniß nah einem praktischen Handbuche für die Betheiligten herausgestellt. Diesem Bedürfnisse hat nun der Ver- fasser durch das vorliegende Werk in vollem Maß entsprohen und bei dessen Ausführung alles das berüdtsihigt, was nah seiner lang- jährigen praktishen Erfahrung in der größten der evangelischen Kirchen- provinzen ihm als nuß- und verwendbar erschienen ist. Was die Anordnung des Werks anbetrifft, so sind die organisatorishen Gesetze mit der bezüglichen revidierten Instruktion von 1882 und den sonstigen Kompetenzvorschriften, eins{ließlich der Militär-Kirchenordnung voran- gestellt worden, denen die Einzelgeseßze und Verordnungen, unter Pu mit der Verwaltung8ordnung vom 17. August 1893, nach- olgen. ° L i

Das Apothekenwesen in Preußen nach deutschem Neichs- und preußishem Landrecht. Unter Benußung amtliher Quellen bearbeitet von Dr. M. Pistor, Geheimer Medizinal-Rath und vor- tragender Rath im Ministerium der geistlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten. Berlin, Verlag von Richard Schoeg. Preis 7 #4, gebunden 8 4 Es hat sich bereits seit längerer Zeit als ein Mangel herausgestellt, daß eine übersichtlihe Zusammen- stellung der in Preußen bestehenden Vorschriften über Anlage, Ein- ne, Betrieb und Beaufsichtigung der Apotheken fehlt, und dieser Mangel dürfte mit dem Erlaß der Vorschriften über den Betrieb der Apotheken, Filial-Apotheken, Krankenhaus-Apotheken und ärztlichen Hausapotheken nebst der Anweifung zur amtlichen Be- sichtigung solcher Anlagen vom 16. Dezember 1893 noch fühlbarer werden. Diesem Bedürfniß will der Verfasser durch die in dem vor- liegenden Werk enthaltene Sammlung abhelfen. Einzelne ältere Be- stimmungen haben darin Aufnahme gefunden, um die Entwickelung des Apothekenwesens in Preußen zu veranschaulichen, oder weil noch beute maßgebende Anschauungen darin euthalten find.

Verschiedenes®.

Kürschner's Deutscher Literatur- Kalender für das Jahr 1894, welcher kürzlih ausgegeben wurde, ift der 16. in der Reihe der Jahrgänge. Der neue Band zeigt gegen die früheren nur ein wenig größeres Volumen, und der Herausgeber macht auch durhaus kein Hehl daraus, daß er gründlih Musterung gehalten und namentli bei der Neuaufnahme wählerisher und strenger verfahren ist: entschieden zum Vortheil des Buches. Im übrigen hat \sich an der Einrichtung des Kalenders nihts Wesentliches geändert. Dem eigentlichen Lexikon der deutschen Schriftsteller und Schriftstellerinnen geht, wie früher, ein Verzeichniß der literarischen Säkular- und Semisäkular- Gedenktage sowie ein Nachweis über die literarishen Rechtsverhält- nifse voraus, enthaltend eine Uebersicht der bestehenden Geseße und Konventionen, der Sachverständigenvereine in deutschen Staaten, Oesterreih, Schweiz und ihrer Zusammensetzung. Auch die wichtigsten literarischen Vereine und Stiftungen sind mit Angabe ihrer Zwecke, der Aufnahme-Bedingungen 2c., neben den lokalen Ver- einigungen aufgeführt. Die literarishe Chronik enthält fodänn die Nekrologe der im Jahre 1893 verstorbenen literarisch be- deutenderen Persönlichkeiten, sowie Mittheilungen über Aus- zeihnungen , Ernennungen, Jubiläen 2. Die dem Lexikon folgenden Akschnitte dienen vorwiegend den praktischen Inter- essen der Schriftsteller. Dort werden Verzeichnisse deutscher Verleger und ihrer Hauptverlageartikel, sowie Uebersichten der deutschen N Zeitungen, Zeitungs - Korrespondenzen, ter deutschen

heater und ihrer Vorstände, der literarishen und Theater-Agenturen mitgetheilt. Auch die Angaben über technische Anstalten, als Buch- bindereien, Graveure, Cliché - Agenten, Holzschneider, Lichtdruck- Anstalten 2c., haben hauptsählich praktishe Zwecke und dürften vielen Benutern willkommen sein. Den Au bildet, wie sonst, die Liste der Städte, welhe mehr als zehn \hriftstellerische Persön- lichkeiten aufzuweisen haben. Der mit dem neuen Jahrgang in den Verlag von G. J. Göschen in Stuttgart übergegangene Kalender ist vor dem Titelblatt mit dem Bildniß des hohen Protektors des vor- jährigen deutshen Schriftsteller- und Journalistentages in München, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern, ge- \{chmüdckt. Kürschner’'s Literatur-Kalender mit den ihm bei- gegebenen, mannigfach orientierenden Hilfsmitteln hat \sich für den literarischen Verkehr bereits unentbehrlich gemacht, sodaß an- gesihts dieser Thatsahe zu seiner besonderen Empfehlung nichts mehr hinzugefügt werden kann.

Die Elektrizität, ihre Erzeugung, praktische Ver- wendung und Messung. Für jedermann verständlich kurz dar- estelt von Bernhard Wiesengrund. 44 Abbildungen. Frank- Kirk a. M., Verlag von H. Bechhold. In dem vorliegenden Werk wird in der allerknappsten Weise auseinandergeseßt, was heutzutage jedermann von der Elektrizität wissen muß. In überaus anschaulicher und leicht verständlicher Art. wird darin die Erzeugung der Elektrizität dur aschinen, ihre Auffpeiherung in Accumulatoren sowie das Messen der Elektrizität auseinandergeseßt- Ebenso werden [die ver- schiedenen Verwendungen zur Beleuchtung, zum Treiben von Maschinen, in der Telegraphie, Telephonie, dem Signalwesen, in der Chemie zur Metallscheidung sowie die Kraftübertragung dargelegt. Die Vorzüge des Werkchens sind seine Klarheit und leichte Verständlichkeit, verbunden mit f\trengster Kürze und interessanter Darstellungsweise. Ánschauliche Zeihnüngen und vorzügliche Ausstattung vermehren noch dessen Werth.

Das Buch der jungen Frau, von Dr. H. Bur ck- hardt. Vierte Auflage. Preis 2 H, in Original-Leinenband 3

(6% e, e C be 5) N q. s 1s «Y ¿ é . _ 2 i Ba É U L G V 6 tus arn t id C S B D A G ati ilarr Ée ui S A U na Ó Bei D V E L N E Ih i É da t 04 aua ftr ai ae Nui G4 Eb E pi

*. 6”

as Verlag von J. J. Web-r in Leipzig. Bekanntlich giebt es eine reiche Literatur über diesen Gegenstand, aber nur wenige Werke halten die rechte Mitte ein zwischen trockener Wissenschaftlichkeit und unter- haltend belletristisher Form. Mit Glück und feinem Takt hat der woblerfahrene Verfasser diesen Mittelweg gefunden und verfolgt.

Equipagenbüchlein benennt Herr C. A. Haniysch, Wagenbauer in Chemnit, eine literarische Arbeit, die im Verlage von F. I. Weber in Leipzig zum Preise von 1 #4 20 „F ecschienen ift und praktische Winke für Equipagenbesiger bei dem Ank.zuf, der Auf- bewabrung und Benußung von Wagen x. enthält.

Monatsschrift für deutshe Beamte. Organ: 'des Verbandes deutscher Beamtenvereine. (Herausgeber Fr. Caspar, Kaiserlicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath und vortragender Rath im Reichsamt des Innern. Expedition in Grünberg i. Schl.) Preis vierteljährlich (6 Hefte) 1 M 50 S, durch Buchhandel oder Post be- zogen 1 4 80 Z. Das kürzlich erschienene 3. Halbmonatsheft, 18. Jahraangé, vom “1. Februar 1894 hat folgende#Snhalt: 1. Rechts- verhältnisse der Beamten. A. Gesetzgebung; Verordnungen; Er- fenntnisse. B. Abhandlungen und Nachrichten über Fragen des Beamtens- thums : Zur Frage des Assessor-Examens. Titel- und Rangverbältnisse der Leiter und Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten. Zur Regelung der Nichtergehälter. Der vreußische Staatshaushalts-Etat für 1894/95.

um System der Dienstalterézulagen. Stellenvermehrungen beim Statistishen Amt. 11. Abhandlungen und Aufsäße allgemeinen íInhalts. „Nach einunddreißig Jahren.“ 111. Vermischtes. Wie die preußischen Könige früher reisten. Wer einem Freunde klagt, erleihtert sfih das Herz. IV. Sprechsääl. V. Bücherschau. Das Kommunalabgaben-Geseß 2c. Die Pfändung bei Perfonen, welche Landwirthschaft betreiben. VI. Vereinsnahrihten. Von dem Preußischen Beamten-Verein in Breslau. Preußisher B?2amten- Berein in Hannover. Beilage: Stimmen aus dem Publikum. Stellenliste. Anzeigen. s

Die Einsendung der Konkurrenzarbeiten zu dem bereits er- wähnten, für „Boll’s Musifkfalishen Haus- und Familien- falender* veranstalteten Preisausschreiben hat woran noch einmal erinnert sein mag spätestens bis zum 1. April d. I. zu erfolgen. Später einlaufende Arbeiten bleiben von der Konkurrenz ausgeschlossen. Die Bedingungen es handelt sih diesmal um humoristishe Erzählungen enthält Boll’s Musikalischer Haus- und Familienkalender für 1894. Auf den reichhaltigen Inhalt des Kalenders (Verlag von R. Boll, Berlin NW., Mittelstr. 29) er enthält Text- und Musikbeiträge von Fulda, Heiberg, Mascagni, Kleffel, Koschat und anderen mehr machen wir Hierbet nochmals aufmerksam.

Die „Neue Musik-Zeitung“ (Stuttgart, Carl Grüs- ninger) ist in den Nummern 1 bis 3 des neuen Jahriangs 1894 von besonders interessantem Inhalt. Neben einem musiktheoretischen Auf- faß „Das Melodram“ von A. Schüz, findet man anziehend geschriebene, belehrende Artikel über „Hector Berlioz“ von A. Svoboda, „Rich. Wagner und die Frauen von N. Winter, „Aus dem Leben Niels W. Gades“, „Aus den Erinnerungen einer Primadonna“ von M. Escherih, „Eine Konzertreise in Rußland mit dem Fürsten Galyzin®* von Professor H. Mund x. Originell is auch die Charakterstudie „Einer von den Zukünftigen“ von Maria Janitschek. Biographien mit Porträts, kritische Briefe aus Wien, Berlin, Prag, Mittheilungen über alle wihtigen musikalischen Vorkommnisse, fowie Besprechungen über Musikalien- und Bücherneuheiten für Musikfreunde reiben sh an. Die Beilagen enthalten ansprechende Klavierstücke von Aug. Ludwig, F. Niggli, W. Sas, sowie gefällige Lieder von A. Fischer, H. Henkel und G. Goltermann.

Die Deutsche Literaturzeitung Nr. 7 vom 17. Fe- bruar d. I. (heraus@ von Dr. Paul Hinneberg, Verlag von Hermann Walther in Berlin) enthält : The Book of Enoch, translated from Professor Dillmann'’s Ethiopic text, with introduction, notes, appendices and indices by R. E. Charles, bespr. v. Prof. Dr. M. Löhr. Friedrih Nippold, Die theologische Einzelshule im Ver- hältniß zur evangelischen Kirhe, bespr. von Dekan Dr. Baur. Bernhard Stade, Die Reorganisation der theologischen Fakultät zu Gießen in den Jahren 1878 bis 1882, bespr. v. Liz. Dr. Erwin Preuschen. Wilhelm Wundt, Grundzüge der physiologischen Psychologie, 4. Aufl., bespr. v. Prof. Dr. H. Höffding. La Roche, Homerische Untersuchungen, 2. Theil, bespr. v. Prof. Dr. E. Maaß. C. Plinii Secundi Naturalis Historiae Libri XX XVII, ed. C. Mayhoff, bespr. v. Bibliotheks-Assistenten Dr. C. Haeberlin. Chronik des Wiener Goethe-Vereins, Band 7, Heinrich Natter, Kleine Schriften, bespr. v. Prof. Dr. H. Grimm. Gerhard Seeliger, Die Kapitularien der Karolinger, bespr. v. Prof. Dr. H. Hahn. Gabriel Hanotaux, Histoire du Cardinal de Richelieu, I, besp. von Prof. Dr. Thb. Schott. Die österreichish-ungarische Monarchie in Wort und Bild, Wes. 170 b. 192 bespr. v, Prof, Dr. J. Part. N. Cretherr von Liliencron, Liturgisch - musikalishe Geschichte der evangelischen Gottesdienste von 1523 bis 1700, besy. v. Bibliothekskustos Dr. H. Reimann. Joh. Nikel, Sozialpolitik und“ soziale Bewegungen im Alterthum, bespr. v. Oberlehrer Dr. A. Höck. H. W. Vogel, Das photographishe Pigmentverfahren und seine Anwendungen in der Heliographie und Photogravüre, bespr. v. Prof. Dr. N. Biedermann.

Zeitschrift für deutshe Sprache, herausgegeben von Professor Dr. Daniel Sanders (Alt-Streliß). 10. Heft. Januar 1894. (Paderborn, Ferdinand Schöningh.) Preis vierteljährlich 3 M4 Hervorzuheben aus dem Inhalt: Ein Schlüssel zum zweiten Theil des Goecthe’shen Faust von Dr. Hermann Schrader. Die unwahren Thatsachen der Juristen von Reichsgerichts-Rath Daubenspeck. Der Herausgeber bringt auch diesmal eine Fülle interessanter \prachlicher Anmerkungen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 11 049, nicht rehtzeitig gestellt keine Wagen. _In Oberschlesien sind am 23. d. M. gestelli 3863, niht reht- zeitig gestellt keine Wagen.

Der Aufsichtsrath und die Direktion der Aktiengesell- \chaft „Berliner Holz-Comptoir®* haben beschlossen, der demnächst einzuberufenden Generalversammlung die Auszahlung einer Dividende von 49/6 für das Geschäftsjahr 1893 vorzuschlagen. __— Vom oberschlesischen Eisen- und Zinkmarkt be- rihtet die „Schl. Z.“: Je mehr Hoffnung auf die Annahme des Le Handelsvertrags vorhanden ift, desto mehr wächst im ober- schlesischen Industriebezirk das Vertrauen in die Zukunft. Schon jeßt macht si ein Fortschritt in der Eisenbranche bemerkbar, da sih mit jeder Woche die Nachfrage steigert. In verflofsener Woche sind größere Posten von Puddelroheisen zur Abfuhr an die Werke gelangt, und auch an Gießereiroheisen hat sich der Bedarf infolge regerer Be- schäftigung einiger E Gießereiwerke vermehrt. Mit der Verstärkung des Hochosenbetriebs wird demnächst begonnen werden, und von der Oberschlesischen Eisenindustriegesellshaft in Gleiwiß wird binnen kurzem ein zweiter Hochofen auf Tarnowiter Hütte angeblasen werden. Die Crz- zufuhr ist vorläufig noh nicht verstärkt worden, weil genügende Vor- räthe besonders an Brauneisenerzen auf den Hüttenpläßen liegen und auch die Jahreszeit zur Abfuhr Ua U Jn Walzetsen hat sih das Geschäft in den leßten Wochen wesentlih gehoben ; den Walzwerken liegen besonders für einzelne Handelseisenforten zahlreiche Aufträge vor. Die eingehenden Spezifikationen erstrecken sich bereits schon auf Baueisen, und besonders Träger werden ziemli stark in Auftrag gegeben. Auch aus dem Auslande gehen den Werken Nachfragen auf Handelseisen zu, welches theilweise nah dem Orient zur Versendung gelangen foll. In Feinblechen fängt es auh an, etwas besser zu werden, wogegen das Geschäft in Grobblechen noch immer ruht. Die Stahlwerke sind je nah den Ae Bestellungen zeitweise beschäftigt; für einen regelmäßigen Betrieb fehlt es aber noch immer an größeren Aufträgen. Bei den CEisengießereien ist die Lage im allgemeinen eine bessere geworden; auch solhe Werke, die sich mit

Sia O raa At die ieh 4 a