1894 / 50 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Blätter des Bundes de“. Landwirthe in den Offizierkafinos gelesen wérden, E sie fo lebhaf; Oppositiongegen die Regierupg machen. Die hundert- tausend Arbeiter ces Abg. Grafen Mirbach werde ih der Kommission überlassen. TDte Aufhebung des Jdentitätsnachweises haben wir {on früher an“,eregt; die Konservativen haben si aber dagegen gewehrt, und es wird sehr zweifelhaft scin, ob die Vorlage jeßt eine Mehrheit Finder. Die französishe Handelspolitik hat zur Verminderung der *ausfubr um 250 Millionen im Jahre 1893 geführt, unsere Handels- “politik hat das Gegentheil herbeigeführt: unjer Export ist gestiegen. Wenn an Stelle des Reichskanzlers Grafen Caprivi heute Fürst Bismarck säße, wenn er diesen Vertrag eingebraht hätte, wie würde dem blôden Hödur klar gemacht werden, daß nach vielen Jahren endlich die zielbewußte Politik zu einem Ergebniß geführt hat. Als 1808 die Leibeigenshaft aufgehoben wurde, als die Schußzollpolitik der Maaßen, Moy und Kunth durchgeführt wurde, da opponierten die Junker auch; die Männer wurden als Demokraten denunziert, wie jeßt der Reichskanzler Graf Caprivi denunziert wicd, daß er sich auf die Sozialdemokraten stüßt. Ablehnung des Handels- vertrages, Rücktritt des Reichskanzlers, das war die pièce de résistance des Bundes der Landwirthe, der ja sonst gar keine Bedeutung mehr hätte. Freilih glaubt man, daß die preußische Regierung einer Auflösung des Reichstags nicht zustimmen würde: eine seltsame Auffassung von der Stellung des Königs von Preußen, der zugleich Deutscher Kaiser ist. Wenn ein Mann nach Jhrem Herzen Reichskanzler würde, würden Sie mit einigen Aenderungen auch dem russishen Vertrage zustimmen. Dieser Vertrag knüpft an die Handelsvertragëverhandlungen mit Rußland vom Jahre 1818. Von 1862 an hat Fürst Bismarck fortgeseßt den Versuch gemacht, Rußland zu einer anderen Wirthschaftspolitik zu bekehren; da müßte man sich doch Glück wünschen, daß endlih ein Abs{luß erzielt worden ist. Als in den sechziger Jahren die Handelsverträge abgeschlossen wurden, da hoffte man, daß bald alle Staaten den Verträgen sich anschließen würden. Dreißig Jahre hat es gedauert, ehe Nußland in den Kreis der Vertragsstaaten trat. Jh béglückwünsche den Reichs- kanzler zu seinem Erfolge; ih will seine Politik nicht tadeln, der Zollkrieg hat allerdings diejenigen in Rußland überzeugt, die sich bis dahin niht überzeugen lassen wollten. Den Zoll- kFrieg hat Fürst Bismarck schon früher empfohlen. Er ift jeßt von Wirkung gewesen. Die Ablehnung des Handelsvertrages würde der Landwirthschaft keinen Nußen, der Industrie aber unendlichen Schaden bringen. Die Landwirthschaft hat keinen Nachtheil von diesem Vertrag; eine Uebers{hwemmung mit rufsischem Getreide wird nit eintreten. Wir werden für den Handelévertrag stimmen ; wir hoffen, daß sh aus diesem Anfang noch Vieles entwickeln wird, von dem wir heute noch gar keine Ahnung haben. Es wird fich ein neues großes Feld für den deutschen _ Unternehmungsgeist er- 1chließen. Nehmen Sie den Vertrag an, gehen Sie zurück auf die alten Grundsäße von 1808, dann wird die Landwirthschaft wieder erblühen, denn kein Gewerbe hängt mehr von der allgemeinen Prosperität ab als die Landwirthschaft. Dieser Vertrag wird sie fördern, darum nehmen wir ihn an. i | j

Darauf wird um 51/2 Uhr die weitere Berathung auf

Dienstag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

23. Sißung vom 26. Februar 1894.

Auf der Tagesordnung steht die oriezung der zweiten Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1894/95, und zwar des Etats der direkten Steuern.

Zu dem Anfangsbericht in der Montags-Nummer tragen wir zunächst Reden des Finanz-Ministers im Wortlaut nach.

Dem Abg. Krah (nl.), welcher das Verfahren in Be- rufungsangelegenheiten bemängelte, und dem Abg. Freiherrn von Buddenbroc-Tschirnau (kons.), der darüber klagte, daß die Fragen der Einschäßungsbehörden zu sehr in die Schuldver- hältnisse der Grundbesißer eindrängen, erwiderte der

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Teine Herren! Ich finde es ja ganz erklärlich, daß einzelne Bes \{chwerden hier erhoben werden, um die Königlihe Staatsregierung auf dieselben aufmerksam zu machen ; aber ih glaube, die Herren werden mir auch nicht verdenken, wenn ih ganz außer stande bin, auf jeden mir speziell vorgeführten Fall, auf den ih vorher nicht vorbereitet sein konnte, zu antworten; ob beispiel8weise die Beschwerde, die der Herr Abg. Krah erhoben hat, begründet ist, ob sie so liegt, wie es dargestellt worden ist, das kann ih nicht wissen. Wenn sie so läge, wie hier vorgetragen ift, so würde ich allerdings nicht anstehen, zu erklären, daß ein Zwang zum Erscheinen des betreffenden Zensiten nicht geübt werden darf, und daß daher die darauf gestellte Strafe eine unbe- gründete sein würde. Wenn der Herr Abgeordnete den Fall mir ge- Tegentlih näher mittheilen will, bin ih gern bereit, ihn weiter zu verfolgen.

Auf die Bemerkungen des Herrn von Buddenbrock, der die Güte gehabt hat, mir das Formular der Fragen, die dort gestellt sind, mit- zutheilen, kann ih bemerken, daß in dieser Beziehung Remedur ge- troffen worden ist. Es sind mir aus mehreren Veranlagungsbezirken derartige höchst detaillierte, viel zu detaillierte Fragen mitgetheilt, und ih will garniht leugnen, daß die Veranlagungsbehörden in ein- zelnen Fällen darin zu weit gegangen sind; es sind Fragen gestellt, deren Beantwortung man eigentlich nicht - verlangen kann und die, wenn sie einem selbst gestellt würden, man auch s{chwerlich zu beantworten in der Lage wäre. (Heiterkeit) Ich wirke immer darauf hin, daß derartige Fragen, deren Auf- werfung ja häufig fehr erwünscht ist, im mündlihen Verkehr erörtert werden ; das ift viel leihter, da ergiebt sfih Frage und Antwort, Mißverständnisse klären sih auf, Rathschläge können ertheilt werden ; da werden die Veranlagungskommissarien viel eher das materiell Nothwendige erfabren, als wenn fie mit solchen formulierten, \crift- lichen detaillirten Fragen \ich an die einzelnen Zensiten wenden. Cs ist nah dieser Nichtung hin von mir mehrseitig bereits Verfügung getroffen worden.

Meine Herren, ih möchte aber allerdings bei dieser Gelegenheit eine allgemeine Bemerkung nicht unterdrücken. JIch habe schon bei früheren Gelegenheiten gesagt, daß die Grenzlinie zwischen der Fest- stellung der nothwendig aufzuklärenden thatsächlihen Verhältnisse und einer, wenn ih so sagen darf, übermäßig ängstliGen Neugierde nah Dingen, die bei der Einshäßung nichk unbedingt maßgebend sind, außerordentlich \chwer zu ziehen ist. Daß da Fehler vorkommen und einzelne Mißgriffe der Veranlagungskommissarien namentli bei einem Geseß, welches verhältnißmäßig noch so neu ist, darüber wird man von vornherein sich nicht wundern können. Wir von der Zentralinstanz werden genau in dem Sinne verfahren, wenn uns derartige Fälle vorkommen, wie das Gese bei der Berathung hier von mir deklariert worden ist: ein übermäßiges Mißtrauen gegen die Nedlichkeit und den guten Willen der Zensiten ist vom Uebel, aber auch ein übermäßiges Vertrauen! Wir machen ja leider auch die Erfahrung, daß viele Deklarationen im höchsten Grade mangel- hafi und unklar sind und eine weitere Aufklärung des Inhalts der-

selben unerläßlich if. Ja, in einzelnen Bezirken haben wir die Be- weise dafür in der Hand und mehrfach zu unserm Bedauern die Erfahrung gemaht, daß diese mangelhaften Deklara- tionen nicht immer aus Unkenntniß, sondern häufig auch wenigstens fahrlässig oder gar absihtlich unrichtig aufgestellt waren. Daß nun ein Kommissarius, welcher derartige Erfahrungen gemacht hat, vielleiht hier und da etwas zu scharf nachfragt, das ist wohl einigermaßen verzeihlich.

Meine Herren, die Frage, die Herr von Erffa angeregt hat, hat mein Herr Kommissarius vollkommen zutreffend und genügend beant- wortet. Jch kann den Bemerkungen, die in dieser Beziehung gemackt find, nur vollkommen beitreten und einfach das wiederholen, was ich das vorige Mal \chon gesagt habe: Wenn einzelne Herren Landräthe in der Verfügung etwas ganz Anderes finden, was nicht darin steht, während die Verfügung klar und einfa ist, fo kann die Zentralinstanz das niht verantworten. Da bleibt nihts weiter übrig, als Beschwerde zu erheben, um cin für alle mal die ©ache klar zu stellen. Würde eine solhe Beschwerde einmal erhoben, und das Ober-Verwaltungsgeriht bekäme die Frage zur Entscheidung, fo würde das Finanz-Ministerium dem Ober-Ver- waltungêegeriht in dieser Beziehung volle Aufklärung geben, und es würde dann die Sache definitiv klar werden. Aber ih weiß nit, wie ih die Verfügung noch klarer machen soll, als sie ist.

Die Frage, die Herr von Erfa weiter angeregt hat, ob nicht die ganze Abnuzungsberechnung zu beseitigen ist und für den Fall eines Neubaues an Stelle eines bestehenden Gebäudes dem Zensiten zu gestatten wäre, den ganzen Betrag abzurechnen, ist aller- dings von großer Erheblichkeit. Wir sind mit Herrn von Erffa ganz einverstanden, daß die Frage der richtigen Berechnung der Abnußungs- quote eine außerordentlich \{chwierige is. Jch erinnere daran, daß in dem früheren Einkommensteuergeseß auf Gebäude eine Abnußung überhaupt nicht zugelassen, daß dies früher nur gestattet war, namentlich den Industriellen, auf Mo- bilien, Maschinen und dergleihen. Wir haben in diesem Gefeß diese Abnußzung auch für Gebäude zugelassen einfach aus Gründen der Gerechtigkeit, weil doch nicht abzusehen ist, wie im Prinzip für die Industrie eine solhe Abnußungsberechnung zulässig sein soll, während sie den Grundbesitern, den Hausbesitzern abge- s{nitten wäre. Wir sind uns von vornherein klar gewesen, daß die Durchführung dieser Befugniß des Abzuges von Abnuzungs8quoten zu großen Schwierigkeiten in der Praxis führen würde, und die Er- fahrung ist denn auch allerdings dahin gemaht. Man kann sich aller- dings fragen, ob die Uebelstände, welhe sich auch aus der entgegen- geseßten Art der Berechnung ergeben, nämlich aus dem Verbot des jährlihen Abzuges einer Abnußungêsquote und aus der Zulassung der vollen JInabzugstellung des ganzen Betrags eines etwaigen Er- gänzungs- oder Neubaues, die größeren sind; daß aber auch bei der leßteren Art der Berehnung erhebliche Uebelstände si herausstellen werden, wird Herr von Erffa mir gleih zugeben, wenn ich ihn daran erinnere, daß dadur in sehr vielen Fällen bewirkt würde, daß in ein oder in zwei Jahren etwa der betreffende Zensit von der Steuer gänz- lich frei bliebe. Und das würde nicht bloß wirken auf die Staats- ¡euern da könnte man es ertragen, weil es sich im ganzen Staat ausgleiht —, aber sehr bedenklich sein für die Kommunal- steuern, und man wird daher doch sehr vorsichtig sein müssen, bier durchgreifende Aenderungen zu treffen.

Uebrigens sollten die Betheiligten diese Frage der Berechnung der Abnußzungsquoten doch etwas milde behandeln. Ih habe {on früher angedeutet, daß derjenige, der bei dieser ganzen Zulassung des Abzuges von Abnuzungsbeträgen am \{lechtesten wegkommt, unzweifel- haft der Fiékus ist. Wie wird ih in der Praxis die Sache ge- staltzn? Ein Hautbesißer zieht jährliß 1% ab; angeblih foll er daraus ein Kapital sih bilden, um nah Ablauf der Zeit, in welcher das Gebäude vollständig neu hergestellt werden muß, das erforderliche Neubaukapital zusammen zu haben. Ich frage alle Herren bier im Hause, ob in der Praxis thatsählich so verfahren wird. Nein, diese Abnußungsquoten sind Ausgaben, die der Zensit dem Fiskus entgegen hält, und, wenn die Zeit berankommt, wo das Gebäude neu gebaut werden muß, sind diese Abnußzungsbeträge nicht in den Händen des Zensiten; er wird entweder genöthigt sein, eine Anleibe aufzu- nehmen, oder er wird seine Kapitalien vermindern, um aus denselben das Gebäude zu erbauen. In beiden Fällen wird dem Fiskus der Zins, der in dem einen Fall neu hinzukommt, in dem andern Fall verloren geht, jedenfalls thatsählich angerehnet werden, und die größte Sicherheit ist dafür vorhanden, daß in beiden Fällen dem Fisfus diese Abnuzungsbeträge doppelt angerehnet werden. Ich glaube, die Praxis wird sih nicht anders gestalten, und man könnte daher, glaube ich, in dieser Beziehung auch dem Verfahren der Ver- anlagungsbehörden gegenüber etwas milder denken.

Dem Abg. Schalscha (Zentr.), welcher das Abschreibungs- verfahren, weil lästig, beseitigt und die Einkommensteuerstatistik verbessert wissen wollte, antwortete der

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Jch theile das Bestreben des Herrn von Schalscha, diese Einkommensteuer, das Material, das wir dabei gewinnen, soweit als irgend möglih zur Erkennung der bestehenden wirthschaftlichen und sozialen Zustände im Lande zu benußen. Jch würde gern, auch wenn das etwas mehr Arbeit für die Behörden mat, nah der Rich- tung hin mitwirken. Wir haben {on außerordentlich wihtiges Ma- terial aus den Einkommensteuer - Deklarationen gewonnen für die Beurtheilung des Wohlstandes namentlihß auf dem Lande, indem wir die sehr große Arbeit uns gemaht haben im Finanz - Ministerium, die deklarierten Erträge derjenigen Be- sißungen, welche mehr als 3000 M einbringen, wo also obligato- rishe Deklaration stattfindet, zu vergleichen mit den Schuldenzinsen, die dabei zum Abzug gekommen sind. Das giebt zum ersten Mal ein Vild über die Lage der Landwirthschaft, die Höhe oder den ver- gleihweisen Betrag der Schuldenbelastung in der ganzen Monarchie, und ih werde demnächst vielleicht bei Gelegenheit der Berathung der Landwirthschaftskammern Gelegenheit nehmen, nah Regierungs- bezirken diese Zusammenstellung den Herren mitzutheilen. Ih füge das nur als Beispiel an, wie werthvoll die jeßige Steuerveranlagung auch nach der Richtung hin is, um Verhältnisse klarzustellen, über welche wir bisher sehr im Dunkeln waren und wo die Dunkelheit für die Gefeßgebung und Verwaltung gleih bedenklich ift.

Was den speziellen Vorschlag des Herrn von Schalscha betrifft, so möhte ih zu dem, was mein Herr Kommissarius angeführt hat, noch weitere Bedenken geltend machen. Wir würden dann doch den

einzelnen lokalen Behörden überlassen müssen, die Frage zu entscheiden,

welche Lokalitätén einen mehr ländlihen oder mehr städtischen Charakter haben. (Zuruf: wie die Justiz !)

Bei der Justiz liegt die Sache doch anders. Da werden diese Folgerungen aus der Sache garniht zu ziehen sein. Das ist {hon an und für sich bedenklih. Wenn Herr von Shalsha nun auf der einen Seite aber die Städte stellen will und die stadtähnlichen Dörfer und davon scheidet das ganze übrige Land, so möchte ih Herrn von Schalscha darauf aufmerksam machen, daß es auch eine Anzahl Städte giebt, die keinen städtishen Charakter haben, sondern einen mehr oder weniger ländlihen Charakter. Wo foll da nun die Grenzscheidung gefunden werden? Jh glaube, wir würden auf sehr große Wilkür- lichkeiten dabei stoßen. Daß, wenn eine idealere Scheidung hier mög- lih wäre, man vielleiht noch eine bessere Einsicht in die Verhältnisse gewinnen würde, will “ih nicht bestreiten; aber auß in der Statistik, wenn man zu fein und zu verschiedenartig unterscheidet, wie das hier von den Lokalbehörden zweifellos geschehen würde, kommt man erst recht zu unrichtigen Resultaten. Wenn Herr von Schalscha gemeint hat, mein Einwand, daß bei einer Beseitigung der Abnuzßungéberechnung unter voller Jnabzugstellung der vollen Beträge von Ergänzungsneubauten sehr bedenkliche Resultate, namentlich in Beziehung auf die Kommunalbesteuerung, entstehen können, träfe bei ländlihen Besißungen nit zu, \o kann i das durhaus nicht zugeben; wenn folche Neubauten in einem Jahr beispielsweise auf cinem großen Gut stattfinden, fo können diese Neubauten, als Kapitalien in Abzug gebracht, den ganzen Reinertrag des Gutes vershwinden lassen. Und in einem solchen Falle würde natürlich in den Kreis-, Provinzial- und Kommunal- steuern bezüglih der Zuschläge zur Einkommensteuer volle Befreiung eintreten. Das kann garnicht ausbleiben. Das trifft nicht bloß in den Städten da wird es vielleißt noch weniger vorkommen fondern auch in der Landwirthschaft genau fo zu. Jh habe das bloß als ein Bedenken angeführt, um zu zeigen, daß do auh gegen den vom Herrn Abg. vvn Erffa anheim gegebenen Vorschlag erhebliche Bedenken vorwalten, und daß man si doch lange besinnen muß, ebe man eine vollständige Aenderung des Gesetzes in Vorschlag bringt.

Der Abg. Ottens (nl.) behauptete, es sei ein ganz generell cébltener Erlaß des Vorsißenden einer Berufungs- kommission an den Landrath des betreffenden Kreises ergangen, wonach bei einer troß unverändertèr Verhältnisse hinter der vorjährigen Einschäßung zurüc{bleibenden Deklaration Be- rufung einzulegen sci. Der Finanz-Minister dürfe derartige allgemeine Verfügungen nicht gestatten. Darauf entgegnete der

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ich werde den Herrn Vorsitzenden der Berufungskommission auf- fordern, mitzutheilen, was ihn zu dieser allgemeinen Verfügung ver- anlaßt hat, und in dieser Beziehung demselben das Erforderliche zu erkennen geben. Es fann sein, daß hier nur eine etwas mangel- hafte Ausdrucksweise vorliegt. Wenn Steuerdeklarationen ab- weichen von der Deklaration des Vorjahres und die besonderen Verhältnisse des Einkommens des einzelnen völlig unverändert ge- blieben find, au allgemeine Gründe nit vorhanden sind, aus denen die Kommission entnehmen könnte, daß- es ganz naturgemäß ist, daß ohne Veränderungen der Besitz- und Ecwerbsverhältnisse des einzelnen doch durch die allgemeinen Konjunkturen das Einkommen heruntergegangen ist, ich sage, wenn die Sache so liegt, wird in der Regel eine solche Deklaration auffallen und man wird nachfragen: wie kommt das, deine Verhältnisse haben \sich ja garniht geändert, du hast aber weniger deklariert als im Vorjahre! Das ift vollkommen berechtigt. Dagegen erkenne i vollständig an, daß in den Erwerbs- und Ertrags- verhältnissen allgemeine Veränderungen vorkommen können, die es garnicht auffallend erscheinen lassen, daß nun die Deklaration in dem einen Jahre von der anderen abweicht, wenn au die Vermögens- und Einkommensteuerverhältnisse des einzelnen sich nicht geändert haben. Ich will z. B. sagen, wenn etwa Futternoth in einem Kreise auébriht, so wird man natürlich darauf Rücksicht nehmen müssen, man wird sagen, in diesem Jahre ist das Erträgniß des Grund und Bodens im allgemeinen geringer; infolgedessen kann es nit auf fallen, daß die Deklaration jeßt anders ausfällt.

Das kam bier vielleicht niht rihtig zum Ausdruck. Jch werde Gelegenheit nehmen, den Vorsißenden der Berufungskommission zu fragen, wie er zu dieser allgemeinen Verfügung gekommen ist, was ihn dazu veranlaßt hat, und danach, wie gesagt, die erforderlihen An- ordnungen zu treffen.

Der Abg. Krawinkel (nl.) hatte den Wunsch ausgesprochen, daß in Bezug auf die Höhe der Abschreibungen, namentlich bei industriellen Werken, nicht allzu ängstlih verfahren werden möge. Darauf bemerkte der

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Diese Ausführungen des Herrn Vorredners sind bei Gelegenheit der Berathung des Einkommensteuergeseßes {on sehr ausführlich hier behandelt, und ih habe damals s{chon meine volle Zustimmung zu erkennen gegeben, daß man bei der Höhe der Abschreibungen, namentlich bei industriellen Werken, nicht gar so ängstlih zu sein braucht, weil eben, wenn in dem einen Jahre der eine etwas zu viel abschreibt, der andere zu wenig, sih das auëgleicht, und weil selbst dann, wenn das zu hohe Abschreiben nur einheitlich stattfindet, man nachher in der gestiegenen Einkommensteuer Ersaß findet. Die Verfügung, von der hier die Rede ift, und die, wie ih wiederhole, keine Marxrimalgrenze vorschreibt, sondern nur eine Ermächtigung giebt, unter allen Umständen solhe Abschreibung in der bezeihneten Höhe ohne genaue Prüfung im einzelnen „zuzulassen, diese Verfügung wurde vorhin auch ¿bemängelt in Bezug auf die Höhe von F bis 10°/0. Sie bezieht sih bloß auf Wohngebäude. Wenn Sie # 9/9 abschreiben, so braucht, da zweifellos Zins auf Zinseszins gerehnet werden muß, das Gebäude nur etwas länger als fünfzig Jahre zu stehen. Dann ist das ganze Kapital vorhanden. Da bin ich doch der Meinung und Sie werden mir darin Recht geben —, daß durdschnittlich die Wohngebäude viel länger stehen als fünfzig Jahre. Also, daß so besonders niedrig felbst bei # °/o gegriffen fei, kann i in feiner Weise zugeben. Die Frage würde ja anders liegen, wenn man der Meinung wäre, es brauchten keine Zinseszinsbeträge von der jährlihen Abnußzungsquote verrechnet zu werden. Hierüber ist auch schon ausführlih hier verhandelt worden. Ich bleibe no heute bei der Ansicht stehen, daß das unbedingt nöthig ist, weil sonst das angesammelte Kapital viel zu groß wird und weit mehr deckt als den Verlust.

(S6ÿluß in der Zweiten Beilage.)

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zum Deutschen Reihs-Anz DO.

Zweite Beilage eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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(Schluß aus der Erften Beilage.)

Auf die Bemängelungen der Berehnungsart der Abzugs- quote seitens des Abg. Dr. Osmwalt (nl.) erwiderte der

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Diese Frage ist hon so oft behandelt, daß ih nur ganz kurz darauf erwidern will. Jch bleibe ganz bei meiner Anficht stehen, die ich vorhin ausgesprochen habe, daß der Nothleidende hier der Fiskus ift, und balte die Ausführungen des Herrn Vorredners für auf einem Mißverständniß beruhend. Jch bin der Meinung, daß allerdings bei der richtigen Berehnung von Neubaurenten Zinsen und Zinseszinsen gerehnet werden müssen. Wenn ich ein Kapital an- sammeln will, welchcs nah 200 Jahren eine bestimmte Höhe zu erreihen hat, jedes Jahr betreffende Beträge zurück- lege, in der Lage bin, diese Beträge wieter zinslih zu machen, so ist

. die einzig rihtige Berehnung die Berehnung auf Zinseszins. Das

ist auch weder in der Forstverwaltung, wenn man einen Betriebsplan macht, ob man Hoch- oder Mittelwald einführen will, noch in der Landwirthschaft nah meiner Meinung jemals theoretisch oder praktisch anders gehandhabt worden, darüber bin ih nit im Zweifel. Nun sage ih so: wenn der Zensit wirklich einen Fonds anfammelt ob er Steuer davon bezahlt oder niht, is gleich- gültig, denn das würde böchstens die Ansammlungsperiode ver- längern und er verwendet diesen selben Fonds nachher zum Ergänzungsneubau, dann bat der Fiskus keinen Verlust. Er wird es aber thatsählich nicht thun, er wird diese Beträge allmählich fort- laufend verzehren, und wenn der Neubau nothwendig ift, so wird er sih ein besonderes Kapital verschaffen, oder sein eigenes Kapital aufs- wenden. Und wenn er das thut, so müßte man ihm eigentli sagen : diese Verwendung von Kapital kannst du nicht dem Fisfus zur Last legen, die Zinsen, die du von dem Kapital bisher bezogen hast, mußt du weiter in dein Einkommen hineinrehnen. Das fann in der That, aber in der Praxis nicht stattfinden, folgliß wird dem Fiskus dieser angesammelte Betrag doppelt angerechnet. Das wird nah meiner Meinung der unausbleibliche Erfolg sein.

Im weiteren Verlauf der Berathung beschwert sich

Abg. v. Eynern (nl.) über die den Zensiten vorgelegten Frage-

——

bogen, welche die Privatverbältnisse zu tief berührten, sowie über die Verzögerung von Berufungsangelegenheiten und Beschwerdesachen beim Ober-Verwaltungsgericht.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Es war ganz natürli, daß im ersten Anfang das Ober - Ver- waltungsgeriht durch eine fehr große Anzahl Beshwerden nicht bloß überlastet wurde, sondern daß die Entscheidung dieser Beschwerden einer besonderen Sorgfalt bedurfte mit Rücksicht auf die präjudizielle Natur vieler Fragen, die in einer bestimmten Richtung zur definitiven Rechtsprehung kamen. Es ift richtig, daß diese Ueberlastung mit Beschwerden auch beute noch in einem erheblichen Maße fortdauert. Wir sehen aber doch {on aus dem Jahre 1892/93 die weit über- wiegende Hälfte der Beschwerden erledigt, während allerdings ncch im November vorigen Jahres etwa 6000 Beschwerden unerledigt waren. Nun ist in der Zwischenzeit der Steuersenat befanntlich in Kammern eingetheilt worden, und diese Eintheilung in Kammern, die aus drei Mitgliedern bestehen, wird sehr zur \chnelleren Erledigung der Beschwerden beitragen. Außerdem ist in dem diesjährigen Etat die Einseßung eines neuen Steuersenats beantragt, der wiederum in Kammern eingetheilt werden wird. Jch glaube alfo, in Zukunft wird sich \{chon aus diesem Grunde dieser Mangel, den ih garniht leugnen will, bebeben lassen. Es kommt binzu, daß ja naturgemäß die ersten Entscheidungen die meiste Zeit fordern, und daß naher, wenn mal das Ober-Verwaltungsgericht in bestimmten zweifelhaften Fragen eine feste Stellung genommen hat, die Beschwerden bezügli folcher Fragen von selbst aufhören, oder sich jedenfalls vermindern.

Es kommt weiter hinzu, was doch sehr in Betracht kommt, daß die Kenntniß der Zensiten von dem Gesetz, von der Begründung von Beshwerden und der Durchführbarkeit derselben von Jahr zu Jahr wächst, und daß namentlich das Unwesen, welches sih hier und da auh auf diesem Gebiete breit mat, nämli daß Winkeladvokaten geradezu ein Geschäft daraus machen, die Leute zu Beschwerden zu veranlassen, im Lande berumreifen, ihnen Belehrungen geben, wo mögliherweise solhe Beshwerden erhoben werden könnten mehr und mehr nachlassen wird, wenn die Bevölkerung erkennt, daß sie da- bei selbst am allershlechtesten fährt.

_ Bei den „Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ erklärt auf eine Anfrage des Abg. Dr. Sattler (nl.), ob ein Geseßentwurf über die Heran- ztehung des Hausierbetriebes zu den Kommunalabgaben aus- gearbeitet werde, , Geheimer Ober -Finanz-Rath Fuisting, daß die Erörterungen darüber im Gange, aber noch nit abgeschlossen scien. Schwierig let besonders die Frage, wer die Steuer erheben solle: ob die

ohnsiz- oder die Betriebsgemeinde oder Kreis oder Provinz.

ba: Gothein (fr. Vg.) beklagt die Heranziehung des Handels mt denaturiertem Spiritus zur Betriebssteuer. Es sei niht \tih- Altig, daß au denaturierter Spiritus getrunken werde; auch im Aleresse der Landwirthschaft licge es, den Spiritus als Brennmaterial olihst wenig zu belästigen. Die Entscheidung des höchsten “erichtéHofes habe diese Besteuerung für ungeseßlich erklärt. ¿; Kegierungs-Nath Dr. Jungck erwidert: diese Besteuerung et durchd das Gewerbefteuergeseß begründet und gerade von volf3-

Urthschaftlicher Bedeutung, da viele Betriebe aus\ließlich denaturierten iritus hätten. wi Abg. Dr. Eckels (nl.) hält es für zweifelhaft, ob den Aus- Fugen des Vaufierhandels durch Besteuerung beizukommen sei; die ihsgesezgebung „müsse diefen Auswüdchsen entgegentreten. 5 Betriop B: Gothein (frf. Vg.) macht darauf aufmerksam, daß die © ebssteuer nur auf den Ausschank gelegt sei, niht aber auf den Spi M und nur um diesen handle es sich beim denaturierten uus; diese Besteuerung sei also ungesetlich. Finanz-Minister Dr. Miquel: venn der Herr Vorredner aus den Aeußerungen des Herrn Re-

Verungëkfommissars entnommen hat, daß die Regierung sih nit an

Berlin, Dienstag, den 27. Februar

die Entscheidungen der Gerichte bindet, so hat er eben aus denselben etwas völlig Falshes entnommen.

Meine Herren, es kommt in der Verwaltung tagtäglih vor, daß eine einzelne Extsheidung selbst des Reichsgerichts noch niht* ohne weiteres als definitiv bindendes Recht anerkannt wird, daß man sich sagt, daß eine einzelne Senatsentscheidung vorliegt. Derselbe Senat kann vielleiht bei näherer Erwägung in einem anderen Falle anders entscheiden; ein anderer Senat im Reichsgeriht kann anders ent- scheiden, das Reichsgeriht im Plenum erst recht, und daß man etwa in solhen Fällen, wo die Gerichte gegen eine konstante Auffassung der Verwaltungsbehörden eine Endentscheidung beanspruchen werden, fich nicht sofort unterwirft, sondern eine dauernde Gerichtspraxis in dieser Beziehung abwartet, das liegt doch wohl klar auf der Hand. . So liegt es auch im vorliegenden Falle, und wir werden sehen, wie sich s{ließlich das Recht gestaltet. Allerdings bin ih der Meinung, daß man sonst Veranlassung hätte, in diesem Falle mit gefetgeberishen Maßnahmen vorzugehen; denn daß hierin eine sehr große Gefahr liegt, wenn man dem Wunsche des Herrn Vorredners folgte, namentli au selbst im Interesse der Bevölkerung, der dieses gesundheitswidrige Getränk zugeführt wird, das liegt mir klar vor.

Abg. Gothein (fr. Vg.): Es ist niht eine, sondern es sind mehrere Gerichtsentsheidungen in meinem Sinne ergangen.

Bei den „Einnahmen aus Nebenbeschäftigungen der Katasterbeamten“ wünschen die

Abgg. Fritzen - Rees (Zentr.) und Mies (Zentr.) eine anderweite Remunerierung der Katasterkontkoleure für nebenamtlihe Be-

schäftigung. i

Wirklicher Geheimer Ober-Finanz-Rath Gauß hält eine prin- zipielle Regelung nicht für möglich; der außerordentliche Zuschuß für eine folhe Beschäftigung müsse von Fall zu Fall festgeseßt werden.

Die Einnahmen werden bewilligt.

Bei den „dauernden Ausgaben“ bemerkt

Abg. von Schalscha (Zentr.), daß allgemein die Befürchtung einer Aufhebung der Kreiskaffen bestehe. Eine solhe Maßregel würde tief in die Gemeindeverhältnisse eingreifen; die Gemeinde-Vorst-her würden mit Geschäften überlastet werden, und es würden sich nur noch {wer geeignete Personen für dieses Amt finden. Der noth- leidende Fiskus werde allerdings dabei sparen, aber der Landbewobner werde allerhand Scherereien und Kosten davon haben. Zentralisation sei auf diesem Gebiet nicht nütli.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ich glaube, daß ih dem Herrn Vorredner diese beruhigende Ant- wort geben kann. Er giebt sih offenbar viel zu großen Befürchtungen in dieser Frage hin. Ich darf daran erinnern, daß bei der Berathung der legten Steuerreformgesetßze das ganze Haus wohl darin einig war, daß man suchen müsse, die Steuererhebung für Staat, Kommune und fonstige Verbände in eine Hand zu legen, und daß das Erheben von mehreren Stellen aus, wo die Erhebungsboten hinter einander ber laufen, oder sogar an verschiedenen Stellen für die Zensiten die Zah- lungen zu leisten haben, eine Kapital- und Arbeitsvershwendung sei. (Sehr richtig!) Auf Grund dieses Gesichtspunktes hauptsächlih trat das Abgeordnetenhaus dem Vorschlage der Staatsregierung bei, die Erhebung der Staatssteuern den Gemeinden zu übertragen, und zwar, nachdem den Gemeinden Steuerquellen im Betrage von mehr als 100 Millionen Mark überwiesen waren unentgeltlich. Es follten durch Königliche Verordnung die Einführung dieser Be- stimmung und die Art der Durchführung festgeseßt werden.

Nun sind wir dabei mit der größten Vorsicht verfahren. Ich kann mi erinnern, daß man damals seitens verschiedener Abgeordneter wünschte, man möge diese Bestimmung einfa in das Geseß schreiben : dahin: die Gemeinden haben die Staatssteuern zu erheben vom 1. April 1895 ab. Wir selbs haben davon abgerathen; wir haben gesagt: es ist noch nicht zu übersehen, welche Erfahrungen wir dabei machen, namentlich wie sich die Sahe nah den Gewohnheiten und der Befähigung der Gemeindevorsteher in den einzelnen Provinzen stellt; wir müssen daher mit Vorsicht verfahren und allmählich vor- gehen. Infolgedessen is eine Königliche Verordnung zwar ergangen, welche den Finanz-Minister ermäthtigt, in dem bezeihneten Sinne zu verfahren, aber auch die allmählihe Durchführnng zuläßt. Wir haben in Ausficht genommen, die Erhebung der Staatsfteuern dur die Gemeinden durhgängig vom 1. April 1895 ab nur in den Gemeinden über 5000 Seelen einzuführen und uns die allmähliche Ausdehnung des ganzen Systems auf alle Gemeinden für die nächsten Jahre vorzubehalten.

Welche Konsequenzen das nun hat auf die bisherige Organisation der Kreiskassen und Rentkassen, das wird die Erfahrung ergeben. Einige Konsequenzen sind unmittelbar zu ziehen und belästigen auch niht. Andere stehen noch aus und können nur gezogen werden bei voller Durhführung der betreffenden Einrichtung.

Wir können z. B. ohne Bedenken die Steuererhebung hier in Berlin am 1. April 1895 der Stadt überweisen, welhe die Organe und die Kräfte dazu in vollem Maße besißt, und es kann dann mit einem Male eine ganze Behördeabtheilung gestrichen werden, die bisher auf Kosten des Staats fungierte. In anderen großen Städten sind eine Reihe von derartigen Kassen. Diese Kassen können in ein und derselben Stadt sehr leiht zusammengezogen werden, wenn die Kafsen nichts weiter zu empfangen haben als die Gesammt- beträge aus der Hand der Gemeinden auf Grund der gemachten Abrechnung. Es kann auch sein, daß hier und da auf dem Lande schon jeßt eine Kasse. eingezogen werden kann. Ich erkenne aber mit Herrn von Schalscha vollständig an, daß dabei mit der größten Vorsicht verfahren werden muß. Man hat mich zwar in den Ruf eines ganz wilden Fisfaliseurs gebraht. (Widerspru und Heiterkeit.) Herr von Schalsha thut das erst recht. (Heiterkeit.) Ich erkenne vollständig an, daß es im Staatsleben eine große Menge Fälle giebt, wo der Fiskus sehr wohl in der Lage ist, zu sparen, aber“ die Gesammtunkosten, die durch diese Ersparungen er- wachsen und auf die Bevölkerung abgewälzt werden, viel bedeutender sind, als die Ersparungen des Fiskus; in einem solchen Falle werde ich diese Ersparungen auf diesem Gebiete ganz hübsch unterlassen. Ich möte

Herrn von Schalscha, der doch ein Mann der Landwirthschaft ist,

- 1894,

mal daran erinnern, wie ich noch als Abgeordneter mich immer gewehrt habe gegen das übermäßige, rüdsihtässse Ablöfen der Forstservituten und gerühmt habe die Geseßgebung anderer Lander, beispielsweise im früheren Königreih Hannover, das derartige Ab« lôfungen nur dann zuließ, wenn durch Sachverständige festgestellt war, daß der Vortheil des Fiskus in einem richtigen Verhältniß ftand zu dem Verlust der Gemeinden. Ganz so werden wir hier verfahren. Daß die Gemeinde-Vorsteher sehr vielfa genöthigt fein werden, nahdem ihnen die Erhebung der Staatsfteuern Übertragen ift, persönli mit den Kreiskafsen-Vorstehern in Verbindung ¿u treten, Irrthümer aufzuklären, die Rechnungen rihtig zu ftellen u. s. w., das fann gar feinem Zweifel unterliègen. Auf dem scriftlihen Wege werden eine große Anzahl Gemeinde-Vorsteher allein mit der Sache’ nicht durchkommen, und fie werden daber viele Wege zu machen haben. Wenn man daber die Kafse zu weit weg legt, so werden dadurch sehr erbeblihe Unkosten und Belästigungen den Gemeinde-Vorstehern zufalle:2. Man muß da ganz gewiß mit großer Vorsicht verfahren.

Andererseits is das aber auch rihtig, daß die Stellung dieser Kassen und die Aufgabe, die sie zu erfüllen haben, bei Uebertragung der Steuererhebung auf die Gemeinden, eine ganz andere wird, eine viel geringere, daß wir mit einem sehr viel geringeren Personal auskommen, und daß wir doh feine un- nöthigen Beamten da halten, wo man sie entbehren fann. Man wird da die richtige Mitte halten müssen. L

Vorläufig aber denken wir nit daran, die Kreiskafsen überhaupt aufzuheben und den direkten Verkehr der Landgemeinden NRegierungshauptkassen sehr bald eintreten zu lassen.

Jedenfalls bin ich überzeugt, daß es sh nit, wie der Herr Abg. von Schalscha glaubt, um eine unzulässige Zentralisation handelt, sondern um eine sehr zweckmäßige Dezentralisation. Eine greße An- zahl der Steuerpflichtigen muß heute ja direkt mit der Kreiékasse ver- kehren; in Zukunft brauchen sie nur zu verkehren mit dem Gemeinde- Vorsteher an demselben Ort, und die Gemeinde-Vorfteber haben die Gesammtsummen abzuführen. Das fann ih feine Zentralisation nennen, sfondern eine nüglihe Dezentralisation : das Abgeordnetenhaus wird ja Gelegenbeit baben, bet der ganzen Frage und dem weiteren Fortgange, derselten mitzuwirken.

So viel, glaube ih, wird sich {on sehr bald herausstellen, daß diese Maßregel im großen und ganzen unnüte Arbeit erspart, wenn ih den Staat und die Gemeinden zusammennehme. Die Vereinigung der Steuererhebung in einer Hand, das unmittelbare Legen derselben in die Hände der Gemeinde-Vorsteher, der Verkebr des Gemeinde-Vorstehers mit der Staatskasse in Betref der Gesammtsumme und niht -der Steuerbeträge der einzelnen muß zu einer bedeutenden Ersparung führen, die dem Staat, der Gemeinde, dem einzelnen zu gute kommen wird. Wie werden all- mählich zu einer weitgehenden Umgestaltung unseres Kassenwesens kommen ; aber das kann nur Schritt für Schritt, nach und nach ge- schehen, un® es müssen freilich dabei die Interessen der Eingesessenen in ausgiebigster Weise berücksichtigt werden.

Abg. Meuner (Zentr.) {ließt sich den Ausführungen des Abg. von Schalscha an, erklärt sih aber durch die Antwort des Ministers

bereits wesentlih beruhigt; ferner bittet er um definitive Anstellung der Vollziehungsbeamten der Kreiskassen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ein Theil dieser Beamten ist definitiv etatsmê®z angestellt, der ist natürlih au pensionsberechtigt; ein anderer Theil allerdings nicht, s wir ja folche Beamte in einer großen Anzahl von Dienstzroeigen haben und nirgendwo. für diefe eine besondere Invalidenkasse oder der- artiges eingerihtet ist, sondern sie sind gewissermaßen in der Vorzeit zur definitiven Anstellung, und wenn die an sie herankommt, sind sie auch pensionsberehtigt. Dafür wird ja auch bei diesen Beamten zur Zeit schon gesorgt.

Freilich wird allerdings durch diese ganze Maßregel. ein Theil dieser Vollziehungsbeamten, wenigstens soweit sie in der direkten Steuerpartie mitwirken, unnöthig. Man wird aber natürlich dafür Sorge tragen, daß diese Leute niht einfa bei Seite geschoben werden, sondern man wird sie, soweit irgend thunlih, und soweit sie nit von größeren Gemeinden übernommen werden, in anderen Dienst- zweigen unterbringen. Das ift eine Rücksicht, die sich natürli von selbst versteht, und gerade in diefer Rücksicht haben wir, um eine zweckmäßige Unterbringung der diëponiblen Beamten zu ermöglichen, es für rihtig gehalten, das ganze System erst allmähliß und Schritt vor Schritt durchzuführen, um dann den einzelnen Wünschen und Bedürfnissen der betreffenden Beamten in viel größerem Maße gereht zu werden.

Abg. Dr. Martens (nl.) wünsht eine Erhöhung der Diäten der Mitglieder der Voreinshäßungskommissionen von 2,50 auf wenigstens 3 4; dagegen fönnten die Gebühren für die böberen Kommissionen etwas ermäßigt werden.

Geheimer Dber-Finanz-Rath Wallach: Die Thätigkeit der Mitglieder aller Kommissionen, der Berufungs-, Veranlagungs- und Voreinshäßungskommissionen, soll eine ehrenamtlihe fein. Eine Aenderung in der Entschädigung dieser Mitglieder würde nit ohne Einfluß auf die Entschädigungsfrage bei anderen ehrenamtlichen Thâätigkeiten bleiben können.

Die dauernden Ausgaben werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte die einmaligen Ausgaben.

Es folgt der Etat der indirekten Steuern.

Die Einnahmen und dauernden Ausgaben werden ohne Debatte bewilligt.

Die Berathung des Extraordinariums wird um 3!1/, Uhr auf Dienstag 11 Uhr vertagt (außerdem Etat der Bau- verwaltung).

Sein adt Matt T Das L s E E s ie a A I edi men N

2 Fe D D Ep Ee Cr A