1913 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

haken; geschlofsen hat er aber seine Rede mit dem Unterton, daß alles, was wir gemacht haben, zwar für den Handel gut ist, daß wir aber für die Arbeiter, die Schleifer, niht gesorgt hätten. Das ist nit richtig. Wir haben für die Schleifer viel gesorgt und gerade in erster Linie daran gedacht, die Schleifer auch bei diesem neuen Ab- kommen ihren Vorleil finden zu lassen. Ich will anführen, was wir für die Schleifer getan haben.

k Erstens ist es uns gelungen, Mittel zusammenzubringen, um eine Stleifershule in Hanau zu gründen. Das wird der Herr Abg. Hoh nicht bestreiten. (Abg. Hoh: Das habe ih angeregt!) Ih bin Ihnen für die Anregung dankbar ; ih bin ibr gefolgt, und es ist dech \ch{ließlich gut, daß aus der Anmegung etwas berausgekommen ist.

Zweitens haben wir uns mit der Regie in Verbindung geseßt, und die Regie wird in Berlin eine Schleiferei cinrihten. Für wen ist das geshehen? Für die Arbeiter. Die 5 9/0, die wir nachgelassen haben, sind nit allein für den Handel, sondern auch für die Arbeiter bestimmt gewesen. Daß die Arbeiter nicht so viel Verdienst von den 5 0/0 haben, wie wir erst gehofft hatten, tut mir leid. In unserer Tendenz lag es aber, mit den 5 %/% auch den Arbeitern zu helfen. Wir haben aber gesehen, daß das den Arbeitern nit so viel hilft, und darin gebe ih dem Herrn Abg. Hoh recht. Wir waren sofort bereit, etwas anderes an die Stelle zu setzen, und das ist, daß in Hanau und Sdar Stellen geschaffen werten, wo die“ kleinen Leute sofort ihre Diamanten bekommen können, nicht, wie im Diamantengroßhandel, in Sortimenten, sondern so, wie sie die Ware haben wollen, um sie in ihren Mühlen direkt zu {leifen. Für wen ist das geshehen? Es ist ledigli für die Arbeiter gesehen. Nur das eine fönnen wir nicht, beim besten Willen niht, nämlich die Lohnschleifer von Syndikats wegen mit regelmäßiger Arbeit verschen. Das ist eine Unmöglichkeit ; das ist eine Frage, die sich nit innerhalb des Nahmens des Kolonial- amts lösen läßt, sondern das ist eine soziale Frage, für die ih nicht zuständig bin.

Abg. Dr. Quessel (Soz.): Der Gouverneur hat mit keinem Wort auf den Unfug des Heimatsurlaubes hingewiesen, troßdem doch gerade diese Sache im Landesrat ausführlich zur Sprache gekommen ist. In der Frage der Krankenkassen sollte man die Konzessions- gesellshaften heranzichen. Wir lehnen es natürlich ab, daß Groß-

fapitalisten landfremde Leute, Kaffern und Halbkafferr, als Lohndrüdcker ins Land ziehen. Daß die Regierung das Todesurteil an dem

16 jährigen Neger nicht hat vollstrecken lassen, erkennen wir an.

Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. H o ch (Soz.) wird der Etat für Südwestafrika mit den Resolutionen nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Nur werden ' dem Titel „außerordentliche Hilfskräfte und Stellvertretungen“ die in der Kommission abgesezten 30 000 Mark wieder zu- gefügt, sodaß der gesamte Titel wieder 383 000 Mark beträgt.

Zum Etat für das Schußgebiet Neuguinea \chlägt die Kommission folgende Resolution vor: „Den Herrn Reichs- fanzler zu ersuchen, eine Verordnung zu erlassen, durch welche die Jagd auf Paradiesvögel im Jnnern Neuguineas ver-

boten wird.“

Abg. S chöpflin (Soz.): Gegen die brutale Ausrottung der Vögel muß die Verwaltung \{honungslos vorgehen; wir haben den Paradiesvogel nur herausgegriffen, weil er ein besonders wertvoller Vogel ist. Die Vogeljägerei hat oft dazu geführt, daß Erxpedittonen gegen Eingeborene unternommen wurden. Der Staatssekretär sollte fich__niht beirren lassen und cin {striktes Verbot erlassen.

Die Resolution wird angenommen und der Etat nah den

Kommissionsvorschlägen genehmigt. / Der Etat des Schutzgebiets Samoa wird ohne Debatte en bloc bewilligt. | S Jm Etat für Kiautschou und das ostasiatische Marine- detachement hat die Kommission die Summe von 1 394 779 M für Maßnahmen zum Schuße deutscher Interessen anläßlich der politischen Unruhen in Guinea aus dem Ordinarium in Das Extraordinarium verseßt. Abg. Dr. He ckscher (fortshr. Volksp.): Ich möchte fragen, wie es mit der Südbahn steht, bei der es sich um eine Konzession handelt. Für die Entwicklung der deutsch-chinesischen Hochschule in Tsingtau müssen wir besonders sorgen. China erwacht und es gibt fein besseres Mittel, unserer Kultur in China Eingang zu verschaffen, als die Pflege der deutschen Schulen. Die Zahl der deutschen Volksschulen in China bleibt hinter der der englishen und amerikani- hen weit zurück. Am zwedckentsprehendsten wäre es, wenn das deutshe Schulwesen in China zentralisiert würde. L Abg. N a ken (Zentr.): Kiautschou hat fih sehr günstig ent- widelt und Tsingtau ist durch die inesishe Nevolution nit nur nicht berührt worden, sondern zum Sammelpunkt auch chinesisher Unternehmer geworden. Chinesen haben sich in großer Zahl dort dauernd niedergelassen und fkauf- männishe Unternehmungen gegründet. Die Ueberlegenheit Tsingtaus ist auch von fremden Kaufleuten anerkannt worden. Den Bau der Süd-Schantungbahn halte auch ih für dringend notwendig, wenn nicht die Gefahr entstehen soll, daß der ganze Verkehr von Süd-Schantung eventuell auf die belgische Bahn übergeht. Ich schließe mit dem Wunsche, daß Kiautschou immer mehr der Stüß- punkt des Deutschtums in Ostasien werde, und daß deutsche Kultur und Art und deutsche Industrie im fernen Osten immer fester Boden fasse.

Staatssekretär des Reichsmarineamts, Großadmiral von Tirpigtz:*)

Abg. Schöô pflin (Soz.): der Besaßung um 500 Mann niht für gerehtfertigt halten.

Wir werden gegen die Erhöhung stimmen, weil wir diese Erhöhung Mit diesen 500 Marineinfanteristen besondere Erfolge erzielen zu wollen, halten wir für ausgeschlossen, aber nit für ausgeschlossen halten wir, daß {were Konslikte ent- stehen können. Uns sheint, daß diese zeitweise Erhöhung der Be- saßung mehr im Interesse der Kolonie als des Schutzes der deutschen Interessen gelegen ist. ° Hierauf wird der Etat en bloc angenommen. Ohne Diskussion wird der Etat der Schußg ebiets schuld er- ledigt. Der Geseßentwurf, betreffend die Feststellung des Haus- haltsetats der Schußgebiete für 1913, gelangt in zweiter Lesung unter Vorbehalt der definitiven Feststellung der Ziffern zur Annahme. Damit ist die heutige Tagesordnung erledigt. Nach Festsezung -der nächsten Sitzung richtet der Pr ä - sident an das Haus folgende Ansprache : Meine Herren! Bevor ich die heutige Sißung scchließc, fühle ih mich gedrungen, den Gedenktagen, die demnächst begangen werden, ein Wort zu widmen. Die Erinnerung an jene glorreiche Zeit von vor 100 Jahren gilt der Geseßgebung von Stein und : Hardenberg und von Friedrich Wilhelm 1IL., die das Volk innerlich befreit und zu großen ae befähigt haben, gilt den Gesezen der allgemeinen We rpfliht auf Grund des Scharnhorst|hen Gedankens des Volksheeres. Ste gilt den

*) Wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms kann die

begeisterhden Aufrufen ; , sie gilt der Opferfreudigkeit und dem Opfermute, den pi jener Zeit alt

und jung, arm und reich betätigt haben, sie gilt dem er

des deut des deutshen Gedankens bis zur Errichtung des Deutschen Reiches der

Weg hart und dornenvoll gewesen ist,

mehr das uns beschüßt. Meine Herren, angesichts dieser Tatsache feiert

das Deutsche Reih zusammen mit dem preußisden Volk und dessen König freudig Erneuerung, Herren, indem ih ih die Sihung.

9

der Fideikommisse,

d. Bl. berichtet worden.

Staatshaushaltsetats Etat kasse fort.

Oberfinanzrat Dr. Heiligen diesem Wunsche Genossenschaften. 1 eee wie diese Belastung beseitigt werden kann. necht lichen Genossenschaften Konsumagenossenshaften. Das nu i ( H n Preußischen Zentralgenossenschaftstasse angeschlosjenen Genossen-

aften Frage kommenden Kredit {asten bewilligt, das der Bevölkerungsziffer ; Genossenschaften. i und städtishen Genossenschaften an Ÿ L t läßt sich gar niht in der gewünschten Weise aufstellen, da vielfach ländliche und \tädtishe Genossenschaften durcheinandergehen. 1 was wir statistish erfassen können, legen wir in unserem Geschäft8- beriht nieder. Handwerkergenossenschaften gewährung werden. _ wissenschaftlich in der Finanzzeitschrift „Die

saß zwischen den Genossenschaften ‘dadurch nur verschärft wird. wirken für viel auf welchem Wege. Dr. Heiligenstadt im Jahre hält und

beklagt. 1 wünschen, daß die Zentralzenossenschaftskasse im wahrsten Sinne des

Wortes ein Hilfsmittel zur Unterstüßung und Förderung des Genosfsen- [E ens

genossenschaftskasse scheint mich niht ganz richtig verstanden zu haben. Jch wollte zum Ausdruck bringen, D j tun Bentralgenossenschaftskasse nicht den Interessen der Arbeiterorganisationen

entspricht. ) } steht, die Konsumgenossenschaften zurückzuseßen.

„An mein Volk“ und „An mein Kriegsheer“,

ten Aufflammen

en Gedankens. Und wenn von diesem ersten Aufflammen

so steht das Eine fest, daß nun- . endgültig wir alle leben unter dem {chwarz-weiß-roten Banner,

die Gedenktage an den großen Beginn der staatlichen an den ecsten Völkerfrühling in Deutschland. Meine Shnen allen cin frohes Dsterfest wünsche, {ließe

Schluß nah 71/4 Uhr. Nächste Sizung Mittwo ch, April, 2 Uhr. (Antrag Ablaß , betreffend die Aufhebung Petitionen.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 150. Sißzung vom 8. März 1913, Mittags 12 Uhr. (Bericht von „Wolfs Telegraphischem Bureau“.) Ueber den Beginn der Sißung ist in der vorgestrigen Nummer

Das Haus seyt die zweite Beratung des Entwurfs des für das Etatsjahr 1913 bei dem

Zentralgenossenschafts-

Wirklicher Geheimer stadt: Es handelt sich bei allerdings um eine s{chwere Belastung der Die Entwicklung der nächsten Jahre wird aber Der Abg. Lieb- daß die länd- städtischen Mehrzahl

Preußischen Präsident der Zentralgenossenschaftskasse,

der

hat gestern den falschen Schluß gezogen, f stärker unterstüßt würden als die

liegt aber nur daran, daß die L

ländlihe Genossenschaften sind. Von dem ge]amten in p werden 37,8 9/9 den ländlihen Genossen- entspricht also ungefähr der Verteilung das übrige entfällt auf die städtischen Eine Statistik über, den Anschluß von ländlichen die Zentralgenossenschaftska\se

Alles,

Auch die Annahme ist nicht zutreffend, daß die niht genügend bei der Kredit-

durd die Zentralgenossenschaftskasse berüdcksichtigt In Zeitschriften haben dies Schriftsteller, die sich mit dem Genossenschaftswesen beschäftigen, z. 2D Bank“, ausdrücklich anerkannt. i Ich halte es nicht für gut, den Gegen- immer wieder zu betonen, da er Wenn die beiden Organisationen gut Land und Volk, dann haben sie ihren Zweck erfüllt, gleich- Betreffs des Ausschusses hat der Präsident er nur eine formelle Sitzung Mitglieder Wir

Ubg. Stull (Zentr.):

selbst zugegeben, daß : hat selbst die Inseresselosigkeit der 2 Mein Wuns nah einer Reform ist also berechtigt.

ist. Dr. Liebknecht (Soz.): Der Präsident der Zentral-

daß die Art der Verwaltung der

ob nicht eine gewisse Absicht be- Die von mir ge- wünschte Statistik über die Genossenschaften, insbesondere über die soziale Lage der einzelnen Genossenschaften, ist notwendig zur Be- urteilung der Bedeutung der Genossenschaften 1m Wirtschaftsleben. Damit {ließt die Diskussion. e Der Etat der Zentralgenossenschaftskasse wird bewilligt. Es folgt die zweite Beratung des G e segentwurfs, betreffend Ausbau von Wasserkräften im oberen Quellgebiet der Weser. / j Nah § 1 der Kommissionsfassung wird die Regierung ermächtigt, für den Ausbau von Wasserkräften im oberen Quellgebiet der Weser 101/, Millionen (Regierungsvorlage nur 9 Millionen) zu verwenden. Davon dürfen, solange die Wasser- kräfte bei Münden nicht zum Ausbau gelangen, nur 61/5 Mill. O nur 5 Millionen) verwendet werden. Jm übrigen jat die Kommission im § 4 noch die Aenderung beschlossen, daß die Garantieverbände an den Nußungen der ausgebauten Wasserkräfte beteiligt werden, wenn fie vor dem 1. Juli 1914 (Vorlage 1913) die Garantieverpflichtung übernehmen. Die Kommission beantragt ferner folgende Resolution: „Die Königlihe Staatsregierung zu ersuchen, den Städten Cassel und Göttingen bei den schwebenden Vertragsverhandlungen in tunlihst großem Umfange und soweit es die bereits abgeschlossenen Verträge und die Nücksicht auf die anderen im wirtschaftlichen Be- reiche des Unternehmens liegenden Kreise sowie zul das allgemeine Staatsinteresse zulassen, entgegenzukommen, um diesen Städten den im allseitigen Interesse liegenden wirtschaftlichen Zusammenschluß mit dem Staate und den in Betracht kommenden Stadt- und Land- freisen zu ermöglichen.“ Abg. v. Gehren -Homberg (konf.) berichtet über die Kom- missionsbeschlüsse. Minister der öffentlihen Arbeiten von Breitenbach: Meine Herren! Die Staatsregierung ist in der Lage, dem 81 des Gesetzentwurfs, wie er aus der Kommission hervorgegangen ift, zuzustimmen. Damit wird der zur Verfügung gestellte Kredit um 1x Millionen erhöht. Der ausgesprochene Zweck ist die weitere Aus- dehnung des Hochspannungsneßes. Ich darf mitteilen, daß wir bereits mit mehreren Kreisen wegen der Ausdehnung des Hochspannungsnepes in Verbindung getreten sind, insbesondere mit den Kreisen Büren, Heiligenstadt, Rotenburg, Marburg und Höxter. Gelingt es, mit diesen und anderen Kreisen zu einem befriedigenden Abschluß zu ge- langen, dann wird das ganze Unternehmen auf eine breitere Grundlage gestellt, und die allgemeinen Interessen werden in noch weiterem Maße gefördert, als bei Einbringung der Vorlage vorausgeseßt wurde. Ich kann dies vom Standpunkt der Staatsregierung aus nur freudig begrüßen. Ich darf weiter hinzufügen, daß die Verhandlungen mit Göttingen inzwischen zu einer völligen Einigung in materieller Beziehung ge- führt haben der formelle Vertrags\{chluß steht noch aus. Wir hoffen und wünschen, auch mit der Stadt Cassel zu einem Abschluß zu gelangen, der den beiderseitigen Interessen Rehnung trägt. (Bravo!

bei den Nationalliberalen.) Ich bestätige damit nur das, was ich

Fch möchte gern wissen,

entwurf {slimmen. zu einem günstigen l wird vielleiht ohne Hinzuzichung der Stadt

rentabel sein. 1 : mit Elektrizität in den Landkreisen zu einer Einnahmequelle gemacht

wird. Es soll ein gemeinnüßiges N 1 nütigkeit muß dadurch zum Ausdruck kommen, daß Einnahmen für die Kreiskassen hierbei ausgeschlossen find. i

Kreise festgeseßt haben nah den Verhandlungen mit der find außerordentlih hoch, Frage kommt.

Elektrizitat möglich ist. einer Vorlage zu geben, die einen bestimmt ist, der Industrie und zu leisten.

der Tat der Anfang der Werra- Kanalisation. Gesetzentwurf zu, ( ri fulturellen Interesse liegt. Man hat in der Kommission vorgeschlagen, aus den eventuellen Uebershüssen dieser Anlage eine Talsperre im oberen Gebiet der Weser zu aber ded einige Bedenken zu haben. Ich bitte daher die MNegierung \chon vorher, Mittel für den Bau dieser Talsperre bereit zu stellen.

Abg. Kreitling (fortshr. Volksp.): Wir halten die Vorlage für

einen wesentlihen Fortschritt und treten deshalb einjtimmig für fe ein.

Abg. Dr. Schroeder-Cassel (al.): Auch meine politischen

Freunde werden für die Vorlage stimmen. In der Kommission haben wir eine Reihe von ‘technishen Fragen behandelt, die durchaus nicht ohne Nutzen gewesen find, denn fest, daß unter Umständen, wée i L erweisen sollte, die Stromkosten erhöht werden müßten. falls ist die Sache auch für die Landkreise keineswegs unge- fährlich, wendig. Casse per)önlih wünsche, staatliche Unternehmen finden möge. ficht gestellt, g er der Stadt Cassel entgegenkommen wolle. Es liegt im Interesse h

Stadt Cassel si anschließt. Meine politischen die erforderlichen Kosten zu bewilligen, in der Annahme, daß die geforderten Mittel ausschließlich ind Landkreise und nicht für die 1taatliche Dampfreserve. aus, daß möglichst weiten Kreisen foll, wir sind aber auch der Anschauung, kreise eine gewisse Grenze haben muß. ; liegende Kreise angeschlossen würden, so würden größere Fernleitungen und erheblihe Mehrkosten notwendig, und dadurch würde die Nen- tabilität in Frage gestellt werden. Merk bald in Betrieb gesetzt werde, und daß es und Land ausfallen möge.

der Regierungsvertreter stelite felbst

der Gewinn sih- als niht so hoh

wenn JIeden-

und eine sorgfältige Nachprüfung ist daher not-

Bei der Ausarbeitung des Vertrages mit der Stadt müssen natürlich Sachverständige gehört werden. Ich

daß die Stadt Caffel den Anschluß an das Der Minister hat in Aus-

Unternehmens, daß dle

des Freunde sind bereit,

ganzen

bestimmt sind für den Ans{luß weiter Wir gehen davon das Werk zugänglih gemacht werden daß der Einfluß der Land-

Wenn zu weit entfernt

Wir hoffen, daß_das großzügige zum Segen sür Stadt

Abg. Letnert (Soz.): Meine Freunde werden für den Geseßz- Wir wünschen, daß es auch mit der Stadt Cassel

Abschluß kommt, denn das ganze staatliche Werk Cassel gar nicht einmal Wir halten es nicht für rihtig, daß die Versorgung Unternehmen sein, und die Gemein-

Die Strompreise, wie fie die Negterung, namentlich soweit die Privatbeleuhtung in Wir wünschen, daß die Regierung eingehend prüft, ob anderen Gegenden die Beschaffung billiger staatlicher Wir find immer beréèlit, unsere Zustimmung gemeinnüßigen Zweck verfolgt und Landwirtschaft wesentliche Dienste

iht auch in

Abg. Heine (nl.): Die Kommissionsberatungen haben erwiesen,

daß es eine Notwendigkeit ist, das Kraftwerk in Münden rentabel zu gestalten. U)

Landkreisen und nach den Wünschen anderer Kreise auf l dieses staatlihe Unternehmen ist zu hoffen, daß der Bau des Werkes

bald in Angriff genommen wird. das M au für die Stadt Münden Vorteile bringt, aber in dieser Hinsicht sind in leßter Zeit einige Bedenken aufgetreten. bitt die Regierung, die Frage zu prüfen, ob und in welcher Welse die Stadt Münden entschädigt werden soll.

Nach den vorliegenden Abschlußverhandlungen mit den Anschluß an

SFch wünsche sehr, daß das Werk

úüFedenfalls bitte ih

Abg. Dr. Wendlandt (nl.): Die Anlage in Münden ist in Wir stimmen dem

weil er im allgemeinen wirtschaftlihen und

bauen. Dieser Vorschlag scheint mir

Abg. von Pappenheim (kons.): Die Stadt Liebenau, die 54000 Einwohner hat, hat auch eine elektrische Zentrale, hat auch einen Kirchturm,. der allerdings nicht fo hoch ist wie die Türme von Cafsel und - Göttingen, aber troßdem verzichtet die Stadt, die ih zu vertreten die Ehre habe, darauf, in einer Resolution das WohlwolUen der Regierung zu erbitten. Troßdem werden meine Freunde für die Nesolution \timmen, und wir werden auch dem Geseßentwurf, wie er aus der

Kommission herausgekommen ist, unsere Zustimmung erteilen.

Abg. Dinslage (Zentr.): Wir stimmen der Vorlage in der Kommissionsfassung zu. Wir wünschen, daß es zu ciner Einigung zwischen der Regierung und der Stadt Cassel kommt, fegen jede) dabei voraus, daß die Interessen der übrigen Beteiligten, insbesondere der Landgemeinden, niht ge\chädigt werden. Ich bitte auch, dem Kreis Büren und den angrenzenden Kreisen in der Nähe der Krast werke Helminghausen, die sh dem Unternehmen anschließen wollen, möglichst entgegenzukommen. Abg. Dr. Bre d - Marburg (freikons.): Ih habe namens meiner Freunde zu erklären, daß wir der Vorlage sehr sympathisch gegenüber- 1tehen. Wir haben in Marburg auch ein eigenes Cleftrizitätêwerk, find aber gegenwärtig an der äußersten Grenze unserer Leistungsfähigkeit angekommen, und es muß etwas zur Abhilse geschehen. Eleftrizitäts- werke im Großherzogtum Hessen bemühen sih darum, den südlichen Teil des Kreises Marburg und die Stadt mit Elektrizität versorgen zu Éönnen, aber die Negierung muß selbst ein Interesse daran haben, die Konkurrenz aus dem Großherzogtum vom preußischen Boden sern- zuhalten. Der Minister müßte es also mit Freude begrüßen, wenn Marburg Anschluß an die innere Talsperre sucht. Wir wollen uüd den Winter noch durchhelfen, wenn wir die Sicherheit von der Regierung bekommen, daß wir bis zum Herbst 1914 Strom geliefert bekommen.

Der Gesetzentwurf wird darauf in der Kommissionsfa}ung angenommen; auch die Resolution der Kommisson wird a1

genommen.

Jn der sofort sih anschließenden dritten Beratung wird der Gesetzentwurf ohne Debatte im ganzen ang? nommen. E :

Es folgt die erste Beratung des Entwur}s eines Aus! grabungsgesetßes. P

Abg. von Pappenheim (kons.) beantragt für die Mehrheit seiner Freunde, diese Beratung von der Tagesordnung abzusetzen, dM fie noch gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes schwere Bedenken

hätten, die noch nit genügend geklärt seien. A Eickhoff (fortsdr

Die Abgg. Dr. Kau Jy (Zentr.), ( ) Volksp.), Dr. Gottschalk -Solingen (nl.), Viereck (freifkoni) und Dr. Liebknecht (Soz.) erklären sih gegen den Antrag, danil die Vorlage wenigstens nah kurzer erster Lesung in die Kommission gehen und sodann noch in dieser Session verabschiedet werden tönn

Der Antrag von Pappenheim wird abgelehnt.

Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheilen D. Dr. von Trott zu Solz:

grabungsgesezes mit einigen wenigen Worten einzuleiten. ;

Schon seit Jahren werden in den Kreisen, die der Wissenscha| und der Denkmalspflege nahe stehen, ernste Klagen darüber gefüht) daß der vaterländishe Besip an Bodenaltertümern durdh Ausgrabungen, die aus Gewinnsuht oder aus Unversian unternommen werden, fowie durch die zunehmente Bode ausnußzung mehr und mehr der Zerstörung anheimfällt, und 0 wertvolle Funde bei der stets steigenden Nachfrage ausländisdd Händler und Sammler außer Landes gebracht werden. Für einen wil lichen Schuy gegen solche Zustände fehlt uns die gesetzliche Grundla

(Se{luß in der Zweiten Beilage.)

\{on in der Kommission aus vollster Ueberzeugung ausgesproden habe.

* Rede des Staatssekretärs des Reichsmarineamts, Großadmtrals von Tirpiß erst morgen im Wortlaut mitgeteilt werden.

(Bravo!)

Gestatten Sie mir, die Beratung des Entwurfs eines AuF

zum Deulschen Reichsanzeiger und Köni

M 60.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abgesehen von den auf dem Swhaytregal beruhenden Vorschrif jütshen Low und der kurhefsischen Verordnung vom 22. E kommen nur die Bestimmungen der Gemeinde- und Kirchenver- waltungsgeseße über die Veräußerung und Veränderung von Gegen- ständen wissenschaftlichen, geschichtlihen und kfünsllerishen Wertes in Betracht. Démgegenübéer ist die Notwendigkeit einer geseßlichen Regelung wohl unbestreitbar. (Sehr richtig!) Darauf ist auch wiederholt in beiden Häusern des Landtags hingewiesen worden so im Hause der Abgeordneten in der Sizung vom 27. März vorigen Jahres und neuerdings durch den Antrag Dr. Kaufmann und Genossen vom 17. Januar dieses Jahres. Unter diesen Umständen kann ich wohl mit Necht auf eine wohlwollende Aufnahme dieses Gesetz- entwurfs in dem hohen Hause rechnen, und es wird nicht erforderlich sein, daß ich diese wohlwollende Aufnahme noch mit längeren Aus- führungen erbitte. Ih darf mi deshalb wohl kurz fassen.

Der Entwurf beschränkt sich auf den Schuß der bei Aus- grabungen oder sonst zutage tretenden Bodenaltertümer. Diesen Schutz strebt er in drei Nichtungen an. Er will, wie die Begründung sagt Vorforge treffèn, daß Ausgrabungen nur in einer zur Wahrung des öffentlichen Inteéresses an der Förderung der Wissenschaft und Denkmal- pflege geeigneten Weise vorgenommen werden, er will bei Gelegenheits-

funden auf eine sahgèmäße Behandlung hinwirken, und er will endlich die Möglichkeit schaffen, Funde, die wesentli gefährdet find, der All-

gemeinheit dauernd zu erhalten. Der Schuß des Gesetzes soll sich beziehen auf Gegenstände von kulturgeshihtliher oder naturgeschiht-- lier, namentli paläontologisher Bedeutung, die in einem Grund- tück einschließlich setner Bestandteile verborgen find oder vor der

Entdeckung verborgen gewesen sind. Die Gegenstände können beweglihe Sahen oder Grundstüksbestandteile sein. Eine Grabung nach Gegensländen dieser Art darf nur in der Weise erfolgen, daß nicht das öffentliche Interesse an der Förderung der Wissenshaft und Denkmalpflege beeinträchtigt wird. Zum Beginn der Grabung ist deshalb die Genehmigung des MNegierungspräsidenten gefordert; diese darf aber nit versagt werden wenn die Erfüllung jener Boraussetzung als gesichert anzusehen ist, Bei Gelegenheitsfunten ist eine Anzeigepflicht und eine den Umständen des Falles angepaßte Obhutpflicht vorgesehen. Ein entdeckter Gegen- stand unterliegt auf Verlangen des Staates sowie der Provinz, des Kreises und der Gemeinde, in deren Gebiet er entdeckt ift bér Ab- lieferung. Das Erwèrbsrecht kann jedoch nur gegen Wertersaß, nur bei Gefahr im Verzuge, was ih unterstreiche, und 1egelmäßig nur binnen einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Können die Beteiligten sich nicht übér die Ablieferung cintgen, fo seßt ein besonders geregeltes Verwaltungsverfahren ein. Der Negierung8vräsident ent- scheidet, ob die Vorausseßungen der Ablieferung vorliegen. Verlangen mehrere die Ablieferung, so entscheidet der Provinzialrat. Die Ent- schädigung wird dur eine Schäßgungskommission festgestellt, gegen deren Beschluß hinsihtlich der Höhe der Entschädigung der Nehtsweg zugelassen ist.

Auf die Einzelheiten glaube ih hier heute nit weiter eingehen zu brauchen. Dazu wird die Kommission, an die die Vorlage wohl verwiesen werden wird, der rihchtige Ort sein, und dort wird alle ge- wünschte Auékunft bereitwillg gegeben werden.

j Wenn man nah der allgemeinen Tendenz des Gesegzes neben seiner Zweckbestimmung fragt und danach die vorgeschlagenen Bestim- mungen prüft, so wird man sagen dürfen, daß man \sich überall be- nüht hat, die Nechte des Privaten zu \{onen und Eingriffe in das Privateigentum nur da vorzusehen, wo sie unbedingt notwendig sind um den Zweck des Geseßes zu erreihen. In dieser Beziehung Gebt der vorliegende Entwurf in der Behütung des Privateigentums sehr viel weiter als irgendetin ähnlihes Gese eines andern Staates, sodaß man vielleiht fragen kann, ob bei einer so \{onenden Behandlung noh der Zweck des Gesetzes mit Sicherheit erreiht wird. Ich möchte Bs allerdings annehmen, andererseits aber glauben, daß man in der Zat in der Schonung au niht noch weiter gehen darf, wenn man nicht den Zweck des Gesetzes gefährden will.

Hierbei möchte ih besonders noch hervorheben, daß die verständnis- volle private Sammeltätigkeit durch diese Vorlage, wenn sie Gesetz werden sollte, keineswegs unterbunden wird. Eine folche private Sammeltätigkeit hat sich bisher vielfah in sehr nügliher Weise ent- widelt, sodaß wir den verständnisvollen Sammlern . vielen Dank schuldig sind. Deshalb foll ihrer Tätigkeit auc in Zukunft keineswegs irgend ein Hindernis in den Weg gelegt werden.

Ferner möchte ih als eine Eigenart des Geseßentwurfs besonders hervorheben, daß nit dem Staat allein das Erwerbsreht vor- behalten wird, sondern daß ebenso wie der Staat auch die Provinz, der Kreis und die Gemeinde dieses Recht er- halten ¿ follen, entsprehend der Entwicklung, die diese Dinge bei uns*genominen haben. Gerade in diesen Kreisen hat sih das Verständnis für Denkmalpflege und Altertumskunde von Jahr zu Jahr vermehrt und hat gute Früchte getragen. Das wollen wir erhalten, und im Hinblick hierauf sind auch die bezüglihen Be- stimmungen in dem Entwurf gefaßt worden.

Cine baldige geseßlihe Regelung ist besonders dringlich (lebhafté Zustimmung), da die im Lande noch vorhandenen Boden- altertümer bei einer Fortdauer der bestehenden Zustände \sih in ab- sehbarer, Beit ershöpfen könnten. In besonderem Maße treten in Oas Zeit die Mißstände in den westlichen Teilen der Monarchie anvor (fehr wahr !), wo namentlich Gräber aus merovingischer und g agis@ér Zeit geplündert werden. Nachdem die Absicht, geseß- e Schußmaßregeln zu ergreifen, in der Oeffentlichkeit nunmehr ekannt wird, steht zu erwarten, daß mit dem Eintreten der für Grabungen günstigen Jahrèszeit das auf gewinnsüchtiger Absicht be- e Zerstörungswerk mit erhöhtem Nachdruck wieder einsegen Le Es wäre daher besonders zu begrüßen, wenn es gelänge, das

eseß noh vor der Schließung des Landtags zur Verabschiedung zu

Zweite Beilage

bitte,

gern gesetzt

zurü, kenne

endlich

dieses dafür zu p

die be

Die

grabun

Buhne

die Fu

bleiben Tönnte Kosten

durch d

Anfe

betr.

gestützt erfüllt

mit de1

statute

müssen,

verfah

bringen, (Sehr richtig! und Brapo !)

Ziel, die

Ab gelegt

daß wir das Ges Iustizkommisston Abg. D das Gesetz sih Beschränkunaen was es bringt, ist wi

kein Interesse,

Eigentumsrehte eingreifer E Weg N der Entyurf noch in dieser Session verabschiedet wi:

Abg. Vier ee ck (frkons.): S E un d Ueberweisung an die Kommission an. wir ein umfassendes D \{ränkung des Privateig

im großen und ganzen

Ab

manchen Zeugen aus der der für die ges

denn manche Sch ausgegraben zu w friesishen Inseln, tauj)enden benußten,

zu Buhnenb

Besonders wi über die hohe

Die Zuständigkeit ein, daß allein der

Cigentümern nur solche

Es folgt die

bindung mit der Beratung des

nicht zuständig ist,

vollzogen ist,

über das Erlöschen der

schriftlichen Entscheidungen Behörden, deren Änfechtung

Frist und Form und bei we

fordernissen tunlihst

Den zuleßt genannten Antrag S ch i i p I B nrag )iffer beantr

Kom mission n folgender Fassung E O E de „die Negierung zu l ) ; Sammlung und Sih o 0 Mee Malinahimen zur und Verordrungen zu treffen“.

Aba. Dr. S chro ck (freikons.): Dem Ant :

I, e vorhandenen Rechtss\toffes na A 18 aber nicht die Schwierigkeiten der Ausführung dieses O ebenso ‘der Antrag au Anfechtung amt

Berlin, Montag, den 10. März

zu übergeben.

und die

g. von Goßler (konf.)

worden wäre, das ist aber

gefunden werden.

was in anderen jedoch nit, daß

N A ist.

g. Gtckhoff (fortschr. Geseß mit Fed eingetreten,

ät kommt, und daß wir

Altertümer vor dem Untergang

gründete Hoffnung, Zeit vor

n die

ndanzeige bei der Polizei

Bedeutung der

wie es ist, nur einige man eine verursachen.

ie Ablieferung der

verordnungen und Orts|

chtung amtlicher

die Sammlung

je daran haben.

Nach den Kommissionsbeschlüssen kann die

werden,

sind. n Ablauf von dreiß

und Steue

rens die zulässigen Rechtsmittel na N i zu vercinfahen“. ch Zahl, Frist und Ér-

Der Antrag, betreffend

i Verfügungen. NRechtssicherheit zu fördern,

g. Dr. Kaufmann (Zentr.): Daß die f worden ist, entspricht unseren langgehegten die Herren, die noch Bedenken haben, Staaten haben sich diese Gesetze wohl bewährt. eg noch verabscieden,

r. Gottschal?- Solingen (nul.): e NIO Lad Ministers. vei den Cingriffen in das Privateigentum auf; 8s e rklich nur notwendig. Meine Freunde beantragen fft ; A an die verstärkte Justikounmission, 20 1 Arbei Ö ß Seseßz

abschtedung L eit so zu fördern, daß das Gesetz noch zur

] L : Ein Teil meiner Freunde gesehen, wenn der Gegenstand heute von der E

h die Altertümer vor r Dn sind wir vielmehr aus einverstanden; unsere Bedenken liégen darin, ob der E rf

; ; s s / ; er Gntwur nit einzelne Bestimmungen enthält, die doch zu tief in WoBlCAdeAA In der Kommission wird boffentlih ein

ena N egegeleo en hätten. entums in dieser Vorlage bleibt hinter dem Staaten durch Gefeß auferlegt ist. Jch ver- das gewisse Schwierigkeiten haben kann, aber können wir uns nur freuen, daß die Vorlage

i Schon vor zehn . Jahren bi aber ih hoffe doch, ‘daß das Geseg f

daß wir aus dem deutshen Boden noch

| chichtlihe Forschung wichtig ist, gewi

Cingriffe in das Privateigentum müssen er Men, Wenn E des Gesetzes überhaupt erfüllt werden N R g8geseßz“ ist niht geschickt gewählt und niht umfassend genug äße aus unvordenklihen Zeiten brauchen gar nit erden, denken Sie nur an die Niesenblöcke auf den die unfere Vorfahren vor vier oder fünf Jahr- i 1 benu: um sich gegen die Unbilden der gegen wilde Tiere zu {hüßen. Man hat leider diese Blöcke vielfach auten verwandt, und nun stellt sich F i Küste gegen den Ansturm des Meeres önnen. Cs kommen auch Gelegenheitsfunde in ausgegraben zu werden brauchen. Geseges ist wohl zu streng und in

chtig ist, daß die Bevölkerung durch Wort und Schrift e hoh der Altertümer für die aufgeklärt wird; dann wird fie selbst größtes finden. Ich wünsche auch, V E

9g. Dr. Liebkneht (Soz.): Das Gesetz if ß

l 03): D zJez ist zu begrüße

wenn es „au niht umfassend genug ist. Es E in S fa l ige Bestimmungen werden zu ändern sein. „scheint mir nicht richtig erfaßt zu sein, ih sehe nicht as entscheidend sein soll. könnte ne qtaatlihe Kunstkommission mit heranziehen. Teil ift das Privatinteresse zu stark gewahrt, wenn P e von den 2 inen O en Éönnen, die feine l erner sollte man die tefe s Gegenstandes ntcht nur dann verlangen, L e Be andernfalls verloren zu’ gehen droht, sondern auch son dann, wenn er 2 l Wissenschaft nußbar gemacht werden kann. _ Die Vorlage wird der um Justizkommission überwiesen. | e zweite Beratung der von dem Abg. Schiffer - Magdeburg (nl.) eingebrachten Gesetzentwürfe über P ) E

daß das Geseß noch in dieser Session ver-

Antrags desselben Abgeordnet

' ng und Sih s E handenen Rechtsstoffes 24. ea, __ Nach dem ersteren Geseßentwurf kann die Rechtsgültigkei einer Polizeiverordnung d | E E gericht angefochten werden.

berehtigung nur den Jnteresf |

rden Die Kommission hat die Klage- Personen gegeben, die ein berechtigtes

) daß die Polizeiverordn it Reichs- Landesgeseßen unvereinbar T oder daß eia Bui : oder daß die formellen Die Rechtswirksamkeit einer Polizeiverordnung soll ) dreißig Jahren seit dem Tage, an dem sie j ist, jedoch niht vor dem 31. Dezember 1920 erlöschen Die Bestimmungen des Gesetzes (mit Ausnahme der leßteren Rechtswirksamkeit) sollen auch für Orts- rordnungen gelten. a Der zweite _Geseßentwurf Verfügungen bestimmt in der Kommissionsfassung, daß alle üs n e Verfügungen von e ri i welche Ñechtsmittel dagegen e nd ih e ne er Stelle sie anzubri sind. Die Kommission beantragt dazu. f Nef RTR Í M „die Regierung zu ersuchen, bet der Neform

gen und Ortsstatuten, Annahme eines Geseßentwurfs, betreffend die

glih Preußishen Staatsanzeiger.

1913.

E n Borlage endlich vor- ( ten Wünschen. Jch bitte fie zurückzustellen. In anderen t Ich bitte dringend, und beanîrage, es der verstärkten

Meine Freunde billigen Das Gesetz legt

Ich

Ver-

nicht so aufzufassen, als hätten wtr Ausbeutung und Vernichtung zu

D-

alle mit der Tendenz des Gesetzes

Wir halten es auch für erwünscht,

{ließe mich dem Antrag au Ich hätte wohl Geroltisbt, us Die Be-

Volksp.) : Auh wir begrüßen ih noch nicht

noh einen großen Teil unserer

retten können. Es besteht auch

Jahrhunderten und Jahrtausenden,

Der Autdruck „Aus-

Witterung und

heraus, daß diese doh niht |Güßen eit n Betracht, die nicht Diese oder jene Bestimmung des der Praxis de nôtia, z. B. daß \chon am nisten Tage erfolgt.

Menschheitsgeschichte

Interesse an den Funden

Vielleicht Zum

wenn er der Wissenschaft

c Mitglieder zu verstärkenden

tatute, sowie Verfügungen

die Ver-

über in

C Ung DES VOr- auf Grund des Berichts der

Klage beim Oberverwaltungs-

Klage nur darauf

Erfordernisse nicht

über die Anfechtung amtlicher

des Verwaltungs-

geltenden preußischen Gesetze

den Entwurf eines Gesetzes über

ist für uns unannehmbar,

Wir verkennen niht, daß das

von Polizeiverordnungen erstrebenswert ist, deshalb baben wi l i / wir die on mit denen der Antrag Sciffer diesem Ziele gerodt werden E te, sorgfältig geprüft. Die Kommission hat dann auch eine eihe von Verbesserungen des Antrages vorgenommen, und auch cinige ee Abänderungsvorschläge sind in der Kommission angenommen r Wir begrüßen es insbesondere, daß die Kommission den S y L zur Anfehtung berechtigten Personen auf diejenigen eg hat, die an der Anfechtung ein berechtiates Interesse aben. Auch die Beseitigung der Sondergerihtshöfe halten wir für wünschenswert. Wir sind der Ansicht, daß durch ein solches Sonder- E eine Untergrabung der RNechtsordnung droht. Wir können M dem Antrage nicht einen Fortschritt der Nechtssicherbeit erblicken. ir_halten es sür unbedingt verwerflih, daß die Anfehtung au o DLEEe und Steuervorlagen ausgedehnt wird. Die größten e en haben wir gegen den Antrag, betreffend die Anfechtung Gu G jer Verfügungen. Die Annahme dieses Antrags würde u. a. sür die beteiligten Beamten von vermögensrechtlihen Folgen begleitet GuBdeleRE Tan na einer großen Zahl von Regreßansprächen j} rden. i üs \ gegen de Antrige e ir müssen deshalb zu unserem Betauern , Abg. Doehmer (fons.): Auch wir müssen anerkenn daß di : ! en, a ge Schiffer in der Kommission wesentlich verbessert da a ae L müssen auc anérkennen, daß dur diese Arbeit für eine A 4 eseßgebung manches wertvolle Material geschaffen ist. f n Ee große Mehrzahl meiner E beharrt auch jeßt noch es 9 aller drei Anträge auf ihrem ablehnenden Standpunkt. Dora L Polizeiverordnungen anlangt, so ist es rihtig, daß die L O die durh den Antrag sehr bedenklich ausgedehnt L So P wesenilih eingeschränkt find. l ( So, gegen den wir besondere Bed E ist erfreulicherweise beseitigt und bur as O v Ge N if gd A Wir machen schon viel zu Vel eße müsen des alb ganz genau prüfen, ob o e Gefeß eine Notwendigkeit besteht. Die Semnisfizug e N haben eine solWhe Notwendigkeit niht ergeben. Wir x Y t A eine „genügende Kontrolle über die Polizeiverordnungen. Mt itnzu, daß der Minister des Innern bereits die ihm unter- ge en Behörden angewiesen hat, die vorhandenen Polizeiverordnungen u E und neue, zu erlassende Polizeiverordnungen zur Prüfung n zu A Das wird genügen, um den Wust von Polizeiverordnungen L mählih zu beseitigen. Die Ortsstatute und Steuerverordnungen E oft nah {weren Kämpfen mit den Gemeinden zustande. f azu aber solche Konflikte nah 30 Jahren immer wieder von neuem R E e Ret al una. Wenn der Antrag Gesetz rden würde, le Nehtssiherheit nit gefö:dert, sonde gefährdet werden. Der Antrag, betreffend die Anfeditung Lnblibie au fügungen, ist ja in der Kommission ebenfalls bedeutend abgeschwächt R Wir lehen aber auh heute noch die Gefahr nahe, daß in der raa agenen Rechtsbelehrung von weniger gebildeten Leuten geradezu R ufforderung zur Einlegung von Nechtsmitteln liegt. Dadurch zu en ie viel unnüße Klagen und Beschwerden geschaffen. Der Ce ist fozusagen eine Zusaßbestimmung zu allen möglichen erret werden; sondern burd Ke Gt M Ire aue 1 70A en Ge'eßentwurf würde di * A n größer werden. __ Wir sind dagegen der Meinung, ce e / 2 aterie bei einer künftigen Verwaltungsreform gereaelt B iden fönnte. Für die von der Kommission vorgeschlagene tesolution werden wir stimmen. Der Antrag auf die Sammlung A8 fas des Nechtsftoffes ist für uns dagegen. unannehmbar. A q E nicht, daß die erforderlihen Kosten fih lohnen würden. x r jaben ja bereits amtliche GSefeßessammlungen und private Samm- gen von Verordnungen. Der Antrag ist auch viel zu unbestimmt gehalten. Wir müssen der Negierung bei dem Vorschlag eines Gesetz- N auch gewisse Richtlinien aufgeben. Der Ausdru „Sichtung“ gibt zu mancherlet Zweifeln Anlaß, die au durch die Konmissions- beratungen nicht getlärt worden sind. Es it vor allem nit klar Meer welche Berordnungen der Sammlung unterliegen follen. Die Mehrzahl meiner Freunde wird daher auch diesen Antrag ablehnen.

Abg. Schi ffer-Magdeburg (nl.) befürwortet die 2 i O j S .) bef e Annahme Uge, Der Ausgangepunkt der Anträge ist der mne E ne ehtszustand. Dieser wird auch von der Regierung anerkannt. Man sagt, es würde dur die Ausführung der Anträge Unruhe auf dem ebiete des Nechts und der Verwaltung hervorgerufen werden. Eine gewisse Unruhe trägt aber zu einer gesunden Fortentwicklung bei A8 gar fein Anstoß zur weiteren Entwicklung ecfolgt, dann tritt \chließlih die Nuhe des Kirhhofs ein. Es wäre sehr wünschenswert,

das ganze Nechtssystem fo zu gestalten, daß si jede i Fz . . an R EY h x L findet; aber ob das überhaupt möglich ist, A ih Labinocsteit Mie de durch unsere Anträge das Necht nicht {wächen, sondern stärken. e B, ivenn ie S ie das Volk als die Autorität L lassen. J itte, meinen Anträgen zuzusti da L ide 6 praktishen Bedürfnissen des Volkes ea Ra Sis g. Dr. Bell (Zentr.): Den Grundgedanken der Anträge chiffer stimmen wir zu, aber in mchreren Beziehungen wünschen wir doch grundle ende Aenderungen. Die Kommission hat fich ja in ihrer Mehrheit auf einen ähnlichen Standpunkt gestellt. Doe die Rechtsmittelbelehrung betrifft, so glaube ih, daß die Os „der Vorlage von einer unrichtigen Auffassung ausgehen. 58 scheint ja die „Ansicht durchzugreifen, als ob es sich hierbei um eine umstürzende Aenderung gegenüber der Nechtsordnung Een, Das ist aber nit der Fall. Der Antrag Schiffer S nur das aufgreifen, was bereits in Bayern bestehendes echt is und auch in der MNeichsgeseßzgebung. Jch erinnere nur an das Landeëverwaltung8ge)eg und die Reichsversicherungs- ordnung, wo wir derartige Bestimmungen beute {on haben. Zudem ist es heute {hon sehr wohl möglih, eine Polizei - na dur Berufung an die Gerichte zu Fall zu Finden. B enn „dem höchsten preußischen Gerichtshof die Entscheidung über die Gültigkeit der Polizeiverordnungen zustehen soll, dann müssen auch alle einschlägigen Verhältnisse von ihm auf das eingehendste C werden. Man übersieht, daß die Polizetverordnung nicht endgültig nah 30 Jahren verschwinden soll, sondern daß es nur Auf- gabe der zuständigen Behörde ist, die Zweckmäßigkeit der Verordnung E „BDegründete Bedenken gezen eine Sammlung und hoffe t po Rae Is hier niht vorgetragen worden. Ih : le Regierung an s Zed ä î acts vorübergehen a u en gesunden Gedanken der Anträge nicht g. Dr. Ehlers (forts{chr. Volksy.): Von 72 Handelska von enen ih Gutachten eingefordert habe, haben R 7 Fie E den Anträgen gemachten Vor\chläge erklärt. Es wird mit Freude von Handel und Industrie die Bestimmung begrüßt werden, wona ein Ne Ablauf der Polizeiverordnungen nach 30 Jahren ein- reten soll. Ih wünsche, daß auch die Negierung für die Vorschläge für die die Interessenten so ins Feuer geraten sind, sih erwärmen möge. R Abg. Dr. Liebkneht (Soz): Jch zweifle daran, ob die egterung den revolutionären Anträgen * des Abg. Schiffer Nechnung trä,t. Der Optimismus ist in diesem Falle sehr wenig aus\ichtsreih obwohl, was angestrebt wird, nur zu begrüßen ist. Die Neglemen- tierungssucht des preußischen Staates geht bis in die innersten Fasern seines Wesens. Der Berliner Polizeipräsident von Jagow hält jeden Tag für verloren, an dem er feine Polizeiverordnung erläßt. Der Jagowsche Geist ist das Gegenteil von dem Geist, der

in bezug auf die Nechtsgültigkeit

aus den Schiffershen Anträgen spriht. Die Polizeiverordnungen