1913 / 63 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

man von allen Seiten das Bedürfnis gefühlt, niht nur die Kenntnisse der jungen Leute zu erweitern, fondern fie auch sittlich und religiós ¿zu fördern. Die Kirche hat seit jeher sch der Jugend angenommen, Jugendvereine gegründet, fie ist also die erste Jugendpflegerin gewesen. Aber “die überbandüehmende Not unserer Zeit zeigt, daß die Jugendpflege der Kirche niht genügt. Um fo größere Anerkennung verdient die Staatsregierung, daß sie mit ihren Mitteln eingetreten ist, um die Jugend- wsflege zu -organisieren und zu fördern. Sie will damit nicht den bestehenden Jugendvereinen -Abbruh tun, sondern sie unterstüßen und, wo es notwendig ist, ergänzen. Ich darf in dieser „Beziebung auf die Erlasse der Staatsregierung, namentli auf den von 1911, hinweisen. An diesen Grundsäßen hat die Staats- régierung avch bis in die n-*ueste Zeit festgehalten. Noch in dem Exlaß von 1911 hat sie die kirchlihen Jugendvereine anerkannt und ihnen Lob gespendet und die Erwartung ausgesprochen, daß die Geist- Tichen bei der Sugendpflege mitarbeiten. Im Laufe der Zeit find aber einzelne Erscheinungen hervorgetreten, die fih mit diesen Erklärungen niht ganz decken. Die Jugendvereine bedürfen der Unterftügung, um die Kosten für die Anschaffung der notroendigen Unterrichts- gegenstände zu ‘bestreiten. Die Juaendlichen selbft können diese Kosten uicht aufbringen, weil sie meist keinen Verdienst habén. Die größeren Vereine ‘haben, glaube ih, einen Anspruch auf “Unterstützung aus den bereitgestellten Mitteln des Etats. Nun werden aber diese Mittel zum allergrößten Teil den Ver- ‘anstaltungen der Jugendpflege zuteil, ‘die fsich mit der körperlichen Ertüchtigung der Jugend befassen. Es ist das gewiß nicht ‘die Absicht der Staatéregie:ung. Es besteht ‘die große Gefahr, daß die cristlihen und firhlihen Sugendvereine in den Schatten gestellt werden. Ertüchtigung der Jugend, alle Anerkennung den „Wanderbvögeln“ Usw. Die kförperlihe Ettüchtigung ist notwendig und “berechtigt für “die Wehrhaftmähung und Verteidigung der Nation. Aber die körperliche Ertüchtigung allein maht die Nation “nit \tatk. Wir befinden uns in der Zeit der Jahrhundertfeier, ‘der ‘vorhin der Herr Präsident in wärmen Worten gedaht hat. Es war ‘die fittlihe Kraft der Nation, ‘die sie jene große Taten verrichten Tiéß, die wir jeßt feiern, es ist also notwendig, -neben der förperlichen Grtüchtigung ‘auch die sittlihe Festigung der jungen Leitte im Auge zu behalten. Unser Gesetzentwurf hät vor allen Dingen den Mangel, ‘daß er die sittlihe Seite der Jugendpflege ‘nicht berücksichtigt, die réligióse Fortbildung der Jugend ‘außer ‘aht läßt. Diesèr Mangel wird von vielen Seiten mit Befremden empfunden. In der Ver- fassung steht doch, ‘daß der Religionsunterriht für jedes Bekenntnis gesondert erteilt werden muß. Troßdem bleiben diese Schulen hier paritätish, simultan, neutral. Wie oll \ich der junge ‘Mann Achtung und Ehrfurcht vor der Religion “bewahren, wenn thm auf ‘den Faotbildungss{hulen dazu eine Ie g“geben wird. - Man will mit diesem Gese ‘einen Shulzwang einführen. Es is unerfindlich, weshalb man gerade die, Betinflussung auf religiösem G-biet fo ängstlith vermeiden will. Gs mag schwierig sein, nah ‘der ganzen St:uktur des Gesetzes den MReligionsunterricht -hineinzubringen. Aber es muß sih ein Weg finden lassen. Cin Ministerialerlaß von 1897 wollte ja schon die Véöglich- eit geben, neben der geweiblihen auch die religiöse Fortbildung zu ermöglichen. i |

Graf zu NRNantzau: Die Regierungsvorlage und au die der Kommisfion überläßt és überall in denProvinzén den:Gemeinden, den Fortbildungs\chulzwang einzuführen. Nur Schleswig-Holstein macht darin cine Ausnahme, hier ‘hängt dies vom Kreisausshuß und vom ‘Regierungsprâäsidenten ab. Ein früherer Antrag von mir wollte ‘dies nur für die national gefährdeten Gegenden der Provinz beschränkt wissen. Troßdem die dänische Propaganda infolge der Ver- \öhnungspolitik des Fürsten Bülow weiter nah Süden vorgerückt ist, kann man doch von einer Gefährdung ‘der ganzen Provinz nicht spréthen. Aber die Regierung fürchtet fh wohl, ‘hier ‘dem Geséße einen politlishen Charakter zu gebên. Auf ‘die Land\wirtschaftskamitrei

«der P ‘ovinz kann man e hierbei nicht bèrufen. Denn ‘diese wollte

ja gerade diesen Zwang für die national gefährdeten Leile der Provinz. Auch ‘den Einwand kann ih ncht gelten lassen, ‘als ob durh einen folchen Dnjap das Gese l ß würde. enn in Nord|chleswig ein Kamps zwischen Deutschen und Danen besteht, dann ‘bedauere tch es. Jch erkenne vielmehr die wirtschaftlihe Tüchtigkeit des dänischen ‘Elements an. Wir wünschen mit ihm in ‘Frieden zu leben. Aber man muß doch verlangen, daß fie thre preußische Untextanenqualität „niht als etwas Vorüber- gehendes ansehen. Das vorliegende ‘Gefeß will ‘die Bildung fördern. Gerdäde «in Nordschleswig - erfolgt in dieser Beztehung -von dänischer Seite aus sehr viel. Bisher kannte man nur den Besuchszwang fur gewerbliche SOREE dung alu, Dieser ist aber gerade in den gefährdeten Teilen nötig. Dadurh ist Gewähr geleistet, daß der Unterricht überhaupt stattfindet, aber auch dann können erst die richtigen Lehrmitiel beschafft und andere Maßnahmen in genügender Weise getroffen werden. Neben dän!sh „Gesinnten und deuts Ge- finnten ‘gibt es laue und gleihgültige Glemente, die ihre Söhne da fortbilden lass-n, wo sie die beste Gelegenheit dazu haben. Gerade tür diese liegt eine besondere Gefahr in den däntshen Fortbildunys- bestrebungen. Dieser kann man nur dur den S{hulzwang ent- gegentreten. Jch werde für die Regierungsvorlage stimmen, wena mich der Minister darüber beruhigt, däß keine Gefahr vorliegt, in die Versöhnungspolitik zurückzufallcn und man die Provinz nur aus genommen hat, weil es auch bei ‘den gewerblichen Fortbildungs\chulen der Fall ist. Sonst müßte man sih zu einem radikäleren Vorgehen im allgemeinen entshlicßen und den Besuch in der Volks|hul- verlängern. Beim -Kultusetat «werde ih auf diese Frage noch ‘genauer zurücktfommen. : Herr 1). Dryander: Daß die Fortbildungsshule nicht bloß tehnishe Kenntnisse vermittéln soll, sondern auch dew Gharafkter, dem Menschen zu einer sittlichen Ausbildung ‘verhelfen foll, darüber sind wir wohl alle einig, einig, wenn auch mit gewissen Modifikationen, auch darin, daß dafür die religiósen Motive und Kräfte nicht zu entbehren find, ‘daß darum für diese sittliche Charakterbildung au diese religtöfen Agentien mobil gemacht werden müssên. Die Frage dreht sich nur um das Wie. Mit der obligatorischen Ein führung des Religionsunterrihts -in die Fortbildungs\cule wird das Ziel meiner Auffassung nach nicht erreicht. Mit dem Religionsunterricht verhält es fih doch etwas anders als mit allen anderen Unterrichtsfächern Zweifellos gedetht der Fortbildungs\chulunterricht nur als obli- gatorischer, darüber find fih«alle Sachverständigen einig, und der Er- folg hat es - bestätigt. Junge Leute fühlen fh eigentli gar nicht wohl in absoluter ‘Freiheit, sondern auf die Dauer nur unter cinem gewissen Zwange, und wenn fie den nicht haben; dann geben sie ihn ih selbst, und zwar dann noh viel drückender. Im Neligionsunter- rit aber soll der innerfte Mensch beeinflußt werden, sein Verstand, sein Wille, ‘sein ganzes Gemütsleben, und das gedetht nur ‘in der Luft der Fretheit, der Freiwilligkeit. Die rehte Beeinflussung religiöser Art wird fih nicht anders ‘vollziehen, als wenn zwischen Lehrer und Schüler etn Vertrauensverhältnis, ein Verhältnis der Liebe und “Chr: furcht bestéht, und das wird niht erzwungen, sondern das wächst langsam und still in der Freiheit heran. Es gibt ja Gemeinden in Westfalen und Ostpreußen, die die religiöse Fortbildung und ‘damit ‘den MNeligionsunterriht tn der Schule als selbstverständlich ansehen. Wohl, iñan lasse es dabei; im allgemeinen werden solche Gemeinden feltenèr werden. Alles in allein sind die Resultate mit einem solhen Zwangsunterricht niht glänzend, und ih stehe durchaus au! dem Boden ‘der Synoden und der evangelishen Kirchenbehörden, die diesen Zwang zurückgewiesen haben. Wie ließe sich nun dèr Gedanke dér Freiheit und Fretwilligkeit verwirklihen? Man könnte den obligätorischen Reltgionsunterriht in das Schulprogramm einfügen aber die Beteiligung daran als freiwillig -erklären. Diese Lösung möchte aber feinen Beifall finden, der Pfarrer, der sich die für “die ‘Religion be\onders Interessierten oder religiós Veran: lagten ausfuhen würde, würde teinen großen Erfolg erzielen. Der A würde rasch abnehmen und zuleßt durh einen folzen Mißerfolg das Gegenteil (des Gewollken erreicht werden.

Alle Anerkennung für die Bestrebungen dér körperlichen

zu einem S „gestempelt werden

wirkun liger zu stéllen. Der ‘ganze Schulbetried muß von dem innerlih fiftlißen, religiösen, christlihen Geiste / erfüllt werden, bei dem zwar nicht viel Religion geboten wird, aber alles religiös be- trieben wird. Fast ‘alle Unterrichtsfächer disin sich dazu, diese Motive in Betrieb zu eßen. In dem Alter, um das es sich handelt, geht ‘das Interésse diefer Jugendlihen vor allem ‘au

eine angewandte Religion, auf eine religiós fundamentierte populäre Ethik, die sich in allen Lbenslagen bewährt. ie mannig- fah ist die Möglichkeit, „die Quellen des sittlichen „Lebens zu erörtern, in Anknüpfung an den Beruf, Verkehr, Familie, Staat, Kirche, Sitte, Freundschaft, Vaterland, Natur, Heimat usw., usw. Würde unsere Fortbildungsshule von ‘diesem Geiste durhdrungen, so würde in unser ganzes Volksleben eine Wandlung aus inneren Motiven hineingetragen werden. Haben wir auch z. B. gegenüber der Beurteilung der Jahrhundertfeier durch einen Teil der Presse nicht alle Ursaché, diefen christlichen Geist in unseren jungen Leuten einzupflanzen, sodaß er nicht mehr hergqus- gerissen werden kann? Nun dürfen ja auch - die entgegenstehenden Schwierigkeiten -nicht übersehen ‘werden. Die -allerf{chöniten Gesetze helfen an sich nichts; man denke an das Fürsorgeerziehungsgeseß. Niemand zweifelt an dem vortrefflichen Willen der Regierung, aber es kommt s{licßlich alles auf die Ausführung an. In erster Linie stehen hier die Lehrer, und ih zweifle auch an thren vortrefflichen Kräften keinen Augenblick. Mein herzliher Wunsch an den Minister aber geht dahin: neben den Lehrern stehen vortrefflihe Kräfte berett,

dg 1 Weg erscheint mir gangbaren, um diese religiöse Ein- U

brennend darauf, auch ihre Fähigkeiten in diesen Dienst zu stellen,

die Vertreter der evangelishen Kirche, die der katholischen. Jch bitte dringend, diese Freiwilligen mit ‘ihrer Felbstlosen Hingabe und thren Fähigkeiten nicht aus fleinlihen Rückfichten, niht aus Eifersüchtelei beiseite zu lassen. Jch möchte anregen, ob es. nicht möglih wäre, dem Pfarrer in dem Vorstand der Fortbildungsschulen obligatorisch eine Stele anzuweisen, damit er offiziell mit dem Schul- betrieb zu tun hat und irgendwie helfend, Torrigierend einwirken kann. Durch die Ausführungsbestimmungen sollte darauf hingewirkt werden, daß, soweit irgend möglich, neben den Lebrern unter Beseitigung alles Konkurrenzneides die ‘Geistlichen berücksichtigt werden, etwa fo, daß die Regierung nachfrüge, warum “an einer Schule kein Geistlicher tätig ist. Viele Gemeinden find ja sozialdemokratisch, die werden von vornherein den Geistlichen elimintceren. Ich verhehle mir nicht, daß auch unter den Pfarrern solche sein werden, die niht die allerbesten sind, um von si aus den sprühendsten Cinfluß -ausgehen zu Tassen. Aber das Beste, was wir haben, müssen wir in den Dienst der Schule

stellen, und wenn das gelingt, dann werde ih das Gesey mit hoher

Freude begrüßen.

Minister für Landwirlschast, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Ich kann es nur mit tiefempfundenem Dánk begrüßen, daß die Herrrn Vorredner übereinstimmend vom Stand- punkte der evangelishen und fkatholischen Kirche aus die Bedeutung der religiösen Unterweisung für ‘die heranwachsende Jugend hervor- gehoben haben. Ih siimme den Herren Vorrednern gern bei in der Auffassung, daß auch der Uaterriht in der Fortbildungs\{ule der religiösen Grundlage, der religiösen Einwirkung -niht entbehren. darf.

In dieser Beziehung den Wünsthen der NReligtonsgesellshaften ent-

gegenzukommen, den Geisilichen - die Möglichkeit zu geben, fch am Unterricht in den verschiedenen Fächern zu beteiligen, wird die land- wirtschaftlihe Verwaltung nit Unterlassen. Ih habe darüber bereits in der Kommission dieses hohen Hauses wie auch bei der leßten Be- ratung imPlenum-mich-ausführlih ausgesprochen. Der Gegenstand der Meinungsverschiedenheit liegt ja, soweit ih übersehen kann, lediglich auf dem Gebiete des Zwanges; er ift entstanden dur die Frage, ob die Staatsregierung in diesem Geséß den Vorschlag machen sollte, auch auf den Besuch des -Religionsunterrihts in den Fortbildungss{hulen einen Zwang auszuüben. Ich nehme in dieser Beziehung ‘auf das, was ih in der vorigen Sißung gesagt habe, Bezug: dite Staats- regierung ist niht in der Lage, einen Zwang zum Besuche des Neligtonsunterrichts in der Fortbildungs\{hule vorzuschlagen, fie wird aber, wie ih ebenfalls früher erflärt habe, gern die Hand dazu bieten, die Erteilung des NReligionsunterrihts im Anschluß an den Unterricht in der Fortbildungsshule zu ermöglichen.

Herr Graf zu Rangau -hat den Wunsch ausgesprochen, -daß ihm bezüglih der für Schleswig-Holstein getroffenen Sonderbestimmung noch eine Zusicherung gegeben werde, daß diese Bestimmung nicht eine Abschwächung der bisher in der Nordmark eingehaltenen Politik bedeuten könne. Ich möchte Herrn Grafen Nantzau darauf hin- weisen, daß der Absaß 3 dieses Geseßes von der Staats- regierung doch augenscheinllch zu dem Zwecke in Vorschlag gebraht worden ist, um in der Provinz Schleswig-Holstein den Zwang zum Besuch von ländlihen Fortbildungss{hulen au dann einzuführen, wenn in der Bevölkerung die Neigung dazu nicht vorhanden und also ein entsprechender Beschluß der Gemeinden oder eines Gutsvorstandes nicht zu erreichen is. Jch glaube, durch diese Bestimmung hat die Staatsregierung in genügender Weise zu erkennen gegeben, daß sie auch die Fortbildungsshule in den Dienst nationaler Interessen {tellen will und daß fie die Hoffnung hegt, daß auch die Fortbildungsshule dazu beitragen wird, das Deutschtum in der Nordmark in dem berechtigten Kampf gegen das Dänentum zu stärken.

Ih mache dabei noch auf folgendes aufmerksam: Jn dem Geseß für die Provinz Schleswig-Holstein besteht die gleißhe Vorschrift, wie sie hier im Absay 3 des Geseßentwurfs für die Provinz. Schleswig- Holstein vorgesehen ist. Aber auch in der Provinz Schlesien ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht in der ganzen Provinz erfolgt, sondern lediglich auf den national gefährdeten Teil der Provinz Schlesien, auf den Regierungsbezirk Oppeln, beshränkt geblieben. Die MRegierungspräsidenten find dort angewiesen worden, ihre Zu- stimmung, die nah Absay 3 zu derartigen Bes(lüssen des Kreis- "auss{husses erforderlih ist, nur in ‘dem Fall zu erteilen, wo es sich um national gefährdete Bezirke handelt. Falls diefer Entwurf, wie ih hoffe, Gesey wird, wird auch in gleicher Weise in der Provinz Schleswig-Holstein verfahrén werden. Der Negierungspräsident wird angewtesen werden, seine Zustimmung zu einem den Besuchszwang einer Fortbildungs\{hule aus\sprehenden Kreisausshußbeschluß außer- halb der national gefährdeten Kreise von S{hleswig-Holstein zu ver- sagen. Auf diese Weise wird für Landgemeinden in den nit national gefährdeten Kreisen die Einführung des Besuchszwangs nur dann möglich . sein, wenn die Gemeinden selbst durch Gemeindestatut eine dahin gehende Bestimmung treffen.

Für Gutsbezirke wird die Anweisung an den Regierungspräsidenten dahin lauten, daß er seine Zustimmung zu einem Zwangsbeschlusse des Kreisaus\hu}sec in den nit national gefährdeten Kreisen nur in den- jenigen Fällen erteilt, wo die Zustimmung des Gutsbesißers und Gutsvorstehers für den Besuchszwang der ländlichen Fortbildungs- s{hulen vorliegt. Jch glaube, daß damit auch die Bedenkèn ‘des Grafen Nanytau gegen den Gesetzentwurf beseitigt find.

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion empfiehlt

Graf von-Haeseler seinen Antegg unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die jungen Leute, soweit mögli, körperlich auszubilden.

Herr von Beseler tritt für seinen Antxag ein, mit dem er sih keineswegs in Gegensaß zu dem Ankräge dks von ihm ho- verehrten Grafen Haeseler stellen, fondern den Antrag Graf-Haeseler-nur annehmbarer machen wolle. Mit einer Stunde in der Woche lasse sich

wenig erreichen, zweckmäßiger wäre es, für diesen Zweck etnen ganzen

Nachmittag zur Verfügung zu haben, um die jungen Leute in Wald und Feld daran zu gewöhnen, *thre Augen und ihren Geist zu \{ärfen

und fie damit für thre spätere Militärdienstzeit E zu machen.

Um éêtine militärische Ausbildung handele es sih dabei nicht, sondern nur um vorbereitende Uebungen. Bisher sei die Jugendpflege auf das Gebiet der freiwilligen Tätigkeit verwtesen. Es wäre ein großer Gewinn, wenn -die Sache geseplich geregelt würde.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer: |

Meine Herren! Wir stimmen, glaube ih, ausnahmslos den guten Absichten der Herren Antragsteller dahin béi, daß es gewiß wünschenswert erscheint, auch. in der ländlichen Fortbildungs\chule den vaterländishen Geist zu heben und auch dort Gelegenheit zu geben zu -einer Ausbildung, welche für den kommenden militärischen Beruf von vorbereitender Bedeutung ist. Aber ich habe trogdem erheblide Bedenken gegen die hier gemachten Vorschläge geltend zu machen! Einmal handelt es sich um Bestimmungen, welche doch inhaltlih eigentli {hon im Rahmen des Lehrplans darüber Verfügung treffen, in welcher Weise die Unterrihtsstunden benußt werden sollen. Nach der ganzen Struktur unseres Geseßentwurfs gehört eine derartige Vorschrift -nicht -in -das-Gesetz, -fondern -in -den-Lehrplan, und es würde Sache des Lehrplans beziehungsweise der ortsstatutarischen Be- stimmungen sein, Fürsorge zu treffen, in welcher Weise den Wünschen der Herren Antragsteller \stattzugeben ist. Jch. glaube aber noch hinzu- fügen zu müssen, daß \fich für ländliche Fortbildungéshulen ein wéeitergehender Zwang wie der im Gesetz vorgesehène nicht empfiehlt, daß es vielmehr sehr s{wierig und in vielen Gegenden unausführbar sein wird, au nur an einem Na@mittag in der Woche, ten Unter- richt das Sommerhalbjahr hindur ch oder auch- nur bis zum August fortzuseßen. Jch glaube, ‘wir werden uns zunächst darauf be- schränken müssen, au hier die Freiwilltgkeit an die Stelle des Zwanges treten zu lassen. Und wenn tr in “der glücklichen Lage sein würden, in jeder Gemeinde und in jeder Fortbildungs\{ule etnen Grafen Haeseler und einen Herrn von Bissing zu haben, dann bin ich fest überzeugt, daß es an Uebungen im Gelände „und der. sonstigen Aus- bildung für die demnächstige Kriegsbrauchbarkeit der Jugend sicher nicht fehlen wird.

Herr von Beseler bemerkt berichtigeud, daß fein Antrag nit von jeder Woche, sondern. von jedem. Monat \preche.

Minister für - Landwirtschäft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Ich gebe zu, daß ih mi. infofern geirrt habe, als der Antrag des Herrn von Beseler nur einmal ‘monatlich Uebüngen im Gelände vorsieht. Aber auch gegen diefen Antrag “bestehen Bedenken. Wenn er angenommen twerden follte, müßte Übrigens der Absatz 1 geändert werdén; ‘denn darin ist bestimmt, daß dur {tätutarische Bestimmung einer Gemeinde für die nicht. mehr: s{huülpflihtigen, unter 18 Jahre alten männlichen Personen für drei aufeinander folgende Wintet- halbjahre die Verpflihtung zum Besuch einer ländlihen Fort- bildungs\{hule begründet werden kann. Also auch hier geht der Entwurf von der Annahme aus, daß es f{ch nur um einen Unterricht im Winter handelt und daß der Sommerunterricht vollständig aus- fallen muß. Ich kann im übrigen nur nohmals - das wtederholen, was ih vorhin {hon bemerkte: ih habe den dringenden Wunsch, daß die Absichten ter Antragsteller auch verwirklicht werden, aber ih glaube, es ist nur möglih im Wege der freiwilligen E:nrichtung und nur da, wo fich -in den betreffenden Gemeinden -auh die geeigneten Herren finden, die eine derartige Unterweisung in die Hand nehmen können.

Die Anträge des Grafen von Haeseler und des Herrn von Beseler werden abgelehnt. Zu der Bestimmung des Entwurfs : „An Sonntagen darf in der Regel Unterricht nicht erteilt werden“ spricht ___ Herr Dr. von Kopp die Erwartung aus, daß die Jugend- Ine in -der Erfüllung ihrer fkirchlihen Pflichten niht behindert werden.

Der Gesetzentwurf wird hierauf mit großer Mehrheit an- genommen.

Zu der oben mitgeteilten Resolution drückt

Herr Dr. von Kopp die Hoffnung aus, daß die Staats- regierung die von ihr kundgegebenen Absichten in bezug auf den Ne- ligionsunteriht wohlwollénd auéführen werde. Die Absicht, einen gewissen Zwang mit der Refolution auszuüben, bestehe niht. Da- gegen könne er mit feinen Freunden - der O nicht entsagen, daß, wenn es einmal zu einer Gesamtorganisation des Fortbildungs- \chulwesens komme, auch dem Neligtonsunterriht die ‘volle Berechti- gung werde zuerkannt werden.

Die Resolution wird angenommen.

Es folgt die Beratung und Beschlußfassung über den vom Abgeordnetenhause unter Abänderung -der Regierungsvorlage angenommenen Geseß entwurf, betr. das Schlepp- monopol auf dem Nhein-Weser-Kanal und dem Lippekanal.

__ Die XIIL. Kommission, bestehend aus 21 Mitgliedern, hat die Vorlage nach eingehender Diskussion unverändert in der Fassung des anderen ‘Hauses mit 11 gegen 10 Stimmen an- genommen, außerdem aber folgende Resolutionen be- aniragt:

„1) die Regierung zu ersuchen, I. Kanalabgaben und Sw{hlepp- lohn so zu bemessen, daß ein Anreiz zur Benußung der Kanäle au dann bleibt, wenn für ‘den Transport zum Schiffe und vom Schiffe eine mäßige Eisenbahnanschlußpfliht aufzuwenden ist, II. über die Se von Abgabetarifen und die Schlepp- ordnungen geeignete Vertretungen des Handels Und des Schiff- fahrtégewerbes zu hören uvd mit deren Aeußerungen Tarife und Schleppordnungen den Wass-rstcaßenbeiräten und Finanzbeträten vorzuleaen; I1I. nah Verlauf der ersten zwei Betriebsjahre erneut eine Begutachtung durch die sub 11 erwähnten Vertretungen herbeizuführen; 2). die Negterung im Hinblick darauf, daß der Vetholverkehr zwischen verschiedenen Hafenanlagen desselben Ünter- nehmeïts, namentlih der Städte Hannover und Minden, dem Schleppmonopol unterworfen ist, zu ersuchen, auf die sich hieraus ergebenden Härten bet -dec Tarifierung ‘der Schleppgebühren für den Verholverkehr zwischen folhen Häfen Nücksicht zu nehmen.“

_ Herr Holle -Essen: Dér Monopolgedanke wurde dadurch in “das Wassersträßengesez eingeflhrt, well man den Kanal

leistungsfähiger mahen wollte. Es wurde damals den Kommissions- mitgliedern die elektrische Treidelcianlage vorgeführt, von der alle ent- zud waren. Man glaubte fo einerseits den Ausfall zu decken, den di? Eisenbahnen durch den Kanal erlitten, indem man die Tarifefür die Kanalbenußung dementsprechend erhöhte. Dann aber auch glaubte

man die Konkurrenz des ausländischen Getreides abhalten zu fönnen. »

(ine derartige elektiishe LTreidelei konnte natürlih nur in einem Monopolbetriebe rationell durchgeführt werden. Die elektrische Treidelei wurde au auf anderen Kanälèn, z. B. dem Teltowkanal eingeführt. Gie hat sich aber nicht so bewährt, wie man anfänglich glaubte. Der Staat selbst hat die celcktrishe Treidelei fallen gelassen. Gr will jeßt Schleppdampfer halten, die die Schiffe-hin- und herziehen. Damit fällt natürlich die technische Begründung für das Schlepp- nionopol fort. Dann ift es doch auch nicht angängig, Schiffe, die mit eigenem Motor fahren, auf einmal \toppen zu lassen und zum Geschlepptwérden zu zwingen. Jn dieser orm i das Schlepp- monopol direkt ‘ein Verkehrshindernts. Dazu kommt der ganze \{chwer- fällige Apparat und die hohen Tarife. Der Ministér ‘hat ja {hon eine Revision der Tarife versprohen. Das hat ja die Bedenken gegen das Geseß etwas gemildert. Trotzdem kann es uns nicht überzeugen, daß das Schleppmonopol vorteilhaft ist. Selbst der rheinische Provinziallandtag betrachtet es als einen Vorzug, wenn man das Monopol fallen läßt. Seit 1905 haben wir ja auch: im Eisenbahn- verkehr gelernt. Wir müssen die überlastete Eisenbahn etwas entlaften. Das tut aber der Kanal. Deshalb brauchen wir eine Minderung der Gisenbahneinnahme niht zu fürhten. Die Furcht der Einfuhr fremder Produkte und ausländishen Getreides wird ja durh unsere Zollpolitik erledigt, an der voraussfihtlih auch in Zukunft fest- gehalten werden wird. So sind alle Hauptpunkte, die man seinerzeit für das Monopol geltend machte, htntällig geworden. Soll man ¡eßt fo weit gehen, daß, weil damals ein Kompromiß gemacht worden it, wir es jezt unter ällen Uniständen halten müssen? Wir müssen do ‘die Gesetze so machen, daß sie für die Allgemeinheit förderlich sind. Wir können uns deshalb niht mehr auf den Stand- punft stellen, der ja bequem sein mag, daß wir das Gesetz machen müssen, weil es damals die Männer des Abgeordnetenhauses und die Idealisten des Moñkopolgedankens für notwendig gehalten haben. Gewöhnliche Geseße werden wir jeden Tag ändern, mit gewissen Einschränkungen auch Verfassungsgeseße. Aker bei ‘cinem Kompromiß- ae Ut das nicht mögli. Das Geseß wäre etn parlameutarischer Widerspruch. Es spricht demna alles dafür, ein Schleppmonopol nicht einzuführen.

Herr Dr. C ichh o:f f - Dortmund: Die Frage ist, ob der auf dem Dortmund-Emskanal vorhandene eigene Verkehr von dem staatlihen Schleppmonpol dauernd oder für bestimmte Zeit frei gelassen werden foll. Nach der Stellungnahme des anderen Hauses und utferer Köomtinission, den eigenen Verkehr nur auf 15 Jahre von dem Péonopol frei zu lassen, i|st meine Hoffnung, daß das Plenum für die dauernde Freilassung sih aussprehen wird, sehr gering. Wenn ein „einheitliher“ Schleppbetrieb auf dem Kanal

vom Rhein zur Weser. eingerihtet werden soll, muß er auch die *

gemeinsame Strecke Herne—Bevergern erfassen; daraus ergibt \ich aber noch nit, daß das staatlihe Monopol auch den längst bestehenden Verk: hr “des Dortmund-Emskanals ergreifen foll. (Fine Neihe von Einzelheiten der Verhandlungen über das Wasser- straßengefeß von 1905 Täßt vielmehr die gegenteilige Annahme zu, daß ein folher Eingriff niht beabsichtigt gewesen ist. Auch ‘die egierung, die entgegengesclzter Meinung tit, erkennt an, daß Zweifel bestehen können. Bet diefer Sachlage wäre ein Entgegenkommen gegenüber den dringenden Wünschen der Interessenten des Dortmund- (Emétanals doch nit allzu {wer gewesen. Staatlicher und privater Schleppbetrieb können fehr wohl nebeneinander bestehen. Auch die MNegierung will ‘das ja für mindestens 15 Jahre zulassen. Die Eisen- babn erfährt au keine Schädigung, dazu ist die Frachtdifferenz zu groß. Die Befürchtuna, daß der Dortmund-Emskanal ein Einfallstor für ausländishes Getreide werden könnte, if durch eine 14 jährige Er- fahrung widerlegt. Einnähmeausfälle entstehen dem Staat auch nicht, denn er will ‘ja äuf dieser Strecke ohnehin recht erheblich zusetzen. Das Mon pol würde aber anderseits auf dem -Dortmund-Emétkanal den Verkehr von Norden nah Süden völlig zerreißen, den nördlichen Verkehr verteuern und ihn nah dem Nhein und den autländtschen Häfen abdrängen ; den Schaden davon würden die Schiffahrtsbetriebe, die Städte, die Garant'everbände und der Staat haben, -dieser wegen der großen Opfer, welche er für die großzügigen Emdener Anlagen gebraht hat. Ich beantrage daher die dauernde Freilassung dieser Strecke von dem ftaatliWen Schleppmonopol.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Der Standpunkt, den die Königliche Staats- regierung bei Cinbringung des Geseßes über die Einführung eines ftaatlichen Schleppzwanges auf den westlichen Kanälen einzunehmen hatte, war ein gegebener, gegeben durch § 18 des Wasserstraßengeseßzes vom 1. April 1905. Die Entstehungsgeshichte des Wasserstraßen- gesetzes ist ja noch in aller Erinnerung. Neglerung und Parteien mußten fich gegenseitig Zugeständnisse machen, erhebliche Zugeständnisse, damit das Geseß verabschiedet werden konnte. Die Regterung ver- zichtete {hon bei Einbringung des Geseßes auf die Verbindung von Nhetn und Elbe und ließ die Wasserstraße in Hannover abschließen. Die Parteien, die Freunde des Wasserstraßengeseßes waren, mußten einige Auflagen in Kauf nehmen, zu denen gehörte die Einführung von Schiffahrtsabgaben auf den natürlichen Strömen und die (Finführung eines staatligen Schleppzwanges auf den west- lihen Kanälen. Man kann wohl behaupten, daß kaum ein Gescß, das in den leßten Jahrzehnten verabschiedet is, fo sehr den Charakter eines Kompromißge)eßes hat wie dieses, und das mußte sich die Staatsregierung bei Einbringung des Schlepp- monopolgeseßes durchaus gegenwärtig halten. Sie mußte es geradezu ängstlih vermeiden, den Anschein zu erwecken, als ob fie ihrerseits ausweichen wollte, als ob fie wesentliche Vorausseßungen, dite für die Verabschiedung des Wasserstraßengeseßes maßgebend gewesen sind, bet- seite hieben wolle. Strittig ist in allen Vorstadien, die seit der Einbringung gegenwärtiger Geseßesvorlage vergangen sind, nur die Frage gewesen, ob der Dortmund-Ems-Kanal auch in seiner bisherigen Gestaltung für seinen heutigen Verkehr oder nur für den zwischen Rhein und Weser neu entstehenden Verkehr dem Monopol des Staats unterworfen werden sollte. Die Staatsregierung hat in allen Stadien auf dem Standpunkt gestanden und ihrer Auffassung nah stehen müssen, daß auch der alte Verkehr dieses Kanals dem Monopol unterworfen sei, und sie beruft sih für diese ihre Ansicht auf die Fassung des § 18 des Wasserstraßengescßes, welcher vorsieht, däß auf dem Kanal vom Rhein zur Weser mit seinen Anschlüssen ein einheit- licher staatllier Schleppbetrieb einzurihtéèn wäre, und zwar, wie es in dem folgenden Saye heißt, unter Untersagung der mechanischen Schleyperet durch Private auf eben diesen Wassersträßen. Aus ‘der Verbindung ‘dieser beiden Säße {ließt die Staatsregierung, daß der einheitlißhe staatliche Schleppbetcieb ein aus\{ließlicher sein sollte, daß neben dem staatlihen Schleppbetrieb auf dem Mittel- stück des Rhein-Weser-Kanals zwishen Herne und Bevergern ein privater Schleppbetrieb niht bestehen könne. An dieser NRechts- auffassung hat die Staatsregierung, obwohl sie in der Kommission des Abgeordnetenhauses angefochten worden ist, festgehalten, und fie hat ih dabei au auf die Auffassungen des Herrn Justizministers berufen können, die dort eingehend vertreten und begründet worden

sind. Die lebhaften Widerstände, die sih gegen die grundsäßz!iche

Dur(hführung des staatlichen Schleppzwanges auch auf dem Doët- mundEms-Kanal geltend matten, haben aber s{hon von allem An- beginn ‘an, {on ‘in den Vorsladien, bei ten Verhandlungen im Wasserstraßenbeirat die Staatsregierung dazu veranlaßt, in Aussicht zu stellen und in Erwägung zu nehmen, um den Uebergang des Schleppbetriebes auf den Staat auf dem Dortmund-Ems- Kanal zu erleichtern, für einen gewissen Zeitraum zu gestaiten, daß neben dem staatlihen S@{hleppbetrieb ein privater zugelassen werde. Die Staatsregierung ist sich darüber klar, daß dieser Zustand in der Uebergangszeit ein wenig erwüns(hter ist. Der \taat- lie Schleppbetrieb hat, wie ‘die Verhandlungen der [leßten Jahre und auch die Erörterungen im Parlamente gezeigt baben, mit einem grundsäßlichen und heftigen Widerstande zu renen: Es kann mit Sicherheit vorausgeseßt werden, daß die Einbürgerung des staat- lichen S@(leppbetriebes durch das Fortbestehen eines eingelehten und si großen Ansehens erfreuenden Privatbetriebes nicht erleichtert, sondern erschwert werden wird. Wir hoffen freilih, in der Lage zu scin und den Nahhweis führen zu können, daß auch ein Schleppbetrieb des Staates- Erfolge erzielen kann und Erfolge ‘erzielen wird in dem- selben Maße, wie es bei privaten Schleppunternehmungen der Fall ist. Zu dieser Auffassung gelangen wir, wenn wir unter anderem die Leistungen des größten Staatsbetriebes vergleichen, des Staats- eisenbahnbetriebes, der meines Erachtens unter unendlich s{chwierigeren Verhältnissen, insbesondere in unseren Industriebezirken, zu arbeiten hat, als cin S(hleppbetrieb auf unseren westlihen Wasserstraßen müßte. Man muß sich doch vergegenwärtigen, daß es f\{ im Maximum um 120 bis 140 S{hlepper handeln wird, die auf einzelnen Teilen des Kanals, zum Teil im Pendelbetrieb zwischen den großen Schleusen, verkehren werden, eine Verkehr, der wahrlich keine besonderen Schwierigkeiten bieten kann. Die Schwierigkeiten dürften meines Ermessens aus\{ließlich darin liegen, daß der staatlihe Betrieb zu- nächst niht die Kräfte zur Verfügung haben würde, um den geschäft- li@en Verkehr vielleicht in derselben foulanten ‘Weise zu regeln, wie es die Privatgesellshaften vermögen. Aber für diese Uebergangszeit ist auch in Ausficht genommen, daß besondere Angestellte, die nicht im Staatsbeamtenverhältnis stehen, ‘die Stellen von Staatöbeämten ausfüllen, um die Verbindung mit den Interessenten zu unterhalten. Ich hoffe, daß dieses Uebergangsstadium nit so lange dauern wird, und daß, wenn s überwunden #st, ‘der staatlihe Schleppbetrieb fich zum mindesten ebenbürtig dem Privatbetrieb an die Seite stellen kann und wird. Meine beiden Herren Vorredner, insbesondere Herr Holle, sind nun der Meinung, daß der ganze Gedanke der Einführung eines staatlichen S{leppbetriebes auf den westlihen Kanälen ausgegangen ist von der Vorausseßung, daß wir in der Lage wären, eine elektrishe Treidelei einzuführen. Jch bin nicht in der Lage, dieser Auffassung zu folgen. Ich gebe ohne weiteres zu, daß bei -der Besprehung des Wasserstraßengeseßes im anderen Hause, insbesondere in der Kommission die Einführung einer elektri- schen Treidelei mit Vorliebe erörtert worden ist, und daß vielleicht deijenige Abgeordnete, der den Gedanken des Schleppmonopols zuerst in die Diskussion geworfen hat, au der Auffassung gewesen ist, daß mit der Einführung des staatlichen S@leppbetriebes die elektrische Treidelet verbunden sein müsse. Die Vertreter der Regierung haben aber \ogleih darauf hingewiesen, daß es doch zweifelhaft wäre, ob ein elekftrisher Beirieb sih von Anbeginn rehtfertige, weil es unsicher sei, ob er bei einem erst sih entwickelnden Verkehr wirtshaftlih wäre. Nun meinte mein Herr Vorredner: die elektrische Treidelet ist ab- getan. Dieser Auffassung muß ich durchaus widersprehen. Die elektrishe Treidelei ist nicht abgetan. Sie kaun nur heute nit ein- geführt werden, weil es unwirtshaftliß wäre, sie bei tem sich erst entwidelnden Verkehr einzuführen. Es ist durhaus möglich und muß ofen gehalten werden, die elektrishe Treidelei später einzuführen, vielleicht auch einen anderen einheitlichen Schleppzug. Mein Herr Vorredner war auch der Meinung, daß das Schleppmonopol ein abfolutes Hindernis für die Entwiklung eines ordnungsmäßigen Verkehrs hier wäre. Er gab sogar der Auffassung Ausdruck, daß es eine verkehrsfeind- liche, jedenfalls keine verkehrsfreundlihe Einrichtung sei, und er berief sich hierbei in ersler Linie darauf, daß Kanalgebühren und Schlepplöhne den Verkehr erdrosseln würden, daß der Verkehr beide Gebühren nicht ertragen könne. Diese Auffassung halte ih für unzutreffend. Ich glaube, sie läßt sih auch ohne weiteres damit widerlegen, daß nah den von Herrn Holle angegebenen Zahlen, wenn man sie als rihtig unterstellt und sie auf eine Schiffsladung von etwa 800 t bezieht, etne Tonne Kohlen von CGssen nah Hannover an Kanalgebühren und Schlepplöhnen belastet wird mit 1,36 f, eine Tonne Getreide mit 2,92 #Æ, während die Eisenbahnfrahten von Essen nah Hannover nah einer übershläglihen Berechnung für Kohle etwa 6 4 und für Ge- treide etwa 12 A per Tonne betragen werdêèn. Diese Differenz zwischen 6 und 12 4 auf der einen Seite und 1,36 4 resp. 2,52 6 auf der anderen Seite würden dem Schiffer noch genügend Raum lassen, um an der mit etwa 0,5 § vom Tonnenkilometer einzuseßenden, also bei 300 km etwa 1,50 6 betragenden Fracht zu verdienen, und ebenso den Interessenten, um den erwarteten Nußen von der Shiff- fahrts\traße zu ziehen. Jch würde mich freuen, wenn auch dieses hohe Haus an der grundsäßlihen Auffassung der Staatsregierung fest- hielte, daß der einheitlihe staatlihe Schleppzwang auf den ge- samten mwestlihen Kanälen einschließli®ß des Dortmund - Ems- Kanals bis Bevergern dur{hzuführen ist, einer Auffassung, der sch das Abgeordnetenhaus angeschlossen hat. Jh würde es ferner begrüßen, wenn die Uebecrgangsbestimmungen, die das Abgeordnetenhaus dem Entwurfe einverleibt hat, daß für 15 Jahre auf dem Dortmund-Ems-Kanal ein privater Schleppbetrieb neben dem staatlichen fortbestehen soll, ebenfalls Annahme fänden. Ih füge hinzu, daß es der Staatörcgierung nicht leiht geworden i, {ih auf einen so langen Zeitraum zu binden, weil die Shwierigkeiten mit der Länge des Zeitraums zunehmen werden, well die Einbürgerung des staatlichen Betriebes ershwert werden wird. Da aber auch diese Be- stimmungen des Gesehes nur im Kompromißwege zur Annahme ge- langen konnten, so hat dic Staatsregierung geglaubt, es hinnehmen zu fönnen, daß ein fo langer Zeitraum und nicht der von ihr in Aussicht genommene zehnjährige Zeitraum festgeseßt worden ist.

Das Schleppmonopolgeseg ift der lchte Ausläufer wenn ih so fagen darf des großen und bedeutsamen Gesetzes vom 1. April 1905, des Wasserstraßengeseßes. Setne DurEbseßung hat langjährige Kämpfe erfordert. Die Verwirklichung seiner Bestimmungen, nament- lih der, daß auf den natürlihen Strömen Schiffahrtsabgaben erhoben werden sollen, hat neue erheblihe Schwierigkeiten bereitet. Sie sind überwunden worden. Jh würde es mit Dank begrüßen, wenn es

möglich wäre, durch die Verabshiedung des Geseßentwurfes, wie ‘er aus dem Abgeordnetenhause herübergekommen ist, guch diesen leßten Ausläufer des wasserwirtschaftliden Geseges vom April 1905 zu ver- abschieden. (Bravo!)

Fürst zu Salm-Horstmar: Als Mitglied des Provinmidl- landtages von Westfalen erkläre ih, daß mih ‘die Kommissions- verhanolungen nicht dovon überzeugt haben, daß die Auffassung jerer Körperschaft nit zutrifft. Ich halte dafür, daß die Freilassung des Dortmund-Emskanals aus rechtlichen, n irts®@afilichen und Billigkeits- gründen anzustrèben ‘ist. 1905 find kie Ansichten darüber mindestens nicht geklärt worden. Minister Budde hat damals auszrücklich er- Éläut, in alte, erworbene Rechte solle nicht eingegriffen werden. Auch aus dem „einheitlich“ ist nicht zu folgern, daß der bestehende Verkehr

auf dem Kanal titit in das Monopol einbegriffen werden foll. Eine

Aeußerung des Geheimen Obertaura!s Sympher in éiner Denkschrift, auf die in ‘der Kommission Vejug gënommen wurde, kann als zwingender Beweis -nicht angesehen werden. Es ist mindestens unbillig, die Garanten dez Dortmund-Emékanals mit einer Ein- richtung zu beglüen, die sie bei Uebernahme der Garantien nicht erwarten konnten.

Graf von Behr-Behrenh-off: Für die Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ist von ausshlaggebender Bedeutung die Vorgeschichte und Entstehungsgeschichte des §8 18. Man könnte sagen, die wirtschaftlihen Verhältnisse häben {ih inzwischen derartig ver- s{oben, daß Anlaß gegeben ift, anzunehmen, ‘von “den Vorshriften des S 18 wenigstens bezüglich ‘d Strecke Herne—WBevergern ab- zusehen, oder aber man nimmt an, ‘die Gründe, -die seinerzeit vor- lagen, den § 18 so zu fassen, wie es seinerzeit gesehen ist, bestehen noch, dann wird man \ih auf den Standpunkt tellen müssen, daß es ih um ein Ausführungsgeseß handelt. Handelt es fih ber darum, jo wird man ih dahin s{hlüssig machen müssen, daß an den grund-

„legenden Bestimmungen des § 18 nichts zu ändern -ist. “Fh für meine

Person bin der Ansicht, daß die Gründe, die damals für die-Parteien dieses Hauses und dés anderen Hauses bestanden, den § 18 so zu fassen, noch heute bestehen. Es ist ein sehr weites Entüegenkommen gegen die Gegner dieses Geseßes, wenn man nicht sofort das ausschließliche Schleppmonopol einführt, sondern, wie es das andere Haus ‘be- {lossen hat, für 15 Jahre den Dortmund-Emskanal vom Sthlepp- betrieb freiläßt. Nun ist von den Gegnern gesagt worden, daß zwar der éinheitlihe Sleppbetriëb im Sinne des Gesetzes von 1905 liege, aber nit der ausscließlihe. Nun weiß ih nit, was der einheit- liche Betrieb für einen Sinn haben soll, wenn er nit ein aus- {ließ'iher ist. Auch bin ih der Ansicht, daß eine Schädigung von Rheinland und Westfalen durch diesen Shleppbetrieb auf dem Dörtmund- Emsfanal ‘nit zu erwarten ist. Die Herren haben do gewußt, däß die Sachekommen würde. Auf dem Provinziallandtag war die Vorlage bekannt. Solange wir den bestehenden Zolltarif haben, müssen wir -auch an dem § 18 festhalten, um wirtschaftlihe Verschiebungen zu vermeiden. Daß der Staat dieses Geschäft nicht so gut besorgen könne wie die privaten Betriebe, kann ih nit anerkennen. Bei ‘der Verstaatlihung der Eisenbahnen wurden ähnliche Bedenken erhoben, ‘die fich als un- begründet erwiesen haben. Ein Einwand aus dem Umstande, daß die Eisenbahnen im vorigen Jahre dem Verkehr nicht gewachsen waren, kann nit erhoben werden, weil die Regierung aus jener Verkehrs- stockung gelernt hat. Selbstverständlih würden wir verlangen, daß die Interessen Cmdens ‘ausreichend gewahrt und niht zum Vorteil Notterdams zurückgeseßt werden. Ich komme also zum Schluß, ‘daß wir eigentlih nah dem, was 1905 vereinbart wurde, zur Regierungs- vorlage zurückfchren müßten. Mit Nücksicht aber auf ‘die allgemeinen staatlichen Interessen sind wir bereit, uns ‘auf den Standhunkt der jeßigen Vorlage zu stellen.

Dr. Freiherr von Lands8b erg: Landwirtschaft und Industrie Westfalens sind ih absolut darin einig, ‘daß das Schleppmonopol auf der Strecke Dortmund—Ems unzulässig ist. Auch innerhalb der Komtnission des Abgeordnetenhauses war man #fch über § 18 nicht einig. Der Abg. Herold, sonst ein Freund des Monopols, ertlärt es für unzulässig, das Monopol auf neuen Kanälen einzuführen. Gs handelt sich hier um keine politische, sondern um eine rein wirt- shaftlidhe Frage, und aus wirtschaftlihen Gründen find wir gegen dieses Monopol.

Herr Dr. Ei choff: Die Schrift des Geheimen Rats Sympher war eine rein private Denkschrift und ist dem westfälishen Landtag gar nicht zur Kenntnis gekommen. Selbst wenn der staatliche Betrieb so beweglich sein könnte wie ein privater, so wird er doch nicht in der Lage sein, den außerordentlih wechselnden S{hleppbedürfnissen {ih anzupassen, ‘weil er nur die Schleppdampfer in der Hand hat, nicht die Schleppkähne. |

Herr von Koester: Auf dem Kaiser Wilhelm - Kanal besteht das flaatlichhe Schleppmonopol neben dem privaten. Zu Zeiten aroßen Verkehrs ist dies sogar der Kanalverwaltung sehr angenehm. Nach 15 Jahren wird wahrs{einlih jedes Schiff auch auf den Binnengewässern -mit eigener Kraft fahren. Dadurh wird der Ge- danke des Schleppmonopols dann wesentli geändert.

__ Herr Holle: Ih möchte noch cinmal auf die Verteuerung hinweisen, die der “Verkehr dur das Schleppmonopol erhält.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Wenn die Staatsregierung \ih ents{ließt, ein so umfassendes und kostspieliges Werk, wie es die Kanäle sind, dem Betrieb zu über- geben, dann wird man ohne weiteres präsumieren dürfen, daß sie die Benutzung dieser großen Verkehrsftraßen nicht durh eine unzweck- mäßige Festseßung der Tarife unmöglih machen wird, und \o sind die Larife, die wir in Aussicht genommen ‘haben, au abgegriffen. Wenn Herr Dr. Holle darauf ‘hingewiesen hat, daß die Differenzen der Schlepplöhne und Kanalgebühren auf der einen Seite und der Eisenbahnfrahten auf der anderen Seite nit erheblich genug wären, um dem Schiffer einen Verdienst zu lässen und ‘dem Fratht- interessenten, auf den es doch auth sehr wesentlich ankommt, wenn er es für nüglih hält, die Kanäle zu benutzen, so kann ih ihm na den vorliegenden Berechnungen darin niht folgen. Wir find der Meisz nung, daß jeder auf seine Nehnung kommt, sowohl der S{hiffer wie der -Frachtinteressent, wenn er den Kanal benußen wird; und sollten unsere Tarife nach der Richtung, die Herr Dr. Holle andeutete, nit zweckmäßig aufgestellt sein, dann müssen sie-eben geändert werden. (Hört, hört! Sehr richtig!)

Herr von Koester wies darauf hin, daß auf dem Kaiser Wilhelms- Kanal Staats- und Privatdampfer friedlih nebeneinander verkehren und daß ein Privatschleppbetrieb auf dem Dortmund-Ems-Kanal möglich sein müsse. Soweit mir die Verkehröziffern für den Kaiser Wilbelms-Kanal vorshweben, einer Wasserstraße, die eine außerordent- lih viel größere Kapazität hat, sind diejenigen des Dortmund-Ems- Kanals son heute wenig geringer. Wir find der Auffassung und können es überall auf unseren künstlihen ‘wie auf den natürlidhen Wasserstraßen beobachten, daß es durchaus möglich ist, mehrere Einzel - betriebe auf diesen Wasserstraßen nebeneinander zu führen. Wir {tehen aber auf dem Standpunkt, daß ein fo stark befahrener Kanal, wie der NRhein-Herne-Kanal es ist, und gerade dieses umstrittene Mittelstück des Dortmund-Ems-Kanals es sein wird, ein Nebenelnanderbestehen von staatlihen und privaten Betrieben auf ‘die Dauer nicht ‘vertrag kann. Vielleicht in der Zeit des Uebergangsvetkthts. Wir Fahren heute auf dem Dortmund - Ems -- Kanal ‘beinahe 4 Millionen Tonnen und renen nah" Inbetriebnahme bes Rhein - Herne- Kanals, wenn auch treckenweise dann eine gewisse Verkehrs-

minderung eintreten mag, im ganzen mit einer crhéblichen Verkehrs«

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