1913 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Deren sind die Bauräte Kopplin von Halle a. S. als Vorstand des Wasserüguamis in Tapiau und Hildebrandt | von Koblenz als Vorstand des Wasserbauamts. in H le a. S., der Maier auinspektor Kaufniht von Tapiau als Vorstand | des Wasserbauamts Koblenz (im Geschäftsbereih der Rhein- \strombauverwaltung) und der Regierungsbaumeister Blell von Wittstock a. D. als Vorstand des Polizeibauamts in Potsdam.

Ministerium der Ae und Unterrichts- angelegenheiten.

Bekanntmachung. j Die im Jahre 1913 in Berlin abzuhaltende Prüfung für Direktoren und Direktorinnen an Taubstummen- anstalten wird am Dienstag, den 23. September d. J., Vormittags 9 Uhr, beginnen. Meldungen zu der Prüfung sind an den Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegen- heiten zu richten und bis is 10. April d. J. bei demjenigen Königlichen Provinzialschulkollegium bezw. bei derjenigen König- lihen Regierung, in deren Aufsichtsbezirk der Bewerber im Taubstummen- oder Schuldienst beschäftigt ist, unter Einreichung der im § 5 der Prüfungsordnung vom 20. Dezember 1911 bezeichneten Schriftstücke anzubringen. Bewerber, welche nicht an einer preußishen Anstalt tätig sind, können ihre Meldung bei Führung des Nachweises, daß solche n Bg ihrer Vorgeseßten bezw. ihrer Landesbehörde erfolgt, unmittelbar an Uh Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten xihten. Berlin, den 7. März 1913. Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten. J. A.: Altmann. 4

Evangelischer Oberkirchenrat.

Zum Pfarrer der deutschen evangelishen Gemeinde in Santiago (Chile) ist der Hilfsprediger Sinemus in Duisburg- Meiderich berufen worden.

Auszug aus der Tagesordnung am 26. April 1913 in Breslau stattfindende Sigzung des Bezirkseisenbahbhnrats Breslau.

1) Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektion Breslau wegen A der Geschäftsordnung für den Bezirkseisenbahnrat

reslau;

2) Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektion Breslau wegen Frachtermäßigung für Eisen des Spezialtarifs 11 ab Ober- \hlesien nach Breslau ;

3) Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektion Kattowiß wegen Gewährung einer Frahtermäßigung für Schweine in Wagen- va e den im Kreise Rybnik gelegenen Stationen Rybnik un zerntß;

4) Antrag auf Frachtermäßigung für Kohle aus Oberschlesien nah Nitederschlesien ;

5) Antrag auf Verbesserung der Zugverbindung Neusalz (Oder)— Grünberg (Schlesien), bezw. —Rothenburg (Oder) ;

6) N al Verbesserung der Zugverbindung Neumarkt (Schlesien) Bresiau.

Breslau, den 12. März 1913.

Königliche Eisenbahndirektion. Mallison.

r die

für 59. ordentliche

Tagesordnung “für die am Mittwoch, den 26. März 1913 stattfindende 8. Gesamtsizung des Beztrkseisenbahnrats Cöln.

1) S allen für den ftändigen Aus\{chuß des Bezirkseisen-

ahnrats.

2) Ergänzungswahlen für den Landeseisenbahnrat.

3) Vorlage der Eisenbahnverwaltung, betreffend Erweiterung der Anwendungsbedingungen der Ausnahmetarife S8 5 und S5 t für Eisen und Stahl.

4) Antrag des Herrn Kommerzienrats Louis Nöchling in Völklingen (Saar) auf Einstellung eines Speisewagens in den Zug 154 Cöln —Saarbrücken und Umwandlung dieses Zuges in einen D- Zug.

5H) Mitteilungen der geschäftsführenden Direktion über die Er- ledigung früherer Beratungszegenstände sowie über Verkehrs- und Fahrplanänderungen.

Cöln, den 11. März 1913.

Köntgliche Eisenbahndirektion. Dr. Riesen.

Abgereist:

Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister der Me Arbeiten von Breitenbach, mit Urlaub nach Wiesbaden,

Seine Exzellenz der Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke, mit Urlaub nah der Riviera.

Nichfamtílicßhes. Deutsches Reich.

Vreußen. Berlin, 15. März 19183.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern die Vorträge des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts von Jagow und des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der Jnfanterie von Moltke. Heute besuchten Seine Majestät den Staatssekretär des Auswärtigen Amts und ‘nahmen im Königlichen Schlosse die Vorträge des Staats- sekretärs des Reichsmarineamts, Großadmirals von Tirpiß und des Chefs des Marin#fabinetts, Admirals - von Müller

entgegen.

Fore Majestät die Kaiserin und Königin ist mit Seiner Is Hoheit dem Prinzen August

Wilhelm, wie B.“ meldet, heute früh von Langen- burg hier wieder eingetroffen.

e B N tuetats wird zur Mleintuna von

Jn einer alloemeinen Verfügung des Justizministers voin 12. März 1913 über die Anrehnung von Studien- mestern der Gerihtsassessoren auf den Fort- weifeln - der Abs. 2 der allgemeinen Verfügung vom 3. Juli 1912 über die Beurlaubung von Gerichtsassessoren zum Zwecke der Fort- bildung (abgedruckt in Nr. 160 des „Reichs- und Staats- anzeigers“’ vom 6. Juli I dahin erläutert:

Bei Prüfung der Frage, ob ein Gericktsa\sessor Urlaub in dem empfohlenen Umstn auf seine Fortbiltung verwendet hat, wird der Besuch einer Universität oder einer anderen Hochschule während etnes Semesters oder die Teilnahme an einem rechts- oder \taats8wissen- {aftlichen Fortbildungékursus, dessen Lehrplan sich auf ein Semester erstreckt, einem Urlaube von halbjähriger Dauer gleichgeacktet ; hierdurch wtrd die Befugnis der Provinztalbehörden niht berührt, weiteren Urlaub zum Zwecke der Fortbildung avch für die an einem vollen Jahre noh fehlende Zeit zu erteilen 10 Abs. 1 Buchstabe a der allgemeinen Verfügung vom 14. Juni 1909 über Beurlaubung der Suslizbeamten in der Fassung der allgemeinen Verfügung vom 24. Dezember 1912 (\. Nr. 3 des „Reihs- und Staatsanzeigers“ vom 4. Januar 1913).

Ueber die Beratungen der Strafrechtskommission ist folgendes mitzuteilen :

Nach Abschluß der Beratungen über den Besonderen Teil des Ersten Buches (Verbrechen und Vergehen) hat sih die Kommission unter Zugrundelegung des früher mitgeteilten Be- \{hlu}ses, wonach die Uebertretungen in ein Zweites Buch ver- wiesen werden und einen nur für sie geltenden Allgemeinen Teil E dem Besonderen Teile der Uebertretungen zu- gewendet.

Die hierbei gefaßten Beschlüsse haben zunächst zu einer Reihe Aa Ergänzungen des Ersten Buches geführt. Einige praktisch besonders bedeutsame Uebertretungstatbestände des geltenden Rechts, nämlich Landstreichen, Betteln, Zuwider- handlungen gegen Ortsverbot und Ausweisung sowie die Ver- legung der Unterhaltspflicht sind unter Vergehensstrafe gestellt. Ferner ist eine Vergehensvorschrift neu beschlossen, die sich gegen niht zurehenbare Verbrehen und Vergehen Trunkener richtet. Endlich ist in den Besonderen Teil des Ersten Buches noch eine Vorschrift eingestellt, die der Ankündigung von Ab- treibungsmitteln entgegenwirken soll.

Zu diesen Vorschriften ist im einzelnen folgendes zu bemerken.

Jn der Bestimmung über Landstreichen 305 Nr. 1 V. E.) ist der Ausdruck „ohne Arbeit zu suchen“ durch die Worte „aus Arbeits\heu“ erseßt. Jn die Vergehensvorsthrift über das Betteln 305 Nr. 2) ist nur das Betteln selbst aufgenommen ; hierdurch soll jedo das Anleiten oder Ausschicken von Kindern zum Betteln unter dem - Gesichtspunkte der Teilnahme mit- ossen werden. Der übrige Jnhalt des § 305 Nr. 2 (Nicht- abhalten vom Betteln) soll Uebertretung bleiben und ist mit gewissen Aenderungen, die weiter unten erwähnt werden —, in die Vorschrift über das Nichthindern strafbarer Handlungen (8 306 Nr. 2) übernommen. Jn der Vorschrift über „Orts- verbot und Ausweisung“ 305 Nr. 5) ist die Ausweisung aus einem Schußgebiete berücksichtigt. Die Strafbarkeit der Verleßung der Unterhaltspfliht 306 Nr. 1) ist davon ab- hängig gemacht, daß der Täter böswillig handelt; daß er zur Erfüllung der Unterhaltspfliht im stande sein muß, ist dem- gemäß als selbstverständlih niht mehr besonders zum Aus- drucke gebrach. Jm übkigen ist die Vorschrift insofern er- weitert, - als "die “Strafe eintreten soll, wenn der Unterhalts- berechtigte in Not gerät oder aus ags Mitteln unter- stüßt werden muß, während es nah dem Vorentwurfe darauf ankam, daß der Unterhaltsberechtigte durh Vermittlung der Behörde aus fremden Mitteln unterstüßt werden mußte. Die Vorschrift über Straftaten sinnlos Trunkener stellt denjenigen unter Strafe, der sih {huldhaft in Trunkenheit verseßt und in diesem Zustand ein Verbrechen oder Verzehen begeht, wegen dessen er nicht bestraft werden kann, weil ihm die Tat wegen seiner Trunkenheit niht zuzurehnen ist. Jst das begangene Verbrechen oder Vergehen nur auf Antrag verfolgbar, so soll auch der Trunkene nur auf Antrag verfolgt werden.

Jn die Strafdrohungen für diese Vergehenstatbestände ist überall Gefängnis bis zu sechs Monaten eingestellt. Daneben tritt wahlweise beim Landstreichhen und Betteln Haft, bei Ver- legung der Unterhaltspfliht und bei dem Trunkenheitsdelikt Geldstrafe bis zu eintausend Mark. Beim Betteln soll, wie schon nach dem Vorentwurf, von Strafe abgesehen werden dürfen, wenn der Täter in einer nicht auf Arbeitsscheu oder Liederlichkeit beruhenden Notlage gehandelt hat. Bei Zuwiderhandlungen gegen Orts- verbot oder Ausweisung und bei dem Trunkenheitsdelikt ist ein Absehen von Strafe für besonders leihte Fälle zugelassen. An Sicherungsmaßnahmen sind vorgesehen: beim Landstreichen und Betteln und bei Verleßung der Unterhaltspfliht Arbeits- haus, jedoch nur neben Gefängnis, niht neben Haft, bei dem Trunkenheitsdelikt Wirtshausverbot, Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt und Arbeitshaus. :

Die Vorschrift über Ankündigung von Abtreibungs8mitteln bedroht den mit Strafe, der öffentlih, wenn auch in verschleierter Form, Mitiel oder Gegenstände zu einer strafbaren Abtreibung ankündigt oder anpreist, oder in gleicher Weise zum Ausdrucke ‘bringt, daß er oder ein anderer bereit sei, eine strafbare Abtreibung vorzunehmen oder zu befördern. Als Strafe ist Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu zweitausend Mark angedroht.

An den verbleibenden Uebertretungsvorschriften sind im einzelnen zahlreihe Abänderungen vorgenommen, von denen folgende als bedeutsamer hervorzuheben sind. Die Vorschrift, welche die Prostitution betrifft 305 Nr. 4), hat insofern eine Aenderung erfahren, als sie dem geltenden Recht entsprechend wieder auf Personen weiblichen Geschlechts beschränkt worden ist. Jm übrigen hat die Kommission die Vorschläge des Vorentwurfs gebilligt. Es soll daher dabei daß eine weiblihe Person, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, niht hon um deswillen strafbar ist, weil sie sih nicht unter polizeiliche Aufsicht hat stellen lassen, und daß der Bundes- rat die im geltenden Rechte sehlende Befugnis erhält, für die der Vas die mit Bezug auf die Prostitution zur Sicherung

der Gesundheit, der öffentlihen Ordnung und des öffent- lihen Anstandes in den einzelnen Bundesstaaten zu erlassen sind, einheitlihe, für das ganze Reichsgebiet maßgebende Grundsäße aufzustellen. Das Nichthindern strafbarer Handlungen 306 Nr. 2) soll, und zwar einschließlich des hierher übernommenen Nichtabhaltens vom Betteln, nur Ab sein, soweit es sich auf Personen unter achtzehn Jahren bezieht, die unter der Aufsicht des Täters stehen und zu seiner häuslichen Gemeinschaft

verbleiben,

gehören. Die Bestimmung über „gefährlihe Trunken-

heit“ (§8 306 Nr. 3), die Es neben der ney beschlossenen Vergehensvorschrift über Taten finnlog Trunkener ihre Bedeutung behält, ist im Tatbestand unverändert eblieben. Jn der Blankettbestimmung über den Tierschuy 8 306 Nr. 4) ist durch den Zusay „außer im Falle des è 146“ das Verhältnis zu dem Vergehen der Tierquälerei largestellt. Der Schuß des 306 Nr. 6 (Festungs- risse) ist auf militärishe Luftschiffhallen und militä- rishe Anlagen für drahtlose Telegraphie erweitert, Durch Aufnahme einer Subsidiaritätsklausel ist auch hier, ebenso wie in der Nr. 7 (uniggugtes Betreten von Be- festigungsanlagen), das Verhältnis" zu anderweiten Straf- vorschriften, insbesondere zum Landesverrat, geregelt. Hinzu- gefügt ist eine Blankettdrohung gegen den, der in einer Festung oder ihrem amtlich bekannt gemachten iherungsbereihe die Vorschriften über Aufenthaltsmeldung übertritt. Jm § 306 Nr. 9 (Schlägerei mit Waffen) ist s as Handeln erfordert. Die Bestimmung des 306 Nr. 10 (Beunruhigung der Bevölkerung) ist in zwei Tatbestände zerlegt, von denen der erste den Miß- brauch von Notzeichen, der zweite das Verbreiten falsher Nach- richten oder Gerüchte betrifft. Jn beiden Fällen soll genügen, daß durh die Handlung die N einer Beunruhigung herbeigeführt wird; im ersten Falle M auf die Gefahr der Beunruhigung „einer größeren Anzahl von Menschen“ ah- estellt. Der Mißbrauh und das Verbreiten muß wissentlich ein, während für die Gefährdung nur Vorsaßg einschließlich des Eventualvorsaßzes erfordert wird. :

Im § 307 Nr. 2 S Gebrauch von Uniformen, Orden, Titeln, Namen) sind ausländishe Uniformen, Titel usw. den inländischen gleichgestellt; der Strafschuß ist erweitert auf die im Deutschen Reiche staatlih anerkannten Berufs- trachten oder Berufsabzeichen für Betätigung in der Kranken- pflege. Die Bestimmung über falshe Namensangabe ist gegen- Über dem Vorentwurf auf unrichtige Angaben über Stand, Ge- werbe, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit ausgedehnt worden; in subjektiver Hinsiht wird Vorsaß verlangt, der indes die Zuständigkeit des Beamten eine objektive Strafbarkeitsbedingung nicht zu umfassen braucht. Die Vorschrift über Abgabe von Giften und Arzneien (S 307 Nr. 6) soll nah einer hinzugefügten Sonderbestimmung nicht gelten für die unentgeltlihe Abgabe von Proben an Aerzte und die Abgabe durch den Arzt zu Probezwecken an Patienten. Durch eine weitere, zum Teil dem § 307 Nr. 8 ent- nommene Vorschrift wird bedroht, wer bei Ausübung der Befugnis zur Zubereitung oder zum Feilhalten und Verkauf von Giftwaren oder Arzneien oder zur Aufbewahrung oder Beförderung von Giftwaren die deshalb erlassenen Vorschriften übertritt. Die Bestim- mungen über explodierende Stoffe 307 Nr. 7, 8) sind zu- sammengefaßt zu einer Blankettdrohung gegen die Uebertretung der Vorschriften, die über Zubereitung, Aufbewahrung, Be- förderung, Feilhalten oder Verkauf von Schießpulver, anderen explodierenden Stoffen oder Feuerwerkskörpern und über Aus- gabe oder Verwendung explodierender Stoffe erlassen sind. Der S 307 Nr. 9 (gefährliche Postsendungen) ist auf Eisenbahnsendungen erweitert. Auf die Kasuistik des § 307 Nr. 10 (feuergefähr- liche Vorräte) ist im Anschluß an § 358 Nr. 6 des Gegen- entwurfs verzichtet. Die Blankettbestimmung des §8 307 Nr. 12 (Baupolizei) ist auf baupolizeilihe Vorschriften oder Anordnungen ausgedehnt, die den Zwecken des Heimatschußzes dienen. Jm § 307 Nr. 13 und 14 (Straßenpolizei, Ufer schuß) ist statt „Vorschriften“ der Ausdruck „Verordnungen“ gebraucht, um etwaige strengere Strafbestimmungen, die im Wege der Landesgeseßgebung erlassen werden, auf diesen Ge- bieten unberührt zu lassen. i

Verbotener Wirtshausbesuh 308 Nr. 1) und verbotene Bewirtung: (§8 308 Nr. 2) sollen nur bei vorsäßlicher Begehung strafbar sein. Gegen Uebertretung der Polizeistunde ist eine dem § 365 St.-G.-B. nachgebildete Vorschrift wieder aufge- nommen, die sih gegen den Wirt, den Jnhaber eines öffent- lichen Vergnügungsorts, gegen ihre Vertreter sowie gegen den Gast richtet. Jm Tatbestande des § 3808 Nr. 3 (Gefährdung des Geld- und Urkundenverkehrs) sind, entsprehend dem

zu 8 284 gefaß'en Beschlusse, die Worte „amtlihe Wert- |

zeichen“ durch den Ausdruck „amtlihe Zoll-, Steuer- oder Stempelzeichen oder Post- oder Telegraphenwertzeichen““ erseßt und auch Fälle einbezogen, in denen jemand Formen, Abdrücke oder Formulare ohne Erlaubnis des Ausstellers der Papiere anfertigt, sih verschafft oder an einen anderen als den Aus- steller überläßt. Bei den Waffenverboten 308 Nr. 5) ift von der Beschränkung auf Waffen „bestimmter Art“ abgesehen worden. Zur Strafbarkeit aus § 308 Nr. 6 (gefährlihe Brunnen) soll niht schon die bloße Möglichkeit,

Eintritt einer Gefahr für andere genügen; in der Vor-

rift über Selbstschüsse, Schlageisen, Fußangeln und ähnliche |

Vorrichtungen ist neben dem „Anbringen“ auch das „Unter- halten“ erwähnt. Dem § 308 Nr. 8 (Nothilfe) ist eine neue Bestimmung über unterlassene Nettung aus Lebensgefahr ange- fügt: wer vorsäßlih einen anderen aus einer Lebensgefahr nicht

rettet, obwohl er es ohne eigene E tun kann, soll bestraft |

werden, wenn der andere in der Gefahr das Leben verloren hat. Im § 308 Nr. 9 (Nuhestörung) ist für strafbar er- klärt, wer vorsäßlih ungebührlich Lärm erregt, der geeignet ist, die öffentliche Ruhe zu stören. Auch im § 308 Nr. 10

und 11 (Verringern von Grundstüken, Wegnahme von Erde) |

wird nur vorsäßliches Handeln getroffen. Aus dem geltenden Rechte wieder übernommen sind die Vorschriften über unbefugtes

Ansfertigen von Schlüsseln, über Veranstalten öffentlicher Ver- |

steigerungen und über Zuwiderhandlungen gegen die Gewerbe- pfliht der Pfandleiher und Rückkaufshändler mit den Aenderungen, daß die Blankettbestimmungen des § 360 Nr. 12 und § 367 Nr. 16 St.-G.-B. auf jede Art von „Vorschriften oder Anordnungen“ erweitert sind. Unter die Ueber tretungen wieder eingereiht ist auf Grund des zu § 272 V.-E. gefaßten Beschlusses der Mundraub; die Fassung ‘entspriht dem § 370 Nr. 5 des Strafgeseßbuchs, wie er durch die Strafgeseßnovelle gestaltet worden i}: nur ist hinter die Worte „zum alsbaldigen Verbrauch“ eingeschalte! worden „durch sich oder einen Ag Jm § 309 Nr. 2 (jagdbares Federwild) und Nt. 5 (Steinewerfen auf Menschen oder Tiere) soll nur vorsäßlihes Handeln getroffen werden. Der § 309 Nr. 6 (grobe Trunkenheit) ist mit Rücksicht auf die sonstigen, gegen den Alkoholismus vor- gesehenen Strafbestimmungen als entbehrlich gestrichen.

Als Uebertretungsstrafe ist abgesehen von den Ueber tretungsfällen des § 305, in denen nur Haft zugelassen ist in der Regel Haft oder Geldstrafe bis zu fünfhunder! Mark angedroht; geringere Strafen sind vorläufig be! S8 307 Nr. 1 bis 12, 14 (Haft bis zu zwei Monatel

sondern erst der |

oder Geldstrafe bis zu dreihundert Mark) und bei S 309 Nr. 1 bis 3 (Haft bis zu einem Monat oder Geld- Îrafe bis u einhundert Mark) vorgesehen. Eine tunlichste Vereinheitlihung der Strafrahmen ist für die zweite Lesung in Aussicht genommen. Daß in besonders leichten Fällen von Sirafe abgesehen werden fkann, ist für Uebertretungen im Allgemeinen Teile bestimmt. Sichernde Maßnahmen, Lr die gleichfalls im Allgemeinen Teile eine ein- eitlihe Grundlage geschaffen ist, sind neben Haft bei § 305 Nr. 3 (Arbeitshaus), § 305 Nr. 4 (Arbeits- haus, Besserungsanstalt, Asyl) und § 306 Nr. 3 (Arbeitshaus, Trinkerheilanstalt, Wirtshausverbot) zugelassen. Die Ein- ziehung ohne Unters ied, ob der Gegenstand dem Verurteilten gehört oder nicht, ist über den Vorentwurf hinaus bei Zu- widerhandlungen gegen die Vorschriften über Gifte, Giftwaren und Arzneien für statthaft erklärt; beim § 308 Nr. 5 ist die Beschränkung der Einziehung auf verbotswidrig getragene Waffen beseitigt. __ Bei der Redaktion des Besonderen Teils der Uebertretungen ist die Anordnung nah der Höhe der Strafdrohung, die fich im Vorentwurse nah dem Vorbilde des geltenden Rechts findet, aufgegeben und statt dessen eine Gruppierung der Tat- bestände nach ihrer innerlichen Zusammengehörigkeit angestrebt worden. Dabei hat man sich nach Möglichkeit an die An- ordnung des Besonderen Teils der Verbrechen und Vergehen angelehnt. Die Zusammenfassung zahlreicher, inhaltlih auf ganz verschiedenen Gebieten liegender Vorschriften unter einer Paragraphenziffer fällt hiernah künftig weg, __ Nach Erledigung des Uebertretungsabschnitts hat die Kom- mission die Beratung des § 12 (Sprachgebrauh des Gesetzes) zu Ende geführt und die noch unerledigten Begriffsbestimmungen für „Angehörige“ (Nr. 1), „Jugendliche“ (Nr. 2) und „Gewalt“ (Nr. 4) ohne sachliche Abänderungen gebilligt. Jn Ergänzung des § 174 (unterlassene Verbrechensanzeige) hat sie ferner be- schlossen, die Verbrechen des Hochverrats, Landesverrats, der Geldfälschung, des Mordes, Mädchenhandels, der Brandstiftung, Brunnenvergiftung, Störung der Betriebssicherheit einer Eisen- bahn und der Schiffahrt sowie der Schiffsstrandung der An-

zeigepflicht zu unterstellen. Die erste Lesung ist damit zum Abschlusse gelangt.

Württemberg.

Zu den gestrigen Beisezungsfeierlihkeiten für den verstorbenen Fürsten Hermann zu Hohenlohe- Langenburg waren, wie „W. T. B.“ meldet, aus le näheren und weiteren Umgebung des Schlosses Langenburg zahlreiche Trauergäjte herbeigeströmt, um dem dahingeschiedenen Senior des Hauses Hohenlohe und Oheim Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin, Allerhöchstwelhe mit Jhrer Hoheit der Herzogin Friedrih Ferdinand zu S ne burg-Glücksburg und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen August Wilhelm von Preußen als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers des Morgens in Langenburg eingetroffen war, die leßte Ehre zu erweisen. Der Verewigte war in der Schloß- kirche aufgebahrt. Von dort bewegte sih, nahdem das gesamte Trauergefolge im Schloß sich versammelt hatte, der Trauerzug zur Stadtkirhe unter Vorantritt einer Militär- kapelle, der Patronatslehrer und Geistlichen. Hinter dem sehs8- spännigen Leichenwagen gingen die fürstlichen Beamten, die die Orden des Verstorbenen trugen; es folgten der Fürst Ernst zu Hohenlohe mit dem Vertreter Seiner Majestät des Kaisers, dem Prinzen August Wilhelm pon Preußen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Seine Hoheit der Herzog Johann Albreht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, Jhre Königlichen Hoheiten der Fürst Wilhelm von Hohenzollern, die Herzöge Albreht, Robert und Ulrich von Württemberg sowie die übrigen fürstlihen Trauer- güjte, weiterhin die Vertreter der Regierungen und fremden Höfe sowie die Mitglieder der standesherrlichen Familien und des rittershaftlihen Adels u. a. Nachdem das Trauergefolge in der Kirche die Pläße ein- genommen hatte, erschien Jhre Majestät die Kaiserin, am Portal der Kirche vom Fürsten Ernst zu Hohenlohe empfangen und zu ihrem Siß rechts von dem mit herrlichen Kränzen be- deckten Sarg geleitet. Der Trauergottesdienst wurde eingeleitet durch ein Gemeindelied; alsdann hielt der Dekan Liz. Schön- nth über den von dem Verstorbenen gewählten Tert „Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwindet“ die Gedächtnisrede. Nach Beendigung der Trauerfeier kehrte die Versammlung in das Schloß zurück, wo eine Kondolenzcour vor dem Fürsten Ernst 7% gs Später wurde die Leiche in das Mausoleum Übergeführt.

Oesterreich-Ungarn.

Jn der gestrigen Sißung des ungarischen Magnaten- hauses führte die Opposition aus Anlaß einer Petition des Abaujer Komitates, die Wahlreformvorlage von der Tages- ordnung abzuseßen, laut Meldung des „W. T. B.“ eine leb- hafte Debatte. Nachdem die Petition abgelehnt worden war, verließen die oppositionellen Magnaten vor der Verhandlung der Wahlreform den Sißungssaal. Die Vorlage wurde dann nach längerer Debatte angenommen.

Großbritannien und Frland.

Das Unterhaus hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, nach kurzer Debatte, die sih mit inneren Angelegenheiten be- \chäftigte, die Antwortadresse auf die Thronrede an- genommen.

Frankreich.

Jn seiner gestrigen Sißzung seßte der Senat die Beratung Wahlreformgeseßentwurfes fort.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ pries der soztalistis{ch-radikale Senator Marxime Lecomte den bisherigen Zustand und ver- weigerte ausdrücklich den Minderheiten das Recht auf eine legale E Er {loß mit den Worten, G das Ver- hältn!8wahlreht ein Kampfmittel gegen die Republik set. Nach einem Einwurf des sozialistish - radikalen Senators Fa uliat zugunsten der Verhältniswabl, deren Ablehnung die Radi- alen bei den Wahlen 1914 in eine s{leckchte Stellung bringen würde, lobte der Senator Trouillot die republikanishe Partei und ihr bierzigjähriges Wirken unter dem Mehrheitêswahlrecht. Er warf der

egtecung vor, das allgemeine Wahlrecht abschaffen zu wollen, und beshwor Briand, die Einigkeit der Nepublikaner wiederherzustellcn un» den Schiedsspruch des Senats anzunehmen. Der radikale

Des

war der Ansicht, daß das Verhältniswahlrecht eine wesentli@e Stü

für die Sudbecitnie des vaterländishen Gedankens bilden mtd pes

sagte, wenn man vor dem Gedanken des Verhältniswahblrechts die

Türen {ließen würde, so würde dieser Gedanke sie zerbrehen. Darauf wurde die Sitzung geschlossen.

, _— Die Budgetkommission der Deputiertenkammer hat obiger Quelle zufolge, gestern die Rüstungsfredite i 27 gegen 4 Stimmen im Prinzip angenommen. Sie hat aber 80 Millionen abgestrichen, die für die Herstellung von haubißen bestimmt waren, da die von dem Major Malandrin erfundene Vorrichtung die Möglichkeit gewähre, 7,5 cm-Kanonen auch als Haubißen zu verwenden.

,_— Der Heeresaus\chuß der Kammer hat in der gestrigen Sißung auf Antrag von Jaurès beschlossen, dem Rricaan A folgende Frag en vorzulegen: 1) Wie wird der Minister die 160 000 Soldaten, die ihm die Wiedereinführung der drei- jährigen Dienstzeit in die Hand gibt, verwenden? 2) Warum die Ziffer von 160 000 Mann, während die Zahl der Normal- ase jeßt 230 000 Mann beträgt? 3) Warum sind nicht alle Reservisten in den Grenzgebieten in der Zahl der Deckungs- truppen miteinbegriffen? Ueber den Verlauf der Sizung wird von 49 i Me H

, Der radikale Abgeordnete Bénazet trat entschieden für di Wiedereinführung des dreijährigen Dienstes ein, O E e Vergleich der deutschen und der französischen Bestände erklärte, die Haltung Deutschlands mache es dem französischen Parlament zur Pflicht, für die Regierungsvorlage zu stimmen. Dagegen stimmte der \ozialistish-republikanische Abgeordnete und ehemalige Minister Augagne ur, der ausführte, der Geseßentwurf sei etne gro e Härte und gebe Frankreich für Kriegszeiten nicht einen Mann mehr. Zu t ent- sprehenden Verstärkung der Deckungstruppen würden 30000 Mann genügen. 20000 Mann würte man leiht finden, wenn man alle Soldaten des Verwaltungsdtenstes zum Waffendienst heranziehe. Die übrigen 10 000 Mann könnten von den Garntfonen des Innern gestellt werden. Die zweihundert Millionen, die die Wiedereinführung der drei- jährigen Dienstzeit kosten würde, könnte man besser zur Erhöhung des Soldes der Offiziere und Unteroffiziere verwenden. Der linksrepubli- kanische Abgeordnete Josef Reinach erklärte, eine Ablehnung des Geseßentwurfs wäre ein Verbrechen gegen das Vaterland. Anläßlich des von Jaurèòs gestellten Antrags, dem Kriegsminister neue Fragen zu unterbreiten, kam es zu einem lebhaften Zwischenfall. Der nationalistische Abgeordnete von Nancy, Major Driant, ein Schwiegerschn des Generals Boulanger, sagte in beftigen Worten, daß es JIaurès ledigli um eine Verschleppung der Debatte zu tun sei. Denn er werde nach der Antwort des Kriegsministers, wie Des E guy ausfallen würde, e gegen die dreijährige

enstze immen. Jaurès erhod gegen den Vor Obstruktion \{charfen Einspruch. E d

Die Kammergruppe der geeinigten Sozialisten hat beschlossen, dem Gesezentwurf über die dret i&brine Dienstzeit unermüdlihen Widerstand entgegenzuseßen und so- wohl die gesamte Vorlage als auch die einzelnen Artikel durch Zusatzanträge zu bekämpfen.

Rußland.

__ Die Reichsduma hat einstimmig beschlossen, die Re- gierung zu ersuchen, sih über die Maßnahmen zu äußern, die zur Regulierung der Preise des Naphtaheizmaterial s er- griffen werden sollen.

Jtalien.

Der König von Schweden ist gestern in Neapel ein-

getroffen. : Schweiz.

Der Bundesrat hat eine Botschaft an die Bundes- versammlung gerichtet, betreffend eine neue Organisation der Bundesverwaltung. Bisher war der jeweilige Bundespräsident, dessen Amt jedo jedes Jahr wechselt, Chef des politischen Departements, das die auswärtigen Angelegen- heiten besorgt. Wie „W. T. B.“ mitteilt, soll nun künftig, um eine ständige Leitung des auswärtigen Dienstes herbeizuführen, der Bundespräsident Chef desjenigen Departements bleiben, das er vorher innehatte. Das bisherige Departement für Handel, In- dustrie und Landwirtschaft wird geteilt, indem der Handel dem politischen Departement angegliedert wird und die übrigen Ge- \chäftszweige zu einem Volkswirtshaftsdepartement vereinigt werden. Auch werdèn neue Dienstzweige geschaffen, wie ein Wasserwirtschaftsamt und ein Veterinäramt. Jnsbesondere wird eine Verwaltungsorganisation durchgeführt werden in dem Sinne, daß den Beamten selbständigere und größere Befugnisse eingeräumt werden.

Schweden.

Der Neichütag hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in

gemeinsamer Abstimmung beider Kammern beschlossen, den

O n Sol aue Coo fa M auf 10 Oere für das Kilo

nd den Zoll auf Sirup und Melasse von 10 auf 5 r

das Kilo herabzuseßen. N a Türkei.

Das gestern veröffentlichte, amtliche türkische Kriegs- bulletin besagt laut Meldung des R T. Ba Kriegs

,_ Gestern unternahm eine Abteilung der 7. Division des re ten Flügels der Tschataldsha-Armee westlich h TsPan thn einen Ausfall. Der Feind eröffnete ein Artilleriefeuer, und feindliche Infanterie versuhte einen Sturmangriff auf unsere Truppen, wurde aber infolge des mutigen Widerstandes unserer durch Artillerie unterstüßten Truppen unter beträchtlihen Ver- lusten zerstreut. An demselben Tage griffen die auf den Höhen westlich von Hussarköi stehenden feindlichen Truppen die Vorposten der 8. türkishen Division an, wurden jedo energisch zurückgeslagen. Abteilungen des zweiten Korps unternahmen von Albasan und Tschakilköj aus einen Angriff auf die felndlihen Truppen und zwangen sie, sich hinter die Verschanzungen zu flüchten. Auf den Höhen westli von Kadiköj unterhielten die beiderseitigen Infanterie- truppen längere Zeit hindur etn Gewehrfeuer. Das Feuer unserer Truppen war sehr wirkungsvoll. An dem Kampf beteiligte sich auch türkische Artillerie, deren präztses Feuer den Feind zwang, unter großen Verlusten den Rückzug anzutreten. In diesem Auaenblick ergriffen unsere bei Inddocbegiz stehenden Truppen die Offensive und Tägten dem Feind zahlreidße Verluste zu. Vor Adrianopel und Bulair ist keine Veränderung eingetreten, die Lage ist zufriedenstellend.

Rumänien.

Im Kriegsministerium wird nah Meldungen des „W. T. B.“ an mehreren Geseßentwürfen gearbeitet, die wichtige Neue- rungen in der Armee einführen sollen. Es wird ein Geseßz- S Ba vorbereitet, dur den die Militärdienstzeit von 21 auf 29 Jahre erhöht wird. Die aktive Dienstzeit bleibt wie bisher bei den fanterieregimentern 2 Jahre, bei den anderen Truppengattungen 3 und 4 Jahre. Die Re ervedienstzeit wird von 10 auf 12, die Milizdienstzeit von 4 auf 6 Jahre erhöht. Ein zweiter Gesehentwurf bezweckt die Verallgemeinerung des

Militärdienstes durh Aufhebung der bisher bestehenden zahl-

Senator Róveillaud, ein Anhänger des Verhältniswahlrechts,

reihen Ausnahmebestimmungen.

Feld- |

Bulgarien.

Die Regierung hat den Gesandten gestern die Antwort auf den Vermittlungsvorschlag t ep überreicht. In dieser wird, der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ zufolge, erklärt, daß die verbündeten Balkanstaaten die Vermittlung bereits D L s serbie M die inhaltlih fast völlig mit den

11S dur) das serbische Regierungsorgan ,„ mit- N al Ie Zielen: A „Grundlage für die Verhandlunge t -

grenzung zwishen der Türkei und den berbüudeten Staaten es I Linte Nodosto—Kap Malatra mit Aus\{luß der Halbinsel Gallipoli, die der Türkei verbleiben wird, angenommen werden. Alle wesilih von dieser Linie gelegenen Gebiete, Adrianopel und Skutari inbe- griffen, müssen von der Türkei an die Verbündeten abgetreten werden.

5 f E E G eda Aegäischen Meëre abtreten.

5 s ; 5 eeflärca baben züg retas ihr vollständiges Desinteressement

j e Pforie wird im Prinzip der l i iegs- entschädigung an die Verbündeten, ae O Pre dle Pa

Abschluß des Friedens festgeseßt wird, sowie der ahlung besonderer Entschäblgungen für Schäden zuzustimmen ee R Ursache in die Zeit vor dem Kriege fällt. _Die verbündeten Staaten werden an den Beratungen über die Entschädigungen teilnehmen.

___9) Die verbündeten Balkanstaaten behalten fh vor, im end- gültigen Friedensvertrage die Behandlung ihrer Staatsangehörigen und ihrer Kaufmannschaft im ottomanishen Reiche sowie die Natio- nalitätenfrage und die Garantie bezüglich ber Privilegien der ortho- doxen Kirhen und der staatsrechtlihen Stellung ihrer aae ottomanischen Staatsangehörigen zu regeln.

6) Die Krieg8operationen werden nicht unterbrochen.

Montenegro.

Die montenegrinishe Regierung hat vorgestern abend in Erwiderung des von den Vertretern der Großmächte unter- nommenen Schrittes, für die gesamte Pil lden orerms Skutaris die Erlaubnis zum Ver assen der Stadt zu erwirken, laut Meldung des „W. T. B.“ erklärt, sie habe bei Beginn der Belagerung der Stadt den fremden Konsuln alle Erleichterungen angeboten, damit sie die Stadt mit ihren Staatsangehörigen verlassen könnten, doh habe das Konsular- korps es nit für notwendig oder zweckmäßig erachtet, davon Gebrauch zu machen. Die Regierung sei bereit, dasselbe auch jeßt zu tun, jedoch sei fie zu ihrem lebhaften Bedauern aus militärischen und politischen Gründen niht in der Lage, der gesamten Zivilbevölkerung Skutaris das Verlassen der Stadt zu gestatten.

Asien. ,

Unter stürmishen2Szenen hat die Budgetkommission des japanischen Abgeordnetenhauses, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, gestern mit einer Mehrheit von einer Stimme das Budget angenommen. Die Plenardebatte im Ab- geordnetenhause wird heute stattfinden.

Parlamentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Herrenhauses Dr. von Bonin, Herzoglich sächsischer Staatsminister a. D., Rittergutsbesißer in R Regierungsbezirk f Magdeburg, ist am 14. d. M. gestorben. :

Statistik und Volkswirtschaft.

Der deutsche Arbeitsmarkt im Februar 1913,

Nach vorläufiger Mitteilung des Kaiserlihen Statistishen Amt auf Grund der Berichte für das „Neichsarbeitsblatt“ At Se “wn des gewerblihen Arbeitsmarkts im Februar eine Bes \ erung gegen- über dem Januar auf, die aber hinter der stets um diese JIahretzeit eintretenden Verbesserung und insbesondere hinter der im Vorjahr eingetretenen etwas zurückzubleiben \{eint.

Die Zahl der bei den berihtenden Krankenkassen am 1. März in Beschäftigung stehenden Mitglieder war um 29 339 größer als am 1. Februar, und zwar haben die männlichen Veitglieder um 17 996 oder 0,51 v. H., die weiblihen um 11343 oder 0,71 v. H. zuge- nommen. Eine Vermehrung der Beschäftigung tritt im Laufe des pn regelmäßig ein, fie war aber im Vorjahre größer und

etrug damals bei den männlichen Personen 77 244 oder 2,30 v. H. bei den weiblihen 10425 oder 0,68 v. H. Die männlichen Mit- glieder haben also in diesem Jahre sehr viel weniger, die weiblichen noch etwas mehr zugenommen. Die starke Zunahme weiblicher Mit- Betricbotantortae [e die E während bei den

riedsTrantenta}jen sogar eine Abnahme der weibli stattgefunden hat. O R

__ Nach den Berichtcn bon 16 größeren Arbeiterfachverbänden mit zusammen 1 748 386 Mitgliedern waren Ende Februar 1913 49 006 oder 2,8 v. H. der Mitglieder ar beitslos gegenüber 3,1 v. H. Gnde Januar 1913. Eine Abnahme der Arbeitslosigkeit findet von Gnde Januar auf Ende Februar regelmäßig statt. Im Vorjahre sank die Arbeitslosigkeit von 2,9 v. D zu Ende Januar auf 2,5 v. H. zu Ende Februar, die Abnahme war also im Vorjahre ein wenig größer als in diesem Jahre, und in beiden Monaten ist die dies- jährige Arbeitslosigkeit etwas größer als die vorjährige.

Bei 278 öffentlichen Arbeitsnachweisen kommen im Februar auf 100 ofene Stellen bei den männlichen Personen 183, bei den weibs- lien 92 Arbeitsgesuche. Im Januar waren die entsprechenden Ziffern 184 und 98. Also hâtte si bei beiden Geshlehtern der Andrang der Arbeitsuchenden gegenüber Januar ein wenig vermindert. Im De pflegt stets eine Entlastung des Arbeits1markts einzutreten. _… Die Berichte von 390 Industriefirmen und -verbänden über die Lage des Arbeitsmarkts im Februar melden zwar über- wiegend einen günstigen Geschäftsgang. Vielfah wird aber zugleih auf ungenügenden Auftragsbestand, sei es infolge der Kriegswirren, set es infolge der Geldknappheit, hingewiesen. Auch matt sih das Daniederliegen des Baugewerbes bei einigen damit zusammen- hängenden Industrien ungünstig fühlbar. Am günstigsten lauten die Bertchte aus dem Kohlenbergbau, der Cisen-, Metall- und Maschinen- industrie, wenn auch le tere es wie die elektrische und die chemische Industrie zum Teil über Auftrag8mangel klagt. In der Textilindustrie lauten die Berichte aus der Baumwollspinnerei und ewebere weniger gut als aus den übrigen Zweizen. Von 227 Firmen ist die Arbeiterzahl angegeben, und zwar mit 242056 zu Ende Hebruar 1913 gegen 229 308 zu Ende Februar 1912. Es ist also eine Steigerung um 5,56 v. H. eingetreten, und zwar namentlich bei den männlichen Personen, was auf eine immerhin beträchtliche Ueberlegenhett des Beichäftigungsgrades in der Großindustrie gegen- über dem Vorjahre {ließen läßt. Besonders groß ist die Zunahme in der Maschinenindustrie mit 10,81 v. H., in der chemischen Îndustrie mit 9,56, in der Textilindustrie mit 5,52 und in der Eisen- und Metall- Nahrungs: und Genußeälttelindustble mit 124 unt e U

- un enußmittelindustrie m 54 und die e Industrie mit 432 v. H. E