1894 / 58 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E

0 Üa vam rem E E E a E I E E N

Í Le der demnächstigen

botsverfahren wird Aufgebotstermin vor dem zogl. S. Amtsgericht, 11., Thal anberaumt auf ag. den 23. November 1894, Vor- mittags 10 Uhr. Spätestens in diesem Termin pan die Inhaber der abhanden gekommenen Ur- nden und alle Personen, welche Ansprüche auf die vorstehend bezeihneten Pfandrehte zu haben ver- meinen, ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die betreffenden Urkunden für kraftlos werden erklärt werden. Thal, am 2. März 1894. Herzogl. S. Amtsgericht. I. Dr. v. Wangenheim.

[72752] Aufgebot. Auf Antrag des Kurators des verschollenen Farnheim, nämlich des Geschäftsmannes

ranz ai Conrad Carl Gerke, vertreten durch die

hiesigen Nehtsanwälte Dres. jur. Fenß und Kruse, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

I. Es wird der am 9. Januar 1847 hierselbst ge- borene Franz Farnheim, welcher am 23. No- vember 1861 als Schiffs- oder Kajütenjunge mit dem Hamburgischen Schiffe „Julietta“, Kapitän Rörden, von der Elbe mit ‘der Bestimmung nach St. Thomas in See gegangen und feitdem mit dem genannten Schiff verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des unterzeihneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 30, November 1894, Nachmittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Zivil-Justizgebäude, Damm- thorftraße 10, Parterre, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt erklärt werden.

TI. Es werden alle unbekannten Erben und Gläu- biger des genannten Verschollenen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der vor- bezeihneten Gerichtsschreiberei, spätestens aber in dem vorbezeichneten Aufgebotstermin anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Be- stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.

Hamburg, den 28. Februar 1894.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Miu aebotssacben. 2) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: U de, Gerichts\chreibergehilfe.

[72745] Aufgebot.

Auf Antrag des Bäcker- und Müllermeisters Franz Bösche zu Seiffers8dorf, des Maurers Josef Bösche zu Lanken und des Tagearbeiters Eduard Boesche ebenda, sämmtlich vertreten durh den Rechtzanwalt Donath zu Guhrau, wird der angeblich seit 25 Jahren verschollene, am 8. Juli 1846 geborene Maurer Johann August Vösche, zuleßt zu Lanken, Kreis Guhrau wohnhaft, biermit aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 29, Dezember 1894, Vor- mittags LL Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem hiesigen Gerichte schriftlich oder persönlich zu Le widrigenfalls erx für todt erklärt werden wird.

Guhrau, den 2. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[72735] Aufgebot.

Der Lehrer Ferdinand Nindt zu Duchow, als Vor- mund des wegen Geisteskrankheit entmündigten Bauern Karl Friedrich Wilhelm Lewerenz zu Duchow, hat beantragt, den Sohn seines Mündels und dessen verstorbenen Chefrau Johanna Wilhelmine Auguste Adolphine, geb. Bartelt, den Matrosen Wilhelm August Ferdinand Lewerenz, geb. am 15. Sep- tember 1861, zuleßt wohnhaft gewesen in Duchow, Pommern, für todt zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 22. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, - andernfalls erx für todt er- lärt werden wird.

Pölitz, den 1. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[72741] Aufgebot.

Auf Antrag des Xaver Heilig von Hausen a. A. wird der seit 1854 mit unbekanntem Aufenthalt ab- wesende Felix Vaur, Sohn der Eheleute Zimmer- mann Joseph Baur und Maria, geb. Dettenmaier,

‘von Hausen a. A., geboren am 30. Mai 1821, ‘auf-

gefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin den 22. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen- falls er für todt erflärt wird. Sigmaringen, den 1. März 1894. Königliches Amtsgericht.

[72744] Aufgebot, i

Auf den Antrag des Hausbesißers Berthold Kranz und der Wittwe Christiane Mätschïe, geb. Kranz, beide aus Sarne, wird der am 30. April 1835 ge- borene Hermann Kranz aus Sarne, welcher seit dem Jahre 1881 verschollen is, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 12, Februar 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 14, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Rawitsch, den 5. März 1894.

Köntaliches Amtsgericht.

472747] Beschluß.

Gegen den am 9. April 1840 zu Nodewald ge- borenen ‘Johann Heinrih Wilhelm:Koch, über desen Leben seit 10 Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegangen ift, wird das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung eingeleitet. :

Antragsteller ist der Vormund, Vollmeier Hein- [xih Lammers in. Nodewald. ; |

Termin, in welchem über den Antrag entschieden werden soll, wird auf den 18; April 1895, Vormittags 4A Uhr, bestimmt. Der Verschollene wird -aufgefordert, sich spätestens in ‘diesem Termine

zu melden, ‘unter dem Rechtsnachtheile, ‘daß er im

ichtmeldungsfalle für:-todt erklärt und sein Ver- anôgen „den nächsten : bekannten Erben oder Nach- ‘folgern überwiesen wird.

Ulle “Personen, ‘welche über das Fortleben des „Verschollenen Kunde geben können, werden zu. deren Mittheilung aufgefordert. Zugleich werden für „den _Wodeserflärung etwaige

rb- und Nachfolgeberehtigte zur Anmeldung “ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß

abwesend erklärt, ‘der

bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver- ollenen auf sie keine Rücksiht genommen werden

oll. Neustadt a. Rbge., dea 21. Februar 1894. Königliches Amtsgericht 1 þ.

[72733] Aufgebot.

Auf den Antrag des Benefizialerben nah dem am 23. August 1893 zu Gruszczyn verstorbenen Guts- besißer Heinrih Scheske, nämlich:

1) der Frau Rentnerin Marie Hundt, geb. Scheske, zu Berlin, im Beistande ihres Che- manns, des Rentners Reinhold Hundt daselbst,

2) der minderjährigen Geschwister Scheske: Helene, Wilhelmine und Arthur Richard Wilhelm, bevormundet durch ihre Mutter, die Wittwe Marie Scheske zu Gruszczyn,

sämmtlich vertreten dur den Rechtsanwalt

Fahle zu Posen, werden die Nachlaßgläubiger des am 23. August 1893 zu Gruszczyn verstorbenen Gutsbesitzers Heinrich Scheske aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 30. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des- selben bei dem unterzeihneten Gericht, Sapiehaplaßz Nr. 9, Zimmer Nr. 26, anzumelden, widrigenfalls se gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche ‘nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufge- kommenen Nußungen durch Befriedigung der ange- meldeten Ansprüche niht ers{chöpft wird. Die Ein- sicht des behufs Erhaltung der Rechtswohlthat des Inventars zu den Heinrih Scheske!shen Vormund- schaftsakten (S. 2087) des hiesigen Amtsgerichts niedergelegten Nachlaßverzeichnisses i Jedermann gestattet.

Vosen, den 25. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V. [72736] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers Rechtsanwalts Leidreiter von hier werden die unbekannten Erben des zu Kußburg, seinem Wohnsitze, am 17. Februar 1887 verstorbenen Wirthsfohns Christoph Lippek aufgefordert, \päteslens im Aufgebotstermin den 15, Januar 1895, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 74 M 25 „ß betragenden Nachlaß bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An- sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legiti- mierenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts- besißers anzuerkennen \{chuldig, von demselben weder N Eniaslemia noch Ersaß der Nußungen zu for- dern berechtigt ift, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.

Willenberg, den 27. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

T2487] Beschluß.

Die mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Wolf Schohl, Simon Schohl, Johanna Oppenheim, geb. Schohl (Kinder des verstorbenen Feist Schohl zu Pirmasenz), oder ihre Leibeserben werden hiermit aufgefordert, spätestens am 15. Mai 1894 ihre Erbansprüche an den Nachlaß der am 6. Mai 1861 verstorbenen Regine Schohl durch Anmeldung bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu - machen, widrigenfalls angenommen werden wird, daß sie auf den Nachlaß verzichten. Auch wird in diesem Falle ihr Antheil an den Nachlaß ihren Miterben oder deren Nechtsnachfolgern auêgeliefert werden.

Fraukfurt a. M., den 13. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. T1 3. Frank. [72738] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Nelke hier, als Vormund der minorennen Geschwister Schulz, hat das Auf- gebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hier wohnhaft gewesenen, am 16. Mai 1893 verstorbenen Ührenhändlers Albert Schulz beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert , \pä- testens in dem auf den L. Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part. Saal 32, anberaumten Aufgebotster- mine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie die- selben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit

eltend machen können, als der Nachlaß, mit Aus- blut aller seit dem Tode des Erblassers aufge- kommenen Nußungen, durch Befriedigung der an- Et Gläubiger niht erschöpft wird. Das

tachlaßverzeihniß kann in derx Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 25, von 11 bis 1 Uhr Nachmitiags ein- gesehen werden.

Berlin, den 2. März 1894.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 82.

[64558] “Proklam.

Proflam. Zweite Bekguntmachung.

Auf Antrag des gerichtlich bestellten Nachlaß- pflegers werden alle, wel&e meinen, sei es als Crben, Gläubiger oder aus fonst einem Grunde, Ansprüche irgend welcher Art an die Nachlaßmasse der am 1. Dezember. 1893 verstorbenen unverehe- lichten Marie Knudsen hierselbst erheben zu können, hierdurch aufgefordert, solhe bei Strafe des Aus- \{lusses binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proklams an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden.

Hadersleben, den 29. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abth. I.

[72734] _„Abwesenheitsverfahren.

Durch Beschluß der Zivilkammer des Kgl. Land- gerichts Kaiserslautern vom 28, Februar 1894 wurde Sebastian Giehl, Steinbrecher aus Hochspeyer, für eitpunkt feines Verschwindens auf das Jähr 1880 festgeseßt, und wurden Mearga- retha Giehl, gewerblose: Ghefrau. von Caspar NRott-

müller, Holzseßer auf der Eselsfürth, Gemeinde

Kaiferélgutern, Franz Giehl, Weber in Kaiserslautern, Johannes -Giehl, Klosterbruder von Hochspeyer, der- malen in Amerita, Carl. Giehl, ‘Polfterer und Tapezierer, sowie Rudolf Giehl, ‘Steinhauer, beide ebenfalls auf -der - Eselsfürth wohnend, unter der Au'!lage vorheriger Sicherheitsleistung in den pro-

viforischen Besiß des Vermögens „des Abwesenden-

eingewiesen. Kaiserslautern, den 2. März 1894. Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Lobenhoffer

[72825] Jm Namen des Königs! Verkündet am 24. Februar 1894. ee als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag n

1) des Oekonom Friedrißh Gustav Kunze in Kleinshkorlopp,

2) des Handarbeiters Karl Baumann und dessen Ehefrau Henriette, geborene Heinecke, in Kizen

erkennt das Königliche Art zu. Lützen durch den Amtsrichter Linde für Recht:

die nahbenannten Hypothekendokumente

a. das Dokument über 25 Thaler mütterliche Erbe-

elder der minderjährigen Johanne Friederike Kühn

in Kleinshkorlopp, welhe aus dem Erbvergleih vom 19. Februar 1824 resp. aus der Urkunde vom 5. Juni 1828 zufolge Verfügung vom 29. Juni 1841 auf die dem Oekonom Friedrich Gustav Kunze in Cas ehörigen Grundstücke im Grund- buche von einschkorlopp Band I. ‘Blatt 18 Ab- theilung 1TI. unter Nr. 3 eingetragen sind,

b. der Hypothekenbrief vom 4. Oktober 1874 über die im Grundbuche von Kleinshkorlopp Band I. Blatt 29 in der Abtheilung 111. unter Nr. 10 auf dem dem Handarbeiter Karl Baumann und déssen Ehefrau Henriette, geborene Heinecke, in Kißen ge- hörigen Wohnhause für den Ziegeleibesißer Karl Gottlob Munkelt in Keutscen aus der Urkunde vom 2. Oktober 1874 eingetragene Darlehnsforderung von 250 Thaler,

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver- fahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Februar 1894.

Med enus, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besißers Ferdinand Horn in Gertlauken, vertreten dur den Rechtsanwalt Kuhn in Labiau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labiau durch den Amtsrichter Mollner für Recht :

Die Hypothekenurkunde über 1200 A4, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 15. August 1881 am 20. September 1881 für den Besißer Julius Wachsmuth in Gr.-Laszeningken in e gr, T. Nr. 34 des den Ferdinand und Auguste, geborene Jacobeit, Horn’schen Eheleuten gehörigen Grund- stücks Gertlauken Nr. 19, gebildet aus dem Hypo- thekenbrief vom 20 September 1881 und der Schuld- urkunde vom 15. August 1881, wird für kraftlos er- klärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Besißer Ferdinand Horn in Gertlauken zu tragen.

[72824] Bekauutmachung.

Das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Wuslack Nr. 50 in Abtheilung 111. Nr. 1 auf Grund der gerihtlihen Schuldurkunde vom 4. Sep- tember 1846 zufolge Verfügung vom 6. Juni 1848 für den Landgeshworenen Anton Krause in Trautenau eingetragene Forderung von 100 Thlr. = 300 M ist dur Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute für kraftlos erflärt.

Heilsberg, den 26. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[72826] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlihen Amtsgerichts zu Kosel vom 27. Februar 1894 i} für Recht erkannt worden :

Der Hypothekenbrief über die auf dem Grund- stüde Blatt 4 Goshüß Abtheilung 111. Nr. 1 für den Lehrer Peter Thomanek zu Ujest haftenden 45 Thaler Darlehn, gebildet aus einer Ausfertigung der gerihtlihen Schuldverschreibung vom 3. Deé- zember 1860 und einem Hypothekenbuchsauszuge vom 4. Dezember 1860, wird für kraftlos erklärt.

Kosel, den 27. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[72832] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über 18 Thaler 7 Sgr. 6 Pf. Abfindung für den Heinrich Mühlenfeld zu Holthausen, eingetragen Band 1 Blatt 189 Abthei- lung 111. Nr. 2 des Grundbuches von Holthausen, ist für kraftlos erklärt.

Mülheim a. d. Ruhr, 2. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[72828]

[72836]

In der Polland’schen Aufgebotssache von Nelben hat das Königliche Amtsgericht zu Alsleben, Saale, am 2. März 1894 für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über 110 Thlr. 16 Sgr. rückständige Kaufgelder, eingetragen aus dem Kauf- vertrage d. d. Gerbstedt, den 22./23. Februar 1826, für die Wittwe Polland, Marie Christine, geborene Vogel, zu Nelben, bestchend aus dem gedachten Kaufvertrage in Ausfertigung nebst angehängtem Hypothekenschein vom 23. Februar 1826, wird für kraftlos erklärt.

[72501] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu a vom 27. Februar 1894 is für Recht erkannt worden :

Der Hypothekenbrief vom 11. Februar 1880, ge- bildet über die auf dem Grundstück Blatt 11, Biadaczow Abtheilung 111. Nr. 14 aus der Ver- handlung vom 9. Februar 1880 für den Häusler Johann Kukielka zu Landsmierz haftende Darlehns- post von 50 #4 wird für kraftlos erklärt.

Kosel, den 27. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung ITII.

[72506]

Das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Riesniß Band 11. Blatt Nr. 51 Abtheilung 111. Nr. 1 für den Kaufmann Salomon Just zu Tammen- dorf aus dem gerichtlichen Vertzage vom 21. De- zember 1865 eingetragenen- 100 Thlr., jeßt 300 M, Restkaufgelder ist für-krastlos erklärt.

¡Krossen a. O., den 2. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[72264] Bekauntmachung.

Durch Urtheil des unterzeihneten Gerichts vom 24. Februar 1894 ist die: Urkunde, betreffend die im Gruudbuh von Alswede B. 11. S. 61-Abth. 111. sub Nr. 1 eingetragene Abfindungsforderung von 1596 Thlr. 10 Gr. des am 17. November 1813 ge- boxpaen Friedrih Wilhelm Altemasch, für kraftlos erklärt.

Lübbecke, den 24. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

¡ [72498] m Namen des Königs!

Auf den Antrag der Frau Barbara Kaufhold geb. Siebtrot, zu Erfurt, vertreten dur die Rechts- anwälte Dr. Weydemann & Müller zu Erfurt, ‘er, R cat Königliche Amtsgericht VIIL., zu Erfurt ür Recht:

Die über die im Pun von Erfurt über das Haus Weißegasse Nr. 23 in Abtheilung 111. Nr. 4 und 5 CNRETAGENEN Cen von 500 Thlrn und 100 Thlrn. nebst 5 %/ Zinsen gebildeten Hypo: thekeninstrumente, bestehend aus den Korreal. Pagen O e ugust Ai en 30. VFq- nuar 2 ne angehängten Hypothekenschein werden für kraftlos erklärt. [einen

Verkündet am 28. Februar 1894.

[72270] Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 12. Februar 1894 i} das- jenige Hypothekendokument, welches über die in Ab. theilung 1II. Nr: 7 des Grundbuchblattes Naugard Band 7 Blatt 247 früher Suppl. Band [. Blatt 47 für Schlossermeister Plettshuh zu Naugard zufolge Verfügung vom 17. April 1863 eingetragenen 41 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. nebst 6 Pro- zent Verzugszinsen von 39 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf, seit 24. Februar 1863 gebildet, für kraftlos erklärt, Naugard, den 20. Februar 1894. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[72271] Verkündet am 27. Februar 1894. Neumann, Aktuar, f. d. Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Mühlenbesitzers Heinrich Albrecht zu Kranz erkennt das Königliche Amts- geriht zu Bentschen dur den Amtsrichter Hans für Recht :

Die Hypothekenurkunden über die Posten von

a. 133 Thlr. 10 Sgr. nebst 49/6 Zinsen,

þ. 166 Thlr. 20 Sgr. nebst 5 9/6 Zinsen, eingetragen für die Wittwe Karoline Corduan, geb. Leber, in Abth. 111. Nr. 1 ‘und 2 des déi Mühlenbesitzer Heinrich Albrecht zu Kranz gehörigen Grundstücks Kranz Nr. 27 werden für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last,

[72263] Bekanutmachung.

Auf den Antrag des Kolonen Clemens Beckwermert zu Dorfbauershaft Emsdetten, vertreten dur dey Rechtsanwalt Dupré zu Burgsteinfurt, i an 16. Februar 1894 nachstchendes Ausschlußurtheil :

Das über die im Grundbuhe von Emsdetten Band 12 Blatt 25 Abtheilung 111. Nr. 2 ein- getragene Post von 111 Reichsthalern Münsterisch ex 0bl. vom 2. November 1815 gebildete Dokument wird für kraftlos erklärt, erlassen.

Burgsteinfurt, den 23. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

[72268]

Jur Namen des Königs!

Verkündet am 26. Februar 1894.

Hoffmann, Gerichtéschreiber.

Auf den Antrag des Besißers Michael Senger aus Zeyersniederkampen, vertreten durch den Rechts- anwalt Diegner in Elbing, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Elbing durch den Amtsgerichts-Nath Dyck für Recht:

Die Hypothekendokumente über folgende bei Fischers- fampe Nr. 46 eingetragene Posten:

a. Abtheilung 111. Nr. 5: 150 Thlr. Darlehn, verzinslih zu 5 9/6 für den Einsassen Johann Wit- ting aus der Schuldverschreibung vom 18. Mai 1867 eingetragen zufolge Verfügung vom 17. Juni 1867, umgeschrieben für den Einsassen Michael Senger aus Zeyersniederkampen ex decreto vom 30. Mai 1868,

b. 750 Æ. Darlehn nebst 5 9% Zinsen für den- selben Michael Senger: auf Grund der Schuldurkunde vom 10. September 1887, eingetragen an demselben Tage, werden zum Zwecke neuer Ausfertigung für kraftlos erklärt.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 26. Februar 1894. __Najgrakowski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Fürsten Albert Mari Lamoral von Thurn u. Taxis, vertreten durch sein Generalbevollmächtigten, den Rentkammer-Direkit, Justiz-Rath Köckenberger zu Krotoschin, erkennt da Königliche Amtsgericht zu Adeluau durch den Amtsrichter Weber für Necht :

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbudhe von Sulmierzyce Aecker Blatt Nr. 202 in Abthei! lung III. unter Nr. 6 für den Johann Nawroti zu Sulmierzyce eingetragene Post von 25 Thlx. 7 Sgr. nebst 59/6 Zinsen von 24 Thlr. 10 Sgr. seit dem 29. März 1861 rechtskräftige Forderung, eingetragen aus dem Mandat des früheren Königlichen Kreisgerichts zu Ostrowo vom 26. Februar 1861, gebildet aus dem

ypothekenbuhauszuge vom 21. Juni 1861, dem

candat des früheren Königlichen Kreisgerichts zu, Ostrowo vom 26. Februar 1861 nebst Behändigungs- ichein und Bescheinigung der Rechtskraft, sowie dem Eintragungsvermerk vom 1. Juli 1861, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu tragen. Von Rechts

[72279]

Wegen.

[72283]

Die Hypothekenurkunden :

1) vom 18. Juni 1844 über die in Artikel 12 des Grundbuchs von Ravolzhausen Abth. 111. unter Nr. 18 zu Lasten des Shuhmachers Konrad Aßmann 1. in Navolzhausen eingetragene Hypothek:

68 4-59 „J oder 22 Thlr. 25 Sgr. 9 Hlr. Dar- lehn zu 59% für den Pächter Friedrih Koch auf det Brgnneuygernol nach Obligation vom 18. Juni 9) vom 4, April 1856 über die in Art. 265 des Grüundbuhs von Rückingen Abth. 111. unter Nr. 2 und in Art. 274 des Grundbuchs von Langendiebach Abth. 111. unter Nr. 2 zu Lasten des ‘Ackermanns Jean Lach 1. in Rückingen eingetragene Hypothek:

857 M 14 „4 (500 Gulden oder 285 Thlr. 21 Sgr. 5 Hlr.) Darlehn, verzinslih zu 9 % m die Kinder des Johannes Müller, nämlich: El A Karl Jean Müller in Okarben, die .Chefrau de Lehrers Wolff, Maria, geb. Müller, in Niedere[Wbas und Katharina Müller in Langendiébach nah h gation vom 4. April 1856, ; j

sind dur Aus\{lußurtheil vom Heutigen Tag für fraftlos erflärt- worden.

Langenselbold, den 26. Februar 1894.

| Königliches Amtsgericht.

„M2 S8,

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den §. März

1894,

1. Untersuchungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. H, Verloosung 2. von Werthpapieren.

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Februar 1894.

Rfr. Wedel, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag 1) des Besitzers David Kiuszies in Nemonien, vertreten durch Rechtsanwalt Geßner in Labiau, 2) des Eigenkäthners Gottlieb Weiß in Kelladden, ebenfalls vertreten durch Rechtsanwalt Geßner in Labiau, erkennt das Königliche Amts- geriht zu Labiau durch den Amtsrichter Mollner für Recht :

Die Hypothekenurkunden :

1) über noch 115 Thaler 29 Sar. 34 Pf. Erbs- geld, eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 3. Juli 1848 und des Vertrages vom 11. Januar 1849 für Georg Wingerning in Abtheilung 111. Nr. 5 des den Besißer David und Erdmuthe, geb. Sprunk, Kiuszies’\{hen Cheleuten gehörigen Grund- stücks Nemonien Nr. 59, gebildet aus dem Hypotheken- schein vom 30. November 1849 und den Ver- handlungen vom 27. Juni, 3. Juli, 22. November 1848 und 11. Januar 1849,

2) über 38 Thaler 15 Sgr. Erbgeld, eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 9. Mai, 3. Sep- tember 1346 und 5. April 1849 für die Geschwister Heinriette und Carl Weiß in Kelladden in Ab- theilung 111. Nr. 2 des den Käthner Johann Gott- lieb und Heinriette, geb. Krueger, Weiß’schhen Ehe- leuten gehörigen Grundstücks Kelladden r 74, ge- bildet aus dem vorbezeihneten Erbrezeß und dem Hypothekenschein vom 21. Juli 1849,

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf- gebotsverfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

[72829]

[72837] N:

Durch Aus\{chlußurtel vom 1. März 1894 ift die Hyvothekenurkunde über die im Grundbuch von Köseliß Band 111. Blatt Nr. 6 in Abtheilung III. Nr. 2 für die Geschwister Heidemann eingetragene Hypothekenpost von zusammen 755 Thlr. nebst Zinsen für fraftlos erklärt.

Pyritz, 2. März 1894.

Königliches Amtsgericht. [72834] : :

Auf Antrag des Kaufmanns Max Niemann in Nordhausen ist durch heutiges Urtheil des unter- zeichneten Amtsgerichts die Schuld- und Pfand- verschreibung d. d. Amtsgeriht Münden, 17. März 1863, ausgestellt von dem Tischler Carl Friedrich Linbe und dessen Ebefrau Elise Amalie, geb. Stilling, in Münden zu Gunsten der Armenkasse zu Münden über 140 Thlr. und eingetragen am gleihen Tage im Hypothekenbuche für Münden Vol. VII. Pag. 2695, sodann aber bei Anlegung des Grundbuches für Münden übertragen in solhes Grundbuch Artikel 931 Abth. 111. Nr. 1, zum Zweck der Löschung dieser Hypothek für kraftlos erklärt.

Mündeu, den 26. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. 1.

[72835] Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Gericht hat in der Sißung vom 21. Februar 1894 für Recht erkannt :

1) Auf Antrag des Eigenthümers Marcell Kem- pinski zu Kuchary

I. der Hypothekenbrief über 5 A 10 „F nebst 990 Zinsen, sowie 80 Z Kosten, eingetragen aus dem Mandat vom 21. November 1876 für den Fleischergesellen Stanislaus Vogt im Grundbuche des dem Eigenthümer Marcell Kempinski gehörigen Grundstücks Kuchary Nr. 14 in Abtheilung 111. unter Nr. 18, wicd für kraftlos erklärt. i

IT. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem oe zur Last. j i

2) Auf Antrag des Wirths Joseph Cierniak zu Nzegocin

I. der Hypothekenbrief über 20 Thaler Judikats- forderung, 5 9/9 Zinsen seit dem 11. November 1872, fowie 3 Thaler Kostenpaushquantum, eingetragen für die Wittwe Franziska Paprocka, geborene Ro- acka, und Thomas, Wojciech, Paul, Katharina,

alentin und Franziska, Geschwister Paprocki, im Grundbuche des dem Wirth Joseph Cierniak ge- hörigen Grundstücks Rzegocin Nr. 45 in Abthei- lung 1II. unter Nr. 1 unter dem 12. Februar 1886,

wird für kraftlos erklärt.

T1. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

3) Auf Antrag des Wirths Maximilian Biesicki zu Piekarzew

I. der Hypothekenbrief über 335 Thaler 14 Silber- groschen 10 Pfennig väterliße Erbegelder, einge- tragen für die Geschwister Pätrzyk im Grundbuche des dem Wirth Maximilian Biesicki gehörigen Grundstücks Piekarzew Nr. 12 in Abtheilung 11. e ir. 1 zufolge Verfügung vom 28. Dezember

wird für kraftlos erklärt.

I1. Die Kosten des Aufgebotsverfahren fallen dem Antragsteller zur Last.

4) Auf Antrag des Wirths Martin Plywacz zu Bismarksdorf , T. der Hypothekenbrief über 30 Thaler 32/s Pfennig, nad gden für die Agnes Dobrowolna und dem- j durch G auf Isaak Nubin übergegangen, im Grundbuche des dem Wirth Martin Plywacz gehörigen Grundstücks Bismarksdorf Nr. 20, einge- tragen in Abtheilung 111. unter Nr. 2 zufolge Ver- fügung vom 6, April 1854 bezw. 8. April 1858,

1 De R D ¡üverkab

. Vie Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem

Antragsteller zur Last. : |

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesells{. 7. Erwerbs- und Wirth 1e 8. Niederlassung 2c. von 9, Bank-Ausweise.

10, Verschiedene Bekanntmachungen.

afts-Genofsenschaften. echt8anwälten.

5) Auf Antrag der Wittwe Anna Linde, geb. Dritter, zu Pleschen

I. die Hypothekenurkunde über 111 A Wechsel- bezw. Darlehnsforderung, 15 9/6 Zinsen, sowie 15 M Konventionalstrafe, eingetragen für den Kaufmann Alexander Feblowicz im Grundbuche des der Wittroe Anna Linde, geborene ODritter, gehörigen Grund- üs Pleschen Nr. 324 in Abtheilung Il]. unter Nr. 6 am 21. Januar 1876 aus der Urkunde vom 16. Januar 1876,

wird für kraftlos erklärt.

IT. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.

Königliches Amtsgericht zu Pleschen. Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Februar 1894.

. Kremer, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bergmanns Heinrih Gröne zu Frobnhausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Essen für Necht :

Die Hypothekenurkunde über nachstehende im Grundbuch von Frohnhausen Band 44 Blatt 223 Abtheilung 111. Nr. 2 eingetragene Post: „Laut des gerichtlichen Auéeinanderseßungsvertrages vom 4. No- vember 1850 sind Besißer verpflichtet, der am 29. April 1836 geborenen Gertrud Lugge bei ihrer Großjährigkeit oder Verheirathung dreißig Thaler Kurant zu zahlen, dieselbe au, wenn sie im un- verchelihten Zustande sich selbst nicht ernähren kann, bei fich zu ernähren und zu verpflegen. Eingetragen ex decreto bom 27. März 1851" wird zum Zwede der Löschung der Post für kraftlos erklärt.

Marcus.

[72830 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeihneten Ge- rihts vom 1. März 1894 sind die Inhaber der nachstehend bezeihneten Hypothekenpost 140 Thlr. (= 420 M) Darlehn, zu 59/6 verzinslih, einge- tragen mit den Kosten der Eintragung für den Land- wirth Franz Andrzejczak zu Baranowo auf Grund der notariellen Schuldverschreibung vom 27. Juli 1860 zufolge Verfügung vom 6. August 1860 in Abtheilung 111. Nr. 3 des Grundbuchs des dem Rittergutsbesißer E.“ von Szóöldrski in Jaszkowo gehörigen Grundstücks Jaszkowo Blatt Nr. 3, mit thren Ansprüchen auf diefe Post ausgeschlossen worden.

Schrimm, den 1. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[72833]

[72852] Bekanntmachung.

Durch Aués{chlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 21. Februar 1894 find die ÎIn- haber der im Grundbuche von Lewiß Band 2 Blatt 6 Abtheilung 111. Nr. 1 für die Gottfried und Caroline, geb. Hirschfeld, Schliefert’shen Ehe- leute eingetragenen unverzinslihen Restkaufgelder- forderung von 110 Thalern mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen.

Tirschtiegel, deu 26. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. [72812] Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Siegel, Chefrau des Schreiners Anton Pfohl in Surburg, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Reinhard & Burg, klagt gegen ihren Che- mann Anton Pfohl, bisher Schreiner zu Surburg, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Gbe zu trennen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil- fammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. auf den L. Zuni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(E. S) Krümmel,

Gerichtsschreiber des Kaiserlihen Landgerichts.

[72853] Oeffentliche Zustellung.

Die Fanny, geb. Weil, Chefrau von Karl Friedrich August Möhling, Schneider, sie zu Mainz wohn- haft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Eduard Maier in Mainz, klagt gegen thren Ehemann Karl Friedrih August Möhliug, Schneider aus Mainz, z. Zt. unbekannten Wohn- und Aufenthaltsortes, Beklagten, wegen böslihen Verlassens und s{chwerer Beleidigung, mit dem Antrage auf Ehescheidung : Es wolle dem Gerichte gefallen, die zwischen den Parteien bestehende Che geschieden zu erklären und den Beklagten in die Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- treits vor die crste Zivilkammer des GroelzoaliBen andgerihts zu Mainz auf den 22, Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der D: bekannt gemacht.

(1, 8) Wo, i Gerichts\{hreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [72819] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau Bergarbeiters Anton Nowara, Magdalena, geb. Grosch, zu Schalke, Sophienstr. 14, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Strunk zu Essen, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, früher zu M. Donald. Pa. Washington Co. in Nord-Amerika, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das unter Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil- fammer des Königlichen Landgerihts zu Essen auf

den 25. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Effen, den 5. März 1894.

; Waegner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [72815] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Lina Mathilde verehel. Rippl, geb. Schirmer, verw. gewes. Neidhardt, in Markersdorf, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz-Rath Hänel in Dresden, gegen ihren Ehemann, den Fleisher Josef Rippl, früher in Chemniß, jeßt un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Eheschei- dung, hat Klägerin wider das am 5. Dezember 1893 verkündete, dem Beklagten öffentlih zugestellte, die Klage, insoweit fie auf Scheidung vom Bande ge- richtet ist, abweisende Urtheil der IV. Zivilkammer des Königl. Landgerichts Chemniß Berufung ein- gewendet mit dem Antrage: auf Scheidung vom Bande zu erkennen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor den V. Senat des Königl. Sächs. Ober - Landes- gerichts Dreêsden auf Sonnabend, den 19. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei gedachtem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zweckè der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Berufung bekannt gemacht.

Dresden, am 5. März 1894.

Der Gerichtsschreiber des K. S. Ober-Landesgerichts : Henkel, Sekretär.

[72801] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Maler Clara Johr, geb. Linser, zu Charlottenburg, Berlinerstraße 90, vertreten durch den Rechtsanwalt Kolwiß zu Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Maler Karl Johr, zuleßt zu Jnowrazlaw, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ghescheidung mit dem auf böslihe Verlassung ge- gründeten Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein \{chuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlihen Landgerichts zu Bromberg auf den 4. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bromberg, den 2. März 1894.

Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Abtheilung I.

(72811] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Christian Friedri Carl Utz, Ernestine Elise Emilie, geborene Schmidt, zu Stettin, Wilhelmstraße Nr. 2, vertreten durch den Rechtsanwalt Ritshl in Stettin, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten Aufenthalts, wegen böslihen Verlassens auf Ehescheidung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein {uldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer Nr. 23, auf den 6, Juni 1894, Vor- mittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettin, den 5. März 1894.

D ül f 5 Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

72803] Oeffentliche Zustellung.

Der Schmied Franz Erich Hoyer zu Nothenthal vei Greiz, vertreten durch Nehtsanwalt Feistel hier, flagt gegen seine CGhefrau Nosa Emilie, geb. Scheider, früher in Falkenstein, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslihen Verlajsens und Ehe- bruhs, mit dem Antrage, die zwishen den Parteien bestehende Che dem Bande nach zu trennen und der Beklagten die Kosten aufzuerlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Zivilkammer des Fürstlichen Landgerichts zu Greiz auf den D. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Greiz, den 6. März 1894.

Hoffmann,

Gerichts\hreiber des Fürstlichen Landgerichts.

[72816] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Gustav Hens{ke, Marie, geb. Kranich, von hier, vertreten durch den Nechts- anwalt Seidler hier, klagt gegen ihren Ebemann, Arbeiter Gustav Henschke, früher hier, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Aae, das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. auf den 2. Juni 1894, Vormittags Lk Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu Ee Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Landsberg a. W., den 5. März 1894,

arth, Sekretär, ichen Landgerichts.

ger! rth, S Gerichts\{hreiber des Königl

[72817] Oeffentliche Pu ns,

In der bei dem Königlichen Landgericht zu Leipzig anhängigen Chesache der Ida Klara, verebel. Hirsch- feld, geb. Dietrih, zu Großgräfendorf, Klägerin, gegen den früheren Gutébesißer, jeßigen Handarbeiter JUees Emil Hirschfeld aus Zschellsiß, zuleßt in

eipzig, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, ladet die Klägerin den Beklagten anderweit zur mündlichen Verhandlung vor die Zivilkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 18. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Leipzig, den 6. März 1894.

Sekretär Dölling, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[72810] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2710. Zigarrenaufseher Christian Leser in Herbolzheim, vertreten durch Rechtsanwalt Stroh- meyer in Lahr, klagt gegen Sattler August Rudolf von Friesenheim, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Liegenschaftskauf von 1. Dezember 1889, unerlaubten Dielenverbrau}h vom Jahre 1890/91 und frühere Gerichtskosten mit dem Antrage auf Zahlung von 3003 M 45 S nebst 59/9 Zinsen aus 2950 46 vom 1. Dezember 1891 und aus 53 M 45 4 Z vom Klag- zustellungstage an sowie auf vorläufige Vollstreck- barkeits8erklärung des Urtheils gegen Sicherheits- leistung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dic Zivilklammer I1. des Großherzoglichen Landgerichts zu Offenburg auf Freitag, den 18, Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Offenburg, den 5. März 1894.

Gerichtsschreiberei des Großh. Landgerichts. (L. S.) Seifert.

[72802] Oeffentliche Zustellung.

Der pensionierte Aufseher Valentin Brzezinski in: Kietezewo klagt gegen den früheren Weber, jeßigen Tischler Carl Stankiewicz aus Kiektczewo, jeßt un- bekannten Aufenthalts,

auf Einwilligung zur Auszahlung hinterlegter Be- Fe mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be- agten :

I. einzuwilligen in die Auszahlung der am 21. No- vember 1882 bei der Königlichen Regierungs-Haupt- kasse in Posen hinterlegten und am 25. November 1882 sub Nr. 31/83 Spez. Man. Bd. IIT. Nr. 19 vereinnahmten 100 4 nebst aufgelaufenen Zinsen an den Kläger,

IT. anzuerkennen, daß der Restbetrag von 50,23 4 von den in der Streitmasse Brzezinski c/a Stan- fiewicz am 16. Juni 1883 vom Königlichen Amts- geriht Kosten bei der Königlichen Regierungs-Haupt- fasse in Posen hinterlegten und unter Nr. 10/33 pereinnahmten 1050 A dem Kläger zustehe, und in die Auszahlung an Kläger zu willigen,

auch vorläufig vollstreckbares Urtheil,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Kosten auf den 28. April 1894, Nach- mittags L125 Uhr. Zum Zwede der öffentlichen Ung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge=- macht. j

Koften, den 1. März 1894,

/ 2 Ritter, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[72800] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Henriette Auguste Stammer, geb. Junge, in Heide, vertreten durh Rechtsanwalt Stammer in Pinneberg, klagt gegen den Gärtner Amandus Julius Câsar Deethmaun, früher in Eidelstedt, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 100 Æ rüdständiger Zinsen à 509/69 per 1. Mai bis 1. November 1893 von 4000 4 Kapital, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck« bare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 100 6, sowie daß derselbe fi als Eigenthümer des im Grundbuche von Eidelstedt Bd. V. Bl. 210 ver- zeichneten Grundstüds die Zwangsvollstreckung in dieses für obige 4000 4 uebst Zinsen und Kosten dinglich verhaftete Grundstück wegen der 100 M ge» fallen zu lassen hat, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Altona, Abth. 111 a., auf den 27. April 1894, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 26. Februar 1894.

Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[72800] Oeffeutliche Zustellung.

Die Firma F. a, Ee zu Peine, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Brandis in Peine, klagt gegen ‘den Schuhmachermeister Th. BVähre, früher in Lehrte, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen For- derung, mit dem Antrage i Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 291 f 03 „§ nebst 6% Zinsen fit 1. Oktober 1893, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgeriht zu Vurgdorf auf Mitt- wod as m at entlitha Bait e e

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diesex Vit der Klage bekannt gemacht. N q

: Seele, Assistent als Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.