1894 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

in diefer Vorlage gefunden hat „die wildeste kirhlihe Reaktion“ (Heiterkeit !), „die schwärzeste Orthodoxie“, ja fogar „tine Rückehr zu dem finstersten mittelalterlihen Aberglauben“. (Große Heiterkeit.) Sa, meine Herren, wir haben solhe Schrecken weder in der Vorlage gefunden, noch sind wir davon ausgegangen, daß man es etwa zwischen den Zeilen lesen könne. Wären solche Tendenzen in der Vorlage ver- borgen, meine Herren, mit dieser Vorlage könnte man diefe Tendenzen nicht vershleiern, dazu wäre sie viel zu durchsichtig und fadenscheinig. Meine Hercen, ih lasse deshalb auch diesen Vorwurf ganz beiseite. Es ift rihtig, dieser Entwurf entspringt dem aufrich- tigen Bestreben, den Wünschen der evangelischen Landeskirche auf ihrem Verfassungsgebiete, soweit sie berehtigt find, freundlih entgegen zu fommen. (Bravo.) ' Dos halte ih für unsere Pflicht, vorausgeseßt, daß dabei das Staatsinteresse niht verleßt wird. Aber ein staatliches Interesse liegt au hier niht vor. Ich bin überzeugt, in ruhigen Zeiten wäre der Staat selbst, auch ohne kirhlihe Anträge dahin gekommen, die jeßige komplizierte Kirchengeseßgebung zu vereinfahen. (Beifall.)

Meine Herren, auf allen Gebieten müssen wir, wenn es besser werden foll, wieder zu einer größeren Vereinfahung kommen. Wir sind in eine unglücklihe Neigung, in eine Sucht oder richtiger viel- leicht in ein Verhängniß der Komplizierung in unserer gesammten Gesetzgebung hineingerathen, und es muß das Bestreben jedes Patrioten sein, auf allen Gebieten nach Kräften wieder auf Einfach- heit hinzuwirken. (Bravo.)

Meine Herren, der Staat hat auch ein staatliches Interesse daran, daß er die kirhlihen Wünsche, sofern sie maßvoll sind, nicht {rof von der Hand weist, und daß er mit der Kirche thunlihs| Hand in Hand geht. Wir brauchen Frieden mit der Kirche, namentli mit der evangeli- cen Kirche und ganz besonders in der heutigen Zeit. Wir können nicht in einem offenen Konflikt mit der Kirche uns befinden; das würde ih für das größeste Unglück halten. Wo sollte fonst die Gemeinsamkeit in der Bekämpfung der subversiven Tendenzen, die unser Volk in seinen tiefsten Grundlagen bedrohen, herkommen, wenn wir die Kirche {rof abweisen und fagen, wir haben nichts mit euch zu thun ? Nein, meine Herren, das wäre eine verknöcherte Bureaukratie, die jedes freundliche Entgegenkommen gegen die dur Staatsgeseß in ihrer Organisation anerkannte Kirche unter diefen Gesichtspunkt bringen wollte.

Meine Herren, nun muß ich allerdings sagen, in einein Punkte ist der Vorwurf, der mir gemaht worden ist, richtig gewesen. Jch habe im Abgeordnetenhause, als die Sache bei der vorjährigen Etats- berathung dort zur Sprahe kam, erklärt, ih hielte die Ausführung des ersten Theils der Wünsche der General-Synode faum für möglich, wvielleiht seien sie undurchführbar Diesen Irrthum muß ih offen anerkennen. Aber, meine Herren, es wäre cine ganz falshe Konsequenzmacherei, wenn wir an einem einmal ausgesprochenen, formalen Irrthum nur deshalb, weil wir uns geirrt haben, festhalten, und wenn wir darunter staatliche oder kirhlihe Inter- essen leiden lassen wollten. (Bravo!) Meine Herren, die Sache trat damals völlig unerwartet, völlig ungeprüft an uns heran. Es war mir au kein Avis dafür zugekommen, daßgjie im Landtage zur Sprache käme. Ih habe also einfach die Be chlüsse der General- Synode aufgeschlagen, habe sie angesehen und habe mich gefragt: wie ist das möglich? Und da mußte ih sagen —, Sie werden es ja auch aus unserer Vorlage ersehen haben die Sache ist dur die Fassung, die die staatliche Billigung in den kirchlihen und in unseren bestäti- genden Staatsgeseßen gefunden hat, einigermaßen undurhsichtig. “Sh habe damals in der That die Tragweite der Sache niht übersehen und den Weg der Lösung nicht gleich gefunden. Es war mir aber, nahdem ih diese zögernde und etwas bedenk- liche, fast ablehnende Erklärung im Abgeordnetenhause abgegeben hatte, aufgefallen, daß in der ernsten Presse aller Parteien die Sache mit einem Ernst und mit einer Wichtigkeit verfolgt wurde, die mich nöthigte, mir die Sache au einmal näher und im einzelnen anzu- sehen. Dabei is mir sehr der Umstand zu statten gekommen, daß nunmehr der Evangelische Ober-Kirchenrath zum ersten Male mit formulierten Vorschlägen an mich herangetreten ist und mih dadur in die Lage brachte, nun einmal im einzelnen Saß für Saß die Möglichkeit einer Korrektur zu prüfen, um die Frage zu beantworten : Kann man unsere kirchliche Gesetzgebung vereinfahen? wo kann man von dem Gesichtspunkte des staatlihen Interesses die Mitwirkung der staatliten Gesetzgebung entbehren? Diese Prüfung haben wir ein- treten lassen und das Ergebniß dieser arbeitsreihen Prüfung ist jeßt die Vorlage, mit der wir es zu thun haben. Meine Herren, die Vorlage beruht auf ernster Arbeit, und ih kann nur fagen, ih bin beute in dieser Beziehung besser informiert, als ih damals ge- wesen bin.

Nun is} vorhin gesagt worden: darüber haben die General-Synoden ja gar feinen faßt. Das i} vollkommen richtig; das konnten fie \{werlich thun, das läßt sich in einer Resolution über- haupt sehr {wer machen: Jch glaube kaum, daß mai von der General - Synode das verlangen könnte. Wenn fi aber der Herr Ober-Bürgermeister Struckmann auf das Urtheil des Herrn Professor Beyschlag beruft, so glaube ih, befindet er sich ent- weder damit überhaupt im Irrthum das will ih dahingestellt sein lassen oder aber der genannte evangelische berühmte Theologe ift in derselben Lage wie ih: er hat sich vielleicht überzeugt, daß er eine andere, früher von ihm eingenommene Stellung nicht in voller Strenge aufrecht erhalten kann. Jch habe gestern in den „Blauen Blättern“, die bekanntlich Professor Beyschlag herausgiebt, einen von ihm ge- {riebenen Artikel über die Vorlage gelesen und habe mir daraus folgende Säye notiert. Jh will bemerken: ich kann nicht für den Wortlaut einstehen, aber für den Sinn stehe ih vollkommen ein:

„Von liberaler Seite ist diese Vorlage mit tiefem Mißtrauen, von Stöcker’scher Seite mit hellem Jubel begrüßt worden. Beides ohne Grund. Wenn die Kirche sih nicht selbst hütet vor reaktio- nären Experimenten, weun die Gemeinden in die ihnen verliehenen Rechte nicht hineinwachsen und ihre kirhlihen Auffassungen in den Wahlen zur Synode zur Geltung bringen, dann hilft auch das Sicherheitsventil der Staatsbevormundung nicht.“

Und zu meiner großer Genugthuung finde ih auch darin meine eigene Anschauung durch Professor Beyschlag bestätigt, daß er sagt:

„Nicht eine Abschlagszahlung soll die Vorlage fein, fondern ein Abschluß der ehemaligen Selbständigkeitsbewegung.“

Ja, meine Herren, es giebt polilish nichts Richtigeres, als wenn man eine Bewegung, die richtige Momente enthält, insoweit befriedigt,

wie weit man gehen folle, Beschluß ge- auch

daß man dem Rechtsbewußtsein Genüge verschafft. (Sehr rihtig!) Wenn ih das klare Ret einfa immerfort ablehne, schaffe ih Unzufriedenheit, dann wächst eine Bewegung, die mir unbequem ist; wenn i aber die rihtigen Momente, die in ihr liegen, zu er- kennen weiß, und wenn ih sie auf rechtlicher staatlicher Basis in gerehter und billiger Weise befriedige, dann erweise ih damit dem Frieden im Staat, und, da es sich hier um die Kirche handelt, au dem Frieden der Kirche einen wesentlihen Dienst. j

Meine Herren, ih kann Sie versichern, die ganze Vorlage ift aus feiner andern Gesinnung hervorgegangen als aus der, zwischen dem Staat und der evangelischen Kirhe in Preußen ein friedlihes und gedeihlihes Verhältniß herzustellen. Ich bin au überzeugt, die Ge- fahren, die uns geschildert sind, enthält die Vorlage nicht. Ich habe in der Kommission anerkannt: Ueber Einzelheiten läßt sich reden. Jch habe auch für meine Person, da ih ja das Königliche Staats-Ministerium nit binden kann, einige Punkte angeführt, wo ih eine Aenderung nicht bloß für . zulässig, fondern auh für nügßlich ansehe. Aber die Vorlage an ih enthält alle die Gefahren nicht, die uns Herr Struckmann vor Augen geführt hat. Sie enthält vielmehr ein freundlihes Entgegenkommen gegen die evangelische Landeskirche in Preußen, in der denn doch noch reihe Segenskräfte ruhen, die wir. brauchen, um im Staat und in der Gesellschaft die chweren Mißstände zu bekämpfen, mit denen wir im Augenblick zu thun haben. (Lebhaftes, anhaltendes Bravo!)

Sodann nimmt die Berathung in folgender Weise ihren Fortgang :

Freiherr von Dúrant bedauert die leßte Aeußerung. Der evangelischen Kirhe müsse noch manches gewährt werden, wenn sie ihre Aufgaben voll und ganz erfüllen solle. Dahin gehöre nament- lih die Erweiterung des Bestimmungsrehts und die Mitwirkung der firhlihen Organe bei der Beseßung der theologishen Lehrstühle. Indessen hätten er und seine Freunde es für angezeigt gehalten, weiter- gehende Wünsche zurückzudrängen. Von einer Priesterherrschaft könne jeßt und in aller Zukunft in der evangelishen Landeskirche bei der Lbeilnahme der Laien am Kirchenregiment keine Rede sein. Freie Forschung solle bestehen bleiben, aber innerhalb der Schranken der OÖffenbarung.

General von Stosch: Das hierarchishe Clement habe all- mählih das Laienelement zurückgedrängt, so auch bei den Wahlen zu den fkirchlihen Körperschaften. Die Abschaffung der Stolgebühren habe Pfarrer und Gemeinde mehr und mehr von einander getrennt, während doch das Leben der protestantishen Kirhe auf der Gemeinde beruhe. Auch bei der Sonntagsruhe überwiege der Einfluß der Geist- lihkeit. Das Neueste sei die Agende. Schon Friedrih Wilhelm 1V. habe eine solde einführen wollen, aber sogar von Gerlach habe ihn gebeten, den Gemeinden mehr Freiheit zu lassen. Die vorge- \chlagene neue Agende enthalte eine noch größere Beschränkung der Freiheit der Einzelnen. Die Synodalverfassung stamme be- zeihnender Weise aus der Kulturkampfzeit, wo man die katholis Kirche bekämpfte und eine neue evangelische A \chuf, leider in Unkenntniß der Prinzipien der beiden Kirchen. ie Anstellung der Geistlichen auf Lebenszeit sei ein Fehler; man sollte sie wie die Bürger- meister auf zwölf Jahre wählen, dann würden sie sich mehr mit deme Leben und der Gesinnung der Gemeinden bekannt machen. Die Geistlihen müßten mehr lernen, namentli Naturwissenschaft, um Gott in seinen Werken besser zu verstehen. Nedner erklärt si aus allen diesen Gründen für Ablehnung der Vorlage. Man müsse alles thun, um die ganze bisherige kirchlihe Gesetzgebung abzutragen.

Graf von 2 ieten-Schwerin tritt für die Vorlageder Kommission ein. Der Agendenstreit gehöre gar niht hierher. Man dürfe der Regierung für das jeßige Entgegenkommen danken; ein Abschluß sei damit hoffentlih niht gegeben.

Geheimer Justiz-Rath Dr. Hinschius will dem Minister nicht die Absicht unterlegen, daß er gewissen hierarhishen Plänen Vorschub leisten wolle, aber die Wandlung seiner Ansichten seit dem vorigen Jahre habe vielfah im Volke eine folhe Meinung hervorrufen müssen. Ein Gewissenszwang werde zwar niht beabsichtigt; der Lehrzwang müsse ihn aber thatsächlih herbeiführen, und darum müsse man eine solche Borlage ablehnen.

Nittergutsbesißer von Bethmann-Hollweg erilärt sich für die Vorlage troh einiger Bedenken, die er später vortragen wolle.

Ober-Bürgermeister Bender meint, daß keiner der Herren Zeit gehabt habe, sich eingehend und ershöpfend mit der Vorlage zu be- schäftigen. Er beantragt deshalb, nah Schluß der allgemeinen Be- sprechung den Gegenstand. von der Tagesordnung abzuseßen und ihn nah Ostern zur einmaligen Schlußberathung zu stellen. Zu der Sache selbst hebt Redner hervor, daß die Vorlage in weiten Kreisen die lebhaftesten Bedenken hervorgerufen habe. Die Wählbarkeit zu den Synoden solle fortan von einem Dogmenzwang abhängig gemacht werden. Wer aber glaube heute noch z. B. an die Höllenfahrt Christi und dergl. ? Das strikte Aufrehterhalten des Apoitolikums müsse die Unwahrhaftigkeit befördern, wenn man es nicht vorziehe, ganz aus der Landeskirche auszutreten; es sei aber sehr zweifelhaft, ob ein Massen- austritt der Orthodoxie erwünsht sein würde. Es liege gar kein praktishes Bedürfniß zu einer Aenderung des bisherigen Zustandes vor. Nur die Katholiken würden über ein solches Geseh eine Freude haben, denn es werde dadur die Autorität der Hierarchie auf Kosten der Gemeindefreiheit gestärkt.

Präsident des Ober-Kirchenraths, Wirklicher Geheimer Nath D. Dr. Barkhause n weist zunächst den Gedanken zurück, daß etwa die General-Synode eine päpstlihe Gewalt beanspruche; sie habe ganz andere Zwecke. Redner wirst dann einen Rückblick auf die Entstehung der beiden Kirchengeseße von 1874 und 1876 und hebt namentlich her- vor, es sei lediglich einem Zufall, gewissermaßen einem ftilistischen Versehen zuzuschreiben, daß eine Anzahl derjenigen Bestimmungen, welche bis jeßt noch an die Mitwirkung der Staatêëgeseßgebung ge- bunden sind, in die damalige Gesetzgebung gekommen e Bem hoseligen Kaiser Wilhelm habe es ungeheure Selbstüberwindung ge- fostet, jenen Geseßen zuzustimmen, und auch die Urheber der Geseße seien vou der \{ließlihen Gestaltung derselben wenig erbaut gewesen. Es handle sich bei dem vorliegenden Geseß um durchaus billige Forde- rungen. In innere kirhlihe Angelegeuheiten dürfe sih doch die \taatliche Geseßgebung nicht mishen. Auch nah der Synodalordnung für Nhein- land und Westfalen sei eine solhe Einmishung ausgeschlossen, und doch sei nichts hervorgetreten, was die Befürchtungen des Herrn Struckmann rechtfertige. Ebenso unbegründet sei der Ein- wand, daß die General-Synode irgendwie über das landesherrliche Regiment die Oberhand gewinnen könne. Der hochselige Kaiser Wil- helm habe einmal das Wort niedergeshrieben: „Ein begangenes Un- recht gut zu machen, ist es nie zu spät“. Die erwähnten Geseße würden als Unreht empfunden. Man möge die Kirche von dieser Mißstimmung erlösen und das Gefeß annehmen.

Damit ließt die allgemeine Besprechung.

Ober-Bürgermeister Bender hat wiederholte Schluß- berathung, nah Ostern, beantragt. Diese muß stattfinden, da der Antrag genügend unterstüßt ist. Ueber den Termin der Schlußberathung behält sich der Präsident weitere Vor- schläge vor,

Das Haus tritt hierauf in die Einzelberathung ein.

8 1 der Vorlage enthält diejenigen Materien, welche fortan der Mitwirkung des Landtags unterliegen sollen. Er bezieht sich namentlih auf die Wählbarkeit zu den kirchlichen Körperschaften. Die Kommission hat einzelne Fälle von der geseßlichen Gebundcnheit ausgeschlossen. Jn der Kommission wurde beantragt, d:c Frage der Gelübde der zu Wählenden, der Qualifikation der Wähler und das aktive und passive

Wahlrecht der staatlichen Gesehgebung zu überlassen. Diese erren

Anträge wurden abgelehnt; jeßt werden sie von den Hammer, Dr. Sini@lus, Struckmann und wieder aufgenommen.

Ober-Bürgermeister Zelle weist darauf hin, daß gerade von der Ableistung der Gelübde die Theilnahme an der kirchlihen Selbstyer, waltung abhänge. Der Schuß der liberalen kirchlichen Minoritzt liege heutzutage nur noch im Parlament. Der Schwerpunkt in dey evangelishen Gemeinde müsse in der Gemeinde, nicht in eine hierarchishen Spiße liegen. Das fordere nicht allein der Protestanten, verein. So habe aucch Graf Moltke gefühlt, und es sei nur ret und billig, daß der Minorität, welche evangelishe Christen seien und bleiben wollten, der Schuß des Staates zu theil werde.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Hegel tritt diesen Ausführungen entgegen. Die Ableistung des Gelübdes der Kirchenältesten sei ein innerkirchliche Angelegenheit und widerstrebe der geseßlichen Regelung Auch in der suth i i

elle

erishen Kirhe in Hannover und in Rheinland und Westfalen unterliege die Qualifikation zu den Wahlen nicht der gesezlihen Genehmigung. ,

Präsident, Wirklicher GeheimerRath D. Dr. Barkha usen {ließt sich diesen Ausführungen an. Ueber die Qualifikation der Mitglieder des Kirchenvorstandes und der Synode dürften doch nicht Katholiken und JIsraeliten mitzusprehen haben.

Ober-Bügermeister Struckmann befürchtet, daß an die Stell, des bisherigen unbeanstandeten Gelöbnisses das Apostolikum treten un a das Wahlrecht der liberalen Minorität bes{chränkt werden onnte.

Die Kommission schlägt vor, daß dem Gemeindekirchenrath eine unmittelbare Einwirkung auf die Schule geseßlich nid zustehen soll. Freiherr von Dúrant beantragt, diese V: stimmung zu streichen, also die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Nach der Kirchengemeinde- und Synodalordnung ent scheidet der Gemeindekirhenrath über die Einräumung de Kirchengebäudes zu einzelnen, nicht gottesdienstlichen Hand lungen, welche der Bestimmung des Kirchengebäudes nig widersprechen.

Die Herren Hammer, Dr. Hinschius, StruckÉmann und Zelle wollen diese Angelegenheit als eine vermögens rechtliche geseßlich feststellen.

Weiter beantragen dieselben Herren, den § 4 der General: Synodalordnung, welcher es Königlicher Verordnung vor: behält, die Aussonderung der Residenzstadt Berlin aus dem Synodalverbande der Provinz Brandenburg zu bestimmen, unter geseßlichen Schuß zu stellen.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Hegel hält diefen Antrag für üverflüfsig. Die Bildung einer Synode Berlin werde ohnehin nicht anders als durch ein besonderes Staatsgeseß zu regeln sein.

Sodann wollen die Antragsteller das Recht der Staatz: regierung, an den Sißzungen der General-Synode theilzunehmen, geseßlich binden.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ein Fall, wie er hier vorausgeseßt wird, kann meines Erachtens garnicht eintreten. (Sehr richtig!) Wenn wirklich einmal in der General-Synode der Antrag gestellt würde: der Kultus-Minister ist nicht mehr befugt, hier zu erscheinen und das Wort zu ergreifen, so ist dies offener Krieg zwischen der General-Synode und dem Staat; und daß cin folcher Antrag jemals die Zustimmung des Staats Ministeriums finden könne, ist natürlich ausgeschlossen. (Sehr richtig!) Deshalb is auch dieser Paragraph nicht gebunden worden. Die Sache ist so unmögli, daß man es nicht für erforderlich gehalten hat, den Paragraphen zu binden, und das ist der einzige Grund, weshalb wir ihn niht haben binden wollen, und deshalb haben wir nicht weiter gehen wollen als die General-Synóde. Im übrigen wär materiell nichts dagegen zu erinnern gewesen.

Unter Annahme des Antrags Dúrant, dagegen unter Ablehnung sämmtlicher anderen Anträge wid 8 1 in der Fassung der Kommission genehmigt.

S 2 lautet:

Bevor ein von einer Provinzial-Synode oder von der General Synode beschlossenes Geseh dem Könige zur Sanktion vorgele! wird, ist die Erklärung des Staats-Ministeriums darüber herbe zuführen, ob gegen den Erlaß desselben von Staatswegen etwas zl erinnern sei.

Die Kommission hat diesen Paragraphen unverändert gelassen.

Der Paragraph wird angenommen.

Dasselbe geschieht in Bezug auf § 3 der Regierungs vorlage, nah welchem der Saß von 4 Proz. der Gesammb summe der “Klassen- und Einkommensteuer auf 6 Proz. de T aa der Staatseinkommensteuer für die Evange lischen erhöht werden darf. |

Ein Antrag des Bürgermeisters Hammer, die Eil künfte aus einer solchen Erhöhung zur Unterstüßung noth leidender evangelisher Gemeinden zu verwenden, wird ab- gelehnt.

Der Rest des Gesehes wird ohne Debatte genchmigt.

Der Präsident shlägt vor, vie wiederholte Schlu berathung nicht erst nah Ostern, sondern shon am A vorzunehmen, damit das Abgeordnetenhaus die Vorlag \{chleunigst erledigen könne.

Ober - Bürgermeister Bender bleibt bei seinem früher au gesprochenen Wunsch. Es sei unerhört, daß man über ein so wichtige Gesetz so kurzer Hand hinweggehe. Kein einziges Mitglicd habe det 30 Seiten langen Kommissionsberiht durcharbeiten können, und 0 der Debatte hätten sich eigentlich nur Kommissionsmitglieder betheiligt

Der Präsident erwidert, daß der Kommissionsbericht {01 am Montag Abend zur Vertheilung gelangt sei (Widerspruch); aller dings hätten die Herren, welhe in ihre Heimath gereist seien, den Bericht nicht nachgeschickt erhalten. Dies pflege nur auf Wun| zu geschehen. j

Graf von Schlieben konstatiert, daß er den Bericht {on am Dienstag früh 7 Uhr in Dresden erhälten habe.

Ober-Bürgermeister Be nder zieht nunmehr seinen Antra auf wiederholte Schlußberathung zurück, worauf der Referetl, Minister des Königlichen Hauses von Wedel beantragl, dit Schlußabstimmung sofort vorzunehmen.

Prinz Carolath erblickt hierin Minorität, da viele Mitglieder der Opposition bereits den Saal vel lassen hätten. O

Die Vorlage wird hierauf im ganzen definitiv al

genommen. , Schluß gegen 51/4 Uhr. Nächste Sizung unbestimmk.

eine Vergewaltigung det

Dweite WVeilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 16. März

1894.

165.

Deutsches Reich. Ble ungen, welche an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg

im Sommer-Semester 1894 (16. April bis zum 11. August 1894) gchalten werden.

Evangelisch-theologishe Fakultät.

Holzmann: Erklärung der Apostelgeshihte. Katechetik. Exegetische Nebungen. Nowack: Geschichte des Volkes Israel. Erklärung der Psalmen. Hebräische Uebungen, Alttestamentliches Seminar. Lobstein : Dogmatik, erster Theil. Systematisches Seminar. Spitta: Leben Jesu. Erklärung der katholischen Briefe. Neutestamentliches Seminar. Homiletisch - liturgisches Seminar. Evangelische Kirhenmusik. Lucius: Dogmengeschichte. Kirchenhistorisches Seminar. Budde: Erklärung des Buches Hiob. Poetische Stücke aus den historishen Büchern. Smend: Citurgik. Homiletishes Proseminar. Homiletis - liturgisches Seminar. Katechetishes Seminar. Ficker: Kirchengeschichte, zweiter Theil. Kirchenbau und Kircheneinrihtung. Kirchen- historisches Repetitorium. E. Mayer: Symbolik.

Nechts- und staatswissenschaftlihe Fakultät.

Koeppen: Institutionen und Geschihte des Römischen Privat- rechts. Römisches Erbrecht als Theil der Pandekten. Laband: Deutsches Privatrecht mit Einschluß des Lehnrehts. Deutsches Reichs- und Landesstaatsreht. Handelsrehts-Praktikum. Bremer: Französishes Zivilreht. Geschichte des französischen Rechts in Deutschland. Schulße: Völkerrecht. Konkurs-Recht und - Verfahren. Zivilprozeß-Praktikum. Merkel: Strasprozeß. Rechtéphilosophie. Strafrehts-Praktikum. Knapp: Ueber Kolonien. Ueber Sozialismus. Nationalökonomishe und statistishe Uebungen (gemeinsam mit Sartorius Freiherrn von Walters- hausen). Lenel: Pandekten außer Erbrecht. Praktische Pan- dektenübungen für Anfänger. Otto Mayer: Deutsches Verwaltungs8- recht. Verwaltungsorganisation. Sickel: Kirchenreht. Deutsche Rechtsgeschichte. Geschichte der deutshen Rehtsquellen. Sartorius Freiherr von Waltershausen: Allgemeine Volkswirthschafts- lehre. Geld und Kredit. Nationalökonomishe und statistische Uebungen (aemeinsam mit Knapp). Zimmermann: Geschichte des römischen Zipilprozesses. Obligationenreht (Konversatorium). Erbreht (Konversatorium). Pandekten-Praktikum. Exegetische Uebungen im corpus juris. von Hippel: Zivilprozeß. Straf- recht. Gefängnißwesen. von Mayr: Finanzwissenshaft. Finanzwissenschaftlihe Uebungen. Ney: Forstpolitik, 11. Theil. MWaldbau, 11. Theil.

Medizinishe Fakultät.

Hoppe-Seyler : Stoffroehsel und Ernährung. Ueber Gährungen. Praftisch-medizinish-chemischer Kursus. Arbeiten im physiologisch- chemishen Laboratorium. Hygiene. Lücke: Chirurgischer Opera- tionskursus im Verein mit F. Fischer. Chirurgishe Klinik und Poliklinik. von Recklinghausen: Spezielle pathologishe Anatomie. Pathologis - anatomishe Demonstrationen mit Sektionsübungen. Mifkroskopischer Kursus der pathologischen Histologie nebst Arbeiten im Laboratorium. Golß: Erxperimental-Physiologte, erster Haupt- theil. Uebungen im physiologischen Laboratorium in Gemeinschaft mit Ewald. Schmiedeberg: Torikologie in Bezug auf Hygiene und forensische Praxis. Ueber den Nachweis von giftigen und \chädlihen Substanzen für hygienishe und gerichtliche Zwede. Arbeiten im pharmakologishen Laboratorium. Aubenas: Opérations obstétricales. Maladies puer- pérales, Laqueur: Kursus der Augenoperationen. Klinik der Augeukrankheiten. Kursus der Ophthalmoskopie. W. A. Freund: Frauenkrankheiten. Geburtshilflih-gynäkologishe Klinik. Krankheiten des Uterus. Schwalbe: Topographische Anatomie des Beckens. Anatomie 11. Theil. Anatomisches Laboratorim im Verein mit Mehnert. Mikroskopisher Kursus für Anfänger im Verein mit Pfitzner. Naunyn: Ausgewählte Stoffwechselkrank- heiten (Diabetes 2c.). Medizinishe Klinik, Fürstner: Psychiatrische Klinik. Allgemeine und spezielle Pathologie der Psychosen. Kohts: Klinik der Kinderkrankheiten. Medizinische Poliklinik. Impfkursus. Kuhn: Klinik der Ohrenkrankheiten. E. Fischer: Allgemeine Chirurgie. Stilling: Kursus der Ophthalmoskopie. A U DeL VUgenoPerationen. Wolff: Klinik für Syphilis und Hautkrankheiten. Pathologie und Therapie der venerishen Krankheiten. Ewald: Physiologie der Blutbewoegung. Prafktish-physiologisher Kursus mit Ausschluß des chemischen Theils. ÜPebungen im physiologischen Laboratorium in Gemeinschaft mit Golz. Ledderhose: Frakturen und Luxationen mit Verband- kursus. Ulrich : Kursus der Ophthalmoskopie. Pfißner: Spinal- nerven. Topographishe Anatomie. Mikroskopischer Kursus im Verein mit Schwalbe. Osteologie und Syndesmologie. Histo- logie. Minkowski: Spezielle Pathologie und Therapie. Kli- nische Propädeutik. Kursus der Perkussion und Auskultation. Bayer: Physiologie und Pathologie des Wochenbettes. Kursus der gynäkologischen Dperationen mit Uebungen am Phantom. F. Fischer: Chirurgische Diagnostik mit Demonstrationen. Chirurgischer Ope- rations-Kursus im Verein mit Lücke. Cahn: Laryngoskopischer Kursus. Allgemeine Therapie. Jessen: Poliklinik für Zahn- krankheiten. Zahntehnischer Kursus. E Praktikum für Mediziner. Kursus im Füllen der Zähne. H. Freund: Kursus der gynäkologishen Untersuchungen. Beziehungen der Frauenkrankheiten zu den Geshlechtsfunktionen. Hoche: Kursus der Clektrodiagnostik und Elektrotherapie. Levy : Pathologie und Therapie der ÎFnfektionskrankheiten mit bakteriologischen Demonstra- tionen, Batkteriologischer Kursus. Trinkwasser. Jacobi, Arzneiverordnungslehre mit Demonstrationen. Mehnert: Ana- tomie des Kopfes für Studierende der Zahnheilkunde. Ent- widelungsgeschichte der Wirbelthiere. Anatomisches Laboratorium im Verein mit Schwalbe. Anatomie am Lebenden. Schmidt:

athologie der Hirn- und Geschlehtsorgane. Ueber Geshwülste. y eintraud: Kursus der klinish-chemischen Diagnostik. Krankheiten Fe Blutes. Klemperer: Spezielle Pathologie und Therapie der rehlkopfsfrankheiten. Die Krankheiten der Lunge. O Philosophische Fakultät. j ‘Di Michaelis : Einleitung in die Archäologie. Argonautensage in DÎtung und Kunst. Archäologishe Uebungen. Nöldeke: Hariri's Qurra. Hariri?s Makamen. Josua Stylites. Mandâisch. Gahname. Gerland: Geographie Europas. Völker der Erde. ceoraphisches Seminar. Hübshmann: Sanskrit -Grammatik mit \terpretationsübungen. Ärmenishe Grammatik und Texte. it ishe Grammatik, 11, Theil. Martin: Deutsche Metrik und alher von der Vogelweide. Heliand und Otfried's Evangelien- Erflärun Anleitung zur elsässishen Dialektforshung. Gröber: Semi 9 Provencalisher Texte. Altitalienische Uebungen m areminar für romanishe Sprachkunde. Windelband : Geschichte der s ble mittelalterlihen Philosophie. Einleitung in die Philo- Satyrdrar Im Seminar: Hegel’s Phaenomenologie. Keibel : Ktesipho ma und CEuripides flops. Aischines? Rede gegen iegler: L Xenophon's, Vom Staat der Athener. nterfudh ogik. Allgemeine Püdagogit Im Seminar: Hume's A ung über den menshlihen Verstand. Varrentrapp:

Preußische Geschichte. Uebungen im Seminar für neuere Ge- schichte. Breßlau: Deutsche Verfassungsgeschichte von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des alten Reichs (1806). Historische Uebungen im Seminar für Geschihte des Mittelalters. Neumann: Römische Staatsverfassung und Staatsverwaltung. Historishe Uebungen auf dem Gebiete der römischen Geschichte, im Institut für Alterthumswissenshaft. Dehio: Geschichte des alt- christlichen, byzantinischen, romanishen und gothischen Baustils. Geschichte der deutshen Malerei im 19. Jahrhundert. Kunst- geschihtlihe Uebungen. Brandl: Einführung ins Mittelenglische und Interpretation Chaucer's. Englisches Seminar: Shakespeare's Richard T1. Neibenstein: Römische Religion und Kult. Grklärung der Gedichte Tibull'ss. Tacitus' Agricola. Guting: Arabische Kalligraphie. Wiegand: * Mittelalterliche Chronologie. Paläographishe Uebungen. FJacobs- thal: Geschichte der Musik vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. Uebungen in der musikalischen Komposition, in zwei Abtheilungen, für Anfänger und Geübtere. Leitung des akademishen Gesangvereins. Henning: Deutsche Privatalterthümer. Die deutsche Dichtung von 1806 bis 1832. Leumann: Sanskrit, zweiter Kursus, Grklä- rung leihterer Texte. Pali-Grammatik und Einführung in die süd-buddhistische Literatur. Rig-Veda, Interpretation. Kalidasa?s Meghaduta. Keil: Griechische Dialekte. [Aristoteles] Oekonomik, Buch IT (im Institut für Alterthumswissenschaft). Weh: Ge- schichte des Romans bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Aus- gewählte Abschnitte der Poetik. Aesthetische Uebungen. Joseph: Mepetitorium der deutshen Grammatik. Erklärung der Sciller'schen Abhandlung über naive und sentimentalische Dichtung. Thraemer : Homerische Hymnen. Topographie von Olympia. Numismatische Uebungen. Hensel : Von Kant bis Hegel. Hergesell : Geogravhische Messungen und Ortébestimmungen. Horn : Ausgewählte Kapitel aus der vergleihenden Grammatik der indogermanischen Sprachen. Türkische Grammatik. Leitschuh: Geschihte der niederländischen

Malerei im 16. und 17. Jahrhundert. Die französische Kunst im

17. Jahrhundert. Kunstgeschichtlihe Uebungen. Saur : Ge- schichte des Papstthums im Mittelalter. Historishe Uebungen für Anfänger. Schneegans: Die italienischen Lyriker seit Petrarca. Italienische Uebungen im Anschluß an Silvio Pellico, Le mie pri- gioni. Lektüre und Erklärung altfranzösisher Texte. Heinze: Terenz? Andria. Stilistishe Uebungen. Schwally: Hamäsa des Abu Tammäm. Sabäishe Sprachdenkmäler. Arabisch, erster Kursus. Noehrig: Moderne Syntax, nebst Mithridate, Légataire. Literaturgeschichte. Interpretation des Briefwechsels zwischen Schiller und Goethe.. Uebungen im Ueberseßen, Stil und Konver- sation. Miller: Swist and his friends. Praftishe Grammatik. s oan von England. Ueberseßzung von Börne, Vermischte AusaBe.

Mathematische und naturwissenshaftliche Fakultät.

_ Christoffel: Theorie der Binärformen. Ueber lineare gewöhnliche Differentialgleihungen. Benecke: Geologie. Geologische und paläontologishe Uebungen. Geologisches Kolloquium. RMeye: Einleitung in die \synthetishe Geometrie. Theorie der Kräfte, die nach Newton’s Geseß wirken (Potentialtheorie). Uebungen im mathematischen Seminar. Fittig: Allgemeine Crperimentalchemie, organisher Theil. Chemische Uebungen und Untersuchungen im Laboratorium, unter Mitwirkung von Nose. Bücking: Einleitung in die Petrographie. Uebungen im Bestimmen von Mineralien und Gesteinen, unter Mitwirkung von - Link. Arbeiten im mineralogischen und petrographischen Institut. Mineralogische und petrographishe Crkursionen. Goette: Zoologie (Uebersicht über das Gesammtgebiet). Zoologishe Uebungen. Leitung von Arbeiten Geübterer im zoologischen Institut. Beer: Sphärische und praktishe Astronomie. Erläuterungen und Anlei- tung zum Gebrauch der Sternverzeichnisse. Praktische Uebungen auf der Sternwarte. Graf zu Solms-Laubach: Grundzüge der ge- sammten Botanik. Demonstrationen im Botanischen Garten. Anleitung zu mikroskopishen Untersuhungen für Anfänger, unter Mit- wirkung von Jost. Anleitung zu botanischen Untersuchungen für Vorgeschrittenere. Kohlrausch : Experimentalphysik, zweiter Theil (Elektrizität und Licht). Physikalishe Uebungen, unter Mitwirkung von Heydweiller. Wissenschaftlihe physikalishe Arbeiten. Physikalisches Kolloquium. Schär: Pharmazeutishe Chemie. Ausgewählte Arzneistofe der nord- und südamerikanischen Pharmazie. Die pharmazeutisch wichtigsten Fette und MWachsarten. Uebungen und Untersuchungen im Laboratorium des pharmazeutischen Instituts. Pharmakognostishes Praktikum. Rose: Chemishe Technologie der leihten Metalle. Analytische Chemie. Chemische Uebungen und Untersuchungen im Laboratorium mit Fittig. Roth: Elemente der Differential- und Integralrechnung. AÄnalytishe Geometrie der Ebene. Auf- gaben über Marima und Minima (Variationsrehnung). Cohn: Mechanik. Mathematishe Einleitung zur Elektrizitätslchre. Krazer: Algebraishe Analysis (Komplexe Zahlen, algebraische Gleichungen). Bestimmte Integrale. Analytische Geometrie des Naumes. Syphärische Trigonometrie. Döderlein: Bau und Lebensweise der wichtigsten einheimishen Insekten. Fossile Fische. Boologische Exkursionen, verbunden mit Bestimmungsübungen. Link: Krystallographie. Krystallographishes Praktikum für Anfänger. Meteoriten. Uebungen im Bestimmen von Mine- ralien und Gesteinen mit Büking. Wislicenus: Uebungen im Zahlenrehnen in seiner Anwendung bei naturwissenshaftlichen Auf- gaben. Geschichtlihe Einleitung in die Astronomie. Kobold: Üeber die Vorübergänge der Planeten vor der Sonnenscheibe. Praktische Uebungen zur Theorie der Finsternisse. Maurer: Analytishe Theorie der projektivishen Geometrie. Jost: Die Be- wegungsersheinungen im Pflanzenreih. Anleitung zur mikroskopischen n der Nahrungs- und Genußmittel. Anleitung zu mikroskopishen Untersuhungen für Anfänger mit Graf zu Solms- Laubah. von Wagner: Die thierischen Parasiten des Menschen mit besonderer Berücksichtigung der medizinisch wihtigen. Heyd- weiller: Theorie und Anwendung der Wechselströme. Physikalische Vebungen mit Kohlrausch. Erlenmeyer: Ueber die wichtigsten \synthetishen Methoden der organishen Chemie. Chemisches Kolloquium. Tornquist: Geologie des südwestlichen Deutschlands und der angrenzenden Gebiete. Die fossilen Kephalopoden mit besonderer Berücksichtigung ihrer gegenseitigen Verwandtschaft.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 37. Sißung vom 15. März 1894.

Der Sißung wohnen der Finanz - Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen bei.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des ga tae Ls und die Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nah der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow. E A A

Die Budgetkommission beantragt die unveränderte Bewilligung der Vorlage und die Annahme folgender Nes E

je Regierung zu ersuhen, eine Aenderung des bisheri Verfahrens bei der L der Betheiligten e B “s oggen bei dem Ausbau von Nebenbahnen in Erwägung zu ziehen.

Die neuen Linien Gerdauen—Angerburg und Zinten— Rothfließ werden ohne Debatte bewilligt.

Bei der Linie Glaz—Seitenberg wünsht Abg. Hart- mann (Zentr.) die Errichtung einer Haltestelle in Labitsch.

__ Die Linie wird bewilligt, ebenso die Linie Beeskow— E ei der Linie Templin—Prenzlau fragt __ Abg. vo n Buch (kons.) an, ob diet Linie so geführt werden solle, daß später ein Anshluß nah Strasburg zum Aufschluß der Uckermark möglich bleibe.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Die Anfrage des Herrn Abg. von Buch kann ich mit Ja be- antworten.

Die Linie wird bewilligt, ebenso die Linie Probstzella— Woallendorf.

Bei der Linie Pattburg—Tingleff—Sonderburg wünscht

Abg. Lassen (b. k. F.) einen Theil dieser Linie südlicher zu legen, als die beabsichtigte Trace vorsehe.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Die Staatsregierung ha! die in der Vorlage näher beshriebenen Trace um deswillen gewählt, weil sie geglaubt hat, damit den vershiedenartigen Interessen, die hier in Frage kommen, © am besten entsprehen zu können. Die Staatsregierung kann sich aber der Verpflichtung nicht entziehen, daß, wenn ihr jeßt von einer Reihe von Interessenten und auch zum theil von den Lokalbehörden Gründe vorgeführt werden, die dahin gehen, es sei zweckmäßiger, eine etwas südlihere Trace für die Linie nah Tinglett zu wählen, dann diese Gründe wenigstens nochmals zu prüfen, um näher zu ermitteln, welche wirthschaftlihen Folgen eine derartige Linienverlegung haben würde. Selbstredend kann ih heute darüber hier noch kein Urtheil abgeben, - welches Ergebniß diese Prüfung haben wird. Aber der Herr Vor- redner kann sich darauf verlassen, daß diese Prüfung ohne irgend welches Vorurtheil seitens des Ministeriums vorgenomwazen werden wird. __ Die Linie wird bewilligt, ebenso die Linien Schieder— Blomberg, Unna—Camen und Köln—Grevenbroich.

Die Positionen zur Erweiterung des s{hmalspurigen Eisen- bahnneges im oberschlesischen Bergwerks- und Hüttenbezirk und zur Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow werden ohne Debatte bewilligt.

Abg. E (Zentr.) bittet um den Bau einer links- rheinishen Üferbahn Trompet—Cleve.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Soweit ich verstanden habe, handelt es sih um die linksrheinifche Uferbahn von Trompet nah Kleve. (Zustimmung.) Meine Herren, die an mi gestellte Anfrage kann ih dahin beantworten, daß ih die wirthschaftlihe Bedeutung und das Verkehrsbedürfniß für diese Linie anerkenne. Zur Zeit finden Erwägungen und Ermittelungen darüber statt, ob in absehbarer Zeit der Staat in der Lage sein wird, diese Linie seinerseits auszubauen. Sollte diese Frage verneint werden müssen, so. würde ih keinen Anstand nehmen, die Bahn dem Privat- unternehmen zu überlassen. Meine Herren, eine Kleinbahn ist es aber nit, sondern eine Nebenbahn, die unter das Geseß vom 3. November 1838 zu tellen sein würde; denn dieser Bahn fehlen die carakteristischen Eigenschaften, die das Geseß von 1892 für die Klein- bahnen fordert. Sie würde als ein Glied des allgemeinen Eisenbahn- netzes angesehen werden müssen und einen Verkehr an fih ziehen, der weit über die Grenzen der Kleinbahnen hinausgeht.

Der Rest der Vorlage, sowie die von der Budgetkommission beantragte Resolution werden ohne Debatte angenommen.

Die zu der Vorlage eingegangenen Petitionen werden theils dur die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt, theils der Negierung als Material überwiesen.

Es folgt die Berathung von Petitionen.

Eine Petition von Bewohnern verschiedener Ortschaften wegen Errichtung einer Haltestelle der Eisenbahn in Ahrenviöl feld wird der Regierung zur Berücksihtigung überwiesen.

Der Regierungs - Baumeister Schulße zu Hannover petitioniert um Abänderung des Geseßes über die Umzugs- kosten der Staatsbeamten dahin, daß § 3 dieses Geseßes aa auf alle außeretatsmäßigen Beamten der fünften Nangklasse in Anwendung zu bringen sei. (Nach § 3 erhalten nicht etatsmäßig angestellte Beamte bei Verseßungen nur Tage- gelder und Reisekosten: jedoch erhalten Aneforon und Räthe im höheren Staatsdienst dann Umzugskosten, wenn sie vor der Verseßung bereits gegen eine fixierte Remuneration dauernd beschäftigt waren.)

Die Petitionskommission beantragt, die Petition, soweit sie L lets daß den Regierungs-Baumeistern unter gleichen Voraussezungen wie den Assessoren Umzugskosten gewährt werden, der Regierung als Material zur Berücksichtigung zu überweisen. ;

Abg. von Buch (kons.) beantragt, die Worte „zur Berücksich- tigung“ zu streichen, da man eine Petition wohl als Material oder jr erücksihtigung überweisen, aber nit beides zugleich beschließen

nne.

Abg. Nadbyl (Zentr.) spriht sich für den Kommissions-

antrag aus.

Abg. Wallbrecht (nl.): Die berehtigten Klagen der Baubeamten {sind in der Kommission klar dargelegt worden. Ich bitte dringend, den Form onnanras anzunehmen. Die Assessoren bekommen U se kosten, die Baumeister nicht. Wir müssen den Wünschen der Regie- „Als Material *

rungs-Baumeister gerecht werden. Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.):

und „zur Berücksichtigung“ überweisen sind ganz verschiedene E

Das Material foll von der Regierung benußt werden; zur Berück-

sichtigung heißt: wir wünschen die Petition so und so behandelt

zu seben. Beide Dinge sind hier verweselt. wundere mich, daß

die Kommission zu solchem Antrag gekommen ist. „. Gu 6