1894 / 68 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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lder nah Maßgabe dieser Vorschriften angeordnet habe. Abgelehnt wurden ferner verschiedene Anträge, nah welchen dem Jnhaber der elterlihen Gewalt, wenigstens nah dem Tode seines Ehegatten, die Verpflichtung auferlegt werden sollte, ein Verzeichniß über das Kindesvermögen aufzunehmen und dem Vormundschaftsgericht ein- zureichen. , : :

Die 88 1504 bis 1506 (elterliche Maia : An- \spruch auf Herausgabe des Kindes) hatten bereits in der leßten Sigung ihre Erledigung gefunden. Gegen den sachlichen C der Vorschrift des § 15607 über das Erforderniß der

nehmigung des Vormundschaftsgerichts zu dem Antrage auf Entlassung des Kindes aus dem Staatsverbande erhob sih fein Widerspruch. Die Berathung des S 1508, nah welchem die religiöse ees des Kindes sich nah den Landesgesezgen bestimmen soll, wurde einstweilen ausgescßt. Der Z 1509, welher das Recht und die Pflicht des Jnhabers der elterlihen Gewalt, für die eon einer verheiratheten Tochter zu sorgen, auf die Vertretung derselben in den ihre Person betreffenden An- gelegenheiten eschränkt, gange nah dem Entwurfe zur An- nahme, ebenso die Vorschrift des § 1510 - über die Aus- schließung der elterlihen Vermögensverwaltung durch Anordnung cines Dritten hinsichtlih des von ihm dem Kinde durch Verfügung von Todeswegen oder unter Lebenden zugewendeten Vermögens. \ i i

Die §8 1511 bis 1515 s{hränken die elterlihe Ver mögensverwaltung dadur ein, daß ste die Vornahme gewisser Nechtsgeschäfte und Rechtshandlungen an die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts knüpfen. Von einer Seite war bean- tragt, auch zu cinem Erbauseinanderseßungs-Ver- trage (vergl. § 1674 Nr. 4), von anderer Seite, auch zu einem Vergleiche oder Schiedsvertrage, sofern nicht der Gegenstand des Streits oder der Ungewißheit |{chäßgbar if und den Werth von dreihundert Mark niht übersteigt (vgl. S 1674 Nr. 8), die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zu erfordern. Die Mehrheit entschied sih jedoch unter Ablehnung der Anträge für die unveränderte Annahme des Entwurfs. Der 8 1513 giebt dem Vormundschaftsgericht die Befugniß, dem Inhaber der elterlichen Gewalt zur Vornahme der im § 1511 Abi. 1 Nr. 5, 6, 7 bezeichneten Rechtsgeschäfte nach Maßgabe des § 1675 ‘eine allgemeine Erm ächtigung zu ertheilen. Der Anregung, diese Bestimmung durch die Vorschrift zu er feben, daß eine solche allgemeine Ermächtigung zur Vornahme der sämmtlichen im § 1511 bezeichneten Nechtsgeschäfte crtheilt werden könne, wurde keine Folge gegeben. | A

Einc Ergänzung crfuhr der Entwurf dur die Vorschrift, daß, wenn der Jnhaber der elterlichen Gewalt mit Mitteln des feiner Verwaltung unterworfenen Vermögens des Kindes be weglihe Sachen, einschließlih der Jnhäberpapicre und der mit cinem Blanko-Jndofsamente versehenen Orderpapiere, oder cin Recht an solchen Sachen oder ein anderes Recht, zu dessen Uebertragung der Abtretungsvertrag genügt, erwirbt, das Eigenthum an den Sachen oder das sonstige Necht im Zeit- punkte des Erwerbes auf das Kind übertragen wird es sei denn, daß der Jnhaber der elterlihen Gewalt den Erwerb nicht für Rechnung des Kindes hat machen wollen

Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über die elterlihe Nußnießung (88 1516 bis 1537) zu. Die Vorschriften der §8 1516 bis 1519 über das der elterlichen Nuynießung entzogene Vermögen des Kindes (freies Ver- mögen) wurden nicht beanstandet. Abgelehnt wurde ein An- trag, dem § 1518, wona der Erwerb des Kindes dur feine Arbeit freies Vermögen ist, die Vorschrift hinzuzufügen, daß dem Kinde nah Vollendung des jehzehnten Lebensjahres auf sein Verlangen cin angemessener Theil seines Arbeitserwcrbs zur freien Verfügung zu überlaffen sei, und daß dic Bestim mung des dem Kinde zu überlassenden Betrags erforderlichen Falls durch das Vormundschaftsgericht zu erfolgen hade.

Die 88 1520 bis 15355 enthalten nähere Bestimmungen über den rehtlihen Charakter und den Fnhalt der elterlihen Nußnießung. Der Entwurf hat diese Nuÿ- nießung grundsäßlih als cin dinglihes Recht in der Form des sachenrechtlihen Nießbrauchs gestaltet. Statt dessen wurde beschlossen, sie als ein unmittelbar aus dem Familienverhält- nisse fließendes Nechi zu behandeln und demgemäß die auf der Grundlage des sachenrehtlihen Nießbrauchs beruhenden Vor- schriften der 88 1520 bis 1526 durch folgende Bestimmungen zu erseßen: Der Jnhaber der elterlichen Gewalt erwirbt die Nutzungen des jeiner Nußnießzung unterliegenden Vermögens in derselben Weise und in demselben Umfange wie ein Nicß- braucher. Er darf verbrauhbare Sachen, die zu diesem Ver- mögen gehören, für sih verbrauchen oder für sih veräußern : er hat zedoh deren Werth zu erseßen. Der Ersaß is erst nach der Beendigung der Nußnießung zu leisten, es sci denn, daß die ordnungsmäßige Verwaltung des Kindesvermögens eine frühere Ersazleistung erfordert. Das zum Kindesver- mögen gehörende Geld darf der Jnhaber der elterlichen Gewalt nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für sich verwenden. f E E

Die besonderen Vorschriften des Z 1527 über die Nug nicßung an einem zu dem Kindesvermögen ge- hörenden Erwerbsgeschäfte gelangten, unter Streichung des Abs. 2, sahlich nah dem Entwurf zur Annahme. :

Auch die Vorschriften der §8 1528 bis 1530 über die Stellung der Gläubiger des Kindes gegenüber dem nichtfreien Kindesvermögen, über den Einfluß der elterlichen Nußnießung auf die Unterhaltspfliht des Kindes Dritten gegenüber und über die Ausgleihung zwischen dem freien und dem nichtfreien Kindesvermögen wurden sachlich im wesentlichen genehmigt; ebenso die Vor- \hriften des § 1531 über die Lasten der elterlichen Nußnießung. Einvernehmen bestand jedo, die im § 1531 Abs. 2 vorgeschene Beschränkung in Uebereinstimmung mit dem bei dem geseßlichen chelihen Güterrehte zu dem Z 1297 gefaßten Beschlusse zu streichen, dagegen dem F 1531 Abs. 1 die Bestimmung hinzuzufügen, daß, joweit nah diesen Vor- s der Jnhaber der elterlihen Gewalt dem Kinde gegen- über verpflichtet ist, die auf dem nihtfreien Vermögen ruhenden Lasten zu tragen, er neben dem Kinde dessen Gläubigern als Gesammtschuldner haftet. ' /

Die Vorschriften der §8 1532, 1533 über die besondere Gestaltung der elterlihen Nußnießung, wenn dem Inhaber der elterlihen Gewalt die Verwaltung des der Nuß- saglic unterworfenen Vermögens nicht zusteht, erfuhren

mundschaftsgeriht aus besonderen Gründen die vord Y der Ge

sahlih keine Anfechtung ; vorbehalten blieb jedo, den § 1532 Abs. 2 und den § 1633 Abs. 2 j streichen, falls zu den S8 16546, 1554 beschlossen werden J te, daß die elterlihe Nuß- nießung wegfalle, wenn die elterlihe Gewalt durch das Vor-

oder wenn fie ruhe.

undschaftsgericht Marg 1535, wonach

Bestimmungen der Se Recis Reis und unpfändbar ist und die Pfändung rund der Nußnießung erworbenen Früchte ge- wissen Beschränkungen unterliegt, gelangten sach- ntwurfe zur Annahme; foweit sie 0 Ll ie Zivil- Im wesentilihen wurden

entzogen sei Le N die Nutznießung

lih nah dem : auf die Pfändbarkeit beziehen, follen rozeßordnung eingestellt werden. e ] : erner die Vorschriften der §8 1536, 1537 über die Beendi- der Nugznießung durh Heirath des Kindes und durch Verzicht des Jnhabers der elterlihen Gewalt gebilligt. 8 1538 bis 1543 soll der Mutter, wenn ihe Gewalt zusteht, in gewissen Fällen von dem Vormundschaftsgeriht ein Beistand bestellt werden, der innerhalb des ihm zugewiesenen Wirkungskreises die Mutter bei der Ausübung der elterlihen Gewalt zu unterstüßen und zu überwnchen, auch bei wichtigeren Rechtsgeschäften der mitzuwirken hat. (8 1538 Abs.

Nach den 8 hr die elter

dem Entwurfe Nr. 3) der Mutter von Amtswegen nur dann ein Beistand bestellt werden kann, Vormundschaftsgeriht wegen des Umfanges sonderen Schwierigkeiten der Vermögensverwaltung oder nach Maßgabe der §8 1546, 1547 die Bestellung im Jnteresse des Kindes für nöthig erachtet, entschied sih die Mehrheit dafür, das Recht des Vormundschaftsgerichts, der C Beistand zu bestellen, auh auf andere Fälle auszudehnen, in denen die Bestellung eines Beistandes aus besonderen Gründen durch das Jnteresse des Kindes gefordert werde. Im übrigen wurden die §8 1538 bis 1543 sahlich mit dem genehmigt,

Während nah

Vermögensverwaltung : ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen unter Verzeichniß

Vormundschaftsgeriht einzureichen Eine weitere Ergänzung erfuhr der Entwurf durch d stimmung, daß auf Antrag der Mutter das L \chaftsgericht

Zuziehung Beistandes

Vermögensver- waltung übertragen kann und daß alsdann der Beistand insoweit die Stellung eines Pflegers hat ; die Uebertragung der Vermögensverwaltung auf den Beistand soll von Vormundschaftsgeriht mit Zustimmung der Mutter wieder aufgehoben werden können.

f Fortseßung der Berathung des Familienrehts wurde 2. April d. J. vertagt.

Beistande

sodann bis zum

as Zentral - des Kricgs-Mi Kabinets - Ordre versuchsw _u! dem 8. März ts - Ordre Seiner Majestät als endgültige Einrichtung bestätigt worden.

Der Kriegs-Minister hat die Armee hiervon unter dem 16. März in Kenntniß gescßt mit dem Hinzufügen, daß die Geschäftseinthcilung gende ist:

Zentrale Departement. des Kriegs-Ministeriums und Mobilmachun Offizier-Darlehnskafsen. Df und Beamten, fc

Departement

Personalangelegenheiten der Offiziere z8angelegenheiten de8felben.

ieren, Sanitäts-Offizicren elben nicht der preußischen Armee angehören, zu Dienstleistungen, Uebungen, Besichtigungen 2., bisher bei dem All-

» 5 Botpara. Na r+5 » Y «po. Mp) Dass gemeinen Kriegs-Decvartement (Armee-Abtheilung). Krieg

J e C Zulassung von D}

Minifterial-

Druckvorschriften- Militär-Statistik, Militär-Literat

iegs-Departement (Kavalleric-L der Bursche: Offiziere des Kriegs-

P / F T4597 e r? 0 C7 | 715 porsriftenverwaltung.

Und Bibliothbekkoftenfon OB

Justitiäre. t tertumns, foweit fie Necht8angelegenhciten betreffen, bz. die Angelegenheiten des öffentlitzen Ne tigen Privatrehts, der freiwilligen Gerichtsbarteit, Defek ution Kompetenzkonflikte, Vermögens

von Rechtsgutachten

onsangelegenheiten ,

Mit Genchmigung Seiner Majestät des Kaisers ist behufs der Verwaltung des | afrikanishen Schußtzgebiets der zur Dienstleistung beim fommandierte Major Leutwein Infanterie-Regiment Graf Kirchbach (Nr. 46) bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte cincs Landeshauptmanns beauftragt worden.

Der bisher mit der Stellvertretung de j betraute Major von François, à la suite des Grenadier- Regiments König Friedrih Wilhelm IV., behält die felbst ständige Befehlsführung über die Schußtruppe mit der Maß- gabe, daß er den Reguisitionen des Landeshauptmanns, foweit als militärisch möglih, nachzukommen verpflichtet ift.

anderweiter Organisation südwest-

Auswärtigen

andeshauptmanns

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlih bayerische Ministerial-Rath Geiger ist von hier abgereist.

Danzig, 20. März. Der Reichskanzler : Caprivi, der Staatssekretär des Reichsamts des Znnern Dr. von Boetticher, der Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen, der bayerische Gesandte Graf von Lerchenfeld- Köfering und der Major Ebmeyer, Adjutant des Reichs- kanzlers, trafen gestern um 5 Uhr 24 Minuten Nachmittags hier ein und wurden am Bahnhof von dem Ober-Präfidenten, Staats-MinisterDr.vonG oßler, dem Ober-Bürgermeister, dem stellvertretenden Stadtverordneten-Vorsteher und dem Polizei- Direktor empfangen und von dem zahlreich anwesenden Publikum mit lebhaften Hochrufen begrüßt. Um 7 Uhr begann im Artushof ein von der Kaufmannschaft zu Ehren des Reichskanzlers und seiner Begleiter veranstaltetes zahlrei besuhtes Souper, wobei unter Fadckelbeleuchtung außerhalb des Der Ober-Vorsteher der Kaufmannschaft, Geheime Kommerzien-Rath Damme brate, wie „W. E Jw berichtet, ‘den Toast auf Seine Majestät den Kaiser und sodann in längerer Rede einen solhen auf den Reihs- Mitarbeiter

cine, Militärkapelle Saales konzertierte.

nehmend darauf, daß Graf von Caprivi gerade E vier Jahren das Amt als Reichskanzler angetreten habe, sprah der Redner die Hoffnung aus, daß Graf von Capriyi noch lange dem deutschen Volke zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt und des Gedeihens der östlihen Landestheile im Amte erhalten bleibe und durch die Anerkennung seiner Zeit enossen seine Berufsfreudigkeit erhöht und gestärkt werde. Auf den Vorschlag des stellvertretenden Stadtverordnet en- Vorstehers Steffens wurde folgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser unter lebhaftem Beifall der Ver- sammlung abgesandt: ;

„Die heute zur Feier des Zustandekommens deutf{-russis{hen Handelsvertraas im Artushof versammelten Bürger und Kaufleute Danzigs bringen Eurer Majestät für das segensreiche Werk, von dem sie einen Aufs{chwung des Erwerbslebens ihrer Stadt erhoffen, unter-

thänigsten Dank dar.“

Der Reichskanzler Graf von Caprivi erwiderte auf die Rede des Geheimen Kommerzien-Raths Damme mit Dankeg- worten, indem er den Gemeinsinn der Hansastädte besonders anerkannte. Danzig habe von jeher ein glänzendes Beispiel folhen Gemeinsinns bekundet; es habe in diesem Jahr- hundert s{chwer gelitten, zwei der s{hwersten Ye- lagerungen, welhe die Weltgeschichte kenne, durhgemaht und unter den Veränderungen der Verkehrsverhältnisse ebenfalls bedeutend zu leiden gehabt, habe aber den Gemeinsinn und den Blick auf das Ganze nie verlorén. Wie Danzig, so gebühre allen Hansastädten die Anerkennung, daß während des Zollkrieges niht ein einziger Klageschrei zu Ohren der Regierung gekommen sei, weil man anerkannt hade, daß die Heimsuhung nothwendig sei, um das große Ziel, das jet erreicht. sei, zu erlangen. Der Reichskanzler sprach dic Hoffnung aus, daß dieser Gemeinsinn, die Kraft und der Muth der alten Hansastädte auch in Danzig erhalten bleiben mögen, und brachte dann einen Trinkspruch auf den patriotishen Sinn und das Wohl der Stadt Danzig aus. Weitere Toaste galten dem Staatssekretär Dr. von Boetticher, dem bayerischen Gesandten Grafen von Ler chen- feld-Köfering, dem Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und dem „Norddeutshen Lloyd“. Sie wurden er- widert mit Trinksprüchen auf die Harmonie der Juteressen von Nord und Süd, Ost und West des Vaterlandes und auf das Gedeihen der Danziger Bürgerschaft. Das Fest endete erst gegen Mitternacht, nachdem der Reichskanzler unter stür- mischen Hochrufen die Versammlung verlassen hatte.

Mecklenburg-Schwerin.

Zur Feier des Geburtstags Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs waren gestern in Schwerin, wie die „Meckl. Nachr.“ mittheilen, die Gebäude der Stadt mit Fahnen reih geschmückt. Um 7 Uhr zog eine Reveille, aus- geführt von den Militär-Musikkorps, durh die Straßen, während im Schloßgarten 101 Kanonenschüsse abgegeben wurden. Mittags 12 Uhr fand auf dem Altengarten eine Parade der Garnison statt. General - Lieutenant Graf Finck von Finckenstein brachte Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog cin Hurrah, in das die Truppen, sowie das zahl- reich anwesende Publikum begeistert einstimmten, während im Schloßgarten 21 Kanonenschüsse gelöst wurden. Nachmittags fanden in den Offiziermessen FFestessen statt. Die Feier in den Schulen hatte, da der Geburtstag in die Charwoche fiel, bercits in der vergangenen Woche stattgefunden.

Mecklenburg-Strelitz.

Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin ist gestern von Neustreliß zu längerem Aufenthalt nah Locarno (Kanton Tessin) abgereist.

Sachsen-Altenburg.

Der Landtag genehmigte in seiner Sißung vom 17. d. M cine Vorlage über Bildung von Gemeindeverb änden zum Zweck gemeinsamer Wahrnehmung kommunaler Fnteressen. Ein -Zwang soll nur dann eintreten können, wenn es sih um Einrichtung und Unterhaltung von Verpslegungs|stationen zur Bekämpfung des Bettel- und Vagabundenwesens handelt.

Oesterreich-2Ingarn.

Die Kaiscrin hat dem „W. T. B.“ zufolge wegen im nächsten Monat bei der Erzherzogin Marie Valerie bevor stehenden freudigen Familienerecignijses die geplante Reije nach Korfu aufgegeben. Allerhöchstdieselbe wird noh eine Zeit lang am Kap St. Martin verbleiben und sih sodann nach Schloß Lichtenegg begeben. i |

Die Kronprinzessin-Wittwe Erzherzogin Stephani: ist am Sonntag an Bord der öôfterreihishen Yacht „Triest“ von Algier nah Triest abgereist. :

Wie die heutige „Wiener Zeitung“ meldet, hat der Kaiser die zwishen den Ministerien des Krieges, des Innern und der Finanzen vereinbarten Grundzüge für dic Durchführung der Kasernen-Transaktion in Wien genehmigt. Hiernah- führt der Stadterweiterungsfonds die Transaftion durch, indem er die zum Verkauf be- stimmten Objekte parzelliert, veräußert und Ersaßkajernen c richtet. Das Veräußerungsgeshäft geschieht unter Mitwirkung ‘von Vertretern des Kriegs- und des Finanz-Ministeriums, und es ist zu diesem Zweck eine Transafktionskommission gebildei worden. Vor dem Verkauf der alten Kasernen leiste! der Stadterweiterungsfonds die nöthigen Vorschüsse gegen Vere zinsung. Mit der Herstellung von zwei Kasernen, welche sür die Truppen der Franz-Josephs-Kaserne bestimmt nd, jou bercits in diesem Frühjahr begonnen werden. L

3m éfierteiGli 2s Herrenhause führte gestern gelegentlich einer Petition des Wiener Kirchenbauvereins wege Gewährung von Geldmitteln für Erbauung und Erweiterung der Kirchen im Wiener Stadtgebiet der Kardinal Grusha aué, es handle sih hierbei um Stadtbezirke der Arbeiterbevölkerung, die von überaus regen religiosen Gefühlen beseelt el Man stehe vor einer Zukunft, in welcher die Religion d: Jrreligiosität die Spiye bieten wle. Das Haus beschloß, dic Regierung aufzufordern, thunlichst bald Anträge 1m Sinne der Petenten zu stellen, und nahm sodann das Budgt!- Provisorium und das Gesey über die Wiener Verkehr®- anlagen an. 2

Das ungarische Unterhaus beendete gestern Un® lauten Eljenrufen díe Generaldebatte über die Ehegee?-

vorlage. Großbritauanien unv Frland. i L Jhre Majestät die Kaiserin Friedri hal, oe „W. T. B.“ meldet, gestern die Rückreise von London

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großen Friedenswer? des Handelsvertrags

Deutschland angetreten.

Das Oberhaus hat sih gestern bis zum 26. d. M. vertagt. Im any tr e erwiderte der Parlaments-Sekretär des Auswärtigen Sir E. Grey auf eine Anfrage: der Regierung seien keine bestimmten Meldungen über den englisch-portu- giesis Gen Zusammenstoß am Zambesi zugegangen. Beide Regierungen hätten jedoch Weisungen an die ted unterstellten Organe ergehen lassen, um die Wiederholun eines ähnlichen Ereignisses zu verhindern. England ‘habe au Portugal benachrichtigt, daß es im Prinzip mit der Regelung der Abgrenzung des Manicaplateaus durch ein Schiedsgericht einverstanden sei. Der Chef - Sekretär für Jrland Morl ey erklärte, die Regierung werde E mit der Durchsührung der Wöählerregistrierungs-Bill vorgehen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung beantragte Lord Churchill eine Resolution, worin erklärt wird, daß Lord Rosebery durch seine am Sonnabend in Edinburg ge- haltene Rede, da in Schottland ein Wahlkampf \{chwebe, die Privilegien des Unterhauses verlegt habe. Der hierauf von dem Kanzler der Schaßkammer Sir W. Harcourt beantragte Uebergang zur Tagesordnung wurde. ohne besondere Abstim- mung angenommen. Der Zivil - Lord der Admiralität Robertson kündigte den Beshluß der Regierung an, die 48stündige Arbeitswoche in den Marine - Werkstätten einzu- führen.

Frankreich.

Der gestrigen Sißung des Senats wohnten, wie „W. T. B.“ berichtet, sämmtliche Mi nister bei; die Senatoren waren sehr zahlreih erschienen. Der Minister - Präsident Casimir Périer sehte die für die sofortige Schaffung cines Kolonial-Ministeriums bestehende Dringlichkeit und die daraus sich ergebende Nothwendigkeit, den Senat zusammenzuberufen , auseinander. Nah dem Austausch einiger Bemerkungen und troy des Widerspruhs der Senatoren Aegan und Buffet von der Rechten vertagte der Senat die Sizung, um dem Berichterstatter Zeit zur Ab- fassung scines Berichts über die Vorlage zu gewähren. Nach Wiedereröffnung der Sißung verlas der Senator Labiche den Bericht und sprach sich darin für die Schaffung eines Kolonial-Ministeriums aus. Darauf wurde die Dringlichkeit und die sofortige Diskusston beschlossen. Der Minister- Präsident Casimir P érier antwortete verschiedenen Rednern und verpflichtete sich, den ausgesprochenen Wünschen Rechnung zu tragen. Sodann wurde die Vorlage mit 225 gegen 32 Stimmen angenommen und der Kredit für das neue Ministerium mit 216 gegen 31 Stimmen bewilligt.

Nußland.

Das Plenum des Reichsraths hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg gestern das Projekt der Umwandlung des Domänen-Ministeriums in ein Ministerium des Ackerbaus und der Reichsdomänen an- genommen.

Ftalien.

Das Gerücht, der Pa pst leide an einem Jnfluenza-Anfall, entbehrt dem „W. T. B.“ zufolge der Begründung. Der Papst hat gestern Vormittag die Messe zelebriert und Nachmittags den Kronprinzen von Schweden und Norwegen empfangen.

Sonntag Nacht 111/, Uhr wurde in Lucca in dem Wandelgang des Theaters Pantera eine Blechbüchse ent- det, worin sih eine glimmende Zündschnur befand. Die Zündschnur wurde rechtzeitig ausgelösht. Die Blechbüchse ist zur Untersuhung nah der Artillerie-Direktion in Florenz gebraht worden. 5 Personen wurden als oerdächtig verhaftet.

Niederlande.

_ Der Minister des Auswärtigen van Tienhoven, der, wie gestern gemeldet, seine Entlassung eingereiht hat, wird am 21. d, M. die Geschäfte dem Marine-Minister übergeben, der fie ad interim führen wird.

Velgien.

Da der König Genf verlassen und sich nah Airx-les:bains begeben hatte, erhielt er, wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, die Depesche über die Ministerkrisis in leßterer Stadt. Der König antwortete, er werde heute nah Belgien zurückehren. Da der König vor morgen nit in Brüssel scin kann, so wird die für heute in der Kammer erwartete Erklärung des Kab inetschefs um einen oder zwei Tage verschoben werden.

GriechenlanD.

Die Kammer hat laut Meldung des „W. T. B.“ den Voranschlag für den Staatshaushalt angenommen.

Serbien. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad hat

der Minister des Lee behufs genauer Untersuchung des jüngsten Zwischenfalls an der E A taa O IR renze eine Kommission an Ort und Stelle gesandt.

Das Amtsblatt veröffentliht einen Ukas des Königs, dur welchen der bisherige serbishe General-Konsul in London Jovanowic in Gemäßheit der Bestimmungen des Beamten- Reglements aus dem Staatsdienst entlassen wird.

Die von dem Belgrader Korrespondenten der St. Peters- burger „Nowoje Wremja“ verbreitete Meldung, das König- lihe Palais, die Ministerien und die Nationalbank würden von A Militärabtheilungen und Gen-

t

darmen bewacht, ist unbegründet.

Bulgarien.

Nach dem leßten Bulletin fährt das Befinden der Prin- dessin Marta Louise fort, si zu bessern; die lokale Ent- öUndung nimmt einen befriedigenden, normalen Verla uf. Der Verzog und die Herzogin von Parma, sowie die Prin- essin Clementine von Sachsen-Coburg begeben sih heute nah Wien.

Amerika.

Q, „n London eingetroffenen Meldungen aus Rio de ntirs_ ufolge sind die portugiesishen Schiffe „J indello“/ und „Alfonso Albuquerque“ gestern Nachmittag es Saldanha da Gama und 70 Offizieren unbehelligt in Se,egangen. Admiral Benham ift an Bord des Schiffs „Ban Francisco“ abgereist. i

Asien. da zu Madrid eingetroffenen Meldungen zufolge haben die lind orenen Muhamedaner der Jnsel Mindanao (Phi- A nen) die Spanier bei Pantar angegriffen. 200 Ein- T N sollen in dem Kampf getödtet sein; auf Seiten der wer wurde ein Mann getödtet und mehrere verwundet.

Afrika.

Infolge des Protestes der französishen Regierung gegen die beabsichtigte Konversion der cgzptishen unifizierten Schuld hat dem „W. T. B.“ zufolge die egyptishe Regierung anerkannt, daß das Konversionsprojekt in einer wenig korrekten Fornt vagen worden sei.

Aus Sansibar meldet das „Reuter sche Bureau“, es sei von Mengo die Nachricht eingetroffen, daß Oberst Colville, der gegenwärtige Vertreter der britischen Jnteressen in Uganda, dem mächtigen König von Unyoro Kabba Regga den Krieg erklärt habe. Weitere Einzelheiten lägen noch nit vor.

Kunst und Wissenschaft.

In Düsseldorf ist der „Köln. Ztg." zufolye am Sonntag Abend der Historienmaler Professor Adolp h Schmit-Krolen- burgh S :

Bei der Ausschachtung des „Lindenhotels“ in Dortmund wurde, wie der „N. A. Z.* berichtet wird, am 16. d. M. ein Krug mit Silber - und Goldmünzen aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges ge- funden. Die Münzen sind durchweg Dortmunder Gepräges und unter Kaisèr Ferdinand 111. geschlagen. Die Inschrift der Nüseite lautet : „Moneta nova civitatis imperialis Tremoniensis. Domine da pacem“,

Aus Wien vom gestrigen Tage wird das Ableben des Historienmalers und Professors an der dortigen Akademie Karl von Blaas (geboren 1815 zu Nauders in Tirol) gemeldet. Seine Haupt- werke sind die 42 Wandgemälde und Darstellungen aus der óster- reichischen Geschichte in der Nuhmeshalle des Arsenals in Wien sowie die Fresken in der Kirche von Foth bei Pest. Auch durch eine Reihe großer Oelgemälde, Altartafeln, Historienbilder und Porträts hat sch der Verstorbene einen künstlerishen Ruf erworben. Seine Söhne Eugen und Julius Blaas sind, ersterer als Genremaler, letzterer als Pferdemaler, ebenfalls bereits wohlbefaunt.

Im deutschen Archäologishen Institut zu Rom wurden fürzlich zwei Vorträge über antike Haushaltsgegen- stände gehalten. Professor Man sprach, wie die „Nat. Zig.“ be- richtet, über tragbare Kochöfen, Professor Löw y über die Form des Brots bei den Alten. In allen Mittelmeerländern von Spanien bis Egypten und Syrien hat man Theile eines aus gebranntem Thon gefertigten Geräths gefunden, das nah der großen Zahl der Fragmente (Conze's Katalog ¿ählt ihrer 905 auf) sehr gewöhnlich gewesen sein muß. Wie das einzige vollständige Exemplar in Genf, welches aus (Sorneto (Tarquinii) stammt, deutli zeigt, muß dasselbe zur Aufnahme von Kohlen ge- dient haben. Es ist zylindrisd), oben und unten trichtecförmig fich erweiternd, unten ofen, oben durch ein vertieftes Becken, das durch- [lôchert ist, ges{lossen. Das Becken nahm die glühenden Kohlen auf; dur die Löcher fiel die Asche zu Boden. Drei senkrechte Er- höbhungen auf dem Rande dienten zur Sicherung des aufgestellten Kochgefäßes, welches auf wagerechten Vorsprüngen ruhte, zu denen man Bart, Nase, Hörner oder Scnauze der Menschen- oder Thier- köpfe benußt hatte, mit welchen die Erhöhungen verziert waren. Am häufigsten scheint sich der spißmüßige Kopf Vulkans oder der des Silen nebft einem Phallus zu finden. Auch Masken wilder Männer, gewöhnlich als Cyklopen gedeutet, kommen häufig vor. Die erhaltenen Stüde gehören sämmtlich dem 2. Jahrhundert v. Chr. an, sodaß anzu- nehmen ist, das unentbehrlidße Geräth habe früher und sväter eine umgewandelte Form gehabt. Um den Namen desselben festzustellen, haben Benndorf u. a. vor ihm darauf hingewiesen, daß in dem einst griehishen Orient noch heute das Brod in höchst primitiver Weise als runder Teigfladen auf einer heißen Platte fo wenig durdhgebaden wird, daß ein Geräth dazu vollkommen ausreihend war, weshalb Benn! zAifa/os bezeihnen möhte. Man weist dies j da gerade auf dem z2ßa»os cin feineres Brod gebacken wurde, on die gewöhnlihen Backöfen, wie man sie in Pompeji findet, ein weit vorgeschrittene Bäkerkunst voraussezen. Auch als bloße TÓpauros, d. h. als Kohlenbecken oder ärmpfanne, wie Conze will, kann das Geräth nicht gedient haben, da in diesem Falle die Stützen für ein Kochgeschirr überflüssig gewesen wären. Das von Hesiod bis auf die Byzantiner ziemlich häufige Vor- fommen des Namens 7oroórous (Kesselfuß, Topfständer), in Ver- bindung mit Angaben, welche beweisen, daß man auf demselben Wasser heiß machen konnte, unterstüßt Man's Ansicht, daß vielleicht dieser Name und der latecinishe foculus dem Oefchen zu- tfomme. In Anknüpfung an obige Bemerkung über die Brotform bei den Alten widerlegte Professor Löwy die Benndorf’she Ansicht, daß die alten Griechen dasf\elbe platte, teigartige und aufrollbare Brot gehabt haben, dessen die Türken fich heute bedienen, sowie die Vermuthung, daß derartiges in langen biegsamen Streifen ersheinendes Brot auf einem Vasenbilde zu er- kennen sei, auf welhem Achill nach der Tödtung Hektor's beim Shmause begriffen ist, während der alte Priamus sich ihm naht. Vielmehr zeigen sowohl die in Pompeji verkohlt, aber in der ursprünglichen Form in den Baköfen gefundenen Brote, wie Abbildungen aus früher griehisher Zeit (5. Jahrhundert v. Chr.), daß die antiken Brote rund und hochgewölbt waren.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ru hr sind am 19. d. M. gestellt 11 303, nicht rechtzeitig

gestellt 42 Wagen.

In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 2984, niht recht-

zeitig gestellt keine Wagen.

In der gestrigen ordentlihen Generalversammlung der

N

Königsberger Vereinsbank wurde die Tagesordnung ohne Ein- spruch erledigt; die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsraths wurden einstimmig wiedergewählt.

In der gestrigen Generalversammlung der Schlesischen

Dampfer-Kompagnie wurde die sofort zahlbare Dividende für 1893 auf 2 9/6 festgeseßt.

Aus Gleiwiy wird der „Köln. Ztg." geschrieben: Auf

Königshütte gehen täglih Walzeisenbestellungen aus Nußland cin ; | im gesammten oberschlesishen Fndustriebezirk herrs{cht neues Leben,

Die Generalversammlung der Osnabrücker Bank ge-

nehmigte die Bilanz für 1893 und wählte die ausscheidenden Auf- sihtsrathsmitglieder wieder. Aus dem Reingewinn von 262010 M werden, wie bekannt, 7% Dividende mit 210 000 4 vertheilt und 45 000 M der Spezialreserve überwiesen.

Die gestrige Generalversammlung des Essener Bergwerks-

Vereins „König Wilhelm“ ertheilte dem Aufsichtörath und Vorstand einstimmig Entlastung, genehmigte die vorgeshlagene Ge- D Le R und wählte die ausscheidenden Aufsichtsrathsmitglieder wieder.

Die Generalversammlung der Sächsishen Bank gench-

migte, wie aus Dresden gemeldet wird, den Jahresabschluß und die Vertheilung einer fofort zahlbaren Dividende von 6 %%.

Aus Leipzig wird gemeldet, daß die während der bevor-

stehenden Ostermesse in den Näumen der Leipziger Börsenhalle ab- zuhaltende Garnbörse am Freitag, den 6. April, ihren Anfang nehmen wird.

Zu der Generalverfammlung der Braunschweigischen

Bank hatten 27 Aktionäre 1858 Aktien angemeldet. Dem Antrag der Verwaltung entsprehend wurde die fofort L Dividende auf 49/10 °%/o festgeseßt und der Direktion und dem Aufs

ere Die ausscheidenden Aufsichtsraths-Mitglieder rourden wieder- gewählt.

ufsihtsrath Entlastung

In der Generalversammlung der Aktionäre der Nieder-

\äachsishen Bank ¿zu Bückeburg wurde: die Dividende von 6 9%

= 18 M für jede Aktie genehmigt; die statutenmäßig ausscheidenden Au israth8-Mitglieder me ange Ps Aae 0E E e

Breslau, 19, März (W. T. B) Die Friedenshütte stellt einer Meldung der „Br. Morgz.* zufolge die seit Jahresfrist entlassenen Arb eiter, etwa 1000 an der Zahl, wieder ein.

Magdeburg, 19. März. (W. T. B.) Zugdckerbericht. Kornzucker exkl, von 92%/ —,—, neue 13,80, d uder exftl. 88 °/a Rendement —,—, neue 13,25, Nahprodukte exkl, 75 9% Rende- ment 10,30. Shwächer. Brotraffinade 1. —,—, Brotraffinade 1. —,—, Gem. Raffinade mit Faß 26,25, Gem. Melis 1., mit Faß —,—. Ruhig. Rohzuder. 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 12,8% Gd., 12,874 Br., pr. April 12,774 Gd., 12,821 Br., ver Mai 12,824 Gd., 12,85 Br., pr. Juni 12,85 Gd., 12,90 Br. Still.

Esfen a. d. Ruhr, 19. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht der Kohlenbörse. Absay rege, Preise fest. Nächste Börsenversammlung am 9. April. /

Amsterdam, 19. März. (W. T. B.) Java - Kaffee good

ordinary 512. Bankazinn 45.

Verdingungen im Auslande,

Egypten.

_ 31. März. Verwaltung der Khédivieh Postdampfer, Alexandrien: Lieferung von 2 t lignum vitae, 200 Kupferröhren, 1 t Stabl, 5 & Eisenwaaren (Karniß, Blech u. #. w.). Lastenheft a. a. O.

1. Mai. Verwaltung der Daira Sanieh, Kairo: Lieferung von 10 450 kg verschiedener Farben, 300 kg Borax, 2000 kg Harz, 400 kg Zerpentinöl, 500 kg Schwefelsäure, 2000 kg Natron, 6100 kg Draht, 4000 kg Bindfaden, 16 000 kg Werg, 676 Stüce Kautshukwaaren, 10 100 Stück Spartopapier, 450 m Leinwand für Transmissionen. Lastenheft in Kairo und Alexandrien erhältlich.

Theater und Musik.

O MONIErTe.

Das zehnte Philbharmonishe Konzert, welches gestern unter Leitung des Hof-Kapellmeisters Herrn Nichard Strauß aus Weimar stattfand, war sehr zahlrei besucht. Es begann mit Liszt's symphonisher Dichtung „Les Préludes“, die im Sahre 1850 zum ersten Mal in Weimar aufgeführt wurde und dann sehr bald eine weitere Verbreitung fand. Der Dichtung von Lamartine folgend, schildert das Werk die aufkeimende Liebe, die bald durh Schicksalsstürme unterbrochen und verweht wird. Die Stille des Landlebens erträgt das verwundete Derz nit lange; in die durch sanfte Flôtenmotive tonmalerish ge- schilderte licblihe Idylle \{chmettern die Trompeten hinein und reißen den Mann zum Kampf wieder in die tobende Welt hinaus. Das am Anfang zu Grunde gelegte, zarte, nur aus drei Tönen bestehende Liebesmotiv, das durch die ganze Dichtung ihrem Inhalt gemäß carakteristisch verändert erscheint und höchst interessant durchgeführt wird, taucht aud am Schluß des Werks, wie ein liebgewordener, unvergeßliher Gedanke wieder auf. Die mit der glanzvollen Art der Instrumentation Liszts ausgeführte Komposition wurde mit raus{hendem Beifall, der auch der vortreff - lichen Direktion galt, aufgenommen. Hierauf folgte das Klavierkonzert in A-moll von Schumann, welches Fräulein Klotilde Kleeberg mit der an diefer Künstlerin stets gerühmten Klarheit und tehnischen Gewandtheit vortrug. Eine feurigere und \{chwungvollere Art der Auffassung blieb jedoch mitunter zu wünschen. Den Beschluß des Abends machte Beethoven's neunte Symphonie in D-mo1ll mit dem Schlußchor über Schiller's Ode „An die Freude“. Dieses großartigste Werk des Meisters, das bei seiner geistvollen Ideenentwicktelung zu- gleich “in der Ausführung die Virtuosität aller Instru- mentalisien und Chorfänger beanspruht, wurde, abgesebea

weniger fklaren Wi be e ersien Satzes,

ck dem Chor des

r Vellentung ausgeführt.

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_ Im Königlichen Opernhause werden morgen Leoncavallos

„Medici“ mit den Damen Sucher, Herzog, den Herren Sylva, Buls in den Hauptrollen unter Kapellmeister Sucher's Leitung gegeben.

Im Königlichen Schauspielhause gelangt morgen Goethe’ „Sgmont“ neueinstudiert in nachstehender Besetzung zur Aufführung: Margarethe von Parma Frau Stollberg, Graf Egmont Herr Matkowsky, Wilhelm von Oranien Herr Ludwig, Herzog Alba Herr Molenar, Ferdinand Herr Herter, Macchiavelli verr Arndt, Brackenburg Herr Purschian, Clärhen Fräulein Lindner, Clärchens Mutter Frau Schramm, Soest Herr Ober- länder, Jetter Herr Hartmann, Buyk Herr Keßler, Ruisum Herr Siegrist, Vansen Herr Kahle, Richard Herr Herrmann, Silon Herr Plaschke, Gomez Herr von Hochenburger. Die Musik von Beethoven wird von der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Weingartner's Leitung zu Gehör gebraht. Die heutige Vorstellung von Brachvogel’s „Narziß“ ist die 175. im Königlichen Schauspiel- hause. In der Sonntags - Vorstellung von Kleist’'s „Hermanns- shlacht“ spielte Herr Leopold Teller aus Meiningen den Varus als Gast.

Im Berliner Theater is für morgen eine Wiederholung des „Käthchen von Heilbronn“ und für Donnerstag (in dieser Woche der Tag der Abonnementsvorftellung) eine solhe des neu einstudierten „Kaufmann von Venedig“ angeseßt. Neu einstudiert ersheint dem- nächst auch „Othello* von Shakespeare mit den Herren Barnay, Stahl und den Damen Boch und Pospischil in den Hauptrollen.

Das Gesammtgastspiel des Lessing-Theaters in Moskau hat am Sonntag im dortigen Theater Korsch begonnen, und zwar mit Ludwig Fulta’'s Plauderei „Unter vier Augen“ und Oskar Blumenthal’s Lustspiel „Das zweite Gesicht“. Nach einem beim Lessing-Theater eingegangenen telegraphishen Bericht wurde das Gast- spiel vor völlig ausverkauftem Hause mit raushendem Erfolg eröffnet. Direktor Oskar Blumenthal mußte mit den Darstellern mehr als zwanzig Hervorrufen Folge leisten.

Im Neuen Theater wird morgen und am Donnerstag Halbe's „Jugend“ gegeben. Am Charfreitag bleibt das Theater ges{chlossen und am Sonnabend beginnt Adolf Sonnenthal in Giacosa’s „Sündige Liebe“ sein Gastspiel. An den beiden Osterfeiertagen werden Nadh- mittags Vorstellungen zu ermäßigten Preisen gegeben, zu welchen der Vorverkauf {hon morgen beginnt. Zur Aufführung gelangen am Sonntag und Dienstag, Nachmittags 24 Uhr, Halbe?s „Jugend“ und

am Montag Nachmittag „A Bass80 Porto“. Abends fe t an beiden

Feiertagen und dem darauf folgenden Dienstag Giacosa’s „Sündige Liebe“ mit Adolf Sonnenthal in der Hauptrolle in Scene.

Die Direktion des Theaters Unter den Linden hat neuer- dings zwei Pariser Operetten-Novitäten angekauft, deren eine, „La Prétentaine“, noch in dieser A in Scene gehen soll. Die andere Neuheit, welche in Paris allabendlich glänzenden Erfolg hat, betitelt LI „Les Forains“. Sie wird von Julius Freund für die deutshe Bühne bearbeitet. Morgen geht „Der Obersteiger* zum vicrundfünfzigsten Mal in Scene.

Mannigfaltiges.

Wie hiesige Blätter mittheilen, hat Seine Majestät der Kaiser und König folgende Benennungen neuer Straßen genehmigt: Der in Abtheilung T des Bebauungsplans der Um- gebungen Berlins Fon der Wendenstraße, der Wien und dem Görlißer Bahnhof belegene Play erhält den Namen „Spree- waldplaß*", die Straßen Nr. 6b und 6e der Abtheilung [1 des Bebauungsplans den Namen „Planufer“, die eine Ver- längerung der Groß-Görschenstraße von der Mansteinstraße ab nah der Straße Nr. 20a bildende Straße Nr. 11a der Ab- theilung IIT des Tr bauungap ias ebenfalls den Namen „Groß- Görschenstraße“, die Straße Nr. 7 der Abtheilung V1 des Bebauungs-

plans den Namen „Sickingenstraße“, der Play A 1 der Abtheilung VI1I

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