1894 / 68 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

. des Regts, gestellt. 1. Aufgeb. des Landw. Bez. 1V. Berlin, früher im Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, vom 1. April d. Js. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Großherzogl. Hess. Train-Bat. Nr. 25 kommandiert. Graf v. d. Schulenburg, Sec. Lt. vom Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, à 1a suito des Regts. gestellt. Suder, Hauptm. u. Komp. Chef vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, Roth, Pr. Lt. vom 2. Leib - Hus. Regt. Kaiserin, Nr. 2, à la suite der betr. Regimenter gestellt. Brandis, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Münsterberg, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen. reiherr von Tschammer u. Osten, Sec. Lt. vom Leib-Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, à la suits des Negts. gestellt. v. Wro chem,

uptm. z. D. und Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Köln, der harakter als Major verliehen. Schm ock, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, von dem Kommando zur Dienst- leistung bei einem Proviantamt entbunden. Frhr. Roth v. Schrecken- stein, Pr. Lt. vom 3. Garde-Ulan. Regt., unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der 17. Kav. Brig. (Großherzogl. Medklenburg.) à la suito des Regts. gestellt. v. Mosengeil, auptm. z. D. und Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Fulda, der harakt. als Major verliehen. B o ck, Hauptm. z. D. u. Bezirksoffiz. bei dem Landw. Bezirk Karlsruhe, der Charakter als Major verliehen. v. Kummer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von LWßow (1. Rhein.) Nr. 2%, Frhr. Göler von Ravensburg, Sec. Lt. vom 5. Bad. Snf. Regt. Nr. 113, Brandt, Pr. Lt. vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedri 111. Nr. 114, à la suite der betreffenden Negtr. enent Scloifer I., Sec. Lt. à la suite des Feld-Art. Negts. Nr. 31, in das Regt. wieder einrangiert. Voß, Hauptm. z. D. und Mitglied des Bekleidungsamts des XVII. Armee-Korps, der Cha- rakter als Major verliehen. v. Maubeuge, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 141, à la suite des Regts. gestellt. Hueg, Vize-Wachtm. von der Reserve des 2. Rheinischen Feld-Art. Regiments Nr. 23, als Port. Fähnr. im Rheinischen Pion. Bat. Nr. 8 an- gestellt. Bartenstein, Unteroff. vom Badischen Pion. Bat. Nr. 14, zum Port. Fähnr. befördert. v. Massow, Pr. Lt. von der 9. Gend. Brig., Frhr. v. Friesen, Pr. Lt. von der 10. Gend. Brig., zu Lied Wittig, Zeug-Pr. Lt. vom Art. Depot in Neisse, zum eug-Hauptm., Linke, Zeug-Lt. vom Art. Depot in Straßburg i. E., zum Zeug-Pr. Lt.; die Zeug-Feldwebel : Res in_ vom Art. Depot in Bromberg, Riedel von der Art. Werkstatt in Spandau, Hübener von der 2. Art. Depot-Insp.,, zu Zeug-Lts., befördert. Dierschke, Zeug-Hauptm., kommandiert im Kriegs-Ministerium, ein Patent seiner Charge verliehen. / : ed gungen Im aktiven Heere. Berlin, 17. März. v. d. Knesebeck, Gen.-Lt. und Kommandant von

Königsberg i. Pr., in Genehmigung feines Abschiedsgesuches mit

Pension, Herzbr u, Gen.-Lt. und Kommandant von Straßburg G, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs, mit Pension, Graf zu Dohna, aler und Kommandeur der 11. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs mit Pension, Gu stke, Gen.-Major und Kommandeur der 3. Feld-Art. Brig., Abschiedsgesuchs mit Pension, zur | von Nohrscheidt ajor zur Disposition, unter Ertheilung der Erlaubniß zun ferneren Tragen der Uniform des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, zum 1. Avril d. J. von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium in einer Stelle für pensionierte Offiziere entbunden. Reimer, Hauptm. a. D., zuleßt Komp. Chef im Inf. Negt. von der Marwiß (8. Pomm.) Nr. 61, unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regiments, Freymark v. Shwemler, Hauptm. a. D., zuleßt aggreg. dem Leib-Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm 111. (1. Brandenburg.) Nr. ‘8, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regiments, zur Disp. gestellt. Siebenbür ger, Vauptm. u. Komp. Chef, vom Îaf. Regt. von der Gol (7. Pomm.) Nr. 54, behufs Uebertritts zur Marine - Inf. ausgeschieden. Frhr. v. Sell, Oberst z. D. und Kommandant von Schwerin, mit seiner Pension und der Crlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89 der Abschied bewilligt. v. Corswant, Sec. Lt. à la suite des Kaiser Alexander Garde-Gren. Regts. Nr. 1, v. Helldorff, Sec. Lt. à la suite des Garde-Kür. Regts., von Arénstorff, Pr. Lt. à la suite des 1. Garde-Ulan. Regts, ausgeschieden und zu den Ref. Offizieren der betreff. Regtr. über- getreten. Backe, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. von Boyen (5. Ostyreuß.) Nr. 41, in Genehmigung feines Abschieds- gesuhes mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Negts. Uniform, Below, Hauptm. und Komp. Chef vom Gren. Regt. König Friedrih Wilhelm 1. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform, zur Disy. gestellt. Borbstaedt, Major und Bats. Kommandeur vom 8. Oftpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, mit Pension, dem Charakter als Oberst-Lt. und der Uniform des Grenadier- Regiments König Friedri I[1. (1. Ostpreußisches) Nr. _ 1, Freiherr von Villiez, Major und Kommandeur des Ost- preuß. Train. Bats. Nr. 1, mit Senn und der Uniform des Kür. Regts. von Seydliß (Magdeburg.) Nr. 7, Frhr. v. Puttkamer, Major und Bats. Kommandeur vom Kolbergshen Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, mit Pension nebst Ausficht auf An- stellung im Zivildienst und der Regts. Uniform, Schemmann, Major und Abtheil. Kommandeur vom 2. Pomm. Feld-Art. Negt. Nr. 17, mit Pension nebst Ausficht auf Anstellung im Zivildienst und der Uniform des Feld-Art. Regts. von Podbielski (Niederschlef.) Nr. 5, Wolter, Prem. Lt. vom Pomm. Train-Bat. Nr. 2, mit A nebs Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Armee- niform, v. Quednow, Oberst-Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Stralsund und Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit seiner Aen und der Uniform des Inf. Negts. von Boyen (5. Ostpreuß.)

r. 41, v. Rothenburg, Oberst-Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung. als Kommandeur des Landw. Bezirks Stargard, mit seiner Pension und der bisherigen Uniform, v. Blücher, Rittm. à la suite des. 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 11, kommandiert als Adjutant bei der 5. Division, mit Pension, dem Charakter als Major und seiner bisherigen Uniform, Lorenz, Hauptmann z. , zuleßt Kompagnie-Chef im SFnfanterie-Regiment Herzog von Hol- stein (Holsteinsches) Nr. 85, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform dieses Regiments, der Ab- schied bewilligt. Scchlemm, Hauptm. und Komp. Chef vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, in Genehmigung seines Abschieds- esuhs, mit R und der Uniform des Inf. Regts. Prinz Louis erdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, zur Disposition estelt. Müller, Oberst-Lt. und etatsm. Stabsoffizier des Inf. Negts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, mit Pension. dem Charakter als Oberst und der Uniform des 2. Niederschles. _ Inf. Negts. Nr. 47, der Abschied be- willigt. Jancke, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Nieder- les.) Nr. 46, Kew isch, Sec. Lt. vom 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, Liebmann, Sec. Lt. à la suite des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betreff. Regtr. übergetreten. auenburg, Sec. Lt. à la suits desselben Regts., rhr. S La, Sec. Lt. vom Inf. Negt. von Cour- ière (2. Posen.) Nr. 19, der Abschied bewilligt. Raff el, Pr. Lt. vom 3. Oberschles. Inf. Meg Nr. 62, als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Auf- ebots übergetreten. v. Schlieffen, ; lanen - Regiment von Kaßler (Schlef.) Bi. 2, ausgeschieden und zu den Reserve - Offizieren des Regiments übergetreten. R O Major z. D., zuleßt im 4. Oberschles. Inf. Negt.

r. 63, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Gren. Regts. König Friedrih Wilhelm 1. (2. Ostpreuß.) Nr. 3 ertheilt. ee v. Brenken, Major und Eskadr. Chef vom Westfäl. Ulan. Negt. Nr. 5, mii Pension und der Regts. Uniform, Lang, Pr. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, mit Pension nebst Aussicht auf An-

in Genehmigung feines Disposition gestellt.

Premier - Lieutenant vom

v. Gusnar, Sec. Lt. von der Kavallerie '

stellung im Zivildienst und der Armee-Uniform, der Abschied be- Be v. Devivere, FEs Fähnr. vom Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, zur Res. entlassen. Dahlke, Oberst-Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Dez: Neuß, mit feiner Pension und der Uniform des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedri 111. Nr. 114, v. d. Osten, Oberst-Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Lübeck und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49 mit feiner Pension, v. Haug- wiß, Rittm. und Eskadr. Chef vom 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, mit Pension, dem Charakter als Major und der Uniform des 3. Bad. Drag. Negts. Prinz Karl Nr. 22, der Abschied bewilligt. Kaddaß, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, zur Reserve entlassen. v. d. Osten- Satcken, Hauptm. z. D. und Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Banne der Charakter als Major verliehen. Graf v. d. Shulen-

urg-Wolfsburg, Rittm. à la suite des Königs-Ulan. Regts. (1. A Nr. 13, ausgeschieden nnd zu den Res. Offizieren des Regts., v. d. Lühe, Sec. Lt. à la suito des 2. Hannov. Drag. Regts. Nr. 16, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Kav. 1. Aufgebots, übergetreten. v. Versen, Oberst und Kommandeur des Braunschweig. Hus. Regts. Nr. 17, in Genehmigung seines Ab- \{iedsgesuhs, mit Pension und der Regts. Uniform, zur Disp. ge- stellt. Ebmeier, Rittm. und Eskadr. Chef von demselben Regt., mit Pension und der Regts, Uniform, Löbell, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83, der Abschied bewilligt. v. Aster, Hauptm. und Battr. Chef vom Nassau. Feld-Art. Regt. Nr. 27, kommandiert zur Dienstleistung bei dem Art. Depot in Spandau, in Genehmigung seines Abschieds gesus, unter Belassung in seinem Kommando, mit Pension und der Uniform des 1. Garde-Feld-Art. Negts, Kreß, Major und Bats. Kommandeur vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrih I11. Nr. 114, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, zur Disp. gestelltk. Uechtriß, Hauptm. und Battr. Chef vom 1. Bad. Feld-Art. Negt. Nr. 14, mit Pension ausgeschieden. v. Beringe, Sec. Lt., vom Inf. Negt. Nr. 99, behufs Uebertritts in Königl. Sächsische Militärdienste, v. Sommerlatt, Oberst-Lt. z.D., unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Molsheim, Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 4. Magde- burg. Inf. Regts. Nr. 67, sowie der Ausficht auf Anstellung im Zivildienst mit seiner Pension, Zieger, Major und Bats. Kom- mandeur vom Inf. Regt. Nr. 130, mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 der Abschied bewilligt. v. Graberg, Pr. Lt. vom Schleswig-Holstein Drag. Regt. Nr. 13, ausgeschieden und zu den Res. Dffizieren des Regts- übergetreten. Weinert, Port. Fähnr. von dems. Regt., zur Disp. der- Ersaßbehörden entlassen. Grimm, Pr. Lt. vom Königs-Inf. Negt. Nr. 145, als halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf An- stellung in der Gendarmerie, ausgeschieden und zu den Dffizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots übergetreten. v. Winterfeld, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, aus- geschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Palm, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 36, in Ge- nehmigung seines Abschiedsgesuhs, mit Pension und der Uniform des 9. Pomm. Feld-Art. Negts. Nr. 17, zur Disp. gestellt. v. Ludwig, Pr. Lt. à la ‘suite des Feld-Art. Negts. Nr. 36, als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Feld- Art. 1. Aufgebots übergetreten. Beer, Nittm. und Komp. Chef vom Train-Bat. Nr. 17, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildiers| und seiner bisherigen Uniform, v. Rentell, Major ¿. D., zuleßt Bezirks-Offizier bei dem Landw. Bezir Marienburg, mit seiner Pension und der Uniform des 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49, der Abschied bewilligt. v. Lieres u. Wilkau, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Bats. übergetreten. Voigt, Major und Bats. Kommandeur vom Fuß - Art. Regt. General - Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, dem Charakter als Oberst - L. und seiner bisherigen Uniform, Göldner, Major und Bats. Kommand.ur vom Fuß- Art. Regt. Nr. 10, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und feiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Wulckow, Sec. Lt. vom Rhein. Fuß-Art. Negt. Nr. 8, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Janke, Port. Fähnr. vom Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5, zur Res. entlassen. Heinzelmann, Zeug-Hauptm. vom Art. Depot in Wittenberg. Krietemeyer, eug! e vom Art. Depot in Straßburg i. E., mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und ihrer bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Bei der Abschäßzung eines enteigneten Miethsgrund- sttücks, in welchem der Eigenthümer bis zur Enteignung ein Ge- \ch äft betrieben hat, für welhes er, um es in glei vortheilhafter Weise als bisher, troß der örtlihen Verlegung der Geschäftslokalität, betreiben zu fönnen, ein im Miethspreise theureres Ge- \chäftslokal miethen muß, als der objektive Miethswerth der früheren Geschäftsräume war, ist, nach einem Urtheil des Reichs- gerihts, V. Zivilsenats, vom 4. November 1893, im Gebiete des preußischen Rechts diese Differenz dem berehneten objektiven Sahreßertrage des enteigneten Grundstücks zuzuschlagen. Auch ist die Gewährung einer besonderen Entschädigung für die infolge der Enteignung nothwendig gewordenen Geschäfts-Umzugs- und Einrichtungskosten prinzipiell niht auszuschließen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zum deutsch-russishen Handelsvertrag.

Das Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg richtete an den Reichskanzler Grafen Caprivi und an den Ober-Präsidenten Grafen zu Stolberg - Wernigerode Dankadressen infolge Zustande- fommens des deutsch-russischen O und der Aufhebung des Identitätäanahweises. Die Adresse an den Grafen Caprivi hat nach der „Oftpr. Ztg.“ folgenden Wortlaut :

„Excellenz! Mit innigster Freude, mit dankbarster Genugthuung haben wir die Kunde von der Annahme des deuts-russischen Handels- vertrags und des Gesetzes über die Aufhebung des-Identitätsnachweifes für Getreide durch den Reichstag empfangen. Nach shweren Leiden, welche Differentialzölle und Zollkrieg über Handel und Schiffahrt verhängten, eröffnet fih uns die Möglichkeit, die wirthschaftlihen Be- ziehungen zu dem Nach arlande im alten Umfange wieder aufzunehmen und auszubilden. Befreit von den drückenden Fesseln des Identitätszwanges, erbält das Getreidegeshäft die alte Bewegungsfreiheit zurück. Auf gesicherte Grundlagen gestellt, blickt unser ge)jammtes Erwerbsleben nah Tagen der Prüfungen vertrauensvoller in die Zukunft. Gurer Excellenz fester, unentwegter e g haben wir das hoch- erfreulihe Ergebniß vornehmlih zu danken. Jn klarer Erkenntniß ibrer Nothwendigkeit für das deutshe Wirthschaftsleben begonnen, troy aller Schwierigkeiten und VBefehdungen ents lossen fest- (iten und weitergeführt, erhält diese Politik jeßt ihre Krönung

urch ein Kulturwerk allerersten Ranges. Das Vertrauen auf Eurxe Excellenz war es, das uns in den nunmehr hinter uns liegenden trüben Zeiten ein au für Königsberg glücklihes Ergebniß bestimmt erwarten ließ, und glänzend is dies Vertrauen gerechtfertigt worden. Noch leider erfährt das große Werk wirtdschaftlichen und yoli-

tishen Friedens, das unter der Führung Eurer Excellenz geschae worden, vielfach unbegründete Angriff . Mit Zuversicht A fen warten wir, daß sehr bald die. Grkenntniß von dessen segens- voller Bedeutung auch die jegt abseits stehenden Kreise durchdringen werde. Die Wohlfahrt der Gesammtheit war Eurer Excellenz Leitstern; die gene Nation ist es, der das Vollbrachte zu gute kommen wird. Uns aber, den Vertretern eines Handelsplates, dessen Interessen durch die glückliche Wendung unserer Handels- und Wirthschaftspolitik so wesentlich gefördert werden, ist es eine ganz besondere Herzenspfliht, Eurer Excellenz unseren wärmsten Dank hiermit darzubringen. Möge es dem Vaterlande und uns be- schieden sein, die wirthshaftlihen und politischen Angelegenheiten der Nation noch lange Zeit der bewährten und folareien Leitung Eurer Excellenz unterstellt zu sehen!“

Wie aus Bromberg gemeldet wird, haben dort anläßlih des heute in Kraft getretenen deutsh-russishen Handelsverirags fämmt- lihe Fahrzeuge auf dem UeNNN festlich geflaggt; auch viele Privat- häuser haben Flaggenshmudck angelegt.

Fn der gestrigen Generalversammlung der Mannheimer Börse wurde einstimmig beschlossen, an den Reichskanzler Grafen von Caprivi und den Staatssekretär Freiherrn von Marschall wegen der Durchführung des Handelsvertrags mit Rußland Dank- und An- erkennungs-Telegramme zu senden.

Zur Arbeiterbewegung.

Sn Magdeburg fand am vorigen Mittwoch eine sozialdemo- fratishe Versammlung statt, in welcher die Aufhebung des über eine Anzahl von Brauereien und mehrere größere Lokale der Stadt ver- hängten Boykotts den Gegenstand der Verhandlung bildete. Wie aus dem Bericht der „Magd. Ztg.“ zu ersehen ist, traten viele Redner für die Aufhebung des als nußlos bezeichneten Boykotts auf, aber trotzdem wurde bei der sließlihen Abstimmung die Aufhebung mit 595 gegen 557 Stimmen abgelehnt.

Aug Bremen wird dem „Vorwärts"* berihtet, daß in der dortigen Möbelfabrik von Schulze ein Tischlerausstand aus- gebrohen ist. Die Gehilfen fordern neunstündige Arbeitszeit, 25% Mehrbezahlung für Ueberstunden und die Entlassung von zwei Werk- führern. Die leßte Forderung wurde vom Arbeitgeber unbedingt ab- gelehnt; darauf legten 62 Tischler die Arbeit nieder.

Aus Kiel wird dem Blatt gemeldet, daß der dortige Schneider - aus\tand noch niht ganz s sei, da noch nit alle Geschäfts- inhaber fch den Beschlüssen des Schiedsgerichts gefügt hätten. (Val. Nr. 64 d. Bl.)

Non der Öirektion des Eisenhüttenwerks Keula bei Muskau O.-L. werden die früheren Angaben im „Vorwärts“ (vgl. Nr. 62 d. Bl.), wie folgt, richtig gestellt: Es \triken niht sämmtlihe Former; das Werk beschäftigt etwa 400 Arbeiter, darunter 185 Former und Kernmacher; von den ersteren haben 46 die Arbeit niedergelegt. Der Durchschnitts- lohn für den Monat betrug nicht 36 #4, sondern mindestens 72 4 Es follte niht eine Lohnreduftion von 25/6 eintreten, sondern es wurde von der Direktion beschlossen, da in den Wintermonaten Arbeit mangelte, für einen namhasten Betrag Vorrath zu arbeiten, um die Leute zu beschäftigen, und zwar sollte dieser Vorrath nur um 10% billiger gearbeitet werden. Alle definitiven Bestellungen haben die alten Accordsäte behalten u. #. w. i

Aus Muskau O.-L. wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß sämmtlide Glasmacher der Firma Rätsch, Schier u. Komp. pa Ankündigung einer bedeutenden Lohnkürzung die Arbeit gekündigt

aben. Fn Oberrad haben in der Schuhfabrik von Bräunig und ht \ämmtlihe Zwicker wegen Lohnabzugs die Arbeit nieder- gelegt. Aus Wien wird der „Voss. Ztg.“ geschrieben: In einer Ver- sammlung der Sozialdemokraten am Sonntag theilte Dr. Adler mit, dem bevorstehenden fozialdemokratischen Parteitage für Oesterreich werde eine große Anzahl Vertreter aus Deutschland beiwohnen. Der Parteitag werde keine Entschlüsse des M enE aber auch keine tollfühnen Entshlüsse fassen. Ein Massenaus- stand sei möglich, aber es wäre sinnlos, fo zu thun, als könnte ihn die Arbeiterschaft von heute auf morgen machen.

Nr. 6 der „Zeitschrift der Zentralstelle für Arbeiter- Wohlfahrtseinrihtungen“, herausgegeben von Dr. Jul. Post, Geheimem Regierungs-Rath und vortragendem Nath im Königlich preußishen Ministerium für Handel und Gewerbe, Professor Konrad Hartmann, Regierungs-Rath und ftändigem Mitglied des Reichs- Bersiherungsamts, und Dr. H. Albrecht, hat folgenden Inhalt: Woblfahrtseinrihtungen : Kolportagevereine. Die Alters\parkassen in Deutschland und Oesterreih (Schluß). Berichte und Körrespon- denzen: Allgemeines. Hauswirthschaftlicher Unterriht. Hilfs- und Unterstüßzungswesen. Unterhaltung. Wohnung. Gewerbehygiene und Unfallverhütung: Die hygienishen Verhältnisse der Hanauer Diamantschleifer. Die Unfälle in der Land- und Forstwirthschaft des Deutschen Reichs. Berichte und Korrespondenzen: Allgemeines. Berufskrankheiten und ihre Verhütung. Lüftung. Unfallverhütung.

Nr. 61 der „Verhandlungen, Mittheilungen und Berichte des Zentralverbands deutscher Industrieller“ (herausgegeben don H. A. Bueck), Märzheft 1894, enthält den Bericht über die Sitzung des Ausschusses am 19. Februar 1894 in Hotel Kaiserhof zu Berlin, betreffend den deutsch-russishen Handelsvertrag, sowie den Bericht über dié Delegirtenversammlung vom 19. Februar 1894, gleichfalls betreffend de Uan Dem Heft sind auch die ge- fondert erschienenen „Materialien zur Beurtheilung des Entwurss eines deutsh-russishen Handelsvertrags“ angeschlossen.

Gesundheit3wesen, Thierkrankheiten und Absperrung®- Maßregeln.

Bulgarien.

Der bulgarische Gesundheitsrath hat am 1. d. M. folgende Be- stimmungen getroffen : : 2

1) Die Hunftägige Quarantäne und die Desinfektion is für die- jenigen Reisenden und Herkünfte aus der Türkei aufgehoben worden, M der Südwestgrenze bis einshließlih Cepelare in Bulgarien eintreffen-

9) Reisende und Herkünfte aus der Türkei, welche über Hebibtchevo, Burgas und Varna nah Bulgarien gelangen, haben {ih anstatt der bisherigen fünftägigen Quarantäne einer ärztlichen Beobachtung von 94 Stunden nebst Desinfektion der Kleidung und des Reisegepäcks zu unterwerfen. (Vergl. „R.-A.“ Nr. 29 vom 2. v. M.)

Egypten. ;

Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in

Alexandrien vom 6. d. M. werden Herkünfte aus Konstantinopel er

nah ärztlicher Besichtigung und nah Ablauf von fünf Tagen, bow

B der Abreise an gerechnet, zum freien Verkehr in Egypten zugelassen.

Verkehrs-Anstalten.

London, 19. März. (W. T. B.) Der Union-Dampfe! „Tyrian“ ist Sonnabend auf der Heimreise von Kapstadt a? gegangen. Der Union-Dampfer „Scot“* ist Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Union-Dampfer „Merxican" ist gestern auf der U in Plymouth es efommen. Der Union-Dampfer „Pretoria“ ist gestern auf eimreise von den Kanarischen Inseln abgegangen.

Zweite Veilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

6 G8,

Berlin, Dienstag, den 20. März

1894,

C

Königreich Preußen.

Konzesstons-WUrTunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hansdorf nah Priebus durch die Lokalbahn Afticn

Gesellschaft in München.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem yon der Lokalbahn-Aktien-Gesellshaft in München darauf angetragen worden ist, ihr die . Konzession zum Bau und Betrieb ciner für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlißen Verkehr bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch- lanès unterworfenen Eisenbahn von Hanbdorf nah Priebus zu er- theilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entzichung und Veschränkung des Grunteigenthums nah Maßgabe der gesey- lichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.

T

Der Konzessionar ift den bestehenden wie den künftig ergehenden Neichs- und Landesgeseßen ohne weiteres unterworfen. LE Der Konzessionar hat in Preußen an einem von Unserem Minister der öffentlichen Arbeiten zu bezeichnenten Orte Domizil zu nehmen und an diesem Drte für den Vau und den Betrieb der Bahn eine

Verwaltungéstelle einzurichten, welche ihn den Behörden und dem Publikum Ce in allen die Bahn betreffenden Angelegenheiten zu vertreten hat und insbesondere für die Geschäftsführung, soweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtébehörde verantwortlich ist. :

Die Wahl dieses Vertreters der Gesellshaft oder, falls eine

Mebrzahl von Personen mit der Vertretung beauftragt werden sollte, die Wahl des Borsißenden und der tehnischen Mitglieder der Ver- waltungéstelle bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäft2ordnung für die Verwaltungsstelle unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

__ Sofern die oberste Leitung des Balnbetriebsdienstes niht dur die Verwaltungsstelle felbst, sondern dur einen besonderen Betriebs- leiter erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wabl und die Geschäftsordnung dieses Betriebsleiters Anwendung.

Die Mitglieder der Verwaltungsstelle, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen, soweit niht vom Minister der öffentlichen

Arbeiten Au8nahmen zugelassen werden, Inländer sein und im JIn- lande ihren Wohnsiß haben.

L

__ Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Rtebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reihs-Geseßblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. § 55 daselbst) maßgebend, Die Spunwveite der Bahn foll 1,435 m betragen.

V Für den Bau inébefondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatéregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung ver Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung dur alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und __Halteskellen, die Feststellung ter Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten bauliWen Anlagen und Etiùirichtungen sowie die Fesistellung der Entwürfe für die Be1ricbésmittel und ihrer _ Anzahl. :

__ Für alle dur vie Ausführung der genehmigten Entwürfe be- dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Gntschädigung nah Maßgabe der geseßlien Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

__2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei- lider Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß inner- halb zwei Jahren vom heutigen Tage ab gerechnet erfolgen.

__ Für die Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe sowie für die JInangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb-

nahme der einzelnen Strecken und Vauwerke der Bahn können vom

Minister der öffentlihen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden. „_ 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglih des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der retzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derfelbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 80 000 4 mit der Maßgabe verpslichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzuschen ist, mit Ausschluß des Nechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflihtungen hat der Konzessionar a der General-Staatskasse den Betrag von 80 090 4, in Worten: ldtzig Tausend Mark, baar oder in preußishen Staats- oder vom Staat garantierten Werthen odex in inländischen Eisenbahn- Anleihe- scheinen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurs- wetth nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein-An- weisungen zu binterlegen und in gerihtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben Q dur Veräußerung der verpfändeten Werthe zum jeweiligen eten é die verfallenen Strafbelräge einzuziehen. Die Rückgabe R zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Fällig- cilszeiten, kann jedo von dem bezeichneten Minister eingestellt werden, wenn nah dessen lediglih maßgebendem Urtheil der Kon- ¿essionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Aus- g der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution {hon vor

iger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurück- geben zu lassen. 0 9) Falls die oben festgesezte allgemeine Vaufrist oder eine der P dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen aufristen niht inne gehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete

Urt Tgrmnallirafe eingezogen, sondern au die ertheilte Konzession

e andesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im H 21 des S vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- wi Borbet nailaeen eingeleitet werden. Sofern die Regierung bon beabsi ti ealt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen Abt igt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor

uf der in dem allegierten § 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

K N Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfol gt bege eeN nachfolgenden Beschränkungen durch die ta e Aufsichts- lung de Der Konzessionar soll nit verpflichtet sein, zur Vermitte- einzust i Personenverkehrs- mehr als zwei Wagenklassen in die Züge allajelen, Auch foll derselbe, so lange die Bahn nah dem hierfür örtli der i gebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur edeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als

zwei der _Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fabrplans derjenigen Züge, welche der A onE R ees die Zahl 2 binaus fabren läßt, wird bei g der bahnpolizeilien Vorschriften de r des Ko

SanS Merten zeilidh orshriften dem Ermessen des Kon-

N iv Si { nf L ; ;

M E die ersten fünf Zahre nach dem auf die Eröffnung der

ahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr über- lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände- rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Vetireff des Güteroerkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünf- jährigen Zeitraums, so lange die Bahn xach dem hierfür allein ent- scheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Marximaltarif- sätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung des wirth- schaftlihen Ertrags des Unternehmens von dem Minister der öffent- lichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt dann überlassen nach Maßgabe der reihs- und landeëgefeßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsäße die Säge für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusegen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der E oÿne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzu-

Auch ist der Keonzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußishen Skaatébahnen bestehende Tarissystem anzunehmen und hin- sichtlich der Einrichtung direkter Tarife bie für die preußischen Staats- bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit folches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderli erachtet wird. «

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Artikel 185 b des Handelégeseßbuhs vorgeschriebenen Reservefonds einen Spezial- Yeservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentilicen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden 9egulative zu bilden. :

__ Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt zu halten. | |

_ Der Erncuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel- mäßig wiederkehrenden Erucuerung des Oberbaues und der Betricbs- mittel. : A

IÍn den Erneuerungsfonds fließen:

a. der (Grlôs aus den entsprechenden abgängigen Materialien ;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rüd- lage, deren Höhe dur das Negulativ festgesest wird; :

C. die Zinsen des Fonds. # i

i Ver Spezialrefervefonds dient zur Bestreitung von solhen dur außergewöhnlihe Elementarereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderli werdên, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent-

fprechcnden Weise erfolgen kann.

In den Spezial-Reservefonds fließen :

0, eine im Negulativ festzusezende, alljährlich den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rülage; /

b. die Zinsen des Spezial-Reservefonds.

z Erreicht ‘der Spezial-Reservefonds die Summe ton 20000 M, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nit um cine volle Zahresrütlage wieder vermindert ist. i

Ie Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der vercin- nahmten und nicht fofort zu verwendenden Summen zu beschaffen lind, werden dur das Regulativ bestim1t. E

__ Laßt der Ueberschuß eines Jahres die Dekung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Nekecvefonds niht oder nicht vollständig zu, fo ist tas Fehlende aus den Ueberschüssen tes bezw. der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Nüdklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial-Neservefonds vor.

VL

Der Konzessionar ist verpflichtet:

N seine Betriebsrechnung nah den vom Minister der öffentlichen

Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Negierung zu der von leßterer zu beslimmenden Zeit den jährlichen Betriebs-Necz- nungsabs{luß einzureihen und derfelben jeder Zeit die Einsicht seiner Kassenbücher und Nechnungen zu gestatten oder auch diese auf Ver- langen zur Einsicht vorzulegen,

e b. die von den Aufsihtsbehörden zu sftatistishen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

a VIL 2

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und (Erweiterung der Bahnhoféanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öfentlichen Arbeiten im Snteresse des Eisen- bahnvérkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebs für erforderli erachtet.

__ Auch ist der Konzessionar auf Verlangen des Ministers gehalten, die Bahn dahin auszubauen, daß ganze Militärzüge in einer Folge von 80 Minuten überführt werden 7önnen, falls die Bahn einen zweiten Anschluß an das Eisenbahnnehß finden sollte.

VTII.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsihtlichß der Besetzung der Subaltern- und Ünterbearatenitellen mit Militäranwärtern, font dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staats-Eifenbahnverwaltung in dieser Beziehung und indbefondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter bestchenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

__ Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionterung der unmittelbaren Staatsbeamten X., vom 27. März 1872 für die Staats- eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße Pen- sions-, Wittwen- und Unterstüzungskassen einzurihten und zu den- selben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

TA

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwede des Postdienstes régeln sich nach dem Eifenbabk - Postacsene vom 20. Dezember 1875 (Neichs-Gesepblatt für 1875 S. 318) uud den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedo mit der Erleichte- rung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Bc- e des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an

telle des Art. 2, 3 und 4 des Geseßes die im L des Netichs- fanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Neich S. 380) getroffenen Bestimmungen treten.

__ Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver- hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus ‘anderen Gründen eine Aenderung- eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs- Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft einer - Nebeneisenbahn verliert, tritt das E T Sg mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung,

M, Der Konzessionar ift verpflichtet, fich den bezüglich der Leistu für militärische Zwecke bereits erlassenen oder lte für e Ge bahncn im Deutschen Reich ergehenden gefchlihen und reglementarishen Bestimmungen zu unterwerfen. A1,

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die i Staatsbahnen jeweilig gelten. A! E

A,

_ Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahn, als die Mitbenußzung der Bahn in ihrer ganzen auge ¿ues guf gige. Eee L zu M Rd nöthigenfalls

om Veinijter der öffentlihen Arbeiten festzuseyende Fracht- oder Bahngeldsäte vorbehalten. ag Es l

E,

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs-Auffichtsbehörde die Bocaitfaaa wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Artikel 1X am Schlusse), so 1st der Konzefsionar verpflibtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulicjen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nah Maßgabe der für Haupteisenbahnen befiehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar diefer Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist nicht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung pas Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, þ und e des § 42 des Cisenbahngeseßes vom 3. November 1838 bezeihneten Entshädiguñg, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Siaat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

E A.

Die Baknanlage sowte deren Betrieb kann nur mit Genehmigung der Staatsregierung aufgegeben oder an andere übertragen werden.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionéurkunde an den Konzessionar und die Veröffentlichung derselben in Gemäßheit des Gefeßes vom 10. April 1872 erfolgt erst, nahdem die Hinter- legung der unter 1V 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs- urkunde stattgefunden hat.

_ Urkundlich “unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlicdden Instiegel. i Gegeben Berlin im Schloß, den 14. Januar 1894. ; (T S) Wilhelm R.

Graf zu Eulenburg. von Boetticher. von Schelling. reiherr von Berlep\h. Graf von Caprivi. Miquel. von Heyden. Thielen. Bosse.

Brousart von Schellendorff.

L T O e E E E ; * c

Königliche Landwirthschaftliche Akademie Poppelsdorf : in Verbindung mit

der Nheinishen Friedrih-Wilhelms-Un iversität Bonn. Ta

Das Sommer-Semester 1894 beginnt am 16. April d. J. mit den BVorlefungen an der Universität Bonn. Der spezielle Lehrplan Bn folgende, mit Demonsirationen verbundene wissenschaftliche Vorträge:

: Einkeitung in die landwirthschaftlichen Studien: Geheimer Re- gierungs-Rath, Direktor, Prof. Dr. Dünkelberg. Betriebslehre : Derselbe. Kulturtehnik: Derselbe. Kulturtehnishes Seminar: Der- selbe. Landwirthfcha|tliches Seminar: Derselbe und Professor Dr. Ramm. Spezieller Pflanzenbau: Professor Dr. Ramm. Milh- wirthschaft: Derselbe. Laxationslehre: Professor Dr. Dreisch. Allgemeiner Pflanzenbau: Derselbe. Waldbau: Forstmeister Sprengel. Forstschuß: Derselbe. Obst- und Weinbau: Garten- Inspeltor Betßner. Gemüsebau: Derselbe. Organishe Experi- mental-Chemie in Beziehung auf die Landwirthschaft: Professor Dr. Kreusler. Chemisches Praktikum: Derselbe. Grundzüge der Chemie : Dr. S{warz. Landwirthschaftlide Botanik und Pflanzen-Krank- heiten: Prof. Dr. Körnicke. Physiologishe und mikroskopische Uebungen: Derselbe. Botanische Exkursionen: Derselbe. Naturx- geschichte der wirbellosen Thiere: Prof. Dr. Bertkau. Experi- memelle Thierphysiologie: Dr. Hagemann. Thierphysiologisches Praktikum: Derselbe. Geognosie: Geheimer Bergrath, Prof. Dr. Laspeyres. Geognoslische Exkursicnen und mineralogische Uebungen: Derselbe. Erperimental-Physik: Prof. Dr. Giefeler. Physikalisches Praktikum : Derselbe. Erdbau: Derselbe. Landwirthschaftlihe Ma- \chinenkunde: Derselbe. Vrücken-, Wehr- und Schleusenbau: Prof. Hupperß. Baumaterialienkunde und Baukonstruktionslehre: Dex- selbe. Kulturtechnishe Uebungen: Derselbe. Praktishe Geometrie für Landwirthe: Dozent Dr. Reinherß. Geodätishes Seminax: Derselbe. Praktische Geometrie: Derselbe. - Algebra und algebraische Analysfis: Prof. Dr. Veltmann. Analytishe Geometrie: Derselbe. _Trigonometrie und: darstellende Geometrie: Derselbe. Mathematisde Uebungen: Derselbe. Tracieren: Prof. Koll. Methode der kleinsten Duadrate: Derselbe. Landmeßkunde: Derselbe. Geodâtische Uebungen: Derselbe und Dozent Dr. Neinheryß. Volks- wirthschaftslehre : Prof. Dr. Gothein. Verwaltungsreht: Amts- rihter Dr. Shumacher. Landeskulturgeseßgebung: Derselbe. Fisch- zut : Geheimer Medizinal-Rath, Professor Dr. Freiherr von la Balette St. George. Alkute und Seuchenkrankheiten der Haus- thiere: Departements-Thierarzt Schell. Allgemeine Gesundheits- Plegé erx Oi Î L G Sifeleifn, Ta Kursus für Bienenzucht: Dr. Pollmann. Erste Hilfeleistung bei plößli O e E tas A0 s

lußer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und praktischen Lehrhilfsmitteln, welche durch die für hemische, vbfaliide, au und thierphysiologische Praktika eingerichteten Institute, neben der landwirthschaftlichen Versuchsstation „und dem thierphyfiologischen Laboratorium, eine wesentliche Vervollständigung in der Neuzeit êt- fahren haben, steht derselben durch ihre Verbindung mit der Universität Bonn die Benußung der Sammlungen und Apparate der leßteren zu Gebote. Die Akademiker sind bei der Universität immatrikuliert und haben deshalb das Recht, noch alle anderen für ihre allgemeine wig schaftlihe Ausbildung wichtigen Vorlefungen zu hören, über welche der Universitäts-Katalog das Nähere mittheilt. :

Der. seit 1876 Le U ae eingerihtete kulturtehnische und der seit 1880 bestehende ge odätif S Kursus sind definitiv an der Akademie eingerihtet und deren esuch E die zukünftigen ren Wndmesser obligatorisch geworden. Ebenso haben die hier tudierenden Landmesser und die Kulturtechniker ihre licher Geltung an der Hen Akademie abzulegen.

_ Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter- zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen.

Poppelsdorf bei Bonn, im März 1894.

Der Direktor der Königlichen Landwirthschaftlichen Akademie: Geheimer Megierungs Ratb, Professor De D nbelbelg. :

ramen mit amt-