1894 / 79 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 14, verseßt. Dr. Heimlih, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. 4 Gat Albrecht von O (Litthau.) Nr. 1, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniform, Dr. Müller, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, mit

nsion, Dr. Kraner, Stabsarzt der Res. vom Landw. Bezirk

tettin, Dr. Kohn II., Stabsarzt der Res. vom Landw. Bezirk T Breslau, Dr. Caspar, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots vom ‘Landw. Bezirk Naugard, diesem mit feiner bisherigen Uniform, Dr. Cohn, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk IIT Berlin, Dr. Schmidt, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk II1 Berlin, Dr. Schede, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bézirk Magdeburg, Dr. Hölzinger, Stabs- arzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Donaueschingen, der Abschied bewilligt. Dr. Krüger, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, aus dem aktiven Sanitäts-Korps ausgeschieden und zu den Sanitäts-Offizieren der Nes. übergetreten.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 9. Fe- bruar. Rosiny, Ingen. der Armee - Konservenfabrik zu Mainz, nah Spandau (Armee-Konservenfabrik) verseßt. | i

27. Februar. Beseke, Müller, Proviantmeister in Colmar bezw. Gumbinnen, nah Köln bezw. Colmar verseßt. ;

3. März. Eppert, Proviantamtsanwärter, als Proviantamts- Assist. in Spandau angestellt. Braun, Proviantamts - Assist. in Spandau, nah Breslau verseßt. /

22. März. Ramfch, Zahlmstr. vom 1. Bat. 1. Garde-Regts. zu FUß, auf seinen Antrag zum 1. April d. I. mit Pension in den Nuhestand verseßt. |

23. März. Beutel, Rechnungs-Rath, Kriegs-Zahlmstr. und ODber-Buchhalter bei der General-Militärkasse, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt. Fricke, Büchsenmacher vom 2. Bat. Gren. Regts. König Friedrih I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Benz, Büchsenmacher bom 1. Bat. Königin Augusta Garde-Gren. Regts. Nr. 4, Gennburg, Büchsenmacher vom 1. Bat. Gren. Regts. König Friedrich 1. (4. Oftpreuß.) Nr. 5, van der Ltude, Zeughaus-Büchsenmacher vom Art. Depot Erfurt, Turath, Büchsen- macher vom 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, vom 1. April 1894 ab zu Ober-Büchsenmachern, Fricke bei der Gewehr- fabrik Danzig, .Benz und Gennburg bei der Gewehrfabrik Spandau, van der Linde und Turath bei der Gewehrfabrik Erfurt ernannt. ;

Durch Verfügung der General-Kommandos. Zahl- meister. a. Verseßt: Nickel vom 2. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, zum 3. Bat. Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt- Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Herb\ vom 3. Bat. 3. Thüring. G S Ne L qun 2 Bol 7, Thüring. Ins. Negts. Nr. 96, Moll vom 2. Bat. Westfäl. Fuß-Art. Regts. Nr. 7, statt zum 2. Bat. Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, zum 2. Bat. Inf. Negts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57; b. infolge Ernennung zugetheilt: Schind- deut 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Reats. Nx. 71, Röttinger dem 4. Bat. 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, Gerke dem 4. Bat. Os Fürst Leopold von Anhalt - Dessau (1. Magdeburg.)

t. 26;

XTIL. (Königlih Württembergisches) 7Armee-Korps.

Offiziere, Portepee-Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen und Verseygungen. Im aktiven Heere. 27. März. v. Gilgenheimb, Königl. preuß. Oberst und Chef des Generalstabs des Armee-Korps, von dem Kommando nah Württem- berg behufs Verwendung als Kommandeur des Inf. Negts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westf.) Nr. 13 enthoben. v. Groß gen. von Schwarzhoff, Königl. preuß. Major, bisher im Generalstab des X. Armee-Korps, kommandiert nah Württemberg, mit der Wahr- nehmung der Geschäfte des Chefs des Generalstabs des Armee-Korps beauftragt. Dop ffel, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, mit der Uniform des 8. Inf. Negts. Nr. 126 Groß- herzog Friedrich von Baden zur Verfügung des Kriegs-Ministeriums eli und zum Inspizienten der Waffen bei den Truppen x. er- nannt. Zobel, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Mergentheim, in gleiher Eigenschaft zum Landw. Bezirk Hall ver- seßt. Noth, Major im Feld-Art. Regt. König Karl Nr. 13, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks Mergentheim ernannt. Fritsch, Hauptmann und Battr. Chef im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, in die erste Hauptmannsstelle des Feldart. Regts. König Karl Nr. 13 verseßt. Kleemann, Hauptm. im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, zum Battr. Chef ernannt. Niemann, Pr. Lt. im Train-Bat. Nr. 13; in das 2. Feld- Art. Negt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, H oh, Sec. Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, in das Train-Bat. Nr. 13, verseßt. Degen, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Beézirksoffizier beim Landw. Bezirk Leonberg ernannt. Schenk, Hauptm. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, als Komp. Chef in das Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121 verseßt. Rapp,

auptm. und Komp. Chef im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz

Leh von Oesterreich, König von Ungarn, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Ravensburg er- nannt. Krauß, Hauptm. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, als Komp. Chef in das 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, verseßt. Menzel I. Sec. Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, unter Verseßung in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zum Pr. Lt. befördert. j

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 27. März. Lehr, Major a. D., mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden ob der Stellung als Inspizient der Waffen bei den Truppen 2c. ent-

oben.

Im Sanitäts-Korps. 31. März. Pfleiderer, Unter- arzt der Nes. vom Landw. Bezirk Leonberg, Dr. Mann, Unter- arzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Assist. Aerzten 2. Kl. ernannt. Den Stabsärzten: Dr. Steudel im Inf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, behufs Vebertritts în die Königl. preuß. Armee, Dr. Kreuser der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Biberach, Dr. Rembold der Landwo. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Gaupp der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Gmünd, Dr. Willemer, Dr. Teuffel der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk NReut- lingen, der Abschied bewilligt.

„Beamte der Militär-Verwaltun g.|

31. März. Die mit Wahrnehmung von Zahlmeisterstellen beauf- tragten Zahlmeister-Aspiranten: Jauch beim 4. Bat. Gren. Regts Königin Olga Nr. 119, Pohl beim 4. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, Cisfelder beim 4. Bat. Inf. Negts. Alt-Württemberg Nr. 121, Kern ich beim 4. Bat. 8. Inf. Regts. Nr. 126, Großherzog Friedrih von Baden, Ströbel beim 2. Bat. Inf. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, Schrenk beim 4. Bat. Inf. Negts. Kaiser Wilhelm , König von Preußen Nr. 120, Schindler beim 4. Bat. Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Schweizer beim 4. Bat. Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen, Nr. 125, Dstberg beim 3. L at. 4. Inf. Regts. Nr. 122, Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, zu Zahlmeistern ernannt. Den Ober-Apothekern der Landwehr: Jack, Eberhard vom Landw. Bezirk Ulm, Hart- mann vom Landw. Bezirk Stuttgart, Kaiser vom Landw. Bezirk Reutlingen, der Abschied bewilligt.5

Breunßischer Landtag-]

Haus der Abgeordneten. 39. Sißung vom 3ZApril 1894.

Bei der Berathung (\. den Anfangsberiht in der

Dienstagsnummer d. Bl.) des Antrags des Abg. Dr.

Eckels (nl.) u. Gen. :

Die Königliche Staatsregierung zu ersuhen, eine gefeßliche Aenderung des § 39 Abs. 1 der Vormundfchaftsordnung vom 3. Juli 1875 dahin gehend herbeizuführen, daß die dauernde Belegung von Mündelgeldern bei den Sparkassen kommunaler Korporationen

für zulässig erklärt wird,

nahm nach der Begründung durhch den Antragsteller der Justiz-Minister das Wort zu folgender, gestern nur im Auszug mitgetheilten Rede :

Justiz-Minister Dr. von Schelling:

Ich stehe insofern auf dem Standpunkt des Herrn Antragstel- lers, als auch ich die Benußung der obrigkeitlich bestätigten Spar- kassen zur Anlegung von Mündelgeldercn in vielen Fällen, insbesondere bei Mündelvermögen von geringem Betrage, für durchaus zweckmäßig erachte. Eine hiervon verschiedene Frage aber ist es, ob es angezeigt erscheinen kann, in diese Materie im Wege eines befonderen Landes- geseßes einzugreifen. Jch bin dieser Frage nähergetreten; {hon im Frühjahr vorigen Jahres, als eine entsprechende Petition in der Kom- mission des Abgeordnetenhauses Anklang gefunden hatte, habe ih Um- frage bei den Vorständen der Ober-Landesgerichte gehalten. Es sind dabei -auseinandergehende Ansichten hervorgetreten; es find auch sach- lie Bedenken gegen die erweiterte Benußung der Sparkassen geltend gemaht und insbesondere aus dem niedrigen Zins\ay hergeleitet worden, den ein Theil der Sparkassen gewährt. Jh habe indessen die Sache uicht auf sich beruhen lassen, sondern habe mich demnächst mit dem für das Sparkassenwesen zuständigen Ressort-Minister, dem Herrn Minister des Innern, über die näheren Modalitäten eines etwa zu erlassenden Landesgeseßes in Verbindung geseßt. Jch habe es aber auch für nöthig erachtet, dem Herrn Finanz-Minister Gelegenheit zu einer Aeußerung zu geben, da ih es meinerseits nicht für ausgeschlossen erachte, daß ein vermehrter Zufluß der Mündelgelder zu den Spar- kassen eine ungünstige Beeinflussung der Kurse der preußischen Staats- papiere herbeiführt, es aber vielleiht Mittel giebt, um diese Nük- wirkung zu vermeiden, ohne im übrigen die erweiterte Benußung der Sparkassen zu beeinträchtigen.

Die eingeleiteten Verhandlungen haben noch zu keinem Ergebniß geführt; ih bin daher nit im stande, über die Stellung der Staats- regierung eine nähere Mittheilung zu machen. Da indessen die Be- rathung innerhalb der Staatsregierung sh im wesentlihen auf der- selben Linie wie der vorliegende Antrag bewegt, so habe ih meiner- seits ketne Veranlassung, der Annahme des Antrags zu widersprechen.

Abg. von Eynern (nl.) hält eine allgemeine geseßlihe Vor- rift für bedenklih, weil die fommunalen Sparkassen noch nicht all- emein folhe Sicherheit böten, daß man fie unbedingt in allen

ällen zur Anlage der Mündelgelder verwenden - könnte. Man müßte erst ihre Solidität prüfen. Es gebe Us welche ein vollständiges Geschäftsunternehmen darstellen; das scheine auch bei der Sparkasse in Verden in Hannover, die durh Spekulationen Ver- luste erlitten, der Fall gewesen zu sein.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren ! Der Herr Justiz-Minister hat bereits erklärt, daß die hier in diesem Antrag angeregten Fragen zur Zeit der Erwägung der Staatsregierung unterliegen; aber auch bei dieser Erwägung, die in vershiedenen Ressorts stattfindet, ist doch {hon hervorgetreten, daß man sehr zweifelhaft sein kann, ob, wenn man namentlich aner- kennt, daß eine allgemeine Revision des Sparkassenwesens dur ein noch zu erlassendes allgemeines. Sparkafsengeseß nöthig ist, es rathsam sein möchte, in diesem Augenblick diesen einen Punkt herauszugreifen. In dieser Beziehung, glaube ih, find die Bemerkungen, die Herr Abg. von Eynern gemacht hat, durchaus zu beachten.

Unser Sparkassenwesen hat sich ja sehr verschiedenartig gestaltet. Eine durchgreifende gleichartige Regelung wie in anderen Ländern hat nicht stattgefunden. Jch bin persönlich der Meinung, daß eine Zentralisation des Sparkassenwesens, wie sie beispielsweise in Frankreich stattfindet, wo die Sparkassen mehr oder weniger nur Filialen der allgemeinen französishen Finanzverwaltung sind, vurhaus nicht wünschenswerth ift. (Sehr richtig!)

Ich bin der Meinung, daß unser Sparkassenwesen im großen Ganzen sich auf der Basis der Selbstverwaltung, nach den verschiedenen Verhältnissen in den einzelnen Landes- theilen, sehr günstig gestaltet hat, und daß man sih hüten muß, übermäßig reglementierend und zentralisierend in diese Entwickelung einzugreifen. Das {ließt aber nah meiner Meinung doch nicht aus, daß man gewisse Grundregeln der Verwaltung, namentlich der finanziellen Gebahrung der Sparkassen, auch geseßlich fixieren kann und fixieren muß, und ih bin persönlich der Meinung, daß vielfah die Entwickelung unseres Sparkassenwesens hier und da doch schon so erheblihe Miß- stände gezeigt hat, namentli durch die Entwickelung von Sparkassen nach Art der Bankinstitute, daß es durhaus erwünscht sein wird, ein solches allgemeines Geseß demnächst mal zur Berathung zu stellen.

Dazu gehört nun auch namentli die eine wichtige Frage, in- wieweit man für die Sparkassen, die ja nah ihrer kommunalen Natur immer geneigt sein werden und das is sogar bis zu einem gewissen Grade ein Vorzug —, dem kommunalen und lokalen Kredit- bedürfnisse zu dienen, Vorschriften geben muß, die sichern, daß sie [neben dieser Funktion, die sie allerdings in vollkommen berechtigter Weise wahrzunehmen bestrebt sind, do den genügenden Antheil der Sparkasseneinlagen in solhen Mitteln deponieren, welche jederzeit flüssig zu machen sind, was heute in einer hier und da geradezu ge- fährlißen Weise vielfah versäumt wird. Ih kenne städtische Sparkassen sowohl wie Kreissparkassen, die fast ihre ge- sammten Gelder festgelegt haben dadurch, daß sie städtische Anleihen einfa oder die Kreis\hulden übernehmen, sodaß sie, wenn mal eine Krisis käme, irgend welche flüssigen Mittel, um einen Anlauf auf die Sparkassen abzuwehren, nit besißen, ja, daß sie nicht

einmal Mittel besißen, welche sie bei der Reichsbank flüssig machen könnten, um einem folhen plöglih eintretenden Bedarf gerecht zu werden.

Das is} die andere Seite der Entwickelung. Also ih \timme darin vollständig überein, daß wir jedenfalls demnächst in einer vor- sichtigen, die Selbstverwaltung niht übermäßig beshränkenden, die wirthshaftlißen und sozialen Verhältnisse der einzelnen Landestheile genügend berücksihtigenden Weise ein allgemeines Sparkassengeseß werden erlassen müssen.

Nun scheint es mir etwas bedenklih, wenn wir vor einer solchew Stelle stehen, in diesem einen Punkt eine besondere Aenderung machen: zu sollen, um fo mehr, als ja zweifellos der Herr Abg. von Eynern vollständig recht hat, daß die Sicherheit, welche die Sparkassen bieten, sehr verschiedenartig ist, und zwar niht bloß nah der Richtung. ihres Geschäftsbetriebes hin, ob eine folhe Sparkasse gewissermaßen riskante Bankgeschäfte betreibt oder git, sondern auch nah der Seite der Garantien, die überhaupt der ganzen Sparkassenverwaltung unter- liegen. Meine Herren, wir haben noch heute auch in der Provinz Hannover eine Anzahl von Sparkaffen, von denen es zweifelhaft ist, wer eigentlich für die Verpflichtungen der Sparkassen haftet, ob sie wirklih kommunale Institute sind in dem Sinne, daß der kommunale Verband dafür aufkommen muß, oder ob sie eigene Kor- porationen bilden, die selbständige Geschäfte mit der Ge- meinde ihrerseits zu machen in der Lage sind, sodaß man garnicht weiß, wer eigentlih \ch{chließlich für die Verpflichtungen aufzukommen hat. Ob man unter diesen Umständen einen solchen allgemeinen Saß hinstellen will, daß die Vormünder berechtigt sind, dauernd ihre An- leihen bei der Sparkasse zu belegen, ohne daß man unterscheidet zwischen der größeren oder geringeren Garantie, die die Sparkasse bietet, ohne daß man unterscheidet zwishen dem höheren oder geringeren Zinsfuße, den die Sparkasse gewährt, ohne daß man unter- scheidet zwischen der Höhe des Betrags, den die Vormünder dauernd bei der Sparkasse belegen das scheint mir do sehr fraglih zu sein. Kleine Beträge vorübergehend bei einer Sparkafse zu belegen, die man augenblicklich nicht anderswo rentbar machen kann, ist schon heute zuläsfig und wird von keiner Seite bestritten; aber dauernd große Summen bei Sparkassen zu belegen, die hohe Zinsen geben, ist vielleicht ers recht bedenkliß, weil dieienigen Sparkassen, die besonders hohe Zinsen geben, in der Regel niht diejenigen sind, die den sichersten und solidesten Geschäftsbetrieb haben. (Sehr richtig !)

Wenn Sie diefen Antrag so gestalten wollen, daß Sie die ganze Frage der Staatsregierung zur Verfügung geben als Material bei der Frage der Neuordnung des Sparkassenwesens, so würde ih nicht das geringste Bedenken haben. Jh will mi durchaus nicht rein negativ gegen diefen Antrag verhalten; aber der Antrag lautet so, daß die Staatsregierung ersuht werden foll, sofort in dieser einen Beziehung eine gefeßlihe Aenderung eintreten zu lassen. Das \cheint mir etwas zu weit zu gehen. Vielleiht möchte der Herr Antragsteller seinen Zweck, die Sache in Fluß zu bringen und die Erwägungen in dieser Beziebung zu beschleunigen, erreihen, wenn er dem Antrag nah der bezeihneten Richtung eine etwas andere Fassung geben wollte.

Abg. Dr. Klasing (kons.): Wir stehen dem Antrage sympathisch gegenüber, halten es aber für unzweckmäßig, daß der Vormundschafts- rihter prüfen soll, ob eine kommunale Sparkasse die genügende Sicherheit biete oder niht. Der Richter ist zu einer solhen Prüfung nicht im stande, und die Sparkassen können au die Prüfung ihrer Kreditfähigkeit dur einen Einzelrihter nihcht zulassen. Wir sind damit einverstanden, daß die ganze Angelegenheit der Staats- regierung als Material für die Revision der Sparkassengeseßzgebung überwiesen wird.

Abg. Dr. Edckels (nl.): Jch habe kein Gese vorgeschlagen, sondern nur die Vorlegung eines solchen angeregt; die Ausführung würde also unter Wahrung aller möglichen Kautelen der Regierung obliegen. Die Kreditwürdigkeit der Sparkassen würde natürlich die Vorausseßung dafür sein, daß ihnen Mündelgelder anvertraut werden können. Der Fall in Verden war ein Ausnahmefall ; sonst sind die Sparkassen, namentlich in Hannover, sehr folide verwaltet. Das Wesentlichste ist aber, daß eine vollständige Nehtsverwirrung herrsht. Bei dem einen Amtsgeriht wird die Sache so, bet dem andern anders gehandhabt. Im Interesse der Sache bin ih damit einverstanden, daß die Sache der Negierung zur Erwägung überwiesen wird.

Nachdem noch der Abg. von Eynern (nl.) sich mit dieser Aenderung des Antrags einverstanden erklärt hat, wird der geänderte Antrag einstimmig angenommen.

Der Antrag des Abg. Dr. Krause (nl.) auf Annahme eines Geseßentwurfs, betreffend die Gleichstellung der Notare mit den anderen Beamten bezüglih der Strafen bei Nicht- verwendung der tarifmäßigen Stempel, wird von den Abgg. Krause (nl.) und Dr. Klasing (kons.) empfohlen; leßterer empfiehlt auch die Beseitigung der persönlichen Haft- barkeit der Notare für den Stempel.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ich möchte auf die weiteren Anregungen und Ausführungen der Herren wegen anderweiter Normierung der Verantwortlichkeit der Beamten und Notare nicht eingehen zur Zeit, sondern mich an den hier vorliegenden Geseßentwurf halten. Jch bin nun zwar nicht in der Lage, namens der Staatsregierung ausdrücklihe und bestimmte Erklärungen über diesen Geseßentwurf abzugeben, stehe aber niht an zu sagen, daß die beiden Ressort-Minister, der Herr Justiz-Minister und der Finanz-Minister, gegen den Inhalt dieses aus der Jnitiative des Hauses hervorgegangenen Geseßentwurfs kein Bedenken haben. Wir sind der Ansicht, daß kein genügender Grund vorliegt, die Aus8nahmsbestim- mungen, welche die Kabinetsordnung vom 28. Oktober 1836 in Betreff der Haftbarkeit der Notare macht wegen niht richtiger Ver- wendung tarifmäßiger Stempel, aufrecht zu erhalten. Die bisherige Erfahrung giebt dazu keinen Grund. Wir haben das Vertrauen zu den Notaren ebenso gut wie zu den Beamten, daß sie mit Gewisseu- haftigkeit und Sorgfalt bei der Verwendung tarifmäßiger Stempel verfahren werden, auch ohne daß diese Ausnahmsbestimmungen für die Notare bestehen bleiben.

Der Geseßentwurf sieht ja vor, daß die doch in einzelnen Fällen unentbehrlidje Möglichkeit, auf Ordnungsstrafen zu erkennen, welche ja au gegen Beamte besteht, in Zukunft jedenfalls auch für die Notare bestehen bleibt. Jch verstehe wenigstens den Inhalt dieses Gesetzes in diesem Sinne. Ich glaube, es is in diefer Beziehung alles gewahrt. Ein dringendes Bedürfniß für dieses Geseß scheint uns zwar nit vorzuliegen, da im großen und ganzen, wie der Herr Antragsteller wohl selbst nicht bestreiten wird, mit großer Konnivenz und Liberalität gegenüber den Notaren verfahren wird. Aber es könnten do sich dann und wann einzelne Landgerichts - Präsidenten geseßlich geradezu verpflichtet halten, eine andere Praxis durchzuführen, und man würde ja dem in keiner Weise entgegentreten können und auch niht entgegentreten dürfen. So meine ih, nah dieser Nichtung ist namentlich auf Grund eines neuerlih vorgekommenen Falles ein Be- dürfniß nicht ganz zu bestreiten. Wie gesagt, wir, die nächstbetheiligten Minister, haben gegen diesen Antrag kein Bedenken, und ih zweifle nit, daß das Staats - Ministerium si ebenfalls dieser Auffassung anschließen wird.

Der Antrag wird darauf in zweiter Lesung genehmigt.

Maio

Es folgt die Berathung von Petitionen. : Die Petition des rit trats zu Arneburg wegen Errichtung

eines periodishen Gerichtstags wird durch

Tagesordnung erledigt, die

hausen nach Gieboldehausen, von Neumagen.

Bezüglich des Baues einer Eisenbahn Landeshut—Grüßau— Schömberg—Landesgrenze beantragt die Kommission ebenfalls Der Antrag wird ange- ein gleicher Antrag auf Weiterbau der

Deffentlicher Anzeiger.

die Ueberweisung als Material.

nommen; ebenso

1. Unterfuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Nerflbéruna.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

5, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

j 7 * (2 s

1) Untersuhungs-Sachen. [859] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Opernsänger Roberto Stagno, geboren am 10. Oktober 1840 zu Palermo in Italien, is in den Akten I. V. B. 116. 93 die Untersuhungshaft wegen s{werer Ur- kundenfälschung und verleumderisher Beleidigung verhängt, weil derselbe Ausländer is und sich auf ordnungsmäßige Ladung vor Gericht nicht gestellt hat. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Beclin, Alt- Moabit Nr. 12 a., abzuliefern.

Berlin, den 30. März 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft. T.

Beschreibung: Alter 53 Jahre, Größe 1,57 m, Statur mittel, Haare dunkel, Stirn frei, Bart \{warzer Vollbart, Augenbrauen dunkelbraun, Augen grau, Nase gewöhnlih, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn spig, Gesicht oval, Gesichtsfarbe braun, Sprache italieni.

[356] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Privatsekretär Josef Finazer, geboren am 25. Januar 1833 zu Triest in Oesterreich, is in den Akten I. V. B. 116. 93 die Untersuhungshaft wegen Beihilfe zur {weren Urkundenfälschung und verleumderishen Beleidigung verhängt, weil derselbe Ausländer ist und ih auf ordnung8mäßige Ladung vor Gericht nicht gestellt hat. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs - Gefängniß zu Berlin, Alt- Moabit Nr. 12 a., abzuliefern.

Berlin, den 30. März 1894.

__ Königliche Staatsanwaltschaft. L.

Beschreibung: Alter 61 Jahre, Größe 1,85 m, Statur \{lank, Haare blond, Stirn frei, Bart grauer Backen- und Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase gewöhnlih, Mund ge- wöhnlich, Zähne defekt, Kinn spiß, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsh und italienisch.

[76596]

1) Friedrih Johann Rulla, geboren am 20. Sep- tember 1871 zu Gosda, zuleßt daselbst aufhältlich,

2) Alfred Rubin, geboren am 21. Februar 1871 zu Jessen, zuleßt daselbst aufhältlich,

3) Paul Ernst_ Karisch, geboren am 28. Sep- tember 1871 zu Slamen, zuleßt daselbst aufhältlich,

4) Heinrich Paul Gustav Friedrih Hermann, geboren am 29. März 1871 zu Spremberg, zuletzt daselbst aufhältlih, -

5) Emil Albert Reinhold Jache, geboren am 9. Dezember 1871 zu Spremberg, zuleßt daselbst aufhältli, .

6) Friedrih Carl Heinrih Judisch, geboren am 9. April 1871 zu Spremberg, zuleßt daselbst auf- hall i

7) Carl Heinrich Wilhelm Judisch, geboren am 9. März 1871 zu Spremberg, zuleßt daselbst auf- hältlich,

8) Karl Heinrich Adolf Köpke, geboren am 8. September 1871 zu Spremberg, zuleßt daselbst aufhältlich,

9) August Max Nichard Minks, geboren am 30. Oktober 1871 zu Spremberg, zuleßt daselbst aufhältlich, i

10) Friedrih Wilhelm Franz Lischka, geboren am 19. Januar 1871 zu Kottbus, zuleßt daselbst aufbältlih,

11) Carl Ferdinand Uns Vogel, geboren am 21. Mai 1871 zu Kottbus, zuleßt daselbst aufhältlich,

12) Friedrih Wilhelm Bribke, geboren am 2. November 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst auf- hältli,

13) Nobert Paul Richard Dittmann, geboren zu Kottbus, zuleßt daselbst aufhältlich,

14) Heinrih Paul Förster, geboren am 19. Fe- bruar 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst aufhältlih,

15) Carl Waldemar Geiersbach, geboren am 3, September 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst aufhältli,

16) Theodor Arthur Reinhold Hoffmann, ge- boren am 30. März 1872 zu Kottbus, zuletzt daselbst aufbhältlih,

17) Hugo Wilhelm Emil Kalien, geboren am bi guar 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst auf- ältlih,

18) Friedri Wilhelm Lehmaun, geboren am iri, 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst auf- ältlih,

19) Paul Wilhelm Otto Noack, geboren am bält 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst auf- ältlich,

20) Gustav Otto Staninder, geboren am Lai 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst auf- ältlich,

21) Heinrich Friedri Wilhelm Schulze, Mes Bts Juli 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst auf- ältlih,

22) Albert Wilhelm Balduin Scholz, geboren S 1872 zu Kottbus, zuleßt daselbst aufhältlich,

i Rudolf Franz Otto Vogel, geboren am balt Von 1873 zu Kottbus, zuleßt daselbst auf- ältlich,

24) Johann Friedrißh Schöt,

“2

geboren am

etition eines Kaufmanns und ga rikbesißers zu München-Gladbah wegen Rüerstattung von ebäudesteuer der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Die Petition wegen des Baues einer Eisenbahn von Kulmsee nah Melno wird nah dem Beschluß des Hauses der Regierung als Material überwiesen, ebenso die Petition wegen Erbauung von Bahnen von Unislaw nah Kulm, von Nord- Trier-Nuwer nah

ebergang zur

Die Kommission beantragt:

betreffen.

Eisenbahnlinie Breslau—Ströbel nah der Gebirgsbahn Glaßz— Dittersbach, bezüglich der Bahn von Velgast nah Richten- berg, bezüglih des Baues einer Spessartbahn und bezüglich der Linie Korbach—Thalitter—Herzhausen—Frankenberg. Eine Petition des Vorstandes des Hannoverschen Städte- vereins verlangt den Erlaß eines neuen Sparkassengeseßzes.

In Erwägung, daß der Erlaß eines neuen Sparkassengesezes zwar erforderlich ersheint, den der Petition zu Grunde gelegten Leit- säßen jedoch nit in allen Punkten beigepflihtet werden kann, die Petition der Regierung als Material zu überweisen.

Abg. Freiherr von Richthofen-Jauer (konf.) empfiehlt diesen Antrag, indem er namentlich die Leitsäße bekämpft, welche die Be- freiung der Kommunalkassen von der Staatsaufsiht und das freie Verfügungsrecht der Kommunen über die Ueberschüsse der Sparkassen

Der Antrag wird angenommen.

Kanals.)

Die Petition vormaliger hannoverscher Kreis- und Amts- hauptmänner wegen Gewährung von Ruhegehaltszulagen, welche die Kommission zur Erwägung überweisen will, wird nah dem Widerspruch des Vertreters der Regierung, Geheimen Ober- Regierungs-Raths Harder, ordnung erledigt.

Auf eine Anregung des Abg. Nickert (fr. Vg.), den Etat in erster Linie ferti q fa von Koeller, daß dies seine Absicht sei, von der er nur ab- weichen werde, um Kommissionen zu Schlusses der Session nothwendig sei.

Schluß 23/4 Uhr. (Zweite Berathung der Vorlage wegen des

durch Uebergang zur Tages-

zu stellen, erklärt der Präsident

ewisse Vorlagen möglihst bald an die ringen, was is Jnteresse des baldigen

11 Uhr.

Nächste Sißung Mittwo [be-Trave-

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefellsch. 7, Grwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. 8. Niederlafsung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

83. Oktober 1870 zu Steinit, zuleßt daselbst auf- hältlich,

25) Friedrih Ernst Paul Nahorka, geboren am 4. Januar 1871 zu Brieske, zuleßt daselbst auf- hältlich,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab- sicht, sih dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sih außerhalb des Bundes- gebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen S 140 Abf. 1 Nr. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf den 23, Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, vor die Erste Strafkammer des Königlichen Land- gerihts zu Kottbus zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von den Zivilvorsißenden der Ersaßkommissionen a. zu Spremberg vom 27. Oktober 1893, b. des Stadtkreises zu Kottbus vom 2. Januar 1894 und c. zu Kalau vom 18. und 19. Januar 1894 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus- gestellten Erklärungen verurtheilt werden. Akten- zeichen: M 32/94.

Kottbus, den 13. März 1894. Königliche Staatéanwaltschaft.

[71660] Oeffentliche Ladung.

Die nachbenannten Perfonen :

1) Knecht Stanislaus Matajczaëk, geboren am 4. April 1871 in Garaszewo, Kreis Posen, zuleßt in Alt-Tucheband, Kreis Königsberg N.-M.,

2) Arbeiter Gustav Adolf Janzen, geboren am 18. August 1869 in Marienburg, zuleßt in Bär- walde N.-M.,

3) Student Paul Julius Behrend, geboren am 21. September 1866 in Küstrin, zuleßt in Küstrin,

4) Georg Hermann Willy Kohn, geboren am 14. März 1870 in Königsberg N.-M., zuleßt in Königsberg N.-M., i

59) Wilhelm August Grams, geboren am 3, August 1872 in Küstrin, zulegt in Küstrin,

6) August Wilhelm Schwarz, geboren am 11. Juli 1872 in Zicher, Kreis Königsberg N.-M., zuleßt in Zicher,

7) Wilhelm Carl Neupert, geboren am 20. Mai 1872 in Damm, Kreis Königsberg N.-M., zuleßt in Damm,

8) August Carl Wilhelm Runge, geboren am 19. Dezember 1872 in Voigtsdorf, Kreis Königs- berg N.-M., zuleßt *in Voigtsdorf,

9) Johannes Julius Gustav Hübner, geboren am 24. Dezember (September ?) 1872 in Zäkeri, Kreis Königsberg N.-M., zuleßt in Zäerick,

10) August Julius Gustav Peter, geboren am 3. März 1872 in S{hönfließ N.-M., zuleßt in Schönfließ N.-M,,

11) Paul Waldemar Friedrih Müller, geboren am 5. Mai 1872 in Grünrade, Kreis Königs- berg N.-M., zuleßt in Grünrade,

12) Paul Hermann Carl Heine, geboren am 21. Juli 1872 in Klossow, Kreis Königsberg N.-M., zuleßt in Klossow,

13) Dito Emil Wendt (auch Weneck genannt), geboren am 23. März 1872 in Kieg, Kreis Königs- berg N.-M., zuleßt in Kiet,

14) Carl Hermann Kriedemauun, geboren am 11. September 1872 in Schmarfendorf, Kreis M N.-M., zuleßt in Schmarfendorf,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sih dem Eintritte in den Dienst des eaten Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes- gebiet verlassen zu haben oder nach erreihtem militär- pflihtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. -G.-B. Dieselben werden auf den 7. Juni 1894, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bet un- ents{chuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Zivil - Vorsißenden der Königl. Kreis- Ersaß - Kommissionen zu Posen, Marienburg und Königsberg N.-M. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver- urtheilt werden.

Landsberg a. W., den 23. Februar 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft.

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

[691] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder-Barnim Band 14 Nr. 819 auf den Namen der Ghefrau des Müllermeisters Adolf Malzahn, Caroline, geb. Springborn, zu Berlin eingetragene, in der NReinitendorferstraße Nr. 18 c. belegene Grundstül am 29, Mai 1894, Vormittags 107 Uhr, vor dem M je eN Gericht, an Ge- rihts\telle, Neue Friedrihstr. Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das

Grundstück, dessen Größe niht bekannt, ift nicht

zur Grundsteuer, dagegen mit 9495 Nußzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschäßungen und andere, das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsshrei- berei ebenda, Qua D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Älle Nealberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücsihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berüksihtigten Ansprüche im Nange zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am L, Juni 1894, Mittags U2 Uhr, an Gerichtsftelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 27. März 1894. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

[263] Zivangsversteigerung.

Das im Grundbuche von Neu-Köln Band 2 Nr. 125 auf den Namen der am 12. Juni 1893 ver- storbenen Wittwe Witte, Henriette Louise Philippine, geborenen Springmann, eingetragene, jeßt deren Testamentserben gehörige, in der Wallstraße Nr. 2 belegene Grundstück foll auf Antrag der sämmtlichen Testamentserben, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz - Nath Hecker und Dr. Tettenborn hier- selbst, zum Zweke der Auseinanderseßzung unter den Miteigenthümern am 23. Mai 1894, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, zwangsweis versteigert werden. Das Grundstück ist mit 7090 Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus- zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- chrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie E Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welhe das Eigen- thum des Grundstücks beansuruhen, werden auf- gefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den S an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. Mai 1894, Mittags A2} Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Die am 2. Mai d. I. anitehenden Termine werden aufgehoben.

Berlin, den 28. März 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.

[877] Has ggu er eigeeng,

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Niederbarnim Band 96 Nr. 3865 auf den Namen des Tischlermeifters Richard Neumeyer hier einge- tragene, Kolbergerstraße Nr. 31 belegene Grundstück am 21, Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, vok, Eingang ©C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück hat einen Flächeninhalt von 4 a 44 qm und ist mit 2,61 A MNeinertrag zur Grund- steuer, für das Etatsjahr 1895/96 mit 5320 4 Nußungs8werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen können în der Gerichts- reiberei ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. lle NRealberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbs auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandenseinz oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des. Ver- steigerungsvermerks nicht hervorging, insbefondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei SFeslstellung des eringsten Gebots me berüd{sihtigt werden und ei Bertheilung des Kaufgeldes gegen die berüd- E Ansprüche im Range zurücktreten. “Die- enigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be- anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah aa tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den ch uons an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Mai

1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 28. März 1894. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 87.

[882]

In Sachen des St. Thomae Hofes, vertreten durch den Provisor H. Nabel hier, Klägers, wider den Zimmermeister Carl Lampe in Wiedelah, Beklagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten ge- hörigen, Neupetrithorfeldmark Bl. IIT. Nr. 185 þ. I. an der E e i belegenen Grundftüds zu 4 a 53 qm fammt Wohnhause No. ass. 6222 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durh Beschluß vom 21. März c. verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuhe am 24. März c. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 14. Juli d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzog- lihem Amtsgerichte hierselb, Auguststraße 6, Zim- mer Nr. 42, angeseßt, in welchem die Hypothek- gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 28. März 1894.

Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen.

[872]

Zur Zwangsversteigerung des dem verstorbenen Arbeitsmann Freitag in Rehna gehörigen Wohn- hauses Nr. 543 an der Krugstraße daselbst steht nah dem am 16. Januar 1894 erlassenen Verkaufs- proklame der Ueberbotstermin auf Sonnabend, den 28. April 1894, Vormittags 11 Uhr, an. Derselbe wird hierdurch in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, M in dem heute ftatt- gefundenen ersten Verkaufstermine für das beregte Grundstück ein Bot nicht abgegeben worden ist.

Rehna i. M., den 31. März 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

[1032]

Zur Zwangsversteigerung des dem Pantoffelmaher Goewe in Röbel gehörigen Wohnhauses Nr. 51 zu Röbel steht der Üeberbotstermin auf Dienstag, den 24, April 1894, Vormittags 11 Uhr, an. Derselbe wird hiedurch öfentlich in Erinnerung aat mit dem Bemerken, daß in dem ersten Ver- aufstermine für das beregte Grundstück ein Bot von 3300 A abgegeben worden ist.

Röbel, den 2. April 1894.

Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. [873]

In Sachen, betr. den Zwangsverkauf der Gast- wirth f out dag: Grundstücke zu Kröpelin ift zur Abnahme der Rechnung des Verwalters, zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vor- nahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den Ho e 1894, Nachmittags 3 lbe. be- immt.

Kröpelin, den 24. März 1894.

Großherzogliches Amtsgerichts [881]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Häusler Westendorf zu Brunshaupten ge- hörigen Häuslerei Nr. 40 daselbst hat das Groß- herzogliche Amtsgeriht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungs- plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den 20. April 1894, Mittags 12 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei nieder- gelegt fein.

Kröpelin, den 24. März 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

Rg, n beantragt : ellens in Hom

[150] L IRRRSE P W

Das Aufgebotsverfahren ha

N Frs PeeviV d de Dreux shweicitt v. d. Höhe, bezügli es Braunschweigischen Thaler-Looses Serie 8857 Nr. 45,

2) der Nittergutsbesizer Lieutenant a. D. Hoß- mann auf Heiland-Kauffung bei Schönau in Schle- fien namens seiner minderj. Tochter Agathe Hoß- mann bezügliß des Braunschweigishen 20 Thaler- Looses Serie 3305 Nr. 27,

3) die Erben des weiland Zündholzfabrikanten Wilhelm Schroeter in Wieda, bezüglih der Ver- P e Nr. 342 vom 1. Januar 1882, inhalts welcher der vorgenannte Fabrikant Wilhelm Schroeter bei der Braunschweigischen Lebens- versihherungsgefellshaft ies sein Leben zum Be- trage von 7000 Æ versichert hatte,

4) der Goldarbeiter Carl Brandes und dessen Ehefrau, Anna, geb. Bartels, sowie der Maurer Christian Stichhan hier bezüglich des für die Erben des Johann Joachim Bötticher an

a. dem den Antragstellern Eheleute Brandes ge- hörigen Nr. 1637 E der neuen Knochenhauerstraße hier belegenen Hause und :

b. dem dem Antragsteller Stihhan gehörigen Nr. 98 Blatt 1V. des Feldrisses en auf der Wendenmasch belegenen Grundstücke ju 9a 4 qm.

hypothekarif versiherten Erbenzinskapitals zu 40 Marien-Gulden, 4

S a Bb Wi ar A Sa: is A

L: pan rie

E