1894 / 81 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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und vergiebt die Direktionen nicht an die Meistbietenden. Da man die Beamtenzahl auf das nothwendige Maß zurückführen will, ist zu billigen; erfreulich is es auh, daß für die entbehrlich wer- denden Beamten besonders gesorgt werden soll. Redner {ließt mit dem Ausdruck der Hoffnung auf einen guten Erfolg der Reform.

Abg. Fuchs (Zentr.) weist darauf hin, daß namentlich in Köln bedeutende Beamtenverschiebungen eintreten würden; er bittet den Minister, folhe Beamten, die sih durch Ankauf von Häusern feßhaft gemacht haben, möglichst nicht zu versetzen.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Ich nehme keinen Anstand, die vom Herrn Vorredner gewünschte beruhigende Erklärung abzugeben, und zwar dabin, daß in thunlichst schonender Weise sowohl die Interessen der verschiedenen Orte, wie die Interessen der Beamten behandelt werden follen.

Was die Beamten betrifft, so sind die Dircktions-Präsidenten von mir beauftragt worden, jeden einzelnen Beamten zu fragen, ob er es vorzieht, in dem betreffenden Ort zu bleiben, oder ob er be- sondere Wünsche auf Verseßung hat.

Was die Orte anbetrifft, so soll auch in dieser Beziehung mit möglichster Schonung vorgegangen werden, natürlich foweit die dienstlichen Interessen es erlauben, wie der Herr Vorredner bereits es gesagt hat. Es wird sich auch in einzelnen Fällen eine Berücksichti- gung dadur ermöglichen lassen, daß bei der Uebertragung von Ge- äften für eine Gruppe von Direktionen oder für den ganzen Staats- bahnbereih an eine Direktion in erster Neihe die Orte in Betracht gezogen werden, welche eine größere Einbuße dur die Reorganisation erleiden. Daß für viele Orte ein solher Verlust an Beamten nament- lih in der gegenwärtigen Zeit \{chmerzlich emxfunden werden würde, versteht sih von selbst. Jch bin daher gern bereit, {onend vorzu- gehen, soweit das mit den dienstlihen Junteressen vereinbar erscheint.

Abg. Dr. Ham macher (nl.): Die bisherige Verwaltung war keine Dezentralisation, sondern nur eine Bildung mehrfacher JIn- stanzen. Jett erst kommt man zur richtigen Dezentralisation, die dem Interesse des Publikums entspriht. Die Betriebsämter haben sih bisher als fleine fkollegiale Direktionen entwickelt; sie wurden durch Berichterstattung 2c. zum Bureaukratismus erzogen und fanden feine Fühlung mit dem Publikum, weil sie keine Selbständigkeit besaßen. Der Streit der Techniker und Juristen ist überflüssig; beide können nicht entbehrt werden, aber beide taugen nichts, wenn der Techniker nur Techniker, der Jurist nur Jurist ist. Der bureau- fratishe Geist uimmt den Juristen die Neigung, sih mit tehnischen Fragen zu beschäftigen; die Techniker dagegen haben keine verwaltungs- technishen Kenntnisse, das zeigen namentlih die großen Etattüber- \chreitungen. Mit der anderweiten Ausgestaltung der Vorbildung der Eisenbahnbeamten sollte der Minister niht zu lange warten. Die Assessoren, welche in die Eisenbahnverwaltung eintreten, find zu alt und zu vornehm, um sich mit den untergeordneten technischen Fragen zu beschäftigen; es müßte den Personen, welche sih dem Eisenbahn- dienst widmen wollen, {hon auf der Universität der richtige Weg gewiesen werden. Daß erhebliche Ersparnisse eintreten werden, zeigen die Verhältnisse der Reichseisenbahnen, bei denen die geplante Organi- sation chon besteht; die Verwaltung ist dort erheblich billiger. Redner hält eine Kommissionsberathung niht für nothwendig; denn dabei fäme nur etwas niht Gewolltes heraus, nämlich die Erörterung der lokalen Interessen; und die Entstehung eines solchen Frosh-Mäuse- friegs, wie er heute hon in den Klagen über die Benachtheiligung Kölns angefangen habe, müsse man verhüten.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich möchte zwei Worte fagen, um die ablehnende Ansicht des Herrn Vorredners in Bezug auf die Berathung dieser Vorlage in der Budgetkommission zu unterstüßen. Dieser Nachtrags- Etat enthält nichts weiter als ein Pauschquantum, bestimmt, die Durchführung dieser großen NReformmaßregel namentlichßh in dem Uebergangsstadium zu erleihtern. Wir waren außer stande, die einzelnen Ausgaben, wie sie in diesem Pauschquantum enthalten sein werden, auf die einzelnen Titel zu übertragen, weil wir gar keine Anhaltspunkte hatten, in dieser Beziehung eine zu- treffende Veranschlagung vorzunehmen. Auch waren wir der Ueber- zeugung im Finanz-Ministerium, daß es unzulässig sein würde, eine folhe Ausgabe, wie die vorliegende, in das Hauptextraordinarium zu verweisen, weil das nicht für solhe Zwecke bestimmt ist, die lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen von der Verwaltung geplant werden. Infolgedessen mußten wir einen solchen Nachtrags-Etat einbringen, was ja die Finanzverwaltung, wie die Herrèn wissen, immer nur sehr widerstrebend thut, und ih glaube, ein solhes Widerstreben gegenüber Nachtrags - Etats und dem Andrängen und den Wünschen der Einzelressorts, solhe Nachtrags- Etats einzubringen, ist im Interesse einer geordneten Finanzverwaltung dringend nothwendig. Wir wissen, daß die entgegengesetzte Praxis in anderen Ländern zu der größten Unordnung im Finanzwesen geführt

hat, und daß man daher sehr wohl thut, diesem verkehrten Beispiel nicht nachzufolgen. Hier aber war eine solche Nothwendigkeit gegeben, ein anderer Weg blieb nicht übrig, und die Finanzverwaltung hat auch ohne großes Widerstreben im vorliegenden Falle diesem Nachtrags- Etat zugestimmt und ihn zur Beschlußfassung vorgelegt, weil sie von vornherein es für ihre Pflicht erahtet hat, den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten bei der Durhführung dieser bedeutsamen und heilsamen Reform, soweit an ihr lag, nach Kräften und nach allen Richtungen zu unterstüßen. Wir haben das naturgemäß {hon gethan vom Stand- punkt der Ersparung von Ausgaben, die wir sowohl nah der perfön- lihen wie nah der sachlihen Seite von dieser Reform erwarten. Diese Ersparung ist aber, wenigstens was mich betrifft, gar nicht das Entscheidende, fondern ich bin überzeugt, daß die Ueberschüfse unserer Eisenbahnverwaltung, auch ganz abgesehen von der Ersparung an Gehalten und sachlichen Kosten, in Zukunft günstig beeinflußt werden, weil die ganze Organisation eine ökonomischere und zweckmäßigere Verwaltung ermöglicht. Eine Beseitigung unnöthiger Zwischeninstanzen ift an und für sih schon eine Wohlthat für jede Verwaltung. Eine größere und bewußtere Verantwortlichkeit für jeden einzelnen verwaltenden Be- amten ist eine Vorausseßung einer guten Verwaltung. Eine Be- \hleunigung der Entscheidungen, Promptheit in der Erledigung der vorliegenden Fragen muß \chließlich auch nach der rein ökonomischen Seite nüyßlich wirken. Ich will darüber garnicht urtheilen, ob die jeßige Organisation, die hier beseitigt werden foll, niht ursprünglich bei der Verstaatlichung der Eisenbahnen, wo eine große und gewaltige umgestaltende Aufgabe ter Eisenbahnverwaltung gestellt wurde, nothwendig war. Aber darüber is ja das ganze Haus einig mit der Staatsregierung, daß gegenwärtig, nachdem diese verschiedenen Eisenbahnkomplerxe in ein einheitlihes System einmal gebracht sind und überall die Gleise eingefahren sind, daß da die jeßige vereinfahte Organisation nah allen Richtungen hin vorzuziehen ift.

Meine Herren, das sind die Gründe ‘gewesen, warum ich garnicht angestanden habe, diesen Nachtrags-Etat zu genehmigen, und zwar in Form eines Pauschquantums ein Vertrauensvotum in dieser Be-

ziehung dem Herrn Minister für öffentliche Arbeiten auch seitens der Finanzverwaltung entgegenzubringen. (Heiterkeit.) Wir find über: zeugt, daß damit zweckmäßig und sparsam verfahren wird. Aber ein \solches Pauschquantum is} hier nöthig. “Eine andere Form der Bewilligung ist nit denkbar. Ich glaube daher, die Budgetkommission würde gar niht in der Lage sein, dies Pauschhquantum im einzelnen zu kriti- fieren, daran Aenderungen vorzunehmen. Ich bin überzeugt, was zu verwenden etwa nicht nöthig is von den 300 000 , das wird auch nicht verwendet werden. Andererseits ist die Summe doch auch nicht von einer so großten Importanz, daß man da allzu ängstlih zu fein brauchte, und ih glaube, die Budgetkommission wird nach dieser Richtung hin wesentliche Aenderungen überhaupt niht vor- nehmen können. Damit bin ich ganz einverstanden, daß es bedenklich is, wenn in diesem Stadium die Budgetkommission sich vertiefen wollte in die Einzelheiten der Organisation, wie das doch der Fall sein würde, wenn beispielsweise dem Wunsche des Herrn Abg. Broemel entsprechend die Budgetkommission sich mit der Frage beschäftigen wollte, ob niht auch noch an anderen Orten eine Eisen- bahn-Direktion über die Zahl 20 hinaus einzurichten sei. Die Ver- theilung der Eisenbahn - Direktionen auf die einzelnen Orte, die richtige Auswahl derselben is nicht bloß nah meiner Meinung nur von der Verwaltung zweckmäßig durchzuführen, sondern au die Zahl der Direktionen selbst kann nur von einem einheitlichen Gesichtspunkt aus betrachtet werden. Es kann ja sein, daß man hier und da in der Budgetkommission findet: an der und der Stelle is doch ein großer Verkehr, es würde da vielleiht zweckmäßig auch noch eine Direktion eingerichtet werden können. Da würde man aber wieder sehr störend dur cine solhe Einzelabänderung in den Gesammtplan ein- greifen, der sih nur in der Perfon des Herrn Ministers für öffentliche Arbeiten verkörpern darf.

Speziell für das Geschäftliche habe ih noch den Wunsch, daß diese Angelegenheit niht verzögert wird, weil es sehr erwünscht wäre, wenn diefer Nachtrags-Etat noch vor der Verabschiedung des Haus- halts-Etats in den leßteren hineingearbeitet werden könnte; es ift immer unangenehm, wenn der Haupt-Etat abgeschlossen is und dann noch Nachtrags-Etats hinterherlaufen. Aus allen diesen Gründen möchte ich bitten, daß das Haus geneigt sein wolle, die Sache im Plenum zu erledigen.

Abg. Wallbrecht (nl.) erachtet es für zweckmäßig, für die

Eisenbahnbeamten eine besondere Vorbildung einzurichten, was aller- dings eine längere Vorbereitung erfordere; ferner müsse man die Techniker den Juristen gleih\stellen und sie selbständiger machen. ___ Abg. von Unruh- Bromberg (freikons.) hält eine Kommissions- berathung niht für nothwendig. Die ganze Eisenbahnverwaltung sei nur eine Sache der Erfahrung, in deren Einzelheiten sich das Parlament nicht gut einmischen könne; es könne nur die allgemeine Richtung der Verwaltung angeben. Eine bessere praktische Vor- bildung der Cisenbahnbeamten nicht nur, fondern aller Beamten wäre dringend wünschenswerth.

Abg. von Pappenheim - Liebenau (kons.): Die Konservativen halten auch eine Kommissionsberathung für niht nothwendig, da in derselben doch nur Kirchthurmsinteressen zur Sprache kommen würden. Mit der Bewilligung des Pauschquantums würden natürlich auch die in der Denkschrift enthaltenen allgemeinen Grundzüge ge- billigt sein.

Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wird abgelehnt.

Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sißung Freitag 11 Uhr. (Dritte Berathung der Vorlage wegen des Elbe-Trave-Kanals und Eisenbahn-Etat.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der am 20, Juni 1892 zu Montevideo unterzeichnete Ha ndels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Reich und der Republik Uruguay vorgelegt worden, der in scinen Hauptbestimmungen wie folgt lautet : i

Artikel 1. Die Angehörigen eines jeden der vertragschließenden Theile sollen in dem Gebiet des anderen Theils den Schuß der Re- gierung für ihre Person, ihr beweglihes und unbeweglihes Ver- mögen, fowie für ihren fonstigen Besiß genießen, und es sollen ihnen dieselben Nechte, Vortheile und Freiheiten für ihren Handel, ihre Industrie, thren Geschäfts- und Gewerbebetrieb zustehen, wie solche den Landesangehörigen eingeräumt sind oder in Zukunft eingeräumt werden. Dabei sind sie jedoch den bestehenden Gesetzen und Vor- \chriften unterworfen. :

Artikel 2. Die deutshen Schiffe und ihre Ladung in den uru- guayshen Häfen und die uruguayschen Schiffe und ihre Ladung in den deutschen Häfen follen in allen Angelegenheiten wie Schiffe der meist- begünstigten Nation und deren Ladung behandelt werden. Die Küsten- \chiffahrt bleibt von der gegenwärtigen Bestimmung ausgeschlossen nd den bezüglichen Gefeßen der beiden Staaten unterworfen.

Artikel 3. Alle Handelsgegenstände, welche aus den Gebieten des einen der vertrag\chließenden Theile in die Gebiete des anderen Theiles eingeführt werden, follen in gleicher Weise behandelt und insbesondere nicht mit höheren Abgaben belegt werden, als die gleichartigen Handels- gegenstände der meistbegünstigren Nation. Derselbe Grundsaß soll für die Wiederausfuhr und Durchfuhr gelten. Für die Ausfuhr irgend welcher Handelsgegenstände von Uruguay nach E oder von Deutschland nah Uruguay follen keine anderen noch höheren Abgaben erhoben werden, als folche für die Ausfuhr ähnliher Gegen- stände von den Angehörigen der meistbegünstigten Nation erhoben werden. In gleicher Weise follen hinsihtlich der Ortsabgaben, der Malklergebühren, der Zollvorschriften und -Formalitäten der von Handlungsreisenden eingeführten Muster und Modelle, sowie in allen fonstigen Handel8angelegenheiten die Angehörigen eines jeden der ver- tragschließenden Theile in den Gebieten des anderen Theils dieselben Rechte genen wie die Angehörigen irgend einer dritten meist- begünstigten Nation.

Artikel 4. Die in dem gegenwärtigen Vertrag enthaltenen Be- stimmungen umfassen nicht die Fälle, in welchen die Regierung des Freistaats Uruguay den Bürgern oder Erzeugnissen dex Vereinigten Staaten von Brasilien, der Ärgentinishen Republik und der Republik Paraguay in Angelegenheiten des Handels besondere Begünstigungen, Befreiungen und Privilegien gewähren sollte. Diese Begünstigungen können deutscerseits auf Grund des Rechts der meistbegünstigten Nation nicht be- anspruht werden, solange sie nicht auf andere dritte Staaten ausgedehnt werden. In diesem leßten Falle sollen jene Zugeständnisse in der gleichen Form erfolgen, d. h. unentgeltlich, wenn das Zugeständniß ein unentgeltlihes war, und gegen Gewährung einer Entschädigung von gleichem Werth, wenn das Zugeständniß ein bedingtes war. Dabei versteht es sih jedoch, daß die erwähnten besonderen Vergünstigungen, Befreiungen und Privilegien keine Anwendung finden auf Erzeugnisse, welche den deutschen Erzeugnissen gleichartig sind, und daß fie auf die Schiffahrt nicht ausgedehnt werden fönnen.

Artikel 5, Die diplomatischen und konsularishen Vertreter eines jeden der beiden vertragshließenden Theile, die in den Gebieten des anderen Theils ihren Wohnsitz haben, follen alle Amtshandlungen ausüben können und alle Freiheiten und Vorrechte genießen, roelche den Beamten gleichen Grades der meistbegünstigten Nation bewilligt sind oder in Zukunft bewilligt werden. Dabei versteht es sich jedoch, daß in Fällen, wo über einen Nachlaß nicht letßtwoillig verfügt ist, den konfularishen Vertretern der beiden vertragshließenden Theile keine

andere Einmischung zusteht, als solhe durch die Geseße und Verord- nungen der betreffenden Länder gestattet ist.

Artikel 6. -Der Ae Vertrag foll ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikations-Urkunden soll fobald als möglich in Montevideo stattfinden. Der gegenwärtige Vertrag foll zwei Monate nach dem Tage des Austausches der Ratifikations-Ürkunden in Kraft treten und drei Jahre, vom Lage des Inkrafttretens an gerehnet, in Wirksamkeit bleiben. Wenn ein Jahr vor Ablauf dieser Frist keiner der Pag erden Theile dem anderen amtlich seine Absicht kund giebt, die Wirksamkeit des Vertrages aufhören zu lassen, so foll derselbe noch ein’ Jahr von dem Tage ab in Geltung oleiben, an welhem einer der vertragshließenden Theile ihm gekündigt haben wird. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmäch. tigten den gegenwärtigen Vertrag in doppelten, in deutscher und spanischer Sprache ausgefertigten Originalen unterzeichnet und gesiegelt.

(L, S) ‘VE Krauel. (L. S.) Man. Herrero y Espinosa.

Handel und Gewerbe.

Magdebut0, 9. Ul (W. T. D) BUudckerbertOt Kornzudcker exkl, von 92% —,—, neue 13,55, Kornzucker exf!. 38 9/0 Rendement 12,55, neue 12,85, Nachprodukte exktl., 75 9c Rendement 10,00. Ruhig. Brotraffinade 1. —,—, Brotraffinade Il. —,—, Gem. Raffinade mit Faß 26,25, Gem. Melis L, mit Faß —,— Geschäftslos. Nohzucker. 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. April 12,00 Gd, 12,09 t, br. Val 1260 bez, 12,627 Br. ver. Junt 12,65 Gd, 12677 Br pv, Quit 12724 Gd. 1275 Br, Alte Ernte ruhig, neue Ernte stetig.

Seid, 0 Un L B) Kammzuga-Termtyn- handel. La Plata Grundmuster B. per April 3,40 4, per Mai 3,40 #4, per Juni 3,45 #4, per Juli 3,474 4, per August 3,90 M, per September 3,523 #4, ver Oftober 3,55 M, per No- vember 3,577 4, per Dezember 3,60 #4, per Januar A Umsaß 90 000 kg.

Bréèmen, d. April. (W. T. B.) Börsen «Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum- Börse.) Stetig. Loko 4,80 Br. Baumwolle. Stetig. Upland middling, loko 39} *. Sch{malz. Niedriger. Wilcor 37 „, Armour shield 365 -§, Cudahy 37 K, Fairbanks 33 4. Speck. Weichend. Short clear middling lofo 325. Wolle. Umsatz: 34 Ballen. Taback. Umsatz: 200 Seronen Carmen, 300 Packen Meriko, 12 Faß Virginy, 30 Faß Ohio.

London, 9. April. (W. L. B,)- An der Küste 1 Weitizen- ladung angeboten.

96 9/0 Javazucter loko 157 ruhig, Rüben-Rohzucker loko

122 ruhig. Chile-Kupfer 465/16, pr. 3 Monat 417/16. __ Liverpool, 5. April. (W. T. B.) (Offizielle Notierungen.) American good ordin. 31/16, do. low middling 41/16, do. middling 43/16, do. good middling 45/16, do. middling fair 4è, Pernam fair 45/16, do. good fair 44, Ceara fair 43/16, do. good fair 43, Egyptian brown fair 4}, do. do. good fair 48, do. do. good 51/16, Peru rough good fair 511/16, do. do. good 58/16, do. do. fine 63/16, do. moder. rough fair 4, do. do. good fair 415/16, do. do good 55/16, do. smooth fair 4/16, do. do. good fair 43, M. G. Broach good 4, do. fine 43, Dhollerah good 3#, do. fully good 32, do. fine 313/16, Oomra good 35, do. fully good 3#, do. fine 318/16, Scinde good 215/16, Bengal fully good 31/16, do. fine 35/16.

B radford, 5. April. (W. T. B.) Wolle fest, aber ruhig. Garne thâtiger, in Stoffen mehr Geschäft.

S1, Petersburg, 2, Ml (W. L. B) Produkten- markt. Talg loko 58,09, pr. August —. Weizen loko 9,50. Noggen loko 6,10. Hafer loko 3,90. Hanf loko 44,00. Leinsaat [IoTO 19:90.

Bern, s. April. (W. T. B.) Der schweizerischGe Export nach Frankreich ist im Jahre 1893 durch den Zollkrieg mit Frank- reih gegenüber den früheren Konventionaltarif-Verhältnissen um 37,90 9/0, die Einfuhr aus Frankreich der unter die wichtigsten Kampf- psitionen fallenden Artikel um 6809/9 zurückgegangen. Von den bisher aus Frankreich bezogenen Waaren hat Deutschland übernommen: bei Konfektion fast die Hälfte, bei Wollwaaren nahezu ein Drittel, bei Papier 45 9/0, bei Quincaillerie über die Hälfte, bei Leder einen kleineren Theil; bei Maschinen und Metallwaaren wird die Mindereinfuhr aus Frankreih durch die Mehreinfuhr aus Deutschland (theilweise auch aus Belgien) weit überholt. Oesterreich tritt als Lieferant für die Schweiz an Stelle Frankreichs wesentlich für Zucker, in kleinerem Maße für Konfektion, Wollwaaren, Quin- caillerie, Schuhe und Lederwaaren.

Uer bam, 0, Ub (D 2D) ordinary 52}. Bankazinn 442.

Kopenhagen, 5. April. (W. T. B.) Die Große Nordische Telegraphen-Gesellschaft vertheilt für 1893 eine Dividende von 89/10 9/0. Die Reineinnahmen betragen 4 953 278 Kronen.

New-Vork, 5. April. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge, wurde im weiteren Verlaufe fest und {loß fe#|. Der Umsaß der Aktien betrug 195 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 185 000 Unzen geschäßt.

Weizen eröffnete sehr fest und stieg infolge {le{chter Ernte berihte und besserer Kabelmeldungen, wurde aber später auf aus- gedehnte Realisierungen etwas s{hwächer; Schluß recht fest infolge reichlicher Deckungen der Baissiers. Mais träge bis fast zum Schluß, wo plößlich steigende Tendenz cintrat infolge Kaufordres, \o- wie auf die Festigkeit des Weizens. Schluß fest.

Chicago, °. April. (W. T. B) Weizen steigend auf Be- richte über Ernteshaden. Schluß sehr fes. Mais sehr fest und einige Zeit steigend nah Eröffnung, dann lebhafte Reaktion, worauf Erholung folgte. Schluß fest. :

Java - Kaffee good

Verdingungen im Nuslande.

Niederlande.

11. April, 12 Uhr. Do majoor-intendant, directeur van de centrale magazynen van militaire kleeding en uitrusting auf feinem Bureau in der Sarphatistraat zu Amsterdam: Lieferung von 80 000 Paar Halbsohlen in zehn Abtheilungen sowie von 90 000 Paar Absäten, gleichfalls in 10 Abtheilungen. Lieferung im zweiten Halbjahre 1894. Bedingungen gegen Zahlung von 0,15 Fl. zu be- ziehen von dem majoor-magazynmeester der obengedahten Magazine.

Dänemark. 12. April, 1 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Maskinafdelingens Contoir, Colbjörnsensgade 6) Ropenhagen. Lieferung von: 800 Stück Fensterglas, 30 Stück mattge\hliffenem Glas mit Borte, 30 Stück Spiegelqlas mit Beleg, 50 Stück farbigen Gläsern. Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und Stelle. 23. April, 12 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Maskinafdelingens

Regnskabsförer) in Aarhus. Lieferung von:

75 000 Pfund Twistabfall, 300 m wollenem Gardinenzeug, 300 m rothem Plüsch, 500 m gestreiftem Plüsch, 300 m Wachstuch, 150 m Hessiom-Leinewand, 200 m #Fagçon- Leinewand, 100 m ungebleihter Leinewand, 300 m Tywistleinewand, 6 000 Stück Wischtüchern, 150 Stück Handtüchern, 70 Pfund ungefärbtem wollenen Garn. Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und Stelle.

M B

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi)

Berlin, Freitag, den 6. April

hen Siaals-Anzeiger.

1894.

1. ÜUntersuhungs-Sacen.

9, Aufgebote, Zustellungen u. dergl,

3, Un und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e. r, Verloosung 2c. von Werthpapieren,

{) Untersuhungs-Sahen. Keine.

A SC N NSE M N D NRC E D Su M 9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[1429]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Bauunternehmer Hermann Scherne hierselbst ehörigen Wohngrundstücks Nr. 1041 G. an der ver- ängerten Wismarschenstraße zu Schwerin mit Zu- behor Termine j :

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Regu- lierung der Verkaufsbedingungen am Mitt- woch, den 30. Mai 1894, Vormittags 118 Uhr, :

9) zum Ueberbot am Mittwoch, den 20. Juni 1894, Vormittags Uk Uhr, :

im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.

Auslage der N engen vom 16. Mai 1894 an auf der Gerichtsshreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt Kolbow zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern na vor- gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund- stücks mit Zubehör gestatten wird.

Schwerin i. M., den 2. April 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

1428]

| Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Herbergswirth Friedrich Möllendorff hieselbst ge- Bie allhier sub Nr. 239/240 belegenen Wohn- hauses (Herberge) mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Regu- lierung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 20. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr,

9) zum Ueberbot am Mittwoch, den 11. Juli 1894, Vormittags 1A Uhr,

3) zur Anmeldung dingliher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Mittwoch, den 20. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr,

im Sch&böffengerichtssaale des hiesigen Amtsgerichts- gebäudes statt. ——

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 28. Juni d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Ser quester bestellten Rentier Friß Seemann hieselbst, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge- statten wird.

Sternberg, den 27. März 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Veröffentliht: Havemann, Amtsgerichts-Aktuar.

[1432] Aufgebot.

Der ledigen Dienstmagd Therese Schneider von Pettendorf ist ein von der K. Filialbank Regensburg ausgestellter 39/6 Bänkschein zu 300 4 Nr. 2159, auf ihren Namen lautend, zu Verlust gegangen.

Auf Antrag der 2c. Schneider wird hiemit der Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens an dem auf Montag, 22. Oktober 1894, Vor- mittags 9 Uhr, Zivilsißungsfaal , anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzu- melden und die bezeichnete Urkunde vorzulegen, wi- drigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden würde.

Regensburg, 27. März 1894.

Königliches Amtsgericht. T. (gez.) Lechner. / Zur Beglaubigung: Sarg, Sekretär. [64572]

Aufgebot. Aufgeboten wird : a. auf Antrag der Frau Johanna Schwarz aus Schlabotschine das auf den Namen der Bertha Schwarz aus Sclabotshine ausgestellte Spar- kfassfenbuch Nr. 8022 der \tädtishen Sparkasse zu Militsch, lautend über 313,87 M, b. auf Antrag der verehel. Auguste Wende aus Shlabotschine das auf deren Namen ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 15 976 der städtischen Sparkasse zu Militsch, lautend über 92,78 M Aufgebotstermin wird auf den 18. September 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Die unbekannten Inhaber der bezeihneten Sparkassen- bücher werden aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine ihre Rechte bei dem Gericht anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlcserklärung der leßteren erfolgen wird. Militsch, den 29. Januar 1894. Königliches Amtsgericht.

[1436] Aufgebot. Im Hypothekenbuhe für Kirchberg Band I. Seite 271 sind auf dem Anwesen des Bauers Josef uber, Haus-Nr. 55, in Aich für einen gewissen ranz Kaltenhaufer ein jährlitzer Geldaustrag zu 33 Fl. = 56 M4 57 F seit 11. Juli 1844, dann 1100 Fl. = 1885 M 71 S zu 49/9 verzinslihes, {jährig. kündbares Darlehen aus der Advokat Gürster\{hen Verlassenschastsmasse zu Pfarrkirchen seit 19, Dezember 1859 eingetragen. Diejenigen, welche auf die vorbezeichneten Forderungen ein Recht zu haben glauben, werden hiemit gemäß § 82 des yp.-Ges. in der Fassung des Art. 123 Ziff. 3 des usf. „Gef. zur M M und K.-Ord. zur An- meldung innerhalb sech8 Monaten spätestens bis zu

9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die betreffenden Forderungen für erloschen erklärt und im Hypotheken- buche gelös{cht würden. Simbach, den 31. März 1894. Königliches Amtsgericht Simbach. (T S) (gez.) Reuschel.

Zur Beglaubigung: . Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Strauß. [1437] Oeffentliche Ladung. : In der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde- bezirks Tholey stehen als Eigenthümer der Parzelle Flur 10 Nr. 559/29 angegeben: „Didas Peter Kinder I. Ehe in Tholey.“ Als Eigenthümer der vorge- nannten Parzelle hat sich dec Gastwirth Ludwig Grim zu Tholey legitimiert und es wird derselbe als Eigenthümer im Grundbuche vermerkt werden, falls nicht die Kinder 1. Che von Peter Didas zu Tholey in dem an Gerichtsstelle stattfindenden Termine vom 10, Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, zu welchem dieselben hierdurh öffentlich geladen werden, Widerspruch erheben. Tholey, den 19. März 1894.

Königliches Amtsgericht. 11.

[1431] Aufgebot. Der Ackerer und Neubauer Gerhard Holthaus zu Steinbeck, Gem. Recke, hat das Aufgebot des im Grundbuch von Recke Band 1 Blatt 73 für die Eheleute Hermann Arthland und Marie, geb. Uphues, zu Steinbeck, Gem. Recke, berichtigten Grundstücks Flur 3 Nr. 39, Höpenwiese, Wiese 62,78 Are der Katastralgemeinde Rede beantragt. Sämmtliche Eigenthuméprätendenten werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht anberaumten Termin ihre Rechte an dem Grundfstück anzumelden, widrigenfalls fie mit folchen ausgeschlossen werden und die Besißtitel- berihtigung für die Antragsteller erfolgen wird. Ibbenbüren, den 22. März 1894.

Königliches Amtsgericht. II.

1441 [ L ibn betreffend Anlegung des Grundbuchs für den Gemeindebezirk Kardorf-Hemmerih bean- \spruhen die Eheleute Ackerer Franz Mörsh und Sibilla, geb. Johannisberg, in Hemmerich das Cigen- thum der im Kataster für Ackerer Anton Mörsch zu Hemmerich eingetragenen Parzelle Flur 17 Nr. 290, Im Dornenbroih, Aer, jeßt Garten, groß 1 ar 16 qm mit 0,25 Thlr. Reinertrag. Die Rechts- nachfolger des verstorbenen Anton Mörsh, welche ihrerseits Eigenthumsansprüche auf die vorbezeichnete Parzelle erheben, haben solhe bis zu dem auf Dienstag, §8. Mai 1894, Vorm. 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Eheleute Franz Mörsh als Eigenthümer der vor- beschriebenen Parzelle in das Grundbuch eingetragen werden.

Bonu, den 16. März 1894.

Königliches Amsgericht. VT 4.

[1438] Aufgebot. :

Friedrih Constantin Langbein, geboren den 16. De- zember 1804 zu Gehren, Gastwirth hier, seit dem Sahre 1851 verschollen, und seine unbekannten Erben werden zur Anmeldung ihrer Rechte und Ansprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. Ok- tober ds. Js., früh 10 Uhr, dahier angesetzten Termin aufgefordert, unter dem Rechtsnachtheil, daß widrigenfalls der Friedrih Constantin Langbein für todt erklärt und sein Vermögen (637 4 76 4) als vererbt angesehen und behandelt wird, und die unbe- fanntcen Erben mit ihren Erbansprühen aus- geschlossen werden. Termin zur Verkündung des Aus\chlußurtheils steht am 27, Oktober ds. Js., früh 10 Uhr, dahier an.

Heldburg, den 1. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Heinze.

1439] : e U : Der Hutmachergehilfe Johann Christian Friedrich Schnurrbusch von hier hat nah Versicherung seiner Schwester Karoline Schnurrbusch, hier, seit dem Jahre 1854 Nachricht von seinem Leben und Aufent- halt an scine Verwandten oder Bekannten nicht gegeben. Auf Antrag seiner genannten Schwester ergeht hiermit: E 1) an Johann Christian Friedrih Schnurrbusch, 9) an alle, welhe an das Vermögen desselben Ansprüche zu machen oder an denselben Rechte

haben, die Aufforderung, i L ih in dem vor dem unterzeichneten Fürstlichen Amtsgerichte auf den 9, Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls zu 1) Johann Christian Friedrich Schnurrbusch für todt erklärt wird, zu h die Nicht- gemeldeten mit ihren Ansprüchen nnd Rechten aus- eschlossen werden und das Vermögen des 2e. Schnurr- bus an diejenigen, welche sich als dessen nächste Verwandten ausgewiesen haben, ausgehändigt wird. Fraukenhausen, 31. März 1894. Varsnse E

oß.

1434 Aufgebot. [ Sie unbekannten Erben der am 5. Juni 1893 ver- storbenen, hier wohnhaft gewefenen Ehefrau des Obergärtners Schmidt, Adelgunde Emilie, geb. Becker, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers,

| Deffentlicher Auzeiger.

Mittags 12/4 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine \ih zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich legitimierenden Erben zur freien Disposition verab- folgt werden wird, und der nah erfolgter Prä- flusion fi etwa erst meldende nähere oder gleich A Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen s{uldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersaß der gehobenen Nußungen zu fordern berechtigt, sondern ih lediglih mit dem, was alsdann noch von der A D vorhanden sein wird, zu begnügen verbunden fein soll. Berlin, den 31. März 1894. i : Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 82.

[1435] Aufgebot. : Die unbekannten Erben des dur Urtheil des unterzeichneten Gerihts vom 30. Oktober 1893 für todt erklärten Kaufmanns Ernst Ludwig Moser werden auf Antrag des Nahlaßpflegers Rehtsanwalts Cassel aufgefordert, spätestens in dem auf den 11, Februar 1895, Nachmittags 127 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich- straße 13, Hof Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nallaß dem sich legitimierenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nah erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleih nahe Erbe alle Handlungen und Dispo- fitionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rehnungslegung noch Erfatz der gehobenen Nußungen zu fordern berechtigt, son- dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu begnügen ver- bunden fein foll. /

Berlin, den 31. März 1894, :

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 82. [1430] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver-

storbenen Kaufmannes Carl Eimbcke, nämlich des

Banquiers Adolph Georg Heinrih Grossmann, ver-

treten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur.

Hartmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

Es werden

1) alle, welhe an den Nachlaß des hierselbst am 99, November 1893 verstorbenen Kaufmanns Carl Eimbcke, namentlich aus dem von dem- selben hierselbst betriebenen kaufmänni}hen Ge- \häfte, Erb- oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen ; alle diejenigen, welhe den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 13. September 1892 hierselbst errihteten, am 7. Dezember 1893 hierselbst publizierten Testaments, insbe- sondere der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker, widersprechen wollen, hier- mit aufgefordert, solhe Ansprüche, Forderungen und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 9. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 25. Mai 1894, Nach- mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. :

Hamburg, den 20. März 1894.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. S Veröffentlicht: Ude, Gerichtsshreibergehilfe.

[1625] Aufgebot.

In der Josef Langer’schen Nachlaßsache von Walzen haben fich als Erben des am 22. Oktober 1893 zu Walzen ohne Hinterlassung einer leßtwilligen Ver- fügung verstorbenen Müllersohnes Josef Langer Sohn des verstorbenen Müllers Jofef Langer und seiner Ehefrau Beate, geb. Winkler folgende Seitenverwandte 4. Grades legitimiert:

1) der Einlieger Carl Langer in Schelißz,

9) der Maurermeister Carl Heinge in Ohlau,

3) der Gerbermeister Rudolf Theodor Ignatz Heintze in Oppeln, : E j

4) die unverehelihte Caroline Friederike Heintze u Kosel, ;

i 5) U Stadtkassierer a. D. Wilhelm Carl August

Winkler zu Schwerin, 1 :

6) Theodor Gottlob Albert Winkler, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, A :

7) Auguste Catharina Friederike Winkler, ver- ehelihte Uhrmacher Carl Andris sen. zu Malchow, gestorben am 19. November 1893, /

8) Johanna Elise Marie Winkler, verehelichte Bäkermeister Berg zu Malchow, x

9) Franz Ferdinand Heinrih Winkler, Bäer- meister in Schwerin, : ,

10) Amalie Marie Henriette Winkler, verehelichte Kammermusikus Freudenthal in Schwerin.

Alle diejenigen, welhe nähere oder gleih nahe Erbansprüchhe auf den Nachlaß des Josef Langer erheben, werden aufgefordert, \sih spätestens bis zum Termine den 10. Juli 1894, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht zu melden und zu legitimieren, widrigenfalls die Erbbescheinigung für die obenbezeichneten zehn Erben ausgestellt werden wird.

Ober-Glogau, den 1. April 1894.

Königliches Arntsgericht.

A Aufgebot. : ;

Auf Antrag des Nalaßpflégers Gerichtsvollziehers

Squlze zu Ösnabrück werden alle Perfonen, welche

6. Kommandit-Gesells 7. Erwerbs- und 8. Futederiggung 2c. von Rechtsanwälten. 9, Bank-Ausweif

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ften auf Aktien u. Aktien-Geselsck, irthshafts-Cenossens@afster.

e.

1893 zu Osnabrück verstorbenen Wittwe des Tabaik- arbeiters Heinrih Wilhelm Aschicowit, Katharine Dorothee, geb. Kiekenapp, zu haben vermeinen, auf- gefordert, ihre Erbansprüche spätestens bis zum 6. Juni 1894, Vormittags C0 Uhr, oder in diesem Termine anzumelden, widrigenfalls die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden ‘und legitimieren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber dem fich legitimierenden Erben ausgeantwortet werden soll. Gleichzeitig wird dem sich nah dem Ausfchlusse etwa meldenden Erbberechtigten dec Nehtsnachtheil angedroht, daß er alle bis dahin über die EGrb- schaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen \chuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersaß der er- hobenen Nuzungen zu fordern berechtigt sei, L fh sein Anspruch auf das beschränken solle, was alêdann von der Erbschaft noh vorhanden sein möchte. Osnabrück, 29. März 1894. Königliches Amtsgericht. T.

[64558] Proklam.

Letzte Bekanntmachung. Auf Antrag des gerichtlich bestellten Nachlaß- pflegers werden alle, welde meinen, fei es als Erben, Gläubiger oder aus sonst einem Grunde, Ansprüche irgend welcher Art an die Nachlaßmasse der am 1. Dezember 1893 verstorbenen unverehe- lihten Marie Knudsen hierselbst erheben zu können, bierdur aufgefordert, solhe bei Strafe des Aus- \{lusses binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proklams an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Hadersleben, den 29. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abth. T. [1621] Bekanutmahung. i: Nr. 3952. Das Gr. Amtsgericht Sinsheim erließ unterm Heutigen folgenden Beschluß: i : Bäcker Wilhelm Moser von Kirchardt wird, weil er der diesseitigen öffentlih bekannt gemachten Auf- forderung vom 12. Dezember 1888 Nr. 13989 nicht nachgekommen ist, unter Verfällung in die Kosten des Verfahrens für verschollen erklärt. Sinsheim, den 2. April 1894. : Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. Häffner.

1635 | Ne 2804. Großh. Bad. Amtsgericht Eppingen hat unterm Heutigen folgenden Endbescheid erlassen : Steinhauer Andreas Hohl von hier wird, nahdem er der öffentlichen Aufforderung vom 9. Februar 1893, Nr. 1336, innerhalb der festgeseßten Jahresfrist nit entsprochen hat, für vershollen erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Andreas Hohl auferlegt. : : Eppingen, den 2. April 1894. S Der Gerichts\hreiber des Gr. Amtsgerichts: Schüß. [1637] Im Namen des Königs! Verkündet am 21. März 1894. Hillmer, Assistent, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Eigenthümers Jacob Rzanny zu Kobylnik, vertreten dur den Rechtsanwalt Motty zu Gräß, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gräß durch den Amtsgerichts-Rath Gamradt für Recht: Der: am d. Sänuat 1842 zu Kobylnik bei Gräß geborene Caspar Rzanny aus Kobylnik wird für todt erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens find aus dem Nachlasse desfelben zu entnehmen. Von Nechts Wegen. Grätz, den 21. März 1894. Königliches Amtsgericht.

Verkündet am 31. März 1894. Schubert, Gerichtsschreiber. Urtheil.

Der am 11. März 1824 in Adlum als Sohn des Brinksitzers Riks Bokelmann und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Böker, Mt gee später mit seinen Eltern nah Hüddessum übergesiedelte Joannes ta Bokelmannu wird für todt erklärt nnd fein

ermögen den nächsten bekannten Erben oder Nach- folgern überwiesen. Die No des Verfahrens sind aus dem Vermögen des für todt Erklärten zu entnehmen.

Hildesheim, den 31. März 1894

ildesheim, den 31. März 1894. L Königl. Amtsgericht. Abth. I. Rofcher.

[1631]

1638 Bekanntmachung. [ Dal Verfahren, betreffend das Aufgebot dec Nach- laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Nachlasses des verstorbenen Schenkwirths L Ernst Taube, genannt König, und dessen Wittwe Marie Louise Taube, genannt König, geb. Mater zu Biele- feld, ist dur das am 10. d. M. ver ündete Aus- \{lußurtheil E F. 9—93.

Bielefeld, den 30. März 1894.

Königliches Amtsgericht. TV. B.

(1628] : j j

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom A ist der Hypothekenbrief über das für die Geshwister Martin, Karl und Elisabeth Krause im Grundbuhe von Jagdhaus Band L. Blatt 37 in Abtheilung 111. unter Nr. 1 eingetragene und von da in das Grundbuch von Jagdhaus Band 111. Blatt 107 unter Nr. 1 zur Mithaft über- tragene väterlihe Erbtheil von 11 Thalern 5 Silber- roleen, mit 5 9/9 verzinslih, für fraftlos erklärt worden. /

aftrow, den 31. März 1894. ai Königliches Amtsgericht.

Rechtsanwalts Werner hier, aufgefordert, \pâ-

dem auf 16, Oktober 1894, Vormittags

testens in dem auf den 11. Februar 1895,

ein Erbrecht an dem Nahhlasse der am 10. Dezember