1894 / 84 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E RE U E Ra ia Rai ur E n e E E E IR R E Des S E C HR T ERERNE L

Der Kaiserliche Botschafter in Wien Prinz Reuß hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Erste Sekretär der Kaiserlichen Botschaft Prinz von Ratibor als Geschäfts- träger.

Der Königliche Gesandte in Weimar, Geheime Legations- Rath von Derenthall ist von dem ihm Allerhöchst be- willigten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Regierungs-Rath Graf von Hardenberg zu Liegniß ist an die Königliche Negierung zu Potsdam, und der Negierungs- Affsessor von Flottwell zu Köln an die Königliche Regierung zu Breslau verseßt worden.

Dem Regierungs-Assessor von der Schulenburg zu Magdeburg ist die kommissarishe Verwaltung des Landraths- amts im Kreise Oschersleben, Regierungsbezirk Magdeburg, und dem Regierungs-Assessor Heising zu Stade die kom- missarishe Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Cochem, Regierungsbezirk Koblenz, übertragen worden.

Der Dampfer „Admiral“ mit dem Seesoldaten-Detache- ment von Kamerun an Bord, Detachementsführer Hauptmann von Kampßt, ist am 7. April in Las Palmas eingetroffen und hat an demselben Tage die Heimreise nah Wilhelms- haven fortgeseßt.

Zhre Mazestät die Königin ist von Baden - Baden, wo Allerhöchstdieselbe zum Besuch Jhrer Königlihen Hoheit der verwittweten O von Hohenzollern verweilte, heute Vor- mittag in Dresden eingetroffen und wurde von Seiner Majestät dem König am Bahnhof empfangen.

Württemberg.

Die gestern im telegraphishen Auszuge unter Berlin er- wähnte Erklärung des Minister - Präsidenten Dr. Freiherrn von Mittnacht hat folgenden Wortlaut :

„Das „Berliner Tageblatt" in seiner Nr. 169 vom 4. April 1894 {ließt einen längeren Artikel zu der Kladderadatshsache mit folgenden Säßen: „Jeßt bleibt die Frage offen: wer is die als Intrigant und Anzettler der Kladderadatschangriffe verdächtigte Per- sönlihkeit in hoher amtliher Stellung? Sollte ein Fingerzeig in dem Umstande liegen, daß man aus Nüccks icht auf Bundesstaaten an eine Anklage nicht denken dürfe? Sollte wirklich an den Staats- mann gedaht worden sein, den man für den Nücktritt des Herrn von Moser moralish verantwortlih zu machen suchte ?*“ i

Aehnliche Andeutungen finden sich auch in anderen Blätter. Ein Stuttgarter Blatt hat mich mit Namen genannt und auf das ausführlihste über die gegen mich umlaufenden Beschuldigungen sich ausgesprochen.

“Nachdem „man* (unter den Ersten das „Berliner Tageblatt“) für den Rücktritt des Herrn von Moser mih „moralisch verantwortlich zu machen gesucht hat“, wozu ih geschwiegen habe, sehe ih mich nun in einer Sache, in der ih amtliche Rücksichten niht zu nehmen habe, veranlaßt, die Behauptung oder BVerdähhtigung, daß ih in irgend einer Beziehung zu den Angriffen des „Kladderadatsh“ stehe, von wem

immer sie ausgehen möge, für eine unwürdige Verleumdung zu erklären.

Mittnacht.*

Braunschweig.

Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht von Preußen hat sih gestern Nachmittag in Begleitung der Ober- R von Rheinbaben , der Hofdame n von

oehn und des Zeremonienmeisters, Kammerherrn Grafen Keller nah Hannover begeben und kehrt heute Nachmittag von dort nah Braunschweig zurü.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Heinrich von Preußen ist gestern Nachmittag in Begleitung des Majors von Arnstedt und des Dr. Keitel von Braunschweig nach Berlin abgereist.

Deutsche Kolonien,

Nach einem aus Loanda am 9. April in Berlin ein- ena Telegramm hat Major Le utw ein, wie „W. T. B.“ erichtet, den Häuptling der sogenannten Khauas-Hottentotten, Namens Andreas Lambert, gefangen genommen, wegen des an dem Händler Krebs im Jahre 1893 verübten Mordes kriegsrehtlih erschießen lassen und den ganzen Stamm ent- waffnet. Der Nachfolger Lamberts hat die deutshe Hoheit anerkannt. (Der Händler Paul Krebs, aus Landsberg a. W. gebürtig, ist am 28. Mai 1893 in Naosanabis von einem Witbooi-Hottentotten erschossen worden. Der Mord erfolgte, wie sich aus einer Untersuchung des Regierungs-Assessors Köhler ergab, zweifellos im Einverständniß oder auf Anstiften des Kapitäns Andreas Lambert, der dadurch einerseits sich von den Forderungen seines Gläubigers Krebs befreien und andererseits seinem Verbündeten und Frettade Hendrik Witbooi einen Dienst erweisen wollte).

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser empfing gestern Mittag die an der D onferenz theilnehmenden 28 Kirchenfürsten in Privat- audienz.

Am 22. d. M. wird sich der Kaiser, wie die „Pol. Corresp.“ meldet, nah Budapest begeben; die Kaiserin triffflff an demselben Tage auf Schloß Lichtenegg zum Besuch ihrer Tochter, der Erzherzogin Marie Valerie, ein und reist am 24. d. M. ebenfalls nah Budapest.

Das Exekutivcomité der deutschen Landtags- Abgeordneten aub e hat an Stelle von Schmeykal provisorish einen Ausschuß von 5 een mit der Leitung der deutschen Partei betraut. Zum Obmann des Erekutiv- Qu und des Ausschusses wurde Ludwig SWlesivger gewählt.

n der gestrigen Sißung des ungarischen Unter- hauses rügte der Abg. n “den durch den Prôâsi- denten herbeigeführten Konflikt mit der Budapester Presse über den Ver e der Journalisten im Gauie als leichtfertig und warf der Presse vor, durch ihre Strikedrohung sih Rechte angemaßt zu haben, die ihr niht zukämen. Der nunmehrige Rückzug des Präsidenten sei eine Verleßung der Autorität des Hauses. Der Minister-Präsident Dr. Wekerle erflärte, wer freiheitliche Jnstitutionen Ae müsse auch die Presse respektieren. Wenn letztere ersprießlih wirken solle, so müsse ihr Selbstgefühl gewahrt und ihre Aktionsfreiheit geachtet werden. Der Antrag, den Bericht des Prästdenten

auf die Tagesordnung zu seßen, wurde sodann abgelehnt und der Bericht des Präsidenten mit großer Majorität zur Kennt- niß genommen. Die Abstimmung vollzog sih unter großem Lärm der Opposition. Nachdem sodann der Präsident über die f: des Hauses an der Leichenfeier für Kossuth Bericht erstattet hatte, beantragte der Abg. Hoitsy (Unabhängigkeitspartei), über das Vorgehen des Präsidenten, der den Beschluß des Hauses nicht so, wie beabsichtigt ge- wesen sei, ausgeführt habe, die Mißbilligung des Hauses auszusprehen. Mehrere Mitglieder der Opposition schlossen sich dem Antrag an und forderten gleichzeitig die Demission des Präsidenten. Der Minister-Präsident Dr. Wekerle er- klärte, Präsident Banffy sei selbstverständlih auch in dieser Frage im Einvernehmen mit ihm vorgegangen, von einer an den räsidenten ergangenen Weisung aber könne nicht die Nede sein. Der Ministerrath beschäftige sih absolut niht mit der Haltung des Präsidenten. Jn namentlicher A wurde hierauf das Tadelsvotum Hoitsy’'s mit 67 Stimmen Mehrheit abgelehnt und der Bericht des Präsidenten zur Kenntniß ge- nommen.

Großbritannien und Frland.

Ein gestern veröffentlihtes Blaubuch über die egypti- schen Angelegenheiten enthält den Jahresbericht Lord Cromer’s, worin es, wie „W. T. B.“ berichtet, heißt : Egypten bedürfe gegenwärtig vor allem der politishen Ruhe, um die mit so vielem Erfolge in den lehten Jahren begonnenen Reformen zu befestigen. Hierfür sei das einträchtige Zufammenarbeiten der europäishen und eingeborenen Elemente in der Verwaltung nöthig. Bis jeßt sei keine ernste Schwierigkeit vorhanden, obgleich die Ereignisse des leßten Jahres, die lediglich darauf berechnet gewesen seien, wischen den europäishen und eingeborenen Mitgliedern der Verwaltung Uneinigkeit zu schaffen, bis zu einem gewissen Punkt die fortschreitende Entwickelung der wichtigsten Re- formen und das Wohlergehen aller Klassen der Bevölkerung gefährdet hätten.

In der gestrigen Sißung des Unterhauses erklärte der Parlaments-Sekretär im Kolonialamt Buxton, der Kanzler der Schazkammer Sir W. Harcourt werde am Donnerstag die Entscheidung der Regierung über Uganda mittheilen. Der General - Staatsanwalt Sir Charles Russel erwiderte auf eine Unfrage&, es seien keine ernten Differenzen mit Amerika über die Beringsmeer - Bill entstanden, sondern nur unbedeutende Meinungsverschiedenheiten. Der Kanzlev der Schaßlammer Sir W. -Harcour1 be- antragte, daß für den Rest der Session die Dienstage den Regierungsvorlagen vorbehalten und an den Freitagen Morgen- sißungen anberaumt würden. Zur Begründung seines Antrags führte er die vorgerückte Jahreszeit und den Stand der RNegie- rungsvorlagen an. Das Haus habe zu entscheiden, ob es bereit sei, der Regierung die Zeit zu gewähren, die absolut nothwendn se uur Die Erfullung der Pslwten, welche die Mehrheit des Hauses und des Landes ihr auferlegt habe. Balfour bekämpfte diesen Antrag, fügte aber hinzu, er glaube nicht, daß die Regierung bei dieser Gelegenheit scheitern werde. John Redmond- bemerkte, er könne den Antrag nicht unterstüßen, wenn er nicht die Ver- sicherung erhalte, daß die Vorlage über die exmittierten Pächter in den Vordergrund gestellt werde. Der Chesfsekretär für Jrland John Morley lehnte es ab, eine solche Ver- siherung abzugeben. Ein von dem Marquis of Carmarthen eingebrahtes Amendement, die Forderung der Regierung nur bis Pfingsten zu bewilligen, wurde mit 268 gegen 244 Stimmen verworfen und der Antrag Sir W. Harcourt's mit 249 gegen 223 Stimmen angenommen. Hierauf ge- nehmigte das Haus die dritte Lesung der Behringsmeer-Bill.

Jtalien.

Die „Niforma“ schreibt zu der Zusammenkunft Jhrer Majestäten des Kaisers Wilhelm und des Königs Humbert in Venedig: Das italienishe Volk grüße die beiden durh die Herzensfreundschaft, die ein gemeinsames Jdeal schaffe, verbrüderten Herrscher. Mit der Achtung vor dem Haupt des großen verbündeten Staats mische sih die wärmste Sympathie für die lebensfrishe Natur des jungen Herrschers, der Seiner persönlichen Tüchtigkeit und Thatkraft Seine großen Erfolge in der europäischen Politik verdanke.

Spanien.

Jn die Kommission des Senats zur Prüfung der Han- delsverträge sind dem „W. T. B.“ zufolge fünf Gegner und zwei Anhänger der Verträge gewählt worden.

Bei dem Hauptsekretär von Manacor auf der Jnsel Majorca fand eine Bombenexplosion statt, wodur die D Wohnung führende Treppe zerstört wurde. Der Sekretär onnte sich mittels einer Strickleiter retten; es wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen.

In den Steinbrüchen von Bilbao wurden zwei Bomben wae die auf die Anarchisten zurückgeführt werden.

inige Hundert beshäftigungsloser Arbeiter durh- ziehen die Provinz Sevilla und verlangen Brod. Die Gendarmerie is} daselbst verstärkt worden.

Belgien.

Deér Kongreß der Delegirten aller liberalen Vereinigungen, der vorgestern und gestern in Brüssel tagte, hat dem „W. T. B.“ zufolge ein Programm von politischen und sozialen Forderungen angenommen, das nah der Absicht der Leiter des Kongresses bestimmt sein soll, alle jeßt getrennten Liberalen zu vereinigen.

Rumänien.

Zu Ehren: des: Poinzen- und der Prinzessin Ferdinand von Rumänien fand, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Abend in Jassy eine Beleuchtung der Stadt, sowie cin Zapfenstreih und Fadckelzug statt. Am Sonntag besichtigte das Prinzlihhe Paar die Denkmäler, Schulen und verschiedene Etablissements; für den Abend hatte die Studenten-

vereinigung einen Ball veranstaltet. Die Rückkehr nach _-

Bukarest findet am Mittwoch statt.

Montenegro.

Jn ihrer Antwort auf die Beschwerde Montenegros über die Zustände an der montenegrinish-albanesishen Grenze hat sih, wie „W. T. B.“ aus Cetinzje A die Pforte be- reit: erklärt, strenge Maßnahmen zur Verhinderung der albanesishen Einfälle zu ergreifen ; sie habe daraufbezügliche

Aufträge an den Kaimakam von Tuzi ertheilt und wolle die

Grenzgarnisonen durch reguläre Truppen verstärken.

Schiveden und Norwegen.

Der Korrespondent verschiedener hwedisher Provinzblät, der das Gerücht über die Aeußerung des Kronprinz von einem bewaffneten Einfall in Norwegen verbreitet hatte auf Grund dessen das Storthing die Apanage des Kronprinzen nicht bewilligte (siehe Nr. 79 d. Bl. vom 4. d. M.), hat, wie „W. D, B.“ aus Christiania erfahrt, dem norwegis(hen Staats-Minister in Stockholm erklärt, daß diese Mittheilung auf einem leichtfertigen Gerüht ohne zuverlässigen Gewährs: mann beruhe und sih jedes.Grundes entbehrend erwiesen habe.

Amerika.

Das „Reuter'she Bureau“ meldet aus Washington von gestern, starke Meinungsverschiedenheiten innerhalb dey demokratishen Partei des Senats drohten, die Abstimmung über den Tarifentwurf bis in die Mitte des Sommers zy verzögern und dürften vielleiht zu einer Ablehnung der Vor lage ühren, /

Aus Buenos Aires ist in Paris die Meldung einge troffen, nach cinem daselbst verbreiteten Gerücht seien 44 Brasilianer von den portugiesishen Schiffen, die sie an Bord genommen hatten, nah dem Lazareth auf der Juse[ Martin Garcia geflüchtet. Andererseits verlaute, daß Saldanha und die anderen brasilianishen Offiziere sid heimlih nah Rio Grande begeben hätten.

Der „Agenzia Stefani“ wird aus Lima gemeldet, daß die peruanishe Regierung den General Canevaro, zur Zeit Gesandter Perus in Washington, telegraphisch nach Lima be- rufen habe. Man versichere, daß dem General Canevaro die Präsidentschaft und das Kriegs-Ministerium angeboten werden würde.

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Shanghai von heute sind in Hsianfu (Provinz Shensi) die Gebäude der französischen M N von der Be: völkerung niedergebrannt und die Priester mißhandelt und

ins Gefängniß geworfen worden. Die französische Gesandt: |

schaft habe Genugthuung verlangt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sizung des Rei chs- tags befindet sh in der Ersten, der. Schlußbericht über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten in der Zweiten Beilage.

Der heutigen 78. Sißung des Reichstags wohnten die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und Nieberding, sowie der Königlich bayerishe Gesandte Graf von Lercen- feld-Köfering bei. i:

Zur zweiten Berathung steht die Vorlage, betreffend die Abzahlungsgeschäfte.

§ 1 lautet: Hat bei dem Verkauf einer dem Käufer übergebenen beweglihen Sache, deren Kaufpreis in Theilzahlungen berichtigt werden fol, der Verkäufer sih das Recht vorbehalten, wegen Nichtersülung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen von dem Vertrag zurückzutreten, so i im Falle dieses Rücktritts jeder Theil verpflihtet, dem andern Theil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine entgegenstehende Vereinbarung is nichtig. Dem Vorbehalten des üdtritts6 rechts steht es gleih, wenn der Verkäufer wegen Nicht- erfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen kraft Gesetzes die Auflösung des Vertrags verlangen kann. § 2.: Der Käufer hat im Falle des Nücktritts dem Verkäufer für die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen, sowie für solche Beschädigungen der Sache Ersaß zu leisten, welhe durch ein Vershulden des Käufers oder durch einen sonstigen durch ihn zu vertretenden Umstand verursacht sind. Für die Ueberlassung des Gebrauchs oder der Benußung ist deren Werth zu vergüten. Eine entgegenstehende Vereinbarung, insbesondere die vor Ausübung des Nüktrittsrehts erfolgte vertragsmäßige Festseßung einer höheren Vergütung ist nichtig.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) will den § 1 dahin verändern, daß im Falle des Nücktritts der Verkäufer an den Käufer denjenigen Betrag zu erstatten hat, um welchen der gegenwärtige Werth der Sache den noch rückständigen Theil des gesammten Verkaufspreiscs überjteigt.

Schluß des Blattes).

Das Haus der Abgeordneten seßte in seiner

heutigen 45. Sißung, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und Kommissarien beiwohnten, die zweite Berathung des Etats der Staats-Eisenbahnverwal- tung bei dem Einnahmetitel: Vergütung für Ueber- lassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu Gunsten Dritter 6 641 300 M, fort.

Der ‘Titel wird ohne Debatte gene nmgs ebenso werden genehmigt die Einnahmen aus der Ueberlassung von Betrie smitteln und aus Erträgen von Veräußerungen.

Bei dem Titel: „Verschiedene sonstige Einnahmen tommt |

Abg. Graf zu Limburg - Stirum (kons.) auf die Leistungen der Eisenbahnen für die Reichs-Postverwaltung zurück. Die preußishe Eisenbahnverwaltung habe diese Leistungen auf über 23 Millionen Mark berechnet, der Staatssekretär von Stephan halte aber diese Rechnung nicht für richtig; er meine, bei einer genaueren Prüfung würden sih andere Zahlen ergeben. So “ir i er z. D, die Gebühren für das Rangieren der A als nit berechtigt. Der Staatssekretär berehne die Leistung der Post für die Reihé- behörden 2c. auf 10 Millionen Mark und verweise auf die Ausgaben der pel für die sozialpolitische Geseßgebung. Eine solhe Aufrehnung ist jedoch, fährt der Nedner fort, nur möglich bei zwei Neichsverwaltungen, die Eisenbahnen aber sind Einrichtungen der Einzelstaaten. Da die D cinen rechnungömäßigen Uebershuß von 16 Millionen Mark ha!, o würde, allein Preußens Leistung dagegen berechnet, die Post mil einem Defizit von 8 Millionen Mark arbeiten. Da indeß auch andert Staaten in Betracht kommen, so ergiebt sih die Thatsache, daß dic Einzelstaaten, welhe Staatsbahnen besißen, einen versteckten Matri- fularbeitrag an das Reich zahlen; diejenigen Staaten, wel eigentlih die Post am meisten benutzen, aber keine Staatsbahnen haben, Hamburg, Bremen, Lübeck und die industriellen thüringl, Staaten, zahlen diesen Beitrag nicht. Diese Leistungen werden haupl- sächlih aufgebraht für die Postpacket- und die Zeitungsbeförderung Durch die Postpackete werden die Händler in der kleinen Stadt be? nachtheiligt zu Gunsten der Händler der großen n i und der Provinzialhauptstädte. Redner verlangt eine [charfe und präzise Auseinanderseßzung zwischen den Eisenbahnen und der Post verwaltung, weil die preußischen Finanzen unter dem jeßigen Ver- hältniß zu leiden hätten. :

bg. Dr. Hammacher (nl.) dankt dem Vorredner für die Anregurs dieser Frage, fügt aber hinzu, daß von dem billigen“ Packetporto nid nur Handel und Industrie, sondern auch die Landwirthschaft Vorthe! zögen, z. B. bei Versendung von Butter. Eine Auseinandersebung zwischen dem Reich und den Eisenbahnen, um den leßteren eine an gemessenere Entschädigung zu sichern, sei nothwendig.

. nah dem § 2 einzuschieben

L « Gewerbebetrieb darthäten (8 35 Gew.-Ordn.).

Der Titel wird genehmigt, ebenso die übrigen Ein-

nahmen: Antheile aus den Privatbahnen, an denen

Staat betheiligt ist. E (Schluß des Blattes.)

Der Abg. Graf von Kaniß-Podangen (dkons.) hat im Reichstag folgenden Antrag eingebraht: „Der Reichstag wolle be- schließen : den Herrn Neichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag baldigst einen Geseßentwurf vorzulegen, wonach 1) der Einkauf und Verkauf des zum Verbrauch im Zollgebiet bestimmten ausländischen Ge- treides, mit Ginshluß der Mühlenfabrikate, aus\{ließlich für MNech- nung des Reichs erfolgt, 2) die Verkaufspreise im Ne Oge wie folgt festgeseßt werden : a. für Weizen auf 215 4, b. für Roggen auf 165 M, ec. für Gerste auf 155 4, d. für Hafer auf 155 A, o. für Hülsenfrüchte auf 185 4, f. für Lupinen auf 80 Æ, g. für Malz auf 175 4, h. für Mais auf 155 #6 pro Tonne, i. für Mehl- und Mühlenfabrikate, entsprehend den für das Getreide festgesetzten Mindestpreisen, nah dem geseßlih fixierten Ausbeuteverhältniß.* Der Antrag is von 29 Mitgliedern der konservativen Partei

- unterstützt.

Im Hause der Abgeordneten ist zu der zweiten Be- rathung des Staatshaushalts-Etats für 1894/95 von den Abgg. Dlzem, Sack und Freiherr von Zedliß nachstehender Antrag eingebracht worden: „Das Ae der Abgeordneten wolle beschließen,

olgenden: § 2a. Die bis zur gesetzlichen Feststellung des Staatshaushalts-Etats 1) innerhalb der Grenzen

desselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nahträglich genehmigt.“

Entscheidungen des Reich8gerichts.

Eine Verpflihtung des Wohnungs - Vermiethers, die dem Miether zu alleinigem Gebrauch überlassenen Räume zu beleuchten, besteht, nah einem Urtheil des Reichsgerihts, VI Zivilsenats, vom 12. Februar 1894, im Gebiet des Preuß. Allg. L.-N. nur dann, wenn der Vermiether ausdrüdlih diese Leiftung übernommen hat. Da- egen kommt es in Bezug auf die Frage, ob Vermiether für die Su iunig der gemeinsamen Zugänge zu den vermietheten Wohnungen und der dahin führenden Treppen zu sorgen hat, nament- lih auf den Ortsgebrauh an; eine Pflicht des Vermiethers zur Beleuchtung und dessen Haftbarkeit für durch Vernachlässigung dieser Pflicht entstehende Schäden werden regelmäßig in größeren Miethshäusern großer Städte, deren Zugänge und Treppen auch nah eingetretener Dunkelheit von Fremden vielfach betreten werden, anzu- nehmen sein. „Der Vermiether hat namentlih auch die dem Miether zum alleinigen Gebrauch überlassenen Räume zu unterhalten, aber, soweit für ihn eine Beleuchtung derselben nöthig oder erwünscht it, hat der leßtere selbst auf eigene Kosten dafür zu sorgen, es wäre denn, dáß ausnahmêweise der Vermiether eine solche Leistung übernommen hätte. Bezüglich der Beleuhtung der Zugänge zu den vermietheten Wohnungen und der dahin führenden Treppen kann es, wenn in dem Miethsvertrage hierüber nichts bestimmt i}, zuweilen zweifelhaft sein, ob der Vermiether stillchweigend übernommen hat, hierfür zu sorgen. Diese Frage ist nah den Umständen zu entscheiden. Es kommt namentlich_ auf den Ortsgebrauh bei derartigen Mieths- verhältnissen an. Ein Rechtssaß, welcher einem Hausbesißer, der Wohnungen in seinem Hause vermiethet, im öffentlichen Interesse die Verpflichtung auferlegt, die Zugänge zu den Miethswohnungen während der allgemeinen Verkehrszeiten zu belenchten, eristiert nit. Ein solcher Rehtsfaß würde au, wenn in einem Hause nur eine oder wenige eine Miethswohnungen vorhanden sind, zu einer verhältniß- mäßig erheblihen Steigerung der Miethspreise führen müssen. Da- gegen kann es bei größeren Häusern, in denen eine Anzahl Mieths- wohnungen vorhanden sind, und in welchen, namentlih in den großen Städten, auch des Abends die Zugänge und Treppen auch von Fremden vielfach betreten werden, im Interesse der öffentlichen Sicherheit ge- boten fein, daß für eine genügende Beleuchtung derartiger Näume ge- sorgt wird. In folhen Fällen kann sfih für den Hauswirth aus den Umständen eine Zwangspfliht zur Beleuhtung im Sinne des § 9 I 6 Allgemeinen Landrechts ergeben, deren Vernachlässigung ihn hasft- bar macht für den dadur entstandenen Schaden.“ (290/93.)

__— Hat ein Wohnungs-Vermiether gegen seinen Miether auf Räumung geklagt, und die Verurtheilung zur Näumung mit vor- läufiger Vollstreckbarkeit in erster Instanz erstritten, so is er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 17. Februar 1894, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts dem Miether, welchen er nunmehr zur Räumung der Wohnung veranlaßt, s{hadensersaß- pflichtig, wenn dieser in der Berufungsinstanz die Aufhebung des ersten Urtheils erlangt, sodann aber seine Wiederein- seßung in den Besiß der Miethsräume durch Handlungen des Gegners (beispielsweise durch Veräußerung oder Niederlegung) des Hauses unmöglih gemacht wird. Der Hauseigenthümer St. hatte gegen seinen Miether S. auf Räumung geklagt und in erster Instanz ein obsiegendes Urtheil mit vorläufiger Vollstreckbarkeit er- stritten. St. beantragte hierauf die Vollstreckung und der das Urtheil dem Miether behändigende Gerichtsvollzieher drohte ihm die Ermission als bevorstehend an. Der Miether verließ demzufolge freiwillig das aus und legte die Berufung ein, auf welche das erste Urtheil, unter Ubweisung_ des Klägers mit seiner Klage, aufgehoben wurde. Inzwischen hatte St. sein Haus O und er tvar demzufolge außer ftande, dem S. die ohnung, die dieser verlassen hatte, wieder einzuräumen. S. klagte nunmehr gegen St. auf Schadensersatz, welchen Anspruch das Reichsgericht für begründet erachtete, indem es ausführte: „Freilih war der Beklagte nach dem ihm günstigen ersten Urtheile des Vorprozesses in der Lage, dieses gegen den Kläger durch dessen Entsezung vorläufig vollstrecken zu lassen; aber wenn er dies veranlaßte, so that er es auf seine Gefahr, auf die Gefahr, daß er, falls das Berufungsgericht das Urtheil aufheben und die Klage abweisen werde, die Folgen seines Vertrags- bruchs zu tragen habe. Dem Anspruche des Klägers auf Entschädigung steht nicht, wie das Berufungsgeriht meint, entgegeu, daß eine Exmission des Klägers thatfächlih nicht stattgefunden, sondern daß Kläger auf die Androhung der Exmission seitens des Gerichtsvollziehers freiwillig das Haus des Beklagten verlassen hat. Wie vom Reichs- geriht schon in dem Urtheil vom 3. Oktober 1888 (V. 156/88) aus- gesprochen ist, steht eine freiwillige Räumung der Miethwohnung einer Ermission selbst dann glei, wenn der Miether, nahdem er dur vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Räumung verurtheilt worden, hierdurch zur Näumung veranlaßt ist, weil nicht zu bezweifeln sei, daß der Vermiether nit gezögert haben würde, von _dem ihm durch das Urtheil beigelegten Rechte durh Stellung des Vollstreckungsantrags Gebrauch zu machen . . . .* (285/93.)

Eutscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

E OUE gewerbsmäßigen Ertheilung des Tanzunter- rihts bedarf es, nah einem Urtheil des Ober - Verwaltungsgerichts, ILT, Senats, vom 15. Februar 1894, keiner polizeilihen Ge- nehmigung; es kann demnach jeder, welcher fich dazu für befähigt hält, sich ohne weiteres als Tanzlehrer etablieren. Die Polizet- behörde ist daher nicht befugt, wegen Unzuverlässigkeit des Tanz- lebrers ihm die Ertheilung des Tanzunterrihts in einem bestimmten

t durh Verfügung ju untersagen, sondern fie fan nur Klage gegen diesen beim Kreis- oder Be- äirf8aus\huß auf Untersagung der gewerbsmäßigen Ertheilung des Tanzunterrihts erheben. Dem Tanzlehrer S. wurde von der

N alat ot 4 zu S. (Neg.-Bezirk Frankfurt a. O.) dur Ver-

pas die Ertheilung des Tanzunterrihts in S. untersagt, weil

atsachen vorlägen, welche seine Unzuverlässigkeit in Bezug auf diesen K ) Er wurde ferner von er Polizeiverwaltung zu L. durch eine gleihe Verfügung an der Er-

theilung des Tanzuntercihts in L. gehindert. Seine Beschwerden an den Landrath und fodann an den Regierungs - Präsidenten wurden als unbegründet zurückgewiesen. Gegen den Bescheid des Regierungs-Präsidenten erhob S. Klage bei dem Ober-Verwaltungs- gericht, welches die Bescheide und Verfügungen der Polizeibehörden aufhob und begründend ausführte: „Zur gewerbsmäßigen Ertheilung von Tanzunterriht bedarf es feiner polizeilichen Genehmigung. Es giebt daher keine Versagung der polizeilihen Genehmigung zum Be- triebe des Gewerbes als Tanzlehrer, sondern es kanú nur der Ge- werbebetrieh ros werden 35 Abth. 1 Gew.-Ord.). Diese Untersagung, deren Voraussetzung die Unzuverlässigkeit in Beziehung auf die gewerbsmäßige Ertheilung von Tanzunterricht ist, trifft den Gewerbebetrieb in seiner Gesammtheit; sie kann sich nit bloß gegen seine Ausübung in einem einzelnen Falle oder an einem ecin- zelnen Ort richten. Nah § 119 Nr. 1 des Zuständigkeits- geseges vom 1. August 1883 wird die Untersagung von dem Kreisaus\{chuß oder dem BezirksausshvuL auf Klage der zu- ständigen Behörde ausgesprohen. Daraus folgt, daß sie in anderer Weise niht zulässig, namentlich die Polizei nicht befugt ist, sic dur Verfügung anzuordnen. Es darf zwar auch gegen den- jenigen, der die Ertheilung von Tanzunterriht als Gewerbe betreibt, und dem dieser Gewerbebetrieb nur durch verwaltungsgerihtliche Ent- scheidung untersagt werden kann, polizeilich eingeschritten werden, wenn die Art, wie er den Gewerbebetrieb ausübt, polizeiwidrig ist. Dieses Einschreiten kann jedoch nit in einer Untersagung des Ge- werbebetriebes bestehen, sondern nur in einem si gegen die polizei- widrige Ausübung richtenden Gebot oder Verbot.“ (IIT 194.)

Schulwesen.

L Ueber die Feier des 25 jährigen Jubiläums des Königlichen Kaiserin na ums berihtet das Charlottenburger „N. Intelligenzbl.*: Zur Vorfeier wurde am Freitag Abend in der mit antiken Waffen geschmückten Turnhalle von Schülern der Anstalt Sophokles? „Philoktet" zur Aufführung gebracht. Die Musik zu den Chôren war vom Direktor komponiert. Der Aufführung wohnten u. a. einige Räthe aus dem Kultus-Ministerium bei. Am Sonnabend Vor- mittag um 105 Uhr fand ebenfalls in der Turnhalle, deren Ostwand ein zum Jubelfest gewidmetes Bild der hochseligen Kaiserin Augusta, umgeben von Lorbeer -Gewinden, schmüdckte, die eigentliche Feierlichkeit tatt. Die s\tädtishen Behörden von Charlottenburg hatten unter Führung des Ober - Bürgermeisters Fritshe eine aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung bestebende Deputation gesandt, ebenso das städtische Realgymnasium und die höhere städtishe Bürgerschule. Nach Absingung eines Chorals spra Professor Dr. Hülsen ein Gebet, worauf der Chor das „Bone- dictus“ von Niels - Gade vortrug. Nun folgte die Festrede des Direktors Dr. Schuly und darauf ein Vortrag des Schüler- Gesangvereins unter feinem Dirigenten Otto Wangemann. Das Lehrerkollegium trat sodann mit einer Deputation der ehemaligen Schüler zusammen und überreichte dem Direktor duch seinen ältesten Kollegen, Professor Hülsen, eine Jubiläums - Stipendium- Stiftung in Höhe von 12000 4, deren statutarische Verwendung zur Unterstüßung bedürftiger Schüler dem Direktor anheimgestellt wurde. Ober-Bürgermeister Fritsche überbrahte als Beitrag der Stadt zur Jubiläumsstiftung 1000 A und beglückwünschte den Direktor und die Anstalt, welche stets in freundschaftlichen Beziehungen zur Stadt gestanden habe. Es s{chlossen sich daran Ansprachen der Herren Direktor Dr. Hubatsch und Rektor Dr. Gropyp. Der Chor- gesang des 23. Psalms von Becker bildete den Abschluß der Feier. Um 6 Uhr Abends vereinigte ein Festmahl in der Flora die Lehrer und ehemaligen Schüler des Gymnasiums.

Handel und Gewerbe.

Zahlung der Eingangszölle in Jtalien.

__ Durch Königliche Verordnung vom 28. v. M. und dur eine in Ausführung derselben ergangene Ministerial-Verfügung vom 31. v. M. beide veröffentlicht in der „Gazzetta uffiicale“ vom 31. v. M. sind mit Bezug auf die Zahlung der Ein- gute folgende einstweiligen Bestimmungen getroffen worden :

1) Die Zollbehörden dürfen bei allen in Rede stehenden Zollzahlungen Silberscheidemünzen italienishen Gepräges bis zum Betrage von 200 Lire annehmen.

2) Zollzahlungen bis zu 100 Lire dürfen in Staats- scheinen und Bankbillets geleistet, jedoch muß das Agio zugezahlt werden. Der Prozentsay des zu zahlenden Agios wird von der General-Direktion des Staatsschaßes an jedem Sonnabend-Abend für die ganze folgende Woche festgeseßt. Die Festseßung erfolgt auf Grund des Durchschnitts der Wechselkurse, welche an den hauptsählihsten Börsen Jtaliens während der vorausgehenden Woche notiert wurden.

3) Bei Ausgabe der Zollzertifikate (welche nach wie vor das Hauptzahlungsmittel bleiben) wird das Agio nah dem Durchschnitt des Wechselkurses berehnet, welcher am Tage zuvor an den Börsen von Mailand, Genua und Neapel notiert wurde. (Bisher er- folgie die Berechnung auf Grund der Wechselkursnotierungen der acht hauptsächlihsten italienishen Börsen vom zweit- Ee i Tage, von dem Durchschnitt derselben wurde 1/4, Proz. abgeseßt.)

4) Die künftighin auszugebenden Nickelmünzen dürfen von den Zollbehörden nur für Bruchtheile einer Lira an- genommen werden.

Antwerpener Getreidebandel.

Die Vorräthe an Getreide betrugen Ende März in Ant- werpen nach angestellten Schäßungen in:

N & Mill. Kilogramm Weizen . s v

Gerste

1 M C V N i Der Import nah Antwerpen auf dem Fluß- und Seewege stellte sich in dem Zeitraum von Ende Februar bis Ende März in ge auf 27 Mill. Kilogramm aus Numänien, We izen auf 878/10 Mill. Kilogramm, davon aus : Rumänien . C . 282/10 Mill. Kilogramm D l 1400 f Verein. Staaten v. Nord-Amerika 118/10 Sa a 9 Argentinien Egypten . Brafilien Rußland Chile. . SUUE « N De a O Gerste auf 256/10 Mill. Kilogramm, davon aus Rußland e «e 16/10 Mill: KUogrammi U e490 x A A Ï B T E O C Ï

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4/10

_ Hafer, Mais und Buchweizen auf 28°%/10 Mill. Kilogramm (darunter etwá 125 Mill. Kilogramm Mais), davon aus 108 Rußland... , , . 174/10Mill. Kilogramm Verein. Staaten v. Nord-Amerika 44/10 , L Rumänien . E Bulgarien . Holiand SUtlet Deutschland Schweden M ngland Dânemark Argentinien Kartoffeln auf 157 000 kg, davon aus Son . 155 000 kg naa 200. __ Erxportiert wurden von Antwerpen auf dem Fluß- und Seewege in demselben Zeitraum : Roggen 13/10 Mill. Kilogramm, davon nah DeltsMland 2&2 7/10 Mill. Kilogramm uan. O 5 Weizen 62/10 Mill. Kilogramm, davon nah Sea 33/10 Mill. Kilogramm U L Co z Gerste 21/10 Mill. Kilogramm, davon nah Deutschland P 14/10 Mill. Kilogramm L. x Hafer, Mais und Buchweizen 5% Mill. Kilogramm, dabon nach Deutschland 31/10 Mill. Kilogramm T L Kartoffeln 183 000 kg nah Aan ies Anmerkung. In obigen Angaben für den Import und Export ae die auf der Eisenbahn beförderten Getreidemengen nit ein- egriffen, wobei zu bemerken ist, daß leytere, insbefondere für den Export, nicht unbeträchtlih sind.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ru hr sind am 9. d. M. gestellt 10284, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlefien sind am 7. d. M. gestelli 2774, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht T Berlin standen am 9. April die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Alte Jakobstr. 100 und Seydelstr. 17, dem Baumeister Eugen Korn feld gehörig; Flähe 4,65 a; Nuzungswerth 21100 4; Mindestgebot 1800,46; für das Meistgebot von 405 000 ( wurde der Landschaftsmaler Julius Bodenstein, Taubenstr. 43, Erfteher. Lang estr. 104, der Frau Töpfermeister Keck, geb. Shulb, zu Groß-Köris bei Halbe gehörig; Flähe 7,47 a; Nußungswerth 13 770 M; Mindestgebot 1400 Æ; für das Meistgebot von 203 000 wurde die Handelsgesellschaft in Firma Siegfried und Grunatck, Friedrichstr. 130, Ersteherin. Hagelsbergerstr. 31, dem Haupt- mann a. D. M. Schweder gehörig; Nußbungswerth 10 420 4; Mindestgebot 113 313 4; für das Meistgebot von 154 000 4 wurde die „Tiefbau-Berufsgenossenschaf\t“, Keithstr. 14, Ersteherin. __ Beim Königlichen Amtsgeriht 11 Berlin fanden folgende Versteigerungen statt: Grundstück zu Friedrichsberg, Blumenthalstr. 29 belegen, den Rib be? schen Erben gehörig; Fläche 7,16 a; Nußzungswerth 4274 M; M 58 2759 M; für das Meistgebot von 58285 # wurde der Geheime O s-Rath a. D. Wilh. Gragert zu Berlin, Adalbertstr. 54, Ersteher. Grundstück zu Neu-Weißensee belegen, dem Bauunternehmer Robert Treite gehörig; Fläche 6,99 a; Nuzungêswerth 950 4; für das Meistgebot von 15580 / wurden der Kaufmann A. Heide- GaRR und der Rentier Karl Kobbe, beide zu Neu-Weißensee,

rsteher.

„Breslau, 9, April. (W. T. B) Die hiesigen Gros händler erhöhen von heute ab die Preise für Walzeisen um 10 #4 pro Tonne, die Preise für Feinbleche um 5 #4 pro Tonne.

Magdeburg, 9. April. (W. L. B) udLerbericht. Kornzucker exkl., von 92% —,—, neue 13,66, Kornzucker exkl. 88 0/9 Rendement —,—, neue 13,00, Nachprodukte exkl., 75 9/6 Rendement —,—. Stetig. Brotraffinade 1. —,—, Brotraffinade Il. —,—, Gem. Raffinade mit Faß 26,25, Gem. Melis I1., mit Faß —,—, Ruhig. Rohzucker. T. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. April 12,80 bez., 12,824 Br.,, pr. Mai 12,85 bez., 12,875 Br., pr. Juni 12,90 Gd., 12,924 Br., pr. Juli 12,927 Gd., 12,97€ Br.

Fest.

D 9. April. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. a Plata Grundmuster B. per April 3,40 4, per Mai 3,40 #, per Juni 3,45 #4, per Juli 3,474 #4, per August 3,90 H, ver September 3,523 #4, per Oktober 3,55 #4, per No- vember 3,55 #4, per Dezember 3,575 A, per Januar X Umsay 20 000 kg.

Bremen, 9. April. (W. T. B.) Börsen - S(lußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum- Börse.) Ruhig. Loko 4,75 Br. Baumwolle. Ruhig. Upland middling, loko 39} «A. Schmalz. Fest. Wilcox 39 Armour shield 38} §, Cudahy 39 „4, Fairbanks 33 4. Wolle. Umsay: 93 Ballen. Speck. Fest. Short clear middling loko 35. Laback. Umfaß: 500 Packen St. Felix, 112 Seronen Carmen.

Wien, 9. April. (W. T. B.) Die Generalversammlung des Wiener Bankvereins genehmigte den Rechenschaftsbericht für das Jahr 1893 und nahm die die Vertheilung des Reingewinnes betref- fenden Anträge des Verwaltungsrathes an, nah welchen eine Dividende von 8 Gulden zu vertheilen und 358 238 Gulden auf neue Rechnung vorzutragen sind.

London, 9. April. (W. T. B.) -An der Küste 1 Weizen- ladung angeboten.

96 9/9 Javazucker loko 15} rubig, Nüben-Rohzucker loko 12# fest. Chile-Kupfer 408/16, pr. 3 Monat 411.

London, 9. April. (W. T. B.) In der heutigen Gerichts- verhandlung in der Angelegenheit der New-Zealand-Loan- Kompagnie wurde der Präsident des Handelsamts Mundella als Zeuge vernommen und sagte aus, daß er 1870 die Stellung eines Direktors bei der Gesellshaft übernommen, sie aber 1892 infolge seiner Ernennung zum Präsidenten des Handelsamts niedergelegt habe. Sein Antheil an dem Kapital der Gesellshaft habe zwischen 100 und 1000 Aktien geshwankt. Bei dem Ausscheiden aus der Gesellschaft habe er 550 Aktien besessen, die er vor der Liquidation verkauft habe, weil er der Ansicht gewesen sei, daß ein Mitglied der Regierung kein pekuniäres Interesse an einem derartigen Unternehmen haben dürfe. Bis 1879 habe er nicht gehört, daß in den Prospekten irgend eine unrichtige Angabe enthalten gewesen sei, er habe sie nicht für unrichtig und irreleitend, wobl aber für zweideutig gehalten.

Glasgow, 9. April. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5189 Tons gegen 419i Tons in der entsprehenden Woche des vorigen Jahres. -

Bradford, 9. April. (W. T. B.) In Wolle gutes Ge- châft, Tendenz e arne thâtiger, für zweifädige Garne gute

afrage, ordinäre Modestoffe stetig.

Amsterdam, 9. April. (W. T. B.) Java - Kaffee good ordinary 52}. Bankazinn 441,