Deutscher Reichs-Anzeiger
und
öniglich Preußisch er
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
| S§W,., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 S.
taats-Anzeig
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Berlin, Mittwoch,
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile §9 „1. Juserate nimmt au:
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
den 11, April, Abends.
j die Königliche Expedition | des Deutschen Reichs-Anzeigers
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1894,
Berlin 3W,, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Seine Mazestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major Bücking, Bataillons-Kommandeur im Fuß- Artillerie-Regiment Nr. 10, bisher im Kriegs - Ministerium, dem Eisenbahn - Bau- und Betriebs - Jnspektor, Baurath Loren zu Greifswald, dem Rechtsanwalt, Justiz - Rath Seligmann zu Koblenz, dem Oberlehrer a. D., Professor Schmitthenner zu Wiesbaden, dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Wagner zu Fulda, dem bisherigen Rentmeister, Haupt- mann a. D. Schmidt zu Völklingen im Kreise Saarbrücken und dem Veterinär - Assessor a. D. Steffen zu Charlotten- bura, bisher zu Magdeburg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse Vi General-Landschafts - Hauptkassen - Nendanten a. D. Solbrig zu Breslau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse Men evangelishen Lehrer Weise zu Merzdorf im Kreise üllihau-Schwiebus den Adler der Jnhaber des Königlichen Lie Dibens von Hohenzollern, dem Gerichtsdiener a. D. Jens zu Heiligenhafen im Kreise Oldenburg das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie dem früheren Gemeinde-Vorsteher Karl Baer zu Seidlißz im Kreise Oppeln, dem Gerichtsvollzieher a. D. Johannsen zu Pellworm im] Kreise Husum, den Gefangen-Aufsehern a. D. Lange zu Berlin und Utech zu Hohen-Neuendorf bei Stolpe i. Mark, bisher zu Berlin, und dem Schafmeister Wilhelm Haufschild zu Grunzig im Kreise Meseriß das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nahbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: der vierten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael und des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen : dem Ober-Betriebs:Jnspektor der Hessishen Ludwigsbahn Kneib zu Mainz;
des Offizierkreuzes des Königlih sächsischen Albrechts-Ordens: dem Rittergutsbesißer, Hauptmann a. D. Grafen von Schweinigß und Crain auf Berghof im Kreise Schweidniß;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrihs-Ordens: dem Theilhaber und ständigen Vertreter der Zechen- und Kohlenrhederei - Firma Kannengießer zu Mülheim a. d. Nuhr Louis Kannengießer;
des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Großherzogli ch oldenburgishen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: den im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen stehenden Küchenmeister Ledebur und Kammer- diener Stamer, beide zu Kesselstadt, Kreis Hanau;
der dem Herzoglich sachsen-ernestinishen Haus- | Orden affiliierten Verdienst-Medaille in Silber: dem im Dienst Seiner Durchlaucht des Prinzen Friedrich U N eazollern stchenden Lakaien Hermann Klatt zu erlin;
ferner: des Offizierkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens: dem Kriminal-Kommissar Grafen von Stillfried zu Verlin; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienishen Krone: dem aus Hannover gebürtigen Kaufmann Julius Hau s- mann zu Mailand;
des Ritterkreuzes des französishen Ordens der Ehrenlegion:
dem aus Greifenhagen in Pommern gebürtigen Kanzlei- Sekretär bei der Königlich bayerischen Gesandtschaft in Paris Hermann Rindfleisch: des Ritterkreuzes des Königlich spanischen Ordens
; Zsabella's der Katholischen:
em aus Gevelsberg im Kreise Schwelm gebürtigen spanischen Vize-Konsul Shürhoff zu Birmingham;
der Königlich dänischen Belohnungs-Medaille in Gold:
dem im Diet i S bon Hessen Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen
a stehenden Kammerdiener Ha ußner zu Kesselstadt, reis Hanau; sowie E L A
der Königlich dänishen Belohnungs-Medaille in SilbêEy: dem im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen Du Hessen stehenden Hoflakaien Stein zu Kesselstadt, Kreis Hanau.
Deutsches Rei.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ober-Jnspektor der direkten Steuern, Steuer-Rath Günther, sowie die Enregistrements-Ober-Jnspektoren, Re- gierungs-Räthe Shmucker und Dr. Schneider in Straß- burg zu Kaiserlichen Regierungs-Räthen bei der Direktion der direkten Steuern in Straßburg zu ernennen.
Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat März.
1894 1893
Sina 100 kg NObLo von ausländischem Zucker : | 1) in den freien Verkehr :
Raffinierter Zucker Rohzucker
2) auf Niederlagen: Naffinierter Zucker Robzucker
129
241 157
3 987 63]
1164 3 653
1) von inländishem Zucker der Klasse:
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E 501 601) des Zuckersteuergesetzes | b C
236 198| 6 g 20 005)
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2) von augländishem Zudcker aus Niederlagen: Raffinierter Zucker Robzudker
Berlin, den 10. April 1894, Kaiserliches Statistishes Amt. Jn Vertretung : Herzog.
Königreich Preußen.
Veran tse ard,
beireffend die akademishe Vörbildung Prüfung der Archiv-Aspiranten.
I. Behufs zweckmäßiger Vorbereitung auf den preußischen Staats-Archivdienst werden die Aspiranten auf die Beachtung nachstehender Gesichtspunkte hingewiesen :
1) Zum Verständniß des Wortinhalts der archivalischen Dokumente bedarf es eingehender Vertrautheit mit Paläo- graphie, Diplomatifk und Chronologie, sowie ausreichender Kenntnisse in den darin zumeist gebrauchten Sprachen, Latei- nisch, Mittelhochdeulsch, Mittelniederdeutsch und Französisch.
9) Zur richtigen Auffassung und Verwerthung des Sach- inhalts der Dokumente gehört ferner die Kenntniß der Ge- schichte Deutschlands im Mittelalter und in der Reformations- zeit, der Geschichte Brandenburg-Preußens in älterer und neuerer Zeit, der deutschen Territorialgeshihte in Uebersicht und der mittelalterlichen Kunstgeschichte.
3) Aus dem Gebiete der Rehts- und Staatswissenschaften müssen hinzutreten: als allgemeine Einführung Encyklopädie des Nechts oder; Institutionen des Römischen Rechts, ferner deutshe Staats- und Rechtsgeschichte, deutshes Staatsrecht, preußishes Verwaltungsreht und dessen Geschichte, Kirchen- recht, Nationalökonomie und Finanzwissenschaft.
4) Endlich ist dem Archivbeamten unentbehrlih das ge- naue Verständniß der Archivwissenshaft und der praktischen Archivkunde. :
5) Den Archiv-Aspiranten wird daher die Anhörung von Vorlesungen über die zu 1—4 bezeichneten Disziplinen und die Theilnahme an Uebungen aus dem Gebiete derselben empfohlen. Jnsbesondere ist es unerläßlich, daß dieselben mit Erfolg mindestens zwei Semester einem Seminar für die historischen Hilfswissenschaften, zwei Semester einem historischen, ein Semester einem deutschphilologishen Seminar als Mit- glieder angehört und mindestens ein Semester an Uebungen über Archivkunde theilgenommen haben. O :
6) Jm übrigen bleibt die Auswahl, sowie die Reihenfolge der Vorlesungen dem Ermessen der Aspiranten überlassen.
7) An der' Universität Marburg ist ein Seminar für ge- schichtliche Hilsswissenschaften mit der besonderen Aufgabe er- richtet, bei seiner Thätigkeit auf diesem Wissenschastsgebiete vorzugsweise auf die Ausbildung von Archiv-Aspiranten Be-
und die
dacht zu nehmen. Auch werden seitens des Staats-Archivars des Marburger Staats-Archivs an der dortigen Universität Vorlesungen über Archivwissenschaft und praktishe Uebungen zur Vorbereitung auf den Archivdienst gehalten.
_Es hat dies jedoch nicht den Zweck, das Studium an der Universität Marburg für die Archiv-Aspiranten obligatorish zu machen. Vielmehr steht denselben die Wahl der Universität innerhalb des Reichsgebietes frei.
8) Die Dauer der Studienzeit ist mindestens auf sechs Semester, wenn irgend möglih aber auf sieben oder acht Semester zu bemessen.
11. Die Zulassung zum Archivdienste ist von der Ab- legung einer Prüfung abhängig. Dieselbe erfolgt nah Maß- abe der von dem Präsidenten des Staats-Ministeriums er- assenen, in der Anlage beigefügten Prüfungsordnung vom heutigen Tage.
Berlin, den 6. April 1894.
Der Präsident des
Staats-Ministeriums.
Graf zu Eulenburg.
_Der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dry. Dose
Prüfungsordnung für die Arhiv-Aspiranten. S T:
Die Prüfung der Archiv-Aspiranten erfolgt durch die in
Marburg eingerihtete Prüfungskommission. 2
Die Prüfungskommis sion besteht aus dem jeweiligen Staats- Archivar des dortigen Staats-Archivs und vier Professoren der Universität, welche vorzugsweise dem Kreise der Vertreter der Geschichte, der Rechtswissenschaft, der historishen Hilfswissen- schaften und der deutschen Philologie zu entnehmen sind.
Die vier akademishen Mitglieder der Kommission werden von der Archivverwaltung im Einvernehmen mit der Unter- rihtsverwaltung auf drei Jahre ernannt. Scheidet eines der- selben während dieser Zeit aus, so wird ein Ersaß für die Restzeit bestellt.
._Dér jéwéilige Direktor der Staats-Archive ist Ehrenvor- sizender der Kommission. Er führt, wenn er anwesend ist, den Vorsiß, nimmt die Aufsiht über die Geschäftsthätigkeit der Kommission wahr und hat das Recht, jeder Zeit Berichte u derselben zu erfordern und sih ihre Akten vorlegen zu assen.
84.
_ Für die regelmäßige Geschäftsführung der Kommission wird von der Archivverwaltung im Einvernehmen mit der Unterrichtsverwaltung eines der akademischen Mitglieder zum Vorsißenden bestellt. Der Vorsizende entscheidet über die Zu- lassung der Kandidaten zur Prüfung, seßt die Prüfungstermine an, leitet die Prüfungen, führt das Geschäftsjournai, zeichnet die geschäftlihe Korrespondenz und verwahrt die Akten der Kommission.
8 5.
“Die Meldung zur Prüfung ist dem Vorsißenden der Kom- mission einzureichen.
Derselben sind beizufügen:
1) das Reifezeugniß eines deutshen humanistishen Gym- nasiums,
2) die akademischen Abgangszeugnisse, aus welchen hervor- geht, daß der Kandidat mindestens sechs Semester an einer Universität des Deutschen Reichs studiert hat,
3) der durch persönliche Zeugnisse der akademischen Lehrer zu erbringende Nachweis, daß er mit Erfolg mindestens zwei Semester einem Seminar für die historischen Hilfswissen- schaften, zwei Semester einem Mere zwei Semester einem deutshphilologishen Seminar als Mitglied angehört und mindestens ein Semester an Uebungen über Archivkunde theil- genommen hat,
4) eine ärztliche E:
5) das Zeugniß über die Militärverhältnisse,
6) fünfzig Mark Prüfungsgebühren.
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Die Prüfung is eine mündliche und erfolgt in dauernder
Anwesenheit sämmtlicher Mitglieder der Kommission. S T
Sie erstreckt sich auf deutsche, für die neuere Zeit ins- besondere preußishe Geschichte, auf deutshe Rechtsgeschichte, auf preußisches Staats- und Verwaltungsreht und deren Ge- schichte, sowie auf die historischen Hilfswissenschaften, wobei Fragen über die Kenntnisse des Kandidaten in der lateinischen, mittelhoh- und mittelniederdeutshen sowie in der französischen Sprache anzuschließen sind.
Hat der Kandidat an den von dem Staats-Archivar ge- leiteten Uebungen in der Archivkunde theilgenommen oder unter dessen Leitung bereits im Staats-Archiv praktish ge- arbeitet, jo hat der leßtere am Schluß der Prüfung über bie Fortschritte desselben in der So zu berichten.
Zm allgemeinen geht die Aufgabe der Prüfung dahin nicht so sehr den Besig eines weitläufigen Memorierstoffs be