1894 / 86 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

“Nun sagt der Herr Vorredner, um au auf die materïälle Seite einzugehen, diese Schiffer wären gar niht Interessenten, und es sei

ungerecht, ihnen überhaupt Gebühren abzunehmen. Wenn man aber

den Standpunkt der Kompetenz festhält, so hat die Frage, ob eine Gebühr im einzelnen Fall zu erheben ift, diejenige Behörde zu ent- scheiden, welhe kompetent ift, die Gebühren überhaupt aufzulegen. Das Haus kann vielleiht seine Ansicht aussprechen , daß die Staats- regierung von dieser Befugniß im einzelnen Fall keinen zweckmäßigen Gebrauch gemacht hat. Aber wenn die Staatsregierung verfassungs- mäßig berechtigt ist, solhe Gebühren aufzuerlegen, so ist sie au allein Tompetent, darüber zu entscheiden, von welchen Personen diese Gebühren zu erheben sind.

Was aber die innere Zweckmäßigkeit und Berechtigung einer solchen Gebühr betrifft, so glaube ich, irrt sich der Herr Vorredner noch mehr, denn wie lag die Sahe? Es wurde bei Auftreten der Cholera in den Grenzgebieten von Rußland ganz ernstlih“ erwogen und von einer Neihe von Männern der Sanitätspolizei, von sahkundigen Männern auf diesem Gebiet empfohlen, die Grenze überhaupt zu sperren. Von anderer Seite wurde der Vorschlag gemaht, eine Art Quarantäne einzurihten für die betreffenden Schiffer oder Flößer ; endlich wählte man den mildesten Weg, derartige Stationen ein- zurihten, wo die Schiffe untersucht, desinfiziert, ärztlihe Hilfe zur Disposition gestellt und gutes Wasser verabreiht wurde. Es wurden diese Stationen sogar als Lazarethe eingerichtet. Nun weiß man aus der Er- fahrung,wie gerade die Cholerakontagia sih auf dem Wasser inso gefährlicher Weise verbreiten, und wie gerade diejenigen, die das Wasser befahren, persönlich am allermeisten gefährdet sind, von der Cholera ergriffen zu werden. Diese Maßregeln sind also direkt und wesentlich im Interesse gerade dieser Personen getroffen worden. Daß tabei au ein allgemeines Interesse vorliegt, durch eine genügende Kontrole dieser Personen, die den Fluß hinauf- und hinunterfahren, die Ver- breitung der Cholera ins Land hinein zu verhüten, is ja zweifellos ridhtig. Gerade deswegen hat man gesagt, zwei Drittel der Gesammt- kosten soll die Allgemeinheit übernehmen. Aber es ift billig, da es fich um ein höheres Interesse au der betheiligten Schiffahrtsbevölke- rung handelt, sie wenigstens zu einem mäßigen Theil mit heran- zuziehen.

Ich glaube, wenn man si einen carakteristischen Fall, wo eine Mitheranziehung der vorzugsweise Betheiligten in Frage kommt, ge- wissermaßen in einem Lehrbuch konstruieren wollte, um ein Beispiel zu geben, wodurch sih eine Gebühr unterscheidet beispielsweise von einer Abgabe, so hätte man kaum einen charakteristisheren Fall finden können, als den vorliegenden. Nun habe ich in der Kommission zu- gegeben, daß bei der Unmöglichkeit, sowohl die Gesammtkosten als die Einnahmen dur die Beiträge der Betheiligten das erste Mal zu- treffend zu berechnen, die Gebühr zu hoch gewesen und über das Verhältniß von F: F hinübergegangen ist. Ich habe die bestimmte Absicht der Staatsregierung ausgesprohen, in dieser Beziehung jeßt Aenderungen eintreten zu lassen. Die Gebühren werden sich also erheblich ermäßigen. Es wird auch wahrscheinlich ein anderes Verhältniß, welches vielleicht etwas zu ungünstig für die Flößer ursprünglih gegriffen war, zwischen den eigentlichen Schiffern und Flößern eintreten. Aber die Gebühr selbst zu dem Zweck und in dem Wesen, wie ih es geschildert habe, zu erheben, war durchaus berechtigt und auch der Billigkeit entsprechend, und wenn der Landrath des vorzugsweise betheiligten Kreises Brom- berg selbst anerkennt, daß nunmehr die Klagen und Beschwerden, die bisher erhoben sind, wohl beseitigt sein könnten, so wäre ich der Meinung, es könnte der Abg. Gothein sih auch dabei beruhigen,

Abg. von Buch (konf.): Die Anschauung des Abg. Gothein wurde in der Budgetkommission von keiner Seite getheilt, sondern allgemein wurde das Recht der Staatsregierung zu solhen Maß- regeln zum Schuße des Landes anerkannt. Es würde unbillig sein, wenn die Kosten - inêgesammt auf die Staatskasse übernommen wür- den, da an dem Verkehr die Schiffer und die hinter ihnen \tehenden

Händler ein Interesse haben. Man hat allgemein noch weitere Sperrmaßregeln gefordert, als die Regierung angeordnet hat.

Abg. Gothein (fr. Vg.): Die Maßregeln selbs bemängele ih nit; ich tadele es nur, daß die Schiffer als die Interessenten be- lastet werden, während die 4d offenkundig im Interesse der gesammten Bevölkerung getroffen wurde. Wohin würden wir kommen, wenn jede Stadtgemeinde Gebühren für solche Einrich- tungen erhebt, die vielleicht ganz unzweckmäßig sind?

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Vorredner spriht immer von einer unnöthigen Verkehrsbes{hränkuny Die Sache liegt genau umgekehrt, wie der Herr Abg. von Buch schon dargelegt hat. Wenn wir diese Einrichtung, für deren Benutzung Gebühren erhoben werden sollen, nicht getroffen hätten, so wäre nihts Anderes übrig geblieben, als die Grenze überhaupt zu sperren. Ja, ih kann aus dem Bericht des Herrn Ober-Präsidenten von Westpreußen konstatieren, daß die öffent- lihe Meinung in Westpreußen gerade dies Verlangen gestellt hat. (Sehr richtig! rets.) Die Staatsregierung is es gewesen, welche dur diese milderen Maßregeln die Erbaltung des Verkehrs ermög- lichte, und daß dies ganz entschieden im Interesse der Flößer und Schiffer lag ; daß sie dabei eine besonderes separates Interesse hatten, in ihrem Betrieb nicht gestört zu werden, kann do kein Mensch bezwei- feln. Aber, gegenüber den nochmaligen Behauptungen des Herrn Vor- redners muß ih nochmals darauf zurückommen, wie er sih die Sache eigentlich konstruiert. Er bestreitet der Staatsregierung nicht die Be- fugniß, für gewisse Fälle Gebühren zu erheben. Gut, wenn die Staatsregierung dazu befugt ift, wer soll dann entscheiden, von welchen Personen die Gebühren zu erheben find? (Zuruf rechts: Der Abg. Gothein! Heiterkeit.) Das kann doch nur die Staatsregierung, und niht der Herr Abg. Gothein, darüber kann nicht der geringste Zweifel sein.

Ich habe ausführlih dargelegt ih will nicht darauf zurü- kommen, Herr von Buch hat es ebenfalls s{harf hervorgehoben —, daß hier allerdings ein besonderes, vorzugsweises Interesse der betheiligten Schiffer und Flößer vorliegt. Gewiß ist, wie ih {hon sagte, das ganze Land hier auch interessirt, und daher sind ja auch zwei

. Drittel der Kosten auf den Staat genommen. Dies Prinzip, das wir hier geltend machen, is in dem Kommunalgeseß ganz konsequent durchgeführt für alle Kommunen, und wenn die Kommunen solche Gebühren erheben, so handeln sie in Zukunft ganz ihrem verfassungs- mäßigen Recht entsprechend, und die Kommunen werden das kann man ihnen zutrauen nicht, wie der Herr Vorredner an- nimmt, diese Gebühren von beliebigen Personen erheben (sehr richtig), sondern von denjenigen Personen, welhe wirkli vorzugsweise ein Interesse daran haben. Selbst wenn der

Herr Vorredner Recht hätte, daß hier eigentlich zweckmäßig Gebühren nit hätten erhoben werden dürfen, ist der Antrag doch nit zutreffend, weil er in die von ihm selbst anerkannte Kompetenz, das verfassungsmäßige Recht der Staatsregierung, eingreift, solche Gebühren nach ihrer Auffassung einzuführen und richtig zu bemessen. Ist denn schon jemals Klage darüber geführt, daß für Desinfektions- anstalten, die die Kommunen einrihten, Gebühren erhoben sind? Da kann man ebenso gut sagen: für diese Des- infektionsastalten giebt es feine ganz besonders Interessierte, sondern die Allgemeinheit is dabei interessiert. Gewiß is die All- gemeinheit interefsiert; aber diejenigen, die da vor Krankheit geschüßt werden, find vorzugsweise interessiert, genau so wie bei den Kranken- häusern. Ih bitte nohmals, den Antrag abzulehnen.

Abg. von Schal\scha (Zentr.): Daß jemand, der desinfiziert worden, darüber ungehalten ist, daß er dafür bezahlen foll, ist begreif- lih; aber daß jemand, der diefe unangenehme Prozedur niht an si hat vornehmen lassen, sich darüber aufhält, ist doch wunderbar. Sollen denn die Leute, welhe mit einer die Ansteckungsgefahr in sih bergenden Person in Berührung kommen, derselben ausweichen ?

Abg. Dr. Sattler (nl.): Herr Gothein hätte in der Budget- totmilfión seinen juristishen Scharfsinn an uns versuchen sollen, heute hat er doch wirklich keine Aussicht.

Unter Ablehnung des Antrags Gothein wird der Titel genehmigt.

Damit ist die zweite Berathung des Etats erledigt.

Es folgt die zweite Berathung des Etats- und des An- leiheges eßes; beide werden angenommen mit einem von den Abgg. Olzem (nl.) und Freiherr von Zedliß (fr. kons.) beantragten Zusaß, wonach die bis zur geseßlihen Fest- stellung des Etats innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben nachträglih genehmigt werden.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ich habe dem hohen Hause namens der Staatsregierung zu er- klären, daß sie mit dem Inhalt dieses Antrages der Herren Abgg. Olzem und Genossen, den § 2a in dieser Weise einzufügen, ein- verstanden ist.

Ohne Debatte wird der Nachtrags-Etat wegen der Neuorganisation der Eisenbahnverwaltung in zweiter Berathung genehmigt.

Der Gesepßentwurf, betreffend Negelung der Ver- hältnisse der bei der Umgestaltung der Eisenbahn- behörden nicht zur Verwendung gelangenden Be- amten wird der Budgetkommission überwiesen.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sißzung Donnerstag 11 Uhr. (Erste Lesung des Kirchengesetzes.)

Statistik und Voik8wirthschast.

Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse in fünf deutschen Großstädten im Jahre 1893.

Ueber die wichtigsten Vorgänge der Bevölkerungsbewegung im Jahre 1893 liegen bereits für fünf der größten deutshen Städte, nämlich für Berlin, Breslau, München, Dresden und Hamburg, Angaben vor, welhe wir im Folgenden zusammensftellen :

Nach den von den betreffenden statistishen Aemtern aufgestellten Tabellen wurden im Jahre 1893

; todt- auf 1000

lebend- A geboren geboren Einwohner Deli. (49-710 1503 30,7 Breslau . 12/802 403 36,0 München 13 633 492 14 125 30,0 Dresden . ; 9 951 406 10357 38/9 Q s 643 0778

überhaupt geboren S218 12 705

Q BOD 21 993

Hierbei ist die mittlere Bevölkerung (Einwohnerzahl) der Städte wie folgt angenommen: Berlin zu 1 669 133, Breslau zu 352 457, München zu 385 000, Dresden zu 308930 und Hamburg (einschließli der Vororte) zu 581 608. |

Aus der obigen Zusammenstellung ergiebt \fih, daß die Todt-

eborenen in Berlin 2,93 9/9, in Breslau 3,17, München 3,48, resden 3,92 und in Hamburg, 2,92 9/9 aller Geborenen ausmachten,

mithin der Antheil derselben in der sächsishen Hauptstadt am größten, in Hamburg aber am geringsten war. Für Berlin, Breslau, München und Hamburg liegen auch Angaben über die außereh el ich geborenen Kinder vor; die Zahl derselben belief sich in der Neichs-Hauptstadt auf 6933 oder 13,54 %, in Breslau auf 2029 oder 15,97, in München auf 4157 oder 29,43 und in Hamburg auf 2631 oder 11,96 9/9 aller Geborenen ; sie war also in der bayerischen Hauptstadt verhältnißmäßig mehr als noch einmal fo groß als in Hamburg und Berlin und nahezu doppelt so groß als in Breélau. |

Aehnlich verschieden wie die Geburts- gestalteten sich auch die Sterblichkeitsverhältnisse in den fünf Berichtsftädten.

Es starben (mit Aus\hluß der R

; männl. weibl. überhaupt auf 1000 u Per onen Einwohner

Berlin . . 18 706 17 326 21,6

Breélau . 5 335 4 950 29,2

München . . 5 349 4 720 26,2

Deo A 3 751 3 499 7 250 23,5 Hamburg 6 396 5 507 11 903 20,5.

Der Ueberschuß der Geborenen über die Gestorbenen oder die natürliche Bevölkerung8zunahme betrug : i in in in in in Berlin Breslau München Dresden Hamburg G 13 678 2/017 3 558 2701 9 447 auf 1000 Ein-

Won N 8,2 5,7 9,2 8,7 16,2

Der außerordentli) Hohe Uebershuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen in Hamburg is vorwiegend den sehr günstigen Sterb- lihkeitsverhältnissen im Berichtsjahre und den außerordentlich un- günstigen_des Vorjahres zuzuschreiben. Wie stets beim Auftreten einer großen Seuche sind auch der Choleraepidemie des Jahres 1892 in Hamburg neben den Kindern in erster Linie viele kränkliche und s{chwache ältere Personen zum Opfer gefallen, sodaß eine gesundere, lebenskräftigere Bevölkerung zurückblieb. Die Folge davon war eine erhöhte Geburts, und eine fo geringe Sterblichkeitsziffer für 1893, wie fie seit 30 Jahren (1864) noch niht beobachtet worden ist.

Die Zahl der Todesfälle wird, wie bekannt, in hervorragendem Maße von der Sterblichkeit der Kinder im exsten Lebens- jahre beeinflußt. Wir ftellen deshalb die betreffenden Zahlen hier- unter zusammen. Es starben: i : i ;

in in in in in Berlin Breslau München Dresden Hamburg Kinder im 1. Lebent jahre 12 607 3597 4204 9319 4108 in Prozent aller Gestor-

Denen L 80/0 35,0 41,7 32,0 34,5. Die Säuglingssterblihkeit in Berlin, Breslau und Hamburg war darnach ziemlih glei groß ; ‘agegen war dieselbe in Dresden nicht unerheblich günstiger und in München bedeutend höher als in den anderen Berichts\tädten.

36 032 10285 10 075 *)

*) Einschließlich sech8s aufgefundener Leichen, für welche das Ges {chlecht nicht angegeben ift.

*

Nach den wichtigeren Todesurs achen ergab sich Folgendes. Es starben ï ;

in in in in in an Berlin Breslau München Dresden Hamby, S O 1 30 Masetii 9. Röela L 177 204 224 50 ; 469 33 83 43 198 Diphtherie u. Kroup . Keuchhusten . . O08 146 22 121 191 Unterleibstyphus 160 35 57 13 106 Kindbettfieber 179 21 18 28 61 (einschl.Lungenblutung) 4451 1268 1185 925 14 Lungen- und Brustfell- Y Entzündung 2c. ¿4208 Magen- u.Darmkatarrh 2067 7904. E27 240 635 Brechdurchfall . 2109 - 263 381 498 198 allen übrigen Krank- heiten . C O20. D388 O 155 3540 7050, Bei Lungen- und Brustfellentzündung 2c. sind Lungenentzündung miteingerechnet. Unter den Sterbefällen an allen übrigen Krankheiten befanden sih in Berlin 336, in Breslau 76, in Dresden 103 und in Hamburg 131 Todesfälle an Influenza (Grippe). Außer den an vorstehend verzeichneten Todesursachen Gestorbenen Leben gekommen, und zwar in in in in in durch Berlin Breslau München Dresden Hamburg Verunglückung . 347 131 70 T5 298 Selbstmord . 505 aa 8 2 6 4 9 zusammen 860 281 145 206 D Im ganzen ergiebt sich aus den vorstehenden Angaben, daß wie O die Lungenkrankheiten auch im Jahre 1893 die meisten § gefordert haben. Bei den übrigen Todesursachen weisen die fünf Städte wesentlihe Verschiedenheiten auf, z. B. Berlin und Breslau verhältnißmäßig hohe Sterblichkeiten an Diphtherie und Kroup fowie an Keuchhusten, München an den Krankheiten der Verdauungsorgane, Die Handelspolitik Oesterreih-Ungarns von 1875 bis 1892 in ihrem Verhältniß zum Deutschen Reich und zu dem westlichen Europa dargestellt von Dr. Johann von Bazant, Das von Schmoller herausgegebene Sammelwirk „Die Handels- politik der wichtigeren Kulturstaaten in den leßten Jahrzehnten“ ent- hâlt aus der Feder von Dr. Alexander Peez im ersten Bande eine Darstellung der Handelspolitik Desterreih-Ungarns. Ursprünglich von Bazant jene Bearbeitung übernehmen, er war aber daran ver- hindert. Jeßt nun, nahdem er im Jahre 1893 aus dem Handels - Ministerium geschieden, hat er seine frühere Absicht verwirkliht und die vorliegende Schrift, die keinen Theil Dr. von Bazant war von 1876 bis 1881 als Zollreferent Mitarbeiter verschiedener österreichisher Handels-Minister und leitete in Verbindung mit einem Vertreter Ungarns die früheren Verhandlungen mit den Vertretern fremder Staaten und besonders auch des Deutschen Reichs. verständigkeit für sich in Anspru nehmen. Die vorliegende Arbeit, welhe eine Uebersicht über die Entwickelung der österreichischen Handelspolitik giebt, insbesondere die Darlegung der stände vor Abschluß der jeßigen Verträge wie die interessieren, is aber auch an sich ein werthvoller Beitrag zu der Geschichte der Handelspolitik überhaupt. Mit Bezug auf die leßten Jahre wird auf Seite 103 u. ff. ziffermäßig ausgeführt, daß die vor Abschluß der jeßigen Verträge eingeführten deutschen Zölle nur zum theil einshränkten, während der Protektioni8mus Oesterreichs auf die Einfuhr von Fabrikaten aus Deutschland seine volle be- absihtigte Wirkung geäußert und dessen Einfuhr theils zurück- gedrängt, theils an der weiteren Zunahme verhindert hatte. Es der ‘am 3. November 1896 eingeleiteten Zollverhandlungen, Es heißt da: „Die Verhandlungen mit Deutschland waren niht leiht. Die größte Schwierigkeit bestand darin, daß man deutscherseits wohl auégiebige Ermäßigungen der E L E

C 1643 409 258 370 369 Lungens. windsucht 136 1040 1041 123 und -Entzündung nach Masern sowie die akuten Erkrankungen der Athmungsorgane sind noch eine Anzahl Personen auf gewaltsame Weise ums L 148 69 127 22% Mord und Todt- pfer ein Fünftel bis ein Viertel aller Todesfälle und mehr Dresden speziell an Brehdurchfall. Pr. 4 Æ Leipzig, Verlag von Dunker u. Humbl…ot. sollte der Sektionschef im österreichishen Handels-Minitterium Dr, jener Sammlung bilden foll, selbständig erscheinen lassen. Herr Er darf also cu diesem Gebiete besondere Kenntnisse und Sah- stellung der Zollrerhandlungen, wird besonders in Deutschland auf Rohstoffe und Nahrungsmittel die Einfuhr aus Oesterreich-Ungarn folat dann (Seillé 123 u. }) die bistorische Darstellung rischen Industriezölle beanspruchte, ohne in eine entsprehende Ermäßi-

gung der Getreidezölle zu willigen. Lange hielt man an der Ermäßi- gung des deutschen Weizenzolls von 5 auf bloß 4 Æ fest und wies weitergehende Anträge beharrlich zurück . . . . Uebrigens hatte die Sprödigkeit der deutschen Regierung in dieser Beziehung für Oester- reih-Ungarn die gute Folge, daß der österreihishen Regierung, welche vor dem schußtzöllnerishen Parlament einen \{chweren Stand in Aussicht hatte, die Abwehr weitgehender Ansprüche der deutschen Unterhändler erleihtert und derart das Totalergebniß des Handels- vertrags in der Wesenheit bedingt wurde.“ Seite 141 u. ff. werden die Zugeständnisse Oesterreichs charakterisiert, namentlich werden die Sa au rae für Kautschukwaaren, Hartgummiwaaren, Wachstuch, ohlleder, Lackleder, lederne Maschinentreibriemen, feine Lederwaaren, Pelzwerk, Korbflehtwaaren, Spielzeug, Bein- und Hornknöpfe als erheb- lich bezeihnet. „Man war (österreihischerseits) bemüht, die Zölle niht unter das Maß des Zolltarifs von 1882 herabsinken zu lassen. Mit anderen Worten, wenn sih die autonome Tarifpolitik Dester- reih-Ungarns zur Aufgabe gestellt hatte, neue Industrien zu ermög- lihen und vernahlässigte Zweige des Gewerbfleißes zu beleben, so be- wirkten die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen darin einen Halt. Auf diesem Felde liegt manches gescheiterte Unternehmen, welches mit großen Sp feru ins Werk geseßt wurde und der übergroßen deutshen Konkurrenz nicht mehr entgegentreten kann. Andererseits war dieses Opfer nicht zu ersparen.“ Der Ver fasser faßt die Zugeständnisse Oesterreihs wie folgt zusammen (Seite 146): „Was Oesterreih-Ungarn in die Wagschale legte, sind durhweg Berzichtleistungen auf den größeren und geringeren Schuß seiner etgenen Industrie; die Abstrihe betragen in der großen Regel 20—25 9% von der Ziffer der autonomen Tarife; der Vertrags tarif stellt sich durchwegs höher als der Zolltarif vor 1878, und n den wichtigsten, für das Schutzollsystem charakteristishen Klassen selbst höher als der Larif vom Jahre 1882. Mit einem Worte, troß mancher unvermeidliher und vielleiht auch mancher besser zu vermeidender Durhbrehungen und Abshwächungen ist das System des Zollshußes nicht nur aufrecht geblieben, sondern gestärkt und Mga aus den langen Schwankungen und Kämpfen seit dem Jahre 1875 hervorgegangen." Weiter heißt e: „Was Oesterreich-Ungarn gewährt hatte, war keine Preisgebung einer vitalsten wirthschaftlichen Büterefseh; es waren im ganzen erträglWe Opfer; allein es war weit mehr, als das Aequivalent werth war, G die {mal zugemessenen Konzessionen des Deutschen Reichs, welche seine enormen Agrarzölle aufrecht erhielt und uur einige davon um einen nennenétwerthen Bruchtheil ermäßigte, seine JIndustri& zôlle, soweit diese überhaupt Oesterreih berühren, in del Hauptsache bloß band und ein Viehseuchenübereinkommen {loß dessen strenge Bestimmungen eine s{wunghafte Ausfuhr der Ne aus ODesterreih-Ungarn in unbestimmte Ferne rückte“; es hae gesagt werden, „nicht daß zu viel gewährt wurde, at daß zu wenig dafür erlangt wurde“. Der Verfasser vet feine Untersuchungen über die Handelspolitik Oesterreichs und bie anderen Länder dahin zusammen: „Das System des Schuyzolls, tit reale Handelspolitik, die Pflege natürlicher Interessen haben in Oeste j reih-Ungarn wie auf dem ganzen Kontinent Europas über 4

inen des Freihandels gesiegt." Bei der ungünstigen Beurthei- Dr Mie hier und da noch der Handelsvertrag mit Oesterrei in Deutschland findet, ist das vorstehend wieder gegebene Urtheil eines sachverständigen Oesterreihers gewiß von Interesse.

Zur Arbeiterbewegung.

In Leipzig beschäftigte fich am Montag eine Versammlung der Steinmebgehtlfen wieder mit dem Lohntarif. Obgleich auf einer Vereinbarung der Meister und Gehilfen beruhend, soll dieser Farif doch nur auf wenigen Werkpläßen noch eingehalten werden. Die Versammlung bes{chloß, nunmehr eine öffentlihe Versammlung aller in der Steinindustrie beschäftigten Arbeiter einzuberufen und dort in Gegenwart der einzuladenden Arbeitgeber darüber zu be- rathen, ob wegen der herrschenden Zustände der Tarif nicht von den Gehilfen aufzukündigen sei. E 20 C E fn Leipzig €ine Landesversammlung der sächsischen Steinmeßgehilfen zusammentreten, in der sich Leipzig dur zwei Delegirte vertreten lasen wid, Zit einex As der Holzarbeiter am Dienstag wurde näheres über die die Lohnverhältnisse betreffenden statistischen Erhebungen der Arbeiter mitgetheilt, die \sich auf 346 hiesige Werkstätten und 1243 Gehilfen erstreckten. Von den Gehilfen waren 822 verheirathet und 421 ledig. Die Arbeiter der Musik- instrumenten-Branche find am besten gestellt. Die Pianoforte-Arbeiter erhalten z. B. einen durhshnittlihen Wochenlohn von 21 4 für Perheirathete, von 17 A für Unverheirathete. Die Pianoforte- Arbeiter erreihen auch das höchste Lebensalter, sie zählen durhshnittlich z4 Jahre, während die Gummidrehsler es nur auf einen Durch- shnitt von 29 Jahren bringen. Von 143 Pianoforte- Arbeitern, die an der Statistik betheiligt sind, waren nur 15 Mitglieder einer Organi- sation. Dagegen waren von 55 Holzdrehslern 27 und von 30 Gummi- drechslern 16 organisierte Arbeiter. Holzarbeiter der Maschinenbranche haben einen Durchschnitts-Wochenlohn von 18,85 A für Verhei- rathete, von 15 #4 für Unverheirathete. Der höchste von einem Leipziger Holzarbeiter überhaupt erreihte Wochenlohn betrug 40 4, der niedrigste 6 A Die Bau- und Mösöbeltischler sowie die Drechsler litten am meisten unter der Arbeitslosigkeit.

Hier in Berlin waren die Lederarbeiter, die in Buhh- bindereien und Ledergalanteriewaaren - Fabriken beschäftigt sind, am 10. d. M. mit den in der Hausindustrie beschäftigten Berufs- genossen versammelt, um, wie die Berliner „Volks-Ztg.“ berichtet, über die Zweckmäßigkeit eines neu zu begründenden {Fachvereins der Lederarbeiter 2c. zu berathen. Die in der Versammlung anwesenden Vertreter des Verbandes der Buchbinder forderten zum Beitritt in ihren Verband auf und riethen von der Gründung eines selbständigen Fachvereins ab. Nach längeren Ausführungen über den Werth der lokalen oder zentralen Organisation wurde aber mit großer Mehrheit der Beschluß gefaßt, einen neuen Verein der Lederarbeiter zu be- gründen. Eine große Anzahl der Versammlungstheilnehmer trat sofort dem Verein bei.

Zu dem Ausstand der Gasarbeiter in Wien schreibt man dem „Vorwärts“: Der Gasarbeiterstrike in Wien ist beendet ver-

regiment und 75 Gendarmen sind hingesendet. Alle Bür- germeister haben Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten. Infolge Lohnstreits is ein Ausstand in den Ho h- öfen von Atthus ausgebrohen. Einer Antwerpener Meldung des „W. T. Sf zufolge plünderte ein Haufe Auss\tändiger in Boom den Laden eines Kolonialwaaren-Händlers und konnte uur dadur ver- trieben werden, daß die Gendarmen mit den Bajonetten vorgingen. Aus New - York meldet „W. T. B.“: Nah Meldungen aus Uniontown in Pennsylvanien haben die Unruhen in der Koblen- gegend wieder begonnen; 400 Ausständige, von denen die Mehrzahl Ungarn waren, griffen eines der Werke an, mißhandelten die Arbei- tenden und leisteten dem Sheriff und seinen Beamten Widerstand. Aus Columbus (Ohio) wird telegraphish gemeldet: Ein Ueber- einkommen der Bergarbeiter der Vereinigten Staaten seßt den Beginn eines allgemeinen Ausstandes auf den 21. d. M. fest.

__Die „Statistishen Uebersichten, betreffend den aus- wärtigen Handel des österreihisch-ungarischen Zoll- gebiets“, die vom statistishen Departement im österreichischen Handels- Ministerium zusammengestellt werden, enthalten in dem vorliegenden II. Heft: Die Waaren-Ein- und Ausfuhr im Februar 1894.

Literatur.

Nechts- und Staat3wissenschaft.

Kr. Positives internationales Privatreht. Mit Vebersiht über die Rechtsquellen von Dr. Theodor Niemeyer, Professor der Rechte an der Universität Kiel. Theil 1. Das in Deutschland geltende internationale Privatrecht. Mit einer Uebersichts- karte der im Deutschen Reich geltenden Privatrechts\y\teme. Leipzig 1894, Duncker u. Humblot. gr. 8. 109 S. 3 A Von herrschen- der Bedeutung für das ganze Werk kann die Einleitung bezeichnet werden. Es seien einzelne Säße mitgetheilt: „Man ist heute einig darüber, daß für den Richter eines jeden Rechtsgebiets die Normen unbedingt maßgebend sind, die das Necht dieses Gebiets für die Be- handlung der Statutenkollision und die wir Kollisionsnormen nennen wollen.“ ., . „Das erste Postulat einer positiven Wissenschaft des internationalen Privatrehts is Hiernah die Feststellung der in den verschiedenen Nectsgebieten vorhandenen Kollisionsnormen. Eine \folhe Feststellung muß si in mehrfacher Beziehung fruhtbar erweisen : für die Praxis, für die Theorie- und für die legislative Fortbildung des internationalen Privatrechts.“ Diesem leßten Satz ist dann eine aus- führliche, „unbedingt überzeugende Begründung gewidmet, in deren Verlauf sich die beahtenswerthen Worte finden: „Je böber der Nichter die Chrenpflicht seines Berufs erfaßt, desto energischer wird er die Befugniß der Feststellung auswärtigen Nechts bethätigen.“ Erfreulich wird es dann fein, wenn sich hieran Freude an vergleichender Necht8wissenschaft knüpft, für welhe im Gebiet des Handelsrechts Dr. Osfar Borchardt in seinem großen Werk „Die Handelsgeseße des Erdballs*“ (Berlin, R. v. Decker. Georg Schenk) reihliches Material bietet, welches seiner gebührenden Verwerthung noch wartet. Anderweit

Rehtspartikularismus ausfüllen würde; nicht das Reichsreht würde alfo entscheiden, wieweit das Reichsrecht Geltung in internationaler Beziehung habe, sondern das Partikularrecht .…. S. 13—103 ift dann der Stoff des Gegenstandes bewältigt und in mustergültiger Ordnung vorgeführt. A. Uebersicht der Privatrehtsquellen. B. Die Kollisionsnormen. L. Reichsreht. 11. Staatsverträge deutsher Staaten miteinander. ITI. Die Einzelstaaten. Den Abschluß macht ein aus- giebiges Sachregister. Möge das Werk, dem ein gleiches jedenfalls in deutscher Literatur nicht zur Seite steht, die gebührende Beach- tung und Verwerthung finden. :

Handbuch des Preußischen Familien- und Erb- rechts. Für die Praxis bearbeitet von H Zürn, Amtsrichter. Berlin 1894, Carl Heymann’s Verlag. on diesem Werk liegt zunächst Band I vor : Das Preußische E hereht und das Recht der Eltern und Kinder im Gebiete des Allgemeinen Landrechts mit Einschluß des lübishen Rechts und der Pommerschen Bauern- ordnung (8. S. 255. M 4.). Der Verfasser giebt sein Ziel dahin an: „in kurzer und leiht verstäntliher Form eine übersihtlihe Dar- stellung des Preußischen Familienrehts im Gebiete des Allgemeinen Preußischen Landrechts für den Gerichtsgebrauch zu geben. Das Buch foll namentlich dem Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Vormundschaftsrichter, dem Testaments- und Nachlaßrichter und dem Grundbuchrichter, sowie dem Rechtsanwalt und Notar als Hilfs- und Nachschlagebuch dienen; es wird aber auch dem, der in den hier be- handelten Rechts\toff tiefer eindringen will, insbesondere dem ih für die große Staatsprüfung vorbereitenden Referendar einen Leitfaden. bieten und auch dem Laien schnellen Aufschluß über manches Wissenswerthe geben.“ Die gute Anordnung if aus dem fystematishen Inhaltsverzeichniß (S. VII—XXII1) ersihhtlib, ein ausgiebiges A-B-C-Register maht den Abschluß. Da der Verfasser ein begrenztes Gebiet erörtert, so konnte er sich Einzelfragen mit größerer Ausführlichkeit widmen, als dies in den bekannten und berühmten Lehrbüchern (Faster- Eccius, Dernburg) möglich ist ; hiermit ist aber gerade ein wesentlicher Dienst geleistet, zumal die anderweite Literatur genau verzeichnet und die Nechtsprehung forgfältig benußt und angegeben ist (sogar Bolze). Möge das fleißig gearbeitete Buch ras bekannt werden und damit gesicherte Verbreitung und Benutzung finden. Als Band Il ist „Das Preußische Vormundschaftsrecht im Gebiete des Allgemeinen Land- rechts“ in Aussicht genommen und dessen baldiges Erscheinen zugesagt. Als dritter Band s{ließt sich dann das bereits 1892 in gleichem Verlage erschienene „Handbuch des Preußischen Erbrechts“ an.

Zentralblatt für Rehtswissen schaft, herausgegeben von Dr. von Kirchenheim, ord. Prof. der Rechte in Heidelberg. Leipzig, J. C. Hinrich’ sche Buchhandlung. Das Märzheft Bd. XIIT Heft 6, trägt die Nr. 150 dieses rechtswissenschaftlihen Literatur- blattes, welches E Leitung des Herausgebers die her- vorragendsten Mitarbeiter hat, von denen nur einige genannt seien, wie Ian Achilles, Geheimer Rath Binding, Reichsgerichts- Nath teves, Freiherr von Stengel, Professor Zitelmann, Wirklicher Ge- heimer Legations-Rath Kayser, Landrichter Dr. Shück. Auch das Ausland ist namhaft vertreten, es seien genannt Afsclons-Stockholm, Blondel-

loren für die Arbeiter, wie bei der Ungleichheit der Machtmittel gelang der Gesellschaft, Arbeiter heranzuziehen, die den Dienst der Ausständigen nothdürftig verrilteten. Es befinden sih 1000 Gasarbeiter ohne Beschäftigung. Aus Prag berihtet man der „Frkf. Z.* unter dem 9. d. M:.: Theilausëstand Auf zwei Schächten der Storck’{en Montangesell schaft Die ara des Ausstandes i} eine

Lobnkürzung, die mit dem s{chlechteren Geschäftsgang begründet wird. Die Ausftändigen bedrohten den Bergverwalter, weshalb Gendarmerie

voauétzusehen war . . . Es

Im Falkenauer Kohlenrevier is} ein gebrochen. zwei wurde die Arbeit eingestellt.

requiriert wurde.

Zum Tischlerausstand in Zürich berihtet der Verner „Bund“, daß der Schreinermeisterverein inBern den Beschluß gefaßt hat, vorläufig keine Arbeiter mehr, besonders keine von Zürich zugereisten, einzustellen, weil sich dieser Tage ein ganz bedeutender

Zuzug aus Zürich bemerkbar gemacht hat.

Aus Brüssel telegraphiert man der „Voss. Ztg.: Der Ziegesl- brenner-Ausstand im Bezirk Antwerpen ist bedrohlich die Kohlenlager, Das fünfte

fünf Ziegeleien,

5000 Ausfständige haben die angezündet.

Holzvorräthe und Stallungen

\lovakische

aus-

deutschen Reichsgerichts in Leipzig K. Schulz, der auch dem

(S. V1). heißt (S. 10): „Es würde ein künftigen Bürgerlichen Geseßbuch

wurden. sein ,

geltend gemacht

fassung ausgegangen Lage gebraht werde, wenn Kollisionsnormen gebunden sei, derartige Normen nicht besäßen.“

daß On

Linien-

sind allerdings die Hilfsmittel \{chwierig zu erlangen ; findet sih wohl die beste Sammlung in der Bibliothek des K. Kammer- gerichts ; für das Deutsche Reich i} gut und zuverlässig angesammelt in der Bibliothek des Neichs-Justizamts. man erfahren, daß auf internationaler Höhe die Bibliothek des

K l ( hier angezeigten Unternehmen mit Nath und That die freundlihste und förderndste Unterstüßung gewährt hat Beachtenswerth ist es, wenn es am Schluß der Einleitung

nationale Privatreht unberüdtsihtigt bliebe. Dem Vernehmen nah hat man es in den von der ersten Kommission ausgearbeiteten Vor- schriften fallen lassen, weil R T6 Erwägungen gegen seine Aufnahme

an

entwickelt und näher begründet, daß die Lücke im Neichsreht der

für Preußen di

Mit Genugthuung wird

steht, geleitet von dem Prof. Dr. | seßt werden.

s{hwerer Fehler sein, wenn in dem für das Deutsche Reich das inter-

foll dabei Deutschland in es einerseits durch geseßliche während die übrigen Staaten Dieser Auffassung wird entgegen

von der eine

Auf- ungünstige

ständig vor.

Lyon-Caën- Paris,

reng daran festgehalten wird, niht Kritik zu üben, berichten, fo kann aus dem Blatt der Gang der Wissenschaft und die Ansicht der einzelnen Verfasser zuverlässig verfolgt werden. Gericht sollte das Zentralblatt unter den Mitgliedern in Umlauf ge-

Da

Platen-Christiania, Serafini-Pisa. fondern nur zu

In jedem

Gesegze, Verordnungen «x.

Die gesammten Neihs-Justizgeseße und die sämmt- lichen für das Reich und Preußen erlassenen N E und S Ln E De P Kayser und Dirigenten der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts. 9. verbesserte Auflage, besorgt von Ernst Kayser, Königlich preußi- schen Amtsrichter. Arbeitstischen der Richter und Anwalte unentbehrliche Geseßsammlung, welche sih durch sorgfältigen korrekten Druck auszeichnet, ausgiebiges Sachregister beigefügt ist, licgt nunmehr wieder voll-

. Mit Anmerkungen und Sachregister, von aiserlihem Wirklichen Geheimen Legations-Rath

Berlin 1894, H. W. Müller. Diese auf den

und der ein

L O Ee

2, Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4, Be Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von Werthpapieren. E 0E P R 1) Untersuchungs-Sachen. [2995] Steckbriefs-Erneuerung. / Der unterm 12. Mai 1892 hinter den Schlächter- gesellen Otto Ganzert in den Akten 1. J. 839. 92 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Potsdam, den 5. April 1894. Königliche Staatsanwaltschaft.

[2996] Steckbricfs - Erledigung.

Der unterm 26. Mai 1884 hinter die Arbeiterin verehelihte Caroline Pauline Rosalie Schrocter, geb. Herborn, erlassene Steckbrief ist erledigt.

Potsdam, den 6. April 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft. [2994]

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Undgerichts Zabern vom 5. April d. Is. ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Refrak- teurs Johann Rohrbacher, 23 J. a., Knecht, ge- oren am 30, Januar 1871 zu Lobr, Kanton Albes- dorf, zuleßt in Rommelfingen wohnhaft, mit Be- shlag belegt worden.

Zabern, den 7. April 1894.

Der Kaiserlihe Erste Staatsanwalt : Hasemann.

L A

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[3126] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuche von den Umgebungen Band 152 Blatt Nr. 6780 und 6781 auf den Namen des Zimmer- meisters Johannes Igel hier eingetragenen, in der Liegniterstraße belegenen Grundstücke am 7. Juni 1894, Vormittags 104 Uhr, vor dem untet- jeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Ra straße 13, Hof, Eingang ©C,, Erdgeschoß, Saal 40, bersteigert werden. Das Grundstück Nr. 6780 ift mit 2,28 4 Reinertrag und einer Flähe von 4 a 4 qm, das Grundstück Nr. 6781 mit 4,14 ( Nein- Ftirag und einer Fläche von 8 a 81 qm zur Grund- euer veranlagt. Auszüge aus der Steuerrolle, beglau- igte Abschriften der Grundbuchblätter, etwaige Ab- N ungen und andere die Grundstücke betreffende fz weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen euimen in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 42, ingesehen werden. Alle Realberehtigten werden

[Oeffentlicher A

übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks niht hervorging, ins- tefondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Bersteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab- gabe von Geboten anzumelden und, falls der be- treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub- haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüsihtigt werden und bei Vertbeilung des Kaufgeldes gegen die berück- sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die- jenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor B des Bersteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle der Grundstücke tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Juni 1894, Nachmittags U2}3 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 2. April 1894.

aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

[3128]

In Sachen des Hospitals St. Thomae, vertreten durch den Provisor H. Nabel hieselbst, Klägers, wider den Kaufmann B. Mielziner hier, als Ver- walter im Konkurse über das Vermögen des Knopf- fabrikanten Paul Zwickert, Beklagten, wegen Forde- rung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Knopffabrikanten Paul Zwikert hieselbst gehörigen, in der Wilhelmithor- feldmark Blatt VI. Nr. 36 auf der Käsehorst zu Braunschweig belegenen Grundstücks zu 35 a 58 qm sammt darauf befindlißem Gebäude zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 20. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 24. d. M. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 20. Juli 1894, Morgens 105 Uhr, vor Herzoglihem Amts- gerichte hieselbst, Auguststraße Nr. 6, Zimmer Nr. 41, E in welhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 28. März 1894.

Herzogliches Amtsgericht. VT. Nhamm.

[3121]

In Sachen des Kaufmanns N. Gottschalk in Bernburg, Klägers, wider den Kleinköther Wilbelm Rusack hier, Beklagten, wegen Forderung, wird,

nzeiger.

hierselbst sub No. ass. 42 belegenen Kleinkothhofes sammt Zubehörungen, zum Zwecke dex Zwangsver- I durch Beschluß vom 2. April cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund- buhe am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 16. Juli d. J.- Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amts- gerichte hieselbst angeseßt, in welhem die Hypothek- gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Harzburg, den 2. April 1894. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

[3124]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte na dur Anschlag an die Gerichtstafel und durh Abdruck in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemächtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der Hâuslerei Nr. 12 zu Kl. Sien mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Regu- lierung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 23. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 14. Juli 1894, Vormittags Uk Uhr,

3) zur Anmeldung dingliher Nechte an das Grund- ffüdck und an die zur Immobiliarmasse desselben ge- hörenden Gegenstände am Sonnabend, den 23. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, im Schöffengerichtszimmer des hiesigen Amtsgerichts-

gebäudes statt. :

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 8. Juni 1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Krohn zu Kl. Sien, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger An- meldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zu- behör gestatten wird.

Vügtotww, den 7. April 1894. Großherzoglihes Amtsgericht.

[3119] Oeffentliche June.

In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den - Königlichen Forstmeister von Hagen zu Schwammelwiy bei, etriebenen und hinterlegten Gehaltsabzugébetrages fir das Jahr 1893 von 1022 M 31 S ijt zur Ér- klärung über den vom Gericht angefertigten Theilungs- plan und zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 31, Mai 1894, Vormittags 93 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselb, Termins- zimmer Nr. 1, bestimmt worden.

Zu diesem Termin werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts:

1) Der Kreisgerichts-Rath Lessing zu Liebenwerda

nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen ideellen êlfte des

oder dessen Erben,

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-& esells. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) die Holzhändler Gottlieb Kiefer'shen Erben zu Hammer: _

a. zu Händen des Herrn Wilhelm Kiefer oder dessen D Wirtb

b. z. H. des Herrn Wirthschafts-Inspektors Heinrich Gustav Kiefer, früher in Dominium Bernstadt

3) der Stadtrath Wilhelm Kunippel in Tilsit oder dessen Erben,

4) der Hütten - Inspektor Einhorn in Maßlich- Hammer oder dessen Erben,

9) der Kaufmann L. Schlefinger zu Breslau,

6) der VBöttchermeister Gottlob Ackermann zu Ottmachau oder dessen Erben,

7) der Rechtsanwalt Willimek zu Neisse oder dessen Erben,

8) der Kaufmann Johann Klose zu Breslau oder dessen Erben,

9) der Mühlenbesißer Carl Quiekert zu Sulau oder dessen Erben,

10) der Wirthschafts - Inspektor Bibracch in Rotherinne bei Juliusburg oder dessen Erben

vorgeladen. Zum Zwede der am 1. März 1894 bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Ottmachau, den 4. April 1894.

Behrens, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3120] Ansfgebot.

Der Viehhändler Martin Christensen in T hat das Aufgebot des Interimsscheines zur Aktie Nr. 382 der Kreditbank Tondern beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19, Dezember 1894, E E 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermin feine Nechte anzumelden und -die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Tondern, den 2. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[3190]

Das unterzeihnete Amtsgeriht hat beschlossen, zum Zweckte der Kraftloserklärung der abhanden ge- tommenen 4 Schuldscheine der 33 9% Leipziger Stadt- anleihe vom 31. März 1890 Ser. I1., der 1887 er Anleihe Litt. D. Nr. 18543 18544 18545 und Nr. 21280 über je 100 4 nebst dazu gehörigen Talons und Kupons, auf Antrag der Firma C. F. Weithas Nachf. hier, das Aufgebotsverfahren einzu- leiten, was gemäß § 7 des Geseßes vom 6. März 1879 vorläufig bekannt gemaht wird.

Leipzig, am 7. April 1894,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11 !. teinberger.